ImmoMag_Herbst_2022
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RECHT & FINANZIEREN<br />
Bausparen als Zinssicherung<br />
Ein großer Vermittler privater Baufinanzierungen verzeichnet aktuell<br />
eine verstärkte Nachfrage nach Bauspardarlehen.<br />
Viele Immobilienkäufer und -käuferinnen<br />
sind von der Zinswende an den Märkten<br />
ebenso überrascht worden wie Käufer mit<br />
laufenden Darlehen, die ein Anschlussdarlehen<br />
benötigen. „Bausparverträge können<br />
in beiden Fällen eine Option sein, die Auswirkungen<br />
des Zinsanstiegs abzufedern und<br />
die Finanzierung abzusichern“, sagt Mirjam<br />
Mohr, Vorständin des Baufinanzierungs-Vermittlers<br />
Interhyp. Dem Unternehmen zufolge<br />
hat der Zinsanstieg bei Immobiliendarlehen<br />
die monatlichen Kreditraten, die<br />
Käuferinnen und Käufer aufbringen müssen,<br />
deutlich in die Höhe getrieben. Seit Jahresbeginn<br />
waren die durchschnittlichen Zinsen<br />
für zehnjährige Darlehen in Deutschland von<br />
rund einem auf knapp 3,4 Prozent gestiegen,<br />
zuletzt waren sie wieder auf etwa 3,1 Prozent<br />
zurückgegangen.<br />
Immobilieninteressenten können laut Interhyp<br />
einen Bausparvertrag parallel zum<br />
Hauptdarlehen abschließen: Das Hauptdarlehen<br />
zahlen sie mit einer niedrigeren<br />
Tilgung zurück und zahlen gleichzeitig den<br />
ersparten Betrag parallel in den Bausparvertrag<br />
ein. Der Bausparvertrag kommt<br />
dann zeitversetzt zum Einsatz, sobald er zuteilungsreif<br />
ist. „In dieser Kombination funktioniert<br />
der Vertrag wie eine Art Tilgungsaussetzung<br />
beziehungsweise Reduktion“,<br />
erläutert die Expertin. Der Vorteil liegt in<br />
der Zinsoptimierung und der Tatsache, dass<br />
die Finanzierung abgesichert ist. Mitunter<br />
lassen sich mehrere Tausend Euro sparen.<br />
Mirjam Mohr: „Ob jedoch ein klassisches Annuitätendarlehen<br />
oder eine Kombination mit<br />
einem Bausparvertrag die bessere Option<br />
darstellt, sollten Käuferinnen und Käufer in<br />
einem individuellen Beratungsgespräch klären,<br />
in dem sie die Gesamtkosten der beiden<br />
Varianten miteinander vergleichen.“<br />
Objekt absichern, Renovierungen bedenken<br />
Bausparverträge können nicht nur die Möglichkeit<br />
bieten, die Erstfinanzierung und damit<br />
den Wohneigentumserwerb insgesamt<br />
abzusichern. Mit Blick auf die drastisch gestiegenen<br />
Energiekosten sollten vor allem<br />
Käuferinnen und Käufer von energetisch<br />
problematischen Altbauimmobilien prüfen,<br />
inwieweit sie durch künftige Renovierungen<br />
den Energiestatus des Objekts verbessern.<br />
Neben Förderdarlehen kann der Bausparvertrag<br />
auch hier perspektivisch helfen, sich<br />
im steigenden Zinsmarkt günstiger zu refinanzieren<br />
und das Objekt energetisch auf<br />
Vordermann zu bringen – was Nebenkosten<br />
sparen hilft.<br />
Wie bei allen Finanzfragen gilt, nicht alles<br />
auf eine Karte zu setzen und Konditionen<br />
zu vergleichen. Bauspardarlehen können<br />
ein weiterer Baustein in der Finanzierung<br />
werden. „Kundinnen und Kunden profitieren<br />
davon, dass Bausparkassen in den vergangenen<br />
Jahren des Niedrigzinsumfeldes an<br />
der Attraktivität ihrer Angebote gearbeitet<br />
haben“, sagt Mirjam Mohr. „Sie haben auf die<br />
veränderten Bedürfnisse reagiert und bieten<br />
mittlerweile flexiblere Optionen bei der Ausund<br />
Rückzahlung an. Durch die Vielfalt der<br />
Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig.<br />
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Stefan Schmid<br />
Fachanwalt für Miet- und<br />
Wohnungseigentumsrecht<br />
Seit dem 13.07.<strong>2022</strong> ist die sog. Mietpreisbremse<br />
für Dresden und Leipzig in Kraft getreten.<br />
Damit gilt formal, dass bei einer Neuvermietung<br />
der zu vereinbarende Mietpreis nur max. 10%<br />
über der ortsüblichen Vergleichsmiete für das<br />
Mietobjekt liegen darf.<br />
Dies ist auf den ersten Blick für Vermieter eine<br />
schlechte Nachricht. Dennoch lohnt es sich auf<br />
die Ausnahmen zu blicken, die das Gesetz bereits<br />
ermöglicht.<br />
Altmieten haben im gewissen Rahmen Bestandsschutz.<br />
Die Vormiete gilt dann als Berechnungsgrundlage<br />
für die neue Miete, wenn<br />
sie in den letzten 12 Monaten nicht erhöht wurde.<br />
Damit kann dann diese Miete auch bei einer<br />
Neuvermietung verlangt werden.<br />
Auch können Modernisierungsumlagen der<br />
letzten 3 Jahre die Miete über die ortsübliche<br />
Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Hier muss<br />
aber genau geprüft werden, ob die Zeitschiene<br />
bis zum Abschluss des neuen Mietvertrages<br />
eingehalten wurde.<br />
Darüber hinaus trifft die Mietpreisbremse nicht<br />
zu auf Wohnungen, die nach dem 01.10.2014<br />
erstmals genutzt und vermietet wurden und<br />
auf solche Wohnungen, welche vor der erneuten<br />
Vermietung „umfassend modernisiert“<br />
wurden, § 556f BGB. Ob und wann eine solche<br />
„umfassende Modernisierung“ vorliegt ist sehr<br />
umstritten. Daher kann man dies nur im Einzelfall<br />
entscheiden.<br />
Ferner muss die Wohnung oder das Objekt<br />
überhaupt unter den Mietspiegel fallen, so dass<br />
man eine ortsübliche Vergleichsmiete berechnen<br />
kann. Bei Einfamilienhäusern und möblierten<br />
Wohnungen ist dies meist nicht der Fall.<br />
Da dem Mieter umfangreiche Auskunftsansprüche,<br />
§ 556g BGB, zustehen, sollte man bei<br />
einer anstehenden Neuvermietung die rechtlichen<br />
und tatsächlichen Anhaltpunkte die für<br />
die Kalkulation des Mietpreises herangezogen<br />
worden sind genau prüfen und festhalten. Nur<br />
so können Rückforderungen durch den Mieter<br />
verhindert werden.<br />
Zweifelsfragen sollten daher immer kompetent<br />
geprüft werden.<br />
Kanzlei für privates<br />
Immobilienrecht<br />
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />
Hildebrandstraße 1 · 01219 Dresden<br />
Tel.: 0351 80146-38 · Fax 0351 80146-30<br />
Mail: info@immobilienrecht-dresden.de<br />
www.immobilienrecht-dresden.de<br />
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