19_next_06_2012
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<strong>06</strong>‘12 Wie würdest Du entscheiden?<br />
Das Magazin für die Region<br />
ten reklamieren bzw. ihnen widersprechen,<br />
ohne dass der Anschluss<br />
deswegen gesperrt werden darf.<br />
Auch eine Sperre des Anschlusses<br />
wegen eines geringfügigen Rückstandes<br />
soll nunmehr nicht ohne<br />
Weiteres möglich sein.<br />
Befanden sich Kunden im Zahlungsverzug<br />
haben Mobilfunkanbieter<br />
den Anschluss sehr frühzeitig – meist<br />
bereits nach einer Mahnung – und<br />
häufig auch bei kleinen Rückstandsbeträgen<br />
gesperrt. Selbst wenn der<br />
Rückstand einen Drittanbieter betraf,<br />
haben Mobilfunkanbieter Ihren<br />
Kunden den Anschluss gesperrt.<br />
Mit dieser Methode konnten auch<br />
viele unberechtigte Forderungen<br />
durchgesetzt werden. Viele Kunden<br />
zahlten lieber den meist wenige Euro<br />
betragenden „Rückstand“, als sich mit<br />
Ihrem Mobilfunkanbieter zu streiten<br />
und während dieser Auseinandersetzung<br />
nicht telefonieren zu können.<br />
Durch das neue Gesetz gilt nun, dass<br />
bei geringfügigen Zahlungsrückständen<br />
der Mobilfunkanbieter den<br />
Anschluss nicht mehr sperren darf.<br />
Erst bei einem Zahlungsrückstand<br />
von EUR 75,00 oder mehr ist eine<br />
Sperre zulässig. Nicht als Zahlungsrückstand<br />
werden strittige Abrechnungspositionen<br />
gewertet, denen<br />
der Kunde formgerecht innerhalb<br />
von 8 Wochen seit Zugang der Rechnung<br />
widersprochen hat. (§ 45k Abs.<br />
2 Satz 2 TKG). Der Mobilfunkanbieter<br />
hat aber selbstverständlich die Möglichkeit<br />
die streitige Position gerichtlich<br />
geltend zu machen.<br />
Anbieter von DSL- oder Kabelanschlüssen<br />
für das Internet, müssen<br />
ab sofort die zur Verfügung stehende<br />
Mindestgeschwindigkeit des Anschlusses<br />
angeben. Ab Sommer, voraussichtlich<br />
August <strong>2012</strong>, muss beim<br />
Beginn eines Call by Call-Gespräches<br />
der Preis angesagt werden.<br />
Und auch für die bevorstehende<br />
Urlaubszeit hält die neue Gesetzgebung<br />
eine deutliche Verbesserung<br />
der Kundenrecht parat. Sämtliche<br />
Handyanbieter in Europa verlangen<br />
für grenzübergreifende Gespräche<br />
oder die Nutzung des mobilen Internets<br />
im Ausland höhere Tarife als für<br />
einheimische Dienste. Die Preispolitik<br />
wird ab dem 1. Juli stärker reglementiert,<br />
die Europäische Union setzt zu<br />
diesem Zeitpunkt die zweite Stufe ihres<br />
mehrstufigen Plans zur Reduktion<br />
der Auslandsgebühren um.<br />
Sämtliche Telefonunternehmen sind<br />
ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die<br />
Kosten für Handygespräche, SMS oder<br />
mobile Webdienste um einige Cent<br />
abzusenken, bis zum Jahr 2014 sind<br />
weitere Absenkungen geplant. Verbraucher<br />
profitieren so auf allen Reisen<br />
durch die Europäische Union von sinkenden<br />
Preisen, bei Reisen ins EU-ferne<br />
Ausland wie z.B. in die Türkei ist dieser<br />
Vorteil allerdings nicht gegeben.<br />
Rechtsanwalt Thomas G. Than, Koblenz<br />
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