smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2023
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WOHNEN & LEBEN Pool-Trends – luxuriös oder lässig?
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dd 1 18.<strong>03</strong>.22 08:44<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
lange hat sie getagt und gestritten, die Ampelkoalition,<br />
um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf<br />
den Weg zu bringen. Zu lange, zu kontrovers und zu<br />
unausgegoren, wie viele besorgte Eigentümer, die<br />
um ihr Erspartes bangen, meinen. Nunmehr haben<br />
sich aber die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und<br />
FDP jüngst geeinigt und es ist erklärtes Ziel, dass der<br />
Bundestag noch vor der Sommerpause, die nach<br />
dem 7. Juli beginnt, das umfassende Werk, das auch<br />
Heizungsgesetz genannt wird, verabschiedet. Mit<br />
dem Kompromiss endet ein wochenlanger Zwist,<br />
der sich für die Ampelregierung zu einer schweren<br />
Belastungsprobe entwickelt hatte.<br />
Doch das Nachsitzen hat sich gelohnt, denn Millionen<br />
von Hausbesitzern und Mietern sollen nun bald<br />
Klarheit haben, was auf sie zukommt, nachdem die<br />
Ausschüsse die letzten Details klären. Die jetzt schon<br />
bekannten „Leitplanken“ sehen im Kern vor, dass vielen<br />
Hausbesitzern deutlich mehr Zeit beim Heizungstausch<br />
eingeräumt wird. Des Weiteren soll das Gebäudeenergiegesetz<br />
an ein Gesetz zur kommunalen<br />
Wärmeplanung gekoppelt werden. Andernfalls haben<br />
die Eigentümer gar nicht alle relevanten Informationen,<br />
um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu<br />
wählen – also auch die Option, ihr Haus gegebenenfalls<br />
an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen.<br />
Darüber hinaus sieht das neue Gebäudeenergiegesetz<br />
auch eine ungleich größere Technologieoffenheit vor,<br />
denn um die Klimaneutralität zu erreichen, sollen<br />
neben der Wärmepumpe oder Fernwärme auch Gasheizungen,<br />
die künftig auf Wasserstoff-Betrieb umgerüstet<br />
werden können, betrieben werden dürfen.<br />
Ebenso bleibt es erlaubt, mit Biomasse zu heizen, sowohl<br />
im Bestand als auch in Neubauten. Dazu zählen<br />
Holzhackschnitzel und Pellets.<br />
Und auch die Eckdaten zur geplanten Förderung<br />
stehen bereits fest. Der Bund will bis zu 70 Prozent<br />
der Investitionskosten erstatten, sofern man die verschiedenen<br />
Förderungsmodelle miteinander kombiniert.<br />
Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30<br />
Prozent für Jedermann sowie ein Tempo-Bonus von<br />
20 Prozent für Eigentümer, die bis 2028 auf eine<br />
neue Heizung umsteigen. Geringverdiener mit einem<br />
zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu<br />
40.000 Euro (rd. 45 Prozent der Eigenheimbesitzer)<br />
sollen zudem 30 Prozent Förderung bekommen.<br />
Rein rechnerisch wären das sogar 80 Prozent,<br />
die staatliche Förderung ist allerdings auf maximal<br />
70 Prozent gedeckelt.<br />
Die Einzelheiten zum neuen Gebäudeenergiegesetz<br />
und die Meinung der Experten hierzu, entnehmen<br />
Sie bitte unserer neuen <strong>Ausgabe</strong>.<br />
Viel Spaß bei der Lektüre und einen schönen Sommer,<br />
Ihr<br />
Armin Gross<br />
3
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
INHALT<br />
JULI <strong>2023</strong><br />
6<br />
INTERVIEW<br />
56<br />
IMMOBILIEN<br />
SANIERUNG & ENERGIE<br />
06<br />
Lob und Kritik für das neue Heizungsgesetz –<br />
Experten sagen ihre Meinung<br />
48<br />
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – das wird Pflicht<br />
für Eigentümer ab 2024<br />
12<br />
5 Tipps, mit denen Sie Notarkosten sparen<br />
52<br />
Wärmepumpe im Altbau – so funktioniert das<br />
14<br />
15<br />
Neues vom Markt –<br />
der Grundstücksmarktbericht <strong>Stuttgart</strong> <strong>2023</strong><br />
Aktuelle Immobilienangebote<br />
ARCHITEKTUR<br />
56<br />
58<br />
Interview mit Ulrich König –<br />
„In <strong>Stuttgart</strong> die beste Förderlandschaft zwischen<br />
Hamburg und dem Bodensee“<br />
Photovoltaik auf dem Dach –<br />
wie eigener Solarstrom für hohe Renditen sorgt<br />
16<br />
Alle drei Jahre wieder: der Hugo-Häring-Preis<br />
WOHNEN & LEBEN<br />
19<br />
22<br />
24<br />
26<br />
Die wichtigsten Architekturpreise – und was sie wert sind<br />
Den richtigen Architekten finden –<br />
Tipps und Kriterien für die Suche<br />
PLANEN & BAUEN<br />
Schwierige Situation im Wohnungsbau –<br />
dennoch sinken die Preise nicht<br />
Selbstbestimmt und komfortabel in jeder Lebenslage –<br />
vorausschauende Elektroplanung gibt Sicherheit<br />
62<br />
64<br />
66<br />
68<br />
74<br />
Keine Chance für den Hitzestau –<br />
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Sonnenlicht für den Antrieb nutzen<br />
Terrassensommer ohne Sorgen –<br />
hochwertiger Sonnenschutz vom Profi gibt Sicherheit<br />
Pool-Trends – luxuriös oder lässig?<br />
Reisezeit ist Einbruchszeit – so schützen Sie Ihr Zuhause<br />
19<br />
28<br />
Trends im Garagenbau – der neue Großstadttrend<br />
78<br />
Marktplatz<br />
FINANZIERUNG<br />
79<br />
Firmenverzeichnis<br />
30<br />
33<br />
36<br />
So gelingt ein Hauskauf immer noch – Tipps zur<br />
Finanzierung in Zeiten steigender Zinsen<br />
Rente reicht nicht? Darlehen für ältere Immobilienbesitzer<br />
BAFA /KfW und BEG-Förderung – so sparen Sie bei der<br />
energetischen Sanierung<br />
80<br />
81<br />
82<br />
Auslagestellen<br />
Verkaufsstellen/Veranstaltungen<br />
Vorschau / Impressum<br />
68<br />
39<br />
Baugeldvergleich<br />
40<br />
VERSICHERUNG & RECHT<br />
Wenn einer aus dem Rahmen fällt – Heizungswechsel<br />
innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)<br />
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44<br />
Klauseln im Mietvertrag –<br />
wann Mieter Reparaturen selbst zahlen müssen<br />
46<br />
47<br />
Diese Pflichten muss der Vermieter erfüllen – was man<br />
zu Energieausweis, Legionellen- und Rauchwarnmelderprüfung<br />
wissen sollte<br />
Interessante Urteile<br />
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ARCHITEKTUR Die wichtigsten Architekturpreise – und was sie wert sind<br />
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LOB UND KRITIK FÜR DAS<br />
NEUE HEIZUNGSGESETZ<br />
DIE MEINUNGEN ÜBER DAS NEUE GEBÄUDE-ENERGIE-GESETZ REICHEN VON<br />
„POSITIVES SIGNAL“ BIS „KLIMAPOLITISCHER TIEFPUNKT“<br />
Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes<br />
Tatsächlich zeigt sich der Präsident des Deutschen Mieterbundes,<br />
Lukas Siebenkotten, besorgt. Im Interview mit Bayern 2 warnte<br />
er davor, dass durch das Gesetz „Mieterinnen und Mieter noch<br />
mehr zur Kasse gebeten werden als das bisher der Fall ist. Was<br />
an zusätzlichen Kosten für neue Heizungen anfällt, das muss<br />
aus Fördertöpfen des Staates kommen, und das kann nicht beim<br />
Mieter abgeschöpft werden“. Und gegenüber der Deutschen<br />
Presse-Agentur (dpa) meinte er: „Statt die bestehenden Modernisierungsumlage<br />
endlich sozial gerecht zu reformieren und<br />
deutlich abzusenken, soll sogar eine weitere Modernisierungsumlage<br />
eingeführt werden“.<br />
neutralen Wärmeversorgung. Wenn die Rahmenbedingungen<br />
richtig ausgestaltet sind, gibt sie sowohl Hauseigentümerinnen<br />
und Hauseigentümern als auch den beteiligten Kommunen und<br />
Unternehmen Planungssicherheit und verhindert Fehlinvestitionen.<br />
Aus Sicht des BDEW ist ein verbindlicher und bundeseinheitlicher,<br />
aber auch praktikabler Rahmen für die kommunale<br />
Wärmeplanung entscheidend, um die Wärmewende vor Ort<br />
umzusetzen. Das bedeutet konkret: Das Wärmeplanungsgesetz<br />
sollte für alle Kommunen gelten. Dabei sollten gerade auch ländliche<br />
und dünner besiedelte Gebiete miteingeschlossen werden.<br />
Zudem sollte das Wärmeplanungsgesetz klare Kriterien für die<br />
Transformationspläne der Netzbetreiber enthalten. Mit Blick auf<br />
die Datenerhebung und den Datenschutz gibt es zwar kleinere<br />
Verbesserungen im Vergleich zum ersten bekannt gewordenen<br />
Gesetzentwurf. Um das Gesetz für die Kommunen und die betroffenen<br />
Unternehmen praktikabler zu machen, müssen die<br />
Vorgaben mit Blick auf Detailtiefe und Menge der zu liefernden<br />
Daten weiter reduziert werden.<br />
Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung meinte allgemein<br />
zur Wärmewende: „Dafür benötigen wir ein Gesamtkonzept.<br />
Dazu gehört neben dem Gebäudeenergiegesetz unter<br />
anderem das Wärmeplanungsgesetz. Es ist gut, dass die Bundesregierung<br />
nun eine enge Verzahnung der beiden Gesetze plant.<br />
Dieser Gedanke muss nun trotz der geplanten zeitnahen Verabschiedung<br />
des Gebäudeenergiegesetzes sinnvoll umgesetzt werden.“<br />
Nach langem Ringen hat sich die Ampel-Koalition Mitte<br />
Juni auf Grundzüge eines künftigen Heizungsgesetzes<br />
(Gebäude-Energie-Gesetz, kurz GEG, siehe auch Seite 48)<br />
geeinigt. Demnach haben zum Bespiel Hauseigentümer rund<br />
fünf Jahre mehr Zeit, um auf eine klimafreundliche Heizung<br />
umzusteigen. Während dieser Phase soll eine verpflichtende<br />
Wärmeplanung der Städte eingeführt werden. Mehr zum<br />
neuen GEG im Innenteil dieser <strong>Ausgabe</strong>. Das novellierte GEG<br />
stieß auf Lob und Kritik aus den Reihen der Experten.<br />
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertete<br />
die Einigung als positives Signal. „Eine Kernforderung von uns<br />
war und ist, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen<br />
muss, bevor Eigentümer zu teuren Heizungseinzellösungen<br />
verpflichtet werden dürfen. Das muss nun konsequent auch<br />
in kleineren Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner umgesetzt<br />
werden“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke. Der<br />
ländliche Raum dürfe gegenüber den größeren Städten nicht<br />
benachteiligt werden.<br />
Er kritisierte, dass es beim grundlegenden Konstruktionsfehler<br />
des Gesetzes bleiben werde: kleinteilige ordnungsrechtliche<br />
Vorgaben. „Wir halten eine reine Orientierung an einem CO 2<br />
-<br />
Preis ohne Ordnungsrecht verbunden mit einem Klimageld<br />
nach wie vor für die bessere klima- und sozialpolitische Lösung.<br />
Wenigstens das Klimageld muss jetzt endlich kommen!“,<br />
forderte Warnecke.<br />
Hinsichtlich der von der Ampel-Koalition geplanten Maßnahmen<br />
für Mieter und Vermieter sieht Haus & Grund noch viel<br />
Klärungsbedarf. „Zwei Drittel der Mietwohnungen werden<br />
von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein,<br />
eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte<br />
zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach<br />
zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich<br />
sein“, erklärte Warnecke.<br />
Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und<br />
Wasserwirtschaft (BDEW)<br />
Insgesamt gesehen begrüßt die Energiewirtschaft den Kompromiss<br />
der Ampel-Koalition. Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes<br />
der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gegenüber<br />
der dpa: „Der erste Schritt wird vor dem zweiten gemacht.<br />
Erst wird die Infrastruktur angeschaut, dann wird über<br />
das Haus entschieden“. Zum Wärmeplanungsgesetz, das mit dem<br />
GEG gekoppelt wird und ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft<br />
tritt, meinte Andreae: „Eine Wärmeplanung auf kommunaler<br />
Ebene bietet einen verbindlichen Fahrplan hin zu einer klima-<br />
Ähnlich äußerte sich Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des<br />
Deutschen Städtetages: „Wärmeplanung first, das ist die richtige<br />
Reihenfolge für die Wärmewende. Die Städte unterstützen<br />
ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, bis 2045 aus dem<br />
Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen. Es ist richtig, dass<br />
die kommunale Wärmeplanung jetzt ausdrücklich zur Grundlage<br />
für die Wärmewende in den Städten gemacht wird und das<br />
Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verzahnt<br />
werden soll. Denn die Menschen sollten wissen, welche klimaneutrale<br />
Heizungsart für ihre Stadt und das eigene Viertel sinnvoll<br />
ist und ausgebaut werden soll.“<br />
Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland e.V.<br />
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages<br />
6<br />
Fotos: nikomsolftwaer – www.stock.adobe.com; Haus & Grund Deutsch-<br />
Fotos: Thomas Imo/Photothek-BDEW; VELOPLAN<br />
7
Immobilien<br />
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Dedy weiter: „Die Wärmewende und der Ausbau der Wärmenetze<br />
sind kein Sprint, sondern ein Marathon auf dem Weg zu<br />
klimaneutralen Städten. Die Wärmeplanungen werden in den<br />
Städten mit Hochdruck vorangetrieben. Eine deutschlandweite<br />
kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt,<br />
das scheint machbar. Wichtig ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren,<br />
dass die Fristen gut aufeinander abgestimmt werden<br />
und die Rahmenbedingungen auch langfristige Investitionen ermöglichen.<br />
Neben der individuellen Förderung für Hauseigentümer<br />
sollte auch der Aus- und Umbau der kommunalen Wärmenetze<br />
gefördert werden.“<br />
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen<br />
Handwerks (ZDH)<br />
Auch der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen<br />
Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, zeigt sich zuversichtlich: „Mit<br />
der erzielten Einigung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/<br />
Die Grünen und FDP ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die<br />
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an wesentlichen Stellen zu<br />
verbessern. Entscheidend ist jetzt, dass die vereinbarten „Leitplanken“<br />
der Ampelparteien keine reinen Absichtserklärungen<br />
bleiben, sondern sachgerecht in Gesetzesform gegossen und ausformuliert<br />
werden.“<br />
Für den Handwerkspräsidenten wurden bei den Änderungen<br />
am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zentrale<br />
Forderungen des Handwerks aufgegriffen: „Dazu gehört etwa<br />
die richtige „Reihenfolge“, wonach erst beim Vorliegen einer<br />
kommunalen Wärmeplanung die Verpflichtung zum Einsatz<br />
von 65 Prozent Erneuerbaren Energien greift. Das entzerrt<br />
die Fristen und dürfte auch dazu führen, dass die kommunale<br />
Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben<br />
für Bestandsgebäude richtigerweise vorangeht. Auch ist das Bekenntnis<br />
zu einer echten Technologieoffenheit richtig und positiv.<br />
Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen<br />
für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut<br />
und wichtig.“<br />
Richtigerweise sehen für den Handwerksverband die Leitplanken<br />
der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes<br />
vor, „die Ausnahmeregelungen wie beispielsweise<br />
die Regelung zur 80-Jahres-Grenze zu überarbeiten und<br />
plausibler zu gestalten: Das muss nun auch umgesetzt werden.<br />
Hier empfiehlt sich, anstelle einer altersorientierten Grenze eher<br />
auf die Bonität abzustellen und das Förderkonzept daran zu orientieren.“<br />
Wesentlich sei nun, dieses Beschlusspapier rasch in<br />
ein konkretes Gesetz zu bringen. „Hieran wird sich zeigen, ob<br />
es gelingt, die entstandene Verunsicherung unter den Betrieben<br />
und ihren Kundinnen und Kunden zu beseitigen und so schnell<br />
für Planungssicherheit zu sorgen“, meint Jörg Dittrich.<br />
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands<br />
der Wohnungswirtschaft GdW<br />
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW erkennt<br />
die Bemühungen in dem von der Ampel-Koalition gefundenen<br />
Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) und begrüßt<br />
die nun etwas abgemilderten Fristen für den vorgesehenen<br />
Heizungsaustausch. Es bestehe aber noch große Unklarheit<br />
in den bekannt gewordenen Leitlinien der Koalitionspartner,<br />
insbesondere bei der notwendigen Förderung sowie der Modernisierungsumlage.<br />
„Es ist enorm wichtig für den Erfolg der gesamten Energiewende,<br />
dass die Vorgaben für einen Heizungstausch künftig an das<br />
Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung vor Ort gekoppelt<br />
werden. Nur so entsteht echte Planungs- und Investitionssicherheit<br />
für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen. Völlig<br />
unklar ist allerdings, was mit der angedeuteten verbesserten<br />
Förderkulisse sowie möglichen Anpassungen der Modernisierungsumlage<br />
gemeint ist. Das muss im jetzt anstehenden parlamentarischen<br />
Verfahren dringend im Sinne der sozial orientierten<br />
Vermieter und ihrer Mieter geklärt werden, so dass sie<br />
bei der Wärmewende nicht komplett überfordert werden“, sagt<br />
GdW-Präsident Axel Gedaschko.<br />
Mieter und Vermieter dürften laut GdW beim geforderten Heizungstausch<br />
im Rahmen des GEG keinesfalls gegenüber selbstnutzenden<br />
Eigentümern benachteiligt werden. Die Förderung<br />
für privaten Wohnraum muss eins zu eins auf die sozial orientierten<br />
Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu<br />
eins den Mietern zugute kommen.<br />
„Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch völlig in den Sternen, wie<br />
die dringend notwendige Förderung aussehen wird. Was keinesfalls<br />
geschehen darf, ist, dass sozial orientierte Vermieter, die für<br />
einen Teil ihrer Sanierungsprojekte einen erhöhten Fördersatz<br />
in Anspruch nehmen, für ihre weiteren Projekte mit einer abgesenkten<br />
Modernisierungsumlage bestraft werden. Denn gerade<br />
die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mit geringen<br />
Durchschnittsmieten von im Schnitt nur 6,22 Euro pro Quadratmeter<br />
stehen angesichts der massiven Investitionen jetzt schon<br />
mit dem Rücken zur Wand und können das finanziell nicht abfedern.<br />
Das dafür notwendige Eigenkapital existiert bei ihnen<br />
schlicht nicht“, sagt Gedaschko.<br />
Mit Blick auf die enormen Investitionssummen, die für die<br />
Umstellung der Energieversorgung in den kommenden Jahren<br />
notwendig sind, müssten gerade in dieser entscheidenden Phase<br />
alle an einem Strang ziehen und ihren finanziellen Beitrag zur<br />
Energiewende leisten. Es darf daher gerade jetzt keine Abstriche<br />
bei der Modernisierungsumlage geben, sondern die finanziell<br />
schwächeren Haushalte müssen gezielt und sozial gerecht<br />
entlastet werden. Notwendig ist hierfür, über eine allgemeine<br />
Grundförderung von 40 Prozent hinaus, ein zielgerichteter Förderaufschlag<br />
von weiteren 20 Prozent für die sozial orientierten<br />
Vermieter, bei denen die Mieter zu einem Quadratmeterpreis<br />
von unter 7 Euro wohnen. „Diese Förderung wird eins zu eins an<br />
die Mieter zu ihrer Entlastung weitergereicht und ist damit das<br />
wirksamste denkbare Instrument für eine soziale Umsetzung der<br />
Wärmewende“, sagt Gedaschko.<br />
SCHARFE KRITIK VON UMWELTVERBÄNDEN<br />
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert aufs Schärfste die<br />
Gesetzesänderungen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin:<br />
„Dieses Gebäudeenergiegesetz ist kein Meilenstein, sondern<br />
ein Tiefpunkt für die Klimapolitik dieser Bundesregierung. Am<br />
schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden<br />
auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung<br />
verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil<br />
der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist. Das ist<br />
klimapolitischer Irrsinn! Darüber hinaus wird das Märchen von<br />
wasserstofffähigen Gasheizungen aufrechterhalten und die klima-<br />
und umweltschädliche Verbrennung von Holz ermöglicht.<br />
Gasheizungen können sogar bis 2045 mit fossilem Gas betrieben<br />
werden, wenn Sie nur einen Sticker ‚H2-Ready‘ tragen. Müllverbrennung<br />
wird entgegen jeder Vernunft weiterhin als angeblich<br />
erneuerbare Energie geadelt. Diese Einigung trägt die Handschrift<br />
der FDP, die sich an entscheidenden Punkten durchsetzen<br />
konnte. Der Klimaschutz bleibt dabei auf der Strecke und<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher werden weiterhin mit dem<br />
Risiko hoher Energiekosten ihrer Gasheizungen alleine gelassen.<br />
Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, dieses Gesetz<br />
mit diesen katastrophalen Folgen abzulehnen.“<br />
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin<br />
der Deutschen Umwelthilfe (DUH)<br />
Im Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sieht<br />
Greenpeace Energieexperte Andree Böhling den Klimaschutz<br />
erneut aufgeschoben und eine Kostenfalle für Haushalte: „Mit<br />
diesem aufgeweichten Heizungsgesetz rückt das Erreichen der<br />
Regierungsziele beim Klimaschutz in weite Ferne. Wenn zunächst<br />
die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen werden<br />
soll, dann werden bis 2028 in den meisten Kommunen weiter<br />
klimaschädliche Gasheizungen eingebaut.“<br />
Böhling ist sich sicher, dass der absurde FDP-Fetisch vermeintlicher<br />
Technologieoffenheit viele Haushalte in eine Kostenfalle<br />
treibe. „Wer sich im Irrglauben an wasserstoff-fähige Gasheizungen<br />
jetzt noch eine Verbrennerheizung zulegt, wird künftig jeden<br />
Monat bis zu doppelt so viel zahlen, wie ein vergleichbarer Haushalt<br />
mit Wärmepumpe.“<br />
Andree Böhling, Campaigner Climate and Energy Greenpeace<br />
Germany e. V.<br />
8<br />
Fotsos: wikipedia-hawekam; GdW/Urban Ruths<br />
Fotos: Obs/Deutsche Umwelthilfe e. V.; Isadora Tast/Greenpeace<br />
9
Immobilien<br />
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Der Greenpeace-Energieexperte weiter: „Jetzt liegt es an den<br />
Parlamentarier:innen, die Wirkung des Heizungsgesetzes für<br />
den Klimaschutz nochmal deutlich nachzubessern. Der erst<br />
für 2027 vorgesehene CO 2<br />
-Preis im Wärmesektor muss vorgezogen<br />
und erhöht werden, soziale Abfederungen gehören jetzt<br />
ausgearbeitet. Nicht zuletzt sollten staatliche Zuschüsse für neue<br />
Heizungen ausschließlich auf klimafreundliche Technologien<br />
begrenzt werden.“<br />
Für die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch<br />
scheint eine Koalitionskrise abgewendet, aber das Risiko einer<br />
eskalierenden Klimakrise werde durch solches Handeln verstärkt.<br />
„Die Entscheidung, dass beim Heizen ein Weiter so erst<br />
mit Gas und später mit Wasserstoff möglich sein soll, droht für<br />
die Menschen durch massiv steigende CO 2<br />
-Preise und teurem<br />
weil knappen Wasserstoff zur Kostenfalle zu werden“, sagt der<br />
Politische Geschäftsführer Christoph Bals.<br />
„Das parlamentarische Verfahren zum GEG und zur kommunalen<br />
Wärmeplanung muss nun genutzt werden, um die offenen<br />
Fragen des Beschlusses im Sinne von Klimaschutz und sozialer<br />
Gerechtigkeit zu beantworten. Zwingend ist erstens, nun die<br />
Unabhängigkeit der kommunalen Wärmeplanung sicherzustellen,<br />
da viele Stadtwerke ein wirtschaftliches Eigeninteresse<br />
haben. Um Menschen vor Fehlinvestitionen zu schützen, muss<br />
zweitens geklärt werden, was mit in den kommenden Jahren<br />
neu gebauten Gasheizungen passieren wird, wenn der Gasnetzbetreiber<br />
keine Transformation zu grünem Wasserstoff<br />
plant. Drittens besteht jetzt die Chance, durch eine intelligente<br />
Förderkulisse sowohl den Ausbau von erneuerbaren Wärme<br />
netzen schnell zu ermöglichen als auch Menschen mit wenig<br />
Geld eine wärmepumpentaugliche Teilsanierung und den Einbau<br />
einer Wärmepumpe zu ermöglichen.<br />
Das erfordert zum einen, die gestern beschlossene soziale Ausrichtung<br />
der Förderprogramme ernst zu nehmen und auf das<br />
Prinzip Gießkanne zu verzichten. Und zum anderen, durch die<br />
bessere Nutzung von Energieeinspar-Contracting mit zinsvergünstigten<br />
Bausparkrediten die Investitionen auch für Menschen<br />
sozialverträglich zu ermöglichen, die sonst nicht das Geld<br />
dafür hätten,“ so Bals.<br />
<br />
©Autor: Karl Gutbrod<br />
Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer Germanwatch<br />
Foto: WDR<br />
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WEITERE EINIGUNGEN ÜBER NOCH OFFENE FRAGEN<br />
Unverbindliche Visualisierung. Darstellung kann Sonderwünsche enthalten.<br />
In einem weiteren Schritt haben die Fraktionsspitzen der<br />
Ampelregierung Ende Juni zusätzliche Einigungen über<br />
wichtige noch offene Fragen bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes<br />
erzielt:<br />
Förderung: Eigentümer können für den Heizungstausch bis<br />
zu 70 Prozent Förderung bekommen. Diese wird wie folgt<br />
aufgeteilt: 30 Prozent Grundförderung plus 30 Prozent für<br />
Personen, die weniger als 40.000 Euro Einkommen haben.<br />
Zusätzliche 20 Prozent kann es geben für Eigentümer, die<br />
sich vor der kommunalen Wärmeplanung für eine neue Heizung<br />
entscheiden. Mehr als 70 Prozent soll es aber nicht<br />
geben können.<br />
Umlage auf Mieten: Geplant ist eine Mieterschutzregelung,<br />
der zufolge die maximale Mieterhöhung nach einem heizungstausch<br />
pro Quadratmeter und Monat bei 50 Cent pro<br />
Quadratmeter gekappt wird. Insgesamt galt bisher, dass<br />
die Kosten einer Modernisierung bis zu zehn Prozent auf<br />
die Mieter umgelegt werden kann. Diese Grenze wurde<br />
nun auf acht Prozent gedeckelt. Für den Deutschen Mieterbund<br />
stellen das Verbesserungen für die Mieter da. Laut<br />
der Deutschen Presse-Agentur sehe der Verbandspräsident<br />
Lukas Siebenkotten in der Kappungsgrenze von 50 Cent<br />
für den Heizungstausch eine Situation, bei der sich die Mieter<br />
im Vergleich zum Status Quo zumindest nicht verschlechtere.<br />
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus<br />
& Grund, Kai Warnecke, kritisierte dagegen: „Das neue<br />
Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten<br />
Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf<br />
den meisten Kosten sitzen bleiben“.<br />
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5 TIPPS<br />
MIT DENEN SIE NOTARKOSTEN SPAREN<br />
Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, muss<br />
neben dem Kaufpreis auch noch verschiedene Nebenkosten<br />
einplanen, zum Beispiel die Kosten für den Notar. Hier<br />
können Kosten von insgesamt bis zu 10 Prozent des Kaufpreises<br />
fällig werden. Dennoch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten,<br />
Kosten einzusparen, bspw. in dem man den Kaufpreis einer Immobilie<br />
so gering wie möglich hält. Der Grund: nahezu alle Gebühren<br />
richten sich prozentual am Kaufpreis der Immobilie aus.<br />
Hier erfahren Sie weitere verschiedene Einsparmöglichkeiten,<br />
die Sie beim Immobilienkauf vorteilhaft für sich nutzen können.<br />
Grundsätzlich lässt sich ein Hauskauf ohne Notar in Deutschland<br />
nicht realisieren. Der Staat möchte sichergehen, dass der<br />
Wechsel der Immobilie auch für juristische Laien auf rechtlich<br />
sicherem Boden steht. Die offizielle Beglaubigung eines Immobilienkaufs<br />
dürfen in Deutschland nur vom Staat bestellte Notare<br />
vornehmen. Die Kosten für einen Notar, die beim Immobilienkauf<br />
anfallen, liegen in der Regel zwischen 1,5 und 2 Prozent<br />
der Kaufsumme. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren<br />
für Eintragungen und dem eigentlichen Honorar für den Notar.<br />
Beim Hauskauf sollte man den entsprechenden Betrag also bereits<br />
im Voraus mit einkalkulieren.<br />
Ein Notar erbringt bei einem Immobilienkauf verschiedene<br />
Leistungen, die wiederum von unterschiedlichen Faktoren abhängig<br />
sind. Daher können diese bei jedem Hauskauf auch entsprechend<br />
unterschiedlich ausfallen. Am besten fragt man daher<br />
beim Notar nach, welche Leistungen beim Immobiliengeschäft<br />
im individuellen Fall notwendig sind und mit welchen Kosten<br />
man zu rechnen hat.<br />
Sparmöglichkeit 1: Das Reduzieren der Notarkosten durch einen<br />
beglaubigten Entwurf der Grundschuld (Grundschuld beglaubigen<br />
statt beurkunden). Dieser Entwurf reicht bereits bei vielen<br />
Banken aus. In diesem Fall ist es also nicht notwendig, den<br />
Grundbucheintrag von einem Notar beurkunden zu lassen. Die<br />
damit verbundenen Notarkosten lassen sich auf diese Weise für<br />
diese Dienstleistung einsparen.<br />
Im Normalfall muss bei der Immobilienfinanzierung eine<br />
Grundschuld zugunsten der kreditgebenden Bank ins Grundbuch<br />
eingetragen werden. Diese Grundschuld wird meistens<br />
vom Notar beurkundet, was jedoch gar nicht zwingend erforderlich<br />
ist. So akzeptieren manche Banken zum Beispiel auch, wenn<br />
der Grundschuldentwurf seitens des Notars beglaubigt wird. Da<br />
das Beglaubigen deutlich preiswerter als das Beurkunden ist,<br />
können an dieser Stelle ebenfalls einige Hundert Euro eingespart<br />
werden.<br />
Sparmöglichkeit 2: Der Verzicht auf ein Notaranderkonto. Bei<br />
einem Notaranderkonto verwaltet ein Notar treuhänderisch das<br />
auf dem Konto eingezahlte Geld. Dies erhöht die Rechtssicherheit<br />
für beide Parteien (Käufer, Verkäufer). Es dient also dazu,<br />
dass der Kaufpreis vom Notar bis zur vollständigen Abwicklung<br />
des Kaufs treuhändisch verwaltet wird. Nach Eintragung des<br />
neuen Eigentümers ins Grundbuch wird das Geld dann an den<br />
Verkäufer der Immobilie überwiesen. Für das Notarkonto wird<br />
eine Gebühr verlangt, die nicht selten mehrere Hundert Euro betragen<br />
kann.<br />
Dieser Vorgang ist in den meisten Fällen jedoch nicht notwendig,<br />
da der genaue Kaufpreis und die detaillierten Kaufkonditionen<br />
bereits im Kaufvertrag geregelt werden können (Zahlungsvoraussetzungen<br />
genau definieren). In diesem Fall sind sie rechtlich<br />
bindend, so dass die Zahlungsmodalitäten nicht zwangsläufig<br />
von einem Notar abgewickelt werden müssen. Verzichtet man<br />
auf ein Notaranderkonto, zahlt der Käufer das Geld direkt auf<br />
das Verkäuferkonto ein, was geringere Notarkosten mit sich<br />
bringt. Ein weiterer Vorteil, der sich hierdurch ergibt: Verzichtet<br />
man darauf, die Kaufsumme auf einem Notaranderkonto vom<br />
Notar treuhänderisch verwalten zu lassen, um sie nach dem Eintrag<br />
ins Grundbuch an den Verkäufer zu übermitteln, spart man<br />
die sogenannte Hebegebühr. Dabei handelt es sich um eine spezielle<br />
Verwaltungsgebühr, die für das Führen des Kontos anfällt.<br />
Bei der Vertragsgestaltung können Sie zuvor ebenfalls Kosten<br />
einsparen, indem Sie den Vertrag direkt beim Notar aufsetzen<br />
lassen und nicht durch einen Anwalt oder Steuerberater ausfertigen<br />
lassen. In diesem Fall wird der Notar nämlich die stets notwendige<br />
Beratung nicht separat in Rechnung stellen.<br />
Sparmöglichkeit 3: Der Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung.<br />
Meistens wird die Auflassungsvormerkung genutzt, da sie dem<br />
Käufer der Immobilie die Sicherheit gibt, seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />
durchsetzen zu können. Ist der Verkäufer jedoch<br />
ein guter Freund, enger Bekannter oder sogar ein Familienmitglied,<br />
kann auf diese „Sicherheit“ meistens verzichtet werden.<br />
Sparmöglichkeit 4: Das Nutzen von steuerlichen Vorteilen (bspw.<br />
als Werbungskosten). In manchen Fällen kann man in Sachen<br />
Notarkosten auch in steuerlicher Hinsicht sparen, da diese in bestimmten<br />
Fällen von der Steuer absetzbar sind. Allerdings lassen<br />
sie sich nur dann steuerlich berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang<br />
mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wenn<br />
der Käufer also selbst die Immobilie bewohnen möchte, funktioniert<br />
dies nicht. Hat man sie jedoch zu dem Zweck gekauft, um<br />
sie zu vermieten und daraus Einkünfte zu erzielen, lassen sich<br />
die anfallenden notariellen Kosten als Anschaffungsnebenkosten<br />
absetzen.<br />
Wenn beim Kauf der Immobilie Notarkosten durch den Eintrag<br />
einer Hypothek entstehen, bedeutet dies wiederum Finanzierungskosten.<br />
Diese lassen sich sofort als Betriebsausgaben<br />
abziehen, sofern die Immobilie zum Vermögen eines Betriebes<br />
gehört. Wenn das Renditeobjekt Teil des Privatvermögens ist,<br />
darf man die Notarkosten als Werbungskosten geltend machen.<br />
Sparmöglichkeit 5: Den Notar direkt fragen. Eine ebenfalls gute<br />
Möglichkeit zum Sparen bietet sich auch dann, wenn Sie selbst<br />
mit den Einsparmöglichkeiten nicht vertraut sind. Sie können<br />
nämlich den Notar beim ersten Gespräch auch ganz einfach<br />
fragen, an welchen Stellen Sie bei der Vertragsgestaltung Kosten<br />
einsparen können. Laut aktueller Gesetzeslage ist der Notar<br />
stets dazu verpflichtet, den Erben kostengünstigere Alternativen<br />
aufzuzeigen.<br />
Zusatztipp: Die Grundschuld sollte nicht immer gelöscht werden.<br />
Denn irgendwann ist er da, der große Tag: Der Kredit für das Eigenheim<br />
ist endlich abbezahlt. Diesen Erfolg kann der Eigentümer<br />
amtlich machen, indem er die Grundschuld im Grundbuch<br />
löschen lässt. Allerdings kann es in einigen Fällen auch ratsam<br />
sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Wenn der Eigentümer<br />
den Eintrag im Grundbuch löschen lassen will, muss<br />
er damit zum Notar gehen, der das notariell beglaubigt und die<br />
Unterlagen an das Grundbuchamt schickt.<br />
Damit sind natürlich Kosten verbunden. Für die Löschungsbewilligung<br />
der Bank muss der Kunde nicht aufkommen, denn die<br />
Bank darf dafür keine Gebühren in Rechnung stellen (BGH, Az.<br />
XI ZR 61/11). Allerdings sind Eigentümer verpflichtet, die Kosten<br />
für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. In der Regel<br />
fallen etwas über 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als<br />
Gebühr an. Davon erhalten das Grundbuchamt und das Notarbüro<br />
jeweils etwa die Hälfte. Ist also im Grundbuch eine Summe<br />
von 200.000 Euro vermerkt, fallen für das Löschen der Kosten<br />
rund 400 – 500 Euro an.<br />
Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld zu löschen, hängt von verschiedenen<br />
Faktoren ab. Zum einen spielt es eine Rolle, was der<br />
Eigentümer mit seiner Immobilie vorhat. Wenn er sie zum Beispiel<br />
verkaufen will, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld zu<br />
löschen. So wird für den Käufer auf den ersten Blick deutlich,<br />
dass die Immobilie lastenfrei ist. Wer aber weiterhin in seinem<br />
Haus wohnen, es vielleicht später noch modernisieren möchte,<br />
ist gut beraten, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Denn<br />
wird nichts unternommen, wandelt sich die Grundschuld automatisch<br />
in eine Eigentümergrundschuld um. Und die bringt<br />
durchaus Vorteile.<br />
Denn die Eigentümergrundschuld wird auch als „leere Hülle“<br />
bezeichnet, die wieder mit einem neuen Kredit gefüllt werden<br />
kann. Hat der Eigentümer vielleicht in 10 oder 15 Jahren einen<br />
größeren Finanzierungsbedarf, kann er diese Grundschuld gleich<br />
nutzen. Hätte er sie löschen lassen, müsste er unter Umständen<br />
eine neue Grundschuld eintragen lassen – mit den entsprechenden<br />
Kosten. Das kann insbesondere für ältere Hauseigentümer<br />
hilfreich sein, die ihr Haus jahrzehntelang bis zur Rente abbezahlt<br />
haben und es zum Beispiel später noch einmal energetisch<br />
sanieren wollen.<br />
Denn wenn sie eine Eigentümergrundschuld in die Waagschale<br />
werfen, kann das dazu beitragen, noch einmal ein größeres<br />
Darlehen von der Bank zu bekommen. Wichtig ist dabei immer,<br />
die Löschungsbewilligung der Bank gut aufzubewahren, damit<br />
sie zur Hand ist, auch wenn die Grundschuld erst Jahrzehnte<br />
später gelöscht werden soll. Denn es kommt gar nicht so selten<br />
vor, dass später bei der Abwicklung eines Verkaufs oder im Falle<br />
einer Erbschaft fieberhaft nach diesem Dokument gesucht wird.<br />
Ist das Dokument dann nicht mehr auffindbar, muss der Eigentümer<br />
die Kosten für die Wiederbeschaffung tragen. <br />
Zusammengefasst noch einmal die wichtigsten Maßnahmen,<br />
wie Sie beim Hauskauf Notarkosten sparen:<br />
• auf ein Notaranderkonto verzichten<br />
• Vertrag direkt beim Notar aufsetzen lassen<br />
• keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />
• Grundschuld nur beglaubigen lassen<br />
• Notar nach Einsparmöglichkeiten fragen<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
12<br />
Foto: maho – www.stock.adobe.com<br />
13
Immobilien/Neues vom Markt<br />
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NEUES VOM MARKT<br />
GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHT <strong>2023</strong>!<br />
Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in <strong>Stuttgart</strong><br />
Alle Jahre erstellt ein Gutachterausschuss für <strong>Stuttgart</strong> einen<br />
Grundstücksmarktbericht. Am Dienstag, den 27.6.<br />
war es wieder so weit. Hier ein Auszug davon:<br />
ALLGEMEINE ENTWICKLUNG<br />
Das Jahr 2022 war von zahlreichen Ereignissen geprägt, die<br />
u. a. auf den Immobilienmarkt Einfluss genommen haben.<br />
Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraufhin verhängten<br />
Sanktionen hatten zur Folge, dass die Preise für Energie<br />
deutlich gestiegen sind. Die Europäische Zentralbank, deren<br />
Aufgabe in der Inflationsbekämpfung liegt, hat daraufhin<br />
ab dem Sommer die Leitzinsen kontinuierlich angehoben. Die<br />
Finanzierungskonditionen haben sich folglich verschlechtert.<br />
Hinzu kommt neben Lieferengpässen, Materialknappheit und<br />
Personalmangel, dass sich die gestiegenen Energiepreise auf<br />
die Baukosten preistreibend ausgewirkt haben. Die Folge sind<br />
verunsicherte und zurückhaltende Marktteilnehmende. Im<br />
Wohnungsbau führen höhere Bau- und Finanzierungskosten<br />
dazu, dass die Nachfrage nach eigengenutztem Wohnraum<br />
abflacht und Bauträger Schwierigkeiten haben Abnehmer<br />
zu finden. Für viele Immobilienentwickler und Bauträger<br />
sind Neubauprojekte wirtschaftlich nicht mehr tragfähig.<br />
Vor diesem Hintergrund hat beispielsweise die Energie<br />
Baden-Württemberg AG (EnBW) ihr Wohnbauprojekt im<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Osten „Der neue Stöckach“, bei dem auf dem<br />
bisherigen Betriebsgelände bis zu 800 Wohnungen geplant<br />
sind, vorerst gestoppt.<br />
Dass dem Beispiel der EnBW weitere Investoren folgen und<br />
Neubauprojekte verschieben oder nicht umsetzen, ist nicht<br />
auszuschließen. Folglich ist anzunehmen, dass das Wohnraumangebot<br />
weiterhin knapp bleiben wird. Die städtische<br />
Wohnungsgesellschaft SWSG plant trotz der Marktwidrigkeiten,<br />
unterstützt durch finanzielle Mittel der Stadt, bis Ende<br />
2027 rund 1.900 Neubauwohnungen zu erstellen und nahezu<br />
2.000 Bestandswohnungen zu modernisieren.<br />
IMMOBILIEN<br />
Mit insgesamt 4.707 Verkäufen wurden im Jahr 2022 beim<br />
Gutachterausschuss deutlich weniger Immobilientransaktionen<br />
registriert als im Vorjahr (-9,3 Prozent), wobei ein Großteil<br />
der Eigentumsüberschreibungen im ersten Halbjahr getätigt<br />
wurden. Das ohnehin niedrige Kauffallniveau erreicht<br />
damit einen neuen Tiefstand. Ebenfalls stark zurückgegangen<br />
ist der Geldumsatz. Im Vergleich zum umsatzstarken Vorjahr<br />
ist dieser um 26 Prozent auf 3,45 Milliarden Euro gesunken.<br />
Die negative Fallzahl- und Umsatzentwicklung lässt sich über<br />
alle Teilmärkte hinweg beobachten. Besonders stark gefallen<br />
im Vergleich zu 2021 ist der Geldumsatz von unbebauten<br />
Grundstücken. Dieser sank um mehr als 40 Prozent auf 217<br />
Millionen Euro. Parallel hierzu ist im selben Teilmarkt die Anzahl<br />
der Verkäufe um circa 10 Prozent gesunken. Ebenfalls<br />
stark zurückgegangen ist der Geldumsatz von bebauten<br />
Grundstücken. Mit etwas mehr als 1,9 Milliarden Euro liegt<br />
der Umsatz deutlich unter dem Niveau des Jahres 2021 mit ca.<br />
2,8 Milliarden Euro. Beigetragen hierzu hat u. a. ein geringeres<br />
Immobilien-Investment in Bürohäuser. Im Vorjahr erzielten<br />
37 solcher Gebäude einen Umsatz in Höhe von 1,26 Milliarden<br />
Euro. 2022 hingegen sank die Anzahl der Verkäufe auf 19<br />
und der Geldumsatz auf 352 Millionen Euro. Rückläufig sind<br />
zudem die Anzahl der Verkäufe und der Geldumsatz bei<br />
Wohnungs- und Teileigentum. Diese lagen mit Rückgängen<br />
um ca. 8 Prozent bzw. 5 Prozent unter dem Vorjahresniveau.<br />
Auffällig ist, bei näherer Betrachtung, der starke Rückgang bei<br />
Neubauwohnungen. Während 2021 noch 312 Wohnungen gehandelt<br />
wurden, waren es im vergangen Jahr 205.<br />
Im Gesamtjahresvergleich ist der Durchschnittspreis für Eigentumswohnungen<br />
gestiegen. Der Durchschnittspreis für<br />
eine Eigentumswohnung im Wiederverkauf stieg gegenüber<br />
dem Vorjahr von rund 4.840 Euro je Quadratmeter auf ungefähr<br />
4.925 Euro an. Für eine neu erstelle Eigentumswohnung<br />
liegt der Durchschnittspreis bei rund 8.200 Euro je Quadratmeter.<br />
Ab der Jahresmitte lässt sich ein leichter Rückgang der<br />
Preise von älteren Eigentumswohnungen beobachten, für<br />
Neubauwohnungen stagnieren die Preise.<br />
Die Bodenrichtwerte im Bereich des ein- bis zweigeschossigen<br />
Wohnungsbaus sowie im Geschosswohnungsbau und<br />
verdichteter Bebauung wurden mit minus 5 Prozent fortgeschrieben.<br />
Im gewerblichen Bereich wurden die Bodenrichtwerte<br />
in einzelnen Zonen unter Berücksichtigung des<br />
Marktumfelds fortgeschrieben.<br />
<br />
Quelle: www.stuttgart.de<br />
Den kompletten Grundstücksmarktbericht <strong>2023</strong> für <strong>Stuttgart</strong><br />
finden Sie zum Download unter: https://www.stuttgart.de/leben/<br />
bauen/grundstueckswerte/marktbericht-und-bodenrichtwerte.php<br />
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Foto: Stadtblick <strong>Stuttgart</strong> – www.stock.adobe.com<br />
15
Architektur<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
„Alte Kelter” in Kirchheim am Neckar, Restauration; lohrmannarchitekten, Hugo-Häring-Auszeichnung 2020<br />
ALLE DREI JAHRE WIEDER:<br />
DER HUGO-HÄRING-PREIS<br />
Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA<br />
Baden-Württemberg verleiht seit 1969 alle drei Jahre den<br />
Hugo-Häring-Preis für vorbildliche Bauwerke in Baden-Württemberg<br />
an Bauherren und Architekten für ihr gemeinsames<br />
Werk. Der Hugo-Häring-Preis ist der älteste und bedeutendste<br />
Architekturpreis in Baden-Württemberg.<br />
Mit dem Namen Hugo Häring bekennt sich der BDA zur Tradition<br />
des „neuen Bauens“ und der „modernen Architektur“<br />
und ehrt den 1882 in Biberach geborenen Architekten, der<br />
sich gleichermaßen gegen abstrakte Formgesetze wie auch gegen<br />
subjektive Architekturauffassung stellte.<br />
Der Preis wurde erstmals 1969 vergeben, danach in den Jahren<br />
1970, 1972, 1973 und 1974. Seit 1978 findet die Verleihung<br />
nur noch im Abstand von drei Jahren statt. In den zwei dazwischen<br />
liegenden Jahren findet in den 15 Kreisbezirken ein<br />
Verfahren zur „Auszeichnung Guter Bauten“ statt, umgangssprachlich<br />
auch „Kleiner Hugo“ genannt.<br />
Die so ausgezeichneten Bauten qualifizieren sich für den eigentlichen<br />
Preis, der als Hugo-Häring-Landespreis – umgangssprachlich<br />
auch „Großer Hugo“ – bezeichnet wird.<br />
Hugo Häring (* 22. Mai 1882 in Biberach an der Riß; † 17. Mai<br />
1958 in Göppingen) war ein deutscher Architekt und Architekturtheoretiker.<br />
1921 ließ sich Häring in Berlin nieder. Dort beteiligte er sich<br />
1922, 1924 und 1926 an der Großen Berliner Kunstausstellung.[1]<br />
1924 gründete er zusammen mit Ludwig Mies van<br />
der Rohe den sogenannten Zehnerring in Berlin und wurde<br />
1926 zum Sekretär dieser auf 27 Mitglieder erweiterten Architektenvereinigung.<br />
In dieser Zeit teilten sich Mies van der<br />
Rohe und Häring ein Arbeitszimmer in der Wohnung von<br />
Mies van der Rohe am Anhalter Bahnhof Berlin. 1928 war er<br />
Vertreter des „Rings“ auf der Gründungsveranstaltung des<br />
Congrès Internationaux d’Architecture Moderne (CIAM) in<br />
La Sarraz/Schweiz und schied 1930 aus dem CIAM aus. 1932<br />
baute er auf der Werkbundsiedlung Wien. 1935 übernahm er<br />
die Reimann Schule in Berlin, die ab 1936 Kunst und Werk –<br />
Privatschule für Gestaltung hieß. Von 1947 bis 1950 war er<br />
externer Mitarbeiter des Institutes für Bauwesen an der<br />
Akademie der Wissenschaften von Hans Scharoun in Berlin.<br />
Häring gilt als einer der bedeutendsten Initiatoren des Neuen<br />
Bauens. Seine Beobachtungen und Gedanken zur Baukunst<br />
gehören zu den wesentlichen Grundlagen der Organischen<br />
Architektur, die besonders der Architekt Hans Scharoun (etwa<br />
bei der Berliner Philharmonie) aufgriff.<br />
KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG<br />
Die eingereichten Unterlagen sollen eine Beurteilung nach<br />
den folgenden Kriterien ermöglichen:<br />
- Einordnung in die Umgebung<br />
- Funktion<br />
- Form und Struktur<br />
- Angemessenheit bezogen auf die Aufgabe<br />
- Beitrag zur Entwicklung des Bauens<br />
In der Präambel zum Auszeichnungsverfahren heißt es:<br />
Bauherrinnen und Bauherren übernehmen gemeinsam mit<br />
Architektinnen und Architekten ein hohes Maß an Verantwortung<br />
gegenüber der Gesellschaft. Die Qualität der gestalteten<br />
Umwelt wird durch ihr persönliches Engagement beeinflusst.<br />
Architektur ist eine Selbstdarstellung der Gesellschaft<br />
und damit eine der großen und vielschichtigen Kulturaufgaben,<br />
die nur in Zusammenarbeit gelöst werden können. Die<br />
gemeinsame Anstrengung kann nur dann erfolgreich sein,<br />
wenn sie getragen wird von dem Wissen um die Bedeutung<br />
der gebauten Umwelt für die Sicherung und Erfüllung<br />
menschlichen Lebens in einer freien, demokratischen Gesellschaft.<br />
Hierzu zählen auch der verantwortungsvolle Umgang<br />
mit unseren Ressourcen und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
in Verantwortung für zukünftige Generationen.<br />
Zur Förderung dieser Gedanken zeichnet der Bund<br />
Deutscher Architektinnen und Architekten BDA Baden-Württemberg<br />
vorbildliche Bauwerke aus.<br />
HUGO-HÄRING-AUSZEICHNUNG –<br />
DURCHFÜHRUNG UND JURY<br />
Die Jury besteht aus drei BDA-Architektinnen/Architekten<br />
(oder aus vergleichbaren Verbänden), einer Medienvertreterin/einem<br />
Medienvertreter sowie einer Persönlichkeit des<br />
öffentlichen oder politischen Lebens der Region oder des<br />
Bereichs der Kreisgruppe. Ein Mitglied der Kreisgruppe<br />
wirkt berichterstattend ohne Stimmrecht mit. Er/sie darf<br />
nicht mit eigener Arbeit beteiligt sein. Für die Jurierung<br />
wird keine Vergütung gezahlt. Unkosten werden ersetzt.<br />
PREISVERLEIHUNG<br />
Plaketten und Urkunden werden von der zuständigen Kreisgruppe<br />
im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung den Bauherrinnen<br />
und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten<br />
überreicht.<br />
Die Auszeichnungen werden öffentlich bekannt gegeben. Die<br />
mit einer Hugo-Häring-Auszeichnung prämierten Arbeiten<br />
nehmen im Folgejahr am Auswahlverfahren für den Hugo-Häring-Landespreis<br />
teil.<br />
HUGO-HÄRING-LANDESPREIS – DIE JURY<br />
Die Jury setzt sich zusammen aus mindestens drei Architektinnen/Architekten,<br />
die nicht dem BDA Landesverband Baden-Württemberg<br />
angehören, ferner aus einer Medienvertreterin/einem<br />
Medienvertreter und einer Persönlichkeit des<br />
öffentlichen Lebens.<br />
Aus jedem der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs<br />
ist eine Person zu benennen, welche berichterstattend und<br />
beratend ohne Stimmrecht an der Jurysitzung teilnimmt.<br />
Die Berichterstattenden müssen alle ausgezeichneten Arbeiten<br />
des jeweiligen Bezirks besichtigt haben, dürfen jedoch<br />
nicht mit eigener Arbeit beteiligt sein. Die Jury wählt aus<br />
ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Die Beurteilung<br />
erfolgt nach den Kriterien in Absatz 5. Die Jury entscheidet,<br />
ob und welche nominierten Bauwerke besichtigt<br />
werden. Über das Auswahlverfahren ist ein Protokoll anzufertigen.<br />
Die Jury begründet jeden Hugo-Häring-Landespreis<br />
durch eine schriftliche Würdigung.<br />
DER HUGO-HÄRING-PREIS <strong>2023</strong>/2024<br />
Einreichungen für den Hugo-Häring-Preis <strong>2023</strong>/2024 waren<br />
vom 17. April bis zum 31. Mai <strong>2023</strong> über das Webportal<br />
www.hugo-häring-preis.de möglich.<br />
Die Bewerbungen und Einreichungen für den Hugo-<br />
Häring-Preis wurden am 31. Mai <strong>2023</strong> abgeschlossen. Zum<br />
Wettbewerb zugelassen waren Projekte, die ab 1. Januar 2018<br />
in Baden-Württemberg fertiggestellt wurden. Wir sind sehr<br />
gespannt wer die Preisträger diesmal sind. Das <strong>smartLiving</strong><br />
<strong>Magazin</strong> wird darüber berichten und ausführlich über die<br />
Preisträger in der Kategorie Wohnungsbau informieren.<br />
HUGO-HÄRING NACHWUCHSPREIS<br />
Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA<br />
vergibt alle drei Jahre den Hugo-Häring-Nachwuchspreis für<br />
Architekturstudierende an baden-württembergischen Hochschulen.<br />
16<br />
Foto: Daniel Stauch<br />
17
Architektur<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
„Haus F”, Wohnhaus auf schmalem Grund; FINCKH Architekten, Hugo-Häring-Auszeichnung 2015<br />
Fotos: FINCKH Architekten<br />
NATIONALE UND INTERNATIONALE<br />
ARCHITEKTURPREISE<br />
James-Simon-Galerie, Berlin; Architekt: David Chipperfield,<br />
Pritzker-Preisträger <strong>2023</strong><br />
HUGO-HÄRING-PREISTRÄGER 2020/21<br />
AUS DER REGION.<br />
Preisträger waren das Sanierungs-Projekt im Bestandsbau<br />
OS66.1 in der Olgastraße <strong>Stuttgart</strong> vom Büro g2o oder das<br />
Mikroloft in Ludwigsburg von Atelier Kaiser Shen, über die<br />
<strong>smartLiving</strong> ausführlich berichtete. Ausgezeichnet wurde<br />
auch das <strong>Stuttgart</strong>er Büro lohrmannarchitekten für die<br />
Renovierung der Alten Kelter in Tübingen. Bemerkenswert<br />
als Preisträger ist das Wohnungsbauprojekt einer Baugemeinschaft:<br />
das MaxAcht in <strong>Stuttgart</strong>-Mitte.<br />
Zu den repräsentativen Gebäuden der ausgezeichneten Preisträger<br />
gehören die neue John-Cranko-Schule (Architekten<br />
Burger Rudacs), der Erweiterunsgbau der Landesbibliothek<br />
(Lederer Ragnarsdóttir Oei Architekten) und die Wagenhallen<br />
(Atelier Brückner) in <strong>Stuttgart</strong>.<br />
<br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
„OS66.1”, Nachverdichtung, Olgastraße <strong>Stuttgart</strong>; Büro g2o (rechts);<br />
„MaxAcht”, Baugemeinschaft, <strong>Stuttgart</strong> Olga-Areal (rechts unten);<br />
„Mikroloft” in Ludwigsburg, Atelier Kaiser Shen (unten); alle Preisträger<br />
der Hugo-Häring-Auszeichnung 2020.<br />
„OS66.1”, Nachverdichtung, Gebäudeaufstockungen<br />
Olgastraße <strong>Stuttgart</strong>; Büro g2o, Hugo-Häring-Auszeichnung 2020<br />
Architekturpreise gibt es inzwischen viele. Wir wollen<br />
Ihnen den Wichtigsten weltweit, den Bedeutendsten in<br />
Europa und eine Auswahl an deutschen Preisen vorstellen.<br />
DEUTSCHER ARCHITEKTURPREIS<br />
Mit dem Deutschen Architekturpreis (DAP) sollen für die<br />
Entwicklung des Bauens beispielhafte Bauwerke ausgezeichnet<br />
werden. Sie sollen eine herausragende architektonische<br />
und baukulturelle Qualität aufweisen und im Neubau oder bei<br />
der Sanierung und Modernisierung historischer Bausubstanz<br />
von einem vorbildlichen Umgang mit Konstruktion und Material<br />
zeugen, dem nachhaltigen Bauen in ökologischer, ökonomischer<br />
und soziokultureller Hinsicht verpflichtet sein und<br />
positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beitragen.<br />
Vergeben wird der DAP alle zwei Jahre. Das Bundesministerium<br />
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)<br />
und die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) loben gemeinsam<br />
den Deutschen Architekturpreis <strong>2023</strong> aus.<br />
Beurteilung<br />
Die eingereichten Arbeiten werden beurteilt nach ihren baukulturellen<br />
Qualitäten bzw. ihrem Umgang mit Bestand sowie<br />
deren Nachhaltigkeit hinsichtlich ökologischer, ökonomischer<br />
und soziokultureller Aspekte:<br />
• gestalterische Qualität und Entwurfskonzept;<br />
• städtebauliche Qualität und Einbindung im Quartier;<br />
• Klimawirksamkeit und Umweltschutz;<br />
• Umgang mit Ressourcen und Materialkonzept;<br />
• Qualität des energetischen Konzepts;<br />
• Funktionalität und Nutzungsqualität;<br />
• Wirtschaftlichkeit;<br />
• Innovationsgehalt.<br />
DEUTSCHER NACHHALTIGKEITSPREIS ARCHITEKTUR.<br />
Der Preis prämiert herausragende und beispielhafte Architekturleistungen,<br />
die auf Basis der drei Säulen der Nachhaltigkeit<br />
– Ökologie, Ökonomie, Soziales – entwickelt wurden. Der<br />
Preis wird seit 2013 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft<br />
für Nachhaltiges Bauen, DGNB, und mit Unterstützung<br />
durch Caparol, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten,<br />
der Bundesarchitektenkammer und der Bundesstiftung<br />
Baukultur vergeben.<br />
BEISPIELHAFTES BAUEN AKBW<br />
Um das Bewusstsein für die Baukultur im Alltag zu schärfen,<br />
lobt die Architektenkammer Baden-Württemberg seit Jahren<br />
die Auszeichnungsverfahren Beispielhaftes Bauen aus.<br />
Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur<br />
im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie<br />
Architekt:innen, Landschafts- und Innenarchitekt:innen,<br />
Stadtplaner:innen und Bauherrschaft für ihr gemeinsames<br />
Engagement auszuzeichnen.<br />
Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern,<br />
die nur noch nachzuahmen wären, sondern mehr um das<br />
Auffinden von Beispielen zum Thema „Architektur schafft<br />
Lebensqualität“.<br />
Die Architektenkammer und die Stadt <strong>Stuttgart</strong> wollen mit<br />
diesen Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein<br />
für die Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse<br />
für die positive Entwicklung geben.<br />
HUGO-HÄRING PREIS<br />
Der Hugo-Häring-Preis ist der älteste und bedeutendste Architekturpreis<br />
in Baden-Württemberg. Ausführliche Informationen<br />
hierzu im Artikel, Seite –> 16.<br />
18<br />
Fotos: FINCKH Architekten; Brigida Gonzalez; Nicolai Rapp; Jürgen Pollack<br />
Foto: Volker Schrank<br />
19
Planen Architektur & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Hotel „Bergamo, Bahnhofstraße Ludwigsburg,<br />
Architekturbüro von M, Deutscher Architekturpreis 2021<br />
(nominiert), Hugo-Häring-Auszeichnung 2020<br />
Architektur der beiden deutschen Pritzker-Preisträger:<br />
Gottfried Böhm, 1986, Mariendom in Neviges;<br />
Frei Otto, 2015 (posthum), OlympiaPark, 1972<br />
Architektur des Pritzker-Preisträgers von <strong>2023</strong>, Sir David Alan Chipperfield: James-Simon-Galerie in Berlin; Neues Museum Berlin (oben),<br />
The Hepworth Wakefield (unten)<br />
MIES VAN DER ROHE AWARD<br />
FOR EUROPEAN ARCHITECTURE<br />
Der Mies van der Rohe Award for European Architecture wird<br />
seit 1988 im Zwei-Jahres-Rhythmus für aktuelle europäische<br />
Architekturprojekte verliehen. Mit dem Preis wird zeitgenössische<br />
Architektur von hoher Qualität ausgezeichnet.<br />
Die Europäische Kommission und die Mies van der Rohe-Stiftung<br />
in Barcelona zeichnen im Rahmen des Preises jeweils<br />
auch gesondert ein junges Büro als vielversprechende Nachwuchskraft<br />
aus. Der Mies van der Rohe Award ist Teil des Programms<br />
Kreatives Europa.<br />
Die Mies van der Rohe-Stiftung in Barcelona zeichnen im<br />
Rahmen des Preises jeweils auch gesondert ein junges Büro<br />
als vielversprechende Nachwuchskraft aus. Der Mies van der<br />
Rohe Award ist Teil des Programms Kreatives Europa.<br />
Die Preisverleihung findet jeweils im Barcelona-Pavillon<br />
von Mies van der Rohe statt. Die Bundesarchitektenkammer<br />
ist berechtigt, sieben deutsche Beiträge für den Preis<br />
zu nominieren.<br />
Alle zwei Jahre würdigt die EU-Kommission herausragende<br />
Leistungen in der europäischen Architektur. Für den Mies van<br />
der Rohe Award sind die deutschen Vertreter im Architect’s<br />
Council of Europe (ACE) vorschlagsberechtigt – also die<br />
BAK, der BDA, der BDB und der VfA. Sie dürfen insgesamt<br />
sieben Projekte bei der Mies van der Rohe Stiftung in Barcelona<br />
nominieren.<br />
PRITZKER-PREIS<br />
Er gilt als „Oscar“ unter den Architekturpreisen. Die jährlich<br />
vergebene Auszeichnung ist mit 100.000 US-Dollar dotiert.<br />
Bei der Auslobung werden nicht einzelne Bauwerke honoriert.<br />
Er würdigt Architekten:innen und ihre Büros für ihr herausragendes<br />
Gesamtwerk in der Architekturgeschichte.<br />
Der Preis ist nach der Familie Pritzker benannt, deren internationale<br />
Geschäftsinteressen ihren Hauptsitz in Chicago<br />
haben. Ihr Name ist ein Synonym für Hyatt Hotels auf der<br />
ganzen Welt, deren Besitzer sie sind. Jay A. Pritzker (1922–<br />
1999) gründete den Preis zusammen mit seiner Frau Cindy.<br />
Sein ältester Sohn, Tom Pritzker, Vorsitzender und Präsident<br />
der Hyatt Foundation, erklärt: „Als gebürtige Chicagoer ist<br />
es nicht verwunderlich, dass unsere Familie ein ausgeprägtes<br />
Bewusstsein für Architektur hatte und am Geburtsort des<br />
Wolkenkratzers lebte, einer Stadt voller Gebäude, die von<br />
Architurlegenden entworfen wurden. (Louis Sullivan, Frank<br />
Lloyd Wright, Mies van der Rohe und viele andere; Anm.<br />
Redaktion). 1967 erwarben wir ein unfertiges Gebäude, aus<br />
dem das Hyatt Regency Atlanta werden sollte. Sein hoch aufragendes<br />
Atrium war äußerst erfolgreich und wurde zum<br />
Markenzeichen unserer Hotels auf der ganzen Welt. Es war<br />
sofort klar, dass dieses Design einen deutlichen Einfluss auf<br />
die Stimmung unserer Gäste und die Einstellung unserer<br />
Mitarbeiter hatte. Während uns die Architektur von Chicago<br />
die Kunst der Architektur bewusst machte, machte uns<br />
unsere Arbeit beim Entwerfen und Bauen von Hotels bewusst,<br />
welche Auswirkungen Architektur auf das menschliche<br />
Verhalten haben kann.<br />
Als wir 1978 auf die Idee angesprochen wurden, lebende Architekten<br />
zu ehren, reagierten wir darauf. Mama und Papa<br />
(Cindy und der verstorbene Jay A. Pritzker) glaubten, dass<br />
ein bedeutender Preis nicht nur ein größeres öffentliches Bewusstsein<br />
für Gebäude fördern und anregen würde, sondern<br />
auch zu größerer Kreativität innerhalb des Architektenberufs<br />
anregen würde.“<br />
Erster Preisträger, 1979, war der US-Amerikaner Phillip<br />
Johnson. <strong>2023</strong> würdigte das Komitee den englischen<br />
Architekten Sir David Alan Chipperfield für sein Lebenswerk.<br />
Bekannt in Deutschland ist Chipperfield für seine<br />
Museumswerke:<br />
- Literaturmuseum der Moderne, Marbach am Neckar,<br />
Deutschland, 2002–2006<br />
- Museum Folkwang, Essen, Deutschland, 2007–2010<br />
- Wiederaufbau Neues Museum, Museumsinsel Berlin,<br />
Deutschland, 1997–2009<br />
- Grundinstandsetzung Neue Nationalgalerie, Berlin,<br />
Deutschland, 2012–2021<br />
- James-Simon-Galerie, Museumsinsel Berlin, Deutschland,<br />
2007–2018.<br />
Die bisher einzigen Deutschen Preisträger sind:<br />
- Gottfried Böhm, 1986, bekannt für seine sakralen<br />
Gebäude und seine skulpturalen Bauten aus Beton,<br />
Stahl und Glas der Nackriegszeit; bekannteste Werk:<br />
Mariendom in Neviges;<br />
- Frei Otto, 2015 (posthum), bekannt für seine Leichtbauten<br />
und biomorphe Architektur, bekannteste Werk: Münchner<br />
OlympiaPark, 1972.<br />
Ein häufiger Kritikpunkt am Pritzker-Architekturpeis, wie er<br />
offiziell heißt, ist der männliche Fokus. Es mussten erst 25<br />
Jahre vergehen, bis der Pritzker-Preis erstmals an eine Frau<br />
vergeben wurde: Die Gewürdigte war 2004 Zaha Hadid. <br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
20<br />
Fotos: Brigida Gonzalez; Wikipedia _ seier+seier, Tiia Monto<br />
Fotos: Simon Menges<br />
21
Architektur<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
DEN RICHTIGEN ARCHITEKTEN<br />
FINDEN<br />
Bei dem Bau eines Hauses gibt es viele Dinge zu beachten.<br />
Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Wahl des richtigen<br />
Architekten bzw. der richtigen Architektin. Für beinahe jedes individuelle<br />
Bauvorhaben ist ein Architekt unabdingbar. Er plant<br />
mit Ihnen gemeinsam Ihr Vorhaben und geht detailliert auf Ihre<br />
Wünsche ein. Damit hierbei eine sehr gute Qualität gewährleistet<br />
werden kann, sollte ein Architekt bestimmte Kriterien erfüllen.<br />
So sollten Sie darauf achten, dass ein Architekt gute Referenzen<br />
mit sich bringt und bereits einige Erfahrungen im Bereich Bauplanung<br />
vorweisen kann.<br />
Eine gute Anlaufstelle für eine erste Vorauswahl bieten die Suchfunktionen<br />
der Architektenkammern. In jedem Bundesland gibt<br />
es eine Architektenkammer mit eigener Website. Dort sind alle<br />
Architekten und Architekturbüros im jeweiligen Bundesland<br />
aufgelistet und nach Fachrichtungen sortiert. In diesem Artikel<br />
erfahren Sie, was es bei der Architektenwahl zu beachten gibt.<br />
TIPPS UND KRITERIEN FÜR DIE SUCHE<br />
WAS MACHT EIN ARCHITEKT BZW. WELCHE AUFGABEN<br />
ÜBERNIMMT ER?<br />
Ein Architekt ist für die technische, funktionale, gestalterische<br />
und wirtschaftliche Planung eines Gebäudes zuständig. Das<br />
heißt: Er ist Planer und Berater bei Ihrem Bauvorhaben und<br />
begleitet Sie hierbei von Anfang bis Ende. Ein Architekt erstellt<br />
gemeinsam mit Ihnen alle nötigen Zeichnungen und Pläne für<br />
einen Bauauftrag (Eingabepläne) und geht bei Entwürfen auf<br />
Ihre individuellen Wünsche ein. Der Bau eines Hauses ist in verschiedene<br />
Phasen eingeteilt, die allesamt von einem Architekten<br />
betreut werden können. Dazu gehören die Grundlagenermittlung,<br />
Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,<br />
Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Mitwirkung bei der<br />
Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung sowie die Dokumentation.<br />
Grundsätzlich gilt: Bauherren können selbst entscheiden, welche<br />
Leistungen an den Architekten übertragen werden. In vielen Fällen<br />
kann es sinnvoll sein, sich während des gesamten Bauvorhabens<br />
von einem Architekten begleiten zu lassen. In anderen<br />
Fällen können Bauherren aber auch nur Teilaufträge an den Architekten<br />
erteilen. So werden häufig die Grundlagenermittlung,<br />
Vorplanung und Entwurfsplanung an den Architekten übergeben.<br />
Bei erfolgreicher Zusammenarbeit werden dann weitere<br />
Leistungen an den Architekten übertragen.<br />
WAS ZEICHNET EINEN GUTEN ARCHITEKTEN AUS?<br />
Ein guter Architekt geht stets auf Ihre Wünsche ein. Er findet<br />
in schwierigen Fällen Kompromisse und steht Ihnen mit Rat<br />
und Tat zur Seite. Er sollte sich genügend Zeit dafür nehmen,<br />
gemeinsam mit Ihnen Entwürfe für Ihr künftiges Eigenheim<br />
zu gestalten. Scheuen Sie sich nicht davor, Ihren Architekten<br />
so lange zu Rate zu ziehen, bis Sie wirklich zufrieden sind.<br />
Nach erfolgreicher Vorbereitung sollte der Architekt ein Leistungsverzeichnis<br />
konzipieren, in dem er alle Leistungen klar<br />
ausschreibt und Tätigkeiten konkret definiert. Auf Grundlage<br />
dieses Verzeichnisses können Handwerksbetriebe ein Preisangebot<br />
aufstellen. Der Architekt sollte Sie bei der Auswahl des<br />
besten Angebots unterstützen und beraten. Sollten Sie Ihren<br />
Architekten auch mit der Überwachung des Baus beauftragt<br />
haben, ist es seine Aufgabe, die Arbeiten auf der Baustelle zu<br />
koordinieren und gegebenenfalls Nachbesserungen anzufordern.<br />
In einer anschließenden Objektüberwachung sollte der<br />
Architekt das Objekt nochmals auf etwaige Mängel überprüfen.<br />
WO FINDE ICH DEN<br />
FÜR MICH RICHTIGEN ARCHITEKTEN?<br />
Eine gute Anlaufstelle für eine erste Vorauswahl bieten die Suchfunktionen<br />
der Architektenkammern. In jedem Bundesland gibt<br />
es eine Architektenkammer mit eigener Website. Dort sind alle<br />
Architekten und Architekturbüros im jeweiligen Bundesland<br />
aufgelistet und nach Fachrichtungen sortiert. Welche Architekten<br />
dort aufgenommen werden, entscheidet die zuständige<br />
Architektenkammer auf der Grundlage der jeweiligen Architektengesetze.<br />
Bei einem Architekten aus der Architektenkammer<br />
können Sie sich sicher sein, dass er ein abgeschlossenes Architekturstudium<br />
und häufig auch einige Jahre Berufs- und Bauerfahrung<br />
nachweisen kann.<br />
Es lohnt sich zudem, im Internet nach passenden Architekten zu<br />
suchen. Durch die Internetpräsenz des Architekten können Sie<br />
sich einen ersten Eindruck von dessen Arbeit verschaffen und<br />
schauen, ob die Aufmachung der Website Ihrem Geschmack<br />
entspricht. Des Weiteren können Sie sehen, wie das Team bzw.<br />
die Person präsentiert und welcher Schwerpunkt gesetzt wird<br />
bzw. welche Werte im Vordergrund stehen. Die größte Rolle bei<br />
der Wahl des richtigen Architekten spielen folgende Kriterien:<br />
Preis, Qualität, Nachhaltigkeit und Bauart. Qualität und Preis<br />
werden nämlich häufig gegeneinander aufgewogen. Bei einem<br />
sehr günstigen Preis müssen Sie womöglich mit Abzügen bei der<br />
Qualität der Planungsausführung rechnen. Das Ziel sollte es aber<br />
immer sein, eine ausgewogene Balance zwischen allen Kriterien<br />
zu schaffen. In der Regel ist ein hoher Erfahrungsschatz des Architekten<br />
der beste Garant für gute Qualität. Denn wer viel Bauerfahrung<br />
hat, kann auch qualitativ hochwertig arbeiten.<br />
Beim Thema Nachhaltigkeit stellt sich die Frage, wie wichtig Ihnen<br />
ein Haus mit einer nachhaltigen Nutzungsweise ist. Einen<br />
hohen Stellenwert haben dabei Maßnahmen, die auf natürliche<br />
Ressourcen, die Verwendung ökologischer Baustoffe und<br />
energieeffizientes Bauen abzielen. Sollte dieser Aspekt für Sie<br />
eine zentrale Rolle spielen, empfiehlt es sich, einen Architekten<br />
zu Rate zu ziehen, der auf nachhaltige Bauweise und Planung<br />
spezialisiert ist. Zudem kann es sinnvoll sein, einen Architekten<br />
in der Nähe Ihres Bauvorhabens zu wählen. So wird eine<br />
intensive Betreuung gewährleistet und in schwierigen Situationen<br />
kann schnell und spontan reagiert werden. Sollte bei Ihnen<br />
keine Baubetreuung notwendig sein, verliert die örtliche Nähe<br />
jedoch an Relevanz.<br />
Auch die Chemie muss stimmen, denn leider kommt kein Bauprojekt<br />
ohne Probleme und kleine Hürden aus. In solchen Situationen<br />
ist es besonders wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen<br />
Ihnen und Ihrem Architekten reibungslos funktioniert.<br />
Sie sollten sich auf Ihren Architekten verlassen können. Die<br />
Kommunikation sollte klar und zielgerichtet sein. Um herauszufinden,<br />
ob Ihr Architekt und Sie zueinander passen, sind daher<br />
Vorgespräche besonders wichtig.<br />
WAS SIND DIE VORTEILE EINES ARCHITEKTEN<br />
GEGENÜBER BAUUNTERNEHMEN?<br />
Grundsätzlich können Sie sich auch gegen einen Architekten<br />
entscheiden und stattdessen die Bauplanung einem Bauunternehmen<br />
überlassen. Ein Bauunternehmen ist sowohl für die<br />
Planung des Eigenheims als auch für die Umsetzung und Überwachung<br />
dessen zuständig. Die Baufirma kontrolliert sich somit<br />
selbst. Zudem führt die Qualität der Bausubstanz zu höheren<br />
Kosten. Darüber hinaus bauen Bauunternehmen in der Regel<br />
schlüsselfertige Häuser. Hierbei kann auf Ihre individuellen Vorstellungen<br />
und Wünsche nur bedingt eingegangen werden.<br />
Anders ist das bei einem Architekten. Ein guter Architekt geht<br />
konkret auf Ihre Wünsche ein. Er kann diese in ein realisierbares<br />
Projekt umsetzen und verwirklichen. Weiterhin arbeiten<br />
Bauunternehmen, anders als Architekten, häufig mit festen Vertragspartnern.<br />
Qualität und Preis werden hier nicht mit anderen<br />
Anbietern verglichen. Ein Architekt hingegen arbeitet unabhängig,<br />
schreibt die Leistungen selbst aus und kann Preisvergleiche<br />
durchführen. So kann er die zu erwartenden Kosten gut abschätzen.<br />
WANN SOLLTE MAN SKEPTISCH WERDEN?<br />
Bei der Wahl eines Architekten sollten Sie sich davor in Acht<br />
nehmen, an unseriöse Dienstleister zu gelangen. Stutzig sollten<br />
Sie vor allem dann werden, wenn die Kommunikation schwer<br />
und nur schleppend vorangeht, es während der Baumaßnahmen<br />
immer wieder zu Verzögerungen kommt, Mängel übersehen<br />
oder nicht vernünftig überprüft werden. Des Weiteren ist<br />
es ein schlechtes Zeichen, wenn schon bei der Planungsphase<br />
Ihre Vorstellungen nur bedingt beachtet werden, die Planung<br />
weit von Ihren ursprünglichen Wünschen und Vorstellungen<br />
abweicht und der Architekt stattdessen seine eigenen Vorstellungen<br />
durchsetzen will. Sollte der Architekt weder Referenzen<br />
noch andere Kontakte vorweisen, sollten Sie in jedem Fall sehr<br />
vorsichtig sein.<br />
Ein Warnsignal ist es auch dann, wenn keine Möglichkeit besteht,<br />
einen persönlichen Termin im Büro des Architekten zu vereinbaren<br />
und alle Absprachen nur über Telefon, E-Mail oder Fax<br />
laufen. Sie sollten keinen Vertrag mit einem Architekten unterschreiben,<br />
den Sie zuvor nicht persönlich kennengelernt haben.<br />
Fazit: Die Voraussetzung für jedes gelungene Bauvorhaben ist<br />
eine gut funktionierende Zusammenarbeit von informierten<br />
Bauherren und fähigen Architekten. Diese Zusammenarbeit gestaltet<br />
sich aus einem stetigen Dialog. Je besser Sie selbst informiert<br />
und je konkreter Ihre eigenen Vorstellungen sind, desto<br />
besser die Zusammenarbeit und der anschließende Entwurf. <br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
22<br />
Foto: contrastwerkstatt – www.stock.adobe.com<br />
23
Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
SCHWIERIGE SITUATION<br />
IM WOHNUNGSBAU<br />
KAPAZITÄTSAUSLASTUNG DER BAUWIRTSCHAFT IST<br />
RÜCKLÄUFIG, DENNOCH SINKEN DIE PREISE NICHT<br />
Bei der Planung einer Hausmodernisierung<br />
sollte man<br />
nicht vergessen, Komfort und<br />
Sicherheit für jede Lebenslage<br />
mit einzuplanen.<br />
In Baden-Württemberg wurden 2022 insgesamt 35.522 neue<br />
Wohnungen fertiggestellt, das sind 3,3 % weniger als ein Jahr<br />
zuvor. Während die Fertigstellungszahlen im Ein- und Zweifamilienhausbau<br />
um 3,9 % stiegen, gingen sie im Mehrfamilienhausbau<br />
mit minus 6,0 % spürbar zurück. „Diese Zahlen verdeutlichen<br />
die äußerst schwierige Situation im Wohnungsbau<br />
seit Beginn des Krieges in der Ukraine. Explodierende Baupreise,<br />
steigende Zinsen und eine galoppierende Inflation haben<br />
dazu geführt, dass immer mehr Aufträge kurzfristig storniert<br />
wurden. Zudem wurden zahlreiche bereits begonnene Bauvorhaben<br />
gestoppt“, erklärt Thomas Möller, Geschäftsführer der<br />
Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg.<br />
Der Rückgang der Wohnungsbaugenehmigungen um 14,5 % im<br />
ersten Quartal <strong>2023</strong> lasse befürchten, dass die Fertigstellungen<br />
in diesem Jahr erneut sinken werden. „Angesichts des eklatanten<br />
Wohnraummangels vor allem in größeren Städten und Ballungsräumen<br />
ist diese Entwicklung fatal. Die Politik muss jetzt<br />
handeln und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau<br />
umfassend verbessern. Neben der Bildung von Wohneigentum,<br />
auch als Altersvorsorge, geht es um die Schaffung dringend benötigter<br />
bezahlbarer Mietwohnungen“, so Möller.<br />
Notwendig seien laut der Bauwirtschaft eine Aufstockung der<br />
Fördermittel im sozialen Wohnungsbau und bei den KfW-Förderprogrammen<br />
für effiziente Gebäude, eine Verbesserung der<br />
degressiven Abschreibungsmöglichkeiten sowie eine Senkung<br />
der Grunderwerbsteuer. Eine Verschärfung der technischen<br />
Standards oder der Klimavorgaben darf es nur geben, wenn dies<br />
mit einer adäquaten Förderung verknüpft ist. „Um den Wohnungsbau<br />
anzukurbeln, braucht es ein ganzes Bündel zielgerichteter<br />
Maßnahmen. Die Politik ist jetzt am Zug, mutige Schritte<br />
sind gefragt. Nur so können wir die Wohnungsnot bewältigen<br />
und drohende soziale Verwerfungen verhindern“, so die abschließende<br />
Forderung von Thomas Möller.<br />
RÜCKGANG DER GRUNDERWERBSTEUER<br />
Auch die jüngsten Zahlen zur Entwicklung der Steuereinnahmen<br />
sprechen eine deutliche Sprache. So sieht sich der Zentrale<br />
Immobilien Ausschuss (ZIA) in seinen finsteren Prognosen<br />
bestätigt: „Der Rückgang der Grunderwerbsteuer um 33,6 Prozent<br />
schon in den ersten vier Monaten gibt uns eine Ahnung,<br />
welch gravierende Lücken der drastische Rückgang beim Wohnungsbau<br />
bald gesamtwirtschaftlich reißen wird“, kommentiert<br />
ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die Entwicklung. „Gleiches<br />
gilt für die nunmehr festgestellte Rezession. Denn hier liegt<br />
ebenfalls eine Ursache im Immobiliensektor. Auch der Staat<br />
zahlt nun buchstäblich den Preis für das Nein zu Investitionen.“<br />
Die „Staatsquote“ am Gut Wohnen liegt nach ZIA-Taxierungen<br />
bei 37 Prozent – weit mehr als ein Drittel der <strong>Ausgabe</strong>n werden<br />
vom Staat selbst unmittelbar, durch Finanzlasten, oder mittelbar,<br />
durch hohe Auflagen, verursacht. Angesichts ohnehin dramatischer<br />
Zins- und Kostensteigerungen verstärken hohe Steuerlasten<br />
wie die Grunderwerbsteuer den Abschreckungseffekt für<br />
Investoren zusätzlich. „Geht der Wohnungsbau tatsächlich bald<br />
gegen null, dann gibt es keine Investitionen, an denen der Staat<br />
durch Steuern partizipieren kann – und gleichzeitig rücken neue<br />
Wohnungen in noch weitere Ferne“, warnt Mattner.<br />
Er verweist auf wichtige Forderungen des ZIA: „Die Länder<br />
müssen ihre Grunderwerbsteuer-Sätze deutlich zurückfahren<br />
und Kommunen Gewinnabschöpfungsmodelle ad acta legen.“<br />
Und: „Ein großvolumiges Kreditprogramm des Bundes mit<br />
einem Zinssatz von zwei Prozent wäre jetzt ein ganz wichtiges<br />
Signal. Auch das könnte der Immobilienwirtschaft einen Push<br />
geben. Denn nicht nur bei der Grunderwerb-, sondern auch bei<br />
der Umsatzsteuer, die durch Bautätigkeit anfällt, rauschen die<br />
Einnahmen in den Keller.“<br />
Hintergrund: Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums<br />
zu den Steuereinnahmen und dem konjunkturellen Umfeld<br />
weist in den ersten vier Monaten von <strong>2023</strong> gegenüber dem Vergleichszeitraum<br />
2022 bei der Grunderwerbsteuer einen Rückgang<br />
von 33,6 Prozent aus. Der ZIA erwartet eine weitere Abwärtsentwicklung.<br />
BAUPREISE STEIGEN WEITER AN<br />
Eine rückläufige Kapazitätsauslastung der Bauwirtschaft und<br />
eine Entspannung bei den Lieferkettenproblemen sorgt zwar<br />
dafür, dass der Kostendruck etwas nachlässt. Aber die Bundesregierung<br />
rechnet in den nächsten Jahren nicht mit einem Rückgang<br />
der Baupreise. Ein Sprecher des Bundesbauministeriums<br />
sagte dazu unlängst der Mediengruppe Bayern: „Für das laufende<br />
Jahr <strong>2023</strong> wird ein Anstieg der Baupreise im Wohnungsbau<br />
von sechs Prozent erwartet, für 2024 von 2,5 Prozent.“<br />
Denn allein schon bei den Baumaterialien ist die Lage kaum<br />
besser geworden. Laut dem Hausbauportal Musterhaus.net stiegen<br />
im Schnitt die Preise der Grundmaterialien wie Kies, Sand,<br />
Steine und Beton schon von 2016 bis 2020 um zehn bis 15 Prozent.<br />
Doch durch Corona kam es teils zu wahren Preisexplosionen:<br />
Betonstahl hatte sich innerhalb eines Jahres bis 2021 um 50<br />
Prozent verteuert, Bauholz wurde von November 2020 bis Mai<br />
2021 gleich dreimal so teuer. Mittlerweile hat sich diese Entwicklung<br />
zwar abgebremst bzw. kam teilweise zum Stillstand.<br />
Holz beispielsweise kostete im Herbst 2022 wieder so viel wie<br />
zuletzt 2018, der Preis nähert sich aktuell sogar dem Vor-Corona-Niveau<br />
an, ist aber generell sehr schwankend, was den Baufirmen<br />
die Planung einfach sehr erschwert. Auch Baustahl ist<br />
2022 wieder günstiger geworden.<br />
Aber alles in allem sind die Kosten für fast alle Baumaterialien<br />
bis dato stark gestiegen – und besonders aufgrund der hohen<br />
Energiepreise ist hier kaum Änderung in Sicht. In Zahlen ausgedrückt<br />
heißt das: Die Mehrkosten nur aufgrund der Preissteigerungen<br />
beim Baumaterial und den Handwerkern belaufen sich<br />
pro Haus im Vergleich zu vor zwei, drei Jahren auf zirka 25.000<br />
bis 50.000 Euro.<br />
NEUE STAATLICHE FÖRDERUNG<br />
In der aktuellen Situation ist eine Finanzierung von Wohneigentum<br />
ohne oder mit nur wenig Eigenkapital vor allem für Familien<br />
mit kleinem oder durchschnittlichem Einkommen sehr<br />
schwierig geworden. Die Bundesregierung steuert deshalb dagegen<br />
– und plant voraussichtlich für das zweite Quartal <strong>2023</strong> eine<br />
Finanzierungsspritze für diese Schwellenhaushalte. Die neue<br />
Wohneigentumsförderung für Familien mit mindestens einem<br />
Kind ist als Nachfolger für das Ende dieses Jahres auslaufende<br />
Baukindergeld gedacht und ermöglicht zinsverbilligte KfW-Kredite<br />
von bis zu 240.000 Euro. Mit den KfW-Mitteln kann dann<br />
nicht vorhandenes Eigenkapital bei der Finanzierung ersetzt<br />
werden. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem<br />
Kind liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von<br />
60.000 Euro, für jedes weitere Kind steigt sie um 10.000 Euro.<br />
Genutzt werden kann die neue Förderung laut jüngsten Aussagen<br />
des Bundesbauministeriums allerdings nur für Neubauten,<br />
die den Standard klimafreundliches Gebäude (KFG) Basisstufe<br />
erfüllen – und die zur eigenen Wohnnutzung gedacht sind. Im<br />
Haushalt des Bundesbauministeriums wurden für die Wohneigentumsförderung<br />
Mitte November 350 Millionen Euro eingeplant.<br />
Zudem sind weitere 650 Millionen Euro vorgesehen „für<br />
die Neubauförderung für Wohngebäude“. Alle Infos zu den<br />
Standard-Programmen der KfW für Häuslebauer findet man<br />
am besten zusammengefasst auf der Seite der KfW selbst. <br />
DER STAAT KASSIERT MIT<br />
Dass die Kosten für einen Neubau dermaßen in die Höhe<br />
schnellten, liegt nicht zuletzt auch am Staat. Rund 37 Prozent<br />
des Kaufpreises von Häusern sind die Folge direkter<br />
staatlicher Abgaben und Anforderungen. Dies geht aus<br />
Berechnungen des Spitzenverbands der Immobilienwirtschaft<br />
(ZIA) hervor. ZIA- Präsident Andreas Mattner (62,<br />
CDU) sagte unlängst dem „Handelsblatt“ dazu: „Explodierende<br />
Grunderwerbsteuern, Gebühren, Gewinnabschöpfungsmodelle<br />
sowie Vorgaben und Restriktionen verursachen<br />
weit mehr als ein Drittel der Kosten. Genau hier<br />
sind die Hebel, wenn eine Wende am deutschen Wohnungsmarkt<br />
realistisch sein soll.“<br />
Und so teilen sich laut ZIA die staatlichen Einnahmen bei<br />
einem Hausbau auf:<br />
Elf Prozent für die Umsatzsteuer bei Bauleistungen. Die<br />
liegt laut ZIA- Schätzungen bei etwa elf Prozent des Kaufpreises.<br />
Hintergrund davon ist die Umsatzsteuer von meist<br />
19 Prozent, die vom Projektentwickler für empfangene<br />
Bauleistungen bezahlt werden muss.<br />
Acht Prozent für die Grunderwerbsteuer und Notarkosten<br />
Fünf Prozent für Normen und Qualitätsstandards beim<br />
Wohnungsbau. Beispiel dafür sind unter anderem Regelungen<br />
zur Barrierefreiheit, Standsicherheit, Brandund<br />
Schallschutz oder Schnee- , Sturm- und Erdbebensicherheit.<br />
Fünf Prozent für energetische Anforderungen<br />
Fünf Prozent für Vorgaben zum sozialen Wohnungsbau<br />
Drei Prozent für kommunale Auflagen (Gutachten zum Boden,<br />
zum Schall- oder Artenschutz oder Auflagen mit Blick<br />
auf Stellplätze, Fassadenmaterialien, Außenanlagen, ökologische<br />
Ausgleichsmaßnahmen, Denkmalschutz und Beleuchtungsanlagen)<br />
0,1 Prozent Baugenehmigungsgebühren<br />
djd<br />
24<br />
Bild: Lichtwolke99 – www.stock.adobe.com<br />
25
Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Bei der Planung einer Hausmodernisierung<br />
sollte man<br />
nicht vergessen, Komfort und<br />
Sicherheit für jede Lebenslage<br />
mit einzuplanen.<br />
EINE UMFASSEND GEPLANTE ELEKTROINSTALLATION<br />
MACHT NACHRÜSTUNGEN EINFACHER<br />
Die vorausschauende Planung und Installation durch einen<br />
Elektrofachbetrieb schafft gute Voraussetzungen, um eine Vielzahl<br />
von Komfort- und Sicherheitsfunktionen schnell einbauen<br />
und problemlos nachrüsten zu können. Durch Elektroinstallationsleerrohre<br />
lassen sich Elektro- und Kommunikationsleitungen<br />
jederzeit nachträglich einziehen. Eine hohe Anzahl von<br />
Steckdosen – auch in der Küche, im Bad oder an Treppen – erleichtert<br />
den Einbau von Assistenzsystemen wie Treppen- oder<br />
Wannenliften und anderen Vorrichtungen zur Höhenverstellung.<br />
Schalterdosen mit größeren Montagetiefen erlauben eine<br />
einfache Umrüstung von Schaltern auf automatisch schaltende<br />
Präsenz- oder Bewegungsmelder.<br />
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djd<br />
Viele Smart-Home-Funktionen<br />
können das Leben deutlich erleichtern<br />
und sicherer machen.<br />
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KOMFORTABEL IN JEDER LEBENSLAGE<br />
VORAUSSCHAUENDE ELEKTROPLANUNG GIBT SICHERHEIT IM EIGENEN ZUHAUSE<br />
Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt,<br />
möchte seinen Lebensmittelpunkt in jeder Situation optimal<br />
nutzen. Wie flexibel sich eine Immobilie an die persönlichen<br />
Wünsche, Vorstellungen oder veränderte Lebensumstände<br />
anpassen lässt, hängt stark von ihrer Ausstattung ab. „Deshalb<br />
lohnt es sich, bei der Planung der eigenen vier Wände von vornherein<br />
smarte Lösungen für die Haustechnik mit einzuplanen“,<br />
empfiehlt Mirko Simon, Experte der Initiative Elektro+. So lassen<br />
sich Häuser und Wohnungen leicht anpassen, wenn es gilt,<br />
körperliche Einschränkungen zu kompensieren.<br />
SICHER UND KRÄFTESCHONEND UNTERWEGS<br />
IN DEN EIGENEN VIER WÄNDEN<br />
Eine automatisierte Beleuchtung, Türkommunikationssysteme<br />
und smart vernetzte Elektrogeräte erleichtern viele alltägliche<br />
Abläufe und geben Sicherheit. Diese und eine Vielzahl anderer<br />
unterstützender Systeme und Maßnahmen werden unter dem<br />
Begriff Active Assisted Living, kurz AAL, zusammengefasst. Als<br />
Beispiele für Anwendungen, die ein gut verknüpftes Smarthome-System<br />
ermöglicht, nennt Simon automatisierte Rollläden,<br />
welche die kräftezehrende Gurtbedienung überflüssig machen,<br />
das automatische Öffnen von Türen, die intelligente Beleuchtungssteuerung<br />
durch Bewegungsmelder oder Schalter und<br />
Steckdosen mit Orientierungslichtern.<br />
Zudem lassen sich Befehle zu Szenarien zusammenfassen – etwa<br />
ein einziger Schaltbefehl, um beim Verlassen des Gebäudes alle<br />
Lichter, Elektrogeräte und die Heizung auszuschalten und zugleich<br />
alle Zugänge zu verriegeln. Welche Anforderungen das<br />
Haus oder die Wohnung bei unterschiedlichen körperlichen<br />
Einschränkungen erfüllen sollten, zeigt eine übersichtliche Tabelle<br />
in der Broschüre „Elektroinstallation im AAL-Umfeld“,<br />
die unter www.elektro-plus.com/aal kostenlos heruntergeladen<br />
werden kann. Dort gibt es auch eine Vielzahl konkreter Planungstipps<br />
für Haus- und Wohnungsbesitzer.<br />
Foto: djd/Busch-Jaeger<br />
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werden und entspannt den<br />
Sommer genießen!<br />
Unsere Stärke: Einen umfassenden<br />
und weitestgehend kostenlosen<br />
Beratungsservice rund um die Immobilie<br />
Ihre Vorteile:<br />
> Beratungsleistungen<br />
> Serviceangebote<br />
> Seminare und Veranstaltungen<br />
> Verträge und Formulare<br />
> Mitgliederzeitschrift<br />
Wir sind da für:<br />
> Hauseigentümer<br />
> Wohnungseigentümer<br />
> Vermieter<br />
> Kauf- und Bauwillige<br />
Weitere Informationen auf<br />
www.hausundgrund-stuttgart.de<br />
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VORTEILE NUTZEN<br />
26<br />
Bild: Generiert mit KI – www.stock.adobe.com<br />
27
Planen & Bauen<br />
Der Trend geht bei Garagen immer mehr zu einem<br />
individuellen Design. Namhafte Hersteller bieten heute<br />
die Möglichkeit, sich aus einer breiten Palette an Farben<br />
die gewünschte auszusuchen.<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
Unterschiedliche Dachaufbauten können auf<br />
ARCHITEKTUR.<br />
die<br />
IMMOBILIEN.<br />
Garage<br />
WOHNEN.<br />
aufgesetzt<br />
werden. Wichtig ist hier eine rechtzeitige Planung. In<br />
LIFESTYLE.<br />
den meisten Fällen ist aber auch ein nachträglicher<br />
Dachaufbau möglich.<br />
TRENDS IM GARAGENBAU<br />
DER NEUE GROSSSTADTTREND<br />
Weil der Platz in den Städten immer knapper und teurer<br />
wird, macht sich ein neuer Trend bemerkbar: Vor ihren<br />
Toren entstehen Garagenparks die z. B. als Stellplatz fürs<br />
Zweitauto genutzt werden, als Winterquartier für Motorräder,<br />
Cabriolets, Oldtimer, Bootsanleger, Fahrräder und vieles mehr.<br />
Größere Garagenparks bieten Zusatzleistungen wie beleuchtete<br />
Zufahrten, Brandmeldeanlagen und Sicherheitsvorkehrungen<br />
wie kontrollierten Zutritt oder Videoüberwachung.<br />
Als Parkraum für den eigenen Pkw oder als weiterer Stauraum<br />
für Zweiräder, Winterreifen, Mülltonnen etc. ist die Betongarage<br />
eine nützliche Investition. Idealerweise ergeben Haus und Garage<br />
dabei ein harmonisches Gesamtbild.<br />
DIE GARAGE ALS ALTERNATIVE ZUM KELLER<br />
Rund 100.000 Ein- und Zweifamilienhäuser werden jedes Jahr<br />
in Deutschland gebaut. Vor allem der zunehmend knapper werdende<br />
Wohnraum für Familien in den Städten haben in den<br />
letzten Jahren die Nachfrage nach Häusern weiter steigen lassen.<br />
Ein wichtiger Bestandteil des „Projekts Traumhaus“ ist dabei für<br />
immer mehr Baufamilien eine eigene Garage. Vor allem Fertiggaragen<br />
liegen im Trend – und lassen sich sogar online planen<br />
und konfigurieren.<br />
Garagen sind einfach „in“: Nach der jüngsten Nutzerbefragung<br />
von Musterhaus.net baut mittlerweile mehr als jeder zweite<br />
Bauherr sein Haus mit einer Garage. Keller hingegen, über Jahrzehnte<br />
für den Großteil der deutschen Bauherren absolut unverzichtbar,<br />
sind bei Bauherren nach unserer Befragung „out“<br />
wie noch nie – nur noch 29 Prozent bauen die Etage unter dem<br />
Erdgeschoss. Eine Entwicklung, die auch führende Anbieter von<br />
Fertiggaragen in Deutschland bestätigen: „Es ist tatsächlich so,<br />
dass immer mehr Bauherren auf einen teuren Keller(-aushub)<br />
verzichten und stattdessen lieber in eine große Garage investieren,<br />
weil diese günstigen zusätzlichen Lagerraum und eine ganze<br />
Reihe weiterer Vorteile bietet.“<br />
Eine neue Garage soll also in erster Linie viel Platz bieten, denn<br />
immer öfter wird bei neugebauten Häusern nicht nur auf den<br />
Keller verzichtet, sondern auch auf geräumige Dachböden. Bei<br />
Baufamilien sind daher Breit- oder Großraumgaragen oder Garagen<br />
mit Anbau aktuell sehr gefragt. Diese punkten mit großzügigem<br />
Raum für den Pkw und gleichzeitig mit jeder Menge<br />
Stauraum und Abstellfläche für Spielzeug, Zweiräder und Co.<br />
MODERNE GARAGEN –<br />
MEHR ALS NUR „UNTERSTELLPLATZ“<br />
Als Ersatz für den Keller oder den Dachboden ist eine Garage<br />
heute generell weit mehr als ein überdachter Parkplatz, der das<br />
Auto „nur“ vor Wind und Wetter sowie Diebstahl schützt. Gern<br />
genutzt wird sie beispielsweise auch als Hobbyraum, Werkstatt<br />
oder Lagerplatz – die Möglichkeiten der sogenannten Nebennutzung<br />
sind zahlreich. Oder sogar als zusätzliche Terrasse (auf<br />
dem Dach) bzw. als das kleine Stück Extra-Natur. Vor allem in<br />
sehr dichtbebauten urbanen Gebieten wird immer häufiger eine<br />
Dachbegrünung gewünscht.<br />
Auch mit der eher schlichten „Stahlblech-Beton“-Optik, die<br />
manch einer noch aus seiner Kindheit kennt, haben moderne<br />
Beton-Garagen nicht mehr viel zu tun. Wichtig sind nämlich gerade<br />
jüngeren Garagenbesitzern immer öfter ein ansprechendes<br />
Design und technische Raffinessen. Eine Fertiggarage ist heutzutage<br />
in der Regel mit einem modernen, elektrisch betriebenen<br />
Sektionaltor ausgestattet, bei Putz und Farbe dem Eigenheim<br />
perfekt angeglichen und auf Wunsch mit intelligenter Technik<br />
zu bedienen, beispielweise einer smarten Steuerung per App.<br />
VORTEIL FERTIGGARAGE<br />
Entscheidet man sich für eine Garage, hat man grundsätzlich<br />
die Wahl zwischen einer klassisch gemauerten Variante oder<br />
einer Fertiggarage, die weitgehend im Werk des Herstellers vorgefertigt<br />
und dann meist im Stück geliefert wird. Fertiggaragen<br />
überzeugen vor allem mit einem günstigeren Preis und einer<br />
deutlich schnelleren Montage. Zudem sind sie in nahezu jeglicher<br />
Hinsicht nach Wünschen der Kunden anpassbar in Größe,<br />
Form, Farbe und Ausstattung – und deshalb bei den Kunden<br />
sehr beliebt.<br />
Fertiggaragen werden innerhalb eines Tages montiert und können<br />
dann sofort genutzt werden. Gerade in Zeiten von Handwerkermangel<br />
bieten Fertiggaragen noch einen weiteren Vorteil:<br />
Man hat nur einen Ansprechpartner und muss sich nicht mit<br />
bis zu 13 verschiedenen Handwerkern für den Garagenbau beschäftigen.<br />
FORM UND FUNKTION IN PERFEKTER HARMONIE<br />
Eine Garage ist natürlich in erster Linie ein funktionales Zweckgebäude.<br />
Aber auch eine Fertiggarage muss dabei keine graue<br />
Maus sein: Sie kann individuell gestaltet und somit perfekt auf<br />
das Eigenheim abgestimmt werden. Der Trend geht bei Fertiggaragen<br />
immer mehr zu einem individuellen Design. Namhafte<br />
Hersteller bieten heute die Möglichkeit, sich aus einer breiten<br />
Palette an Farben die gewünschte auszusuchen, entweder passend<br />
zur Fassade des Hauses oder gegebenenfalls auch kontrastierend.<br />
Selbst sehr kräftige Farbakzente sind heute möglich.<br />
In puncto Optik setzen führende Hersteller damit echte Trends<br />
bei Fertiggaragen und ermöglichen zudem eine perfekte farbliche<br />
Abstimmung der Außenwände, des Tores, der Fensterrahmen<br />
und der Türen – denn die Accessoires gibt es ebenfalls in<br />
verschiedenen Varianten. Das Beste dabei: die umfassende Vielfalt<br />
kann bei praktisch allen Fertiggaragen-Modellen zur Anwendung<br />
kommen!<br />
Das Garagendach muss auch nicht immer ein Flachdach sein,<br />
analog zum Hausdach können bei Fertiggaragen unterschiedliche<br />
Dachaufbauten problemlos auf die Garage aufgesetzt werden.<br />
Egal ob Satteldach, Walmdach oder Pultdach, wichtig ist<br />
hier eine rechtzeitige Planung. In den meisten Fällen ist aber<br />
auch ein nachträglicher Dachaufbau möglich. Ein modernes,<br />
platzsparendes Sektionaltor sorgt für Komfort sowie moderne<br />
Optik. Und auch da haben Sie die Wahl: Viele Unternehmen bieten<br />
Garagentore in einer Vielzahl unterschiedlicher Farben an!<br />
Viele Garagentypen sind auch in den Designlinien-Varianten<br />
Serif, Sinus, Segmentbogen und Vela erhältlich. Mit runden<br />
oder zackigen Aufbauten lassen sich deutliche optische Akzente<br />
setzen, die aus der klassischen Beton-Fertiggarage eine individuelle<br />
Design-Lösung zaubern.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
AUSSTELLUNG<br />
MIT BERATUNG<br />
zusätzlich Samstags<br />
8.30 - 12.30 Uhr<br />
(von April bis<br />
September)<br />
28<br />
Foto: sveta – www.stock.dobe.com<br />
Fotos: Frank/Dariusz Jarzabek – www.stock.dobe.com<br />
29
Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
SO GELINGT EIN HAUS-<br />
KAUF IMMER NOCH<br />
TIPPS ZUR IMMOBILIENFINANZIERUNG IN ZEITEN STEIGENDER ZINSEN<br />
Die Zinswende hat im letzten Jahr so richtig Fahrt aufgenommen:<br />
Inzwischen haben sich die Zinsen für die Baufinanzierung<br />
verdreifacht. Dazu kommt eine zunehmende Verunsicherung<br />
durch Inflation, eine ungewisse Zukunft in der<br />
Energieversorgung und schwankenden Zinsen – bei gleichbleibend<br />
hohen Immobilienpreisen. Dennoch ist es mit der richtigen<br />
Planung und dem richtigen Vorwissen möglich, Ihren Immobilienkredit<br />
trotz der aktuellen Zinsen zu stemmen.<br />
DIE AKTUELLE SITUATION: WAS BEDEUTEN DIE STEIGEN-<br />
DEN BAUZINSEN FÜR DIE IMMOBILIENFINANZIERUNG?<br />
Der Wunsch nach finanzieller Sicherheit ist in der derzeitigen<br />
Situation groß. Die aktuelle Zinslage bei Immobilienkrediten<br />
lässt momentan allerdings viele Menschen zweifeln, ob die Baufinanzierung<br />
und damit der Kauf einer Immobilie sinnvoll ist.<br />
Die Zinsen sind derzeit ständig in Bewegung und bieten kaum<br />
Sicherheit, ob sie fallen oder weiter ansteigen. Mögliche Mehrkosten<br />
durch steigende Zinssätze zeigen sich in folgender Beispielrechnung.<br />
Die gestiegenen Zinsen bedeuten in dem Beispiel eine Mehrbelastung<br />
von 690 Euro pro Monat durch den Zinsanstieg. Steigende<br />
Zinsen bedeuten Mehrkosten für Baukredite. Personen, die<br />
nach Ende ihrer Kreditlaufzeit auf eine Anschlussfinanzierung<br />
angewiesen sind, leiden unter den steigenden Zinssätzen. Daher<br />
ist es in der aktuellen Situation wichtig, genau zu berechnen und<br />
zu planen, wie Ihre Finanzierung am besten umsetzbar ist.<br />
Aber auch, wenn das aktuell ein realistisches Beispiel ist, gibt es<br />
Wege, den Zinsanstieg durch andere Maßnahmen abzufedern<br />
und sich trotzdem den Traum eines eigenen Hauses oder einer<br />
Eigentumswohnung zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Immobilienfinanzierung,<br />
auch bei gestiegenen Zinsen, weiterhin<br />
möglich ist und was Sie bei der Planung Ihrer Finanzierung beachten<br />
sollten.<br />
Beispielrechnung: Darlehensbetrag 360.000 €<br />
Beispiel 1: Bauzinsen<br />
vor dem Zinsanstieg<br />
Zinsstand ca. 2020<br />
1,2 % p.a.<br />
ergibt einen Zinsbetrag von<br />
monatlich: 360 Euro<br />
Beispiel 2: Bauzinsen<br />
nach dem Zinsanstieg<br />
Zinsstand ca. 2022<br />
3,5 % p.a.<br />
ergibt einen Zinsbetrag von<br />
monatlich: 1.050 Euro<br />
Planung: Was ist bei der Planung der Finanzierung zu beachten?<br />
Eine Immobilie ist meist eine einmalige Investition im Leben.<br />
Deshalb haben nur die wenigsten Menschen eigene Erfahrungen,<br />
was bei der Immobilienfinanzierung und den dazugehörigen<br />
Zinsen zu beachten ist. Umso grundlegender ist es daher,<br />
möglichst früh mit der Planung zu beginnen. Das Budget ist dabei<br />
einer der wichtigsten Punkte. Denn die aktuellen Zinsen für<br />
einen Immobilienkredit verunsichern viele Menschen.<br />
DAS EIGENE HAUS FINANZIEREN: DIE BUDGETPLANUNG<br />
In einem ersten Schritt finden Sie heraus, was Sie sich leisten<br />
können. Das Budget selbst besteht aus dem Eigenkapital und<br />
dem Immobilienkredit. Die Höhe des Kredits berechnet sich individuell<br />
aus Ihren persönlichen Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n. Die<br />
Faustregel: Die Monatsrate für den Immobilienkredit sollte nicht<br />
mehr als 35 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens betragen.<br />
Eine zentrale Rolle spielt bei der Finanzierungsberechnung<br />
das Eigenkapital. Es hilft, die monatlichen Raten zu senken.<br />
WIE FINDE ICH HERAUS, WELCHEN BETRAG<br />
ICH MIR LEISTEN KANN?<br />
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viel Ihres monatlichen<br />
Budgets Sie in den Immobilienkredit samt Zinsen investieren<br />
können, ist es hilfreich, eine Liste der ständigen Belastungen zu<br />
erstellen. Die sogenannten Lebenshaltungskosten unterteilen<br />
sich in zwei Bereiche:<br />
1. Private Konsumausgaben (z. B. Lebensmittel, Miete,<br />
Kleidung, Hygiene & Gesundheit, etc.)<br />
2. Sonstige <strong>Ausgabe</strong>n (z. B. Versicherungen, Kredite,<br />
Bewirtschaftungskosten einer Immobilie, etc.)<br />
Nachdem Sie die Summe dieser Belastungen errechnet haben,<br />
analysieren Sie, welche <strong>Ausgabe</strong>n verzichtbar sind. Häufig finden<br />
sich dabei vermeidbare Kosten, z. B. eine ungenutzte Mitgliedschaft<br />
im Fitnessstudio, überflüssige Abonnements oder Versicherungen,<br />
die Sie nicht mehr benötigen. Aber Achtung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
oder die Risikolebensversicherung<br />
sind wichtig, um die Finanzierung Ihrer Immobilie zu sichern.<br />
EIGENKAPITAL: WELCHE ROLLE SPIELT DAS<br />
EIGENKAPITAL BEI DER IMMOBILIENFINANZIERUNG?<br />
Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto wahrscheinlicher ist<br />
die Zusage für den Immobilienkredit und desto geringer ist das<br />
Finanzierungsrisiko. In der Regel profitieren Sie von günstigeren<br />
Bauzinsen, da ein hoher Anteil an Eigenkapital das Ausfallrisiko<br />
für die Bank reduziert. Steigenden Bauzinsen können Sie so<br />
entgegenwirken. Eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital<br />
ist ebenfalls möglich. Für die sogenannte 110 % Finanzierung<br />
müssen Sie allerdings eine äußerst gute Bonität nachweisen.<br />
Zudem muss die Immobilie in einem guten Zustand sein und<br />
sich in einer attraktiven Lage befinden. Die Voraussetzungen für<br />
die vollumfängliche Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital<br />
sind also sehr hoch. Zu wissen, was man sich leisten kann, erleichtert<br />
die Suche nach der Traumimmobilie.<br />
WAS FÄLLT ALLES UNTER DAS EIGENKAPITAL?<br />
Grundsätzlich lassen sich bei der Immobilienfinanzierung drei<br />
Kategorien von Eigenkapital unterscheiden:<br />
1. Bargeld, Wertpapiere und Grundstück: Unter das klassische<br />
Eigenkapital fallen alle Ersparnisse auf Ihren Konten, Bargeld<br />
sowie Wertpapiere und Investmentfonds. Auch Lebensversicherungen,<br />
Immobilien oder bereits bezahlte Baugrundstücke werden<br />
auf das Eigenkapital angerechnet.<br />
2. Eigenleistung: Als Eigenleistungen rechnen Sie solche Arbeiten<br />
an, die Sie eigenständig an der Immobilie vornehmen. Hier<br />
ist es wichtig, wirklich nur solche Arbeiten zu übernehmen, die<br />
Sie, Freunde und Familie wirklich selbst erledigen, z. B. Malerarbeiten.<br />
Zu viele oder zu handwerkliche Aufgaben sind Handwerkern<br />
zu überlassen. Eigene Tätigkeiten müssen Sie bei der<br />
Bank nachweisen. Diese rechnet den Stundenlohn der Handwerker,<br />
den Sie durch die Eigenleistung eingespart haben, auf das<br />
Eigenkapital an. Einen guten Richtwert bieten dabei Kostenvoranschläge<br />
von lokalen Handwerksunternehmen, an deren Lohnkosten<br />
Sie sich bei der Kalkulation orientieren können.<br />
3. Zugeteilter Bausparvertrag: Der Bausparvertrag gilt nur dann<br />
als Eigenkapital, wenn er zum Zeitpunkt der Finanzierung zugeteilt<br />
wird. Die Zuteilung bedeutet, dass Sie die Mindestansparzeit<br />
sowie das Mindestguthaben des Vertrags erreicht haben. Ein<br />
Vorteil bei der Anrechnung des Bausparvertrags liegt in der Flexibilität,<br />
denn Sie können frei darüber entscheiden, ob und wie<br />
viel der Summe Sie für die Baufinanzierung einbringen möchten.<br />
WIE VIEL EIGENKAPITAL BENÖTIGEN SIE FÜR<br />
EINE IMMOBILIENFINANZIERUNG?<br />
Eine Faustregel besagt, dass Sie mindestens die Kaufnebenkosten<br />
der Immobilie als Eigenkapital zur Verfügung haben sollten.<br />
Das sind etwa 12 bis 15 % des Kaufpreises. Andere Tipps zur<br />
Baufinanzierung besagen, mindestens 20 bis 30 % des Immobilienwertes<br />
zuzüglich der Nebenkosten des Kaufs als Eigenkapital<br />
vorzuweisen. In jedem Fall gilt: Je mehr Eigenkapital Sie einbringen,<br />
desto sicherer ist die gesamte Finanzierung aufgestellt. Doch<br />
Achtung: Der Kaufpreis entspricht nicht zwingend dem Finanzierungspreis.<br />
Gerade bei älteren Objekten sind Renovierungen<br />
oder Modernisierungen häufig unabdingbar. Eine Nachfinanzierung<br />
ist in diesem Fällen teuer.<br />
Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Familie darüber, inwiefern<br />
sie Sie beim Immobilienkredit bzw. den dazugehörigen Zinsen<br />
unterstützen können. Ein Vorgriff auf das Erbe oder das Einbringen<br />
des Elternhauses als Sicherheit sind dabei gern gewählte<br />
Varianten. Ebenfalls sinnvoll ist eine Beratung durch einen Experten,<br />
um Ihre Möglichkeiten durchzusprechen und zu sehen,<br />
was mit Ihrem Budget möglich ist.<br />
SECHS TIPPS, WIE IHRE BAUFINANZIERUNG<br />
TROTZ STEIGENDER ZINSEN ERFOLGREICH IST<br />
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Baufinanzierung abzusichern.<br />
Wichtig sind grundlegende Gedanken und Überlegungen<br />
zum finanziellen Spielraum. Wir geben Ihnen 6 Tipps,<br />
wie Sie Ihren Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen<br />
können in Zeiten von steigenden Zinsen.<br />
1. Die passende Immobilie suchen und finden. Überlegen Sie<br />
sich gut, welche Ansprüche Sie im Moment an eine Immobilie<br />
stellen. Reicht das Budget gerade nicht für das freistehende Einfamilienhaus,<br />
sollten Sie überlegen, ob die Familie nicht auch<br />
in einem Doppelhaus oder Reihenhaus glücklich sein kann.<br />
Grundsätzlich gelten die eigenen vier Wände immer noch als<br />
sicherste Altersvorsorge, doch muss der Traum auch bezahlbar<br />
sein und im Budget liegen.<br />
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Foto: Vasyl– www.stock.adobe.com<br />
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Finanzierung<br />
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
2. Nebenkosten bei der Finanzierung richtig einplanen und kalkulieren.<br />
Neben den steigenden Hypothekenzinsen gibt es eine<br />
Reihe weiterer Kosten, die neben dem eigentlichen Preis der Immobilie<br />
auf Sie zukommen:<br />
Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 % des Immobilienpreises)<br />
• Grunderwerbssteuer (ca. 3,5 bis 6,5 % des Immobilienpreises)<br />
Maklerprovision (gleichmäßig aufgeteilt auf die Parteien,<br />
ca. 3 bis 7 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer)<br />
• Ggf. Kosten für die Renovierung bzw. Modernisierung<br />
der Immobilie<br />
Weitere Nebenkosten, z. B. Versicherung, Gutachterkosten,<br />
Kosten für die Erschließung des Grundstücks, Abriss bestehender<br />
Gebäude auf dem Grundstück. Genauso wie bei den Kosten<br />
für die Finanzierung der eigentlichen Immobilie gilt auch bei<br />
den Nebenkosten: Planen Sie realistisch. Gerade bei den aktuellen<br />
Zinssätzen für die Immobilienfinanzierung ist eine Nachfinanzierung<br />
teuer. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden<br />
Sie unnötige Kosten.<br />
3. Zinssicherheit schaffen. Bei der Immobilienfinanzierung ist<br />
ein niedriger Zinssatz besonders wichtig. Aufgrund der Höhe<br />
der Kreditsumme besteht ein höheres Risiko als bei vielen anderen<br />
Krediten. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, sich<br />
gegen das Risiko eines Zinsanstiegs abzusichern:<br />
Bausparvertrag einbringen, Verträge mit langer Zinsbindung<br />
wählen, mit steigenden Gehältern kalkulieren.<br />
4. Auf flexible Konditionen des Kredits achten. Gerade in Zeiten<br />
steigender Hypothekenzinsen ist es wichtig, die Konditionen Ihrer<br />
Baufinanzierung genau zu überprüfen. Da die Finanzierung<br />
vorwiegend über einen Zeitraum von mehreren Jahren läuft, ist<br />
Flexibilität dabei ein wichtiges Thema. Lebenssituationen, Pläne<br />
sowie finanzielle Möglichkeiten ändern sich oft im Laufe dieser<br />
Spanne, was flexible Raten und Sondertilgungen relevant macht.<br />
So lassen sich z.B. Monatsraten erhöhen, wenn Sie mehr Budget<br />
zur Verfügung haben und den Kredit schneller tilgen möchten.<br />
Genauso gilt dies im umgekehrten Fall.<br />
Sondertilgungen bieten zusätzliche Flexibilität. Diese Option bietet<br />
sich zum Beispiel an, wenn Sie hohe Steuerrückzahlungen oder<br />
eine Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erwarten. Mit Sondertilgungen<br />
zahlen Sie höhere Beträge auf einen Schlag zurück.<br />
5. Auf staatliche Förderung zurückgreifen. Beim Kauf oder Bau<br />
einer Immobilie bietet der Staat im Rahmen der Förderoptimierung<br />
einige Hilfsmittel an, die Sie beantragen können. Dabei<br />
profitieren Sie z. B. von:<br />
• Neue Wohnungsbauprämie<br />
• Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers<br />
• Wohn-Riester<br />
• Zinsvergünstigte KfW-Bank-Kredite.<br />
Auch beim Rückgriff durch staatliche Fördermittel gilt: Je früher<br />
Sie mit dem Sparen anfangen, desto mehr Budget kommt schlussendlich<br />
für die Finanzierung zusammen. Es lohnt sich also, sich<br />
rechtzeitig mit den Optionen zu beschäftigen, die Ihnen dabei<br />
zur Verfügung stehen.<br />
6. Finanzielle Puffer für potenzielle Engpässe planen. Bei der<br />
Kalkulation Ihres Budgets für die Immobilienfinanzierung sind<br />
finanzielle Puffer wichtig. Unerwartet hohe <strong>Ausgabe</strong>n, z. B. für<br />
die Behebung unentdeckter Baumängel, fangen Sie so auf. Auch<br />
außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong>n, die unabhängig von der Immobilienfinanzierung<br />
und den dazugehörigen Zinssätzen aufkommen,<br />
machen Rücklagen wichtig. Grundsätzlich empfiehlt es sich,<br />
zwei bis drei Monatsgehälter als Absicherung zur Verfügung zu<br />
haben.<br />
FINANZIERUNGSAUFBAU:<br />
WIE SIEHT DER KLASSISCHE AUFBAU EINER<br />
VOLLSTÄNDIGEN IMMOBILIENFINANZIERUNG AUS?<br />
Bei der Finanzierung von Immobilien ist es hilfreich, sich in der<br />
Planungsphase an der 20 – 30 – 50 Regel zu orientieren. Diese<br />
besagt, dass die <strong>Ausgabe</strong>n des monatlichen Nettoeinkommens<br />
in drei Kategorien aufzuteilen sind: 20 % der <strong>Ausgabe</strong>n entfallen<br />
vorzugsweise auf das Sparen oder die Tilgung von Schulden,<br />
30 % auf persönliche Bedürfnisse und 50 % auf Grundbedürfnisse.<br />
Der Aufbau der Finanzierung setzt sich in der Regel wie folgt<br />
zusammen:<br />
1. Planung der Finanzierung<br />
2. Festlegung der monatlichen Finanzierungsrate basierend<br />
auf dem individuellen Budget<br />
3. Auswahl geeigneter Immobilien und Festlegung auf<br />
ein Objekt<br />
4. Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen (z. B. Banken,<br />
Sparkasse Bausparkasse LV) und Anspruch auf staatliche<br />
Fördermittel prüfen<br />
5. Aufsetzen und Unterzeichnen des Kaufvertrags<br />
6. Ggf. Planung der Anschlussfinanzierung.<br />
Zeitlich bildet der Übergang in die Rente den Zeitpunkt, an dem<br />
die Finanzierung Ihrer Immobilie abgeschlossen sein sollte. Im<br />
Schnitt dauert eine vollständige Immobilienfinanzierung etwa<br />
15 bis 35 Jahre. Aus diesen beiden Faktoren lässt sich die angestrebte<br />
monatliche Tilgungsrate berechnen.<br />
Fazit: Lassen Sie sich nicht von Ihrem Traum abhalten. Die Zinsen<br />
beim Hauskauf steigen – das allein ist allerdings kein Grund,<br />
sich von einer Immobilienfinanzierung abhalten zu lassen. Voraussetzung<br />
für eine erfolgreiche Baufinanzierung ist jedoch, dass<br />
Sie realistisch kalkulieren. Die Kosten der Immobilie sowie planbare<br />
und unvorhersehbare Nebenkosten sollten Sie ebenso einbeziehen<br />
wie mögliche Änderungen der Lebensumstände, z. B.<br />
Jobverlust oder Kinderwünsche.<br />
Vor allem aber gilt: Lassen Sie sich von steigenden Bauzinsen<br />
nicht verunsichern. Wie sich das Zinsniveau entwickelt, können<br />
selbst Experten nicht voraussagen. Daher sollten Sie nicht<br />
zögern, wenn Sie Ihre Traumimmobilie bereits gefunden haben,<br />
denn die ist letztlich die beste Altersvorsorge.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
Wer eine Immobilie ganz abbezahlt hat, bekommt als Älterer<br />
bei vielen Banken und Sparkassen vielfach keinen<br />
Kredit, denn die Geldhäuser verschanzen sich hinter der<br />
EU-Kreditrichtlinie, die angeblich so etwas unmöglich macht.<br />
Nicht wenige Rentnerinnen und Rentner und Pensionäre leben<br />
im goldenen Käfig. Das schöne, gepflegte Haus mit großem Garten<br />
ist längst abbezahlt. Aber die monatlichen Einkünfte sind<br />
zu klein, um eine neue Heizung einzubauen und das Dach zu<br />
isolieren, sich jedes Jahr eine großartige Kreuzfahrt zu gönnen,<br />
eine vernünftige Pflegekraft zu Hause anzustellen oder ein gut<br />
ausgestattetes Wohnmobil zu kaufen. Das Haus, in dem sie leben,<br />
wollen sie natürlich nicht verkaufen, sondern dort wohnen<br />
bleiben. Und oft gibt es kein Darlehen bei der Bank, weil sie zu<br />
alt sind – oder weil ein normales Darlehen mit Tilgung einfach<br />
zu teuer ist.<br />
Doch gibt es eine Altersgrenze für einen Immobilienkredit?<br />
In der Praxis nehmen Banken häufig das 75. Lebensjahr als<br />
Richtschnur. Bis dahin sollte der Kredit getilgt sein. Aber es gibt<br />
durchaus auch Tilgungsziele jenseits des 80. Lebensjahres. Anhand<br />
der maximalen Laufzeit ermittelt die Bank dann das mögliche<br />
Kreditvolumen und den Tilgungssatz. Gut möglich, dass von<br />
RENTE REICHT<br />
NICHT?<br />
DARLEHEN FÜR ÄLTERE IMMOBILIENBESITZER<br />
älteren Kunden dann eine höhere Tilgung verlangt wird oder es<br />
weniger Kredit gibt, als man möchte. Prinzipiell kann man einen<br />
Kreditvertrag auch noch über 75 unterschreiben. Dann aber<br />
meist mit limitierter Kredithöhe, zum Beispiel 25.000 Euro. Und<br />
dazu muss auch die Bonität exzellent sein.<br />
SO PLANEN SIE EINEN Ü50-KREDIT<br />
Wer seinen Kredit über den Renteneintritt hinaus tilgen muss,<br />
sollte sich eine möglichst große Flexibilität sichern. Dazu gibt es<br />
verschiedene Optionen.<br />
Beispiel 1: Flexible Tilgung vereinbaren. Lassen Sie sich eine<br />
mögliche Änderung der Tilgungshöhe während der Kreditlaufzeit<br />
vertraglich zusichern. Es sollte möglich sein, den Tilgungssatz<br />
zwei-, drei- oder viermal während der Laufzeit kostenlos<br />
anzupassen. So könnten Sie etwa mit einer hohen Tilgung starten<br />
und diese mit Renteneintritt je nach Einkommenssituation<br />
zurückfahren.<br />
Beispiel 2: Sondertilgung vereinbaren. Gerade wenn im Alter<br />
Kapitalanlagen fällig werden, Kapitallebensversicherungen etwa<br />
oder Bausparverträge, kann es sinnvoll sein, diese auf den Kredit<br />
einzuzahlen. Sondertilgungen sind oft bis fünf Prozent im Jahr<br />
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Foto: ViDi Studio – www.stock.adobe.com<br />
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Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
kostenlos möglich. Versuchen Sie, eine möglichst hohe Sondertilgung<br />
auszuhandeln, wenn Sie bereits wissen, dass derlei Sondereinnahmen<br />
fließen werden.<br />
Beispiel 3: Übergang ins neue Zuhause regeln. Nicht selten existiert<br />
bei einem Umzug im Alter eine bisherige Immobilie, die<br />
dann verkauft werden soll. Zur Zwischenfinanzierung eignet<br />
sich hier ein variables Darlehen, dessen Zins zwar meist etwas<br />
höher ist und mit dem Marktzins schwankt, das dafür aber jederzeit<br />
zurückgezahlt werden kann.<br />
Beispiel 4: Laufzeit und Tilgung richtig wählen. In der Regel<br />
gehen kürzere Laufzeiten mit niedrigeren, längere mit höheren<br />
Zinsen einher. Im Alter empfehlen sich dennoch längere Laufzeiten,<br />
zum Beispiel 15 Jahre oder mehr, um unnötige Zinsrisiken<br />
zu vermeiden. Wenn der Kredit ohnehin nicht zu Lebzeiten<br />
abbezahlt werden soll, kann man versuchen, die Tilgung<br />
so niedrig wie möglich anzusetzen. Das verschafft mehr finanziellen<br />
Freiraum.<br />
FINANZIERUNGSBEDARF ERMITTELN<br />
Zunächst gilt es, den genauen Bedarf zu ermitteln. Steht eine<br />
konkrete Investition an, etwa die Erneuerung von Dach oder<br />
Heizung, oder der behindertengerechte Umbau des Bades? Ein<br />
passend zugeschnittener Immobilienkredit ist für Finanzexperten<br />
dann fast immer die erste Wahl. Verrentungsmodelle wie<br />
Leibrente oder Teilverkauf sind hingegen ungünstiger. Banken<br />
finanzieren in der Regel problemlos Immobilien bis zu einer Beleihungsgrenze<br />
von 80 Prozent. 20 Prozent des Beleihungswertes<br />
müssen Sie also selbst mitbringen. Wer mehr Eigenkapital einbringt,<br />
erleichtert der Bank die Entscheidung und bekommt oft<br />
auch bessere Konditionen.<br />
Tendenziell werden Banken höhere Sicherheiten verlangen, je<br />
älter Kreditnehmer sind. Dazu können etwa Lebensversicherungen,<br />
Bausparverträge, betriebliche Altersvorsorge oder sonstige<br />
Kapitalanlagen gehören, die bei Fälligkeit auf den Kredit eingezahlt<br />
werden. Passend dazu sollten entsprechende Sondertilgungen<br />
vereinbart werden. Auch weitere Immobilien, Grundstücke,<br />
Wertpapiere oder Edelmetalle können als Sicherheit dienen.<br />
Der Übergang in die Rente ist oft ein kritischer Zeitpunkt. Denn<br />
hier kann das verfügbare Einkommen teilweise erheblich sinken,<br />
gleichzeitig steigen oft die Gesundheitskosten. Nicht umsonst<br />
lautet die generelle Empfehlung, Kredite möglichst bis zur Rente<br />
abzuzahlen. Zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit der Bank hilft<br />
eine detaillierte Vorabberechnung, wie sich das Einkommen<br />
durch Renten, Zusatzrenten oder sonstige Versicherungen entwickeln<br />
wird.<br />
Hilfreich kann es auch sein, den Kreditvertrag gemeinsam mit einem<br />
jüngeren Partner zu unterschreiben, etwa dem Lebenspartner<br />
oder Kindern. Diese können auch als Bürgen auftreten. Und<br />
wer bereits ein Testament aufgesetzt hat, kann der Bank gegenüber<br />
dokumentieren, dass die Nachfolge geregelt ist. Mitunter<br />
kommt auch eine Restschuldversicherung in Frage. Diese übernimmt<br />
die restlichen Raten, falls der Kreditnehmer vorher stirbt.<br />
Verbraucherschützer sehen jedoch deren Kosten-Nutzen-Verhältnis<br />
kritisch.<br />
MÖGLICHST LANGE ZINSBINDUNGSZEIT WÄHLEN<br />
Seniorinnen und Rentner sollten eine möglichst lange Zinsbindungszeit<br />
wählen. Dadurch lassen sich zum einen die Gesamtkosten<br />
des Darlehens senken. Zum anderen verringert sich auch<br />
das Risiko, dass die Raten der Anschlussfinanzierung unbezahlbar<br />
werden, sollten die Baufinanzierungszinsen in der Zwischenzeit<br />
weiter steigen. Läuft die Zinsbindungszeit Ihres Immobiliendarlehens<br />
aus, ist die Prolongation auch eine Möglichkeit, wie<br />
es danach mit Ihrer Finanzierung weitergehen kann.<br />
Im Idealfall sollten Sie ein Volltilger-Darlehen aufnehmen. Bei<br />
einem solchen gilt die Zinsbindungszeit bis zum Ende der kompletten<br />
Laufzeit – also bis zur vollständigen Rückzahlung der<br />
Darlehenssumme. Kommt das abbezahlte Eigenheim in die Jahre,<br />
kann nochmals Kapitalbedarf entstehen – beispielsweise für<br />
neue Fenster, eine neue Heizung oder den Umbau zur Barrierefreiheit.<br />
Wer nur ein kleineres Sanierungsvorhaben verwirklichen<br />
möchte, kann dafür ein Modernisierungsdarlehen aufnehmen,<br />
das er idealerweise innerhalb von zehn Jahren zurückzahlt.<br />
Für ein solches ist keine Eintragung einer Grundschuld im<br />
Grundbuch erforderlich.<br />
Soll ein größeres Vorhaben oberhalb von 20.000 Euro realisiert<br />
werden und man hat nicht genug eigene Mittel, kommt ein Annuitätendarlehen<br />
infrage. Die Chancen, ein solches zu bekommen,<br />
stehen gut, da die Banken bei der Bonitätsprüfung des<br />
Kunden die durch eine Modernisierungsmaßnahme erzielte<br />
Wertsteigerung der Immobilie berücksichtigen dürfen.<br />
Eine Alternative zu Bankdarlehen stellen für Darlehensinteressenten<br />
– und damit auch für Senioren und Rentnerinnen –<br />
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dar. Diese<br />
staatliche Bank bietet Privatpersonen unabhängig vom Alter<br />
zinsgünstige KfW-Darlehen und Zuschüsse an. Eigentümerinnen<br />
und Eigentümer, die ihren vorhandenen Wohnraum barrierefrei<br />
gestalten möchten, können Mittel aus dem Programm<br />
„Altersgerecht Umbauen“ erhalten.<br />
SPEZIELLE KREDITANGEBOTE FÜR SENIOREN<br />
Für die besonderen Bedürfnisse von Senioren hat die Kreditwirtschaft<br />
erste spezielle Angebote entwickelt. Eines davon hat die<br />
DZ-Privatbank in Luxemburg für die Volks- und Raiffeisenbanken<br />
aufgesetzt. Es wird von etwa 100 der 800 Genossenschaftsinstitute<br />
in Deutschland unter verschiedenen Markennamen angeboten.<br />
Der Kredit wird hier flexibel ausgezahlt – in einer Rate,<br />
monatlich oder als Kombination von beidem. Ebenso flexibel<br />
wird getilgt – monatlich, in einer Summe oder nach individuellen<br />
Präferenzen. Dafür erfolgt allerdings auch die Verzinsung<br />
variabel und somit etwas teurer und risikoreicher.<br />
Baukredit mit 50+: Geld gibt’s auch im Alter.<br />
Ein anderes Angebot nennt sich „Best-Ager-Darlehen“, kommt<br />
von der Allianz und richtet sich an Kunden ab 60 Jahre. Auch<br />
dieses Darlehen ist nicht zweckgebunden, muss nicht getilgt und<br />
auch explizit nicht zu Lebzeiten zurückgezahlt werden. Die Laufzeiten<br />
können bis zu 40 Jahre betragen, Erben können den Kredit<br />
ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Immobilien können<br />
hier bis 40 Prozent beliehen werden.<br />
WELCHE VORTEILE GIBT ES BEI BAUSPARDARLEHEN?<br />
In eher seltenen Fällen haben Senioren noch einen laufenden<br />
Bausparvertrag, der in Kürze zuteilungsreif ist. Die Zuteilung<br />
erfolgt, nachdem mindestens 40 bzw. 50 Prozent der Bausparsumme<br />
eingezahlt wurden und die Zielbewertungszahl erreicht<br />
ist. Beträgt die Bausparsumme beispielsweise 50.000,- € und<br />
das Bausparguthaben inklusive Zinsen 25.000,- €, liegt das Bauspardarlehen<br />
nach Zuteilung auf gleicher Höhe.<br />
Die Zuteilung des Bausparvertrages setzt eine wohnwirtschaftliche<br />
Verwendung der Bausparmittel voraus, zum Beispiel<br />
die Modernisierung des Eigenheims. Das Bauspardarlehen<br />
von beispielsweise 25.000,- € wird je nach Zins- und<br />
Tilgungssatz in aller Regel bereits nach 10 bis 12 Jahren vollständig<br />
getilgt. Dies gelingt, weil üblicherweise ein recht hoher<br />
Tilgungssatz zugrunde gelegt wird. Das Bauspardarlehen<br />
kann auch bereits vorher getilgt werden ohne Berechnung<br />
einer Vorfälligkeitsentschädigung.<br />
Bauspardarlehen bis zu einer Höhe von 50.000,- € können laut aktueller<br />
Bausparkassen-Verordnung auch ohne Grundschuldeintrag<br />
vergeben werden. Dadurch werden die Kosten für die Bestellung<br />
und Eintragung einer Grundschuld für Bauspardarlehen<br />
bis zu 50.000,- € gespart. Senioren, die nach Löschung sämtlicher<br />
Grundschulden bereits ein laut Grundbuch schuldenfreies<br />
Eigenheim besitzen und keine neuen Grundschulden eintragen<br />
wollen, wird das freuen. Diese Blankodarlehen eignen sich besonders<br />
für Modernisierungen, energetische Sanierungen und<br />
altersgerechte Umbauten.<br />
Fazit: Ältere Kreditnehmer sollten nicht nur auf ihre Hausbank<br />
setzen, sondern bereit sein, sich ein anderes Kreditinstitut zu suchen.<br />
Es lohnt sich immer, verschiedene Angebote einzuholen<br />
und gut zu vergleichen. Dies erhöht die Chance, an das Wunschdarlehen<br />
zu kommen oder den Kredit zu möglichst guten Konditionen<br />
abzuschließen. Allerdings: Die günstigsten Anbieter sind<br />
nicht immer die besten. So sind Darlehen über Finanzierungsvermittler<br />
oder von Direktbanken oft Standardverträge, welche<br />
sich für Senioren oft nicht eignen.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
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Finanzierung<br />
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BAFA /KFW UND<br />
BEG-FÖRDERUNG<br />
SO SPAREN SIE BEI DER ENERGETISCHEN SANIERUNG<br />
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fokussiert sich<br />
aktuell noch mehr auf Klimaschutz. Die Anforderungen an<br />
Projekte, die der Staat finanziell unterstützt, sind in diesem Jahr<br />
gestiegen. Zum Jahresanfang ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung<br />
für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Mit<br />
neuen Förderboni und erleichterten Förderbedingungen will<br />
die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen<br />
Sanierung von Immobilien unterstützen. Seit 1. März<br />
<strong>2023</strong> gibt es zudem neue Subventionen für den klimafreundlichen<br />
Neubau. Die Investitionsanreize vom Staat sollen dazu beitragen,<br />
die Energie- und Klimaziele 2<strong>03</strong>0 im Gebäudesektor zu<br />
erreichen.<br />
STRENGERE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN<br />
Bei der erneuten Änderung der BEG-Förderung steht weiterhin<br />
die Sanierung von Bestandsobjekten im Fokus. Antragsberechtigt<br />
sind nun alle Investoren, nicht mehr nur Eigentümer, Pächter<br />
und Mieter. Das soll etwa Wartezeiten durch behördliche Prozesse<br />
wie Eigentumsüberschreibungen vermeiden. Es werden auch<br />
wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit<br />
reagiert der Bund auf den Handwerkermangel. Für bis zum 31.<br />
Dezember 2024 gestellte Anträge lässt sich zudem die Frist zur<br />
Vorlage des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen<br />
auf 66 Monate nach der Bewilligung durch die KfW-Bank verlängern.<br />
Grund sei die schwierige Marktsituation, heißt es dazu.<br />
Zusätzlich zum Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten<br />
Gebäude (Worst Performing Buildings) von 10 Prozent<br />
ist ein weiterer Bonus von 15 Prozent für das serielle Sanieren<br />
in dem BEG-Förderprogramm eingeführt worden. Voraussetzung<br />
ist, dass Wohngebäude und Nichtwohngebäude dadurch<br />
die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen. Gefördert wird die<br />
Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente.<br />
Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung gelten indes höhere<br />
technische Anforderungen an die Förderfähigkeit. Zum<br />
Beispiel gibt es nur noch BAFA-Zuschüsse für den Einbau von<br />
Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem<br />
Feinstaubausstoß.<br />
ZINSVERBILLIGTE KREDITE OHNE ZUSCHÜSSE<br />
Die Neubauförderung ist als neues BEG-Teilprogramm namens<br />
„Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums<br />
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen<br />
übergegangen. Sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude<br />
gewährt die KfW-Bank den Hausbanken und Sparkassen<br />
seit dem März günstige Förderkredite mit Zinsverbilligung<br />
aus Bundesmitteln – jedoch im Gegensatz zum Vorgängerprogramm<br />
ohne Tilgungszuschüsse. Dabei ist egal, ob man eine<br />
effiziente und nachhaltige Wohneinheit baut oder kauft. Der<br />
Zinssatz soll bis zu vier Prozent niedriger sein als marktübliche<br />
Baufinanzierungen, die im Durchschnitt zwischen 3,6 und 4,0<br />
Prozent pro Jahr liegen.<br />
Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Maximal möglich sind<br />
35 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung<br />
für die ersten zehn Jahre. Je Wohnung und Haus kann man<br />
höchstens 100.000 Euro beantragen. Dafür muss die geplante<br />
Immobilie nach ihrer Fertigstellung wenigstens die Effizienzhausstufe<br />
40 erreichen. Zudem darf keine Heizung eingebaut<br />
werden, die auf der Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse<br />
läuft. Einen nochmals höheren Förderkredit von höchstens<br />
150.000 Euro gibt es für alle Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel<br />
„Nachhaltiges Gebäude Plus“. Pro Jahr stehen 750 Millionen<br />
Euro für das BEG-Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“<br />
zur Verfügung.<br />
TAUSCHPFLICHT BEI HEIZUNGEN:<br />
MIT SO VIEL ZUSCHUSS KÖNNEN SIE RECHNEN<br />
Sie heizen mit einem fossilen Brennstoff wie Gas oder Öl? Dann<br />
haben Sie sicher von den Plänen gehört, dass Sie so eine Heizung<br />
künftig gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen<br />
müssen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzesentwurf<br />
dazu beschlossen. Darin regelt sie weitere Details. Vor allem, mit<br />
welchem Zuschuss Sie rechnen können, um den womöglich teuren<br />
Austausch bezahlen zu können.<br />
WAS IST NOCHMAL GEPLANT?<br />
Das Wichtigste ist schon seit zwei Wochen klar: Ein kurzfristiges<br />
Verbot von Gas- und Ölheizungen gibt es doch nicht. Wenn<br />
Ihre Heizung noch funktioniert, sind Sie auch nicht verpflichtet,<br />
sie 30 Jahre nach dem Einbau auszutauschen – außer bei alten<br />
Konstant-Temperaturkesseln. Aber: Spätestens 2045 muss jede<br />
fossile Heizung ausgetauscht sein. Geht Ihre Heizung vorher irreparabel<br />
kaputt, dürfen Sie diese 1:1 ersetzen lassen. Nach drei<br />
Jahren müssen Sie diese dann aber gegen eine klimafreundliche<br />
Heizung austauschen.<br />
Die Mindestanforderung dafür: Ab 2024 muss jede neu eingebaute<br />
Heizung zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien laufen<br />
können. Dazu zählen Wärmepumpe, Wasserstoff, Solarthermie,<br />
Fernwärme, Stromdirektheizungen und – nur nicht bei Neubau<br />
– Biomasse. Aber es gibt Ausnahmen: Wer z. B. Sozialleistungen<br />
bezieht oder mind. 80 Jahre alt ist, ist von der Tauschpflicht ausgenommen.<br />
Dann dürfen Sie also weiter auch eine defekte Heizung<br />
z. B. gegen eine Gasheizung austauschen.<br />
FÖRDERPROGRAMM: 30 % + BONUS<br />
Auch wenn Sie jünger oder nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind,<br />
ist ein Heizungstausch meistens eine große finanzielle Belastung.<br />
Deshalb sollen alle, die eine eigene Immobilie auch selbst bewohnen<br />
(bis max. sechs Wohnungen im Haus, davon eine selbst<br />
bewohnt), mit einer einheitlichen Grundförderung von 30 % der<br />
Kosten bezuschusst werden.<br />
Wenn Sie zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllen, kann<br />
noch einer dieser Klimaboni dazukommen:<br />
• Klimabonus I: Nochmal 20 % der Gesamtkosten gibt’s zu den<br />
30 % dazu, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist und Sie nicht<br />
verpflichtet sind, eine klimafreundliche Heizung einzubauen –<br />
also Sie 80 Jahre oder älter sind, Sozialleistungen beziehen oder<br />
vor 2002 in Ihre Immobilie eingezogen sind. Insgesamt wird also<br />
die Hälfte Ihrer Kosten übernommen.<br />
• Klimabonus II: 10 % gibt’s zusätzlich zu den 30 %, wenn Sie<br />
zum Tausch eines alten Konstant-Temperaturkessels nach 30<br />
Jahren verpflichtet sind, aber mehr tun, als Sie müssten und<br />
mind. fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht auswechseln.<br />
Oder wenn Sie später tauschen und der Anteil erneuerbarer<br />
Energien sogar mind. 70 % beträgt. Insgesamt werden hier also<br />
40 % der Gesamtkosten übernommen.<br />
• Klimabonus III: Ebenfalls 10 % kommen extra dazu (insgesamt<br />
also auch hier 40 %), wenn Ihre Heizung noch keine 30 Jahre<br />
alt ist und irreparabel kaputt geht.<br />
Die Boni selbst sind nicht untereinander kombinierbar. Aber Sie<br />
sollten die Zuschüsse mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu<br />
60.000 € kombinieren können, wenn Sie es nicht schaffen, die<br />
<strong>Ausgabe</strong>n direkt selbst zu stemmen. Dabei werden die Grundförderung<br />
und die Boni dann als Tilgungszuschüsse gewährt.<br />
VORGEZOGENE KFW-EIGENHEIMFÖRDERUNG<br />
FÜR JUNGE FAMILIEN<br />
Mit dem neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ fördert<br />
die KfW seit dem 1. Juni <strong>2023</strong> Neubau-Vorhaben von Familien.<br />
Der zinsgünstige Förderkredit soll insbesondere Familien<br />
mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines neu gebauten<br />
Eigenheims erleichtern. Eine Voraussetzung für die Förderung<br />
ist, dass die KfW-Kriterien für klimafreundliche Neubauten eingehalten<br />
werden.<br />
Die KfW kombiniert damit Familien-Förderung mit Klimaschutz-Vorgaben,<br />
denn in Zeiten steigender Bauzinsen, hoher<br />
Baukosten und ebenso hoher Grundstückspreise ist die Finanzierung<br />
eines Neubaus eine große Herausforderung. Das gilt<br />
besonders für Familien. Schließlich treffen hier hohe Lebenshaltungskosten<br />
häufig auf eine reduzierte Berufstätigkeit eines oder<br />
beider Elternteile. Der Spielraum für die regelmäßige Tilgung eines<br />
Immobilienkredits ist gerade bei Familien mit geringen und<br />
mittleren Einkommen begrenzt.<br />
Zusätzlich wird das Thema Klimaschutz auch beim Bauen und<br />
Wohnen immer wichtiger. Um die international festgelegten Klimaziele<br />
zu erreichen, müssen Gebäude in ihrem ganzen Lebenszyklus<br />
vom Bau über die Nutzung bis zu einem möglichen Abriss<br />
weniger CO 2<br />
-Emissionen erzeugen. Viele Menschen legen<br />
inzwischen aus eigenem Antrieb großen Wert darauf, möglichst<br />
klimafreundlich zu wohnen – etwa, indem sie ihr Haus mit Hilfe<br />
von erneuerbaren Energien beheizen.<br />
Um den finanziellen Spielraum für Familien zu erhöhen<br />
und einen Anreiz für klimafreundliches Bauen zu schaffen,<br />
brachte die KfW zum 1. Juni <strong>2023</strong> ein neues Förderprogramm<br />
auf den Weg: Wohneigentum für Familien<br />
(Programmnummer 300).<br />
36<br />
Foto: URIOS – www.stock.adobe.com<br />
37
Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte,<br />
wendet sich für Einzelmaßnahmen an das BAFA.<br />
NEUES FÖRDERPROGRAMM AB 1. JUNI <strong>2023</strong><br />
Der KfW-Förderkredit „Wohneigentum für Familien“ kombiniert<br />
Familienförderung mit Klimaschutz. Das ab Juni <strong>2023</strong> verfügbare<br />
Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen,<br />
die ein neues Haus zur Selbstnutzung bauen oder ein<br />
neu gebautes Haus kaufen. Voraussetzung für die Förderung ist,<br />
dass der Neubau besonders klimafreundlich ist. Wer kann das<br />
neue KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ beantragen?<br />
Antragsberechtigt sind Privatpersonen,<br />
• die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder<br />
einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten<br />
nach Bauabnahme erstmalig erwerben,<br />
• die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer<br />
(mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken<br />
nutzen,<br />
• bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,<br />
die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen<br />
und die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm<br />
„Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.<br />
EINKOMMENSGRENZEN FÜR DIE FÖRDERUNG<br />
Das neue Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen.<br />
Daher wurden Einkommensgrenzen festgelegt: Das zu<br />
versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden<br />
und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner<br />
darf 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000<br />
Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Ausschlaggebend<br />
sind die Mittelwerte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor<br />
Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden.<br />
Stellen Sie beispielsweise Ihren Antrag im Jahr <strong>2023</strong>, wird<br />
der Mittelwert aus den Einkommen der Jahre 2020 und 2021 herangezogen.<br />
ZUSÄTZLICHE VORAUSSETZUNG BEI DER NEUBAU-<br />
FÖRDERUNG FÜR FAMILIEN: KLIMAFREUNDLICHKEIT<br />
Im Rahmen des im März <strong>2023</strong> eingeführten Förderprogramms<br />
„Klimafreundlicher Neubau“ hat die KfW neue Kriterien für die<br />
Förderung von Neubauten eingeführt. Diese gelten auch für das<br />
Wohneigentum für Familien.<br />
• Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf die Treibhausgasemissionen<br />
während des gesamten Lebenszyklus<br />
des Gebäudes<br />
• Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40<br />
• Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung.<br />
Achtung: Auch Biomasseanlagen wie Pellet-Heizungen sind<br />
ausgeschlossen.<br />
• Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel<br />
Nachhaltiges Gebäude ist keine zwingende Voraussetzung für<br />
die Förderung, erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.<br />
WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?<br />
Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen<br />
Förderkredit mit vergünstigten Zinsen. Das maximale Kreditvolumen<br />
richtet sich nach der Anzahl der Kinder und danach, ob<br />
der klimafreundliche Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung<br />
erhält. Beispiele:<br />
Eine Familie mit zwei Kindern, die einen klimafreundlichen<br />
Neubau ohne Nachhaltigkeitszertifizierung errichtet, kann eine<br />
Förderung von maximal 140.000 Euro beantragen.<br />
Eine Familie ab fünf Kindern, die für ihren klimafreundlichen<br />
Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhält, kann einen<br />
Kredit von bis zu 240.000 Euro erhalten.<br />
In den allermeisten Fällen deckt das neue Programm nur einen<br />
Teil der Finanzierung ab. Für die Restsumme können Sie gewöhnliche<br />
Baufinanzierungsprodukte Ihrer Bank oder andere<br />
KfW-Programme wie das Wohneigentumsprogramm nutzen.<br />
EXPERTENHILFE IMMER ERSTER SCHRITT<br />
Wer einen Kredit über das BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher<br />
Neubau“ beantragen will, muss zuvor einen Energieeffizienz-Experten<br />
beauftragen. Der Fachmann ist nötig, um<br />
bei dem Vorhaben zu prüfen und zu bestätigen, dass es alle Kriterien<br />
erfüllt, die an einen effizienten und nachhaltigen Neubau<br />
gestellt werden. Förderanträge sind immer vor dem Start zu<br />
stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der „Abschluss eines der Ausführung<br />
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“.<br />
Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor der<br />
Antragstellung stattfinden, ebenso vorbereitende Maßnahmen<br />
auf dem Grundstück – zum Beispiel Abrissarbeiten oder Bodenuntersuchungen.<br />
HIER BEANTRAGEN SIE IHRE FÖRDERUNG<br />
Wer Förderung für eine Komplettsanierung oder einen klimafreundlichen<br />
Neubau beantragen möchte, wendet sich an die<br />
staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer Fenster,<br />
Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich für Einzelmaßnahmen<br />
an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA).<br />
<br />
Quellen: BAFA, KFW, BEG<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
BAUGELDVERGLEICH DER<br />
FMH-FINANZBERATUNG<br />
KAUFPREIS 400.000 EURO; DARLEHEN 280.000 EURO<br />
(70 % FINANZIERUNG); TILGUNG 2,5 %<br />
Zinsvergleiche zum Thema Baufinanzierung haben<br />
eine lange Tradition bei der FMH-Finanzberatung:<br />
Bereits seit 1986 werden hier Daten erhoben, gespeichert<br />
und aufbereitet. Aktuell befinden sich 64 Anbieter<br />
mit 257 Angebotsvarianten in der Datenbank.<br />
Wer den Zinsvergleich auf der FMH-Seite (www.fmh.<br />
de/hypo) nutzt, kann zudem sicher sein, dass alle<br />
wichtigen Zinsaufschläge oder Rabatte in der Zinsnennung<br />
berücksichtigt werden, z. B. unterschiedliche<br />
Beleihungsaufschläge, Rabatte für schnellere Tilgung<br />
oder größere Darlehensbeträge, Sondertilgungsoptionen<br />
und Tilgungsveränderungen. Auch regionale<br />
Angebote sind berücksichtigt.<br />
© Autor: FMH-Finanzberatung<br />
Effektivzinsen in % für 5 JAHRE 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre<br />
Interhyp 3,78 3,55 3,72 3,77<br />
Dr. Klein 3,78 3,58 3,72 3,77<br />
PlanetHome 3,78 3,58 3,72 3,77<br />
DTW-Immobilienfinanzierung 3,78 3,58 3,79 4,01<br />
MKIB Online 3,92 3,66 3,66 3,66<br />
Degussa Bank 3,78 3,58 3,89 4,04<br />
1822direkt 4,<strong>03</strong> 3,84 3,94 -<br />
Santander 4,15 3,94 4,10 -<br />
ING 4,23 3,98 4,17 4,24<br />
BBBank eG 4,40 3,55 3,93 4,52<br />
Commerzbank 4,19 3,77 3,97 4,19<br />
Sparda-Bank BW 4,23 3,73 3,84 3,93<br />
Deutsche Bank 4,52 4,36 4,54 4,72<br />
Postbank 5,00 4,06 4,35 4,47<br />
PSD Bank RheinNeckarSaar - 3,68 3,83 3,98<br />
Der Effektivzins beinhaltet Kosten der Grundschuldeintragung; unveränderter<br />
Zinssatz nach Zinsbindung. Die Tabelle ist unterteilt in Angebote<br />
von Vermittlern, bundesweite und regionale Angebote.<br />
Stand: 29.06.<strong>2023</strong><br />
Quelle: FMH-Fina+nzberatung<br />
www.fmh.de/hypo<br />
38<br />
Foto: schulzfoto – www.stock.adobe.com<br />
39
Versicherung & Recht<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
WENN EINER AUS DEM<br />
RAHMEN FÄLLT<br />
HEIZUNGSWECHSEL, TECHNIK UND MODERNISIERUNG SPEZIELL INNER-<br />
HALB EINER WOHNUNGSEIGENTÜMER-GEMEINSCHAFT (WEG)<br />
Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus<br />
erwirbt, wird damit meist automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />
kurz WEG. Denn neben der eigentlichen<br />
Wohnung werden auch Anteile am Gemeinschaftseigentum<br />
(z. B. Treppenhaus, Fassade, Dach) erworben, welches<br />
von der WEG gemeinschaftlich verwaltet wird. Mit dem Kauf<br />
der Wohnung erwerben Sie zum einen das sogenannte Sondereigentum<br />
und zum anderen Gemeinschaftseigentum. Für letzteres<br />
ist die Eigentümergemeinschaft, also die Gesamtheit aller Eigentümer,<br />
verantwortlich.<br />
Bei einem Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus sind das<br />
regelmäßig das Treppenhaus, die Fassade, das Dach und der<br />
Garten. Somit beginnt ab der eigenen Wohnungstür das Gemeinschaftseigentum.<br />
Dennoch können bestimmte Teile (z. B.<br />
der Garten) des Gemeinschaftseigentums auch von einem einzelnen<br />
Eigentümer allein genutzt werden. Dafür ist ein Sondernutzungsrecht<br />
erforderlich.<br />
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus<br />
erwerben, dann erwerben Sie gleichzeitig bestimmte Miteigentumsanteile<br />
am Gemeinschaftseigentum. Muss dann etwa das<br />
Dach oder die Heizung erneuert werden, müssen Sie sich in der<br />
Regel entsprechend Ihrer Miteigentumsanteile an den Kosten<br />
beteiligen. Das bedeutet meist: Wer die größte Wohnung besitzt,<br />
muss auch am meisten zahlen.<br />
Auch Reparatur- und Renovierungskosten für das Gesamteigentum<br />
werden vom Hausgeld gedeckt. Die sogenannte Instandhaltungsrücklage<br />
wird aus den Hausgeldern zurückgelegt und dient<br />
als Puffer für Reparaturen und Sanierungen. Reicht die Instandhaltungsrücklage<br />
nicht aus, um beispielsweise Sanierungskosten<br />
zu decken, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum Beispiel kann<br />
eine Sonderumlage erhoben werden oder die Eigentümergemeinschaft<br />
nimmt ein Darlehen auf. Hier greift per Wohnungseigentümergesetz<br />
die Kostenaufteilung gemäß der Anzahl an<br />
Miteigentumsanteilen.<br />
Das Problem: Einzelne Hauseigentümer können für sich entscheiden,<br />
wie sie ihre Öl- oder Gasheizung austauschen. Komplexer<br />
ist dies bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie<br />
müssen Heizungsalternativen und die dafür nötigen Baumaßnahmen<br />
abstimmen. Hinzu kommt, dass vielen Wohnungseigentümern<br />
die Spielregeln des Wohnungseigentums sowie dem<br />
Gebäudeenergiegesetzes nicht bewusst/bekannt sind. Denn das<br />
Wohnungseigentumsrecht setzt die Abstimmungsregeln für<br />
energetisches Sanierungen fest, bspw. den Heizungsaustausch.<br />
In der Regel reicht hierfür eine einfache Mehrheit aus, um über<br />
eine solche Sanierungsmaßnahme zu entscheiden. Rechtlich<br />
müssten dann aber nur die Eigentümer zahlen, die für die entsprechenden<br />
Maßnahmen gestimmt haben. Doch dies wäre unrealistisch.<br />
Hier müsste die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
zu 2/3-tel für eine Heizungsalternative stimmen. Für diesen<br />
Fall müssten dann lt. Gesetz alle Eigentümer die Kosten tragen.<br />
Um diese Mehrheit zu erreichen, braucht es allerdings viel Zeit,<br />
denn viel hängt davon ab, welche Übergangsfristen im Einzelfall<br />
gelten werden.<br />
Durch mehrheitlichen Beschluss kann sich die WEG allerdings<br />
auch auf einen anderen Verteilerschlüssel einigen:<br />
Möglich ist unter anderem die Kostenaufteilung nach<br />
Wohnfläche, nach Personenanzahl oder nach der Anzahl<br />
der Wohneinheiten.<br />
HEIZUNGEN: GEMEINSCHAFTS- ODER SONDEREIGENTUM?<br />
Generell werden Heizkörper dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet.<br />
Jedoch können sie auch als Sondereigentum eingestuft<br />
werden, wenn es eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung<br />
gibt. Der Bundesgerichtshof kommt in seiner Entscheidung<br />
vom 08.07.2011, AZ: V ZR 176/10 zu dem Ergebnis,<br />
dass „Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss<br />
an eine Zentralheizung durch Teilungserklärung oder nachträgliche<br />
Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden<br />
[können]. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher<br />
anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung auch Heizungs-<br />
und Thermostatventile und ähnliche Aggregate.“<br />
Die Entscheidung zeigt: Die Zuordnung ist stets einzelfallbezogen<br />
und insbesondere vom Inhalt der Teilungserklärung abhängig.<br />
Dabei sind jedoch einige Teile der Heizungsanlage zwingend<br />
dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen, eine Deklarierung als<br />
Sondereigentum ist damit nicht möglich.<br />
WELCHE TEILE DER HEIZUNGSANLAGE ZÄHLEN<br />
ZUM SONDER- ODER GEMEINSCHAFTSEIGENTUM?<br />
Da die Heizungsanlage innerhalb einer Wohnanlage aus einer<br />
Vielzahl von Komponenten besteht, muss zwischen diesen unterschieden<br />
werden: Eine pauschale Zuordnung der gesamten<br />
Heizungsanlage zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist<br />
also nicht möglich.<br />
Fußbodenheizung: Fußbodenheizungen sind ganz grundsätzlich<br />
dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Der Grund: Die<br />
Heizschlangen sind im Estrichboden der Wohnanlage verlegt.<br />
Dieser ist stets dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Sofern<br />
die Fußbodenheizung nicht als systemrelevant einzustufen ist<br />
und eine Absperrvorrichtung enthält, die es dem Sondereigentümer<br />
ermöglicht, die Heizung vom allgemeinen Heizkreislauf zu<br />
trennen, ist die Zuordnung der Fußbodenheizung zum Sondereigentum<br />
in der Teilungserklärung denkbar.<br />
Heizungsventile: Auch die Zuordnung vermeintlich kleiner Bestandteile<br />
der Heizungsanlage wie der Heizungsventile ist nicht<br />
ganz einfach: Lange Zeit wurde vertreten, dass die einzelnen<br />
Ventile der Heizkörper auch dann dem Gemeinschaftseigentum<br />
zuzuordnen sind, wenn die Heizkörper selbst zum Sondereigentum<br />
gehören (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 156 und OLG<br />
München, NJW-RR 2008, 1182). Dieser Auffassung erteilte der<br />
Bundesgerichtshof im Jahr 2012 eine Absage: Sofern Heizkörper<br />
in der Teilungserklärung oder in einer sonstigen Vereinbarung<br />
dem Sondereigentum zuzuordnen sind, so erstreckt sich dies<br />
grundsätzlich auch auf die dazugehörigen Heizungs- und Thermostatventile.<br />
Zentralheizung: Die Heizungsanlage als solche inklusive des<br />
Heizkessels steht grundsätzlich im Gemeinschaftseigentum. Allerdings<br />
kann ausnahmsweise Sondereigentum an ihr begründet<br />
werden, wenn sie nur einzelnen Wohnungseigentümern dient,<br />
also nur einzelne Wohneinheiten durch die Heizungsanlage mit<br />
Wärme versorgt werden.<br />
Heizölvorrat: Da der Heizölvorrat sämtlichen Mitgliedern der<br />
WEG zugutekommt, ist auch er dem Gemeinschaftseigentum<br />
zuzuordnen.<br />
Heizkostenverteiler: Bei einem Heizkostenverteiler handelt es<br />
sich um einen (meist weißen) kleinen Kasten, der an Heizungen<br />
innerhalb der Wohnung montiert ist. Dieser misst durch Temperaturerfassung<br />
den Verbrauch, sodass im Rahmen der Heizkostenabrechnung<br />
eine faire Verteilung der Heizkosten sichergestellt<br />
ist – wer weniger verbraucht, soll auch weniger zahlen. Da<br />
Heizkostenverteiler damit der Ermittlung der Kostenverteilung<br />
im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG dienen, sind sie dem Gemeinschaftseigentum<br />
zuzuordnen.<br />
Heizungsrohre: Die Hauptleitungen bzw. -rohre der Heizung –<br />
sprich solche, die innerhalb des Hauses nach oben bzw. unten<br />
40<br />
Foto: Hermann – www.stock.adobe.com<br />
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verlaufen – sind bis zu den Abzweigungen zu den jeweiligen<br />
Wohnungen zwingend Gemeinschaftseigentum.<br />
EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT: WAS TUN<br />
BEI EINER DEFEKTEN HEIZUNG?<br />
Teilen sich mehrere Parteien eine Heizungsanlage, befindet sich<br />
diese in aller Regel im Gemeinschaftseigentum. So ist es zumindest<br />
bei einer Eigentümergemeinschaft der Fall. Hat die Heizung<br />
einen Defekt und fällt aus, veranlassen Hausverwaltungen die<br />
Reparatur oder den Austausch der Technik. Doch wie verhält es<br />
sich bei Problemen mit Heizkörpern oder Flächenheizsystemen?<br />
In welchen Fällen ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft<br />
erforderlich und wann können Wohnungseigentümer<br />
Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte,<br />
selbst entscheiden? Antworten auf diese Fragen hängen immer<br />
wendet sich für Einzelmaßnahmen an das BAFA.<br />
vom Einzelfall ab, wie die folgenden Abschnitte zeigen.<br />
WEG-VERWALTUNG IST ERSTER ANSPRECHPARTNER<br />
BEI DEFEKTER HEIZUNG?<br />
Fällt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die<br />
Heizung mit einem Defekt aus, wenden sich Wohnungseigentümer<br />
in aller Regel direkt an die Verwaltung. Diese veranlasst<br />
daraufhin die Instandsetzung der Technik, wobei je nach Zustand<br />
eine Reparatur oder ein Austausch nötig sein kann. Letzteres<br />
ist auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft<br />
rechtens, wenn die Anlage im bisherigen Zustand nicht mehr<br />
funktioniert oder aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen<br />
auszutauschen ist.<br />
MASSNAHMEN ZUR INSTANDHALTUNG SIND OHNE<br />
WEG-BESCHLUSS ZULÄSSIG<br />
Immer wieder kommt es zu Klagen einzelner Eigentümer, da sie<br />
den Austausch ohne WEG-Beschluss nicht für rechtens erachten.<br />
Sofern es sich bei der Reparatur oder dem Austausch um<br />
eine Maßnahme der Instandhaltung handelt, entscheiden Gerichte<br />
dabei in der Regel gegen die Kläger. Das heißt: Ist in der<br />
Eigentümergemeinschaft die Heizung defekt, darf sie üblicherweise<br />
ohne WEG-Beschluss ersetzt werden. Andernfalls wäre<br />
eine Versorgung des Gebäudes mit Wärme und Warmwasser<br />
nicht sichergestellt. (Vgl. AG Verden, Urteil v. 10.06.14, Az. 2 C<br />
424/13)<br />
IN EIGENTUMSWOHNUNGEN DIE HEIZUNG<br />
ERNEUERN: IST DAS ERLAUBT?<br />
Die zentrale Heizung ist Gemeinschaftseigentum. Ohne einen<br />
Defekt oder eine rechtliche Begründung dürfen Eigentümergemeinschaften<br />
die Anlage daher nur mit WEG-Beschluss ersetzen<br />
oder erweitern.<br />
Anders verhält es sich bei Etagenheizungen, die einzelne Wohnungen<br />
versorgen. Gehören diese Heizungen nach der Teilungserklärung<br />
zum Sondereigentum, hat die Eigentümergemeinschaft<br />
hier keine Beschlusskraft. Das heißt: Mitglieder dürfen die<br />
Anlagen nach eigenem Ermessen austauschen.<br />
SCHORNSTEIN ERSCHWERT DIE HEIZUNGSERNEUERUNG<br />
IN DER EIGENTUMSWOHNUNG<br />
Während Etagenheizungen häufig Sondereigentum sind, handelt<br />
es sich bei Schornsteinen um das Gemeinschaftseigentum<br />
der Eigentümergemeinschaft. Wer seine Heizung erneuern<br />
möchte, hat dadurch geringere Möglichkeiten, vor allem bei einem<br />
Wechsel von der älteren Niedertemperatur- zur modernen<br />
Brennwerttechnik.<br />
Dieser setzt in der Regel eine Sanierung des Schornsteins voraus<br />
und ist daher nur mit WEG-Beschluss zulässig. Liegt Letzterer<br />
vor, müsen alle betroffenen Eigentümer die Heizung erneuern,<br />
da Niedertemperaturanlagen in der Regel andere Anforderungen<br />
an den Schornstein stellen.<br />
BEI DER WÄRMEÜBERTRAGUNG ENTSCHEIDET<br />
DIE TEILUNGSERKLÄRUNG<br />
Anlagenteile, die sich in der Wohnung eines Eigentümers befinden,<br />
können sowohl Gemeinschafts- als auch Sondereigentum<br />
sein. Ist Letzteres der Fall, dürfen Sie in Ihrer Eigentumswohnung<br />
die Heizkörper austauschen. Typisch ist dabei der Einbau<br />
neuer Heizkörper oder Thermostatventile. Kompliziert wird es<br />
allerdings, wenn sich im gesamten Haus Heizkörper befinden<br />
und nur einzelne Eigentümer auf eine Fußbodenheizung umrüsten.<br />
Während das technisch kein Problem darstellt, erfordert es<br />
eine aufwendigere Abrechnung, um die Kosten der Heizung fair<br />
zu verteilen.<br />
AUFTEILUNG DER KOSTEN HÄNGT VON<br />
EIGENTUMSANTEILEN UND TEILUNG AB<br />
Ist in der Eigentümergemeinschaft die Heizung defekt, kommen<br />
alle Mitglieder für die Kosten auf. Die einzelnen Anteile hängen<br />
dabei von den Eigentumsanteilen ab, wenn die Heizung Gemeinschaftseigentum<br />
ist. Das Gleiche gilt für Schornsteine, auch wenn<br />
diese nicht alle nutzen. Für Arbeiten am Sondereigentum kommen<br />
die jeweiligen Wohnungseigentümer hingegen selbst auf.<br />
AUSTAUSCH VON HEIZUNGEN:<br />
WER ZAHLT IN DER WEG?<br />
Wer in der WEG für den Austausch der Heizung finanziell<br />
aufkommen muss, ist abhängig davon, ob es sich bei dem Austausch<br />
um eine bloße Erhaltungsmaßnahme oder um eine bauliche<br />
Veränderung handelt. Im Grundsatz stellt der Austausch<br />
der Heizung eine bauliche Veränderung dar, über die die Mitglieder<br />
der WEG-Beschluss fassen müssen und deren Kosten<br />
sämtliche Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer<br />
Miteigentumsanteile zu tragen haben.<br />
Anders verhält es sich dann, wenn die Heizung nicht willkürlich<br />
getauscht werden soll, sondern ein Defekt der Heizung der<br />
Grund für deren Austausch ist und erhöhte Dringlichkeit vorliegt<br />
(bspw. im Winter): In dieser Situation darf die Heizungsanlage<br />
ohne WEG-Beschluss ersetzt werden.<br />
Würde man stattdessen auch in diesem Fall eine Beschlussfassung<br />
fordern, so könnte dies zum einen einige Zeit in Anspruch<br />
nehmen – Zeit, die die frierenden Wohnungseigentümer in<br />
dieser Situation eigentlich nicht haben. Andernfalls wäre gegebenenfalls<br />
ein „Querstellen“ einzelner Wohnungseigentümer<br />
zu befürchten, beispielsweise weil Ihnen das eingeholte Angebot<br />
zu teuer erscheint. Die Kosten sind jedoch auch in diesem<br />
Fall von allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu übernehmen.<br />
Einen weiteren Sonderfall bilden die (oben schon thematisierten)<br />
Thermostatventile. Da diese zum Sondereigentum<br />
gehören, sind die Kosten eines Austauschs nicht von der WEG,<br />
sondern vielmehr von dem betroffenen Wohnungseigentümer<br />
allein zu tragen.<br />
FAZIT: HEIZUNGEN IN DER WEG<br />
Sofern Sie einen Austausch der Heizungsanlage bzw. einzelner<br />
Bestandteile in Erwägung ziehen, sollten Sie zunächst klären,<br />
welche Teile hiervon zum Gemeinschafts- und welche zum<br />
Sondereigentum gehören. Für solche Bestandteile, die zum Gemeinschaftseigentum<br />
gehören, ist nämlich zwingend eine Abstimmung<br />
mit den übrigen Mitgliedern der WEG erforderlich.<br />
Gewissheit kann durch einen Blick in die Teilungserklärung geschaffen<br />
werden, in der die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum<br />
geregelt ist.<br />
BAULICHE VERÄNDERUNGEN:<br />
EIGENTÜMER SIND ZUR SANIERUNG VERPFLICHTET<br />
Beispiel: Darf die Hausverwaltung eine neue Heizung in Auftrag<br />
geben, auch wenn nur die Hälfte der Eigentümer dafür ist? Ja, seit<br />
der Reform 2020 kann eine bauliche Maßnahme durch einen<br />
einfachen Mehrheitsbeschluss der in der Eigentümerversammlung<br />
anwesenden und vertretenen Stimmen beschlossen werden.<br />
Durch diese erhebliche Erleichterung für Veränderungen<br />
soll Modernisierungsstaus entgegengewirkt werden (§ 20 Abs.<br />
1 WEG).<br />
Allerdings brauchen sich Miteigentümer, die gegen eine solche<br />
Maßnahme gestimmt haben, dann auch nicht an den Kosten beteiligen.<br />
Die Kosten werden auf die Eigentümer verteilt, die der<br />
Maßnahme zugestimmt haben. Es gibt aber zwei Ausnahmen:<br />
Die Kosten werden auf alle Eigentümer verteilt,<br />
• wenn sich die Maßnahme – in der Regel binnen zehn Jahren –<br />
amortisiert oder<br />
• wenn die Eigentümerversammlung eine Maßnahme zu nicht<br />
unverhältnismäßig hohen Kosten mit einer Zwei-Drittel-<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt und der Hälfte<br />
aller Miteigentumsanteile (§ 21 WEG).<br />
Der Verbraucherverein Wohnen im Eigentum rät allerdings,<br />
damit die Kosten von allen getragen werden, Beschlüsse unter<br />
der Bedingung zu fassen, dass eine Zweidrittel-Mehrheit zusammenkommt.<br />
Sich darauf zu verlassen, dass sich eine Maßnahme<br />
amortisiert, ist ein Risiko. Innerhalb von zehn Jahren können<br />
sich Marktverhältnisse extrem ändern, wie sich bei den Gaspreisen<br />
zuletzt deutlich gezeigt hat. Dann können Nein-Sager ihre<br />
Kostenbeteiligung zurückfordern.<br />
HEIZUNGSUMSTELLUNG – ERHALTUNGSMASSNAHME<br />
ODER BAULICHE VERÄNDERUNG?<br />
Bei Maßnahmen zur Heizungsumstellung kann es sich nach<br />
dem neuen Recht entweder um Erhaltungsmaßnahmen oder<br />
um eine bauliche Veränderung handeln. Die frühere gesetzliche<br />
Unterscheidung zwischen baulichen Veränderungen, Modernisierungen<br />
und modernisierenden Instandsetzungen gilt seit dem<br />
1.12.2020 nicht mehr. Entsprechende ältere Gerichtsentscheidungen<br />
sind nur noch bedingt verwendbar.<br />
a) Erhaltungsmaßnahme: Die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)<br />
einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Heizungsanlage<br />
ist eine Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.<br />
Für die Beschlussfassung hierüber ist die einfache<br />
Mehrheit erforderlich. Die Kosten werden grundsätzlich nach<br />
Miteigentumsanteilen auf sämtliche Wohneinheiten verteilt.<br />
b) Bauliche Veränderung: Der Einbau einer thermischen Solaranlage,<br />
eines Holzpelletkessels oder einer Wärmepumpe ist grundsätzlich<br />
eine bauliche Veränderung. Das gilt auch dann, wenn<br />
eine Zentralheizungsanlage auf Fernwärme umgestellt wird. Für<br />
den Beschluss zur Durchführung dieser Maßnahmen genügt seit<br />
dem 1.12.2020 die einfache Mehrheit. Der Beschluss darf nicht<br />
auf den Austausch der Heizkörper gerichtet sein, sofern diese<br />
zum Sondereigentum gehören.<br />
Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung haben grundsätzlich<br />
sämtliche Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis<br />
ihrer Anteile zu tragen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei<br />
Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile<br />
beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung<br />
ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Sämtliche<br />
Wohnungseigentümer haben die Kosten auch dann nach<br />
dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen, wenn sich die Kosten<br />
innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Andernfalls<br />
haben die Kosten der baulichen Veränderung nur diejenigen<br />
Wohnungseigen tümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu<br />
tragen, die sie beschlossen haben.<br />
c) Beschlussanfechtung: Sofern ein Wohnungseigentümer einen<br />
gefassten Beschluss hinsichtlich der Erhaltungsmaßnahme, baulichen<br />
Veränderung oder der Kostentragung für rechtswidrig<br />
hält, vor allem wenn der Beschluss dem Grundsatz ordnungsgemäßer<br />
Verwaltung widerspricht, kann er bei dem für die Eigentümergemeinschaft<br />
zuständigen Amtsgericht eine Beschlussanfechtungsklage<br />
einreichen. Die Beschlussanfechtungsklage muss<br />
binnen eines Monats nach der Beschlussfassung bei Gericht eingereicht<br />
und binnen zweier Monate nach der Beschlussfassung<br />
begründet werden.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
42<br />
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Versicherung & Recht<br />
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KLAUSELN IM<br />
MIETVERTRAG<br />
WANN MIETER REPARATUREN SELBST ZAHLEN MÜSSEN<br />
Grundsätzlich ist zwar der Eigentümer für Instandsetzungsarbeiten<br />
zuständig, allerdings ist es auch möglich, Reparaturkosten bis zu<br />
einer gewissen Grenze an den Mieter weiterzugeben.<br />
Die Hauptpflichten von Mieter und Vermieter sind in Paragraf<br />
535 des Bundesgesetzbuches festgelegt: Mit Abschluss<br />
des Mietvertrags verpflichtet sich der Mieter, die vereinbarte<br />
Miete an den Vermieter zu bezahlen. Der wiederum muss dem<br />
Mieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung<br />
stellen und dafür sorgen, dass Schäden und Mängel großer<br />
und kleiner Natur behoben werden. Die Kosten für Reparaturen<br />
und Instandhaltung hat in der Regel der Vermieter zu tragen. Es<br />
gibt jedoch zwei Ausnahmen: Schönheitsreparaturen und sogenannte<br />
Kleinreparaturen kann der Vermieter mittels Schönheitsreparatur-<br />
beziehungsweise Kleinreparaturklausel im Mietvertrag<br />
auf den Mieter abwälzen.<br />
Das kann schnell einmal passieren: das Bad steht unter Wasser,<br />
weil es aus dem Duschkopf spritzt. Zwar ein Ärgernis, das aber<br />
schnell beseitigt werden kann: der Mieter kauft eine neue Duschgarnitur<br />
und bringt diese an, ohne den Vermieter vorab zu informieren.<br />
Oder aber der Vermieter verlangt von Ihnen, die Kosten<br />
für die neuen Silikonfugen zu tragen? Das ist selbst mit entsprechender<br />
Klausel im Mietvertrag unzulässig.<br />
Von daher ist es stets sinnvoll, dem Vermieter zumindest Bescheid<br />
zu geben, wenn es sich nicht um eine Lappalie handelt.<br />
Denn solche kleinen Reparaturen können sich summieren, so<br />
dass es durchaus ins Gewicht fällt, wer sie bezahlen muss. Grundsätzlich<br />
ist zwar der Eigentümer für Instandsetzungsarbeiten zuständig,<br />
allerdings ist es auch möglich, Reparaturkosten bis zu<br />
einer gewissen Grenze an den Mieter weiterzugeben. Nämlich<br />
dann, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel<br />
wirksam vereinbart ist, muss der Mieter die Kosten für diese<br />
Art von Bagatellschäden selbst übernehmen.<br />
Weil die Handwerkerpreise steigen, steigen im Laufe der Jahre<br />
zwar auch die Kostengrenzen, die Vermieter in die Kleinreparaturklauseln<br />
hineinschreiben dürfen. Die Kostengrenzen können<br />
Vermieter aber immer nur bei Neuvermietungen anpassen. Im<br />
laufenden Mietverhältnis kann der Vermieter eine Kostengrenze<br />
nicht einfach eigenmächtig auf den heute zulässigen Wert anheben.<br />
Die 50-Euro-Kostengrenze pro Einzelreparatur hat der<br />
Vermieter also selbst dann zu beachten, wenn heute bei Neuverträgen<br />
100 Euro als Grenze zulässig ist.<br />
Für Kleinreparaturen gilt dabei, dass der Mieter nicht verpflichtet<br />
werden kann, die Reparatur in Auftrag zu geben oder sogar<br />
selbst durchzuführen. Sogenannte Vornahme-Klauseln sind immer<br />
unwirksam. Stattdessen muss der Vermieter die Reparatur<br />
in Auftrag geben und kann die Kosten später mit dem Mieter<br />
abrechnen.<br />
DAMIT SOLCHE KLAUSELN ALLERDINGS WIRKSAM SIND,<br />
MÜSSEN 3 VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SEIN<br />
Zum ersten muss es sich um kleine Reparaturen an Gegenständen<br />
handeln, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt<br />
sind, bspw. ein tropfender Wasserhahn (sog. Reparaturen an<br />
zugängigen Gegenständen). Die zweite Voraussetzung ist, dass<br />
die Kosten für eine einzelne Reparatur eine Höchstgrenze nicht<br />
überschreiten dürfen. Heute akzeptieren Gerichte wegen steigender<br />
Kosten Grenzen zwischen 100 und 120 Euro. Überschreitet<br />
der Gesamtbetrag für die Instandsetzung inklusive Mehrwertsteuer<br />
diese Grenze, dürfen die Kosten nicht mehr auf den<br />
Mieter abgewälzt werden – auch nicht anteilig.<br />
Wichtig: Die Werte müssen im Mietvertrag festgeschrieben werden,<br />
zudem sollte die Obergrenze festgehalten werden, denn<br />
diese liegt bei 6 bis 8 Prozent der Jahresbruttokaltmiete. Zudem<br />
sind Mieter verpflichtet, ihren Vermieter über Mängel in der<br />
Wohnung zu informieren, damit dieser die Reparatur veranlassen<br />
kann. Hinzu kommt: Die Klausel darf den Mieter nur verpflichten,<br />
die Kosten zu zahlen, die Reparatur muss trotzdem der<br />
Vermieter in Auftrag geben. Nicht wirksam sind auch Klauseln,<br />
die den Mieter dazu verpflichten, sich an allen Reparaturen im<br />
Haus oder in der Wohnung oder an Neuanschaffungen anteilig<br />
mit einem Sockelbetrag zu beteiligen.<br />
Weiter wichtig: Die Klausel gilt ausschließlich für die Bestandteile<br />
einer Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des<br />
Mieters und deshalb einer schnelleren Abnutzung unterliegen.<br />
Hierzu zählen Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und<br />
Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse<br />
sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Auch<br />
Markisen können dazugehören. Nicht dazu zählen zum Beispiel<br />
Wartungsarbeiten an Leitungen, Schäden an Fenstern oder die<br />
Erneuerung von Silikonfugen.<br />
MIETER HAFTEN AUCH FÜR ALLE UMBAUTEN,<br />
DIE SIE SELBST VORNEHMEN<br />
Ob ein neuer Fußboden, der Einbau einer Küche oder das Einziehen<br />
einer Trockenbauwand: nicht jeder Mieter belässt seine<br />
Wohnung so, wie er sie beim Einzug vorgefunden hat. Doch das<br />
kann Jahre später noch zu Problemen führen, wenn die Arbeiten<br />
nicht fachgerecht ausgeführt wurden und Folgeschäden verursacht<br />
haben. Denn Ansprüche können nach Ansicht des BGH<br />
nicht verjähren, bevor die Mietsache an den Vermieter zurückgegeben<br />
worden ist (BGH, Urteil vom 31. August 2022, Az. VIII<br />
ZR 132/20, Sonderregelung nach § 548 Abs. 1 BGB). Zudem<br />
muss bei größeren Baumaßnahmen, die die Wohnung dauerhaft<br />
verändern, wie zum Beispiel der Einbau einer neuen Küche, der<br />
Vermieter zustimmen.<br />
Fazit: Einbauten sollten grundsätzlich fachgerecht erledigt, vom<br />
Vermieter abgenommen und als dessen Eigentum akzeptiert<br />
werden. Denn nur das bietet Mietern die größtmögliche Absicherung<br />
vor eventuellen Schadenersatzansprüchen. <br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
44<br />
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Versicherung & Recht<br />
DIESE PFLICHTEN MUSS DER<br />
VERMIETER ERFÜLLEN<br />
WAS MAN ZU ENERGIEAUSWEIS, LEGIONELLEN- UND<br />
RAUCHWARNMELDERPRÜFUNG WISSEN SOLLTE<br />
Viele Vermieter verlassen<br />
sich nicht auf die Überprüfung<br />
der Rauchwarnmelder durch<br />
den Mieter, sondern beauftragen<br />
Dienstleister mit der<br />
Wartung.<br />
INTERESSANTE<br />
URTEILE<br />
§<br />
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Deutschland ist das Land der Mieterinnen und Mieter.<br />
Umso erstaunlicher, dass sowohl bei Vermietern als auch<br />
bei Mietern oft Unkenntnis zu den jeweiligen Rechten und<br />
Pflichten herrscht. Vermieter etwa müssen sich um den Energieausweis,<br />
die Legionellenprüfung und die Rauchwarnmelderprüfung<br />
kümmern: Oder sie übertragen diese Pflichten an<br />
wohnungswirtschaftliche Dienstleister.<br />
1. AKTUELL GÜLTIGER ENERGIEAUSWEIS<br />
BEI VERMIETUNG ODER VERKAUF EINER IMMOBILIE<br />
Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Verpflichtend<br />
ist ein aktuell gültiger Ausweis bei Vermietung oder<br />
Verkauf einer Immobilie. Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweise<br />
und Verbrauchsausweise. Der Verbrauchsausweis wird mit den<br />
Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt der<br />
Verbrauch für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden<br />
Jahren ein. Für den Bedarfsausweis wird das Haus<br />
genau unter die Lupe genommen und der theoretische Energiebedarf<br />
rechnerisch ermittelt. Baujahr und Größe eines Hauses<br />
entscheiden darüber, welche Art von Energieausweis zum Einsatz<br />
kommen kann.<br />
2. LEGIONELLENPRÜFUNG<br />
Trinkwasser muss unter bestimmten Voraussetzungen alle drei<br />
Jahre in den Rohrleitungen von Gebäuden sowie Armaturen<br />
am Waschbecken in einzelnen Wohnungen auf krankmachende<br />
Legionellen untersucht werden. Verantwortlich dafür ist der<br />
Vermieter oder Verwalter. Um von der Prüfpflicht betroffen zu<br />
sein, muss ein Gebäude diese Kriterien erfüllen: Es besitzt eine<br />
zentrale Trinkwassererwärmung und mindestens drei Wohneinheiten<br />
mit Duschmöglichkeiten, mindestens eine Wohneinheit<br />
muss vermietet sein.<br />
Zudem muss der Speicher des Warmwasserbereiters mehr als 400<br />
Liter oder die Rohrleitungen insgesamt über drei Liter fassen.<br />
Wer als verantwortlicher Vermieter oder Verwalter gegen die<br />
Prüfpflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – bei<br />
Personenschäden können erhebliche Haftungsansprüche hinzukommen.<br />
Wasserproben dürfen nur von akkreditierten Stellen<br />
entnommen werden, mehr Informationen gibt es etwa unter<br />
www.minol.de/legionellenprüfung.<br />
Die Kosten für die regelmäßige Legionellenprüfung können Vermieter<br />
als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.<br />
3. RAUCHWARNMELDERPRÜFUNG<br />
Für die gesetzlich vorgeschriebene Installation von Rauchwarnmeldern<br />
ist der Vermieter verantwortlich. Bei der Prüfung<br />
beziehungsweise Wartung wird es kompliziert: Sie obliegt in<br />
vielen Bundesländern offiziell den Mietern. Aber: Auch wenn<br />
der Mieter zuständig ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass<br />
der Mieter in der Lage ist, die Wartung regelmäßig durchzuführen.<br />
Und er muss prüfen, ob der Mieter der Pflicht nachkommt.<br />
Viele Vermieter beauftragen deshalb Dienstleister mit der<br />
Übernahme der Wartung.<br />
<br />
djd<br />
WOHNUNGSEIGENTÜMER DÜRFEN NICHT<br />
EIGENMÄCHTIG UMBAUEN<br />
Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen gemeinschaftliches<br />
Eigentum erst baulich verändern, wenn<br />
dies die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat oder der<br />
Beschluss durch ein Gerichtsurteil ersetzt wurde.<br />
Auch wenn niemand sonst von der Baumaßnahme betroffen<br />
ist, ist eigenmächtiges Bauen untersagt. Die Wüstenrot Bausparkasse<br />
AG weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs<br />
(BGH V ZR 140/22) hin.<br />
Im entschiedenen Fall bestand eine Wohnanlage aus zwei<br />
Doppelhaushälften, die auf einem gemeinschaftlichen Grundstück<br />
standen. Die Eigentümer einer Doppelhaushälfte wollten<br />
auf einem Grundstücksteil, der ihnen als Sondernutzungsrecht<br />
zugewiesen war, einen Swimmingpool errichten.<br />
Sie begannen mit dem Bau, ohne zuvor einen Beschluss der<br />
Eigentümergemeinschaft dazu herbeizuführen. Sie waren<br />
nämlich der Auffassung, die Eigentümerin der anderen Doppelhaushälfte<br />
sei von der Baumaßnahme nicht betroffen und<br />
könne daher keine Einwendungen dagegen erheben. Diese<br />
zog jedoch vor Gericht, das einen Baustopp verfügte.<br />
Der Bundesgerichtshof entschied abschließend, dass der geplante<br />
Swimmingpool eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen<br />
Eigentums darstellt, die erst zulässig ist,<br />
nachdem die Eigentümergemeinschaft dies mehrheitlich beschlossen<br />
hat. Ein Beschluss wäre nur entbehrlich gewesen,<br />
wenn es sich um eine Instandsetzung gehandelt hätte oder die<br />
Gemeinschaftsordnung die bauliche Veränderung ohne Beschluss<br />
gestattet hätte.<br />
Zwar können Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer<br />
laut dem Urteil des Gerichts verlangen, ihnen eine bauliche<br />
Veränderung zu gestatten, wenn die anderen Wohneigentümer<br />
der gleichen Wohnanlage davon nicht betroffen sind.<br />
Verweigere eine Eigentümergemeinschaft eine gewünschte<br />
bauliche Veränderung ohne ausreichenden Grund, könnten<br />
die bauwilligen Eigentümer den Beschluss gerichtlich ersetzen<br />
lassen. Ohne positiven Beschluss oder eine ersatzweise gerichtliche<br />
Entscheidung, welche die Bauwilligen herbeizuführen<br />
hätten, dürften sie aber nicht bauen, verfügten die Richter.<br />
Urteil des Bundesgerichtshof - BGH V ZR 140/22<br />
46<br />
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Sanierung & Energie<br />
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NOVELLE<br />
DES GEBÄUDEENERGIEGESETZES<br />
DAS WIRD PFLICHT FÜR EIGENTÜMER AB 2024<br />
Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes<br />
(GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist,<br />
dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit<br />
erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch<br />
noch weitere Pflichten, die die Bundesregierung den Eigentümern<br />
auferlegt hat. Im Detail ergeben sich jedoch Fragen:<br />
Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Was ist mit Gebäuden,<br />
in denen Wärmepumpen nicht effektiv sind? Welche<br />
Förderungen gibt es? Und wer zahlt den Umbau: Vermieter<br />
oder Mieter? Das steht im Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien.<br />
Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.<br />
WEN TRÄFE DAS VERBOT?<br />
Betroffen von dem Verbot sind alle Hausbesitzer, die beim<br />
Heizen auf Gas und Öl setzen – und das auch noch eine Weile<br />
tun wollen. Auswirkungen hätte das Gesetz auch für jene, deren<br />
Heizung ab dem kommenden Jahr kaputt ginge. In diesem<br />
Fall dürfen Hausbesitzer die Heizung nur noch während<br />
einer Übergangsfrist von drei Jahren reparieren und so am<br />
Laufen halten. Fällt die Anlage ab 2027 aus, sollen Reparaturen<br />
alter Heizungen ausgeschlossen sein – es müsste eine neue<br />
Heizung her, die den ökologischen Ansprüchen genügt.<br />
GESETZESÄNDERUNG – NICHT NUR FÜR HEIZUNGEN<br />
Die Wärmeleitfähigkeiten der Wärmedämmung bei Rohren<br />
für Warmwasser oder Heizwasser dürfen im Durchschnitt<br />
nur noch 40 Grad Celsius betragen. Freiliegende Rohre sind<br />
demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt<br />
werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige<br />
Wärmeleitfähigkeit besitzt.<br />
Verbot von Öl- und Gasheizungen: Der bekannteste Beschluss<br />
der Bundesregierung ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen<br />
ab 2024. Das bedeutet nicht, dass Besitzer diese Heizsysteme<br />
im Januar 2024 nicht mehr betreiben dürfen und bis<br />
dahin ausgetauscht haben müssen. Das Gesetz verbietet eher<br />
den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel,<br />
Kohleöfen und allgemein Heizsysteme, die mit<br />
fossilen Brennstoffen betrieben werden.<br />
Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile<br />
Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31.12.2044 weiter genutzt<br />
werden. Selbst Reparaturen gestattet das Gesetz bis zu<br />
diesem Zeitpunkt. Wird jedoch ab Januar 2024 die Heizung<br />
ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens<br />
65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.<br />
Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten, Bestandsgebäude,<br />
Wohnhäuser und Nichtwohngebäude als auch für<br />
Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt<br />
werden müssen.<br />
WANN MÜSSEN GAS- ODER ÖLHEIZUNGEN<br />
AUSGETAUSCHT WERDEN?<br />
Die von der Ampel geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes<br />
schreibt nicht vor, dass Besitzer von Gas- oder Ölheizungen<br />
diese sofort austauschen müssen. Auch wird nicht<br />
vorgeschrieben, dass kaputte Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht<br />
werden müssen, wenn sich diese noch reparieren lassen.<br />
Das Gesetz regelt lediglich, dass ab Januar 2024 neu eingebaute<br />
Heizungen zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien<br />
betrieben werden müssen. Wer ab dann seine Gas- oder<br />
Ölheizung austauschen lassen möchte oder muss, der muss<br />
auf klimafreundlichere Alternativen umsatteln.<br />
GIBT ES AUSNAHMEREGELUNGEN<br />
BEIM HEIZUNGSAUSTAUSCH?<br />
Bis spätestens 2045 müssen alle Heizungsanlagen vollständig<br />
auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Fällt eine Öl- oder<br />
Gasheizung irreparabel aus, dann gibt es jedoch Übergangsfristen<br />
beim Einbau neuer, klimafreundlicherer Heizungen.<br />
Künftig soll eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe<br />
verpflichtend sein. (§ 60a GEG)<br />
Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage<br />
muss erfolgen – und das auch rechtzeitig.<br />
(§ 60b GEG)<br />
Optimierungsmaßnahmen müssen – ebenfalls<br />
rechtzeitig – durchgeführt werden. (§ 60a GEG)<br />
Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems<br />
ist bei Häusern mit mehr als sechs<br />
Wohnungen verpflichtend. (§ 60c GEG)<br />
Der Höchstbetrag bei einem Verstoß gegen<br />
die Vorschriften beträgt 5.000 Euro.<br />
Kommt es zu einer solchen Heizungshavarie, dann haben<br />
Immobilienbesitzer eine Frist von drei Jahren, bis sie die<br />
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes – also den<br />
Neueinbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent klimaneutral<br />
betrieben wird – umzusetzen. Während dieser<br />
Frist kann vorübergehend auch eine neue Gas- oder Ölheizung<br />
eingebaut werden. Auch Stromdirektheizungen können<br />
als Übergangslösung genutzt werden. Nach drei Jahren<br />
müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden –<br />
durch Austausch der Übergangslösung oder einer entsprechenden<br />
Ergänzung dieser.<br />
Auch für Eigentümer im Alter von 80 Jahren aufwärts hat die<br />
Ampel-Koalition eine Sonderregelung geplant. Im Fall einer<br />
Heizungshavarie oder der Notwendigkeit des Einbaus einer<br />
neuen Heizung sind sie unbefristet von der neuen 65-Prozent-Regelung<br />
befreit. Wechselt das Eigentum dieser Menschen<br />
den Besitzer, hat der oder die dann zwei Jahre Zeit, dem<br />
Gebäudeenergiegesetz zu entsprechen.<br />
WELCHE MÖGLICHKEITEN FÜR NEUE HEIZUNGEN<br />
BESTEHEN AB JANUAR 2024?<br />
Die Heiz-Technologie der Zukunft ist in Konsequenz der Beschlüsse<br />
der Ampel die elektrische Wärmepumpe. Der Wirkungsgrad<br />
von Wärmepumpen übersteigt den von modernen<br />
Gasheizungen deutlich: Während eine Gasheizung aus einer<br />
Kilowattstunde Gas 0,9 Kilowattstunden Wärme macht, kann<br />
die Wärmepumpe aus einem Kilowatt Strom die drei- bis vierfache<br />
Menge Wärme herstellen. Probleme werden da befürchtet,<br />
wo die Wärmepumpe womöglich nicht effektiv genutzt<br />
werden kann: In sehr alten, sanierungsbedürftigen Gebäuden,<br />
die Temperaturen schlecht halten. Doch zum einen haben<br />
Forscher des Freiburger Fraunhofer-Instituts in einem Feldversuch<br />
festgestellt: Auch in nicht gut sanierten und gedämmten<br />
Altbauten können Wärmepumpen effektive Heizergebnisse<br />
erzielen.<br />
Zum anderen besteht nach Angaben der Bundesregierung<br />
auch in Zukunft die Möglichkeit, eine Hybridheizung einzubauen<br />
– etwa eine Gasheizung, die mit einer Wärmepumpe<br />
gekoppelt ist. Die Wärmepumpe kann so die meiste Zeit des<br />
Jahres die Grundlast tragen, an kälteren Tagen springt der<br />
Gaskessel ein. Auch Hybridlösungen mit Brennstoffzellen<br />
oder auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung sind möglich,<br />
aber nur, „wenn diese mindestens mit 65 Prozent grünen<br />
Gasen betrieben oder zur Erfüllung der 65-Prozent-GEG-<br />
Vorgabe mit erneuerbaren Lösungen kombiniert werden.“<br />
Auch sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen dürfen verbaut<br />
werden. Das sind Heizungen, die zu 100 Prozent auf Wasserstoff<br />
umrüstbar sind. Verbaut werden dürfen diese jedoch<br />
nur, wenn sie ab 2<strong>03</strong>0 mit mindestens 50 Prozent Biomethan<br />
oder anderen grünen Gasen und ab 2<strong>03</strong>5 mit mindestens 65<br />
Prozent Wasserstoff betrieben werden.<br />
WAS KOSTET EIN WECHSEL<br />
ZUM KLIMANEUTRALEN HEIZEN?<br />
Die Anschaffungskosten für Wärmepumpen sind aktuell<br />
noch deutlich höher als die für eine moderne Gasheizung.<br />
Kauf und Einbau einer Luftwärmepumpe können über 30.000<br />
Euro kosten. Da ist die Gasheizung mit bis zu 11.000 Euro<br />
günstiger. Im Betrieb ist jedoch die Wärmepumpe auf lange<br />
Sicht günstiger als die Gasheizung, da sie den genutzten Strom<br />
effizienter in Wärme umwandelt, als die Gasheizung das beim<br />
Erdgas tut. Ab 2027 wird sich zudem der EU-Emissionshandel<br />
auf die Gaspreise auswirken. Erdgas und Heizöl werden<br />
dann deutlich teurer werden.<br />
Die Bundesregierung will den Kauf von Wärmepumpen zudem<br />
finanziell fördern. Über die genauen Fördersummen verhandelt<br />
das Kabinett aktuell noch. Sie sollen jedoch sozial<br />
gestaffelt ausgestaltet werden: Wer weniger Geld zur Verfügung<br />
hat, soll stärker gefördert werden. Wirtschaftsminister<br />
Robert Habeck (Die Grünen): „Meine Vorstellung ist, dass<br />
wir – wie es auch im Koalitionsausschuss vereinbart wurde –<br />
einen sozialen Ausgleich schaffen. Das heißt, dass die Wärmepumpen,<br />
solange sie noch teurer sind, auf den Preis einer Gasheizung<br />
runtergebracht werden.“<br />
Auch sollen Mieter geschützt werden, wenn Vermieter die alte<br />
Gas- oder Ölheizung austauschen. Im Gesetzentwurf der Ampel<br />
sind detaillierte Regelungen festgehalten, die verhindern<br />
sollen, dass Vermieter Kosten in zu hohem Maße an Mieter<br />
weitergeben. Das gilt etwa, sollten Vermieter in der Anschaffung<br />
günstige, im Betrieb aber teure Biomethan- oder Wasserstoffheizungen<br />
einbauen. Auch, wenn Vermieter in<br />
schlecht sanierten Gebäuden eine leistungsschwache Wärmepumpe<br />
installieren, dürfen Kosten nicht einfach weitergereicht<br />
werden. Letzteres gilt jedoch nur für Gebäude, die vor<br />
1996 gebaut wurden.<br />
ERDGAS ODER WASSERSTOFF?<br />
Auf den ersten Blick handelt es sich bei beiden Energielieferanten<br />
um Gas. Ist es also möglich, die Gasheizung mit Wasserstoff<br />
anstelle von Erdgas zu betreiben? Ist die Gasbrennwertheizung<br />
„H2-ready“, kann sie mit einem Gasgemisch be-<br />
48 Foto: bancha – www.stock.adobe.com<br />
49
Sanierung & Energie<br />
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Dr. Robert Habeck,<br />
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz<br />
ÜBERBLICK DER KOSTEN<br />
Die ungefähren Kosten für die Umrüstung<br />
auf H2-ready lauten:<br />
• „H2-ready”-Gastherme: zwischen 4.200<br />
und 7.000 Euro<br />
• „H2-ready”-Gaskessel: zwischen 5.000<br />
und 8.000 Euro<br />
• Umbaukosten: bis zu 2.500 Euro<br />
trieben werden, das teilweise bis zu 30 Prozentvolumen aus<br />
Wasserstoff besteht. Beim Rest handelt es sich oftmals um<br />
Erdgas. Wie hoch der Wasserstoffgehalt im Gasgemisch maximal<br />
sein darf, hängt von dem Heizungsmodell ab – das gilt<br />
sowohl für Gasbrennwertthermen als auch für -kessel. Kunden<br />
sollten sich beim Hersteller über die genauen Werte erkundigen.<br />
Eine Gasheizung auf einen 100-prozentigen Betrieb<br />
mit Wasserstoff umzustellen, ist aktuell noch nicht möglich.<br />
An derartigen Modellen wird derzeit noch geforscht.<br />
WAS KOSTET DIE UMRÜSTUNG<br />
VON GAS AUF WASSERSTOFF?<br />
Ist die Gasheizung noch nicht „H2-ready“, soll aber dennoch<br />
mit einem Gemisch aus Erdgas und Wasserstoff betrieben<br />
werden, muss sie vollständig ausgetauscht werden. Da jedoch<br />
lediglich die Heizungsanlage und nicht gleich das ganze System<br />
im Haus ersetzt werden muss, halten sich die Kosten in<br />
Grenzen. Sie liegen bei etwa 5.000 bis 8.000 Euro – je nach<br />
Modell und Größe. Darin enthalten sind unter anderem eine<br />
staatliche Förderung sowie eine Steuererleichterung von insgesamt<br />
bis zu 20 Prozent.<br />
Bei der staatlichen Förderung kann jedoch zur Auflage gemacht<br />
werden, dass die Anlage mit grünem Wasserstoff betrieben<br />
werden muss. Darunter versteht man Wasserstoff, der<br />
mithilfe von Biomethan, Wind- oder Solarstrom-Elektrolyse<br />
gewonnen wird. Die Förderung kann noch bis Ende <strong>2023</strong><br />
über das Heizungssanierungsprogramm der Bundesregierung<br />
beantragt werden. Aber Achtung: Die Gasheizung sollte noch<br />
in diesem Jahr ausgetauscht werden. Denn ab 2024 muss die<br />
Heizenergie um bis zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien<br />
kommen. Bei einer Gasheizung, die „H2-ready“ ist, liegt der<br />
Wert allerdings nur bei maximal 30 Prozent.<br />
WANN WIRD ERDGAS DURCH WASSERSTOFF ERSETZT?<br />
Ein genauer Zeitpunkt ist noch nicht festgelegt. Allerdings hat<br />
die Europäische Union beschlossen, dass bis 2050 das Gasnetz<br />
dekarbonisiert werden soll. Das bedeutet, dass bis dahin Wasserstoff<br />
den fossilen Energieträger Erdgas ersetzen soll, erklärt<br />
die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung<br />
(BAM). Ob und wann das Ziel erreicht wird, ist aktuell jedoch<br />
noch nicht bekannt. Denn momentan ist die Herstellung von<br />
Wasserstoff noch sehr energieaufwendig, sodass sich der vollständige<br />
Umstieg nicht rentiert. Vor allem dann nicht, wenn<br />
es sich um grünen Wasserstoff handeln soll, der vollständig<br />
mit Ökostrom erzeugt wurde.<br />
Bekannt ist jedoch, dass ein Großteil der Gasnetze und -speicher<br />
in Deutschland auch für Wasserstoff genutzt werden<br />
kann. Es gibt jedoch noch ein Problem: Wasserstoff ist sehr<br />
leicht entflammbar. Somit stellt der Betrieb einer Heizung, die<br />
ausschließlich mit Wasserstoff betrieben wird, eine gewisse<br />
Gefahr dar.<br />
IST WASSERSTOFF BILLIGER ALS ERDGAS?<br />
Die Gaspreise liegen aufgrund der Gaspreisbremse bei<br />
12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die Gaspreise können<br />
jedoch nach dem Auslaufen der Gaspreisbremse und aufgrund<br />
der CO 2<br />
-Bepreisung in den kommenden fünf bis zehn<br />
Jahren deutlich ansteigen. Nicht zuletzt, um die Klimaziele<br />
der Ampelregierung einzuhalten, könnten sie noch höher<br />
besteuert werden. Für 2024 gehen Experten allerdings erst<br />
noch von einem sinkenden Gaspreis aufgrund der guten<br />
Gasspeicherfüllstände und der neuen LNG-Terminals aus.<br />
Die Preisentwicklung beim Wasserstoff könnte hingegen<br />
anders verlaufen. Grüner Wasserstoff kostet teilweise bis zu<br />
16 Cent/kWh. Er könnte jedoch noch günstiger werden: Der<br />
Wissenschaftliche Dienst im Deutschen Bundestag geht davon<br />
aus, dass die Produktionskosten für grünen Wasserstoff im<br />
Jahr 2<strong>03</strong>0 bei etwa 12 Cent/kWh und im Jahr 2050 bei etwa<br />
9 Cent/kWh liegen werden. Wasserstoff könnte demnach<br />
günstiger sein als Erdgas. Mit in die Berechnung eingeflossen<br />
ist jedoch auch die CO 2<br />
-Bepreisung, die für Erdgas, aber nicht<br />
für grünen Wasserstoff anfallen würde. Das Fraunhofer-Institut<br />
geht bei der Preisentwicklung für Wasserstoff von noch<br />
einer schnelleren Kostensenkung aus. Demnach könnte schon<br />
2045 die Neun-Cent-Marke unterschritten werden.<br />
STRENGERE GRENZWERTE: DIESE KAMINÖFEN<br />
MÜSSEN BALD STILLGELEGT WERDEN<br />
Aufgrund hoher Emissionen müssen alte Kaminöfen bis 2025<br />
umgerüstet oder stillgelegt werden. Eine umweltfreundliche<br />
Alternative ist das Heizen mit Pellets. Besitzer von alten Holzöfen<br />
sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis Ende 2024 in die<br />
Jahre gekommene Anlagen nachzurüsten, auszutauschen<br />
oder stillzulegen. Grund dafür ist die Umweltbelastung durch<br />
den erhöhten Schadstoffausstoß, der beim Heizen mit Holz<br />
entsteht.<br />
In einem Stufenplan wurden Verbraucher in den vergangenen<br />
Jahren sukzessive dazu aufgefordert, ihre Öfen umweltfreundlich<br />
umzubauen. Der nächste Stichtag ist der 31.12.2024. Holzöfen,<br />
die zwischen dem 1.1.1995 und 21.3.2010 hergestellt<br />
wurden, dürfen ab 2025 nicht mehr ohne Nachrüstung genutzt<br />
werden. Findet sich auf der Modellbeschreibung des<br />
Ofens nicht das Alter der Anlage, muss durch den Schornsteinfeger<br />
oder den Hersteller bescheinigt werden, dass das<br />
Ofenmodell die strengeren Schadstoffgrenzen einhält.<br />
Ein großer Vorteil der Pelletheizung ist die Bedienung:<br />
„Pelletkaminöfen heizen automatisch und lassen sich digital<br />
steuern. Da die Pellets von allein nachrutschen, das ständige<br />
Nachlegen von Holz entfällt und nur wenig Asche entsteht, ist<br />
das Heizen ausgesprochen komfortabel“, heißt es in einer<br />
Pressemitteilung des Deutschen Pelletinstituts (DEPI).<br />
Vorteile gegenüber Scheitholz seien außerdem niedrige Staubemissionen,<br />
eine hohe Effizienz sowie ein sinkender Brennstoffverbrauch.<br />
Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte sich<br />
rechtzeitig informieren. Angesichts des Handwerkermangels<br />
und möglicher Lieferengpässe könne es laut DEPI zu längeren<br />
Wartezeiten kommen.<br />
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG VOM BUND<br />
Auch von Seiten des Bundes wird der Umstieg auf einen<br />
Pelletofen unterstützt. Im Rahmen einer Bundesförderung für<br />
effizientere Gebäude wird die Anschaffung vom Bundesamt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanziell unterstützt.<br />
Hintergrund ist unter anderem, dass Pellets dazu beitragen,<br />
den Energiesektor in Deutschland unabhängiger zu gestalten,<br />
sodass in Zukunft statt mit importiertem Gas und Öl mehr<br />
mit regional verfügbarem Holz geheizt wird. Als umweltfreundlichere<br />
Heizmethode sind Pellets außerdem ein wichtiger<br />
Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Klimaziele.<br />
SOLLTE MAN DIE GASHEIZUNG JETZT UMRÜSTEN?<br />
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt<br />
unter anderem von dem Alter der bereits vorhandenen Gasheizung<br />
ab. Für neue Gasheizungen liegt die Betriebsdauer<br />
zwischen zehn und 20 Jahren. Bis dahin könnte die Entwicklung<br />
von wasserstoffbetriebenen Heizungen bereits stark vorangeschritten<br />
sein. Es kann sich also lohnen, mit dem Austausch<br />
noch etwas zu warten. Wer das nicht möchte, sollte aus<br />
oben genannten Gründen hingegen schnell handeln. Wer<br />
nicht warten möchte, sollte auf Modelle setzen, die auch einen<br />
100-prozentigen Wasserstoffbetrieb ermöglichen, wie beispielsweise<br />
die Heizungen von BDR Thermea (Remeha) oder<br />
Viessmann.<br />
MIETERHÖHUNG DURCH WÄRMEPUMPEN<br />
Was Mieter in dem Zusammenhang noch wissen sollten:<br />
Tauscht der Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe<br />
aus, so ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt (§ 71o<br />
GEG). Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um eine Modernisierungsmaßnahme.<br />
Wichtig ist, dass die Jahresarbeitszahl<br />
der Wärmepumpe über 2,5 liegt, heißt es.<br />
WARUM GIBT ES KRITIK?<br />
Es steht die Befürchtung im Raum, dass hohe Sanierungskosten<br />
auf viele Hausbesitzer zukommen könnten. „Wir können<br />
die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas<br />
Häuschen abwälzen“, kritisiert etwa der CDU-Europaabgeordnete<br />
Dennis Radtke. Die Grünen-Parlamentarierin Jutta<br />
Paulus betont hingegen, Ziel sei es, den Energieverbrauch von<br />
Gebäuden deutlich zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher zu schonen.<br />
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai<br />
Warnecke, warnt vor einem dramatischen Wertverlust gerade<br />
bei älteren Gebäuden. Die EU-Kommission weist wiederum<br />
darauf hin, dass sich Renovierungen durch weniger Energieverbrauch<br />
auf lange Sicht auszahlten.<br />
Der Textbeitrag zeigt: Sollten sich die Parteien dennoch einigen,<br />
bleiben immer noch so viele Fragen offen, die erst in den<br />
nächsten Monaten beantwortet werden können:<br />
1) Prüfung durch Städte und Kommunen, ob die Anwohner<br />
an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Was<br />
nutzt der Kauf einer Wärmepumpe, wenn der Bürger dann<br />
ein Jahr später erfährt, er wird an dieses Netz angeschlossen.<br />
50.000 Euro futsch.<br />
2) In vielen Altbauten ist der Einbau von Wärmepumpen gar<br />
nicht möglich, da die alten Stromleitungen dieser Belastung<br />
nicht standhalten können. Was dann?<br />
3) Die entsprechenden Förderungen für die Mittelschicht,<br />
nicht für die Menschen in Villen.<br />
4) Am 5.6.23 in der FAZ: Ein Fachgremium fordert, auch Pelletheizungen<br />
abzuschaffen, zu viel CO 2<br />
etc. Bislang wurde diese<br />
Methode als umweltfreundlich eingestuft.<br />
5) Rechtliche Überprüfung, warum öffentliche Gebäude erstmals<br />
vorne ausbleiben und nur private Mieter und Eigentümer<br />
zur Erneuerung gezwungen werden. Normalerweise geht<br />
das umgekehrt.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
50<br />
Foto: BMWK / Dominik Butzmann<br />
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WÄRMEPUMPE<br />
IM ALTBAU<br />
Für den Betrieb der Wärmepumpe ist elektrische Energie notwendig.<br />
Optimistisch sind die Hersteller von Wärmepumpen,<br />
die ihren Produkten eine hohe Effizienz bescheinigen. Für<br />
eine Kilowattstunde Strom erhielte man drei bis fünf Kilowattstunden<br />
Heizenergie, so ihre Überzeugung. Bauherrenberater<br />
Thomas Weber ist hier vorsichtiger: „Diese Berechnungen<br />
basieren meist auf idealen Voraussetzungen – es kommt,<br />
wie immer beim Bauen, hier auf die individuellen Gegebenheiten<br />
an. Dazu kommt bei den Wärmepumpen, die die Luft<br />
nutzen, übrigens ein Thema hinzu, das viele nicht bedenken:<br />
Geräuschlos arbeiten diese Maschinen leider nicht und es gibt<br />
bereits klare Vorschriften, was die Abstandsflächen zu den<br />
Nachbarn angeht. Das kann das Projekt des Einbaus der Technik<br />
schon sehr erschweren. Der Aufbau im Keller des Hauses<br />
kann da ein Ausweg sein. In jedem Fall sollte das von unabhängigen<br />
Fachleuten, die keine Technik verkaufen, zuvor geprüft<br />
werden“, warnt Weber.<br />
In vielen bestehenden Wohngebäuden stellt sich die Frage<br />
nach der Effizienz der Wärmepumpentechnik. Denn die<br />
Wärmepumpen liefern mit meist um die 35 Grad vergleichsweise<br />
niedrige Heiztemperaturen, die idealerweise mit trägen<br />
Heizsystemen wie Fußboden- oder Wandheizungen verteilt<br />
wird. Die herkömmliche öl- oder gasbetriebene Brennwertheizung<br />
hingegen produziert um die 65 Grad heißes Wasser<br />
zum Heizen. Sicher kann man auch hier eine Wärmepumpe<br />
einsetzen – doch ist mit horrenden Stromkosten zu rechnen.<br />
Also muss die Bausubstanz ertüchtigt werden. Dämmen, Fenster<br />
erneuern, Leitungen isolieren – die Liste möglicher und<br />
notwendiger Maßnahmen ist lang, wenn der Altbau fit für die<br />
umweltfreundliche Technik gemacht werden soll. „Hier ist ein<br />
umfassendes Konzept und eine gute Planung unverzichtbar“,<br />
rät Bauexperte Thomas Weber (VPB) und warnt vor voreiligen<br />
Schritten: „Bei umfassenden Maßnahmen sollte nicht an<br />
der Planung und vor allem auch nicht an den notwendigen<br />
Kontrollen durch unabhängige Experten gespart werden.“<br />
Die Modernisierung einer alten Heizungsanlage zu einer<br />
Wärmepumpe sei im Altbau jederzeit möglich, heißt es beim<br />
Bundesverband Wärmepumpe. Dabei seien Fußbodenheizungen<br />
kein Muss. Meist reiche auch der Austausch zu größeren<br />
Heizkörpern oder eine Kombination aus alten Heizkörpern<br />
und neuen Flächenheizungen.<br />
„WÄRMEPUMPEN ARBEITEN<br />
AUCH IM BESTAND EFFIZIENT“<br />
„Hartnäckig halten sich Vorurteile, Wärmepumpen seien nur in<br />
Verbindung mit einer Fußbodenheizung oder einer Modernisierung<br />
des Gebäudes sinnvoll. Das ist falsch, effiziente Wärmepumpen<br />
sind in der Lage, Vorlauftemperaturen von 55 Grad oder<br />
sogar 65 Grad bereitzustellen“, unterstreicht Henning Schulz vom<br />
Hersteller Stiebel Eltron. Somit könnten bestehende Heizkörper<br />
in der Regel problemlos weiter genutzt werden. Unter Umstän-<br />
Wärmepumpen machen dann Sinn, wenn sie von vornherein in einen Neubau<br />
mit Fußbodenheizung eingeplant werden. Im Altbau funktioniert das nicht.<br />
So lautet die landläufige Meinung. Stimmt die? Nicht ganz, wie folgender<br />
Bericht zeigt. Wenn entsprechende Punkte beachtet werden, arbeitet eine<br />
Wärmepumpe auch in älteren Bestandsgebäuden effizient.<br />
Die Wärmepumpe, so erläutert Dipl.-Ing. Thomas Weber,<br />
Bauherrenberater im Verband Privater Bauherren (VPB),<br />
funktioniert ähnlich wie ein Kühlschrank – nur eben umgekehrt.<br />
Sie besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: Die Wärmequellenanlage<br />
entzieht entweder dem Boden, dem Grundwasser<br />
oder der Luft die Wärme. Die eigentliche Wärmepumpe<br />
macht die gewonnene Wärme nutzbar und das Wärmeverteilund<br />
Speichersystem, der Name verrät es, sorgt für die Verteilung<br />
und Speicherung. Wärmepumpen nutzen ein Kältemittel,<br />
das bereits bei sehr geringen Temperaturen verdampft. Die<br />
hierfür notwendige Energie holt sich die Anlage aus der Umwelt.<br />
Die Wärmepumpe verdichtet die gewonnene Energie, bis<br />
die gewünschte Heiztemperatur erreicht wird. Nun wird die<br />
Wärme abgegeben – das Kältemittel kühlt ab und wird flüssig.<br />
Der Kreislauf beginnt von neuem.<br />
Eine effiziente Wärmedämmung<br />
schafft die<br />
Voraussetzung für einen<br />
sparsamen und umweltfreundlichen<br />
Betrieb von<br />
Wärmepumpen in älteren<br />
Gebäuden.<br />
52<br />
Foto: Tomasz Zajda – www.stock.adobe.com<br />
Foto: djd/Sto<br />
53
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den lohnt es sich, einzelne Heizkörper auszutauschen. Auch das<br />
Vorurteil, dass Wärmepumpen im Bestand häufig ineffizient arbeiten<br />
würden, treffe nicht zu, so Schulz weiter: „Das Fraunhofer<br />
Institut für Solare Energiesysteme ISE konnte dies in einer Untersuchung<br />
widerlegen.“ Die Luftwärmepumpen im Bestandsgebäude<br />
erreichten im Test eine durchschnittliche Jahresarbeitszahl<br />
von 3,1 – aus einer Kilowattstunde Strom wurden also 3,1 Kilowattstunden<br />
Wärmeenergie.<br />
Allerdings weist auch Stiebel Eltron darauf hin: Das Fachhandwerk<br />
ist im Moment stark ausgelastet, die Produktionskapazitäten<br />
sind nicht endlos. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig<br />
gemeinsam mit dem Handwerker abzustimmen, wann<br />
ein Umbau erfolgen kann – gegebenenfalls auch erst nach der<br />
nächsten Heizperiode.<br />
BAUJAHR DES EIGENHEIMS EIN WICHTIGER FAKTOR<br />
Ist das eigene Zuhause bereits geeignet für den Umstieg, oder<br />
welche Voraussetzungen sind vorher zu schaffen, damit eine<br />
Wärmepumpe sparsam und kostengünstig arbeiten kann? Mit<br />
dieser Frage beschäftigen sich aktuell viele Immobilieneigentümer.<br />
Ein wichtiger Faktor ist dabei das Baujahr des Eigenheims.<br />
Die Faustformel lautet: Je jünger das Haus, desto besser<br />
ist auch seine energetische Effizienz – und umso niedriger<br />
kann die Vorlauftemperatur beim Betrieb einer Wärmepumpe<br />
eingestellt werden.<br />
Allerdings sind von den rund 19 Millionen Wohngebäuden<br />
in Deutschland fast 17 Millionen vor dem Jahr 2000 errichtet<br />
worden, sie weisen laut Gebäudereport der Deutschen<br />
Energie-Agentur (dena) noch einen überdurchschnittlichen<br />
Energiebedarf auf. „Der reine Austausch der Heizungsanlage<br />
zu einer Wärmepumpe macht in vielen Altbauten keinen<br />
Sinn. Die notwendige Vorlauftemperatur wäre zu hoch, entsprechend<br />
ineffizient würde die Wärmepumpe arbeiten“, erklärt<br />
Sto-Experte Dirk Herrmann. Als ersten Schritt vor der<br />
Heizungsmodernisierung empfiehlt er daher, das Zuhause für<br />
den Niedertemperatur-Betrieb der Wärmepumpe vorzubereiten:<br />
„Eine effektive Wärmedämmung der Fassade schafft die<br />
Voraussetzung dafür“, so Herrmann weiter.<br />
ERST WÄRMEDÄMMUNG, DANN WÄRMEPUMPE<br />
Dies bestätigt eine aktuelle Studie, an der das Forschungsinstitut<br />
für Wärmeschutz und das Institut für Energie- und Umweltforschung<br />
mitgewirkt haben. Demnach ist für den sparsamen<br />
Betrieb einer Wärmepumpe eine Vorlauftemperatur von<br />
bis zu höchstens 40 Grad Celsius anzustreben. Ein sorgloses<br />
Einbauen von Wärmepumpen in ungeeignete Gebäude hingegen<br />
zieht nicht nur hohe laufende Kosten nach sich, sondern<br />
belastet auch die Stromerzeugung, die Stromnetze und<br />
die Umwelt. Energieberater begleiten Hauseigentümer, die ihr<br />
Gebäude für den Umstieg auf eine Wärmepumpe vorbereiten<br />
wollen. Unter www.wohnwert-steigern.de etwa finden sich<br />
Ansprechpartner vor Ort sowie die Möglichkeit, mit wenigen<br />
Eingaben das persönliche Einsparpotenzial zu berechnen. Im<br />
individuellen Sanierungsfahrplan, der aus der Energieberatung<br />
resultiert, stellt die Dämmung der Fassade meist den ersten<br />
Schritt dar. Danach können Hausbesitzer beim nächsten<br />
Heizungstausch einfach auf eine Wärmepumpe umsteigen.<br />
KOSTEN EINER FASSADENDÄMMUNG<br />
Die Preise fürs Haus dämmen liegen laut dem Internetportal<br />
werkstatt-magazin.de bei ca. 75 – 200 € pro m² (je nach<br />
Art der Dämmung). Oft über die Hälfte der Kosten fürs Haus<br />
dämmen fallen für das Gerüst und das Material an, sodass es<br />
sich lohnt, die Dämmung bei einer anstehenden Fassadensanierung<br />
gleich mit in Anspruch zu nehmen, um die Kosten<br />
fürs Hausdämmen so gering wie möglich zu halten. Bei einem<br />
Einfamilienhaus mit 140 Quadratmeter kommt man so auf ca.<br />
13.700 €. Auch dafür gibt es Zuschüsse bis zu 20 Prozent der<br />
Kosten.<br />
WIE HOCH SIND DIE ANSCHAFFUNGSKOSTEN<br />
UND WIRD DER EINBAU STAATLICH GEFÖRDERT?<br />
Die Anschaffung einer Wärmepumpe kostet zwei- bis dreimal<br />
so viel wie der Einbau einer Gasheizung – wegen der zusätzlichen<br />
Planungsleistungen, des erhöhten Installationsaufwands<br />
und der insgesamt teuren Technik. „Gut zu wissen: Die Installation<br />
einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden wird derzeit<br />
mit bis zu 35 Prozent der Investitionskosten staatlich gefördert“,<br />
so Pascal Zug (EWE). Dazu muss man beim Bundesamt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Förderantrag<br />
einreichen.<br />
Für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen müssen Bürgerinnen<br />
und Bürger nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums<br />
bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro in<br />
die Hand nehmen. Das geht aus einem unlängst veröffentlichten<br />
Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz hervor.<br />
Dem stünden über eine Betriebszeit der Heizung von 18 Jahren<br />
zugleich Einsparungen in Höhe von rund 11 Milliarden<br />
Euro gegenüber, rechnet das Ministerium. Die Einsparungen<br />
kommen unter anderem zustande, weil Öl und Erdgas in den<br />
kommenden Jahren deutlich teurer werden.<br />
Beispielrechnung: Laut dem Internetportal gruenes-haus<br />
kostet die Nachrüstung einer Luftwärmepumpe im Altbau zwischen<br />
10.000 und 19.000 Euro. Die Anschaffungspreise liegen<br />
zwischen 8.000 und 16.000 € und erfordern Installationskosten<br />
von 2.000 bis 3.000 €. Dazu kommen die Betriebskosten in<br />
Höhe von durchschnittlich 700 und 2.000 € pro Jahr. Außerdem<br />
sollte die Anlage einmal im Jahr überprüft werden, was etwa<br />
100 bis 200 € an Wartungskosten verursacht. Ein Zuschuss des<br />
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim<br />
Austausch einer Heizungsanlage deckt mindestens 25 Prozent<br />
der Kosten. Luftwärmepumpen lohnen sich aufgrund ihrer geringen<br />
Betriebskosten und werden beim Ersatz von Öl-, Kohleoder<br />
Gasheizungen mit bis zu 40 Prozent gefördert. <br />
kg/vpb/djd<br />
LUFTWÄRMEPUMPE IM ALTBAU AUCH OHNE FUSSBODENHEIZUNG?<br />
Wärmepumpen mit Fußbodenheizung sind eine perfekte<br />
Kombination für effizientes Heizen. Moderne Luftwärmepumpen<br />
können aber auch ohne Fußbodenheizung eingesetzt<br />
werden, so zumindest sagen es die Experten von<br />
gruenes-haus.de. Bei erhöhten Vorlauftemperaturen für<br />
alternative Heizkörper wird dann allerdings mehr Strom<br />
verbraucht.<br />
Wärmepumpen mit Heizkörpern sind immer noch eine<br />
sinnvolle Option, wenn ihre Abmessungen proportional zur<br />
Raumgröße sind. Größere Heizkörper sorgen für einen<br />
höheren Wirkungsgrad der Wärmepumpe, eine niedrigere<br />
Auch im Altbau ermöglichen Wärmepumpen ein zukunftssicheres und umweltfreundliches Heizen.<br />
Vorlauftemperatur und eine höhere Effizienz. Sollten sich<br />
die vorhandenen Heizkörper als zu klein erweisen, können<br />
diese meist ohne großen Aufwand ausgetauscht werden,<br />
und das oft zu geringeren Kosten als beim Einbau einer<br />
komplett neuen Fußbodenheizung.<br />
Die Umrüstung auf moderne Heizkörper kann die Heizleistung<br />
erhöhen oder die Vorlauftemperatur um bis zu 10 °C<br />
senken, und das bei gleichem Platzbedarf. In Kombination<br />
mit einer Luftwärmepumpe eignen sich Plattenheizkörper<br />
und Niedrigtemperatur-Heizkörper besonders gut.<br />
54<br />
Foto: Robert Poorten – www.stock.adobe.com<br />
55
Sanierung & Energie<br />
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Im Sommer <strong>2023</strong> dreht sich in <strong>Stuttgart</strong> alles um nachhaltige Stadtentwicklung. Zahlreiche<br />
Veranstaltungen setzen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und Lebensqualität auseinander.<br />
Die Urban Future Konferenz (#UF23) machte vom 21. bis 23. Juni den Anfang.<br />
So lassen sich notwendige Vorarbeiten oder Folgearbeiten<br />
gleich mit einbeziehen und teilweise erhebliche Kosten einsparen.<br />
Als erste Anlaufstelle für die Energieberatung in <strong>Stuttgart</strong> versteht<br />
es sich für uns von selbst, dass wir Gesichtspunkte der<br />
städtischen Wärmeleitplanung bei der Beratung berücksichtigen<br />
und wissen, was in bestimmten Quartieren geplant ist.<br />
Die Wärmepumpe ist grundsätzlich für den Altbau geeignet, braucht aber besondere Randbedingungen.<br />
„IN STUTTGART DIE BESTE FÖRDERLANDSCHAFT<br />
ZWISCHEN HAMBURG UND DEM BODENSEE“<br />
Interview mit Ulrich König,<br />
Geschäftsführer des Energieberatungszentrums <strong>Stuttgart</strong> e. V. (EBZ)<br />
Das Energieberatungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e. V. (EBZ) ist die<br />
lokale Energieagentur in <strong>Stuttgart</strong> und Regionalpartner<br />
der Deutschen Energie-Agentur (dena). Es wurde 1999 gegründet<br />
und gilt als gelungenes Beispiel für die erfolgreiche<br />
Partnerschaft zwischen Verwaltung und privaten Gruppen.<br />
Das EBZ ist ein gemeinnütziger Verein und arbeitet nicht<br />
gewinnorientiert – es finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen,<br />
öffentlichen Zuschüssen, der Projektförderung und<br />
Energiediagnosen.<br />
Herr König, als Geschäftsführer des Energieberatungszentrums<br />
haben Sie derzeit sicherlich viel zu tun …<br />
Das kann man sagen! Die Gaspreiskrise bescherte uns einen<br />
Ausnahmezustand in der Energieberatung. Zeitweise stellten<br />
wir unser elektronisches Kontaktformular ab, damit wir noch<br />
unsere Projektarbeit durchführen konnten. Der Gaspreis ist<br />
durch die Deckelung im Moment kein Schwerpunktthema<br />
mehr, dafür die teilweise chaotische Kommunikation zum<br />
Gebäudeenergiegesetz (GEG). Den Energieberater:innen geht<br />
also die Arbeit nicht aus.<br />
Zu welchen Themen beraten Sie?<br />
Wir beraten ganzheitlich zum Thema Gebäudesanierung.<br />
Unsere Experten beantworten in einem kostenlosen Erstberatungstermin<br />
Einzelfragen zur Technik und zu Förderprogrammen.<br />
Großes Augenmerk legen wir darauf, dass im Anschluss<br />
ein guter Sanierungsfahrplan entwickelt wird. Denn<br />
die Herausforderungen sind groß: Auch wenn zunächst nur<br />
Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen, lohnt sich<br />
die Erarbeitung eines langfristigen Sanierungsgesamtplans.<br />
Wer alles kann mit seinen Anliegen zu Ihnen kommen?<br />
Ist Ihr Verein auch personell darauf eingerichtet?<br />
In der Regel beraten wir alle, die ein Gebäude in <strong>Stuttgart</strong><br />
bewirtschaften. Wir sind zwölf Mitarbeiter:innen und verfügen<br />
über ein großes Netzwerk mit Architekten:innen,<br />
Ingenieure:innen und Handwerker:innen, das uns in unserer<br />
Beratungsleistung unterstützt. Und wir haben gelernt: Wenn<br />
der Energieberater in der Woche zwanzig Mal das gleiche erzählen<br />
muss, läuft etwas falsch. Anfragen wie „Wärmepumpe<br />
im Bestand, wie geht das?“ und zur Photovoltaik – die augenblicklichen<br />
Dauerbrenner in der Beratung – leiten wir auf<br />
Videoveranstaltungen unseres Hauses. So erreichen wir 50 bis<br />
100 Teilnehmer auf einen Schlag und kommen so schneller<br />
vorwärts.<br />
Wie ist aus energetischer Sicht der Zustand der Gebäude<br />
in der Region <strong>Stuttgart</strong>?<br />
Die Stadt <strong>Stuttgart</strong> hat fast die doppelte Sanierungsquote als<br />
der Bundesdurchschnitt. Die Herausforderungen sind dennoch<br />
gewaltig. Will man 2<strong>03</strong>5 die Klimaneutralität erreichen,<br />
brauchen wir die dreifache Schlagzahl als im Augenblick.<br />
Stichwort Energiewende. Bereits seit Januar 2018<br />
unterstützt die Stadt <strong>Stuttgart</strong> den Austausch von alten<br />
Ölheizungen und Kohleöfen gegen Heizanlagen mit<br />
emissionsärmeren, klimafreundlichen Energieträgern.<br />
Wie läuft die Aktion?<br />
Das war fraglos die ganzen Jahre ein Renner, im Moment<br />
ist das Programm so gut wie tot. Logisch, wer trennt sich<br />
im Moment von seiner gut laufenden Ölheizung, wenn nicht<br />
klar ist, welche Rahmenbedingungen der Bund bringen wird?<br />
Das wird sich aber wieder ändern, die Bundesregierung kann<br />
die Novellierung des GEG für den Gebäudebestand nicht<br />
ewig hinauszögern. Und jetzt steht schon fest: Öl hat keinerlei<br />
Zukunftsperspektive. Auch habe ich Verständnis für das<br />
Warten bis die Wärmeleitplanung der Stadt Ende des Jahres<br />
fertig ist. Dann sieht man, wer auf einen Fernwärmeanschluss<br />
bauen kann oder ob die Stadtwerke ein Nahwärmenetz<br />
planen. Das würde ich übrigens jeder Einzelhaus-Lösung<br />
vorziehen.<br />
Ulrich König, Geschäftsführer des Energieberatungszentrums<br />
<strong>Stuttgart</strong> e. V. (EBZ)<br />
Gibt es weitere Förderprogramme in <strong>Stuttgart</strong>?<br />
Und ob! <strong>Stuttgart</strong>er:innen finden die beste Förderlandschaft<br />
vor, die es zwischen Hamburg und dem Bodensee gibt. Das<br />
Energiesparprogramm, die Solaroffensive, das Wärmepumpenprogramm<br />
und vieles mehr (www. stuttgart.de/energie). Und<br />
das Tollste: Alle Programme lassen sich mit den Bundesprogrammen<br />
(BEG) kumulieren. Viele Maßnahmen lassen<br />
sich damit wirtschaftlich darstellen.<br />
Was raten Sie den vielen privaten Hausbesitzern<br />
hinsichtlich der Energiewende allgemein, zum Thema<br />
Wärmepumpe im Besonderen?<br />
Die Zeit drängt: Mit ihrem Einsatz zur energetischen<br />
Sanierung leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Umwelt,<br />
da die Sanierung die CO 2<br />
-Emission ihrer Immobilie<br />
senkt und der Einsatz erneuerbarer Energien erhöht wird.<br />
Nichts überstürzen, wir haben noch etliche Jahre Zeit, das<br />
Effizienzhaus-Niveau zu erreichen, aber auch nichts mehr<br />
auf die lange Bank schieben. Und wenn es jetzt erst der<br />
Sanierungsplan ist, den Hausbesitzer:innen dann Jahr um<br />
Jahr mit dem EBZ abarbeiten.<br />
Die Wärmepumpe ist grundsätzlich für den Altbau geeignet,<br />
braucht aber besondere Randbedingungen. Eine ist, dass die<br />
Vorlauftemperatur 55 Grad nicht überschreitet, auch dann,<br />
wenn es sehr kalt ist. Dazu braucht es keine Fußbodenheizung,<br />
aber vielleicht neue Heizkörper. Das kann man<br />
jetzt vorbereiten (Niedertemperatur-Ready), auch ohne neue<br />
Heizung. Dann würde ich vorher mindestens eine Maßnahme<br />
an der Gebäudehülle umsetzen, z. B. das Dach erneuern,<br />
wenn es nicht schon vor einigen Jahren gemacht wurde.<br />
Und dann sind wir bereit für die Wärmepumpe. So vorzugehen<br />
bringt noch weitere Vorteile: Auf dem Wärmepumpensektor<br />
tut sich noch einiges, die Maschinen werden<br />
leiser und billiger.<br />
<br />
Die Fragen stellte Karl Gutbrod<br />
56<br />
Foto: <strong>Stuttgart</strong> Marketing Werner Dieterich<br />
Foto: Energieberatungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e. V.<br />
57
Sanierung & Energie<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
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PHOTOVOLTAIK AUF DEM DACH<br />
WIE EIGENER SOLARSTROM FÜR HOHE RENDITEN SORGT<br />
Es ist heutzutage ein großer Traum vieler Menschen, Gutes<br />
zu tun und dabei auch noch Geld zu verdienen. Eine<br />
Möglichkeit bieten Solaranlagen, denn Solarstrom ist nicht<br />
nur gut für unser Klima, mit dem Strom aus Photovoltaikanlagen<br />
lassen sich auch noch Einnahmen erzielen. Und<br />
zwischenzeitlich sieht man solche Anlagen vielerorts auf den<br />
Hausdächern. Hier erfahren Sie, wie Sie damit Geld verdienen<br />
können, welche Modelle sich heute lohnen und was es<br />
alles zu beachten gibt.<br />
Zieht man das Investment in eine Photovoltaikanlage in Betracht,<br />
so stellt sich oftmals die Frage, ob und wenn ja, wie<br />
viel Geld man mit einer Solaranlage verdienen kann. Mit einem<br />
Solar Direktinvestment profitieren Sie von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) festgelegten staatlichen<br />
Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung ist abhängig von Jahr<br />
und Monat der Inbetriebnahme der Solaranlage sowie der<br />
Größe der PV-Anlage.<br />
Doch es gibt nicht nur die staatliche Mindestvergütung des<br />
eingespeisten Stroms, sondern Sie können auch von der hohen<br />
Vergütung aus der Direktvermarktung profitieren, wenn<br />
Sie den Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Der Monatsmarktwert<br />
Solar hat im Sommer 2022 Rekordwerte erreicht,<br />
so dass Geld verdienen mit Solaranlagen nicht nur<br />
nachhaltig, sondern auch lukrativ ist. Dabei ist eine Solaranlage<br />
nicht nur wartungsarm, sondern auch langlebig und<br />
kann bis zu 40 Jahre betrieben werden.<br />
Und auch als Verpächter von Dachflächen oder Vermieter<br />
von Freiflächen können Sie mit Photovoltaik Geld verdienen.<br />
Indem Sie Ihre Fläche einem Investor zur Verfügung<br />
stellen, erhalten Sie Miet- bzw. Pachteinnahmen und profitieren<br />
als Dachflächenverpächter gegebenenfalls von einer<br />
kostenlosen Dachsanierung.<br />
WER KANN MIT PHOTOVOLTAIK GELD VERDIENEN?<br />
Dachflächenbesitzer: Wenn Sie über eine Dachfläche ab 1.000<br />
m² Größe verfügen, dann bietet sich Ihnen die lukrative Möglichkeit,<br />
eben diese Dachfläche zu verpachten. Mit der Verpachtung<br />
der Dachfläche (z. B. an Solar Direktinvest) geht<br />
nicht nur ggf. eine kostenlose Sanierung des Daches einher,<br />
sondern Sie erhalten auf Wunsch im Voraus eine Einmalzahlung<br />
für 20 Jahre, welche bis zu 100.000 € betragen kann. Zudem<br />
müssen Sie sich nach der Verpachtung des Daches in<br />
Bezug auf die PV-Anlage um nichts mehr kümmern.<br />
Grundstückseigentümer: Möchten Sie mit Photovoltaik Geld<br />
verdienen und besitzen eine Freifläche von mindestens<br />
einem Hektar? Dann können Sie diese Freifläche unkompliziert<br />
und gewinnbringend verpachten. Wenn Sie Ihre<br />
Freifläche verpachten, profitieren Sie von einer jährlichen<br />
Zahlung (i. d. R. bis zu 3.000 € pro Hektar). Dabei stellt der<br />
Betreiber die Fläche zur Verfügung.<br />
Eigenverbrauch: Sie besitzen selbst eine große Dachfläche von<br />
mind. 800 m²? Dann können Sie auf dieser Fläche eine Photovoltaikanlage<br />
installieren lassen! Indem Sie die Anlage selbst<br />
nutzen und den durch die PV-Anlage erzeugten Strom selbst<br />
verbrauchen, können Sie sich ein Stück weit unabhängiger<br />
vom öffentlichen Stromnetz machen – und dabei Geld sparen.<br />
Mit einer eigenen Anlage profitieren Sie zudem von der<br />
Langlebigkeit der Photovoltaik, denn eine PV-Anlage kann<br />
bis zu 40 Jahre lang Strom erzeugen.<br />
Investoren: Nicht nur Sie können mit einem Solar Direktinvestment<br />
Steuern sparen, sondern Sie profitieren zudem von den<br />
hohen Renditen. Mit der staatlich garantierten Vergütung<br />
durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Sie<br />
bei Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz nicht nur die<br />
ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme eine festgelegte Mindestvergütung,<br />
sondern Sie profitieren durch eine Direktvermarktung<br />
des Solarstroms vom Monatsmarktwert Solar. Eine<br />
Rendite von ca. 6,5 % pro Jahr ist Ihnen sicher, bei Direktvermarktung<br />
kann eine Rendite im zweistelligen Bereich möglich<br />
sein. Somit ist Geld verdienen mit Solaranlagen lukrativ<br />
und sicher – ganz ohne eigenes Dach!<br />
PHOTOVOLTAIK HAT VIELE KENNZAHLEN<br />
UND BERECHNUNGSGRÖSSEN<br />
Damit die Anlage auch tatsächlich Geld bringt, müssen ein<br />
paar Dinge beachtet werden. Die wichtigsten Punkte, die es zu<br />
beachten gilt:<br />
- Der Kaufpreis: Dieser sollte immer auf das kWp (Kilowattpeak)<br />
runtergebrochen werden. Nur so hat man eine objektive<br />
Größe<br />
- Der Ertrag der Anlage in kWh (Kilowatt Stunden) pro kWp<br />
- Die garantierte Einspeisevergütung pro kWh<br />
- Die Pachtzahlung bzw. Dachsanierungskosten<br />
- Die laufenden festen Kosten, wie z. B. Versicherung,<br />
Wartung und Steuern.<br />
Um die jährliche Einspeisevergütung zu berechnen und erkennen<br />
zu können, welche Einnahmen die Anlage generiert,<br />
müssen die kWh/kWp herangezogen werden. Beispiel: Hat<br />
die Anlage beispielsweise 300 kWp und 950 kWh Ertrag, multipliziert<br />
man ganz einfach beide Werte, um auf die jährliche<br />
kWh-Produktion zu kommen. In diesem Beispiel wären es<br />
285.000 kWh. Um diesen Wert besser einschätzen zu können<br />
muss man wissen, dass 300 kWp im unteren Mittelfeld der<br />
gängigen Anlagengrößen liegt und ein Vier-Personen-Haushalt<br />
im Durchschnitt ca. 4.000 kWh Jahresverbrauch hat.<br />
Hat man errechnet, wie viel kWh die Photovoltaik-Anlage im<br />
Jahr produziert, multipliziert man diesen Wert mit der Einspeisevergütung<br />
je kWh. Einspeisevergütung in Cent mal die<br />
Gesamt-kWh der Anlage ergeben die jährlichen Einnahmen<br />
vor Kosten. 950 kWh Ertrag sind somit ein guter Wert. 900<br />
kWh sollten in jedem Fall nicht unterschritten werden, damit<br />
Sie mit der Anlage auch wirklich Geld verdienen.<br />
PACHT UND/ODER SANIERUNGSKOSTEN<br />
UNBEDINGT BEACHTEN<br />
Pachtzins oder Sanierungskosten stellen jeweils einen nicht<br />
unerheblichen Kostenfaktor dar. Somit ist es besonders wichtig,<br />
dass diese Kosten bereits im Kaufpreis enthalten sind und<br />
nicht noch hinzukommen. Sollte man eine Solaranlage für unter<br />
950,00 €/kWp gefunden haben, wäre diese völlig überteuert,<br />
falls die Pacht noch hinzukommt oder Sanierungskosten<br />
anfallen. Nur wenn alles für die ersten 20 Jahre inkludiert ist,<br />
handelt es sich um einen guten Preis. Vorausgesetzt, der Ertrag<br />
liegt über 900 kWh/kWp. Achten Sie entsprechend darauf,<br />
dass es sich um einen echten „All-Inklusive-Preis“ handelt.<br />
Nicht zu vernachlässigen sind auch die laufenden festen Kosten<br />
einer Photovoltaik-Anlage. Die Versicherung sollte nicht<br />
zu viel kosten. Der Wartungsvertrag der Anlage sollte ebenfalls<br />
nicht zu teuer sein. Darüber hinaus gibt es selten auch<br />
Photovoltaik-Investments, wo die Pacht laufend gezahlt wird<br />
und somit nicht bereits mit dem Kaufpreis abgegolten ist.<br />
Hier muss der Kaufpreis günstiger sein! Des Weiteren fallen<br />
auf die Einnahmen durch den Verkauf von Strom auch Steuern<br />
an, die je nach persönlicher Situation und ggf. anfänglich<br />
genutztem Steuervorteil unterschiedlich ins Gewicht fallen<br />
können. Es sollte sowohl der Überschuss von Einnahmen und<br />
Kosten vor Steuern als auch nach Steuern errechnet werden.<br />
Lassen Sie sich die Kosten aufzeigen und berücksichtigen Sie<br />
die Steuern! Für alle genannten Werte gibt es geeignete Berechnungstools,<br />
mit deren Hilfe man eine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
erstellen kann.<br />
5 Punkte, worauf Sie also achten sollten, damit eine Investition<br />
in Photovoltaik auf soliden Beinen steht:<br />
- Berechnen Sie den zu erwartenden Ertrag. 900 kWh sollten<br />
dabei nicht unterschritten werden.<br />
- Achten Sie auf die Rendite: Eine Photovoltaik-Anlage sollte<br />
vor Kosten zwischen 6,8 % und 7 % Ertrag p.a. schaffen.<br />
- Prüfen Sie eventuelle Kosten für Pacht oder Sanierung. Die<br />
ersten 20 Jahre sollten im Kaufpreis bereits inkludiert sein.<br />
- Wartungsvertrag und Versicherung sollten ein sinnvoller,<br />
jedoch kein überteuerter Kostenpunkt sein.<br />
- Errechnen Sie den Gesamtertrag nach Kosten vor, als auch<br />
nach Steuern, um den Überblick zu behalten.<br />
CROWDINVESTMENTS IN SOLARPROJEKTE<br />
Wer persönlich weder als Nutzer noch als Verpächter mit der<br />
Technologie zu tun haben möchte, sich aber trotzdem einbringen<br />
möchte und Gewinn daraus ziehen will, für den sind<br />
Crowdinvestments in Solarprojekte eine Alternative. Das<br />
Prinzip folgt dem Sprichwort „Kleinvieh macht auch Mist“ –<br />
und das ist nicht despektierlich gemeint. Vielmehr finden sich<br />
über entsprechende Plattformen zahlreiche Menschen zusammen,<br />
die einen kleinen Betrag dazu beisteuern, dass am<br />
Ende ein großes beziehungsweise kostenintensives Projekt<br />
umgesetzt werden kann.<br />
Der Vorteil daran ist, dass man auch mit kleinen Summen – je<br />
nach Projektausschreibung mitunter schon ab 50 Euro aufwärts<br />
– Erträge erzielen kann. Zudem kann man auf diese<br />
Weise dazu beitragen, dass beispielsweise große Solarparks<br />
oder Entwicklungsprojekte gebaut werden können. Läuft alles<br />
wie geplant, ist eine feste Verzinsung und eine Rendite im einstelligen<br />
Prozentbereich über mehrere Jahre möglich. Aller-<br />
58 Foto: anatoliy_gleb – www.stock.adobe.com<br />
59
Sanierung & Energie<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
60<br />
In Solarfonds finden sich Anleger zusammen, die gemeinsam große<br />
Solarprojekte, etwa einen Solarpark, realisieren möchten.<br />
dings, und das ist der Nachteil, läuft nicht immer alles wie<br />
geplant. Wenn es sich um einen unseriösen Anbieter handelt<br />
oder das Projekt aus verschiedensten Gründen am Ende trotz<br />
hoher Anfangskosten nicht umgesetzt werden kann, ist im<br />
schlimmsten Fall die Investition verloren.<br />
Häufig sind die Vertragsgrundlagen so gestaltet, dass Anleger<br />
im Insolvenzfall erst dann Geld sehen, wenn alle anderen<br />
Gläubiger befriedigt sind. In der Praxis heißt das oft, dass sie<br />
fast oder ganz leer ausgehen. Wer sich für Crowdinvesting interessiert,<br />
sollte also genau verstehen, was er macht und sein<br />
Risiko streuen. Außerdem ist es wichtig, die Anbieter gründlich<br />
auf ihre Seriosität hin zu prüfen.<br />
DIREKTINVESTITION IN<br />
(GROSSE) SOLARANLAGEN UND -PARKS<br />
Während es beim Crowdinvestment in der Regel um den Aufbau<br />
und Betrieb neuer Solaranlagen geht, kann man auch direkt<br />
in bereits gebaute und länger bestehende Anlagen oder<br />
gar in gesamte laufende Solarparks investieren. Ein gewichtiger<br />
Vorteil ist, dass man bei diesen Projekten bereits eine ganze<br />
Menge an Kennzahlen hat, die Auskunft über die Leistungsfähigkeit<br />
und den tatsächlich möglichen Ertrag der Anlage<br />
beziehungsweise der Anlagen geben. Das macht das Risiko<br />
der Investition berechenbarer und verringert die Gefahr,<br />
Schiffbruch mit der Investition zu erleiden. Hinzu kommt,<br />
dass ältere Photovoltaik-Anlagen noch von einer relativ hohen<br />
Einspeisevergütung profitieren, die Neuanlagen längst<br />
nicht mehr bekommen.<br />
Nachteilig ist, dass trotzdem eine höhere Summe als beispielsweise<br />
bei Schwarmprojekten investiert werden muss. Denn<br />
auch gebrauchte Solaranlagen haben immer noch ihren Anlagewert<br />
und bieten mitunter sehr guten Ertrag, der beim Kauf<br />
eingepreist werden muss. Zu beachten ist außerdem, dass<br />
man (Mit-)Eigentümer der Anlage wird – mit allen Rechten,<br />
aber auch Verpflichtungen. Dazu zählen beispielsweise Kosten<br />
wie die Wartung der Anlage, die in die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
mit einbezogen werden müssen.<br />
Foto: evoks24 – www.stock.adobe.com<br />
GELDANLAGE IN GESCHLOSSENE ODER OFFENE<br />
SOLARFONDS, IN SOLARAKTIENFONDS ODER IN<br />
SOLARANLEIHEN<br />
Bei diesen Modellen ist der Anleger komplett von den physischen<br />
Solaranlagen getrennt, sie sind vielmehr als reine Geldanlagen<br />
zu verstehen. Dennoch können sie dazu beitragen,<br />
dass regenerative Energien insgesamt gefördert werden – auch<br />
wenn man persönlich nichts davon hat.<br />
In Solarfonds finden sich Anleger zusammen, die gemeinsam<br />
große Solarprojekte, etwa einen Solarpark, realisieren möchten.<br />
Das Investment ist nicht so kleinteilig wie beim Crowdinvesting,<br />
andererseits investiert man auch nicht alleine in eine<br />
fremde Solaranlage. Vielmehr wird man gemeinsam mit anderen<br />
Personen oder auch Unternehmen Eigentümer einer<br />
Anlage. Die muss nicht zur eigenen Eigenversorgung gedacht,<br />
sondern kann auch weit weg vom eigenen Wohnort sein. Geld<br />
verdient man, ähnlich wie dies bei einer kleinen Hausanlage<br />
möglich ist, durch die Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung<br />
des erzeugten Stroms.<br />
Daher ist das Investment lohnender, je mehr Ertrag die Solaranlage<br />
oder der Solarpark abwirft und je länger der eigene<br />
Anlagehorizont ist. Oftmals handelt es sich um geschlossene<br />
Fonds: Während einer Zeichnungsphase können sich Interessierte<br />
an dem Fonds beteiligen, indem sie Anteile erwerben.<br />
Ist eine bestimmte Summe erreicht, wird der Fonds geschlossen<br />
– das für das Projekt nötige Geld ist eingesammelt und es<br />
kann losgehen. Zu bedenken ist aber, dass die Anteile nicht an<br />
der Börse gehandelt werden.<br />
Wer sein Investment während der Laufzeit loswerden will,<br />
kann das meistens nicht oder nur unter großen Verlusten.<br />
Mehr noch: Das eingesetzte Kapital kann im schlimmsten Fall<br />
komplett verlorengehen, wenn das Projekt, aus welchen<br />
Gründen auch immer, scheitert. Vorsicht ist aber auch bei einer<br />
sogenannten Nachschusspflicht geboten: Es gibt geschlossene<br />
Fonds, die eine Nachzahlung verlangen können, wenn<br />
später doch noch mehr Geld als ursprünglich geplant benötigt<br />
wird, um das Projekt zu stützen.<br />
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Etwas anderes sind offene Solarfonds: Hier ist, kurz gesagt, die<br />
Bindung eine lockerere. Die Fonds investieren nicht in einzelne<br />
Solarparks oder -projekte, sondern ganz allgemein in<br />
Wertpapiere, die mit der Solarindustrie zu tun haben. Das<br />
können beispielsweise Hersteller oder Dienstleister aus der<br />
Branche sein. Wie bei anderen Investmentfonds auch, werden<br />
die Fondsanteile an der Börse gehandelt. Sie können also nahezu<br />
täglich gekauft oder verkauft werden. Dafür unterliegen<br />
sie allerdings teilweise starken Kursschwankungen.<br />
Wer bei einer Baisse verkaufen muss, kann mitunter großen<br />
finanziellen Schaden erleiden. Darüber hinaus wird nicht in<br />
konkrete Projekte investiert, sondern in den Wertpapiermarkt.<br />
Insbesondere für Nicht-Fachleute ist es somit oftmals<br />
kaum nachvollziehbar, ob und welche Summen tatsächlich in<br />
den Ausbau erneuerbarer Energien fließen. Nicht jedes Unternehmen,<br />
an dem ein Fonds Anteile hält, lässt sich bis ans Ende<br />
seiner Lieferketten durchleuchten, vieles bleibt für den Anleger<br />
intransparent. Wer sich daran nicht stört, hat natürlich die<br />
Chance, langfristig von größeren Kursgewinnen und Dividendenausschüttungen<br />
zu profitieren.<br />
Übrigens: Ist ein Fonds nicht in verschiedene Wertpapierarten,<br />
sondern nur in Aktien von Unternehmen der Solarbranche<br />
investiert, spricht man von einem Solaraktienfonds.<br />
Es gibt des Weiteren die Möglichkeit, sich direkt, aber wiederum<br />
doch auch indirekt an großen Solarprojekten zu beteiligen<br />
– mittels Solaranleihen. Das funktioniert so: Großinvestoren<br />
kaufen entsprechende Solaranlagen oder -parks auf und<br />
kümmern sich um das Formale. Sie geben festverzinsliche<br />
Wertpapiere aus, in die man als Anleger investiert. Zwar kann<br />
man seine Anlagesumme so kleiner stückeln als bei der<br />
Direktinvestition in ein Großprojekt. Außerdem hat man weniger<br />
Arbeit mit der Verwaltung, als wenn man direkt in<br />
solche Projekte investiert. Der Investor als Mittelsmann macht<br />
jedoch auch seinen Gewinn, was wiederum die eigene<br />
Rendite schmälert. Außerdem begibt man sich in eine gewisse<br />
Abhängigkeit des Investors und sollte daher genau auf seine<br />
Bonität und Seriosität achten.<br />
Fazit: Ob großer oder kleiner Geldbeutel: Es gibt viele Möglichkeiten,<br />
in die Solartechnologie zu investieren. Am ertragreichsten<br />
und gleichzeitig ökologisch am wirkungsvollsten<br />
sind in der Regel immer noch Investments in eigene Anlagen,<br />
deren Energie möglichst selbst genutzt wird. Damit spart man<br />
dauerhaft viel Geld und macht sich unabhängiger von großen<br />
Energieversorgern.<br />
Aber auch derjenige, der keine entsprechenden Flächen zur<br />
Verfügung hat oder nur finanziell von dem Trend profitieren<br />
will, hat einige attraktive Optionen. Das A und O bei solchen<br />
Geldanlagen ist aber, sich nicht von vermeintlichen Traumrenditen<br />
blenden zu lassen, sondern Anbieter und Konditionen<br />
auf Herz und Nieren zu prüfen.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
61
Wohnen & Leben<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Rollläden mit Lichtschienen lassen<br />
gesundes Tageslicht ins Haus, aber<br />
sperren die Sommerhitze aus.<br />
Durch die Lichtschienen, mit denen sich einzelne Lamellen<br />
der Rollläden ersetzen lassen, fällt Tageslicht wie bei einem<br />
Laubschatten unter Bäumen ein.<br />
Beschattungslösungen sorgen dafür,<br />
dass man sich im Sommer in den<br />
Innenräumen wohlfühlen kann.<br />
KEINE CHANCE FÜR<br />
DEN HITZESTAU<br />
MODERNE BESCHATTUNGSLÖSUNGEN HALTEN INNENRÄUME ANGENEHM KÜHL<br />
18 Grad Celsius im Schlafzimmer, 19 bis 21 Grad in Küche und<br />
Wohnzimmer: Gerade in der warmen Jahreszeit ist ein angenehmes<br />
Raumklima für das körperliche Wohlbefinden wichtig.<br />
Sonst kann es schnell zu Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Kreislaufproblemen<br />
oder Konzentrationsschwäche kommen. Wer bei<br />
Sommerhitze mit einer energieintensiven Klimaanlage für die<br />
notwendige Kühle in den Innenräumen sorgen muss, schadet<br />
damit nicht nur dem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt und<br />
dem Klima.<br />
MODERNE ROLLLÄDEN LASSEN LICHT,<br />
ABER KEINE HITZE HINEIN<br />
Außen liegender Sonnenschutz dagegen hält nach Angaben<br />
der Deutschen Energieagentur (dena) bis zu 75 Prozent der<br />
Sonneneinstrahlung davon ab, überhaupt in die Innenräume<br />
einzufallen. Screens, Raffstores, Rollläden und Co. sind damit<br />
effektiver als innen liegende Beschattungssysteme oder beschichtete<br />
Sonnenschutzgläser, die 50 Prozent oder mehr der Sonnenwärme<br />
durchlassen. Moderne Rollläden wie die Modelle des<br />
baden-württembergischen Herstellers Schanz sind dank ihres<br />
kompakten Rollladenkastens auch für die Nachrüstung geeignet<br />
und können zudem mit cleveren Lichtschienen ausgestattet werden.<br />
Damit lassen sich, je nach Wunsch und Bedarf, einzelne Lamellen<br />
des Rollladens ersetzen. Durch die löchrige Struktur fällt<br />
Tageslicht wie bei einem kühlen Laubschatten unter Bäumen in<br />
die Wohn- und Arbeitsräume ein, ohne diese jedoch stark aufzuheizen.<br />
Unter www. rollladen.de gibt es mehr Informationen, wie<br />
sich die Dosierung des Sonnenlichteinfalls je nach Bedarf steuern<br />
lässt. Dies spart nicht nur Strom für künstliche Lichtquellen,<br />
sondern erleichtert auch das Arbeiten bei tief stehender Sonne.<br />
REGULIERUNG DER RAUMTEMPERATUREN<br />
DURCH AUTOMATISCHE STEUERUNG<br />
Eine optimale Regulierung der Raumtemperaturen wird durch<br />
einen automatischen Antrieb der Sonnenschutzsysteme möglich.<br />
Er sorgt dafür, dass die Beschattung rechtzeitig hoch- und<br />
wieder heruntergefahren wird. Möglich ist eine Einbindung des<br />
Antriebs in ein Smarthome-System oder eine Steuerung per<br />
Sensoren oder Knopfdruck. So öffnen und schließen sich die<br />
Rollläden automatisch, auch wenn die Bewohner nicht zu Hause<br />
sind, und halten im Sommer die Hitze draußen.<br />
Im Winter wiederum ermöglichen sie solare Wärmeeinträge<br />
in die Wohnräume und schließen vor Einsetzen des Frostes.<br />
Wer in moderne Beschattungslösungen investiert, kann dafür<br />
auch eine Finanzspritze vom Staat in Anspruch nehmen. Unter<br />
www.fensterratgeber.de beispielsweise findet man eine Übersicht<br />
über die unterschiedlichen Förderprogramme von Bund,<br />
Ländern und Gemeinden. Hält ein Sonnenschutz im Sommer<br />
die Hitze draußen, so schützt er im Winter die warmen Wohnräume<br />
vor eindringender Kälte.<br />
<br />
djd<br />
62<br />
Foto: DJD/Schanz Rollladensysteme<br />
Fotos: DJD/Schanz Rollladensysteme<br />
63
Wohnen & Leben<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
ENTDECKEN SIE DIE<br />
SOLARWELT<br />
Moderne Rollläden mit automatischem Antrieb<br />
kann man über Smartphone oder Tablet<br />
steuern, sie halten die Innenräume im Sommer<br />
angenehm kühl.<br />
SONNENLICHT FÜR<br />
64<br />
DEN ANTRIEB NUTZEN<br />
Sonnenstrom statt Hausstrom, Fernbedienung und Automatik<br />
statt Schalter und Kabel. Wer seine Rollläden mit elektrischen<br />
Antrieben nachrüsten oder bestehende Rollläden modernisieren<br />
möchte, sollte sich von einem Fachmann beraten<br />
lassen. Viele moderne Rollläden oder Jalousien sind auch solarbetrieben<br />
lieferbar. Statt Löcher zu bohren und Strom- und<br />
Steuerkabel zu verlegen, wird hier der komplette Sonnenschutz<br />
samt Kasten eingebaut. Solarzellen und ein eingebauter Akku<br />
sorgen dafür, dass der Rollladen auch dann funktioniert, wenn<br />
der Strom ausgefallen ist.<br />
Besonders bei Hausbesitzern, die großen Wert auf Energieeffizienz<br />
und auf Klimaschutz legen, erfreuen sich akkubetriebene<br />
Rollläden und Co. steigender Beliebtheit. In einschlägigen<br />
Internetforen wird vor allem der effektive Hitzeschutz im<br />
Sommer, die schnelle und saubere Installation sowie der automatische<br />
Betrieb hervorgehoben. „Auch solarbetriebene Sonnenschutzsysteme<br />
sind nichts für Bastler und Hobbyhandwerker.<br />
Besser ist es, einen Fachbetrieb hinzuzuziehen, der dann<br />
die individuellen Gegebenheiten am Einbauort berücksichtigen<br />
kann“, sagt Björn Kuhnke vom Bundesverband Rollladen +<br />
Sonnenschutz e.V. (BVRS).<br />
WORAUF MAN ACHTEN SOLLTE<br />
Bei allen Vorteilen solargetriebener Sonnenschutzprodukte<br />
gibt es einige Aspekte zu beachten: Fällt genug Sonnenlicht auf<br />
Foto: DJD/Schanz Rollladensysteme<br />
die Solarpaneele oder werden sie zum Beispiel von Bäumen<br />
oder Hausvorsprüngen wie Dächern und Balkonen verschattet?<br />
Ist die Speicherkapazität der Akkus so ausgelegt, dass der<br />
Sonnenschutz auch während einer Schlechtwetterperiode oder<br />
eines längeren Stromausfalls uneingeschränkt funktioniert? Ist<br />
das System modular aufgebaut, damit sich einzelne Bestandteile<br />
wie Motor, Akku und Solarpanel einzeln austauschen lassen?<br />
Die Fachbetriebe des Rollladen- und Sonnenschutz-Handwerks<br />
(RS-Fachbetriebe) berücksichtigen solche Fragen ebenso wie<br />
eventuelle Zusatzwünsche der Hausbesitzer.<br />
Oft soll der Rollladen auch dem Einbruchschutz dienen oder<br />
lästige Plagegeister mittels eines Insektenschutzes fernhalten.<br />
Auch die farbliche Abstimmung auf die Architektur des Hauses<br />
spielt häufig eine wichtige Rolle.<br />
QUALITÄT ZAHLT SICH AUS<br />
Die jeweiligen Anforderungen sind ausschlaggebend für den<br />
Preis eines solarbetriebenen Sonnenschutzes. „RS-Fachbetriebe<br />
liefern ausschließlich geprüfte Markenqualität, und das zahlt<br />
sich über die Nutzungsdauer für den Kunden aus“, sagt Kuhnke.<br />
Zwar sind solarbetriebene Produkte etwas teurer, aber gerade bei<br />
der Nachrüstung bestehender Gebäude lohnt sich der Mehrpreis.<br />
Denn aufwändige Elektroinstallationen entfallen.<br />
<br />
djd<br />
NUTZEN SIE DIE KRAFT DER SONNE!<br />
Durch stetig steigende Strompreise ist die Fotovoltaikanlage so rentabel wie nie zuvor. Sie reduzieren Ihre Stromkosten – Stichwort<br />
Eigenverbrauch. Es ist möglich, bevorzugt Strom aus Ihrer Fotovoltaikanlage zu verbrauchen. Falls mehr benötigt wird, als die Anlage liefert ,<br />
wird der Strom normal weiter aus dem Netz bezogen. Falls die Anlage mehr liefert als Sie verbrauchen, wird der Strom ins Netz gespeist und<br />
Sie bekommen bares Geld dafür.<br />
Eine Fotovoltaikanlage erzeugt sauberen Strom und so können Sie einen Teil zum Umweltschutz beitragen. Sie werden zum aktiven<br />
Klimaschützer und helfen, mit der Reduktion Ihres persönlichen CO2-Ausstoßes, die Klimaziele zu erreichen und so die Erderwärmung<br />
zu begrenzen.<br />
Unabhängig davon wird auch die steigende Verbreitung der E-Mobilität dazu führen, dass immer mehr Eigenheimbesitzer sich den<br />
Traum von der kostenlosen Privattankstelle erfüllen und ihr E-Auto oder ihr E-Bike mit selbstgezapftem Sonnenstrom antreiben.<br />
Damit das alles funktioniert, kommt es auf funktionssichere und langlebige Fotovoltaik-Module an. Bauexperten raten dazu, hier auf<br />
durchdachte Systemlösungen zu setzen, die optimal auf das Bedachungsmaterial abgestimmt sind. Erster Ansprechpartner sind die<br />
Hersteller von Dachsteinen und Dachziegeln. So bietet Creaton beispielsweise ein PV-System an, das in die Dachfläche integriert<br />
wird und so auch bei Sturm nur wenig Angriffsfläche bietet.<br />
Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem Baustoffhandel in der Schillerstraße. Wir beraten Sie gerne.<br />
bolay / hagebau profi | Schillerstraße 68 | 71277 Rutesheim<br />
Telefon: 07152/5006-0 | E-Mail: info@hagebau-bolay.de<br />
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 7 - 18 Uhr, Sa von 7 - 14 Uhr<br />
Weitere Informationen unter: www.hagebau-bolay.de<br />
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Qualität zahlt sich aus: Hochwertige Markisen<br />
sind zuverlässig und langlebig.<br />
Markisen werden mit immer mehr Technik wie etwa LED-Spots ausgestattet.<br />
Eine zuverlässige Funktion kann nur der Fachbetrieb gewährleisten.<br />
HOCHWERTIGE VERARBEITUNG<br />
FÜR LANGLEBIGEN SONNENSCHUTZ<br />
„Made in Germany“ ist ein guter Tipp, wenn es um qualitativ<br />
hochwertige und langlebige Sonnenschutzprodukte für das<br />
Haus und die Terrasse mit kurzen Transportwegen geht. Sorgfältige<br />
Verarbeitung und strenge Qualitätskontrollen geben bei<br />
Markenherstellern wie Weinor mehr Sicherheit. So leisten etwa<br />
hochwertige Pulverbeschichtungen einen wichtigen Beitrag, um<br />
die Markisengestelle auch bei starker Beanspruchung zuverlässig<br />
gegen Korrosion zu schützen. Bei der Wahl des Tuchs sollte man<br />
spinndüsengefärbten Textilien den Vorzug geben. Bei diesem<br />
Verfahren werden die Garne bereits bei der Herstellung durchgefärbt.<br />
Dadurch wird eine sehr gute und lange Farbechtheit erzielt.<br />
Bei der passenden Auswahl von Material und Farbe von<br />
Markise oder Volant gibt es viele Aspekte zu beachten.<br />
Expertinnen und Experten können hier kompetent beraten.<br />
TERRASSENSOMMER<br />
OHNE SORGEN<br />
HOCHWERTIGER SONNENSCHUTZ VOM PROFI GIBT SICHERHEIT<br />
Ein Billigkauf kommt Verbraucher im Nachhinein oft teuer<br />
zu stehen. Das gilt ganz besonders für Produkte im und<br />
ums Haus, die dauerhaft belastet werden. Terrassenmarkisen<br />
etwa sind im Jahresverlauf Wind und Wetter, Sonne und Frost<br />
ausgesetzt und sollen dennoch viele Jahre lang top aussehen und<br />
perfekt funktionieren. Zugleich sollen sie zuverlässig Schatten<br />
spenden, den Terrassenbereich verschönern und möglichst lange<br />
den Aufenthalt im Freien garantieren. Es lohnt sich daher, bei<br />
der Wahl eines Sonnenschutzsystems für die heimische Terrasse<br />
genau hinzusehen.<br />
KOMPETENTE BERATUNG ZAHLT SICH AUS<br />
Bei Fachhändlern bekommen Kunden eine umfassende Beratung.<br />
Sie stellt sicher, dass die Anforderungen an Ästhetik und<br />
Funktionalität umfassend erfüllt werden. Dazu gehören etwa die<br />
Ermittlung der zu beschattenden Fläche, das geeignete Dessin<br />
oder die gewünschte Farbe des Stoffes. Die Installation durch<br />
den Markisenprofi erfüllt zudem hohe Sicherheitsanforderungen,<br />
zum Beispiel an die Wandbefestigung, die beim Do-it-yourself-Einbau<br />
oft nicht sichergestellt sind. Bei nicht sachgemäßer<br />
Befestigung können sogar Verletzungsgefahren oder Schäden an<br />
der Fassade drohen. Garantien, die weit über die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
zwei Jahre hinausgehen, geben zusätzliche Sicherheit.<br />
Für Markenprodukte sind zudem längerfristig Ersatzteile<br />
erhältlich. Sicherheit bietet auch die Software der Hersteller, mit<br />
der sich die Wunschmarkise zu Hause am Monitor zusammenstellen<br />
lässt. Dadurch erhalten Nutzer zum Beispiel einen guten<br />
Eindruck davon, ob der gewählte Sonnenschutz zur Hausarchitektur<br />
passt. Verschiedene Funktionen wie Schattenwurfsimulation<br />
oder das Aktivieren der Beleuchtung machen die Wirkung<br />
der Markise zudem erlebbar.<br />
<br />
djd<br />
Spinndüsengefärbte Tücher behalten ihre kräftige Farbe,<br />
bleichen nicht aus und bleiben dauerhaft farbbrillant.<br />
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Foto: DJD/Weinor<br />
Fotos: DJD/Weinor<br />
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POOL<br />
TRENDS<br />
LUXURIÖS ODER LÄSSIG?<br />
Der Sommer ist da. Der Himmel spiegelt sich im klaren, azurblauen Wasser. Sie tauchen ein in das<br />
kühle Nass. Ein langer Zug unter Wasser, genüsslich lassen Sie sich treiben, mehrere Meter. Sie<br />
drehen sich auf dem Rücken, die Augen geschlossen, genießen die Sonne an diesem Spätnachmittag.<br />
Ein milder Wind weht, dann ein Platscher – und noch einer. Die Kinder haben das kühle Nass<br />
für sich entdeckt. Mallorca, Griechenland, Spanien? Nein, sie sind zu Hause – in ihrem Garten.<br />
Für die einen ist es das Sinnbild für Luxus, für die anderen einfach<br />
Genuss, Wellness pur: der Swimmingpool. Sicher ist: mit<br />
dem Pool im eigenen Garten lassen sich Körper und Geist vom<br />
Alltagsstress freischwimmen – und dies bei gutem Umweltgewissen.<br />
Drehzahlveränderliche Filterpumpe, LED-Scheinwerfer,<br />
die Niveauregulierung, Motorventile für Filterrückspülung,<br />
Solar- und Wärmepumpenheizung, Dosiergeräte zur Regelung<br />
von pH-Wert und Chlor sorgen nicht nur für ein ungetrübtes<br />
Schwimmvergnügen, sie helfen darüber hinaus den Energiebedarf<br />
zu senken. Da sind selbst technische Aufrüstungen wie Gegenschwimmanlage,<br />
beleuchteter Wasserfall und Soundsystem<br />
energetisch vertretbar. Designs gibt es für jeden Geschmack<br />
und Bedarf, von klassisch-elegant bis verspielt-dekorativ oder<br />
schlicht ganz pur.<br />
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Foto: Veronika Gaudet – www.stock.adobe.com<br />
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Im Pool im eigenen Garten können Eltern ihren<br />
Kindern selbst das Schwimmen beibringen.<br />
1 2<br />
3<br />
Biotop war das erste Unternehmen, welches<br />
die Vision vom naturnahen Schwimmen umsetzte.<br />
Bereits 1985 entstanden aus der Idee<br />
der Naturbadeteiche die „Swimming Ponds”.<br />
Inzwischen ist das Unternehmen weltweit<br />
Marktführer im Bau von Schwimmteichen<br />
und Naturpools sowie im Umbau klassischer<br />
Swimmingpools in Naturpools.<br />
1 Klassische Swimmingpools lassen sich<br />
heute ohne all zu großen Aufwand in<br />
einen Naturpool umbauen<br />
2 Biotop-„swimming-Pond” mit einem klar<br />
abgegrenzten Filterbereich hinter der Mauer<br />
3 Pool-Überdachungen der Firma Vöroka<br />
in Eppingen garantieren ein ganzjähriges<br />
Schwimmvergnügen<br />
Mit einer Pool-Überdachung wird das Ganze schließlich zum<br />
ganzjährigen Vergnügen und schützt das Schwimmbecken zugleich<br />
vor herabfallendem lästigen Laub.<br />
Die Firma Vöroka in Eppingen bietet als einer der führenden<br />
Hersteller von Schwimmbadüberdachungen mit ihrem umfangreichen<br />
Überdachungsprogramm für jeden Bedarf die passende<br />
Lösung. Das Spektrum reicht von flachen Überdachungen,<br />
wenn die traumhafte Aussicht im Garten nicht verbaut<br />
werden soll, bis zu hohen Poolüberdachungen, die man komfortabel<br />
mit Liege- und Sitzmöbeln sowie Pflanzen zum privaten<br />
Badeparadies ausgestalten kann. Je nach Wetter lassen sich<br />
die Bedachungen mit einfacher Schiebetechnik kinderleicht<br />
komplett oder nur teilweise öffnen.<br />
FÜR DIE KLEINEN IST EIN POOL DAS GRÖSSTE<br />
Der Swimmingpool ist der elegante Klassiker unter den privaten<br />
Spas. Schmal und ausreichend lang, um darin seine Bahnen<br />
zu schwimmen. Doch neben dem „Ich-kann-es-mir-leisten-<br />
Gefühl“ kommt derzeit ein ganz neuer Aspekt hinzu.<br />
Die Zahl der Nichtschwimmer im Grundschulalter hat sich laut<br />
einer Umfrage im Auftrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft<br />
(DLRG) zwischen 2017 und 2022 verdoppelt. Die Ursachen<br />
dafür sind vielfältig: Geschlossene Bäder wegen der Pandemie<br />
und danach wegen der Energiekrise sowie ein Mangel an<br />
ausgebildeten Schwimmlehrern. Im Pool im eigenen Garten<br />
können Eltern ihren Kindern selbst das Schwimmen beibringen<br />
oder die Kids können dort nach einem Schwimmkurs die erlernten<br />
Fähigkeiten trainieren. Für Kids gibt es ohnehin nichts Schöneres<br />
als eine solche Erfrischung an heißen Tagen.<br />
FERTIGPOOLS ALS LANGFRISTIGE<br />
ALTERNATIVE ZU POP-UP-POOLS<br />
Pop-up-Pools aus dem Baumarkt sind die vermeintlich kostengünstige<br />
und schnelle Lösung für den Badespaß im eigenen<br />
Garten. Aber: Solche Pools sind qualitativ oft minderwertig<br />
und keine Dauerlösung. Als langlebige Alternative empfehlen<br />
sich vollständig montierte, verrohrte und verkabelte Fertigpools<br />
aus Polypropylen. Becken der neuesten Generation werden<br />
in einem Stück betriebsfertig geliefert und nur noch auf die<br />
Bodenplatte gesetzt. An der Installation kann man sich je nach<br />
Geschicklichkeit selbst beteiligen – oder auf die Unterstützung<br />
durch die Experten eines Poolanbieters wie Pool-Systems<br />
setzen. Alle Infos gibt es unter www.pool-systems.de.<br />
Ein privater Pool ist mit Komplettsystemen schnell installiert.<br />
Er sorgt nicht nur für viel Freizeitspaß für die ganze Familie,<br />
sondern wertet eine Immobilie auch entscheidend auf.<br />
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Foto: galitskaya – www.stock.adobe.de<br />
Fotos: Biotop; Vöroka; DJD/Pool-Systems.de<br />
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SWIM SPAS<br />
Sogenannte Swim Spas bieten noch kleinere Lösungen an. Mit<br />
einer Länge von fünf bis sechs Metern und einer Breite von<br />
zwei Metern sind sie äußerst platzsparend, aber auch beliebig<br />
ausbaubar. Unterschiedlich regulierbare Strömungsdüsen lassen<br />
Hobby- wie Profischwimmer dabei auf ihre Kosten kommen.<br />
Ein integrierter Whirl-Bereich sorgt nach der Anstrengung<br />
für die angemessene Erholung.<br />
Selbst die Schwimmlegende Michael Phelps trainierte in solch<br />
einem Swim Spa. Zusammen mit seinem Trainer Bob Bowman<br />
entwickelte er dann die Michael Phelps Signature Swim Spa.<br />
Private Spa-Träume können auch ohne Garten in Erfüllung gehen.<br />
Dachterrassen-Pool von SHS Schmierer in Fellbach mit einer Beckenabmessung<br />
von 8,0 x 6,5 m, gefliest mit blauem Glasmosaik und<br />
LED-Unterwasserbeleuchtung von Hugo Lahme. (Fotos links und unten)<br />
C-SIDE-POOL – DIE NEUE KOMPAKTKLASSE<br />
Wer es noch kompakter will, wird bei den C-Side-Pools von RivieraPool<br />
fündig. Schicke Mini-Polls für die Terrasse mit einer<br />
Abmessung von 2,1 x 2,1 m oder 2,1 x 3,7 m. Clevere Technik<br />
und ein spezieller Filter mit großem Laubkorb, der Schmutz<br />
von der Oberfläche absaugt, sorgen für sauberes Wasser. Alternativ<br />
kann ein Biofilter verwendet werden, in dem Pflanzen das<br />
Wasser biologisch reinigen und naturnahen Badespaß bieten.<br />
Die gesamte Technik ist in einem kleinen Schacht separat neben<br />
dem Becken untergebracht. Zusätzlich kann man seinen<br />
Mini-Pool mit entspannenden Massagedüsen aufrüsten, wie<br />
man sie von Whirlpools her kennt.<br />
NATURNAH SCHWIMMEN IM PRIVATEN TEICH<br />
Die Frage steht am Anfang: soll es der klassische Pool sein<br />
oder eher chlorfrei? Natürlich gefasste Schwimmteiche gewinnen<br />
zunehmend an Beliebtheit. Nicht nur bei Naturliebhabern<br />
und Umweltpuristen. Die hauseigenen Naturteiche entsprechen<br />
ganz dem aktuellen Trend zum Natürlichen und<br />
Einfachen. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich<br />
harmonisch an ihr Umfeld anpassen, lassen Wasserlandschaften<br />
entstehen und laden zum verträumten Entspannen ein.<br />
Zugleich erweitert sich die Vegetation im Garten optisch ansprechend<br />
mit Wasserpflanzen.<br />
In der Regel sind Schwimmteiche in zwei Zonen aufgeteilt: der<br />
Bade- und Schwimmbereich und der Uferbereich als Regenerations-<br />
und Vegetationszone. Schilfgewächse oder Seerosen sollen<br />
sich hier ungestört ausbreiten können, um so überschüssige<br />
Nährstoffe aufzunehmen. Auf diese Weise wird das Wasser natürlich<br />
gereinigt – ganz ohne chemische Zusatzstoffe.<br />
Damit der natürliche Reinigungsprozess tatsächlich funktioniert,<br />
sollte eine Nutzungsfläche von mindestens 50 bis 60<br />
Quadratmetern und eine Mindesttiefe von zwei Metern zur<br />
Verfügung stehen. Generell gilt: je größer der Teich, desto besser<br />
die Reinigung durch die Mikroorganismen. Besonders tiefe<br />
Stellen unterstützen das regenerative System zusätzlich.<br />
Der klassische Swimmingpool hat, was den Platzbedarf betrifft,<br />
gegenüber dem Schwimmteich einen Vorteil. Wer naturfrisches<br />
Nass wünscht aber wenig Platz für sein Schwimmvergnügen<br />
hat, dem bietet sich der Naturpool als Alternative an.<br />
Er ist die architektonische Variante des Schwimmteichs mit separaten<br />
Filtereinheiten. Naturpools brauchen weniger Platz<br />
und können, müssen aber nicht bepflanzt sein. Das gemauerte<br />
Schwimmbecken und die Filterung sind chemiefrei. Die Wasserreinigung<br />
übernehmen außerhalb des Pools platzierte Sandund<br />
Phosphatfilter, die sich gut unter einer Holzterrasse verstecken<br />
lassen. Der Sandfilter wird rund um die Uhr vom<br />
Pool-Wasser durchströmt, wodurch ein Biofilm entsteht, der<br />
für das biologische Gleichgewicht sorgt. Die Algenbildung wird<br />
durch den Einsatz eines Phosphatfilters verhindert. Die laufenden<br />
Instandhaltungskosten sind jedoch deutlich höher als beim<br />
Schwimmteich.<br />
OUTDOOR-WHIRLPOOL – DER MASSEUR IM GARTEN<br />
Home-Spas sind heute Wellness-Anlagen, die Massagetechniken<br />
mit Sound- und Lichteffekten vereinen.<br />
Während der Whirlpool punktuelle Verspannungen am Körper<br />
löst, schaffen ein LED-Wasserfall zusammen mit den passenden<br />
Licht- und Soundsystemen eine komplexe Erholungswelt.<br />
Um das individuell perfekte System zu finden, ist es angebracht,<br />
sich einem kompetenten Händler anzuvertrauen. Die Wassermassage<br />
baut Stress ab, ist revitalisierend und wirkt allgemein<br />
heilend. Gelenke und Wirbelsäule werden dabei entlastet, die<br />
verstellbaren Massage-Einheiten fördern einen gesunden Blutdruck,<br />
indem sie die Muskulatur besser durchbluten lässt sowie<br />
das Immunsystem und die Verdauung stimuliert.<br />
Whirlpools lassen sich auf der Terrasse oder im Garten aufbauen.<br />
Voraussetzung sind ein Stromanschluss sowie ein ebener Untergrund.<br />
Für die Terrasse genügt dabei oft ein leichter und flexibler<br />
Softhub. Im Garten muss der ebene Untergrund in der Regel<br />
durch ein Fundament unterstützt werden. Manche Modelle mit<br />
vielen Massagedüsen benötigen zudem einen Starkstromanschluss.<br />
Passende Pools und Schwimmteiche gibt es für jede Gartenlokalität.<br />
Für Schwimmbecken unter 100 Kubikmeter ist auch<br />
keine Baugenehmigung nötig, nur eine Baumeldung sollte beim<br />
Bauamt eingereicht werden.<br />
Letztendlich sind es drei wesentliche Faktoren, die zu einer Entscheidung<br />
führen: der verfügbare Platz, die Kostendeckung und<br />
das gewünschte Spa-Erlebnis.<br />
<br />
© Autor: Klaus Bossert<br />
Der Whirlpool von Klafs braucht wenig Raum und hat<br />
Platz für vier Personen – ideal zum gemeinsamen Relaxen.<br />
Als zusätzlichen Sonnen- und Regenschutz kann<br />
eine stilvolle Überdachung als Pavillon dienen und<br />
wird so zu einem ganz privaten Genusstempel.<br />
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Fotos: SHS Schmierer<br />
Fotos: Klafs; Alterfalter – www.stock.adobe.com<br />
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REISEZEIT IST EINBRUCHSZEIT<br />
SO SCHÜTZEN SIE IHR ZUHAUSE<br />
Seit einigen Jahren verzeichnet die bundesweite Polizeiliche<br />
Kriminalstatistik (PKS) jährlich einen Rückgang beim<br />
Wohnungseinbruch. Eingebrochen wurde meist über leicht<br />
erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren. Durch<br />
richtiges Verhalten und eine effiziente Sicherungstechnik<br />
können allerdings viele Einbrüche verhindert werden.<br />
Viele Einbrüche ereignen sich dabei abends oder nachts, denn<br />
die Dunkelheit bietet Einbrechern einen gewissen Schutz. Die<br />
Mehrzahl aller Einbrüche wird nicht von „Profis“ verübt, sondern<br />
von Gelegenheitstätern, die zum Beispiel versuchen, mit<br />
einfachen Hebelwerkzeugen Fenster und Türen aufzubrechen.<br />
Doch schon einfache Maßnahmen können helfen, einen Einbruch<br />
zu verhindern. Von daher stellt sich für viele Betroffenen<br />
die Frage: Wie kann man sich als Hausbesitzer oder Mieter<br />
dagegen schützen?<br />
WANN EREIGNEN SICH DIE MEISTEN EINBRÜCHE?<br />
Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur<br />
Tageszeit, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind, also zur<br />
Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, aber auch am frühen Abend<br />
oder an den Wochenenden. Weit über ein Drittel aller Wohnungseinbrüche<br />
werden durch Tageswohnungseinbrecher begangen.<br />
In Wirklichkeit dürfte die Zahl aber noch höher liegen,<br />
da bei Wohnungseinbrüchen – etwa auf Grund einer urlaubsbedingten<br />
Abwesenheit der Wohnungsinhaber – die genaue<br />
Tatzeit meist nicht feststellbar ist. Tageswohnungseinbrüche<br />
ereignen sich mehrheitlich in Großstädten. Außerdem<br />
fallen Einbrecherbanden oft über ganze Wohnviertel her und<br />
räumen dabei schnell Häuser und Wohnungen aus.<br />
TIPPS VON POLIZEIEXPERTEN:<br />
SO SCHÜTZEN SIE SICH VOR EINBRECHERN<br />
• Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit –<br />
schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.<br />
• Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren.<br />
Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene<br />
Fenster.<br />
• Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher<br />
finden jedes Versteck.<br />
• Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den<br />
Schließzylinder aus.<br />
• Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem<br />
Nachbargrundstück.<br />
• Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die<br />
Polizei.<br />
• Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie z. B. in<br />
sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.<br />
Zusätzlich empfehlen die Experten des Polizeipräsidiums<br />
eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit<br />
ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende<br />
Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage.<br />
Damit werden Einbruchsversuche automatisch<br />
gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch<br />
selbst auslösen.<br />
Täuschen Sie Anwesenheit vor: Bewegungsmelder enttarnen<br />
mit Licht am Hauseingang, Kellerabgang und Gartenweg Einbrecher<br />
und ihren Versuch, ins Haus zu gelangen. Dabei sollten<br />
die Lichtquellen so angeordnet sein, dass sie auch die<br />
Hausfront ausleuchten. Natürlich vertreibt eine laute Alarmanlage<br />
den Einbrecher vom Haus. Aber fast noch besser zur<br />
Prävention eines Einbruchs sind Geräusche und Hinweise auf<br />
anwesende Bewohner. Daher empfiehlt es sich, bei Abwesenheit<br />
mit Zeitschaltuhren immer wieder Räume zu beleuchten<br />
und das Radio anmachen zu lassen.<br />
Türen absichern: Empfohlen sind sog. Zylinder- oder Einsteckschlösser<br />
mit Mehrpunktverriegelung, deren Riegel<br />
mindestens 20 Millimeter tief in das Schließblech greifen.<br />
Denn ein Schloss sollte sich weder durch Gewalt noch durch<br />
falsche Schlüssel öffnen lassen. Schutz vor nachgemachten<br />
Schlüsseln bietet ein Schließzylinder mit Sicherungskarte.<br />
Experten raten auch zu einer Systemeinheit aus Schloss,<br />
Schließzylinder, einbruchhemmendem Schutzbeschlag und<br />
Schließblech.<br />
Schlupflöcher verriegeln: Kellerfenster müssen wie die anderen<br />
Fenster im Gebäude auch abgesichert sein, selbst wenn<br />
diese von außen nicht zu öffnen sind. Zusatzschutz bieten<br />
hier mindestens drei Millimeter starke Stahllochblenden,<br />
also ein Gitter vor dem Fenster. Verschraubte Bolzen oder<br />
Vorhängeschlösser sichern zusätzlich ab. Engmaschige Gitterroste<br />
mit verschweißten oder verdübelten Flacheisen verriegeln<br />
Lüftungsschächte.<br />
Warnanlage installieren: Hier gibt es zwei Varianten: die Einbruchmeldeanlage<br />
und die Gefahrenwarnanlage. Erstere soll<br />
den Einbrecher mit einem lauten Alarm abschrecken und einen<br />
Notruf absetzen. Möglich ist auch das Auslösen eines stillen<br />
Notrufs, was der Polizei die Möglichkeit gibt, den nichtsahnenden<br />
Täter noch vor Ort zu überführen. Die Gefahrwarnanlage<br />
hingegen schützt zusätzlich vor Bränden oder<br />
Wasserschäden.<br />
Experten des Polizeipräsidiums Ludwigsburg empfehlen außerdem,<br />
eine Wertgegenstandsliste zu führen. Sie kann Ihnen<br />
dabei helfen, Ihre gesamten Wertgegenstände vollständig zu<br />
katalogisieren. Auf der Liste sollten alle Wertgegenstände notiert<br />
werden – so haben Sie alles im Blick und kommen nach<br />
einem Diebstahl schneller an Ihr Hab und Gut.<br />
Gerade im Ernstfall erweist sich eine gute Kennzeichnung<br />
von Wertgegenständen als besonders wichtig – für die Polizei<br />
und insbesondere die Schadensregulierung mit Ihrer Hausratversicherung.<br />
Die Experten der Polizei beraten Sie gerne und ausführlich<br />
Ergänzend empfiehlt es sich, die Wertgegenstände zu fotografieren.<br />
EINBRUCHSCHUTZ: PROBLEMATIK FENSTERTÜREN<br />
Wie oft ist die Terrassentür einfach auf, ohne dass Sie im<br />
Raum sind? Bleibt die Balkontür in schwülen Nächten geöffnet?<br />
Und wie sieht es mit den Fenstern mit direktem Zugang<br />
zum Balkon aus? Denn das sind drei Möglichkeiten für Einbrecher,<br />
in Ihr Haus zu gelangen. Zumal es die Täter an dieser<br />
Stelle auch gerne versuchen, wenn die Fenster und Türen verschlossen<br />
sind. Während Haustüren meist gut gesichert sind,<br />
bilden Fenster und Fenstertüren, also Balkontüren, oftmals<br />
Schwachstellen am Haus. Das wissen Einbrecher und nutzen<br />
diese Situation aus. Die Schwäche vieler, vor allem älterer<br />
Fenster und Fenstertüren sind die Rollenzapfen, über die sie<br />
verriegelt werden. Sie lassen sich mit einem Schraubenzieher<br />
leicht aufhebeln. Das macht es einfach, unbemerkt einzudringen<br />
– denn Einbrecher vermeiden den Lärm durch das Einschlagen<br />
einer Scheibe.<br />
Aufrüsten lassen sich Zusatzschlösser, denn es bringt schon<br />
viel, die alten Rollenzapfen gegen Pilzkopfzapfen auszutauschen,<br />
die rundum angeordnet sind und beim Verschließen<br />
in stabile, mit dem Rahmen verschraubte Stahlschließbleche<br />
greifen. Wer also neue Balkon- oder Terrassentüren einbaut,<br />
sollte gleichzeitig den Einbruchschutz erhöhen. Für den Privatgebrauch<br />
bieten sich Fenster und Fenstertüren mindestens<br />
der Widerstandsklasse 2, kurz RC2 an. Denn Fenster<br />
und Fenstertüren können Einbruchsversuche nur überstehen,<br />
wenn sie auch sicher und fachgerecht im Mauerwerk<br />
montiert sind.<br />
74 Foto: zinkevych – www.stock.adobe.com<br />
Foto: Kzenon – www.stock.adobe.com<br />
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Wohnen & Leben<br />
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Durch überquellende Briefkästen werden Einbrecher<br />
auf Ihre Wohnung aufmerksam.<br />
Fenster mit Sicherheitsbeschlägen und mit einer möglichst<br />
großen Zahl an Pilzkopfverriegelungen, die besonders stabil<br />
im Fensterrahmen befestigt werden, sowie Sicherheitsverglasungen<br />
und einem drehgehemmten Griff mit Aufbohrschutz,<br />
gelten dabei als besonders sicher. Dennoch muss bei allen<br />
Sicherheitsvorkehrungen auch eines deutlich gesagt werden:<br />
Letztendlich hängt die Sicherheit immer auch von der Zugriffszeit<br />
und dem verwendeten Werkzeug der Einbrecher ab.<br />
Ab RC2 leisten die Fenster wirksamen Widerstand gegen<br />
Schraubendreher, Zange und Keile. Da Kriminelle in den<br />
meisten Fällen aber aufgeben, wenn jemand zu Hause ist,<br />
kann man versuchen, sie abzuhalten, indem man die eigene<br />
Anwesenheit vortäuscht.<br />
Doch dazu ist die Unterstützung der Nachbarn notwendig. Sie<br />
sollten daher Bescheid wissen, wenn die Familie eine längere<br />
Urlaubsreise antritt. Dann können sie den Briefkasten leeren,<br />
dafür sorgen, dass die Rollläden immer mal hoch- und heruntergefahren<br />
und das Licht an- und ausgeschaltet wird. Denn<br />
alles sollte realistisch wirken. Der Grund: Einbrecher beobachten<br />
die Häuser oftmals über längere Zeit und finden so<br />
heraus, ob lediglich eine Zeitschaltuhr Leben im Haus suggeriert.<br />
Und sie erkennen schon an Details, dass niemand zu<br />
Hause ist. Solch ein Indiz kann zum Beispiel ein über längere<br />
Zeit nicht gemähter Rasen sein.<br />
Und das gilt im Übrigen auch für Abwesenheitsmitteilungen<br />
auf dem Anrufbeantworter oder Urlaubs-Postings in den sozialen<br />
Netzwerken.<br />
TIPPS DER POLIZEI STUTTGART: SO SCHÜTZEN SIE<br />
SICH GEGEN EINBRÜCHE IN DER URLAUBSZEIT<br />
Der Flug ist gebucht, die Koffer gepackt – aber Vorsicht: Vergessen<br />
Sie nicht, Ihre Wohnung vor dem Urlaub einbruchsicher<br />
zu machen. Auch Einbrecher freuen sich auf die schönste<br />
Zeit des Jahres. Wie können Sie sich gegen Einbrüche in der<br />
Urlaubszeit schützen? Wir haben zehn Tipps der Polizei zusammengestellt,<br />
mit denen Sie Ihr Zuhause sicherer machen<br />
können, damit Sie Ihren Urlaub entspannt genießen können.<br />
Tipp 1: Lassen Sie Ihre Rollläden oben. Geschlossene Rollläden<br />
am Tag signalisieren Abwesenheit. Bitten Sie Ihre Nachbarn,<br />
öfter mal bei Ihnen zu lüften – denn auch tagelang verschlossene<br />
Fenster und Türen können für Einbrecher ein erster<br />
Hinweis auf leere Wohnungen sein.<br />
Tipp 2: Der Klassiker: Durch überquellende Briefkästen und<br />
längere Zeit leere Mülltonnen werden Einbrecher auf Ihre<br />
Wohnung aufmerksam. Lassen Sie Ihren Nachbarn deswegen<br />
die Post reinholen oder erlauben Sie ihm, Ihre Mülltonne für<br />
einige Zeit mitzubenutzen.<br />
Tipp 3: Zeitschaltuhren können – angeschlossen an die Beleuchtung<br />
– Ihre Anwesenheit vortäuschen und wirken dadurch<br />
abschreckend.<br />
Tipp 4: Informieren Sie unbedingt die Nachbarn über Ihren<br />
Urlaub und darüber, wie lange Sie weg sind. Fällt denen etwas<br />
Verdächtiges auf, können sie schnell die Polizei informieren.<br />
Tipp 5: Die Polizei rät bei Postings und Selfies aus dem Urlaub<br />
zu äußerster Vorsicht. Bedenken Sie: Auch Diebe könnten unter<br />
Umständen durch die sozialen Netzwerke herausfinden,<br />
dass Sie sich gerade nicht an ihrem Heimatort befinden.<br />
Tipp 6: Legen Sie Termine wie Lieferaufträge oder Handwerkerbesuche<br />
nicht in die Urlaubszeit. Oft geben sich Kriminelle<br />
als Handwerker aus, um Zutritt zu Wohnungen zu bekommen.<br />
Informieren Sie auch die Nachbarn darüber, dass Sie<br />
keine Termine ausgemacht haben.<br />
Tipp 7: Der Anrufbeantworter kann ebenfalls verräterisch<br />
sein: nämlich dann, wenn Sie Ihren Urlaub freudig darauf verkünden,<br />
um damit ihre Abwesenheit zu begründen. Am besten<br />
noch mit dem genauen Datum, an dem Sie zurückkehren.<br />
Leichtes Spiel für Einbrecher.<br />
Tipp 8: Nutzen Sie Bankschließfächer, um wertvolle Gegenstände<br />
wie Schmuck oder Bargeld sicher zu verwahren, anstatt<br />
sie offen in Schränken liegen zu lassen. Machen Sie außerdem<br />
ein Foto von den Gegenständen im Schließfach. Falls<br />
doch etwas passiert, haben Sie direkt einen Nachweis für die<br />
Versicherung.<br />
Tipp 9: Räumen Sie mögliche Kletterhilfen wie Leitern oder<br />
Gartenmöbel weg oder hängen Sie ein Schloss daran.<br />
Tipp 10: Achten Sie auf kleine, transparente Kunststoffstreifen<br />
in U-Form, die zwischen Haustür und Rahmen klemmen. Oft<br />
fallen die Plastikstücke niemandem auf. Klemmen sie aber<br />
noch Tage später an der gleichen Stelle, wissen die Täter, dass<br />
niemand zu Hause ist. Sollten Sie eine solche Konstruktion an<br />
Ihrer Tür oder der Tür Ihrer Nachbarn bemerken, sollten Sie<br />
die Polizei informieren.<br />
TIPPS DER POLIZEI LUDWIGSBURG<br />
ZUM EINBRUCHSCHUTZ<br />
Zudem können die Smart-Home-Systeme Rollläden automatisch<br />
hoch- oder herunterfahren, installierte Kameras einund<br />
ausschalten oder Bewegungsmelder aktivieren. Aber Vorsicht:<br />
Auch diese Systeme haben Schwachstellen. Deshalb<br />
muss das oberste Gebot lauten: Externe dürfen nie in das<br />
Heimsystem eindringen. Denn wird das Smart-Home-System<br />
von Einbrechern gehackt, bietet es keinen Schutz mehr. Zudem<br />
gibt es den Dieben auch noch Auskunft darüber, wenn<br />
man zu Hause oder verreist ist.<br />
Die Experten des Polizeipräsidiums Ludwigsburg raten daher,<br />
die Software der Geräte zu aktualisieren, sobald ein Update<br />
verfügbar ist. Außerdem sollten noch vor der Installation die<br />
voreingestellten Passwörter geändert werden – denn die sind<br />
häufig leicht zu erraten und schützen das System nicht vor<br />
Eindringlingen. Auch die Firewall des WLAN-Routers sollte<br />
aktiviert sein.<br />
Ratsam ist es zudem, die Kommunikation mit dem Smart-<br />
Home-System zu verschlüsseln. Dafür kann zum Beispiel<br />
VPN als sichere Verbindung zum Heimnetzwerk verwendet<br />
werden. Auch ein separates WLAN für die Verbindung mit<br />
den Smart-Home-Systemen ist denkbar. Hier sollten die Zugangsdaten<br />
dann nur beim Administrator des Sicherheitssystems<br />
liegen und nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />
Auf dem Weg in den Urlaub:<br />
Kopieren Sie wichtige Unterlagen wie Tickets, Voucher oder<br />
Reisepass und bewahren Sie die Kopien an separater Stelle im<br />
Gepäck auf.<br />
Während des Urlaubs:<br />
Posten Sie Bilder und Informationen zu Ihrem Urlaub in sozialen<br />
Netzwerken nur an ausgewählte Personen. Auch Einbrecher<br />
lesen öffentliche Posts und können so leerstehende Wohnungen<br />
und Häuser ausfindig machen.<br />
Ratsam ist es zudem, die Kommunikation<br />
mit dem Smart-Home-System zu<br />
verschlüsseln. Hier sollten die Zugangsdaten<br />
dann nur beim Administrator des<br />
Sicherheitssystems liegen und nicht an<br />
Dritte weitergegeben werden.<br />
Für weitere Informationen und auch für individuelle Beratungen<br />
steht Ihnen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums<br />
Ludwigsburg mit seinen Mitarbeitenden gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Im Kreis Ludwigsburg: Tel. 07141 18-8001<br />
Im Kreis Böblingen: Tel. 07<strong>03</strong>1 13-2618<br />
Informationen im Internet: www.k-einbruch.de<br />
www.polizei-beratung.de<br />
Polizeipräsidium Ludwigsburg, Telefon: 07141 18-9<br />
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de<br />
http://www.polizei-bw.de/<br />
EIN MIETVERTRAG MACHT KEINEN URLAUB<br />
Einfach Tür abschließen und ab in den Urlaub? Besser nicht,<br />
denn wenn während der Abwesenheit etwas passiert, sollte<br />
der Vermieter wissen, wo es einen Schlüssel gibt. Mieter haben<br />
nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So<br />
zum Beispiel den Putzdienst im Treppenhaus zu erledigen.<br />
Und diese Pflichten müssen auch während der Abwesenheit<br />
erfüllt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommen kann,<br />
muss für Ersatz sorgen.<br />
Vermieter haben keinen Anspruch auf einen Haustür- oder<br />
Wohnungsschlüssel, auch nicht während der Urlaubszeit.<br />
Mieter sollten aber sinnvollerweise ihrem Vermieter eine Anschrift<br />
mitgeben, unter der man in Notfällen einen Schlüssel<br />
vorfindet, bspw. bei den Nachbarn. Gleichfalls kann es zu<br />
Notfällen in der Abwesenheit kommen, bspw. ein Wasserrohrbruch,<br />
bei dem nicht zwei Wochen abgewartet werden<br />
kann, bis jemand die Wohnung öffnet. In solchen Fällen muss<br />
der Vermieter sofort Handwerker in die Wohnung lassen.<br />
Wenn das Wasser aus der Wohnung läuft, wenn es irgendwo<br />
in der Wohnung brennt, hat der Vermieter das Recht, sich<br />
Zutritt zu verschaffen. In einem solchen Fall ist die Feuerwehr<br />
zu rufen, die dann die Tür öffnet.<br />
<br />
Quellen: Polizeipräsidium Ludwigsburg, Polizeipräsidium<br />
<strong>Stuttgart</strong>, Deutscher Mieterbund, eigene Recherchen<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
76<br />
Foto: spuno - www.stock.adobe.com<br />
Foto: m.mphoto - www.stock.adobe.com<br />
77
Marktplatz<br />
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Der Forchheimer Arzt Harald Kreuzer ist angetreten,<br />
das Grillen zu revolutionieren. Mit einem alten<br />
Schulfreund, dem Designer Ralph Kräuter,<br />
entwickelte er den Barbecube: Der genial aus dem<br />
hochwertigsten verfügbaren Edelstahl von Hand<br />
gefertigte Grill-Würfel, wird einfach mit kleingeschnittenem,<br />
möglichst leicht mariniertem Gemüse<br />
oder auch Fleisch, Obst oder Meeresfrüchten<br />
befüllt und dann auf den Gas- oder Holzkohlegrill<br />
gelegt. Der Würfel mit seinen geschlossenen und<br />
offenen Seiten überträgt die Hitze gleichmäßig<br />
und schonend auf das Grillgut – aufsteigender<br />
Wasserdampf sorgt zusätzlich für einen Dampfgar-Effekt<br />
von 4-6 Portionen. Vitamine und Nährstoffe<br />
werden durch diese schonende Grillart erhalten,<br />
besonders Gemüse bleibt herzhaft knackig!<br />
Das Grillen verläuft völlig entspannt, da das Grillgut<br />
nur alle 5 Minuten gewendet wird. Der Behälter<br />
wird dazu einfach auf die nächste Seite gedreht<br />
– äußerst schonend für den empfindlichen Inhalt.<br />
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Peter Herrig und Manuel Wormer<br />
Heustr. 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tel. 0711 22 55 20- 0<br />
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www.sparkassenversicherung.de/<br />
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Ch. Schlotterbeck GmbH & Co. KG<br />
Karlsteinstraße 2, 73773 Aichwald<br />
Tel.: 0711 369850-0<br />
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Die Feuerschale kann im Handumdrehen zum mobilen<br />
Grill umfunktioniert werden. Sie sieht nämlich<br />
nicht nur aus wie eine Schubkarre, sie kann auch so<br />
von einer Stelle zur nächsten geschoben werden. So<br />
lassen sich gemütliche Abende flexibel gestalten und<br />
genießen. Stolze 81 Zentimeter misst die Feuerschale<br />
mit Grillfunktion im Durchmesser.<br />
Hier finden Steaks, Schaschlik-Spieße und auch<br />
vegetarische Alternativen wie Ofenkartoffeln bequem<br />
Platz.<br />
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Bürkle + Schöck Elektro-Anlagen GmbH<br />
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Bankhaus Bauer Privatbank<br />
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BBT Aktiengesellschaft<br />
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Bretz Store <strong>Stuttgart</strong><br />
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Designhotel Restaurant Der Zauberlehrling<br />
Deutsche Immobilien Württemberg<br />
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Dr. Frentz & Kollegen, Zahnärzte<br />
Dr. Klein Privatkunden AG<br />
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Flughafen <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />
Hut-Hanne 1866<br />
E&G Private Immobilien GmbH<br />
E + H Meyer GmbH<br />
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Engel & Völkers<br />
Energie Beratungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Fennobed <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />
Fresko Café & Restaurant<br />
Garant Immobilien AG<br />
Ginkgo - Wertschöpfung<br />
gut Immobilien GmbH<br />
Heslacher Waldheim<br />
Hofmeister City Küchen <strong>Stuttgart</strong><br />
Holzmöblerei<br />
Immobilienvermittlung BW GmbH<br />
Interhyp AG<br />
IVD Süd e.V.<br />
IWS Immobilienwirtschaft <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Juwelier Kutter<br />
Karl Körner GmbH<br />
Küchenstudio Wagner<br />
Lambert Flagship Store<br />
Landesbank Baden-Wfürtemberg<br />
Lechler Immobilien-Management<br />
ligne roset<br />
Louis Lenz 1823<br />
Mayer + Soehne OHG<br />
Merz & Benzing<br />
Miele Center Hausgerätewelt GmbH<br />
Milano Design + Leuchten GmbH<br />
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Nagel Auktionen GmbH & Co. KG<br />
OBI-Markt<br />
Pink Immobilien<br />
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Prime Estate Partners<br />
PSD Bank RheinNeckarSaar eG<br />
Raumlicht Dahler-Ehrle GmbH<br />
Restaurant Fellini<br />
Rolladen-Bauer GmbH<br />
Schmucker Immobilien<br />
Schuh Wolf OHG<br />
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SenerTec Center <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />
Speisemeisterei<br />
Steffen Böck Immobilien<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Haus- und Grundbesitzerverein e.V.<br />
Südwestbank AG<br />
SV Sparkassen Versicherung<br />
team 7 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tolias Immobilien<br />
Tritschler GmbH & Cie. KG<br />
Sprecher Küchenarchitektur<br />
vitra by Store<br />
Volksbank am Württemberg eG<br />
Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />
Volkswagen Automobile <strong>Stuttgart</strong><br />
Von Herzen<br />
von Poll Immobilien <strong>Stuttgart</strong><br />
Wellendorf-Boutique <strong>Stuttgart</strong><br />
Werner Sobek <strong>Stuttgart</strong> AG<br />
Weissenhofmuseum <strong>Stuttgart</strong><br />
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Blankenburg Hotel<br />
bonjour Tagungshotel <strong>Stuttgart</strong>-Gerlingen<br />
Commerzbank AG<br />
comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />
Danz Küchenplanung<br />
Bolzstraße 8, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 36, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rembrandstraße 18, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />
Danneckerstraße 54, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Mauserstraße 20, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />
Lautenschlagerstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Ulmer Straße 319, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />
Breitlingstraße 35, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Augustenstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Calwer Straße 19, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Am Sportplatz 9, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />
Silcherstraße 1, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 26, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Solitude 2 (Schloss Solitude), 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />
Bauernwaldstraße 1, 70195 <strong>Stuttgart</strong>-Botnang<br />
Immenhoferstraße 13, 70180 Stuttagrt<br />
Mörikestarße 9, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Motorstraße 26, 70499 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 11 - 15, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Helferichstraße 2, 70192 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rosenstraße 38, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Friedrichstraße 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Weberstraße 72, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Eberhardstraße 1, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rotebühlstraße 44, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Flughafenstraße 32, 70629 <strong>Stuttgart</strong><br />
Eberhardstraße 31, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Börsenplatz 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kleine Königstraße 1, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Heiligenwiesen 8, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />
Eberhardstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />
Konrad-Adenauer-Str. 28, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Wilhelmstraße 5, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gerokstraße 15, 70185 <strong>Stuttgart</strong><br />
Große Falterstraße 101, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />
Dachswaldweg 180, 70569 <strong>Stuttgart</strong><br />
Paulinenstraße 53, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königsstraße 80, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />
Calwer Straße 11, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Sophienstraße 40, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 46, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Ossietzkystraße 4, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Silberburgstraße 171, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kronprinzstraße 06, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Am Hauptbahnhof 2, 70144 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gänsheidestraße 36, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Paulinenstraße 41, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Alte Poststraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Dietbachstraße 36, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />
Dorotheenstraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Schmidener Straße 231, 7<strong>03</strong>74 <strong>Stuttgart</strong><br />
Reinsburgstraße 4, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Hasenbergsteige 24, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />
Neckarstraße 189 - 191, 70190 <strong>Stuttgart</strong><br />
Am Stellwerk 4, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />
Staufeneckstraße 15, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 41, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Richard-Wagner-Straße 12, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Deckerstraße 37 - 39, 7<strong>03</strong>72 <strong>Stuttgart</strong><br />
Große Falterstraße 3, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />
Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Zuckerfabrik 26, 7<strong>03</strong>79 <strong>Stuttgart</strong><br />
Sonnenbergstraße 55, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Filderbahnstraße 44, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />
Leuschnerstraße 40, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Sophienstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />
Schloss Hohenheim 18, 70599 <strong>Stuttgart</strong><br />
Wernhaldenstraße 87, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />
Gerokstraße 3, 70188 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rotebühlstraße 125, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Heustraße 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Friedrichstraße 16, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Wilhelmsplatz 7, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Marktplatz 7, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kronenstraße 20, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Charlottenstraße 29-31, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />
Arlbergstraße 21, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />
Daimlerstraße 131, 7<strong>03</strong>72 <strong>Stuttgart</strong><br />
Heilbronner Straße 392, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />
Schwabstraße 185, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />
Mörikestraße 15, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kirchstraße 6, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Albstraße 14, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />
Rathenaustraße 1, 701i91 <strong>Stuttgart</strong><br />
Kirchheimer Straße 45, 70619 <strong>Stuttgart</strong><br />
Königstraße 3, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />
Prinz-Eugen-Straße 11, 74321 Bietigheim-B.<br />
Gerlinger Straße 27, 71254 Ditzingen<br />
Weilimdorfer Straße 70, 70839 Gerlingen<br />
Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg<br />
Metzgerwiesen 10, 71686 Remseck-Hochdorf<br />
Regenbogenweg 1, 71254 Leonberg<br />
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Das Schauwerk GmbH<br />
Golfclub Neckartal e.V.<br />
Häusler Raumausstattung<br />
Heiko Müller Wohnbau GmbH<br />
Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />
Hotel & Restaurant Goldener Pflug<br />
Komfort Hotel Ludwigsburg<br />
Negele Küchenprofi<br />
NH Hotel Ludwigsburg<br />
Pflugfelder Immobilien Treuhand GmbH<br />
Rossknecht am Reithausplatz<br />
Stadt Ludwigsburg<br />
Strohgäu Hotel<br />
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Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH<br />
Wüstenrot & Württembergische AG<br />
LANDKREIS REMS-MURR<br />
AMICA Parfümerie Schäfer<br />
BauGeno Baugenossenschaft <strong>Stuttgart</strong><br />
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Das Wintergarten-Zentrum<br />
Designmöbelhaus Schneider<br />
Di Carlo Parkett- und Fussbodentechnik<br />
Ebner Wohnkultur<br />
Fellbacher Metall- und Holzbau GmbH<br />
Fermo-Massivhaus AG<br />
Feucht Baustoffe-Fliesen GmbH<br />
IHK Bildungshaus<br />
KONZ Fliesen- & Natursteinverlegung GmbH<br />
Manufaktur B26 GmbH<br />
METZGER Kunststoff-Technik GmbH<br />
PLANA Küchenland Weinstadt<br />
Restaurant Mang<br />
Restaurant Bachofer<br />
Restaurant Brunnenstuben<br />
RIANI GmbH<br />
Ristorante Divino<br />
RIVA GmbH Engineering<br />
sas Bauträger GmbH<br />
SCHATZ Immobilien GmbH<br />
SCHLOTT Feuerschutz Arbeitsschutz GbR<br />
Tennisclub Winnenden<br />
TobiDU - Dein IndoorSpielplatz<br />
Traub Immobilien + Baumanagement<br />
Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />
LANDKREIS ESSLINGEN<br />
Brändle Baustoff- Fachhandel und Baumarkt<br />
Egon Müller GmbH<br />
Deko and More<br />
Deutsche Bank AG<br />
Golfanlage KWW GmbH + Co<br />
Hoffmann Immobilienpräsentationen<br />
Holzland Filderstadt<br />
Hyla Germany GmbH<br />
immprove<br />
Jendrass Gartenmöbel GmbH & Co. KG<br />
Klamt Immobilienbewertung<br />
Lauterterassen GmbH & Co. KG<br />
Meistermax GmbH & Co. KG<br />
OBI-Markt<br />
Ottenbruch, Bäderausstellung und Sanitär<br />
Profil Einrichtungen<br />
repabad GmbH<br />
Restaurant Adler (Gemeindehalle Jesingen)<br />
Restaurant Goldener Ochse<br />
Ristorante Adesso<br />
Robert Wolf GmbH<br />
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Verband Garten- und Landschaftsbau<br />
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Badplanung Barbara Blum<br />
Holzmanufaktur Ballert e.K.<br />
LANDKREIS REUTLINGEN / TÜBINGEN<br />
comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />
Deutsche Immobilien Württemberg<br />
Wurster Bauunternehmung GmbH<br />
LANDKREIS BÖBLINGEN/SINDELFINGEN<br />
Autohaus Gohm<br />
Bannasch Immobilien<br />
BoConcept Sindelfingen<br />
Dongus Architekten<br />
Fischer`s Lagerhaus<br />
Golfclub Schönbuch e.V.<br />
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Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />
Keller GmbH & Co. KG<br />
Markus Döttling-Tresore u. Einbruchschutz<br />
Möbelhaus Mornhinweg GmbH<br />
MR Immobilien<br />
OBI-Markt<br />
RauMagie<br />
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Schloss Höfingen<br />
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VPB Regionalbüro <strong>Stuttgart</strong><br />
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Steinbeisstr. 8-10, 71691 Freiberg a.N.<br />
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Leintalstraße 14a, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />
Schorndorfer Str. 42/2, 71638 Ludwigsburg<br />
Kirchheimer Str. 5, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />
Dorfstraße 2 - 6, 71636 Ludwigsburg<br />
Schillerstraße 19, 71638 Ludwigsburg<br />
Alleenstraße 2, 71679 Asperg<br />
Pflugfelder Straße 36, 71636 Ludwigsburg<br />
Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg<br />
Reithausplatz 21, 71634 Ludwigsburg<br />
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Straße 60, 70825 Korntal-Münch.<br />
Schwieberdinger Straße 74, 71636 Ludwigsburg<br />
Hohenzollernstraße 12 - 14, 71638 Ludwigsburg<br />
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Gottlieb-Daimler-Straße 10, 73614 Schorndorf<br />
Röntgenstraße 40, 71522 Backnang<br />
Schulstraße 22, 73614 Schorndorf<br />
Waiblinger Straße 124, 7<strong>03</strong>24 Fellbach<br />
Daimlerstraße 22, 70736 Fellblach-Oeffingen<br />
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Ulrichstraße 41, 71384 Weinstadt<br />
Senefelderstraße 3, 70736 Fellbach-Schmiden<br />
Gottlieb-Daimler-Straße 68, 71711 Murr<br />
Bertha-Benz-Str. 1, 71522 Backnang<br />
Goethestraße 31, 73630 Remshalden<br />
Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen<br />
Becherlehenstraße 26, 73527 Schwäbisch Gmünd<br />
Erwin-Bahnmüller-Straße 20, 71394 Kernen<br />
Mercedesstraße 35, 71384 Weinstadt<br />
Bahnhofstraße 19, 71332 Waiblingen<br />
Marktplatz 6, 71332 Waiblingen<br />
Quellenstraße 14, 71334 Waiblingen-Beinstein<br />
Riani Platz 1, 73614 Schorndorf<br />
Neue Rommelshauser Str. 15, 71332 Waiblingen<br />
Manfred-von-Ardenne-Allee 33, 71522 Backnang<br />
Galgenberg 21, 71334 Waiblingen<br />
Ziegelgraben 26, 73614 Schorndorf<br />
Allmersbacher Straße 50, 71546 Aspach<br />
Albertviller Straße 38, 71364 Winnenden<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Straße 106, 70736 Fellbach<br />
Brunnhölzleweg 16, 71364 Winnenden<br />
Bahnhofstraße 2, 71332 Waiblingen<br />
Heinrich-Otto-Str. 3-5, 73240 Wendlingen<br />
Weinbergweg 16, 72654 Neckartenzlingen<br />
Untere Straße 3, 73730 Esslingen<br />
Am Hafenmarkt, 73728 Esslingen<br />
Schulerberg 1, 73230 Kirchheim u.Teck<br />
Gaiernweg 17, 73669 Lichtenwald<br />
Reichenbachstraße.8, 70794 Filderstadt<br />
Hornbergstraße 35, 70794 Filderstadt<br />
Einwaldweg 36, 70794 Filderstadt<br />
Herrenlandweg 6, 73779 Deizisau<br />
Boschstraße 10, 73734 Esslingen<br />
Beurener Straße 31, 72636 Frickenhausen<br />
Metzinger Straße 47, 72622 Nürtingen<br />
Nikolaus-Otto-Str. 20, 70771 Leifelden-Echterd.<br />
Schurwaldstraße 19, 73765 Neuhausen/Filder<br />
Zwerchstraße 12, Esslingen<br />
Bosslerstraße 13 - 15, 73240 Wendlingen<br />
Im Oberhof 42, 73230 Kirchheim u. Teck<br />
Schlachthausstraße 13, 73728 Esslingen<br />
Hauptstr. 57, 70771 Leinfelden-Echterdingen<br />
Esslinger Straße 7, 70771Leinfelden-Echterdingen<br />
Tübinger Straße 33, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />
Filderstr. 109/111, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />
Zeppelinstraße 17, 73760 Ostfildern-Kemnat<br />
Kanalstraße 55, 73728 Esslingen<br />
Heilbronner Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />
Dettinger Straße 37, 73230 Kirchheim/Teck<br />
Schlosserstraße 21, 73257 Köngen<br />
Max-Plank-Straße 11, 72555 Metzingen<br />
Goethestraße 11, 72827 Wannweil<br />
Nürtinger Straße 31, 72661 Grafienberg<br />
Graf-Zeppelin-Platz 4, 71<strong>03</strong>4 Böblingen<br />
Marktplatz 6, 71229 Leonberg<br />
Hanns-Martin-Schl.-Str. 4, 71063 Sindelfingen<br />
Seestraße 13, 71229 Leonberg<br />
Mahdentalstraße 84, 71065 Sindelfingen<br />
Schaichhof, 71088 Holzgerlingen<br />
Hildrizhauserstr. 2, 71155 Altdorf<br />
Eschenbrünnlestraße 12, 71065 Sindelfingen<br />
Sindelfinger Straße 28, 71<strong>03</strong>2 Böblingen<br />
Laurentiusstraße 18, 71069 Sindelfingen<br />
Grabenstraße 12-18, 71063 Sindelfingen<br />
Binsenwiesenstraße 2, 71711 Steinheim<br />
Mahdentalstraße 78, 71065 Sindelfingen<br />
Poststraße 53, 71<strong>03</strong>2 Böblingen<br />
Burghaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen<br />
Brennerstraße 49, 71229Leonberg<br />
Am Schloßberg 17, 71229 Leonberg<br />
Graf-Zeppelin-Platz 1, 71<strong>03</strong>4 Böblingen<br />
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Aktuelle Veranstaltungen & Termine<br />
DATUM* VERANSTALTER/THEMA ORT INFORMATION/ANMELDUNG<br />
23.6.–23.7.<strong>2023</strong> IBA’27-Festival #1<br />
INFO<br />
Festivalzentrale<br />
Königstraße 1c, <strong>Stuttgart</strong><br />
www.iba27.de<br />
13.10.<strong>2023</strong> 22.<strong>Stuttgart</strong>er Wissensforum Porsche Arena <strong>Stuttgart</strong> www.stuttgarter-wissensforum.de<br />
24.–26.10.<strong>2023</strong> ARCHITECT@WORK Messe <strong>Stuttgart</strong> www.messe-stuttgart.de<br />
15.11.-05.12.<strong>2023</strong> SchreinerWerke <strong>2023</strong><br />
* Alle Veranstaltungshinweise sind unter Vorbehalt –<br />
Stand ist der Redaktionsschluss 3. Juli <strong>2023</strong>.<br />
<strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong> ist Medienpartner von BLICKFANG<br />
Haus der Wirtschaft<br />
<strong>Stuttgart</strong><br />
www.hausderwirtschaft.de<br />
Wenn Sie auf Ihre Veranstaltung im <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong><br />
hinweisen wollen, dann schreiben Sie uns gerne bitte an:<br />
verlag@smartliving-magazin.de<br />
AUSZUG UNSERER VERKAUFSSTELLEN<br />
AKTUELLE VERANSTALTUNGEN & TERMINE<br />
80<br />
Wenn Sie auch das <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong> auslegen wollen, dann schreiben Sie uns an unter verlag@smartliving-magazin.de<br />
81
THEMENVORSCHAU<br />
Die nächste <strong>Ausgabe</strong> des <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong>s<br />
erscheint ab dem 19.09.<strong>2023</strong><br />
Folgende Schwerpunktthemen sind geplant:<br />
Immobilien<br />
Heizungsdebatte: Fernwärme als Alternative<br />
zur Wärmepumpe<br />
Bei alten, unsanierten Gebäuden drohen<br />
deutliche Preisabschläge<br />
Architektur.<br />
„Wohnungsbau jetzt – sozial und zukunftsfähig” –<br />
eine Initiative der Archi tek tenkammer Baden-Württemberg<br />
und IBA’27<br />
Was Architektur heute leisten muss: Interkulturell,<br />
International, Interdisziplinär<br />
Planen & Bauen<br />
Stornierungswelle versetzt Baufirmen in Sorge –<br />
so sichern Sie sich als Bauherr ab<br />
Den Kraftstoff liefert die Natur: Ein Carport mit Solardach<br />
liefert Ökostrom fürs Elektroauto<br />
Finanzierung<br />
Keine Sorge bei der Anschlussfinanzierung:<br />
Hauseigentümer sollten gut planen und vergleichen<br />
KfW-Förderung für Familien: Bis zu 36.000,00 €<br />
bringt der neue Förder-Zins<br />
Versicherung & Recht<br />
Immobilien richtig vererben: Oft macht es Sinn, schon<br />
frühzeitig festzulegen, wer was bekommen soll<br />
Darf ich das in meinem Garten? Fünf Rechtstipps<br />
für Gartenbesitzer<br />
Sanierung & Energie<br />
Heizungsaustausch und Sanierungspflicht für Millionen<br />
Eigentümer – die richtige Vorgehensweise<br />
Fenstertausch: So sparen Hausbesitzer Energie und Geld<br />
<br />
<br />
Wohnen & Leben<br />
Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür:<br />
So machen Sie das Haus und den Garten winterfeste<br />
Badezimmer planen & gestalten – so geht's richtig<br />
<br />
<br />
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Ich abonniere das <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong><br />
zu einem Jahresbezugspreis von<br />
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6 <strong>Ausgabe</strong>n (inklusive Porto und Versand)<br />
* Versand ins Ausland auf Anfrage<br />
ab der nächsten <strong>Ausgabe</strong>:<br />
4 <strong>2023</strong> 5 <strong>2023</strong> 6 <strong>2023</strong><br />
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Bitte buchen Sie € 45,– von meinem Konto ab:<br />
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Widerrufsrecht:<br />
Diese Bestellung kann innerhalb einer Woche beim Verlag widerrufen<br />
werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs. Mit der Unterschrift zu meiner Bestellung bestätige<br />
ich auch die Kenntnisnahme des Widerrufsrechts.<br />
Bitte schicken an:<br />
<strong>smartLiving</strong><br />
TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />
Postfach 10 48 36, 70042 <strong>Stuttgart</strong><br />
Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />
Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-413<br />
Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-414<br />
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82<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber:<br />
Armin Gross, Robert Reisch<br />
(v.i.S.d.P.)<br />
Verlag:<br />
TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />
Ein Unternehmen<br />
der Gentner Verlagsgruppe<br />
Postfach 10 48 36, 70042 <strong>Stuttgart</strong><br />
Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />
Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-0<br />
Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-747<br />
verlag@smartliving-magazin.de<br />
Verlags- und Marketingservice<br />
Herr Jörg Bachmann<br />
Im Geiger 23<br />
7<strong>03</strong>74 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tel. 0711-24892260<br />
Mobil 0172-4019802<br />
E-Mail jb@bachmannmedienservice.de<br />
Redaktion:<br />
Klaus Bossert, Karl Gutbrod,<br />
Dietmar Kern, Gastautoren<br />
Art Direction:<br />
Klaus Bossert, <strong>Stuttgart</strong><br />
Druck:<br />
Vogel Druck und<br />
Medienservice GmbH, Höchberg<br />
Vertrieb/Einzelverkauf:<br />
IPS Pressevertrieb GmbH,<br />
Meckenheim<br />
Erscheinungsweise:<br />
6 <strong>Ausgabe</strong>n pro Jahr<br />
A u fl a g e : 20.000 pro <strong>Ausgabe</strong><br />
Bildernachweis: siehe Einzelseite<br />
Urheberrechte:<br />
Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen<br />
einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />
Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt<br />
der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich<br />
unbeschränkter und ausschließ licher Form, insbesondere Rechte<br />
zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken<br />
mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis<br />
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insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare<br />
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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen<br />
und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der<br />
Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt<br />
werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte<br />
eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet<br />
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