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ImmoMag_Herbst_2022

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RECHT & FINANZIEREN<br />

Bausparen als Zinssicherung<br />

Ein großer Vermittler privater Baufinanzierungen verzeichnet aktuell<br />

eine verstärkte Nachfrage nach Bauspardarlehen.<br />

Viele Immobilienkäufer und -käuferinnen<br />

sind von der Zinswende an den Märkten<br />

ebenso überrascht worden wie Käufer mit<br />

laufenden Darlehen, die ein Anschlussdarlehen<br />

benötigen. „Bausparverträge können<br />

in beiden Fällen eine Option sein, die Auswirkungen<br />

des Zinsanstiegs abzufedern und<br />

die Finanzierung abzusichern“, sagt Mirjam<br />

Mohr, Vorständin des Baufinanzierungs-Vermittlers<br />

Interhyp. Dem Unternehmen zufolge<br />

hat der Zinsanstieg bei Immobiliendarlehen<br />

die monatlichen Kreditraten, die<br />

Käuferinnen und Käufer aufbringen müssen,<br />

deutlich in die Höhe getrieben. Seit Jahresbeginn<br />

waren die durchschnittlichen Zinsen<br />

für zehnjährige Darlehen in Deutschland von<br />

rund einem auf knapp 3,4 Prozent gestiegen,<br />

zuletzt waren sie wieder auf etwa 3,1 Prozent<br />

zurückgegangen.<br />

Immobilieninteressenten können laut Interhyp<br />

einen Bausparvertrag parallel zum<br />

Hauptdarlehen abschließen: Das Hauptdarlehen<br />

zahlen sie mit einer niedrigeren<br />

Tilgung zurück und zahlen gleichzeitig den<br />

ersparten Betrag parallel in den Bausparvertrag<br />

ein. Der Bausparvertrag kommt<br />

dann zeitversetzt zum Einsatz, sobald er zuteilungsreif<br />

ist. „In dieser Kombination funktioniert<br />

der Vertrag wie eine Art Tilgungsaussetzung<br />

beziehungsweise Reduktion“,<br />

erläutert die Expertin. Der Vorteil liegt in<br />

der Zinsoptimierung und der Tatsache, dass<br />

die Finanzierung abgesichert ist. Mitunter<br />

lassen sich mehrere Tausend Euro sparen.<br />

Mirjam Mohr: „Ob jedoch ein klassisches Annuitätendarlehen<br />

oder eine Kombination mit<br />

einem Bausparvertrag die bessere Option<br />

darstellt, sollten Käuferinnen und Käufer in<br />

einem individuellen Beratungsgespräch klären,<br />

in dem sie die Gesamtkosten der beiden<br />

Varianten miteinander vergleichen.“<br />

Objekt absichern, Renovierungen bedenken<br />

Bausparverträge können nicht nur die Möglichkeit<br />

bieten, die Erstfinanzierung und damit<br />

den Wohneigentumserwerb insgesamt<br />

abzusichern. Mit Blick auf die drastisch gestiegenen<br />

Energiekosten sollten vor allem<br />

Käuferinnen und Käufer von energetisch<br />

problematischen Altbauimmobilien prüfen,<br />

inwieweit sie durch künftige Renovierungen<br />

den Energiestatus des Objekts verbessern.<br />

Neben Förderdarlehen kann der Bausparvertrag<br />

auch hier perspektivisch helfen, sich<br />

im steigenden Zinsmarkt günstiger zu refinanzieren<br />

und das Objekt energetisch auf<br />

Vordermann zu bringen – was Nebenkosten<br />

sparen hilft.<br />

Wie bei allen Finanzfragen gilt, nicht alles<br />

auf eine Karte zu setzen und Konditionen<br />

zu vergleichen. Bauspardarlehen können<br />

ein weiterer Baustein in der Finanzierung<br />

werden. „Kundinnen und Kunden profitieren<br />

davon, dass Bausparkassen in den vergangenen<br />

Jahren des Niedrigzinsumfeldes an<br />

der Attraktivität ihrer Angebote gearbeitet<br />

haben“, sagt Mirjam Mohr. „Sie haben auf die<br />

veränderten Bedürfnisse reagiert und bieten<br />

mittlerweile flexiblere Optionen bei der Ausund<br />

Rückzahlung an. Durch die Vielfalt der<br />

Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig.<br />

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Stefan Schmid<br />

Fachanwalt für Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

Seit dem 13.07.<strong>2022</strong> ist die sog. Mietpreisbremse<br />

für Dresden und Leipzig in Kraft getreten.<br />

Damit gilt formal, dass bei einer Neuvermietung<br />

der zu vereinbarende Mietpreis nur max. 10%<br />

über der ortsüblichen Vergleichsmiete für das<br />

Mietobjekt liegen darf.<br />

Dies ist auf den ersten Blick für Vermieter eine<br />

schlechte Nachricht. Dennoch lohnt es sich auf<br />

die Ausnahmen zu blicken, die das Gesetz bereits<br />

ermöglicht.<br />

Altmieten haben im gewissen Rahmen Bestandsschutz.<br />

Die Vormiete gilt dann als Berechnungsgrundlage<br />

für die neue Miete, wenn<br />

sie in den letzten 12 Monaten nicht erhöht wurde.<br />

Damit kann dann diese Miete auch bei einer<br />

Neuvermietung verlangt werden.<br />

Auch können Modernisierungsumlagen der<br />

letzten 3 Jahre die Miete über die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Hier muss<br />

aber genau geprüft werden, ob die Zeitschiene<br />

bis zum Abschluss des neuen Mietvertrages<br />

eingehalten wurde.<br />

Darüber hinaus trifft die Mietpreisbremse nicht<br />

zu auf Wohnungen, die nach dem 01.10.2014<br />

erstmals genutzt und vermietet wurden und<br />

auf solche Wohnungen, welche vor der erneuten<br />

Vermietung „umfassend modernisiert“<br />

wurden, § 556f BGB. Ob und wann eine solche<br />

„umfassende Modernisierung“ vorliegt ist sehr<br />

umstritten. Daher kann man dies nur im Einzelfall<br />

entscheiden.<br />

Ferner muss die Wohnung oder das Objekt<br />

überhaupt unter den Mietspiegel fallen, so dass<br />

man eine ortsübliche Vergleichsmiete berechnen<br />

kann. Bei Einfamilienhäusern und möblierten<br />

Wohnungen ist dies meist nicht der Fall.<br />

Da dem Mieter umfangreiche Auskunftsansprüche,<br />

§ 556g BGB, zustehen, sollte man bei<br />

einer anstehenden Neuvermietung die rechtlichen<br />

und tatsächlichen Anhaltpunkte die für<br />

die Kalkulation des Mietpreises herangezogen<br />

worden sind genau prüfen und festhalten. Nur<br />

so können Rückforderungen durch den Mieter<br />

verhindert werden.<br />

Zweifelsfragen sollten daher immer kompetent<br />

geprüft werden.<br />

Kanzlei für privates<br />

Immobilienrecht<br />

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

Hildebrandstraße 1 · 01219 Dresden<br />

Tel.: 0351 80146-38 · Fax 0351 80146-30<br />

Mail: info@immobilienrecht-dresden.de<br />

www.immobilienrecht-dresden.de<br />

28 www.sz-immo.de | <strong>Herbst</strong> / September-November <strong>2022</strong>

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