Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz
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Nr. 10 | 26. Oktober 2012 7<br />
Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
Das nächste „Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
(Heft 11/12) erscheint<br />
am 30. November 2012.<br />
Bitte reichen Sie Ihre Beiträge bis 12. November 2012<br />
im Sekretariat, Frau Lehre, Zimmer 115, oder per E-Mail<br />
an h.lehre@amt-crivitz.de ein.<br />
Aus gegebenem Anlass wird nochmals ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass später eingereichte Beiträge<br />
nicht mehr berücksichtigt werden können.<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Bürgerinformation zu Rattenbefall<br />
Aufgrund eines erhöhten Rattenbefalls in der Ortslage<br />
Bülow - hier insbesondere bei Kleintierhaltern - gibt das<br />
Ordnungsamt <strong>Crivitz</strong> folgende Hinweise:<br />
Die Ratte ist in der Landesverordnung zur Bekämpfung von<br />
Gesundheitsschädlingen vom 26. Juni 1992 GVO Bl. M-V S. 373,<br />
geändert durch die Verordnung vom 12. Mai 1993 (GVOBl. M-V<br />
S. 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. Juli 2011 (GS<br />
M-V Gl. Nr. B 2126- 13-4) als tierischer Schädling und potentieller<br />
Krankheitsüberträger definiert. Alle Grundstückseigentümer und<br />
Nutzungsberechtigten sind zur wirkungsvollen und nachhaltigen<br />
Bekämpfung der Schädlinge verpflichtet bzw. haben eine fachgerechte<br />
Bekämpfung zu veranlassen. Wenn Sie Unterschlupfmöglichkeiten<br />
für Ratten - mit möglichen Schlupflöchern von ca.<br />
4 - 5 cm im Durchmesser - auf ihrem Grundstück, im Garten,<br />
unter Garagen, Holzmieten u. a. oder Schleif- bzw. Kotspuren von<br />
Ratten vorfinden, ist eine Bekämpfung der Ratten vorzunehmen.<br />
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, sind folgende<br />
Maßnahmen zu ergreifen:<br />
• Werfen Sie keine Lebensmittelreste in offen stehende Abfallbehälter,<br />
auf dem Kompost oder in die Kanalisation.<br />
• Benutzen Sie zum Sammeln der wieder verwertbaren Abfälle<br />
nur die dafür vorgesehenen Behälter und verschließen Sie<br />
diese nach dem Einwurf.<br />
• Bei Tierhaltung ist das Futter in fest verschlossenen Behältern<br />
zu lagern, Tierfutter ist nicht in großen Mengen in die<br />
Futtertröge zu füllen. Füttern Sie keine frei lebenden Tiere<br />
an öffentlichen Plätzen.<br />
• Es sind wirkungsvolle Bekämpfungsmaßnahmen, wie Rattenfallen<br />
und Gift, einzusetzen. Achten Sie dabei auf die<br />
ordnungsgemäße Anwendung, damit keine Menschen und<br />
andere Tiere zu Schaden kommen. Benutzen Sie Einmalhandschuhe,<br />
vermeiden Sie direkten Kontakt mit Gift und<br />
Hinterlassenschaften von Ratten, da Ratten Überträger verschiedenster<br />
Krankheiten sind.<br />
• Bei stark auftretenden Befall ist der Fachdienst des Gesundheitsamtes<br />
des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu informieren<br />
(Tel.-Nr. 03871 722 629 oder 722 631).<br />
Haus- und Hofeigentümer müssen Eigeninitiative zur Bekämpfung<br />
ergreifen oder sich mit einem geringen Befall arrangieren.<br />
Von <strong>Amt</strong>s wegen werden nur Bekämpfungen angeordnet, wenn<br />
Gefahr in Verzug ist. Die Kosten werden auf die Grundstückseigentümer<br />
und Nutzungsberechtigten umgelegt.<br />
H. Paulsen<br />
<strong>Amt</strong>sleiter<br />
Termine für Hausmüllabfuhr und Gelber Sack<br />
im Monat November 2012