Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tarifstelle Gegenstand<br />
5.1.2.2.3.2.1 Nutzungsabhängiger Tarif;<br />
Gebühr nach Anzahl abgerufener Hauskoordinaten pro<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />
datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />
5.1.2.2.3.2.2 Pauschaltarif <strong>für</strong> eine beliebige Anzahl abgerufener<br />
Hauskoordinaten, jährlich<br />
jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />
datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />
Anmerkungen zur Tarifstelle 5.1.2.2.3:<br />
Grundlage <strong>der</strong> Gebührenermittlung ist die Gesamtzahl <strong>der</strong><br />
abrufbaren Hauskoordinaten des Amtsbereichs.<br />
Es muss sichergestellt sein, dass die Hauskoordinaten nicht in<br />
ihrer ursprünglichen Struktur aus den Folgediensten extrahiert<br />
o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellt werden können.<br />
Mit den Gebühren <strong>für</strong> die externe Nutzung ist die interne<br />
Nutzung nur insoweit abgegolten, als dies <strong>für</strong> die Erstellung<br />
<strong>der</strong> Folgedienste erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
5.2 Amtliche Hausumringe<br />
Nutzungs-, Bereitstellungs- und Verwertungsgebühren <strong>für</strong> die<br />
Nutzung und Verbreitung von amtlichen Hausumringen und<br />
amtlichen Hauskoordinaten<br />
6 Freigabe <strong>für</strong> Vervielfältigung und Nachnutzung<br />
Für die Einräumung des Rechts Auszüge aus den Nachweisen<br />
des Liegenschaftskatasters ganz o<strong>der</strong> ausschnittsweise zu<br />
vervielfältigen<br />
Anmerkung zur Tarifstelle 6:<br />
Mit <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Gebühr gilt die Genehmigung im Sinne<br />
des § 8 des <strong>Vermessungs</strong>- und Katastergesetzes zur<br />
Umarbeitung, Veröffentlichung und zur Weitergabe <strong>der</strong><br />
Nachweise des Liegenschaftskatasters an Dritte als erteilt.<br />
Gebühr in Euro<br />
30 % <strong>der</strong> Gebühr<br />
nach Tarifstelle<br />
5.1.1.1.1<br />
50,00<br />
höchstens 200,00<br />
18 % <strong>der</strong> Gebühr<br />
nach Tarifstelle<br />
5.1.1.1.1<br />
50,00<br />
höchstens 200,00<br />
das 2-fache <strong>der</strong><br />
jeweiligen Gebühr<br />
nach <strong>der</strong> Tarifstelle<br />
5.1<br />
das 10-fache <strong>der</strong><br />
Gebühren nach den<br />
Tarifstellen 2.2.1.1<br />
o<strong>der</strong> 2.2.7.1 o<strong>der</strong><br />
2.4.2.1