smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 04/2023
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<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Gänsheide (Bestlage im Villengebiet, Nähe Bubenbad/<br />
Villa Reitzenstein): Großzügige, traumhafte Jugendstil-Villa , phantastischer Stadtblick,<br />
Wohnfläche ca. 411 m², 13 Zimmer,<br />
ca. 641 m² großes, ebenes<br />
Grundstück, Topzustand, 3 Garagen,<br />
exklusive Ausstattung, Energiebedarfsausweis,<br />
Endenergiebedarfswert<br />
142.1 kWh/(m²a),<br />
Energieeffizienzklasse E,<br />
Energieträger der Heizung:<br />
Erdgas, Strom-Mix, Bj. 1915. Perfekt<br />
für eine Großfamilie in Traumlage !<br />
Kaufpreis und Details auf Anfrage.<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Gänsheide (Bestlage im Villengebiet, Nähe Uhlandshöhe)<br />
Einzigartige, prachtvolle Jahrhundertwende-Villa, Top-Originalzustand, Stadtblick,<br />
Bj. 1906, ca. 350 m²<br />
Wohnfläche,<br />
ca. 3.100 m² traumhafter,<br />
uneinsehbarer<br />
Park, 5 Garagen,<br />
Energieausweis<br />
liegt nicht vor, da<br />
Denkmalobjekt. Ein<br />
echter Wohnjuwel<br />
der Spitzenklasse !<br />
Kaufpreis und Details<br />
auf Anfrage.<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Degerloch (Bestlage im Villengebiet Waldau am Waldrand):<br />
Moderne, großzügige, wunderschöne<br />
Villa mit Schwimmhalle, Wohnfläche<br />
ca. 321 m², 10 Zimmer, perfekt für eine<br />
Großfamilie, hochwertige Ausstattung,<br />
ca. 882 m² großes, ebenes Grundstück,<br />
Doppelgarage, Energieverbrauchsausweis,<br />
Endenergieverbrauchswert<br />
181.1 kWh/(m²a), Energieträger der<br />
Heizung: Erdgas, Energieeffizienzklasse<br />
F, Bj. 1978. Echter Wohnklassiker in<br />
Traumlage von <strong>Stuttgart</strong>-Degerloch !<br />
Kaufpreis und Details auf Anfrage.<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Degerloch (Bestlage im Villengebiet, Nähe Nägelestrasse):<br />
Außergewöhnliche, großzügige Etagenwohnung mit separatem Gäste-Appartement,<br />
einmaliger Panoramablick über <strong>Stuttgart</strong>, 4 ½ Zimmer, Wohnfläche ca. 239 m², exklusive<br />
Ausstattung, Aufzug, 4 Garagen,<br />
Energieverbrauchsausweis,<br />
Endenergieverbrauchswert<br />
128 kWh/(m²a),<br />
Energieträger der Heizung:<br />
Erdgas, Energieeffizienzklasse<br />
E, Bj. 1992. Eine echte<br />
Traumwohnung mit schönstem<br />
Stadtpanoramablick! Kaufpreis<br />
Euro 1.990.000.–<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Degerloch (Traumlage im Villengebiet Auf dem Haigst):<br />
Einzigartiges Baugrundstück, einmaliger Panoramastadtblick, ca. 1.341 m² großer,<br />
weitläufiger Park, eine<br />
Baugenehmigung für<br />
eine moderne Villa mit<br />
ca. 450 m² Wohnfläche,<br />
Schwimmhalle, Aufzug,<br />
3 Garagen liegt vor.<br />
Absolute Kaufgelegenheit<br />
mit bestechendem<br />
Stadtblick, Kaufpreis<br />
und Details auf Anfrage.<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Nord (Bestlage im Villengebiet Am Bismarckturm): Elegante<br />
Villa mit Einliegerwohnung, Schwimmhalle, Doppelgarage, Aufzug, Teehaus,<br />
Wohnfläche ca. 434 m², ca. 1.083 m²<br />
großes, ebenes Traumgrundstück,<br />
gehobene Ausstattung,<br />
Energiebedarfsausweis,<br />
Endenergiebedarfswert<br />
117.80 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse<br />
D, Energieträger<br />
der Heizung: Heizöl, Bj. 1982.<br />
Einzigartiger Villenklassiker in<br />
prominenter Traumlage!<br />
Kaufpreis und Details auf Anfrage.<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Nord (Villenlage, Nähe Doggenburg):<br />
Stilvolle, herrschaftliche 1-2-Familien Altbauvilla in Topzustand<br />
mit vielseitiger Nutzungsmöglichkeit, Stadtsicht, Wohnfläche ca. 248 m², ca. 929 m²<br />
großes, ebenen<br />
Grundstück, 9 Räume,<br />
Energiebedarfsausweis,<br />
Endenergiebedarfswert<br />
196.02 kWh/(m²a), Energieträger<br />
der Heizung:<br />
Heizöl, Energieeffizienzklasse<br />
F, Energieträger<br />
der Heizung: Heizöl, Bj.<br />
1925. Ein Wohlfühlhaus<br />
mit viel Platz! Kaufpreis<br />
und Details auf Anfrage.<br />
<strong>Stuttgart</strong>-West (Toplage im Grünen - Am Kräherwald): Großzügige, vielseitige<br />
1-2-Familien-Doppelhaushälfte, Wohnfläche ca. 234 m² ca. 483 m² großes,<br />
ebenes Grundstück,<br />
3 Garagen, Energiebedarfsausweis,<br />
Endenergiebedarfswert<br />
220.10 kWh/(m²a),<br />
Energieträger der<br />
Heizung: Erdgas,<br />
Energieeffizienzklasse<br />
G, Bj. 1936. Perfekt als<br />
Mehrgenerationenhaus/<br />
Großfamilie! Kaufpreis<br />
Euro 1.295.000.–<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Höhenlage<br />
(Traumlage - Naturnahes Wohnen, Nähe Geroksruhe/Merzschule):<br />
Wunderschöne 1-Familien-Stadtvilla,<br />
einzigartige, naturnahe Alleinlage<br />
in den Weinbergen mit herrlichem<br />
Weitblick, exklusive Ausstattung,<br />
Wohnfläche ca. 201 m², Garage und<br />
6 Außenstellplätze, Energiebedarfsausweis,<br />
Endenergiebedarfswert<br />
102.3 kWh/(m²a), Energieträger der<br />
Heizung: Heizöl, Energieeffizienzklasse<br />
D, Bj. 1910. Eine Rarität für<br />
echte Naturliebhaber! Kaufpreis<br />
Euro 1.980.000.–<br />
<strong>Stuttgart</strong>-Bad Cannstatt (Bestlage im Villengebiet Memberg):<br />
Wunderschönes, großzügiges Baugrundstück mit traumhaften Panoramastadtblick,<br />
ca. 1.022 m² großes, sonniges<br />
Grundstück, nach Abbruch<br />
des bestehenden, gepflegten<br />
Zweifamilienhauses sind nach unverbindlicher<br />
Architektenauskunft<br />
ca. 397 m² Gesamtwohnfläche<br />
bebaubar. Eine Kaufgelegenheit<br />
mit Weitblick und Abendsonne!<br />
Kaufpreis Euro 1.780.000.–<br />
Armin Gross<br />
ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN ZU LEBZEITEN:<br />
DARUM MACHT ES DURCHAUS SINN!<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
denken Sie auch des Öfteren darüber nach, wie Ihr<br />
Immobilienvermögen für die nächste Generation gesichert<br />
und der sehr häufig eintretende Erbstreit vermieden<br />
werden kann? Wenn dem so ist und Sie dazuhin<br />
noch verhindern wollen, dass Ihre Angehörigen<br />
irgendwann hohe Steuern auf geerbte Häuser oder<br />
Wohnungen zahlen müssen, sollten Sie rechtzeitig die<br />
richtigen Vorkehrungen treffen – idealerweise schon<br />
zu Lebzeiten.<br />
Apropos Steuer: Der steuerliche Unterschied zwischen<br />
einer Schenkung zu Lebzeiten und einer Erbschaft ist<br />
eher gering. Entscheidend ist jedoch ein anderer Punkt:<br />
Bei einer Schenkung können die Freibeträge alle zehn<br />
Jahre neu in Anspruch genommen werden, was zu erheblichen<br />
Vorteilen – gerade bei hoch bewerteten Immobilien<br />
– führen kann. Denn die vom Gesetzgeber<br />
gewährten Freibeträge sind beträchtlich und abhängig<br />
vom Verwandtschaftsgrad. Grundsätzlich gilt: Je enger<br />
das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der<br />
Freibetrag. Auf diese Weise will der Gesetzgeber sicherstellen,<br />
dass sich Beschenkte oder Erben für die<br />
Annahme des Nachlasses nicht verschulden müssen.<br />
Die persönlichen Freibeträge für Schenkungen liegen<br />
gemäß § 16 ErbStG bei 500.000 Euro für Ehegatten und<br />
eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder<br />
und Stiefkinder, 200.000 Euro für Enkel und 20.000<br />
Euro für alle übrigen Beschenkten.<br />
Die Höhe der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer<br />
hängt von der Steuerklasse sowie der Höhe der Erbschaft<br />
ab. Die Steuersätze sind also gestaffelt und erst<br />
dann fällig, wenn der Freibetrag überschritten ist.<br />
DAS SMARTLIVING-MAGAZIN IN ALLEN MEDIEN<br />
Wie beim Freibetrag bevorzugt der Gesetzgeber nahe<br />
Verwandte auch bei den Steuersätzen. Sie fallen bei<br />
Ehepartnern am geringsten, bei Nicht-Verwandten<br />
am höchsten aus.<br />
Neben den steuerlichen Aspekten sind bei einer Schenkung<br />
zu Lebzeiten noch andere wichtige Sachverhalte<br />
zu regeln, damit später kein böses Erwachen eintritt.<br />
Ein Nutzungs- oder Wohnrecht sollte auf jeden Fall<br />
vereinbart werden, denn dieses garantiert, dass der<br />
Schenker weiterhin in dem Haus wohnen kann. Wird<br />
die Immobilie nicht selbst bewohnt, kann vom Notar<br />
in der Schenkungsurkunde auch ein Nießbrauchrecht<br />
festgehalten werden. Mit diesem sichert sich der<br />
Schenker das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie<br />
auf Lebenszeit, inkl. der Mieteinnahmen.<br />
Was sonst noch zu beachten ist, erläutern wir Ihnen,<br />
liebe Leserinnen und Leser, ausführlich in dieser <strong>Ausgabe</strong><br />
in unserem Artikel „Immobilien richtig vererben“.<br />
Viel Spaß bei der Lektüre unserer neuen <strong>smartLiving</strong>-<strong>Ausgabe</strong>,<br />
Ihr<br />
Armin Gross<br />
+ blog<br />
3
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
INHALT<br />
SEPTEMBER <strong>2023</strong><br />
IMMOBILIEN<br />
52 HEIZUNG-SPEZIAL<br />
06<br />
Interview mit Robin Frank –<br />
„Größeres Immobilienangebot trifft auf stagnierende<br />
Nachfrage“<br />
08<br />
Fernwärme – eine Alternative zur Wärmepumpe<br />
12<br />
Immobilienmärkte in Aufruhr – der Kampf ums Haus<br />
16<br />
Preisabschläge für unsanierte Gebäude<br />
17<br />
Aktuelle Immobilienangebote<br />
18<br />
Neues vom Markt: Immobilien in <strong>Stuttgart</strong> –<br />
darauf sollten Kaufinteressenten jetzt achten<br />
ARCHITEKTUR<br />
52<br />
SANIERUNG & ENERGIE<br />
Heizung-Spezial zum neuen Heizungsgesetz (GEG) –<br />
alles Wichtige zu Wärmepumpen, Hybrid-/H2-ready-/<br />
Elektro-/Infrarot- und Pellets-Heizungen<br />
22<br />
26<br />
Wohnungsbau – Architektenkammer fordert Rettungsschirm<br />
Wohnen für alle – in bester Tübinger Lage<br />
68<br />
Was tun mit alten Immobilien –<br />
halten, verkaufen, renovieren?<br />
PLANEN & BAUEN<br />
WOHNEN & LEBEN<br />
30<br />
Stornierungswelle versetzt Baufirmen in Sorge –<br />
so sichern Sie sich als Bauherr ab<br />
72<br />
78<br />
Badezimmer planen & gestalten – so geht´s richtig<br />
Bettentrends <strong>2023</strong> – natürlich & nachhaltig<br />
34<br />
Dächer sinnvoller nutzen –<br />
von der Begrünung bis zu Photovoltaik<br />
84<br />
Marktplatz<br />
36<br />
Hierauf sollten Hausbesitzerbei Solar unbedingt achten –<br />
wie Sie bei der Anschaffung sparen können<br />
87<br />
88<br />
Firmenverzeichnis<br />
Auslagestellen<br />
FINANZIERUNG<br />
89<br />
Verkaufsstellen/Veranstaltungen<br />
40<br />
KfW-Förderung für Familien –<br />
der neue Förder-Zins bringt bis zu 36.000 Euro<br />
90<br />
Vorschau / Impressum<br />
43<br />
Keine Sorge vor der Anschlussfinanzierung<br />
44<br />
Die Bestandsimmobilie jetzt modernisieren –<br />
was Sanierer beachten sollten<br />
45<br />
Baugeldvergleich<br />
46<br />
50<br />
51<br />
VERSICHERUNG & RECHT<br />
Immobilien richtig vererben – oft macht es Sinn,<br />
schon frühzeitig festzulegen, wer was bekommen soll<br />
Darf ich das in meinem Garten? Von pflanzen bis<br />
schneiden: Fünf Rechtstipps für Gartenbesitzer<br />
Interessante Urteile<br />
UNSER COVER:<br />
Bett „Cloud 7 W154“<br />
von Bretz<br />
Foto: Bretz<br />
MADE TO TOUCH.<br />
DESIGNED TO CONTROL.<br />
DER SMARTE KNX<br />
RAUMCONTROLLER.<br />
JUNG.DE/LS-TOUCH<br />
4<br />
5<br />
Fotograf: Constantin Meyer, Interieur: Design Post Köln
Immobilien<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Herr Frank, die Preisentwicklung bei Immobilien<br />
kannte viele Jahre lang nur eine Richtung: nach oben.<br />
Geht’s jetzt wie auf der Achterbahn steil nach unten?<br />
Die Veränderung der Preisentwicklung ergibt sich im Wesentlichen<br />
aus zwei Faktoren. Erstens abrupt gestiegene Zinsen<br />
und zweitens erwartete Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen.<br />
Dies bedeutet, dass sich der Markt und damit<br />
auch der Preis noch stärker nach Lagequalität und Objektqualität<br />
(insbesondere hinsichtlich des energetischen Zustands)<br />
differenzieren wird. Bei guter Lage und gutem energetischen<br />
Zustand dürfte sich der Preisrückgang im unteren einstelligen<br />
Prozentbereich bewegen. Stimmen Lage und Zustand nicht,<br />
ist der Preisrückgang deutlicher.<br />
Stimmen Lage und Zustand nicht, ist der Preisrückgang deutlicher.<br />
„GRÖSSERES IMMOBILIENANGEBOT<br />
TRIFFT AUF STAGNIERENDE NACHFRAGE“<br />
Interview mit Robin Frank,<br />
Geschäftsführer der Immobilienvermittlung der BW-Bank<br />
Die Nachfrage nach Wohneigentum war zuletzt enorm.<br />
Ist dieser Boom abgeebbt?<br />
Die gestiegenen Zinsen führen dazu, dass zum Beispiel die<br />
Nachfragergruppe mit wenig Eigenkapital, die sich bei 1 bis<br />
2 Prozent Finanzierungszins anstatt der monatlichen Mietzahlung<br />
ein Darlehen leisten konnte, weitestgehend vom<br />
Markt verschwunden ist. Auch bei den Kapitalanlegern, die<br />
bisher nur mangels attraktiver Anlagealternativen oder zur<br />
Vermeidung eines Verwahrentgelts in Immobilien investiert<br />
haben, hat sich die Nachfrage deutlich beruhigt. Die gestiegenen<br />
Zinsen haben auch die Renditevorstellungen der<br />
Investoren verändert. Objektabhängig werden Renditen von<br />
5 Prozent und weniger vom Markt kaum mehr akzeptiert.<br />
Andererseits ist die Neubautätig deutlich zurückgegangen.<br />
Damit verringert sich zukünftig das Angebot bei immer<br />
noch hohem Bedarf. Die ersten Auswirkungen sind bereits<br />
auf dem Mietmarkt mit steigenden Mieten zu verzeichnen.<br />
Gibt es Unterschiede zwischen städtischen<br />
und ländlichen Gebieten?<br />
Ja, im ländlichen Raum, insbesondere wenn die Infrastruktur<br />
nicht den Vorstellungen der Interessenten entspricht,<br />
ist der Preisrückgang deutlicher.<br />
Stichwort energetische Sanierung. Sind Häuser<br />
und Wohnungen im Altbestand ohne entsprechenden<br />
Energiestandard derzeit nur mit hohen Abschlägen<br />
verkäuflich?<br />
Stimmt neben der Lage auch der energetische Zustand<br />
nicht, ist mit deutlichen Preisabschlägen zu rechnen. Die<br />
Interessenten preisen notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen<br />
in ihrer Preiskalkulation mit ein.<br />
Interview mit Robin Frank,<br />
Geschäftsführer der Immobilienvermittlung der BW-Bank<br />
Leider führt die aktuelle Diskussion um die Novellierung<br />
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu einer Verunsicherung<br />
der Interessenten und damit zu einer Verzögerung bei<br />
der Kaufentscheidung.<br />
Ein Tipp zum Schluss für diejenigen,<br />
die Wohneigentum erwerben möchten:<br />
Jetzt gleich oder noch etwas abwarten?<br />
Ein Käufer, der seine Traumimmobilie findet, sollte nicht<br />
darauf hoffen, dass die Preise weiter sinken – das Risiko,<br />
dass die Traumimmobilie dann weg ist, ist nach wie vor<br />
vorhanden.<br />
Verkäufer sollten sich bei der Preisfindung den Rat eines<br />
erfahrenen Experten einholen. Der Markt akzeptiert<br />
nicht mehr jede Preisvorstellung. Auf jeden Fall müssen<br />
sich die Verkäufer auf eine längere Vermarktungsdauer<br />
einstellen.<br />
Die Fragen stellte Karl Gutbrod<br />
6<br />
Foto: MCM – www.stock.adobe.com<br />
Foto: BW-Bank<br />
7
Immobilien<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
FERNWÄRME –<br />
EINE ALTERNATIVE<br />
ZUR WÄRMEPUM-<br />
DIE ROLLE DER FERNWÄRME<br />
Welche Rolle die Fernwärme in einem klimaneutralen Energiesystem<br />
spielt, hat die Dena (eine Beratungseinrichtung der<br />
Bundesregierung) in einer aktuellen Studie thematisiert. Hier<br />
ein paar Eckpunkte:<br />
Zahl der Anschlüsse und Infrastruktur: Erstens steigt die Zahl der<br />
Fernwärmeanschlüsse bis 2<strong>04</strong>5 deutlich an. In den Langfristszenarien<br />
wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Anschlüsse bis<br />
2<strong>04</strong>5 auf etwa das Doppelte ansteigt und somit mehr Haushalte,<br />
Gewerbe und Industriebetriebe Fernwärme als zentrale Quelle<br />
der Wärmeversorgung nutzen. Das bedeutet, dass das bestehende<br />
Fernwärmeleitungssystem erheblich ausgebaut werden muss.<br />
Mit einer steigenden Bedeutung der Wärmenetze ist vor allem in<br />
dicht besiedelten urbanen Gebieten zu rechnen, denn: Je höher<br />
die Wärmebedarfs- bzw. Anschlussdichte, desto effizienter ist das<br />
Netz. So ergeben sich klare Kostenvorteile gegenüber dezentralen<br />
Alternativen.<br />
Fernwärmeerzeugung: Zweitens steigt aufgrund der höheren<br />
Fernwärmeanschlüsse auch die Fernwärmeerzeugung von derzeit<br />
rund 134 auf 148 TWh im Jahr 2030 und auf 175 TWh im<br />
Jahr 2<strong>04</strong>5 an. Der Anstieg liegt dabei etwas niedriger als das<br />
Wachstum der Anschlüsse, da der Gesamtverbrauch gleichzeitig<br />
durch die Sanierungen im Gebäudebestand reduziert wird. Je geringer<br />
die Einsparungen ausfallen, desto höher ist der projizierte<br />
Fernwärmebedarf.<br />
Technologiemix: Drittens verändert sich der Technologiemix<br />
der Fernwärmeerzeugung. Um das Ziel der Klimaneutralität zu<br />
erreichen, werden die heute dominierenden Gas- und Kohle-<br />
KWK-Anlagen schrittweise abgeschaltet und durch einen Mix<br />
von Erneuerbare-Energien-Technologien ersetzt. Dieser Mix<br />
umfasst insbesondere Großwärmepumpen, aber auch Geothermie<br />
(tiefe, oberflächennahe als auch Grubenwasser), Solarthermie,<br />
Biomasse, Abwärme aus Industrie und weiteren Sektoren,<br />
und – ab 2<strong>04</strong>0 und in begrenztem Umfang – auch Wasserstoff-KWK-Anlagen.<br />
Speicher und Flexibilität: Viertens werden an Wärmenetze angeschlossene<br />
Wärmespeicher mithilfe von Elektrokesseln zunehmend<br />
auch als Flexibilitätsoption für die variable Stromerzeugung<br />
aus Wind- und PV-Anlagen genutzt und erhöhen so die<br />
Flexibilität des Energiesystems.<br />
künftige Gesetzgebung gilt es bei der Umstellung auf klimaneutrale<br />
Wärmeerzeugung mit zu berücksichtigen.<br />
Umweltministerin Thekla Walker: „Wir wollen schnellstmöglich<br />
ins Handeln kommen. Die Wärmeplanung der Kommunen<br />
zeigt uns im Detail, was die Akteure vor Ort brauchen – welche<br />
Rahmenbedingungen wir als Land verändern müssen, welche<br />
zusätzlichen Förderungen es braucht, damit die Menschen im<br />
Land baldmöglichst sicher, klimaneutral und bezahlbar heizen<br />
können.“<br />
Das EnBW-Heizkraftwerk Altbach: Aus den Anlagen am Standort kann<br />
eine gesicherte Fernwärmeleistung von 280 Megawatt ausgekoppelt werden.<br />
100.000 GEBÄUDE SOLLEN JÄHRLICH NEU ANS WÄRMENETZ ANGESCHLOSSEN WERDEN<br />
Was tun, wenn die alten Öl- und Gasheizungen kaputt gehen?<br />
Eine Frage, an der sich seit der Formulierung des<br />
künftigen Heizungsgesetzes die Gemüter erhitzen. Für jährlich<br />
rund 100.000 Gebäude soll diese Frage einfach beantwortet werden:<br />
so viel Häuser sollen künftig zusätzlich ans Fernwärmenetz<br />
angeschlossen werden. So zumindest hat es die Bundesbauministerin<br />
Klara Geywitz (SPD) unlängst auf dem sogenannten<br />
Fernwärmegipfel erklärt.<br />
Fernwärme also als Alternative zur Wärmepumpe und weiteren<br />
Techniken. Denn eine der Gipfelerklärungen lautet: „Wer sich<br />
an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen lassen will, sollte<br />
von der Pflicht zum Einbau einer Heizung befreit werden, die die<br />
65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllt.“ Ist demnach<br />
ein Fernwärmenetz geplant, kann man die bisherige Gasheizung<br />
weiter betreiben oder übergangweise sich eine ähnliche<br />
Heizung einbauen lassen. Details gab es beim Fernwärmegipfel<br />
allerdings noch nicht, der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes<br />
(„Heizungsgesetz“) wird sie aber wohl enthalten.<br />
Wirtschaftsminister Robert Habeck und weitere Verteter hatten<br />
bei diesem Gipfel bekräftigt, „dass bis 2030 insgesamt die<br />
Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt werden<br />
soll“. Bisher allerdings stammt die Wärme in diesen Netzen zu<br />
zwei Dritteln aus fossil befeuerten Kraftwerken. Wie soll diese<br />
Klimaneutralität gelingen? Laut den Langfristszenarien des<br />
Bundeswirtschaftsministeriums steigt der Anteil der Fernwärme<br />
am gesamten Wärmeverbrauch von heute zehn Prozent auf<br />
dann etwa 25 Prozent an. „Großwärmepumpen, Geo- und Solarthermie<br />
sind die zentralen Energiequellen“, so die Deutsche<br />
Energie-Agentur (Dena).<br />
„BERLIN ENTSCHEIDET, WAS WIR DÜRFEN“<br />
Eine Deckung von 25 Prozent des Wärmebedarfs durch Fernwärme<br />
hält auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für<br />
realistisch. Deren Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing meinte<br />
nach dem Ende des Wärmegipfels: „Das klare Bekenntnis der zuständigen<br />
Ministerien, die Voraussetzungen für einen massiven<br />
Ausbau der Fernwärme zu schaffen, bewertet der VKU außerordentlich<br />
positiv. Die Fernwärme ist das zentrale Instrument zur<br />
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wenn die gemeinsam<br />
bekundeten Zielsetzungen jetzt umgesetzt werden, kommen wir<br />
einen großen Schritt auf dem Weg der Wärmewende voran.“<br />
Die Fernwärme als Option zum klimaneutralen Heizen brauche<br />
aus Sicht des Stadtwerkeverbands drei Dinge: mehr Zeit, mehr<br />
Geld und mehr Akzeptanz. Die gesetzlichen Regelungen müssten<br />
Kommunen und kommunale Unternehmen befähigen, die<br />
notwendigen Investitionen in den Ausbau und die Erzeugung<br />
sowie Erschließung klimaneutraler Wärmequellen zu stemmen.<br />
„Dafür sind auch wirksame finanzielle Förderungen notwendig“,<br />
meinte Liebing. „Das Bundesprogramm BEW und die KWK-Förderung<br />
laufen 2026 aus und brauchen eine Anschlusslösung.<br />
Gemeinsam mit dem Bundesgesetz für die Wärmeplanung und<br />
einer praxisgerechten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kann<br />
so ein wirksamer Rahmen für den Ausbau der Wärmenetze geschaffen<br />
werden. Dabei sollte auf zu starre Fristen, die manche<br />
Wärmenetzbetreiber nicht erreichen können, verzichtet werden.<br />
Ansonsten würden sie solche Festlegungen vom Ausbau abhalten.<br />
Als Stadtwerke wollen wir die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich<br />
bei der Wärmewende unterstützen. Die Fernwärme ist<br />
dafür eine gute Lösung. Wir können. Wir wollen. Nun entscheidet<br />
Berlin, wie viel und was wir dürfen.“<br />
EIGENER WÄRMEGIPFEL FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Unterdessen hat Baden-Württemberg noch vor den Sommerferien<br />
seinen eigenen „Wärmegipfel“ abgehalten. Das Land verpflichtet<br />
die 1<strong>04</strong> Stadtkreise und Großen Kreisstädte des Landes<br />
zu einer kommunalen Wärmeplanung. Diese Wärmepläne<br />
müssen bis Ende dieses Jahres vorliegen. Sie zeigen auf, wie die<br />
Wärmeversorgung vor Ort bis 2<strong>04</strong>0 klimaneutral wird und welche<br />
Zwischenschritte bis dahin notwendig sind – etwa der Bau,<br />
die Erweiterung oder Umstellung eines Nah- oder Fernwärmenetzes.<br />
Zudem arbeitet die Bundesregierung an grundlegenden<br />
Weichenstellungen bei der Gebäudeenergieeffizienz und weiteren<br />
Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung. Diese<br />
BUNDESWEITE VORREITERROLLE<br />
Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags<br />
Baden-Württemberg, sieht mit der baden-württembergischen<br />
Gesetzgebung und den kommunalen Wärmeplanungen eine<br />
gute Grundlage dafür, dass nun die richtigen Investitionsentscheidungen<br />
getroffen werden können: „Die aktuellen Gesetzesvorhaben<br />
auf Bundesebene setzen den Rahmen für die weiteren<br />
Schritte in der Wärmewende. Jetzt müssen wir die Gelegenheit<br />
beim Schopfe packen und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass<br />
wir unsere Vorreiterrolle im Land nicht verspielen. Allerdings<br />
sind in dem Verhältnis zwischen Landes- und Bundesrecht noch<br />
zahlreiche Fragen zu klären. Mit Blick auf die fortschreitenden<br />
Planungen vor Ort sowie auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes<br />
müssen die baden-württembergischen Planungen jetzt rasch<br />
mit jenen auf Bundesebene in Einklang gebracht werden.“<br />
Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags, meint dazu: „Eine gelingende<br />
Wärmewende ist eine zwingende Voraussetzung für das<br />
Erreichen der Klimaziele. Wärmenetze, die Wärme aus erneuerbarer<br />
Erzeugung oder Abwärme liefern, sind hierbei ein wichtiger<br />
Baustein. Durch eine kommunale Wärmeplanung können<br />
die jeweiligen, vor Ort zielführenden Maßnahmen ermittelt werden.<br />
Wichtig ist uns aber: die verfügbaren Ressourcen – sowohl<br />
in den Rathäusern als auch am Markt sind knapp. Deshalb müssen<br />
die Rahmenbedingungen für die Wärmeplanung pragmatisch<br />
ausgestaltet und Bestandspläne anerkannt werden. In den<br />
Kommunen weiß man im Zweifel am besten, wo eine vertiefte<br />
Planung sinnvoll sein kann und wo man gegebenenfalls auch<br />
ganz darauf verzichtet.“<br />
Fernwärme-Ausbau in <strong>Stuttgart</strong>-Ost.<br />
8<br />
Foto: Daniel Maier-Gerber/EnBW<br />
Foto: Uli Deck/EnBW<br />
9
Immobilien<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Das Gaskraftwerk der EnBW in <strong>Stuttgart</strong>-Gaisburg/Innenansicht.<br />
Herzstück des Neubaus ist eine Anlage zur Erzeugung von Strom<br />
und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK).<br />
Sie verfügt über eine Leistung von insgesamt 30 Megawatt<br />
Wärme und 30 Megawatt Strom.<br />
PLANUNG ALLEIN LIEFERT NOCH KEINE WÄRME<br />
Alleine die Planung liefert jedoch noch keine Wärme. Daher<br />
fordert Jäger: „Wenn die Netze realisiert werden sollen, dann<br />
braucht es dafür eine kraftvolle staatliche Investitionsunterstützung,<br />
mit der auch den Anforderungen unterschiedlicher<br />
Gebietskulissen entsprochen werden kann. Eine kommunale<br />
Nahwärmeversorgung wird nur realisiert werden können, wenn<br />
sie sich auch wirtschaftlich trägt. Hierfür gilt es sämtliche Potenziale<br />
in der Erzeugung auszuschöpfen und zu fördern, insbesondere<br />
die Geothermie ist im Südwesten eine aussichtsreiche<br />
Technologie.<br />
Für Steffen Jäger müsse bei alledem aber auch klar sein, dass<br />
nicht überall wo Wärmeplanungen vorliegen, auch Wärmenetze<br />
entstehen. „In welchem Maße sich die Wärmewende durch öffentliche<br />
Infrastruktur oder eigenverantwortliche, private Maßnahmen<br />
vollzieht, wird von den insgesamt gegebenen Rahmenbedingungen<br />
sowie den Strukturen vor Ort abhängen.“<br />
Prof. Dr. Alexis v. Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags<br />
Baden-Württemberg, betont, dass auch die Landkreise<br />
das Ziel der Wärmewende aktiv vorantreiben: „Gerade den<br />
regionalen Energieagenturen auf Kreisebene kommt dabei eine<br />
bedeutende Rolle zu. Sie können insbesondere kleineren Gemeinden<br />
professionelle Unterstützung auf dem Weg zur klimaneutralen<br />
Wärmeversorgung bieten. Um die regionalen Energieagenturen<br />
nachhaltig zu stärken, sollte sich das Land dazu<br />
durchringen, in eine institutionelle Basisfinanzierung einzusteigen.<br />
Wichtig ist den Landkreisen auch, dass wir bei der Wärmewende<br />
auf alle klimaneutralen Wärmequellen setzen und dabei<br />
insbesondere auch die (Tiefen-)Geothermie sowie die Solarthermie<br />
als Teil der Lösung sehen.“<br />
IM SÜDWESTEN BESTWERT BEI WÄRMENETZEN<br />
Dass Baden-Württemberg ein Vorreiter ist, zeigt sich daran, dass<br />
bereits im Herbst 2020 Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner<br />
verpflichtet wurden, bis Ende <strong>2023</strong> einen Wärmeplan aufzustellen,<br />
damit die Bürger vor Ort wissen, mit welchen Möglichkeiten<br />
sie rechnen können. Kleinere Städte und Gemeinden<br />
tun das auf freiwilliger Basis und erhalten dafür einen Zuschuss.<br />
Mehr als 60 Wärmenetze wurden über das Förderprogramm<br />
unterstützt. Vorreiter ist Baden-Württemberg auch im vorhandenen<br />
Fernwärmenetz. Stand Ende 2020 bestehen laut der Arbeitsgemeinschaft<br />
Fernwärme (AGFW) im Südwesten 828 Netze<br />
mit einer Trassenlänge von 4.193 Kilometern. Das ist Bestwert.<br />
Bayern als Zweitplatzierter kommt auf 375 Wärmenetze mit<br />
einer Trassenlänge von 3.800 Kilometern.<br />
DIE SITUATION IN STUTTGART<br />
In <strong>Stuttgart</strong> macht die Fernwärme 18 Prozent der Wärmeversorgung<br />
in der gesamten Stadt aus, auf der Neckarschiene und in<br />
der Innenstadt sind es sogar 65 Prozent. Insgesamt sind in der<br />
Stadt rund 3.000 Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen.<br />
Mit Fernwärme versorgt werden rund 25.000 Haushalte, 1.300<br />
Unternehmen sowie 300 öffentliche Gebäude. Erzeugt wird die<br />
Wärme vor allem in Kraft‐Wärme‐Kopplung in den Heizkraftwerken<br />
Münster, Gaisburg sowie Altbach/Deizisau. Die dazu<br />
gehörigen Trassen haben eine Länge von 218 Kilometern auf<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Gemarkung.<br />
Unterdessen nimmt die Wärmeplanung der Stadt <strong>Stuttgart</strong> immer<br />
konkretere Form an. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses<br />
für Klima und Umwelt wurde der Entwurf für die Einstufung<br />
des Stadtgebiets in Eignungsgebiete für Wärmenetze vorgestellt<br />
und die weiteren Schritte skizziert, die nötig sind, damit der Gemeinderat<br />
die Wärmeplanung noch in diesem Jahr beschließen<br />
kann. Eine Bürgerbeteiligung ist für den Herbst geplant.<br />
Dafür, dass <strong>Stuttgart</strong> ab 2035 klimaneutral sein kann, ist eine<br />
nachhaltige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Die<br />
Voraussetzungen dafür sind in den 23 Stadtbezirken jedoch sehr<br />
unterschiedlich. Über deren Bewertung und den Stand der gemeinsam<br />
erarbeiteten Planung haben das Amt für Umweltschutz<br />
(AfU) und die Stadtwerke <strong>Stuttgart</strong> dem Gremium berichtet.<br />
Dieses Leitbild soll den Transformationsprozess in den nächsten<br />
Jahren begleiten und bei allen städtebaulichen Entwicklungen<br />
Berücksichtigung finden.<br />
„Das Potenzial lokaler erneuerbarer Energie ist auf dem Stadtgebiet<br />
begrenzt“, sagt Dr. Jürgen Görres, Leiter der Abteilung<br />
Energie beim AfU, „daher ist es wichtig, jedes Potenzial – ob Abwasserwärme,<br />
Abwärme, Geothermie, Solarenergie und anderes<br />
mehr – zu nutzen. Dabei ist es unbedingt notwendig, auch einen<br />
Großteil der Gebäude energetisch zu sanieren und damit den<br />
Wärmebedarf zu minimieren.“<br />
Die klimaneutrale Wärmeversorgung ist sowohl über eine Einzelversorgung<br />
als auch über einen Wärmeverbund zu realisieren.<br />
Dabei spielt die bestehende Fernwärmeversorgung auch eine<br />
wichtige Rolle. Für den Ausbau des Verbunds gilt es, Zonen zu<br />
identifizieren, in denen ein Wärmenetz praktikabel wäre.<br />
Der im Ausschuss für Klima und Umwelt vorgestellte Entwurf<br />
für Eignungsgebiete zeigt, dass sich die in <strong>Stuttgart</strong> bestehenden<br />
Wärmenetze verdichten und zum Teil erweitern lassen. Hinzu<br />
sollen Gebiete kommen, die sich aufgrund ihrer Struktur und<br />
möglicher Wärmequellen für ein neues klimaneutrales Wärmenetz<br />
eignen. Sie sind nach ihrem zeitlichen und planerischen Status<br />
in zwei Prioritäten eingeteilt. Daneben gibt es auch Gebiete,<br />
die aufgrund ihrer sehr hohen Bebauungsdichte und des geringen<br />
Gebäudeabstands wenig Möglichkeiten für eine klimaneutrale<br />
Einzelversorgung haben, sodass auch hier Wärmenetze als<br />
Option zu prüfen sind.<br />
SCHRITTE BIS ZUR FERTIGEN WÄRMEPLANUNG<br />
Die Landeshauptstadt will die vorläufigen Ergebnisse der kommunalen<br />
Wärmeplanung am 29. September wiederum im Ausschuss<br />
für Klima und Umwelt vorstellen. Unmittelbar danach<br />
sollen die Bürgerinnen und Bürger in die Wärmeplanung eingebunden<br />
werden. Eine Informationsveranstaltung am 5. Oktober<br />
präsentiert dafür den Planungsstand der breiten Öffentlichkeit<br />
und erläutert die Methodik.<br />
Die vorläufigen Ergebnisse werden dann auf der Internetseite<br />
www.stuttgart.de veröffentlicht und auch im Amt für Umweltschutz<br />
einsehbar sein. Im Oktober besteht die Möglichkeit, Anregungen,<br />
Rückmeldungen und Stellungnahmen an das Amt für<br />
Umweltschutz zu schicken, die in die Beratung der Endfassung<br />
des kommunalen Wärmeplans einfließen. Vorgesehen ist, dass<br />
der Gemeinderat die Wärmeplanung für das Stadtgebiet <strong>Stuttgart</strong><br />
im Dezember beschließt.<br />
<br />
© Autor: Karl Gutbrod<br />
Die Grafik aus dem Entwurf der kommunalen Wärmeplanung<br />
markiert im <strong>Stuttgart</strong>er Stadtgebiet die Zonen mit bestehenden<br />
Wärmenetzen, Eignungs- und Versorgungsgebiete,<br />
Erweiterungsbereiche und Einzelversorgungsgebiete.<br />
Abbildung/Rechte: Amt für Umweltschutz, LHS<br />
10<br />
Foto: Uli Deck/EnBW<br />
11
Immobilien<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
IMMOBILIENMÄRKTE<br />
IN AUFRUHR<br />
DER KAMPF UMS HAUS<br />
Die hohe Inflation macht sich für Verbraucher in erster Linie<br />
durch höhere Preise für Lebensmittel, Baumaterialen oder<br />
Heizkosten bemerkbar. Sie wirkt sich aber ebenfalls auf aktuelle<br />
Kredite und Kreditvorhaben aus – mit Vor- und Nachteilen.<br />
Aktuell betrifft das unter anderem den Bausektor: Hier sorgt<br />
die weltweit erhöhte Nachfrage nach Baumaterialien dafür, dass<br />
auch die Kosten für Bauarbeiten steigen. Die derzeitige Preisentwicklung<br />
hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf Verbrauchsausgaben,<br />
sondern ebenfalls auf Kreditzinsen.<br />
Da das Geld bei einer hohen Inflationsrate an Wert verliert, werden<br />
auch Kredite entwertet und Kreditnehmer können gegebenenfalls<br />
von einer Inflation profitieren. Das ist der Fall, wenn die<br />
Inflationsrate über die Kreditkalkulation hinausgeht. Denn die<br />
Inflationsrate ist für Banken eine wichtige Kennzahl bei der Berechnung<br />
des Realzinses und der Preisgestaltung von Krediten.<br />
Üblicherweise bieten Kreditgeber Zinssätze an, die über der Inflationsrate<br />
liegen, wobei sie die erwartete Inflationsrate in den<br />
Zinssatz einpreisen.<br />
Die aktuell steigende Inflation führt allerdings dazu, dass der Realzins<br />
für Ratenkredite ins Negative fällt. Dieser berechnet sich<br />
aus dem mit der Bank vereinbarten mittleren Zinssatz, dem Nominalzins,<br />
und der aktuellen Inflationsrate. Bei einem Nominalzins<br />
von drei Prozent und einer Inflationsrate von 5,2 Prozent ergäbe<br />
sich mit der entsprechenden Formel ein Realzins von minus<br />
2,09 Prozent. Das bedeutet, Kreditnehmer, die einen laufenden<br />
Ratenkredit bedienen, müssen weniger Geld zurückzahlen als<br />
sie erhalten haben. Oder anders formuliert: Die Kreditschulden<br />
entwerten sich durch die Inflation.<br />
Das gilt jedoch nicht bei Krediten mit variablen Zinsen, die nur<br />
für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind und während<br />
der Kreditlaufzeit durch den Kreditgeber jederzeit geändert<br />
werden können. In diesem Fall führt die steigende Inflation dazu,<br />
dass sich auch der Zinssatz mit der steigenden Teuerungsrate<br />
erhöht. Bei Haus- oder Immobilienfinanzierungen mit einem<br />
Annuitätendarlehen statt einem variablen Darlehen gilt hingegen<br />
dasselbe wie bei einem Ratenkredit: Die Kreditzahlungen<br />
verlieren bei einer stark steigenden Inflation an Wert, wobei die<br />
Gesamtdauer der Finanzierung eine untergeordnete Rolle spielt.<br />
Läuft die Zinsfestschreibung aus, passt der Kreditgeber den<br />
neuen Zins an die Inflationsrate an und kalkuliert somit auch<br />
einen Anstieg der Inflation neu mit ein. Kreditnehmer profitieren<br />
jedoch nur dann von der steigenden Inflation, wenn auch<br />
ihr Gehalt oder Lohn zeitnah an die Inflation angeglichen wird.<br />
Andernfalls verpufft der positive Effekt, da sie mehr Geld für den<br />
Lebensunterhalt aufwenden müssen.<br />
FÜRS GLEICHE GELD GIBT ES BEI HÖHEREN ZINSEN<br />
JETZT OFTMALS WENIGER HAUS<br />
Die Zinsen sind in einem Tempo gestiegen wie selten in der Geschichte.<br />
Die Folge ist ein tägliches Drama. In den Hauptrollen:<br />
Hauskäufer, Verkäufer, Makler und Finanzierer. Denn das bedeutet<br />
steigende Zinsen jetzt beim Immobilienkauf:<br />
Die Banken verlangen eine höhere Tilgung: Für die Finanzierung<br />
steigt die monatliche Belastung deutlich. Damit der aufgenommene<br />
Kredit in einem Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden<br />
kann, verlangen die meisten Banken eine Anfangstilgung<br />
von 2 oder 3 Prozent. Die Folge: Konnten im Jahr 2021 mit 1.000<br />
Euro monatlich bei 1 Prozent Zins und 3 Prozent Tilgung noch<br />
300.000 Euro finanziert werden, sind mit dem aktuellen Zins von<br />
ca. 3,5 Prozent und 3 Prozent Tilgung nur 185.000 Euro finanzierbar.<br />
Müssen aber 300.000 Euro finanziert werden, beträgt die<br />
monatliche Belastung bei 3 Prozent Tilgung schon 1.625 Euro.<br />
Wenn Sie heute eine Immobilie finanzieren wollen, sollten Sie<br />
deshalb genau nachrechnen, ob das monatliche Budget ausreicht.<br />
Monatliche Belastungen für Zins und Tilgung sollten nicht mehr<br />
als 30 bis 35 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens betragen.<br />
Denn es kommen noch mindestens 10 bis 15 Prozent an<br />
Kosten für den Unterhalt der Immobilie wie Strom, Heizung,<br />
Wasser, Steuern oder Gebühren dazu.<br />
Kreditkonditionen in der Werbung oft zu niedrig angesetzt:<br />
Ebenso sollten Sie sich nicht von angebotenen Zinsen bei der<br />
Hausbank oder auf Internetportalen blenden lassen. Meist gelten<br />
diese Angebote nur für einen Teil der Kreditsumme. Mit höherem<br />
Fremdkapitalbedarf steigt das Risiko der Bank und damit<br />
auch der Zins für die Finanzierung. Können beispielsweise nur<br />
die Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 12 Prozent mit Eigenkapital<br />
finanziert werden, ist eine 100-Prozent-Finanzierung nötig.<br />
Je nach Bank wird dafür ein um bis zu 1 Prozent höherer Zins<br />
verlangt. Sie finanzieren solide, wenn Sie mit 20 bis 30 Prozent<br />
Eigenkapital sowie Eigenkapital für die Finanzierung der Kaufnebenkosten<br />
rechnen.<br />
15 Jahre Zinsbindung kann weiter sinnvoll sein: Auch wenn<br />
die Zinsen steigen, sollten Sie über längere Zinsbindungen als 10<br />
Jahre nachdenken. Der Zins für 15-jährige Zinsbindungen liegt<br />
aktuell um ca. 0,3 Prozent höher als für 10 Jahre. Die monatliche<br />
Belastung ist also höher bzw. die Tilgung bei vergleichsweiser<br />
gleicher Rate niedriger. Hinzu kommt, dass bei Darlehen nach<br />
10 Jahren ein einseitiges gesetzliches Kündigungsrecht besteht.<br />
Während bei 10 Jahren Laufzeit die Restschuld zwingend mit<br />
dem dann aktuellen Marktzins finanziert werden muss, hat man<br />
bei 15-jähriger Zinsbindung ein um 5 Jahre längeres Zeitfenster.<br />
Sondertilgungen beantragen und Fördergelder nutzen: Hilfreich<br />
sind Sondertilgungsrechte, mit denen man die Tilgung beschleunigen<br />
kann und die Restschuld nachhaltig reduziert. Sondertilgungsrechte<br />
werden auf Nachfrage in der Regel eingeräumt.<br />
Einige Banken bieten auch zwei oder drei Tilgungssatzwechsel<br />
während der Zinsbindung an. Das ist eine weitere Option, flexibel<br />
zu sein. Grundsätzlich sollten auch Fördermöglichkeiten der<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in die Planung einbezogen<br />
werden.<br />
EIGENKAPITAL, KOSTEN, ABLAUF UND STEIGENDE<br />
ZINSEN: KÖNNEN SIE SICH EINE IMMOBILIE LEISTEN?<br />
Inflation, gestiegene Zinsen und ein heiß gelaufener Immobilienmarkt:<br />
Die Finanzierung von Eigentum ist eine echte Herausforderung.<br />
Wir erklären, ob – und wie – Sie trotzdem erfolgreich<br />
sein können.<br />
Um die Höhe eines Darlehns ermitteln zu können, muss man<br />
alle monatlichen Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n gegenüberstellen.<br />
Der beste Zeitpunkt ist noch immer: jetzt. Das gilt auch für die<br />
Immobilienfinanzierung – auch wenn die Zinsen in diesem Jahr<br />
sehr deutlich gestiegen sind. Wer es sich leisten kann, sollte mit<br />
dem Traum von Eigenheim nicht warten.<br />
Doch was können Sie sich überhaupt leisten? Hier erfahren Sie<br />
alles, um die vielleicht wichtigste finanzielle Entscheidung Ihres<br />
Lebens treffen zu können.<br />
WIE HABEN SICH DIE BAUZINSEN ENTWICKELT?<br />
Die Bauzinsen sind seit Jahresbeginn rasant gestiegen. Die<br />
Zinsen für zehnjährige Darlehen hätten sich vervierfacht, von<br />
rund einem Prozent auf aktuell rund 4 Prozent, so der Kreditvermittler<br />
Interhyp. Zum Vergleich: „So hoch waren die<br />
Konditionen für Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung zuletzt<br />
2011“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft<br />
bei Interhyp. „Die Baufinanzierungszinsen sind in<br />
diesem Jahr so heftig gestiegen wie noch nie zuvor innerhalb<br />
einer so kurzen Zeit“, sagt Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender<br />
des Vermittlers Dr. Klein.<br />
Im Schnitt kosten Hypothekendarlehen mit 10 bis 20 Jahren<br />
Zinsbindung inzwischen mehr als 4 Prozent Zinsen im Jahr,<br />
heißt es auch in der <strong>Ausgabe</strong> (12/2022) – „schlechte Nachrichten<br />
für Immobilienkäufer“. Ein solches Zinsniveau verteuert<br />
Finanzierungen deutlich. Wichtig zu wissen: Die Angaben zu<br />
den Zinsen sind Durchschnittswerte.<br />
GEHT DAS JETZT IN DEM TEMPO SO WEITER?<br />
Nach dem starken Anstieg könnte es nun wieder zu zeitweisen<br />
Schwankungen und Konditionsrückgängen kommen, so<br />
Interhyp. Aber: Man sehe keine Anzeichen für eine Trendumkehr.<br />
„Trotz der drohenden Rezession wollen die Notenbanken<br />
ein hohes Tempo bei den Zinsanhebungen im Herbst und<br />
Winter beibehalten“, sagt Mirjam Mohr. „Auch wenn viele<br />
Institute die erwarteten Leitzinserhöhungen zum Teil bereits<br />
eingepreist haben, müssen Immobilienkäuferinnen und -käufer<br />
weiter mit leicht höheren Bauzinsen rechnen.“<br />
Wie stark die Zinsen mittel- und langfristig stiegen, sei derzeit<br />
besonders schwierig zu prognostizieren, sagt Michael Neumann<br />
von Dr. Klein. Er rechnet mit einer moderaten Steigerung im<br />
Vergleich zu 2022. Eines sei aber klar: „Von dem extrem niedrigen<br />
Zinsniveau der letzten Jahre haben wir uns deutlich entfernt<br />
– diese Phase ist vorbei und wird so auch nicht wiederkommen.“<br />
WIE LÄUFT DIE FINANZIERUNG<br />
MIT IMMOBILIENKREDIT AB?<br />
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät zu einem klassischen<br />
Annuitätendarlehen. Kreditnehmer zahlen dabei eine<br />
feste monatliche Rate, die sogenannte Annuität. Sie setzt sich aus<br />
Tilgung und Zinszahlung zusammen. Anfangs ist der Zinsanteil<br />
12<br />
Bild: Montage Klaus Bossert; Fotos Michael/Alik Mulikov – www.stock.adobe.com<br />
13
Immobilien<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
noch sehr hoch, im Lauf der Zeit dreht sich dieses Verhältnis um<br />
weil Sie den gleichen Sollzinssatz auf eine immer geringere<br />
Restschuld zahlen. Ein Immobilienkredit hat folgende Parameter:<br />
• Darlehenssumme<br />
• Sollzinssatz (Nominalzins)<br />
• Effektivzinssatz: Sollzins plus anfallende Kosten<br />
• Zinsbindungszeit (Laufzeit)<br />
• monatliche Rate (Annuität)<br />
Bei einem sogenannten Volltilgerdarlehen wird der Kredit innerhalb<br />
der festgelegten Laufzeit abbezahlt. Eine Anschlussfinanzierung<br />
mit einem neuen Kredit wird also nicht notwendig. Vorteile:<br />
kein Zinserhöhungsrisiko, feste Monatsrate, tendenziell etwas<br />
bessere Zinsen bei vielen Anbietern. Nachteile: wenig Flexibilität<br />
bei der Tilgung, vor allem müssen Kreditnehmer schon früh<br />
hohe Summen tilgen können. Ist nach Ablauf der Zinsbindung<br />
noch eine Restschuld offen, wird wiederum eine Anschlussfinanzierung<br />
nötig. Das ist häufig der Fall.<br />
Mit einem Forward-Darlehen sichert man sich für den Anschlusskredit<br />
bereits ganz am Anfang der ersten Finanzierung<br />
einen bestimmten Zins. Ob das sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal<br />
sagen – es hängt von der Zinsentwicklung ab. Steigen die<br />
Zinsen, hat man einen Vorteil. Sinken die Zinsen, zahlt man<br />
trotzdem mehr.<br />
Wichtig: Verbraucherschützer empfehlen auf jeden Fall, jährliche<br />
Sondertilgungen zu vereinbaren. So können unter anderem<br />
Erbschaften und Tantiemen zur Tilgung genutzt werden. Laut<br />
der Zeitschrift „Finanztest“ gibt es derzeit 5 Prozent Sondertilgung<br />
pro Jahr ohne Aufschlag. Auch 10 Prozent sind bei einigen<br />
Anbietern kostenlos drin. Wer noch mehr Spielraum möchte,<br />
kann statt einem fixen Annuitätendarlehen auch einen flexiblen<br />
Kredit wählen. Hier lässt sich zum Beispiel zusätzlich die Ratenhöhe<br />
ändern.<br />
Vorteile: Die Schuldentilgung lässt sich an die Lebenssituation<br />
anpassen, zum Beispiel an ein wechselndes Einkommen. Nachteil:<br />
Für die Flexibilität wird meist ein Aufschlag fällig. Vorsicht<br />
hohe Gebühren: Verbraucherschützer raten von Kombinationen<br />
aus Bausparverträgen, Lebensversicherungen oder Investmentfonds<br />
mit Darlehen in fast allen Fällen ab. Zu teuer, zu unflexibel.<br />
WELCHE KOSTEN FALLEN BEIM IMMOBILIENKAUF AN?<br />
Interessenten dürfen nicht allein mit dem angebotenen Preis für<br />
ein Objekt rechnen. Die Gesamtkosten setzen sich so zusammen:<br />
Kaufpreis<br />
• Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und<br />
Maklercourtage (insgesamt etwa 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises)<br />
• eventuelle Sanierungskosten bei gebrauchten Häusern<br />
• Kosten für den Umzug, neue Möbel und den Garten<br />
• Eigenkapital beim Immobilienkauf: Wie viel brauche ich?<br />
Je mehr Eigenkapital, umso besser. Denn damit verringert sich<br />
die Summe, die man als Kredit aufnehmen muss. Wer kein oder<br />
wenig Eigenkapital aufbringt, hat folgende Nachteile:<br />
• Man bezahlt höhere Zinsen.<br />
• Die Entschuldung dauert länger.<br />
Bei einem vorzeitigen Verkauf – aus welchen Gründen auch<br />
immer – steigt das Risiko, unterm Strich auf Schulden sitzen zu<br />
bleiben. Aus diesen Gründen raten Verbraucherschützer, Sparverträge<br />
lieber zu kündigen, um damit den Eigenkapitalanteil zu<br />
erhöhen.<br />
Faustregel: Das Ersparte sollte mindestens für die Nebenkosten<br />
reichen. Das wäre dann eine 100-Prozent-Finanzierung. Entscheidend<br />
sei, ob der Kreditnehmer die Raten dauerhaft bezahlen<br />
kann, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale<br />
Baden-Württemberg. Wer kein absolut sicheres und hohes Einkommen<br />
hat, sollte mindestens 10 und am besten 20 Prozent des<br />
Kaufpreises mitbringen. Dazu raten unter anderem die Experten<br />
der Zeitschrift „Finanztest“.<br />
IMMOBILIENKREDIT: WELCHE MONATLICHE RATE<br />
KANN ICH MIR LEISTEN?<br />
Diese Rechnung ist Voraussetzung dafür, um die maximale<br />
Höhe des Darlehens zu ermitteln. Es kommt also darauf an, alle<br />
monatlichen Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n gegenüberzustellen.<br />
Alternativ lässt sich addieren, was man binnen eines Jahres an<br />
Kaltmiete gezahlt und zusätzlich gespart hat. Nur dieses Geld<br />
steht zur Verfügung, wenn Sie Eigentümer sind und den Kredit<br />
abbezahlen müssen. Wichtig ist aber auch der Blick in die Zukunft:<br />
Wie ändern sich Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n, wenn man in<br />
Eigentum lebt? Danach kann man den derzeitigen monatlichen<br />
Überschuss anpassen.<br />
Richtwert: Die Kreditrate sollte nicht mehr als 40 Prozent des<br />
Haushaltsnettoeinkommens ausmachen. Schließlich kostet die<br />
Lebenshaltung auch Geld. Außerdem möchte man sich durchaus<br />
noch die eine oder andere nette Anschaffung leisten können.<br />
Wichtig: Man sollte die Kreditrate dauerhaft tragen können. Dabei<br />
sind eine Reihe von kritischen Punkten zu berücksichtigen:<br />
• Wie sicher sind der eigene Job und das Einkommen?<br />
• Sind Kinder und damit ein Verdienstausfall durch Teilzeitarbeit<br />
eingeplant? Welche zusätzlichen <strong>Ausgabe</strong>n entstehen hier?<br />
• Gibt es für den Ernstfall Rücklagen?<br />
• Wann möchten Sie Ihr Darlehen getilgt haben?<br />
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, möglichst<br />
schon einige Jahre vor Rentenbeginn schuldenfrei zu sein. Denn<br />
auch ohne Schulden kostet die Immobilie weiter Geld, etwa für<br />
Instandhaltungen. Faustregel: Für den Werterhalt der Immobilie<br />
sollte man jährlich rund 2 Prozent des Wertes der Bausubstanz<br />
einkalkulieren. Die Bausubstanz ist der Immobilienwert minus<br />
den Grundstückswert. Grundsätzlich empfiehlt es sich schon<br />
von Anfang an möglichst viel zu tilgen. Faustregel der Stiftung<br />
Warentest: Mindestens 2 Prozent besser 3 Prozent Tilgung sollte<br />
man sich im Jahr leisten können.<br />
WELCHE LAUFZEIT IST BEIM IMMOBILIENKREDIT<br />
DIE BESTE OPTION?<br />
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil niemand der<br />
Entwicklung der Zinsen seriös voraussehen kann. Die Stiftung<br />
Warentest rät zu einer möglichst langen Zinsbindung, weil die<br />
Zinsen im langjährigen Vergleich immer noch niedrig seien.<br />
Der Kredit sei dann zwar teurer, biete aber mehr Sicherheit. Hier<br />
kommt es allerdings auch darauf an, wie schnell man von den<br />
Schulden herunterkommt. Wer rasch tilgt, braucht in der Regel<br />
keine überlange Zinsbindung, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.<br />
Finanzierungsprofi Niels Nauhauser erklärt: „Wer viel tilgt, für<br />
den sind 10 Jahre völlig ausreichend. Wer dagegen wenig tilgen<br />
kann, den kann ein Zinsanstieg härter treffen. Das Risiko<br />
kann man dann mit einer längeren Laufzeit reduzieren.“ Der<br />
Verbraucherschützer rät auf jeden Fall dazu, nur Angebote mit<br />
einer festen Laufzeit anzufragen. „Die Banken tun alles, um<br />
sich dem Zinswettbewerb zu entziehen.“ Sie bieten oft nicht<br />
ein Darlehen an, sondern mehrere kombinierte Kredite – zum<br />
Beispiel einmal mit 15 Jahren Laufzeit und einmal mit 5 Jahren<br />
Laufzeit. Finger weg.<br />
Zehn Jahre nach Auszahlung des Kredits besteht ohnehin ein<br />
Kündigungsrecht, unabhängig von der Laufzeit. Die Frist beträgt<br />
dafür sechs Monate. Auch Sondertilgungen sind dann möglich.<br />
Die beste Zeit für die Finanzierung von Immobilien ist jetzt. Die<br />
Zinsen sind zwar gestiegen, aber immer noch historisch niedrig.<br />
WIE LÄSST SICH DIE MAXIMALE<br />
KREDITSUMME BERECHNEN?<br />
Wer seinen voraussichtlichen monatlichen Überschuss ermittelt<br />
hat, kann daraus die maximale Monatsrate für den Kredit<br />
ableiten. Daraus wiederum lässt sich die Höhe des Darlehens<br />
bestimmen. Die maximale Summe lässt sich mit Rechnern im<br />
Internet ermitteln, zum Beispiel von der Stiftung Warentest, der<br />
FMH-Finanzberatung oder mit dem Hypothekenrechner von<br />
Zinsen-berechnen.de.<br />
Hierzu gibt man noch verschiedene andere Werte an, etwa den<br />
Sollzinssatz. Wer mit den Rechnern herumspielt, stellt fest: Die<br />
Werte hängen miteinander zusammen. Verändert man Zinssatz,<br />
Tilgungsrate und monatliche Rate, ändert sich auch die Darlehenssumme.<br />
Dazu schauen wir uns ein paar Beispiele an:<br />
• Bei einer monatlichen Rate von 1.000 Euro, einer Tilgung von<br />
2 Prozent und einem Sollzinssatz von 2 Prozent (Annuität also<br />
insgesamt bei 4 Prozent) liegt die Darlehenssumme bei 300.000<br />
Euro.<br />
• Will man nun 3 Prozent statt 2 Prozent tilgen (Annuität von<br />
fünf Prozent) und ändert nichts an den anderen Werten, liegt<br />
die Summe nur noch bei 240.000 Euro. Das gilt genauso bei 3<br />
Prozent Zins und 2 Prozent Tilgung, also der gleichen Annuität.<br />
• Wer sich bei 2 Prozent Tilgung und 2 Prozent Zins eine monatliche<br />
Rate von 1.500 Euro leisten kann, bekommt 450.000 Euro<br />
Darlehen.<br />
• Erhöht man bei der Monatsrate von 1.500 Euro die Tilgung<br />
auf 3 Prozent, reduziert sich die Summe wieder – auf 360.000<br />
Euro. Ebenso, wenn man einen Zins von 3 Prozent bei 2 Prozent<br />
Tilgung anlegt.<br />
Die Beispiele zeigen: Der Anstieg der Zinsen hat große Auswirkungen<br />
auf die Immobilie, die Sie sich am Ende leisten können –<br />
oder eben nicht mehr. Kompensieren lässt sich der Anstieg durch<br />
eine höhere Monatsrate. Aber gerade die lässt sich nicht beliebig<br />
erhöhen. Für viele Interessenten bedeutet das derzeit: Durch den<br />
jüngsten Zinsanstieg platzt der Traum vom Eigenheim. Erinnerung:<br />
Je mehr Eigenkapital, umso geringer der Zinssatz.<br />
Fazit: Wenn Sie die maximale Darlehenssumme ermittelt haben,<br />
wissen Sie, was Sie sich leisten können. Addieren Sie nun das Eigenkapital<br />
hinzu, ergibt sich die Summe, die Sie maximal für die<br />
Immobilie inklusive Nebenkosten und Sanierungsmaßnahmen<br />
ausgeben können.<br />
WIE FINDE ICH DIE BESTEN IMMOBILIENKREDITE?<br />
Gleich vorweg: Die Unterschiede bei den Zinsen können gewaltig<br />
sein. Wer nicht vergleicht, hat am Ende womöglich mehrere<br />
Zehntausend Euro mehr bezahlt als nötig, zeigt der diesjährige<br />
Zinsvergleich der Zeitschrift „Finanztest“ (<strong>Ausgabe</strong> 4/2022).<br />
Die Experten verglichen im Februar 2022 die Angebote von 89<br />
Banken, Kreditvermittlern, Bausparkassen und Versicherungen<br />
– und zwar für vier verschiedene Finanzierungstypen. Die<br />
Unterschiede waren zum Teil gewaltig. Hier einige Beispiele<br />
aus der Praxis:<br />
Bei einem Volltilgerdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und einer<br />
Darlehenssumme von 320.000 Euro lag das günstigste Angebot<br />
bei 1,43 Prozent und das teuerste bei 3,38 Prozent. Der Unterschied<br />
am Ende der Laufzeit: insgesamt 112.540 Euro. Bei einem<br />
flexiblen Darlehen über eine Summe von 450.000 Euro lag der<br />
niedrigste Zins bei 1,29 Prozent, der höchste bei 2,21 Prozent.<br />
Bei 15 Jahren Zinsbindung ein Unterschied von 53.430 Euro.<br />
Bei einer 100-Prozent-Finanzierung mit 20 Jahren Laufzeit und<br />
350.000 Darlehenssumme lag die Zinsspanne zwischen 1,48<br />
und 2,76 Prozent. Der Unterschied bei gleicher Monatsrate:<br />
67.360 Euro. Hinweis: Diese Daten sind mittlerweile überholt,<br />
weil die Zinsen stark gestiegen sind – man muss sich immer<br />
aktuell informieren. Sie zeigen aber gut, dass ein Zinsvergleich<br />
sich immer lohnt.<br />
Die „Finanztest“-Experten raten, sich mehrere Angebote einzuholen,<br />
etwa von einem Kreditvermittler, der regionalen Bank<br />
und der eigenen Hausbank. Bei Vermittlern sollte man nachfragen,<br />
ob auch die Angebote regionaler Anbieter gelistet sind. Kreditsumme,<br />
Ratenhöhe, Zinsbindung und Rückzahlungsmodalitäten<br />
sollten immer gleich sein.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
14<br />
15
Immobilien<br />
PREISABSCHLÄGE<br />
FÜR UNSANIERTE GEBÄUDE<br />
LAUT DEM INSTITUT DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT (IW) HAT<br />
FAST JEDES DRITTE EINFAMILIENHAUS IN DEUTSCHLAND EINE<br />
ENERGIEEFFIZIENZ-KLASSE VON F ODER SCHLECHTER<br />
Fast acht Millionen Gebäude, davon gehen Schätzungen aus,<br />
müssen in den nächsten Jahren allein in Deutschland klimaschonend<br />
saniert werden. Hintergrund ist eine neue Richtlinie<br />
der EU: Danach sollen alle Wohnimmobilien bis 2030 mindestens<br />
die Energieeffizienzklasse „F“, bis zum Jahr 2033 mindestens<br />
die Energieeffizienzklasse „D“ haben, also pro Quadratmeter<br />
maximal 130 Kilowattstunden pro Jahr an Strom verbrauchen.<br />
Ist dies nicht der Fall, drohen einzelne Gebäude nicht mehr vermietet<br />
oder verkauft werden zu können.<br />
Besonders Eigentümer großer Bestandsimmobilien wie Mehrfamilienhäuser<br />
stehen damit unter Zugzwang, denn ihre Objekte<br />
sind oft jahrzehntealt und wenig energieeffizient. Das bedeutet:<br />
Dächer müssen besser gedämmt, Fassaden erneuert und moderne<br />
Heizungsanlagen eingebaut werden.<br />
Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat fast jedes<br />
dritte Einfamilienhaus in Deutschland eine Energieeffizienzklasse<br />
von F oder schlechter. Deren Besitzer drohen nach Einschätzung<br />
des Instituts deutliche Wertverluste. „Ich halte hier<br />
einen Preisrückgang von zehn bis 20 Prozent im laufenden Jahr<br />
für möglich“, sagte unlängst der IW-Immobilienexperte Michael<br />
Voigtländer.<br />
ENERGIEEFFIZIENZ WIRKT SICH AUF PREISE AUS<br />
Unabhängig von der geplanten EU-Richtlinie sei jetzt schon am<br />
Markt zu beobachten, dass die Energieeffizienz von Gebäuden<br />
aufgrund der hohen Strom- und Gaspreise spürbare Auswirkungen<br />
auf die Preise habe. Hinzu kämen die gesetzlichen Vorgaben<br />
zu klimafreundlicheren Heizungen. „Für Käufer solcher Immobilien<br />
ist klar: Ich muss was tun, etwa bei der Dämmung, bei der<br />
Heizung, bei der Fußbodenheizung“, sagte Voigtländer. Zudem<br />
seien Sanierungen angesichts der hohen Baupreise teuer. „Mit<br />
den Plänen der Bundesregierung zum Heizungstausch wird der<br />
Handlungsdruck für Eigentümer nun größer.“<br />
Nach dem langen Immobilienboom, in dem die Preise deutlich<br />
stiegen, habe sich laut Voigtländer der Markt geändert: „Ältere<br />
Gebäude werden mit Abschlägen gehandelt, es wird mehr<br />
differenziert. Lage, Qualität und Energieeffizienz spielen eine<br />
größere Rolle.“<br />
EU WILL ENERGIEBEDARF SENKEN<br />
Dem Vorhaben der Sanierungspflicht liegt ein Vorschlag der<br />
EU-Kommission zugrunde. Sie hatte diesen vorgelegt, weil Gebäude<br />
ihren Angaben zufolge für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs<br />
und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen<br />
in der EU verantwortlich sind. Wenn Häuser besser gedämmt<br />
sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den<br />
Energiebedarf senken.<br />
Die geplante Gesetzesänderung ist Teil des Klimapakets „Fit for<br />
55“, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um<br />
mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen.<br />
Zudem sollen Bewohnerinnen und Bewohner durch geringeren<br />
Verbrauch vor sprunghaften Kosten durch Energiepreise<br />
geschützt werden.<br />
Auch der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai<br />
Warnecke, warnte vor einem dramatischen Wertverlust gerade<br />
bei älteren Gebäuden. Die EU-Kommission weist wiederum<br />
darauf hin, dass sich Renovierungen durch weniger Energieverbrauch<br />
auf lange Sicht auszahlten.<br />
Wie teuer die Sanierungen werden, hängt vom Einzelfall ab.<br />
Jakob Grimm, Referent bei Haus & Grund, rechnet auf Grundlage<br />
der neuen Regeln zunächst eher mit Einzelmaßnahmen. Das<br />
könnten bessere Fenster, neuere Heizungen oder eine bessere<br />
Dämmung sein.<br />
Für die Sanierungen soll aber auch Geld aus EU-Töpfen bereitgestellt<br />
werden. Bereits Ende 2021 hieß es vonseiten der Kommission,<br />
dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt<br />
zur Verfügung stünden. Das Parlament spricht sich zudem<br />
dafür aus, dass die EU-Staaten den Zugang zu Zuschüssen und<br />
Finanzierungen erleichtern sollten.<br />
Allerdings: Mit der Abstimmung im EU-Parlament im Frühjahr<br />
sind die Pläne noch nicht beschlossen. Die EU-Staaten und das<br />
Europaparlament müssen noch einen Kompromiss finden, bevor<br />
die Vorgaben in Kraft treten können.<br />
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Immobilien/Neues vom Markt<br />
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DARAUF SOLLTEN KAUFINTERESSENTEN JETZT ACHTEN<br />
Große Wohnungsbauprojekte verzögern sich um Jahre.<br />
Trotz des knappen Angebots gaben im ersten Quartal<br />
die Immobilienpreise in <strong>Stuttgart</strong> etwas nach.<br />
Seit April lässt die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW)<br />
ihr großes Wohnbauprojekt am Stöckach ruhen. Auf dem<br />
ehemaligen Betriebsgelände sollte ein Vorzeigeprojekt mit<br />
800 Wohnungen und 60.000 Quadratmetern Wohnfläche<br />
entstehen. Kaum eine andere Entscheidung macht die Immobiliensituation<br />
in <strong>Stuttgart</strong> deutlich: Um bis zu ein Drittel<br />
sollen die Kosten für das mit einem mittleren dreistelligen<br />
Millionenbetrag kalkulierte Projekt gestiegen sein. Die<br />
Internationale Bauausstellung IBA'27 verliert damit eines<br />
ihrer profiliertesten Projekte.<br />
Dass ausgerechnet der in öffentlichem Besitz befindliche finanzkräftige<br />
Energieversorger jetzt das Risiko scheut, zu<br />
bauen, spricht für sich. Es sollte ein Vorzeigequartier für<br />
nachhaltiges Wohnen im Elektrozeitalter werden. Die<br />
Marktsituation lasse „die wirtschaftliche Umsetzung zurzeit<br />
nicht zu“, teilte EnBW mit. Der Fall zeigt nicht nur die Wirkung<br />
explodierender Baukosten, sondern spiegelt auch die<br />
Furcht von Investoren wider.<br />
„Die Talsohle ist noch lange nicht erreicht. Wir schauen<br />
uns nach neuen Projekten um, halten uns derzeit aber mit<br />
Abschlüssen zurück“, sagt Philipp Pferschy, Vorstand der ‚<br />
Immobilien AG.<br />
Das Münchener Familienunternehmen hat gerade noch<br />
rechtzeitig vor gut einem Jahr seine Projekte Mayliving und<br />
Foto: Hans-Martin Goede – www.stock.adobe.com<br />
Mayoffice am Höhenpark Killesberg mit 70 Neubauwohnungen<br />
und etwa 10.000 Quadratmeter Bürofläche fertiggestellt<br />
und vermarktet. Die Nachfrage besonders nach Wohnungen<br />
sei zwar weiterhin groß, aber nach dem deutlichen<br />
Anstieg vor allem der Finanzierungskosten sei „das Risiko<br />
sehr hoch, dass sich Projekte bei nachlassenden Verkaufspreisen<br />
am Ende nicht rechneten“, betont Pferschy.<br />
Immobilien <strong>Stuttgart</strong>: Stadt gibt Finanzspritzen für Wohnungsbau<br />
Der Rückzug der EnBW ist bei Weitem kein Einzelfall: Die<br />
in Turbulenzen geratene Adler Group hat das Eiermann-Areal<br />
(früher IBM) mit 1.Ω400 geplanten Wohnungen<br />
auf die Verkaufsliste gesetzt. Wann dort einmal gebaut<br />
wird, ist fraglich. Die Stadt könnte in der verfahrenen Situation<br />
einspringen. „Das wird gerade ausgelotet und verhandelt“,<br />
sagt Thorsten Donn, Leiter der <strong>Stuttgart</strong>er Stadtplanung.<br />
Aber bereits die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG<br />
musste mit einer Finanzspritze über 200 Millionen Euro fit<br />
gemacht werden, um ihre Projekte nach der Kostenexplosion<br />
fertigzustellen.<br />
DOCH WO LIEGEN DIE VIERTEL, DIE AM NOCH<br />
EHESTEN WERTZUWÄCHSE VERSPRECHEN?<br />
Exklusive Daten von vdp Research, einer Tochter des Verbands<br />
der Deutschen Pfandbriefbanken (vdp), sowie Einschätzungen<br />
von Immobilienfachleuten aus der Schwabenmetropole<br />
geben Antworten.<br />
Bildnachweis: Johannes Müller<br />
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Immobilien/Neues vom Markt<br />
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<strong>Stuttgart</strong>-Vaihi<br />
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Gute Lagen in <strong>Stuttgart</strong> mit guter Substanz wie Killesberg, Degerloch oder Frauenkopf blieben relativ preisstabil.<br />
Mit 6.000 Euro pro Quadratmeter bleibt <strong>Stuttgart</strong>-West das<br />
teuerste Pflaster für Eigentumswohnungen.<br />
Waren Einfamilienhäuser im vergangenen Jahr in Lagen<br />
wie Bad Cannstatt, Heumaden oder Plieningen noch um<br />
gut zehn Prozent im Preis gestiegen, kosteten Einfamilienhäuser<br />
beispielsweise in Bad Cannstatt im ersten Quartal<br />
mit 5.240 Euro pro Quadratmeter rund 3,3 Prozent weniger<br />
als im Schlussquartal 2022.<br />
Das ist zwar ein deutlicher Rückgang, aber vor dem Hintergrund<br />
des massiven Preisanstiegs noch im Gesamtjahr 2022<br />
erscheint es eher eine Korrektur hin zu mehr Normalität zu<br />
sein als ein Absturz.<br />
Immobilienexperten sehen <strong>Stuttgart</strong> auf dem deutschen Immobilienmarkt<br />
wegen seiner Wirtschaftskraft durch Konzerne<br />
wie Mercedes, Bosch und Porsche und zahlreiche<br />
Mittelständler nach wie vor als stabile Nummer zwei hinter<br />
München. „<strong>Stuttgart</strong> lohnt sich noch immer“, sagt Robin<br />
Frank von der Immobilienvermittlung der BW-Bank. Gute<br />
Lagen mit guter Substanz wie Killesberg, Degerloch, Frauenkopf,<br />
am besten noch mit Blick auf die Stadt, blieben relativ<br />
preisstabil.<br />
„Das Segment Einfamilienhaus in Halbhöhenlage wird allerdings<br />
nur selten bedient, und es werden nach wie vor<br />
hohe Preise gezahlt“, sagt auch Yannick Altendorfer vom<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Immobilienspezialisten Pflugfelder. Von einer<br />
Marktveränderung sei dort weniger zu spüren, allerdings<br />
seien die Themen Energie und Sanierung deutlich in den<br />
Vordergrund gerückt.<br />
Das Niveau des <strong>Stuttgart</strong>er Mietspiegels ist zwischen 2020<br />
und 2022 um 6,8 Prozent auf 11,<strong>04</strong> Euro pro Quadratmeter<br />
Wohnfläche gestiegen (Nettokaltmiete). Das klingt für eine<br />
Landeshauptstadt nicht zu hoch, aber in der Realität müssen<br />
Mieter schnell mal fünf Euro mehr pro Quadratmeter<br />
auf den Tisch legen. „Viele, die sich jetzt kein Haus<br />
mehr leisten können, gehen auf den Mietmarkt“, stellt<br />
GIEAG-Vorstand Pferschy fest. Das sorge für weitere<br />
Steigerungen bei Mieten.<br />
Wie komplex der <strong>Stuttgart</strong>er Markt ist, zeigt der Grundstücksmarktbericht<br />
zum ersten Quartal. Der Gutachterausschuss<br />
rechnet für das weitere Jahr <strong>2023</strong> mit deutlich weniger<br />
Verkäufen und einem umsatzschwachen Jahr mit weiter<br />
fallenden Preisen. „Das Jahr <strong>2023</strong> beginnt auf dem <strong>Stuttgart</strong>er<br />
Immobilienmarkt, wie das Jahr 2022 zu Ende gegangen<br />
ist“, sagt der Vorsitzende des Gutachterausschusses für die<br />
Ermittlung von Grundstückswerten in <strong>Stuttgart</strong>, Günter<br />
Siebers. „Transaktionszahlen und Geldumsätze liegen zum<br />
Teil deutlich unterhalb des Niveaus des Vorjahresquartals.“<br />
Besonders prägnant sei dabei der Umsatzrückgang im Bereich<br />
der Eigentumswohnungen im Neubau: „Nur 15 Neubauwohnungen<br />
konnten in <strong>Stuttgart</strong> im ersten Quartal verkauft<br />
werden. Mit einem Geldumsatz von rund 10,1 Millionen<br />
ist das der mit Abstand schwächste Jahresanfang in<br />
diesem Segment seit Beginn der digitalen Erfassung der<br />
Kaufverträge im Jahr 1985.“<br />
Wer jetzt in <strong>Stuttgart</strong> etwas kaufen will, hat momentan<br />
also zumindest eine etwas bessere Verhandlungsposition<br />
als noch vor Jahresfrist.<br />
‚„Die Käufer können taktieren, verweisen auf die hohen Zusatzkosten<br />
für energetische Sanierungen und drücken den<br />
Preis um sechsstellige Beträge“, sagt ein Makler.<br />
Die langen Vermarktungszeiten sind zudem auch eine Folge<br />
überhöhter Erwartungen der Verkäufer. Angebot und Nachfrage<br />
seien nicht mehr so leicht übereinanderzulegen. Aber<br />
erstmals können sich Geduld, gute Nerven und Verhandlungsgeschick<br />
für Immobilienkäufer wieder auszahlen. <br />
Quelle: Handelsblatt/Stadt <strong>Stuttgart</strong><br />
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Mit dem Aufruf „Wohnungsbau jetzt – sozial und zukunftsfähig“<br />
wenden sich die Architektenkammer<br />
Baden-Württemberg (AKBW) und IBA'27 an die Landesregierung.<br />
Das Positionspapier wurde vom AKBW-Vorstand<br />
einstimmig verabschiedet. Es bestehe akuter Handlungsbedarf,<br />
heißt es dort. Obwohl die mehr als 450 Millionen aus<br />
der sozialen Wohnraumförderung bereits im Mai komplett<br />
vom Markt abgerufen wurden, wurden dennoch zahlreiche<br />
Projekte storniert. Investoren springen ab, weil sich – infolge<br />
steigender Zinsen, Inflation und teils massiver Baukostensteigerungen<br />
– Quersubventionierungen über verkäufliche<br />
Wohneinheiten nicht mehr rechneten. Dieser faktische Stopp<br />
im sozialen Wohnungsbau bedrohe den sozialen Frieden im<br />
Land, so das Fazit die AKBW.<br />
Gemeinsame Position, AKBW, Mai <strong>2023</strong>:<br />
AUFRUF „WOHNUNGSBAU JETZT –<br />
SOZIAL UND ZUKUNFTSFÄHIG!“<br />
Wohnraummangel spaltet die Gesellschaft!<br />
Der Wohnungsmangel war bereits vor den Krisen eklatant.<br />
Die Prognos Studie von 2017 zeigte für Baden-Württemberg,<br />
dass die jährlichen Wohnungsfertigstellungen auf mindestens<br />
54.000 Wohneinheiten gesteigert werden müssten, damit<br />
die Wohnungslücke nicht von 88.000 Wohnungen im Jahr<br />
Sonderformate wie die Bundesgartenschau in<br />
Heilbronn 2019 zeigen, welche Innovationskraft<br />
unter den richtigen Rahmenbedingungen für<br />
die Bauwirtschaft entstehen kann.<br />
WOHNUNGSBAU – ARCHITEKTENKAMMER<br />
FORDERT RETTUNGSSCHIRM JETZT!<br />
2015 auf über 200.000 Wohnungen steigt. Stattdessen sanken<br />
die Fertigstellungen seit 2020 stetig. Für <strong>2023</strong> wird ein<br />
Rückgang von 25 Prozent erwartet. Gerade der preissensible<br />
Wohnungsbau kommt nahezu zum Stillstand.<br />
Die gesellschaftliche Relevanz des Wohnungsbaus ist enorm.<br />
Bereits 2021 waren jede sechste Familie und jede dritte Alleinerziehende<br />
mit Wohnraum unterversorgt. Diese Entwicklung<br />
verschärft sich zulasten unterer Einkommensschichten weiter.<br />
Schon heute sind mehr als 10 Prozent der Bevölkerung in<br />
Wohnungen untergebracht, die nach Standards der Vereinten<br />
Nationen als unzureichend definiert sind. Zwischenzeitlich<br />
hat sich die Konkurrenzsituation auf dem Wohnungsmarkt<br />
weiter verschärft.<br />
Die Ursachen liegen auf der Hand:<br />
hohe Anforderungen, hohe Kosten, hohe Zinsen<br />
Über die gesamte Wertschöpfungskette sind die Kosten von<br />
Bauprojekten massiv gestiegen. Kostensteigerungen konnten<br />
in Zeiten günstiger Kredite ausgeglichen werden. Durch die<br />
gestiegenen Zinsen ist dies nicht mehr möglich. Aufgrund<br />
der Kombination aus hohen Anforderungen, hohen Kosten<br />
und hohen Zinsen sind viele Projekte nicht refinanzierbar<br />
und insgesamt unwirtschaftlich. Dies betrifft die klassische<br />
Projektentwicklung in ähnlichem Maße wie die gemeinwohlorientierte<br />
Wohnungswirtschaft.<br />
Förderinstrumente und Innovationsprogramme<br />
zu wenig wirksam<br />
Die Förderinstrumente von Bund und Land sollten die<br />
Mehrkosten durch gestiegene Anforderungen an Gebäude<br />
dämpfen. Dies funktionierte selbst unter günstigsten Marktbedingungen<br />
nur bedingt. Im aktuellen Zinsumfeld und der<br />
aktuellen Lieferkettensituation sind die Instrumente weitestgehend<br />
unwirksam – trotz Baupreisindexierung der Wohnraumförderung<br />
in Baden-Württemberg. Zusätzliche Anforderungen<br />
gegenüber den gesetzlichen Standards erschweren den<br />
Zugang zu den Fördermitteln signifikant. Daher werden Projekte,<br />
die kurz vor der Realisierung stehen, in beinahe letzter<br />
Sekunde gestoppt.<br />
Rettungsschirm und zukunftsfeste Wohnraumförderung<br />
„made in Baden-Württemberg“<br />
Der Einbruch im Wohnungsbau geht vor allem zu Lasten der<br />
schwachen Marktteilnehmer. Zur Entschärfung des Wohnungsmangels<br />
und somit zur Entspannung der sozialen Folgen<br />
ist eine Doppelstrategie notwendig:<br />
Erstens muss kurzfristig und zeitlich begrenzt ein Rettungsschirm<br />
gespannt werden, der dem Bau bezahlbarer Wohnungen<br />
durch die Talsohle hilft. Es braucht einen Impuls, um<br />
Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen, über die Wirtschaftlichkeitsschwelle<br />
zu heben.<br />
Zweitens unterbreiten die Architektenkammer Baden-Württemberg<br />
und die Internationale Bauausstellung Region <strong>Stuttgart</strong> 2027<br />
(IBA'27) einen Diskussionsvorschlag, wie die Wohnungsbauförderung<br />
mittelfristig zukunftsfest ausgestaltet werden könnte,<br />
um stark aus der Talsohle hervorzugehen: ein baden-württembergisches<br />
Modell für ein Förderschema „Zukunft Wohnen“.<br />
Dieses könnte sich zu einem Lösungsimpuls für ein bundesweites<br />
Problem entwickeln.<br />
Quelle: Architektenkammer Baden-Württemberg; www.akbw.de<br />
DOPPELSTRATEGIE – EIN LÖSUNGSIMPULS<br />
AUS BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
1. KURZFRISTIG ZIELGENAU FÖRDERN<br />
Zur Umsetzung schlägt die AKBW eine Doppelstrategie vor.<br />
Ein Rettungsschirm für den Wohnungsbau mit bezahlbaren<br />
Mieten für Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen,<br />
würde dem Wohnungsmarkt durch die Talsohle helfen. Bereitstehende<br />
Mittel von Bund und Land sollen möglichst große und<br />
kurzfristige Wirkung erzielen, dafür müsse jeder geförderte Euro<br />
unmittelbar die Mietpreise senken. Hierfür empfiehlt die AKBW<br />
eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Subventionswerts.<br />
Programmatik: Soziale Frage ins Zentrum stellen!<br />
Förderfähig sollten lediglich Projekte sein, die Wohnraum für<br />
sozial Benachteiligte schaffen und zukunftsfähig sind.<br />
Projekte also mit einem Mindestanteil an sozialgebundenen<br />
und preisgedämpften Mieten sowie bedarfsgerechten Wohnflächen<br />
und sozialer Durchmischung. Eine städtebauliche<br />
Integration und nachhaltigkeits-gerechte Baustandards müssten<br />
ebenfalls Auswahlkriterien sein. Als Bauherren würden<br />
Unternehmen, Gesellschaften und Genossenschaften in Frage<br />
kommen, die von Satzung wegen oder auf Basis einer für das<br />
Projekt besonderen Erklärung einer sozialen Verpflichtung<br />
nachkommen.<br />
Fördervolumen und Kriterien<br />
Die Fördertöpfe und die Förderbedingungen sollten den<br />
gestiegenen Baukosten, den höheren Baustandards sowie den<br />
gestiegenen Zinsen Rechnung tragen. Konkret schlägt die<br />
AKBW vor:<br />
• eine eigenkapitalunabhängige Zuschussförderung für<br />
die Differenz der aktuellen Herstellungskosten zum<br />
Index 2021<br />
• eine Kreditförderung in Form eines zinsfreien Darlehens<br />
geknüpft an die Preisbindung über mindestens 30 Jahre.<br />
Um Bezahlbarkeit mit Nachhaltigkeit zu verbinden, sollten zudem<br />
die Projekte mindestens 20 % sozialgebundenen oder 30 %<br />
preisgedämpften Wohnraum enthalten. Zur Baukostensenkung<br />
sollen die Projekte einen Stellplatzschlüssel von maximal 0,5<br />
vorweisen. In der CO 2<br />
-Bilanz über den Lebenszyklus wird ein<br />
Standard verlangt, der vergleichbar mit einem Gebäude nach<br />
KfW-EH 55 ist.<br />
Unterstützend soll die finanzielle Förderung mit einer zeitlich<br />
begrenzten Vereinfachung des Bauen zur Senkung der Kosten<br />
und zum Beschleunigen der Förderungsverfahren einhergehen –<br />
quasi als Wohnraumförderung und Städtebauförderung „light“.<br />
Um den Rettungsschirm kurzfristig zur Verfügung zu stellen,<br />
könnten bestehende Mittel – beispielsweise aus dem Grundstücksfonds,<br />
der Wohnraumförderung, der Städtebauförderung<br />
und der Wohnraumoffensive – umgelenkt und aufgestockt<br />
werden, so die Einschätzung der AKBW.<br />
Auswahlverfahren und Abwicklung der Projekte<br />
Das Programm „Innovativ Bauen BW“ aus dem Ministerium<br />
für Landesentwicklung und Wohnen wird als schlankes Verfahren<br />
angesehen, das als Vorbild für die Abwicklung des Rettungsschirms<br />
dienen kann. Das Antragsformular sei knapp<br />
und einfach. Die Auswahl von Projekten durch eine Jury erscheint<br />
sinnvoll. Die Abwicklung des Rettungsschirms sollte<br />
dann in weitere Förderprogramme des Bundes und der Kommunen<br />
integriert werden, um den bürokratischen Aufwand<br />
zu minimieren und die Verfahren zu beschleunigen.<br />
2. DAS BADEN-WÜRTTEMBERG-MODELL:<br />
EIN EFFEKTIVES FÖRDERSCHEMA FÜR<br />
DEN WOHNUNGSBAU<br />
Um gestärkt aus der Talsohle hervorzugehen, fordert die<br />
AKBW eine klare Analyse der Hemmnisse und eine Grundrevision<br />
der Förderpraxis im Wohnungsbau des vergangenen<br />
Jahrzehnts. Eine offene Diskussion darüber, wie ein zukunftsfestes<br />
Förderschema aussehen kann, sei unabdingbar. Denn<br />
22<br />
Bild: Klaus Bossert<br />
23
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
selbst unter historisch günstigen Bedingungen sei es nicht<br />
gelungen, ein Wirkgefüge aus Regulatorik und Förderung<br />
zu entwickeln, das zu einer Befriedigung der Nachfrage im<br />
Wohnungsbau geführt hätte. Daher sei es eine neue Strategie<br />
notwendig, die sich an verändernde Faktoren orientiert,<br />
verschiedene Objekt- und Subjektförderungen kombiniert<br />
und alle Einflussfaktoren für die Schaffung geeigneten Wohnraums<br />
in den Fokus nimmt.<br />
Vorgehen<br />
Ausgangspunkt soll eine Analyse des Wohnraumbedarfes<br />
darstellen. Dies wurde nach Meinung der AKBW in der Prognos-Studie<br />
bereits angefangen, weshalb es sich anbietet, diese<br />
weiterzuführen und zu konkretisieren. Daraus ließen sich<br />
Wohnungsbauschwerpunkte für Baden-Württemberg ableiten<br />
und – wie in den 1990er-Jahren bereits praktiziert – definieren.<br />
Wohnungsbau an Programmatik orientieren<br />
Ein zukunftsfestes Förderschema müsse durch eine ganzheitliche<br />
Programmatik gekennzeichnet sein. Diese soll auf Basis<br />
aktueller Entwicklungen hergeleitet und politisch definiert<br />
werden. Dazu fordert die AKBW bestimmte Bestandteile der<br />
Diskussion:<br />
1. die veränderten Anforderungen durch den demografischen,<br />
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel: Veränderung<br />
der Nachfrage nach Wohn-Typologien, Bevölkerungswanderung,<br />
Wechselwirkung zwischen Wirtschaft und<br />
Wohnen, Veränderung der verfügbaren Einkommen<br />
2. die veränderten Anforderungen an das Angebot: geeignete<br />
Bauträgerschaften und Bodenpolitik, um Wohnen als Gemeingut<br />
dem Markt zuzuführen. Bewertung der Folgen der<br />
Baukosten und Zinssteigerungen<br />
3. eine realistische Betrachtung des Wohnungsbestandes und<br />
des Umnutzungspotenzials: Leerstand, Fehl- und Unterbelegung,<br />
Aktivierungs- und Drittverwertungsstrategien<br />
4. ein zukunftsfähiger Städtebau und der Blick ins Quartier:<br />
Baulandaktivierung im Kontext bezahlbarer Infrastruktur,<br />
Nahversorgung des täglichen Bedarfs und Mobilität.<br />
Flächeneffizienz sowie Wohnen als soziales System, in dem<br />
die Nachbarschaft Aufgaben übernimmt wie Quartiersmanagement,<br />
Umzugshilfen, etc.<br />
5. die Bodenpolitik, soziale Marktwirtschaft und Besteuerung –<br />
Bezahlbarkeit und Wirtschaftlichkeit: Ein Mindestmaß<br />
und Grenzen staatlicher Eingriffe herleiten und verträgliche<br />
Gewinnspannen bei der Spekulation mit Grund und<br />
Boden definieren; Reformen bei der Mehrwertsteuer für<br />
Baustoffe, Reform der Baugenehmigungsgebühren, Steuerungsmöglichkeiten<br />
über die Grundsteuer<br />
6. die Transformation der Bauwirtschaft: Innovationshürden<br />
abbauen, einfacher und nachhaltiger Bauen, Effizienzsteigerung<br />
durch Digitalisierung und neue Baumethoden<br />
7. eine Kombination aus Objekt- und Subjektförderung: Eine<br />
Förderung von Projekten, die eine Vielzahl an bezahlbarem<br />
Wohnraum schaffen und auch Menschen unterstützt, die<br />
sich unter den veränderten Rahmenbedingungen keinen<br />
bezahlbaren Wohnraum finanzieren können, z. B. Mietpreisstaffelung<br />
abhängig vom Wohnberechtigungsschein.<br />
Zukunftsfähige Wohnraumförderung<br />
durch qualitative Steuerung<br />
Um den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern und den bürokratischen<br />
Aufwand zu reduzieren, sollen alle Förderprogramme<br />
des Bundes, der Länder und deren nachgelagerter Institutionen<br />
in ein durchschaubares Förderschema „Zukunft Wohnen“ mit<br />
einer einzigen Förderstelle integriert werden.<br />
Sonderformate wie die Bundesgartenschau in Heilbronn 2019,<br />
die Landesgartenschauen in Mannheim und Karlsruhe sowie<br />
die IBA'27 Bauausstellungen zeigen, welche Innovationskraft<br />
unter den richtigen Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft<br />
entstehen kann. Zur Durchführung könnte aus einzelnen Projektgesellschaften<br />
eine Dachgesellschaft auf Landesebene gegründet<br />
werden, die mit eigenen Projektmitteln ausgestattet<br />
werden und eine vergleichbare inhaltliche Kompetenz entwickeln<br />
wie Gartenschauen und Bauausstellungen. <br />
Quelle: www.akbw.de<br />
Siegerentwurf von NL Architects, Amsterdam, zum IBA'27-Vorhaben „Wohnen am Fluss in Untertürkheim“.<br />
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Architektur<br />
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Nordfassade mit Eingangsbereich am Abend<br />
WOHNEN FÜR ALLE –<br />
IN BESTER LAGE<br />
Fotografie Brigida González<br />
Tübingen – in bester Wohnlage entstand<br />
hier auf Initiative einer privaten<br />
Bauherrengemeinschaft ein soziales<br />
Wohnprojekt mit zwölf Einheiten: das<br />
Haus am Park. Die Mieterschaft in dem<br />
Wohnhaus ist bunt gemischt. Die „Baugruppe<br />
Wolle+“ erprobt hier neue Strategien<br />
und Wohnkonzepte zur Integration<br />
von Menschen unterschiedlicher Lebens-<br />
und Einkommenssituation.<br />
Das vom Wohnsoziologen Dr. Gerd<br />
Kuhn für Wolle+ inhaltlich entwickelte<br />
Wohnprojekt reagiert unmittelbar auf<br />
den aktuellen Wohnbedarf und den<br />
sozialkommunikativen Anforderungen<br />
von geflüchteten Menschen. Perspektivisch<br />
verfolgt es jedoch die adaptive<br />
Idee „Wohnen für alle“.<br />
Das Wohnungsangebot Haus am Park<br />
umfasst eine Durchmischung unterschiedlicher<br />
Wohntypen: Selbstnutzerwohnungen<br />
in der Penthouse-Etage<br />
oben, Wohnraum für Geflüchtete in den<br />
anderen Etagen sowie Microwohneinheiten<br />
für unbegleitete minderjährige<br />
Flüchtlinge im Erdgeschoss, die von der<br />
„kit Jugendhilfe“ betreut werden.<br />
DIE SOZIALAGENDA<br />
WAR ENTSCHEIDEND<br />
BEI DER BAUVERGABE<br />
Das Vergabeverfahren für das Bauvorhaben<br />
wurde von der Stadt als Konzeptverfahren<br />
abgehalten. Die ambitionierte<br />
Sozialagenda des Projekts insgesamt<br />
war letztendlich entscheidend für den<br />
Zuschlag an die Baugruppe Wolle+.<br />
Manche der Wohnungen, die zunächst<br />
von Geflüchteten genutzt werden, gehen<br />
planmäßig nach zehn Jahren in die<br />
Ansicht West, Haus am Park<br />
mit Brückenhaus, Tübingen<br />
Eigennutzung der Eigentümer über.<br />
Andere Wohnungen bleiben aber darüber<br />
hinaus weitere fünf bis zehn Jahre<br />
in der Sozialbindung. Im Gegenzug gewährte<br />
die Stadt Tübingen beim Verkauf<br />
des städtischen Grundstücks den<br />
Kaufinteressenten Preise unterhalb der<br />
erhitzten Marktlage.<br />
Die Gesamtanlage besteht aus dem<br />
Haus am Park und dem vorgelagerten<br />
Brückenhaus. Den Wohnschwerpunkt<br />
bildet das Haus am Park bildet mit<br />
zwölf unterschiedlichen Wohneinheiten,<br />
während das Brückenhaus mit seinem<br />
offenen Nachbarschaftszentrum im<br />
Erdgeschoss zudem einen Mehrwert für<br />
die Anwohner im Quartier schafft. Im<br />
Obergeschoss wird das Gebäude durch<br />
eine Cluster-Wohngemeinschaft für Alleinerziehende<br />
ergänzt.<br />
Die Vielfalt unterschiedlicher Nutzer<br />
und Akteure bildet sich auch im Planungs-Team<br />
ab: das Studio für Architektur<br />
und Design Yonder und das<br />
Architekturbüro SOMAA – beide aus<br />
<strong>Stuttgart</strong> –, entwickelten gemeinsam<br />
das Haus am Park. Für das Brückenhaus<br />
zeichnet der Tübinger Architekt<br />
Simon Maier verantwortlich.<br />
Eine formale Reduzierung als auch eine<br />
klare Typologie kennzeichnen die Architektur<br />
der Gebäude und bereichern<br />
in angemessenem, städtischem Maßstab<br />
den Ort.<br />
QUALITÄT UND WERTIGKEIT<br />
TROTZ ENGEM KOSTENRAHMEN<br />
Die Außenwand beim Haus am Park<br />
besteht aus kerngedämmten Beton-<br />
Halbfertigteilen. Sie ist das primäre tragende<br />
Bauteil. Deren Vor- und Rücksprünge<br />
und der geschossweise Versatz<br />
in der Fassade drückt zum einen ihre<br />
elementare Stellung in der Tektonik des<br />
Gebäudes aus und ist zugleich wesentlich<br />
für das robuste Erscheinungsbild<br />
der Architektur verantwortlich. Durch<br />
die formale Betonung der Gliederung<br />
ist sie gleichermaßen Konstruktion<br />
und Bekleidung. Rhythmisch gesetzte<br />
Fenster fügen sich harmonisch in das<br />
Rastermaß ein.<br />
Die formale Strenge, die Konzentration<br />
auf ausgewählte räumliche Elemente<br />
und die ästhetische Fokussierung<br />
auf wenige Materialien schaffen auch<br />
innerhalb des engen Kostenrahmens<br />
©FOTOS VON ZOOEY BRAUN<br />
Treppenhaus mit Wohnungseingang<br />
Treppenhaus mit Blick in den Park<br />
Wohnraum mit Neckarblick<br />
26<br />
Foto: Brigida González<br />
Fotos: Brigida González<br />
27
Architektur<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Detailansicht Nordfassade<br />
Weit ausladende Balkone mit halbtransparenter Brüstung<br />
Dachlandschaft mit Neckarblick<br />
Dachterrassen mit Blick über Tübingen<br />
eine räumliche Qualität und Wertigkeit,<br />
von der alle Nutzer gleichermaßen<br />
profitieren.<br />
In der robusten architektonischen<br />
Grundstruktur sind die tragenden Elemente<br />
im Haus am Park auf ein Minimum<br />
reduziert. Sie ermöglicht somit<br />
wandlungsfähige Wohnungsgrundrisse.<br />
Die Anpassung der Wohnnutzungen an<br />
sich verändernde Wohnbedarfe im Laufe<br />
der Jahre schafft damit langfristige<br />
Nachhaltigkeit.<br />
Eine Wohnung für Geflüchtete mit bis<br />
zu sechs Zimmern kann zu einem<br />
offenen durchgesteckten Loft werden,<br />
die Micro-Apartments lassen sich zu<br />
Studenten-WGs zusammenfassen.<br />
Schon beim Ankommen vermittelt der<br />
überhohe, eingezogene Eingangsbereich<br />
räumliche Großzügigkeit. Roh belassener<br />
Beton, grünliche Terrazzofliesen<br />
und das weiß lackierte Geländer setzen<br />
im Treppenhaus den atmosphärischen<br />
Rahmen zwischen leichter Eleganz und<br />
robuster Härte.<br />
Im Westen und im Süden erweitern<br />
großzügige Balkone zum Neckar hin<br />
mit Geländern aus Lochblech charmant<br />
die Wohnungen jeweils um einen vollwertigen<br />
Freiraum. Das weiße Blech der<br />
Brüstungen schafft durch seine feine<br />
Lochung Privatsphäre und Ausblick<br />
gleichermaßen.<br />
In den Wohnungen sorgen große, bodentiefe<br />
Verglasungen in allen Räumen<br />
für eine helle, freundliche Stimmung<br />
und verbinden das Außen mit seinem<br />
üppigen, alten Baumbestand im Norden<br />
mit dem Inneren.<br />
Wohnräume für Geflüchtete (oben u. unten)<br />
Allein die Dachterrassen bleiben den<br />
Bewohnern der obersten Etage vorbehalten.<br />
Doch die ansonsten übliche<br />
hierarchische Gliederung in Materialien<br />
und Wertigkeit bei unattraktiver<br />
Straßenwohnung und Luxuspenthouse<br />
weicht hier einem anspruchsvollen, reduzierten<br />
Gestaltungsprinzip, um dem<br />
„Wohnen für alle“ einen angemessenen<br />
architektonischen Rahmen zu geben,<br />
der ein echtes Miteinander der unterschiedlichsten<br />
Bewohnergruppen entstehen<br />
lässt.<br />
Zu Recht wurde dem Wohnprojekt<br />
<strong>2023</strong> die Hugo-Häring-Auszeichnung<br />
verliehen.<br />
<br />
Ansicht Südwest vom Platz<br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Tragende Struktur<br />
Tragende Struktur<br />
Tragende Struktur<br />
Grundrisse<br />
Wohnen für<br />
Grundrisse Geflüchtete<br />
Wohnen 2020 - 2030 für<br />
Geflüchtete<br />
Grundrisse 2020 - 2030<br />
Wohnen für<br />
Geflüchtete<br />
2020 - 2030<br />
Grundrissoption<br />
Eigennutzung<br />
Grundrissoption<br />
ab 2030<br />
Eigennutzung<br />
ab 2030<br />
Grundrissoption<br />
Eigennutzung<br />
ab 2030<br />
Wandelbare Grundrisse für unterschiedliche Nutzungen<br />
Tragende Struktur<br />
Grindrisse: Wohnen für Geflüchtete 2020–2030<br />
Grundoptionen Eigennutzung ab 2030<br />
28<br />
Fotos: Brigida González<br />
Fotos: Brigida González; Graifk: YONDER/ SOMAA<br />
29
Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
SICH WEGEN AUFTRAGSABSAGEN<br />
Die Baubranche hat in den vergangenen Jahren stetig Rekorde<br />
vermeldet. Doch nun zeichnet sich ein deutlicher Dämpfer ab.<br />
Denn hohe Baukosten und steigende Kreditzinsen sorgen im<br />
Wohnungsbau vermehrt für Auftragsstornierungen. Die Rahmenbedingungen<br />
für den Wohnungsbau hätten sich in den<br />
vergangenen Monaten massiv verschlechtert. „Explodierende<br />
Baukosten, steigende Finanzierungszinsen und eingeschränkte<br />
Fördermöglichkeiten belasten die Kalkulation potenzieller<br />
Bauherren schwer“, sagte Leiss. „Einige Projekte werden damit<br />
unrentabel.“<br />
Bis vor wenigen Monaten hätten die Weichen im Wohnungsbau<br />
noch auf Wachstum gestanden. Die Unternehmen verfügten<br />
auch immer noch über prall gefüllte Auftragsbücher. „Aber<br />
mit Blick auf die künftige Entwicklung greift die Angst um sich“,<br />
sagte Leiss weiter. Sehr viele Betriebe befürchten Geschäftsrückgänge:<br />
Der Erwartungsindikator fiel auf minus 48,3 Punkte und<br />
markiert damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung<br />
1991. Der bisherige Tiefststand war erst im vergangenen April<br />
erreicht worden mit minus 47,4 Punkten. Die Lieferengpässe bei<br />
Baustoffen haben sich mittlerweile etwas gebessert. „Dennoch<br />
ist das Material weiterhin vielerorts knapp und damit teuer“,<br />
sagte Leiss dazu. Im August klagten 36,4 Prozent der Unternehmen<br />
über Lieferprobleme. Im Juli waren es noch 45,6 Prozent.<br />
FIRMEN PLANEN PREISERHÖHUNGEN<br />
Die hohen Energiepreise verteuerten das in der Herstellung<br />
oft energieintensive Baumaterial zusätzlich. Sehr viele Bauunternehmen<br />
planen vor diesem Hintergrund weitere Preiserhöhungen,<br />
sagen die ifo-Experten heraus. Wegen der Energiekrise<br />
befürchtet die Branche sogar vermehrt Firmenpleiten.<br />
„Wir werden sicherlich einen Zuwachs sehen“, sagte<br />
Chefökonom Andreas Geyer von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft<br />
(BVB) kürzlich. Die Insolvenzen seien dank der<br />
positiven Entwicklung zehn Jahre gesunken. Nun falle es den<br />
Betrieben schwer, die enorm gestiegenen Energiekosten an<br />
ihre Kunden weiterzureichen.<br />
Innerhalb nur eines Jahres sind die Kosten für Bauleistungen<br />
um 17,6 Prozent gestiegen – so stark wie seit 50 Jahren nicht<br />
mehr. Weil gleichzeitig die Zinsen für Baukredite steigen, fürchtet<br />
die Branche inzwischen einen Auftragseinbruch. Sie fordert<br />
die Politik zum Handeln auf.<br />
Angesichts stark gestiegener Baupreise mutmaßt die Branche<br />
einen Auftragseinbruch. „Wir befürchten, dass neue Wohnungsbauprojekte<br />
aufgrund der gestiegenen Baukosten und der wieder<br />
anziehenden Zinsen erst einmal zurückgestellt werden“, sagte<br />
der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen<br />
Bauindustrie, Tim Oliver Müller. Bei privaten Bauvorhaben<br />
könnten zusätzlich die höheren Energie- und Lebenshaltungskosten<br />
das Budget vom Eigenheim-Traum infrage stellen.<br />
Zuvor hatte das Statistische Bundesamt berichtet, dass auf den<br />
deutschen Baustellen die Preise so stark gestiegen sind wie seit<br />
mehr als 50 Jahren nicht mehr. Für Bauleistungen mussten im<br />
Mai dieses Jahres 17,6 Prozent mehr gezahlt werden als ein Jahr<br />
zuvor. Das war der höchste Anstieg seit Mai 1970, als die Preise<br />
in der Jahresfrist um 18,9 Prozent angezogen hatten. Im vorherigen<br />
Berichtsmonat Februar 2022 betrug die Steigerung 14,3<br />
Prozent.<br />
Gründe sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe<br />
Nachfrage. Besonders stark war der Preisanstieg bei Metallbauarbeiten<br />
(plus 23,6 Prozent) und Betonarbeiten (plus 23 Prozent).<br />
Unterdurchschnittliche Anstiege wurden bei Erdarbeiten<br />
(plus 14,8 Prozent) und Mauerarbeiten (plus 12,8 Prozent)<br />
verzeichnet. Die Steigerungen seien das Ergebnis explodierender<br />
Materialpreise, erklärte Müller. Da Lieferanten kaum noch<br />
Preiszusagen abgäben, könnten die Bauunternehmen ihre Angebote<br />
nicht verlässlich kalkulieren. Sie sollten mit den Kunden<br />
Klauseln zu gleitenden Stoffpreisen vereinbaren.<br />
Es sei zudem umso wichtiger, an anderer Stelle die Kosten zu<br />
senken – etwa über die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen.<br />
Der Zentralverband des Baugewerbes verlangte eine<br />
nationale Rohstoff- und Energiestrategie für Baustoffe und verschiedene<br />
Materialien. „Wir dürfen nicht länger von Importen<br />
abhängig sein“, erklärte Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.<br />
„Ein nationaler Bau- und Rohstoffgipfel wäre dafür ein wichtiger<br />
erster Schritt.“<br />
STORNIERUNGSWELLE VERSETZT<br />
BAUFIRMEN IN SORGE<br />
SO SICHERN SIE SICH ALS BAUHERR AB<br />
Und die Preise steigen weiter. Energiekrise und Inflation belasteten<br />
private Haushalte und die Baubranche schwer. Die<br />
Auftragsbücher sind zwar noch prall gefüllt, beim Neugeschäft<br />
sieht es dafür finster aus.<br />
Die Stornierungswelle im deutschen Wohnungsbau gewinnt an<br />
Dynamik. Im November 2022 waren 16,7 Prozent der Firmen<br />
davon betroffen, nach 14,5 Prozent im Vormonat, wie aus einer<br />
Umfrage des Münchner ifo-Instituts hervorgeht. „Zwar verfügen<br />
die Unternehmen noch über gut gefüllte Auftragsbücher“,<br />
sagte ifo-Forscher Felix Leiss. „Aber die immer weiter steigenden<br />
Baupreise, höhere Zinsen und geringere Fördermöglichkeiten<br />
belasten das Neugeschäft und führen bereits seit einigen<br />
Monaten zu auffällig vielen Stornierungen.“<br />
UND: DIE MIETEN STEIGEN<br />
Die Unternehmen seien sehr besorgt. Die Geschäftserwartungen<br />
für das kommende halbe Jahr trübten sich nochmals ein.<br />
Mit minus 60,9 Punkten markierten sie laut ifo einen neuen Negativrekord<br />
seit Beginn der Erhebung 1991. „Die Geschäftsperspektiven<br />
im Wohnungsbau erscheinen finster, eine Mehrheit der<br />
Unternehmen befürchtet Rückgänge im kommenden halben<br />
Jahr“, sagte Leiss weiter. Die Preispläne sanken nur leicht, von<br />
51,0 auf immer noch sehr hohe 45,4 Punkte.<br />
„Trotz der bereits geschwächten Nachfrage müssen viele Betriebe<br />
auf weitere Preisanhebungen setzen, um die hohen Material-<br />
und Kraftstoffkosten an die Kunden weiterzureichen. Die<br />
Baupreise steigen weiter“, erklärte Leiss. Die Baubranche warnt<br />
bereits davor, dass im Wohnungsbau ein dramatischer Rückgang<br />
droht – anstelle der von der Bundesregierung ausgerufenen<br />
Offensive.<br />
In diesem Jahr dürften etwa 280.000 Wohnungen fertiggestellt<br />
werden, im kommenden Jahr nur noch etwa 245.000, erklärte<br />
der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) jüngst. Das<br />
wäre der dritte Rückgang in Folge, nach gut 293.000 im Jahr<br />
2021. Das Ziel der Bundesregierung von jährlich 400.000 Wohnungen<br />
rückt damit in immer weitere Ferne.<br />
KOSTENEXPLOSION: BAUBRANCHE SORGT<br />
DIE VIELEN STIMMEN, DIE ÜBER AKUTEN MANGEL<br />
AN WOHNRAUM IN DEUTSCHLAND KLAGEN,<br />
KÖNNTEN SICH INZWISCHEN ZU EINEM STATTLICHEN<br />
CHOR FORMIEREN<br />
Sie singen leider kein Ständchen zum Jubiläum „20 Jahre Frühjahrsgutachten“,<br />
sondern eine Trauermelodie. Anlässe gibt es,<br />
klar: Das Defizit hat mittlerweile offenbar den höchsten Stand<br />
seit 20 Jahren erreicht. Dies ist umso ernster als erschwinglicher,<br />
klimagerechter Wohnraum zu den Basics eines guten Zusammenlebens<br />
der Gesellschaft gehört. Wenn jedoch genau in dieser<br />
Zeit die Kluft zwischen Kostenmieten und tatsächlichen Mieten<br />
wächst, dann ist in diesem Land mehr ins Stocken geraten als<br />
„nur“ die Immobilienwirtschaft. Und wenn zudem zum Beispiel<br />
innovative Wirtschaftsimmobilien immer häufiger nur theoretische<br />
Antworten auf Leerstand bieten, die sich am Ende nicht<br />
umsetzen lassen, hat dies auch Folgen für die Lebendigkeit der<br />
Innenstädte.<br />
Nur wäre nichts fataler, als beim Klagen stehenzubleiben, zumal<br />
die Immobilienweisen für jede Nutzungsklasse Perspektiven<br />
aufzeigen. Geht der Preisdruck mit der Bewältigung der Lieferkettenprobleme,<br />
der Normalisierung der Energie- und Rohstoffpreise<br />
und einem stabilen Zinsniveau zurück, dann werden<br />
positive Prognosen zugleich wieder realistische Prognosen werden.<br />
Undenkbar ist das nicht.<br />
Gerade angesichts exorbitanter Kostensteigerungen und wachsender<br />
Zinsen, die bei der (Zwischen-)Finanzierung harte Grenzen<br />
setzen, braucht es jetzt aber Freiräume dringender denn je.<br />
Finanzielle und „organisatorische“. Die Politik kann auf beiden<br />
Feldern unterstützen. Beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
sowie konsequente Digitalisierung von Bauanträgen<br />
sind da weit mehr als bloße Verfahrenserleichterungen.<br />
Deutschland muss endlich, wie versprochen, modularem und<br />
seriellem Bauen das nötige Gewicht geben. Devise: Viel hilft viel.<br />
Der ZIA steht hier im ständigen Dialog mit politischen Entscheiderinnen<br />
und Entscheidern – auch das ist eine Antwort auf die<br />
Krise. Nicht die schlechteste. Detaillierte Einblicke finden Sie in<br />
30<br />
Foto: DanBu.Berlin – www.stock.dobe.com<br />
31
Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
diesem Frühjahrsgutachten, das der Rat der Immobilienweisen<br />
nun seit 20 Jahren für uns erstellt. Es ist längst zur wichtigsten<br />
Analyse der Branche geworden.<br />
BAUKOSTEN ZU HOCH:<br />
VIELE BAUHERREN GEBEN JETZT AUF<br />
Die Bauzinsen steigen an, das Material für den Hausbau hat sich<br />
extrem verteuert: Viele Hausbauer sind finanziell überfordert.<br />
In der Folge werden jetzt Projekte storniert und Grundstücke<br />
zurückgegeben. Die neuen Zeiten am Immobilienmarkt machen<br />
sich in der deutschen Baubranche bemerkbar. Höhere Zinsen<br />
für Kredite, gestoppte Fördergelder des Bundes und teures<br />
Material belasten Bauherren schwer. Zwar sehen Experten etwas<br />
Besserung, doch das dürfte dauern.<br />
BAULEISTUNGEN VERTEUERN SICH<br />
Egal ob Stahl, Beton oder Dämmmaterialien: Die Preise am Bau<br />
sind in den vergangenen Monaten hoch geschnellt – auch wegen<br />
des Ukraine-Krieges, der Lieferketten durcheinanderwirbelt. Auch<br />
die teure Energie spielt eine Rolle: Dachziegeln etwa werden bei<br />
großer Hitze gebrannt. Bauleistungen verteuerten sich laut jüngsten<br />
Zahlen von Mai laut Statistischem Bundesamt um 17,6 Prozent,<br />
das war der höchste Anstieg seit mehr als 50 Jahren.<br />
Bei Bauherren, seien es professionelle Projektentwickler oder<br />
private Hausbauer, kann daher die Kalkulation zwischen Grundstückskauf<br />
und Baubeginn schnell überholt sein – trotz Puffer.<br />
„Große Investoren haben tiefe Taschen und können Kostensteigerungen<br />
eher abfangen“, sagte Pekka Sagner, Immobilienexperte<br />
am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Bei privaten<br />
Bauherren sieht es anders aus.“<br />
STORNIERUNGSWELLE IN DER BAUBRANCHE<br />
Das Münchner ifo-Institut beobachtet schon seit Frühjahr eine<br />
Stornierungswelle. „Noch sind die Auftragsbücher prall gefüllt.<br />
Aber die explodierenden Baukosten, höheren Zinsen und<br />
schlechteren Fördermöglichkeiten stellen mehr und mehr Projekte<br />
in Frage“, so die Forscher. Mehr als jedes zehnte Unternehmen<br />
im Wohnungsbau (11,5 Prozent) sei im Juli von Stornierungen<br />
betroffen gewesen.<br />
„Die Größenordnung ist vergleichbar mit dem Corona-Schock<br />
im Frühjahr 2020“, sagte ifo-Forscher Felix Leiss. „War damals<br />
am häufigsten der gewerbliche Bau betroffen, sehen wir heute<br />
besonders im Wohnungsbau Stornierungen“. Das treffe Einfamilien-<br />
und Mehrfamilienhäuser.<br />
INFLATION WIRBELT KALKULATION DURCHEINANDER<br />
Private Bauherren müssten neben hohen Baukosten und steigenden<br />
Zinsen noch die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten<br />
stemmen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des<br />
Bauindustrieverbandes, Tim-Oliver Müller. „Da entscheiden<br />
sich derzeit doch einige gegen den Hausbau.“ Aber auch bei<br />
Großinvestoren würden etliche Wohnungsbauprojekte auf den<br />
Prüfstand gestellt.<br />
Beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hält<br />
man die ifo-Schätzungen für realistisch. „Wenn Bauprojekte<br />
noch nicht begonnen sind, dann werden sie derzeit verschoben“,<br />
sagte eine Sprecherin. „Bei begonnenen Vorhaben heißt es oft<br />
Augen zu und durch.“ Von einem Bauprojekt zurückzutreten,<br />
sei nicht immer reibungslos möglich und könne je nach Vertrag<br />
etwa Ausfallpauschalen nach sich ziehen. „Aber Sie können ja<br />
niemanden zwingen zu bauen.“<br />
EXPERTEN ERWARTEN KEINE ENTSPANNUNG<br />
Bei den hohen Materialpreisen sieht der ZDB vorerst keine<br />
Entspannung – denn ausgefallene Stahl-Lieferungen aus der<br />
Ukraine kommen nun oft aus Brasilien oder Asien, was höhere<br />
Preise bedeutet. Und auch die Lockdown-Politik in China<br />
verschärfe Lieferengpässe. Der Verband warnt daher vor einer<br />
Baukrise im kommenden Jahr. Auch IW-Experte Sagner<br />
erwartet eine „Vollbremsung“. Jüngste Zahlen deuten darauf<br />
hin: Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser<br />
brach im ersten Halbjahr um 17 Prozent ein. Und auch im<br />
Wohnungsbau fallen die Auftragseingänge deutlich, beobachtet<br />
das Statistische Bundesamt.<br />
Der Materialmangel am Bau bleibt laut ifo vorerst groß. So<br />
meldeten in der Umfrage im Juli fast die Hälfte der Firmen<br />
im Wohnungsbau Lieferprobleme. Zwar lasse der Schwung etwas<br />
nach, doch die Kosten fielen nur langsam und von einem<br />
„massiv hohen Niveau“. Viele Befragte erwarteten weiter Preiserhöhungen<br />
in den kommenden Monaten.<br />
ZU HOHE PREISE BEIM NEUBAU FÜR INVESTOREN<br />
Bei Investoren sei die Stimmung angespannt, berichtet auch<br />
Susanne Gentz, Expertin für Wohnimmobilien beim Großmakler<br />
Jones Lang LaSalle (JLL). „Projektentwickler warten<br />
ab und Käufer befürchten, in einem fallenden Markt zu teuer<br />
zu kaufen.“ Derzeit seien Kalkulationen für Projektentwickler<br />
„wahnsinnig schwer“. Der notwendige hohe Preis im Neubaubereich<br />
werde häufig auf Käuferseite nicht mehr akzeptiert.<br />
TRÜBE AUSSICHTEN FÜR DEN WOHNUNGSMARKT<br />
Gentz sieht aber zumindest etwas Beruhigung am Markt. So<br />
sei der Anstieg der Materialpreise und Zinsen etwas abgeflacht.<br />
Auch wenn sich der Markt nach der Sommerpause wieder beleben<br />
dürfte: Gentz glaubt, dass sich der Gegenwind am Häusermarkt<br />
auswirken wird. „Wir werden deutlich sinkende Fertigstellungszahlen<br />
sehen.“ Zugleich werde der Immobilienkauf<br />
wegen der gestiegenen Bauzinsen für viele Menschen zu teuer,<br />
während die Zuwanderung nach Deutschland wieder anziehe.<br />
„Der Druck auf dem Wohnungsmarkt bleibt hoch.“<br />
HOHE NACHFRAGE NACH BAUSPARVERTRÄGEN<br />
Die Finanzierung eines Eigenheims wird für viele Menschen<br />
immer schwieriger. Gründe sind steigende Zinsen und Stornierungswellen<br />
in der Baubranche. Das verhilft dem Bausparvertrag<br />
wieder zum Aufstieg. Angesichts steigender Bau-<br />
zinsen haben Verbraucher das Bausparen wieder für sich entdeckt.<br />
Das Neugeschäft stieg im vergangenen Jahr deutlich.<br />
Beim Volumen der neu abgeschlossenen Bausparverträge gehe<br />
er von einem Plus von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr<br />
aus, sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Privaten<br />
Bausparkassen, Bernd Hertweck, der Nachrichtenagentur dpa.<br />
Die durchschnittliche Bausparsumme je Vertrag liegt demnach<br />
mittlerweile auf dem Höchststand von über 70.000 Euro. Bei der<br />
Stückzahl seien es 2022 15 Prozent mehr gewesen, so Hertweck.<br />
KEINE KONTOGEBÜHREN FÜR BAUSPARER<br />
Der Grund für den Boom liege auf der Hand, so Guthmann<br />
vom Verband der Privaten Bausparkassen: „Bauherren und<br />
Käufer wollen ihre Immobilienfinanzierung bestmöglich vor dem<br />
Risiko steigender Zinsen absichern.“ Eine sichere Eigenkapitalbildung<br />
und niedrig verzinste Darlehen – das sei die Kernidee<br />
des Bausparens. Das hätten die Menschen im Frühjahr wieder für<br />
sich entdeckt. Beim Bausparen ließen sich noch langfristig Bauzinsen<br />
zwischen 1,5 und 2,5 Prozent sichern, sagt auch Hertweck.<br />
Zum Vergleich: Laut Zahlen des Vergleichsportals Check24<br />
‚lagen die Zinsen für Baufinanzierungen in Höhe von 300.000<br />
Euro bei Banken Ende November zwischen 3,0 und 5,2 Prozent.<br />
Unternehmer, Eigentümer und<br />
Schaffer – Verantwortung und<br />
Leistung machen den Standort aus!<br />
Wolfgang Grupp<br />
Alleiniger Geschäftsführer und<br />
Inhaber der Firma TRIGEMA Inh. W. Grupp e.K.<br />
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des Eigentums<br />
und sparen 41<br />
Euro Aufnahmebeitrag!<br />
EINMALIGER VORTEIL:<br />
HÄUSLEBAUER IN DER KRISE<br />
Höhere Zinsen und stark steigende Preise führen gerade<br />
dazu, dass viele Familien Hausbaupläne fallen lassen müssen.<br />
Mehr Traum vom Wohneigentum ungebrochen? Der<br />
Run aufs Bausparen zeige auch, dass der Traum vom Eigenheim<br />
für viele Menschen noch nicht geplatzt ist, heißt es<br />
von den Bausparkassen. Nur: Bei der Machbarkeit gebe es<br />
immer mehr Probleme. „Für viele Menschen sei Wohneigentum<br />
derzeit nicht bezahlbar“, sagt Guthmann. Und das nicht<br />
nur, weil das Eigenkapital nicht reiche, sondern weil sich viele<br />
auch die Kreditraten nicht mehr leisten könnten. Daher<br />
brach das Neugeschäft deutscher Banken mit Baufinanzierungen<br />
in der zweiten Jahreshälfte ein. Die Beratungsfirma<br />
Barkow Consulting sprach zuletzt von einem Rekordrückgang.<br />
Das ganze Jahr über floss weiterhin viel Geld von den<br />
Bausparkassen in den Wohnungsmarkt: Die privaten Anbieter<br />
gehen davon aus, 2022 ihre bisherige Rekordmarke von<br />
31 Milliarden Euro an Baugeldauszahlungen aus dem Jahr<br />
2020 wieder erreichen zu können.<br />
Und bei den öffentlich-rechtlichen Bausparkassen zeichnet sich<br />
laut Guthmann sogar ein leichtes Plus im Vergleich zu den vorangegangenen<br />
beiden Jahren ab. 2021 flossen 9,2 Milliarden<br />
Euro. Das sei vor allem auf das erste Halbjahr zurückzuführen.<br />
„Inzwischen macht sich der Rückgang der Nachfrage nach Baufinanzierungen<br />
aber auch bei den Bausparkassen bemerkbar“,<br />
so Guthmann.<br />
<br />
TAG DES EIGENTUMS<br />
Samstag, 21. Oktober <strong>2023</strong><br />
Beginn: 10 Uhr<br />
<strong>Stuttgart</strong>, Liederhalle, Hegel-Saal<br />
Mit interessanten Vorträgen - und ab 8 Uhr im Foyer<br />
große Fachausstellung „Rund um die Immobilie“<br />
Haus & Grund <strong>Stuttgart</strong> • Gerokstr. 3 • 70188 <strong>Stuttgart</strong> • Tel. 0711 210 48-0 • verein@hausundgrund-stuttgart.de • www.hausundgrund-stuttgart.de<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
32<br />
33
Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
eine individuelle Beratung. Mit dem Online-Konfigurator können<br />
bereits unverbindlich erste eigene Planungen erstellt werden.<br />
In ähnlicher Weise lassen sich auch Terrassendächer, Balkonverkleidungen<br />
oder Zäune mit Solarelementen versehen, um<br />
kostenlosen grünen Strom zu erzeugen.<br />
DÄCHER SINNVOLLER NUTZEN<br />
VON DER BEGRÜNUNG BIS ZU PHOTOVOLTAIK<br />
GIBT ES VIELE MÖGLICHKEITEN<br />
Eine weiter wachsende Rolle spielen bei der Dachplanung<br />
die Möglichkeiten der solaren Energieerzeugung. Eine<br />
Photovoltaikanlage auf dem Dach kann einen Teil des eigenen<br />
Strombedarfs produzieren und mit einem Batteriespeicher<br />
auch dann zur Verfügung stellen, wenn am Abend die Sonne<br />
nicht mehr scheint. Auf diese Weise werden Hauseigentümer<br />
unabhängiger von den öffentlichen Netzen. Auch eine Begrünung<br />
steht hoch im Kurs<br />
DEN KRAFTSTOFF LIEFERT DIE NATUR<br />
Elektromobilität befindet sich weiter auf der Überholspur: Zum<br />
Jahresende 2022 waren laut Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes<br />
erstmals über eine Million Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb<br />
in Deutschland zugelassen – Tendenz weiter stark steigend. Diese<br />
E-Autos teilten sich bundesweit zum Stichtag 1. Januar <strong>2023</strong><br />
etwas mehr als 82.000 öffentliche Ladepunkte, berichtet Statista.<br />
Engpässe und lästige Wartezeiten sind da vorprogrammiert,<br />
insbesondere zu Stoßzeiten. Es sei denn, man verfügt über eine<br />
private Tankstelle für den Stromer. Für viele dürfte eine eigene<br />
Wallbox, die das Auto in der Garage oder unter dem Carport mit<br />
Energie versorgt, die deutlich praktischere Lösung sein. Noch<br />
besser für die Umwelt und das Klima ist es, wenn der Akku dabei<br />
mit Ökostrom aus erneuerbaren Quellen geladen wird.<br />
ÖKOSTROM DIREKT VOM DACH<br />
Möglichkeiten, rund ums Haus Solarenergie zu gewinnen, gibt<br />
es genug. Eine praktische Idee ist es beispielsweise, den Carport<br />
mit einer Solarglasüberdachung auszustatten. Somit lässt sich<br />
der Schutz vor Witterungseinflüssen für das Fahrzeug direkt<br />
mit einer umweltfreundlichen Energieerzeugung kombinieren.<br />
Dazu reicht Tageslicht selbst bei einem bedeckten Himmel aus.<br />
Bei der Nutzung des selbst gewonnenen Stroms können die<br />
Hausbesitzer flexibel zwischen verschiedenen Optionen wählen:<br />
Sie können die Energie direkt verbrauchen, etwa um das E-Auto<br />
aufzuladen, in einem Batteriespeicher für später puffern oder<br />
auch ins öffentliche Netz einspeisen. Jeder Carport mit Solarglas<br />
wird etwa bei der Solarterrassen & Carportwerk GmbH individuell<br />
passend zum Eigenheim geplant, mit einer soliden Aluminium-<br />
oder Holzkonstruktion gefertigt und fachgerecht errichtet.<br />
Größe, Farbe und Design des Carports lassen sich nach<br />
individuellen Wünschen und Anforderungen auswählen – egal<br />
ob für ein oder mehrere Fahrzeuge.<br />
Einmal aufladen, bitte: Ein Carport mit Solardach gewinnt<br />
umweltfreundliche Energie zum Beispiel fürs Elektroauto.<br />
UNABHÄNGIGKEIT BEI DER ENERGIEVERSORGUNG<br />
Eine eigene solare Stromerzeugung ist nicht nur gut für die Umwelt,<br />
sondern macht außerdem unabhängiger von öffentlichen<br />
Versorgungsnetzen und weiteren Preissteigerungen. Wenn der<br />
Carport zusätzlich mit einer professionellen Wallbox ausgestattet<br />
wird, ist das Zuhause sehr gut für den Umstieg auf die elektrische<br />
Mobilität vorbereitet. Unter www.solarcarporte.de finden<br />
sich detaillierte Informationen und Kontaktmöglichkeiten für<br />
Fotos: DJD/www.solarcarporte.de/ Paul Bauder<br />
MEHR GRÜN FÜR DIE STADT<br />
Insbesondere Flachdächer bieten sich für eine Begrünung an.<br />
Das wertet das Eigenheim nicht nur optisch auf, sondern ist<br />
auch in ökologischer Hinsicht ein Gewinn. Die Möglichkeiten<br />
reichen von einer pflegeleichten extensiven Begrünung über<br />
Biotope bis hin zu einem begehbaren Dachgarten mit Loungebereich.<br />
Besonders in urbanen Zentren und dicht bebauten<br />
Siedlungen ist das zusätzliche Grün hoch willkommen, schildert<br />
Karen Buschauer vom Dachsystemhersteller Bauder: „Die Begrünung<br />
verbessert das lokale Mikroklima und wirkt der Überhitzung<br />
an Sommertagen in städtischen Bereichen entgegen.<br />
Gleichzeitig zeigen verschiedene Studien, dass damit neue Lebensräume<br />
für bedrohte Vogel- und Insektenarten entstehen.“<br />
Jede Dachbegrünung sollte passend zu den eigenen Wünschen<br />
und den baulichen Voraussetzungen geplant werden. Fachleute<br />
aus dem regionalen Handwerk können bei den verschiedenen<br />
Optionen beratend zur Seite stehen. Dort gibt es auch Informationen<br />
zu den Kleinflächenpaketen von Bauder: Sie eignen<br />
sich zur Begrünung beispielsweise von Garagen- und Carportdächern<br />
– auch nachträglich.<br />
SONNIGE AUSSICHTEN FÜRS DACH<br />
Eine extensive Begrünung lässt sich vergleichsweise einfach<br />
realisieren. Noch mehr Möglichkeiten und gestalterische Freiheit<br />
bietet die intensive Nutzung, bis hin zu Rasenflächen,<br />
Stauden oder Gehölzen. Zudem können Wege, Sitzgelegenheiten<br />
oder Freiflächen integriert werden. Weitere Inspirationen<br />
und Tipps für die eigene Planung sind etwa unter www.<br />
nutzedeindach.de abrufbar.<br />
<br />
Eine Dachbegrünung schafft neue Lebensräume für bedrohte Vogel- und Insektenarten, verbessert das<br />
Mikroklima – und ist gleichzeitig ein attraktiver Blickfang auf dem Eigenheim. Mit einer Begrünung wirken<br />
Flachdächer der zunehmenden Flächenversiegelung entgegen.<br />
djd<br />
34<br />
Foto: DJD/www.solarcarporte.de<br />
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Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
HIERAUF SOLLTEN HAUSBESITZER<br />
BEI SOLAR UNBEDINGT ACHTEN<br />
HIER ERFAHREN SIE, WIE SIE BEI DER ANSCHAFFUNG SPAREN KÖNNEN<br />
Viele Hausbesitzer lassen derzeit kostengünstige, aber hocheffiziente<br />
Solaranlagen auf ihren Dächern anbringen. Der<br />
Grund für den Hype? In den vergangenen Monaten sind neue<br />
Gesetze in Kraft getreten, die PV-Besitzern bessere Steuer-Konditionen<br />
versprechen. Auch die Einspeisevergütung ist gestiegen.<br />
Kurzum: Wenn Sie auf Ihrem Dach eine Solaranlage installieren,<br />
haben Sie am Ende des Jahres Hunderte oder Tausende<br />
Euro mehr auf dem Konto!<br />
VIER ENORME VORTEILE,<br />
DIE EINE SOLARANLAGE <strong>2023</strong> HAT<br />
1. Mehr Gewinn für Solaranlagenbesitzer<br />
dank neuer Gesetzeslage<br />
Auf die Anschaffung von Solaranlagen bezahlen Sie keine Mehrwertsteuer<br />
mehr. Derzeit gibt es noch Anlagen, die unter 100 €<br />
kosten. Auch an der Einspeisevergütung wurde gedreht – bereits<br />
zum Juli vergangenen Jahres: Wer Strom ins Netz einspeist, erhält<br />
dafür jetzt mehr als zuvor. Solaranlagenbesitzer können sich<br />
deshalb auf höhere und langfristige Einnahmen freuen!<br />
2. Weniger Abhängigkeit von Energiepreisen und Weltlage<br />
Der Ukraine-Krieg hat verdeutlicht, wie schnell sich Gewissheiten<br />
am Energiemarkt über Nacht ändern können. Wer seinen<br />
eigenen Strom produziert, ist unabhängig(er) von der Weltlage<br />
– und den oft damit verbundenen Preisexplosionen.<br />
3. Das Klima wird geschützt<br />
Neben den enormen wirtschaftlichen Vorteilen ist auch zu nennen,<br />
dass Sie mit einer Solaranlage das Klima schützen! Als grüne<br />
Energiequelle produziert sie kein CO 2<br />
und Sie können guten<br />
Gewissens Ihren eigenen Strom nutzen oder ins Netz einspeisen.<br />
Sie verdienen also Geld und tun Gutes! Auch der Staat weiß<br />
das und stellt sehr attraktive Anreize für Ihre Solaranlage bereit.<br />
4. Es lässt sich jetzt einfach herausfinden, wie hoch Ihre<br />
individuelle Ersparnis sein kann<br />
Für viele ist erst einmal wichtig zu wissen, wie viel Geld sie überhaupt<br />
sparen/verdienen würden durch die Anschaffung einer<br />
Solaranlage und mit welchen Kosten das verbunden ist. Hausbesitzer<br />
können das jetzt ganz einfach herausfinden. Das extra<br />
zu diesem Zweck eingerichtete Portal Photovoltaik-Angebotsvergleich.de<br />
hilft dabei: Hier werden Sie mit Solar-Experten in<br />
Verbindung gebracht, die unverbindlich beraten und Angebote<br />
erstellen.<br />
EINE SOLARANLAGE IST GÜNSTIGER<br />
ALS DIE MEISTEN HAUSBESITZER DENKEN<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2023</strong> existieren diverse staatliche Förderprogramme,<br />
die den Wechsel zu Solarenergie attraktiver gestalten.<br />
Gut informiert können Interessenten Solaranlagen sogar ganz<br />
ohne Anschaffungskosten beziehen. Der Solaranbieter Enpal<br />
bspw. übernimmt sogar den ganzen Prozess inklusive Montage,<br />
bis die Anlage läuft.<br />
Früher waren Besitzer und Betreiber von Photovoltaikanlagen<br />
verpflichtet, Umsatz- und Einkommenssteuer zu zahlen. Das<br />
fällt seit diesem Jahr endlich weg! Man spart sich die komplette<br />
Mehrwertsteuer von ganzen 19 %! Die Ersparnis ist also enorm.<br />
Viele Anbieter verlangen gerade hohe Anzahlungen bei langen<br />
Wartezeiten von mehreren Monaten. Bei manchen zahlt man<br />
sogar noch drauf, wenn man die Anlage früher haben möchte.<br />
Enpal verlangt keine Anzahlung. Bezahlt werden muss erst,<br />
wenn die Anlage läuft und Strom produziert. Montiert wird im<br />
Schnitt innerhalb von nur 6 Wochen. Geben Sie einfach einige<br />
Informationen zu Ihrem Dach ein, senden Sie die Anfrage mit<br />
einem Klick ab und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.<br />
Der Vorteil: Während andere hohe Anzahlungen verlangen, erhalten<br />
Sie von Enpal ein kostenloses und unverbindliches Angebot<br />
ohne Anzahlung. So produzieren Sie in wenigen Wochen<br />
schon Ihren eigenen Strom.<br />
LOHNT SICH EINE PV-ANLAGE MIT EIGENVERBRAUCH<br />
ODER VOLLEINSPEISUNG?<br />
Eine Solaranlage macht Sie unabhängiger, Ihr Strom ist günstiger<br />
als jeder Stromtarif und obendrein umweltfreundlich. Mit<br />
einer PV-Anlage auf dem Dach können Sie etwa ein Drittel Ihres<br />
Stromverbrauchs decken. Mit einem Batteriespeicher verdoppelt<br />
sich dieser Anteil. Statt Eigenverbrauch kann sich aber auch<br />
eine Volleinspeisung des gesamten erzeugten Stroms lohnen.<br />
<strong>2023</strong> sind die Preise für PV-Anlagen generell recht hoch und<br />
unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter stark. Doch Sie haben<br />
Möglichkeiten.<br />
Im Eigenheim lohnt sich eine Solaranlage praktisch immer, solange<br />
Sie weniger als 1.800 Euro pro kWp bezahlen. Prüfen Sie<br />
daher bei teureren Angeboten, ob diese für Sie wirtschaftlich<br />
sind. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie, welche<br />
Förderprogramme für Sie infrage kommen. Kontakt zu Installationsfirmen<br />
erhalten Sie über Portale im Internet. Experten empfehlen<br />
selfmade-energy und photovoltaik-angebotsvergleich.<br />
Mieten Sie ein Haus, können Sie das Dach für eine Solaranlage<br />
pachten – oder Ihr Vermieter verpachtet eine Solaranlage an Sie.<br />
In Mehrfamilienhäusern kann eine PV-Anlage den Bewohnern<br />
Mieterstrom liefern.<br />
WANN GILT DIE STEUERBEFREIUNG FÜR PV-ANLAGEN?<br />
Sie können eigenen Strom erzeugen, damit Geld sparen und<br />
auch Geld verdienen – das geht ganz einfach mit Photovoltaik,<br />
abgekürzt PV genannt. So nennt man die Technik, die hinter<br />
einer Solaranlage steckt. Solarmodule wandeln die Energie des<br />
Sonnenlichts in elektrische Energie um. Der Charme an Photovoltaik<br />
ist, dass jeder sie nutzen kann – auf dem eigenen Hausdach,<br />
auf dem Balkon, auf dem Gartenhäuschen und sogar beim<br />
Camping. Insgesamt waren laut Statistischem Bundesamt im<br />
März 2022 mehr als 2,2 Millionen PV-Anlagen auf Dächern und<br />
Grundstücken in Deutschland installiert, der Großteil davon<br />
von privaten Haushalten.<br />
LOHNT SICH EINE PV-ANLAGE MIT<br />
EIGENVERBRAUCH ODER VOLLEINSPEISUNG?<br />
Ob und wie sehr sich eine Photovoltaikanlage für Sie auszahlt,<br />
hängt von mehreren Faktoren ab. Es ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit.<br />
Auf der einen Seite stehen hohe Anschaffungskosten,<br />
oft im fünfstelligen Bereich. Auf der anderen Seite sparen<br />
Sie durch eine Solaranlage Geld: Sie erzeugt Strom, den Sie<br />
nicht mehr teuer vom Stromanbieter kaufen müssen. Zusätzlich<br />
generiert sie Einnahmen, weil sie einen Teil des erzeugten<br />
Stroms ins öffentliche Stromnetz einspeist.<br />
Doch wann hat die Solaranlage die Anschaffungskosten also<br />
wieder hereingeholt? Diesen Zeitpunkt nennt man Amortisation.<br />
Ob die Amortisation schon nach 10, nach 20 oder erst nach<br />
30 Jahren erreicht ist, hängt am stärksten vom Preis ab, zu dem<br />
Sie eine PV-Anlage kaufen. Er sollte 1.800 Euro pro kWp (Kilowatt-Peak,<br />
das ist die Maßeinheit für die Spitzenleistung einer<br />
PV-Anlage) nicht überschreiten. Aber auch die Frage, ob Sie<br />
den Strom komplett ins Stromnetz einspeisen oder auch selbst<br />
nutzen, ist entscheidend. Sehen wir uns diesen Punkt einmal genauer<br />
an.<br />
OPTION 1: SOLARANLAGE MIT EIGENVERBRAUCH<br />
Wenn Sie die PV-Anlage als Eigenverbrauchsanlage (auch:<br />
„Überschusseinspeisung“) konzipieren, nutzen Sie möglichst viel<br />
des eigenen, selbst produzierten Stroms. Den Teil, den Sie selbst<br />
nicht verbrauchen, speisen Sie ins Stromnetz ein. Das lohnt sich<br />
vor allem, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch erreichen. Sobald<br />
die Anlage steht, produziert sie praktisch kostenfrei Strom<br />
(ein paar fixe Betriebskosten, etwa für Wartung und Versicherung,<br />
fallen an). Nimmt man ihren Anschaffungspreis und teilt<br />
diesen durch die gesamte, erwartete Stromproduktion, erhalten<br />
Sie den fiktiven Preis für die selbst erzeugte Kilowattstunde<br />
(kWh) Strom: Auf 20 Jahre gerechnet sind das oft zwischen 10<br />
und 16 Cent pro kWh. Man nennt diesen Wert auch Stromgestehungskosten.<br />
Der Netzstrom vom Anbieter kostet Sie dagegen<br />
rund 30 bis 40 Cent pro kWh. Sie sparen also durch jede selbst<br />
erzeugte und genutzte Kilowattstunde Geld.<br />
Dass der gelieferte Strom im Vergleich zum selbst erzeugten so<br />
teuer ist, liegt an Steuern, Umlagen, Abgaben und Entgelten.<br />
Diese müssen Sie über den Strompreis zahlen, wenn die Energie<br />
über das öffentliche Netz fließt. Auf Ihren Eigenverbrauch<br />
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Foto: anatoliy_gleb – www.stock.dobe.com<br />
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Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Viele Hausbesitzer lassen derzeit<br />
kostengünstige, aber hocheffiziente<br />
Solaranlagen auf ihren Dächern<br />
anbringen.<br />
WIR BAUEN IHR<br />
ZUHAUSE<br />
Mit uns bauen Sie mit Holz – dem besten Baumaterial der Natur. Sie machen<br />
sich unabhängig von steigenden Energiekosten und werden zum energetischen<br />
Selbstversorger. Sie profitieren von höchster staatlicher Förderung und attraktiven<br />
Finanzierungsmöglichkeiten.<br />
fallen dagegen keine zusätzlichen Abgaben an. Für normalgroße<br />
PV-Anlagen auf Gebäuden ist seit 1. Januar 2022 auch keine<br />
Einkommensteuer mehr fällig, für neue Anlagen seit <strong>2023</strong> außerdem<br />
keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch mehr.<br />
Für den Strom, den Sie ins Stromnetz speisen, bekommen Sie<br />
einen gesetzlich festgelegten kWh-Preis bezahlt: die sogenannte<br />
Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG <strong>2023</strong>). Diese zahlt Ihnen der Netzbetreiber 20 Jahre lang.<br />
Seit 30. Juli 2022 gelten folgende Vergütungssätze für Solaranlagen<br />
mit Eigenverbrauch (§ 48 Abs. 2 EEG <strong>2023</strong>):<br />
• 8,2 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung<br />
• 7,1 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp<br />
bis insgesamt 40 kWp<br />
• 5,8 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 40 kWp<br />
bis insgesamt 1.000 kWp.<br />
8,2 Cent für eine kleine PV-Anlage sind zwar weniger, als Sie<br />
die Erzeugung kostet. Aber durch die hohe Ersparnis beim Eigenverbrauch<br />
kann die Rechnung für Sie trotzdem aufgehen.<br />
Voraussetzung ist, dass Sie die Anlage zu einem günstigen Preis<br />
erworben haben.<br />
OPTION 2: SOLARANLAGE MIT VOLLEINSPEISUNG<br />
Seit 30. Juli 2022 gibt es eine eigene Einspeisevergütung für<br />
neue PV-Anlagen, deren Strom komplett ins Stromnetz geht.<br />
Sie werden als Solaranlagen mit Volleinspeisung bezeichnet.<br />
Sie verkaufen den Strom an den Netzbetreiber, der Ihnen die<br />
entsprechende Vergütung pro Kilowattstunde zahlt. Weil Sie<br />
hier auf den Preisvorteil durch den Eigenverbrauch verzichten,<br />
bekommen Sie in diesem Modell höhere Vergütungssätze (§ 48<br />
Abs. 2a EEG <strong>2023</strong>):<br />
• 13 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung<br />
• 10,9 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp<br />
bis insgesamt 100 kWp<br />
• 9 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 100 kWp<br />
bis insgesamt 400 kWp<br />
Wie weiter oben schon erwähnt: Oft liegen die sogenannten<br />
Stromgestehungskosten (Kosten für Stromproduktion inklusive<br />
Betriebskosten) bei 10 bis 16 Cent pro kWh. Wenn Sie die<br />
Solaranlage für einen günstigen Preis gekauft haben, kann Sie<br />
die Produktion einer Kilowattstunde Strom weniger kosten,<br />
als Ihnen der Netzbetreiber dafür bezahlt. Dann ist das Modell<br />
Volleinspeisung wirtschaftlich – Sie holen die Anschaffungskosten<br />
der Anlage innerhalb von weniger als 20 Jahren wieder rein.<br />
Zwei Faustregeln, wann sich Volleinspeisung lohnt:<br />
Je größer Ihre Anlage ist, desto günstiger wird die Anlage pro<br />
kWp Leistung gesehen. Gleichzeitig sinkt die Quote Ihres möglichen<br />
Eigenverbrauchs. Belegen Sie möglichst alle geeigneten<br />
Dachflächen mit Solarmodulen. Das sind jene, die nach Osten,<br />
Süden und Westen zeigen und nicht verschattet sind. 10 kWp<br />
sollte eine volleinspeisende Anlage mindestens haben. Womöglich<br />
spielt sie ihre Kosten innerhalb von zehn bis zwölf Jahren<br />
schon wieder ein.<br />
Je günstiger der Preis für den Strom aus dem Netz ist, umso weniger<br />
Geld sparen Sie pro selbst verbrauchter kWh Strom (Eigenverbrauch).<br />
Deshalb lohnt es sich in diesem Fall stärker, den<br />
Strom zur höheren Volleinspeise-Vergütung zu verkaufen.<br />
Wenn Sie die Volleinspeise-Vergütung beanspruchen wollen,<br />
müssen Sie dem Netzbetreiber jedes Jahr vor dem 1. Dezember<br />
mitteilen, dass Sie im Folgejahr komplett einspeisen wollen.<br />
Möchten Sie eine neue Anlage von Beginn an zur Volleinspeisung<br />
nutzen, reicht es, wenn Sie dies vor Inbetriebnahme der<br />
Anlage anmelden. Das bedeutet auch: Sie können jedes Jahr<br />
überlegen, ob Sie die Anlage im Folgejahr auf Eigenverbrauch<br />
umrüsten wollen. Das ist sinnvoll, wenn die Kosten für den<br />
Bezugsstrom aus dem Netz weiter steigen. Oder wenn sich Ihr<br />
Stromverbrauch durch ein Elektroauto, eine Wärmepumpe oder<br />
einen Batteriespeicher erhöhen. Außerdem kann sich die Umrüstung<br />
auf Eigenverbrauch lohnen, wenn Ihre Anlage nach 20<br />
Jahren aus der EEG-Förderung fällt und Sie deshalb keine fixe<br />
Einspeisevergütung mehr bekommen.<br />
Übrigens: Statt an den Netzbetreiber zu verkaufen, können Sie<br />
auch selbst einen Abnehmer für Ihren Strom suchen. Direktvermarkter<br />
heißen die Unternehmen, die Solarstrom handeln. <br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
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Ihr Ansprechpartner vor Ort: Jürgen Lehnert, juergen.lehnert@kampa.de, 0177 2<strong>04</strong>1820<br />
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Foto: Syntetic Dreams – www.stock.dobe.com<br />
INDIVIDUELL · NACHHALTIG · INNOVATIV · REGIONAL<br />
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Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
KFW-FÖRDERUNG FÜR FAMILIEN<br />
DER NEUE FÖRDER-ZINS BRINGT BIS ZU 36.000 EURO<br />
Der Traum vom Eigenheim hat sich durch die gestiegenen<br />
Bauzinsen und oft hohen Immobilienpreise in letzter<br />
Zeit für viele Menschen erledigt. Aktuell können Familien bis<br />
zu einem bestimmten Einkommen die neue KfW-Förderung<br />
Wohneigentum für Familien beantragen. Mit dem neuen Programm<br />
„Wohneigentum für Familien“ fördert die KfW Neubau-Vorhaben<br />
von Familien. Der zinsgünstige Förderkredit<br />
soll insbesondere Familien mit mittleren Einkommen die Finanzierung<br />
eines neu gebauten Eigenheims erleichtern. Eine<br />
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die KfW-Kriterien<br />
für klimafreundliche Neubauten eingehalten werden.<br />
Die KfW kombiniert damit Familien-Förderung mit Klimaschutz-Vorgaben.<br />
Denn gerade in Zeiten steigender Bauzinsen,<br />
hoher Baukosten und ebenso hoher Grundstückspreise<br />
ist die Finanzierung eines Neubaus eine große Herausforderung.<br />
Das gilt besonders für Familien. Schließlich treffen hier<br />
hohe Lebenshaltungskosten häufig auf eine reduzierte Berufstätigkeit<br />
eines oder beider Elternteile. Der Spielraum für die<br />
regelmäßige Tilgung eines Immobilienkredits ist gerade bei<br />
Familien mit geringen und mittleren Einkommen begrenzt.<br />
Zusätzlich wird das Thema Klimaschutz auch beim Bauen<br />
und Wohnen immer wichtiger. Um die international festgelegten<br />
Klimaziele zu erreichen, müssen Gebäude in ihrem<br />
ganzen Lebenszyklus vom Bau über die Nutzung bis zu einem<br />
möglichen Abriss weniger CO 2<br />
-Emissionen erzeugen. Viele<br />
Menschen legen inzwischen aus eigenem Antrieb großen<br />
Wert darauf, möglichst klimafreundlich zu wohnen – etwa,<br />
indem sie ihr Haus mit Hilfe von erneuerbaren Energien beheizen.<br />
Um den finanziellen Spielraum für Familien zu erhöhen<br />
und einen Anreiz für klimafreundliches Bauen zu schaffen,<br />
bringt die KfW ein neues Förderprogramm auf den Weg:<br />
Wohneigentum für Familien (Programmnummer 300).<br />
DIE BEDINGUNGEN<br />
Zuerst sollte man prüfen, ob Sie die Förderung überhaupt bekommen<br />
können. Die gibt es nämlich nur für Familien ab einem<br />
Kind und einem zu versteuernde Haushaltseinkommen<br />
von max. 60.000 € im Jahr. Für jedes weitere Kind liegt die<br />
Grenze 10.000 € höher. Das zu versteuernde Einkommen<br />
finden Sie im Steuerbescheid vom Finanzamt. Es gilt der<br />
Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor<br />
dem KfW-Antrag. Stellen Sie diesen in <strong>2023</strong>, geht es also um<br />
2020 und 2021.<br />
Der KfW-Förderkredit „Wohneigentum für Familien“ kombiniert<br />
Familienförderung mit Klimaschutz. Das seit Juni<br />
<strong>2023</strong> verfügbare Programm richtet sich an Familien mit<br />
mittleren Einkommen, die ein neues Haus zur Selbstnutzung<br />
bauen oder ein neu gebautes Haus kaufen. Voraussetzung<br />
für die Förderung ist, dass der Neubau besonders klimafreundlich<br />
ist.<br />
FÖRDERPROGRAMM<br />
„WOHNEIGENTUM FÜR FAMILIEN”<br />
Ziel ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Die Förderung<br />
erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite. Gefördert werden<br />
nur Häuser, bei denen der CO 2<br />
-Fußabdruck über den<br />
gesamten Lebenszyklus gering ist. Der Zinssatz liegt zum<br />
Start bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (zehn Jahre<br />
Zinsbindung) – und damit rund drei Prozentpunkte unter<br />
dem aktuellen Marktniveau. Für eine Familie mit zwei Kindern<br />
sind laut Bundesregierung insgesamt Ersparnisse von<br />
mehr als 40.000 Euro möglich.<br />
DAS PROGRAMM IM ÜBERBLICK:<br />
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb<br />
von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu<br />
errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude,<br />
die den energetischen Standard eines Effizienzhauses<br />
40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen<br />
im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von<br />
Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude<br />
PLUS (QNG-PLUS) erreichen.<br />
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung<br />
unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen<br />
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Gefördert werden die<br />
Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche<br />
Wohngebäude – mit QNG“.<br />
Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt<br />
sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges<br />
Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen<br />
wollen. Das ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller<br />
oder jeder förderfähige Haushalt, die / der zu mindestens<br />
50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum<br />
erwerben will und in deren / dessen Haushalt mindestens<br />
ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist,<br />
das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren<br />
ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.<br />
Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die<br />
Grenze von maximal 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich<br />
10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.<br />
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung<br />
als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.<br />
Förderfähig sind die gesamten <strong>Ausgabe</strong>n für das Bauwerk,<br />
die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung<br />
einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse<br />
oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die<br />
<strong>Ausgabe</strong>n für das Material förderfähig.<br />
Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis<br />
zu 100 Prozent der förderfähigen <strong>Ausgabe</strong>n des Vorhabens<br />
finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind<br />
der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder,<br />
die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder<br />
deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner<br />
leben und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.<br />
Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.<br />
WER KANN DAS NEUE KFW-PROGRAMM<br />
„WOHNEIGENTUM FÜR FAMILIEN“ BEANTRAGEN?<br />
Antragsberechtigt sind Privatpersonen,<br />
• die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen<br />
oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von<br />
12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,<br />
• die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder<br />
Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst<br />
zu Wohnzwecken nutzen,<br />
• bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre<br />
im Haushalt lebt,<br />
• die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen<br />
• die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm<br />
„Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.<br />
EINKOMMENSGRENZEN FÜR DIE FÖRDERUNG<br />
Das neue Programm richtet sich an Familien mit mittleren<br />
Einkommen. Daher wurden Einkommensgrenzen festgelegt:<br />
Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden<br />
und deren im künftigen Haushalt wohnenden<br />
Ehe- oder Lebenspartner darf 60.000 Euro bei einem Kind,<br />
zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.<br />
Ausschlaggebend sind die Mittelwerte des zweiten und dritten<br />
Kalenderjahres vor Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden.<br />
Stellen Sie beispielsweise Ihren<br />
Antrag im Jahr <strong>2023</strong>, wird der Mittelwert aus den Einkommen<br />
der Jahre 2020 und 2021 herangezogen.<br />
ZUSÄTZLICHE VORAUSSETZUNG BEI DER NEUBAU-<br />
FÖRDERUNG FÜR FAMILIEN: KLIMAFREUNDLICHKEIT<br />
Im Rahmen des im März <strong>2023</strong> eingeführten Förderprogramms<br />
„Klimafreundliche Neubau“ hat die KfW neue<br />
Kriterien für die Förderung von Neubauten eingeführt.<br />
Diese gelten auch für das Wohneigentum für Familien.<br />
• Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf die<br />
Treibhausgasemissionen während des gesamten<br />
Lebenszyklus des Gebäudes<br />
• Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40<br />
• Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung.<br />
Achtung: Auch Biomasseanlagen wie<br />
Pellet-Heizungen sind ausgeschlossen.<br />
• Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel<br />
Nachhaltiges Gebäude ist keine zwingende Voraussetzung<br />
für die Förderung, erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.<br />
WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?<br />
Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen<br />
Förderkredit mit vergünstigten Zinsen. Das maximale Kreditvolumen<br />
richtet sich nach der Anzahl der Kinder und danach,<br />
ob der klimafreundliche Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung<br />
erhält. Beispiele:<br />
• Eine Familie mit zwei Kindern, die einen klimafreundlichen<br />
Neubau ohne Nachhaltigkeitszertifizierung errichtet,<br />
kann eine Förderung von maximal 140.000 Euro<br />
beantragen.<br />
• Eine Familie ab fünf Kindern, die für ihren klimafreundlichen<br />
Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhält,<br />
kann einen Kredit von bis zu 240.000 Euro erhalten.<br />
In den allermeisten Fällen deckt das neue Programm nur<br />
einen Teil der Finanzierung ab. Für die Restsumme können<br />
Sie gewöhnliche Baufinanzierungsprodukte Ihrer Bank oder<br />
40 Foto: zinkevych – www.stock.adobe.com<br />
41
Finanzierung<br />
Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Sie haben ein Kind, verdienen 50.000 € und<br />
35.000 € brutto (keine Kirche, gesetzlich<br />
kranken versichert, Zusatzbeitrag 1,6 %) und<br />
liegen damit beim zu versteuernden Einkommen<br />
knapp unter der 60.000 €-Grenze. Netto<br />
haben Sie so ca. 4.700 € pro Monat. Davon<br />
sollte man nicht viel mehr als ein Drittel<br />
fürs Wohnen ausgeben, also z. B. die Rate für<br />
die Finanzierung. Macht hier ca. 1.550 € bis<br />
vielleicht noch 1.800 € – abzüglich Heiz- und<br />
Nebenkosten. Sagen wir, Sie haben für die<br />
Rate 1.300 € zur Verfügung.<br />
Um damit einen Baukredit finanzieren zu<br />
können, braucht es eine lange Laufzeit. Wir<br />
rechnen mit 35 Jahren, das ist auch die maximale<br />
Länge im KfW-Programm.<br />
andere KfW-Programme wie das Wohneigentumsprogramm<br />
nutzen.<br />
DAS BRINGT DIE FÖRDERUNG<br />
Passt? Dann können Sie den Förderkredit mit einem sehr<br />
günstigen Zins bekommen. Der liegt, je nach gewünschter<br />
Laufzeit, aktuell drei bis vier Prozentpunkte unter den gerade<br />
am Markt üblichen Bauzinsen von ca. 4 %. Bauen – oder auch<br />
einen Neubau kaufen – müssen Sie mindestens im Standard<br />
„KfW-Effizienzhaus 40“. Dafür bekommen Sie schon mit einem<br />
Kind 140.000 €. Bauen Sie noch nachhaltiger (QNG-Siegel)<br />
oder haben Sie mehr Kinder, sind Darlehen bis zu 240.000<br />
€ möglich. Details gibt es direkt bei der KfW.<br />
Aber wie sehr und wobei kann Ihnen der zinsgünstige<br />
KfW-Kredit beim Eigenheim jetzt genau helfen? Das zeigen<br />
wir Ihnen mit einem Beispiel:<br />
36.000 € MEHR HAUS<br />
Wenn Sie ohne Förderung zu gleichbleibenden Zinsen von 4 %<br />
mit einem Bankkredit finanzieren, ist mit dieser Rate und<br />
Laufzeit ein Kredit von ca. 294.000 € drin. Wenn Sie Ihre<br />
1.300 € aber auf zwei Tranchen aufteilen, eine davon der günstige<br />
KfW-Kredit (140.000 € für 1,15 %, 10 Jahre Zinsbindung;<br />
danach Umschuldung zu 4 %), haben wir ausgerechnet, dass<br />
in der gleichen Laufzeit ca. 36.000 € mehr Haus drin sind.<br />
Wichtig dabei: Sie müssen den KfW-Kredit in den ersten fünf<br />
Jahren tilgungsfrei stellen. Das heißt, Sie zahlen erstmal nur<br />
den Zins und haben so eine sehr kleine Rate in dieser Tranche.<br />
So bleibt in dieser Zeit jeden Monat Geld übrig, das Sie<br />
sparen und dann immer als jährliche Sondertilgung in die andere,<br />
teurere Banktranche stecken können.<br />
ALTERNATIV: SCHNELLER SCHULDENFREI<br />
ODER KLEINERE RATE<br />
Sie können die Förderung aber auch anders nutzen als für ein<br />
höheres Darlehen. Zum Beispiel, um schneller zu tilgen oder<br />
für eine niedrige Monatsrate. In unserem Beispiel könnten Sie<br />
so entweder sieben Jahre früher schuldenfrei sein oder 160 €<br />
weniger pro Monat abstottern.<br />
Sie verdienen mehr? Oder Sie haben kein Kind und können<br />
die Förderung deshalb nicht bekommen? Dann schauen Sie<br />
sich mal eine andere, für alle verfügbare Förderung an: das<br />
KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau. Da gibt es zwar<br />
etwas kleinere Darlehen, aber ähnlich günstige Zinssätze. <br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
KEINE SORGE VOR DER<br />
ANSCHLUSSFINANZIERUNG<br />
ANGESICHTS GESTIEGENER ZINSEN SOLLTEN<br />
HAUSEIGENTÜMER GUT PLANEN UND VERGLEICHEN<br />
Die Bauzinsen sind in den vergangenen Monaten merklich<br />
in die Höhe geschnellt. Immobilienbesitzer, deren Zinsbindung<br />
demnächst ausläuft, fragen sich daher, wie sie die<br />
nächste Finanzierungsrunde stemmen können. Wichtig ist es<br />
in jedem Fall, keine Entscheidungen zu überstürzen, sondern<br />
die Optionen gründlich zu prüfen. Mit einer durchdachten<br />
Planung können sich die meisten Hauseigentümer die Anschlussfinanzierung<br />
gut leisten – und dabei häufig noch Geld<br />
sparen.<br />
bei der die Erstfinanzierung abgeschlossen wurde, häufig mit<br />
dem ursprünglichen Kaufpreis rechnet, setzt eine neue Bank<br />
den aktuellen Marktwert an. Ist dieser höher, kann dies zu einem<br />
günstigeren Zins führen – damit sinkt auch die monatliche<br />
Kreditrate. „Oft bemühen sich Banken mit guten Konditionen<br />
eher um Neukunden und bieten ihren Bestandskunden<br />
einen höheren Zins an. Deshalb sollte man unbedingt verschiedene<br />
Angebote miteinander vergleichen“, so der Experte<br />
von Dr. Klein weiter.<br />
36.000 € mehr Haus: Das bringt der neue Förder-Zins für Familien<br />
EIN BANKENWECHSEL KANN SICH LOHNEN<br />
Darlehensnehmer, deren Zinsbindung demnächst ausläuft,<br />
sollten nicht in Panik verfallen: In vielen Fällen ist die Erstfinanzierung<br />
mit einer Zinsbindung von mindestens zehn bis<br />
15 Jahren abgeschlossen – nach Ablauf dieser Zeit ist schon<br />
ein größerer Teil des ursprünglichen Darlehens getilgt. Somit<br />
bleibt nur eine relativ geringe Restschuld. „Seriöse Berater<br />
achten bereits beim Abschluss der Erstfinanzierung darauf,<br />
dass das Darlehen über den gesamten Zeitraum realistisch zu<br />
tragen ist“, beruhigt Stefan Vogelsang, Spezialist für Baufinanzierung<br />
bei Dr. Klein. Anschlussfinanzierende sollten nach<br />
seinen Worten in jedem Fall prüfen, ob das aktuelle Kreditinstitut<br />
für die nächste Finanzierungsrunde noch die besten<br />
Konditionen bietet. In vielen Fällen ist der Wert der Immobilie<br />
in den vergangenen Jahren gestiegen. Während die Bank,<br />
EIGENKAPITAL MACHT SICH BEZAHLT<br />
Häufig haben sich seit der Erstfinanzierung die finanziellen<br />
und persönlichen Rahmenbedingungen geändert. Ist das Einkommen<br />
gestiegen? Gibt es eine Erbschaft? Arbeitet ein Ehepartner<br />
nur noch halbtags? Wer lediglich die bisherige Finanzierung<br />
verlängert, verschenkt viele Möglichkeiten, den Kredit<br />
an das eigene Leben anzupassen. „Und noch eines sollten<br />
Darlehensnehmer nicht vergessen: Eigenkapital kann auch<br />
bei der Anschlussfinanzierung die Restschuld und somit die<br />
Zinslast deutlich reduzieren. Wem es also neben der aktuellen,<br />
monatlichen Kreditrate möglich ist, noch etwas Geld auf<br />
die hohe Kante zu legen, umso besser“, meint Stefan Vogelsang<br />
abschließend. Sein Tipp: Alternativ im Familienkreis<br />
nach Möglichkeiten fragen, um Eigenkapital in die Finanzierung<br />
einzubringen.<br />
<br />
djd<br />
42<br />
Foto: Studio Romantic – www.stock.adobe.com<br />
Foto: DJD/Dr. Klein Privatkunden/Getty Images/<br />
43
Finanzierung<br />
Gute Zeiten für Modernisierer:<br />
Für viele energetische Maßnahmen<br />
gibt es üppige staatliche Zuschüsse.<br />
BAUGELDVERGLEICH DER<br />
FMH-FINANZBERATUNG<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
KAUFPREIS 400.000 EURO; DARLEHEN 280.000 EURO<br />
(70 % FINANZIERUNG); TILGUNG 2,5 %<br />
DIE BESTANDSIMMOBILIE<br />
JETZT MODERNISIEREN<br />
Beratung, staatliche Förderung und Co.: Was Sanierer beachten sollten<br />
Immer mehr Wohneigentümer in Deutschland wollen oder<br />
müssen sich mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz<br />
befassen. Diese reichen von der Komplettsanierung zum<br />
Effizienzhaus bis hin zu einzelnen Sanierungsschritten. „Eigenheimbesitzer<br />
sollten sich vor Beginn der Maßnahmen in Sachen<br />
Finanzierung und staatlicher Förderung umfassend beraten<br />
lassen“, rät Volker Stolberg vom Bundesverband der Deutschen<br />
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).<br />
1. VON WEM GIBT ES STAATLICHE FÖRDERUNGEN?<br />
Diese werden großteils von der KfW und vom Bundesamt für<br />
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Infos gibt es<br />
bei der Hausbank oder unter www.kfw.de und unter www.bafa.de.<br />
Während die KfW über die Hausbank vor allem zinsgünstige<br />
Förderkredite mit Tilgungszuschüssen für eine energetische<br />
Komplettsanierung anbietet, vergibt das BAFA Zuschüsse für<br />
Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung der<br />
Fenster und Türen oder für den Einbau einer Wärmepumpe.<br />
Statt staatlicher Förderungen kann für Eigentümer die Geltendmachung<br />
von Steuerabzügen für energetische Sanierungen in<br />
Betracht kommen.<br />
2. WANN SIND DIE FÖRDERUNGEN AM HÖCHSTEN?<br />
„Förderung durch die KfW gibt es, wenn ein Gebäude umfassend<br />
zum Effizienzhaus umgebaut wird“, so Volker Stolberg.<br />
Pro Wohneinheit beträgt der Förderkredithöchstbetrag 120.000<br />
Euro. Beim Effizienzhaus 85 liegt der Tilgungszuschuss bei fünf<br />
Prozent, beim Effizienzhaus 40 sind es 20 Prozent. Wenn erneuerbare<br />
Energien und/oder nicht zu vermeidende Abwärme<br />
mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des<br />
Gebäudes ausmachen, erhöht sich der Tilgungszuschuss um<br />
weitere fünf Prozentpunkte und der Förderkredithöchstbetrag<br />
auf maximal 150.000 pro Wohneinheit.<br />
3. WANN UND WO MUSS MAN<br />
DIE STAATLICHE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?<br />
KfW-Kredite müssen vor Beginn des Bauvorhabens über die<br />
Hausbank, die das Kreditausfallrisiko trägt, beantragt werden.<br />
Für die Förderungsbeantragung und Begleitung des Vorhabens<br />
muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dies<br />
wird von der KfW mit einem Zuschuss bis maximal 4.000 Euro<br />
pro Vorhaben gefördert. Anträge auf BAFA-Zuschüsse werden<br />
direkt beim BAFA gestellt.<br />
4. VERGIBT DIE HAUSBANK MODERNISIERUNGSKREDITE?<br />
Ja, damit können Eigentümer ihre Modernisierungsmaßnahmen<br />
finanzieren. „Bei umfangreichen Umbaumaßnahmen<br />
kommt auch eine klassische Baufinanzierung infrage“, erklärt<br />
Volker Stolberg.<br />
5. WIE SOLLTEN MODERNISIERER<br />
EINE FINANZIERUNG ANGEHEN?<br />
Vor Beginn der Maßnahmen sollten in einem detaillierten Finanzierungsplan<br />
alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden.<br />
Daneben ist zu prüfen, dass für die Finanzierung ausreichend<br />
Eigenkapital auch für unvorhergesehene <strong>Ausgabe</strong>n<br />
bereitsteht.<br />
<br />
djd<br />
Zinsvergleiche zum Thema Baufinanzierung haben<br />
eine lange Tradition bei der FMH-Finanzberatung:<br />
Bereits seit 1986 werden hier Daten erhoben, gespeichert<br />
und aufbereitet. Aktuell befinden sich 64 Anbieter<br />
mit 257 Angebotsvarianten in der Datenbank.<br />
Wer den Zinsvergleich auf der FMH-Seite (www.fmh.<br />
de/hypo) nutzt, kann zudem sicher sein, dass alle<br />
wichtigen Zinsaufschläge oder Rabatte in der Zinsnennung<br />
berücksichtigt werden, z. B. unterschiedliche<br />
Beleihungsaufschläge, Rabatte für schnellere Tilgung<br />
oder größere Darlehensbeträge, Sondertilgungsoptionen<br />
und Tilgungsveränderungen. Auch regionale<br />
Angebote sind berücksichtigt.<br />
© Autor: FMH-Finanzberatung<br />
Effektivzinsen in % für 5 JAHRE 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre<br />
Interhyp 3,89 3,69 3,94 4,10<br />
DTW-Immobilienfinanzierung 3,89 3,74 3,94 4,10<br />
Dr. Klein 3,89 3,74 3,94 4,10<br />
PlanetHome 3,89 3,74 3,94 4,10<br />
MKIB Online 3,96 3,74 3,87 3,87<br />
BBBank eG 4,55 3,69 3,99 4,82<br />
Degussa Bank 3,89 3,78 3,99 4,10<br />
Santander 4,10 3,89 3,99 -<br />
1822direkt 4,07 3,93 4,06 -<br />
ING 4,29 4,14 4,25 4,30<br />
Commerzbank 4,17 3,74 3,94 4,17<br />
PSD Bank RheinNeckarSaar - 3,83 3,98 4,19<br />
Sparda-Bank BW 4,31 3,96 4,11 4,31<br />
Deutsche Bank 4,24 4,22 4,47 4,67<br />
Postbank 5,05 4,24 4,38 4,66<br />
Der Effektivzins beinhaltet Kosten der Grundschuldeintragung; unveränderter<br />
Zinssatz nach Zinsbindung. Die Tabelle ist unterteilt in Angebote<br />
von Vermittlern, bundesweite und regionale Angebote.<br />
Stand: 07.09.<strong>2023</strong><br />
Quelle: FMH-Fina+nzberatung<br />
www.fmh.de/hypo<br />
44<br />
Foto: DJD/BVR/Getty Images/Katharina Mikhrin<br />
45
Versicherung & Recht<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
IMMOBILIEN<br />
RICHTIG VERERBEN<br />
OFT MACHT ES SINN, SCHON FRÜHZEITIG FESTZULEGEN, WER WAS BEKOMMEN SOLL<br />
Oft macht es Sinn, schon frühzeitig festzulegen, wer was und<br />
wie viel bekommen soll. Eine solche Vereinbarung bietet<br />
häufig die Überlebensgarantie für Immobilieneigentum. Damit<br />
die Immobilie wie bisher – z. B. unter der Ehefrau des Verstorbenen<br />
– weiter existieren kann, werden andere Erben mit hohen<br />
Beträgen abgefunden, damit sie auf jegliche Nachlassansprüche<br />
verzichten. Aber auch aus steuerlichen Gründen übertragen<br />
immer mehr Bundesbürger ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten.<br />
Meistens verschenken sie Geld und Boden und lassen sich den<br />
Übergang finanziell durch eine monatliche Rente entgelten.<br />
Üblich ist bei Immobilien, dass Eltern Haus und Grundstück<br />
weiter nutzen dürfen. Pacht- und Mieteinnahmen kassieren sie<br />
bei solchem Nießbrauch wie zuvor. Häufig schrecken Eltern jedoch<br />
vor einer Übertragung ihres Vermögens zurück, weil sie<br />
ihre Zukunft ungesichert sehen. Der Beschenkte muss allerdings<br />
das Präsent zurückgeben, wenn der Gönner nicht imstande ist,<br />
ausreichend für seinen Unterhalt zu sorgen. Auch wegen groben<br />
Undanks kann eine Schenkung jederzeit widerrufen werden. Des<br />
Weiteren können den Erben Bedingungen auferlegt werden wie<br />
bspw. Grabpflege oder die Spende an eine karitative Einrichtung.<br />
GRÜNDE FÜR EINE LEBZEITIGE<br />
ÜBERTRAGUNG EINER IMMOBILIE<br />
Da Immobilien regelmäßig zu den wichtigsten Vermögenswerten<br />
gehören, weil sie selbst zu Wohnzwecken genutzt werden,<br />
Mieterträge abwerfen oder ihr Wert schlicht den wesentlichen<br />
Teil des Familienvermögens ausmacht, stellt sich die Frage, warum<br />
man Grundbesitz überhaupt schon vor dem Versterben verschenken<br />
sollte. Es gibt aber tatsächlich eine Reihe von Gründen,<br />
die es nahelegen, ein Haus oder andere Immobilien im Rahmen<br />
der vorweggenommenen Erbfolge an Angehörige zu übertragen.<br />
Die Gründe, weshalb sich viele überlegen, Vermögenswerte<br />
schon zu Lebzeiten – und nicht erst mit dem Tod – an ihre<br />
Kinder, Enkel, den Ehepartner, an Freunde oder Organisationen<br />
(der Kirche, Stiftungen, gemeinnützige Vereinigungen, etc.)<br />
weiterzugeben, sind vielfältig. Oft besteht der Wunsch, die<br />
Übergabe des Vermögens oder Teilen hiervon in schenkungsund<br />
erbschaftsteuerlicher Hinsicht optimal zu vollziehen.<br />
Dabei steht die Überschreibung des Eigentums an einem selbst<br />
bewohnten oder vermieteten Hauses häufig im Mittelpunkt<br />
der eigenen Nachlass- und Lebensplanung. Eine solche Immobilienschenkung<br />
wird mit Blick auf die Konsequenzen und<br />
Rechtsfolgen unter anderem in erbrechtlicher und steuerlicher<br />
Hinsicht nicht ausreichend genug durchdacht. Bei der Umsetzung<br />
der Übertragung von Häusern ist eine umsichtige Planung<br />
und Gestaltung unumgänglich, um vor bösen Überraschungen<br />
geschützt zu sein.<br />
Vermögen erhalten und Erbstreit vermeiden:<br />
Wer Häuser und andere Vermögenswerte<br />
langfristig in guten Händen erhalten will,<br />
kann dies zu Lebzeiten sicherer erreichen als<br />
durch die Erbfolge. Außerdem sorgt man<br />
durch die Schenkung für klare Verhältnisse<br />
und kann einen Erbstreit vermeiden.<br />
Pflichtteil reduzieren: In Konstellationen, in<br />
denen ein Kind enterbt wurde, kann man<br />
durch die Schenkung der Immobilie an ein<br />
anderes Kind (nicht an den Ehegatten) langfristig<br />
eine Reduzierung der Pflichtteilsansprüche<br />
des enterbten Kindes erreichen.<br />
VERMÖGEN RICHTIG ÜBERTRAGEN, DENN:<br />
BLUT VERBINDET ÜBER DEN TOD HINAUS<br />
Wer eine Immobilie bereits zu Lebzeiten auf sein Kind übertragen<br />
möchte, hat eine ganze Reihe verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten,<br />
denn je nach Bedarf können Eltern sog. Sicherungsklauseln<br />
in den Vertrag mit einbauen.<br />
Beispiel 1: Reine Schenkungs-Vereinbarung. Die Immobilie geht<br />
unentgeltlich über. Das Kind wird im Grundbuch eingetragen,<br />
alle Nutzungen und Lasten werden dadurch übertragen. Die Eltern<br />
haben keine weiteren Ansprüche aus der Immobilie. Nach<br />
zehn Jahren gibt es die Freibeträge erneut, die Abschreibung des<br />
Schenkers wird fortgeführt.<br />
Beispiel 2: Schenkungs-Vereinbarung plus Wohnrecht. Die Eltern<br />
haben das Recht, einen Teil des Hauses zu bewohnen. Es<br />
wird durch Eintragung ins Grundbuch abgesichert, was jeden<br />
späteren Erwerber daran bindet. Das Wohnrecht ist nicht übertrag-<br />
oder vererbbar. Die Eltern tragen anteilig die laufenden<br />
Kosten. Die Schenkungsteuer wird bis zum Tod der Eltern in<br />
Höhe des Kapitalwerts des Wohnrechts gestundet. Für die von<br />
den Eltern weiter genutzte Wohnung können keine Werbungskosten<br />
mehr abgesetzt werden. Das geänderte Wohnrecht stellt<br />
keine Anschaffungskosten dar.<br />
Beispiel 3: Schenkungs-Vereinbarung plus Nießbrauch. Die Eltern<br />
können die Immobilie weiter selbst nutzen oder vermieten.<br />
Sie tragen die laufenden Kosten, Großreparaturen zahlt das Kind<br />
als neuer Eigentümer. Guter Schutz durch Grundbucheintragung.<br />
Keine Aufhebung bei Verkauf oder Zwangsversteigerung.<br />
Wichtig: Zusätzliche Absicherung durch dingliche Vereinbarung<br />
eines Rückübertragungsanspruchs für den Fall, dass das Kind<br />
stirbt. Steuer wird bis zum Tod der Eltern in Höhe des Kapitalwerts<br />
des Nießbrauchrechts gestundet.<br />
Beispiel 4: Schenkungs-Vereinbarung plus Leibrente. Das Kind<br />
zahlt den Eltern vereinbarungsgemäß einen festen monatlichen<br />
Betrag. Die Höhe kann per Wertsicherungsklausel an die Entwicklung<br />
der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zur Sicherheit<br />
sollte der Anspruch als Reallast im Grundbuch eingetragen<br />
werden. Ist die Rente wie zwischen Fremden bemessen,<br />
liegt faktisch ein Kaufvertrag vor. Leibrente stellt keine Anschaffungskosten<br />
bei der Einkommensteuer dar. Liegt der Immobilienwert<br />
mind. bei 50 % des Kapitalwerts der Rente, kann das<br />
Kind den Ertragsanteil der Rente (= steuerpflichtiger Teil) als<br />
Sonderausgabe abziehen, die Eltern hingegen müssen diesen jedoch<br />
versteuern.<br />
Beispiel 5: Schenkungs-Vereinbarung plus dauernde Last. Wie<br />
Leibrente, Zahlungen sind jedoch nicht fest und können deshalb<br />
sowohl an die Bedürfnisse der Eltern als auch an die Leistungsfähigkeit<br />
des Kindes angepasst werden. Die Vereinbarung ist aber<br />
riskant, wenn Eltern finanziell auf die Zahlung angewiesen sind.<br />
Grundbucheintrag ist nur dann möglich, wenn die für die Zahlung<br />
maßgebenden Faktoren im Grundbuch genannt werden.<br />
Beispiel 6: Schenkungs-Vereinbarung mit der Möglichkeit des<br />
Widerrufs. Schenkung mit Widerrufsvorbehalt wird im Grundbuch<br />
durch Auflassungsvormerkung der Rückübertragung abgesichert.<br />
Widerruf kann entweder für bestimmte Fälle (Tod des<br />
Kindes, Veräußerung, Belastung des Grundstücks) oder für jeden<br />
beliebigen Fall (d.h. frei) vereinbart werden. Zusätzliche Absicherung<br />
durch Nießbrauchrecht ist möglich. Die Schenkung<br />
kann jederzeit annulliert werden. Wird das Grundstück zurück<br />
übertragen, erstattet das Finanzamt die Steuern. Schenkung unter<br />
freiem Widerrufsvorbehalt belässt das „wirtschaftliche Eigentum“<br />
bei den Eltern.<br />
VERZICHTSERKLÄRUNGEN VON MITERBEN<br />
Wo man sich in der Familie halbwegs grün ist, werden die eigenen<br />
Eltern später kaum an die hinterbliebene Schwiegertochter<br />
oder den Schwiegersohn herantreten und auf Auszahlung des<br />
Pflichtteils drängen. Dazu kommt, dass Vater oder Mutter länger<br />
leben müssten als man selbst, um Erbe zu werden. Im Einzelfall<br />
46<br />
Foto: Robert Kneschke 6– www.stock.adobe.com<br />
47
Versicherung & Recht<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
kann es aber auch angezeigt sein, den Ehepartner vor möglichen<br />
Pflichtteilsansprüchen zu schützen. Zwei Möglichkeiten bieten<br />
sich dafür an: a) Eine schriftliche Verzichtserklärung durch die<br />
Pflichtteilsberechtigten. Dazu ist eine notarielle Beurkundung<br />
notwendig. b) Die Aufrechnung von Zuwendungen, die zu Lebzeiten<br />
an die Pflichtteilsberechtigten erfolgten. Dazu müssen Sie<br />
die Zuwendungen jeweils mit entsprechenden Erklärungen verbinden,<br />
die Ihr Partner später notfalls auch belegen kann.<br />
EHEPARTNER ALS VORERBEN BESTIMMEN<br />
Soll der überlebende Ehegatte vor dem Zugriff der Kinder oder<br />
anderer Erben auf das Haus zunächst einmal geschützt werden,<br />
empfiehlt sich die Abfassung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments:<br />
Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Vorerben<br />
ein, die Kinder werden als Nacherben bestimmt. Die Erbschaft<br />
fällt den Kindern dann erst beim Tod auch des anderen<br />
Ehegatten zu. Für den Fall, dass die Nacherben ihren Anteil am<br />
Haus und der restlichen Erbschaft sofort verlangen, wird im Testament<br />
die Enterbung angeordnet. Das bedeutet: Wer sein Erbe<br />
verlangt, bekommt nur den Pflichtteil.<br />
WEITERE MÖGLICHKEITEN: BEFREITER VORERBE<br />
Wenn Sie im Testament festhalten, dass der Ehegatte von allen<br />
Beschränkungen, soweit gesetzlich zulässig, befreit ist, kann<br />
dieser später im Haus frei schalten und walten. Verfügungen an<br />
den Vorerben: Andererseits haben Sie zahlreiche Gestaltungsfreiheiten,<br />
dem Vorerben in Verbindung mit dem Haus Auflagen<br />
zu machen. Beispiele: a) Bei Tod oder Wiederverheiratung des<br />
Ehegatten fällt das Haus (oder der gesamte Nachlass) an den/die<br />
auserkorenen Nacherben. b) Das Haus darf vom Vorerben weder<br />
verkauft noch mit Hypotheken belastet werden. c) Das Haus darf<br />
nur an Verwandte des Erblassers verkauft werden. d) Das Haus<br />
darf nur an Bekannte, Verwandte oder namentlich benannte Personen<br />
oder gar nicht vermietet werden. e) Das Haus muss im<br />
Abstand von zehn Jahren renoviert werden.<br />
IMMOBILIEN IM FAMILIENPOOL OPTIMAL ÜBERTRAGEN<br />
Die vorweggenommene Erbfolge über Immobilienvermögen<br />
kann auch dadurch vollzogen werden, dass der Schenker mit<br />
den Beschenkten – zum Beispiel seinen Kindern – einen sogenannten<br />
Familienpool gründet. Zunächst wird durch einzelne<br />
oder alle Familienangehörigen eine Personengesellschaft (z.B.<br />
eine Kommanditgesellschaft oder eine GbR) gegründet und<br />
die Immobilien als Gesellschaftsvermögen in die Gesellschaft<br />
eingebracht. Neuer Eigentümer der Immobilie sind dann nicht<br />
mehr Personen, sondern die gegründete Gesellschaft, die auch<br />
im Grundbuch eingetragen werden muss. Nicht Häuser oder<br />
Wohnungen werden Familienangehörigen geschenkt, sondern<br />
es werden ausschließlich Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft<br />
übertragen. Die Regelungen unter den Gesellschaftern richten<br />
sich nach dem Gesetz und insbesondere nach dem von den Gesellschaftern<br />
detailliert abzufassenden Gesellschaftsvertrag.<br />
In diesem Gesellschaftsvertrag können die Familienangehörigen<br />
festlegen, dass zum Beispiel der Schenker unabhängig von der<br />
Höhe seiner Anteile, weitgehende Rechte (zum Beispiel Stimmrechte,<br />
Vetorechte, Gewinnansprüche, etc.) innehaben soll. Zudem<br />
kann durch sogenannte qualifizierte Rechtsnachfolgeklauseln<br />
festgelegt werden, wer Gesellschafter werden kann (zum<br />
Beispiel Abkömmlinge). Hierdurch kann vermieden werden,<br />
dass anders als zum Beispiel im Falle des Todes des Kindes, nicht<br />
die unter Umständen „ungeliebten“ Schwiegerkinder (Mit-)Eigentümer<br />
des ursprünglich eigenen Hauses werden.<br />
Ferner kann der Immobilienerhalt durch spezielle Kündigungsund<br />
Abfindungsregeln geschützt werden.<br />
WIDERRUFSRECHTE, UM DIE SCHENKUNG<br />
RÜCKGÄNGIG MACHEN ZU KÖNNEN<br />
Die gesetzlichen Widerrufsgründe (zum Beispiel bei Verarmung<br />
des Schenkers) sind als nicht ausreichend anzusehen. Es ist nie<br />
auszuschließen, dass sich die eigenen Lebensumstände oder die<br />
des Beschenkten stark verändern. Nicht selten erleben Menschen<br />
nach der Überschreibung ihres Hauses, dass sich das Verhältnis<br />
zum Beschenkten – sei es durch Streitigkeiten oder Beeinflussung<br />
durch Dritte (zum Beispiel der Ehepartner, Verlobten,<br />
Freunde) deutlich verschlechtert.<br />
Häufig wird übersehen, dass der Beschenkte als neuer Eigentümer<br />
das Haus jederzeit weiterverkaufen oder an andere Dritte<br />
verschenken kann. Zwar ist der Schenker bei vereinbartem und<br />
im Grundbuch eingetragenem Wohnrecht oder Nießbrauch insoweit<br />
geschützt, dass er nicht „hinausgeworfen“ werden kann,<br />
aber diese Rechte schließen eine Veräußerung des Hauses durch<br />
den Beschenkten nicht aus. Findet sich trotz des Wohnrechts<br />
ein Käufer, könnte dies unter Umständen bei einem Wohnrecht<br />
von einzelnen Räumen des Hauses dazu führen, dass einerseits<br />
ein fremder Eigentümer und anderseits der Schenker überraschend<br />
das Haus mit diesem Fremdem teilen und mit diesem<br />
leben muss.<br />
Auch kommt es immer wieder vor, dass der Beschenkte, zum<br />
Beispiel das Kind, vor dem Schenker verstirbt (durch schwere<br />
Krankheit oder einen Unfall). In einem solchen Fall würden die<br />
gesetzlichen oder durch Testament eingesetzten Erben neue Eigentümer<br />
des Hauses werden, denen der Schenker unter Umständen<br />
keinesfalls die Immobilie überlassen hätte.<br />
Der Schenker kann sich aber absichern, indem er vertraglich<br />
Widerrufsrechte vereinbart und über die wenigen gesetzlichen<br />
Rückforderungsgründe hinaus, selbst durch einen umfassenden<br />
Katalog verbindlich festlegt, in welchen Fällen und unter<br />
welchen Voraussetzungen die Überschreibung des Hausgrundstücks<br />
rückgängig gemacht werden kann.<br />
Solche zur Rückforderung berechtigenden Fälle und Ereignisse<br />
können zum Beispiel sein, dass:<br />
• der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt oder<br />
• der Beschenkte das Haus verkaufen will oder<br />
• der Beschenkte wird insolvent (Asset Protektion) wird oder<br />
• das Haus soll durch einen Gläubiger des Beschenkten zwangsversteigert<br />
werden oder<br />
• der Beschenkte wird geschäftsunfähig oder<br />
• der Beschenke wird drogensüchtig, etc.<br />
Vertragliche Rückabwicklungsmöglichkeiten sind äußerst sinnvolle<br />
Ergänzungen zu den gesetzlichen Widerrufsgründen, müssen<br />
aber rechtlich äußerst sorgfältig und rechtssicher erarbeitet<br />
und im Zeitpunkt der Schenkung in dem Überlassungsvertrag<br />
niedergelegt sein.<br />
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GESETZLICHE UND VERTRAGLICHE MÖGLICHKEITEN,<br />
EINE ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN RÜCKGÄNGIG<br />
ZU MACHEN.<br />
Absicherung der Rückforderungsrechte im Grundbuch: Damit<br />
der Schenker vor unerwarteten Folgen ausreichend gesichert ist,<br />
sollten seine Rückforderungsrechte dinglich abgesichert werden.<br />
Dritten gegenüber können Rechte des Schenkers nur dann wirksam<br />
entgegengehalten werden, wenn sich diese Rechte aus dem<br />
Grundbuch ergeben. Eine unter Umständen drohende Zwangsversteigerung<br />
des Hausgrundstück muss daher durch den Schenker<br />
dinglich abgewehrt werden können.<br />
Abzusichern sind Widerrufs- und Rücktrittsvereinbarungen<br />
durch Eintragungen sogenannter Rückauflassungsvormerkungen<br />
zu Gunsten des Schenkers (§ 883 BGB) im Grundbuch<br />
und vorzugsweise verbunden mit entsprechenden notariellen<br />
Vollmachten für den Schenker. Verfügungen über die<br />
Immobile, die nach der Eintragung einer solchen Vormerkung<br />
getroffen werden, sind insoweit unwirksam, als der Anspruch auf<br />
Rückübertragung dadurch vereitelt oder beeinträchtigt würde.<br />
Beim Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Schenkers muss darauf<br />
geachtet werden, dass die Ansprüche auf die Erträge dinglich<br />
abgesichert werden. Nur auf diese Weise kann sichergestellt<br />
werden, dass die Nutzungen auch dann an den Schenker fließen,<br />
wenn der Beschenkte das Haus zum Beispiel verspielt hat.<br />
Wer ein Haus auf Kinder überschreiben will, muss eine ganze<br />
Reihe von rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten beachten.<br />
Hierzu gehören Absicherungsrechte im Schenkungsvertrag,<br />
Auswirkungen auf Erb- und Pflichtteile sowie die Schenkungsteuer.<br />
Fazit: Wo Worte nicht ausreichen, schauen wir genau hin.<br />
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Versicherung & Recht<br />
Wer im Frühling seinen Garten gut bestellt hat, darf sich<br />
im Sommer und Frühherbst über üppig blühendes Grün<br />
freuen. Aber auch während der Saison gibt es viel zu tun, vom<br />
Schneiden der Hecke bis zum Entfernen von Unkraut. Was ist<br />
erlaubt und worauf muss ich achten? Hier sind fünf Rechtstipps<br />
vom Experten:<br />
1. WAS MAN PFLANZEN DARF<br />
Die Art und Weise der Bepflanzung darf weder Nachbarn beeinträchtigen<br />
noch Regelungen der Kommune verletzen. „Gartenbesitzerinnen<br />
und -besitzer sollten sich vor der Gestaltung<br />
des Gartens erkundigen, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist“,<br />
erklärt Markus Hannen von der Bonner Anwaltssozietät Franken-Grillo-Steinweg<br />
und Partner von Roland Rechtsschutz.<br />
Grundsätzlich könne durch Bebauungspläne sogar geregelt sein,<br />
welche Baumarten man anpflanzen dürfe: „Auch der Anbau von<br />
Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz<br />
(BtMG) fallen, ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Das betrifft<br />
Schlafmohn, Azteken-Salbei oder auch THC-haltigen Hanf.“<br />
2. WENN ÄSTE AUFS NACHBARGRUNDSTÜCK RAGEN<br />
Aufgrund des Selbsthilferechts dürfen Äste und Zweige, die<br />
aufs Grundstück der Nachbarn herüberwachsen, von diesen<br />
abgeschnitten werden, wenn die Eigentümer des Baums zuvor<br />
über die Absicht unter Fristsetzung informiert wurden und es<br />
keine naturschutzrechtlichen Probleme gibt. „An Obst, das von<br />
überwachsenden Ästen auf ihr Grundstück fällt, dürfen sich<br />
Nachbarn bedienen. Man darf durch Schütteln der Zweige aber<br />
Auch während der Gartensaison gibt es viel zu tun,<br />
wie beispielsweise das Schneiden der Hecke. Was<br />
ist erlaubt und worauf muss ich dabei achten?<br />
DARF ICH DAS IN MEINEM GARTEN?<br />
VON PFLANZEN BIS SCHNEIDEN: FÜNF RECHTSTIPPS FÜR GARTENBESITZER<br />
nicht selbst dafür sorgen, dass sich die Früchte vom Baum lösen“,<br />
betont Hannen rechtliche Feinheiten.<br />
3. UNKRAUTVERNICHTER IM GARTEN<br />
„Im Garten sind Herbizide zwar nicht empfehlenswert, aber<br />
grundsätzlich erlaubt“, so Hannen. „Sie dürfen aber nicht in der<br />
Nähe von Gewässern verwendet werden, um die entsprechenden<br />
Biotope zu schützen.“ Sie dürfen auch nicht auf gepflasterten<br />
oder anders befestigten Oberflächen verwendet werden,<br />
da das Mittel hier nicht ablaufen und somit ins Grundwasser<br />
dringen kann.<br />
4. GARTENARBEITEN MIT MASCHINEN<br />
Wer mit einem motorbetriebenen Gartengerät arbeiten möchte,<br />
sollte dies zwischen 7 und 22 Uhr tun, wenn es keine andere<br />
Absprache gibt. An Sonn- und Feiertagen gelten Ruhezeiten.<br />
„Für besonders laute Maschinen wie Laubbläser gelten zusätzliche<br />
Einschränkungen. Sie dürfen montags bis samstags nur von<br />
9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden“, erklärt<br />
Roland-Partneranwalt Hannen.<br />
5. LAUTSTARK SPIELENDE KINDER<br />
IM GARTEN ODER INNENHOF<br />
Markus Hannen weist darauf hin, dass Kinderlärm grundsätzlich<br />
hinzunehmen sei: „Für jede Art von Lärm gibt es aber<br />
Grenzen. Dauern Aktivitäten in übermäßiger Lautstärke unzumutbar<br />
lange an, können Nachbarn sogenannte Abwehransprüche<br />
geltend machen.“<br />
<br />
djd<br />
INTERESSANTE<br />
URTEILE<br />
Das Vererben einer Wohnimmobilie unterliegt grundsätzlich<br />
der Erbschaftsteuer. Allerdings sieht der Fiskus<br />
unter bestimmten Umständen von einer Besteuerung<br />
ab, wenn ein Wohngebäude innerhalb der eigenen Familie<br />
vererbt und anschließend vom Erben kurzfristig<br />
selbst bezogen wird.<br />
Das Finanzgericht Münster hatte sich mit der Frage zu befassen,<br />
ob eine Steuerbefreiung auch dann gewährt werden muss,<br />
wenn das ererbte Gebäude nicht sofort bezogen, sondern vor<br />
dem Einzug zunächst umfangreich renoviert wird.<br />
Wichtig für die Steuerbefreiung ist unter anderem, dass Erben<br />
die Selbstnutzung der geerbten Wohnimmobilie unverzüglich,<br />
also ohne zeitlichen Verzug, aufnehmen. Oftmals möchte<br />
die nächste Generation aber das geerbte Familienheim vor<br />
dem Einzug renovieren – was dann?<br />
Im konkreten Fall bewohnten Vater und Sohn jeweils eine<br />
Doppelhaushälfte eines Gebäudes. Nachdem der Sohn nach<br />
dem Tod des Vaters dessen Doppelhaushälfte erbte, wurden<br />
beide Wohneinheiten per Durchbruch im Keller zu einem Gesamtobjekt<br />
vereint. Für die weitergehenden Tätigkeiten, unter<br />
anderem zur Zusammenlegung der Haustechnik und der Heizungsanlagen,<br />
wurden zeitnah Angebote eingeholt und Aufträge<br />
vergeben. Aufgrund der angespannten Auftragslage im<br />
§<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
STEUERBEFREIUNG AUCH BEI RENOVIERUNG<br />
Handwerk und der erforderlichen Beseitigung eines Wasserschadens<br />
in der geerbten Immobilie kam es aber zu Verzögerungen,<br />
so dass die Renovierungsarbeiten am Gebäude erst<br />
nach zwei Jahren abgeschlossen waren. Bis dahin konnte der<br />
Immobilienerbe die geerbte Doppelhaushälfte nach eigener<br />
Angabe nicht beziehen.<br />
Das zuständige Finanzamt vertrat die Ansicht, die Selbstnutzung<br />
sei damit zu spät aufgenommen worden: Der Einzug in<br />
die ererbte Immobilie müsse innerhalb der ersten sechs Monate<br />
nach Eintritt der Erbschaft erfolgen, um die Steuerbefreiung<br />
in Anspruch nehmen zu können. Gegen diese Entscheidung<br />
des Fiskus klagte der betroffene Erbe – und das Finanzgericht<br />
Münster gab ihm recht.<br />
Nach Ansicht des Gerichts hat der Erbe die Durchführung fälliger<br />
Renovierungsarbeiten so zu unterstützen, dass es nicht<br />
zu unangemessenen Verzögerungen kommt. Im konkreten<br />
Fall hatte er darauf bei der geerbten Doppelhaushälfte jedoch<br />
keinen Einfluss, denn er konnte belegen, dass er die erforderlichen<br />
Handwerkerarbeiten umgehend beauftragt hatte und<br />
die folgenden Verzögerungen nicht seinem Einfluss unterlagen.<br />
Unverschuldete zeitliche Verzögerungen seien dem Erben<br />
nicht anzulasten, befand auch das Finanzgericht – und<br />
gewährte die Steuerbefreiung.<br />
<br />
Finanzgericht Münster, Az. 3 K 3184/17 Erb<br />
50<br />
Foto: DJD/Roland-Rechtsschutzversicherung/Henlisatho - stock.adobe.com<br />
Foto: fizkes – stock.adobe.com<br />
51
Sanierung & Energie<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
Das GEG soll sicherstellen, dass künftig nur noch moderne,<br />
zukunftsfähige Heizungen auf einer Basis von mindestens<br />
65 Prozent erneuerbaren Energien in Deutschland<br />
eingebaut werden dürfen. Diese Pflicht kann technologieneutral<br />
auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Das GEG<br />
gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder<br />
klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend<br />
auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard<br />
des Gebäudes. Eine Novellierung des Gesetzes gilt seit <strong>2023</strong>.<br />
1. DAS GEG HEIZUNGS-GESETZ<br />
Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik<br />
und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Ein<br />
Neubau darf dann höchstens 55 Prozent der Primärenergie<br />
eines Referenzwerts verbrauchen, der für jedes Gebäude individuell<br />
ausgerechnet wird. Die Kriterien für die bauliche Hülle,<br />
also die energetische Qualität von Dämmung und Fenstern,<br />
wurden für Neubauten im Jahr 2020 gelockert und bleiben<br />
seit <strong>2023</strong> unverändert.<br />
Um den Energiehaushalt des Gebäudes zu ermitteln, werden<br />
neben der Raumheizung und -kühlung auch die Warmwassererzeugung,<br />
der Betrieb von Lüftungsanlagen sowie der<br />
Strom berücksichtigt, den diese Geräte im Betrieb benötigen<br />
(z. B. Heizungspumpen, Heizkessel, Regler). Zusätzlich muss<br />
ein Gebäude bestimmte Vorgaben zum Luftaustausch und zur<br />
Minimierung von Wärmebrücken erfüllen. Letzteres sind Gebäudeecken<br />
oder Stellen, die weniger gut gedämmt sind. Außerdem<br />
formuliert das GEG Anforderungen an vorhandene<br />
Klimatechnik sowie an Hitzeschutzmaßnahmen für den<br />
Sommer. Das GEG trägt somit auch wesentlich dazu bei, ein<br />
behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und den<br />
Bedarf an Heizenergie zu begrenzen.<br />
Hinweis: Momentan werden Änderungsvorschläge für das<br />
GEG diskutiert, die in einem Entwurf vom 10. Juni <strong>2023</strong><br />
beschrieben werden. Danach sollen ab 2024 laufende Heizungen<br />
überprüft und gegebenenfalls optimal eingestellt<br />
werden. Kommunen sollen bis 2028, Großstädte schon bis<br />
2026 einen sogenannten kommunalen Wärmeplan aufstellen.<br />
Darin kann gefordert werden, dass manche neue<br />
Heizung einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien<br />
erzeugt. Mit einem kommunalen Wärmeplan werden auch<br />
nicht mehr alle Heizungstechniken erlaubt sein. Ab 2<strong>04</strong>5<br />
sollen gar keine fossilen Brennstoffe mehr zum Beheizen<br />
von Gebäuden eingesetzt werden.<br />
Der Entwurf sieht nicht vor, dass Verbraucher eine funktionierende<br />
Heizung vor 2<strong>04</strong>5 ersetzen müssen. Sonderregelungen<br />
gibt es aber für wohnungseigene Etagenheizungen. Noch<br />
ist diese Aktualisierung des GEG nicht beschlossen worden.<br />
1.1 DIE KERNPUNKTE DES GESETZES<br />
Das Wichtigste in Kürze:<br />
• Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche<br />
energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte<br />
Gebäude erfüllen müssen.<br />
• Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und<br />
Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard<br />
und Hitzeschutz von Gebäuden.<br />
• Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten<br />
sind etwas geringer als in der zuvor geltenden<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV).<br />
• Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte<br />
Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.<br />
• Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an<br />
regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen<br />
oder auch Kühlen verwenden muss.<br />
Welche Anforderungen gibt es beim Neubau?<br />
Der Neubau nimmt im Gesetz den größten Teil ein. Das<br />
GEG zielt darauf ab, die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs<br />
zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf<br />
die Umwelt zu begrenzen. Um diese Auswirkungen zu beurteilen,<br />
gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden.<br />
Die übliche Methode zielt darauf ab, die Primärenergie zu<br />
berechnen, die ein Neubau brauchen darf. Es ist aber auch<br />
möglich, als Alternative die Menge zulässiger Treibhausgase<br />
(CO 2<br />
) zu berechnen, die ein Neubau verursachen darf.<br />
Möchten Sie dieses Berechnungsverfahren anwenden, müssen<br />
Sie dies zunächst bei der zuständigen örtlichen Behörde<br />
beantragen. Zusätzlich erhalten Sie die Auflage, spätestens<br />
ein Jahr nach dem Bauabschluss Bericht zu erstatten: über<br />
ihre Investitionskosten, Energieverbräuche und Erfahrungen<br />
mit dem Berechnungsverfahren.<br />
Um den zulässigen Bedarf an Primärenergie zu berechnen,<br />
betrachten Sie die Energie, die das Gebäude benötigt. Entscheidend<br />
sind dabei die verwendeten Energieträger, die jeweils<br />
mit einem spezifischen „Primärenergiefaktor“ multipliziert<br />
werden. Holzpellets haben einen besonders günstigen<br />
Primärenergiefaktor, Erdgas liegt hier im Mittelfeld und Elektrizität<br />
aus dem Netz schneidet eher schlecht ab. Fernwärme<br />
wird je nach Standort unterschiedlich bewertet, sie kann eine<br />
recht klimafreundliche Option sein. Zusätzlich ist vorgeschrieben,<br />
einen Teil der Energieversorgung des Gebäudes<br />
über erneuerbare Energien zu decken.<br />
• Primärenergie: Sie schließt alle Prozesse der Energiebereitstellung<br />
ein, vom Rohstoffabbau über den Transport bis zur<br />
Verwendung im Gebäude.<br />
• Endenergie: Sie wird dem Gebäude von außen zugeführt.<br />
• Nutzenergie: Sie wird im Gebäude tatsächlich für den<br />
angestrebten Zweck wie Raumheizung oder Wassererwärmung<br />
verwendet. Dazu zählt auch die „Hilfsenergie“,<br />
also bspw. der Strom für Heizungspumpen.<br />
Soll dagegen nach der Alternativ-Methode berechnet werden,<br />
ob die Menge an verursachten Treibhausgasen zulässig ist,<br />
wird zwar auch der Bedarf des Gebäudes an verschiedenen<br />
Energieträgern betrachtet, und diese werden ebenfalls mit<br />
spezifischen Faktoren multipliziert. Allerdings unterscheiden<br />
sich diese „Emissionsfaktoren“ von den beim Primärenergie-Verfahren<br />
verwendeten. Zudem darf der Energiebedarf<br />
des Gebäudes, die sogenannte „Endenergie“, bei der Berechnung<br />
der Treibhausgase einen bestimmten Wert nicht überschreiten.<br />
Bei dieser Alternativ-Methode darf der Dämmstandard<br />
eines Wohnhauses schlechter sein als bei der Betrachtung<br />
der Primärenergie. Eine anteilige Versorgung durch erneuerbare<br />
Energien ist nicht vorgeschrieben.<br />
Die Umweltauswirkungen werden in den beiden Verfahren<br />
also unterschiedlich bewertet. Ein Gebäude muss nur die Anforderungen<br />
erfüllen, die von einer der beiden Methoden verlangt<br />
werden.<br />
Wer sich heute beim Bau eines Wohnhauses mit den Mindeststandards<br />
des GEG begnügt, läuft Gefahr, dass die neue Immobilie<br />
bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt<br />
ist. Der höchstzulässige Energieverbrauch entspricht<br />
schon seit vielen Jahren völlig gewöhnlichen Neubauten, die<br />
dann in Zukunft nicht mehr zeitgemäß sind. Die Anforderungen<br />
an die Gebäudehülle wurden seit 2016 nicht angehoben<br />
und 2020 sogar gelockert. Daher empfiehlt es sich, heute nach<br />
deutlich besseren Effizienzstandards zu bauen.<br />
Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus<br />
sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei<br />
hohen Energiepreisen. Zudem winken üppige Fördermittel,<br />
wenn die GEG-Anforderungen übertroffen werden. Gefördert<br />
wird beispielsweise der Standard „KfW-Effizienzhaus<br />
40“; vorbildlich ist der bereits bewährte Passivhausstandard,<br />
bei dem der Energieverbrauch weit unter den gesetzlichen<br />
Anforderungen für einen Neubau liegt.<br />
Die KfW beschreibt – ähnlich wie das GEG – ein sogenanntes<br />
Referenzgebäude, mit vorgegebenen Standards zur Beheizung,<br />
Warmwasserbereitung, Lüftung und zu den Bauteilen.<br />
Sein Energiebedarf wird nach dem GEG-Primärenergieverfahren<br />
berechnet, allerdings verbraucht das KfW-Effizienzhaus<br />
weniger Energie. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz,<br />
desto höher fällt die KfW-Förderung aus. Im Neubau ist<br />
derzeit eine Förderung für die KfW-Effizienzhaus-Standards<br />
40 oder 40 plus möglich. Dabei hat ein KfW-Effizienzhaus 40<br />
einen um 27 Prozent geringeren Bedarf an Primärenergie als<br />
ein Neubau nach den Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes.<br />
Das KfW-Effizienzhaus 40 plus ist noch energieeffizienter.<br />
Um förderfähig zu sein, muss ein Neubau zusätzlich<br />
bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.<br />
Welche Pflichten gibt es bei Erneuerung<br />
und Modernisierung?<br />
Viel häufiger als Neubauten kommen Bestandsgebäude vor,<br />
die den bundesweiten Energiebedarf über eine lange Zeit<br />
stärker bestimmen. Für Bestandsgebäude bestehen einige<br />
Austausch- und Nachrüstpflichten, die Sie als Eigentümer<br />
grundsätzlich zu einem bestimmten Termin erfüllen müssen.<br />
Daneben gibt es so genannte „bedingte Anforderungen“,<br />
die Sie nur beachten müssen, wenn Sie das Gebäude<br />
ohnehin modernisieren.<br />
1. Austausch- und Nachrüstverpflichtungen<br />
Für alle Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austauschund<br />
Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplan-<br />
52 Foto: studio v-zwoelf – www.stock.adobe.com<br />
53
Sanierung & Energie<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
ten Sanierung. Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon<br />
ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar<br />
2002 selbst im Gebäude wohnen. Wenn Sie ein Ein- oder<br />
Zweifamilien-Haus kaufen, müssen Sie diese Pflichten innerhalb<br />
von 2 Jahren erfüllen. Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht<br />
werden. Dies betrifft Öl- und Gas-Heizkessel, die<br />
älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400<br />
kW Heizleistung). Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für<br />
Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Welcher Kesseltyp<br />
es ist, teilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit.<br />
Er muss regelmäßig eine sogenannte „Feuerstättenschau“ vor<br />
Ort durchführen.<br />
2. Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten<br />
Räumen müssen gedämmt werden<br />
Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten<br />
bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden,<br />
wenn sie keinen sogenannten „Mindestwärmeschutz“ (i. d. R.<br />
4 Zentimeter Wärmedämmung) aufweisen. Bei Holzbalkendecken<br />
genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen.<br />
Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken,<br />
unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder<br />
nicht ‒ also zum Beispiel auch für Spitzböden und für nicht<br />
ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu<br />
kann auch das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt<br />
sein. Diese Pflicht zum Dämmen gilt jedoch nicht, wenn Sie<br />
als Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses bereits seit<br />
Februar 2002, dem Zeitpunkt, an welchem die EnEV gültig<br />
wurde, selbst im Gebäude wohnen. Experten empfehlen aber<br />
trotzdem, diese Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.<br />
Anforderungen bei einer freiwilligen Modernisierung<br />
Wenn Sie Bauteile verändern oder modernisieren möchten,<br />
gibt das GEG-Mindeststandards vor, die Sie durch die bauliche<br />
Veränderung erreichen müssen. Das trifft bspw. zu, wenn<br />
der Putz einer Fassade erneuert wird oder Sie die Fenster austauschen.<br />
Soll das Haus nur neu gestrichen werden, greift das<br />
GEG nicht. Trotzdem ist es auch dann sinnvoll, die Malerarbeiten<br />
mit einer Dämmung der Fassade zu verknüpfen. Denn<br />
ein Gerüst wird ohnehin aufgestellt. Bei der Erneuerung von<br />
Bestandsbauten gibt es zwei Möglichkeiten, die GEG-Anforderungen<br />
zu erfüllen.<br />
• Erfolgen nur einzelne Sanierungsmaßnahmen (zum<br />
Beispiel wird die Fassade gedämmt) oder werden lediglich<br />
Bauteile erneuert (etwa Fenster ausgetauscht), gibt das GEG<br />
bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten<br />
(U-Wert) des Bauteils vor.<br />
• Bei umfassenden Modernisierungen wird ‒ vergleichbar<br />
mit einem Neubau ‒ eine energetische Gesamtbilanzierung<br />
durchgeführt. Auch in diesem Fall können Sie wie üblich die<br />
Primärenergie oder alternativ die Treibhausgase berechnen,<br />
wenn die Baubehörde letzteres erlaubt.<br />
• Beim Primärenergieverfahren darf der Bedarf an Primärenergie<br />
des sanierten Gebäudes höher bleiben als der eines<br />
entsprechenden Neubaus. Maximal sind ungefähr 155<br />
Prozent mehr erlaubt.<br />
• Beim Treibhausgasverfahren dürfen die Emissionen<br />
maximal die gleiche Höhe wie bei einem vergleichbaren<br />
Neubau erreichen. Der Energiebedarf des sanierten Gebäudes<br />
darf aber höher ausfallen: maximal sind etwa 85 Prozent<br />
mehr erlaubt.<br />
Diese Werte müssen Sie bei Außenbauteilen einhalten<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Anforderungen des GEG für die<br />
Änderung von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden<br />
sowie Orientierungswerte für deren Umsetzung:<br />
Bauteile geforderter U-Wert Orientierungswerte für mögliche Maßnahmen<br />
Außenwand 0,24 Dämmung mit 12 bis 16 cm<br />
Fenster 1,30 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung<br />
Achtung: Maßgeblich ist der U-Wert des gesamten Fensters,<br />
der als Uw-Wert bezeichnet wird.<br />
Dachflächenfenster 1,40 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung<br />
Verglasungen 1,10 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung<br />
für Sonderverglasungen wie z.B. Schallschutzverglasungen<br />
gelten andere Werte<br />
Dachschrägen, Steildächer 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm<br />
Oberste Geschossdecken 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm<br />
Flachdächer 0,20 Dämmung mit 16 bis 20 cm<br />
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte 0,30 Dämmung mit 10 bis 14 cm<br />
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte 0,50 Dämmung mit 4 bis 5 cm<br />
(wenn der Aufbau bzw. die Erneuerung des Fußbodens<br />
auf der beheizten Seite erfolgt)<br />
Decken, die nach unten an Außenluft grenzen 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm<br />
Bei der Dämmung der Außenwand liegt der geforderte Wert bei 0,24.<br />
Dies kann durch eine Dämmung mit 12 bis 16 mm bereits erreicht werden.<br />
Möchten Sie Förderprogramme, etwa der KfW-Bank, in Anspruch<br />
nehmen, sollten Sie sich vor der Auftragsvergabe die<br />
Bedingungen genau anschauen. Für Sanierungen von Bestandsimmobilien<br />
gibt es die Effizienzhaus-Standards 115,<br />
100, 85, 70, 55 und 40. Daneben werden auch einzelne energetische<br />
Sanierungsmaßnahmen gefördert. Die Anforderungen<br />
an die geförderten Einzelmaßnahmen gehen dabei allerdings<br />
deutlich über die oben aufgeführten Mindestanforderungen<br />
des GEG hinaus.<br />
Mit dem Sanierungskonfigurator des Ministeriums für Wirtschaft<br />
und Energie können Sie als Hausbesitzer den Energiebedarf<br />
Ihres Wohngebäudes abschätzen und simulieren, wie<br />
sich verschiedene Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel<br />
eine Wärmedämmung oder die Heizungserneuerung auswirken.<br />
Das Online-Tool zeigt auch auf, welche Kosten mit den<br />
Maßnahmen verbunden sind und welche staatlichen Förderprogramme<br />
es dafür gibt. Der Sanierungskonfigurator bietet<br />
einen guten ersten Überblick für alle, die über eine energetische<br />
Modernisierung nachdenken.<br />
Welche weiteren Regelungen und Vorschriften<br />
gibt es im GEG?<br />
1. Sie brauchen einen Energieausweis,<br />
wenn Sie vermieten oder verkaufen wollen<br />
Für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, die neu vermietet<br />
oder verkauft werden sollen, ist ein Energieausweis zwingend<br />
vorgeschrieben. Er ermöglicht potenziellen Mietern und Käufern<br />
einen Einblick in die energetische Qualität und damit<br />
auch in den Wohnkomfort der neuen Immobilie. Außerdem<br />
hilft der Ausweis, die künftigen Energiekosten abzuschätzen.<br />
Eigentümer oder Makler müssen Kauf- oder Mietinteressenten<br />
den Energieausweis spätestens zum Besichtigungstermin<br />
unaufgefordert zeigen. Bestandsmieter haben dagegen kein<br />
Recht darauf, den Ausweis zu sehen.<br />
2. Beratungsangebote zum Energieausweis sind zu prüfen,<br />
wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren oder kaufen möchten<br />
Wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren und energetisch<br />
neu bewerten oder kaufen, ist es vorgeschrieben, dass Sie<br />
Beratungsangebote zum Energieausweis recherchieren. Finden<br />
Sie ein solches Gratis-Angebot von einer entsprechenden<br />
Fachperson, müssen Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen.<br />
Dies kann eine persönliche Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale<br />
sein.<br />
3. Fachunternehmen muss bei Sanierung<br />
den Wärmeschutz bestätigen<br />
Sind Sie verpflichtet, bei Sanierungen an Ihrem Bestandsgebäude<br />
das GEG einzuhalten, müssen Sie sich von einem Sachverständigen<br />
für Wärmeschutz bestätigen lassen, dass Sie dies<br />
auch tun. Ist Ihr Vorhaben genehmigungsfrei, erhalten Sie die<br />
Bestätigung vom jeweiligen Fachunternehmen (Unternehmererklärung).<br />
Die Bescheinigung müssen Sie als Gebäudeeigentümer<br />
mindestens 10 Jahre lang aufbewahren und der<br />
zuständigen Behörde auf Verlangen vorzeigen.<br />
4. Kommune darf Fernwärme vorschreiben<br />
Gibt es an Ihrem Gebäudestandort ein Fernwärmenetz, so<br />
darf Ihre Kommune Sie dazu verpflichten, diese Fernwärme<br />
zur Beheizung Ihres Gebäudes zu nutzen. Ob die Kommune<br />
54<br />
Foto: Ingo Bartussek – www.stock.adobe.com<br />
55
Sanierung & Energie<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
von diesem Recht Gebrauch macht, klären Sie am besten im<br />
Vorfeld mit ihr ab.<br />
5. Öl- und Kohleheizungen sind unerwünscht<br />
Alte Heizungsanlagen (30 Jahre und mehr) müssen Sie ohnehin<br />
austauschen, es sei denn, Sie wohnen bereits seit Februar<br />
2002 in Ihrem Gebäude. Ab 2026 dürfen Öl- oder Kohleheizungen<br />
nur noch in bestimmten Gebäuden eingebaut werden.<br />
2. WÄRMEPUMPEN<br />
Was sind die Nachteile einer Wärmepumpe? Ein Nachteil von<br />
Wärmepumpen sind die hohen Kosten. Je nach eingesetzter<br />
Wärmepumpenart und abhängig vom Erschließungsaufwand<br />
betragen sie etwa 10.000 bis 25.000 Euro. Luftwärmepumpen<br />
sind dabei deutlich günstiger als Erdwärme- oder Grundwasserwärmepumpen.<br />
Dazu zählen:<br />
• Gebäude auf Neubaustandard, inklusive Teilversorgung<br />
mit erneuerbaren Energien;<br />
• Bestandsgebäude, die teilweise durch erneuerbare<br />
Energien versorgt werden und<br />
• Gebäude, die keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss<br />
aufweisen.<br />
6. Strom selbst zu produzieren, zahlt sich aus<br />
Wenn Sie ein neues Haus bauen und Strom demnächst am<br />
Gebäude selbst produzieren, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage,<br />
dürfen Sie sich diese Energie in der Energiebilanz<br />
großzügig anrechnen lassen. Damit können Sie die<br />
Anforderungen des GEG insgesamt leichter erfüllen.<br />
7. Lassen Sie Klima- und Lüftungsanlagen<br />
regelmäßig durch Fachpersonal prüfen<br />
Klima- und Lüftungsanlagen müssen regelmäßig geprüft<br />
werden. Die Inspektion dürfen nur fachkundige Personen<br />
ausführen. Als Eigentümer erhalten Sie eine Bescheinigung<br />
mit den Ergebnissen der Überprüfung, die Sie den zuständigen<br />
Behörden auf Verlangen vorzeigen müssen. Neu eingebaute<br />
Klima- und Lüftungsanlagen müssen in bestimmten<br />
Fällen mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung<br />
ausgestattet sein.<br />
8. Regelmäßige Kontrolle durch Schornsteinfeger muss sein<br />
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger überprüfen im<br />
Rahmen der Feuerstättenschau, ob alte Heizkessel ausgetauscht<br />
und die Rohrleitungen gedämmt wurden und ob die<br />
heizungstechnischen Anlagen dem GEG entsprechen. Bei<br />
Verstößen setzt der Schornsteinfeger eine Frist, um den Auflagen<br />
nachzukommen. Lassen Sie die Frist verstreichen, wird<br />
die zuständige Behörde informiert.<br />
Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz können Behörden<br />
als Ordnungswidrigkeit ahnden und mit einem Bußgeld belegen.<br />
Als Ordnungswidrigkeit gilt beispielsweise, wenn Sie die<br />
Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau<br />
oder bei der Sanierung nicht einhalten, Energieausweise<br />
nicht vorlegen oder Ihre Klimaanlagen nicht überprüfen lassen.<br />
Wer beispielsweise einen Altbau nicht so modernisiert<br />
oder einen Neubau nicht so erstellt wie vom GEG vorgeschrieben,<br />
riskiert Geldbußen bis zu 50.000 Euro.<br />
Was kostet eine Wärmepumpe für 120 qm?<br />
Luftwärmepumpe: Wartungs- und Betriebskosten<br />
POSITIONEN<br />
KOSTEN<br />
Luft-Wasser-Wärmepumpe 8.000 bis 15.000 €<br />
Anschaffung<br />
Montagekosten inkl. Material rund 2.000 bis 3.000 €<br />
Stromkosten rund 1.120 €<br />
pro Jahr<br />
Wartungs- und Betriebskosten 200 €<br />
alle 3 Jahre<br />
Für wen lohnt sich eine Wärmepumpe nicht?<br />
Als einfacher Orientierungspunkt gilt hier: Benötigen Sie<br />
Vorlauftemperaturen von über 50 Grad, kann eine Wärmepumpe<br />
in der Regel nicht wirtschaftlich betrieben werden.<br />
Was kostet eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus?<br />
Die Kosten für eine Wärmepumpenheizung, die Geothermie<br />
nutzt, rangieren zwischen 18.000 und 25.000 Euro. Besonders<br />
hohe Jahresarbeitszahlen weisen Grundwasserwärmepumpen<br />
auf, sie sind jedoch auch am teuersten in Anschaffung und<br />
Installation – hier können Sie gegebenenfalls sogar mit etwa<br />
30.000 Euro rechnen.<br />
Warum das Heizen mit der Wärmepumpe sehr teuer wird?<br />
Wenn die Wärmepumpe eine schlechte Effizienz hat, wird es<br />
sehr teuer, weil Sie fast so viel an Strom verbrauchen, was Sie<br />
vorher an Gas oder Öl verbraucht haben. Und Gas und Öl<br />
sind immer noch viel günstiger als Strom, gerechnet auf die<br />
Kilowattstunde.<br />
Werden Wärmepumpen <strong>2023</strong> noch gefördert?<br />
Die Wärmepumpen-Förderung von 5 % für natürliche Kältemittel<br />
ist seit <strong>2023</strong> neu. Damit könnte auch für eine<br />
Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss<br />
von 30 % beantragt werden. Mit dem 10 % Heizungstausch-Bonus<br />
sind insgesamt bis zu 40 % Zuschuss möglich!<br />
Was zahlt man monatlich für eine Wärmepumpe?<br />
In diesem Beispiel und mit gedeckeltem Wärmepumpenstrom<br />
Stand <strong>2023</strong> liegen die Luftwärmepumpe-Kosten im Jahr bei<br />
rund 2.540 Euro. Das bedeutet in diesem Beispiel, bezogen<br />
auf das ganze Jahr, dass die Luftwärmepumpe im Durchschnitt<br />
monatliche Kosten von rund 212 Euro hervorruft.<br />
Die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe spielt besonders in Altbauten eine<br />
wichtige Rolle. Bis zu 65° C erreicht eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, weswegen<br />
sie auch für Bestandsgebäude ohne gute Dämmung hervorragend geeignet ist.<br />
Wie lange hält eine Wärmepumpenheizung?<br />
Allerdings haben Luft-Wärmepumpen eine geringere Lebensdauer.<br />
Luft-Wärmepumpen sind je nach Qualität 10 – 20 Jahre<br />
im Einsatz.<br />
Erdreich-Wärmepumpen haben hingegen eine Lebensdauer<br />
von 25–30 Jahren. Hinzu kommt, dass Erdreich-Wärmepumpen<br />
30–50 % weniger Betriebskosten haben.<br />
Ist eine Wärmepumpe genehmigungspflichtig?<br />
Bei Luft-Wärmepumpen ist die Installation zwar nicht genehmigungspflichtig,<br />
aber dennoch ist der passende Aufstellort<br />
bei der Außenaufstellung von Bedeutung. So sollten Sie darauf<br />
achten, einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück<br />
einzuhalten.<br />
Ist eine Wärmepumpe für ältere Häuser geeignet?<br />
Die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe spielt besonders in<br />
Altbauten eine wichtige Rolle. Bis zu 65 ° C erreicht eine<br />
Luft-Wasser-Wärmepumpe, weswegen sie auch für Bestandsgebäude<br />
ohne gute Dämmung hervorragend geeignet ist.<br />
Darüber hinaus arbeitet sie auch in Häusern ohne Fußbodenheizung<br />
effizient und zuverlässig.<br />
Wie viel Grad schafft eine Wärmepumpe?<br />
Luft/Wasser-Wärmepumpen: Die auch als Luftwärmepumpen<br />
bezeichneten Geräte erreichen für gewöhnlich maximale<br />
Vorlauftemperaturen von 60 bis 65 Grad Celsius. Bei dem<br />
sehr beliebten CHA-Monoblock von WOLF sind sogar maximale<br />
Vorlauftemperaturen von bis zu 70 Grad Celsius möglich,<br />
wodurch alle Eventualitäten abgedeckt sind.<br />
Was bringt eine Wärmepumpe im Winter?<br />
Wärmepumpen nutzen frei verfügbare Wärme aus Luft, Wasser<br />
und Erde und heizen somit unabhängig von fossilen<br />
Brennstoffen. Auch im Winter sind Wärmepumpen für die<br />
Energieversorgung eines Hauses ein geeignetes Mittel, trotz<br />
gesunkener Außentemperatur.<br />
Wie viel Förderung bekommt man für eine Wärmepumpe?<br />
Grundlage für die Berechnung des Zuschusses sind die förderfähigen<br />
Kosten. EE-Hybridheizungen, Biomasse- und<br />
Wärmepumpenanlagen werden grundsätzlich mit 35 % der<br />
förderfähigen Kosten gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen<br />
werden grundsätzlich mit 30 % der förderfähigen<br />
Kosten gefördert.<br />
56<br />
Foto: radekcho – www.stock.adobe.com<br />
57
Sanierung & Energie<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
58<br />
2.1. IM NEUBAU<br />
An Neubauten stellt das GEG besonders hohe Anforderungen.<br />
Seit Anfang <strong>2023</strong> darf der Jahres-Primärenergiebedarf<br />
neu errichteter Häuser nur noch höchstens 55 Prozent von<br />
dem des maßgebenden Referenzgebäudes betragen. Bis Ende<br />
2022 waren es noch 75 Prozent. Zudem schreibt das Gesetz<br />
dem Bauherrn vor, mindestens eine Form erneuerbarer Energien<br />
zu nutzen. Möglich sind zum Beispiel gebäudenahe<br />
Quellen wie eine Solartherme oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz,<br />
das etwa mit Biogas, Wärmepumpen oder Holzpellets<br />
betrieben wird. Das Bauamt erkennt auch selbst erzeugten<br />
Strom an, wenn damit mindestens 15 Prozent des<br />
Energiebedarfs für Wärme und Kälte gedeckt wird, etwa<br />
durch eine Photovoltaik-Anlage.<br />
2.1.2 AUFWAND UND KOSTEN/ZUSCHÜSSE<br />
Mit Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes am<br />
1. Januar 2024 soll es auch eine neue Förderung für den Kauf<br />
klimafreundlicher Heizungen geben. Geplant ist ein Fördersatz<br />
von 30 Prozent. Hinzu können ein „Geschwindigkeitsbonus“<br />
von 20 Prozent für vorzeitiges Erfüllen der neuen Regeln<br />
und eine einkommensabhängige Förderung von 30 Prozent<br />
kommen. Insgesamt soll es nicht mehr als 70 Prozent geben.<br />
Welche Auswirkungen die neue Förderung auf die bestehenden<br />
Förderkredite und Zuschüsse hat, ist bislang nicht klar.<br />
Was bei einem Eigentümerwechsel gilt<br />
Menschen, die ihr Eigenheim schon lange besitzen, sind von<br />
den Austauschpflichten für alte Heizungen befreit. Sobald<br />
neue Eigentümer in das Haus einziehen, müssen diese aber<br />
baldmöglichst die Heizung modernisieren. Auch weitere Dinge<br />
müssen Käufer oder Erben eines Altbaus laut GEG zügig<br />
erledigen. Sie müssen sich beispielsweise von einem Energieberater<br />
beraten lassen und zumindest die oberste Geschossdecke<br />
und die Rohrleitungen dämmen. Der Verkäufer seinerseits<br />
ist verpflichtet, den Käufern einen gültigen Energieausweis<br />
vorzulegen.<br />
Was für Modernisierungen gilt<br />
Auch wenn Hauseigentümer neue Fenster einbauen, die Fassade<br />
dämmen oder das Dach ausbauen, müssen sie die Vorschriften<br />
des GEG beachten. Sanieren sie nur einzelne Bauteile,<br />
zum Beispiel tauschen sie die Fenster aus, müssen diese<br />
Bauteile bestimmte Anforderungen an den sogenannten<br />
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erfüllen. Ausnahme:<br />
Das ausgetauschte Bauteil – also beispielsweise das Fenster –<br />
ist nicht größer als 10 Prozent der gesamten Fläche der Bauteilart<br />
– also aller Fenster. Wird das gesamte Haus saniert,<br />
müssen die Eigentümer einen Energieberater oder eine Energieberaterin<br />
einschalten und eine energetische Gesamtbilanzierung<br />
des Hauses durchführen lassen. Nach der Sanierung<br />
darf der Energiebedarf des Hauses bestimmte (rechnerische)<br />
Grenzwerte nicht mehr überschreiten.<br />
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie für energetische Sanierungsmaßnahmen<br />
Fördermittel in Anspruch nehmen können.<br />
Für den Austausch der Fenster können Hausbesitzer bis zu<br />
12.000 Euro Förderung erhalten<br />
Seit Ende Juli 2022 zahlt der Bund privaten Hausbesitzern Zuschüsse<br />
nur noch für Einzelmaßnahmen und nur noch über<br />
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).<br />
Für Komplettsanierungen gibt es nur noch Kredite und Tilgungszuschüsse.<br />
Diese vergibt die staatliche Förderbank<br />
KfW-Bank. Im Fokus der Förderungen steht derzeit – neben<br />
den ab 2024 geplanten Änderungen beim Heizungsaustausch<br />
– vor allem die Sanierung von Bestandsgebäuden. Denn hier<br />
ist im Vergleich zur Neubauförderung ein besonders großer<br />
Klimaschutz- und Energiespareffekt zu erzielen. Denn undichte<br />
Fenster und Türen fressen besonders viel Energie.<br />
Förderungen für energetische Sanierung in fünf Bereichen<br />
Fünf verschiedene Bereiche können bei der Sanierung von<br />
Wohngebäuden derzeit gefördert werden:<br />
• der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit bis zu 25<br />
Prozent der Kosten<br />
• die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage<br />
mit 15 Prozent<br />
• Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung<br />
von Außenwänden und Dach, Austausch von Türen<br />
und Fenstern) mit 15 Prozent<br />
• Einbau energieeffizienter Anlagentechnik (z. B. Einbau<br />
einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung) mit<br />
15 Prozent<br />
• Fachplanung der Sanierungsmaßnahme durch einen<br />
Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent.<br />
Förderungen für Wärmepumpen<br />
Wer seine alte Heizungsanlage gegen eine Wasser- oder Erdwärmepumpe<br />
austauscht, bekommt einen Zuschuss von bis<br />
zu 40 Prozent.<br />
Für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder<br />
Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung<br />
gegen eine moderne Anlage ohne fossile Brennstoffe<br />
gibt es derzeit zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent<br />
der Kosten. Wer also seine Ölheizung durch eine moderne<br />
Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, erhält eine<br />
Förderung in Höhe von nicht nur 25, sondern 35 Prozent.<br />
Spezielle Boni in Höhe von 5 Prozent gibt es für die Einhaltung<br />
bestimmter Grenzwerte beim Feinstaub-Ausstoß. Ebenfalls<br />
einen 5-Prozent-Bonus erhält man für den Einbau einer<br />
Wasser-, Abwasser- oder Erdwärmepumpe oder aber einer<br />
Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel.<br />
Antrag selbst stellen oder Experten einbinden<br />
Wer eine energetische Sanierung plant, kann zwar selbst einen<br />
Antrag auf der Website des BAFA stellen, es empfiehlt sich<br />
aber, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Er erstellt<br />
einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP),<br />
der sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch Kosten auflistet.<br />
Die Erstellung des iSFP wird ebenfalls vom BAFA bezuschusst.<br />
Ist der Antrag gestellt, müssen sich Haus- und Wohnungsbesitzer<br />
erneut in Geduld üben. Aufgrund des großen Erfolgs<br />
des Förderprogramms kann es zu längeren Bearbeitungszeiten<br />
kommen, heißt es auf der Website des BAFA. Wichtig: Für<br />
den Antrag müssen zwar bereits Angebote von Handwerksbetrieben<br />
vorliegen, die Arbeiten sollten aber nicht beginnen,<br />
solange keine Bewilligung vorliegt.<br />
2.1.3 WER BEZAHLT, MIETER ODER VERMIETER?<br />
Mit einer neuen Heizungsanlage wohnt es sich besser: geringere<br />
Heizkosten und effizientere Wärmeerzeugung. Doch wer<br />
kommt in einem Mietverhältnis wirklich für die Kosten der<br />
neuen Anlage auf?<br />
Auf den ersten Blick scheint es eindeutig: Der Vermieter zahlt<br />
die neue Heizung. Schließlich gehört ihm die Anlage. Allerdings<br />
ist der Sachverhalt nicht ganz so einfach. Es ist richtig,<br />
dass der Besitzer des Gebäudes die Erneuerung der Heizungsanlage<br />
zahlt. Die Kosten für eine Modernisierung dürfen aber<br />
auf den Mieter umgelegt werden. Das geschieht über die sogenannte<br />
Modernisierungsumlage nach Paragraf 559 BGB. Mit<br />
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dieser lässt sich die Miete um bis zu 8 Prozent erhöhen – unabhängig<br />
von der Mietpreisbremse. Maximal sind so innerhalb<br />
von sechs Jahren 3 Euro pro Quadratmeter mehr möglich.<br />
Wohnungen, die vorher bei einem Mietpreis unter 7 Euro<br />
pro Quadratmeter lagen, dürfen infolge einer Modernisierung<br />
um maximal zwei Euro pro Quadratmeter erhöht werden.<br />
Umlage zeitlich nicht begrenzt<br />
Das Tückische für Mieter: Die Modernisierungsumlage ist<br />
zeitlich unbegrenzt. Somit entfällt die Mietpreiserhöhung<br />
nicht, sobald die Maßnahme abbezahlt ist. Das sorgt für Unmut<br />
bei Mietern und Mieterschutzverbänden. Schließlich ist<br />
so Gewinn auf Kosten der Mieter möglich. Die Mieteinnahmen<br />
und der Wert der Immobilie steigen. Es gibt noch einen<br />
weiteren Kritikpunkt an dem System. Oftmals ist nicht klar,<br />
ob es sich bei einer Maßnahme um eine Modernisierung oder<br />
lediglich um eine Instandhaltung handelt. Denn Instandhaltungskosten<br />
darf der Vermieter nicht umlegen. Der Mieterbund<br />
erklärt dazu, dass eine Maßnahme oftmals nicht eindeutig<br />
einzuordnen ist. Eine alte Gasheizung auszutauschen, die<br />
ständig Probleme verursacht, gilt rechtlich als Instandhaltung.<br />
Quellen: BAFA, KfW, GEG-Gesetz, Ministerium für Wirtschaft<br />
und Energie, eigene Recherchen<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
59
Sanierung & Energie<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Cleveres Hybrid-System für Spitzenlasten: Eine Grundwasser-<br />
Wärmepumpe und eine Gas-Brennwertheizung von Junkers Bosch<br />
arbeiten effizient und umweltfreundlich zusammen. Dank vernetzter<br />
Technik ist die Steuerung und Überwachung einfach. Neben<br />
Gas-Brennwertgerät und Erdwärmepumpe Supraeco (links) wird<br />
auch ein Wärmepumpen-Pufferspeicher sowie zwei Pufferspeicher<br />
für die Heizungswärme installiert.<br />
reine Gasheizungssysteme mittlerweile<br />
nicht mehr erlaubt. Wer dennoch Gas<br />
mit einbeziehen will, kann eine Hybridheizung<br />
mit Gas und Wärmepumpe<br />
einbauen lassen. Die Wärmepumpe ist<br />
emissionsärmer und im Gegensatz zu<br />
Gas förderfähig.<br />
BRENNSTOFFZELLEN-HEIZUNG<br />
Die Brennstoffzellen-Heizung gehört zu<br />
den stromerzeugenden Heizungen. Sie<br />
funktioniert so: In einer Brennstoffzelle<br />
reagieren Wasserstoff und Sauerstoff zu<br />
Wasser. Bei diesem chemischen Prozess<br />
wird gleichzeitig Strom erzeugt und Reaktionswärme<br />
freigesetzt. Der benötigte<br />
Wasserstoff wird dabei aus Erdgas gewonnen.<br />
Brennstoffzellen arbeiten sehr<br />
effizient und sowohl Strom als auch<br />
Wärme können direkt vor Ort genutzt<br />
werden.<br />
Für Einfamilienhäuser gibt es auf dem<br />
Markt Geräte, die weniger als 1 kW<br />
elektrischer Leistung erzeugen und damit<br />
gut an den Strombedarf eines Haushaltes<br />
angepasst sind. Sie werden meist<br />
als Kombi-Gerät mit einem Brennwertkessel<br />
verkauft, der den Großteil der<br />
Wärmeversorgung übernimmt.<br />
Brennstoffzellen-Heizgeräte sind deutlich<br />
teurer. Das Energieportal CO 2<br />
Online schätzt die Kosten für die Anschaffung<br />
und den Einbau einer Brennstoffzellenheizung<br />
auf mindestens<br />
30.000 Euro. Durch Förderprogramme,<br />
Zuschläge und Rückerstattungen lässt<br />
sich aber ein großer Teil der Investitionskosten<br />
zurückholen. Je nachdem wie<br />
viel Strom selbst verbraucht oder in das<br />
Netz einspeist und wie genau die Brennstoffzellen-Heizung<br />
ausgelegt ist, variiert<br />
die Wirtschaftlichkeit.<br />
In einem Mehrfamilienhaus im Kölner Norden kam die Grundwasser-<br />
Wärmepumpe mit Gas-Brennwertheizung von Junkers Bosch effizient<br />
und umweltfreundlich zum Einsatz.<br />
FÜR WEN EIGNET SICH EINE<br />
STROMERZEUGENDE HEIZUNG?<br />
Grundsätzlich eignet sich eine stromerzeugende<br />
Heizung, wie die Brennstoffzelle,<br />
für alle Gebäude mit einem<br />
höheren Wärme- und/oder Stromverbrauch:<br />
Sie haben sich vor allem<br />
in größeren Immobilien, Mehrfamilienhäusern,<br />
Krankenhäusern oder<br />
Schwimmbädern bewährt. Diese Gebäude<br />
brauchen das ganze Jahr über<br />
viel Wärme und nutzen einen Großteil<br />
des anfallenden Stroms selbst. Kleine<br />
BHKWs könnten aber auch bei einer<br />
Zeile von Reihenhäusern oder einer<br />
Einfamilienhaus-Siedlung in Frage<br />
kommen als sogenannte „Mikro-“ oder<br />
„Nano“-BHKWs.<br />
<br />
dj<br />
ALTERNATIVE<br />
3. HYBRID-HEIZUNGEN<br />
MODERNE HEIZ-MÖGLICHKEITEN<br />
Vor allem in Mehrfamilienhaus-Neubauten<br />
und bei der Nachrüstung im Bestand<br />
ist die Hybridheizung beliebt. Dabei<br />
handelt es sich nicht um eine eigene<br />
Technologie, sondern um die Kombination<br />
mehrerer Heiztechnologien.<br />
Laut dem Portal „dein heizungsbauer.<br />
de“ wird häufig eine Kombination aus<br />
konventioneller (Gas- oder Ölheizung)<br />
und erneuerbarer Energiequelle gewählt,<br />
um den gesetzlichen Forderungen<br />
nach der Einbindung erneuerbarer<br />
Energien gerecht zu werden.<br />
Zu den Heiz-Kombinationen gehören<br />
die folgenden Hybridheizungen:<br />
• Gasheizung mit Wärmepumpe<br />
• Gasheizung mit Wärmepumpe und<br />
Photovoltaikanlage<br />
• Öl- oder Gasheizung mit Solarthermie<br />
• Wärmepumpe mit Holzheizung<br />
• Öl- oder Gasheizung mit Holzheizung<br />
• Öl- oder Gasheizung mit Brennstoffzellenheizung<br />
Häufig setzt die Hybridheizung auf<br />
eine Kombination aus fossilen und erneuerbaren<br />
Energieträgern. Fossile<br />
Brennstoffe gewährleisten zwar eine<br />
gewisse Zuverlässigkeit, sind jedoch<br />
weniger zukunftsfähig und nachhaltig<br />
als erneuerbare Energiequellen. Letztere<br />
steigern die Umweltfreundlichkeit des<br />
Heizungssystems und senken zusätzlich<br />
die Kosten, da sie den Verbraucher<br />
unabhängiger von der Entwicklung des<br />
Brennstoffpreises machen.<br />
Die Hybridheizung kann dabei helfen,<br />
kostengünstig gesetzliche Vorgaben zu<br />
erfüllen. Auch als Nachrüstlösung bei<br />
der Heizungsmodernisierung oder der<br />
umfangreichen energetischen Sanierung<br />
ist eine Hybridheizung möglich.<br />
Zwei oder mehr Heiztechnologien miteinander<br />
zu kombinieren hat jedoch<br />
nicht nur Vorteile – so ist die Anlagentechnik<br />
einer Hybridheizung durch die<br />
Vereinigung zweier Systeme beispielsweise<br />
komplexer als die einer konventionellen<br />
Heizung. Auch wenn die<br />
Gas- oder Öl-Brennwertheizung nur für<br />
Spitzenlastzeiten eingesetzt wird, bleiben<br />
die technischen Anforderungen an<br />
die Abgas-Abführung gleich. Ein Kamin<br />
ist also weiterhin nötig.<br />
GAS-HYBRID-HEIZUNG<br />
Zu den prominentesten Vertretern<br />
der Hybridheizung gehört die Kombination<br />
aus einer umweltfreundlichen<br />
Wärmepumpe und einer konventionellen<br />
Gas- oder Ölheizung. Rund<br />
die Hälfte aller Heizungssysteme in<br />
deutschen Privathaushalten setzen auf<br />
Gas als Energieträger. Gas hat einen<br />
hohen Energiegehalt und kann in modernen<br />
Brennwertgeräten effizient genutzt<br />
werden. Gas ist als Energieträger<br />
sehr zuverlässig, doch die Gaspreise<br />
schwanken teils stark. Im Neubau sind<br />
ALTERNATIVE<br />
4. H2-READY<br />
MODERNE HEIZ-MÖGLICHKEITEN<br />
Wasserstoff soll zukünftig Erdgas teilweise<br />
oder sogar vollständig ersetzen,<br />
um die weltweiten CO 2<br />
-Minderungsziele<br />
zu erreichen. Es ist absehbar, dass<br />
Komponenten und Systeme, die heute<br />
noch mit Erdgas betrieben werden, zukünftig<br />
Wasserstoff verwenden. Werkstoffe<br />
und Komponenten müssen also<br />
dem Einsatz mit Wasserstoff gewachsen<br />
sein – oder aus dem Englischen übersetzt<br />
„bereit für Wasserstoff “, in der<br />
Fachsprache heißt das „H2-ready“. Einige<br />
Hersteller bieten heute schon solche<br />
Heizungsanlagen an.<br />
Es gibt bereits eine H2-ready-Zertifizierung.<br />
Sie ist mehr als nur ein Stempel auf<br />
einem Produkt – sie ist ein Versprechen<br />
für die Zukunft. Sie bedeutet, dass ein<br />
Gerät bereit ist, einen Mix aus Erdgas<br />
und Wasserstoff zu nutzen. Dieser Standard,<br />
eingeführt vom Deutschen Verein<br />
des Gas- und Wasserfaches (DVGW),<br />
garantiert, dass eine Gasheizung auch<br />
mit einer Beimischung von bis zu 20 %<br />
Wasserstoff zum Erdgas funktioniert.<br />
Das gibt dem Verbraucher die Sicherheit,<br />
dass das Heizsystem nicht nur den<br />
aktuellen Standards entspricht, sondern<br />
auch zukunftssicher mit Blick auf die<br />
Energiewende ist.<br />
WIE FUNKTIONIERT H2-READY?<br />
Laut dem Portal „heizungsfinder.de“<br />
ähnelt ein H2-ready-Heizkessel im<br />
Grunde einem „normalen“ Gas-Brennwert-Kessel.<br />
Heizleistung und -komfort<br />
bleiben unverändert und eine H2-ready<br />
Gasheizung unterscheidet sich auf den<br />
ersten Blick kaum von einem gewöhnlichen<br />
Brennwert-Kessel.<br />
Der große Unterschied liegt im Brennstoff.<br />
Die mit dem DVGW-Prüfsiegel<br />
„H2-ready“ ausgezeichneten Heizanlagen<br />
sind so angelegt, dass sie mit reinem<br />
Erdgas und/oder mit Erdgas mit einem<br />
Wasserstoffanteil zwischen 0 bis 20 %<br />
funktionieren.<br />
Nicht alle Gas-Brennwert-Kessel lassen<br />
sich auf Wasserstoff als Energieträger<br />
umstellen. Wer zukünftig seine Gasheizung<br />
mit Wasserstoff betreiben<br />
möchte, benötigt dafür ein entsprechendes<br />
Modell, das „H2-ready“ zertifiziert<br />
ist. Aber: Die H2-ready-Wasserstoff-<br />
Heizungen lassen sich jederzeit von<br />
Erdgas auf Wasserstoff umrüsten. Das<br />
heißt: Die Heizanlage funktioniert sowohl<br />
mit herkömmlichem Erdgas als<br />
auch mit Erdgas, das einen Wasserstoffanteil<br />
enthält. Je nach Modell kann<br />
der Wasserstoffanteil dabei variieren.<br />
BESTEHENDE GASLEITUNGEN<br />
SIND FÜR WASSERSTOFF NUTZBAR<br />
Eine DVGW-Studie vom März dieses<br />
Jahres belegt: Deutschlands Gasleitungen<br />
sind bereit für Wasserstoff. „Millionen<br />
Erdgaskunden könnten zügig<br />
und zu geringen Kosten mit Wasserstoff<br />
versorgt werden. Die im deutschen Gasnetz<br />
verbauten Stahlrohrleitungen sind<br />
für den Transport von Wasserstoff ge-<br />
60<br />
Foto: Junkers Bosch<br />
Foto: Junkers Bosch<br />
61
Sanierung & Energie<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Der „H2-ready”-Heizkessel von Bosch Thermotechnik zeigt schon<br />
heute, wie grüner Wasserstoff die zukünftige Wärmeversorgung<br />
von Gebäuden sicherstellen kann.<br />
Moderne Elektro-Heizgeräte arbeiten äußerst effizient,<br />
auch bei steigenden Strompreisen kann sich der Umstieg lohnen.<br />
62<br />
eignet. Sie weisen keine Unterschiede in<br />
Bezug auf die grundsätzliche Eignung<br />
für den Transport von Wasserstoff gegenüber<br />
Erdgas auf. Sowohl betriebsbedingte<br />
Alterung als auch die geforderte<br />
Bruchzähigkeit entsprechen den Erwartungen<br />
an eine Dekaden-überdauernde,<br />
sichere Verfügbarkeit – zu diesem<br />
Ergebnis kommt das Forschungsprojekt<br />
„Stichprobenhafte Überprüfung<br />
von Stahlwerkstoffen für Gasleitungen<br />
und Anlagen zur Bewertung auf Wasserstofftauglichkeit“<br />
(SyWeSt H 2<br />
) des<br />
Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches<br />
e.V. (DVGW). Es wurde von<br />
Open Grid Europe und der Materialprüfungsanstalt<br />
der Universität <strong>Stuttgart</strong><br />
durchgeführt. Für das Forschungsprojekt<br />
wurde ein repräsentativer Querschnitt<br />
der in deutschen und teilweise<br />
auch europäischen Rohrleitungen verbauten<br />
Stähle extremen Betriebs- und<br />
Alterungseinflüssen unter Wasserstoff<br />
ausgesetzt und technisch geprüft.<br />
Prof. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender<br />
des DVGW, erklärt dazu: „Die<br />
Forschungsergebnisse sind wegweisend<br />
in die Wasserstoff-Zukunft. Von<br />
Fotos: Bosch-Media<br />
den drei Herausforderungen entlang<br />
der Wertschöpfungskette – Erzeugung,<br />
Transport und Nutzbarmachung – ist<br />
der Transport nun grundsätzlich gelöst.<br />
In Leitungsnetzen werden die Rohre<br />
auch weiterhin genutzt werden können,<br />
und nur einzelne Einbauteile oder<br />
Stationselemente sind zu ertüchtigen<br />
oder auszutauschen. Das ist volkswirtschaftlich<br />
sinnvoll, denn wir können<br />
auf eine bestehende Infrastruktur mit<br />
einem über viele Jahrzehnte getätigten<br />
Investitionsvolumen in Höhe von rund<br />
300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die<br />
Bundesregierung muss dieses große<br />
Potenzial nun nutzen und den Weg in<br />
die Wasserstoffwirtschaft ebnen, um ihrem<br />
Anspruch an einen beschleunigten<br />
Klimaschutz gerecht zu werden“, so der<br />
Vorstandsvorsitzende des DVGW.<br />
MEHRERE FRAGEZEICHEN<br />
STEHEN HINTER H2-READY<br />
Zur Zukunft von H2-ready-Heizungen<br />
meint heizungsfinder.de: Die Verfügbarkeit<br />
von Wasserstoff wird wahrscheinlich<br />
für Heizzwecke nur regional<br />
begrenzt vorliegen und eher eine Nischenanwendung<br />
verbleiben. Der Fokus<br />
liegt nach dem aktuellen GEG-Entwurf<br />
(„Heizungsgesetz“) klar auf der Wärmepumpe<br />
als zentralem Akteur in der<br />
Wärmewende.<br />
Dazu kommt ein technisches Problem:<br />
das obig besprochene H2-ready-Siegel<br />
bescheinigt den Geräten, mit einem Volumenanteil<br />
von Wasserstoff von bis zu<br />
20 % umgehen zu können. Im Referentenentwurf<br />
zum neuen GEG wird unter<br />
H2-ready allerdings implizit davon<br />
ausgegangen, dass H2-ready bedeutet,<br />
dass der Kessel zu hundert Prozent mit<br />
Wasserstoff betreibbar ist. Das Problem<br />
hierbei: solche Kessel sind noch gar<br />
nicht zu kaufen.<br />
<br />
dj<br />
Bosch liefert für den Energiepark<br />
Wunsiedel im Fichtelgebirge einen<br />
neuen Heizkessel aus der UT-L Serie als<br />
„Hydrogen ready“, der sich später mit<br />
bis zu 100 %Wasserstoff betreiben lässt.<br />
ALTERNATIVE<br />
5. DIE E-HEIZUNG<br />
WANN LOHNT SICH<br />
EINE ELEKTROHEIZUNG?<br />
Die Kosten für Erdgas und auch für<br />
Heizöl sind vor allem wegen des Ukraine-Kriegs<br />
geradezu explodiert. Ein Ende<br />
der Entwicklung ist vorläufig noch nicht<br />
in Sicht. Trotz staatlicher Entlastungsmaßnahmen<br />
werden die Menschen in<br />
Deutschland deutlich mehr für Energie<br />
ausgeben müssen. Viele sehen sich deshalb<br />
nach günstigen und unkomplizierten<br />
Alternativen zu Gas- und Ölheizungen<br />
um – dazu gehören beispielsweise<br />
Elektroheizungen. Sie sind gerade im<br />
Vergleich zu Wärmepumpen einfach in<br />
der Installation und Anschaffung, eine<br />
Steckdose genügt. Aber Strom ist ebenfalls<br />
viel teurer geworden. Lohnt sich<br />
unter diesen Umständen überhaupt der<br />
Umstieg auf die E-Heizung? Die Antwortet<br />
lautet: Es kommt darauf an.<br />
ENTSCHEIDEND IST<br />
EINE INTELLIGENTE STEUERUNG<br />
Das Grundprinzip ist bei allen Elektroheizungen<br />
gleich: Sie wandeln Strom in<br />
Fotos: DJD/www.wibo.com<br />
Wärme um. Bei steigenden Strompreisen<br />
kann sich dies nur dann lohnen,<br />
wenn eine E-Heizung sehr effizient<br />
arbeitet. Tatsächlich haben moderne<br />
Systeme mit ineffizienten Nachtspeicherheizungen<br />
oder Heizlüftern aus<br />
dem Baumarkt nicht mehr viel zu tun.<br />
Zeitgemäße E-Heizungen zeichnen<br />
sich durch einen geringen Stromverbrauch<br />
dank genauer Steuerung aus,<br />
etwa über ein „intelligentes“ Thermostat<br />
oder per Smart-Home-Technik. Ein<br />
weiterer Vorteil von E-Heizungen: Sie<br />
können bis zu 100 Prozent mit Strom<br />
aus erneuerbaren Energien und somit<br />
klimaneutral betrieben werden. Dazu<br />
muss man nur einen entsprechenden<br />
Ökostrom-Anbieter auswählen. Oder<br />
man gewinnt den Strom selbst durch die<br />
Installation einer Photovoltaik-Anlage.<br />
Ein Batteriespeicher hilft, den Strom aus<br />
der Solaranlage jederzeit zum Heizen zu<br />
nutzen.<br />
EFFIZIENTES AUFHEIZEN IN<br />
KURZER ZEIT UND MIT WENIG<br />
STROMVERBRAUCH<br />
Hersteller bieten E-Heizungen an, deren<br />
Heizkörper innerhalb von sieben Minuten<br />
auf Knopfdruck bei voller Heizleistung<br />
sind. Durch einen dynamischen<br />
Sekundärspeicher verbrauchen die Heizungen<br />
lediglich zwölf Minuten Strom<br />
pro Stunde Heizzeit. Die E-Heizungen<br />
nutzen eine spezielle Zirkulationsweise<br />
der Luft, wodurch sich auch im Fußbodenbereich<br />
eine angenehme Wärme<br />
ausbreitet. Steuern lässt sich das Heizsystem<br />
komfortabel per Knopfdruck<br />
oder per App. Die E-Heizung kann auch<br />
als zusätzliche Wärmequelle für Übergangszeiten<br />
eine Option sein, um die<br />
herkömmliche Heizung nicht für wenige<br />
kalte Tage kostenintensiv hochfahren<br />
zu müssen.<br />
Moderne elektrische Heizgeräte<br />
sind optisch ansprechend und<br />
energieeffizient.<br />
63
Sanierung & Energie<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Infrarotheizung aus Metall<br />
als Decken- oder Wandmontage.<br />
Die Funktionsweise<br />
einer Infrarotheizung<br />
DIE INFRAROT-HEIZUNG<br />
Die Infrarotheizung ist eine elektrische<br />
Heizung, die auf Strahlungswärme basiert.<br />
Sie wird auch als Wärmewellenheizung<br />
oder Strahlungsheizung bezeichnet<br />
und erzeugt – ähnlich wie die Sonne<br />
– besonders angenehme Direktwärme.<br />
Der wesentliche Unterschied zu einem<br />
konventionellen Heizungssystem: Die<br />
Infrarotheizung erwärmt nicht etwa die<br />
Luft im Raum, sondern die umgebende<br />
Raumhülle – also die Wände, den Boden<br />
und die Gegenstände im Raum.<br />
Genau dieses Prinzip mache die Infrarotheizung<br />
so beliebt, so der Hersteller<br />
welltherm: Durch die gleichmäßige Abgabe<br />
der Wärme an die Raumflächen<br />
entsteht ein besonders behagliches und<br />
gesundes Klima. Die Wärme bewegt<br />
sich nicht durch den Raum, sondern<br />
wird von den umgebenden Flächen<br />
kontinuierlich abgegeben. Gleichzeitig<br />
zeichnet sich die Infrarotheizung<br />
durch geringe Anschaffungskosten, eine<br />
große Designvielfalt und eine sehr hohe<br />
Effizienz aus. Vor allem in modernen<br />
und gut gedämmten Neubauten sowie<br />
in wenig genutzten Räumen spielen Infrarotstrahler<br />
ihre Vorteile voll aus und<br />
können eine signifikante Kostenersparnis<br />
ermöglichen.<br />
WANN LOHNT SICH<br />
EINE INFRAROT-HEIZUNG?<br />
Die Infrarotheizung spielt ihre Vorteile<br />
vor allem in modernen Wohn- oder Bürogebäuden<br />
mit hohen Dämmstandards<br />
aus. Grundsätzlich gilt: Je geringer der<br />
Heizbedarf, desto attraktiver die Nutzung<br />
einer Infrarotheizung. Passivhäuser,<br />
Niedrigenergiehäuser oder KfW-Effizienzhäuser<br />
sind daher prädestiniert<br />
für den Einbau einer Infrarotheizung.<br />
Darüber hinaus bieten sich Infrarotheizungen<br />
auch in wenig genutzten<br />
Räumen wie dem Gästezimmer oder<br />
dem Partykeller an. Das entscheidende<br />
Kriterium ist hier jeweils die jährliche<br />
Nutzungsdauer der Heizung. Da Infrarotheizungen<br />
vergleichsweise günstig in<br />
der Anschaffung, dafür aber etwas teurer<br />
im Betrieb sind, ist die Wirtschaftlichkeit<br />
vor allem bei wenig genutzten<br />
Räumen besonders hoch. Aus diesem<br />
Grund ist diese Heizungstechnik auch<br />
in Wintergärten oder Gartenhäuschen<br />
beliebt.<br />
KOSTEN EINER<br />
INFRAROT-HEIZUNG<br />
Im Vergleich zu einer konventionellen<br />
Heizung sind die Anschaffungskosten<br />
für eine Infrarotheizung sehr gering.<br />
Der Preis für eine Infrarotheizung hängt<br />
unter anderem von diesen Kriterien ab:<br />
• Gewünschtes Design (Metall-,<br />
Spiegel-, Bild- oder Tafelheizung)<br />
• Strahlungsleistung der Infrarotheizung<br />
• Qualität der Infrarotheizung<br />
Die Anschaffungskosten variieren zwischen<br />
den verschiedenen Anbietern.<br />
Ein kleines Praxisbeispiel von welltherm<br />
soll dabei helfen, die Investitionskosten<br />
besser abschätzen zu können.<br />
Ausgangspunkt: eine Wohnung mit einer<br />
Fläche von 60 Quadratmetern soll<br />
mit Infrarotstrahlern beheizt werden.<br />
Ein Neubau mit guter Wärmedämmung<br />
weist typischerweise eine Heizlast von<br />
rund 50 Watt pro Quadratmeter auf. Die<br />
gesamte Heizlast für die Wohnung liegt<br />
also bei etwa 3.000 Watt.<br />
Dieser Bedarf könnte beispielsweise<br />
mithilfe von fünf Infrarotheizungen á<br />
600 Watt Heizleistung abgedeckt werden.<br />
Die Kosten pro 600-Watt-Strahler<br />
liegen bei etwa 600 €, sodass sich die<br />
gesamten Anschaffungskosten auf rund<br />
3.000 € belaufen. Handelt es sich um ein<br />
Niedrigenergiehaus mit einem Heizbedarf<br />
von nur 30 Watt pro Quadratmeter,<br />
reduziert sich diese Summe sogar<br />
auf 1.800 €. Kosten für die Installation<br />
der Elektroheizungen fallen in der Regel<br />
nicht an. Lediglich die Leitungsverlegung<br />
muss berücksichtigt werden. Die<br />
Thermostate werden häufig batteriebetrieben<br />
und per Funk eingebunden.<br />
Infrarotheizung im Badezimmer<br />
als Handtuchhaltert<br />
DER STROMVERBRAUCH<br />
Eine Infrarotheizung arbeitet sehr effizient<br />
und wandelt Strom fast vollständig<br />
in Wärme um. Zur Ermittlung des<br />
Stromverbrauchs kann man den Heizbedarf<br />
daher ganz einfach mit dem Strompreis<br />
und der jährlichen Nutzungsdauer<br />
multiplizieren. Um diese Vorgehensweise<br />
an einem praktischen Beispiel zu<br />
verdeutlichen, beziehen wir uns hier<br />
wieder auf eine exemplarische 60-Quadratmeter-Wohnung<br />
im Niedrigenergiehaus<br />
mit fünf Infrarotheizungen<br />
á 600 Watt Leistung.<br />
Der jährliche Heizwärmebedarf eines<br />
Niedrigenergiehauses liegt bei maximal<br />
70 Kilowattstunden pro Quadratmeter,<br />
in unserem Beispiel ergibt sich also ein<br />
jährlicher Bedarf von 4.200 Kilowattstunden.<br />
Ausgehend von einem Strompreis<br />
von 31,47 Cent pro Kilowattstunde<br />
(mittlerer Strompreis 2020) ergeben<br />
sich jährliche Heizkosten von 1.321 €.<br />
Da Strom etwas teurer als Gas oder Öl<br />
ist, liegen die zu erwartenden Betriebskosten<br />
höher als bei einer konventionellen<br />
Heizung. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen:<br />
Je moderner das Gebäude<br />
64<br />
Foto: welltherm<br />
Foto/Grafik: welltherm<br />
65
Sanierung & Energie<br />
HEIZUNG-SPEZIAL<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
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6. PELLET-HEIZUNGEN ...<br />
... ERFÜLLEN GEG-VORSCHRIFT<br />
Holz ist als nachwachsender Energieträger<br />
bekannt: In Form von Scheitholz<br />
oder Pellets kann es eine Alternative zu<br />
fossilen Brennstoffen sein, wenn diese<br />
zertifiziert sind und nicht extra dafür<br />
an- und abgeholzt werden – denn Wälder<br />
sind als Treibhausgasspeicher wichtig.<br />
Beim Verbrennen von Holz wird<br />
so viel CO 2<br />
freigesetzt, wie der Baum<br />
vorher aufgenommen hat. Lange Transportwege,<br />
steigende Nachfrage und<br />
Holz aus nicht zertifizierten Quellen<br />
verschlechtern allerdings die Umweltbilanz<br />
des Brennstoffs.<br />
Die Pelletheizung nutzt zur Gewinnung<br />
von Wärme nachwachsende<br />
Rohstoffe in Form von Presslingen aus<br />
Sägemehl und Holzspänen. Bei diesem<br />
Heizungstyp handelt es sich um eine<br />
Heizungsart mit hoher Flexibilität.<br />
Pelletbrenner eignen sich zur Kombination<br />
mit anderen Heizsystemen<br />
oder als eigenständige Heizungsanlage.<br />
Doch grundsätzlich ist die Funktion<br />
einer Pelletheizung unabhängig von<br />
der Ausführung sehr ähnlich.<br />
Zu den Kosten: Grundsätzlich kann man<br />
davon ausgehen, dass eine Pelletheizung<br />
mit Heizungsregelung, Wärmespeicher,<br />
Pellet-Fördersystem und allen anderen<br />
Komponenten als Komplettpaket mit<br />
Montage durchschnittlich Kosten von<br />
12.000 bis 23.000 € auslöst. Im Schnitt<br />
zahlt man für ein Komplettpaket etwa<br />
15.000 Euro (Richtwert laut dem Infoportal<br />
Pelletheizung).<br />
Die ursprüngliche Fassung des viel diskutierten<br />
Gebäude Energie Gesetzes<br />
(GEG), oder kurz „Heizungsgesetz“, sah<br />
ab 2024 strengere Regeln für Pellet- und<br />
Hackschnitzelheizungen vor, sogar ein<br />
Verbot für neue Holzheizungen stand<br />
im Raum. Doch mittlerweile gab es einige<br />
Novellen. Im aktuellen Gesetzesentwurf<br />
wird nun eine reine Pelletheizung<br />
als klimaneutral angesehen, sodass sie<br />
die Vorgaben an die Nutzung von 65<br />
Prozent erneuerbarer Energien voll erfüllt.<br />
Neubauten können also mit einer<br />
reinen Pelletheizung ausgestattet werden,<br />
ebenso Bestandsgebäude.<br />
Allerdings soll der Einbau ab 2024 stärker<br />
geregelt werden. Zusätzlich zu einer<br />
neuen Holzheizung müssen eine Solarthermie-<br />
oder Photovoltaikanlage und<br />
ein Pufferspeicher eingebaut werden.<br />
Generell sollte beachtet werden: Enddatum<br />
für die Nutzung fossiler Brennstoffe<br />
in Heizungen ist der 31. Dezember 2<strong>04</strong>4.<br />
Ab 2<strong>04</strong>5 muss in allen Gebäuden klimaneutral<br />
mit ausschließlich erneuerbaren<br />
Energien geheizt werden. <br />
dj<br />
ist und je höher der Dämmstandard ist,<br />
desto geringer fällt der Unterschied zu<br />
einer konventionellen Heizung aus.<br />
Berücksichtigt man jetzt noch die deutlich<br />
geringeren Anschaffungskosten,<br />
kann die Investition in eine Infrarotheizung<br />
durchaus wirtschaftlich sein. Insbesondere<br />
gegenüber teuren Gas- oder<br />
Ölheizungen spart man einmalig schnell<br />
8.000 bis 10.000 €, weil weder eine technisch<br />
aufwendige Brennwerttechnik,<br />
die Verrohrung des Gebäudes oder ein<br />
KURZ ERKLÄRT:<br />
Klassische Heizkörper arbeiten nach dem Prinzip der<br />
Konvektion. Hier steigt die erwärmte Luft nach oben, bevor<br />
sie sich wieder abkühlt und in Richtung Boden absinkt.<br />
Es bildet sich ein Kreislauf, weil sich dieser Prozess laufend<br />
wiederholt.<br />
Die Funktionsweise einer Infrarotheizung sieht hingegen<br />
anders aus. Hier wird nicht primär die Luft erwärmt, sondern<br />
alle Objekte, Gegenstände und baulichen Bestandteile<br />
im Raum (z. B. Möbel, Boden, Decke, Wände). Diese<br />
nehmen die Infrarotstrahlung auf und geben sie<br />
zusätzlich erforderlicher Technikraum<br />
notwendig sind. So lässt sich auch über<br />
20 oder 30 Jahre Betriebsdauer mit einer<br />
Infrarotheizung unter Umständen viel<br />
Geld sparen.<br />
PERFEKT FÜRS BAD<br />
Infrarotheizungen sind perfekt für den<br />
Einsatz im Bad geeignet. Da die ausgestrahlte<br />
Wärme vom Körper in etwa<br />
wie warme Sonnenstrahlen empfunden<br />
werden, sorgen Infrarotheizungen im<br />
Bad vor allem vor und nach dem Baden<br />
oder Duschen für eine angenehm wohlige<br />
Wärme. Ein weiterer Pluspunkt für<br />
die Installation eines Infrarotstrahlers<br />
im Bad ist die sehr kurze Reaktionszeit.<br />
Während herkömmliche Heizungen<br />
eine ganze Weile zum Aufheizen benötigen<br />
– was insbesondere angesichts der<br />
geringen Nutzungsdauer des Badezimmers<br />
ineffizient ist –, erreicht die wohlige<br />
Wärme der Infrarotheizung ohne<br />
Umwege den Körper.<br />
<br />
gleichmäßig an den ganzen Raum ab. Dadurch entsteht<br />
angenehme Wärme, die an die natürlichen Sonnenstrahlen<br />
erinnert.<br />
Übrigens: Infrarotstrahlung wird grundsätzlich von allen Körpern<br />
abgegeben und ist für den Menschen völlig ungefährlich.<br />
Infrarote Strahlung ist ein natürlicher Bestandteil des<br />
Sonnenlichts und umgibt uns den ganzen Tag. Gesundheitliche<br />
Bedenken muss man bei einer Infrarotheizung also nicht<br />
haben. Im Gegenteil: Das besonders behagliche und ausgewogene<br />
Raumklima sorgt vor allem an kalten Wintertagen für<br />
ein gesteigertes Wohlbefinden.<br />
kg<br />
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66<br />
Fotos: maho, Gerhard Seybert – www.stock.adobe.com<br />
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HALTEN, VERKAUFEN, RENOVIEREN?<br />
Wer sein Haus verkaufen möchte, will natürlich auch einen<br />
guten Kaufpreis für die Immobilie erzielen. Doch<br />
in vielen Fällen ist das eigene Zuhause bereits in die Jahre gekommen:<br />
Die Dachziegel sind mit Moos bewachsen, das Weiß<br />
der Fassade hat an Glanz verloren, die Innenausstattung<br />
stammt aus den 1980ern. Viele Eigentümer fragen sich daher,<br />
ob sie ihr Haus renovieren oder das Geld sparen und direkt<br />
veräußern sollten? Hilfreiche Antworten zum Thema „Haus<br />
renovieren und verkaufen“ finden Sie in diesem Artikel.<br />
Das Wichtigste zusammengefasst:<br />
• Der Immobilienwert hängt von der Lage, dem Zustand<br />
des Hauses und der individuellen Ausstattung ab.<br />
• Renovierungs-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />
wie Dachreparaturen, Fassadenreinigung und<br />
-anstrich, Gartenpflege, Balkonanbau, Innenausstattung<br />
und Heizungserneuerung können den Verkaufspreis<br />
steigern.<br />
• Die Entscheidung, ein Haus zu renovieren, hängt von der<br />
regionalen Nachfrage, der Infrastruktur und der Wirschaftsentwicklung<br />
ab und sollte wirtschaftlich sinnvoll sein.<br />
WELCHE KRITERIEN SPIELEN FÜR<br />
DEN IMMOBILIENWERT EINE ROLLE?<br />
Um herauszufinden, ob eine Renovierung den Verkaufspreis<br />
positiv beeinflusst, gilt es zunächst, den aktuellen Markt- beziehungsweise<br />
Verkehrswert einer Immobilie zu kennen. Er<br />
hängt von verschiedenen Kriterien ab:<br />
• Der Lage der Immobilie<br />
• Dem Zustand des Hauses<br />
• Der individuellen Ausstattung der Immobilie<br />
IMMOBILIENWERT ERFAHREN<br />
• Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Renovierung,<br />
Sanierung und Modernisierung?<br />
• Die Bezeichnungen „Renovierung“, „Sanierung“ und<br />
„Modernisierung“ werden im Alltag häufig synonym<br />
gebraucht. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den<br />
einzelnen Maßnahmen.<br />
WAS IST EINE RENOVIERUNG?<br />
Bei der Renovierung einer Immobilie geht es darum, diese in<br />
erster Linie optisch zu verbessern. Diese Verschönerung umfasst<br />
die in der Regel im Hausmietvertrag oder Wohnungsmietvertrag<br />
vereinbarten Schönheitsreparaturen wie:<br />
• Das Tapezieren oder Streichen von Wänden und Decken<br />
• Das Streichen von Türen oder Fenstern<br />
Darüber hinaus zählen auch diese Maßnahmen unter den<br />
Begriff „Renovierung“:<br />
• Ein Neuanstrich der Fassade<br />
• Die Erneuerung des Fußbodenbelags (z.B. von Teppich<br />
zu Laminat)<br />
Renovierungsmaßnahmen sind nicht zwingend notwendig,<br />
steigern jedoch das Wohngefühl. Die meisten Arbeiten lassen<br />
sich auch von Laien durchführen.<br />
WAS IST EINE SANIERUNG?<br />
Anders als bei der Renovierung geht es bei der Sanierung darum,<br />
einen ernsthaften Mangel an einer Immobilie zu beseitigen.<br />
Unter eine Sanierung fallen etwa Maßnahmen wie die<br />
Beseitigung von Schimmel oder die Trockenlegung eines nassen<br />
Kellers. Sanierungsmaßnahmen beseitigen ernsthafte<br />
Mängel an einer Immobilie. Diese oft aufwendigen Arbeiten<br />
muss in der Regel ein Fachmann durchführen.<br />
WAS IST EINE MODERNISIERUNG?<br />
Bei der Modernisierung geht es darum, eine Immobilie allgemein<br />
zu verbessern und damit sowohl den Wohnkomfort als<br />
auch Immobilienwert zu steigern. Typische Maßnahmen sind:<br />
• Eine Fassadendämmung<br />
• Der Austausch einer veralteten Heizung<br />
• Der Einsatz von Fenstern mit Isolierglas<br />
Modernisierungsmaßnahmen verbessern eine Immobilie<br />
allgemein und steigern somit den Wohnkomfort sowie den<br />
Immobilienwert.<br />
Gut zu wissen: Vermieter haben die Möglichkeit, einen Teil<br />
der Modernisierungskosten auf ihre Mieter umzulegen.<br />
WELCHE RENOVIERUNGS-, MODERNISIERUNGS-<br />
UND SANIERUNGSMASSNAHMEN STEIGERN<br />
DEN VERKAUFSPREIS?<br />
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die zur Wertsteigerung<br />
einer Immobilie beitragen:<br />
Das Dach: Ein dichtes Dach ist Grundvoraussetzung eines jeden<br />
Kaufs. Ist das Dach undicht, brauchen Sie es jedoch nicht<br />
komplett neu decken lassen. Es genügt, die betroffenen Ziegel<br />
auszutauschen. So lassen sich mit geringem Aufwand Immobilien<br />
sanieren und anschließend verkaufen.<br />
Die Fassade: Die Außenwand sollte sauber sein und keine Risse<br />
aufweisen. Sie müssen die Fassade vor dem Verkauf nicht<br />
neu streichen. Eine Reinigung kann jedoch sinnvoll sein und<br />
die Außenwand optisch aufwerten. Bei Bewuchs empfiehlt es<br />
sich, diesen zu entfernen.<br />
Der Garten: Der Außenbereich Ihres Hauses sollte einen gepflegten<br />
Eindruck machen. Hier zahlt es sich aus, ein bisschen<br />
Zeit in die Gartenarbeit zu stecken. Schneiden Sie Hecken,<br />
mähen Sie den Rasen. Streichen Sie nach Bedarf den Gartenzaun.<br />
So lässt sich der Wert Ihrer Immobilie mit geringen<br />
Renovierungskosten steigern.<br />
Der Balkon: Wer einen Balkon an seine Immobilie anbaut,<br />
trägt erheblich zu deren Wertsteigerung bei. Die Modernisierungsmaßnahme<br />
sorgt für ein Plus im mittleren einstelligen<br />
Prozentbereich.<br />
Die Innenausstattung: Je gehobener die Innenausstattung einer<br />
Immobilie, desto höher fällt auch der Verkaufspreis aus.<br />
Zur Orientierung: Von einem normalen Standard spricht<br />
man, wenn Leitungen teilweise auf Putz liegen, Küche und<br />
Badezimmer mit Fliesen ausgestattet sind und die Fenster<br />
eine Zweifachverglasung haben. Beim gehobenen Standard<br />
verfügt die Immobilie über eine Heizungsanlage mit modernster<br />
Technologie, alle Böden sind mit hochwertigen Teppichen,<br />
Laminat oder Parkett ausgestattet. Das Badezimmer<br />
ist modern und wirkt zeitlos. Alle Leitungen sind unsichtbar<br />
unter Putz verbaut und die Fenster besitzen eine hervorragende<br />
Dämmwirkung. Ein zeitgenössisches Bad mit großer Wanne,<br />
ebenerdiger Dusche und Hänge-WC entsprechen hier<br />
dem aktuellen Standard.<br />
Die Bodenbeläge: Weiterhin sollte das Innere des Gebäudes<br />
ebenfalls gepflegt und sauber aussehen. Ist ein Teppich alt und<br />
abgenutzt, machen die etwaigen Dielen darunter möglicherweise<br />
einen besseren Eindruck. Ist dies nicht der Fall macht<br />
es unter Umständen Sinn, ihn gegen einen neuen Teppich,<br />
Laminat oder gar Parkett zu tauschen – eine beliebte Maßnahme,<br />
um eine Wohnung zu renovieren.<br />
Die Heizung: Der Einbau einer neuwertigen Heizungsanlage<br />
ist eine Option, mit der Verkäufer ihr Haus vor dem Verkauf<br />
aufwerten können. Es ist eine Befeuerung mit Öl oder Gas<br />
möglich. Eine Alternative stellt die Pelletheizung dar. Sie wird<br />
mit Holzpellets gespeist und ist sehr umweltschonend. Im<br />
Rahmen einer energetischen Sanierung tragen Eigentümer<br />
mit einer neuen Heizung zudem zum Umweltschutz bei.<br />
Generell ist es wichtig, dass die Immobilie bei der Wohnungsbesichtigung<br />
einen gepflegten Eindruck macht. Sie soll sauber,<br />
hell, gepflegt und mängelfrei erscheinen. Diese Eigenschaften<br />
sorgen vorrangig dafür, dass eine Immobilie für Interessenten<br />
attraktiv ist – was sich gleichzeitig positiv auf den<br />
Kaufpreis auswirkt.<br />
LOHNT SICH HOME STAGING<br />
VOR DEM VERKAUF EINER IMMOBILIE?<br />
Wer ein oder mehrere Immobilien renovieren und verkaufen<br />
möchte, sollte sich zuvor auch über aktuelle Trends am<br />
Markt informieren. Ein aktueller Trend, um die Attraktivität<br />
einer Immobilie für Kaufinteressenten zu steigern, heißt<br />
Home Staging. Dahinter steht die Idee, eine Immobilie einladend<br />
herzurichten beziehungsweise sie wortwörtlich wie<br />
eine Bühne z‚u inszenieren. Das eigene Zuhause soll auf Kaufinteressenten<br />
gemütlich und freundlich wirken und wird<br />
entsprechend hergerichtet.<br />
Wer ein bewohntes oder vermietetes Haus verkaufen möchte,<br />
räumt überflüssige Möbelstücke und Dekogegenstände am<br />
besten zur Seite und nutzt andererseits gezielt Bilder, Möbel<br />
und Lichtquellen, um die Besonderheiten einer Wohnung<br />
hervorzuheben. Klar gehört es auch dazu, die Immobilie inklusive<br />
Fenstern gründlich zu putzen und mit Blumensträußen,<br />
Pflanzen und Düften eine wohlige Atmosphäre zu erzeugen.<br />
Gepflegt, sauber, hell und einladend lautet hier die Devise.<br />
Beim Home Staging wird die Immobilie für Kaufinteressenten<br />
einladend in Szene gesetzt.<br />
68 Foto: Eléonore H – www.stock.adobe.com<br />
69
Sanierung & Energie<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
HAUS RENOVIEREN:<br />
WELCHE ROLLE SPIELT DIE NACHFRAGE?<br />
Ob es sich vor dem Verkauf lohnt, ein Haus zu renovieren,<br />
kommt vor allem auf die Nachfrage auf dem örtlichen Immobilienmarkt<br />
an:<br />
In Gegenden mit schwacher Infrastruktur und kaum wirtschaftlicher<br />
Entwicklung wandert die Bevölkerung in der Regel<br />
ab. Zuzug ist kaum zu erwarten. Als Folge gibt es viele zum<br />
Verkauf stehende (alte) Häuser, die nur wenigen Kaufinteressenten<br />
gegenüberstehen. Ein Haus zu renovieren und erst danach<br />
zu verkaufen, lohnt in diesem Falle eher nicht. Zwar steigert<br />
die Maßnahme den Verkehrswert der Immobilie. Die<br />
fehlende Nachfrage wirkt sich jedoch negativ auf den Verkaufspreis<br />
aus und lässt sich auch nicht durch eine Renovierung<br />
wettmachen.<br />
Anders sieht es in Regionen mit einer ausgeglichenen Angebot-Nachfrage-Situation<br />
aus. Diese Gegenden bieten oft spezifische<br />
geografische Vorzüge wie zum Beispiel die Nähe zum<br />
Meer oder die Lage in den Bergen. Hier gleicht der Zuzug den<br />
Wegzug aus, was zu einer konstanten Nachfrage führt. Ein<br />
Haus zu renovieren, modernisieren oder sanieren ist eine<br />
Möglichkeit, die eigene Immobilie von anderen zum Verkauf<br />
stehenden Immobilien auf dem Markt abzuheben.<br />
Gegenden mit ausgeprägter Infrastruktur und wachsender<br />
Wirtschaft wirken für viele Menschen als Wohnort attraktiv.<br />
Hier übersteigt die Nachfrage nach Immobilien oft das Angebot.<br />
Typisch ist dies für Ballungszentren und deren Einzugsgebiete.<br />
Wer sich dazu entscheidet vor dem Verkauf ein Haus<br />
zu sanieren, renovieren oder modernisieren, kann nennenswerte<br />
Mehreinnahmen erzielen. Da die Nachfrage groß ist,<br />
gibt es genug Interessenten, die bereit sind, einen höheren<br />
Verkaufspreis zu zahlen. Hinzu kommt, dass Käufer die Kosten<br />
für Renovierungen oft nicht richtig abschätzen können<br />
und sich daher eher scheuen, eine sanierungsbedürftige Immobilie<br />
zu kaufen – der ideale Markt für Menschen, die Immobilien<br />
erst sanieren und dann verkaufen möchten.<br />
Die Infrastruktur des direkten Umfeldes hat für Käufer großen<br />
Einfluss bei der Auswahl ihrer zukünftigen Wohngegend.<br />
Kindertagesstätten und Schulen, ärztliche Versorgung und<br />
die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel spielen ebenso<br />
eine Rolle wie die Nähe zu Restaurants und Freizeitangeboten.<br />
Hinzu kommt die Bewertung der Nachbarschaft. Je nach<br />
Lebenslage bevorzugen Interessenten beim Immobilienkauf<br />
ein Viertel mit vielen Kindern oder eine ruhige Gegend.<br />
FINANZIELLE BELASTUNG<br />
Ein Verkauf könnte für Sie auch in Frage kommen, wenn Sie<br />
über die in der Immobilie gebunden Mittel verfügen möchten<br />
oder die Immobilie Sie finanziell belastet. Einige Beispiele<br />
hierfür sind:<br />
• Sie möchten das Geld für eine Seniorenresidenz oder<br />
altersgerechtes Wohnen verwenden.<br />
• Sie möchten Geld für eine Weltreise, Hobbys oder<br />
andere Aktivitäten zu Verfügung haben.<br />
• Sie möchten Ihren Kindern schon zu Lebzeiten ein Teil<br />
des Erbes vermachen.<br />
• Sie möchten Ihre Rente aufbessern.<br />
WELCHE GRÜNDE SPRECHEN<br />
GEGEN EINEN VERKAUF?<br />
Vor allem emotionale und soziale Gründe sprechen für viele<br />
Eigentümer gegen den Verkauf der eigenen Immobilie im<br />
Alter. Aus unserer Erfahrung sind die folgenden Gründe,<br />
die häufigsten, um die eigene Immobilie nicht zu verkaufen:<br />
• Meist haben Sie als Eigentümer viele Jahre in der<br />
Immobilie gelebt und sehen dort Ihr Zuhause mit all den<br />
verbundenen Erinnerungen, welches Sie nicht aufgeben<br />
wollen.<br />
• Das Haus oder der Garten ist an Feiertagen, Geburtstagen<br />
und anderen Events der Treffpunkt der ganzen Familie.<br />
Diesen Treffpunkt möchten Sie nicht aufgeben.<br />
• Sie fühlen sich in der Nachbarschaft und Umgebung wohl<br />
und möchten das damit verbundene soziale Umfeld nicht<br />
verlassen.<br />
• Sie sind sich eines Verkaufs unsicher und haben vor den<br />
damit verbundenen Veränderungen Angst.<br />
• Ein Immobilienverkauf, gerade im Alter, ist mit vielen<br />
Umstellungen verbunden, die man vielleicht nicht auf<br />
sich nehmen möchte. Auch die emotionalen und sozialen<br />
Faktoren sollten hier nicht außer Acht gelassen oder<br />
unterschätzt werden.<br />
Die Entscheidung, seine Immobilie im Alter zu verkaufen, ist<br />
eine schwierige. Denn hier treffen rationale auf emotionale<br />
Beweggründe.<br />
Fazit: Eine Renovierung, Sanierung oder Modernisierung<br />
steigert den Wert der Immobilie und kann den Kaufpreis erhöhen,<br />
wenn die Maßnahme den Anforderungen und Wünschen<br />
der potenziellen Käufergruppe entspricht. Da die Immobilie<br />
jedoch oft für unterschiedlichste Käufergruppen relevant<br />
ist, ist von allzu kostspieligen Baumaßnahmen abzuraten.<br />
So haben ältere Menschen (Stichwort Barrierefreiheit)<br />
andere Bedürfnisse als beispielsweise eine junge Familie mit<br />
vielen Kindern. Generell entscheidet auch der persönliche<br />
Geschmack der Kaufinteressenten darüber, welche Verkaufs-<br />
‚chancen eine Immobilie hat.<br />
Auf der anderen Seite erhöhen bestimmte Renovierungsmaßnahmen<br />
auch die Chance, schnell einen Käufer zu finden. Eigentümer<br />
sollten deshalb genau rechnen, ob und welche Maßnahme<br />
lohnt, um ein Haus vor dem Verkauf zu renovieren.<br />
Kleinere Reparaturen wie der Austausch kaputter Sockelleisten<br />
und Bodenfliesen sowie in die Jahre gekommene Badarmaturen<br />
und Steckdosen empfehlen sich in jedem Fall. Generell gilt:<br />
Die Investition in die Arbeiten sollte nicht höher ausfallen als<br />
das Plus, das sich durch sie beim Kaufpreis erzielen lässt. <br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
DEINE HEIZUNG<br />
STATT<br />
EINE HEIZUNG<br />
so individuell wie du<br />
70<br />
ENTDECKE DEINE HEIZUNG<br />
71
Fotos: Carl Hansen & Søn; Muuto; Ligne Roset<br />
Wohnen & Leben<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
BADEZIMMER<br />
PLANEN & GESTALTEN<br />
noch gefallen, können in wenigen Jahren den morgendlichen<br />
Gang ins Bad schwer machen. Dezente Modelle sind da besser.<br />
Sie sind vielleicht nicht gleich der Blickfang, dafür zeitlos in der<br />
Optik.<br />
7. Vorbilder finden<br />
Sie sind sich nun über die räumlichen Gegebenheiten und Ihre<br />
Wünsche im Klaren, dann können Sie jetzt in Zeitschriften oder<br />
online auf Vorbildsuche gehen. Häufig sind in modernen Bädern<br />
die Elemente wie zum Beispiel die Badewanne nicht an der Wand<br />
entlang angeordnet, sondern stehen gern mal frei. Zeitgemäß<br />
sind auch halbhohe Installationswände für den Waschtisch, die<br />
gleichzeitig als Sichtschutz im Raum oder Spritzwand für die<br />
Dusche dienen.<br />
Vorstellungen ein und hat eine aktuelle und breit gefächerte Produktkenntnis.<br />
Und die Mehrkosten machen sich dank der Fachkenntnisse<br />
und einer Planung ohne Fehler später gleich mehrfach<br />
bezahlt. Zudem erhalten Sie von einem Handwerksbetrieb<br />
im Schadensfall eine Gewährleistung gegenüber eines Badausbaus<br />
auf eigene Faust.<br />
12. Angebote einholen<br />
Ein schriftlicher Kostenvoranschlag kostet nichts, ist aber leider<br />
auch unverbindlich. Wer Preissicherheit haben möchte, trifft daher<br />
eine Festpreisvereinbarung. Diese ist dann verbindlich und<br />
die Rechnung darf nicht höher ausfallen. Daneben lohnt es sich,<br />
mehrere Angebote einzuholen. Aber vorsichtig: Der billigste<br />
Partner muss nicht immer auch der beste sein.<br />
So geht´s richtig<br />
Sie hätten gern ein neues Badezimmer? Wir haben Tipps für<br />
die Planung Ihres zukünftigen Traumbads zusammengestellt.<br />
1. Ausreichend Zeit für die Badplanung einrechnen<br />
Ob Renovierung oder Neubau – wer ein neues Bad plant, muss<br />
sehr genau wissen, was er will. Schließlich soll es auch für die<br />
nächsten Jahre das Richtige sein. Im Bundesdurchschnitt bleibt<br />
das Badezimmer 15 bis 20 Jahre lang unverändert. Und Fehlentscheidungen<br />
bei der Badplanung sind später leider kaum noch zu<br />
revidieren. Daher: Nehmen Sie sich zum Planen des neuen Badezimmers<br />
ausreichend Zeit.<br />
2. Zeichnung des Badezimmers machen<br />
Bevor es ans Planen geht, zeichnen Sie den Raum als Grundriss<br />
– auf Papier oder digital am Rechner – zuerst einmal auf. Das<br />
macht sichtbar, wie viel Platz vorhanden ist und, bei einer Renovierung,<br />
was einem an der alten Aufteilung gefiel und was nicht.<br />
Gleich mitbedenken: Lässt sich das Bad mit einem anderen<br />
Raum wie dem Schlafzimmer verbinden oder möchten Sie es<br />
gleich ganz verlegen? Vielleicht wünschen Sie sich zusätzlich<br />
noch ein Gästebad, das Sie noch zum Duschen nutzen können?<br />
Spielen Sie mit Ihren Möglichkeiten – jetzt ist die Gelegenheit<br />
dazu.<br />
3. Bedarf analysieren<br />
Die nächste Frage: Wer und wie viele Personen werden das Badezimmer<br />
benutzen? Denn ein Bad für zwei Erwachsene benötigt<br />
ganz andere Anforderungen an Stauraum und Nutzfläche als ein<br />
Familienbad, in dem sich auch Kinder zu Hause fühlen sollen.<br />
Gleiches gilt für ältere und Personen mit Handicap. Hier müsste<br />
noch auf entsprechende Badmöbel wie Dusche und WC und<br />
auch auf barrierefreie Zugänge geachtet werden.<br />
4. Wunschliste schreiben<br />
Machen Sie sich nun eine Liste, was Ihr neues Bad können sollte<br />
und was Sie sich wünschen: Welche Armaturen schweben Ihnen<br />
vor? Möchten Sie vielleicht einen Doppelwaschtisch mit viel Ablagefläche?<br />
Oder eine bodenebene Dusche? Könnten Sie auf eine<br />
Badewanne verzichten, um Platz zu sparen? Haben Sie schon<br />
immer von einer Fußbodenheizung geträumt? Und was ist mit<br />
einer Whirlwanne oder gar einem Dampfbad?<br />
5. Licht im Badezimmer analysieren<br />
Nun geht es an die Beleuchtungssituation. Haben Sie Tageslicht<br />
in Ihrem Bad? Oder ist es möglich, dafür zu sorgen? Waren Sie<br />
mit der bisherigen Lichtsituation zufrieden, wenn ja, was hat Ihnen<br />
gefallen? Bevorzugen Sie direktes oder indirektes Licht und<br />
über dem Waschtisch eine punktuelle Beleuchtung? Und sollen<br />
die Leuchten separat zu schalten oder vielleicht lieber dimmbar<br />
sein? Und ganz wichtig bei der Lichtplanung: Im Spiegel sollte<br />
das Gesicht stets schattenfrei ausgeleuchtet sein.<br />
6. Die richtigen Fliesen – ein Thema für sich<br />
Egal für welche Fliesen Sie sich entscheiden: Halten Sie den Raumeindruck<br />
möglichst dezent. Bei der Badgestaltung ist die Fliesenplanung<br />
ein wichtiger Punkt. Welche Fliesen sollen es sein? Denken<br />
Sie vor allem auch daran, dass sich Ihr Geschmack verändern<br />
kann. Ausdrucksstarke, farbige Fliesen, die Ihnen heute<br />
8. Wohnlichkeit nicht vergessen<br />
Bisher legten wir das größte Augenmerk auf die Funktionalität<br />
und Praxistauglichkeit des Badezimmers. Die letzten Jahre haben<br />
Bäder jedoch auch immer mehr den Wandel vom reinen Nutzraum<br />
zum privaten Rückzugsort vollzogen. Wohnlichkeit ist daher<br />
auch im Bad ein wichtiges Thema. Natürliche Materialien wie<br />
Holz, Leinen oder Baumwolle, viel Tageslicht, schöne Textilien<br />
und sanfte, gedeckte Farben schmeicheln den Sinnen. Auch Sitzgelegenheiten<br />
wie Bänke sind heute entscheidende Gestaltungspunkte<br />
für ein wohnliches Ambiente im Badezimmer, und selbst<br />
ein Parkettboden im Bad ist heute kein No-Go mehr.<br />
Sind alle Farben aufeinander abgestimmt, kehrt optische Ruhe<br />
ein; die kleinen Dinge wie hochwertige Seifen, ein hübscher Blumenstrauß<br />
oder ein Bild an der Wand treten in den Vordergrund<br />
und verleihen dem Raum Persönlichkeit. Und auch die Nase will<br />
verwöhnt werden: unaufdringliche, angenehme Düfte von Kerzen<br />
oder Diffusor-Stäbchen erzeugen Wohlgefühl.<br />
9. Fördergelder erkunden<br />
Sie planen bei Ihrer Badrenovierung den Einbau neuer Fenster,<br />
eine Erneuerung der Heizung oder wollen das Bad vorsorglich<br />
altersgerecht gestalten? Dann nutzen Sie auch entsprechende<br />
Fördermöglichkeiten, die die Badumgestaltung günstiger machen.<br />
Informationen zu aktuellen Förderprogrammen bieten die<br />
Webseite der KfW-Förderbank www.kfw.de oder die Fördermitteldatenbank<br />
www.foerderdata.de.<br />
10. Badausstellungen besuchen<br />
Weitere Anregungen und praktische Lösungen finden Sie in einer<br />
Badausstellung. Sie kennen keine vor Ort? Dann fragen Sie<br />
Ihren Installateur nach der Ausstellung seines Großhändlers, bei<br />
dem er Badewannen, Waschbecken und alles weitere bezieht.<br />
11. Partner zur Badplanung suchen<br />
Bei Neubauten plant häufig der Architekt die Bäder, beim Umbau<br />
kann man sich an Innenarchitekten, Badplaner oder Sanitärhandwerksbetriebe<br />
wenden. Ein guter Planer ist oft zu einem<br />
kostenlosen Vor-Ort-Informationstermin bereit, geht auf Ihre<br />
13. Auftrag vergeben<br />
Vereinbaren Sie mit der Auftragsvergabe auch unbedingt den<br />
Zeitrahmen für die Arbeiten. Besprechen Sie die Abläufe. Klären<br />
Sie, was Sie zum Staubschutz beitragen können und wann Sie<br />
die Nachbarn wegen Beeinträchtigung durch die Bauarbeiten<br />
benachrichtigen sollten. Denn Ihr neues Bad soll Ihnen Freude<br />
machen und nicht gleich mit Ärger und Stress beginnen.<br />
BADEZIMMER PLANEN –<br />
IDEEN, TIPPS & GROSSE CHECKLISTE<br />
Die besten Bäder beginnen mit einer guten Planung. Wir haben<br />
für Sie zusammengestellt, auf was es bei der Badplanung ankommt<br />
– vom Sammeln von Inspirationen über Abstecken des<br />
Budgets bis hin zur Auswahl der Produkte. Außerdem hier zu<br />
finden: Eine große „Checkliste Badplanung“ sowie Tipps, die<br />
Ihnen das Planen des Badezimmers erleichtern.<br />
1. Inspirationen sammeln<br />
Am Anfang einer Badplanung steht die Ideensammlung. Schauen<br />
Sie sich Bäder von Freunden und Verwandten an, besuchen<br />
Sie Badausstellungen, schauen Sie sich Immobilienanzeigen im<br />
Internet an. Was gefällt Ihnen, wovon haben Sie bereits immer<br />
geträumt? Die Inspirationen und Infos aus unserem <strong>Magazin</strong><br />
helfen Ihnen ebenfalls weiter. Ob modernes Bad oder Landhausbad,<br />
kleines Gäste-WC oder großes Luxusbad.<br />
2. Platzbedarf und Abmessungen<br />
Nun ist der Platzbedarf für jeden Menschen individuell und anders,<br />
doch an Mindestmaße hinsichtlich der Bewegungs- und<br />
Abstandsflächen zwischen und vor den Sanitärgegenständen<br />
sollten Sie sich bei der Badplanung halten. Solche Mindestanforderungen<br />
sind zum Beispiel in der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1<br />
formuliert. An diesen können Sie sich erst einmal orientieren. In<br />
der Praxis können Sie in Ihrem privaten Bad natürlich Anpassungen<br />
vornehmen.<br />
Vor Waschbecken oder WC braucht es eine Bewegungsfläche<br />
von mindestens 75 cm Tiefe und einem Meter Breite, wobei die<br />
Flächen sich auch überlappen dürfen.<br />
72<br />
Foto: deepvalley – www.stock.adobe.com<br />
73
Wohnen & Leben<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Kurz-Checkliste: alle Punkte auf einen Blick<br />
- Überstürzen Sie die Badplanung nicht,<br />
sie braucht Zeit.<br />
- Warum ein neues Bad? Was soll es können?<br />
- Welcher Raum steht zur Verfügung (Grundriss)?<br />
- Wer soll das Bad nutzen?<br />
- Welche Wünsche soll das neue Bad erfüllen?<br />
- Wie soll das Bad beleuchtet werden?<br />
- Welche Fliesen sind möglich?<br />
- Gibt es Vorbilder fürs neue Bad<br />
(Wohnmagazine / Internet)?<br />
- Wie lässt sich das Bad wohnlicher gestalten?<br />
- Sind Fördergelder abrufbar?<br />
- Inspirationen von Badausstellungen holen.<br />
- Wählen Sie einen Partner für eine Gesamtplanung.<br />
- Holen Sie sich mehrere Angebote ein.<br />
- Auftrag an qualifizierte Fachbetriebe vergeben<br />
und Abläufe klären.<br />
Zwischen den Sanitärgegenständen ist ein Abstand von mindestens<br />
20 cm einzuhalten, eine Dusche sollte die Grundfläche<br />
von mindestens 80 cm x 80 cm besitzen. Auch gibt die Richtlinie<br />
Auskunft darüber, wie hoch die Sanitärgegenstände gehängt<br />
werden sollen. Die Oberkante des WCs endet zum Beispiel bei<br />
41 bis 45 cm über dem Fußboden, beim Waschtisch sind es 85<br />
bis 90 cm.<br />
Vorsicht: Wenn Sie nicht mit Ihrem Handwerker über Sonderwünsche<br />
hinsichtlich der Bewegungsflächen und Abständen<br />
sprechen, wird er sich in der Regel an die Richtlinie halten.<br />
Also: Wenn Sie besonders groß oder besonders klein sind, sollten<br />
Sie unbedingt mit dem Meister sprechen, wie es für Sie angenehmer<br />
ist. Im rollstuhl- oder behindertengerechten Badezimmer ist<br />
nochmals alles anders. Hier kommt es ganz besonders darauf an,<br />
dass genügend Rangierfläche für Rollstühle oder Rollatoren vorhanden<br />
ist. Mehr dazu in unserem Themenspecial „barrierefreies<br />
Badezimmer“.<br />
3. Bestandsaufnahme und Grundriss des Bades<br />
Damit das Badezimmer geplant werden kann, braucht es einen<br />
möglichst detailgetreuen Grundriss des Raumes. Es reicht nicht<br />
aus, nur Länge, Breite und Höhe des Badezimmers auszumessen.<br />
Mit in den maßstäblichen Plan gehören auch:<br />
Fenster und Türen mit Öffnungsrichtung<br />
- Nischen, Schrägen, Unterzüge, Schächte<br />
- Podeste und Bodenaufbauten<br />
- Fest installierte Heizkörper<br />
- Dazu bei bereits bestehenden Bädern:<br />
Wollen Sie Ihr Badezimmer vergrößern oder zum Schlafzimmer<br />
hin öffnen, ist das ebenfalls im Grundriss des Badezimmers festzuhalten.<br />
4. Finanzrahmen festlegen<br />
Wenn es Ihnen egal ist, wieviel Ihr neues Bad kostet, können Sie<br />
diesen Punkt überspringen. Die meisten müssen jedoch genau<br />
kalkulieren, damit am Ende das Geld ausreicht. Und in ein Badezimmer<br />
können Sie wirklich jede Menge Geld versenken.<br />
Also überlegen Sie genau, was Sie benötigen und was Sie sich<br />
leisten können.<br />
Verplanen Sie nicht bereits im Vorfeld Ihr gesamtes Budget. Sie<br />
können davon ausgehen, dass immer etwas Unvorhergesehenes<br />
passiert, das den Preis nach oben treibt. Sie können sich eine<br />
Nachfinanzierung sparen, wenn Sie einen Puffer einbauen und<br />
etwas Geld für Notfälle beiseitelegen. Kennen Sie Ihr Budget,<br />
können Sie sehen, ob es eher in Richtung Luxusbad geht oder es<br />
doch eher ein Standardbad wird. Entsprechend können Sie im<br />
nächsten Schritt die passenden Produkte auswählen.<br />
5. Ausstattung des Badezimmers<br />
Haben Sie eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands des Bades<br />
gemacht, können Sie sich mit der Ausstattung beschäftigen. Auch<br />
sollten Sie klar definieren, welche Anforderungen Sie an das neue<br />
Bad stellen. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei. Behalten Sie bei<br />
der Auswahl aber unbedingt die Bewegungsflächen und Abstände<br />
zwischen den Sanitärgegenständen im Blick.<br />
CHECKLISTE BADPLANUNG<br />
Bis ins letzte Detail gehen wir hier an dieser Stelle nicht, doch wir<br />
möchten Ihnen einen groben Überblick darüber geben, auf was<br />
es bei der Badplanung ankommt. Was sind Ihre Anforderungen<br />
an das neue Bad – ganz gleich ob im Neubau, bei einer Renovierung<br />
oder gar Sanierung? Welche Ausstattung soll es sein und<br />
welche Technik soll verbaut werden?<br />
Welcher Stil soll es sein?<br />
- Klassisch/elegant, modern, jung, Landhaus, Retro, wer nutzt<br />
das Badezimmer? Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren,<br />
Hilfsbedürftige?<br />
- Was wird geplant? Elternbad, Familienbad, Seniorenbad,<br />
Gästebad, barrierefreies Bad?<br />
Ausstattung für das neue Bad<br />
Welcher Waschtisch soll es sein? Einbaubecken, Unterbaubecken,<br />
Aufsatzbecken, Waschschale, Doppelwaschtisch, Unterfahrbarer<br />
Waschtisch, Eckwaschbecken, Handwaschbecken<br />
Welches WC fürs neue Bad?<br />
Bodenstehend, wandhängend, Flachspüler, Tiefspüler, ohne<br />
Spülrand, Duschtoilette, erhöhtes WC, verkürztes WC?<br />
Die richtige Badewanne finden<br />
Rechteckwanne, freistehende Wanne, Duschbadewanne, ovale<br />
Wanne, runde Wanne, Eckbadewanne, Sechseckwanne, Achteckwanne<br />
Welche Dusche bzw. Duschwanne?<br />
Rechteck-Duschwanne, Halbkreis-Duschwanne, Runde Duschwanne,<br />
Fünfeck-Duschwanne, Viertelkreis-Duschwanne, geflieste<br />
Dusche<br />
Verschiedene Duschabtrennungen<br />
Walk-in-Dusche, Falttür, Pendeltür, Schiebetür, Drehtür, Badewannenaufsatz<br />
Welche Badmöbel?<br />
Waschtischunterschrank, Spiegelschrank, Badregal, Hochschrank,<br />
Beistellschrank, Rollschrank<br />
Badarmaturen auswählen<br />
Waschtischarmatur, Dusch- und Wannenarmatur, Bidetarmatur,<br />
Dusch-Set, Multifunktionsdusche, Kopfbrause, Handbrause,<br />
Brausehalter, Brauseschlauch<br />
Verschiedene Accessoires fürs Bad<br />
Kosmetikspiegel, Haltegriffe, Handtuchhalter, Seifenspender,<br />
Toilettenpapierhalter, WC-Bürstengarnitur, Zahnputzbecher,<br />
Duschkorb, Badeimer<br />
Technische Ausstattung des neuen Badezimmers<br />
Welche Heizung soll es sein? Fußbodenheizung, Heizkörper,<br />
Wandheizung, Handtuchheizung<br />
SKIZZE HILFT BEIM EINRICHTEN<br />
Den Grundriss sollten Sie bereits von der Bestandsaufnahme zur<br />
Hand haben, wenn nicht, sollten Sie spätestens jetzt eine Skizze<br />
anfertigen. Nehmen Sie dazu Millimeterpapier und tragen die<br />
Umrisse des Raumes in einem Maßstab von 1:20 in das Papier<br />
ein. Ein Meter in Ihrem Badezimmer entspricht dann fünf Zentimeter<br />
auf Ihrer Skizze. Zeichnen Sie auch Lage und Größe der<br />
Fenster und Türen ein. Wasseranschlüsse und Steckdosen sollten<br />
74<br />
Foto: pbombaert – www.stock.adobe.com<br />
Foto: 4th Life Photography – www.stock.<br />
75<br />
Foto: Geberit
Wohnen & Leben<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Sie ebenfalls in den Plan einzeichnen. Wenn es ein Bad unter<br />
dem Dach ist, dürfen auch die Dachschrägen nicht fehlen. Nun<br />
müssen Sie sich noch die Sanitärgegenstände wie Badewanne,<br />
Dusche, Badmöbel, Toilette und Waschbecken im richtigen<br />
Maßstab anfertigen und schon können Sie fleißig ausprobieren,<br />
wie es am besten passt. Beachten Sie dazu die Maßangaben im<br />
nächsten Kapitel.<br />
Tipp: Wer die Skizze nicht per Hand machen möchte, für den gibt<br />
es elektronische Badplaner, die teilweise auch in 3D arbeiten. So<br />
können Sie bereits durch „Ihr“ Badezimmer spazieren, bevor die<br />
erste Wasserleitung liegt.<br />
NÜTZLICHE TIPPS ZUR BADPLANUNG<br />
Die meisten von Ihnen werden höchstens ein-, zweimal im Leben<br />
ein neues Badezimmer planen. Da können Tipps und Hinweise<br />
von Experten nur hilfreich sein. Ihr Handwerksmeister<br />
wird Ihnen sicher dabei helfen, eventuell engagieren Sie sogar<br />
einen eigenen Badplaner. Sie können im Vorfeld aber bereits einmal<br />
sich mit unseren Tipps beschäftigen.<br />
Mitunter kann es praktisch sein, wenn das WC in einem separaten<br />
Raum untergebracht ist – oder zumindest so montiert wird,<br />
dass es sich klar vom übrigen Raum abgrenzt. Das funktioniert<br />
zum Beispiel mit einer kleinen Trennwand.<br />
Wohnen in Ihrem Haushalt mehr als vier Personen, ist ein zusätzliches<br />
Gäste-WC sowieso empfehlenswert. Ist der Raum groß<br />
genug, gerne auch mit zusätzlicher Dusche. So lässt sich die morgendliche<br />
Rushhour im Badezimmer doch merklich entzerren.<br />
Auch ein zweites Waschbecken kann hilfreich sein, wenn der<br />
Andrang im Bad morgens zu hoch ist.<br />
ANORDNUNG SANITÄRGEGENSTÄNDE BADEZIMMER<br />
Badewanne, Dusche, Waschbecken, Toilette und Co. müssen<br />
nicht nur „einfach irgendwie“ ins Badezimmer passen – die Anordnung<br />
muss sinnvoll sein. Hier einige Beispiele: Bidet und WC<br />
gehören auf jeden Fall nebeneinander. Das erklärt sich eigentlich<br />
bereits daraus, wie das Sitzwaschbecken zu nutzen ist. Die Seitenabstände<br />
zwischen den Sanitärgegenständen unbedingt einhalten.<br />
Ein Bidet lässt sich zum Beispiel nur vernünftig benutzen,<br />
wenn es seitliche Abstände gibt.<br />
Den Handtuchwärmer sollten Sie unbedingt neben der Dusche<br />
einplanen. Ansonsten müssen Sie stets mit nassen Füßen durchs<br />
Bad spazieren, um ans Handtuch zu kommen. Platzieren Sie die<br />
Toilette möglichst nicht direkt gegenüber der Tür. Sind die bestehenden<br />
Anschlüsse so, können diese mit Hilfe der Vorwandinstallation<br />
problemlos verlegt werden. Platzieren Sie die Badewanne<br />
möglichst nicht unter dem Fenster. Das erschwert das Fensterputzen<br />
und macht es gefährlich.<br />
Wählen Sie alle Sanitärobjekte möglichst in der gleichen Farbe –<br />
insbesondere Dusche und Badewanne. So kommt das Auge zur<br />
Ruhe und kann entspannen. Achten Sie bei der Auswahl der Sanitärgegenstände<br />
darauf, dass sie reinigungsfreundlich sind. Spezielle<br />
Beschichtungen erleichtern das Putzen merklich. Auch<br />
spülrandlose WCs lassen sich einfacher reinigen.<br />
BAULICHE BESONDERHEITEN NUTZEN<br />
Schauen Sie sich Ihren Raum ganz genau an. An sich störende<br />
Dinge wie Wandvorsprünge oder Schächte können Sie zu Ihren<br />
Gunsten nutzen. Sie eignen sich perfekt für den Einbau oder Anbau<br />
von Regalen, Möbeln und individuelle Stauräume. Und davon<br />
kann es im Badezimmer nie genug geben. Orientieren Sie<br />
sich an der Höhe von Tür und Fenster. Spiegel sollten möglichst<br />
in der gleichen Höhe abschließen, um eine homogene Linienführung<br />
zu erzielen. Das Gleiche gilt auch für ein Fliesenband, sollten<br />
Sie so eines einplanen. Je weniger Höhenvorsprünge, desto<br />
besser für die Optik. Nischen lassen sich mit verschiedenen Materialien<br />
wie Edelstahl, Fliesen oder Holz verkleiden<br />
AN DIE ZUKUNFT DENKEN<br />
Ein Badezimmer wird meistens mindestens 20 Jahre alt, oft noch<br />
wesentlich älter. Man muss sich nur die Immobilienanzeigen und<br />
dort die Bäder anschauen, Sie werden dort noch jede Menge<br />
Schätze aus den 70er-, 80er- und 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts<br />
finden. Denken Sie an die Zukunft. Das bedeutet aus<br />
optischer Sicht: Wählen Sie eher eine zeitlose Badeinrichtung als<br />
eine, die den neuesten Trends folgt. Trends vergehen oft schneller<br />
als man denkt. Lieber etwas konservativer rangehen. Mit Accessoires<br />
und Badtextilien – also Dingen, die sich schnell austauschen<br />
lassen – können Sie dann experimentieren und den nötigen<br />
Pep ins Bad bringen.<br />
Kommen wir zu etwas, das wesentlich wichtiger ist als das<br />
Design – die Funktionalität: Planen Sie das Badezimmer so,<br />
dass Sie es auch dann noch problemlos nutzen können, wenn<br />
Sie nicht mehr so flink auf den Beinen sind. Oder dass Sie es<br />
ohne einen Komplettumbau entsprechend umrüsten können.<br />
Womit wir wieder bei den Bewegungsflächen sind.<br />
BEWEGUNGSFLÄCHEN VORAUSSCHAUEND PLANEN<br />
Die oben in den Zeichnungen genannten Bewegungsflächen sind<br />
nur das Mindestmaß, das im Badezimmer notwendig ist, damit<br />
es überhaupt nutzbar ist. Die Flächen der einzelnen Sanitärobjekte<br />
dürfen sich auch überlappen, so dass sich auch kleine Bäder<br />
einrichten lassen, die den Mindestanforderungen entsprechen.<br />
Haben Sie ein gewisses Alter erreicht und die Kinder sind aus<br />
dem Haus, sollten Sie überlegen, das Bad zu vergrößern und<br />
großzügig mit Bewegungsflächen auszustatten. Hier lohnt ein<br />
Blick auf die Anforderungen, wie sie an barrierefreie oder gar<br />
rollstuhlgerechte Badezimmer gestellt werden.<br />
Fazit: Ein neu gebautes oder renoviertes Bad bleibt Ihnen für viele<br />
Jahre erhalten. Deswegen ist das A und O eine gut durchdachte<br />
Planung. Nehmen Sie sich Zeit dafür und sammeln im ersten<br />
Schritt Inspirationen, Ideen und Wünsche.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
ENTDECKEN SiE DiE<br />
XXL-FLiESE<br />
Einer der wichtigsten Trends der letzten Jahre in der Keramikbranche sind immer größer werdende Fliesen. Fliesen in Groß formaten ändern<br />
die Wahrnehmung des verfliesten Bodens, sowohl wegen der Auswirkung der verfügbaren Großfläche auf die Darstellung des Dekorationsmaterials<br />
der einzelnen Platten, als auch wegen der drastisch reduzierten optischen Aufteilung des Bodens durch die wenigen Fugen.<br />
Fliesen in Großformat lassen Räume größer wirken, verströmen Luxus und lassen sich leichter pflegen.<br />
Keramik ist ein hervorragender Wärmeleiter auf der energieeffizienten Fußbodenheizung. Darüber hinaus sind keramische Wand- und<br />
Bodenbeläge zeitlebens raumluftneutral, da sie keinerlei Schadstoffe ausdünsten. Besuchen Sie uns – wir beraten Sie gerne.<br />
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76<br />
Foto: Vitra<br />
77
Wohnen & Leben<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Rof Benz überzeugt mit klarem klassischem Design<br />
Kuschelig pompös: Bretz bleibt seinem Stil treu und dennoch im Trend<br />
BETTEN<br />
TRENDS<strong>2023</strong><br />
NATÜRLICH &<br />
NACHHALTIG<br />
In den letzten Jahren haben sich skandinavische Trends im<br />
Wohnen behauptet und setzen sich zunehmend auch im<br />
Schlafzimmer durch. Sie zeichnen sich durch eine Mischung<br />
aus Stil, Einfachheit, Freundlichkeit und Pragmatismus aus.<br />
War es zunächst das dänische „Hygge“, das als Synonym für<br />
Behaglichkeit und eine angenehme Schlafzimmereinrichtung<br />
steht. Ihm folgte „Lagom“ aus Schweden, welches das Wohlbefinden<br />
durch Zurückhaltung suggeriert. Was beide eint und<br />
als Trend zur Konstante wird ist eine gewisse Verbundenheit<br />
zur Natur und dem Wesentlichen.<br />
NATÜRLICHE MATERIALIEN<br />
Das Ziel der aktuellen Designwelt ist deutlich: Die Natur von<br />
draußen in unsere Wohnräume zu holen. Natürlichkeit, Nach-<br />
78<br />
Foto: realstock1 – www.stock.adobe.com<br />
Foto: Foto: Fennobed Rolf Benz; Bretz<br />
79
Wohnen & Leben<br />
Die österreichische Möbelmarke Team 7 mit seiner Niederlassung in <strong>Stuttgart</strong> hat<br />
sich seit Jahren einen Namen mit klarem Design und hochwertigen Massivholz-<br />
Möbeln gemacht. Eingerückte Kufen verleihen dem preisgekrönten riletto Bett<br />
seine schwebende Anmutung. Das Kopfhaupt und die Bettseiten sind entweder in<br />
Holz oder in Leder gestaltet. Auf Wunsch ist es mit stilvollen Konsolen erweiterbar<br />
oder kann wahlweise mit einer integrierten Lade ausgestattet werden.Traditionelle,<br />
metallfreie Bettverbindungen sorgen für ein gesundes Schlafumfeld.<br />
Wohnen & Leben<br />
Das times Bett von Team 7 scheint zu schweben. Die leichte Anmutung verdankt<br />
das Bett seiner raffinierten Konstruktion ohne sichtbare Beine. Dennoch vermittelt<br />
das Bett ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Das liegt an dem soliden<br />
Holzrahmen – und am natürlichen Werkstoff Holz. Auf Metall wird bei der cleveren<br />
Konstruktion des Bettes ganz einfach verzichtet. Stattdessen kommen stabile<br />
Holzsteckverbindungen zum Einsatz, die den Auf- und Abbau des Bettes besonders<br />
komfortabel gestalten.<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Mt dem aos Schlafsystem<br />
bietet Team 7 ein ganzheitliches,<br />
ergonomisch durchdachtes<br />
System an, das den individuellen<br />
Bedürfnissen gerecht wird.<br />
Das Schlafsystem besteht aus<br />
Einlegerahmen, Federelement<br />
und Matratze und ist offen mit<br />
Unterbett oder geschlossen –<br />
umhüllt von einer Husse – im<br />
Angebot. Die Komponenten<br />
von aos sind aus natürlichen,<br />
nachwachsenden Rohstoffen<br />
gefertigt: Holz, Naturlatex,<br />
Baumwolle, Schafschurwolle,<br />
TENCEL® und Maisfaser.<br />
Kombiniert mit dem flexiblen<br />
und verstellbaren Lattenrost in<br />
Buche entsteht ein wohltuendes,<br />
gesundes Schlafklima.<br />
haltigkeit und Green Living waren vorher schon Wohntrends,<br />
aber die vergangenen Jahre haben ihre Spuren hinterlassen. Die<br />
Natur ist zum Sehnsuchtsort geworden. Nachhaltiges Design<br />
und naturgegebene Materialien sind nicht mehr aus dem modernen<br />
Einrichtungskonzept wegzudenken.<br />
Sitzmöbel aus Rattan, Körbe und Lampenschirme aus Seegras<br />
sind auch im Schlafzimmer der Trend. Mit wenigen Akzenten<br />
lässt sich ein natürlicher Look erzeugen. Dazu gehören vor<br />
allem pflanzliche Naturfasern für Kissen, Bettwäsche und Tagesdecke<br />
sowie Lampenschirme aus Seegras oder Tuch. Super<br />
trendig sind hängende, sich rankende Pflanzen, die von der Decke<br />
baumeln.<br />
AUFRÄUMEN, AUFBEWAHREN, AUFWERTEN<br />
Das Schlafzimmer wird zur Wohlfühloase, ein Ort der Ruhe<br />
und Entspannung. Was dort keinen Platz mehr findet ist Unordnung.<br />
Stilrichtungen dürfen nach Belieben kombiniert werden. Spielen<br />
Sie mit Texturen und Accessoires. Mixen wird gerne gesehen.<br />
Doch eines ist tabu: Chaos, das die heimische Ruhe stören<br />
kann. Die Design-Heroren der Stunde sind clevere und vor allem<br />
stylische Lösungen zur Aufbewahrung.<br />
Ein wahrer Held ist die Betttruhe. Sie lässt Decken und Textilien,<br />
jede Menge Kleinkram oder auch mal Klamottenberge einfach<br />
verschwinden. Besonders beliebt sind Modelle aus natürlichen<br />
Materialien mit anfühlsamer Textur, weich und gepolstert<br />
oder naturbelassen, gerne aber rustikal im Vintage-Look.<br />
Gern gesehene Mitspieler sind auch Bettkästen oder Körbe –<br />
nicht nur aus praktischen Zwecken, sie wirken zugleich auch<br />
dekorativ.<br />
Dazu im Kontrast und dennoch passend sind leichte Regale im<br />
schlichten klassischen Design.<br />
MODERN RUSTIC<br />
Die Kombination aus gemütlich und cool ist die schicke neue<br />
Interpretation von Romantik und somit wie geschaffen fürs<br />
Schlafzimmer. Die Mischung macht es wie so oft: Rustikale<br />
Holzmöbel, natürliche Materialien, dazu eine extra Portion<br />
Komfort durch weiche Textilien, dazu coole Akzente durch<br />
stylische Accessoires und grafisch klare Designerstücke. Modern<br />
Rustic ist kuschelig, doch nicht kitschig, offen freundlich,<br />
dabei aber schlicht und elegant. Bei den Accessoires werden<br />
gerne organische Formen eingesetzt.<br />
Modern Rustic, das ist ein massives rustikales Bett aus Holz,<br />
Textilien in hellen und pastellen Farben, eine schlichte Leuchte<br />
im geschwungenen, coolen Look und ein schlichtes, elegantes<br />
Regal, dazu ein offener Kleiderschrank.<br />
MINIMALISMUS & GLAMOUR AKZENTE<br />
Vorbei die puristische Zeit, wo sich das Schlafzimmer räumlich<br />
für ein Bett mit aufziehbarem Schrank beschränken musste.<br />
Statement-Stücke sind angesagt und diese sollen genug Raum<br />
bekommen, um wirken zu können. Günstig und schnelllebig<br />
war gestern. Wagen Sie sich an hochwertige oder gar handgefertigte<br />
Stücke mit langlebigem Design. Bevorzugt werden hochwertige<br />
Materialien.<br />
Die Tendenz geht hin zu luxuriösen Möbelstücken mit minimalistischem<br />
Design. Ausgewählte Objekte, edel und hochwertig,<br />
die sich auf das Wesentliche begrenzen. Ein Hauch von Glamour<br />
ist dennoch erlaubt: Ein wenig Schnickschnack sorgt für<br />
Lässigkeit – zum Beispiel durch ein Pailettenkissen.<br />
MAN SCHLÄFT WIE MAN SICH BETTET<br />
Seitlich oder bäuchlings liegend oder klassisch auf dem Rücken<br />
– jeder hat sein Lieblingshaltung beim Schlafen.<br />
Entsprechend sollte auch die Wahl der Matratze sein, damit<br />
der Körper in der Nacht wohl positioniert ist und uns morgens<br />
nicht mit schmerzhaften Verspannungen begrüßt. Für Bauchschläfer<br />
ist etwa eine Matratze mit variablem Härtegrad zu<br />
empfehlen, die das Becken stützt – denn so kann sich die Wirbelsäule<br />
vollständig entspannen.<br />
Bei Seitenschläfer:innen sollte sich die Schulter leicht einsinken<br />
lassen, während sich für Bauchschläfer:innen eine Matratze<br />
empfiehlt, welche das Becken unterstützt und bei Rückenschläfer:innen<br />
wiederum sollte sie sich dem Hohlrücken anschmiegen.<br />
Bettsysteme und Matratzen, die sich individuell auf mehrere<br />
Zonen verteilen, um sich dem Körper und der Schlafposition<br />
anpassen, sind angesagt.<br />
Auch im Design ist Individualismus gefragt. Viele Hersteller<br />
bieten ihren Kunden an, ihr Traumbett selbst zu konfigurieren.<br />
So können Kopfteil, Basisgestell, Material und Stofflichkeit,<br />
selbst die Füße nach persönlichem Geschmack ausgewählt und<br />
so auf die gewünschte Atmosphäre und der Einrichtung des<br />
Schlafzimmers abgestimmt werden.<br />
80<br />
Foto: Team 7<br />
Fotos: Team 7<br />
81
Wohnen & Leben<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
„WIR MÜSSEN SCHLAFEN<br />
WIEDER ZU UNSEREM BESTEN<br />
FREUND MACHEN!“<br />
Boxspringbetten von Fennobed werden in der hauseigenen Manufaktur<br />
ausschließlich aus europäischen, zertifizierten Materialien gefertigt<br />
FARBEN – ZARTE TÖNE SIND ANGESAGT.<br />
Sanfte pastellige Nuancen von Rosé über leichtes Aubergine hin<br />
zu zartem Violet bestimmen den Schlafzimmer-Trend. Sie machen<br />
gute Laune, entspannen uns und sind nicht zu laut um uns<br />
den Schlaf zu rauben.<br />
Oder mögen Sie es Blau? Auch da liegen Sie im Trend. In einem<br />
Bett in Himmelblau schlafen Sie wie auf Wolken. Der Marinetrend,<br />
der vom Wohnzimmer her weht, macht auch vor dem<br />
Schlafzimmer nicht halt. Blautöne haben ihr kaltes, ungemütliches<br />
Image abgelegt. Warmes Blau, mit einem nuancierten<br />
Schuss Rot, das mehr spür- als sichtbar ist, bringen Gemütlichkeit<br />
ins Bett. Blau ist auf dem besten Weg, sich von der Trendfarbe<br />
zum Klassiker zu entwickeln. Blau steht heute für Eleganz<br />
und Luxus.<br />
Das Farb-Mix des Jahres: Grau und Beige. Es wird im Mix<br />
zu Greige. Dieser Farbton bringt Ruhe und Harmonie in den<br />
Raum und rundet damit perfekt den Trend um klare Linien,<br />
natürliche Materialien und weichen Texturen zu einem klaren<br />
Konzept ab.<br />
FLORALE FORMEN<br />
Als der Lockdown uns 2020 in die eigenen vier Wände zwang,<br />
war das Wohnen und Dekorieren mit Pflanzen zwar kein neuer<br />
Wohntrend, aber der grüne Hype gewann damit an Tiefe. Der<br />
Begriff<br />
„Plant Parenting“ – der Begriff jagt seit dem Lockdown 2020<br />
durch Social Media. Das Draußen kam nach drinnen. Die Freude<br />
am Leben fand ihren Ausdruck in Pflanzen. Der Lockdown<br />
ging, die Pflanzen bleiben. Das Schlafzimmer wird grün, mit<br />
realen Pflanzen.<br />
Dazu kommt eine Vielfalt an Gute-Laune-Prints. Die neuen<br />
floralen Muster sind groß und auffällig. Farbenfroh und<br />
freundlich schmücken sie die Betten. Am besten erstrahlen sie<br />
im Rahmen einer klaren, weißen oder zumindest hellen Einrichtung.<br />
Wem lebende Blüten im Schlafzimmer wegen deren<br />
Gerüche zu viel, kann sich nun mit floralen Prints zumindest<br />
optische Stimmungsaufheller ins Schlafzimmer holen. <br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Jürgen Körner, Betten- und Schlafexperte<br />
Das Bett ist der Ort, an dem wir uns entspannen, Ruhe finden.<br />
Hier tanken wir Energie auf. Durchschnittlich ein<br />
Drittel unseres Lebens verbringen wir im Bett. Das Bett ist das<br />
meist genutzte Möbel in unserer Wohnung, auch wenn wir es<br />
bewusst nicht wahrhaben. Grund genug, bei diesem Möbelstück,<br />
und allem was dazu gehört, auf Qualität zu achten. Dazu<br />
zählen je nachdem Gestell, Lattenrost und Matratze.<br />
Der Schlafexperte Jürgen Körner, Mitbegründer der Sindelfinger<br />
Schlafschule, beschäftigt sich seit über 28 Jahren mit allen<br />
Facetten des Schlafes sowohl unter psychologischen als auch<br />
physischen Aspekten und unter Einfluss von internen und externen<br />
Faktoren.<br />
Ein rückengeschädigter, großer Mann mit 120 kg Körpergewicht<br />
und drei Bandscheibenvorfällen im Halswirbel- und<br />
Lendenwirbelsäulenbereich braucht ebenso eine individuelle<br />
Bettausstattung – sprich Nackenstützkissen, Matratze und Unterfederung<br />
– wie eine rückengesunde, kleine Frau mit 54 kg<br />
Körpergewicht, die anatomisch völlig anders gebaut ist und damit<br />
ganz andere ergonomische oder vielleicht sogar klimatische<br />
Anforderungen an ihr Bett hat.<br />
Neben dem ausführlichen Probeliegen im Fachgeschäft oder<br />
sogar mit speziellen Test-Bettsystemen bieten renommierte<br />
Bettenfachhändler oft einen jahr langen Kundenservice und<br />
Betreuung vor Ort an. Zu einer solchen Bettenberatung gehören<br />
Probeliegen, möglicherweise auch die Anmessung der<br />
Körperstatik wie Schulter- und Beckenbreite, Länge und Tiefe<br />
der Lendenlordose (Krümmung der Lendenwirbelsäule), eine<br />
individuelle Einstellung von Matratze, Unterfederung sowie<br />
Nackenstützkissen und eine Überprüfung des Liegeprofils.<br />
Das geht nicht übers Internet.<br />
Es sind drei Elemente, aus denen ein gutes, schlafförderndes<br />
Bett bestehen sollte:<br />
1. Das Bettgestell<br />
Hier ist eine flexible Unterfederung der entscheidende<br />
Dreh- und Angelpunkt. Es gibt heute viele unterschiedliche<br />
Arten von Unterfederung aus flexiblen Holzleisten oder beweglichen<br />
Tellern; wichtig dabei ist, dass die Teile an jeden Rücken<br />
angepasst werden können.<br />
2. Die Matratze<br />
Bei der Matratze liegt der entscheidende Punkt darin, dass der<br />
Körper sich ergonomisch daran anpassen kann, sodass keine<br />
Verspannungen auftreten beziehungsweise diese im Rücken-,<br />
Schulter- oder Lendenbereich vorgebeugt werden. Besonders<br />
zu empfehlen sind Modelle mit einer druckentlastenden, besonders<br />
anpassungsfähigen Oberschicht und einer haltbaren<br />
Stützschicht im unteren Bereich.<br />
Seit Jahren gibt es Matratzenanbieter mit einer Matratzen-variante<br />
nach dem Motto „Eine für alle – One fits all“. Da<br />
wir Menschen mit sehr unterschiedlichen Anforderungen ausgestattet<br />
sind, „funktioniert“ das nach meiner praktischen Erfahrung<br />
in sehr vielen Fällen leider nicht.<br />
Ein deutscher Matratzenhersteller bietet seit 2017 Matratzen<br />
an, die durch ein sogenanntes Duo-Kernsystem mit zwei unterschiedlich<br />
festen Matratzenkernen, die jeweils eine weiche<br />
und eine feste Liegeseite haben, vier Härtegradeinstellungen<br />
zulassen. Ein hochwertiger, bei 60 Grad waschbarer Matratzenpolsterbezug<br />
umschließt die beiden innen liegenden<br />
Matratzenkerne. Ein geniales Konzept, das sich von Beginn an<br />
und jederzeit auch nach vielen Jahren bei veränderten Anforderungen<br />
bewährt hat. Seit dem Frühjahr <strong>2023</strong> gibt es das neue<br />
Matratzen-Modell One4Four Modular.<br />
3. Kissen und Nackenstützen<br />
Das richtige Kissenmaß beträgt ca. 40 x 80 cm, damit die Schulter<br />
auf der weicheren Schulterzone der Matratze liegen kann<br />
und das Kissen nur den Kopf trägt. Der Kissenkern sollte keine<br />
zu starken Ausformungen (Dellen) für den Kopf in der Mitte<br />
haben, damit das Kissen über die gesamte Kissenbreite durchgängig<br />
genutzt werden kann.<br />
Die Höhe des Kissens sollte – auch in Abhängigkeit vom Bettsystem<br />
– mindestens sechs, acht, zehn, zwölf oder maximal bis<br />
zu 14 cm betragen.<br />
Für Rücken- ebenso wie für Seitenschläfer gibt es mittlerweile<br />
ein großes Angebot an variabel einstellbaren Nackenstützkissen.<br />
Manche Seitenschläfer nutzen zusätzlich auch noch ein<br />
Seitenschläferkissen.<br />
Mehr Informationen unter: www.kraftquelle-schlaf.de<br />
82<br />
Foto: Fennobed<br />
83
Marktplatz<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
BETTWÄSCHE „NORDHIMMEL” – von Foonka<br />
Die Bettwäsche von Foonka zeigt auf hochwertigem<br />
Baumwollsatin Designs wie den nördlichen Nachthimmel.<br />
Da ist Orion mit seinem kosmischen Gürtel,<br />
dem wunderschönen Cassiopeia, dem Nordstar,<br />
daneben und dem Kleinen Bären. Die Konstellationen<br />
von Drachen, Luchs, Giraffe. Sie ist erhältlich in<br />
vielen weiteren, ausgefallenen Designs und Maßen.<br />
Die HAYKA-Stoffe sind OEKO-TEX zertifiziert<br />
und werden zu 100 % in Polen produziert (gewebt<br />
und bedruckt in Lodz, genäht werden sie in Stettin).<br />
Die Baumwolle ist frei von toxischen Stoffen.<br />
VIELFALT LIEBEN.<br />
NEGELE ERLEBEN.<br />
Bettwäsche „Nordhimmel”, je nach Maßen ab 130,- €<br />
https://www.blickfang-designshop.com/products/<br />
bettwaesche-nordhimmel?_pos=1&_sid=6a10f2234&_ss=r<br />
LEICHT TOPOS CLASSIC-FS-E Collection 2021<br />
Foto: LEICHT C. Meyer<br />
BETTGESTELL „VARIO” – von Tojo<br />
WIR SIND<br />
KEIN KÜCHENHAUS.<br />
WIR SIND VIEL MEHR: EIN ERLEBNIS!<br />
Sie suchen das Besondere für Ihre Küche und Wohnräume? Aber hallo – das ist<br />
bei Negele Standard! Erleben Sie 40 Ausstellungsküchen, modernste Küchen<br />
Hightech-Geräte sowie kompetente Fachberatung. Das ist aber noch nicht<br />
alles! In unserer hauseigenen Schreinerei bauen wir auch Ihr Lieblingsstück:<br />
Tisch, Einbauschrank, Ankleide uvm. Eben echte Negele Meisterwerke!<br />
Wie eine Ziehharmonika lässt sich das Bettgestell „Vario“ ganz<br />
einfach und schnell je nach Bedarf auf 90 cm oder 172 cm ausziehen<br />
und ist somit flexibel an jede Lage anpassbar.<br />
Maße (H/B/T) 23 x 90 bis 172 x 190 cm<br />
Material<br />
Buche Multiplex<br />
Bettgestell „Vario”, 649,- €<br />
https://www.blickfang-designshop.com/collections/tojo/products/tojo-v<br />
84 Fotos: Blickfang; Tojo<br />
MARKTPLATZ<br />
DEGENHOFER STR. 17 I WINNENDEN I TEL. 0 7195/ 9166 -10 I NEGELE.COM<br />
85
Marktplatz<br />
FIRMENVERZEICHNIS<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
BAUTRÄGER<br />
IMMOBILIENVERMITTLUNG<br />
RAUMAUSSTATTER<br />
STEHLAMPE „1411” – von Almut von Wildheim<br />
Die Stehlampe aus massivem Eichenholz, wird mit<br />
seinem klarem Design und natürlichem Material zu<br />
einem einzigartigen Highlight für jeden Raum.<br />
Der Leuchtenfuß ist aus hochwertigem Eichenholz<br />
handgefertigt, das Kabel aus Naturfasern rundet das<br />
Gesamtdesign der Leuchte ab.<br />
Zur Auswahl stehen Lampenschirme in sechs verschiedenen<br />
Naturmaterialien: Heu, Blumenwiese,<br />
schwarzer Kork mit Silbereinschlüssen, Ananasfaser<br />
in Gold, transluzenter Stein und Holz pur.<br />
Die Stehlampe „1411” gibt es in drei verschiedenen<br />
Lampenschirm-Formen, konisch oder elegant<br />
geschwungen.–<br />
Stehlampe „1411”, 999,- €<br />
BB Wohnbau Böblingen GmbH<br />
Im Dörnach 5, 71088 Holzgerlingen<br />
Tel.: 07031 4918-500, Fax: 07031 4918-550<br />
immobilien@baerbel-bahr.de<br />
info@bb-wohnbau-boeblingen.de<br />
Wolfgang Raichle<br />
Burghaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen<br />
Tel. +49 (0)7031 658109-0<br />
info@real-werte.de<br />
www.real-werte.de<br />
VERSICHERUNG<br />
Sommer GmbH<br />
Daimlerstraße 1-7, 71364 Winnenden<br />
Tel.: 07195 91 35-0<br />
info@farben-sommer.de<br />
www.sommer-winnenden.de<br />
GLASFOLIERUNGEN<br />
https://www.blickfang-designshop.com/products/<br />
stehlampe-1411?variant=31700978008137<br />
STROMMÖBEL „STROMER NATURE” – von nijustudio<br />
IMMOBILIENVERMITTLUNG<br />
Generalagentur Alte Börse OHG<br />
Peter Herrig und Manuel Wormer<br />
Heustr. 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tel. 0711 22 55 20- 0<br />
alte.boerse@sparkassenversicherung.de<br />
www.sparkassenversicherung.de/<br />
alte.boerse<br />
ELEKTROTECHNIK<br />
Ch. Schlotterbeck GmbH & Co. KG<br />
Karlsteinstraße 2, 73773 Aichwald<br />
Tel.: 0711 369850-0<br />
info@schlotterbeck.de<br />
www.schlotterbeck.de<br />
MALERMEISTER<br />
Unbequemlichkeit beginnt, wo der Füllstand des Akkus<br />
endet. Denn der Moment, in dem man sich unter<br />
dem Tisch nach der Steckdose bückt, ist ein unkomfortabler!<br />
Der Stromer verlängert Strom in den Raum,<br />
bringt ihn dort hin, wo wir ihn brauchen.<br />
Bei leerem Akku und zu weit entfernten Steckdosen<br />
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BAHNHOFSTR. 3, EBERSBACH<br />
Tankstelle ALEXA MEISTER VERA<br />
VOLLMER-STR. 2, FEUERBACH<br />
CIGO IM KAUFLAND<br />
BLEICHEREISTR. 54, UHINGEN<br />
MARKTKAUF<br />
STUTTGARTER STR. 46-48, FEUERBACH DORIS SCHNAIBLE<br />
GÖPPINGER STR. 7, ZELL U. AICHELBERG<br />
MARIE PREDIKANT<br />
KAISERSLAUTERER STR. 2, WEILIMDORF PRE.GO KIRCHHEIM EUGEN-GERSTENMAIER-PLATZ 1<br />
GÜNTHER HELD<br />
LÖWENMARKT 5, WEILIMDORF<br />
YUSUF SEVIMLI<br />
STUTTGARTER STR. 1, KIRCHHEIM<br />
Tankstellen GMBH VINKETA<br />
INDUSTRIESTR. 58, VAIHINGEN<br />
TABAKHAUS SCHALL<br />
MARKTSTR. 54, KIRCHHEIM<br />
Tankstelle SIEGFRIED FASTNER<br />
PLIENINGER STR. 96, MÖHRINGEN<br />
MÜNZENMAIER GMBH<br />
DETTINGER STR. 53, KIRCHHEIM<br />
THOMAS STÄBLER PAPETERIE<br />
AM SONNENBERG LAUSTR. 3, Sonnenberg PASQUALE ANNEO<br />
NEUWIESENSTR. 25, GEISLINGEN / STEIGE<br />
C.GLUNZ BUNTSTIFT<br />
BIRKHECKENSTR. 1, BIRKACH<br />
DÜRNINGER<br />
KALTER MARKT, SCHWÄBISCH GMÜND<br />
CEMAL YILDIZ<br />
KIRCHHEIMERSTR. 130, SILLENBUCH Tankstelle ISMAIL ARIGÜL<br />
SPRAITBACHER STR. 78, MUTLANGEN<br />
UTE RICHTER<br />
STUTTGARTERSTR. 70, FELLBACH<br />
METRO<br />
DORNIERSTR. 9, ESSLINGEN-SIRNAU<br />
REAL<br />
PLIENINGER STR. 63, BERNHAUSEN DÜRNINGER<br />
WEILSTR. 227, ESSLINGEN-WEIL<br />
SEBATI HAYTA<br />
PLIENINGER STR. 63, BERNHAUSEN AGENTUR-LÄDLE FISCHER<br />
CANNSTATTER STR. 62, METTINGEN<br />
REAL<br />
WEILIMDORFER STR. 91, GERLINGEN MARKTKAUF<br />
LISTSTR. 2, SCHARNHAUSEN<br />
MARLENE HÖFER<br />
RUHRSTR. 5, WAIBLINGEN<br />
Tankstelle ARAL-CENTER<br />
PLIENINGER STR. 35, NEUHAUSEN<br />
PRE.GO<br />
WAIBLINGEN BAHNHOF<br />
Tankstelle MICHAEL EBERLE<br />
NECKARSTR. 47, WAIBLINGEN<br />
BAHNHOF WEIL DER STADT<br />
TIFFY`S GMBH<br />
WEILIMDORFER STRASSE 6, Korntal-Münch. BAHNHOF WINNENDEN<br />
HACI GÜNDÜZ<br />
RUHRSTRASSE 6, ASPERG<br />
BAHNHOF STUTTGART-FEUERBACH<br />
SCHREIBER TANK-U.FAHRZ.SERVICE IM LANGEN FELD 17, MURR<br />
BAHNHOF STUTTGART-ZUFFENHAUSEN<br />
KAUFLAND<br />
STEINBEISSTRASSE15-21, STEINHEIM STUTTGART FLUGHAFEN<br />
UWE REISS<br />
HAUPTSTRASSE 41, BEILSTEIN<br />
STUTTGART HAUPTBAHNHOF<br />
KAUFLAND<br />
ADOLF-SCHNEIDER-STR.20, ELLWANGEN BAHNHOF STUTTGART-BAD CANNTATT<br />
KARIN SCHURG<br />
BERLINER PLATZ K3, HEILBRONN<br />
BAHNHOF BIETIGHEIM-BISSINGEN<br />
BEHIYE DEGER<br />
OLGASTRASSE 57, HEILBRONN<br />
BAHNHOF ESSLINGEN<br />
MICHAEL ROSSI E.K.<br />
GYMNASIUMSTRASSE 71, HEILBRONN BAHNHOF LUDWIGSBURG<br />
CIGO GMBH<br />
RÖTELSTRASSE 35, NECKARSULM<br />
BAHNHOF REUTLINGEN<br />
Aktuelle Veranstaltungen & Termine<br />
DATUM* VERANSTALTER/THEMA ORT INFORMATION/ANMELDUNG<br />
13.10.<strong>2023</strong> 22. <strong>Stuttgart</strong>er Wissensforum Porsche Arena <strong>Stuttgart</strong> www.stuttgarter-wissensforum.de<br />
24.–26.10.<strong>2023</strong> ARCHITECT@WORK Messe <strong>Stuttgart</strong> www.messe-stuttgart.de<br />
15.11.-05.12.<strong>2023</strong> SchreinerWerke <strong>2023</strong><br />
02.12.-03.12.<strong>2023</strong> Schöne Bescherung – Indoor-Weihachtsmarkt<br />
* Alle Veranstaltungshinweise sind unter Vorbehalt –<br />
Stand ist der Redaktionsschluss 11. September <strong>2023</strong>.<br />
<strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong> ist Medienpartner von BLICKFANG<br />
INFO<br />
Haus der Wirtschaft,<br />
<strong>Stuttgart</strong><br />
<strong>Stuttgart</strong>, Phoenixhalle<br />
im Römerkastell<br />
www.hausderwirtschaft.de<br />
www.blickfang.com<br />
Wenn Sie auf Ihre Veranstaltung im <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong><br />
hinweisen wollen, dann schreiben Sie uns gerne bitte an:<br />
verlag@smartliving-magazin.de<br />
AUSZUG UNSERER VERKAUFSSTELLEN<br />
AKTUELLE VERANSTALTUNGEN & TERMINE<br />
88<br />
Wenn Sie auch das <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong> auslegen wollen, dann schreiben Sie uns an unter verlag@smartliving-magazin.de<br />
89
THEMENVORSCHAU<br />
Die nächste <strong>Ausgabe</strong> des <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong>s<br />
erscheint ab dem 31.10.<strong>2023</strong>.<br />
Folgende Schwerpunktthemen sind geplant:<br />
Immobilien<br />
Das neue Heizungsgesetz (GEG) wurde vom Bundestag<br />
verabschiedet – was kommt nun auf Hausbesitzer<br />
und Mieter zu?<br />
Ministerin Geywitz will kriselnde Baubranche ankurbeln<br />
Architektur<br />
Baubotanik/Lebende Bauwerke: Nachhaltig bauen<br />
mit Bäumen<br />
Ein Ausblick auf die wichtigsten Architekturmessen<br />
<strong>2023</strong>/2024<br />
Planen & Bauen<br />
Ist ein Neubau heute überhaupt noch finanzierbar?<br />
Wir rechnen nach und zeigen Optionen auf.<br />
Was ist ein Effizienzhaus und welche Unterschiede<br />
gibt es?<br />
Finanzierung<br />
Die Umkehrhypothek kann für Senioren eine Alternative<br />
zum Teilverkauf sein<br />
Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland: Die Art<br />
der Nutzung entscheidet darüber, ob Ihre Ferienwohnung<br />
vom Finanzamt gefördert wird oder nicht<br />
Versicherung & Recht<br />
Rechtssicher in den eigenen vier Wänden<br />
Die digitale Zukunft der Eigentümerversammlung: Was<br />
ist rechtlich möglich, welche Tools stehen zur Verfügung?<br />
Sanierung & Energie<br />
Dachsanierung: Energieeffizient bis zur Dachspitze<br />
Sanierungswelle: Asbestgefahr in Millionen alter Häuser<br />
<br />
<br />
Wohnen & Leben<br />
Bodensee Spezial – von schönen Wellness-Oasen bis<br />
zur Ferienwohnung als Geldanlage oder zur Eigennutzung<br />
Die schönsten Lichtquellen für die dunkle Jahreszeit<br />
<br />
<br />
ABO<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Ich abonniere das <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong><br />
zu einem Jahresbezugspreis von<br />
€ 45,- *<br />
6 <strong>Ausgabe</strong>n (inklusive Porto und Versand)<br />
* Versand ins Ausland auf Anfrage<br />
ab der nächsten <strong>Ausgabe</strong>:<br />
5 <strong>2023</strong> 6 <strong>2023</strong> 1 2024<br />
Ich bestelle für mich<br />
Absender/Rechnungsadresse:<br />
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Straße ___________________________________________<br />
PLZ/Ort ____________________________________________<br />
Datum/Unterschrift ____________________________________<br />
Bitte buchen Sie € 45,– von meinem Konto ab:<br />
Konto-Inhaber ________________________________________<br />
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Widerrufsrecht:<br />
Diese Bestellung kann innerhalb einer Woche beim Verlag widerrufen<br />
werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs. Mit der Unterschrift zu meiner Bestellung bestätige<br />
ich auch die Kenntnisnahme des Widerrufsrechts.<br />
Bitte schicken an:<br />
<strong>smartLiving</strong><br />
TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />
Postfach 10 48 36, 70<strong>04</strong>2 <strong>Stuttgart</strong><br />
Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />
Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-413<br />
Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-414<br />
E-Mail: service@gentner.de<br />
„Lassen Sie Ihre Träume von den eigenen vier Wänden wahr werden“<br />
Neue Häuser in beliebten Lagen in und um <strong>Stuttgart</strong><br />
MARBACH<br />
unverbindliche Illustration<br />
„Sonniges und sehr großzügiges<br />
Wohnen in beliebter Lage“<br />
Modernes EFH<br />
• 217 m² Wfl., 322 m² Grundstück<br />
• 8 helle Zimmer, Tageslichtbad<br />
• Kinderspielplatz „um die Ecke“<br />
• Südterrasse und –garten<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 837.356,–<br />
S-VAIHINGEN<br />
„Wohnen in TOP LAGE“<br />
Großzügiges EFH<br />
mit großem Garten<br />
• 217 m² Wfl., 564 m² Grundstück<br />
• 7 Zimmer, 2 Bäder<br />
• Südterrasse und –garten<br />
• Ruhige Lage<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 1.799.600,–<br />
LEONBERG<br />
Grundstück<br />
HOLZGERLINGEN<br />
unverbindliche Illustration<br />
„Großzügig & sonnig wohnen“<br />
Attraktives EFH<br />
mit Sonnengarten<br />
• 176 m² Wfl., 3<strong>04</strong> m² Grundstück<br />
• 7 große Zimmer, Tageslichtbad<br />
• Großer Wohn- und Essbereich<br />
• Südterrasse und –garten<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 879.452,–<br />
GÄRTRINGEN<br />
unverbindliche Illustration<br />
„PERFEKT für die junge Familie<br />
in sehr beliebter Lage“<br />
Sehr große DHH mit Garten<br />
• 185 m² Wfl., 305 m² Grundstück<br />
• 7 Zimmer, 2 Bäder<br />
• Kita, Schule, Einkaufen, S-Bahn<br />
in Fußnähe<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 956.565,–<br />
AFFALTERBACH<br />
OSTELSHEIM<br />
Blick auf Bauplatz<br />
„Wohnen in unverbaubarer<br />
Rand- und Aussichtslage“<br />
Modernes EFH<br />
• 155 m² Wfl., 416 m² Grundstück<br />
• 5-6 Zimmer, 2 Bäder<br />
• Herrliche Dachterrasse & Balkon<br />
• Doppelgarage möglich<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 953.688,–<br />
EBERSBACH-ROSSWÄLDEN<br />
unverbindliche Illustration<br />
„Sonnige Randlage –<br />
Wohnen auf 2 Ebenen“<br />
Großzügige DHH<br />
• 145 m² Wfl., 273 m² Grundstück<br />
• 6 helle Zimmer, Tageslichtbad<br />
• Wohnen/Essen/Küche über 40m²<br />
• Südterrasse und –garten<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 673.282,–<br />
AICHTAL-GRÖTZINGEN<br />
SCHÖNAICH<br />
unverbindliche Illustration<br />
„Familienfreundlich wohnen<br />
mit sonnigem Garten“<br />
Attraktives EFH<br />
• 168 m² Wfl., beliebte Lage<br />
• 7 helle Zimmer, Tageslichtbad<br />
• Lichtdurchfluteter Wohnbereich<br />
• Südterrasse und –garten<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 867.980,–<br />
S-ZUFFENHAUSEN<br />
„Idyllisch wohnen in<br />
ruhiger Randlage“<br />
Moderne DHH<br />
• 152 m² Wfl., 280 m² Grundstück<br />
• 6 Zimmer, hohe Raumhöhe<br />
• Südgarten in Randlage<br />
• Garage möglich<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 894.660,–<br />
Umgebung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
90<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber:<br />
Armin Gross, Robert Reisch<br />
(v.i.S.d.P.)<br />
Verlag:<br />
TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />
Ein Unternehmen<br />
der Gentner Verlagsgruppe<br />
Postfach 10 48 36, 70<strong>04</strong>2 <strong>Stuttgart</strong><br />
Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />
Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-0<br />
Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-747<br />
verlag@smartliving-magazin.de<br />
Verlags- und Marketingservice<br />
Herr Jörg Bachmann<br />
Im Geiger 23<br />
70374 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tel. 0711-24892260<br />
Mobil 0172-4019802<br />
E-Mail jb@bachmannmedienservice.de<br />
Redaktion:<br />
Klaus Bossert, Karl Gutbrod,<br />
Dietmar Kern, Gastautoren<br />
Art Direction:<br />
Klaus Bossert, <strong>Stuttgart</strong><br />
Druck:<br />
Vogel Druck und<br />
Medienservice GmbH, Höchberg<br />
Vertrieb/Einzelverkauf:<br />
IPS Pressevertrieb GmbH,<br />
Meckenheim<br />
Erscheinungsweise:<br />
6 <strong>Ausgabe</strong>n pro Jahr<br />
A u fl a g e : 20.000 pro <strong>Ausgabe</strong><br />
Bildernachweis: siehe Einzelseite<br />
Urheberrechte:<br />
Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen<br />
einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />
Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt<br />
der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich<br />
unbeschränkter und ausschließ licher Form, insbesondere Rechte<br />
zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken<br />
mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis<br />
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die Verwendung von Bildern, Grafiken sowie audiovisueller Werke<br />
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Tube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen<br />
urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung<br />
des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm<br />
oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen,<br />
insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare<br />
Sprache übertragen werden.<br />
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen<br />
und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der<br />
Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt<br />
werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte<br />
eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet<br />
sind.<br />
Unverbindliche Illustration<br />
„JETZT Baubeginn“<br />
Großes, modernes RH<br />
mit herrlichem Garten<br />
• 135 m² Wfl., 276 m² Grundstück<br />
• 6 Zimmer, 2 Bäder<br />
• Ausgebauter Hobbykeller<br />
• Herrliche Terrasse und Garten<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 822.852,–<br />
„Ein Paradies für<br />
die junge Familie“<br />
Großzügiges EFH<br />
• 178 m² Wfl., 334 m² Grundstück<br />
• 6 Zimmer, Tageslichtbad<br />
• Lichtdurchfluteter Wohnbereich<br />
• Sonnenterrasse und Garten<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 957.918–<br />
„Lassen Sie sich begeistern“<br />
Sehr großzügige & moderne<br />
DHH in beliebter Lage<br />
• 170 m² Wfl., 266 m² Grundstück<br />
• 6 Zimmer, 2 Tageslichtbäder<br />
• Mit Fernblick auf die Alb<br />
• Sonnige Terrasse und Garten<br />
• GEG <strong>2023</strong>/LWWP<br />
Schlüsselfertig: € 793.662,–<br />
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www.gutimmo.de<br />
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70597 <strong>Stuttgart</strong>
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Tickets mit dem Code<br />
SMARTLIVING10<br />
#nxtKnowledge<br />
ZUKUNFTSSTRATEGIEN FÜR IHR BUSINESS<br />
22. STUTTGARTER WISSENSFORUM<br />
FREITAG, 13. OKTOBER <strong>2023</strong> · PORSCHE ARENA STUTTGART<br />
www.stuttgarter-wissensforum.de