Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
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Tarifstelle Gegenstand<br />
11.3 Für Grenzwie<strong>der</strong>herstellungen festgestellter<br />
Flurstücksgrenzen, die nicht im Zusammenhang mit<br />
Vermessungen <strong>der</strong> Tarifstelle 10 stehen, werden erhoben<br />
11.4 Für die Grenzwie<strong>der</strong>herstellung festgestellter<br />
Flurstücksgrenzen, die im Zusammenhang mit Vermessungen<br />
nach Tarifstelle 10.1 o<strong>der</strong> 10.2 beantragt, aber nicht<br />
Bestandteil <strong>der</strong> zu bildenden Flurstücke sind, werden erhoben<br />
Anmerkung:<br />
Ein Zusammenhang ist gegeben, wenn die<br />
<strong>Vermessungs</strong>arbeiten in einem geschlossenen Arbeitsgang<br />
zeitgleich erfolgen und die Ermittlung <strong>der</strong> Flurstücksgrenzen<br />
ineinan<strong>der</strong> greift.<br />
11.5 Für die Feststellung von Flurstücksgrenzen aufgrund <strong>der</strong><br />
Festlegung von Grundstücksgrenzen durch ein rechtskräftiges<br />
Urteil o<strong>der</strong> einen gerichtlichen Vergleich<br />
11.6 Für <strong>Amtshandlungen</strong>, bei denen vorhandene<br />
Flurstücksgrenzen nicht festgestellt werden können, werden<br />
erhoben<br />
12 Abmarkung von Flurstücksgrenzen<br />
12.1 Für die gleichzeitige Abmarkung festgestellter o<strong>der</strong><br />
wie<strong>der</strong>hergestellter Flurstücksgrenzen werden erhoben<br />
je abgemarkten Grenzpunkt<br />
Anmerkung:<br />
Das Entfernen o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>n einer Grenzmarke stehen einer<br />
Abmarkung gleich.<br />
12.2 Für das Nachholen einer zurückgestellten Abmarkung<br />
festgestellter o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellter Flurstücksgrenzen<br />
werden erhoben<br />
Gebühr in Euro<br />
Gebühr nach<br />
Gebührenstaffel 3<br />
100 % <strong>der</strong><br />
Teilgebühr A und<br />
80 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />
B<br />
Gebühr nach<br />
Gebührenstaffel 3<br />
80 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />
B<br />
Gebühr nach<br />
Gebührenstaffel 3<br />
Gebühr nach<br />
Gebührenstaffel 3<br />
100 % <strong>der</strong><br />
Teilgebühr A und<br />
80 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />
B<br />
10,00<br />
Gebühr nach<br />
Gebührenstaffel 3,<br />
70 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />
A und 100 % <strong>der</strong><br />
Teilgebühr B und<br />
Gebühr nach<br />
Tarifstelle 12.1