Bauen & Wohnen Ratgeber 2023
Alles rund ums Thema Bauen & Wohnen mit den Profis aus der Region Hartberg-Fürstenfeld und Oberwart findet ihr hier!
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STRENGERE VORGABEN<br />
BEI DER<br />
Kreditnahme<br />
Seit 1. August 2022 gibt es bei der Kreditnahme für den<br />
Immobilienkauf neue Vorgaben. Wir haben den Überblick,<br />
was gilt.<br />
Die wohl entscheidendste Änderung ist, dass Immobilienkäufer<br />
künftig 20 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten an Eigenkapital<br />
einbringen müssen. Der konkrete Passus in der neuen Verordnung<br />
legt die „Beleihungsquote“ bei maximal 90 Prozent fest. Im<br />
Klartext: Die Höhe des Kredits darf maximal 90 Prozent des errechneten<br />
Marktwertes der Immobilie betragen – zuzüglich der Nebenkosten<br />
(Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag, Anwalt, Notariat, Makler).<br />
Laufzeit und Rückzahlung<br />
Die Kreditlaufzeit wurde unterdessen mit maximal 35 Jahre festgelegt,<br />
wobei in der Praxis derart lange Kredite äußerst unüblich waren. Die<br />
Rückzahlungsrate soll nicht mehr als 40 Prozent des monatlichen Netto-Haushaltseinkommens<br />
betragen.<br />
Ausnahmen<br />
Ausgenommen von der Regelung sind bestehende Immobilienkredite,<br />
die zu den ursprünglichen Bedingungen weiterlaufen. Werden sie ge-<br />
Bis zu 30% der<br />
Sanierungskosten<br />
werden gefördert<br />
Das Land Steiermark hat die Wohnbauförderung<br />
reformiert, welche seit<br />
1. Jänner in Kraft ist. Speziell wurde die<br />
Sanierungsförderung attraktiviert. Im Zuge der<br />
Reform erfolgte eine Vereinfachung der unterschiedlichen<br />
Förderungen, deren Höhe je nach Maßnahmen bis zu 30% der förderbaren<br />
Kosten betragen. Eine besondere Erleichterung gibt es auch<br />
bei der Beantragung: Die für Privatpersonen besonders interessanten<br />
Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische<br />
Sanierung“ können nunmehr vollständig online beantragt werden.<br />
Weitere Informationen zum Thema Wohnhaussanierung finden sich<br />
gebündelt unter: www.sanieren.steiermark.at.<br />
Auch das Land Burgenland fördert den Erwerb sowie die Sanierung<br />
des Eigenheimes. Gleichzeitig bietet es auch ein kostenloses<br />
Service für Wohnbau-, Sanierungs- und Energieberatung an.<br />
Alle Infos und Möglichkeiten auf<br />
www.burgenland.at/themen/wohnen<br />
ändert, fallen die neuen Bestimmungen nur bezüglich des allfälligen<br />
Differenzbetrages zwischen „altem“ und „neuem“ Finanzierungsvolumen<br />
ins Gewicht. Auch für Sanierungen und Renovierungen gelten<br />
Ausnahmen. So fallen Immobilienfinanzierungen unter 50.000 Euro<br />
nicht unter die neuen Vorgaben.<br />
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