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Magazin Next 09 2022 142

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<strong>09</strong>‘22 Region<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

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Wo gegrillt werden darf –<br />

und wo nicht!<br />

Grade Mieter einer Wohnung ohne Garten oder Balkon<br />

weichen fürs Grillen in Parks oder Anlagen aus. Doch wo<br />

Grillen überhaupt erlaubt ist und was noch dabei zu beachten<br />

ist, erfahrt ihr hier<br />

Grillen ist grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht erlaubt,<br />

sondern nur auf ausgewiesenen Grillplätzen, die es jedoch<br />

in jeder Stadt und Gemeinde gibt – ob gegen Nutzungsgebühr<br />

oder kostenlos. Fehlende Grillverbotsschilder sind keine<br />

Ausrede für Grill-Sünder. Aufgrund der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr<br />

haben jedoch einige Städte bereits Verbote gegen<br />

offene Feuer erlassen.<br />

GRILLEN IM WALD<br />

Denn während Feuer im Wald vielerorts verboten ist, gibt es<br />

Ausnahmen. In den Landeswaldgesetzen von Baden-Württemberg<br />

und Rheinland-Pfalz beispielsweise ist geregelt, dass<br />

(normalerweise) im Abstand von mehr als 100 Metern von<br />

der Baumgrenze Grillen erlaubt ist.<br />

22<br />

Wer grillen will, informiert sich dennoch im Idealfall bei der jeweiligen<br />

Kommune, auch nach den Regeln für ausgewiesene<br />

Grillplätze.<br />

HAFTUNG FÜR<br />

HINTERLASSENEN MÜLL<br />

Aluschalen, die als Einmalgrills angeboten werden, zählen<br />

juristisch auch als Grill beziehungsweise als Feuerstelle. Sie gefährden<br />

besonders den Rasen, denn wo sie gebrannt haben,<br />

bleibt meist ein schwarzer Fleck zurück. Städte oder Gemeinden<br />

dürfen den verantwortlichen für die Kosten der Rasenreparatur<br />

haftbar machen.<br />

Auch für die restlichen Abfälle, die beim Grillen oftmals zu<br />

Hauf entstehen, könnt ihr haftbar gemacht werden. Und das<br />

kann teuer werden. Die Bußgelder können pro Schale oder<br />

Pappbecher jeweils 25 Euro betragen. Auch höhere Strafen<br />

sind möglich.<br />

Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com

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