Sommerzeit- Ferienzeit - ORTSCHAFT BALLENHAUSEN
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GEMEINDLICHE MITTEILUNGEN<br />
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig<br />
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab sofort ungültig und berechtigen<br />
das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Dies ergibt sich aufgrund<br />
europäischer Vorgaben.Alle Kinder (ab Geburt) müssen nunmehr<br />
bei Reisen insAusland über ein eigenes Reisedokument verfügen.Für die<br />
Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt<br />
gültig.<br />
Die Entscheidung für ein bestimmtes Reisedokument hängt ganz wesentlich vom Ziel der Reise ab. Ein<br />
Kinderreisepass oder Personalausweis genügt für Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums,<br />
also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen.Manche Länder wie z.B.die USA oder einige südosteuropäische<br />
Staaten verlangen für die visafreie Einreise demgegenüber einen elektronischen Reisepass.Der<br />
Kinderreisepass reicht in diesen Fällen nicht aus.<br />
Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes finden Sie auf der<br />
Internetseite desAuswärtigenAmtes (www.diplo.de).<br />
Beantragung und Kosten: Der Kinderreisepass kostet 13 Euro, eine Verlängerung bzw. Aktualisierung 6<br />
Euro. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro, ein elektronischer Reisepass 37,50 Euro. Der Kinderreisepass<br />
ist sechs Jahre gültig und kann einmalig um 6 Jahre verlängert werden, jedoch maximal bis zur<br />
Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, benötigen zum Grenzübertritt<br />
einen Reisepass oder einen Personalausweis.<br />
Der Kinderreisepass kann von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt werden. Beim elektronischen<br />
Reisepass oder dem Personalausweis sind demgegenüber wegen der zentralen Produktion von<br />
derAntragstellung bis zurAbholung ca.3Wochen einzuplanen.<br />
Der AFU stellt vor: Zahnprophylaxe<br />
Die ersten Zahnärzte praktizierten bereits vor 2500 Jahren. Die moderne Zahnheilkunde führt auf das<br />
Fachbuch „Le chirurgien dentiste“ des Franzosen Pierre Fauchard aus dem Jahre 1728 zurück. Jeder<br />
kennt das Tätigkeitsfeld eines Zahnarztes. Es beinhaltet die Prävention, Diagnose und Therapie von<br />
Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. In der Regel werden die Leistungen über die Kassenzahnärztliche<br />
Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Darüber hinaus kann eine<br />
Zahnzusatzversicherung vorteilhaft sein.Am besten ist es, wenn Zahnarztbesuche durch gute Pflege gar<br />
nicht notwendig werden - jedes Kind sollte bereits wissen, wie wichtig die Pflege der Zähne ist. Ein<br />
regelmäßiger Zahnarztbesuch zur Kontrolle sollte dennoch sein. Mögliche Erkrankungen werden frühzeitig<br />
erkannt und geheilt. Der Zahnprophylaxe (Prophylaxe = Vorbeugung) kommt dabei eine große<br />
Bedeutung zu. Die Individualprophylaxe und die Professionelle Zahnreinigung können helfen, einer<br />
Zahnerkrankung vorzubeugen.<br />
Die Spezialisten im AFU sind Dr. Bärbel Porschen und Dr. Matthias Kettler - Zahnarztpraxis Niedernjesa,<br />
sowie für Zahnzusatzversicherungen die Allianz Versicherung Carsten Schäfer, die LVM-Versicherung<br />
Messing, die VGH-Vertretung Reichelt, sowie über ihre Versicherungspartner die Sparkasse Göttingen<br />
und dieVR-Bank in Südniedersachsen eG (weitere Informationen unter www.afu-friedland.de).<br />
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und erholsame Ferien- und Urlaubszeit.<br />
10 Bürger & Gemeinde 08/12