19_next_06_2012
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<strong>06</strong>‘12 Wie würdest Du entscheiden?<br />
Das Magazin für die Region<br />
NEUES TELEKOMMUNIKATIONS-<br />
GESETZ IN KRAFT GETRETEN<br />
Am 10.05.<strong>2012</strong> trat das neue Telekommunikationsgesetz<br />
(TKG) in<br />
Kraft. Die seit langer Zeit erwartete<br />
Neuregelung hat sich den verschiedenen<br />
Problemfällen angenommen<br />
und insbesondere den<br />
unseriösen Geschäftspraktiken<br />
nunmehr einen Riegel vorgeschoben.<br />
Dadurch verbessern sich die<br />
Rechte der Verbraucher deutlich.<br />
Nachfolgend ein Überblick über<br />
die bisherige Praxis und die künftige<br />
Rechtslage.<br />
Lange wurden Verbesserungen beim<br />
Kundenschutz gefordert, um z.B. die<br />
Abzocke in Warteschleifen, die den<br />
Verbraucher mehr kosteten, als sie<br />
ihm nutzten zu verhindern. Schließlich<br />
erkannte auch die Politik Handlungsbedarf,<br />
ein neues Telekommunikationsgesetz<br />
musste her.<br />
Mit dem neuen Gesetz sollen teure<br />
Warteschleifen, unter anderem von<br />
Service-Hotlines, der Vergangenheit<br />
angehören. Nach der Neuregelung<br />
sollen Verbraucher zukünftig Entgelte<br />
für Sonderrufnummern nur bezahlen,<br />
wenn ihr Anliegen auch bearbeitet<br />
wird. Als Warteschleife gilt dabei<br />
die Zeitspanne ab dem Rufaufbau bis<br />
zu dem Zeitpunkt, an dem der Anrufer<br />
automatisiert oder persönlich<br />
beraten wird. Zur Warteschleife zählt<br />
außerdem die Zeit, die bei Weiterleitungen<br />
während des Gesprächs verstreicht.<br />
Einen Wermutstropfen gibt<br />
es aber, denn die neuen Regelungen<br />
zu den Warteschleifen treten erst<br />
nach einer Übergangsfrist in Kraft.<br />
Ab 1. September <strong>2012</strong> gilt jedenfalls,<br />
dass bei einem Anruf von Sonderrufnummern<br />
wie zum Beispiel 0900<br />
oder 0180, die pro Minute abgerechnet<br />
werden, mindestens die ersten<br />
zwei Minuten der Warteschleife kostenfrei<br />
sein müssen - unabhängig, ob<br />
der Kunde vom Festnetz- oder Mobilfunkanschluss<br />
anruft.<br />
Ab dem 1. Juni 2013 gilt, dass die<br />
Wartezeit bei Sonderrufnummern<br />
vollständig kostenfrei sein muss,<br />
auch bezogen auf die Zeit während<br />
der Weiterleitung des Telefonats.<br />
Auch hier ist es unabhängig, ob vom<br />
Festnetz- oder Mobilfunkanschluss<br />
angerufen wird.<br />
Zu beachten ist dabei, dass diese Regelungen<br />
nicht für ortsgebundene<br />
Rufnummern (z.B. 0261 für Koblenz),<br />
Mobilfunknummern (beispielsweise<br />
0177), sowie Rufnummern, für die<br />
ein Festpreis gilt (etwa 20 Cent/Anruf<br />
). Unternehmen, die telefonischen<br />
Service zum Festpreis bieten, müssen<br />
Anrufer zu Beginn der ersten Warteschleife<br />
über den Festpreis sowie die<br />
Dauer der Warteschleife informieren.<br />
Diese Ansagepflicht gilt auch für die<br />
Firmen mit kostenfreier Warteschleife.<br />
Wer gegen Vorschriften zum Einsatz<br />
von Warteschleifen verstößt,<br />
dem droht ein Bußgeld. Und nach<br />
Ablauf der Übergangsfristen muss<br />
der Anrufer für das Gespräch nicht<br />
zahlen.<br />
Einige Neuerungen betreffen allgemein<br />
Internet- und Telefonkunden.<br />
Der Wechsel des Telefonanbieters hat<br />
in der Vergangenheit oft zu erheblichen<br />
Problemen geführt. So blieben<br />
Kunden oftmals für längere Zeit ohne<br />
Telefon- und Internetanschluss, weil<br />
der bisherige Anbieter die Leitung<br />
abgeklemmt hatte, bevor das neue<br />
Unternehmen die Versorgung übernehmen<br />
konnte. Die Anbieter hatten<br />
bei einem Wechsel des Kunden<br />
theoretisch bis zu 10 Tage Zeit, die<br />
Rufnummer an den neuen Anbieter<br />
zu übergeben und das auch erst zum<br />
Vertragende. Diese Frist schrumpft<br />
nun auf einen Tag. Es bleibt abzuwarten,<br />
wie und ob das in der Praxis tatsächlich<br />
klappt. Im Mobilfunk muss<br />
der alte Anbieter die Rufnummer<br />
auch schon vor dem Vertragende auf<br />
Wunsch des Kunden zum neuen Anbieter<br />
übertragen, wobei der Vertrag<br />
dann natürlich mit einer neuen Nummer<br />
weiterläuft.<br />
Wer im Rahmen seines Umzugs seinen<br />
Telekommunikationsvertrag<br />
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