Burgblatt_2022_03_01-36_Red
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STADT HILPOLTSTEIN<br />
STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN<br />
Neue Stellplatzsatzung tritt in Kraft<br />
In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr beschloss der Stadtrat<br />
Hilpoltstein einstimmig die überarbeitete Satzung über<br />
die Zahl, Größe, Beschaffenheit und Ablösung von Stellplätzen<br />
(Stellplatzsatzung). Neu sind Details zu Abstellplätzen für<br />
Fahrräder, barrierefreien Stellplätzen und die Berücksichtigung<br />
von Mobilitätskonzepten für Bauherren.<br />
EHESCHLIESSUNGEN<br />
08.<strong>01</strong>.<strong>2022</strong> Maria Kontcha und Stefan Reger<br />
Heroldsberg<br />
08.<strong>01</strong>.<strong>2022</strong> Annemarie Renner und Patrick Seitz<br />
Hilpoltstein<br />
22.<strong>01</strong>.<strong>2022</strong> Bettina Gutkauf und<br />
Hans-Christian Kroneder, Schwanstetten<br />
Ziel der neuen Satzung ist es, auf heutige Anforderungen der<br />
individuellen und öffentlichen Mobilität zu reagieren, die sich<br />
seit Verabschiedung der letzten Fassung 2<strong>01</strong>3 deutlich verändert<br />
haben. Die Entwicklungen durch Radverkehr, Carsharing<br />
und Pendlermobilität wie auch durch die Nutzung von ÖPNV<br />
und Lastenrädern finden Berücksichtigung in der neuen Satzung.<br />
Neben einer aktualisierten Fassung des Stellplatzschlüssels<br />
wurden deshalb Abstellanlagen für Fahrräder und ein Paragraph<br />
zu Mobilitätskonzepten aufgenommen. Die Satzung<br />
regelt die nun geltenden Stellplatzrichtzahlen und gibt Auskunft<br />
über die Berechnungsgrundlagen für Stellplätze, die im<br />
Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.<br />
Bei Neubau oder (Nutzungs-)Änderung von Gebäuden sind<br />
ab jetzt zusätzlich Stellplätze für Fahrräder vorzuhalten. Bei<br />
der Errichtung von neuen Anlagen können zudem qualifizierte<br />
Mobilitätskonzepte Berücksichtigung finden, die den Einund<br />
Abstellbedarf reduzieren. Dazu zählen etwa Carsharing-<br />
Angebote, Maßnahmen und Angebote zur Förderung des<br />
Radverkehrs oder Nutzung des ÖPNV.<br />
Auch der Ablösebetrag für Stellplätze – sowohl für Kraftfahrzeuge<br />
wie auch Fahrräder – wurde angepasst. Die neue Stellplatzsatzung<br />
gilt für Neubauten sowie bei Nutzungsänderung<br />
oder Wiedernutzung im alten Gebäudebestand und tritt zum<br />
8. Februar <strong>2022</strong> in Kraft.<br />
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Hilpoltstein · Bahnhofstr. 25 · 09174–47600 · info@stahl-rollladen.de<br />
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<strong>03</strong> | <strong>2022</strong><br />
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