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Bauen & Wohnen Ratgeber 2023

Alles rund ums Thema Bauen & Wohnen mit den Profis aus der Region Hartberg-Fürstenfeld und Oberwart findet ihr hier!

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STRENGERE VORGABEN<br />

BEI DER<br />

Kreditnahme<br />

Seit 1. August 2022 gibt es bei der Kreditnahme für den<br />

Immobilienkauf neue Vorgaben. Wir haben den Überblick,<br />

was gilt.<br />

Die wohl entscheidendste Änderung ist, dass Immobilienkäufer<br />

künftig 20 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten an Eigenkapital<br />

einbringen müssen. Der konkrete Passus in der neuen Verordnung<br />

legt die „Beleihungsquote“ bei maximal 90 Prozent fest. Im<br />

Klartext: Die Höhe des Kredits darf maximal 90 Prozent des errechneten<br />

Marktwertes der Immobilie betragen – zuzüglich der Nebenkosten<br />

(Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag, Anwalt, Notariat, Makler).<br />

Laufzeit und Rückzahlung<br />

Die Kreditlaufzeit wurde unterdessen mit maximal 35 Jahre festgelegt,<br />

wobei in der Praxis derart lange Kredite äußerst unüblich waren. Die<br />

Rückzahlungsrate soll nicht mehr als 40 Prozent des monatlichen Netto-Haushaltseinkommens<br />

betragen.<br />

Ausnahmen<br />

Ausgenommen von der Regelung sind bestehende Immobilienkredite,<br />

die zu den ursprünglichen Bedingungen weiterlaufen. Werden sie ge-<br />

Bis zu 30% der<br />

Sanierungskosten<br />

werden gefördert<br />

Das Land Steiermark hat die Wohnbauförderung<br />

reformiert, welche seit<br />

1. Jänner in Kraft ist. Speziell wurde die<br />

Sanierungsförderung attraktiviert. Im Zuge der<br />

Reform erfolgte eine Vereinfachung der unterschiedlichen<br />

Förderungen, deren Höhe je nach Maßnahmen bis zu 30% der förderbaren<br />

Kosten betragen. Eine besondere Erleichterung gibt es auch<br />

bei der Beantragung: Die für Privatpersonen besonders interessanten<br />

Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische<br />

Sanierung“ können nunmehr vollständig online beantragt werden.<br />

Weitere Informationen zum Thema Wohnhaussanierung finden sich<br />

gebündelt unter: www.sanieren.steiermark.at.<br />

Auch das Land Burgenland fördert den Erwerb sowie die Sanierung<br />

des Eigenheimes. Gleichzeitig bietet es auch ein kostenloses<br />

Service für Wohnbau-, Sanierungs- und Energieberatung an.<br />

Alle Infos und Möglichkeiten auf<br />

www.burgenland.at/themen/wohnen<br />

ändert, fallen die neuen Bestimmungen nur bezüglich des allfälligen<br />

Differenzbetrages zwischen „altem“ und „neuem“ Finanzierungsvolumen<br />

ins Gewicht. Auch für Sanierungen und Renovierungen gelten<br />

Ausnahmen. So fallen Immobilienfinanzierungen unter 50.000 Euro<br />

nicht unter die neuen Vorgaben.<br />

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