Neues aus der Applikationstechnik
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57. Baden-Württembergischer Pflanzenschutz-Tag, 23.02.2010<br />
Anwendungsbestimmungen zum Schutz von terrestrischen Biozönosen (Flora und Fauna)<br />
Geltungsbereich:<br />
Alle angrenzenden Flächen, <strong>aus</strong>genommen landwirtschaftlich o<strong>der</strong><br />
gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />
Wege und Plätze.<br />
?<br />
Weitere Ausnahmen :<br />
- die Anwendung erfolgt mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />
- die angrenzenden Flächen z.B. Feldraine, Hecken,<br />
Gehölzinseln) sind weniger als 3 m breit<br />
- die Anwendung des Mittels erfolgt in einem Gebiet, das von<br />
<strong>der</strong> Biologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im<br />
„Verzeichnis <strong>der</strong> regionalisierten Kleinstrukturanteile“ als<br />
Agrarlandschaft mit einem <strong>aus</strong>reichenden Anteil an<br />
Kleinstrukturen <strong>aus</strong>gewiesen ist<br />
- die angrenzenden Flächen (z.B. Feldraine, Hecken,<br />
Gehölzinseln)<br />
sind nachweislich auf landwirtschaftlich o<strong>der</strong> gärtnerisch<br />
genutzten Flächen angelegt worden<br />
Vorgeschriebene Vorgeschriebene Maßnahmen Maßnahmen (abhängig von Pflanzenschutzmittel und Anwendung):<br />
Einsatz von verlustmin<strong>der</strong>nden Pflanzenschutzgeräten (auf 20 m Breite)<br />
Einsatz von verlustmin<strong>der</strong>nden Pflanzenschutzgeräten (20 m) o<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />
Einhaltung von 5 m Abstand<br />
Einsatz von verlustmin<strong>der</strong>nden Pflanzenschutzgeräten (20 m) und und<br />
Einhaltung von 5 m Abstand<br />
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg