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Gniebing - Weißenbach - Gemeinde Gniebing-Weissenbach

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Zu Jahresbeginn habe ich berichtet,<br />

dass die Einnahmen<br />

und Ausgaben im ordentlichen<br />

Haushalt im Jahr 2010 aufgrund<br />

der geringeren Ertragsanteile von<br />

Bund und Land sowie der steigenden<br />

Kosten im Sozialbereich<br />

nicht ausgeglichen gestaltet werden<br />

konnten. Trotz dieser ange-<br />

<strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

- 2 -<br />

<strong>Gniebing</strong> - <strong>Weißenbach</strong><br />

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gniebing</strong> – <strong>Weißenbach</strong>!<br />

spannten Finanzlage der <strong>Gemeinde</strong><br />

war es möglich, die Mehrzahl der<br />

laufenden Arbeiten im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

durchzuführen.<br />

Ebenfalls konnte der dringende<br />

Wunsch, eine dritte Kindergartengruppe<br />

in Betrieb zu nehmen, ab<br />

September 2010 realisiert werden.<br />

Dadurch konnten alle Kinder, die<br />

den Kindergarten <strong>Gniebing</strong>-<strong>Weißenbach</strong><br />

besuchen wollten, aufgenommen<br />

werden.<br />

Ein zukunftsweisendes Projekt<br />

konnte in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

fixiert werden.<br />

Das seit längerer Zeit angekündigte<br />

„BETREUTE WOHNEN“<br />

wird 2011 realisiert. Baubeginn<br />

für 14 Wohneinheiten ist im Früh-<br />

jahr 2011, Fertigstellung Ende<br />

2011. Dadurch können zukünftig<br />

Personen, die nicht alleine leben<br />

wollen, im „Betreuten Wohnen“<br />

Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit<br />

erleben.<br />

Durch diese beiden Projekte ist<br />

zukünftig für JUNG und ALT in<br />

<strong>Gniebing</strong>-<strong>Weißenbach</strong> gesorgt.<br />

Ich wünsche allen <strong>Gemeinde</strong>bewohnern<br />

noch schöne<br />

Herbsttage!<br />

Manfred Promitzer<br />

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark<br />

(Einmalzuschuss für die Heizperiode 2010/2011)<br />

Umfang und Höhe der Förderung<br />

Pro Haushalt ein Ansuchen, Anträge ab 18. Oktober 2010 im<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt. Höhe: Einmalzahlung € 120,-- für Ölheizungen<br />

und € 90,-- für sonstige Energieträger (zB. Strom, Gas, Fernwärme<br />

und feste Brennstoffe).<br />

Antragsberechtigung<br />

Zumindest seit 1. Oktober 2010 Hauptwohnsitz in der Steiermark.<br />

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss<br />

haben all jene, die einen Anspruch auf die Wohnbeihilfe-Neu<br />

haben.<br />

Einkommen<br />

Monatliches Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen<br />

sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“<br />

Personen); Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit:<br />

Laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer<br />

des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12.<br />

Als Einkommen gelten insbesondere nicht<br />

1. Bundes- und Landesstipendien<br />

2. Studien-, Schul- und Heimbeihilfen<br />

3. Kleinkindbeihilfen, Kindergartenbeihilfe<br />

4. Familienbeihilfe des Bundes und des Landes,<br />

Familienzuschlag des Bundes, Kinderabsetzbetrag<br />

5. Pflegegeld<br />

6. Wohnbeihilfe<br />

7. Taggeld von Präsenz- und Zivildienern<br />

8. Wochengeld, Mutterschaftsbetriebshilfe für Bäuerinnen<br />

9. Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an<br />

geschiedene Ehegatten bzw. Kinder<br />

Einkommensgrenzen<br />

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses<br />

gelten folgende Richtwerte:<br />

für 1-Personen-Haushalte € 915,00<br />

für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 1.371,50<br />

für Alleinerzieher € 830,00<br />

für jedes Familienbeihilfe beziehende im<br />

Haushalt lebende Kind € 263,00<br />

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die<br />

von der Rezeptgebühr befreit sind!<br />

Antragstellung<br />

Der Heizkostenzuschuss wird auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch<br />

auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht.<br />

Frist für die Antragstellung ist der 17.12.2010. Die Eingabe<br />

des Antrages spätestens bis zu diesem Zeitpunkt beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

gilt als rechtzeitig. Stichprobenartige Überprüfungen<br />

der Richtigkeit von Anträgen werden vorbehalten.<br />

Antrag<br />

Antragstellung im Zeitraum von<br />

18.10. bis 17.12.<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt möglich!<br />

Förderung<br />

€ 120,-- bei Ölheizung<br />

€ 90,-- bei sonstiger Heizung

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