Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV
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3. Bei unterschiedlichen Bodenwerten ist die Gebühr mit einem mittleren Bodenwert<br />
zu ermitteln.<br />
4. Dem Eigentümer verbleibende Grundstücksteile (Reststücke) gehören zur<br />
<strong>Vermessungs</strong>fläche, wenn die bestehenden Eigentumsgrenzen in ihrem ganzen<br />
Umfang festgestellt o<strong>der</strong> ermittelt werden, weil<br />
a) es beantragt war,<br />
b) es nach den technischen Vorschriften erfor<strong>der</strong>lich war o<strong>der</strong><br />
c) Feststellungen von Flurstücksgrenzen zur Flurstücksbildung nach<br />
angegebenen Flächen o<strong>der</strong> Flächenverhältnissen auszuführen waren.