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Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV

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Tarifstelle Gegenstand<br />

11.3 Für Grenzwie<strong>der</strong>herstellungen festgestellter<br />

Flurstücksgrenzen, die nicht im Zusammenhang mit<br />

Vermessungen <strong>der</strong> Tarifstelle 10 stehen, werden erhoben<br />

11.4 Für die Grenzwie<strong>der</strong>herstellung festgestellter<br />

Flurstücksgrenzen, die im Zusammenhang mit Vermessungen<br />

nach Tarifstelle 10.1 o<strong>der</strong> 10.2 beantragt, aber nicht<br />

Bestandteil <strong>der</strong> zu bildenden Flurstücke sind, werden erhoben<br />

Anmerkung:<br />

Ein Zusammenhang ist gegeben, wenn die<br />

<strong>Vermessungs</strong>arbeiten in einem geschlossenen Arbeitsgang<br />

zeitgleich erfolgen und die Ermittlung <strong>der</strong> Flurstücksgrenzen<br />

ineinan<strong>der</strong> greift.<br />

11.5 Für die Feststellung von Flurstücksgrenzen aufgrund <strong>der</strong><br />

Festlegung von Grundstücksgrenzen durch ein rechtskräftiges<br />

Urteil o<strong>der</strong> einen gerichtlichen Vergleich<br />

11.6 Für <strong>Amtshandlungen</strong>, bei denen vorhandene<br />

Flurstücksgrenzen nicht festgestellt werden können, werden<br />

erhoben<br />

12 Abmarkung von Flurstücksgrenzen<br />

12.1 Für die gleichzeitige Abmarkung festgestellter o<strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>hergestellter Flurstücksgrenzen werden erhoben<br />

je abgemarkten Grenzpunkt<br />

Anmerkung:<br />

Das Entfernen o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>n einer Grenzmarke stehen einer<br />

Abmarkung gleich.<br />

12.2 Für das Nachholen einer zurückgestellten Abmarkung<br />

festgestellter o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellter Flurstücksgrenzen<br />

werden erhoben<br />

Gebühr in Euro<br />

Gebühr nach<br />

Gebührenstaffel 3<br />

100 % <strong>der</strong><br />

Teilgebühr A und<br />

80 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />

B<br />

Gebühr nach<br />

Gebührenstaffel 3<br />

80 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />

B<br />

Gebühr nach<br />

Gebührenstaffel 3<br />

Gebühr nach<br />

Gebührenstaffel 3<br />

100 % <strong>der</strong><br />

Teilgebühr A und<br />

80 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />

B<br />

10,00<br />

Gebühr nach<br />

Gebührenstaffel 3,<br />

70 % <strong>der</strong> Teilgebühr<br />

A und 100 % <strong>der</strong><br />

Teilgebühr B und<br />

Gebühr nach<br />

Tarifstelle 12.1

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