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Die meisten Berufe im<br />

öffent lichen Dienst fallen unter<br />

Laufbahnregelungen, die von der Eingangsqualifizierung<br />

der Beschäftigten abhängen.<br />

Es gibt die Möglichkeit, sich für verschiedene Laufbahnen<br />

zu bewerben. Die Zugangsvoraussetzungen<br />

richten sich hauptsächlich nach dem Schul- oder<br />

Studienabschluss. Mit einer Fachhochschulreife oder<br />

allgemeinen Hochschulreife ist insbesondere die<br />

Laufbahngruppe 2 interessant.<br />

• Eine Anstellung in der 2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt<br />

beinhaltet oftmals ein (Bachelor-)Studium<br />

an einer Hochschule (z. B. Verwaltungshochschule,<br />

Hochschule der Bundesagentur für Arbeit) der<br />

Länder oder des Bundes. Typische Beispiele sind<br />

das Studium zum*zur Kriminalkommissar*in beim<br />

Bundeskriminalamt oder Beamter*in – Steuerverwaltung.<br />

Während des Studiums verdient man<br />

bereits Geld; nicht selten sind die Studiengänge als<br />

duale Studiengänge konzipiert; d. h., Phasen des<br />

Studiums und der praktischen Arbeit sind explizit<br />

miteinander verzahnt.<br />

• Die 2. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt setzt<br />

ein abgeschlossenes Studium voraus, das auf die<br />

angestrebte Tätigkeit im öffentlichen Dienst<br />

abgestimmt ist. Klassische Beispiele sind das<br />

Lehramts- und Jura-Studium,<br />

die so konzipiert sind, dass die<br />

erworbenen Masterabschlüsse im öffentlichen<br />

Dienst als erstes Staatsexamen angerechnet<br />

werden. Der Einstieg in den höheren Dienst geht<br />

trotz eines abgeschlossenen Studiums mit einer<br />

längeren Einstiegsqualifizierung einher; ein<br />

t ypisches Beispiel ist das Referendariat zum<br />

Erwerb des zweiten Staatsexamens im Anschluss<br />

der beiden genannten Studiengänge.<br />

Der Einstieg in den öffentlichen Dienst setzt neben<br />

bestimmten Schulabschlüssen die deutsche Staatsbürgerschaft<br />

und ein tadelloses Führungszeugnis<br />

voraus. In zahlreichen Berufen der verschiedenen<br />

Laufbahnen ist grundsätzlich eine Verbeamtung<br />

möglich. Hierfür wird zusätzlich eine gute Gesundheit<br />

vorausgesetzt, die in einer amtsärztlichen Untersuchung<br />

überprüft wird.<br />

Die Entlohnung im öffentlichen Dienst kannst du über<br />

die sogenannten Besoldungstabellen (www.dbb.de/<br />

beamtinnen-beamte/besoldungstabellen) ermitteln.<br />

Welche Tabelle zum Tragen kommt, hängt unter<br />

anderem von folgenden Faktoren ab:<br />

• Art des Berufes (z. B. Verwaltung, Wissenschaft)<br />

und der Laufbahn<br />

• angestellt oder verbeamtet<br />

• Anstellung beim Bund oder beim Land.

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