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15<br />
BILDUNG<br />
hmen<br />
Es gibt keine Vorgaben zum Schulabschluss,<br />
d. h., die Ausbildung kann sogar ohne Schulabschluss<br />
aufgenommen werden. Die Entscheidung<br />
zur Einstellung liegt beim Ausbildungsunternehmen.<br />
Aber: Auch wenn die Abschlüsse in den<br />
verschiedenen Ausbildungsberufen formal die<br />
gleiche Wertigkeit haben, gibt es deutliche Unterschiede<br />
hinsichtlich des inhaltlichen Niveaus. In<br />
Abhängigkeit von dem jeweiligen Ausbildungsberuf<br />
setzen die Ausbildungsunternehmen<br />
deshalb unterschiedliche Schulabschlüsse bis hin<br />
zum Abitur voraus, wobei es deutliche Unterschiede<br />
zwischen den Ansprüchen der Unternehmen<br />
geben kann. Auf der <strong>Internet</strong>seite<br />
https://berufenet.arbeitsagentur.de der Bundesagentur<br />
für Arbeit kann man sich für die meisten<br />
Ausbildungsberufe anzeigen lassen, mit welchem<br />
Schulabschluss die Auszubildenden die Ausbildung<br />
aufgenommen haben. Dies erleichtert<br />
eine Einschätzung, welche Ausbildungsberufe<br />
insbesondere beim Vorliegen des Abiturs oder<br />
der Fachhochschulreife geeignet sind.<br />
Personen mit einer dualen<br />
Aus bildung werden oft als<br />
Fachkraft oder Geselle*in<br />
bezeichnet, Personen mit einer<br />
theorie reduzierten Ausbildung<br />
als Fachpraktiker*in oder<br />
Werker*in. Die zuständige<br />
Kammer erstellt das Zeugnis<br />
zum erfolgreichen Berufsabschluss<br />
auf der Basis der<br />
Abschlussprüfung. Außerdem<br />
erstellt die Berufsschule ein<br />
Abschlusszeugnis zu den<br />
Fächern des Berufsschulunterrichts.<br />
Sofern vor der Berufsausbildung<br />
bereits der schulische<br />
Teil der Fachhochschulreife<br />
vorhanden war, wird bei einem<br />
guten Abschluss der Ausbildung<br />
die vollständige Fachhochschulreife<br />
erworben.