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Seite 8 vz news <strong>72</strong> / <strong>Oktober</strong> <strong>2023</strong><br />
Kurz nachgefragt<br />
Im Gespräch mit einem Experten des VZ<br />
Geldanlage, Nachlass, Ruhestand: Jedes Jahr führen die Berater des<br />
VZ VermögensZentrums Tausende Beratungsgespräche mit Kunden.<br />
Hier beantwortet ein Experte aktuelle Fragen von Leserinnen und Lesern.<br />
JULIAN MAYER<br />
Finanz- und Anlageexperte<br />
julian.mayer@vzde.com<br />
Ist das Risiko zu hoch, wenn ich als Rentner in<br />
Aktien oder ETFs investiere?<br />
Die Geburt einer Enkelin oder eines<br />
Enkels kann ein Anlass sein, das Testament<br />
neu zu verfassen. Denn möglicherweise<br />
möchten Sie, dass nach Ihrem<br />
Ableben ein Teil Ihres Vermögens direkt<br />
dem Enkelkind zukommt. Das kann<br />
auch aus steuerlichen Gründen interessant<br />
sein. Denn Enkel haben einen Freibetrag<br />
von 200.000 Euro bei der Erbschaftsteuer.<br />
Auch kann es sein, dass<br />
Sie Ihren Nachlass aufgrund der<br />
bevorstehenden Geburt anders auf Ihre<br />
eigenen Kinder verteilen möchten,<br />
wenn zum Beispiel Ihre Tochter dann<br />
eigenen Nachwuchs hat, Ihr Sohn aber<br />
(noch) nicht.<br />
Viele ältere Anlegerinnen und Anleger<br />
fragen sich, ob sie ihre Aktien oder ETFs<br />
behalten sollen. Denn Aktien unterliegen<br />
starken Kursschwankungen. Deshalb<br />
sind sie nur bei einem längeren<br />
Anlagehorizont sinnvoll. Solange das<br />
Geld nicht gebraucht wird, spricht daher<br />
auch im Rentenalter nichts gegen<br />
Aktien im Depot. Vor allem ein Verkauf<br />
während einer Schwächephase an den<br />
Börsen stellt sich im Nachhinein oft als<br />
Fehler heraus. Denn dann verpasst man<br />
die anschließende Erholung.<br />
Tipp: Wenn Sie auf das Geld nicht<br />
angewiesen sind, aber langfristig Ihren<br />
Aktienbestand reduzieren möchten,<br />
können Sie für Verkäufe Phasen nutzen,<br />
in denen die Kurse gerade hoch sind.<br />
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie heute<br />
75 Jahre alt und gesund sind, dann haben<br />
Sie in der Regel noch immer einen<br />
Anlagehorizont von mindestens zehn<br />
bis 15 Jahren. Danach können Ihre<br />
Kinder entscheiden, ob sie die Aktien<br />
behalten wollen. Falls Sie das Geld<br />
aber in den nächsten Jahren benötigen,<br />
dann können Sie die Etappenstrategie<br />
anwenden. Diese Strategie ermöglicht<br />
Ihnen ein regelmäßiges Einkommen,<br />
ohne dass Sie sich gleich von allen Aktien<br />
oder ETFs trennen müssen (mehr<br />
dazu im Merkblatt unten).<br />
MERKBLATT<br />
Etappenstrategie<br />
Mit der Etappenstrategie lässt sich im<br />
Ruhestand die Einkommenslücke aus<br />
dem Vermögen schließen:<br />
www.vzde.com/<strong>vznews</strong><br />
Meine Tochter erwartet Nachwuchs.<br />
Was muss ich in meinem Testament beachten?<br />
MERKBLATT<br />
Testament verfassen<br />
NEU<br />
Das Merkblatt erklärt, was Sie beim<br />
Verfassen eines Testaments beachten<br />
sollten und wie Sie richtig vorgehen:<br />
www.vzde.com/<strong>vznews</strong><br />
Tipp: Überlassen Sie es nicht dem<br />
Zufall, ob Ihr Testament aufgefunden<br />
wird. Angehörige wissen oft nicht,<br />
ob ein Testament existiert oder wo es<br />
ist. Setzen Sie eine Vertrauensperson<br />
darüber in Kenntnis. Ganz sicher ist<br />
ein Testament beim Notar oder beim<br />
Nachlassgericht aufgehoben.<br />
Was mache ich mit<br />
meinem digitalen<br />
Nachlass?<br />
Das ist eine sehr wichtige Frage. Denn<br />
praktisch jeder hinterlässt heute täglich<br />
Spuren im Internet: Sie erledigen<br />
Bankgeschäfte online, nutzen<br />
E-Mails und Social Media, speichern<br />
Fotos auf Cloud-Servern oder handeln<br />
mit Kryptowährungen. Diese Daten,<br />
Konten und Geldwerte sind Teil des<br />
digitalen Nachlasses. Und um den<br />
muss man sich rechtzeitig kümmern.<br />
Tipp: Um sicherzustellen, dass<br />
vertrauliche und persönliche Daten<br />
und Vermögenswerte nach Ihrem Tod<br />
nicht verloren gehen, sollten Sie das<br />
Wichtigste in einem Testament oder<br />
Erbvertrag regeln. Dazu gehören etwa<br />
private Foto-Ordner und Social-Media-Accounts.<br />
Im Testament können Sie Erben<br />
mittels einer Auflage verpflichten,<br />
Daten zu löschen. Weitere Anordnungen<br />
können Sie auf einem separaten<br />
Blatt festhalten, etwa für E-Mail-Konten,<br />
Streaming- oder Chatdienste.<br />
Nennen Sie alle Geräte, auf denen Sie<br />
Daten speichern, wie PCs, Tablets und<br />
Smartphones, und machen Sie eine<br />
Liste aller Konten und Dienste, die Sie<br />
nutzen. Notieren Sie Benutzernamen<br />
und Passwörter und bewahren diese<br />
an einem sicheren Ort (z. B. im Safe)<br />
auf, der im Todesfall zugänglich ist.<br />
MERKBLATT<br />
Den digitalen Nachlass<br />
regeln<br />
Erfahren Sie, was zum digitalen Nachlass<br />
gehört und wie Sie diesen regeln:<br />
www.vzde.com/<strong>vznews</strong>