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PN April 2023

Offizielle Samtgemeindezeitung der Samtgemeinde Papenteich

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30<br />

Vordorf<br />

Bürozeiten:<br />

Dienstag bis Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr<br />

Donnerstag von 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Sprechzeiten des Bürgermeisters<br />

Dienstag<br />

18.00 – 19.00 Uhr<br />

– Weststraße 13 (Sportheim Vordorf)<br />

38533 Vordorf ................................05304 1232<br />

...............................................oder 05304 907821<br />

Fax ................................................05304 907557<br />

E-Mail: info@vordorf.de<br />

– Bgm. Frank Engeler (Handy) ................................. 0151 12607062<br />

– Dorfgemeinschaftshaus Eickhorst ................................ 05304 7488<br />

– Gemeindezentrum Rethen (Gaststätte) ......................... 05304 1379<br />

– Kindergarten Vordorf, Hauptstraße 2 ............................ 05304 4090<br />

– Kindergarten Rethen, Am Sportplatz 4 ......................... 05304 5625<br />

– Gasthof zur Post, Vordorf ....................................... 05304 9466996<br />

Die Profis für Aquaristik & Teich<br />

www.das-aquarium.de<br />

SEIT 1989<br />

Hamburger Str. 283 | 38114 Braunschweig| Tel. 0531 - 344720<br />

Öffnungszeiten: Di - Fr: 10 bis 18 Uhr | Sa: 10 bis 15 Uhr<br />

Jagd auf Heizkosten mit neuen Fenstern<br />

Sprechen Sie uns an.<br />

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />

das geplante Repowering-Vorhaben der drei bestehenden Windkraftanlagen<br />

durch die RWE beschäftigt die Gemeinde. Der Regionalverband<br />

Großraum Braunschweig (RGB) ist zuständig für die Ausweisung<br />

von Windenergieflächen, den sogenannten Vorranggebieten.<br />

Aufgrund der aktuellen bundes- und landesgesetzlichen Entwicklung<br />

ist das Land Niedersachsen verpflichtet, 2,2 Prozent der Landesfläche<br />

für die Windenergie auszuweisen. Die bundesrechtliche Vorgabe<br />

für Niedersachsen, letztlich 2,2 Prozent der Landesflächen für Windenergie<br />

an Land planerisch bereitzustellen, soll in Niedersachsen auf<br />

Ebene der Regionalplanung umgesetzt werden. Der Regionalverband<br />

Großraum Braunschweig ist deshalb Träger der Regionalplanung.<br />

Der RGB wird folglich verpflichtet sein, Windenergiegebiete im<br />

Umfang des für den RGB definierten Teilflächenziels zu identifizieren<br />

und planerisch auszuweisen. Der Regionalverband Großraum Braunschweig<br />

als regionaler Planungsträger für Windenergiegebiete muss<br />

das Teilflächenziel von 3,26 Prozent seiner Fläche als Vorranggebiete<br />

für Windenergie ausweisen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.<br />

Aktuell sind 1,3 Prozent in der Region Großraum Braunschweig<br />

ausgewiesen. Das bedeutet fast eine Verdreifachung der Windflächen<br />

in der Region. Sollte der RGB die 3,26 Prozent bis 2027 nicht ausweisen,<br />

könnten Windkraftanlagen auch außerhalb der Vorranggebiete<br />

gebaut werden. Wo diese Vorranggebiete für weitere Windkraftanlagen<br />

ausgewiesen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Es<br />

können demnach noch keine Aussagen getroffen werden, welche<br />

über das Repowering der drei bestehenden Anlagen hinausgehen.<br />

Jeder, der Gegenteiliges behauptet, macht Falschaussagen.<br />

Fakt ist, dass die Gemeinde Vordorf keinen Einfluss auf die Ausweisung<br />

von Vorranggebieten hat und abwarten muss, was der<br />

Regionalverband Großraum Braunschweig macht, der Landesund<br />

Bundesgesetze auszuführen hat. Die Gemeinde Vordorf und<br />

der Gemeinderat haben keine Entscheidungsgewalt darüber, wo<br />

Windkraftanlagen errichtet werden und wo nicht. Dies obliegt<br />

einzig und allein dem RGB. Der Weg zu diesen Entscheidungen ist<br />

bereits von der Bundesregierung und der niedersächsischen Landesregierung<br />

in Form des Flächenziels geebnet worden. Dennoch bin<br />

ich dankbar über das Feedback der Mitbürger:innen auf der letzten<br />

Ratssitzung. Deutlich wurde, was vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern<br />

und mir als Bürgermeister wichtig ist. Als Gemeinde versuche<br />

ich derzeit in Verhandlungen mit der RWE und unserem Anwalt das<br />

Bestmögliche für die Gemeinde auszuhandeln. Alle Punkte aus der<br />

Bevölkerung fließen nach rechtlicher Prüfung in den städtebaulichen<br />

Vertrag ein und werden von unserem Anwalt berücksichtigt. Weitere<br />

Verträge regeln z. B. die EEG-Beteiligung nach § 6 oder weitere<br />

Beteiligungsformen wie z. B. vergünstigter Bürgerstrom für unsere<br />

Gemeinde. Rückenwind bekommen wir durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts,<br />

das solche Beteiligungsformen grundsätzlich<br />

zulässt. Grundsätzlich haben die Energieversorger einen Rechtsanspruch<br />

mit Schadensersatzanspruch auf das Repowering von Windkraftanlagen,<br />

sodass wir in Verhandlungen nur über die Bedingungen<br />

des Repowerings sprechen können.<br />

Das alte Feuerwehrhaus in der Vordorfer Teichstraße (Flurstück<br />

448/92, circa 44,35 m²) wird meistbietend verkauft. Wie bereits in<br />

einer vorherigen Ausgabe angekündigt, gab der Rat grünes Licht für<br />

den Verkauf des Gebäudes. Das umliegende Gelände gehört nicht<br />

dazu, hier ist ggf. eine Grundstücksteilung notwendig. Das Gebäude<br />

muss nach dem Kauf in seiner Form erhalten bleiben und dem Dorfbild<br />

entsprechen. Kaufangebote mit Preisvorstellungen können bis<br />

zum 12. Mai <strong>2023</strong> per Post an die Gemeinde Vordorf, Weststraße<br />

13.<br />

Die Betriebserlaubnis für den Waldkindergarten wird zum 1. 5. <strong>2023</strong><br />

erteilt. Damit kann der Waldkindergarten erfreulicherweise starten.<br />

Alle Auflagen des Landkreises und der Landesschulbehörde wurden<br />

von der Gemeinde erfüllt. Ich danke allen Eltern sowie den Erzieher:innen<br />

für ihre Geduld, ihr Engagement und ihr Verständnis für die<br />

Verzögerung. Mein Dank gilt auch den Landesforsten für die Bereitstellung<br />

des Geländes, dem DRK für die Unterstützung bei der Umsetzung<br />

und den Eickhorster Vereinen, die uns das DGH als Schutzraum<br />

zur Verfügung gestellt haben. Ganz besonders möchte ich mich bei<br />

Björn Walter bedanken, der ehrenamtlich dem DGH, dem Zirkuswagen<br />

und der Sammelstelle den letzten Schliff verpasst hat.<br />

Am 4. 3. <strong>2023</strong> haben die Vordorfer Vereine unter der Leitung von Torgard<br />

Liebich, Sarah Kuschan, Tanja Brandes und Torben Müller das<br />

Dorf von Müll und Unrat befreit. An der zweiten Aktion ,,Vordorf<br />

putzt sich” nahmen circa 60 freiwillige Helfer:innen teil. Gemeinsam<br />

haben wir wieder etwas ganz Tolles geschafft. Danke für euren<br />

Einsatz!<br />

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung mehrheitlich den Haushalt<br />

<strong>2023</strong> verabschiedet. Viele tolle Projekte, für die ich mich ein-

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