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Epi-Suisse Magazin 02/2023
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BUCHVORSTELLUNG
SOZIALBERATUNG
WENN DAS GELD NICHT REICHT
«Meine Krankenkasse zahlt die Rechnungen für meine Epilepsiebehandlungen nicht. Nun gerate ich in finanzielle
Nöte und weiss nicht mehr weiter.» Epi-Suisse zeigt am Fall der 30-jährigen Maya Ziegler*, welche Auswege
es bei finanziellen Problemen gibt.
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Die Autorin Nadine Kupper (links) und die Illustratorin Pasquale Herren.
EIN KINDERBUCH MIT REALEN
ANFALLSZENEN
Im Shop von Epi-Suisse findet man nebst verschiedenen Broschüren rund ums Thema Epilepsie auch spannende
Kinderbücher, welche die Krankheit kindgerecht aufgreifen. Das neuste Werk heisst «Meine grosse Schwester Lynn»
von Nadine Kupper.
Malea hat ihre Familie ganz fest lieb. Ihre
grosse Schwester Lynn, ihre Mama und
ihren Papa. Lynn hat Epilepsie und eine
kognitive Beeinträchtigung. Heute verbringen
Malea, Lynn und ihr Papa den Tag
zusammen. Was werden die drei erleben?
Das Bilderbuch «Meine grosse Schwester
Lynn» wurde für Vorschulkinder entwickelt,
die Kontakt zu Kindern mit einer
kognitiven Beeinträchtigung und
tonisch-klonischen Anfällen haben. Dem
Bilderbuch liegt ein Begleitheft bei. Darin
wird die Geschichte erläutert und es
werden verschiedene Erzählmöglichkeiten
entsprechend dem Alter des Kindes
aufgezeigt. Das Buch enthält ausserdem
ein Suchspiel. Illustriert wurde es von der
Ilustratorin Pasquale Herren.
Autorin ist die 30-jährige Bernerin Nadine
Kupper. Es ist ihr erstes Buch. Sie ist Sozialarbeiterin
und Sozialpädagogin. Und
das Buch ist ein Teil ihre Masterarbeit im
Studium der Heilpädagogischen Früherziehung.
«Als Sozialpädagogin arbeitete
ich während fast vier Jahren auf einer
Wohngruppe mit Kindern und Jugendlichen
mit kognitiven Beeinträchtigungen»,
erzählt sie. Und bei dieser Arbeit
entstand auch die Idee für ihr Buch. «Ich
begleitete einen 4-jährigen Jungen mit
Dravet- Syndrom, er hatte bis zu drei Mal
täglich tonisch-klonische Anfälle und war
kognitiv beeinträchtigt.» Die anderen Kinder
und Jugendlichen, die auf der Wohngruppe
mit ihm lebten, bekamen das mit.
«Viele erschraken und vor allem haben sie
viele Fragen gestellt», so Nadine Kupper.
Es ihnen nur mit Worten zu erklären, war
der jungen Sozialpädagogin zu wenig. Und
so suchte sie ein passendes, kindgerechtes
Buch. Doch sie wurde nicht fündig.
«ES GIBT VERSCHIEDENE
BÜCHER, ABER IN KEINEM
WERDEN ALLE ASPEKTE
EINES TONISCH-KLO-
NISCHEN ANFALLS GE-
ZEIGT, WAS ICH ABER
SEHR WICHTIG FAND.»
So entschied sie sich, selber ein Buch zu
machen, bei dem der Anfall nicht zensiert
wird. Man sieht, wie Lynn, das Mädchen mit
Epilepsie, während des Anfalls mit geöffneten
Augen hinfällt und danach am Boden
zittert. Die alltagsbezogene Geschichte
bezieht sich nicht auf ein spezifisches
Kind, das Nadine Kupper kennt. Für ihre
Masterarbeit interviewte sie fünf Elternteile
von Kindern mit Epilepsie und kognitiven
Beeinträchtigungen. Dabei konnten
die Elternteile sagen, was für sie im Buch
wichtig ist, damit tonisch-klonische Anfälle
Vorschulkindern erklärt werden können.
«In der Evaluation war die Rückmeldung,
dass es wichtig ist, dass ein Anfall im Buch
vorkommt. Denn das ist die Realität.»
Das Buch ist im Frühling erschienen. Und
Nadine Kupper hat übrigens ihre Masterarbeit,
während der eben dieses Buch entstand,
mit einer glatten 6 abgeschlossen.
Herzlichen Glückwunsch!
TEXT: CAROLE BOLLIGER
Dieses und weitere spannende Bücher
und Broschüren sind in unserem Shop
erhältlich: www.epi-suisse/shop
Eine Verkettung unglücklicher Umstände
und die oftmals komplexe Situation von
Epilepsiebetroffenen kann dazu führen,
dass sie in finanzielle Bedrängnis kommen.
Das zeigte der Fall von Maya Ziegler deutlich.
Nachdem ihre Anfrage bei Epi-Suisse
eingetroffen war, zeigte sich bei der ersten
Kontaktaufnahme, dass nicht nur die
unbezahlten Arztrechnungen das Problem
waren. Frau Ziegler hatte ihre Arbeit verloren,
war zu 100 Prozent krankgeschrieben
und hatte somit keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Frau Ziegler war verzweifelt.
Die finanzielle Notlage war eine
enorme Belastung für sie und mit grossen
Ängsten verbunden.
«FRAU ZIEGLER HAT
WEITERHIN ANSPRUCH
AUF KRANKENTAGGELD,
INSGESAMT 730 TAGE.»
Frau Ziegler berichtete im persönlichen
Gespräch, dass sie ihre Stelle vor drei
Monaten verloren hatte. Da sie krankgeschrieben
war, hatte sie keinen Anspruch
auf Arbeitslosengeld. Die Sozialberaterin
stellte jedoch schnell fest, dass Frau
Ziegler Anspruch auf Taggelder der Krankentaggeldversicherung
hatte. Deren
Zahlungen erhielt Frau Ziegler seit dem
Austritt bei der alten Firma nicht mehr,
weshalb sie für ihre täglichen Auslagen
auf ihr Erspartes zurückgegriffen hatte,
das aber schnell aufgebraucht war.
Mit einem Anruf beim früheren Arbeitgeber
machte die Sozialberaterin die zuständige
Krankentaggeldversicherung
wie auch die Unfallversicherung ausfindig.
Denn eine Rechnung der Krankenkasse
ging auf einen Unfall zurück. Während
eines epileptischen Anfalls verletzte sich
Frau Ziegler und Ersthelfer hatten deswegen
die Ambulanz verständigt, ein
epileptischer Anfall mit Unfallfolgen. Um
eine Rückerstattung durch die Unfallversicherung
zu erhalten, musste zuerst eine
Unfallmeldung über den ehemaligen Arbeitgeber
gemacht werden. Glücklicherweise
zeigte sich dessen Personalabteilung
kooperativ und kümmerte sich um
die Unfallmeldung.
Auch mit der Krankentaggeldversicherung
nahm die Sozialberaterin Kontakt
auf – und erhielt rasch Klarheit:
Frau Ziegler hat weiterhin Anspruch auf
Krankentaggeld, insgesamt 730 Tage.
Allerdings wartete die Versicherung auf
einen Bericht der Hausärztin, ebenso war
ein aktuelles Arbeitsunfähigkeitszeugnis
ausstehend. Sobald diese beiden Dinge
vorlägen, würde das Taggeld ausbezahlt,
auch rückwirkend, direkt an Frau Ziegler.
Die Krankentaggeldversicherung wies
darauf hin, dass Frau Ziegler alle weiteren
Arbeitsunfähigkeitszeugnisse direkt an
die Versicherung schicken solle. Nur so
könnten die Zahlungen ohne Unterbrüche
erfolgen.
Frau Ziegler sagte, dass sie eine psychotherapeutische
Betreuung bräuchte, da
sie psychisch sehr instabil sei.
«AUS ANGST VOR
WEITEREN RECHNUNGEN
TRAUTE SIE SICH ABER
NICHT, MIT DER THERAPIE
ANZUFANGEN.»
Die Sozialarbeiterin klärte mit der Krankenkasse
von Frau Ziegler ab, wie weit die
Franchise und der Selbstbehalt bereits
angerechnet waren für Behandlungen des
laufenden Jahres. Da keine Restbeträge
aus Franchise und Selbstbehalt mehr
offen waren, entständen keine weiteren
Kosten für die psychotherapeutische Behandlung,
sofern diese über die Grundversicherung
abgerechnet werde. Somit
konnte sich die Klientin die nötige Unterstützung
durch Psychotherapie holen.
Im weiteren Beratungsverlauf anerkannte
die Unfallversicherung die Leistungen und
übernahm die Kosten für die Ambulanz wie
auch für die Behandlung der Unfallfolgen.
Nach Eingang des ärztlichen Berichtes
sowie des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses
löste die Krankentaggeldversicherung
schliesslich die Zahlung aus.
Schritt für Schritt konnten die offenen
Fragen geklärt werden und Frau Ziegler
bekam wieder ein existenzsicherndes
Einkommen. Die gesundheitliche Situation
stabilisierte sich, die Anmeldung bei
der IV-Stelle, welche bei fortdauernder
Arbeitsunfähigkeit nötig gewesen wäre,
wurde hinfällig. Nach einigen Wochen war
Frau Ziegler teilarbeitsfähig und konnte
sich beim RAV melden, um wieder eine
Perspektive für eine Arbeitsstelle zu erhalten.
Aus diesem Beispiel ist ersichtlich, wie
wichtig es ist, in komplexen Situationen
genau hinzuschauen, damit finanzielle
Engpässe gelöst werden können. Die Sozialberatung
ist dabei eine wichtige Unterstützung,
gerade wenn sich Betroffene in
gesundheitlich instabilen Situationen befinden.
*Name geändert.
TEXT: ANJA BUSCHOR,
SOZIALBERATERIN
INFOS ZUR BERATUNG
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Unsere Mitarbeitenden der
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www.epi-suisse.ch/sozialberatung,
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Telefon 043 488 68 80 9