6 Regional 5. Oktober 20<strong>22</strong> Neues aus Bremerhaven und umzu Wir suchen freundliches Personal Wir suchen dich!“ Du bist ausgebildeter Fachinformatiker oder kennst jemanden, der einen Job als Fachinformatiker sucht? Bitte melden. Wir freuen uns über die Bewerbung! Stresemannstraße 46 · 27570 Bremerhaven · Telefon 0471 / 30 69 87 43 www.green-secure.de · E-Mail: bewerbung@green-secure.de Unsere neuen Gesellen begrüßen unsere neuen Azubis Dieses Jahr haben Tugba Köksal, Vanessa Müller und Nele Endres bei uns ihre Ausbildung als Bäckereifachverkäuferinnen abgeschlossen. Sie begrüßen unsere neuen Azubis Denilsson Margarido Braga, Sofia da Rocha Machado, Dominik Probst, Viktoria Karcher, HEIKO KÖTER • Automobile • Transporter & LKW Vermietung mit Ladebordwand 27574 Bremerhaven • Im Felde 13 Tel.: (04 71) 30 35 55 Justin Schultz, Zora Zimmermann, Paula Ehring, Lisanne Voß und Tom-Nico Klaus. Sie haben ihre Ausbildung in den Bereichen Verkauf, Bäckerei und Konditorei begonnen. Wir wünschen unseren neuen Auszubildenden einen guten Start ins Berufsleben. Stadtbäckerei Engelbrecht GmbH . An der Feuerwache 8 . 27570 Bremerhaven Telefon 0471-924 62 0 . backhaus@stadtbaeckerei-engelbrecht.de Anzeige Gastwirtschaft trifft Wissenschaft Am 13. Oktober startet Saison von „Science goes public“ BREMERHAVEN re ∙ Von Gemüse aus dem Meer bis zur Kreativität im Homeoffice, von Flügelspitzen bis zu Kofferfischen und vom Gletscherschwund bis zur Überraschung am Wüstenrand - die Themen der diesjährigen Herbstreihe des beliebten „Science goes public“-Formats sind wieder einmal so abwechslungsreich wie unterhaltsam. Vom 13. Oktober bis 17. November locken Wissenschaftler mit ihren Vorträgen in die Kneipen Bremerhavens. Kurzweilige Vorträge, jeweils nur maximal 30 Minuten lang, zeigen die faszinierende Welt der Wissenschaft - runtergebrochen auf auch für Laien gut verständliche Fakten und Anekdoten. Im Anschluss besteht noch die Möglichkeit eines Austausches zwischen dem Publikum und den Wissenschaftlern. Eine wirkliche Citizen-Science-Detektivgeschichte präsentiert der Tierpfleger Sven Vogler in Bremerhaven. Er hat sich als Reisender auf die Suche nach einer besonderen Gecko-Art gemacht - und am Ende in der Wüste eine wirkliche Überraschung mit Happy End erlebt. Ums Reisen geht es auch im Kurzvortrag von Frederic Theis vom Deutschen Hubertusmarkt in Debstedt Wissenschaftliche Inhalte in lockerer Umgebung allgemeinverständlich präsentiert - das ist „Science goes public“ Foto: Kühl Schifffahrtsmuseum. Was Seekarten sind, wissen viele Menschen. Was aber ist eine Weltmeereskarte und wem nützt sie was? Dass das süße Leben nicht nur auf dem Meer stattfindet, zeigen Kirsten Buchecker und Lisa Nitze von der Hochschule Bremerhaven. Sie präsentieren ihre überraschenden Forschungsantworten auf die Nachfrage von weniger Zucker in Lebensmitteln - und haben sogar Probierhäppchen dabei. Diese und weitere Vorträge machen Lust auf Wissenschaft und löschen so manchen Wissensdurst. Dass das informative und spannende Format „Science goes public“ sowohl beim Publikum als auch bei den Vortragenden gut ankommt und als regelmäßige Veranstaltung etabliert ist, zeigen die Rückmeldungen - besonders nach der coronabedingten Pause. Der Eintritt zu allen Veranstaltungen jeweils donnerstags um 20.30 Uhr ist frei. Beim Besuch der „Science goes public“-Veranstaltungen sind die aktuell gültigen Coronaregeln einzuhalten. Nähere Informationen zum Programm gibt es unter www.sciencegoespublic.de. In den sozialen Netzwerken ist die Reihe unter #ScienceGoesPublic zu finden. Veranstalter von „Science goes public“ sind die Erlebnis Bremerhaven GmbH im Auftrag der „Pier der Wissenschaft“. Alles rund um Haus und Garten • Abrissarbeiten • Containerdienst • Grundstücksräumung • Gartenmaterial • Erd- und Pflasterarbeiten Mitarbeiter (m/w/d) für den Winterdienst gesucht! Im Gewerbegebiet Debstedt . Bördestr. 12 . Tel. 0 47 43/ 27 60 300 info@harrje.de Fleischerei Ralf Guderian ANGEBOT gültig v. 04.10. – 08.10.<strong>22</strong> Leher Landstr. 25 · 27607 Geestland/Langen · Tel. (0 47 43) 84 04 Kasseler Kotelett im Stück oder in Scheiben Kasseler Nacken im Stück oder in Scheiben Aus eigener Herstellung Kochwurst Aufschnitt 20 Sorten 1 kg 6 . 99 1 kg 6 . 79 100 g 0 . 89 100 g 1 . 09 Parkplätze befinden sich hinter dem Haus EWK wünscht viel Spaß! Kunst Literatur Brauchtum Hubertusmarkt So., 09. Okt. 20<strong>22</strong>, 11-17 Uhr Jagd & Kunst Jägerschaft Wesermünde-Bremerhaven Naturschutz- und Info-Stand der Jägerschaft 11-17 Uhr: Falkenvorführung ab 14 Uhr: Jagdhornbläser, Jagdgebrauchshunde-Vorführung 30 Kunsthandwerker vom Cuxland bis zum Harz Ossi Gerken und Wurst-Inge 10 Uhr Hubertus Gottesdienst in Plattdeutscher Sprache Liturgie und Predigt: Pastor Hinrichsen-Mohr in der St. Dionysiuskirche zu Debstedt mit den Parforcehornbläsern aus Delmenhorst Kulinarisches ab 11 Uhr: Hubertus-Suppe & Hubertus-Bratwurst Cafe «Hubertus» Buchweizentorte, Butterkuchen Jägermeister, Mümmelmann, Jägerpunsch <strong>22</strong>. Hubertusmarkt im Museum Jagd- & Naturausstellung / Gottesdienst in St. Dionysius DEBSTEDT re ∙ Der <strong>22</strong>. Hubertusmarkt findet am Sonntag, 9. Oktober, von 11 bis 17 im Heimatmuseum Debstedt statt. Er steht ganz im Zeichen von Jagd und Natur. Die Jägerschaft Wesermünde-Bremerhaven ist mit einer Jagd-, Wild- und Naturausstellung vertreten. Zuvor findet bereits um 10 Uhr ein Hubertusgottesdienst in plattdeutscher Sprache in der St. Dionysiuskirche statt; mit Liturgie und Predigt von Pastor i.R. Friedrich Hinrichsen-Mohr aus Bad Bederkesa. Musikalisch gestaltet wird dieser Gottesdienst von den Parforcehornbläsern des Hegerings aus Delmenhorst. Im Museumshof beginnt um 14 Uhr eine Jagdgebrauchshunde-Vorführung von Heiko Klein. Dazu kommen die Jagdhornbläser unter Leitung von Ute Marx mit Jagdliedern und Erklärung der Hornsignale. Ebenfalls werden Falken vorgeführt. Eine Vielzahl von Kunsthandwerkern zeigen ihre Kreativitäten, darunter auch ein Kettensägekünstler. Im Obergeschoss des Museums zeigen die Maler vom Künstlertreff ihre Werke. Das kulinarische Angebot reicht vom Wildgericht bis zur Buchweizentorte. Die Debstedter Heimatfreunde hoffen auch in diesem Jahr wieder auf recht viele Besucher und Gäste. Parkplätze gibt es kostenlos an der Bahnhofsallee, auf der Parkweide und an der Straße Am Pfarrhaus. Weitere Informationen über das Museumsbüro unter (04743) 27 77 56.
zusammengegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 20<strong>22</strong> (English, , Türkçe, Русский) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist erhöht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Ansteckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen. * Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher dürfen Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweispflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.* Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 20<strong>22</strong> „Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein.“ Gut zu wissen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 20<strong>22</strong> gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein), Zusätzlich gilt ein Zweistufenplan Die Länder haben die Möglichkeit, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stufe 2. Stufe Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Abstand nicht möglich sind Abstandsgebot, Personenobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, Hafteinrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. 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Mehr dazu lesen Sie hier. zusammengegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 20<strong>22</strong> (English, , Türkçe, Русский) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist erhöht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Ansteckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. 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Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen. * Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher dürfen Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweispflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.* Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 20<strong>22</strong> „Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbereitet sein.“ Gut zu wissen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein. Quelle: BMG Ab dem 1. Oktober 20<strong>22</strong> gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein), Zusätzlich gilt ein Zweistufenplan Die Länder haben die Möglichkeit, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stufe 2. 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Oktober 20<strong>22</strong> gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein), Zusätzlich gilt ein Zweistufenplan Die Länder haben die Möglichkeit, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober können die Landesregierungen in einer ersten Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems beschließen. Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur fest, können in dem Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. 1. Stufe 2. Stufe Maskenpflicht auch im Außenbereich, wenn 1,5 Meter Abstand nicht möglich sind Abstandsgebot, Personenobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen Hygienekonzepte Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Restaurants, Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz- Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.) Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, Hafteinrichtungen, Heime der Jugendhilfe) www.zusammengegencorona.de zusammengegencorona.de bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium Stand 25. September 20<strong>22</strong> (English, , Türkçe, Русский) für weitere Informationen, kostenfrei 116 117 und 0800 0000837 Fakten-Booster Fakten-Booster Fakten-Booster Was wir wissen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Quelle: BMG Quelle: BMG Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist erhöht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden. Schutzmaßnahmen helfen, Ansteckungen zu vermeiden Was wir tun können Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können alternativ auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen. * Behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen sind zudem von der Testnachweispflicht ausgenommen. Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher dürfen Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske betreten. Eine Masken- und Testnachweispflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.* Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 20<strong>22</strong> „Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie im Herbst entwickelt. Aber wir werden diesmal gut vorbere