07.03.2023 Aufrufe

Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2023 - 2027

Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird. Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen. Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich. Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.

Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.
Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.
Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.
Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.

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Kreditaufnahme

Tilgung

Verschuldung Gesamt

Verschuldung Verwaltung

Verschuldung Rettungsdienst

Pro Kopf

Pro Kopf Verwaltung

in TEUR

4.550 5.978 6.037 3.471 10.000 0 18.500 5.809 0 0 6.400 15.844 13.298 6.813 11.923 8.155 4.972

2.955 3.243 3.434 3.525 3.355 3.249 3.918 4.361 4.348 4.145 3.983 4.596 6.588 7.240 7.737 8.426 8.659

28.792 31.528 34.131 34.077 40.722 37.473 52.055 53.502 49.154 45.009 47.426 58.674 65.384 64.957 69.144 68.872 65.185

28.050 30.792 33.416 33.383 37.571 34.344 43.993 43.850 40.012 36.379 33.729 40.412 39.524 36.483 33.780 31.919 30.103

743 737 715 693 3.151 3.129 8.061 9.653 9.142 8.631 13.697 18.263 25.861 28.474 35.363 36.953 35.083

107,51 € 119,12 € 130,19 € 130,97 € 156,62 € 144,78 € 202,87 € 209,90 € 194,50 € 179,64 € 191,03 € 238,25 € 267,67 € 268,12 € 287,77 € 289,05 € 275,89 €

104,74 € 116,34 € 127,46 € 128,30 € 144,50 € 132,69 € 171,46 € 172,03 € 158,32 € 145,19 € 136,96 € 164,09 € 161,80 € 150,59 € 140,59 € 133,96 € 127,41 €

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