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19_next_06_2012

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<strong>06</strong>‘12 Wie würdest Du entscheiden?<br />

Das Magazin für die Region<br />

ten reklamieren bzw. ihnen widersprechen,<br />

ohne dass der Anschluss<br />

deswegen gesperrt werden darf.<br />

Auch eine Sperre des Anschlusses<br />

wegen eines geringfügigen Rückstandes<br />

soll nunmehr nicht ohne<br />

Weiteres möglich sein.<br />

Befanden sich Kunden im Zahlungsverzug<br />

haben Mobilfunkanbieter<br />

den Anschluss sehr frühzeitig – meist<br />

bereits nach einer Mahnung – und<br />

häufig auch bei kleinen Rückstandsbeträgen<br />

gesperrt. Selbst wenn der<br />

Rückstand einen Drittanbieter betraf,<br />

haben Mobilfunkanbieter Ihren<br />

Kunden den Anschluss gesperrt.<br />

Mit dieser Methode konnten auch<br />

viele unberechtigte Forderungen<br />

durchgesetzt werden. Viele Kunden<br />

zahlten lieber den meist wenige Euro<br />

betragenden „Rückstand“, als sich mit<br />

Ihrem Mobilfunkanbieter zu streiten<br />

und während dieser Auseinandersetzung<br />

nicht telefonieren zu können.<br />

Durch das neue Gesetz gilt nun, dass<br />

bei geringfügigen Zahlungsrückständen<br />

der Mobilfunkanbieter den<br />

Anschluss nicht mehr sperren darf.<br />

Erst bei einem Zahlungsrückstand<br />

von EUR 75,00 oder mehr ist eine<br />

Sperre zulässig. Nicht als Zahlungsrückstand<br />

werden strittige Abrechnungspositionen<br />

gewertet, denen<br />

der Kunde formgerecht innerhalb<br />

von 8 Wochen seit Zugang der Rechnung<br />

widersprochen hat. (§ 45k Abs.<br />

2 Satz 2 TKG). Der Mobilfunkanbieter<br />

hat aber selbstverständlich die Möglichkeit<br />

die streitige Position gerichtlich<br />

geltend zu machen.<br />

Anbieter von DSL- oder Kabelanschlüssen<br />

für das Internet, müssen<br />

ab sofort die zur Verfügung stehende<br />

Mindestgeschwindigkeit des Anschlusses<br />

angeben. Ab Sommer, voraussichtlich<br />

August <strong>2012</strong>, muss beim<br />

Beginn eines Call by Call-Gespräches<br />

der Preis angesagt werden.<br />

Und auch für die bevorstehende<br />

Urlaubszeit hält die neue Gesetzgebung<br />

eine deutliche Verbesserung<br />

der Kundenrecht parat. Sämtliche<br />

Handyanbieter in Europa verlangen<br />

für grenzübergreifende Gespräche<br />

oder die Nutzung des mobilen Internets<br />

im Ausland höhere Tarife als für<br />

einheimische Dienste. Die Preispolitik<br />

wird ab dem 1. Juli stärker reglementiert,<br />

die Europäische Union setzt zu<br />

diesem Zeitpunkt die zweite Stufe ihres<br />

mehrstufigen Plans zur Reduktion<br />

der Auslandsgebühren um.<br />

Sämtliche Telefonunternehmen sind<br />

ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die<br />

Kosten für Handygespräche, SMS oder<br />

mobile Webdienste um einige Cent<br />

abzusenken, bis zum Jahr 2014 sind<br />

weitere Absenkungen geplant. Verbraucher<br />

profitieren so auf allen Reisen<br />

durch die Europäische Union von sinkenden<br />

Preisen, bei Reisen ins EU-ferne<br />

Ausland wie z.B. in die Türkei ist dieser<br />

Vorteil allerdings nicht gegeben.<br />

Rechtsanwalt Thomas G. Than, Koblenz<br />

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