04.10.2022 Aufrufe

MeinStart - Südostbayern - Winter 2022/23

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fotos: shutterstock.com/Kzenon, Gorynvd<br />

FREISTELLUNG FÜR JUGENDARBEIT<br />

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von<br />

Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Der Freistaat Bayern unterstützt<br />

dieses Engagement mit dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz. Wer es<br />

in Anspruch nehmen kann und was es regelt.<br />

Jugendleiterinnen und Jugendleitern bieten mit ihren<br />

vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen<br />

ein attraktives und sinnvolles Angebot<br />

für Kinder und Jugendliche in Bayern. Doch häufig<br />

bleibt mit dem Eintritt ins Berufsleben keine Zeit<br />

mehr für dieses Engagement. Dabei haben sich die<br />

Jugendleiter/-innen während ihrer Ausbildung und<br />

im Ehrenamt Kompetenzen angeeignet, die auch in<br />

der Gesellschaft, der Wirtschaft und dem Arbeitsleben<br />

eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Dabei<br />

handelt es sich um Schlüsselqualifikationen wie<br />

Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Durchsetzungsvermögen.<br />

Damit diese Kompetenzen nicht verloren<br />

gehen, hat Bayern mit dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz<br />

(JArbFG) eine Grundlage geschaffen, um ausreichend<br />

Jugendleiter/-innen für die Veranstaltungen<br />

und Maßnahmen der Jugendarbeit zu gewinnen.<br />

Wer kann das Gesetz in Anspruch nehmen?<br />

Ehrenamtliche Jugendleiter/-innen, die bereits das<br />

16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Arbeits-<br />

oder Ausbildungsverhältnis stehen, haben<br />

gegenüber dem Arbeitgeber nach Maßgabe dieses<br />

Gesetzes Anspruch auf Freistellung für Zwecke der<br />

Jugendarbeit. Schülerinnen und Schüler können von<br />

ihren Schulleitungen für die Teilnahme an Aktivitäten<br />

der Jugendarbeit und die Aus- und Fortbildung<br />

als Jugendleiter/-in beurlaubt werden. Das regeln<br />

die Schulordnungen in Bayern und das Kultusministerium<br />

steht diesen Beurlaubungen positiv gegenüber,<br />

solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe<br />

dagegensprechen.<br />

82 | Mein Start

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!