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Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV

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Tarifstelle Gegenstand<br />

2.4.4 Abgabe von liegenschaftskatasterbetreffenden<br />

Schlüsselverzeichnissen (Gemarkungen, Gemeinden,<br />

Amtszugehörigkeiten, Straßenschlüssel usw.), zum Beispiel<br />

als Text- o<strong>der</strong> Exceldateien<br />

3 Angaben aus dem Nachweis des<br />

Raumbezugsfestpunktfeldes, Umformungen von<br />

Koordinaten in ein an<strong>der</strong>es System<br />

3.1 Auszüge aus den Nachweisen des Raumbezugsfestpunktfeldes<br />

3.1.1 Auszüge aus den Punktdateien des<br />

Raumbezugsfestpunktfeldes je Antrag<br />

3.1.2<br />

a) <strong>für</strong> den ersten Punkt<br />

b) <strong>für</strong> jeden weiteren Punkt<br />

Auszüge aus den Beschreibungen <strong>der</strong> Raumbezugsfestpunkte<br />

je Punkt<br />

3.1.3 Auszüge aus den Übersichten (Festpunktbil<strong>der</strong>) des<br />

Raumbezugsfestpunktfeldes unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />

auf <strong>der</strong> Übersicht enthaltenen Punkte<br />

a) je Seite DIN A4 aus einer Übersicht<br />

b) je Seite DIN A3 aus einer Übersicht<br />

c) je Übersicht<br />

Anmerkungen zu den Tarifstellen 3.1.1 bis 3.1.3:<br />

Die Gebühren können bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn<br />

Behörden, die nicht <strong>Vermessungs</strong>stellen im Sinne des § 3 des<br />

<strong>Vermessungs</strong>- und Katastergesetzes sind,<br />

a) diese Auszüge beantragen,<br />

b) die Auszüge als Grundlage <strong>für</strong> Arbeiten verwenden, <strong>der</strong>en<br />

Ergebnisse nach Entscheidung des Landesamtes <strong>für</strong> innere<br />

Verwaltung zur Einglie<strong>der</strong>ung in das<br />

Raumbezugsfestpunktfeld geeignet sind und innerhalb von<br />

dreißig Monaten nach Bekanntgabe <strong>der</strong><br />

Kostenentscheidung zur Übernahme eingereicht werden<br />

und<br />

c) nicht berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen.<br />

Gebühr in Euro<br />

35,00<br />

10,00<br />

7,00<br />

10,00<br />

13,00<br />

16,00<br />

23,00

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