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Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV

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Tarifstelle Gegenstand<br />

5.1.2.2.3.2.1 Nutzungsabhängiger Tarif;<br />

Gebühr nach Anzahl abgerufener Hauskoordinaten pro<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />

datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />

5.1.2.2.3.2.2 Pauschaltarif <strong>für</strong> eine beliebige Anzahl abgerufener<br />

Hauskoordinaten, jährlich<br />

jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />

datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />

Anmerkungen zur Tarifstelle 5.1.2.2.3:<br />

Grundlage <strong>der</strong> Gebührenermittlung ist die Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

abrufbaren Hauskoordinaten des Amtsbereichs.<br />

Es muss sichergestellt sein, dass die Hauskoordinaten nicht in<br />

ihrer ursprünglichen Struktur aus den Folgediensten extrahiert<br />

o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellt werden können.<br />

Mit den Gebühren <strong>für</strong> die externe Nutzung ist die interne<br />

Nutzung nur insoweit abgegolten, als dies <strong>für</strong> die Erstellung<br />

<strong>der</strong> Folgedienste erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

5.2 Amtliche Hausumringe<br />

Nutzungs-, Bereitstellungs- und Verwertungsgebühren <strong>für</strong> die<br />

Nutzung und Verbreitung von amtlichen Hausumringen und<br />

amtlichen Hauskoordinaten<br />

6 Freigabe <strong>für</strong> Vervielfältigung und Nachnutzung<br />

Für die Einräumung des Rechts Auszüge aus den Nachweisen<br />

des Liegenschaftskatasters ganz o<strong>der</strong> ausschnittsweise zu<br />

vervielfältigen<br />

Anmerkung zur Tarifstelle 6:<br />

Mit <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Gebühr gilt die Genehmigung im Sinne<br />

des § 8 des <strong>Vermessungs</strong>- und Katastergesetzes zur<br />

Umarbeitung, Veröffentlichung und zur Weitergabe <strong>der</strong><br />

Nachweise des Liegenschaftskatasters an Dritte als erteilt.<br />

Gebühr in Euro<br />

30 % <strong>der</strong> Gebühr<br />

nach Tarifstelle<br />

5.1.1.1.1<br />

50,00<br />

höchstens 200,00<br />

18 % <strong>der</strong> Gebühr<br />

nach Tarifstelle<br />

5.1.1.1.1<br />

50,00<br />

höchstens 200,00<br />

das 2-fache <strong>der</strong><br />

jeweiligen Gebühr<br />

nach <strong>der</strong> Tarifstelle<br />

5.1<br />

das 10-fache <strong>der</strong><br />

Gebühren nach den<br />

Tarifstellen 2.2.1.1<br />

o<strong>der</strong> 2.2.7.1 o<strong>der</strong><br />

2.4.2.1

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