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Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin Mai-Ausgabe 2022

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2020 belief sich auf 97.000 Exemplare ! Auflage: Ø 8.818 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2020 belief sich auf 97.000 Exemplare !
Auflage: Ø 8.818 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

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<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />

Recht <strong>Aktuell</strong><br />

Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />

Diesmal: Ehevertrag - Ärger mit Umzugsunternehmen - Kündigung Mietvertrag<br />

Die <strong>Borkum</strong>er Rechtsanwältin<br />

Franziska Hentschel beantwortet<br />

hier Ihre Fragen und<br />

gibt allgemeingültig juristische<br />

Hinweise und berichtet über<br />

die aktuelle Rechtsprechung<br />

zu interessanten Themen. Haben<br />

Sie bitte Verständnis dafür,<br />

dass es sich hierbei immer nur<br />

um allgemeingültige Aussagen<br />

zu Rechten und Pflichten handeln<br />

darf und nicht auf spezielle<br />

Problematiken eingegangen<br />

werden kann.<br />

?<br />

Wir wollen demnächst heiraten<br />

und eine Freundin<br />

von uns hat jetzt gesagt wir sollten<br />

unbedingt einen Ehevertrag<br />

schließen. Wir wissen gar nicht<br />

warum. Ist das wichtig?<br />

Wenn Sie die Ehe schließen, hat<br />

dies juristische Folgen. Die Ehe<br />

wird auf Lebenszeit geschlossen<br />

(§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch).<br />

Mit der Eheschließung haben sich<br />

die Eheleute einander zur ehelichen<br />

Lebensgemeinschaft verpflichtet<br />

und sie tragen füreinander<br />

Verantwortung. Im Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch sind etliche Paragrafen<br />

vorhanden, die die Ehe bzw. den<br />

Zugewinn, den Versorgungsausgleich<br />

und den Unterhalt regeln.<br />

Sofern Sie von den gesetzlichen<br />

Regelungen nicht abweichen wollen,<br />

ist ein Ehevertrag nicht notwendig.<br />

In manchen Konstellationen<br />

ist es jedoch sinnvoll einen<br />

Ehevertrag zu schließen.<br />

Der gesetzliche Güterstand ist die<br />

Zugewinngemeinschaft. Bei der<br />

Zugewinngemeinschaft handelt<br />

es sich dem Grunde nach um eine<br />

Von Ostfriesen für Ostfriesen. Auch auf <strong>Borkum</strong>!<br />

Die meisten Oldies der 60er, 70er und 80er Jahre + lokale Berichterstattung.<br />

§<br />

§ §<br />

Gütertrennung. Grundsätzlich ist<br />

es so, dass jeder Ehepartner sein<br />

Vermögen behält, auch das Vermögen<br />

was in der Ehezeit erwirtschaftet<br />

wurde. Sofern die Ehe scheitert<br />

sieht die Zugewinngemeinschaft<br />

vor, dass es einen finanziellen Ausgleich<br />

zwischen dem Zugewinn<br />

der Partner geben soll.<br />

Dabei wird der Vermögensstand<br />

vor und am Ende der Ehezeit<br />

gegenübergestellt und gegebenenfalls<br />

ausgeglichen. Beim Versorgungsausgleich<br />

geht es um die<br />

Rentenanwartschaften die ausgeglichen<br />

werden sollen. Scheitert<br />

die Ehe, werden auch hier die jeweiligen<br />

Rentenanwartschaften<br />

gegenübergestellt und derjenige<br />

der höhere Rentenanwartschaften<br />

angesammelt hat, muss ausgleichen.<br />

Auch die Regelungen zum<br />

Unterhalt sind klar im Gesetz geregelt.<br />

Manchmal ist aber der gesetzlich<br />

vorgesehene Ausgleich für die<br />

Ehe nicht optimal. Beispielsweise<br />

gibt es Ehen, in den beide Ehepartner<br />

arbeiten oder selbständig<br />

sind und auch keine gemeinsamen<br />

112<br />

Im Kabelnetz auf 106,50 MHZ oder im Internet<br />

auf www.radioostfriesland.de

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