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vznews, Deutschland, Oktober 2023, Ausgabe 72

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Seite 8 vz news <strong>72</strong> / <strong>Oktober</strong> <strong>2023</strong><br />

Kurz nachgefragt<br />

Im Gespräch mit einem Experten des VZ<br />

Geldanlage, Nachlass, Ruhestand: Jedes Jahr führen die Berater des<br />

VZ VermögensZentrums Tausende Beratungsgespräche mit Kunden.<br />

Hier beantwortet ein Experte aktuelle Fragen von Leserinnen und Lesern.<br />

JULIAN MAYER<br />

Finanz- und Anlageexperte<br />

julian.mayer@vzde.com<br />

Ist das Risiko zu hoch, wenn ich als Rentner in<br />

Aktien oder ETFs investiere?<br />

Die Geburt einer Enkelin oder eines<br />

Enkels kann ein Anlass sein, das Testament<br />

neu zu verfassen. Denn möglicherweise<br />

möchten Sie, dass nach Ihrem<br />

Ableben ein Teil Ihres Vermögens direkt<br />

dem Enkelkind zukommt. Das kann<br />

auch aus steuerlichen Gründen interessant<br />

sein. Denn Enkel haben einen Freibetrag<br />

von 200.000 Euro bei der Erbschaftsteuer.<br />

Auch kann es sein, dass<br />

Sie Ihren Nachlass aufgrund der<br />

bevorstehenden Geburt anders auf Ihre<br />

eigenen Kinder verteilen möchten,<br />

wenn zum Beispiel Ihre Tochter dann<br />

eigenen Nachwuchs hat, Ihr Sohn aber<br />

(noch) nicht.<br />

Viele ältere Anlegerinnen und Anleger<br />

fragen sich, ob sie ihre Aktien oder ETFs<br />

behalten sollen. Denn Aktien unterliegen<br />

starken Kursschwankungen. Deshalb<br />

sind sie nur bei einem längeren<br />

Anlagehorizont sinnvoll. Solange das<br />

Geld nicht gebraucht wird, spricht daher<br />

auch im Rentenalter nichts gegen<br />

Aktien im Depot. Vor allem ein Verkauf<br />

während einer Schwächephase an den<br />

Börsen stellt sich im Nachhinein oft als<br />

Fehler heraus. Denn dann verpasst man<br />

die anschließende Erholung.<br />

Tipp: Wenn Sie auf das Geld nicht<br />

angewiesen sind, aber langfristig Ihren<br />

Aktienbestand reduzieren möchten,<br />

können Sie für Verkäufe Phasen nutzen,<br />

in denen die Kurse gerade hoch sind.<br />

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie heute<br />

75 Jahre alt und gesund sind, dann haben<br />

Sie in der Regel noch immer einen<br />

Anlagehorizont von mindestens zehn<br />

bis 15 Jahren. Danach können Ihre<br />

Kinder entscheiden, ob sie die Aktien<br />

behalten wollen. Falls Sie das Geld<br />

aber in den nächsten Jahren benötigen,<br />

dann können Sie die Etappenstrategie<br />

anwenden. Diese Strategie ermöglicht<br />

Ihnen ein regelmäßiges Einkommen,<br />

ohne dass Sie sich gleich von allen Aktien<br />

oder ETFs trennen müssen (mehr<br />

dazu im Merkblatt unten).<br />

MERKBLATT<br />

Etappenstrategie<br />

Mit der Etappenstrategie lässt sich im<br />

Ruhestand die Einkommenslücke aus<br />

dem Vermögen schließen:<br />

www.vzde.com/<strong>vznews</strong><br />

Meine Tochter erwartet Nachwuchs.<br />

Was muss ich in meinem Testament beachten?<br />

MERKBLATT<br />

Testament verfassen<br />

NEU<br />

Das Merkblatt erklärt, was Sie beim<br />

Verfassen eines Testaments beachten<br />

sollten und wie Sie richtig vorgehen:<br />

www.vzde.com/<strong>vznews</strong><br />

Tipp: Überlassen Sie es nicht dem<br />

Zufall, ob Ihr Testament aufgefunden<br />

wird. Angehörige wissen oft nicht,<br />

ob ein Testament existiert oder wo es<br />

ist. Setzen Sie eine Vertrauensperson<br />

darüber in Kenntnis. Ganz sicher ist<br />

ein Testament beim Notar oder beim<br />

Nachlassgericht aufgehoben.<br />

Was mache ich mit<br />

meinem digitalen<br />

Nachlass?<br />

Das ist eine sehr wichtige Frage. Denn<br />

praktisch jeder hinterlässt heute täglich<br />

Spuren im Internet: Sie erledigen<br />

Bankgeschäfte online, nutzen<br />

E-Mails und Social Media, speichern<br />

Fotos auf Cloud-Servern oder handeln<br />

mit Kryptowährungen. Diese Daten,<br />

Konten und Geldwerte sind Teil des<br />

digitalen Nachlasses. Und um den<br />

muss man sich rechtzeitig kümmern.<br />

Tipp: Um sicherzustellen, dass<br />

vertrauliche und persönliche Daten<br />

und Vermögenswerte nach Ihrem Tod<br />

nicht verloren gehen, sollten Sie das<br />

Wichtigste in einem Testament oder<br />

Erbvertrag regeln. Dazu gehören etwa<br />

private Foto-Ordner und Social-Media-Accounts.<br />

Im Testament können Sie Erben<br />

mittels einer Auflage verpflichten,<br />

Daten zu löschen. Weitere Anordnungen<br />

können Sie auf einem separaten<br />

Blatt festhalten, etwa für E-Mail-Konten,<br />

Streaming- oder Chatdienste.<br />

Nennen Sie alle Geräte, auf denen Sie<br />

Daten speichern, wie PCs, Tablets und<br />

Smartphones, und machen Sie eine<br />

Liste aller Konten und Dienste, die Sie<br />

nutzen. Notieren Sie Benutzernamen<br />

und Passwörter und bewahren diese<br />

an einem sicheren Ort (z. B. im Safe)<br />

auf, der im Todesfall zugänglich ist.<br />

MERKBLATT<br />

Den digitalen Nachlass<br />

regeln<br />

Erfahren Sie, was zum digitalen Nachlass<br />

gehört und wie Sie diesen regeln:<br />

www.vzde.com/<strong>vznews</strong>

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