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Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz

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Nr. 10 | 26. Oktober 2012 Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

3<br />

§ 5<br />

Hebesätze<br />

- entfällt -<br />

§ 6<br />

<strong>Amt</strong>sumlage<br />

Die <strong>Amt</strong>sumlage wird auf 21,00 v. H. der Umlagegrundlagen<br />

festgesetzt.<br />

§ 7<br />

Stellen gemäß Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen<br />

beträgt 30,825 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />

§ 8<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.<br />

des Haushaltsvorvorjahres betrug 0 EUR.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales<br />

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres<br />

beträgt ca. 250.000 EUR<br />

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 231.300 EUR.<br />

§ 9<br />

Weitere Vorschriften<br />

- keine -<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am<br />

08.10.2012 erteilt.<br />

<strong>Crivitz</strong>, d. 09.08.2012<br />

Entsprechend § 48 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V wird<br />

vorstehende Haushaltssatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> für das<br />

Jahr 2012 hiermit bekannt gemacht. In die Haushaltssatzung<br />

2012 und ihre Anlagen kann jedermann während der<br />

Öffnungszeiten im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Kämmerei, <strong>Amt</strong>sstraße 5,<br />

19089 <strong>Crivitz</strong>, Einsicht nehmen.<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- u.<br />

Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße<br />

entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des<br />

Landes M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht<br />

werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Crivitz</strong>, den 08.10.2012<br />

Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />

Präambel<br />

Aufgrund des § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung<br />

für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV<br />

M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011<br />

(GVOBl. M-V S. 777), wird nach Beschluss des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

vom 08.08.2012 und nach Anzeige bei der Unteren<br />

Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> erlassen:<br />

§ 1<br />

Dienstsiegel<br />

(1) Das <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> führt ein Dienstsiegel.<br />

(2) Das <strong>Amt</strong> führt das kleine Landessiegel, des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern, mit dem Wappenbild des Landesteils<br />

Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit<br />

abgerissenem Halsfell und Krone und mit der Umschrift<br />

„AMT CRIVITZ“.<br />

§ 2<br />

<strong>Amt</strong>sausschuss<br />

(1) Der <strong>Amt</strong>sausschuss besteht aus den Bürgermeistern der<br />

amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern<br />

nach § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Bürgermeister werden<br />

im Falle ihrer Verhinderung durch ihren Stellvertreter im<br />

<strong>Amt</strong> vertreten.<br />

(2) Die Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses sind grundsätzlich<br />

öffentlich. In den folgenden Fällen ist die Öffentlichkeit<br />

ausgeschlossen:<br />

1. einzelne Personalangelegenheiten, außer Wahlen und<br />

Abberufungen,<br />

2. Grundstücksangelegenheiten,<br />

3. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner,<br />

4. Vergabe von Aufträgen,<br />

5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten, mit Ausnahme<br />

des Abschlussberichts.<br />

Sofern im Einzelfall überwiegende Gründe des öffentlichen<br />

Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner nicht<br />

entgegenstehen, kann der <strong>Amt</strong>sausschuss beschließen, Angelegenheiten<br />

der Ziffern 1 bis 5 in öffentlicher Sitzung zu<br />

behandeln.<br />

(3) Anfragen von Mitgliedern des <strong>Amt</strong>sausschusses sollen<br />

spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

eingereicht werden. Mündliche Anfragen während<br />

der Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses sollen, soweit sie nicht in<br />

der Sitzung beantwortet werden, spätestens innerhalb von<br />

14 Tagen schriftlich beantwortet werden.<br />

§ 3<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der <strong>Amt</strong>sausschuss bildet gemäß § 136 KV M-V die folgenden<br />

Ausschüsse:<br />

Aufgabengebiet<br />

a) Rechnungsprüfungs- - Prüfung der Haushaltsausschuss<br />

durchführung gemäß<br />

Kommunalprüfgesetz M-V<br />

b) Personalausschuss - Personalangelegenheiten<br />

c) Ausschuss für - Tourismusorganisation und<br />

Tourismus und Kultur -entwicklung<br />

- Fremdenverkehr<br />

- Betreuung der Schul- und<br />

Kultureinrichtungen<br />

- Kulturförderung und<br />

Sportentwicklung

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