Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin Mai-Ausgabe 2022
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2020 belief sich auf 97.000 Exemplare ! Auflage: Ø 8.818 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2020 belief sich auf 97.000 Exemplare !
Auflage: Ø 8.818 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />
Recht <strong>Aktuell</strong><br />
Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />
Diesmal: Ehevertrag - Ärger mit Umzugsunternehmen - Kündigung Mietvertrag<br />
Die <strong>Borkum</strong>er Rechtsanwältin<br />
Franziska Hentschel beantwortet<br />
hier Ihre Fragen und<br />
gibt allgemeingültig juristische<br />
Hinweise und berichtet über<br />
die aktuelle Rechtsprechung<br />
zu interessanten Themen. Haben<br />
Sie bitte Verständnis dafür,<br />
dass es sich hierbei immer nur<br />
um allgemeingültige Aussagen<br />
zu Rechten und Pflichten handeln<br />
darf und nicht auf spezielle<br />
Problematiken eingegangen<br />
werden kann.<br />
?<br />
Wir wollen demnächst heiraten<br />
und eine Freundin<br />
von uns hat jetzt gesagt wir sollten<br />
unbedingt einen Ehevertrag<br />
schließen. Wir wissen gar nicht<br />
warum. Ist das wichtig?<br />
Wenn Sie die Ehe schließen, hat<br />
dies juristische Folgen. Die Ehe<br />
wird auf Lebenszeit geschlossen<br />
(§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch).<br />
Mit der Eheschließung haben sich<br />
die Eheleute einander zur ehelichen<br />
Lebensgemeinschaft verpflichtet<br />
und sie tragen füreinander<br />
Verantwortung. Im Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch sind etliche Paragrafen<br />
vorhanden, die die Ehe bzw. den<br />
Zugewinn, den Versorgungsausgleich<br />
und den Unterhalt regeln.<br />
Sofern Sie von den gesetzlichen<br />
Regelungen nicht abweichen wollen,<br />
ist ein Ehevertrag nicht notwendig.<br />
In manchen Konstellationen<br />
ist es jedoch sinnvoll einen<br />
Ehevertrag zu schließen.<br />
Der gesetzliche Güterstand ist die<br />
Zugewinngemeinschaft. Bei der<br />
Zugewinngemeinschaft handelt<br />
es sich dem Grunde nach um eine<br />
Von Ostfriesen für Ostfriesen. Auch auf <strong>Borkum</strong>!<br />
Die meisten Oldies der 60er, 70er und 80er Jahre + lokale Berichterstattung.<br />
§<br />
§ §<br />
Gütertrennung. Grundsätzlich ist<br />
es so, dass jeder Ehepartner sein<br />
Vermögen behält, auch das Vermögen<br />
was in der Ehezeit erwirtschaftet<br />
wurde. Sofern die Ehe scheitert<br />
sieht die Zugewinngemeinschaft<br />
vor, dass es einen finanziellen Ausgleich<br />
zwischen dem Zugewinn<br />
der Partner geben soll.<br />
Dabei wird der Vermögensstand<br />
vor und am Ende der Ehezeit<br />
gegenübergestellt und gegebenenfalls<br />
ausgeglichen. Beim Versorgungsausgleich<br />
geht es um die<br />
Rentenanwartschaften die ausgeglichen<br />
werden sollen. Scheitert<br />
die Ehe, werden auch hier die jeweiligen<br />
Rentenanwartschaften<br />
gegenübergestellt und derjenige<br />
der höhere Rentenanwartschaften<br />
angesammelt hat, muss ausgleichen.<br />
Auch die Regelungen zum<br />
Unterhalt sind klar im Gesetz geregelt.<br />
Manchmal ist aber der gesetzlich<br />
vorgesehene Ausgleich für die<br />
Ehe nicht optimal. Beispielsweise<br />
gibt es Ehen, in den beide Ehepartner<br />
arbeiten oder selbständig<br />
sind und auch keine gemeinsamen<br />
112<br />
Im Kabelnetz auf 106,50 MHZ oder im Internet<br />
auf www.radioostfriesland.de