Fladnitzer Nachrichten März 2023
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AUS DEM
GEMEINDERAT........
Kategorien erfolgen. Für unsere
Gemeinde bedeutet dies´ wie folgt:
Der Immobiliendurchschnittspreis
2021 für Fladnitz/T. beträgt EUR
38,9 je m². Die Belastungen durch
Zweitwohnsitze, welche anhand
von sieben Haushaltsansätzen
abzulesen sind, betragen laut
Rechnungsabschluss 2021 EUR
440.329,85. Die Anzahl der
Zweitwohnsitze in Bezug auf
die Hauptwohnsitze beträgt
in unserer Gemeinde 13,51 %.
Deshalb können 13,51 % der
Belastungssumme, das sind EUR
59.488,56, zur Feststellung der
Kategorieeinstufung herangezogen
werden. Das heißt für uns: Mit dem
Belastungsbetrag befinden wir uns
in der höchsten Kategorie 1, mit dem
Immobilienpreisdurchschnitt in der
zweithöchsten Kategorie 2. Deshalb
schlägt der Bürgermeister wie folgt
vor: Für die Zweitwohnsitzabgabe:
Einstufung in Kategorie 1, jedoch
mit dem niedrigeren Betrag von
EUR 9,-- je m² Nutzfläche, da wir
uns lediglich mit einem Wert in der
Kategorie 1 befinden und nicht mit
allen beiden. Sonst wären auch noch
EUR 10,-- je m² möglich gewesen.
Für die Wohnungsleerstandsabgabe:
Einstufung in Kategorie 2, da wir uns
mit dem dafür ausschlaggebenden
Immobiliendurchschnittspreis in
dieser Kategorie befinden, jedoch mit
dem höheren Betrag von EUR 8,-- je
m² Nutzfläche, und zwar deshalb,
da bei einem auch noch möglichen
Betrag von EUR 7,--/m², sonst die
Differenz zwischen Zweitwohnsitzund
Wohnungsleerstandsabgabe
zu hoch werden würde, und
dadurch die Gefahr bestünde, dass
viele Abgabepflichtige versuchen
würden, sich in diese niedrigere
Kategorie einzustufen. Zur näheren
Erklärung: Die neue Abgabe ist eine
sogenannte Selbsterklärerabgabe
und muss von den Abgabepflichtigen
spätestens bis 31.3. des jeweiligen
Folgejahres selbst bei der Gemeinde
erklärt und berechnet werden.
Darüber hinaus gibt es auch noch
verschiedene Befreiungsgründe von
dieser neuen Abgabe. Diese werden
vom Bürgermeister verlesen. Nach
eingehender Beratung verliest Bgm.
Raith den gesamten vorliegenden
Verordnungsentwurf. Die darin
enthaltene Höhe der Abgabe beträgt
bei der Zweitwohnsitzabgabe EUR
9,-- je m² Nutzfläche, sowie bei der
Wohnungsleerstandsabgabe EUR
8,-- je m² Nutzfläche. Die neue
Verordnung wird mit 1.1.2023 in
Rechtskraft treten. Der Gemeinderat
beschließt daraufhin einstimmig
die neue Zweitwohnsitz- und
Wohnungsleerstandsabgabeordnung
in der Form wie unter Zl.: 845-920/9-
2022 angeführt (siehe Beilage H).
Ferienwohnungsabgabeordnung
Aufhebung
Zur Aufhebung der derzeitigen
Ferienwohnungsabgabeordnung
ist ebenfalls eine Verordnung
der Gemeinde notwendig.
Diese Verordnung wird mit
1.1.2023 in Rechtskraft treten.
Der Gemeinderat beschließt
ebenfalls einstimmig die derzeitige
Ferienwohnungsabgabeordnung
in der Form wie unter 847-920/9-
2022 angeführt (siehe Beilage I)
aufzuheben.
ID-Austria Pilotphase
Vertrag
Bezüglich der Teilnahme unserer
Gemeinde an der ID-Austria-
Pilotphase ist der Abschluss eines
Vertrages mit der A-Trust GmbH.
wegen der dazu vorgeschriebenen
Schnittstelle zur Übertragung
der Daten von der Registration-
Authority (ist gleich Gemeinde)
zur A-Trust bezüglich der
Zertifikatsausstellung vonnöten.
Mit diesem Zertifikat ist es sodann
dem Kunden bzw. der Bürgerin,
dem Bürger möglich, verschiedenste
Behördenwege von zu Hause aus
erledigen und machen zu können. Es
ist vorgesehen, dass der Echtbetrieb
nach Beendigung der Pilotphase mit
1.7.2023 starten soll. Nach kurzer
Diskussion wird der „Registration
Authority-Vertrag IDR-Schnittstelle“,
kurz „RA-Vertrag“, wie in der
vorliegenden Form angeführt (siehe
Beilage J), einstimmig beschlossen.
Pflegeverband
Vertreter der Gemeinde
Die Sozialhilfeverbände werden
mit 31.12.2023 aufgelöst.
An ihre Stelle treten die neuen
Pflegeverbände. Der Pflegeverband
Weiz befindet sich daher derzeit in
Gründung. In diesen neuen Verband
sind nunmehr wiederum gleich wie
in den Sozialhilfeverband Vertreter
einer jeden Gemeinde des Bezirkes
zu entsenden. Unsere Gemeinde hat
Anspruch auf einen Vertreter plus
einen Stellvertreter. Der Anspruch
richtet sich nach dem Ergebnis der
vorigen GR-Wahl und wird nach
dem d`Hondtschen Verfahren
Fladnitzer Nachrichten
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