Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
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Tarifstelle Gegenstand<br />
5.1.1.2.1.2 Pauschaltarif <strong>für</strong> eine beliebige Anzahl abgerufener<br />
Hauskoordinaten, jährlich<br />
jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />
datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />
Anmerkung zur Tarifstelle 5.1.1.2.1.2:<br />
Grundlage <strong>der</strong> Gebührenermittlung ist die Gesamtzahl <strong>der</strong><br />
abrufbaren Hauskoordinaten des Amtsbereichs.<br />
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre.<br />
5.1.1.2.2 Download-Dienste ohne Speicherung <strong>der</strong> Hauskoordinaten<br />
5.1.1.2.2.1 Nutzungsabhängiger Tarif;<br />
Gebühr nach Anzahl abgerufener Hauskoordinaten pro<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />
datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />
5.1.1.2.2.2 Pauschaltarif, <strong>für</strong> eine beliebige Anzahl abgerufener<br />
Hauskoordinaten, jährlich<br />
jährliche Grundgebühr <strong>für</strong> die Nutzerverwaltung je<br />
datenbereitstellen<strong>der</strong> Stelle<br />
Anmerkung zur Tarifstelle 5.1.1.2.2.2:<br />
Grundlage <strong>der</strong> Gebührenermittlung ist die Gesamtzahl <strong>der</strong><br />
abrufbaren Hauskoordinaten des Amtsbereichs.<br />
5.1.2 Externe Nutzung<br />
5.1.2.1 Bereitstellungsgebühr <strong>für</strong> die externe Nutzung <strong>der</strong><br />
Hauskoordinaten<br />
Anmerkungen zur Tarifstelle 5.1.2.1:<br />
Im Falle <strong>der</strong> Online-Bereitstellung nach Tarifstelle 5.1.1.2<br />
wird keine Bereitstellungsgebühr erhoben.<br />
Die Gebühr <strong>für</strong> die Bereitstellung entfällt, wenn die Daten<br />
gleichzeitig <strong>für</strong> eine interne Nutzung nach Tarifstelle 5.1.1<br />
erworben werden.<br />
Gebühr in Euro<br />
30 % <strong>der</strong> Gebühr<br />
nach Tarifstelle<br />
5.1.1.1.1<br />
50,00<br />
höchstens 200,00<br />
50 % <strong>der</strong> Gebühr<br />
nach Tarifstelle<br />
5.1.1.1.1<br />
50,00<br />
höchstens 200,00<br />
30 % <strong>der</strong> Gebühr<br />
nach Tarifstelle<br />
5.1.1.1.1<br />
50,00<br />
höchstens 200,00<br />
20 % <strong>der</strong> Gebühr<br />
nach Tarifstelle<br />
5.1.1.1.1 bzw.<br />
5.1.1.1.2