Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
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Tarifstelle Gegenstand<br />
14.2 Vermessungen nach Tarifstelle 10.2 je Trennstück 40,00<br />
Anmerkungen:<br />
Die Gebühr wird <strong>für</strong> jedes einzelne Trennstück, nicht aber <strong>für</strong><br />
Reststücke erhoben, auch wenn diese aus<br />
vermessungstechnischen Erfor<strong>der</strong>nissen in die Vermessung<br />
einbezogen worden sind. Wird eine langgestreckte Anlage in<br />
Form einer Berichtigung in das Liegenschaftskataster<br />
übernommen, sind als Trennstücke die verän<strong>der</strong>ten Flurstücke<br />
anzusetzen.<br />
14.3 Vermessungen nach Tarifstelle 11 und 12<br />
je neu abgemarkten Punkt<br />
14.4 Gebäudeeinmessungen nach Tarifstelle 13<br />
je Gebäudebesitzung im Umfang des Antrages nach Tarifstelle<br />
13<br />
Anmerkung:<br />
Für die Erhebung <strong>der</strong> Gebühr ist die Fortführung aufgrund<br />
beigebrachter Unterlagen gemäß § 2 Nr. 5 des Gesetzes über<br />
die Testregion <strong>für</strong> Bürokratieabbau Westmecklenburg vom 25.<br />
Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 535), das zuletzt durch Artikel<br />
1 des Gesetzes vom 1. August 2006 (GVOBl. M-V S. 634)<br />
geän<strong>der</strong>t worden ist, einer Fortführung aufgrund von<br />
<strong>Vermessungs</strong>schriften <strong>für</strong> Vermessungen nach Tarifstelle 13<br />
gleichgestellt.<br />
15 Gebühren nach dem Zeitaufwand (Zeitgebühren)<br />
Für <strong>Amtshandlungen</strong>, die nicht von den Tarifstellen 1 bis 14<br />
und 16 erfasst sind, ist die Gebühr nach Tarifstelle 15<br />
anzusetzen<br />
15.1 Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je<br />
angefangene halbe Arbeitsstunde<br />
15.1.1 Öffentlich bestellte <strong>Vermessungs</strong>ingenieure, Beamte des<br />
höheren vermessungstechnischen Dienstes o<strong>der</strong> vergleichbare<br />
Angestellte<br />
Gebühr in Euro<br />
8 % <strong>der</strong> Gebühren<br />
nach<br />
Gebührenstaffel 3,<br />
Teilgebühr B,<br />
mindestens 30,00 je<br />
Antrag<br />
10 % <strong>der</strong> Gebühren<br />
nach<br />
Gebührenstaffel 4,<br />
Spalte 2<br />
42,00