Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
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Tarifstelle Gegenstand<br />
2.2.4 Analoge Auszüge aus den Schätzungskarten einschließlich <strong>der</strong><br />
Darstellung des Inhaltes <strong>der</strong> Katasterkarte<br />
Gebühr in Euro<br />
2.2.4.1 Erstausfertigung je Seite Gebühren nach<br />
Tarifstelle 2.2.1.1<br />
zuzüglich 10,00<br />
2.2.4.2 Jede gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung o<strong>der</strong><br />
Ausfertigungen <strong>für</strong> die laufende Fortführung von Nachweisen<br />
des Liegenschaftskatasters, die <strong>für</strong> die Erfüllung eigener<br />
Aufgaben <strong>der</strong> beantragenden Stellen verwendet werden sollen<br />
Anmerkung zu den Tarifstellen 2.2.1 bis 2.2.4:<br />
Bei <strong>der</strong> Abgabe von Kartenmengen, <strong>der</strong>en Kartenfläche das<br />
Zehnfache des DIN A1-Formates übersteigt, sind<br />
Gebührenermäßigungen zulässig.<br />
2.2.5 Eintragen von Angaben aus dem Katasterbuchwerk in<br />
Auszüge aus dem Katasterkartenwerk o<strong>der</strong> in sonstige Karten<br />
und Pläne <strong>für</strong> jedes Flurstück<br />
2.2.6<br />
Eintragen von geprüften Grenzmaßen und/o<strong>der</strong><br />
Gebäudemaßen (mit o<strong>der</strong> ohne Grenzbezug) in Auszüge<br />
aus dem Katasterkartenwerk o<strong>der</strong> in sonstige Karten und<br />
Pläne<br />
<strong>für</strong> jedes Maß<br />
2.2.7 Digitale Auszüge aus dem Katasterkartenwerk<br />
2.2.7.1 Bereitstellung digitaler Grundrissdaten im Vektorformat aus<br />
<strong>der</strong> Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) auf<br />
maschinenlesbarem Datenträger<br />
Vorbemerkung:<br />
Die Grundrissdaten <strong>der</strong> ALK werden grundsätzlich im Format<br />
EDBS abgegeben. Weitere Abgabeformate, zum Beispiel das<br />
Shape- o<strong>der</strong> das DXF-Format, sind bei den <strong>Vermessungs</strong>- und<br />
Katasterbehörden zu erfragen. Grundlage <strong>für</strong> die<br />
Gebührenberechnung ist das ALK-Objekt in <strong>der</strong> EDBS-<br />
Struktur.<br />
50 % <strong>der</strong> Gebühr<br />
nach Tarifstelle<br />
2.2.4.1<br />
2,50<br />
mindestens 12,00<br />
3,50<br />
mindestens 30,00