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Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs ... - LAiV

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3. Bei unterschiedlichen Bodenwerten ist die Gebühr mit einem mittleren Bodenwert<br />

zu ermitteln.<br />

4. Dem Eigentümer verbleibende Grundstücksteile (Reststücke) gehören zur<br />

<strong>Vermessungs</strong>fläche, wenn die bestehenden Eigentumsgrenzen in ihrem ganzen<br />

Umfang festgestellt o<strong>der</strong> ermittelt werden, weil<br />

a) es beantragt war,<br />

b) es nach den technischen Vorschriften erfor<strong>der</strong>lich war o<strong>der</strong><br />

c) Feststellungen von Flurstücksgrenzen zur Flurstücksbildung nach<br />

angegebenen Flächen o<strong>der</strong> Flächenverhältnissen auszuführen waren.

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