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Fladnitzer Nachrichten März 2023

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AUS DEM

GEMEINDERAT........

Besprechung wollen die beteiligten

Gemeinden mit gegenständlichem

Pilotprojekt eher sofort aufhören,

damit nicht nach Ende der

Pilotphase, Ende 2024, der Fall

eintrete, dass die Kosten dann zur

Gänze von den Gemeinden getragen

werden müssten und damit nicht

mehr leistbar sein würden.

Tyrnauerbach

Hochwasserschutz

Bezüglich der Weiterführung des

Projektes „Hochwasserschutz

Tyrnauerbach“ fallen für unsere

Gemeinde im nächsten Jahr

voraussichtliche Kosten von EUR

75.000,-- an. Dazu kommen noch

die aufgrund der Teuerungen

angefallenen Mehrkosten für das

laufende Jahr in Höhe von EUR

17.500,--. Das sind dann gesamt

EUR 92.500,--. GR Strassegger

meint dazu, dass die Gemeinden

hier im Vergleich zu hoch zur

Kasse gebeten werden. Es sei

fraglich, ob sich diese Kosten im

Verhältnis zu einem hundertjährigen

Hochwasserereignis auszahlen. Der

Bürgermeister antwortet darauf,

dass es vor allem für die Tyrnauer

Hausbesitzer wichtig sei, dass

aufgrund der Schutzmaßnahmen

sodann die Rote Gefahrenzone viel,

viel schmäler werde und dadurch

wiederum die Möglichkeit existiere,

bei den bestehenden Gebäuden

Zubauten zu machen bzw. auch

neue errichten zu können, was

derzeit nicht möglich sei. Nach

kurzer Diskussion wird daher

die Übernahme des für unsere

Gemeinde für 2023 anfallenden

Interessentenbeitrages in Höhe

von EUR 75.000,--, plus der

Nachzahlung von EUR 17.500,--,

das sind gesamt EUR 92.500,--,

einstimmig beschlossen.

Müllabfuhrordnung

Änderung

Dieser Punkt wurde inhaltlich

auch bereits unter TOP

7.) im Zuge der Beratung über

den Haushaltsvoranschlag

mitbesprochen und mitbehandelt.

Aufgrund der Tatsache, dass die

Gemeinden im marktbestimmten

Betrieb „Müllabfuhr“ kostendeckend

sein müssen, ist für 2023 eine

Erhöhung der Müllgebühren um

die Teuerungsrate, das sind von

Oktober 2020 (letzte Erhöhung ab

2021) bis Oktober 2022 15,1 %,

notwendig. Der Bürgermeister

verliest nunmehr die neuen

Beträge für die Grundgebühr

und die variable Gebühr

(Entleerungsgebühr). Die ÖVP-

Fraktion schlägt vor, dass die

Beträge bei den Müllanhängern auf

gerade Zahlen gerundet werden, da

dies´ beim Verkauf im Gemeindeamt

viel einfacher sei. GR Strassegger

entgegnet, dass die Kosten somit

bei jeder Angleichung noch höher

werden würden und spricht sich für

die ungerundeten Beträge aus. Bgm.

Raith ergänzt, dass diese Erhöhung

ausschließlich aus der zwingenden

Notwendigkeit der Kostendeckung

im marktbestimmten Betrieb

„Müllabfuhr“ erfolge, da auch hier

die Steigerungen im Energie- und

Treibstoffsektor voll durchschlagen

würden. Hätte es diese

Kostensteigerungen nicht gegeben,

wäre auch keine Gebührenerhöhung

notwendig geworden. Die

Änderungen der Müllabfuhrordnung

werden nunmehr verlesen und wie

unter Zl.: 846-813-2022 angeführt

einstimmig beschlossen (siehe

Beilage G). Die Erhöhung der Tarife

erfolgt um den genauen Indexbetrag

von 15,1 %, also ohne Rundung.

Zweitwohnsitz- und

Leerstandsabgabe

Verordnung

Die Ferienwohnungsabgabe

läuft mit 31.12.2022 aus. Der

Landtag hat in der Zwischenzeit

jedoch das sogenannte

Stmk. Zweitwohnsitz- und

Wohnungsleerstandsabgabegesetz

beschlossen, welches mit 1.10.2022

in Rechtskraft getreten ist. Um diese

neuen Abgaben auch einheben

zu können, ist der Beschluss einer

Abgabenordnung notwendig. Für

die Berechnung der Höhe der

jeweiligen Abgabe sind seitens der

Abteilung 7 des Landes Richtlinien

ausgearbeitet worden. Für die

Höhe der Zweitwohnsitzabgabe

ist einerseits der aktuelle

Immobiliendurchschnittspreis

in unserer Gemeinde und

andererseits die Höhe der

Belastungen, welche der

Gemeinde durch Zweitwohnsitze

entsteht, heranzuziehen. Für die

Leerstandsabgabe lediglich der

Immobiliendurchschnittspreis.

Maßgeblich hiefür sind die Zahlen

der Statistik Austria für das Jahr

2021 sowie der Rechnungsabschluss

2021 der Gemeinde Fladnitz/T.

Nach Feststellung dieser Werte

kann eine Einstufung in einer der

drei gesetzlich vorgegebenen

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