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IM BLICK 2022

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Ennser: Wichtig war die Beteiligung<br />

von Expert*innen, die an der Entstehungsgeschichte<br />

des EAG Anteil<br />

hatten, also die fünf Vertreter*innen<br />

des Klimaschutzministeriums,<br />

aber auch Praktiker*innen, wie die<br />

Rechtsanwältin Claudia Hanslik-<br />

Schneider oder Martin Seidl, der als<br />

Berater in der unmittelbar betroffenen<br />

Branche tätig ist.<br />

Das EAG ist Teil eines umfassenden<br />

Gesetzespakets. Der Kommentar<br />

geht nur auf das EAG und jene<br />

Teile des ElWOG ein, die Energiegemeinschaften<br />

betreffen. Eine bewusste<br />

Entscheidung?<br />

Ennser: Das EAG-Paket umfasst<br />

zehn Gesetze. Ein umfassender<br />

Kommentar über das gesamte Paket<br />

hätte sicherlich zeitlich deutlich länger<br />

gebraucht. Wir haben uns daher<br />

entschieden, rasch eine Gebrauchsanweisung<br />

bereitzustellen. Denn das<br />

zentrale Element des Pakets ist die<br />

Neugestaltung des Fördersystems<br />

für erneuerbare Energie, also das<br />

EAG. Auch die Energiegemeinschaften<br />

sind wichtig. Die ersten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften<br />

wurden<br />

ja rasch nach Inkrafttreten des<br />

EAG gegründet. Daher haben wir die<br />

diesbezüglichen Regelungen des El-<br />

WOG auch aufgrund der Praxisrelevanz<br />

aufgenommen.<br />

Als neues Materiengesetz setzt<br />

das EAG das EU-Paket „Saubere<br />

Energie für alle Europäer*innen“ um.<br />

Hätte nicht auch eine Ausweitung<br />

des ElWOG gereicht?<br />

Ennser: Anfangs wurde tatsächlich<br />

überlegt, ob eine Novelle des<br />

Ökostromgesetzes ausreicht. 2017<br />

wurde die „kleine Ökostrom-Novelle“<br />

verabschiedet, danach war die<br />

Rede von einer „großen Ökostrom-<br />

Novelle“. Rasch zeigte sich: Das<br />

wird dem Ausmaß der EU-Anforderungen<br />

nicht gerecht, außerdem<br />

ist das Ökostromgesetz in die Jahre<br />

gekommen. Es war an der Zeit,<br />

mit dem EAG ein komplett neues,<br />

modernes Fördersystem mit einer<br />

eigenständigen gesetzlichen Grundlage<br />

zu schaffen. Beim ElWOG 2010<br />

sind wir gerade dabei, basierend auf<br />

einer EU-Richtlinie das Gleiche zu<br />

tun. Hier schwebt uns eine grundlegende<br />

Neugestaltung des Rechtsrahmens<br />

für das Strommarkt-Design<br />

auf nationaler Ebene vor.<br />

Wo sehen Sie bereits Novellierungsbedarf<br />

des EAG?<br />

Ennser: Das Parlament ist jetzt gerade<br />

dabei, eine Novelle zu verabschieden<br />

in Reaktion auf die Erfahrungen aus<br />

den ersten insbesondere Photovoltaik-Fördercalls.<br />

Die Anpassungen,<br />

die gerade im Parlament behandelt<br />

werden, zielen ab auf Erleichterungen<br />

des Zugangs zu Förderungen<br />

speziell für Private. Ein Thema, das<br />

auch wir im Klimaschutzministerium<br />

gerade stark diskutieren.<br />

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften<br />

(EEG) sind eine wesentliche<br />

Säule des EAG. Wie unterscheiden<br />

sich diese von den Bürgerenergiegemeinschaften<br />

(BEG) im ElWOG?<br />

Hodasz: Der wesentliche Unterschied:<br />

Bei EEG geht es um die lokale Energieversorgung.<br />

Sie sind offen für alle<br />

Energieträger bzw Energieformen, jedoch<br />

nur für erneuerbare. Neben Sonnen-<br />

oder Windenergie können daher<br />

auch Energieträger wie Wasserstoff<br />

oder Biogas zum Einsatz kommen.<br />

EEG können nicht nur bei der Stromversorgung,<br />

sondern auch im Bereich<br />

Wärme oder Mobilität relevant sein.<br />

Die BEG ist auf Strom beschränkt,<br />

egal ob aus erneuerbaren oder fossilen<br />

Energiequellen. Während EEG auf<br />

die Nieder- bzw Mittelspannungsebene<br />

in einem Netzgebiet beschränkt<br />

sind, kann bei BEG netzgebietsübergreifend,<br />

also österreichweit, Strom<br />

ausgetauscht werden. Beide gemeinschaftlichen<br />

Versorgungsmodelle<br />

wollen Bürger*innen für die Energiewende<br />

mit ins Boot holen. Da bieten<br />

sich PV-Anlagen an. Auf der lokalen<br />

Ebene funktioniert das schon sehr<br />

gut. Mit Stand September gibt es bereits<br />

92 EEG in Österreich.<br />

Das EAG lässt offen, welche<br />

Rechtspersönlichkeit eine EEG annimmt.<br />

Was ist eine optimale Konstruktion<br />

mit Blick auf den sozialgemeinschaftlichen<br />

Fokus?<br />

Martin Seidl: Die Frage der Form<br />

einer EEG wurde im Gesetz bewusst<br />

offen gestaltet. Neben den neuen<br />

Möglichkeiten, die Energiegemeinschaften<br />

bieten, hat diese offene<br />

Ausgestaltung auch das große Interesse<br />

positiv unterstützt. Der andere<br />

Punkt: Es gibt dadurch eine große<br />

Bandbreite an möglichen Konstellationen.<br />

Der Einfamilienhausbesitzer<br />

mit einer bestehenden PV-Anlage<br />

hat bei den aktuellen Marktpreisen<br />

vermutlich wenig Interesse, Strom zu<br />

teilen. Teilnehmende einer EEG, die<br />

gemeinsam eine PV-Anlage anschaffen,<br />

sind vermutlich eher bestrebt<br />

Strom zu teilen, als zu vermarkten.<br />

Auch bei Gemeinden ist natürlich ein<br />

anderes Interesse da als bei Einzelnen.<br />

Nichtsdestotrotz sind die hohen<br />

Marktpreise, welche die OeMAG derzeit<br />

vergütet, natürlich interessant für<br />

Anlagen bis 500 kW.<br />

Das EAG schreibt in § 79 vor,<br />

Hauptzweck der EEG darf nicht im<br />

finanziellen Gewinn liegen. Bernd Rajal<br />

und Stefanie Orator-Saghy 1 stellen<br />

9<br />

Interview EAG<br />

1 Rajal, Bernd, Orator-Saghy, Stefanie, Die Rolle der Energiegemeinschaften im österreichischen Energierecht,<br />

NR 2021, 34–42.

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