Gniebing - Weißenbach - Gemeinde Gniebing-Weissenbach
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Zu Jahresbeginn habe ich berichtet,<br />
dass die Einnahmen<br />
und Ausgaben im ordentlichen<br />
Haushalt im Jahr 2010 aufgrund<br />
der geringeren Ertragsanteile von<br />
Bund und Land sowie der steigenden<br />
Kosten im Sozialbereich<br />
nicht ausgeglichen gestaltet werden<br />
konnten. Trotz dieser ange-<br />
<strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />
- 2 -<br />
<strong>Gniebing</strong> - <strong>Weißenbach</strong><br />
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gniebing</strong> – <strong>Weißenbach</strong>!<br />
spannten Finanzlage der <strong>Gemeinde</strong><br />
war es möglich, die Mehrzahl der<br />
laufenden Arbeiten im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
durchzuführen.<br />
Ebenfalls konnte der dringende<br />
Wunsch, eine dritte Kindergartengruppe<br />
in Betrieb zu nehmen, ab<br />
September 2010 realisiert werden.<br />
Dadurch konnten alle Kinder, die<br />
den Kindergarten <strong>Gniebing</strong>-<strong>Weißenbach</strong><br />
besuchen wollten, aufgenommen<br />
werden.<br />
Ein zukunftsweisendes Projekt<br />
konnte in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
fixiert werden.<br />
Das seit längerer Zeit angekündigte<br />
„BETREUTE WOHNEN“<br />
wird 2011 realisiert. Baubeginn<br />
für 14 Wohneinheiten ist im Früh-<br />
jahr 2011, Fertigstellung Ende<br />
2011. Dadurch können zukünftig<br />
Personen, die nicht alleine leben<br />
wollen, im „Betreuten Wohnen“<br />
Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit<br />
erleben.<br />
Durch diese beiden Projekte ist<br />
zukünftig für JUNG und ALT in<br />
<strong>Gniebing</strong>-<strong>Weißenbach</strong> gesorgt.<br />
Ich wünsche allen <strong>Gemeinde</strong>bewohnern<br />
noch schöne<br />
Herbsttage!<br />
Manfred Promitzer<br />
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark<br />
(Einmalzuschuss für die Heizperiode 2010/2011)<br />
Umfang und Höhe der Förderung<br />
Pro Haushalt ein Ansuchen, Anträge ab 18. Oktober 2010 im<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt. Höhe: Einmalzahlung € 120,-- für Ölheizungen<br />
und € 90,-- für sonstige Energieträger (zB. Strom, Gas, Fernwärme<br />
und feste Brennstoffe).<br />
Antragsberechtigung<br />
Zumindest seit 1. Oktober 2010 Hauptwohnsitz in der Steiermark.<br />
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss<br />
haben all jene, die einen Anspruch auf die Wohnbeihilfe-Neu<br />
haben.<br />
Einkommen<br />
Monatliches Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen<br />
sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“<br />
Personen); Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit:<br />
Laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer<br />
des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12.<br />
Als Einkommen gelten insbesondere nicht<br />
1. Bundes- und Landesstipendien<br />
2. Studien-, Schul- und Heimbeihilfen<br />
3. Kleinkindbeihilfen, Kindergartenbeihilfe<br />
4. Familienbeihilfe des Bundes und des Landes,<br />
Familienzuschlag des Bundes, Kinderabsetzbetrag<br />
5. Pflegegeld<br />
6. Wohnbeihilfe<br />
7. Taggeld von Präsenz- und Zivildienern<br />
8. Wochengeld, Mutterschaftsbetriebshilfe für Bäuerinnen<br />
9. Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an<br />
geschiedene Ehegatten bzw. Kinder<br />
Einkommensgrenzen<br />
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses<br />
gelten folgende Richtwerte:<br />
für 1-Personen-Haushalte € 915,00<br />
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 1.371,50<br />
für Alleinerzieher € 830,00<br />
für jedes Familienbeihilfe beziehende im<br />
Haushalt lebende Kind € 263,00<br />
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die<br />
von der Rezeptgebühr befreit sind!<br />
Antragstellung<br />
Der Heizkostenzuschuss wird auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch<br />
auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht.<br />
Frist für die Antragstellung ist der 17.12.2010. Die Eingabe<br />
des Antrages spätestens bis zu diesem Zeitpunkt beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
gilt als rechtzeitig. Stichprobenartige Überprüfungen<br />
der Richtigkeit von Anträgen werden vorbehalten.<br />
Antrag<br />
Antragstellung im Zeitraum von<br />
18.10. bis 17.12.<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt möglich!<br />
Förderung<br />
€ 120,-- bei Ölheizung<br />
€ 90,-- bei sonstiger Heizung