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Fladnitzer Nachrichten März 2023

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AUS DEM

GEMEINDERAT........

Kategorien erfolgen. Für unsere

Gemeinde bedeutet dies´ wie folgt:

Der Immobiliendurchschnittspreis

2021 für Fladnitz/T. beträgt EUR

38,9 je m². Die Belastungen durch

Zweitwohnsitze, welche anhand

von sieben Haushaltsansätzen

abzulesen sind, betragen laut

Rechnungsabschluss 2021 EUR

440.329,85. Die Anzahl der

Zweitwohnsitze in Bezug auf

die Hauptwohnsitze beträgt

in unserer Gemeinde 13,51 %.

Deshalb können 13,51 % der

Belastungssumme, das sind EUR

59.488,56, zur Feststellung der

Kategorieeinstufung herangezogen

werden. Das heißt für uns: Mit dem

Belastungsbetrag befinden wir uns

in der höchsten Kategorie 1, mit dem

Immobilienpreisdurchschnitt in der

zweithöchsten Kategorie 2. Deshalb

schlägt der Bürgermeister wie folgt

vor: Für die Zweitwohnsitzabgabe:

Einstufung in Kategorie 1, jedoch

mit dem niedrigeren Betrag von

EUR 9,-- je m² Nutzfläche, da wir

uns lediglich mit einem Wert in der

Kategorie 1 befinden und nicht mit

allen beiden. Sonst wären auch noch

EUR 10,-- je m² möglich gewesen.

Für die Wohnungsleerstandsabgabe:

Einstufung in Kategorie 2, da wir uns

mit dem dafür ausschlaggebenden

Immobiliendurchschnittspreis in

dieser Kategorie befinden, jedoch mit

dem höheren Betrag von EUR 8,-- je

m² Nutzfläche, und zwar deshalb,

da bei einem auch noch möglichen

Betrag von EUR 7,--/m², sonst die

Differenz zwischen Zweitwohnsitzund

Wohnungsleerstandsabgabe

zu hoch werden würde, und

dadurch die Gefahr bestünde, dass

viele Abgabepflichtige versuchen

würden, sich in diese niedrigere

Kategorie einzustufen. Zur näheren

Erklärung: Die neue Abgabe ist eine

sogenannte Selbsterklärerabgabe

und muss von den Abgabepflichtigen

spätestens bis 31.3. des jeweiligen

Folgejahres selbst bei der Gemeinde

erklärt und berechnet werden.

Darüber hinaus gibt es auch noch

verschiedene Befreiungsgründe von

dieser neuen Abgabe. Diese werden

vom Bürgermeister verlesen. Nach

eingehender Beratung verliest Bgm.

Raith den gesamten vorliegenden

Verordnungsentwurf. Die darin

enthaltene Höhe der Abgabe beträgt

bei der Zweitwohnsitzabgabe EUR

9,-- je m² Nutzfläche, sowie bei der

Wohnungsleerstandsabgabe EUR

8,-- je m² Nutzfläche. Die neue

Verordnung wird mit 1.1.2023 in

Rechtskraft treten. Der Gemeinderat

beschließt daraufhin einstimmig

die neue Zweitwohnsitz- und

Wohnungsleerstandsabgabeordnung

in der Form wie unter Zl.: 845-920/9-

2022 angeführt (siehe Beilage H).

Ferienwohnungsabgabeordnung

Aufhebung

Zur Aufhebung der derzeitigen

Ferienwohnungsabgabeordnung

ist ebenfalls eine Verordnung

der Gemeinde notwendig.

Diese Verordnung wird mit

1.1.2023 in Rechtskraft treten.

Der Gemeinderat beschließt

ebenfalls einstimmig die derzeitige

Ferienwohnungsabgabeordnung

in der Form wie unter 847-920/9-

2022 angeführt (siehe Beilage I)

aufzuheben.

ID-Austria Pilotphase

Vertrag

Bezüglich der Teilnahme unserer

Gemeinde an der ID-Austria-

Pilotphase ist der Abschluss eines

Vertrages mit der A-Trust GmbH.

wegen der dazu vorgeschriebenen

Schnittstelle zur Übertragung

der Daten von der Registration-

Authority (ist gleich Gemeinde)

zur A-Trust bezüglich der

Zertifikatsausstellung vonnöten.

Mit diesem Zertifikat ist es sodann

dem Kunden bzw. der Bürgerin,

dem Bürger möglich, verschiedenste

Behördenwege von zu Hause aus

erledigen und machen zu können. Es

ist vorgesehen, dass der Echtbetrieb

nach Beendigung der Pilotphase mit

1.7.2023 starten soll. Nach kurzer

Diskussion wird der „Registration

Authority-Vertrag IDR-Schnittstelle“,

kurz „RA-Vertrag“, wie in der

vorliegenden Form angeführt (siehe

Beilage J), einstimmig beschlossen.

Pflegeverband

Vertreter der Gemeinde

Die Sozialhilfeverbände werden

mit 31.12.2023 aufgelöst.

An ihre Stelle treten die neuen

Pflegeverbände. Der Pflegeverband

Weiz befindet sich daher derzeit in

Gründung. In diesen neuen Verband

sind nunmehr wiederum gleich wie

in den Sozialhilfeverband Vertreter

einer jeden Gemeinde des Bezirkes

zu entsenden. Unsere Gemeinde hat

Anspruch auf einen Vertreter plus

einen Stellvertreter. Der Anspruch

richtet sich nach dem Ergebnis der

vorigen GR-Wahl und wird nach

dem d`Hondtschen Verfahren

Fladnitzer Nachrichten

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