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Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV

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Tarifstelle Gegenstand<br />

5.1.1.2.1.2 Pauschaltarif <strong>für</strong> eine beliebige Anzahl abgerufener<br />

Hauskoordinaten, jährlich<br />

jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />

datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />

Anmerkung zur Tarifstelle 5.1.1.2.1.2:<br />

Grundlage <strong>der</strong> Gebührenermittlung ist die Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

abrufbaren Hauskoordinaten des Amtsbereichs.<br />

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre.<br />

5.1.1.2.2 Download-Dienste ohne Speicherung <strong>der</strong> Hauskoordinaten<br />

5.1.1.2.2.1 Nutzungsabhängiger Tarif;<br />

Gebühr nach Anzahl abgerufener Hauskoordinaten pro<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />

datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />

5.1.1.2.2.2 Pauschaltarif, <strong>für</strong> eine beliebige Anzahl abgerufener<br />

Hauskoordinaten, jährlich<br />

jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />

datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />

Anmerkung zur Tarifstelle 5.1.1.2.2.2:<br />

Grundlage <strong>der</strong> Gebührenermittlung ist die Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

abrufbaren Hauskoordinaten des Amtsbereichs.<br />

5.1.2 Externe Nutzung<br />

5.1.2.1 Bereitstellungsgebühr <strong>für</strong> die externe Nutzung <strong>der</strong><br />

Hauskoordinaten<br />

Anmerkungen zur Tarifstelle 5.1.2.1:<br />

Im Falle <strong>der</strong> Online-Bereitstellung nach Tarifstelle 5.1.1.2<br />

wird keine Bereitstellungsgebühr erhoben.<br />

Die Gebühr <strong>für</strong> die Bereitstellung entfällt, wenn die Daten<br />

gleichzeitig <strong>für</strong> eine interne Nutzung nach Tarifstelle 5.1.1<br />

erworben werden.<br />

Gebühr in Euro<br />

30 % <strong>der</strong> Gebühr<br />

nach Tarifstelle<br />

5.1.1.1.1<br />

50,00<br />

höchstens 200,00<br />

50 % <strong>der</strong> Gebühr<br />

nach Tarifstelle<br />

5.1.1.1.1<br />

50,00<br />

höchstens 200,00<br />

30 % <strong>der</strong> Gebühr<br />

nach Tarifstelle<br />

5.1.1.1.1<br />

50,00<br />

höchstens 200,00<br />

20 % <strong>der</strong> Gebühr<br />

nach Tarifstelle<br />

5.1.1.1.1 bzw.<br />

5.1.1.1.2

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