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Die meisten Berufe im<br />
öffent lichen Dienst fallen unter<br />
Laufbahnregelungen, die von der Eingangsqualifizierung<br />
der Beschäftigten abhängen.<br />
Es gibt die Möglichkeit, sich für verschiedene Laufbahnen<br />
zu bewerben. Die Zugangsvoraussetzungen<br />
richten sich hauptsächlich nach dem Schul- oder<br />
Studienabschluss. Mit einer Fachhochschulreife oder<br />
allgemeinen Hochschulreife ist insbesondere die<br />
Laufbahngruppe 2 interessant.<br />
• Eine Anstellung in der 2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt<br />
beinhaltet oftmals ein (Bachelor-)Studium<br />
an einer Hochschule (z. B. Verwaltungshochschule,<br />
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit) der<br />
Länder oder des Bundes. Typische Beispiele sind<br />
das Studium zum*zur Kriminalkommissar*in beim<br />
Bundeskriminalamt oder Beamter*in – Steuerverwaltung.<br />
Während des Studiums verdient man<br />
bereits Geld; nicht selten sind die Studiengänge als<br />
duale Studiengänge konzipiert; d. h., Phasen des<br />
Studiums und der praktischen Arbeit sind explizit<br />
miteinander verzahnt.<br />
• Die 2. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt setzt<br />
ein abgeschlossenes Studium voraus, das auf die<br />
angestrebte Tätigkeit im öffentlichen Dienst<br />
abgestimmt ist. Klassische Beispiele sind das<br />
Lehramts- und Jura-Studium,<br />
die so konzipiert sind, dass die<br />
erworbenen Masterabschlüsse im öffentlichen<br />
Dienst als erstes Staatsexamen angerechnet<br />
werden. Der Einstieg in den höheren Dienst geht<br />
trotz eines abgeschlossenen Studiums mit einer<br />
längeren Einstiegsqualifizierung einher; ein<br />
t ypisches Beispiel ist das Referendariat zum<br />
Erwerb des zweiten Staatsexamens im Anschluss<br />
der beiden genannten Studiengänge.<br />
Der Einstieg in den öffentlichen Dienst setzt neben<br />
bestimmten Schulabschlüssen die deutsche Staatsbürgerschaft<br />
und ein tadelloses Führungszeugnis<br />
voraus. In zahlreichen Berufen der verschiedenen<br />
Laufbahnen ist grundsätzlich eine Verbeamtung<br />
möglich. Hierfür wird zusätzlich eine gute Gesundheit<br />
vorausgesetzt, die in einer amtsärztlichen Untersuchung<br />
überprüft wird.<br />
Die Entlohnung im öffentlichen Dienst kannst du über<br />
die sogenannten Besoldungstabellen (www.dbb.de/<br />
beamtinnen-beamte/besoldungstabellen) ermitteln.<br />
Welche Tabelle zum Tragen kommt, hängt unter<br />
anderem von folgenden Faktoren ab:<br />
• Art des Berufes (z. B. Verwaltung, Wissenschaft)<br />
und der Laufbahn<br />
• angestellt oder verbeamtet<br />
• Anstellung beim Bund oder beim Land.