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Neues aus der Applikationstechnik

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57. Baden-Württembergischer Pflanzenschutz-Tag, 23.02.2010<br />

Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässerorganismen<br />

NW607<br />

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern,<br />

-<strong>aus</strong>genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen<strong>der</strong><br />

Oberflächengewässer-,<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmin<strong>der</strong>nde Geräte“ vom 14.<br />

Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.<br />

Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftmin<strong>der</strong>ungsklassen <strong>der</strong><br />

verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände einzuhalten.<br />

Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftmin<strong>der</strong>ungsklassen ist neben dem gemäß Län<strong>der</strong>recht<br />

verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Abs. 2 S. 2 PflSchG zu<br />

beachten.<br />

Zuwi<strong>der</strong>handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50 000 € geahndet werden.<br />

Kultur:........................Technik..........................weitere Bedingungen<br />

90 %: */x m 75 %: */x m 50 %: */x m<br />

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg

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