07.03.2023 Aufrufe

Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2023 - 2027

Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird. Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen. Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich. Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.

Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.
Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.
Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.
Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.

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Hauptbudget

RE 2011 RE 2012 RE 2013 RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017 RE 2018 RE 2019 RE 2020 RE 2021

Prognose 2022

Zentraler Service 7.283,0 5% 6.965,0 4% 7.210,8 4% 8.613,2 5% 8.507,1 5% 8.763,5 5% 10.834,6 6% 12.778,7 7% 11.370,8 6% 11.812,9 6% 12.267,6 6% 13.423,4 6%

Öffentliche Sicherheit und Ordnung 12.889,4 8% 11.057,5 7% 14.410,5 9% 15.339,3 9% 19.027,5 11% 18.978,4 11% 16.513,2 9% 15.454,6 8% 17.580,3 9% 18.276,6 9% 19.295,7 9% 21.426,3 9%

Schulen und Sport 15.617,2 10% 15.525,0 10% 15.816,0 10% 16.047,3 10% 16.710,7 10% 16.582,3 10% 17.527,9 10% 18.424,0 10% 16.555,9 9% 17.582,7 9% 18.116,9 9% 20.210,4 9%

Kultur 6.108,5 4% 6.074,9 4% 6.229,1 4% 6.031,1 4% 6.640,7 4% 6.717,1 4% 6.713,4 4% 7.061,8 4% 7.856,4 4% 7.833,7 4% 7.934,3 4% 8.254,5 4%

Soziales 43.082,8 27% 40.867,5 26% 39.736,2 24% 39.019,3 24% 37.148,8 22% 40.142,6 23% 39.360,6 22% 43.054,1 23% 47.484,3 25% 52.356,2 27% 57.660,0 27% 63.688,8 28%

Jugend 28.292,1 18% 30.602,4 19% 33.972,8 21% 37.238,2 22% 38.983,9 23% 41.056,8 24% 43.653,9 25% 46.748,9 25% 49.949,0 27% 51.431,0 26% 54.547,6 26% 60.584,0 27%

SGB II 17.985,7 11% 22.216,6 14% 22.725,8 14% 19.258,2 12% 14.605,2 9% 14.447,1 8% 16.830,3 9% 12.048,2 7% 7.601,3 4% 5.075,3 3% 3.742,8 2% 5.117,9 2%

Gesundheit 4.155,5 3% 3.382,4 2% 3.495,0 2% 3.879,8 2% 4.080,0 2% 4.240,4 2% 4.017,8 2% 4.427,8 2% 4.636,0 2% 5.150,4 3% 4.679,5 2% 5.255,5 2%

Bau-, Wohnungswesen und Verkehr 19.478,1 12% 17.519,5 11% 17.851,1 11% 15.855,2 10% 17.464,6 10% 17.277,8 10% 17.880,3 10% 19.614,7 11% 19.047,3 10% 19.416,2 10% 21.090,3 10% 21.262,6 9%

Zentrale Steuerung 4.661,3 3% 3.816,5 2% 4.094,7 2% 4.387,4 3% 4.249,5 3% 4.496,2 3% 4.675,2 3% 4.790,9 3% 4.938,7 3% 5.758,8 3% 10.875,6 5% 6.822,7 3%

Zuschussbedarf 159.553,60 158.027,30 165.542,00 165.669,00 167.418,00 172.702,20 178.007,20 184.403,58 187.019,89 194.693,87 210.210,30 226.046,10

Der größte Nettoressourcenverbrauch liegt im Sozialbereich, welcher sich aus den Hauptbudgets Soziales, Jugend und SGB II zusammensetzt. Betrachtet

man das Verhältnis zum gesamten Zuschussbedarf macht das einen durchschnittlichen Anteil von ca. 56,4 % aus.

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