PN April 2023
Offizielle Samtgemeindezeitung der Samtgemeinde Papenteich
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30<br />
Vordorf<br />
Bürozeiten:<br />
Dienstag bis Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr<br />
Donnerstag von 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Sprechzeiten des Bürgermeisters<br />
Dienstag<br />
18.00 – 19.00 Uhr<br />
– Weststraße 13 (Sportheim Vordorf)<br />
38533 Vordorf ................................05304 1232<br />
...............................................oder 05304 907821<br />
Fax ................................................05304 907557<br />
E-Mail: info@vordorf.de<br />
– Bgm. Frank Engeler (Handy) ................................. 0151 12607062<br />
– Dorfgemeinschaftshaus Eickhorst ................................ 05304 7488<br />
– Gemeindezentrum Rethen (Gaststätte) ......................... 05304 1379<br />
– Kindergarten Vordorf, Hauptstraße 2 ............................ 05304 4090<br />
– Kindergarten Rethen, Am Sportplatz 4 ......................... 05304 5625<br />
– Gasthof zur Post, Vordorf ....................................... 05304 9466996<br />
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SEIT 1989<br />
Hamburger Str. 283 | 38114 Braunschweig| Tel. 0531 - 344720<br />
Öffnungszeiten: Di - Fr: 10 bis 18 Uhr | Sa: 10 bis 15 Uhr<br />
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Sprechen Sie uns an.<br />
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />
das geplante Repowering-Vorhaben der drei bestehenden Windkraftanlagen<br />
durch die RWE beschäftigt die Gemeinde. Der Regionalverband<br />
Großraum Braunschweig (RGB) ist zuständig für die Ausweisung<br />
von Windenergieflächen, den sogenannten Vorranggebieten.<br />
Aufgrund der aktuellen bundes- und landesgesetzlichen Entwicklung<br />
ist das Land Niedersachsen verpflichtet, 2,2 Prozent der Landesfläche<br />
für die Windenergie auszuweisen. Die bundesrechtliche Vorgabe<br />
für Niedersachsen, letztlich 2,2 Prozent der Landesflächen für Windenergie<br />
an Land planerisch bereitzustellen, soll in Niedersachsen auf<br />
Ebene der Regionalplanung umgesetzt werden. Der Regionalverband<br />
Großraum Braunschweig ist deshalb Träger der Regionalplanung.<br />
Der RGB wird folglich verpflichtet sein, Windenergiegebiete im<br />
Umfang des für den RGB definierten Teilflächenziels zu identifizieren<br />
und planerisch auszuweisen. Der Regionalverband Großraum Braunschweig<br />
als regionaler Planungsträger für Windenergiegebiete muss<br />
das Teilflächenziel von 3,26 Prozent seiner Fläche als Vorranggebiete<br />
für Windenergie ausweisen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.<br />
Aktuell sind 1,3 Prozent in der Region Großraum Braunschweig<br />
ausgewiesen. Das bedeutet fast eine Verdreifachung der Windflächen<br />
in der Region. Sollte der RGB die 3,26 Prozent bis 2027 nicht ausweisen,<br />
könnten Windkraftanlagen auch außerhalb der Vorranggebiete<br />
gebaut werden. Wo diese Vorranggebiete für weitere Windkraftanlagen<br />
ausgewiesen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Es<br />
können demnach noch keine Aussagen getroffen werden, welche<br />
über das Repowering der drei bestehenden Anlagen hinausgehen.<br />
Jeder, der Gegenteiliges behauptet, macht Falschaussagen.<br />
Fakt ist, dass die Gemeinde Vordorf keinen Einfluss auf die Ausweisung<br />
von Vorranggebieten hat und abwarten muss, was der<br />
Regionalverband Großraum Braunschweig macht, der Landesund<br />
Bundesgesetze auszuführen hat. Die Gemeinde Vordorf und<br />
der Gemeinderat haben keine Entscheidungsgewalt darüber, wo<br />
Windkraftanlagen errichtet werden und wo nicht. Dies obliegt<br />
einzig und allein dem RGB. Der Weg zu diesen Entscheidungen ist<br />
bereits von der Bundesregierung und der niedersächsischen Landesregierung<br />
in Form des Flächenziels geebnet worden. Dennoch bin<br />
ich dankbar über das Feedback der Mitbürger:innen auf der letzten<br />
Ratssitzung. Deutlich wurde, was vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern<br />
und mir als Bürgermeister wichtig ist. Als Gemeinde versuche<br />
ich derzeit in Verhandlungen mit der RWE und unserem Anwalt das<br />
Bestmögliche für die Gemeinde auszuhandeln. Alle Punkte aus der<br />
Bevölkerung fließen nach rechtlicher Prüfung in den städtebaulichen<br />
Vertrag ein und werden von unserem Anwalt berücksichtigt. Weitere<br />
Verträge regeln z. B. die EEG-Beteiligung nach § 6 oder weitere<br />
Beteiligungsformen wie z. B. vergünstigter Bürgerstrom für unsere<br />
Gemeinde. Rückenwind bekommen wir durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts,<br />
das solche Beteiligungsformen grundsätzlich<br />
zulässt. Grundsätzlich haben die Energieversorger einen Rechtsanspruch<br />
mit Schadensersatzanspruch auf das Repowering von Windkraftanlagen,<br />
sodass wir in Verhandlungen nur über die Bedingungen<br />
des Repowerings sprechen können.<br />
Das alte Feuerwehrhaus in der Vordorfer Teichstraße (Flurstück<br />
448/92, circa 44,35 m²) wird meistbietend verkauft. Wie bereits in<br />
einer vorherigen Ausgabe angekündigt, gab der Rat grünes Licht für<br />
den Verkauf des Gebäudes. Das umliegende Gelände gehört nicht<br />
dazu, hier ist ggf. eine Grundstücksteilung notwendig. Das Gebäude<br />
muss nach dem Kauf in seiner Form erhalten bleiben und dem Dorfbild<br />
entsprechen. Kaufangebote mit Preisvorstellungen können bis<br />
zum 12. Mai <strong>2023</strong> per Post an die Gemeinde Vordorf, Weststraße<br />
13.<br />
Die Betriebserlaubnis für den Waldkindergarten wird zum 1. 5. <strong>2023</strong><br />
erteilt. Damit kann der Waldkindergarten erfreulicherweise starten.<br />
Alle Auflagen des Landkreises und der Landesschulbehörde wurden<br />
von der Gemeinde erfüllt. Ich danke allen Eltern sowie den Erzieher:innen<br />
für ihre Geduld, ihr Engagement und ihr Verständnis für die<br />
Verzögerung. Mein Dank gilt auch den Landesforsten für die Bereitstellung<br />
des Geländes, dem DRK für die Unterstützung bei der Umsetzung<br />
und den Eickhorster Vereinen, die uns das DGH als Schutzraum<br />
zur Verfügung gestellt haben. Ganz besonders möchte ich mich bei<br />
Björn Walter bedanken, der ehrenamtlich dem DGH, dem Zirkuswagen<br />
und der Sammelstelle den letzten Schliff verpasst hat.<br />
Am 4. 3. <strong>2023</strong> haben die Vordorfer Vereine unter der Leitung von Torgard<br />
Liebich, Sarah Kuschan, Tanja Brandes und Torben Müller das<br />
Dorf von Müll und Unrat befreit. An der zweiten Aktion ,,Vordorf<br />
putzt sich” nahmen circa 60 freiwillige Helfer:innen teil. Gemeinsam<br />
haben wir wieder etwas ganz Tolles geschafft. Danke für euren<br />
Einsatz!<br />
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung mehrheitlich den Haushalt<br />
<strong>2023</strong> verabschiedet. Viele tolle Projekte, für die ich mich ein-