28.12.2012 Aufrufe

Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz

Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz

Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 10 | 26. Oktober 2012 7<br />

Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

Das nächste „Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

(Heft 11/12) erscheint<br />

am 30. November 2012.<br />

Bitte reichen Sie Ihre Beiträge bis 12. November 2012<br />

im Sekretariat, Frau Lehre, Zimmer 115, oder per E-Mail<br />

an h.lehre@amt-crivitz.de ein.<br />

Aus gegebenem Anlass wird nochmals ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass später eingereichte Beiträge<br />

nicht mehr berücksichtigt werden können.<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Bürgerinformation zu Rattenbefall<br />

Aufgrund eines erhöhten Rattenbefalls in der Ortslage<br />

Bülow - hier insbesondere bei Kleintierhaltern - gibt das<br />

Ordnungsamt <strong>Crivitz</strong> folgende Hinweise:<br />

Die Ratte ist in der Landesverordnung zur Bekämpfung von<br />

Gesundheitsschädlingen vom 26. Juni 1992 GVO Bl. M-V S. 373,<br />

geändert durch die Verordnung vom 12. Mai 1993 (GVOBl. M-V<br />

S. 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. Juli 2011 (GS<br />

M-V Gl. Nr. B 2126- 13-4) als tierischer Schädling und potentieller<br />

Krankheitsüberträger definiert. Alle Grundstückseigentümer und<br />

Nutzungsberechtigten sind zur wirkungsvollen und nachhaltigen<br />

Bekämpfung der Schädlinge verpflichtet bzw. haben eine fachgerechte<br />

Bekämpfung zu veranlassen. Wenn Sie Unterschlupfmöglichkeiten<br />

für Ratten - mit möglichen Schlupflöchern von ca.<br />

4 - 5 cm im Durchmesser - auf ihrem Grundstück, im Garten,<br />

unter Garagen, Holzmieten u. a. oder Schleif- bzw. Kotspuren von<br />

Ratten vorfinden, ist eine Bekämpfung der Ratten vorzunehmen.<br />

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, sind folgende<br />

Maßnahmen zu ergreifen:<br />

• Werfen Sie keine Lebensmittelreste in offen stehende Abfallbehälter,<br />

auf dem Kompost oder in die Kanalisation.<br />

• Benutzen Sie zum Sammeln der wieder verwertbaren Abfälle<br />

nur die dafür vorgesehenen Behälter und verschließen Sie<br />

diese nach dem Einwurf.<br />

• Bei Tierhaltung ist das Futter in fest verschlossenen Behältern<br />

zu lagern, Tierfutter ist nicht in großen Mengen in die<br />

Futtertröge zu füllen. Füttern Sie keine frei lebenden Tiere<br />

an öffentlichen Plätzen.<br />

• Es sind wirkungsvolle Bekämpfungsmaßnahmen, wie Rattenfallen<br />

und Gift, einzusetzen. Achten Sie dabei auf die<br />

ordnungsgemäße Anwendung, damit keine Menschen und<br />

andere Tiere zu Schaden kommen. Benutzen Sie Einmalhandschuhe,<br />

vermeiden Sie direkten Kontakt mit Gift und<br />

Hinterlassenschaften von Ratten, da Ratten Überträger verschiedenster<br />

Krankheiten sind.<br />

• Bei stark auftretenden Befall ist der Fachdienst des Gesundheitsamtes<br />

des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu informieren<br />

(Tel.-Nr. 03871 722 629 oder 722 631).<br />

Haus- und Hofeigentümer müssen Eigeninitiative zur Bekämpfung<br />

ergreifen oder sich mit einem geringen Befall arrangieren.<br />

Von <strong>Amt</strong>s wegen werden nur Bekämpfungen angeordnet, wenn<br />

Gefahr in Verzug ist. Die Kosten werden auf die Grundstückseigentümer<br />

und Nutzungsberechtigten umgelegt.<br />

H. Paulsen<br />

<strong>Amt</strong>sleiter<br />

Termine für Hausmüllabfuhr und Gelber Sack<br />

im Monat November 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!