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Herbstzeit - Bastelzeit - Amt Crivitz

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Nr. 10 | 26. Oktober 2012 5<br />

Rund um <strong>Crivitz</strong><br />

von ihnen geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von<br />

45,00 EUR.<br />

Die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an<br />

Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR.<br />

(4) Die Gleichstellungsbeauftragte erhält eine funktionsbezogene<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 130,00 EUR monatlich.<br />

§ 9<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> werden, soweit nicht durch Gesetz oder<br />

Verordnung etwas anderes bestimmt ist, im amtlichen Bekanntmachungs-<br />

und Informationsblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />

„Rund um <strong>Crivitz</strong>“ öffentlich bekanntgemacht. Das Bekanntmachungs-<br />

und Informationsblatt erscheint monatlich<br />

und wird kostenlos an alle Haushalte im <strong>Amt</strong>sbereich<br />

verteilt. Es kann weiterhin bei Erstattung der Portokosten<br />

einzeln oder im Abonnement vom Verlag + Druck Linus<br />

Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.<br />

Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf<br />

des Erscheinungstages bewirkt.<br />

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von<br />

Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes<br />

1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,<br />

soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn<br />

und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar<br />

mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.<br />

(3) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form des<br />

Absatzes 1 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer<br />

Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch<br />

Aushang im Bekanntmachungskasten des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong>,<br />

<strong>Amt</strong>sstraße 5 in 19089 <strong>Crivitz</strong>, zu veröffentlichen. Die Aushangfrist<br />

beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung<br />

in der Form nach Abs. 1 unverzüglich nachzuholen,<br />

sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos<br />

geworden ist.<br />

(4) Die Einladungen zu den Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />

und des Ausschusses für Tourismus und Kultur<br />

werden im Internet unter der Adresse www.amt-crivitz.<br />

de öffentlich bekannt gemacht. Daneben kann sich jedermann<br />

die Bekanntmachungen kostenpflichtig unter der<br />

Bezugsadresse <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße 5, 19089 <strong>Crivitz</strong><br />

zusenden lassen. Textfassungen der Bekanntmachungen<br />

werden am Sitz der Verwaltung in 19089 <strong>Crivitz</strong>, <strong>Amt</strong>sstraße<br />

5, bereit gehalten oder liegen zur Mitnahme aus.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 07.01.2010 außer Kraft.<br />

<strong>Crivitz</strong>, d. 25.09.2012<br />

Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong> wurde dem Landrat<br />

des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde<br />

angezeigt. Der Landrat hat mit Schreiben<br />

vom 18.09.2012 keine Verletzungen von Rechtsvorschriften<br />

geltend gemacht. Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass<br />

dieser Satzung gegen Verfahrens- u. Formvorschriften<br />

verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend<br />

§ 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V nur<br />

innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist<br />

gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-<br />

oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Crivitz</strong>, d. 25.09.2012<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!<br />

Die 4. Sitzung des Ausschusses für Tourismus und<br />

Kultur des <strong>Amt</strong>sausschusses findet am<br />

Mittwoch, d. 07. November 2012, um 19:00 Uhr,<br />

in der Gaststätte „Kiek in“, Lindestr. 15, 19089 Barnin<br />

statt. Die Sitzung wird gemeinsam mit den Vereinen des<br />

<strong>Amt</strong>sbereiches <strong>Crivitz</strong> durchgeführt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung/Beschlussfähigkeit<br />

2. Änderung/Bestätigung der Tagesordnung<br />

3. Wettbewerb „Landart“ als Netzwerkverbindung<br />

4. Veranstaltungen 2013<br />

5. Protokollkontrolle der Sitzung vom 27.09.2012<br />

6. Sonstiges<br />

Sie sind herzlich eingeladen!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. H.-J. Heine<br />

Vorsitzender<br />

Öffentliche Bekanntmachung des <strong>Amt</strong>es <strong>Crivitz</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong> schreibt eine Stelle als Sachgebietsleiter/in<br />

im Bereich Finanzverwaltung aus. Die Stelle ist ab<br />

01. Januar 2013 für 40 Stunden/Woche zu besetzen. Die<br />

Vergütung erfolgt nach TVöD, Entgeltgruppe 9.<br />

Aufgaben:<br />

• Vertretung <strong>Amt</strong>sleiter Finanzverwaltung<br />

• Aufstellen von Haushalts- und Nachtragshaushaltsplänen<br />

• Erarbeitung der Vorberichte und deren Anlagen<br />

• Erarbeitung der Jahresabschlüsse<br />

• Grundsatzfragen des Haushaltsrechts und der kommunalen<br />

Finanzwirtschaft bearbeiten<br />

• Erstellung von Eröffnungsbilanzen<br />

• Aufstellung von Finanzstatistiken<br />

Anforderungen:<br />

• Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt oder Verwaltungsfachwirt<br />

und Bilanz- oder Finanzbuchhalter<br />

• umfangreiche Kenntnisse im Neuen Kommunalen<br />

Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)<br />

• eingehende Kenntnisse der Verwaltungsabläufe

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