Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz
Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz
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Nr. 10 | 26. Oktober 2012 5<br />
Rund um <strong>Crivitz</strong><br />
von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von<br />
45,00 EUR.<br />
Die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an<br />
Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR.<br />
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte erhält eine funktionsbezogene<br />
Aufwandsentschädigung in Höhe von 130,00 EUR monatlich.<br />
§ 9<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen des<br />
<strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> werden, soweit nicht durch Gesetz oder<br />
Verordnung etwas anderes bestimmt ist, im amtlichen Bekanntmachungs-<br />
und Informationsblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />
„Rund um <strong>Crivitz</strong>“ öffentlich bekanntgemacht. Das Bekanntmachungs-<br />
und Informationsblatt erscheint monatlich<br />
und wird kostenlos an alle Haushalte im <strong>Amt</strong>sbereich<br />
verteilt. Es kann weiterhin bei Erstattung der Portokosten<br />
einzeln oder im Abonnement vom Verlag + Druck Linus<br />
Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.<br />
Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf<br />
des Erscheinungstages bewirkt.<br />
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von<br />
Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes<br />
1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,<br />
soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn<br />
und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar<br />
mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.<br />
(3) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form des<br />
Absatzes 1 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer<br />
Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch<br />
Aushang im Bekanntmachungskasten des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong>,<br />
<strong>Amt</strong>sstraße 5 in 19089 <strong>Crivitz</strong>, zu veröffentlichen. Die Aushangfrist<br />
beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung<br />
in der Form nach Abs. 1 unverzüglich nachzuholen,<br />
sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos<br />
geworden ist.<br />
(4) Die Einladungen zu den Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />
und des Ausschusses für Tourismus und Kultur<br />
werden im Internet unter der Adresse www.amt-crivitz.<br />
de öffentlich bekannt gemacht. Daneben kann sich jedermann<br />
die Bekanntmachungen kostenpflichtig unter der<br />
Bezugsadresse <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong><br />
zusenden lassen. Textfassungen der Bekanntmachungen<br />
werden am Sitz der Verwaltung in 19089 <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße<br />
5, bereit gehalten oder liegen zur Mitnahme aus.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 07.01.2010 außer Kraft.<br />
<strong>Crivitz</strong>, d. 25.09.2012<br />
Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> wurde dem Landrat<br />
des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde<br />
angezeigt. Der Landrat hat mit Schreiben<br />
vom 18.09.2012 keine Verletzungen von Rechtsvorschriften<br />
geltend gemacht. Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass<br />
dieser Satzung gegen Verfahrens- u. Formvorschriften<br />
verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend<br />
§ 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V nur<br />
innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist<br />
gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-<br />
oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Crivitz</strong>, d. 25.09.2012<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!<br />
Die 4. Sitzung des Ausschusses für Tourismus und<br />
Kultur des <strong>Amt</strong>sausschusses findet am<br />
Mittwoch, d. 07. November 2012, um 19:00 Uhr,<br />
in der Gaststätte „Kiek in“, Lindestr. 15, 19089 Barnin<br />
statt. Die Sitzung wird gemeinsam mit den Vereinen des<br />
<strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> durchgeführt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung/Beschlussfähigkeit<br />
2. Änderung/Bestätigung der Tagesordnung<br />
3. Wettbewerb „Landart“ als Netzwerkverbindung<br />
4. Veranstaltungen 2013<br />
5. Protokollkontrolle der Sitzung vom 27.09.2012<br />
6. Sonstiges<br />
Sie sind herzlich eingeladen!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. H.-J. Heine<br />
Vorsitzender<br />
Öffentliche Bekanntmachung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Das <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> schreibt eine Stelle als Sachgebietsleiter/in<br />
im Bereich Finanzverwaltung aus. Die Stelle ist ab<br />
01. Januar 2013 für 40 Stunden/Woche zu besetzen. Die<br />
Vergütung erfolgt nach TVöD, Entgeltgruppe 9.<br />
Aufgaben:<br />
• Vertretung <strong>Amt</strong>sleiter Finanzverwaltung<br />
• Aufstellen von Haushalts- und Nachtragshaushaltsplänen<br />
• Erarbeitung der Vorberichte und deren Anlagen<br />
• Erarbeitung der Jahresabschlüsse<br />
• Grundsatzfragen des Haushaltsrechts und der kommunalen<br />
Finanzwirtschaft bearbeiten<br />
• Erstellung von Eröffnungsbilanzen<br />
• Aufstellung von Finanzstatistiken<br />
Anforderungen:<br />
• Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt oder Verwaltungsfachwirt<br />
und Bilanz- oder Finanzbuchhalter<br />
• umfangreiche Kenntnisse im Neuen Kommunalen<br />
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)<br />
• eingehende Kenntnisse der Verwaltungsabläufe