MeinStart - Südostbayern - Winter 2022/23
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Fotos: shutterstock.com/Kzenon, Gorynvd<br />
FREISTELLUNG FÜR JUGENDARBEIT<br />
Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von<br />
Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Der Freistaat Bayern unterstützt<br />
dieses Engagement mit dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz. Wer es<br />
in Anspruch nehmen kann und was es regelt.<br />
Jugendleiterinnen und Jugendleitern bieten mit ihren<br />
vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen<br />
ein attraktives und sinnvolles Angebot<br />
für Kinder und Jugendliche in Bayern. Doch häufig<br />
bleibt mit dem Eintritt ins Berufsleben keine Zeit<br />
mehr für dieses Engagement. Dabei haben sich die<br />
Jugendleiter/-innen während ihrer Ausbildung und<br />
im Ehrenamt Kompetenzen angeeignet, die auch in<br />
der Gesellschaft, der Wirtschaft und dem Arbeitsleben<br />
eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Dabei<br />
handelt es sich um Schlüsselqualifikationen wie<br />
Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Durchsetzungsvermögen.<br />
Damit diese Kompetenzen nicht verloren<br />
gehen, hat Bayern mit dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz<br />
(JArbFG) eine Grundlage geschaffen, um ausreichend<br />
Jugendleiter/-innen für die Veranstaltungen<br />
und Maßnahmen der Jugendarbeit zu gewinnen.<br />
Wer kann das Gesetz in Anspruch nehmen?<br />
Ehrenamtliche Jugendleiter/-innen, die bereits das<br />
16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Arbeits-<br />
oder Ausbildungsverhältnis stehen, haben<br />
gegenüber dem Arbeitgeber nach Maßgabe dieses<br />
Gesetzes Anspruch auf Freistellung für Zwecke der<br />
Jugendarbeit. Schülerinnen und Schüler können von<br />
ihren Schulleitungen für die Teilnahme an Aktivitäten<br />
der Jugendarbeit und die Aus- und Fortbildung<br />
als Jugendleiter/-in beurlaubt werden. Das regeln<br />
die Schulordnungen in Bayern und das Kultusministerium<br />
steht diesen Beurlaubungen positiv gegenüber,<br />
solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe<br />
dagegensprechen.<br />
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