Magazin Next 09 2022 142
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<strong>09</strong>‘22 Region<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
Anzeige<br />
Wo gegrillt werden darf –<br />
und wo nicht!<br />
Grade Mieter einer Wohnung ohne Garten oder Balkon<br />
weichen fürs Grillen in Parks oder Anlagen aus. Doch wo<br />
Grillen überhaupt erlaubt ist und was noch dabei zu beachten<br />
ist, erfahrt ihr hier<br />
Grillen ist grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht erlaubt,<br />
sondern nur auf ausgewiesenen Grillplätzen, die es jedoch<br />
in jeder Stadt und Gemeinde gibt – ob gegen Nutzungsgebühr<br />
oder kostenlos. Fehlende Grillverbotsschilder sind keine<br />
Ausrede für Grill-Sünder. Aufgrund der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr<br />
haben jedoch einige Städte bereits Verbote gegen<br />
offene Feuer erlassen.<br />
GRILLEN IM WALD<br />
Denn während Feuer im Wald vielerorts verboten ist, gibt es<br />
Ausnahmen. In den Landeswaldgesetzen von Baden-Württemberg<br />
und Rheinland-Pfalz beispielsweise ist geregelt, dass<br />
(normalerweise) im Abstand von mehr als 100 Metern von<br />
der Baumgrenze Grillen erlaubt ist.<br />
22<br />
Wer grillen will, informiert sich dennoch im Idealfall bei der jeweiligen<br />
Kommune, auch nach den Regeln für ausgewiesene<br />
Grillplätze.<br />
HAFTUNG FÜR<br />
HINTERLASSENEN MÜLL<br />
Aluschalen, die als Einmalgrills angeboten werden, zählen<br />
juristisch auch als Grill beziehungsweise als Feuerstelle. Sie gefährden<br />
besonders den Rasen, denn wo sie gebrannt haben,<br />
bleibt meist ein schwarzer Fleck zurück. Städte oder Gemeinden<br />
dürfen den verantwortlichen für die Kosten der Rasenreparatur<br />
haftbar machen.<br />
Auch für die restlichen Abfälle, die beim Grillen oftmals zu<br />
Hauf entstehen, könnt ihr haftbar gemacht werden. Und das<br />
kann teuer werden. Die Bußgelder können pro Schale oder<br />
Pappbecher jeweils 25 Euro betragen. Auch höhere Strafen<br />
sind möglich.<br />
Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com