Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
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Tarifstelle Gegenstand<br />
c) Bauwerke einer Gebäudebesitzung, die räumlich so<br />
voneinan<strong>der</strong> getrennt liegen, dass <strong>für</strong> die Einmessung<br />
dieser Gebäude die Ermittlung <strong>der</strong> Grenzen o<strong>der</strong> die<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Messungslinien getrennt voneinan<strong>der</strong><br />
erfolgen musste, sind als Einzelgebäude anzusehen.<br />
d) Werden Gebäude von mehreren Gebäudebesitzungen auf<br />
unmittelbar benachbarten Grundstücken gleichzeitig<br />
eingemessen, so ermäßigen sich die je Antrag zu<br />
erhebenden Gebühren wie folgt:<br />
Anzahl <strong>der</strong> Ermäßigung je<br />
Gebäudebesitzungen Gebäudebesitzung<br />
2 20 %<br />
3 25 %<br />
4 und 5 30 %<br />
6 o<strong>der</strong> mehr 35 %<br />
Gebäudebesitzungen, die nur durch eine Straße getrennt sind<br />
und sich unmittelbar gegenüber liegen, sind als benachbarte<br />
Grundstücke im Sinne dieser Tarifstelle zu werten.<br />
13.2 Für die Einmessung von Grundrissän<strong>der</strong>ungen von Gebäuden<br />
aufgrund von Abbruch o<strong>der</strong> Anbau<br />
13.3 Für die Einmessung von Nutzungsartengrenzen einschließlich<br />
<strong>der</strong> Anfertigung von <strong>Vermessungs</strong>schriften im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Einmessung von Gebäuden, je Brechpunkt<br />
14 Fortführung des Liegenschaftskatasters<br />
Fortführung aufgrund von <strong>Vermessungs</strong>schriften <strong>für</strong><br />
14.1 Vermessungen nach Tarifstelle 10.1 und 10.3<br />
Anmerkung:<br />
Abgemarkte Punkte bestehen<strong>der</strong> Grenzen des Trennstücks und<br />
des Reststücks, soweit es Bestandteil <strong>der</strong> <strong>für</strong> die<br />
Gebührenerhebung maßgeblichen <strong>Vermessungs</strong>fläche ist, sind<br />
mit <strong>der</strong> Gebühr abgegolten.<br />
Gebühr in Euro<br />
Gebühr nach<br />
Tarifstelle 15.1<br />
maximal Gebühr<br />
nach<br />
Gebührenstaffel 4<br />
35,00<br />
8 % <strong>der</strong> Gebühren<br />
nach<br />
Gebührenstaffel 1