02.02.2022 Aufrufe

19_next_06_2012

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>06</strong>‘12 Wie würdest Du entscheiden?<br />

Das Magazin für die Region<br />

NEUES TELEKOMMUNIKATIONS-<br />

GESETZ IN KRAFT GETRETEN<br />

Am 10.05.<strong>2012</strong> trat das neue Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG) in<br />

Kraft. Die seit langer Zeit erwartete<br />

Neuregelung hat sich den verschiedenen<br />

Problemfällen angenommen<br />

und insbesondere den<br />

unseriösen Geschäftspraktiken<br />

nunmehr einen Riegel vorgeschoben.<br />

Dadurch verbessern sich die<br />

Rechte der Verbraucher deutlich.<br />

Nachfolgend ein Überblick über<br />

die bisherige Praxis und die künftige<br />

Rechtslage.<br />

Lange wurden Verbesserungen beim<br />

Kundenschutz gefordert, um z.B. die<br />

Abzocke in Warteschleifen, die den<br />

Verbraucher mehr kosteten, als sie<br />

ihm nutzten zu verhindern. Schließlich<br />

erkannte auch die Politik Handlungsbedarf,<br />

ein neues Telekommunikationsgesetz<br />

musste her.<br />

Mit dem neuen Gesetz sollen teure<br />

Warteschleifen, unter anderem von<br />

Service-Hotlines, der Vergangenheit<br />

angehören. Nach der Neuregelung<br />

sollen Verbraucher zukünftig Entgelte<br />

für Sonderrufnummern nur bezahlen,<br />

wenn ihr Anliegen auch bearbeitet<br />

wird. Als Warteschleife gilt dabei<br />

die Zeitspanne ab dem Rufaufbau bis<br />

zu dem Zeitpunkt, an dem der Anrufer<br />

automatisiert oder persönlich<br />

beraten wird. Zur Warteschleife zählt<br />

außerdem die Zeit, die bei Weiterleitungen<br />

während des Gesprächs verstreicht.<br />

Einen Wermutstropfen gibt<br />

es aber, denn die neuen Regelungen<br />

zu den Warteschleifen treten erst<br />

nach einer Übergangsfrist in Kraft.<br />

Ab 1. September <strong>2012</strong> gilt jedenfalls,<br />

dass bei einem Anruf von Sonderrufnummern<br />

wie zum Beispiel 0900<br />

oder 0180, die pro Minute abgerechnet<br />

werden, mindestens die ersten<br />

zwei Minuten der Warteschleife kostenfrei<br />

sein müssen - unabhängig, ob<br />

der Kunde vom Festnetz- oder Mobilfunkanschluss<br />

anruft.<br />

Ab dem 1. Juni 2013 gilt, dass die<br />

Wartezeit bei Sonderrufnummern<br />

vollständig kostenfrei sein muss,<br />

auch bezogen auf die Zeit während<br />

der Weiterleitung des Telefonats.<br />

Auch hier ist es unabhängig, ob vom<br />

Festnetz- oder Mobilfunkanschluss<br />

angerufen wird.<br />

Zu beachten ist dabei, dass diese Regelungen<br />

nicht für ortsgebundene<br />

Rufnummern (z.B. 0261 für Koblenz),<br />

Mobilfunknummern (beispielsweise<br />

0177), sowie Rufnummern, für die<br />

ein Festpreis gilt (etwa 20 Cent/Anruf<br />

). Unternehmen, die telefonischen<br />

Service zum Festpreis bieten, müssen<br />

Anrufer zu Beginn der ersten Warteschleife<br />

über den Festpreis sowie die<br />

Dauer der Warteschleife informieren.<br />

Diese Ansagepflicht gilt auch für die<br />

Firmen mit kostenfreier Warteschleife.<br />

Wer gegen Vorschriften zum Einsatz<br />

von Warteschleifen verstößt,<br />

dem droht ein Bußgeld. Und nach<br />

Ablauf der Übergangsfristen muss<br />

der Anrufer für das Gespräch nicht<br />

zahlen.<br />

Einige Neuerungen betreffen allgemein<br />

Internet- und Telefonkunden.<br />

Der Wechsel des Telefonanbieters hat<br />

in der Vergangenheit oft zu erheblichen<br />

Problemen geführt. So blieben<br />

Kunden oftmals für längere Zeit ohne<br />

Telefon- und Internetanschluss, weil<br />

der bisherige Anbieter die Leitung<br />

abgeklemmt hatte, bevor das neue<br />

Unternehmen die Versorgung übernehmen<br />

konnte. Die Anbieter hatten<br />

bei einem Wechsel des Kunden<br />

theoretisch bis zu 10 Tage Zeit, die<br />

Rufnummer an den neuen Anbieter<br />

zu übergeben und das auch erst zum<br />

Vertragende. Diese Frist schrumpft<br />

nun auf einen Tag. Es bleibt abzuwarten,<br />

wie und ob das in der Praxis tatsächlich<br />

klappt. Im Mobilfunk muss<br />

der alte Anbieter die Rufnummer<br />

auch schon vor dem Vertragende auf<br />

Wunsch des Kunden zum neuen Anbieter<br />

übertragen, wobei der Vertrag<br />

dann natürlich mit einer neuen Nummer<br />

weiterläuft.<br />

Wer im Rahmen seines Umzugs seinen<br />

Telekommunikationsvertrag<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!