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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2023

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<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

SMARTLIVING. HEFT 3<br />

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IMMOBILIEN Heizungswende in Deutschland – das neue GEG kommt<br />

ARCHITEKTUR Die wichtigsten Architekturpreise – und was sie wert sind<br />

FINANZIERUNG So gelingt ein Hauskauf immer noch<br />

WOHNEN & LEBEN Pool-Trends – luxuriös oder lässig?


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dd 1 18.<strong>03</strong>.22 08:44<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

lange hat sie getagt und gestritten, die Ampelkoalition,<br />

um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf<br />

den Weg zu bringen. Zu lange, zu kontrovers und zu<br />

unausgegoren, wie viele besorgte Eigentümer, die<br />

um ihr Erspartes bangen, meinen. Nunmehr haben<br />

sich aber die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und<br />

FDP jüngst geeinigt und es ist erklärtes Ziel, dass der<br />

Bundestag noch vor der Sommerpause, die nach<br />

dem 7. Juli beginnt, das umfassende Werk, das auch<br />

Heizungsgesetz genannt wird, verabschiedet. Mit<br />

dem Kompromiss endet ein wochenlanger Zwist,<br />

der sich für die Ampelregierung zu einer schweren<br />

Belastungsprobe entwickelt hatte.<br />

Doch das Nachsitzen hat sich gelohnt, denn Millionen<br />

von Hausbesitzern und Mietern sollen nun bald<br />

Klarheit haben, was auf sie zukommt, nachdem die<br />

Ausschüsse die letzten Details klären. Die jetzt schon<br />

bekannten „Leitplanken“ sehen im Kern vor, dass vielen<br />

Hausbesitzern deutlich mehr Zeit beim Heizungstausch<br />

eingeräumt wird. Des Weiteren soll das Gebäudeenergiegesetz<br />

an ein Gesetz zur kommunalen<br />

Wärmeplanung gekoppelt werden. Andernfalls haben<br />

die Eigentümer gar nicht alle relevanten Informationen,<br />

um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu<br />

wählen – also auch die Option, ihr Haus gegebenenfalls<br />

an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen.<br />

Darüber hinaus sieht das neue Gebäudeenergiegesetz<br />

auch eine ungleich größere Technologieoffenheit vor,<br />

denn um die Klimaneutralität zu erreichen, sollen<br />

neben der Wärmepumpe oder Fernwärme auch Gasheizungen,<br />

die künftig auf Wasserstoff-Betrieb umgerüstet<br />

werden können, betrieben werden dürfen.<br />

Ebenso bleibt es erlaubt, mit Biomasse zu heizen, sowohl<br />

im Bestand als auch in Neubauten. Dazu zählen<br />

Holzhackschnitzel und Pellets.<br />

Und auch die Eckdaten zur geplanten Förderung<br />

stehen bereits fest. Der Bund will bis zu 70 Prozent<br />

der Investitionskosten erstatten, sofern man die verschiedenen<br />

Förderungsmodelle miteinander kombiniert.<br />

Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30<br />

Prozent für Jedermann sowie ein Tempo-Bonus von<br />

20 Prozent für Eigentümer, die bis 2028 auf eine<br />

neue Heizung umsteigen. Geringverdiener mit einem<br />

zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu<br />

40.000 Euro (rd. 45 Prozent der Eigenheimbesitzer)<br />

sollen zudem 30 Prozent Förderung bekommen.<br />

Rein rechnerisch wären das sogar 80 Prozent,<br />

die staatliche Förderung ist allerdings auf maximal<br />

70 Prozent gedeckelt.<br />

Die Einzelheiten zum neuen Gebäudeenergiegesetz<br />

und die Meinung der Experten hierzu, entnehmen<br />

Sie bitte unserer neuen <strong>Ausgabe</strong>.<br />

Viel Spaß bei der Lektüre und einen schönen Sommer,<br />

Ihr<br />

Armin Gross<br />

3


<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

INHALT<br />

JULI <strong>2023</strong><br />

6<br />

INTERVIEW<br />

56<br />

IMMOBILIEN<br />

SANIERUNG & ENERGIE<br />

06<br />

Lob und Kritik für das neue Heizungsgesetz –<br />

Experten sagen ihre Meinung<br />

48<br />

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – das wird Pflicht<br />

für Eigentümer ab 2024<br />

12<br />

5 Tipps, mit denen Sie Notarkosten sparen<br />

52<br />

Wärmepumpe im Altbau – so funktioniert das<br />

14<br />

15<br />

Neues vom Markt –<br />

der Grundstücksmarktbericht <strong>Stuttgart</strong> <strong>2023</strong><br />

Aktuelle Immobilienangebote<br />

ARCHITEKTUR<br />

56<br />

58<br />

Interview mit Ulrich König –<br />

„In <strong>Stuttgart</strong> die beste Förderlandschaft zwischen<br />

Hamburg und dem Bodensee“<br />

Photovoltaik auf dem Dach –<br />

wie eigener Solarstrom für hohe Renditen sorgt<br />

16<br />

Alle drei Jahre wieder: der Hugo-Häring-Preis<br />

WOHNEN & LEBEN<br />

19<br />

22<br />

24<br />

26<br />

Die wichtigsten Architekturpreise – und was sie wert sind<br />

Den richtigen Architekten finden –<br />

Tipps und Kriterien für die Suche<br />

PLANEN & BAUEN<br />

Schwierige Situation im Wohnungsbau –<br />

dennoch sinken die Preise nicht<br />

Selbstbestimmt und komfortabel in jeder Lebenslage –<br />

vorausschauende Elektroplanung gibt Sicherheit<br />

62<br />

64<br />

66<br />

68<br />

74<br />

Keine Chance für den Hitzestau –<br />

moderne Beschattungslösungen halten Innenräume<br />

angenehm kühl<br />

Sonnenlicht für den Antrieb nutzen<br />

Terrassensommer ohne Sorgen –<br />

hochwertiger Sonnenschutz vom Profi gibt Sicherheit<br />

Pool-Trends – luxuriös oder lässig?<br />

Reisezeit ist Einbruchszeit – so schützen Sie Ihr Zuhause<br />

19<br />

28<br />

Trends im Garagenbau – der neue Großstadttrend<br />

78<br />

Marktplatz<br />

FINANZIERUNG<br />

79<br />

Firmenverzeichnis<br />

30<br />

33<br />

36<br />

So gelingt ein Hauskauf immer noch – Tipps zur<br />

Finanzierung in Zeiten steigender Zinsen<br />

Rente reicht nicht? Darlehen für ältere Immobilienbesitzer<br />

BAFA /KfW und BEG-Förderung – so sparen Sie bei der<br />

energetischen Sanierung<br />

80<br />

81<br />

82<br />

Auslagestellen<br />

Verkaufsstellen/Veranstaltungen<br />

Vorschau / Impressum<br />

68<br />

39<br />

Baugeldvergleich<br />

40<br />

VERSICHERUNG & RECHT<br />

Wenn einer aus dem Rahmen fällt – Heizungswechsel<br />

innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

44<br />

Klauseln im Mietvertrag –<br />

wann Mieter Reparaturen selbst zahlen müssen<br />

46<br />

47<br />

Diese Pflichten muss der Vermieter erfüllen – was man<br />

zu Energieausweis, Legionellen- und Rauchwarnmelderprüfung<br />

wissen sollte<br />

Interessante Urteile<br />

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IMMOBILIEN Heizungswende in Deutschland – das neue GEG kommt<br />

ARCHITEKTUR Die wichtigsten Architekturpreise – und was sie wert sind<br />

FINANZIERUNG So gelingt ein Hauskauf immer noch<br />

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4<br />

Visualisierung Rosensteinquartier: asp Architekten<br />

5


Immobilien<br />

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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

LOB UND KRITIK FÜR DAS<br />

NEUE HEIZUNGSGESETZ<br />

DIE MEINUNGEN ÜBER DAS NEUE GEBÄUDE-ENERGIE-GESETZ REICHEN VON<br />

„POSITIVES SIGNAL“ BIS „KLIMAPOLITISCHER TIEFPUNKT“<br />

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes<br />

Tatsächlich zeigt sich der Präsident des Deutschen Mieterbundes,<br />

Lukas Siebenkotten, besorgt. Im Interview mit Bayern 2 warnte<br />

er davor, dass durch das Gesetz „Mieterinnen und Mieter noch<br />

mehr zur Kasse gebeten werden als das bisher der Fall ist. Was<br />

an zusätzlichen Kosten für neue Heizungen anfällt, das muss<br />

aus Fördertöpfen des Staates kommen, und das kann nicht beim<br />

Mieter abgeschöpft werden“. Und gegenüber der Deutschen<br />

Presse-Agentur (dpa) meinte er: „Statt die bestehenden Modernisierungsumlage<br />

endlich sozial gerecht zu reformieren und<br />

deutlich abzusenken, soll sogar eine weitere Modernisierungsumlage<br />

eingeführt werden“.<br />

neutralen Wärmeversorgung. Wenn die Rahmenbedingungen<br />

richtig ausgestaltet sind, gibt sie sowohl Hauseigentümerinnen<br />

und Hauseigentümern als auch den beteiligten Kommunen und<br />

Unternehmen Planungssicherheit und verhindert Fehlinvestitionen.<br />

Aus Sicht des BDEW ist ein verbindlicher und bundeseinheitlicher,<br />

aber auch praktikabler Rahmen für die kommunale<br />

Wärmeplanung entscheidend, um die Wärmewende vor Ort<br />

umzusetzen. Das bedeutet konkret: Das Wärmeplanungsgesetz<br />

sollte für alle Kommunen gelten. Dabei sollten gerade auch ländliche<br />

und dünner besiedelte Gebiete miteingeschlossen werden.<br />

Zudem sollte das Wärmeplanungsgesetz klare Kriterien für die<br />

Transformationspläne der Netzbetreiber enthalten. Mit Blick auf<br />

die Datenerhebung und den Datenschutz gibt es zwar kleinere<br />

Verbesserungen im Vergleich zum ersten bekannt gewordenen<br />

Gesetzentwurf. Um das Gesetz für die Kommunen und die betroffenen<br />

Unternehmen praktikabler zu machen, müssen die<br />

Vorgaben mit Blick auf Detailtiefe und Menge der zu liefernden<br />

Daten weiter reduziert werden.<br />

Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung meinte allgemein<br />

zur Wärmewende: „Dafür benötigen wir ein Gesamtkonzept.<br />

Dazu gehört neben dem Gebäudeenergiegesetz unter<br />

anderem das Wärmeplanungsgesetz. Es ist gut, dass die Bundesregierung<br />

nun eine enge Verzahnung der beiden Gesetze plant.<br />

Dieser Gedanke muss nun trotz der geplanten zeitnahen Verabschiedung<br />

des Gebäudeenergiegesetzes sinnvoll umgesetzt werden.“<br />

Nach langem Ringen hat sich die Ampel-Koalition Mitte<br />

Juni auf Grundzüge eines künftigen Heizungsgesetzes<br />

(Gebäude-Energie-Gesetz, kurz GEG, siehe auch Seite 48)<br />

geeinigt. Demnach haben zum Bespiel Hauseigentümer rund<br />

fünf Jahre mehr Zeit, um auf eine klimafreundliche Heizung<br />

umzusteigen. Während dieser Phase soll eine verpflichtende<br />

Wärmeplanung der Städte eingeführt werden. Mehr zum<br />

neuen GEG im Innenteil dieser <strong>Ausgabe</strong>. Das novellierte GEG<br />

stieß auf Lob und Kritik aus den Reihen der Experten.<br />

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertete<br />

die Einigung als positives Signal. „Eine Kernforderung von uns<br />

war und ist, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen<br />

muss, bevor Eigentümer zu teuren Heizungseinzellösungen<br />

verpflichtet werden dürfen. Das muss nun konsequent auch<br />

in kleineren Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner umgesetzt<br />

werden“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke. Der<br />

ländliche Raum dürfe gegenüber den größeren Städten nicht<br />

benachteiligt werden.<br />

Er kritisierte, dass es beim grundlegenden Konstruktionsfehler<br />

des Gesetzes bleiben werde: kleinteilige ordnungsrechtliche<br />

Vorgaben. „Wir halten eine reine Orientierung an einem CO 2<br />

-<br />

Preis ohne Ordnungsrecht verbunden mit einem Klimageld<br />

nach wie vor für die bessere klima- und sozialpolitische Lösung.<br />

Wenigstens das Klimageld muss jetzt endlich kommen!“,<br />

forderte Warnecke.<br />

Hinsichtlich der von der Ampel-Koalition geplanten Maßnahmen<br />

für Mieter und Vermieter sieht Haus & Grund noch viel<br />

Klärungsbedarf. „Zwei Drittel der Mietwohnungen werden<br />

von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein,<br />

eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte<br />

zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach<br />

zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich<br />

sein“, erklärte Warnecke.<br />

Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und<br />

Wasserwirtschaft (BDEW)<br />

Insgesamt gesehen begrüßt die Energiewirtschaft den Kompromiss<br />

der Ampel-Koalition. Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes<br />

der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gegenüber<br />

der dpa: „Der erste Schritt wird vor dem zweiten gemacht.<br />

Erst wird die Infrastruktur angeschaut, dann wird über<br />

das Haus entschieden“. Zum Wärmeplanungsgesetz, das mit dem<br />

GEG gekoppelt wird und ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft<br />

tritt, meinte Andreae: „Eine Wärmeplanung auf kommunaler<br />

Ebene bietet einen verbindlichen Fahrplan hin zu einer klima-<br />

Ähnlich äußerte sich Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des<br />

Deutschen Städtetages: „Wärmeplanung first, das ist die richtige<br />

Reihenfolge für die Wärmewende. Die Städte unterstützen<br />

ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, bis 2045 aus dem<br />

Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen. Es ist richtig, dass<br />

die kommunale Wärmeplanung jetzt ausdrücklich zur Grundlage<br />

für die Wärmewende in den Städten gemacht wird und das<br />

Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verzahnt<br />

werden soll. Denn die Menschen sollten wissen, welche klimaneutrale<br />

Heizungsart für ihre Stadt und das eigene Viertel sinnvoll<br />

ist und ausgebaut werden soll.“<br />

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland e.V.<br />

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages<br />

6<br />

Fotos: nikomsolftwaer – www.stock.adobe.com; Haus & Grund Deutsch-<br />

Fotos: Thomas Imo/Photothek-BDEW; VELOPLAN<br />

7


Immobilien<br />

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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Dedy weiter: „Die Wärmewende und der Ausbau der Wärmenetze<br />

sind kein Sprint, sondern ein Marathon auf dem Weg zu<br />

klimaneutralen Städten. Die Wärmeplanungen werden in den<br />

Städten mit Hochdruck vorangetrieben. Eine deutschlandweite<br />

kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt,<br />

das scheint machbar. Wichtig ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren,<br />

dass die Fristen gut aufeinander abgestimmt werden<br />

und die Rahmenbedingungen auch langfristige Investitionen ermöglichen.<br />

Neben der individuellen Förderung für Hauseigentümer<br />

sollte auch der Aus- und Umbau der kommunalen Wärmenetze<br />

gefördert werden.“<br />

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen<br />

Handwerks (ZDH)<br />

Auch der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen<br />

Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, zeigt sich zuversichtlich: „Mit<br />

der erzielten Einigung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/<br />

Die Grünen und FDP ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die<br />

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an wesentlichen Stellen zu<br />

verbessern. Entscheidend ist jetzt, dass die vereinbarten „Leitplanken“<br />

der Ampelparteien keine reinen Absichtserklärungen<br />

bleiben, sondern sachgerecht in Gesetzesform gegossen und ausformuliert<br />

werden.“<br />

Für den Handwerkspräsidenten wurden bei den Änderungen<br />

am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zentrale<br />

Forderungen des Handwerks aufgegriffen: „Dazu gehört etwa<br />

die richtige „Reihenfolge“, wonach erst beim Vorliegen einer<br />

kommunalen Wärmeplanung die Verpflichtung zum Einsatz<br />

von 65 Prozent Erneuerbaren Energien greift. Das entzerrt<br />

die Fristen und dürfte auch dazu führen, dass die kommunale<br />

Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben<br />

für Bestandsgebäude richtigerweise vorangeht. Auch ist das Bekenntnis<br />

zu einer echten Technologieoffenheit richtig und positiv.<br />

Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen<br />

für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut<br />

und wichtig.“<br />

Richtigerweise sehen für den Handwerksverband die Leitplanken<br />

der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes<br />

vor, „die Ausnahmeregelungen wie beispielsweise<br />

die Regelung zur 80-Jahres-Grenze zu überarbeiten und<br />

plausibler zu gestalten: Das muss nun auch umgesetzt werden.<br />

Hier empfiehlt sich, anstelle einer altersorientierten Grenze eher<br />

auf die Bonität abzustellen und das Förderkonzept daran zu orientieren.“<br />

Wesentlich sei nun, dieses Beschlusspapier rasch in<br />

ein konkretes Gesetz zu bringen. „Hieran wird sich zeigen, ob<br />

es gelingt, die entstandene Verunsicherung unter den Betrieben<br />

und ihren Kundinnen und Kunden zu beseitigen und so schnell<br />

für Planungssicherheit zu sorgen“, meint Jörg Dittrich.<br />

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands<br />

der Wohnungswirtschaft GdW<br />

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW erkennt<br />

die Bemühungen in dem von der Ampel-Koalition gefundenen<br />

Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) und begrüßt<br />

die nun etwas abgemilderten Fristen für den vorgesehenen<br />

Heizungsaustausch. Es bestehe aber noch große Unklarheit<br />

in den bekannt gewordenen Leitlinien der Koalitionspartner,<br />

insbesondere bei der notwendigen Förderung sowie der Modernisierungsumlage.<br />

„Es ist enorm wichtig für den Erfolg der gesamten Energiewende,<br />

dass die Vorgaben für einen Heizungstausch künftig an das<br />

Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung vor Ort gekoppelt<br />

werden. Nur so entsteht echte Planungs- und Investitionssicherheit<br />

für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen. Völlig<br />

unklar ist allerdings, was mit der angedeuteten verbesserten<br />

Förderkulisse sowie möglichen Anpassungen der Modernisierungsumlage<br />

gemeint ist. Das muss im jetzt anstehenden parlamentarischen<br />

Verfahren dringend im Sinne der sozial orientierten<br />

Vermieter und ihrer Mieter geklärt werden, so dass sie<br />

bei der Wärmewende nicht komplett überfordert werden“, sagt<br />

GdW-Präsident Axel Gedaschko.<br />

Mieter und Vermieter dürften laut GdW beim geforderten Heizungstausch<br />

im Rahmen des GEG keinesfalls gegenüber selbstnutzenden<br />

Eigentümern benachteiligt werden. Die Förderung<br />

für privaten Wohnraum muss eins zu eins auf die sozial orientierten<br />

Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu<br />

eins den Mietern zugute kommen.<br />

„Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch völlig in den Sternen, wie<br />

die dringend notwendige Förderung aussehen wird. Was keinesfalls<br />

geschehen darf, ist, dass sozial orientierte Vermieter, die für<br />

einen Teil ihrer Sanierungsprojekte einen erhöhten Fördersatz<br />

in Anspruch nehmen, für ihre weiteren Projekte mit einer abgesenkten<br />

Modernisierungsumlage bestraft werden. Denn gerade<br />

die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mit geringen<br />

Durchschnittsmieten von im Schnitt nur 6,22 Euro pro Quadratmeter<br />

stehen angesichts der massiven Investitionen jetzt schon<br />

mit dem Rücken zur Wand und können das finanziell nicht abfedern.<br />

Das dafür notwendige Eigenkapital existiert bei ihnen<br />

schlicht nicht“, sagt Gedaschko.<br />

Mit Blick auf die enormen Investitionssummen, die für die<br />

Umstellung der Energieversorgung in den kommenden Jahren<br />

notwendig sind, müssten gerade in dieser entscheidenden Phase<br />

alle an einem Strang ziehen und ihren finanziellen Beitrag zur<br />

Energiewende leisten. Es darf daher gerade jetzt keine Abstriche<br />

bei der Modernisierungsumlage geben, sondern die finanziell<br />

schwächeren Haushalte müssen gezielt und sozial gerecht<br />

entlastet werden. Notwendig ist hierfür, über eine allgemeine<br />

Grundförderung von 40 Prozent hinaus, ein zielgerichteter Förderaufschlag<br />

von weiteren 20 Prozent für die sozial orientierten<br />

Vermieter, bei denen die Mieter zu einem Quadratmeterpreis<br />

von unter 7 Euro wohnen. „Diese Förderung wird eins zu eins an<br />

die Mieter zu ihrer Entlastung weitergereicht und ist damit das<br />

wirksamste denkbare Instrument für eine soziale Umsetzung der<br />

Wärmewende“, sagt Gedaschko.<br />

SCHARFE KRITIK VON UMWELTVERBÄNDEN<br />

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert aufs Schärfste die<br />

Gesetzesänderungen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin:<br />

„Dieses Gebäudeenergiegesetz ist kein Meilenstein, sondern<br />

ein Tiefpunkt für die Klimapolitik dieser Bundesregierung. Am<br />

schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden<br />

auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung<br />

verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil<br />

der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist. Das ist<br />

klimapolitischer Irrsinn! Darüber hinaus wird das Märchen von<br />

wasserstofffähigen Gasheizungen aufrechterhalten und die klima-<br />

und umweltschädliche Verbrennung von Holz ermöglicht.<br />

Gasheizungen können sogar bis 2045 mit fossilem Gas betrieben<br />

werden, wenn Sie nur einen Sticker ‚H2-Ready‘ tragen. Müllverbrennung<br />

wird entgegen jeder Vernunft weiterhin als angeblich<br />

erneuerbare Energie geadelt. Diese Einigung trägt die Handschrift<br />

der FDP, die sich an entscheidenden Punkten durchsetzen<br />

konnte. Der Klimaschutz bleibt dabei auf der Strecke und<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher werden weiterhin mit dem<br />

Risiko hoher Energiekosten ihrer Gasheizungen alleine gelassen.<br />

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, dieses Gesetz<br />

mit diesen katastrophalen Folgen abzulehnen.“<br />

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin<br />

der Deutschen Umwelthilfe (DUH)<br />

Im Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sieht<br />

Greenpeace Energieexperte Andree Böhling den Klimaschutz<br />

erneut aufgeschoben und eine Kostenfalle für Haushalte: „Mit<br />

diesem aufgeweichten Heizungsgesetz rückt das Erreichen der<br />

Regierungsziele beim Klimaschutz in weite Ferne. Wenn zunächst<br />

die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen werden<br />

soll, dann werden bis 2028 in den meisten Kommunen weiter<br />

klimaschädliche Gasheizungen eingebaut.“<br />

Böhling ist sich sicher, dass der absurde FDP-Fetisch vermeintlicher<br />

Technologieoffenheit viele Haushalte in eine Kostenfalle<br />

treibe. „Wer sich im Irrglauben an wasserstoff-fähige Gasheizungen<br />

jetzt noch eine Verbrennerheizung zulegt, wird künftig jeden<br />

Monat bis zu doppelt so viel zahlen, wie ein vergleichbarer Haushalt<br />

mit Wärmepumpe.“<br />

Andree Böhling, Campaigner Climate and Energy Greenpeace<br />

Germany e. V.<br />

8<br />

Fotsos: wikipedia-hawekam; GdW/Urban Ruths<br />

Fotos: Obs/Deutsche Umwelthilfe e. V.; Isadora Tast/Greenpeace<br />

9


Immobilien<br />

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Der Greenpeace-Energieexperte weiter: „Jetzt liegt es an den<br />

Parlamentarier:innen, die Wirkung des Heizungsgesetzes für<br />

den Klimaschutz nochmal deutlich nachzubessern. Der erst<br />

für 2027 vorgesehene CO 2<br />

-Preis im Wärmesektor muss vorgezogen<br />

und erhöht werden, soziale Abfederungen gehören jetzt<br />

ausgearbeitet. Nicht zuletzt sollten staatliche Zuschüsse für neue<br />

Heizungen ausschließlich auf klimafreundliche Technologien<br />

begrenzt werden.“<br />

Für die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch<br />

scheint eine Koalitionskrise abgewendet, aber das Risiko einer<br />

eskalierenden Klimakrise werde durch solches Handeln verstärkt.<br />

„Die Entscheidung, dass beim Heizen ein Weiter so erst<br />

mit Gas und später mit Wasserstoff möglich sein soll, droht für<br />

die Menschen durch massiv steigende CO 2<br />

-Preise und teurem<br />

weil knappen Wasserstoff zur Kostenfalle zu werden“, sagt der<br />

Politische Geschäftsführer Christoph Bals.<br />

„Das parlamentarische Verfahren zum GEG und zur kommunalen<br />

Wärmeplanung muss nun genutzt werden, um die offenen<br />

Fragen des Beschlusses im Sinne von Klimaschutz und sozialer<br />

Gerechtigkeit zu beantworten. Zwingend ist erstens, nun die<br />

Unabhängigkeit der kommunalen Wärmeplanung sicherzustellen,<br />

da viele Stadtwerke ein wirtschaftliches Eigeninteresse<br />

haben. Um Menschen vor Fehlinvestitionen zu schützen, muss<br />

zweitens geklärt werden, was mit in den kommenden Jahren<br />

neu gebauten Gasheizungen passieren wird, wenn der Gasnetzbetreiber<br />

keine Transformation zu grünem Wasserstoff<br />

plant. Drittens besteht jetzt die Chance, durch eine intelligente<br />

Förderkulisse sowohl den Ausbau von erneuerbaren Wärme<br />

netzen schnell zu ermöglichen als auch Menschen mit wenig<br />

Geld eine wärmepumpentaugliche Teilsanierung und den Einbau<br />

einer Wärmepumpe zu ermöglichen.<br />

Das erfordert zum einen, die gestern beschlossene soziale Ausrichtung<br />

der Förderprogramme ernst zu nehmen und auf das<br />

Prinzip Gießkanne zu verzichten. Und zum anderen, durch die<br />

bessere Nutzung von Energieeinspar-Contracting mit zinsvergünstigten<br />

Bausparkrediten die Investitionen auch für Menschen<br />

sozialverträglich zu ermöglichen, die sonst nicht das Geld<br />

dafür hätten,“ so Bals.<br />

<br />

©Autor: Karl Gutbrod<br />

Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer Germanwatch<br />

Foto: WDR<br />

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WEITERE EINIGUNGEN ÜBER NOCH OFFENE FRAGEN<br />

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In einem weiteren Schritt haben die Fraktionsspitzen der<br />

Ampelregierung Ende Juni zusätzliche Einigungen über<br />

wichtige noch offene Fragen bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes<br />

erzielt:<br />

Förderung: Eigentümer können für den Heizungstausch bis<br />

zu 70 Prozent Förderung bekommen. Diese wird wie folgt<br />

aufgeteilt: 30 Prozent Grundförderung plus 30 Prozent für<br />

Personen, die weniger als 40.000 Euro Einkommen haben.<br />

Zusätzliche 20 Prozent kann es geben für Eigentümer, die<br />

sich vor der kommunalen Wärmeplanung für eine neue Heizung<br />

entscheiden. Mehr als 70 Prozent soll es aber nicht<br />

geben können.<br />

Umlage auf Mieten: Geplant ist eine Mieterschutzregelung,<br />

der zufolge die maximale Mieterhöhung nach einem heizungstausch<br />

pro Quadratmeter und Monat bei 50 Cent pro<br />

Quadratmeter gekappt wird. Insgesamt galt bisher, dass<br />

die Kosten einer Modernisierung bis zu zehn Prozent auf<br />

die Mieter umgelegt werden kann. Diese Grenze wurde<br />

nun auf acht Prozent gedeckelt. Für den Deutschen Mieterbund<br />

stellen das Verbesserungen für die Mieter da. Laut<br />

der Deutschen Presse-Agentur sehe der Verbandspräsident<br />

Lukas Siebenkotten in der Kappungsgrenze von 50 Cent<br />

für den Heizungstausch eine Situation, bei der sich die Mieter<br />

im Vergleich zum Status Quo zumindest nicht verschlechtere.<br />

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus<br />

& Grund, Kai Warnecke, kritisierte dagegen: „Das neue<br />

Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten<br />

Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf<br />

den meisten Kosten sitzen bleiben“.<br />

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5 TIPPS<br />

MIT DENEN SIE NOTARKOSTEN SPAREN<br />

Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, muss<br />

neben dem Kaufpreis auch noch verschiedene Nebenkosten<br />

einplanen, zum Beispiel die Kosten für den Notar. Hier<br />

können Kosten von insgesamt bis zu 10 Prozent des Kaufpreises<br />

fällig werden. Dennoch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten,<br />

Kosten einzusparen, bspw. in dem man den Kaufpreis einer Immobilie<br />

so gering wie möglich hält. Der Grund: nahezu alle Gebühren<br />

richten sich prozentual am Kaufpreis der Immobilie aus.<br />

Hier erfahren Sie weitere verschiedene Einsparmöglichkeiten,<br />

die Sie beim Immobilienkauf vorteilhaft für sich nutzen können.<br />

Grundsätzlich lässt sich ein Hauskauf ohne Notar in Deutschland<br />

nicht realisieren. Der Staat möchte sichergehen, dass der<br />

Wechsel der Immobilie auch für juristische Laien auf rechtlich<br />

sicherem Boden steht. Die offizielle Beglaubigung eines Immobilienkaufs<br />

dürfen in Deutschland nur vom Staat bestellte Notare<br />

vornehmen. Die Kosten für einen Notar, die beim Immobilienkauf<br />

anfallen, liegen in der Regel zwischen 1,5 und 2 Prozent<br />

der Kaufsumme. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren<br />

für Eintragungen und dem eigentlichen Honorar für den Notar.<br />

Beim Hauskauf sollte man den entsprechenden Betrag also bereits<br />

im Voraus mit einkalkulieren.<br />

Ein Notar erbringt bei einem Immobilienkauf verschiedene<br />

Leistungen, die wiederum von unterschiedlichen Faktoren abhängig<br />

sind. Daher können diese bei jedem Hauskauf auch entsprechend<br />

unterschiedlich ausfallen. Am besten fragt man daher<br />

beim Notar nach, welche Leistungen beim Immobiliengeschäft<br />

im individuellen Fall notwendig sind und mit welchen Kosten<br />

man zu rechnen hat.<br />

Sparmöglichkeit 1: Das Reduzieren der Notarkosten durch einen<br />

beglaubigten Entwurf der Grundschuld (Grundschuld beglaubigen<br />

statt beurkunden). Dieser Entwurf reicht bereits bei vielen<br />

Banken aus. In diesem Fall ist es also nicht notwendig, den<br />

Grundbucheintrag von einem Notar beurkunden zu lassen. Die<br />

damit verbundenen Notarkosten lassen sich auf diese Weise für<br />

diese Dienstleistung einsparen.<br />

Im Normalfall muss bei der Immobilienfinanzierung eine<br />

Grundschuld zugunsten der kreditgebenden Bank ins Grundbuch<br />

eingetragen werden. Diese Grundschuld wird meistens<br />

vom Notar beurkundet, was jedoch gar nicht zwingend erforderlich<br />

ist. So akzeptieren manche Banken zum Beispiel auch, wenn<br />

der Grundschuldentwurf seitens des Notars beglaubigt wird. Da<br />

das Beglaubigen deutlich preiswerter als das Beurkunden ist,<br />

können an dieser Stelle ebenfalls einige Hundert Euro eingespart<br />

werden.<br />

Sparmöglichkeit 2: Der Verzicht auf ein Notaranderkonto. Bei<br />

einem Notaranderkonto verwaltet ein Notar treuhänderisch das<br />

auf dem Konto eingezahlte Geld. Dies erhöht die Rechtssicherheit<br />

für beide Parteien (Käufer, Verkäufer). Es dient also dazu,<br />

dass der Kaufpreis vom Notar bis zur vollständigen Abwicklung<br />

des Kaufs treuhändisch verwaltet wird. Nach Eintragung des<br />

neuen Eigentümers ins Grundbuch wird das Geld dann an den<br />

Verkäufer der Immobilie überwiesen. Für das Notarkonto wird<br />

eine Gebühr verlangt, die nicht selten mehrere Hundert Euro betragen<br />

kann.<br />

Dieser Vorgang ist in den meisten Fällen jedoch nicht notwendig,<br />

da der genaue Kaufpreis und die detaillierten Kaufkonditionen<br />

bereits im Kaufvertrag geregelt werden können (Zahlungsvoraussetzungen<br />

genau definieren). In diesem Fall sind sie rechtlich<br />

bindend, so dass die Zahlungsmodalitäten nicht zwangsläufig<br />

von einem Notar abgewickelt werden müssen. Verzichtet man<br />

auf ein Notaranderkonto, zahlt der Käufer das Geld direkt auf<br />

das Verkäuferkonto ein, was geringere Notarkosten mit sich<br />

bringt. Ein weiterer Vorteil, der sich hierdurch ergibt: Verzichtet<br />

man darauf, die Kaufsumme auf einem Notaranderkonto vom<br />

Notar treuhänderisch verwalten zu lassen, um sie nach dem Eintrag<br />

ins Grundbuch an den Verkäufer zu übermitteln, spart man<br />

die sogenannte Hebegebühr. Dabei handelt es sich um eine spezielle<br />

Verwaltungsgebühr, die für das Führen des Kontos anfällt.<br />

Bei der Vertragsgestaltung können Sie zuvor ebenfalls Kosten<br />

einsparen, indem Sie den Vertrag direkt beim Notar aufsetzen<br />

lassen und nicht durch einen Anwalt oder Steuerberater ausfertigen<br />

lassen. In diesem Fall wird der Notar nämlich die stets notwendige<br />

Beratung nicht separat in Rechnung stellen.<br />

Sparmöglichkeit 3: Der Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung.<br />

Meistens wird die Auflassungsvormerkung genutzt, da sie dem<br />

Käufer der Immobilie die Sicherheit gibt, seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />

durchsetzen zu können. Ist der Verkäufer jedoch<br />

ein guter Freund, enger Bekannter oder sogar ein Familienmitglied,<br />

kann auf diese „Sicherheit“ meistens verzichtet werden.<br />

Sparmöglichkeit 4: Das Nutzen von steuerlichen Vorteilen (bspw.<br />

als Werbungskosten). In manchen Fällen kann man in Sachen<br />

Notarkosten auch in steuerlicher Hinsicht sparen, da diese in bestimmten<br />

Fällen von der Steuer absetzbar sind. Allerdings lassen<br />

sie sich nur dann steuerlich berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang<br />

mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wenn<br />

der Käufer also selbst die Immobilie bewohnen möchte, funktioniert<br />

dies nicht. Hat man sie jedoch zu dem Zweck gekauft, um<br />

sie zu vermieten und daraus Einkünfte zu erzielen, lassen sich<br />

die anfallenden notariellen Kosten als Anschaffungsnebenkosten<br />

absetzen.<br />

Wenn beim Kauf der Immobilie Notarkosten durch den Eintrag<br />

einer Hypothek entstehen, bedeutet dies wiederum Finanzierungskosten.<br />

Diese lassen sich sofort als Betriebsausgaben<br />

abziehen, sofern die Immobilie zum Vermögen eines Betriebes<br />

gehört. Wenn das Renditeobjekt Teil des Privatvermögens ist,<br />

darf man die Notarkosten als Werbungskosten geltend machen.<br />

Sparmöglichkeit 5: Den Notar direkt fragen. Eine ebenfalls gute<br />

Möglichkeit zum Sparen bietet sich auch dann, wenn Sie selbst<br />

mit den Einsparmöglichkeiten nicht vertraut sind. Sie können<br />

nämlich den Notar beim ersten Gespräch auch ganz einfach<br />

fragen, an welchen Stellen Sie bei der Vertragsgestaltung Kosten<br />

einsparen können. Laut aktueller Gesetzeslage ist der Notar<br />

stets dazu verpflichtet, den Erben kostengünstigere Alternativen<br />

aufzuzeigen.<br />

Zusatztipp: Die Grundschuld sollte nicht immer gelöscht werden.<br />

Denn irgendwann ist er da, der große Tag: Der Kredit für das Eigenheim<br />

ist endlich abbezahlt. Diesen Erfolg kann der Eigentümer<br />

amtlich machen, indem er die Grundschuld im Grundbuch<br />

löschen lässt. Allerdings kann es in einigen Fällen auch ratsam<br />

sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Wenn der Eigentümer<br />

den Eintrag im Grundbuch löschen lassen will, muss<br />

er damit zum Notar gehen, der das notariell beglaubigt und die<br />

Unterlagen an das Grundbuchamt schickt.<br />

Damit sind natürlich Kosten verbunden. Für die Löschungsbewilligung<br />

der Bank muss der Kunde nicht aufkommen, denn die<br />

Bank darf dafür keine Gebühren in Rechnung stellen (BGH, Az.<br />

XI ZR 61/11). Allerdings sind Eigentümer verpflichtet, die Kosten<br />

für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. In der Regel<br />

fallen etwas über 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als<br />

Gebühr an. Davon erhalten das Grundbuchamt und das Notarbüro<br />

jeweils etwa die Hälfte. Ist also im Grundbuch eine Summe<br />

von 200.000 Euro vermerkt, fallen für das Löschen der Kosten<br />

rund 400 – 500 Euro an.<br />

Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld zu löschen, hängt von verschiedenen<br />

Faktoren ab. Zum einen spielt es eine Rolle, was der<br />

Eigentümer mit seiner Immobilie vorhat. Wenn er sie zum Beispiel<br />

verkaufen will, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld zu<br />

löschen. So wird für den Käufer auf den ersten Blick deutlich,<br />

dass die Immobilie lastenfrei ist. Wer aber weiterhin in seinem<br />

Haus wohnen, es vielleicht später noch modernisieren möchte,<br />

ist gut beraten, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Denn<br />

wird nichts unternommen, wandelt sich die Grundschuld automatisch<br />

in eine Eigentümergrundschuld um. Und die bringt<br />

durchaus Vorteile.<br />

Denn die Eigentümergrundschuld wird auch als „leere Hülle“<br />

bezeichnet, die wieder mit einem neuen Kredit gefüllt werden<br />

kann. Hat der Eigentümer vielleicht in 10 oder 15 Jahren einen<br />

größeren Finanzierungsbedarf, kann er diese Grundschuld gleich<br />

nutzen. Hätte er sie löschen lassen, müsste er unter Umständen<br />

eine neue Grundschuld eintragen lassen – mit den entsprechenden<br />

Kosten. Das kann insbesondere für ältere Hauseigentümer<br />

hilfreich sein, die ihr Haus jahrzehntelang bis zur Rente abbezahlt<br />

haben und es zum Beispiel später noch einmal energetisch<br />

sanieren wollen.<br />

Denn wenn sie eine Eigentümergrundschuld in die Waagschale<br />

werfen, kann das dazu beitragen, noch einmal ein größeres<br />

Darlehen von der Bank zu bekommen. Wichtig ist dabei immer,<br />

die Löschungsbewilligung der Bank gut aufzubewahren, damit<br />

sie zur Hand ist, auch wenn die Grundschuld erst Jahrzehnte<br />

später gelöscht werden soll. Denn es kommt gar nicht so selten<br />

vor, dass später bei der Abwicklung eines Verkaufs oder im Falle<br />

einer Erbschaft fieberhaft nach diesem Dokument gesucht wird.<br />

Ist das Dokument dann nicht mehr auffindbar, muss der Eigentümer<br />

die Kosten für die Wiederbeschaffung tragen. <br />

Zusammengefasst noch einmal die wichtigsten Maßnahmen,<br />

wie Sie beim Hauskauf Notarkosten sparen:<br />

• auf ein Notaranderkonto verzichten<br />

• Vertrag direkt beim Notar aufsetzen lassen<br />

• keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />

• Grundschuld nur beglaubigen lassen<br />

• Notar nach Einsparmöglichkeiten fragen<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

12<br />

Foto: maho – www.stock.adobe.com<br />

13


Immobilien/Neues vom Markt<br />

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AKTUELLE<br />

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NEUES VOM MARKT<br />

GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHT <strong>2023</strong>!<br />

Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in <strong>Stuttgart</strong><br />

Alle Jahre erstellt ein Gutachterausschuss für <strong>Stuttgart</strong> einen<br />

Grundstücksmarktbericht. Am Dienstag, den 27.6.<br />

war es wieder so weit. Hier ein Auszug davon:<br />

ALLGEMEINE ENTWICKLUNG<br />

Das Jahr 2022 war von zahlreichen Ereignissen geprägt, die<br />

u. a. auf den Immobilienmarkt Einfluss genommen haben.<br />

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraufhin verhängten<br />

Sanktionen hatten zur Folge, dass die Preise für Energie<br />

deutlich gestiegen sind. Die Europäische Zentralbank, deren<br />

Aufgabe in der Inflationsbekämpfung liegt, hat daraufhin<br />

ab dem Sommer die Leitzinsen kontinuierlich angehoben. Die<br />

Finanzierungskonditionen haben sich folglich verschlechtert.<br />

Hinzu kommt neben Lieferengpässen, Materialknappheit und<br />

Personalmangel, dass sich die gestiegenen Energiepreise auf<br />

die Baukosten preistreibend ausgewirkt haben. Die Folge sind<br />

verunsicherte und zurückhaltende Marktteilnehmende. Im<br />

Wohnungsbau führen höhere Bau- und Finanzierungskosten<br />

dazu, dass die Nachfrage nach eigengenutztem Wohnraum<br />

abflacht und Bauträger Schwierigkeiten haben Abnehmer<br />

zu finden. Für viele Immobilienentwickler und Bauträger<br />

sind Neubauprojekte wirtschaftlich nicht mehr tragfähig.<br />

Vor diesem Hintergrund hat beispielsweise die Energie<br />

Baden-Württemberg AG (EnBW) ihr Wohnbauprojekt im<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Osten „Der neue Stöckach“, bei dem auf dem<br />

bisherigen Betriebsgelände bis zu 800 Wohnungen geplant<br />

sind, vorerst gestoppt.<br />

Dass dem Beispiel der EnBW weitere Investoren folgen und<br />

Neubauprojekte verschieben oder nicht umsetzen, ist nicht<br />

auszuschließen. Folglich ist anzunehmen, dass das Wohnraumangebot<br />

weiterhin knapp bleiben wird. Die städtische<br />

Wohnungsgesellschaft SWSG plant trotz der Marktwidrigkeiten,<br />

unterstützt durch finanzielle Mittel der Stadt, bis Ende<br />

2027 rund 1.900 Neubauwohnungen zu erstellen und nahezu<br />

2.000 Bestandswohnungen zu modernisieren.<br />

IMMOBILIEN<br />

Mit insgesamt 4.707 Verkäufen wurden im Jahr 2022 beim<br />

Gutachterausschuss deutlich weniger Immobilientransaktionen<br />

registriert als im Vorjahr (-9,3 Prozent), wobei ein Großteil<br />

der Eigentumsüberschreibungen im ersten Halbjahr getätigt<br />

wurden. Das ohnehin niedrige Kauffallniveau erreicht<br />

damit einen neuen Tiefstand. Ebenfalls stark zurückgegangen<br />

ist der Geldumsatz. Im Vergleich zum umsatzstarken Vorjahr<br />

ist dieser um 26 Prozent auf 3,45 Milliarden Euro gesunken.<br />

Die negative Fallzahl- und Umsatzentwicklung lässt sich über<br />

alle Teilmärkte hinweg beobachten. Besonders stark gefallen<br />

im Vergleich zu 2021 ist der Geldumsatz von unbebauten<br />

Grundstücken. Dieser sank um mehr als 40 Prozent auf 217<br />

Millionen Euro. Parallel hierzu ist im selben Teilmarkt die Anzahl<br />

der Verkäufe um circa 10 Prozent gesunken. Ebenfalls<br />

stark zurückgegangen ist der Geldumsatz von bebauten<br />

Grundstücken. Mit etwas mehr als 1,9 Milliarden Euro liegt<br />

der Umsatz deutlich unter dem Niveau des Jahres 2021 mit ca.<br />

2,8 Milliarden Euro. Beigetragen hierzu hat u. a. ein geringeres<br />

Immobilien-Investment in Bürohäuser. Im Vorjahr erzielten<br />

37 solcher Gebäude einen Umsatz in Höhe von 1,26 Milliarden<br />

Euro. 2022 hingegen sank die Anzahl der Verkäufe auf 19<br />

und der Geldumsatz auf 352 Millionen Euro. Rückläufig sind<br />

zudem die Anzahl der Verkäufe und der Geldumsatz bei<br />

Wohnungs- und Teileigentum. Diese lagen mit Rückgängen<br />

um ca. 8 Prozent bzw. 5 Prozent unter dem Vorjahresniveau.<br />

Auffällig ist, bei näherer Betrachtung, der starke Rückgang bei<br />

Neubauwohnungen. Während 2021 noch 312 Wohnungen gehandelt<br />

wurden, waren es im vergangen Jahr 205.<br />

Im Gesamtjahresvergleich ist der Durchschnittspreis für Eigentumswohnungen<br />

gestiegen. Der Durchschnittspreis für<br />

eine Eigentumswohnung im Wiederverkauf stieg gegenüber<br />

dem Vorjahr von rund 4.840 Euro je Quadratmeter auf ungefähr<br />

4.925 Euro an. Für eine neu erstelle Eigentumswohnung<br />

liegt der Durchschnittspreis bei rund 8.200 Euro je Quadratmeter.<br />

Ab der Jahresmitte lässt sich ein leichter Rückgang der<br />

Preise von älteren Eigentumswohnungen beobachten, für<br />

Neubauwohnungen stagnieren die Preise.<br />

Die Bodenrichtwerte im Bereich des ein- bis zweigeschossigen<br />

Wohnungsbaus sowie im Geschosswohnungsbau und<br />

verdichteter Bebauung wurden mit minus 5 Prozent fortgeschrieben.<br />

Im gewerblichen Bereich wurden die Bodenrichtwerte<br />

in einzelnen Zonen unter Berücksichtigung des<br />

Marktumfelds fortgeschrieben.<br />

<br />

Quelle: www.stuttgart.de<br />

Den kompletten Grundstücksmarktbericht <strong>2023</strong> für <strong>Stuttgart</strong><br />

finden Sie zum Download unter: https://www.stuttgart.de/leben/<br />

bauen/grundstueckswerte/marktbericht-und-bodenrichtwerte.php<br />

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15


Architektur<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

„Alte Kelter” in Kirchheim am Neckar, Restauration; lohrmannarchitekten, Hugo-Häring-Auszeichnung 2020<br />

ALLE DREI JAHRE WIEDER:<br />

DER HUGO-HÄRING-PREIS<br />

Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA<br />

Baden-Württemberg verleiht seit 1969 alle drei Jahre den<br />

Hugo-Häring-Preis für vorbildliche Bauwerke in Baden-Württemberg<br />

an Bauherren und Architekten für ihr gemeinsames<br />

Werk. Der Hugo-Häring-Preis ist der älteste und bedeutendste<br />

Architekturpreis in Baden-Württemberg.<br />

Mit dem Namen Hugo Häring bekennt sich der BDA zur Tradition<br />

des „neuen Bauens“ und der „modernen Architektur“<br />

und ehrt den 1882 in Biberach geborenen Architekten, der<br />

sich gleichermaßen gegen abstrakte Formgesetze wie auch gegen<br />

subjektive Architekturauffassung stellte.<br />

Der Preis wurde erstmals 1969 vergeben, danach in den Jahren<br />

1970, 1972, 1973 und 1974. Seit 1978 findet die Verleihung<br />

nur noch im Abstand von drei Jahren statt. In den zwei dazwischen<br />

liegenden Jahren findet in den 15 Kreisbezirken ein<br />

Verfahren zur „Auszeichnung Guter Bauten“ statt, umgangssprachlich<br />

auch „Kleiner Hugo“ genannt.<br />

Die so ausgezeichneten Bauten qualifizieren sich für den eigentlichen<br />

Preis, der als Hugo-Häring-Landespreis – umgangssprachlich<br />

auch „Großer Hugo“ – bezeichnet wird.<br />

Hugo Häring (* 22. Mai 1882 in Biberach an der Riß; † 17. Mai<br />

1958 in Göppingen) war ein deutscher Architekt und Architekturtheoretiker.<br />

1921 ließ sich Häring in Berlin nieder. Dort beteiligte er sich<br />

1922, 1924 und 1926 an der Großen Berliner Kunstausstellung.[1]<br />

1924 gründete er zusammen mit Ludwig Mies van<br />

der Rohe den sogenannten Zehnerring in Berlin und wurde<br />

1926 zum Sekretär dieser auf 27 Mitglieder erweiterten Architektenvereinigung.<br />

In dieser Zeit teilten sich Mies van der<br />

Rohe und Häring ein Arbeitszimmer in der Wohnung von<br />

Mies van der Rohe am Anhalter Bahnhof Berlin. 1928 war er<br />

Vertreter des „Rings“ auf der Gründungsveranstaltung des<br />

Congrès Internationaux d’Architecture Moderne (CIAM) in<br />

La Sarraz/Schweiz und schied 1930 aus dem CIAM aus. 1932<br />

baute er auf der Werkbundsiedlung Wien. 1935 übernahm er<br />

die Reimann Schule in Berlin, die ab 1936 Kunst und Werk –<br />

Privatschule für Gestaltung hieß. Von 1947 bis 1950 war er<br />

externer Mitarbeiter des Institutes für Bauwesen an der<br />

Akademie der Wissenschaften von Hans Scharoun in Berlin.<br />

Häring gilt als einer der bedeutendsten Initiatoren des Neuen<br />

Bauens. Seine Beobachtungen und Gedanken zur Baukunst<br />

gehören zu den wesentlichen Grundlagen der Organischen<br />

Architektur, die besonders der Architekt Hans Scharoun (etwa<br />

bei der Berliner Philharmonie) aufgriff.<br />

KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG<br />

Die eingereichten Unterlagen sollen eine Beurteilung nach<br />

den folgenden Kriterien ermöglichen:<br />

- Einordnung in die Umgebung<br />

- Funktion<br />

- Form und Struktur<br />

- Angemessenheit bezogen auf die Aufgabe<br />

- Beitrag zur Entwicklung des Bauens<br />

In der Präambel zum Auszeichnungsverfahren heißt es:<br />

Bauherrinnen und Bauherren übernehmen gemeinsam mit<br />

Architektinnen und Architekten ein hohes Maß an Verantwortung<br />

gegenüber der Gesellschaft. Die Qualität der gestalteten<br />

Umwelt wird durch ihr persönliches Engagement beeinflusst.<br />

Architektur ist eine Selbstdarstellung der Gesellschaft<br />

und damit eine der großen und vielschichtigen Kulturaufgaben,<br />

die nur in Zusammenarbeit gelöst werden können. Die<br />

gemeinsame Anstrengung kann nur dann erfolgreich sein,<br />

wenn sie getragen wird von dem Wissen um die Bedeutung<br />

der gebauten Umwelt für die Sicherung und Erfüllung<br />

menschlichen Lebens in einer freien, demokratischen Gesellschaft.<br />

Hierzu zählen auch der verantwortungsvolle Umgang<br />

mit unseren Ressourcen und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

in Verantwortung für zukünftige Generationen.<br />

Zur Förderung dieser Gedanken zeichnet der Bund<br />

Deutscher Architektinnen und Architekten BDA Baden-Württemberg<br />

vorbildliche Bauwerke aus.<br />

HUGO-HÄRING-AUSZEICHNUNG –<br />

DURCHFÜHRUNG UND JURY<br />

Die Jury besteht aus drei BDA-Architektinnen/Architekten<br />

(oder aus vergleichbaren Verbänden), einer Medienvertreterin/einem<br />

Medienvertreter sowie einer Persönlichkeit des<br />

öffentlichen oder politischen Lebens der Region oder des<br />

Bereichs der Kreisgruppe. Ein Mitglied der Kreisgruppe<br />

wirkt berichterstattend ohne Stimmrecht mit. Er/sie darf<br />

nicht mit eigener Arbeit beteiligt sein. Für die Jurierung<br />

wird keine Vergütung gezahlt. Unkosten werden ersetzt.<br />

PREISVERLEIHUNG<br />

Plaketten und Urkunden werden von der zuständigen Kreisgruppe<br />

im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung den Bauherrinnen<br />

und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten<br />

überreicht.<br />

Die Auszeichnungen werden öffentlich bekannt gegeben. Die<br />

mit einer Hugo-Häring-Auszeichnung prämierten Arbeiten<br />

nehmen im Folgejahr am Auswahlverfahren für den Hugo-Häring-Landespreis<br />

teil.<br />

HUGO-HÄRING-LANDESPREIS – DIE JURY<br />

Die Jury setzt sich zusammen aus mindestens drei Architektinnen/Architekten,<br />

die nicht dem BDA Landesverband Baden-Württemberg<br />

angehören, ferner aus einer Medienvertreterin/einem<br />

Medienvertreter und einer Persönlichkeit des<br />

öffentlichen Lebens.<br />

Aus jedem der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs<br />

ist eine Person zu benennen, welche berichterstattend und<br />

beratend ohne Stimmrecht an der Jurysitzung teilnimmt.<br />

Die Berichterstattenden müssen alle ausgezeichneten Arbeiten<br />

des jeweiligen Bezirks besichtigt haben, dürfen jedoch<br />

nicht mit eigener Arbeit beteiligt sein. Die Jury wählt aus<br />

ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Die Beurteilung<br />

erfolgt nach den Kriterien in Absatz 5. Die Jury entscheidet,<br />

ob und welche nominierten Bauwerke besichtigt<br />

werden. Über das Auswahlverfahren ist ein Protokoll anzufertigen.<br />

Die Jury begründet jeden Hugo-Häring-Landespreis<br />

durch eine schriftliche Würdigung.<br />

DER HUGO-HÄRING-PREIS <strong>2023</strong>/2024<br />

Einreichungen für den Hugo-Häring-Preis <strong>2023</strong>/2024 waren<br />

vom 17. April bis zum 31. Mai <strong>2023</strong> über das Webportal<br />

www.hugo-häring-preis.de möglich.<br />

Die Bewerbungen und Einreichungen für den Hugo-<br />

Häring-Preis wurden am 31. Mai <strong>2023</strong> abgeschlossen. Zum<br />

Wettbewerb zugelassen waren Projekte, die ab 1. Januar 2018<br />

in Baden-Württemberg fertiggestellt wurden. Wir sind sehr<br />

gespannt wer die Preisträger diesmal sind. Das <strong>smartLiving</strong><br />

<strong>Magazin</strong> wird darüber berichten und ausführlich über die<br />

Preisträger in der Kategorie Wohnungsbau informieren.<br />

HUGO-HÄRING NACHWUCHSPREIS<br />

Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA<br />

vergibt alle drei Jahre den Hugo-Häring-Nachwuchspreis für<br />

Architekturstudierende an baden-württembergischen Hochschulen.<br />

16<br />

Foto: Daniel Stauch<br />

17


Architektur<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

„Haus F”, Wohnhaus auf schmalem Grund; FINCKH Architekten, Hugo-Häring-Auszeichnung 2015<br />

Fotos: FINCKH Architekten<br />

NATIONALE UND INTERNATIONALE<br />

ARCHITEKTURPREISE<br />

James-Simon-Galerie, Berlin; Architekt: David Chipperfield,<br />

Pritzker-Preisträger <strong>2023</strong><br />

HUGO-HÄRING-PREISTRÄGER 2020/21<br />

AUS DER REGION.<br />

Preisträger waren das Sanierungs-Projekt im Bestandsbau<br />

OS66.1 in der Olgastraße <strong>Stuttgart</strong> vom Büro g2o oder das<br />

Mikroloft in Ludwigsburg von Atelier Kaiser Shen, über die<br />

<strong>smartLiving</strong> ausführlich berichtete. Ausgezeichnet wurde<br />

auch das <strong>Stuttgart</strong>er Büro lohrmannarchitekten für die<br />

Renovierung der Alten Kelter in Tübingen. Bemerkenswert<br />

als Preisträger ist das Wohnungsbauprojekt einer Baugemeinschaft:<br />

das MaxAcht in <strong>Stuttgart</strong>-Mitte.<br />

Zu den repräsentativen Gebäuden der ausgezeichneten Preisträger<br />

gehören die neue John-Cranko-Schule (Architekten<br />

Burger Rudacs), der Erweiterunsgbau der Landesbibliothek<br />

(Lederer Ragnarsdóttir Oei Architekten) und die Wagenhallen<br />

(Atelier Brückner) in <strong>Stuttgart</strong>.<br />

<br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

„OS66.1”, Nachverdichtung, Olgastraße <strong>Stuttgart</strong>; Büro g2o (rechts);<br />

„MaxAcht”, Baugemeinschaft, <strong>Stuttgart</strong> Olga-Areal (rechts unten);<br />

„Mikroloft” in Ludwigsburg, Atelier Kaiser Shen (unten); alle Preisträger<br />

der Hugo-Häring-Auszeichnung 2020.<br />

„OS66.1”, Nachverdichtung, Gebäudeaufstockungen<br />

Olgastraße <strong>Stuttgart</strong>; Büro g2o, Hugo-Häring-Auszeichnung 2020<br />

Architekturpreise gibt es inzwischen viele. Wir wollen<br />

Ihnen den Wichtigsten weltweit, den Bedeutendsten in<br />

Europa und eine Auswahl an deutschen Preisen vorstellen.<br />

DEUTSCHER ARCHITEKTURPREIS<br />

Mit dem Deutschen Architekturpreis (DAP) sollen für die<br />

Entwicklung des Bauens beispielhafte Bauwerke ausgezeichnet<br />

werden. Sie sollen eine herausragende architektonische<br />

und baukulturelle Qualität aufweisen und im Neubau oder bei<br />

der Sanierung und Modernisierung historischer Bausubstanz<br />

von einem vorbildlichen Umgang mit Konstruktion und Material<br />

zeugen, dem nachhaltigen Bauen in ökologischer, ökonomischer<br />

und soziokultureller Hinsicht verpflichtet sein und<br />

positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beitragen.<br />

Vergeben wird der DAP alle zwei Jahre. Das Bundesministerium<br />

für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)<br />

und die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) loben gemeinsam<br />

den Deutschen Architekturpreis <strong>2023</strong> aus.<br />

Beurteilung<br />

Die eingereichten Arbeiten werden beurteilt nach ihren baukulturellen<br />

Qualitäten bzw. ihrem Umgang mit Bestand sowie<br />

deren Nachhaltigkeit hinsichtlich ökologischer, ökonomischer<br />

und soziokultureller Aspekte:<br />

• gestalterische Qualität und Entwurfskonzept;<br />

• städtebauliche Qualität und Einbindung im Quartier;<br />

• Klimawirksamkeit und Umweltschutz;<br />

• Umgang mit Ressourcen und Materialkonzept;<br />

• Qualität des energetischen Konzepts;<br />

• Funktionalität und Nutzungsqualität;<br />

• Wirtschaftlichkeit;<br />

• Innovationsgehalt.<br />

DEUTSCHER NACHHALTIGKEITSPREIS ARCHITEKTUR.<br />

Der Preis prämiert herausragende und beispielhafte Architekturleistungen,<br />

die auf Basis der drei Säulen der Nachhaltigkeit<br />

– Ökologie, Ökonomie, Soziales – entwickelt wurden. Der<br />

Preis wird seit 2013 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft<br />

für Nachhaltiges Bauen, DGNB, und mit Unterstützung<br />

durch Caparol, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten,<br />

der Bundesarchitektenkammer und der Bundesstiftung<br />

Baukultur vergeben.<br />

BEISPIELHAFTES BAUEN AKBW<br />

Um das Bewusstsein für die Baukultur im Alltag zu schärfen,<br />

lobt die Architektenkammer Baden-Württemberg seit Jahren<br />

die Auszeichnungsverfahren Beispielhaftes Bauen aus.<br />

Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur<br />

im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie<br />

Architekt:innen, Landschafts- und Innenarchitekt:innen,<br />

Stadtplaner:innen und Bauherrschaft für ihr gemeinsames<br />

Engagement auszuzeichnen.<br />

Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern,<br />

die nur noch nachzuahmen wären, sondern mehr um das<br />

Auffinden von Beispielen zum Thema „Architektur schafft<br />

Lebensqualität“.<br />

Die Architektenkammer und die Stadt <strong>Stuttgart</strong> wollen mit<br />

diesen Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein<br />

für die Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse<br />

für die positive Entwicklung geben.<br />

HUGO-HÄRING PREIS<br />

Der Hugo-Häring-Preis ist der älteste und bedeutendste Architekturpreis<br />

in Baden-Württemberg. Ausführliche Informationen<br />

hierzu im Artikel, Seite –> 16.<br />

18<br />

Fotos: FINCKH Architekten; Brigida Gonzalez; Nicolai Rapp; Jürgen Pollack<br />

Foto: Volker Schrank<br />

19


Planen Architektur & Bauen<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Hotel „Bergamo, Bahnhofstraße Ludwigsburg,<br />

Architekturbüro von M, Deutscher Architekturpreis 2021<br />

(nominiert), Hugo-Häring-Auszeichnung 2020<br />

Architektur der beiden deutschen Pritzker-Preisträger:<br />

Gottfried Böhm, 1986, Mariendom in Neviges;<br />

Frei Otto, 2015 (posthum), OlympiaPark, 1972<br />

Architektur des Pritzker-Preisträgers von <strong>2023</strong>, Sir David Alan Chipperfield: James-Simon-Galerie in Berlin; Neues Museum Berlin (oben),<br />

The Hepworth Wakefield (unten)<br />

MIES VAN DER ROHE AWARD<br />

FOR EUROPEAN ARCHITECTURE<br />

Der Mies van der Rohe Award for European Architecture wird<br />

seit 1988 im Zwei-Jahres-Rhythmus für aktuelle europäische<br />

Architekturprojekte verliehen. Mit dem Preis wird zeitgenössische<br />

Architektur von hoher Qualität ausgezeichnet.<br />

Die Europäische Kommission und die Mies van der Rohe-Stiftung<br />

in Barcelona zeichnen im Rahmen des Preises jeweils<br />

auch gesondert ein junges Büro als vielversprechende Nachwuchskraft<br />

aus. Der Mies van der Rohe Award ist Teil des Programms<br />

Kreatives Europa.<br />

Die Mies van der Rohe-Stiftung in Barcelona zeichnen im<br />

Rahmen des Preises jeweils auch gesondert ein junges Büro<br />

als vielversprechende Nachwuchskraft aus. Der Mies van der<br />

Rohe Award ist Teil des Programms Kreatives Europa.<br />

Die Preisverleihung findet jeweils im Barcelona-Pavillon<br />

von Mies van der Rohe statt. Die Bundesarchitektenkammer<br />

ist berechtigt, sieben deutsche Beiträge für den Preis<br />

zu nominieren.<br />

Alle zwei Jahre würdigt die EU-Kommission herausragende<br />

Leistungen in der europäischen Architektur. Für den Mies van<br />

der Rohe Award sind die deutschen Vertreter im Architect’s<br />

Council of Europe (ACE) vorschlagsberechtigt – also die<br />

BAK, der BDA, der BDB und der VfA. Sie dürfen insgesamt<br />

sieben Projekte bei der Mies van der Rohe Stiftung in Barcelona<br />

nominieren.<br />

PRITZKER-PREIS<br />

Er gilt als „Oscar“ unter den Architekturpreisen. Die jährlich<br />

vergebene Auszeichnung ist mit 100.000 US-Dollar dotiert.<br />

Bei der Auslobung werden nicht einzelne Bauwerke honoriert.<br />

Er würdigt Architekten:innen und ihre Büros für ihr herausragendes<br />

Gesamtwerk in der Architekturgeschichte.<br />

Der Preis ist nach der Familie Pritzker benannt, deren internationale<br />

Geschäftsinteressen ihren Hauptsitz in Chicago<br />

haben. Ihr Name ist ein Synonym für Hyatt Hotels auf der<br />

ganzen Welt, deren Besitzer sie sind. Jay A. Pritzker (1922–<br />

1999) gründete den Preis zusammen mit seiner Frau Cindy.<br />

Sein ältester Sohn, Tom Pritzker, Vorsitzender und Präsident<br />

der Hyatt Foundation, erklärt: „Als gebürtige Chicagoer ist<br />

es nicht verwunderlich, dass unsere Familie ein ausgeprägtes<br />

Bewusstsein für Architektur hatte und am Geburtsort des<br />

Wolkenkratzers lebte, einer Stadt voller Gebäude, die von<br />

Architurlegenden entworfen wurden. (Louis Sullivan, Frank<br />

Lloyd Wright, Mies van der Rohe und viele andere; Anm.<br />

Redaktion). 1967 erwarben wir ein unfertiges Gebäude, aus<br />

dem das Hyatt Regency Atlanta werden sollte. Sein hoch aufragendes<br />

Atrium war äußerst erfolgreich und wurde zum<br />

Markenzeichen unserer Hotels auf der ganzen Welt. Es war<br />

sofort klar, dass dieses Design einen deutlichen Einfluss auf<br />

die Stimmung unserer Gäste und die Einstellung unserer<br />

Mitarbeiter hatte. Während uns die Architektur von Chicago<br />

die Kunst der Architektur bewusst machte, machte uns<br />

unsere Arbeit beim Entwerfen und Bauen von Hotels bewusst,<br />

welche Auswirkungen Architektur auf das menschliche<br />

Verhalten haben kann.<br />

Als wir 1978 auf die Idee angesprochen wurden, lebende Architekten<br />

zu ehren, reagierten wir darauf. Mama und Papa<br />

(Cindy und der verstorbene Jay A. Pritzker) glaubten, dass<br />

ein bedeutender Preis nicht nur ein größeres öffentliches Bewusstsein<br />

für Gebäude fördern und anregen würde, sondern<br />

auch zu größerer Kreativität innerhalb des Architektenberufs<br />

anregen würde.“<br />

Erster Preisträger, 1979, war der US-Amerikaner Phillip<br />

Johnson. <strong>2023</strong> würdigte das Komitee den englischen<br />

Architekten Sir David Alan Chipperfield für sein Lebenswerk.<br />

Bekannt in Deutschland ist Chipperfield für seine<br />

Museumswerke:<br />

- Literaturmuseum der Moderne, Marbach am Neckar,<br />

Deutschland, 2002–2006<br />

- Museum Folkwang, Essen, Deutschland, 2007–2010<br />

- Wiederaufbau Neues Museum, Museumsinsel Berlin,<br />

Deutschland, 1997–2009<br />

- Grundinstandsetzung Neue Nationalgalerie, Berlin,<br />

Deutschland, 2012–2021<br />

- James-Simon-Galerie, Museumsinsel Berlin, Deutschland,<br />

2007–2018.<br />

Die bisher einzigen Deutschen Preisträger sind:<br />

- Gottfried Böhm, 1986, bekannt für seine sakralen<br />

Gebäude und seine skulpturalen Bauten aus Beton,<br />

Stahl und Glas der Nackriegszeit; bekannteste Werk:<br />

Mariendom in Neviges;<br />

- Frei Otto, 2015 (posthum), bekannt für seine Leichtbauten<br />

und biomorphe Architektur, bekannteste Werk: Münchner<br />

OlympiaPark, 1972.<br />

Ein häufiger Kritikpunkt am Pritzker-Architekturpeis, wie er<br />

offiziell heißt, ist der männliche Fokus. Es mussten erst 25<br />

Jahre vergehen, bis der Pritzker-Preis erstmals an eine Frau<br />

vergeben wurde: Die Gewürdigte war 2004 Zaha Hadid. <br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

20<br />

Fotos: Brigida Gonzalez; Wikipedia _ seier+seier, Tiia Monto<br />

Fotos: Simon Menges<br />

21


Architektur<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

DEN RICHTIGEN ARCHITEKTEN<br />

FINDEN<br />

Bei dem Bau eines Hauses gibt es viele Dinge zu beachten.<br />

Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Wahl des richtigen<br />

Architekten bzw. der richtigen Architektin. Für beinahe jedes individuelle<br />

Bauvorhaben ist ein Architekt unabdingbar. Er plant<br />

mit Ihnen gemeinsam Ihr Vorhaben und geht detailliert auf Ihre<br />

Wünsche ein. Damit hierbei eine sehr gute Qualität gewährleistet<br />

werden kann, sollte ein Architekt bestimmte Kriterien erfüllen.<br />

So sollten Sie darauf achten, dass ein Architekt gute Referenzen<br />

mit sich bringt und bereits einige Erfahrungen im Bereich Bauplanung<br />

vorweisen kann.<br />

Eine gute Anlaufstelle für eine erste Vorauswahl bieten die Suchfunktionen<br />

der Architektenkammern. In jedem Bundesland gibt<br />

es eine Architektenkammer mit eigener Website. Dort sind alle<br />

Architekten und Architekturbüros im jeweiligen Bundesland<br />

aufgelistet und nach Fachrichtungen sortiert. In diesem Artikel<br />

erfahren Sie, was es bei der Architektenwahl zu beachten gibt.<br />

TIPPS UND KRITERIEN FÜR DIE SUCHE<br />

WAS MACHT EIN ARCHITEKT BZW. WELCHE AUFGABEN<br />

ÜBERNIMMT ER?<br />

Ein Architekt ist für die technische, funktionale, gestalterische<br />

und wirtschaftliche Planung eines Gebäudes zuständig. Das<br />

heißt: Er ist Planer und Berater bei Ihrem Bauvorhaben und<br />

begleitet Sie hierbei von Anfang bis Ende. Ein Architekt erstellt<br />

gemeinsam mit Ihnen alle nötigen Zeichnungen und Pläne für<br />

einen Bauauftrag (Eingabepläne) und geht bei Entwürfen auf<br />

Ihre individuellen Wünsche ein. Der Bau eines Hauses ist in verschiedene<br />

Phasen eingeteilt, die allesamt von einem Architekten<br />

betreut werden können. Dazu gehören die Grundlagenermittlung,<br />

Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,<br />

Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Mitwirkung bei der<br />

Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung sowie die Dokumentation.<br />

Grundsätzlich gilt: Bauherren können selbst entscheiden, welche<br />

Leistungen an den Architekten übertragen werden. In vielen Fällen<br />

kann es sinnvoll sein, sich während des gesamten Bauvorhabens<br />

von einem Architekten begleiten zu lassen. In anderen<br />

Fällen können Bauherren aber auch nur Teilaufträge an den Architekten<br />

erteilen. So werden häufig die Grundlagenermittlung,<br />

Vorplanung und Entwurfsplanung an den Architekten übergeben.<br />

Bei erfolgreicher Zusammenarbeit werden dann weitere<br />

Leistungen an den Architekten übertragen.<br />

WAS ZEICHNET EINEN GUTEN ARCHITEKTEN AUS?<br />

Ein guter Architekt geht stets auf Ihre Wünsche ein. Er findet<br />

in schwierigen Fällen Kompromisse und steht Ihnen mit Rat<br />

und Tat zur Seite. Er sollte sich genügend Zeit dafür nehmen,<br />

gemeinsam mit Ihnen Entwürfe für Ihr künftiges Eigenheim<br />

zu gestalten. Scheuen Sie sich nicht davor, Ihren Architekten<br />

so lange zu Rate zu ziehen, bis Sie wirklich zufrieden sind.<br />

Nach erfolgreicher Vorbereitung sollte der Architekt ein Leistungsverzeichnis<br />

konzipieren, in dem er alle Leistungen klar<br />

ausschreibt und Tätigkeiten konkret definiert. Auf Grundlage<br />

dieses Verzeichnisses können Handwerksbetriebe ein Preisangebot<br />

aufstellen. Der Architekt sollte Sie bei der Auswahl des<br />

besten Angebots unterstützen und beraten. Sollten Sie Ihren<br />

Architekten auch mit der Überwachung des Baus beauftragt<br />

haben, ist es seine Aufgabe, die Arbeiten auf der Baustelle zu<br />

koordinieren und gegebenenfalls Nachbesserungen anzufordern.<br />

In einer anschließenden Objektüberwachung sollte der<br />

Architekt das Objekt nochmals auf etwaige Mängel überprüfen.<br />

WO FINDE ICH DEN<br />

FÜR MICH RICHTIGEN ARCHITEKTEN?<br />

Eine gute Anlaufstelle für eine erste Vorauswahl bieten die Suchfunktionen<br />

der Architektenkammern. In jedem Bundesland gibt<br />

es eine Architektenkammer mit eigener Website. Dort sind alle<br />

Architekten und Architekturbüros im jeweiligen Bundesland<br />

aufgelistet und nach Fachrichtungen sortiert. Welche Architekten<br />

dort aufgenommen werden, entscheidet die zuständige<br />

Architektenkammer auf der Grundlage der jeweiligen Architektengesetze.<br />

Bei einem Architekten aus der Architektenkammer<br />

können Sie sich sicher sein, dass er ein abgeschlossenes Architekturstudium<br />

und häufig auch einige Jahre Berufs- und Bauerfahrung<br />

nachweisen kann.<br />

Es lohnt sich zudem, im Internet nach passenden Architekten zu<br />

suchen. Durch die Internetpräsenz des Architekten können Sie<br />

sich einen ersten Eindruck von dessen Arbeit verschaffen und<br />

schauen, ob die Aufmachung der Website Ihrem Geschmack<br />

entspricht. Des Weiteren können Sie sehen, wie das Team bzw.<br />

die Person präsentiert und welcher Schwerpunkt gesetzt wird<br />

bzw. welche Werte im Vordergrund stehen. Die größte Rolle bei<br />

der Wahl des richtigen Architekten spielen folgende Kriterien:<br />

Preis, Qualität, Nachhaltigkeit und Bauart. Qualität und Preis<br />

werden nämlich häufig gegeneinander aufgewogen. Bei einem<br />

sehr günstigen Preis müssen Sie womöglich mit Abzügen bei der<br />

Qualität der Planungsausführung rechnen. Das Ziel sollte es aber<br />

immer sein, eine ausgewogene Balance zwischen allen Kriterien<br />

zu schaffen. In der Regel ist ein hoher Erfahrungsschatz des Architekten<br />

der beste Garant für gute Qualität. Denn wer viel Bauerfahrung<br />

hat, kann auch qualitativ hochwertig arbeiten.<br />

Beim Thema Nachhaltigkeit stellt sich die Frage, wie wichtig Ihnen<br />

ein Haus mit einer nachhaltigen Nutzungsweise ist. Einen<br />

hohen Stellenwert haben dabei Maßnahmen, die auf natürliche<br />

Ressourcen, die Verwendung ökologischer Baustoffe und<br />

energieeffizientes Bauen abzielen. Sollte dieser Aspekt für Sie<br />

eine zentrale Rolle spielen, empfiehlt es sich, einen Architekten<br />

zu Rate zu ziehen, der auf nachhaltige Bauweise und Planung<br />

spezialisiert ist. Zudem kann es sinnvoll sein, einen Architekten<br />

in der Nähe Ihres Bauvorhabens zu wählen. So wird eine<br />

intensive Betreuung gewährleistet und in schwierigen Situationen<br />

kann schnell und spontan reagiert werden. Sollte bei Ihnen<br />

keine Baubetreuung notwendig sein, verliert die örtliche Nähe<br />

jedoch an Relevanz.<br />

Auch die Chemie muss stimmen, denn leider kommt kein Bauprojekt<br />

ohne Probleme und kleine Hürden aus. In solchen Situationen<br />

ist es besonders wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen<br />

Ihnen und Ihrem Architekten reibungslos funktioniert.<br />

Sie sollten sich auf Ihren Architekten verlassen können. Die<br />

Kommunikation sollte klar und zielgerichtet sein. Um herauszufinden,<br />

ob Ihr Architekt und Sie zueinander passen, sind daher<br />

Vorgespräche besonders wichtig.<br />

WAS SIND DIE VORTEILE EINES ARCHITEKTEN<br />

GEGENÜBER BAUUNTERNEHMEN?<br />

Grundsätzlich können Sie sich auch gegen einen Architekten<br />

entscheiden und stattdessen die Bauplanung einem Bauunternehmen<br />

überlassen. Ein Bauunternehmen ist sowohl für die<br />

Planung des Eigenheims als auch für die Umsetzung und Überwachung<br />

dessen zuständig. Die Baufirma kontrolliert sich somit<br />

selbst. Zudem führt die Qualität der Bausubstanz zu höheren<br />

Kosten. Darüber hinaus bauen Bauunternehmen in der Regel<br />

schlüsselfertige Häuser. Hierbei kann auf Ihre individuellen Vorstellungen<br />

und Wünsche nur bedingt eingegangen werden.<br />

Anders ist das bei einem Architekten. Ein guter Architekt geht<br />

konkret auf Ihre Wünsche ein. Er kann diese in ein realisierbares<br />

Projekt umsetzen und verwirklichen. Weiterhin arbeiten<br />

Bauunternehmen, anders als Architekten, häufig mit festen Vertragspartnern.<br />

Qualität und Preis werden hier nicht mit anderen<br />

Anbietern verglichen. Ein Architekt hingegen arbeitet unabhängig,<br />

schreibt die Leistungen selbst aus und kann Preisvergleiche<br />

durchführen. So kann er die zu erwartenden Kosten gut abschätzen.<br />

WANN SOLLTE MAN SKEPTISCH WERDEN?<br />

Bei der Wahl eines Architekten sollten Sie sich davor in Acht<br />

nehmen, an unseriöse Dienstleister zu gelangen. Stutzig sollten<br />

Sie vor allem dann werden, wenn die Kommunikation schwer<br />

und nur schleppend vorangeht, es während der Baumaßnahmen<br />

immer wieder zu Verzögerungen kommt, Mängel übersehen<br />

oder nicht vernünftig überprüft werden. Des Weiteren ist<br />

es ein schlechtes Zeichen, wenn schon bei der Planungsphase<br />

Ihre Vorstellungen nur bedingt beachtet werden, die Planung<br />

weit von Ihren ursprünglichen Wünschen und Vorstellungen<br />

abweicht und der Architekt stattdessen seine eigenen Vorstellungen<br />

durchsetzen will. Sollte der Architekt weder Referenzen<br />

noch andere Kontakte vorweisen, sollten Sie in jedem Fall sehr<br />

vorsichtig sein.<br />

Ein Warnsignal ist es auch dann, wenn keine Möglichkeit besteht,<br />

einen persönlichen Termin im Büro des Architekten zu vereinbaren<br />

und alle Absprachen nur über Telefon, E-Mail oder Fax<br />

laufen. Sie sollten keinen Vertrag mit einem Architekten unterschreiben,<br />

den Sie zuvor nicht persönlich kennengelernt haben.<br />

Fazit: Die Voraussetzung für jedes gelungene Bauvorhaben ist<br />

eine gut funktionierende Zusammenarbeit von informierten<br />

Bauherren und fähigen Architekten. Diese Zusammenarbeit gestaltet<br />

sich aus einem stetigen Dialog. Je besser Sie selbst informiert<br />

und je konkreter Ihre eigenen Vorstellungen sind, desto<br />

besser die Zusammenarbeit und der anschließende Entwurf. <br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

22<br />

Foto: contrastwerkstatt – www.stock.adobe.com<br />

23


Planen & Bauen<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

SCHWIERIGE SITUATION<br />

IM WOHNUNGSBAU<br />

KAPAZITÄTSAUSLASTUNG DER BAUWIRTSCHAFT IST<br />

RÜCKLÄUFIG, DENNOCH SINKEN DIE PREISE NICHT<br />

Bei der Planung einer Hausmodernisierung<br />

sollte man<br />

nicht vergessen, Komfort und<br />

Sicherheit für jede Lebenslage<br />

mit einzuplanen.<br />

In Baden-Württemberg wurden 2022 insgesamt 35.522 neue<br />

Wohnungen fertiggestellt, das sind 3,3 % weniger als ein Jahr<br />

zuvor. Während die Fertigstellungszahlen im Ein- und Zweifamilienhausbau<br />

um 3,9 % stiegen, gingen sie im Mehrfamilienhausbau<br />

mit minus 6,0 % spürbar zurück. „Diese Zahlen verdeutlichen<br />

die äußerst schwierige Situation im Wohnungsbau<br />

seit Beginn des Krieges in der Ukraine. Explodierende Baupreise,<br />

steigende Zinsen und eine galoppierende Inflation haben<br />

dazu geführt, dass immer mehr Aufträge kurzfristig storniert<br />

wurden. Zudem wurden zahlreiche bereits begonnene Bauvorhaben<br />

gestoppt“, erklärt Thomas Möller, Geschäftsführer der<br />

Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg.<br />

Der Rückgang der Wohnungsbaugenehmigungen um 14,5 % im<br />

ersten Quartal <strong>2023</strong> lasse befürchten, dass die Fertigstellungen<br />

in diesem Jahr erneut sinken werden. „Angesichts des eklatanten<br />

Wohnraummangels vor allem in größeren Städten und Ballungsräumen<br />

ist diese Entwicklung fatal. Die Politik muss jetzt<br />

handeln und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau<br />

umfassend verbessern. Neben der Bildung von Wohneigentum,<br />

auch als Altersvorsorge, geht es um die Schaffung dringend benötigter<br />

bezahlbarer Mietwohnungen“, so Möller.<br />

Notwendig seien laut der Bauwirtschaft eine Aufstockung der<br />

Fördermittel im sozialen Wohnungsbau und bei den KfW-Förderprogrammen<br />

für effiziente Gebäude, eine Verbesserung der<br />

degressiven Abschreibungsmöglichkeiten sowie eine Senkung<br />

der Grunderwerbsteuer. Eine Verschärfung der technischen<br />

Standards oder der Klimavorgaben darf es nur geben, wenn dies<br />

mit einer adäquaten Förderung verknüpft ist. „Um den Wohnungsbau<br />

anzukurbeln, braucht es ein ganzes Bündel zielgerichteter<br />

Maßnahmen. Die Politik ist jetzt am Zug, mutige Schritte<br />

sind gefragt. Nur so können wir die Wohnungsnot bewältigen<br />

und drohende soziale Verwerfungen verhindern“, so die abschließende<br />

Forderung von Thomas Möller.<br />

RÜCKGANG DER GRUNDERWERBSTEUER<br />

Auch die jüngsten Zahlen zur Entwicklung der Steuereinnahmen<br />

sprechen eine deutliche Sprache. So sieht sich der Zentrale<br />

Immobilien Ausschuss (ZIA) in seinen finsteren Prognosen<br />

bestätigt: „Der Rückgang der Grunderwerbsteuer um 33,6 Prozent<br />

schon in den ersten vier Monaten gibt uns eine Ahnung,<br />

welch gravierende Lücken der drastische Rückgang beim Wohnungsbau<br />

bald gesamtwirtschaftlich reißen wird“, kommentiert<br />

ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die Entwicklung. „Gleiches<br />

gilt für die nunmehr festgestellte Rezession. Denn hier liegt<br />

ebenfalls eine Ursache im Immobiliensektor. Auch der Staat<br />

zahlt nun buchstäblich den Preis für das Nein zu Investitionen.“<br />

Die „Staatsquote“ am Gut Wohnen liegt nach ZIA-Taxierungen<br />

bei 37 Prozent – weit mehr als ein Drittel der <strong>Ausgabe</strong>n werden<br />

vom Staat selbst unmittelbar, durch Finanzlasten, oder mittelbar,<br />

durch hohe Auflagen, verursacht. Angesichts ohnehin dramatischer<br />

Zins- und Kostensteigerungen verstärken hohe Steuerlasten<br />

wie die Grunderwerbsteuer den Abschreckungseffekt für<br />

Investoren zusätzlich. „Geht der Wohnungsbau tatsächlich bald<br />

gegen null, dann gibt es keine Investitionen, an denen der Staat<br />

durch Steuern partizipieren kann – und gleichzeitig rücken neue<br />

Wohnungen in noch weitere Ferne“, warnt Mattner.<br />

Er verweist auf wichtige Forderungen des ZIA: „Die Länder<br />

müssen ihre Grunderwerbsteuer-Sätze deutlich zurückfahren<br />

und Kommunen Gewinnabschöpfungsmodelle ad acta legen.“<br />

Und: „Ein großvolumiges Kreditprogramm des Bundes mit<br />

einem Zinssatz von zwei Prozent wäre jetzt ein ganz wichtiges<br />

Signal. Auch das könnte der Immobilienwirtschaft einen Push<br />

geben. Denn nicht nur bei der Grunderwerb-, sondern auch bei<br />

der Umsatzsteuer, die durch Bautätigkeit anfällt, rauschen die<br />

Einnahmen in den Keller.“<br />

Hintergrund: Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums<br />

zu den Steuereinnahmen und dem konjunkturellen Umfeld<br />

weist in den ersten vier Monaten von <strong>2023</strong> gegenüber dem Vergleichszeitraum<br />

2022 bei der Grunderwerbsteuer einen Rückgang<br />

von 33,6 Prozent aus. Der ZIA erwartet eine weitere Abwärtsentwicklung.<br />

BAUPREISE STEIGEN WEITER AN<br />

Eine rückläufige Kapazitätsauslastung der Bauwirtschaft und<br />

eine Entspannung bei den Lieferkettenproblemen sorgt zwar<br />

dafür, dass der Kostendruck etwas nachlässt. Aber die Bundesregierung<br />

rechnet in den nächsten Jahren nicht mit einem Rückgang<br />

der Baupreise. Ein Sprecher des Bundesbauministeriums<br />

sagte dazu unlängst der Mediengruppe Bayern: „Für das laufende<br />

Jahr <strong>2023</strong> wird ein Anstieg der Baupreise im Wohnungsbau<br />

von sechs Prozent erwartet, für 2024 von 2,5 Prozent.“<br />

Denn allein schon bei den Baumaterialien ist die Lage kaum<br />

besser geworden. Laut dem Hausbauportal Musterhaus.net stiegen<br />

im Schnitt die Preise der Grundmaterialien wie Kies, Sand,<br />

Steine und Beton schon von 2016 bis 2020 um zehn bis 15 Prozent.<br />

Doch durch Corona kam es teils zu wahren Preisexplosionen:<br />

Betonstahl hatte sich innerhalb eines Jahres bis 2021 um 50<br />

Prozent verteuert, Bauholz wurde von November 2020 bis Mai<br />

2021 gleich dreimal so teuer. Mittlerweile hat sich diese Entwicklung<br />

zwar abgebremst bzw. kam teilweise zum Stillstand.<br />

Holz beispielsweise kostete im Herbst 2022 wieder so viel wie<br />

zuletzt 2018, der Preis nähert sich aktuell sogar dem Vor-Corona-Niveau<br />

an, ist aber generell sehr schwankend, was den Baufirmen<br />

die Planung einfach sehr erschwert. Auch Baustahl ist<br />

2022 wieder günstiger geworden.<br />

Aber alles in allem sind die Kosten für fast alle Baumaterialien<br />

bis dato stark gestiegen – und besonders aufgrund der hohen<br />

Energiepreise ist hier kaum Änderung in Sicht. In Zahlen ausgedrückt<br />

heißt das: Die Mehrkosten nur aufgrund der Preissteigerungen<br />

beim Baumaterial und den Handwerkern belaufen sich<br />

pro Haus im Vergleich zu vor zwei, drei Jahren auf zirka 25.000<br />

bis 50.000 Euro.<br />

NEUE STAATLICHE FÖRDERUNG<br />

In der aktuellen Situation ist eine Finanzierung von Wohneigentum<br />

ohne oder mit nur wenig Eigenkapital vor allem für Familien<br />

mit kleinem oder durchschnittlichem Einkommen sehr<br />

schwierig geworden. Die Bundesregierung steuert deshalb dagegen<br />

– und plant voraussichtlich für das zweite Quartal <strong>2023</strong> eine<br />

Finanzierungsspritze für diese Schwellenhaushalte. Die neue<br />

Wohneigentumsförderung für Familien mit mindestens einem<br />

Kind ist als Nachfolger für das Ende dieses Jahres auslaufende<br />

Baukindergeld gedacht und ermöglicht zinsverbilligte KfW-Kredite<br />

von bis zu 240.000 Euro. Mit den KfW-Mitteln kann dann<br />

nicht vorhandenes Eigenkapital bei der Finanzierung ersetzt<br />

werden. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem<br />

Kind liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von<br />

60.000 Euro, für jedes weitere Kind steigt sie um 10.000 Euro.<br />

Genutzt werden kann die neue Förderung laut jüngsten Aussagen<br />

des Bundesbauministeriums allerdings nur für Neubauten,<br />

die den Standard klimafreundliches Gebäude (KFG) Basisstufe<br />

erfüllen – und die zur eigenen Wohnnutzung gedacht sind. Im<br />

Haushalt des Bundesbauministeriums wurden für die Wohneigentumsförderung<br />

Mitte November 350 Millionen Euro eingeplant.<br />

Zudem sind weitere 650 Millionen Euro vorgesehen „für<br />

die Neubauförderung für Wohngebäude“. Alle Infos zu den<br />

Standard-Programmen der KfW für Häuslebauer findet man<br />

am besten zusammengefasst auf der Seite der KfW selbst. <br />

DER STAAT KASSIERT MIT<br />

Dass die Kosten für einen Neubau dermaßen in die Höhe<br />

schnellten, liegt nicht zuletzt auch am Staat. Rund 37 Prozent<br />

des Kaufpreises von Häusern sind die Folge direkter<br />

staatlicher Abgaben und Anforderungen. Dies geht aus<br />

Berechnungen des Spitzenverbands der Immobilienwirtschaft<br />

(ZIA) hervor. ZIA- Präsident Andreas Mattner (62,<br />

CDU) sagte unlängst dem „Handelsblatt“ dazu: „Explodierende<br />

Grunderwerbsteuern, Gebühren, Gewinnabschöpfungsmodelle<br />

sowie Vorgaben und Restriktionen verursachen<br />

weit mehr als ein Drittel der Kosten. Genau hier<br />

sind die Hebel, wenn eine Wende am deutschen Wohnungsmarkt<br />

realistisch sein soll.“<br />

Und so teilen sich laut ZIA die staatlichen Einnahmen bei<br />

einem Hausbau auf:<br />

Elf Prozent für die Umsatzsteuer bei Bauleistungen. Die<br />

liegt laut ZIA- Schätzungen bei etwa elf Prozent des Kaufpreises.<br />

Hintergrund davon ist die Umsatzsteuer von meist<br />

19 Prozent, die vom Projektentwickler für empfangene<br />

Bauleistungen bezahlt werden muss.<br />

Acht Prozent für die Grunderwerbsteuer und Notarkosten<br />

Fünf Prozent für Normen und Qualitätsstandards beim<br />

Wohnungsbau. Beispiel dafür sind unter anderem Regelungen<br />

zur Barrierefreiheit, Standsicherheit, Brandund<br />

Schallschutz oder Schnee- , Sturm- und Erdbebensicherheit.<br />

Fünf Prozent für energetische Anforderungen<br />

Fünf Prozent für Vorgaben zum sozialen Wohnungsbau<br />

Drei Prozent für kommunale Auflagen (Gutachten zum Boden,<br />

zum Schall- oder Artenschutz oder Auflagen mit Blick<br />

auf Stellplätze, Fassadenmaterialien, Außenanlagen, ökologische<br />

Ausgleichsmaßnahmen, Denkmalschutz und Beleuchtungsanlagen)<br />

0,1 Prozent Baugenehmigungsgebühren<br />

djd<br />

24<br />

Bild: Lichtwolke99 – www.stock.adobe.com<br />

25


Planen & Bauen<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Bei der Planung einer Hausmodernisierung<br />

sollte man<br />

nicht vergessen, Komfort und<br />

Sicherheit für jede Lebenslage<br />

mit einzuplanen.<br />

EINE UMFASSEND GEPLANTE ELEKTROINSTALLATION<br />

MACHT NACHRÜSTUNGEN EINFACHER<br />

Die vorausschauende Planung und Installation durch einen<br />

Elektrofachbetrieb schafft gute Voraussetzungen, um eine Vielzahl<br />

von Komfort- und Sicherheitsfunktionen schnell einbauen<br />

und problemlos nachrüsten zu können. Durch Elektroinstallationsleerrohre<br />

lassen sich Elektro- und Kommunikationsleitungen<br />

jederzeit nachträglich einziehen. Eine hohe Anzahl von<br />

Steckdosen – auch in der Küche, im Bad oder an Treppen – erleichtert<br />

den Einbau von Assistenzsystemen wie Treppen- oder<br />

Wannenliften und anderen Vorrichtungen zur Höhenverstellung.<br />

Schalterdosen mit größeren Montagetiefen erlauben eine<br />

einfache Umrüstung von Schaltern auf automatisch schaltende<br />

Präsenz- oder Bewegungsmelder.<br />

<br />

djd<br />

Viele Smart-Home-Funktionen<br />

können das Leben deutlich erleichtern<br />

und sicherer machen.<br />

SELBSTBESTIMMT UND<br />

KOMFORTABEL IN JEDER LEBENSLAGE<br />

VORAUSSCHAUENDE ELEKTROPLANUNG GIBT SICHERHEIT IM EIGENEN ZUHAUSE<br />

Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt,<br />

möchte seinen Lebensmittelpunkt in jeder Situation optimal<br />

nutzen. Wie flexibel sich eine Immobilie an die persönlichen<br />

Wünsche, Vorstellungen oder veränderte Lebensumstände<br />

anpassen lässt, hängt stark von ihrer Ausstattung ab. „Deshalb<br />

lohnt es sich, bei der Planung der eigenen vier Wände von vornherein<br />

smarte Lösungen für die Haustechnik mit einzuplanen“,<br />

empfiehlt Mirko Simon, Experte der Initiative Elektro+. So lassen<br />

sich Häuser und Wohnungen leicht anpassen, wenn es gilt,<br />

körperliche Einschränkungen zu kompensieren.<br />

SICHER UND KRÄFTESCHONEND UNTERWEGS<br />

IN DEN EIGENEN VIER WÄNDEN<br />

Eine automatisierte Beleuchtung, Türkommunikationssysteme<br />

und smart vernetzte Elektrogeräte erleichtern viele alltägliche<br />

Abläufe und geben Sicherheit. Diese und eine Vielzahl anderer<br />

unterstützender Systeme und Maßnahmen werden unter dem<br />

Begriff Active Assisted Living, kurz AAL, zusammengefasst. Als<br />

Beispiele für Anwendungen, die ein gut verknüpftes Smarthome-System<br />

ermöglicht, nennt Simon automatisierte Rollläden,<br />

welche die kräftezehrende Gurtbedienung überflüssig machen,<br />

das automatische Öffnen von Türen, die intelligente Beleuchtungssteuerung<br />

durch Bewegungsmelder oder Schalter und<br />

Steckdosen mit Orientierungslichtern.<br />

Zudem lassen sich Befehle zu Szenarien zusammenfassen – etwa<br />

ein einziger Schaltbefehl, um beim Verlassen des Gebäudes alle<br />

Lichter, Elektrogeräte und die Heizung auszuschalten und zugleich<br />

alle Zugänge zu verriegeln. Welche Anforderungen das<br />

Haus oder die Wohnung bei unterschiedlichen körperlichen<br />

Einschränkungen erfüllen sollten, zeigt eine übersichtliche Tabelle<br />

in der Broschüre „Elektroinstallation im AAL-Umfeld“,<br />

die unter www.elektro-plus.com/aal kostenlos heruntergeladen<br />

werden kann. Dort gibt es auch eine Vielzahl konkreter Planungstipps<br />

für Haus- und Wohnungsbesitzer.<br />

Foto: djd/Busch-Jaeger<br />

Haus & Grund-Mitglied<br />

werden und entspannt den<br />

Sommer genießen!<br />

Unsere Stärke: Einen umfassenden<br />

und weitestgehend kostenlosen<br />

Beratungsservice rund um die Immobilie<br />

Ihre Vorteile:<br />

> Beratungsleistungen<br />

> Serviceangebote<br />

> Seminare und Veranstaltungen<br />

> Verträge und Formulare<br />

> Mitgliederzeitschrift<br />

Wir sind da für:<br />

> Hauseigentümer<br />

> Wohnungseigentümer<br />

> Vermieter<br />

> Kauf- und Bauwillige<br />

Weitere Informationen auf<br />

www.hausundgrund-stuttgart.de<br />

MITGLIED WERDEN &<br />

VORTEILE NUTZEN<br />

26<br />

Bild: Generiert mit KI – www.stock.adobe.com<br />

27


Planen & Bauen<br />

Der Trend geht bei Garagen immer mehr zu einem<br />

individuellen Design. Namhafte Hersteller bieten heute<br />

die Möglichkeit, sich aus einer breiten Palette an Farben<br />

die gewünschte auszusuchen.<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

Unterschiedliche Dachaufbauten können auf<br />

ARCHITEKTUR.<br />

die<br />

IMMOBILIEN.<br />

Garage<br />

WOHNEN.<br />

aufgesetzt<br />

werden. Wichtig ist hier eine rechtzeitige Planung. In<br />

LIFESTYLE.<br />

den meisten Fällen ist aber auch ein nachträglicher<br />

Dachaufbau möglich.<br />

TRENDS IM GARAGENBAU<br />

DER NEUE GROSSSTADTTREND<br />

Weil der Platz in den Städten immer knapper und teurer<br />

wird, macht sich ein neuer Trend bemerkbar: Vor ihren<br />

Toren entstehen Garagenparks die z. B. als Stellplatz fürs<br />

Zweitauto genutzt werden, als Winterquartier für Motorräder,<br />

Cabriolets, Oldtimer, Bootsanleger, Fahrräder und vieles mehr.<br />

Größere Garagenparks bieten Zusatzleistungen wie beleuchtete<br />

Zufahrten, Brandmeldeanlagen und Sicherheitsvorkehrungen<br />

wie kontrollierten Zutritt oder Videoüberwachung.<br />

Als Parkraum für den eigenen Pkw oder als weiterer Stauraum<br />

für Zweiräder, Winterreifen, Mülltonnen etc. ist die Betongarage<br />

eine nützliche Investition. Idealerweise ergeben Haus und Garage<br />

dabei ein harmonisches Gesamtbild.<br />

DIE GARAGE ALS ALTERNATIVE ZUM KELLER<br />

Rund 100.000 Ein- und Zweifamilienhäuser werden jedes Jahr<br />

in Deutschland gebaut. Vor allem der zunehmend knapper werdende<br />

Wohnraum für Familien in den Städten haben in den<br />

letzten Jahren die Nachfrage nach Häusern weiter steigen lassen.<br />

Ein wichtiger Bestandteil des „Projekts Traumhaus“ ist dabei für<br />

immer mehr Baufamilien eine eigene Garage. Vor allem Fertiggaragen<br />

liegen im Trend – und lassen sich sogar online planen<br />

und konfigurieren.<br />

Garagen sind einfach „in“: Nach der jüngsten Nutzerbefragung<br />

von Musterhaus.net baut mittlerweile mehr als jeder zweite<br />

Bauherr sein Haus mit einer Garage. Keller hingegen, über Jahrzehnte<br />

für den Großteil der deutschen Bauherren absolut unverzichtbar,<br />

sind bei Bauherren nach unserer Befragung „out“<br />

wie noch nie – nur noch 29 Prozent bauen die Etage unter dem<br />

Erdgeschoss. Eine Entwicklung, die auch führende Anbieter von<br />

Fertiggaragen in Deutschland bestätigen: „Es ist tatsächlich so,<br />

dass immer mehr Bauherren auf einen teuren Keller(-aushub)<br />

verzichten und stattdessen lieber in eine große Garage investieren,<br />

weil diese günstigen zusätzlichen Lagerraum und eine ganze<br />

Reihe weiterer Vorteile bietet.“<br />

Eine neue Garage soll also in erster Linie viel Platz bieten, denn<br />

immer öfter wird bei neugebauten Häusern nicht nur auf den<br />

Keller verzichtet, sondern auch auf geräumige Dachböden. Bei<br />

Baufamilien sind daher Breit- oder Großraumgaragen oder Garagen<br />

mit Anbau aktuell sehr gefragt. Diese punkten mit großzügigem<br />

Raum für den Pkw und gleichzeitig mit jeder Menge<br />

Stauraum und Abstellfläche für Spielzeug, Zweiräder und Co.<br />

MODERNE GARAGEN –<br />

MEHR ALS NUR „UNTERSTELLPLATZ“<br />

Als Ersatz für den Keller oder den Dachboden ist eine Garage<br />

heute generell weit mehr als ein überdachter Parkplatz, der das<br />

Auto „nur“ vor Wind und Wetter sowie Diebstahl schützt. Gern<br />

genutzt wird sie beispielsweise auch als Hobbyraum, Werkstatt<br />

oder Lagerplatz – die Möglichkeiten der sogenannten Nebennutzung<br />

sind zahlreich. Oder sogar als zusätzliche Terrasse (auf<br />

dem Dach) bzw. als das kleine Stück Extra-Natur. Vor allem in<br />

sehr dichtbebauten urbanen Gebieten wird immer häufiger eine<br />

Dachbegrünung gewünscht.<br />

Auch mit der eher schlichten „Stahlblech-Beton“-Optik, die<br />

manch einer noch aus seiner Kindheit kennt, haben moderne<br />

Beton-Garagen nicht mehr viel zu tun. Wichtig sind nämlich gerade<br />

jüngeren Garagenbesitzern immer öfter ein ansprechendes<br />

Design und technische Raffinessen. Eine Fertiggarage ist heutzutage<br />

in der Regel mit einem modernen, elektrisch betriebenen<br />

Sektionaltor ausgestattet, bei Putz und Farbe dem Eigenheim<br />

perfekt angeglichen und auf Wunsch mit intelligenter Technik<br />

zu bedienen, beispielweise einer smarten Steuerung per App.<br />

VORTEIL FERTIGGARAGE<br />

Entscheidet man sich für eine Garage, hat man grundsätzlich<br />

die Wahl zwischen einer klassisch gemauerten Variante oder<br />

einer Fertiggarage, die weitgehend im Werk des Herstellers vorgefertigt<br />

und dann meist im Stück geliefert wird. Fertiggaragen<br />

überzeugen vor allem mit einem günstigeren Preis und einer<br />

deutlich schnelleren Montage. Zudem sind sie in nahezu jeglicher<br />

Hinsicht nach Wünschen der Kunden anpassbar in Größe,<br />

Form, Farbe und Ausstattung – und deshalb bei den Kunden<br />

sehr beliebt.<br />

Fertiggaragen werden innerhalb eines Tages montiert und können<br />

dann sofort genutzt werden. Gerade in Zeiten von Handwerkermangel<br />

bieten Fertiggaragen noch einen weiteren Vorteil:<br />

Man hat nur einen Ansprechpartner und muss sich nicht mit<br />

bis zu 13 verschiedenen Handwerkern für den Garagenbau beschäftigen.<br />

FORM UND FUNKTION IN PERFEKTER HARMONIE<br />

Eine Garage ist natürlich in erster Linie ein funktionales Zweckgebäude.<br />

Aber auch eine Fertiggarage muss dabei keine graue<br />

Maus sein: Sie kann individuell gestaltet und somit perfekt auf<br />

das Eigenheim abgestimmt werden. Der Trend geht bei Fertiggaragen<br />

immer mehr zu einem individuellen Design. Namhafte<br />

Hersteller bieten heute die Möglichkeit, sich aus einer breiten<br />

Palette an Farben die gewünschte auszusuchen, entweder passend<br />

zur Fassade des Hauses oder gegebenenfalls auch kontrastierend.<br />

Selbst sehr kräftige Farbakzente sind heute möglich.<br />

In puncto Optik setzen führende Hersteller damit echte Trends<br />

bei Fertiggaragen und ermöglichen zudem eine perfekte farbliche<br />

Abstimmung der Außenwände, des Tores, der Fensterrahmen<br />

und der Türen – denn die Accessoires gibt es ebenfalls in<br />

verschiedenen Varianten. Das Beste dabei: die umfassende Vielfalt<br />

kann bei praktisch allen Fertiggaragen-Modellen zur Anwendung<br />

kommen!<br />

Das Garagendach muss auch nicht immer ein Flachdach sein,<br />

analog zum Hausdach können bei Fertiggaragen unterschiedliche<br />

Dachaufbauten problemlos auf die Garage aufgesetzt werden.<br />

Egal ob Satteldach, Walmdach oder Pultdach, wichtig ist<br />

hier eine rechtzeitige Planung. In den meisten Fällen ist aber<br />

auch ein nachträglicher Dachaufbau möglich. Ein modernes,<br />

platzsparendes Sektionaltor sorgt für Komfort sowie moderne<br />

Optik. Und auch da haben Sie die Wahl: Viele Unternehmen bieten<br />

Garagentore in einer Vielzahl unterschiedlicher Farben an!<br />

Viele Garagentypen sind auch in den Designlinien-Varianten<br />

Serif, Sinus, Segmentbogen und Vela erhältlich. Mit runden<br />

oder zackigen Aufbauten lassen sich deutliche optische Akzente<br />

setzen, die aus der klassischen Beton-Fertiggarage eine individuelle<br />

Design-Lösung zaubern.<br />

<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

AUSSTELLUNG<br />

MIT BERATUNG<br />

zusätzlich Samstags<br />

8.30 - 12.30 Uhr<br />

(von April bis<br />

September)<br />

28<br />

Foto: sveta – www.stock.dobe.com<br />

Fotos: Frank/Dariusz Jarzabek – www.stock.dobe.com<br />

29


Finanzierung<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

SO GELINGT EIN HAUS-<br />

KAUF IMMER NOCH<br />

TIPPS ZUR IMMOBILIENFINANZIERUNG IN ZEITEN STEIGENDER ZINSEN<br />

Die Zinswende hat im letzten Jahr so richtig Fahrt aufgenommen:<br />

Inzwischen haben sich die Zinsen für die Baufinanzierung<br />

verdreifacht. Dazu kommt eine zunehmende Verunsicherung<br />

durch Inflation, eine ungewisse Zukunft in der<br />

Energieversorgung und schwankenden Zinsen – bei gleichbleibend<br />

hohen Immobilienpreisen. Dennoch ist es mit der richtigen<br />

Planung und dem richtigen Vorwissen möglich, Ihren Immobilienkredit<br />

trotz der aktuellen Zinsen zu stemmen.<br />

DIE AKTUELLE SITUATION: WAS BEDEUTEN DIE STEIGEN-<br />

DEN BAUZINSEN FÜR DIE IMMOBILIENFINANZIERUNG?<br />

Der Wunsch nach finanzieller Sicherheit ist in der derzeitigen<br />

Situation groß. Die aktuelle Zinslage bei Immobilienkrediten<br />

lässt momentan allerdings viele Menschen zweifeln, ob die Baufinanzierung<br />

und damit der Kauf einer Immobilie sinnvoll ist.<br />

Die Zinsen sind derzeit ständig in Bewegung und bieten kaum<br />

Sicherheit, ob sie fallen oder weiter ansteigen. Mögliche Mehrkosten<br />

durch steigende Zinssätze zeigen sich in folgender Beispielrechnung.<br />

Die gestiegenen Zinsen bedeuten in dem Beispiel eine Mehrbelastung<br />

von 690 Euro pro Monat durch den Zinsanstieg. Steigende<br />

Zinsen bedeuten Mehrkosten für Baukredite. Personen, die<br />

nach Ende ihrer Kreditlaufzeit auf eine Anschlussfinanzierung<br />

angewiesen sind, leiden unter den steigenden Zinssätzen. Daher<br />

ist es in der aktuellen Situation wichtig, genau zu berechnen und<br />

zu planen, wie Ihre Finanzierung am besten umsetzbar ist.<br />

Aber auch, wenn das aktuell ein realistisches Beispiel ist, gibt es<br />

Wege, den Zinsanstieg durch andere Maßnahmen abzufedern<br />

und sich trotzdem den Traum eines eigenen Hauses oder einer<br />

Eigentumswohnung zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Immobilienfinanzierung,<br />

auch bei gestiegenen Zinsen, weiterhin<br />

möglich ist und was Sie bei der Planung Ihrer Finanzierung beachten<br />

sollten.<br />

Beispielrechnung: Darlehensbetrag 360.000 €<br />

Beispiel 1: Bauzinsen<br />

vor dem Zinsanstieg<br />

Zinsstand ca. 2020<br />

1,2 % p.a.<br />

ergibt einen Zinsbetrag von<br />

monatlich: 360 Euro<br />

Beispiel 2: Bauzinsen<br />

nach dem Zinsanstieg<br />

Zinsstand ca. 2022<br />

3,5 % p.a.<br />

ergibt einen Zinsbetrag von<br />

monatlich: 1.050 Euro<br />

Planung: Was ist bei der Planung der Finanzierung zu beachten?<br />

Eine Immobilie ist meist eine einmalige Investition im Leben.<br />

Deshalb haben nur die wenigsten Menschen eigene Erfahrungen,<br />

was bei der Immobilienfinanzierung und den dazugehörigen<br />

Zinsen zu beachten ist. Umso grundlegender ist es daher,<br />

möglichst früh mit der Planung zu beginnen. Das Budget ist dabei<br />

einer der wichtigsten Punkte. Denn die aktuellen Zinsen für<br />

einen Immobilienkredit verunsichern viele Menschen.<br />

DAS EIGENE HAUS FINANZIEREN: DIE BUDGETPLANUNG<br />

In einem ersten Schritt finden Sie heraus, was Sie sich leisten<br />

können. Das Budget selbst besteht aus dem Eigenkapital und<br />

dem Immobilienkredit. Die Höhe des Kredits berechnet sich individuell<br />

aus Ihren persönlichen Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n. Die<br />

Faustregel: Die Monatsrate für den Immobilienkredit sollte nicht<br />

mehr als 35 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens betragen.<br />

Eine zentrale Rolle spielt bei der Finanzierungsberechnung<br />

das Eigenkapital. Es hilft, die monatlichen Raten zu senken.<br />

WIE FINDE ICH HERAUS, WELCHEN BETRAG<br />

ICH MIR LEISTEN KANN?<br />

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viel Ihres monatlichen<br />

Budgets Sie in den Immobilienkredit samt Zinsen investieren<br />

können, ist es hilfreich, eine Liste der ständigen Belastungen zu<br />

erstellen. Die sogenannten Lebenshaltungskosten unterteilen<br />

sich in zwei Bereiche:<br />

1. Private Konsumausgaben (z. B. Lebensmittel, Miete,<br />

Kleidung, Hygiene & Gesundheit, etc.)<br />

2. Sonstige <strong>Ausgabe</strong>n (z. B. Versicherungen, Kredite,<br />

Bewirtschaftungskosten einer Immobilie, etc.)<br />

Nachdem Sie die Summe dieser Belastungen errechnet haben,<br />

analysieren Sie, welche <strong>Ausgabe</strong>n verzichtbar sind. Häufig finden<br />

sich dabei vermeidbare Kosten, z. B. eine ungenutzte Mitgliedschaft<br />

im Fitnessstudio, überflüssige Abonnements oder Versicherungen,<br />

die Sie nicht mehr benötigen. Aber Achtung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

oder die Risikolebensversicherung<br />

sind wichtig, um die Finanzierung Ihrer Immobilie zu sichern.<br />

EIGENKAPITAL: WELCHE ROLLE SPIELT DAS<br />

EIGENKAPITAL BEI DER IMMOBILIENFINANZIERUNG?<br />

Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto wahrscheinlicher ist<br />

die Zusage für den Immobilienkredit und desto geringer ist das<br />

Finanzierungsrisiko. In der Regel profitieren Sie von günstigeren<br />

Bauzinsen, da ein hoher Anteil an Eigenkapital das Ausfallrisiko<br />

für die Bank reduziert. Steigenden Bauzinsen können Sie so<br />

entgegenwirken. Eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital<br />

ist ebenfalls möglich. Für die sogenannte 110 % Finanzierung<br />

müssen Sie allerdings eine äußerst gute Bonität nachweisen.<br />

Zudem muss die Immobilie in einem guten Zustand sein und<br />

sich in einer attraktiven Lage befinden. Die Voraussetzungen für<br />

die vollumfängliche Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital<br />

sind also sehr hoch. Zu wissen, was man sich leisten kann, erleichtert<br />

die Suche nach der Traumimmobilie.<br />

WAS FÄLLT ALLES UNTER DAS EIGENKAPITAL?<br />

Grundsätzlich lassen sich bei der Immobilienfinanzierung drei<br />

Kategorien von Eigenkapital unterscheiden:<br />

1. Bargeld, Wertpapiere und Grundstück: Unter das klassische<br />

Eigenkapital fallen alle Ersparnisse auf Ihren Konten, Bargeld<br />

sowie Wertpapiere und Investmentfonds. Auch Lebensversicherungen,<br />

Immobilien oder bereits bezahlte Baugrundstücke werden<br />

auf das Eigenkapital angerechnet.<br />

2. Eigenleistung: Als Eigenleistungen rechnen Sie solche Arbeiten<br />

an, die Sie eigenständig an der Immobilie vornehmen. Hier<br />

ist es wichtig, wirklich nur solche Arbeiten zu übernehmen, die<br />

Sie, Freunde und Familie wirklich selbst erledigen, z. B. Malerarbeiten.<br />

Zu viele oder zu handwerkliche Aufgaben sind Handwerkern<br />

zu überlassen. Eigene Tätigkeiten müssen Sie bei der<br />

Bank nachweisen. Diese rechnet den Stundenlohn der Handwerker,<br />

den Sie durch die Eigenleistung eingespart haben, auf das<br />

Eigenkapital an. Einen guten Richtwert bieten dabei Kostenvoranschläge<br />

von lokalen Handwerksunternehmen, an deren Lohnkosten<br />

Sie sich bei der Kalkulation orientieren können.<br />

3. Zugeteilter Bausparvertrag: Der Bausparvertrag gilt nur dann<br />

als Eigenkapital, wenn er zum Zeitpunkt der Finanzierung zugeteilt<br />

wird. Die Zuteilung bedeutet, dass Sie die Mindestansparzeit<br />

sowie das Mindestguthaben des Vertrags erreicht haben. Ein<br />

Vorteil bei der Anrechnung des Bausparvertrags liegt in der Flexibilität,<br />

denn Sie können frei darüber entscheiden, ob und wie<br />

viel der Summe Sie für die Baufinanzierung einbringen möchten.<br />

WIE VIEL EIGENKAPITAL BENÖTIGEN SIE FÜR<br />

EINE IMMOBILIENFINANZIERUNG?<br />

Eine Faustregel besagt, dass Sie mindestens die Kaufnebenkosten<br />

der Immobilie als Eigenkapital zur Verfügung haben sollten.<br />

Das sind etwa 12 bis 15 % des Kaufpreises. Andere Tipps zur<br />

Baufinanzierung besagen, mindestens 20 bis 30 % des Immobilienwertes<br />

zuzüglich der Nebenkosten des Kaufs als Eigenkapital<br />

vorzuweisen. In jedem Fall gilt: Je mehr Eigenkapital Sie einbringen,<br />

desto sicherer ist die gesamte Finanzierung aufgestellt. Doch<br />

Achtung: Der Kaufpreis entspricht nicht zwingend dem Finanzierungspreis.<br />

Gerade bei älteren Objekten sind Renovierungen<br />

oder Modernisierungen häufig unabdingbar. Eine Nachfinanzierung<br />

ist in diesem Fällen teuer.<br />

Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Familie darüber, inwiefern<br />

sie Sie beim Immobilienkredit bzw. den dazugehörigen Zinsen<br />

unterstützen können. Ein Vorgriff auf das Erbe oder das Einbringen<br />

des Elternhauses als Sicherheit sind dabei gern gewählte<br />

Varianten. Ebenfalls sinnvoll ist eine Beratung durch einen Experten,<br />

um Ihre Möglichkeiten durchzusprechen und zu sehen,<br />

was mit Ihrem Budget möglich ist.<br />

SECHS TIPPS, WIE IHRE BAUFINANZIERUNG<br />

TROTZ STEIGENDER ZINSEN ERFOLGREICH IST<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Baufinanzierung abzusichern.<br />

Wichtig sind grundlegende Gedanken und Überlegungen<br />

zum finanziellen Spielraum. Wir geben Ihnen 6 Tipps,<br />

wie Sie Ihren Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen<br />

können in Zeiten von steigenden Zinsen.<br />

1. Die passende Immobilie suchen und finden. Überlegen Sie<br />

sich gut, welche Ansprüche Sie im Moment an eine Immobilie<br />

stellen. Reicht das Budget gerade nicht für das freistehende Einfamilienhaus,<br />

sollten Sie überlegen, ob die Familie nicht auch<br />

in einem Doppelhaus oder Reihenhaus glücklich sein kann.<br />

Grundsätzlich gelten die eigenen vier Wände immer noch als<br />

sicherste Altersvorsorge, doch muss der Traum auch bezahlbar<br />

sein und im Budget liegen.<br />

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Foto: Vasyl– www.stock.adobe.com<br />

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Finanzierung<br />

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2. Nebenkosten bei der Finanzierung richtig einplanen und kalkulieren.<br />

Neben den steigenden Hypothekenzinsen gibt es eine<br />

Reihe weiterer Kosten, die neben dem eigentlichen Preis der Immobilie<br />

auf Sie zukommen:<br />

Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 % des Immobilienpreises)<br />

• Grunderwerbssteuer (ca. 3,5 bis 6,5 % des Immobilienpreises)<br />

Maklerprovision (gleichmäßig aufgeteilt auf die Parteien,<br />

ca. 3 bis 7 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer)<br />

• Ggf. Kosten für die Renovierung bzw. Modernisierung<br />

der Immobilie<br />

Weitere Nebenkosten, z. B. Versicherung, Gutachterkosten,<br />

Kosten für die Erschließung des Grundstücks, Abriss bestehender<br />

Gebäude auf dem Grundstück. Genauso wie bei den Kosten<br />

für die Finanzierung der eigentlichen Immobilie gilt auch bei<br />

den Nebenkosten: Planen Sie realistisch. Gerade bei den aktuellen<br />

Zinssätzen für die Immobilienfinanzierung ist eine Nachfinanzierung<br />

teuer. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden<br />

Sie unnötige Kosten.<br />

3. Zinssicherheit schaffen. Bei der Immobilienfinanzierung ist<br />

ein niedriger Zinssatz besonders wichtig. Aufgrund der Höhe<br />

der Kreditsumme besteht ein höheres Risiko als bei vielen anderen<br />

Krediten. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, sich<br />

gegen das Risiko eines Zinsanstiegs abzusichern:<br />

Bausparvertrag einbringen, Verträge mit langer Zinsbindung<br />

wählen, mit steigenden Gehältern kalkulieren.<br />

4. Auf flexible Konditionen des Kredits achten. Gerade in Zeiten<br />

steigender Hypothekenzinsen ist es wichtig, die Konditionen Ihrer<br />

Baufinanzierung genau zu überprüfen. Da die Finanzierung<br />

vorwiegend über einen Zeitraum von mehreren Jahren läuft, ist<br />

Flexibilität dabei ein wichtiges Thema. Lebenssituationen, Pläne<br />

sowie finanzielle Möglichkeiten ändern sich oft im Laufe dieser<br />

Spanne, was flexible Raten und Sondertilgungen relevant macht.<br />

So lassen sich z.B. Monatsraten erhöhen, wenn Sie mehr Budget<br />

zur Verfügung haben und den Kredit schneller tilgen möchten.<br />

Genauso gilt dies im umgekehrten Fall.<br />

Sondertilgungen bieten zusätzliche Flexibilität. Diese Option bietet<br />

sich zum Beispiel an, wenn Sie hohe Steuerrückzahlungen oder<br />

eine Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erwarten. Mit Sondertilgungen<br />

zahlen Sie höhere Beträge auf einen Schlag zurück.<br />

5. Auf staatliche Förderung zurückgreifen. Beim Kauf oder Bau<br />

einer Immobilie bietet der Staat im Rahmen der Förderoptimierung<br />

einige Hilfsmittel an, die Sie beantragen können. Dabei<br />

profitieren Sie z. B. von:<br />

• Neue Wohnungsbauprämie<br />

• Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers<br />

• Wohn-Riester<br />

• Zinsvergünstigte KfW-Bank-Kredite.<br />

Auch beim Rückgriff durch staatliche Fördermittel gilt: Je früher<br />

Sie mit dem Sparen anfangen, desto mehr Budget kommt schlussendlich<br />

für die Finanzierung zusammen. Es lohnt sich also, sich<br />

rechtzeitig mit den Optionen zu beschäftigen, die Ihnen dabei<br />

zur Verfügung stehen.<br />

6. Finanzielle Puffer für potenzielle Engpässe planen. Bei der<br />

Kalkulation Ihres Budgets für die Immobilienfinanzierung sind<br />

finanzielle Puffer wichtig. Unerwartet hohe <strong>Ausgabe</strong>n, z. B. für<br />

die Behebung unentdeckter Baumängel, fangen Sie so auf. Auch<br />

außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong>n, die unabhängig von der Immobilienfinanzierung<br />

und den dazugehörigen Zinssätzen aufkommen,<br />

machen Rücklagen wichtig. Grundsätzlich empfiehlt es sich,<br />

zwei bis drei Monatsgehälter als Absicherung zur Verfügung zu<br />

haben.<br />

FINANZIERUNGSAUFBAU:<br />

WIE SIEHT DER KLASSISCHE AUFBAU EINER<br />

VOLLSTÄNDIGEN IMMOBILIENFINANZIERUNG AUS?<br />

Bei der Finanzierung von Immobilien ist es hilfreich, sich in der<br />

Planungsphase an der 20 – 30 – 50 Regel zu orientieren. Diese<br />

besagt, dass die <strong>Ausgabe</strong>n des monatlichen Nettoeinkommens<br />

in drei Kategorien aufzuteilen sind: 20 % der <strong>Ausgabe</strong>n entfallen<br />

vorzugsweise auf das Sparen oder die Tilgung von Schulden,<br />

30 % auf persönliche Bedürfnisse und 50 % auf Grundbedürfnisse.<br />

Der Aufbau der Finanzierung setzt sich in der Regel wie folgt<br />

zusammen:<br />

1. Planung der Finanzierung<br />

2. Festlegung der monatlichen Finanzierungsrate basierend<br />

auf dem individuellen Budget<br />

3. Auswahl geeigneter Immobilien und Festlegung auf<br />

ein Objekt<br />

4. Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen (z. B. Banken,<br />

Sparkasse Bausparkasse LV) und Anspruch auf staatliche<br />

Fördermittel prüfen<br />

5. Aufsetzen und Unterzeichnen des Kaufvertrags<br />

6. Ggf. Planung der Anschlussfinanzierung.<br />

Zeitlich bildet der Übergang in die Rente den Zeitpunkt, an dem<br />

die Finanzierung Ihrer Immobilie abgeschlossen sein sollte. Im<br />

Schnitt dauert eine vollständige Immobilienfinanzierung etwa<br />

15 bis 35 Jahre. Aus diesen beiden Faktoren lässt sich die angestrebte<br />

monatliche Tilgungsrate berechnen.<br />

Fazit: Lassen Sie sich nicht von Ihrem Traum abhalten. Die Zinsen<br />

beim Hauskauf steigen – das allein ist allerdings kein Grund,<br />

sich von einer Immobilienfinanzierung abhalten zu lassen. Voraussetzung<br />

für eine erfolgreiche Baufinanzierung ist jedoch, dass<br />

Sie realistisch kalkulieren. Die Kosten der Immobilie sowie planbare<br />

und unvorhersehbare Nebenkosten sollten Sie ebenso einbeziehen<br />

wie mögliche Änderungen der Lebensumstände, z. B.<br />

Jobverlust oder Kinderwünsche.<br />

Vor allem aber gilt: Lassen Sie sich von steigenden Bauzinsen<br />

nicht verunsichern. Wie sich das Zinsniveau entwickelt, können<br />

selbst Experten nicht voraussagen. Daher sollten Sie nicht<br />

zögern, wenn Sie Ihre Traumimmobilie bereits gefunden haben,<br />

denn die ist letztlich die beste Altersvorsorge.<br />

<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

Wer eine Immobilie ganz abbezahlt hat, bekommt als Älterer<br />

bei vielen Banken und Sparkassen vielfach keinen<br />

Kredit, denn die Geldhäuser verschanzen sich hinter der<br />

EU-Kreditrichtlinie, die angeblich so etwas unmöglich macht.<br />

Nicht wenige Rentnerinnen und Rentner und Pensionäre leben<br />

im goldenen Käfig. Das schöne, gepflegte Haus mit großem Garten<br />

ist längst abbezahlt. Aber die monatlichen Einkünfte sind<br />

zu klein, um eine neue Heizung einzubauen und das Dach zu<br />

isolieren, sich jedes Jahr eine großartige Kreuzfahrt zu gönnen,<br />

eine vernünftige Pflegekraft zu Hause anzustellen oder ein gut<br />

ausgestattetes Wohnmobil zu kaufen. Das Haus, in dem sie leben,<br />

wollen sie natürlich nicht verkaufen, sondern dort wohnen<br />

bleiben. Und oft gibt es kein Darlehen bei der Bank, weil sie zu<br />

alt sind – oder weil ein normales Darlehen mit Tilgung einfach<br />

zu teuer ist.<br />

Doch gibt es eine Altersgrenze für einen Immobilienkredit?<br />

In der Praxis nehmen Banken häufig das 75. Lebensjahr als<br />

Richtschnur. Bis dahin sollte der Kredit getilgt sein. Aber es gibt<br />

durchaus auch Tilgungsziele jenseits des 80. Lebensjahres. Anhand<br />

der maximalen Laufzeit ermittelt die Bank dann das mögliche<br />

Kreditvolumen und den Tilgungssatz. Gut möglich, dass von<br />

RENTE REICHT<br />

NICHT?<br />

DARLEHEN FÜR ÄLTERE IMMOBILIENBESITZER<br />

älteren Kunden dann eine höhere Tilgung verlangt wird oder es<br />

weniger Kredit gibt, als man möchte. Prinzipiell kann man einen<br />

Kreditvertrag auch noch über 75 unterschreiben. Dann aber<br />

meist mit limitierter Kredithöhe, zum Beispiel 25.000 Euro. Und<br />

dazu muss auch die Bonität exzellent sein.<br />

SO PLANEN SIE EINEN Ü50-KREDIT<br />

Wer seinen Kredit über den Renteneintritt hinaus tilgen muss,<br />

sollte sich eine möglichst große Flexibilität sichern. Dazu gibt es<br />

verschiedene Optionen.<br />

Beispiel 1: Flexible Tilgung vereinbaren. Lassen Sie sich eine<br />

mögliche Änderung der Tilgungshöhe während der Kreditlaufzeit<br />

vertraglich zusichern. Es sollte möglich sein, den Tilgungssatz<br />

zwei-, drei- oder viermal während der Laufzeit kostenlos<br />

anzupassen. So könnten Sie etwa mit einer hohen Tilgung starten<br />

und diese mit Renteneintritt je nach Einkommenssituation<br />

zurückfahren.<br />

Beispiel 2: Sondertilgung vereinbaren. Gerade wenn im Alter<br />

Kapitalanlagen fällig werden, Kapitallebensversicherungen etwa<br />

oder Bausparverträge, kann es sinnvoll sein, diese auf den Kredit<br />

einzuzahlen. Sondertilgungen sind oft bis fünf Prozent im Jahr<br />

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Foto: ViDi Studio – www.stock.adobe.com<br />

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Finanzierung<br />

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kostenlos möglich. Versuchen Sie, eine möglichst hohe Sondertilgung<br />

auszuhandeln, wenn Sie bereits wissen, dass derlei Sondereinnahmen<br />

fließen werden.<br />

Beispiel 3: Übergang ins neue Zuhause regeln. Nicht selten existiert<br />

bei einem Umzug im Alter eine bisherige Immobilie, die<br />

dann verkauft werden soll. Zur Zwischenfinanzierung eignet<br />

sich hier ein variables Darlehen, dessen Zins zwar meist etwas<br />

höher ist und mit dem Marktzins schwankt, das dafür aber jederzeit<br />

zurückgezahlt werden kann.<br />

Beispiel 4: Laufzeit und Tilgung richtig wählen. In der Regel<br />

gehen kürzere Laufzeiten mit niedrigeren, längere mit höheren<br />

Zinsen einher. Im Alter empfehlen sich dennoch längere Laufzeiten,<br />

zum Beispiel 15 Jahre oder mehr, um unnötige Zinsrisiken<br />

zu vermeiden. Wenn der Kredit ohnehin nicht zu Lebzeiten<br />

abbezahlt werden soll, kann man versuchen, die Tilgung<br />

so niedrig wie möglich anzusetzen. Das verschafft mehr finanziellen<br />

Freiraum.<br />

FINANZIERUNGSBEDARF ERMITTELN<br />

Zunächst gilt es, den genauen Bedarf zu ermitteln. Steht eine<br />

konkrete Investition an, etwa die Erneuerung von Dach oder<br />

Heizung, oder der behindertengerechte Umbau des Bades? Ein<br />

passend zugeschnittener Immobilienkredit ist für Finanzexperten<br />

dann fast immer die erste Wahl. Verrentungsmodelle wie<br />

Leibrente oder Teilverkauf sind hingegen ungünstiger. Banken<br />

finanzieren in der Regel problemlos Immobilien bis zu einer Beleihungsgrenze<br />

von 80 Prozent. 20 Prozent des Beleihungswertes<br />

müssen Sie also selbst mitbringen. Wer mehr Eigenkapital einbringt,<br />

erleichtert der Bank die Entscheidung und bekommt oft<br />

auch bessere Konditionen.<br />

Tendenziell werden Banken höhere Sicherheiten verlangen, je<br />

älter Kreditnehmer sind. Dazu können etwa Lebensversicherungen,<br />

Bausparverträge, betriebliche Altersvorsorge oder sonstige<br />

Kapitalanlagen gehören, die bei Fälligkeit auf den Kredit eingezahlt<br />

werden. Passend dazu sollten entsprechende Sondertilgungen<br />

vereinbart werden. Auch weitere Immobilien, Grundstücke,<br />

Wertpapiere oder Edelmetalle können als Sicherheit dienen.<br />

Der Übergang in die Rente ist oft ein kritischer Zeitpunkt. Denn<br />

hier kann das verfügbare Einkommen teilweise erheblich sinken,<br />

gleichzeitig steigen oft die Gesundheitskosten. Nicht umsonst<br />

lautet die generelle Empfehlung, Kredite möglichst bis zur Rente<br />

abzuzahlen. Zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit der Bank hilft<br />

eine detaillierte Vorabberechnung, wie sich das Einkommen<br />

durch Renten, Zusatzrenten oder sonstige Versicherungen entwickeln<br />

wird.<br />

Hilfreich kann es auch sein, den Kreditvertrag gemeinsam mit einem<br />

jüngeren Partner zu unterschreiben, etwa dem Lebenspartner<br />

oder Kindern. Diese können auch als Bürgen auftreten. Und<br />

wer bereits ein Testament aufgesetzt hat, kann der Bank gegenüber<br />

dokumentieren, dass die Nachfolge geregelt ist. Mitunter<br />

kommt auch eine Restschuldversicherung in Frage. Diese übernimmt<br />

die restlichen Raten, falls der Kreditnehmer vorher stirbt.<br />

Verbraucherschützer sehen jedoch deren Kosten-Nutzen-Verhältnis<br />

kritisch.<br />

MÖGLICHST LANGE ZINSBINDUNGSZEIT WÄHLEN<br />

Seniorinnen und Rentner sollten eine möglichst lange Zinsbindungszeit<br />

wählen. Dadurch lassen sich zum einen die Gesamtkosten<br />

des Darlehens senken. Zum anderen verringert sich auch<br />

das Risiko, dass die Raten der Anschlussfinanzierung unbezahlbar<br />

werden, sollten die Baufinanzierungszinsen in der Zwischenzeit<br />

weiter steigen. Läuft die Zinsbindungszeit Ihres Immobiliendarlehens<br />

aus, ist die Prolongation auch eine Möglichkeit, wie<br />

es danach mit Ihrer Finanzierung weitergehen kann.<br />

Im Idealfall sollten Sie ein Volltilger-Darlehen aufnehmen. Bei<br />

einem solchen gilt die Zinsbindungszeit bis zum Ende der kompletten<br />

Laufzeit – also bis zur vollständigen Rückzahlung der<br />

Darlehenssumme. Kommt das abbezahlte Eigenheim in die Jahre,<br />

kann nochmals Kapitalbedarf entstehen – beispielsweise für<br />

neue Fenster, eine neue Heizung oder den Umbau zur Barrierefreiheit.<br />

Wer nur ein kleineres Sanierungsvorhaben verwirklichen<br />

möchte, kann dafür ein Modernisierungsdarlehen aufnehmen,<br />

das er idealerweise innerhalb von zehn Jahren zurückzahlt.<br />

Für ein solches ist keine Eintragung einer Grundschuld im<br />

Grundbuch erforderlich.<br />

Soll ein größeres Vorhaben oberhalb von 20.000 Euro realisiert<br />

werden und man hat nicht genug eigene Mittel, kommt ein Annuitätendarlehen<br />

infrage. Die Chancen, ein solches zu bekommen,<br />

stehen gut, da die Banken bei der Bonitätsprüfung des<br />

Kunden die durch eine Modernisierungsmaßnahme erzielte<br />

Wertsteigerung der Immobilie berücksichtigen dürfen.<br />

Eine Alternative zu Bankdarlehen stellen für Darlehensinteressenten<br />

– und damit auch für Senioren und Rentnerinnen –<br />

Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dar. Diese<br />

staatliche Bank bietet Privatpersonen unabhängig vom Alter<br />

zinsgünstige KfW-Darlehen und Zuschüsse an. Eigentümerinnen<br />

und Eigentümer, die ihren vorhandenen Wohnraum barrierefrei<br />

gestalten möchten, können Mittel aus dem Programm<br />

„Altersgerecht Umbauen“ erhalten.<br />

SPEZIELLE KREDITANGEBOTE FÜR SENIOREN<br />

Für die besonderen Bedürfnisse von Senioren hat die Kreditwirtschaft<br />

erste spezielle Angebote entwickelt. Eines davon hat die<br />

DZ-Privatbank in Luxemburg für die Volks- und Raiffeisenbanken<br />

aufgesetzt. Es wird von etwa 100 der 800 Genossenschaftsinstitute<br />

in Deutschland unter verschiedenen Markennamen angeboten.<br />

Der Kredit wird hier flexibel ausgezahlt – in einer Rate,<br />

monatlich oder als Kombination von beidem. Ebenso flexibel<br />

wird getilgt – monatlich, in einer Summe oder nach individuellen<br />

Präferenzen. Dafür erfolgt allerdings auch die Verzinsung<br />

variabel und somit etwas teurer und risikoreicher.<br />

Baukredit mit 50+: Geld gibt’s auch im Alter.<br />

Ein anderes Angebot nennt sich „Best-Ager-Darlehen“, kommt<br />

von der Allianz und richtet sich an Kunden ab 60 Jahre. Auch<br />

dieses Darlehen ist nicht zweckgebunden, muss nicht getilgt und<br />

auch explizit nicht zu Lebzeiten zurückgezahlt werden. Die Laufzeiten<br />

können bis zu 40 Jahre betragen, Erben können den Kredit<br />

ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Immobilien können<br />

hier bis 40 Prozent beliehen werden.<br />

WELCHE VORTEILE GIBT ES BEI BAUSPARDARLEHEN?<br />

In eher seltenen Fällen haben Senioren noch einen laufenden<br />

Bausparvertrag, der in Kürze zuteilungsreif ist. Die Zuteilung<br />

erfolgt, nachdem mindestens 40 bzw. 50 Prozent der Bausparsumme<br />

eingezahlt wurden und die Zielbewertungszahl erreicht<br />

ist. Beträgt die Bausparsumme beispielsweise 50.000,- € und<br />

das Bausparguthaben inklusive Zinsen 25.000,- €, liegt das Bauspardarlehen<br />

nach Zuteilung auf gleicher Höhe.<br />

Die Zuteilung des Bausparvertrages setzt eine wohnwirtschaftliche<br />

Verwendung der Bausparmittel voraus, zum Beispiel<br />

die Modernisierung des Eigenheims. Das Bauspardarlehen<br />

von beispielsweise 25.000,- € wird je nach Zins- und<br />

Tilgungssatz in aller Regel bereits nach 10 bis 12 Jahren vollständig<br />

getilgt. Dies gelingt, weil üblicherweise ein recht hoher<br />

Tilgungssatz zugrunde gelegt wird. Das Bauspardarlehen<br />

kann auch bereits vorher getilgt werden ohne Berechnung<br />

einer Vorfälligkeitsentschädigung.<br />

Bauspardarlehen bis zu einer Höhe von 50.000,- € können laut aktueller<br />

Bausparkassen-Verordnung auch ohne Grundschuldeintrag<br />

vergeben werden. Dadurch werden die Kosten für die Bestellung<br />

und Eintragung einer Grundschuld für Bauspardarlehen<br />

bis zu 50.000,- € gespart. Senioren, die nach Löschung sämtlicher<br />

Grundschulden bereits ein laut Grundbuch schuldenfreies<br />

Eigenheim besitzen und keine neuen Grundschulden eintragen<br />

wollen, wird das freuen. Diese Blankodarlehen eignen sich besonders<br />

für Modernisierungen, energetische Sanierungen und<br />

altersgerechte Umbauten.<br />

Fazit: Ältere Kreditnehmer sollten nicht nur auf ihre Hausbank<br />

setzen, sondern bereit sein, sich ein anderes Kreditinstitut zu suchen.<br />

Es lohnt sich immer, verschiedene Angebote einzuholen<br />

und gut zu vergleichen. Dies erhöht die Chance, an das Wunschdarlehen<br />

zu kommen oder den Kredit zu möglichst guten Konditionen<br />

abzuschließen. Allerdings: Die günstigsten Anbieter sind<br />

nicht immer die besten. So sind Darlehen über Finanzierungsvermittler<br />

oder von Direktbanken oft Standardverträge, welche<br />

sich für Senioren oft nicht eignen.<br />

<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

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Foto: insta_photos – www.stock.adobe.com<br />

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BAFA /KFW UND<br />

BEG-FÖRDERUNG<br />

SO SPAREN SIE BEI DER ENERGETISCHEN SANIERUNG<br />

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fokussiert sich<br />

aktuell noch mehr auf Klimaschutz. Die Anforderungen an<br />

Projekte, die der Staat finanziell unterstützt, sind in diesem Jahr<br />

gestiegen. Zum Jahresanfang ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung<br />

für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Mit<br />

neuen Förderboni und erleichterten Förderbedingungen will<br />

die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen<br />

Sanierung von Immobilien unterstützen. Seit 1. März<br />

<strong>2023</strong> gibt es zudem neue Subventionen für den klimafreundlichen<br />

Neubau. Die Investitionsanreize vom Staat sollen dazu beitragen,<br />

die Energie- und Klimaziele 2<strong>03</strong>0 im Gebäudesektor zu<br />

erreichen.<br />

STRENGERE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN<br />

Bei der erneuten Änderung der BEG-Förderung steht weiterhin<br />

die Sanierung von Bestandsobjekten im Fokus. Antragsberechtigt<br />

sind nun alle Investoren, nicht mehr nur Eigentümer, Pächter<br />

und Mieter. Das soll etwa Wartezeiten durch behördliche Prozesse<br />

wie Eigentumsüberschreibungen vermeiden. Es werden auch<br />

wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit<br />

reagiert der Bund auf den Handwerkermangel. Für bis zum 31.<br />

Dezember 2024 gestellte Anträge lässt sich zudem die Frist zur<br />

Vorlage des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen<br />

auf 66 Monate nach der Bewilligung durch die KfW-Bank verlängern.<br />

Grund sei die schwierige Marktsituation, heißt es dazu.<br />

Zusätzlich zum Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten<br />

Gebäude (Worst Performing Buildings) von 10 Prozent<br />

ist ein weiterer Bonus von 15 Prozent für das serielle Sanieren<br />

in dem BEG-Förderprogramm eingeführt worden. Voraussetzung<br />

ist, dass Wohngebäude und Nichtwohngebäude dadurch<br />

die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen. Gefördert wird die<br />

Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente.<br />

Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung gelten indes höhere<br />

technische Anforderungen an die Förderfähigkeit. Zum<br />

Beispiel gibt es nur noch BAFA-Zuschüsse für den Einbau von<br />

Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem<br />

Feinstaubausstoß.<br />

ZINSVERBILLIGTE KREDITE OHNE ZUSCHÜSSE<br />

Die Neubauförderung ist als neues BEG-Teilprogramm namens<br />

„Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums<br />

für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen<br />

übergegangen. Sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude<br />

gewährt die KfW-Bank den Hausbanken und Sparkassen<br />

seit dem März günstige Förderkredite mit Zinsverbilligung<br />

aus Bundesmitteln – jedoch im Gegensatz zum Vorgängerprogramm<br />

ohne Tilgungszuschüsse. Dabei ist egal, ob man eine<br />

effiziente und nachhaltige Wohneinheit baut oder kauft. Der<br />

Zinssatz soll bis zu vier Prozent niedriger sein als marktübliche<br />

Baufinanzierungen, die im Durchschnitt zwischen 3,6 und 4,0<br />

Prozent pro Jahr liegen.<br />

Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Maximal möglich sind<br />

35 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung<br />

für die ersten zehn Jahre. Je Wohnung und Haus kann man<br />

höchstens 100.000 Euro beantragen. Dafür muss die geplante<br />

Immobilie nach ihrer Fertigstellung wenigstens die Effizienzhausstufe<br />

40 erreichen. Zudem darf keine Heizung eingebaut<br />

werden, die auf der Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse<br />

läuft. Einen nochmals höheren Förderkredit von höchstens<br />

150.000 Euro gibt es für alle Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel<br />

„Nachhaltiges Gebäude Plus“. Pro Jahr stehen 750 Millionen<br />

Euro für das BEG-Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“<br />

zur Verfügung.<br />

TAUSCHPFLICHT BEI HEIZUNGEN:<br />

MIT SO VIEL ZUSCHUSS KÖNNEN SIE RECHNEN<br />

Sie heizen mit einem fossilen Brennstoff wie Gas oder Öl? Dann<br />

haben Sie sicher von den Plänen gehört, dass Sie so eine Heizung<br />

künftig gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen<br />

müssen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzesentwurf<br />

dazu beschlossen. Darin regelt sie weitere Details. Vor allem, mit<br />

welchem Zuschuss Sie rechnen können, um den womöglich teuren<br />

Austausch bezahlen zu können.<br />

WAS IST NOCHMAL GEPLANT?<br />

Das Wichtigste ist schon seit zwei Wochen klar: Ein kurzfristiges<br />

Verbot von Gas- und Ölheizungen gibt es doch nicht. Wenn<br />

Ihre Heizung noch funktioniert, sind Sie auch nicht verpflichtet,<br />

sie 30 Jahre nach dem Einbau auszutauschen – außer bei alten<br />

Konstant-Temperaturkesseln. Aber: Spätestens 2045 muss jede<br />

fossile Heizung ausgetauscht sein. Geht Ihre Heizung vorher irreparabel<br />

kaputt, dürfen Sie diese 1:1 ersetzen lassen. Nach drei<br />

Jahren müssen Sie diese dann aber gegen eine klimafreundliche<br />

Heizung austauschen.<br />

Die Mindestanforderung dafür: Ab 2024 muss jede neu eingebaute<br />

Heizung zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien laufen<br />

können. Dazu zählen Wärmepumpe, Wasserstoff, Solarthermie,<br />

Fernwärme, Stromdirektheizungen und – nur nicht bei Neubau<br />

– Biomasse. Aber es gibt Ausnahmen: Wer z. B. Sozialleistungen<br />

bezieht oder mind. 80 Jahre alt ist, ist von der Tauschpflicht ausgenommen.<br />

Dann dürfen Sie also weiter auch eine defekte Heizung<br />

z. B. gegen eine Gasheizung austauschen.<br />

FÖRDERPROGRAMM: 30 % + BONUS<br />

Auch wenn Sie jünger oder nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind,<br />

ist ein Heizungstausch meistens eine große finanzielle Belastung.<br />

Deshalb sollen alle, die eine eigene Immobilie auch selbst bewohnen<br />

(bis max. sechs Wohnungen im Haus, davon eine selbst<br />

bewohnt), mit einer einheitlichen Grundförderung von 30 % der<br />

Kosten bezuschusst werden.<br />

Wenn Sie zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllen, kann<br />

noch einer dieser Klimaboni dazukommen:<br />

• Klimabonus I: Nochmal 20 % der Gesamtkosten gibt’s zu den<br />

30 % dazu, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist und Sie nicht<br />

verpflichtet sind, eine klimafreundliche Heizung einzubauen –<br />

also Sie 80 Jahre oder älter sind, Sozialleistungen beziehen oder<br />

vor 2002 in Ihre Immobilie eingezogen sind. Insgesamt wird also<br />

die Hälfte Ihrer Kosten übernommen.<br />

• Klimabonus II: 10 % gibt’s zusätzlich zu den 30 %, wenn Sie<br />

zum Tausch eines alten Konstant-Temperaturkessels nach 30<br />

Jahren verpflichtet sind, aber mehr tun, als Sie müssten und<br />

mind. fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht auswechseln.<br />

Oder wenn Sie später tauschen und der Anteil erneuerbarer<br />

Energien sogar mind. 70 % beträgt. Insgesamt werden hier also<br />

40 % der Gesamtkosten übernommen.<br />

• Klimabonus III: Ebenfalls 10 % kommen extra dazu (insgesamt<br />

also auch hier 40 %), wenn Ihre Heizung noch keine 30 Jahre<br />

alt ist und irreparabel kaputt geht.<br />

Die Boni selbst sind nicht untereinander kombinierbar. Aber Sie<br />

sollten die Zuschüsse mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu<br />

60.000 € kombinieren können, wenn Sie es nicht schaffen, die<br />

<strong>Ausgabe</strong>n direkt selbst zu stemmen. Dabei werden die Grundförderung<br />

und die Boni dann als Tilgungszuschüsse gewährt.<br />

VORGEZOGENE KFW-EIGENHEIMFÖRDERUNG<br />

FÜR JUNGE FAMILIEN<br />

Mit dem neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ fördert<br />

die KfW seit dem 1. Juni <strong>2023</strong> Neubau-Vorhaben von Familien.<br />

Der zinsgünstige Förderkredit soll insbesondere Familien<br />

mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines neu gebauten<br />

Eigenheims erleichtern. Eine Voraussetzung für die Förderung<br />

ist, dass die KfW-Kriterien für klimafreundliche Neubauten eingehalten<br />

werden.<br />

Die KfW kombiniert damit Familien-Förderung mit Klimaschutz-Vorgaben,<br />

denn in Zeiten steigender Bauzinsen, hoher<br />

Baukosten und ebenso hoher Grundstückspreise ist die Finanzierung<br />

eines Neubaus eine große Herausforderung. Das gilt<br />

besonders für Familien. Schließlich treffen hier hohe Lebenshaltungskosten<br />

häufig auf eine reduzierte Berufstätigkeit eines oder<br />

beider Elternteile. Der Spielraum für die regelmäßige Tilgung eines<br />

Immobilienkredits ist gerade bei Familien mit geringen und<br />

mittleren Einkommen begrenzt.<br />

Zusätzlich wird das Thema Klimaschutz auch beim Bauen und<br />

Wohnen immer wichtiger. Um die international festgelegten Klimaziele<br />

zu erreichen, müssen Gebäude in ihrem ganzen Lebenszyklus<br />

vom Bau über die Nutzung bis zu einem möglichen Abriss<br />

weniger CO 2<br />

-Emissionen erzeugen. Viele Menschen legen<br />

inzwischen aus eigenem Antrieb großen Wert darauf, möglichst<br />

klimafreundlich zu wohnen – etwa, indem sie ihr Haus mit Hilfe<br />

von erneuerbaren Energien beheizen.<br />

Um den finanziellen Spielraum für Familien zu erhöhen<br />

und einen Anreiz für klimafreundliches Bauen zu schaffen,<br />

brachte die KfW zum 1. Juni <strong>2023</strong> ein neues Förderprogramm<br />

auf den Weg: Wohneigentum für Familien<br />

(Programmnummer 300).<br />

36<br />

Foto: URIOS – www.stock.adobe.com<br />

37


Finanzierung<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte,<br />

wendet sich für Einzelmaßnahmen an das BAFA.<br />

NEUES FÖRDERPROGRAMM AB 1. JUNI <strong>2023</strong><br />

Der KfW-Förderkredit „Wohneigentum für Familien“ kombiniert<br />

Familienförderung mit Klimaschutz. Das ab Juni <strong>2023</strong> verfügbare<br />

Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen,<br />

die ein neues Haus zur Selbstnutzung bauen oder ein<br />

neu gebautes Haus kaufen. Voraussetzung für die Förderung ist,<br />

dass der Neubau besonders klimafreundlich ist. Wer kann das<br />

neue KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ beantragen?<br />

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,<br />

• die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder<br />

einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten<br />

nach Bauabnahme erstmalig erwerben,<br />

• die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer<br />

(mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken<br />

nutzen,<br />

• bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,<br />

die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen<br />

und die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm<br />

„Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.<br />

EINKOMMENSGRENZEN FÜR DIE FÖRDERUNG<br />

Das neue Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen.<br />

Daher wurden Einkommensgrenzen festgelegt: Das zu<br />

versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden<br />

und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner<br />

darf 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000<br />

Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Ausschlaggebend<br />

sind die Mittelwerte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor<br />

Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden.<br />

Stellen Sie beispielsweise Ihren Antrag im Jahr <strong>2023</strong>, wird<br />

der Mittelwert aus den Einkommen der Jahre 2020 und 2021 herangezogen.<br />

ZUSÄTZLICHE VORAUSSETZUNG BEI DER NEUBAU-<br />

FÖRDERUNG FÜR FAMILIEN: KLIMAFREUNDLICHKEIT<br />

Im Rahmen des im März <strong>2023</strong> eingeführten Förderprogramms<br />

„Klimafreundlicher Neubau“ hat die KfW neue Kriterien für die<br />

Förderung von Neubauten eingeführt. Diese gelten auch für das<br />

Wohneigentum für Familien.<br />

• Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf die Treibhausgasemissionen<br />

während des gesamten Lebenszyklus<br />

des Gebäudes<br />

• Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40<br />

• Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung.<br />

Achtung: Auch Biomasseanlagen wie Pellet-Heizungen sind<br />

ausgeschlossen.<br />

• Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel<br />

Nachhaltiges Gebäude ist keine zwingende Voraussetzung für<br />

die Förderung, erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.<br />

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?<br />

Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen<br />

Förderkredit mit vergünstigten Zinsen. Das maximale Kreditvolumen<br />

richtet sich nach der Anzahl der Kinder und danach, ob<br />

der klimafreundliche Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung<br />

erhält. Beispiele:<br />

Eine Familie mit zwei Kindern, die einen klimafreundlichen<br />

Neubau ohne Nachhaltigkeitszertifizierung errichtet, kann eine<br />

Förderung von maximal 140.000 Euro beantragen.<br />

Eine Familie ab fünf Kindern, die für ihren klimafreundlichen<br />

Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhält, kann einen<br />

Kredit von bis zu 240.000 Euro erhalten.<br />

In den allermeisten Fällen deckt das neue Programm nur einen<br />

Teil der Finanzierung ab. Für die Restsumme können Sie gewöhnliche<br />

Baufinanzierungsprodukte Ihrer Bank oder andere<br />

KfW-Programme wie das Wohneigentumsprogramm nutzen.<br />

EXPERTENHILFE IMMER ERSTER SCHRITT<br />

Wer einen Kredit über das BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher<br />

Neubau“ beantragen will, muss zuvor einen Energieeffizienz-Experten<br />

beauftragen. Der Fachmann ist nötig, um<br />

bei dem Vorhaben zu prüfen und zu bestätigen, dass es alle Kriterien<br />

erfüllt, die an einen effizienten und nachhaltigen Neubau<br />

gestellt werden. Förderanträge sind immer vor dem Start zu<br />

stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der „Abschluss eines der Ausführung<br />

zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“.<br />

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor der<br />

Antragstellung stattfinden, ebenso vorbereitende Maßnahmen<br />

auf dem Grundstück – zum Beispiel Abrissarbeiten oder Bodenuntersuchungen.<br />

HIER BEANTRAGEN SIE IHRE FÖRDERUNG<br />

Wer Förderung für eine Komplettsanierung oder einen klimafreundlichen<br />

Neubau beantragen möchte, wendet sich an die<br />

staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer Fenster,<br />

Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich für Einzelmaßnahmen<br />

an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA).<br />

<br />

Quellen: BAFA, KFW, BEG<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

BAUGELDVERGLEICH DER<br />

FMH-FINANZBERATUNG<br />

KAUFPREIS 400.000 EURO; DARLEHEN 280.000 EURO<br />

(70 % FINANZIERUNG); TILGUNG 2,5 %<br />

Zinsvergleiche zum Thema Baufinanzierung haben<br />

eine lange Tradition bei der FMH-Finanzberatung:<br />

Bereits seit 1986 werden hier Daten erhoben, gespeichert<br />

und aufbereitet. Aktuell befinden sich 64 Anbieter<br />

mit 257 Angebotsvarianten in der Datenbank.<br />

Wer den Zinsvergleich auf der FMH-Seite (www.fmh.<br />

de/hypo) nutzt, kann zudem sicher sein, dass alle<br />

wichtigen Zinsaufschläge oder Rabatte in der Zinsnennung<br />

berücksichtigt werden, z. B. unterschiedliche<br />

Beleihungsaufschläge, Rabatte für schnellere Tilgung<br />

oder größere Darlehensbeträge, Sondertilgungsoptionen<br />

und Tilgungsveränderungen. Auch regionale<br />

Angebote sind berücksichtigt.<br />

© Autor: FMH-Finanzberatung<br />

Effektivzinsen in % für 5 JAHRE 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre<br />

Interhyp 3,78 3,55 3,72 3,77<br />

Dr. Klein 3,78 3,58 3,72 3,77<br />

PlanetHome 3,78 3,58 3,72 3,77<br />

DTW-Immobilienfinanzierung 3,78 3,58 3,79 4,01<br />

MKIB Online 3,92 3,66 3,66 3,66<br />

Degussa Bank 3,78 3,58 3,89 4,04<br />

1822direkt 4,<strong>03</strong> 3,84 3,94 -<br />

Santander 4,15 3,94 4,10 -<br />

ING 4,23 3,98 4,17 4,24<br />

BBBank eG 4,40 3,55 3,93 4,52<br />

Commerzbank 4,19 3,77 3,97 4,19<br />

Sparda-Bank BW 4,23 3,73 3,84 3,93<br />

Deutsche Bank 4,52 4,36 4,54 4,72<br />

Postbank 5,00 4,06 4,35 4,47<br />

PSD Bank RheinNeckarSaar - 3,68 3,83 3,98<br />

Der Effektivzins beinhaltet Kosten der Grundschuldeintragung; unveränderter<br />

Zinssatz nach Zinsbindung. Die Tabelle ist unterteilt in Angebote<br />

von Vermittlern, bundesweite und regionale Angebote.<br />

Stand: 29.06.<strong>2023</strong><br />

Quelle: FMH-Fina+nzberatung<br />

www.fmh.de/hypo<br />

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Foto: schulzfoto – www.stock.adobe.com<br />

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WENN EINER AUS DEM<br />

RAHMEN FÄLLT<br />

HEIZUNGSWECHSEL, TECHNIK UND MODERNISIERUNG SPEZIELL INNER-<br />

HALB EINER WOHNUNGSEIGENTÜMER-GEMEINSCHAFT (WEG)<br />

Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus<br />

erwirbt, wird damit meist automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />

kurz WEG. Denn neben der eigentlichen<br />

Wohnung werden auch Anteile am Gemeinschaftseigentum<br />

(z. B. Treppenhaus, Fassade, Dach) erworben, welches<br />

von der WEG gemeinschaftlich verwaltet wird. Mit dem Kauf<br />

der Wohnung erwerben Sie zum einen das sogenannte Sondereigentum<br />

und zum anderen Gemeinschaftseigentum. Für letzteres<br />

ist die Eigentümergemeinschaft, also die Gesamtheit aller Eigentümer,<br />

verantwortlich.<br />

Bei einem Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus sind das<br />

regelmäßig das Treppenhaus, die Fassade, das Dach und der<br />

Garten. Somit beginnt ab der eigenen Wohnungstür das Gemeinschaftseigentum.<br />

Dennoch können bestimmte Teile (z. B.<br />

der Garten) des Gemeinschaftseigentums auch von einem einzelnen<br />

Eigentümer allein genutzt werden. Dafür ist ein Sondernutzungsrecht<br />

erforderlich.<br />

Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus<br />

erwerben, dann erwerben Sie gleichzeitig bestimmte Miteigentumsanteile<br />

am Gemeinschaftseigentum. Muss dann etwa das<br />

Dach oder die Heizung erneuert werden, müssen Sie sich in der<br />

Regel entsprechend Ihrer Miteigentumsanteile an den Kosten<br />

beteiligen. Das bedeutet meist: Wer die größte Wohnung besitzt,<br />

muss auch am meisten zahlen.<br />

Auch Reparatur- und Renovierungskosten für das Gesamteigentum<br />

werden vom Hausgeld gedeckt. Die sogenannte Instandhaltungsrücklage<br />

wird aus den Hausgeldern zurückgelegt und dient<br />

als Puffer für Reparaturen und Sanierungen. Reicht die Instandhaltungsrücklage<br />

nicht aus, um beispielsweise Sanierungskosten<br />

zu decken, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum Beispiel kann<br />

eine Sonderumlage erhoben werden oder die Eigentümergemeinschaft<br />

nimmt ein Darlehen auf. Hier greift per Wohnungseigentümergesetz<br />

die Kostenaufteilung gemäß der Anzahl an<br />

Miteigentumsanteilen.<br />

Das Problem: Einzelne Hauseigentümer können für sich entscheiden,<br />

wie sie ihre Öl- oder Gasheizung austauschen. Komplexer<br />

ist dies bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie<br />

müssen Heizungsalternativen und die dafür nötigen Baumaßnahmen<br />

abstimmen. Hinzu kommt, dass vielen Wohnungseigentümern<br />

die Spielregeln des Wohnungseigentums sowie dem<br />

Gebäudeenergiegesetzes nicht bewusst/bekannt sind. Denn das<br />

Wohnungseigentumsrecht setzt die Abstimmungsregeln für<br />

energetisches Sanierungen fest, bspw. den Heizungsaustausch.<br />

In der Regel reicht hierfür eine einfache Mehrheit aus, um über<br />

eine solche Sanierungsmaßnahme zu entscheiden. Rechtlich<br />

müssten dann aber nur die Eigentümer zahlen, die für die entsprechenden<br />

Maßnahmen gestimmt haben. Doch dies wäre unrealistisch.<br />

Hier müsste die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

zu 2/3-tel für eine Heizungsalternative stimmen. Für diesen<br />

Fall müssten dann lt. Gesetz alle Eigentümer die Kosten tragen.<br />

Um diese Mehrheit zu erreichen, braucht es allerdings viel Zeit,<br />

denn viel hängt davon ab, welche Übergangsfristen im Einzelfall<br />

gelten werden.<br />

Durch mehrheitlichen Beschluss kann sich die WEG allerdings<br />

auch auf einen anderen Verteilerschlüssel einigen:<br />

Möglich ist unter anderem die Kostenaufteilung nach<br />

Wohnfläche, nach Personenanzahl oder nach der Anzahl<br />

der Wohneinheiten.<br />

HEIZUNGEN: GEMEINSCHAFTS- ODER SONDEREIGENTUM?<br />

Generell werden Heizkörper dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet.<br />

Jedoch können sie auch als Sondereigentum eingestuft<br />

werden, wenn es eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung<br />

gibt. Der Bundesgerichtshof kommt in seiner Entscheidung<br />

vom 08.07.2011, AZ: V ZR 176/10 zu dem Ergebnis,<br />

dass „Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss<br />

an eine Zentralheizung durch Teilungserklärung oder nachträgliche<br />

Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden<br />

[können]. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher<br />

anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung auch Heizungs-<br />

und Thermostatventile und ähnliche Aggregate.“<br />

Die Entscheidung zeigt: Die Zuordnung ist stets einzelfallbezogen<br />

und insbesondere vom Inhalt der Teilungserklärung abhängig.<br />

Dabei sind jedoch einige Teile der Heizungsanlage zwingend<br />

dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen, eine Deklarierung als<br />

Sondereigentum ist damit nicht möglich.<br />

WELCHE TEILE DER HEIZUNGSANLAGE ZÄHLEN<br />

ZUM SONDER- ODER GEMEINSCHAFTSEIGENTUM?<br />

Da die Heizungsanlage innerhalb einer Wohnanlage aus einer<br />

Vielzahl von Komponenten besteht, muss zwischen diesen unterschieden<br />

werden: Eine pauschale Zuordnung der gesamten<br />

Heizungsanlage zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist<br />

also nicht möglich.<br />

Fußbodenheizung: Fußbodenheizungen sind ganz grundsätzlich<br />

dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Der Grund: Die<br />

Heizschlangen sind im Estrichboden der Wohnanlage verlegt.<br />

Dieser ist stets dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Sofern<br />

die Fußbodenheizung nicht als systemrelevant einzustufen ist<br />

und eine Absperrvorrichtung enthält, die es dem Sondereigentümer<br />

ermöglicht, die Heizung vom allgemeinen Heizkreislauf zu<br />

trennen, ist die Zuordnung der Fußbodenheizung zum Sondereigentum<br />

in der Teilungserklärung denkbar.<br />

Heizungsventile: Auch die Zuordnung vermeintlich kleiner Bestandteile<br />

der Heizungsanlage wie der Heizungsventile ist nicht<br />

ganz einfach: Lange Zeit wurde vertreten, dass die einzelnen<br />

Ventile der Heizkörper auch dann dem Gemeinschaftseigentum<br />

zuzuordnen sind, wenn die Heizkörper selbst zum Sondereigentum<br />

gehören (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 156 und OLG<br />

München, NJW-RR 2008, 1182). Dieser Auffassung erteilte der<br />

Bundesgerichtshof im Jahr 2012 eine Absage: Sofern Heizkörper<br />

in der Teilungserklärung oder in einer sonstigen Vereinbarung<br />

dem Sondereigentum zuzuordnen sind, so erstreckt sich dies<br />

grundsätzlich auch auf die dazugehörigen Heizungs- und Thermostatventile.<br />

Zentralheizung: Die Heizungsanlage als solche inklusive des<br />

Heizkessels steht grundsätzlich im Gemeinschaftseigentum. Allerdings<br />

kann ausnahmsweise Sondereigentum an ihr begründet<br />

werden, wenn sie nur einzelnen Wohnungseigentümern dient,<br />

also nur einzelne Wohneinheiten durch die Heizungsanlage mit<br />

Wärme versorgt werden.<br />

Heizölvorrat: Da der Heizölvorrat sämtlichen Mitgliedern der<br />

WEG zugutekommt, ist auch er dem Gemeinschaftseigentum<br />

zuzuordnen.<br />

Heizkostenverteiler: Bei einem Heizkostenverteiler handelt es<br />

sich um einen (meist weißen) kleinen Kasten, der an Heizungen<br />

innerhalb der Wohnung montiert ist. Dieser misst durch Temperaturerfassung<br />

den Verbrauch, sodass im Rahmen der Heizkostenabrechnung<br />

eine faire Verteilung der Heizkosten sichergestellt<br />

ist – wer weniger verbraucht, soll auch weniger zahlen. Da<br />

Heizkostenverteiler damit der Ermittlung der Kostenverteilung<br />

im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG dienen, sind sie dem Gemeinschaftseigentum<br />

zuzuordnen.<br />

Heizungsrohre: Die Hauptleitungen bzw. -rohre der Heizung –<br />

sprich solche, die innerhalb des Hauses nach oben bzw. unten<br />

40<br />

Foto: Hermann – www.stock.adobe.com<br />

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verlaufen – sind bis zu den Abzweigungen zu den jeweiligen<br />

Wohnungen zwingend Gemeinschaftseigentum.<br />

EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT: WAS TUN<br />

BEI EINER DEFEKTEN HEIZUNG?<br />

Teilen sich mehrere Parteien eine Heizungsanlage, befindet sich<br />

diese in aller Regel im Gemeinschaftseigentum. So ist es zumindest<br />

bei einer Eigentümergemeinschaft der Fall. Hat die Heizung<br />

einen Defekt und fällt aus, veranlassen Hausverwaltungen die<br />

Reparatur oder den Austausch der Technik. Doch wie verhält es<br />

sich bei Problemen mit Heizkörpern oder Flächenheizsystemen?<br />

In welchen Fällen ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft<br />

erforderlich und wann können Wohnungseigentümer<br />

Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte,<br />

selbst entscheiden? Antworten auf diese Fragen hängen immer<br />

wendet sich für Einzelmaßnahmen an das BAFA.<br />

vom Einzelfall ab, wie die folgenden Abschnitte zeigen.<br />

WEG-VERWALTUNG IST ERSTER ANSPRECHPARTNER<br />

BEI DEFEKTER HEIZUNG?<br />

Fällt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die<br />

Heizung mit einem Defekt aus, wenden sich Wohnungseigentümer<br />

in aller Regel direkt an die Verwaltung. Diese veranlasst<br />

daraufhin die Instandsetzung der Technik, wobei je nach Zustand<br />

eine Reparatur oder ein Austausch nötig sein kann. Letzteres<br />

ist auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft<br />

rechtens, wenn die Anlage im bisherigen Zustand nicht mehr<br />

funktioniert oder aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen<br />

auszutauschen ist.<br />

MASSNAHMEN ZUR INSTANDHALTUNG SIND OHNE<br />

WEG-BESCHLUSS ZULÄSSIG<br />

Immer wieder kommt es zu Klagen einzelner Eigentümer, da sie<br />

den Austausch ohne WEG-Beschluss nicht für rechtens erachten.<br />

Sofern es sich bei der Reparatur oder dem Austausch um<br />

eine Maßnahme der Instandhaltung handelt, entscheiden Gerichte<br />

dabei in der Regel gegen die Kläger. Das heißt: Ist in der<br />

Eigentümergemeinschaft die Heizung defekt, darf sie üblicherweise<br />

ohne WEG-Beschluss ersetzt werden. Andernfalls wäre<br />

eine Versorgung des Gebäudes mit Wärme und Warmwasser<br />

nicht sichergestellt. (Vgl. AG Verden, Urteil v. 10.06.14, Az. 2 C<br />

424/13)<br />

IN EIGENTUMSWOHNUNGEN DIE HEIZUNG<br />

ERNEUERN: IST DAS ERLAUBT?<br />

Die zentrale Heizung ist Gemeinschaftseigentum. Ohne einen<br />

Defekt oder eine rechtliche Begründung dürfen Eigentümergemeinschaften<br />

die Anlage daher nur mit WEG-Beschluss ersetzen<br />

oder erweitern.<br />

Anders verhält es sich bei Etagenheizungen, die einzelne Wohnungen<br />

versorgen. Gehören diese Heizungen nach der Teilungserklärung<br />

zum Sondereigentum, hat die Eigentümergemeinschaft<br />

hier keine Beschlusskraft. Das heißt: Mitglieder dürfen die<br />

Anlagen nach eigenem Ermessen austauschen.<br />

SCHORNSTEIN ERSCHWERT DIE HEIZUNGSERNEUERUNG<br />

IN DER EIGENTUMSWOHNUNG<br />

Während Etagenheizungen häufig Sondereigentum sind, handelt<br />

es sich bei Schornsteinen um das Gemeinschaftseigentum<br />

der Eigentümergemeinschaft. Wer seine Heizung erneuern<br />

möchte, hat dadurch geringere Möglichkeiten, vor allem bei einem<br />

Wechsel von der älteren Niedertemperatur- zur modernen<br />

Brennwerttechnik.<br />

Dieser setzt in der Regel eine Sanierung des Schornsteins voraus<br />

und ist daher nur mit WEG-Beschluss zulässig. Liegt Letzterer<br />

vor, müsen alle betroffenen Eigentümer die Heizung erneuern,<br />

da Niedertemperaturanlagen in der Regel andere Anforderungen<br />

an den Schornstein stellen.<br />

BEI DER WÄRMEÜBERTRAGUNG ENTSCHEIDET<br />

DIE TEILUNGSERKLÄRUNG<br />

Anlagenteile, die sich in der Wohnung eines Eigentümers befinden,<br />

können sowohl Gemeinschafts- als auch Sondereigentum<br />

sein. Ist Letzteres der Fall, dürfen Sie in Ihrer Eigentumswohnung<br />

die Heizkörper austauschen. Typisch ist dabei der Einbau<br />

neuer Heizkörper oder Thermostatventile. Kompliziert wird es<br />

allerdings, wenn sich im gesamten Haus Heizkörper befinden<br />

und nur einzelne Eigentümer auf eine Fußbodenheizung umrüsten.<br />

Während das technisch kein Problem darstellt, erfordert es<br />

eine aufwendigere Abrechnung, um die Kosten der Heizung fair<br />

zu verteilen.<br />

AUFTEILUNG DER KOSTEN HÄNGT VON<br />

EIGENTUMSANTEILEN UND TEILUNG AB<br />

Ist in der Eigentümergemeinschaft die Heizung defekt, kommen<br />

alle Mitglieder für die Kosten auf. Die einzelnen Anteile hängen<br />

dabei von den Eigentumsanteilen ab, wenn die Heizung Gemeinschaftseigentum<br />

ist. Das Gleiche gilt für Schornsteine, auch wenn<br />

diese nicht alle nutzen. Für Arbeiten am Sondereigentum kommen<br />

die jeweiligen Wohnungseigentümer hingegen selbst auf.<br />

AUSTAUSCH VON HEIZUNGEN:<br />

WER ZAHLT IN DER WEG?<br />

Wer in der WEG für den Austausch der Heizung finanziell<br />

aufkommen muss, ist abhängig davon, ob es sich bei dem Austausch<br />

um eine bloße Erhaltungsmaßnahme oder um eine bauliche<br />

Veränderung handelt. Im Grundsatz stellt der Austausch<br />

der Heizung eine bauliche Veränderung dar, über die die Mitglieder<br />

der WEG-Beschluss fassen müssen und deren Kosten<br />

sämtliche Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer<br />

Miteigentumsanteile zu tragen haben.<br />

Anders verhält es sich dann, wenn die Heizung nicht willkürlich<br />

getauscht werden soll, sondern ein Defekt der Heizung der<br />

Grund für deren Austausch ist und erhöhte Dringlichkeit vorliegt<br />

(bspw. im Winter): In dieser Situation darf die Heizungsanlage<br />

ohne WEG-Beschluss ersetzt werden.<br />

Würde man stattdessen auch in diesem Fall eine Beschlussfassung<br />

fordern, so könnte dies zum einen einige Zeit in Anspruch<br />

nehmen – Zeit, die die frierenden Wohnungseigentümer in<br />

dieser Situation eigentlich nicht haben. Andernfalls wäre gegebenenfalls<br />

ein „Querstellen“ einzelner Wohnungseigentümer<br />

zu befürchten, beispielsweise weil Ihnen das eingeholte Angebot<br />

zu teuer erscheint. Die Kosten sind jedoch auch in diesem<br />

Fall von allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu übernehmen.<br />

Einen weiteren Sonderfall bilden die (oben schon thematisierten)<br />

Thermostatventile. Da diese zum Sondereigentum<br />

gehören, sind die Kosten eines Austauschs nicht von der WEG,<br />

sondern vielmehr von dem betroffenen Wohnungseigentümer<br />

allein zu tragen.<br />

FAZIT: HEIZUNGEN IN DER WEG<br />

Sofern Sie einen Austausch der Heizungsanlage bzw. einzelner<br />

Bestandteile in Erwägung ziehen, sollten Sie zunächst klären,<br />

welche Teile hiervon zum Gemeinschafts- und welche zum<br />

Sondereigentum gehören. Für solche Bestandteile, die zum Gemeinschaftseigentum<br />

gehören, ist nämlich zwingend eine Abstimmung<br />

mit den übrigen Mitgliedern der WEG erforderlich.<br />

Gewissheit kann durch einen Blick in die Teilungserklärung geschaffen<br />

werden, in der die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum<br />

geregelt ist.<br />

BAULICHE VERÄNDERUNGEN:<br />

EIGENTÜMER SIND ZUR SANIERUNG VERPFLICHTET<br />

Beispiel: Darf die Hausverwaltung eine neue Heizung in Auftrag<br />

geben, auch wenn nur die Hälfte der Eigentümer dafür ist? Ja, seit<br />

der Reform 2020 kann eine bauliche Maßnahme durch einen<br />

einfachen Mehrheitsbeschluss der in der Eigentümerversammlung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen beschlossen werden.<br />

Durch diese erhebliche Erleichterung für Veränderungen<br />

soll Modernisierungsstaus entgegengewirkt werden (§ 20 Abs.<br />

1 WEG).<br />

Allerdings brauchen sich Miteigentümer, die gegen eine solche<br />

Maßnahme gestimmt haben, dann auch nicht an den Kosten beteiligen.<br />

Die Kosten werden auf die Eigentümer verteilt, die der<br />

Maßnahme zugestimmt haben. Es gibt aber zwei Ausnahmen:<br />

Die Kosten werden auf alle Eigentümer verteilt,<br />

• wenn sich die Maßnahme – in der Regel binnen zehn Jahren –<br />

amortisiert oder<br />

• wenn die Eigentümerversammlung eine Maßnahme zu nicht<br />

unverhältnismäßig hohen Kosten mit einer Zwei-Drittel-<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt und der Hälfte<br />

aller Miteigentumsanteile (§ 21 WEG).<br />

Der Verbraucherverein Wohnen im Eigentum rät allerdings,<br />

damit die Kosten von allen getragen werden, Beschlüsse unter<br />

der Bedingung zu fassen, dass eine Zweidrittel-Mehrheit zusammenkommt.<br />

Sich darauf zu verlassen, dass sich eine Maßnahme<br />

amortisiert, ist ein Risiko. Innerhalb von zehn Jahren können<br />

sich Marktverhältnisse extrem ändern, wie sich bei den Gaspreisen<br />

zuletzt deutlich gezeigt hat. Dann können Nein-Sager ihre<br />

Kostenbeteiligung zurückfordern.<br />

HEIZUNGSUMSTELLUNG – ERHALTUNGSMASSNAHME<br />

ODER BAULICHE VERÄNDERUNG?<br />

Bei Maßnahmen zur Heizungsumstellung kann es sich nach<br />

dem neuen Recht entweder um Erhaltungsmaßnahmen oder<br />

um eine bauliche Veränderung handeln. Die frühere gesetzliche<br />

Unterscheidung zwischen baulichen Veränderungen, Modernisierungen<br />

und modernisierenden Instandsetzungen gilt seit dem<br />

1.12.2020 nicht mehr. Entsprechende ältere Gerichtsentscheidungen<br />

sind nur noch bedingt verwendbar.<br />

a) Erhaltungsmaßnahme: Die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)<br />

einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Heizungsanlage<br />

ist eine Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.<br />

Für die Beschlussfassung hierüber ist die einfache<br />

Mehrheit erforderlich. Die Kosten werden grundsätzlich nach<br />

Miteigentumsanteilen auf sämtliche Wohneinheiten verteilt.<br />

b) Bauliche Veränderung: Der Einbau einer thermischen Solaranlage,<br />

eines Holzpelletkessels oder einer Wärmepumpe ist grundsätzlich<br />

eine bauliche Veränderung. Das gilt auch dann, wenn<br />

eine Zentralheizungsanlage auf Fernwärme umgestellt wird. Für<br />

den Beschluss zur Durchführung dieser Maßnahmen genügt seit<br />

dem 1.12.2020 die einfache Mehrheit. Der Beschluss darf nicht<br />

auf den Austausch der Heizkörper gerichtet sein, sofern diese<br />

zum Sondereigentum gehören.<br />

Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung haben grundsätzlich<br />

sämtliche Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis<br />

ihrer Anteile zu tragen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei<br />

Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile<br />

beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung<br />

ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Sämtliche<br />

Wohnungseigentümer haben die Kosten auch dann nach<br />

dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen, wenn sich die Kosten<br />

innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Andernfalls<br />

haben die Kosten der baulichen Veränderung nur diejenigen<br />

Wohnungseigen tümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu<br />

tragen, die sie beschlossen haben.<br />

c) Beschlussanfechtung: Sofern ein Wohnungseigentümer einen<br />

gefassten Beschluss hinsichtlich der Erhaltungsmaßnahme, baulichen<br />

Veränderung oder der Kostentragung für rechtswidrig<br />

hält, vor allem wenn der Beschluss dem Grundsatz ordnungsgemäßer<br />

Verwaltung widerspricht, kann er bei dem für die Eigentümergemeinschaft<br />

zuständigen Amtsgericht eine Beschlussanfechtungsklage<br />

einreichen. Die Beschlussanfechtungsklage muss<br />

binnen eines Monats nach der Beschlussfassung bei Gericht eingereicht<br />

und binnen zweier Monate nach der Beschlussfassung<br />

begründet werden.<br />

<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

42<br />

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KLAUSELN IM<br />

MIETVERTRAG<br />

WANN MIETER REPARATUREN SELBST ZAHLEN MÜSSEN<br />

Grundsätzlich ist zwar der Eigentümer für Instandsetzungsarbeiten<br />

zuständig, allerdings ist es auch möglich, Reparaturkosten bis zu<br />

einer gewissen Grenze an den Mieter weiterzugeben.<br />

Die Hauptpflichten von Mieter und Vermieter sind in Paragraf<br />

535 des Bundesgesetzbuches festgelegt: Mit Abschluss<br />

des Mietvertrags verpflichtet sich der Mieter, die vereinbarte<br />

Miete an den Vermieter zu bezahlen. Der wiederum muss dem<br />

Mieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung<br />

stellen und dafür sorgen, dass Schäden und Mängel großer<br />

und kleiner Natur behoben werden. Die Kosten für Reparaturen<br />

und Instandhaltung hat in der Regel der Vermieter zu tragen. Es<br />

gibt jedoch zwei Ausnahmen: Schönheitsreparaturen und sogenannte<br />

Kleinreparaturen kann der Vermieter mittels Schönheitsreparatur-<br />

beziehungsweise Kleinreparaturklausel im Mietvertrag<br />

auf den Mieter abwälzen.<br />

Das kann schnell einmal passieren: das Bad steht unter Wasser,<br />

weil es aus dem Duschkopf spritzt. Zwar ein Ärgernis, das aber<br />

schnell beseitigt werden kann: der Mieter kauft eine neue Duschgarnitur<br />

und bringt diese an, ohne den Vermieter vorab zu informieren.<br />

Oder aber der Vermieter verlangt von Ihnen, die Kosten<br />

für die neuen Silikonfugen zu tragen? Das ist selbst mit entsprechender<br />

Klausel im Mietvertrag unzulässig.<br />

Von daher ist es stets sinnvoll, dem Vermieter zumindest Bescheid<br />

zu geben, wenn es sich nicht um eine Lappalie handelt.<br />

Denn solche kleinen Reparaturen können sich summieren, so<br />

dass es durchaus ins Gewicht fällt, wer sie bezahlen muss. Grundsätzlich<br />

ist zwar der Eigentümer für Instandsetzungsarbeiten zuständig,<br />

allerdings ist es auch möglich, Reparaturkosten bis zu<br />

einer gewissen Grenze an den Mieter weiterzugeben. Nämlich<br />

dann, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel<br />

wirksam vereinbart ist, muss der Mieter die Kosten für diese<br />

Art von Bagatellschäden selbst übernehmen.<br />

Weil die Handwerkerpreise steigen, steigen im Laufe der Jahre<br />

zwar auch die Kostengrenzen, die Vermieter in die Kleinreparaturklauseln<br />

hineinschreiben dürfen. Die Kostengrenzen können<br />

Vermieter aber immer nur bei Neuvermietungen anpassen. Im<br />

laufenden Mietverhältnis kann der Vermieter eine Kostengrenze<br />

nicht einfach eigenmächtig auf den heute zulässigen Wert anheben.<br />

Die 50-Euro-Kostengrenze pro Einzelreparatur hat der<br />

Vermieter also selbst dann zu beachten, wenn heute bei Neuverträgen<br />

100 Euro als Grenze zulässig ist.<br />

Für Kleinreparaturen gilt dabei, dass der Mieter nicht verpflichtet<br />

werden kann, die Reparatur in Auftrag zu geben oder sogar<br />

selbst durchzuführen. Sogenannte Vornahme-Klauseln sind immer<br />

unwirksam. Stattdessen muss der Vermieter die Reparatur<br />

in Auftrag geben und kann die Kosten später mit dem Mieter<br />

abrechnen.<br />

DAMIT SOLCHE KLAUSELN ALLERDINGS WIRKSAM SIND,<br />

MÜSSEN 3 VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SEIN<br />

Zum ersten muss es sich um kleine Reparaturen an Gegenständen<br />

handeln, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt<br />

sind, bspw. ein tropfender Wasserhahn (sog. Reparaturen an<br />

zugängigen Gegenständen). Die zweite Voraussetzung ist, dass<br />

die Kosten für eine einzelne Reparatur eine Höchstgrenze nicht<br />

überschreiten dürfen. Heute akzeptieren Gerichte wegen steigender<br />

Kosten Grenzen zwischen 100 und 120 Euro. Überschreitet<br />

der Gesamtbetrag für die Instandsetzung inklusive Mehrwertsteuer<br />

diese Grenze, dürfen die Kosten nicht mehr auf den<br />

Mieter abgewälzt werden – auch nicht anteilig.<br />

Wichtig: Die Werte müssen im Mietvertrag festgeschrieben werden,<br />

zudem sollte die Obergrenze festgehalten werden, denn<br />

diese liegt bei 6 bis 8 Prozent der Jahresbruttokaltmiete. Zudem<br />

sind Mieter verpflichtet, ihren Vermieter über Mängel in der<br />

Wohnung zu informieren, damit dieser die Reparatur veranlassen<br />

kann. Hinzu kommt: Die Klausel darf den Mieter nur verpflichten,<br />

die Kosten zu zahlen, die Reparatur muss trotzdem der<br />

Vermieter in Auftrag geben. Nicht wirksam sind auch Klauseln,<br />

die den Mieter dazu verpflichten, sich an allen Reparaturen im<br />

Haus oder in der Wohnung oder an Neuanschaffungen anteilig<br />

mit einem Sockelbetrag zu beteiligen.<br />

Weiter wichtig: Die Klausel gilt ausschließlich für die Bestandteile<br />

einer Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des<br />

Mieters und deshalb einer schnelleren Abnutzung unterliegen.<br />

Hierzu zählen Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und<br />

Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse<br />

sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Auch<br />

Markisen können dazugehören. Nicht dazu zählen zum Beispiel<br />

Wartungsarbeiten an Leitungen, Schäden an Fenstern oder die<br />

Erneuerung von Silikonfugen.<br />

MIETER HAFTEN AUCH FÜR ALLE UMBAUTEN,<br />

DIE SIE SELBST VORNEHMEN<br />

Ob ein neuer Fußboden, der Einbau einer Küche oder das Einziehen<br />

einer Trockenbauwand: nicht jeder Mieter belässt seine<br />

Wohnung so, wie er sie beim Einzug vorgefunden hat. Doch das<br />

kann Jahre später noch zu Problemen führen, wenn die Arbeiten<br />

nicht fachgerecht ausgeführt wurden und Folgeschäden verursacht<br />

haben. Denn Ansprüche können nach Ansicht des BGH<br />

nicht verjähren, bevor die Mietsache an den Vermieter zurückgegeben<br />

worden ist (BGH, Urteil vom 31. August 2022, Az. VIII<br />

ZR 132/20, Sonderregelung nach § 548 Abs. 1 BGB). Zudem<br />

muss bei größeren Baumaßnahmen, die die Wohnung dauerhaft<br />

verändern, wie zum Beispiel der Einbau einer neuen Küche, der<br />

Vermieter zustimmen.<br />

Fazit: Einbauten sollten grundsätzlich fachgerecht erledigt, vom<br />

Vermieter abgenommen und als dessen Eigentum akzeptiert<br />

werden. Denn nur das bietet Mietern die größtmögliche Absicherung<br />

vor eventuellen Schadenersatzansprüchen. <br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

44<br />

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45


Versicherung & Recht<br />

DIESE PFLICHTEN MUSS DER<br />

VERMIETER ERFÜLLEN<br />

WAS MAN ZU ENERGIEAUSWEIS, LEGIONELLEN- UND<br />

RAUCHWARNMELDERPRÜFUNG WISSEN SOLLTE<br />

Viele Vermieter verlassen<br />

sich nicht auf die Überprüfung<br />

der Rauchwarnmelder durch<br />

den Mieter, sondern beauftragen<br />

Dienstleister mit der<br />

Wartung.<br />

INTERESSANTE<br />

URTEILE<br />

§<br />

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Deutschland ist das Land der Mieterinnen und Mieter.<br />

Umso erstaunlicher, dass sowohl bei Vermietern als auch<br />

bei Mietern oft Unkenntnis zu den jeweiligen Rechten und<br />

Pflichten herrscht. Vermieter etwa müssen sich um den Energieausweis,<br />

die Legionellenprüfung und die Rauchwarnmelderprüfung<br />

kümmern: Oder sie übertragen diese Pflichten an<br />

wohnungswirtschaftliche Dienstleister.<br />

1. AKTUELL GÜLTIGER ENERGIEAUSWEIS<br />

BEI VERMIETUNG ODER VERKAUF EINER IMMOBILIE<br />

Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Verpflichtend<br />

ist ein aktuell gültiger Ausweis bei Vermietung oder<br />

Verkauf einer Immobilie. Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweise<br />

und Verbrauchsausweise. Der Verbrauchsausweis wird mit den<br />

Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt der<br />

Verbrauch für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden<br />

Jahren ein. Für den Bedarfsausweis wird das Haus<br />

genau unter die Lupe genommen und der theoretische Energiebedarf<br />

rechnerisch ermittelt. Baujahr und Größe eines Hauses<br />

entscheiden darüber, welche Art von Energieausweis zum Einsatz<br />

kommen kann.<br />

2. LEGIONELLENPRÜFUNG<br />

Trinkwasser muss unter bestimmten Voraussetzungen alle drei<br />

Jahre in den Rohrleitungen von Gebäuden sowie Armaturen<br />

am Waschbecken in einzelnen Wohnungen auf krankmachende<br />

Legionellen untersucht werden. Verantwortlich dafür ist der<br />

Vermieter oder Verwalter. Um von der Prüfpflicht betroffen zu<br />

sein, muss ein Gebäude diese Kriterien erfüllen: Es besitzt eine<br />

zentrale Trinkwassererwärmung und mindestens drei Wohneinheiten<br />

mit Duschmöglichkeiten, mindestens eine Wohneinheit<br />

muss vermietet sein.<br />

Zudem muss der Speicher des Warmwasserbereiters mehr als 400<br />

Liter oder die Rohrleitungen insgesamt über drei Liter fassen.<br />

Wer als verantwortlicher Vermieter oder Verwalter gegen die<br />

Prüfpflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – bei<br />

Personenschäden können erhebliche Haftungsansprüche hinzukommen.<br />

Wasserproben dürfen nur von akkreditierten Stellen<br />

entnommen werden, mehr Informationen gibt es etwa unter<br />

www.minol.de/legionellenprüfung.<br />

Die Kosten für die regelmäßige Legionellenprüfung können Vermieter<br />

als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.<br />

3. RAUCHWARNMELDERPRÜFUNG<br />

Für die gesetzlich vorgeschriebene Installation von Rauchwarnmeldern<br />

ist der Vermieter verantwortlich. Bei der Prüfung<br />

beziehungsweise Wartung wird es kompliziert: Sie obliegt in<br />

vielen Bundesländern offiziell den Mietern. Aber: Auch wenn<br />

der Mieter zuständig ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass<br />

der Mieter in der Lage ist, die Wartung regelmäßig durchzuführen.<br />

Und er muss prüfen, ob der Mieter der Pflicht nachkommt.<br />

Viele Vermieter beauftragen deshalb Dienstleister mit der<br />

Übernahme der Wartung.<br />

<br />

djd<br />

WOHNUNGSEIGENTÜMER DÜRFEN NICHT<br />

EIGENMÄCHTIG UMBAUEN<br />

Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen gemeinschaftliches<br />

Eigentum erst baulich verändern, wenn<br />

dies die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat oder der<br />

Beschluss durch ein Gerichtsurteil ersetzt wurde.<br />

Auch wenn niemand sonst von der Baumaßnahme betroffen<br />

ist, ist eigenmächtiges Bauen untersagt. Die Wüstenrot Bausparkasse<br />

AG weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

(BGH V ZR 140/22) hin.<br />

Im entschiedenen Fall bestand eine Wohnanlage aus zwei<br />

Doppelhaushälften, die auf einem gemeinschaftlichen Grundstück<br />

standen. Die Eigentümer einer Doppelhaushälfte wollten<br />

auf einem Grundstücksteil, der ihnen als Sondernutzungsrecht<br />

zugewiesen war, einen Swimmingpool errichten.<br />

Sie begannen mit dem Bau, ohne zuvor einen Beschluss der<br />

Eigentümergemeinschaft dazu herbeizuführen. Sie waren<br />

nämlich der Auffassung, die Eigentümerin der anderen Doppelhaushälfte<br />

sei von der Baumaßnahme nicht betroffen und<br />

könne daher keine Einwendungen dagegen erheben. Diese<br />

zog jedoch vor Gericht, das einen Baustopp verfügte.<br />

Der Bundesgerichtshof entschied abschließend, dass der geplante<br />

Swimmingpool eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen<br />

Eigentums darstellt, die erst zulässig ist,<br />

nachdem die Eigentümergemeinschaft dies mehrheitlich beschlossen<br />

hat. Ein Beschluss wäre nur entbehrlich gewesen,<br />

wenn es sich um eine Instandsetzung gehandelt hätte oder die<br />

Gemeinschaftsordnung die bauliche Veränderung ohne Beschluss<br />

gestattet hätte.<br />

Zwar können Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer<br />

laut dem Urteil des Gerichts verlangen, ihnen eine bauliche<br />

Veränderung zu gestatten, wenn die anderen Wohneigentümer<br />

der gleichen Wohnanlage davon nicht betroffen sind.<br />

Verweigere eine Eigentümergemeinschaft eine gewünschte<br />

bauliche Veränderung ohne ausreichenden Grund, könnten<br />

die bauwilligen Eigentümer den Beschluss gerichtlich ersetzen<br />

lassen. Ohne positiven Beschluss oder eine ersatzweise gerichtliche<br />

Entscheidung, welche die Bauwilligen herbeizuführen<br />

hätten, dürften sie aber nicht bauen, verfügten die Richter.<br />

Urteil des Bundesgerichtshof - BGH V ZR 140/22<br />

46<br />

Foto: DJD/Minol/Getty Images/onurdongel<br />

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Sanierung & Energie<br />

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NOVELLE<br />

DES GEBÄUDEENERGIEGESETZES<br />

DAS WIRD PFLICHT FÜR EIGENTÜMER AB 2024<br />

Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes<br />

(GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist,<br />

dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit<br />

erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch<br />

noch weitere Pflichten, die die Bundesregierung den Eigentümern<br />

auferlegt hat. Im Detail ergeben sich jedoch Fragen:<br />

Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Was ist mit Gebäuden,<br />

in denen Wärmepumpen nicht effektiv sind? Welche<br />

Förderungen gibt es? Und wer zahlt den Umbau: Vermieter<br />

oder Mieter? Das steht im Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien.<br />

Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.<br />

WEN TRÄFE DAS VERBOT?<br />

Betroffen von dem Verbot sind alle Hausbesitzer, die beim<br />

Heizen auf Gas und Öl setzen – und das auch noch eine Weile<br />

tun wollen. Auswirkungen hätte das Gesetz auch für jene, deren<br />

Heizung ab dem kommenden Jahr kaputt ginge. In diesem<br />

Fall dürfen Hausbesitzer die Heizung nur noch während<br />

einer Übergangsfrist von drei Jahren reparieren und so am<br />

Laufen halten. Fällt die Anlage ab 2027 aus, sollen Reparaturen<br />

alter Heizungen ausgeschlossen sein – es müsste eine neue<br />

Heizung her, die den ökologischen Ansprüchen genügt.<br />

GESETZESÄNDERUNG – NICHT NUR FÜR HEIZUNGEN<br />

Die Wärmeleitfähigkeiten der Wärmedämmung bei Rohren<br />

für Warmwasser oder Heizwasser dürfen im Durchschnitt<br />

nur noch 40 Grad Celsius betragen. Freiliegende Rohre sind<br />

demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt<br />

werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige<br />

Wärmeleitfähigkeit besitzt.<br />

Verbot von Öl- und Gasheizungen: Der bekannteste Beschluss<br />

der Bundesregierung ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen<br />

ab 2024. Das bedeutet nicht, dass Besitzer diese Heizsysteme<br />

im Januar 2024 nicht mehr betreiben dürfen und bis<br />

dahin ausgetauscht haben müssen. Das Gesetz verbietet eher<br />

den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel,<br />

Kohleöfen und allgemein Heizsysteme, die mit<br />

fossilen Brennstoffen betrieben werden.<br />

Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile<br />

Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31.12.2044 weiter genutzt<br />

werden. Selbst Reparaturen gestattet das Gesetz bis zu<br />

diesem Zeitpunkt. Wird jedoch ab Januar 2024 die Heizung<br />

ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens<br />

65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.<br />

Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten, Bestandsgebäude,<br />

Wohnhäuser und Nichtwohngebäude als auch für<br />

Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt<br />

werden müssen.<br />

WANN MÜSSEN GAS- ODER ÖLHEIZUNGEN<br />

AUSGETAUSCHT WERDEN?<br />

Die von der Ampel geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes<br />

schreibt nicht vor, dass Besitzer von Gas- oder Ölheizungen<br />

diese sofort austauschen müssen. Auch wird nicht<br />

vorgeschrieben, dass kaputte Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht<br />

werden müssen, wenn sich diese noch reparieren lassen.<br />

Das Gesetz regelt lediglich, dass ab Januar 2024 neu eingebaute<br />

Heizungen zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien<br />

betrieben werden müssen. Wer ab dann seine Gas- oder<br />

Ölheizung austauschen lassen möchte oder muss, der muss<br />

auf klimafreundlichere Alternativen umsatteln.<br />

GIBT ES AUSNAHMEREGELUNGEN<br />

BEIM HEIZUNGSAUSTAUSCH?<br />

Bis spätestens 2045 müssen alle Heizungsanlagen vollständig<br />

auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Fällt eine Öl- oder<br />

Gasheizung irreparabel aus, dann gibt es jedoch Übergangsfristen<br />

beim Einbau neuer, klimafreundlicherer Heizungen.<br />

Künftig soll eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe<br />

verpflichtend sein. (§ 60a GEG)<br />

Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage<br />

muss erfolgen – und das auch rechtzeitig.<br />

(§ 60b GEG)<br />

Optimierungsmaßnahmen müssen – ebenfalls<br />

rechtzeitig – durchgeführt werden. (§ 60a GEG)<br />

Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems<br />

ist bei Häusern mit mehr als sechs<br />

Wohnungen verpflichtend. (§ 60c GEG)<br />

Der Höchstbetrag bei einem Verstoß gegen<br />

die Vorschriften beträgt 5.000 Euro.<br />

Kommt es zu einer solchen Heizungshavarie, dann haben<br />

Immobilienbesitzer eine Frist von drei Jahren, bis sie die<br />

Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes – also den<br />

Neueinbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent klimaneutral<br />

betrieben wird – umzusetzen. Während dieser<br />

Frist kann vorübergehend auch eine neue Gas- oder Ölheizung<br />

eingebaut werden. Auch Stromdirektheizungen können<br />

als Übergangslösung genutzt werden. Nach drei Jahren<br />

müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden –<br />

durch Austausch der Übergangslösung oder einer entsprechenden<br />

Ergänzung dieser.<br />

Auch für Eigentümer im Alter von 80 Jahren aufwärts hat die<br />

Ampel-Koalition eine Sonderregelung geplant. Im Fall einer<br />

Heizungshavarie oder der Notwendigkeit des Einbaus einer<br />

neuen Heizung sind sie unbefristet von der neuen 65-Prozent-Regelung<br />

befreit. Wechselt das Eigentum dieser Menschen<br />

den Besitzer, hat der oder die dann zwei Jahre Zeit, dem<br />

Gebäudeenergiegesetz zu entsprechen.<br />

WELCHE MÖGLICHKEITEN FÜR NEUE HEIZUNGEN<br />

BESTEHEN AB JANUAR 2024?<br />

Die Heiz-Technologie der Zukunft ist in Konsequenz der Beschlüsse<br />

der Ampel die elektrische Wärmepumpe. Der Wirkungsgrad<br />

von Wärmepumpen übersteigt den von modernen<br />

Gasheizungen deutlich: Während eine Gasheizung aus einer<br />

Kilowattstunde Gas 0,9 Kilowattstunden Wärme macht, kann<br />

die Wärmepumpe aus einem Kilowatt Strom die drei- bis vierfache<br />

Menge Wärme herstellen. Probleme werden da befürchtet,<br />

wo die Wärmepumpe womöglich nicht effektiv genutzt<br />

werden kann: In sehr alten, sanierungsbedürftigen Gebäuden,<br />

die Temperaturen schlecht halten. Doch zum einen haben<br />

Forscher des Freiburger Fraunhofer-Instituts in einem Feldversuch<br />

festgestellt: Auch in nicht gut sanierten und gedämmten<br />

Altbauten können Wärmepumpen effektive Heizergebnisse<br />

erzielen.<br />

Zum anderen besteht nach Angaben der Bundesregierung<br />

auch in Zukunft die Möglichkeit, eine Hybridheizung einzubauen<br />

– etwa eine Gasheizung, die mit einer Wärmepumpe<br />

gekoppelt ist. Die Wärmepumpe kann so die meiste Zeit des<br />

Jahres die Grundlast tragen, an kälteren Tagen springt der<br />

Gaskessel ein. Auch Hybridlösungen mit Brennstoffzellen<br />

oder auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung sind möglich,<br />

aber nur, „wenn diese mindestens mit 65 Prozent grünen<br />

Gasen betrieben oder zur Erfüllung der 65-Prozent-GEG-<br />

Vorgabe mit erneuerbaren Lösungen kombiniert werden.“<br />

Auch sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen dürfen verbaut<br />

werden. Das sind Heizungen, die zu 100 Prozent auf Wasserstoff<br />

umrüstbar sind. Verbaut werden dürfen diese jedoch<br />

nur, wenn sie ab 2<strong>03</strong>0 mit mindestens 50 Prozent Biomethan<br />

oder anderen grünen Gasen und ab 2<strong>03</strong>5 mit mindestens 65<br />

Prozent Wasserstoff betrieben werden.<br />

WAS KOSTET EIN WECHSEL<br />

ZUM KLIMANEUTRALEN HEIZEN?<br />

Die Anschaffungskosten für Wärmepumpen sind aktuell<br />

noch deutlich höher als die für eine moderne Gasheizung.<br />

Kauf und Einbau einer Luftwärmepumpe können über 30.000<br />

Euro kosten. Da ist die Gasheizung mit bis zu 11.000 Euro<br />

günstiger. Im Betrieb ist jedoch die Wärmepumpe auf lange<br />

Sicht günstiger als die Gasheizung, da sie den genutzten Strom<br />

effizienter in Wärme umwandelt, als die Gasheizung das beim<br />

Erdgas tut. Ab 2027 wird sich zudem der EU-Emissionshandel<br />

auf die Gaspreise auswirken. Erdgas und Heizöl werden<br />

dann deutlich teurer werden.<br />

Die Bundesregierung will den Kauf von Wärmepumpen zudem<br />

finanziell fördern. Über die genauen Fördersummen verhandelt<br />

das Kabinett aktuell noch. Sie sollen jedoch sozial<br />

gestaffelt ausgestaltet werden: Wer weniger Geld zur Verfügung<br />

hat, soll stärker gefördert werden. Wirtschaftsminister<br />

Robert Habeck (Die Grünen): „Meine Vorstellung ist, dass<br />

wir – wie es auch im Koalitionsausschuss vereinbart wurde –<br />

einen sozialen Ausgleich schaffen. Das heißt, dass die Wärmepumpen,<br />

solange sie noch teurer sind, auf den Preis einer Gasheizung<br />

runtergebracht werden.“<br />

Auch sollen Mieter geschützt werden, wenn Vermieter die alte<br />

Gas- oder Ölheizung austauschen. Im Gesetzentwurf der Ampel<br />

sind detaillierte Regelungen festgehalten, die verhindern<br />

sollen, dass Vermieter Kosten in zu hohem Maße an Mieter<br />

weitergeben. Das gilt etwa, sollten Vermieter in der Anschaffung<br />

günstige, im Betrieb aber teure Biomethan- oder Wasserstoffheizungen<br />

einbauen. Auch, wenn Vermieter in<br />

schlecht sanierten Gebäuden eine leistungsschwache Wärmepumpe<br />

installieren, dürfen Kosten nicht einfach weitergereicht<br />

werden. Letzteres gilt jedoch nur für Gebäude, die vor<br />

1996 gebaut wurden.<br />

ERDGAS ODER WASSERSTOFF?<br />

Auf den ersten Blick handelt es sich bei beiden Energielieferanten<br />

um Gas. Ist es also möglich, die Gasheizung mit Wasserstoff<br />

anstelle von Erdgas zu betreiben? Ist die Gasbrennwertheizung<br />

„H2-ready“, kann sie mit einem Gasgemisch be-<br />

48 Foto: bancha – www.stock.adobe.com<br />

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Dr. Robert Habeck,<br />

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz<br />

ÜBERBLICK DER KOSTEN<br />

Die ungefähren Kosten für die Umrüstung<br />

auf H2-ready lauten:<br />

• „H2-ready”-Gastherme: zwischen 4.200<br />

und 7.000 Euro<br />

• „H2-ready”-Gaskessel: zwischen 5.000<br />

und 8.000 Euro<br />

• Umbaukosten: bis zu 2.500 Euro<br />

trieben werden, das teilweise bis zu 30 Prozentvolumen aus<br />

Wasserstoff besteht. Beim Rest handelt es sich oftmals um<br />

Erdgas. Wie hoch der Wasserstoffgehalt im Gasgemisch maximal<br />

sein darf, hängt von dem Heizungsmodell ab – das gilt<br />

sowohl für Gasbrennwertthermen als auch für -kessel. Kunden<br />

sollten sich beim Hersteller über die genauen Werte erkundigen.<br />

Eine Gasheizung auf einen 100-prozentigen Betrieb<br />

mit Wasserstoff umzustellen, ist aktuell noch nicht möglich.<br />

An derartigen Modellen wird derzeit noch geforscht.<br />

WAS KOSTET DIE UMRÜSTUNG<br />

VON GAS AUF WASSERSTOFF?<br />

Ist die Gasheizung noch nicht „H2-ready“, soll aber dennoch<br />

mit einem Gemisch aus Erdgas und Wasserstoff betrieben<br />

werden, muss sie vollständig ausgetauscht werden. Da jedoch<br />

lediglich die Heizungsanlage und nicht gleich das ganze System<br />

im Haus ersetzt werden muss, halten sich die Kosten in<br />

Grenzen. Sie liegen bei etwa 5.000 bis 8.000 Euro – je nach<br />

Modell und Größe. Darin enthalten sind unter anderem eine<br />

staatliche Förderung sowie eine Steuererleichterung von insgesamt<br />

bis zu 20 Prozent.<br />

Bei der staatlichen Förderung kann jedoch zur Auflage gemacht<br />

werden, dass die Anlage mit grünem Wasserstoff betrieben<br />

werden muss. Darunter versteht man Wasserstoff, der<br />

mithilfe von Biomethan, Wind- oder Solarstrom-Elektrolyse<br />

gewonnen wird. Die Förderung kann noch bis Ende <strong>2023</strong><br />

über das Heizungssanierungsprogramm der Bundesregierung<br />

beantragt werden. Aber Achtung: Die Gasheizung sollte noch<br />

in diesem Jahr ausgetauscht werden. Denn ab 2024 muss die<br />

Heizenergie um bis zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien<br />

kommen. Bei einer Gasheizung, die „H2-ready“ ist, liegt der<br />

Wert allerdings nur bei maximal 30 Prozent.<br />

WANN WIRD ERDGAS DURCH WASSERSTOFF ERSETZT?<br />

Ein genauer Zeitpunkt ist noch nicht festgelegt. Allerdings hat<br />

die Europäische Union beschlossen, dass bis 2050 das Gasnetz<br />

dekarbonisiert werden soll. Das bedeutet, dass bis dahin Wasserstoff<br />

den fossilen Energieträger Erdgas ersetzen soll, erklärt<br />

die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung<br />

(BAM). Ob und wann das Ziel erreicht wird, ist aktuell jedoch<br />

noch nicht bekannt. Denn momentan ist die Herstellung von<br />

Wasserstoff noch sehr energieaufwendig, sodass sich der vollständige<br />

Umstieg nicht rentiert. Vor allem dann nicht, wenn<br />

es sich um grünen Wasserstoff handeln soll, der vollständig<br />

mit Ökostrom erzeugt wurde.<br />

Bekannt ist jedoch, dass ein Großteil der Gasnetze und -speicher<br />

in Deutschland auch für Wasserstoff genutzt werden<br />

kann. Es gibt jedoch noch ein Problem: Wasserstoff ist sehr<br />

leicht entflammbar. Somit stellt der Betrieb einer Heizung, die<br />

ausschließlich mit Wasserstoff betrieben wird, eine gewisse<br />

Gefahr dar.<br />

IST WASSERSTOFF BILLIGER ALS ERDGAS?<br />

Die Gaspreise liegen aufgrund der Gaspreisbremse bei<br />

12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die Gaspreise können<br />

jedoch nach dem Auslaufen der Gaspreisbremse und aufgrund<br />

der CO 2<br />

-Bepreisung in den kommenden fünf bis zehn<br />

Jahren deutlich ansteigen. Nicht zuletzt, um die Klimaziele<br />

der Ampelregierung einzuhalten, könnten sie noch höher<br />

besteuert werden. Für 2024 gehen Experten allerdings erst<br />

noch von einem sinkenden Gaspreis aufgrund der guten<br />

Gasspeicherfüllstände und der neuen LNG-Terminals aus.<br />

Die Preisentwicklung beim Wasserstoff könnte hingegen<br />

anders verlaufen. Grüner Wasserstoff kostet teilweise bis zu<br />

16 Cent/kWh. Er könnte jedoch noch günstiger werden: Der<br />

Wissenschaftliche Dienst im Deutschen Bundestag geht davon<br />

aus, dass die Produktionskosten für grünen Wasserstoff im<br />

Jahr 2<strong>03</strong>0 bei etwa 12 Cent/kWh und im Jahr 2050 bei etwa<br />

9 Cent/kWh liegen werden. Wasserstoff könnte demnach<br />

günstiger sein als Erdgas. Mit in die Berechnung eingeflossen<br />

ist jedoch auch die CO 2<br />

-Bepreisung, die für Erdgas, aber nicht<br />

für grünen Wasserstoff anfallen würde. Das Fraunhofer-Institut<br />

geht bei der Preisentwicklung für Wasserstoff von noch<br />

einer schnelleren Kostensenkung aus. Demnach könnte schon<br />

2045 die Neun-Cent-Marke unterschritten werden.<br />

STRENGERE GRENZWERTE: DIESE KAMINÖFEN<br />

MÜSSEN BALD STILLGELEGT WERDEN<br />

Aufgrund hoher Emissionen müssen alte Kaminöfen bis 2025<br />

umgerüstet oder stillgelegt werden. Eine umweltfreundliche<br />

Alternative ist das Heizen mit Pellets. Besitzer von alten Holzöfen<br />

sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis Ende 2024 in die<br />

Jahre gekommene Anlagen nachzurüsten, auszutauschen<br />

oder stillzulegen. Grund dafür ist die Umweltbelastung durch<br />

den erhöhten Schadstoffausstoß, der beim Heizen mit Holz<br />

entsteht.<br />

In einem Stufenplan wurden Verbraucher in den vergangenen<br />

Jahren sukzessive dazu aufgefordert, ihre Öfen umweltfreundlich<br />

umzubauen. Der nächste Stichtag ist der 31.12.2024. Holzöfen,<br />

die zwischen dem 1.1.1995 und 21.3.2010 hergestellt<br />

wurden, dürfen ab 2025 nicht mehr ohne Nachrüstung genutzt<br />

werden. Findet sich auf der Modellbeschreibung des<br />

Ofens nicht das Alter der Anlage, muss durch den Schornsteinfeger<br />

oder den Hersteller bescheinigt werden, dass das<br />

Ofenmodell die strengeren Schadstoffgrenzen einhält.<br />

Ein großer Vorteil der Pelletheizung ist die Bedienung:<br />

„Pelletkaminöfen heizen automatisch und lassen sich digital<br />

steuern. Da die Pellets von allein nachrutschen, das ständige<br />

Nachlegen von Holz entfällt und nur wenig Asche entsteht, ist<br />

das Heizen ausgesprochen komfortabel“, heißt es in einer<br />

Pressemitteilung des Deutschen Pelletinstituts (DEPI).<br />

Vorteile gegenüber Scheitholz seien außerdem niedrige Staubemissionen,<br />

eine hohe Effizienz sowie ein sinkender Brennstoffverbrauch.<br />

Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte sich<br />

rechtzeitig informieren. Angesichts des Handwerkermangels<br />

und möglicher Lieferengpässe könne es laut DEPI zu längeren<br />

Wartezeiten kommen.<br />

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG VOM BUND<br />

Auch von Seiten des Bundes wird der Umstieg auf einen<br />

Pelletofen unterstützt. Im Rahmen einer Bundesförderung für<br />

effizientere Gebäude wird die Anschaffung vom Bundesamt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanziell unterstützt.<br />

Hintergrund ist unter anderem, dass Pellets dazu beitragen,<br />

den Energiesektor in Deutschland unabhängiger zu gestalten,<br />

sodass in Zukunft statt mit importiertem Gas und Öl mehr<br />

mit regional verfügbarem Holz geheizt wird. Als umweltfreundlichere<br />

Heizmethode sind Pellets außerdem ein wichtiger<br />

Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Klimaziele.<br />

SOLLTE MAN DIE GASHEIZUNG JETZT UMRÜSTEN?<br />

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt<br />

unter anderem von dem Alter der bereits vorhandenen Gasheizung<br />

ab. Für neue Gasheizungen liegt die Betriebsdauer<br />

zwischen zehn und 20 Jahren. Bis dahin könnte die Entwicklung<br />

von wasserstoffbetriebenen Heizungen bereits stark vorangeschritten<br />

sein. Es kann sich also lohnen, mit dem Austausch<br />

noch etwas zu warten. Wer das nicht möchte, sollte aus<br />

oben genannten Gründen hingegen schnell handeln. Wer<br />

nicht warten möchte, sollte auf Modelle setzen, die auch einen<br />

100-prozentigen Wasserstoffbetrieb ermöglichen, wie beispielsweise<br />

die Heizungen von BDR Thermea (Remeha) oder<br />

Viessmann.<br />

MIETERHÖHUNG DURCH WÄRMEPUMPEN<br />

Was Mieter in dem Zusammenhang noch wissen sollten:<br />

Tauscht der Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe<br />

aus, so ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt (§ 71o<br />

GEG). Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um eine Modernisierungsmaßnahme.<br />

Wichtig ist, dass die Jahresarbeitszahl<br />

der Wärmepumpe über 2,5 liegt, heißt es.<br />

WARUM GIBT ES KRITIK?<br />

Es steht die Befürchtung im Raum, dass hohe Sanierungskosten<br />

auf viele Hausbesitzer zukommen könnten. „Wir können<br />

die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas<br />

Häuschen abwälzen“, kritisiert etwa der CDU-Europaabgeordnete<br />

Dennis Radtke. Die Grünen-Parlamentarierin Jutta<br />

Paulus betont hingegen, Ziel sei es, den Energieverbrauch von<br />

Gebäuden deutlich zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher zu schonen.<br />

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai<br />

Warnecke, warnt vor einem dramatischen Wertverlust gerade<br />

bei älteren Gebäuden. Die EU-Kommission weist wiederum<br />

darauf hin, dass sich Renovierungen durch weniger Energieverbrauch<br />

auf lange Sicht auszahlten.<br />

Der Textbeitrag zeigt: Sollten sich die Parteien dennoch einigen,<br />

bleiben immer noch so viele Fragen offen, die erst in den<br />

nächsten Monaten beantwortet werden können:<br />

1) Prüfung durch Städte und Kommunen, ob die Anwohner<br />

an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Was<br />

nutzt der Kauf einer Wärmepumpe, wenn der Bürger dann<br />

ein Jahr später erfährt, er wird an dieses Netz angeschlossen.<br />

50.000 Euro futsch.<br />

2) In vielen Altbauten ist der Einbau von Wärmepumpen gar<br />

nicht möglich, da die alten Stromleitungen dieser Belastung<br />

nicht standhalten können. Was dann?<br />

3) Die entsprechenden Förderungen für die Mittelschicht,<br />

nicht für die Menschen in Villen.<br />

4) Am 5.6.23 in der FAZ: Ein Fachgremium fordert, auch Pelletheizungen<br />

abzuschaffen, zu viel CO 2<br />

etc. Bislang wurde diese<br />

Methode als umweltfreundlich eingestuft.<br />

5) Rechtliche Überprüfung, warum öffentliche Gebäude erstmals<br />

vorne ausbleiben und nur private Mieter und Eigentümer<br />

zur Erneuerung gezwungen werden. Normalerweise geht<br />

das umgekehrt.<br />

<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

50<br />

Foto: BMWK / Dominik Butzmann<br />

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WÄRMEPUMPE<br />

IM ALTBAU<br />

Für den Betrieb der Wärmepumpe ist elektrische Energie notwendig.<br />

Optimistisch sind die Hersteller von Wärmepumpen,<br />

die ihren Produkten eine hohe Effizienz bescheinigen. Für<br />

eine Kilowattstunde Strom erhielte man drei bis fünf Kilowattstunden<br />

Heizenergie, so ihre Überzeugung. Bauherrenberater<br />

Thomas Weber ist hier vorsichtiger: „Diese Berechnungen<br />

basieren meist auf idealen Voraussetzungen – es kommt,<br />

wie immer beim Bauen, hier auf die individuellen Gegebenheiten<br />

an. Dazu kommt bei den Wärmepumpen, die die Luft<br />

nutzen, übrigens ein Thema hinzu, das viele nicht bedenken:<br />

Geräuschlos arbeiten diese Maschinen leider nicht und es gibt<br />

bereits klare Vorschriften, was die Abstandsflächen zu den<br />

Nachbarn angeht. Das kann das Projekt des Einbaus der Technik<br />

schon sehr erschweren. Der Aufbau im Keller des Hauses<br />

kann da ein Ausweg sein. In jedem Fall sollte das von unabhängigen<br />

Fachleuten, die keine Technik verkaufen, zuvor geprüft<br />

werden“, warnt Weber.<br />

In vielen bestehenden Wohngebäuden stellt sich die Frage<br />

nach der Effizienz der Wärmepumpentechnik. Denn die<br />

Wärmepumpen liefern mit meist um die 35 Grad vergleichsweise<br />

niedrige Heiztemperaturen, die idealerweise mit trägen<br />

Heizsystemen wie Fußboden- oder Wandheizungen verteilt<br />

wird. Die herkömmliche öl- oder gasbetriebene Brennwertheizung<br />

hingegen produziert um die 65 Grad heißes Wasser<br />

zum Heizen. Sicher kann man auch hier eine Wärmepumpe<br />

einsetzen – doch ist mit horrenden Stromkosten zu rechnen.<br />

Also muss die Bausubstanz ertüchtigt werden. Dämmen, Fenster<br />

erneuern, Leitungen isolieren – die Liste möglicher und<br />

notwendiger Maßnahmen ist lang, wenn der Altbau fit für die<br />

umweltfreundliche Technik gemacht werden soll. „Hier ist ein<br />

umfassendes Konzept und eine gute Planung unverzichtbar“,<br />

rät Bauexperte Thomas Weber (VPB) und warnt vor voreiligen<br />

Schritten: „Bei umfassenden Maßnahmen sollte nicht an<br />

der Planung und vor allem auch nicht an den notwendigen<br />

Kontrollen durch unabhängige Experten gespart werden.“<br />

Die Modernisierung einer alten Heizungsanlage zu einer<br />

Wärmepumpe sei im Altbau jederzeit möglich, heißt es beim<br />

Bundesverband Wärmepumpe. Dabei seien Fußbodenheizungen<br />

kein Muss. Meist reiche auch der Austausch zu größeren<br />

Heizkörpern oder eine Kombination aus alten Heizkörpern<br />

und neuen Flächenheizungen.<br />

„WÄRMEPUMPEN ARBEITEN<br />

AUCH IM BESTAND EFFIZIENT“<br />

„Hartnäckig halten sich Vorurteile, Wärmepumpen seien nur in<br />

Verbindung mit einer Fußbodenheizung oder einer Modernisierung<br />

des Gebäudes sinnvoll. Das ist falsch, effiziente Wärmepumpen<br />

sind in der Lage, Vorlauftemperaturen von 55 Grad oder<br />

sogar 65 Grad bereitzustellen“, unterstreicht Henning Schulz vom<br />

Hersteller Stiebel Eltron. Somit könnten bestehende Heizkörper<br />

in der Regel problemlos weiter genutzt werden. Unter Umstän-<br />

Wärmepumpen machen dann Sinn, wenn sie von vornherein in einen Neubau<br />

mit Fußbodenheizung eingeplant werden. Im Altbau funktioniert das nicht.<br />

So lautet die landläufige Meinung. Stimmt die? Nicht ganz, wie folgender<br />

Bericht zeigt. Wenn entsprechende Punkte beachtet werden, arbeitet eine<br />

Wärmepumpe auch in älteren Bestandsgebäuden effizient.<br />

Die Wärmepumpe, so erläutert Dipl.-Ing. Thomas Weber,<br />

Bauherrenberater im Verband Privater Bauherren (VPB),<br />

funktioniert ähnlich wie ein Kühlschrank – nur eben umgekehrt.<br />

Sie besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: Die Wärmequellenanlage<br />

entzieht entweder dem Boden, dem Grundwasser<br />

oder der Luft die Wärme. Die eigentliche Wärmepumpe<br />

macht die gewonnene Wärme nutzbar und das Wärmeverteilund<br />

Speichersystem, der Name verrät es, sorgt für die Verteilung<br />

und Speicherung. Wärmepumpen nutzen ein Kältemittel,<br />

das bereits bei sehr geringen Temperaturen verdampft. Die<br />

hierfür notwendige Energie holt sich die Anlage aus der Umwelt.<br />

Die Wärmepumpe verdichtet die gewonnene Energie, bis<br />

die gewünschte Heiztemperatur erreicht wird. Nun wird die<br />

Wärme abgegeben – das Kältemittel kühlt ab und wird flüssig.<br />

Der Kreislauf beginnt von neuem.<br />

Eine effiziente Wärmedämmung<br />

schafft die<br />

Voraussetzung für einen<br />

sparsamen und umweltfreundlichen<br />

Betrieb von<br />

Wärmepumpen in älteren<br />

Gebäuden.<br />

52<br />

Foto: Tomasz Zajda – www.stock.adobe.com<br />

Foto: djd/Sto<br />

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den lohnt es sich, einzelne Heizkörper auszutauschen. Auch das<br />

Vorurteil, dass Wärmepumpen im Bestand häufig ineffizient arbeiten<br />

würden, treffe nicht zu, so Schulz weiter: „Das Fraunhofer<br />

Institut für Solare Energiesysteme ISE konnte dies in einer Untersuchung<br />

widerlegen.“ Die Luftwärmepumpen im Bestandsgebäude<br />

erreichten im Test eine durchschnittliche Jahresarbeitszahl<br />

von 3,1 – aus einer Kilowattstunde Strom wurden also 3,1 Kilowattstunden<br />

Wärmeenergie.<br />

Allerdings weist auch Stiebel Eltron darauf hin: Das Fachhandwerk<br />

ist im Moment stark ausgelastet, die Produktionskapazitäten<br />

sind nicht endlos. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig<br />

gemeinsam mit dem Handwerker abzustimmen, wann<br />

ein Umbau erfolgen kann – gegebenenfalls auch erst nach der<br />

nächsten Heizperiode.<br />

BAUJAHR DES EIGENHEIMS EIN WICHTIGER FAKTOR<br />

Ist das eigene Zuhause bereits geeignet für den Umstieg, oder<br />

welche Voraussetzungen sind vorher zu schaffen, damit eine<br />

Wärmepumpe sparsam und kostengünstig arbeiten kann? Mit<br />

dieser Frage beschäftigen sich aktuell viele Immobilieneigentümer.<br />

Ein wichtiger Faktor ist dabei das Baujahr des Eigenheims.<br />

Die Faustformel lautet: Je jünger das Haus, desto besser<br />

ist auch seine energetische Effizienz – und umso niedriger<br />

kann die Vorlauftemperatur beim Betrieb einer Wärmepumpe<br />

eingestellt werden.<br />

Allerdings sind von den rund 19 Millionen Wohngebäuden<br />

in Deutschland fast 17 Millionen vor dem Jahr 2000 errichtet<br />

worden, sie weisen laut Gebäudereport der Deutschen<br />

Energie-Agentur (dena) noch einen überdurchschnittlichen<br />

Energiebedarf auf. „Der reine Austausch der Heizungsanlage<br />

zu einer Wärmepumpe macht in vielen Altbauten keinen<br />

Sinn. Die notwendige Vorlauftemperatur wäre zu hoch, entsprechend<br />

ineffizient würde die Wärmepumpe arbeiten“, erklärt<br />

Sto-Experte Dirk Herrmann. Als ersten Schritt vor der<br />

Heizungsmodernisierung empfiehlt er daher, das Zuhause für<br />

den Niedertemperatur-Betrieb der Wärmepumpe vorzubereiten:<br />

„Eine effektive Wärmedämmung der Fassade schafft die<br />

Voraussetzung dafür“, so Herrmann weiter.<br />

ERST WÄRMEDÄMMUNG, DANN WÄRMEPUMPE<br />

Dies bestätigt eine aktuelle Studie, an der das Forschungsinstitut<br />

für Wärmeschutz und das Institut für Energie- und Umweltforschung<br />

mitgewirkt haben. Demnach ist für den sparsamen<br />

Betrieb einer Wärmepumpe eine Vorlauftemperatur von<br />

bis zu höchstens 40 Grad Celsius anzustreben. Ein sorgloses<br />

Einbauen von Wärmepumpen in ungeeignete Gebäude hingegen<br />

zieht nicht nur hohe laufende Kosten nach sich, sondern<br />

belastet auch die Stromerzeugung, die Stromnetze und<br />

die Umwelt. Energieberater begleiten Hauseigentümer, die ihr<br />

Gebäude für den Umstieg auf eine Wärmepumpe vorbereiten<br />

wollen. Unter www.wohnwert-steigern.de etwa finden sich<br />

Ansprechpartner vor Ort sowie die Möglichkeit, mit wenigen<br />

Eingaben das persönliche Einsparpotenzial zu berechnen. Im<br />

individuellen Sanierungsfahrplan, der aus der Energieberatung<br />

resultiert, stellt die Dämmung der Fassade meist den ersten<br />

Schritt dar. Danach können Hausbesitzer beim nächsten<br />

Heizungstausch einfach auf eine Wärmepumpe umsteigen.<br />

KOSTEN EINER FASSADENDÄMMUNG<br />

Die Preise fürs Haus dämmen liegen laut dem Internetportal<br />

werkstatt-magazin.de bei ca. 75 – 200 € pro m² (je nach<br />

Art der Dämmung). Oft über die Hälfte der Kosten fürs Haus<br />

dämmen fallen für das Gerüst und das Material an, sodass es<br />

sich lohnt, die Dämmung bei einer anstehenden Fassadensanierung<br />

gleich mit in Anspruch zu nehmen, um die Kosten<br />

fürs Hausdämmen so gering wie möglich zu halten. Bei einem<br />

Einfamilienhaus mit 140 Quadratmeter kommt man so auf ca.<br />

13.700 €. Auch dafür gibt es Zuschüsse bis zu 20 Prozent der<br />

Kosten.<br />

WIE HOCH SIND DIE ANSCHAFFUNGSKOSTEN<br />

UND WIRD DER EINBAU STAATLICH GEFÖRDERT?<br />

Die Anschaffung einer Wärmepumpe kostet zwei- bis dreimal<br />

so viel wie der Einbau einer Gasheizung – wegen der zusätzlichen<br />

Planungsleistungen, des erhöhten Installationsaufwands<br />

und der insgesamt teuren Technik. „Gut zu wissen: Die Installation<br />

einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden wird derzeit<br />

mit bis zu 35 Prozent der Investitionskosten staatlich gefördert“,<br />

so Pascal Zug (EWE). Dazu muss man beim Bundesamt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Förderantrag<br />

einreichen.<br />

Für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen müssen Bürgerinnen<br />

und Bürger nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums<br />

bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro in<br />

die Hand nehmen. Das geht aus einem unlängst veröffentlichten<br />

Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz hervor.<br />

Dem stünden über eine Betriebszeit der Heizung von 18 Jahren<br />

zugleich Einsparungen in Höhe von rund 11 Milliarden<br />

Euro gegenüber, rechnet das Ministerium. Die Einsparungen<br />

kommen unter anderem zustande, weil Öl und Erdgas in den<br />

kommenden Jahren deutlich teurer werden.<br />

Beispielrechnung: Laut dem Internetportal gruenes-haus<br />

kostet die Nachrüstung einer Luftwärmepumpe im Altbau zwischen<br />

10.000 und 19.000 Euro. Die Anschaffungspreise liegen<br />

zwischen 8.000 und 16.000 € und erfordern Installationskosten<br />

von 2.000 bis 3.000 €. Dazu kommen die Betriebskosten in<br />

Höhe von durchschnittlich 700 und 2.000 € pro Jahr. Außerdem<br />

sollte die Anlage einmal im Jahr überprüft werden, was etwa<br />

100 bis 200 € an Wartungskosten verursacht. Ein Zuschuss des<br />

Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim<br />

Austausch einer Heizungsanlage deckt mindestens 25 Prozent<br />

der Kosten. Luftwärmepumpen lohnen sich aufgrund ihrer geringen<br />

Betriebskosten und werden beim Ersatz von Öl-, Kohleoder<br />

Gasheizungen mit bis zu 40 Prozent gefördert. <br />

kg/vpb/djd<br />

LUFTWÄRMEPUMPE IM ALTBAU AUCH OHNE FUSSBODENHEIZUNG?<br />

Wärmepumpen mit Fußbodenheizung sind eine perfekte<br />

Kombination für effizientes Heizen. Moderne Luftwärmepumpen<br />

können aber auch ohne Fußbodenheizung eingesetzt<br />

werden, so zumindest sagen es die Experten von<br />

gruenes-haus.de. Bei erhöhten Vorlauftemperaturen für<br />

alternative Heizkörper wird dann allerdings mehr Strom<br />

verbraucht.<br />

Wärmepumpen mit Heizkörpern sind immer noch eine<br />

sinnvolle Option, wenn ihre Abmessungen proportional zur<br />

Raumgröße sind. Größere Heizkörper sorgen für einen<br />

höheren Wirkungsgrad der Wärmepumpe, eine niedrigere<br />

Auch im Altbau ermöglichen Wärmepumpen ein zukunftssicheres und umweltfreundliches Heizen.<br />

Vorlauftemperatur und eine höhere Effizienz. Sollten sich<br />

die vorhandenen Heizkörper als zu klein erweisen, können<br />

diese meist ohne großen Aufwand ausgetauscht werden,<br />

und das oft zu geringeren Kosten als beim Einbau einer<br />

komplett neuen Fußbodenheizung.<br />

Die Umrüstung auf moderne Heizkörper kann die Heizleistung<br />

erhöhen oder die Vorlauftemperatur um bis zu 10 °C<br />

senken, und das bei gleichem Platzbedarf. In Kombination<br />

mit einer Luftwärmepumpe eignen sich Plattenheizkörper<br />

und Niedrigtemperatur-Heizkörper besonders gut.<br />

54<br />

Foto: Robert Poorten – www.stock.adobe.com<br />

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Im Sommer <strong>2023</strong> dreht sich in <strong>Stuttgart</strong> alles um nachhaltige Stadtentwicklung. Zahlreiche<br />

Veranstaltungen setzen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und Lebensqualität auseinander.<br />

Die Urban Future Konferenz (#UF23) machte vom 21. bis 23. Juni den Anfang.<br />

So lassen sich notwendige Vorarbeiten oder Folgearbeiten<br />

gleich mit einbeziehen und teilweise erhebliche Kosten einsparen.<br />

Als erste Anlaufstelle für die Energieberatung in <strong>Stuttgart</strong> versteht<br />

es sich für uns von selbst, dass wir Gesichtspunkte der<br />

städtischen Wärmeleitplanung bei der Beratung berücksichtigen<br />

und wissen, was in bestimmten Quartieren geplant ist.<br />

Die Wärmepumpe ist grundsätzlich für den Altbau geeignet, braucht aber besondere Randbedingungen.<br />

„IN STUTTGART DIE BESTE FÖRDERLANDSCHAFT<br />

ZWISCHEN HAMBURG UND DEM BODENSEE“<br />

Interview mit Ulrich König,<br />

Geschäftsführer des Energieberatungszentrums <strong>Stuttgart</strong> e. V. (EBZ)<br />

Das Energieberatungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e. V. (EBZ) ist die<br />

lokale Energieagentur in <strong>Stuttgart</strong> und Regionalpartner<br />

der Deutschen Energie-Agentur (dena). Es wurde 1999 gegründet<br />

und gilt als gelungenes Beispiel für die erfolgreiche<br />

Partnerschaft zwischen Verwaltung und privaten Gruppen.<br />

Das EBZ ist ein gemeinnütziger Verein und arbeitet nicht<br />

gewinnorientiert – es finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen,<br />

öffentlichen Zuschüssen, der Projektförderung und<br />

Energiediagnosen.<br />

Herr König, als Geschäftsführer des Energieberatungszentrums<br />

haben Sie derzeit sicherlich viel zu tun …<br />

Das kann man sagen! Die Gaspreiskrise bescherte uns einen<br />

Ausnahmezustand in der Energieberatung. Zeitweise stellten<br />

wir unser elektronisches Kontaktformular ab, damit wir noch<br />

unsere Projektarbeit durchführen konnten. Der Gaspreis ist<br />

durch die Deckelung im Moment kein Schwerpunktthema<br />

mehr, dafür die teilweise chaotische Kommunikation zum<br />

Gebäudeenergiegesetz (GEG). Den Energieberater:innen geht<br />

also die Arbeit nicht aus.<br />

Zu welchen Themen beraten Sie?<br />

Wir beraten ganzheitlich zum Thema Gebäudesanierung.<br />

Unsere Experten beantworten in einem kostenlosen Erstberatungstermin<br />

Einzelfragen zur Technik und zu Förderprogrammen.<br />

Großes Augenmerk legen wir darauf, dass im Anschluss<br />

ein guter Sanierungsfahrplan entwickelt wird. Denn<br />

die Herausforderungen sind groß: Auch wenn zunächst nur<br />

Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen, lohnt sich<br />

die Erarbeitung eines langfristigen Sanierungsgesamtplans.<br />

Wer alles kann mit seinen Anliegen zu Ihnen kommen?<br />

Ist Ihr Verein auch personell darauf eingerichtet?<br />

In der Regel beraten wir alle, die ein Gebäude in <strong>Stuttgart</strong><br />

bewirtschaften. Wir sind zwölf Mitarbeiter:innen und verfügen<br />

über ein großes Netzwerk mit Architekten:innen,<br />

Ingenieure:innen und Handwerker:innen, das uns in unserer<br />

Beratungsleistung unterstützt. Und wir haben gelernt: Wenn<br />

der Energieberater in der Woche zwanzig Mal das gleiche erzählen<br />

muss, läuft etwas falsch. Anfragen wie „Wärmepumpe<br />

im Bestand, wie geht das?“ und zur Photovoltaik – die augenblicklichen<br />

Dauerbrenner in der Beratung – leiten wir auf<br />

Videoveranstaltungen unseres Hauses. So erreichen wir 50 bis<br />

100 Teilnehmer auf einen Schlag und kommen so schneller<br />

vorwärts.<br />

Wie ist aus energetischer Sicht der Zustand der Gebäude<br />

in der Region <strong>Stuttgart</strong>?<br />

Die Stadt <strong>Stuttgart</strong> hat fast die doppelte Sanierungsquote als<br />

der Bundesdurchschnitt. Die Herausforderungen sind dennoch<br />

gewaltig. Will man 2<strong>03</strong>5 die Klimaneutralität erreichen,<br />

brauchen wir die dreifache Schlagzahl als im Augenblick.<br />

Stichwort Energiewende. Bereits seit Januar 2018<br />

unterstützt die Stadt <strong>Stuttgart</strong> den Austausch von alten<br />

Ölheizungen und Kohleöfen gegen Heizanlagen mit<br />

emissionsärmeren, klimafreundlichen Energieträgern.<br />

Wie läuft die Aktion?<br />

Das war fraglos die ganzen Jahre ein Renner, im Moment<br />

ist das Programm so gut wie tot. Logisch, wer trennt sich<br />

im Moment von seiner gut laufenden Ölheizung, wenn nicht<br />

klar ist, welche Rahmenbedingungen der Bund bringen wird?<br />

Das wird sich aber wieder ändern, die Bundesregierung kann<br />

die Novellierung des GEG für den Gebäudebestand nicht<br />

ewig hinauszögern. Und jetzt steht schon fest: Öl hat keinerlei<br />

Zukunftsperspektive. Auch habe ich Verständnis für das<br />

Warten bis die Wärmeleitplanung der Stadt Ende des Jahres<br />

fertig ist. Dann sieht man, wer auf einen Fernwärmeanschluss<br />

bauen kann oder ob die Stadtwerke ein Nahwärmenetz<br />

planen. Das würde ich übrigens jeder Einzelhaus-Lösung<br />

vorziehen.<br />

Ulrich König, Geschäftsführer des Energieberatungszentrums<br />

<strong>Stuttgart</strong> e. V. (EBZ)<br />

Gibt es weitere Förderprogramme in <strong>Stuttgart</strong>?<br />

Und ob! <strong>Stuttgart</strong>er:innen finden die beste Förderlandschaft<br />

vor, die es zwischen Hamburg und dem Bodensee gibt. Das<br />

Energiesparprogramm, die Solaroffensive, das Wärmepumpenprogramm<br />

und vieles mehr (www. stuttgart.de/energie). Und<br />

das Tollste: Alle Programme lassen sich mit den Bundesprogrammen<br />

(BEG) kumulieren. Viele Maßnahmen lassen<br />

sich damit wirtschaftlich darstellen.<br />

Was raten Sie den vielen privaten Hausbesitzern<br />

hinsichtlich der Energiewende allgemein, zum Thema<br />

Wärmepumpe im Besonderen?<br />

Die Zeit drängt: Mit ihrem Einsatz zur energetischen<br />

Sanierung leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Umwelt,<br />

da die Sanierung die CO 2<br />

-Emission ihrer Immobilie<br />

senkt und der Einsatz erneuerbarer Energien erhöht wird.<br />

Nichts überstürzen, wir haben noch etliche Jahre Zeit, das<br />

Effizienzhaus-Niveau zu erreichen, aber auch nichts mehr<br />

auf die lange Bank schieben. Und wenn es jetzt erst der<br />

Sanierungsplan ist, den Hausbesitzer:innen dann Jahr um<br />

Jahr mit dem EBZ abarbeiten.<br />

Die Wärmepumpe ist grundsätzlich für den Altbau geeignet,<br />

braucht aber besondere Randbedingungen. Eine ist, dass die<br />

Vorlauftemperatur 55 Grad nicht überschreitet, auch dann,<br />

wenn es sehr kalt ist. Dazu braucht es keine Fußbodenheizung,<br />

aber vielleicht neue Heizkörper. Das kann man<br />

jetzt vorbereiten (Niedertemperatur-Ready), auch ohne neue<br />

Heizung. Dann würde ich vorher mindestens eine Maßnahme<br />

an der Gebäudehülle umsetzen, z. B. das Dach erneuern,<br />

wenn es nicht schon vor einigen Jahren gemacht wurde.<br />

Und dann sind wir bereit für die Wärmepumpe. So vorzugehen<br />

bringt noch weitere Vorteile: Auf dem Wärmepumpensektor<br />

tut sich noch einiges, die Maschinen werden<br />

leiser und billiger.<br />

<br />

Die Fragen stellte Karl Gutbrod<br />

56<br />

Foto: <strong>Stuttgart</strong> Marketing Werner Dieterich<br />

Foto: Energieberatungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e. V.<br />

57


Sanierung & Energie<br />

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PHOTOVOLTAIK AUF DEM DACH<br />

WIE EIGENER SOLARSTROM FÜR HOHE RENDITEN SORGT<br />

Es ist heutzutage ein großer Traum vieler Menschen, Gutes<br />

zu tun und dabei auch noch Geld zu verdienen. Eine<br />

Möglichkeit bieten Solaranlagen, denn Solarstrom ist nicht<br />

nur gut für unser Klima, mit dem Strom aus Photovoltaikanlagen<br />

lassen sich auch noch Einnahmen erzielen. Und<br />

zwischenzeitlich sieht man solche Anlagen vielerorts auf den<br />

Hausdächern. Hier erfahren Sie, wie Sie damit Geld verdienen<br />

können, welche Modelle sich heute lohnen und was es<br />

alles zu beachten gibt.<br />

Zieht man das Investment in eine Photovoltaikanlage in Betracht,<br />

so stellt sich oftmals die Frage, ob und wenn ja, wie<br />

viel Geld man mit einer Solaranlage verdienen kann. Mit einem<br />

Solar Direktinvestment profitieren Sie von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) festgelegten staatlichen<br />

Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung ist abhängig von Jahr<br />

und Monat der Inbetriebnahme der Solaranlage sowie der<br />

Größe der PV-Anlage.<br />

Doch es gibt nicht nur die staatliche Mindestvergütung des<br />

eingespeisten Stroms, sondern Sie können auch von der hohen<br />

Vergütung aus der Direktvermarktung profitieren, wenn<br />

Sie den Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Der Monatsmarktwert<br />

Solar hat im Sommer 2022 Rekordwerte erreicht,<br />

so dass Geld verdienen mit Solaranlagen nicht nur<br />

nachhaltig, sondern auch lukrativ ist. Dabei ist eine Solaranlage<br />

nicht nur wartungsarm, sondern auch langlebig und<br />

kann bis zu 40 Jahre betrieben werden.<br />

Und auch als Verpächter von Dachflächen oder Vermieter<br />

von Freiflächen können Sie mit Photovoltaik Geld verdienen.<br />

Indem Sie Ihre Fläche einem Investor zur Verfügung<br />

stellen, erhalten Sie Miet- bzw. Pachteinnahmen und profitieren<br />

als Dachflächenverpächter gegebenenfalls von einer<br />

kostenlosen Dachsanierung.<br />

WER KANN MIT PHOTOVOLTAIK GELD VERDIENEN?<br />

Dachflächenbesitzer: Wenn Sie über eine Dachfläche ab 1.000<br />

m² Größe verfügen, dann bietet sich Ihnen die lukrative Möglichkeit,<br />

eben diese Dachfläche zu verpachten. Mit der Verpachtung<br />

der Dachfläche (z. B. an Solar Direktinvest) geht<br />

nicht nur ggf. eine kostenlose Sanierung des Daches einher,<br />

sondern Sie erhalten auf Wunsch im Voraus eine Einmalzahlung<br />

für 20 Jahre, welche bis zu 100.000 € betragen kann. Zudem<br />

müssen Sie sich nach der Verpachtung des Daches in<br />

Bezug auf die PV-Anlage um nichts mehr kümmern.<br />

Grundstückseigentümer: Möchten Sie mit Photovoltaik Geld<br />

verdienen und besitzen eine Freifläche von mindestens<br />

einem Hektar? Dann können Sie diese Freifläche unkompliziert<br />

und gewinnbringend verpachten. Wenn Sie Ihre<br />

Freifläche verpachten, profitieren Sie von einer jährlichen<br />

Zahlung (i. d. R. bis zu 3.000 € pro Hektar). Dabei stellt der<br />

Betreiber die Fläche zur Verfügung.<br />

Eigenverbrauch: Sie besitzen selbst eine große Dachfläche von<br />

mind. 800 m²? Dann können Sie auf dieser Fläche eine Photovoltaikanlage<br />

installieren lassen! Indem Sie die Anlage selbst<br />

nutzen und den durch die PV-Anlage erzeugten Strom selbst<br />

verbrauchen, können Sie sich ein Stück weit unabhängiger<br />

vom öffentlichen Stromnetz machen – und dabei Geld sparen.<br />

Mit einer eigenen Anlage profitieren Sie zudem von der<br />

Langlebigkeit der Photovoltaik, denn eine PV-Anlage kann<br />

bis zu 40 Jahre lang Strom erzeugen.<br />

Investoren: Nicht nur Sie können mit einem Solar Direktinvestment<br />

Steuern sparen, sondern Sie profitieren zudem von den<br />

hohen Renditen. Mit der staatlich garantierten Vergütung<br />

durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Sie<br />

bei Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz nicht nur die<br />

ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme eine festgelegte Mindestvergütung,<br />

sondern Sie profitieren durch eine Direktvermarktung<br />

des Solarstroms vom Monatsmarktwert Solar. Eine<br />

Rendite von ca. 6,5 % pro Jahr ist Ihnen sicher, bei Direktvermarktung<br />

kann eine Rendite im zweistelligen Bereich möglich<br />

sein. Somit ist Geld verdienen mit Solaranlagen lukrativ<br />

und sicher – ganz ohne eigenes Dach!<br />

PHOTOVOLTAIK HAT VIELE KENNZAHLEN<br />

UND BERECHNUNGSGRÖSSEN<br />

Damit die Anlage auch tatsächlich Geld bringt, müssen ein<br />

paar Dinge beachtet werden. Die wichtigsten Punkte, die es zu<br />

beachten gilt:<br />

- Der Kaufpreis: Dieser sollte immer auf das kWp (Kilowattpeak)<br />

runtergebrochen werden. Nur so hat man eine objektive<br />

Größe<br />

- Der Ertrag der Anlage in kWh (Kilowatt Stunden) pro kWp<br />

- Die garantierte Einspeisevergütung pro kWh<br />

- Die Pachtzahlung bzw. Dachsanierungskosten<br />

- Die laufenden festen Kosten, wie z. B. Versicherung,<br />

Wartung und Steuern.<br />

Um die jährliche Einspeisevergütung zu berechnen und erkennen<br />

zu können, welche Einnahmen die Anlage generiert,<br />

müssen die kWh/kWp herangezogen werden. Beispiel: Hat<br />

die Anlage beispielsweise 300 kWp und 950 kWh Ertrag, multipliziert<br />

man ganz einfach beide Werte, um auf die jährliche<br />

kWh-Produktion zu kommen. In diesem Beispiel wären es<br />

285.000 kWh. Um diesen Wert besser einschätzen zu können<br />

muss man wissen, dass 300 kWp im unteren Mittelfeld der<br />

gängigen Anlagengrößen liegt und ein Vier-Personen-Haushalt<br />

im Durchschnitt ca. 4.000 kWh Jahresverbrauch hat.<br />

Hat man errechnet, wie viel kWh die Photovoltaik-Anlage im<br />

Jahr produziert, multipliziert man diesen Wert mit der Einspeisevergütung<br />

je kWh. Einspeisevergütung in Cent mal die<br />

Gesamt-kWh der Anlage ergeben die jährlichen Einnahmen<br />

vor Kosten. 950 kWh Ertrag sind somit ein guter Wert. 900<br />

kWh sollten in jedem Fall nicht unterschritten werden, damit<br />

Sie mit der Anlage auch wirklich Geld verdienen.<br />

PACHT UND/ODER SANIERUNGSKOSTEN<br />

UNBEDINGT BEACHTEN<br />

Pachtzins oder Sanierungskosten stellen jeweils einen nicht<br />

unerheblichen Kostenfaktor dar. Somit ist es besonders wichtig,<br />

dass diese Kosten bereits im Kaufpreis enthalten sind und<br />

nicht noch hinzukommen. Sollte man eine Solaranlage für unter<br />

950,00 €/kWp gefunden haben, wäre diese völlig überteuert,<br />

falls die Pacht noch hinzukommt oder Sanierungskosten<br />

anfallen. Nur wenn alles für die ersten 20 Jahre inkludiert ist,<br />

handelt es sich um einen guten Preis. Vorausgesetzt, der Ertrag<br />

liegt über 900 kWh/kWp. Achten Sie entsprechend darauf,<br />

dass es sich um einen echten „All-Inklusive-Preis“ handelt.<br />

Nicht zu vernachlässigen sind auch die laufenden festen Kosten<br />

einer Photovoltaik-Anlage. Die Versicherung sollte nicht<br />

zu viel kosten. Der Wartungsvertrag der Anlage sollte ebenfalls<br />

nicht zu teuer sein. Darüber hinaus gibt es selten auch<br />

Photovoltaik-Investments, wo die Pacht laufend gezahlt wird<br />

und somit nicht bereits mit dem Kaufpreis abgegolten ist.<br />

Hier muss der Kaufpreis günstiger sein! Des Weiteren fallen<br />

auf die Einnahmen durch den Verkauf von Strom auch Steuern<br />

an, die je nach persönlicher Situation und ggf. anfänglich<br />

genutztem Steuervorteil unterschiedlich ins Gewicht fallen<br />

können. Es sollte sowohl der Überschuss von Einnahmen und<br />

Kosten vor Steuern als auch nach Steuern errechnet werden.<br />

Lassen Sie sich die Kosten aufzeigen und berücksichtigen Sie<br />

die Steuern! Für alle genannten Werte gibt es geeignete Berechnungstools,<br />

mit deren Hilfe man eine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

erstellen kann.<br />

5 Punkte, worauf Sie also achten sollten, damit eine Investition<br />

in Photovoltaik auf soliden Beinen steht:<br />

- Berechnen Sie den zu erwartenden Ertrag. 900 kWh sollten<br />

dabei nicht unterschritten werden.<br />

- Achten Sie auf die Rendite: Eine Photovoltaik-Anlage sollte<br />

vor Kosten zwischen 6,8 % und 7 % Ertrag p.a. schaffen.<br />

- Prüfen Sie eventuelle Kosten für Pacht oder Sanierung. Die<br />

ersten 20 Jahre sollten im Kaufpreis bereits inkludiert sein.<br />

- Wartungsvertrag und Versicherung sollten ein sinnvoller,<br />

jedoch kein überteuerter Kostenpunkt sein.<br />

- Errechnen Sie den Gesamtertrag nach Kosten vor, als auch<br />

nach Steuern, um den Überblick zu behalten.<br />

CROWDINVESTMENTS IN SOLARPROJEKTE<br />

Wer persönlich weder als Nutzer noch als Verpächter mit der<br />

Technologie zu tun haben möchte, sich aber trotzdem einbringen<br />

möchte und Gewinn daraus ziehen will, für den sind<br />

Crowdinvestments in Solarprojekte eine Alternative. Das<br />

Prinzip folgt dem Sprichwort „Kleinvieh macht auch Mist“ –<br />

und das ist nicht despektierlich gemeint. Vielmehr finden sich<br />

über entsprechende Plattformen zahlreiche Menschen zusammen,<br />

die einen kleinen Betrag dazu beisteuern, dass am<br />

Ende ein großes beziehungsweise kostenintensives Projekt<br />

umgesetzt werden kann.<br />

Der Vorteil daran ist, dass man auch mit kleinen Summen – je<br />

nach Projektausschreibung mitunter schon ab 50 Euro aufwärts<br />

– Erträge erzielen kann. Zudem kann man auf diese<br />

Weise dazu beitragen, dass beispielsweise große Solarparks<br />

oder Entwicklungsprojekte gebaut werden können. Läuft alles<br />

wie geplant, ist eine feste Verzinsung und eine Rendite im einstelligen<br />

Prozentbereich über mehrere Jahre möglich. Aller-<br />

58 Foto: anatoliy_gleb – www.stock.adobe.com<br />

59


Sanierung & Energie<br />

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60<br />

In Solarfonds finden sich Anleger zusammen, die gemeinsam große<br />

Solarprojekte, etwa einen Solarpark, realisieren möchten.<br />

dings, und das ist der Nachteil, läuft nicht immer alles wie<br />

geplant. Wenn es sich um einen unseriösen Anbieter handelt<br />

oder das Projekt aus verschiedensten Gründen am Ende trotz<br />

hoher Anfangskosten nicht umgesetzt werden kann, ist im<br />

schlimmsten Fall die Investition verloren.<br />

Häufig sind die Vertragsgrundlagen so gestaltet, dass Anleger<br />

im Insolvenzfall erst dann Geld sehen, wenn alle anderen<br />

Gläubiger befriedigt sind. In der Praxis heißt das oft, dass sie<br />

fast oder ganz leer ausgehen. Wer sich für Crowdinvesting interessiert,<br />

sollte also genau verstehen, was er macht und sein<br />

Risiko streuen. Außerdem ist es wichtig, die Anbieter gründlich<br />

auf ihre Seriosität hin zu prüfen.<br />

DIREKTINVESTITION IN<br />

(GROSSE) SOLARANLAGEN UND -PARKS<br />

Während es beim Crowdinvestment in der Regel um den Aufbau<br />

und Betrieb neuer Solaranlagen geht, kann man auch direkt<br />

in bereits gebaute und länger bestehende Anlagen oder<br />

gar in gesamte laufende Solarparks investieren. Ein gewichtiger<br />

Vorteil ist, dass man bei diesen Projekten bereits eine ganze<br />

Menge an Kennzahlen hat, die Auskunft über die Leistungsfähigkeit<br />

und den tatsächlich möglichen Ertrag der Anlage<br />

beziehungsweise der Anlagen geben. Das macht das Risiko<br />

der Investition berechenbarer und verringert die Gefahr,<br />

Schiffbruch mit der Investition zu erleiden. Hinzu kommt,<br />

dass ältere Photovoltaik-Anlagen noch von einer relativ hohen<br />

Einspeisevergütung profitieren, die Neuanlagen längst<br />

nicht mehr bekommen.<br />

Nachteilig ist, dass trotzdem eine höhere Summe als beispielsweise<br />

bei Schwarmprojekten investiert werden muss. Denn<br />

auch gebrauchte Solaranlagen haben immer noch ihren Anlagewert<br />

und bieten mitunter sehr guten Ertrag, der beim Kauf<br />

eingepreist werden muss. Zu beachten ist außerdem, dass<br />

man (Mit-)Eigentümer der Anlage wird – mit allen Rechten,<br />

aber auch Verpflichtungen. Dazu zählen beispielsweise Kosten<br />

wie die Wartung der Anlage, die in die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

mit einbezogen werden müssen.<br />

Foto: evoks24 – www.stock.adobe.com<br />

GELDANLAGE IN GESCHLOSSENE ODER OFFENE<br />

SOLARFONDS, IN SOLARAKTIENFONDS ODER IN<br />

SOLARANLEIHEN<br />

Bei diesen Modellen ist der Anleger komplett von den physischen<br />

Solaranlagen getrennt, sie sind vielmehr als reine Geldanlagen<br />

zu verstehen. Dennoch können sie dazu beitragen,<br />

dass regenerative Energien insgesamt gefördert werden – auch<br />

wenn man persönlich nichts davon hat.<br />

In Solarfonds finden sich Anleger zusammen, die gemeinsam<br />

große Solarprojekte, etwa einen Solarpark, realisieren möchten.<br />

Das Investment ist nicht so kleinteilig wie beim Crowdinvesting,<br />

andererseits investiert man auch nicht alleine in eine<br />

fremde Solaranlage. Vielmehr wird man gemeinsam mit anderen<br />

Personen oder auch Unternehmen Eigentümer einer<br />

Anlage. Die muss nicht zur eigenen Eigenversorgung gedacht,<br />

sondern kann auch weit weg vom eigenen Wohnort sein. Geld<br />

verdient man, ähnlich wie dies bei einer kleinen Hausanlage<br />

möglich ist, durch die Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung<br />

des erzeugten Stroms.<br />

Daher ist das Investment lohnender, je mehr Ertrag die Solaranlage<br />

oder der Solarpark abwirft und je länger der eigene<br />

Anlagehorizont ist. Oftmals handelt es sich um geschlossene<br />

Fonds: Während einer Zeichnungsphase können sich Interessierte<br />

an dem Fonds beteiligen, indem sie Anteile erwerben.<br />

Ist eine bestimmte Summe erreicht, wird der Fonds geschlossen<br />

– das für das Projekt nötige Geld ist eingesammelt und es<br />

kann losgehen. Zu bedenken ist aber, dass die Anteile nicht an<br />

der Börse gehandelt werden.<br />

Wer sein Investment während der Laufzeit loswerden will,<br />

kann das meistens nicht oder nur unter großen Verlusten.<br />

Mehr noch: Das eingesetzte Kapital kann im schlimmsten Fall<br />

komplett verlorengehen, wenn das Projekt, aus welchen<br />

Gründen auch immer, scheitert. Vorsicht ist aber auch bei einer<br />

sogenannten Nachschusspflicht geboten: Es gibt geschlossene<br />

Fonds, die eine Nachzahlung verlangen können, wenn<br />

später doch noch mehr Geld als ursprünglich geplant benötigt<br />

wird, um das Projekt zu stützen.<br />

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Etwas anderes sind offene Solarfonds: Hier ist, kurz gesagt, die<br />

Bindung eine lockerere. Die Fonds investieren nicht in einzelne<br />

Solarparks oder -projekte, sondern ganz allgemein in<br />

Wertpapiere, die mit der Solarindustrie zu tun haben. Das<br />

können beispielsweise Hersteller oder Dienstleister aus der<br />

Branche sein. Wie bei anderen Investmentfonds auch, werden<br />

die Fondsanteile an der Börse gehandelt. Sie können also nahezu<br />

täglich gekauft oder verkauft werden. Dafür unterliegen<br />

sie allerdings teilweise starken Kursschwankungen.<br />

Wer bei einer Baisse verkaufen muss, kann mitunter großen<br />

finanziellen Schaden erleiden. Darüber hinaus wird nicht in<br />

konkrete Projekte investiert, sondern in den Wertpapiermarkt.<br />

Insbesondere für Nicht-Fachleute ist es somit oftmals<br />

kaum nachvollziehbar, ob und welche Summen tatsächlich in<br />

den Ausbau erneuerbarer Energien fließen. Nicht jedes Unternehmen,<br />

an dem ein Fonds Anteile hält, lässt sich bis ans Ende<br />

seiner Lieferketten durchleuchten, vieles bleibt für den Anleger<br />

intransparent. Wer sich daran nicht stört, hat natürlich die<br />

Chance, langfristig von größeren Kursgewinnen und Dividendenausschüttungen<br />

zu profitieren.<br />

Übrigens: Ist ein Fonds nicht in verschiedene Wertpapierarten,<br />

sondern nur in Aktien von Unternehmen der Solarbranche<br />

investiert, spricht man von einem Solaraktienfonds.<br />

Es gibt des Weiteren die Möglichkeit, sich direkt, aber wiederum<br />

doch auch indirekt an großen Solarprojekten zu beteiligen<br />

– mittels Solaranleihen. Das funktioniert so: Großinvestoren<br />

kaufen entsprechende Solaranlagen oder -parks auf und<br />

kümmern sich um das Formale. Sie geben festverzinsliche<br />

Wertpapiere aus, in die man als Anleger investiert. Zwar kann<br />

man seine Anlagesumme so kleiner stückeln als bei der<br />

Direktinvestition in ein Großprojekt. Außerdem hat man weniger<br />

Arbeit mit der Verwaltung, als wenn man direkt in<br />

solche Projekte investiert. Der Investor als Mittelsmann macht<br />

jedoch auch seinen Gewinn, was wiederum die eigene<br />

Rendite schmälert. Außerdem begibt man sich in eine gewisse<br />

Abhängigkeit des Investors und sollte daher genau auf seine<br />

Bonität und Seriosität achten.<br />

Fazit: Ob großer oder kleiner Geldbeutel: Es gibt viele Möglichkeiten,<br />

in die Solartechnologie zu investieren. Am ertragreichsten<br />

und gleichzeitig ökologisch am wirkungsvollsten<br />

sind in der Regel immer noch Investments in eigene Anlagen,<br />

deren Energie möglichst selbst genutzt wird. Damit spart man<br />

dauerhaft viel Geld und macht sich unabhängiger von großen<br />

Energieversorgern.<br />

Aber auch derjenige, der keine entsprechenden Flächen zur<br />

Verfügung hat oder nur finanziell von dem Trend profitieren<br />

will, hat einige attraktive Optionen. Das A und O bei solchen<br />

Geldanlagen ist aber, sich nicht von vermeintlichen Traumrenditen<br />

blenden zu lassen, sondern Anbieter und Konditionen<br />

auf Herz und Nieren zu prüfen.<br />

<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

61


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Rollläden mit Lichtschienen lassen<br />

gesundes Tageslicht ins Haus, aber<br />

sperren die Sommerhitze aus.<br />

Durch die Lichtschienen, mit denen sich einzelne Lamellen<br />

der Rollläden ersetzen lassen, fällt Tageslicht wie bei einem<br />

Laubschatten unter Bäumen ein.<br />

Beschattungslösungen sorgen dafür,<br />

dass man sich im Sommer in den<br />

Innenräumen wohlfühlen kann.<br />

KEINE CHANCE FÜR<br />

DEN HITZESTAU<br />

MODERNE BESCHATTUNGSLÖSUNGEN HALTEN INNENRÄUME ANGENEHM KÜHL<br />

18 Grad Celsius im Schlafzimmer, 19 bis 21 Grad in Küche und<br />

Wohnzimmer: Gerade in der warmen Jahreszeit ist ein angenehmes<br />

Raumklima für das körperliche Wohlbefinden wichtig.<br />

Sonst kann es schnell zu Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Kreislaufproblemen<br />

oder Konzentrationsschwäche kommen. Wer bei<br />

Sommerhitze mit einer energieintensiven Klimaanlage für die<br />

notwendige Kühle in den Innenräumen sorgen muss, schadet<br />

damit nicht nur dem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt und<br />

dem Klima.<br />

MODERNE ROLLLÄDEN LASSEN LICHT,<br />

ABER KEINE HITZE HINEIN<br />

Außen liegender Sonnenschutz dagegen hält nach Angaben<br />

der Deutschen Energieagentur (dena) bis zu 75 Prozent der<br />

Sonneneinstrahlung davon ab, überhaupt in die Innenräume<br />

einzufallen. Screens, Raffstores, Rollläden und Co. sind damit<br />

effektiver als innen liegende Beschattungssysteme oder beschichtete<br />

Sonnenschutzgläser, die 50 Prozent oder mehr der Sonnenwärme<br />

durchlassen. Moderne Rollläden wie die Modelle des<br />

baden-württembergischen Herstellers Schanz sind dank ihres<br />

kompakten Rollladenkastens auch für die Nachrüstung geeignet<br />

und können zudem mit cleveren Lichtschienen ausgestattet werden.<br />

Damit lassen sich, je nach Wunsch und Bedarf, einzelne Lamellen<br />

des Rollladens ersetzen. Durch die löchrige Struktur fällt<br />

Tageslicht wie bei einem kühlen Laubschatten unter Bäumen in<br />

die Wohn- und Arbeitsräume ein, ohne diese jedoch stark aufzuheizen.<br />

Unter www. rollladen.de gibt es mehr Informationen, wie<br />

sich die Dosierung des Sonnenlichteinfalls je nach Bedarf steuern<br />

lässt. Dies spart nicht nur Strom für künstliche Lichtquellen,<br />

sondern erleichtert auch das Arbeiten bei tief stehender Sonne.<br />

REGULIERUNG DER RAUMTEMPERATUREN<br />

DURCH AUTOMATISCHE STEUERUNG<br />

Eine optimale Regulierung der Raumtemperaturen wird durch<br />

einen automatischen Antrieb der Sonnenschutzsysteme möglich.<br />

Er sorgt dafür, dass die Beschattung rechtzeitig hoch- und<br />

wieder heruntergefahren wird. Möglich ist eine Einbindung des<br />

Antriebs in ein Smarthome-System oder eine Steuerung per<br />

Sensoren oder Knopfdruck. So öffnen und schließen sich die<br />

Rollläden automatisch, auch wenn die Bewohner nicht zu Hause<br />

sind, und halten im Sommer die Hitze draußen.<br />

Im Winter wiederum ermöglichen sie solare Wärmeeinträge<br />

in die Wohnräume und schließen vor Einsetzen des Frostes.<br />

Wer in moderne Beschattungslösungen investiert, kann dafür<br />

auch eine Finanzspritze vom Staat in Anspruch nehmen. Unter<br />

www.fensterratgeber.de beispielsweise findet man eine Übersicht<br />

über die unterschiedlichen Förderprogramme von Bund,<br />

Ländern und Gemeinden. Hält ein Sonnenschutz im Sommer<br />

die Hitze draußen, so schützt er im Winter die warmen Wohnräume<br />

vor eindringender Kälte.<br />

<br />

djd<br />

62<br />

Foto: DJD/Schanz Rollladensysteme<br />

Fotos: DJD/Schanz Rollladensysteme<br />

63


Wohnen & Leben<br />

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ENTDECKEN SIE DIE<br />

SOLARWELT<br />

Moderne Rollläden mit automatischem Antrieb<br />

kann man über Smartphone oder Tablet<br />

steuern, sie halten die Innenräume im Sommer<br />

angenehm kühl.<br />

SONNENLICHT FÜR<br />

64<br />

DEN ANTRIEB NUTZEN<br />

Sonnenstrom statt Hausstrom, Fernbedienung und Automatik<br />

statt Schalter und Kabel. Wer seine Rollläden mit elektrischen<br />

Antrieben nachrüsten oder bestehende Rollläden modernisieren<br />

möchte, sollte sich von einem Fachmann beraten<br />

lassen. Viele moderne Rollläden oder Jalousien sind auch solarbetrieben<br />

lieferbar. Statt Löcher zu bohren und Strom- und<br />

Steuerkabel zu verlegen, wird hier der komplette Sonnenschutz<br />

samt Kasten eingebaut. Solarzellen und ein eingebauter Akku<br />

sorgen dafür, dass der Rollladen auch dann funktioniert, wenn<br />

der Strom ausgefallen ist.<br />

Besonders bei Hausbesitzern, die großen Wert auf Energieeffizienz<br />

und auf Klimaschutz legen, erfreuen sich akkubetriebene<br />

Rollläden und Co. steigender Beliebtheit. In einschlägigen<br />

Internetforen wird vor allem der effektive Hitzeschutz im<br />

Sommer, die schnelle und saubere Installation sowie der automatische<br />

Betrieb hervorgehoben. „Auch solarbetriebene Sonnenschutzsysteme<br />

sind nichts für Bastler und Hobbyhandwerker.<br />

Besser ist es, einen Fachbetrieb hinzuzuziehen, der dann<br />

die individuellen Gegebenheiten am Einbauort berücksichtigen<br />

kann“, sagt Björn Kuhnke vom Bundesverband Rollladen +<br />

Sonnenschutz e.V. (BVRS).<br />

WORAUF MAN ACHTEN SOLLTE<br />

Bei allen Vorteilen solargetriebener Sonnenschutzprodukte<br />

gibt es einige Aspekte zu beachten: Fällt genug Sonnenlicht auf<br />

Foto: DJD/Schanz Rollladensysteme<br />

die Solarpaneele oder werden sie zum Beispiel von Bäumen<br />

oder Hausvorsprüngen wie Dächern und Balkonen verschattet?<br />

Ist die Speicherkapazität der Akkus so ausgelegt, dass der<br />

Sonnenschutz auch während einer Schlechtwetterperiode oder<br />

eines längeren Stromausfalls uneingeschränkt funktioniert? Ist<br />

das System modular aufgebaut, damit sich einzelne Bestandteile<br />

wie Motor, Akku und Solarpanel einzeln austauschen lassen?<br />

Die Fachbetriebe des Rollladen- und Sonnenschutz-Handwerks<br />

(RS-Fachbetriebe) berücksichtigen solche Fragen ebenso wie<br />

eventuelle Zusatzwünsche der Hausbesitzer.<br />

Oft soll der Rollladen auch dem Einbruchschutz dienen oder<br />

lästige Plagegeister mittels eines Insektenschutzes fernhalten.<br />

Auch die farbliche Abstimmung auf die Architektur des Hauses<br />

spielt häufig eine wichtige Rolle.<br />

QUALITÄT ZAHLT SICH AUS<br />

Die jeweiligen Anforderungen sind ausschlaggebend für den<br />

Preis eines solarbetriebenen Sonnenschutzes. „RS-Fachbetriebe<br />

liefern ausschließlich geprüfte Markenqualität, und das zahlt<br />

sich über die Nutzungsdauer für den Kunden aus“, sagt Kuhnke.<br />

Zwar sind solarbetriebene Produkte etwas teurer, aber gerade bei<br />

der Nachrüstung bestehender Gebäude lohnt sich der Mehrpreis.<br />

Denn aufwändige Elektroinstallationen entfallen.<br />

<br />

djd<br />

NUTZEN SIE DIE KRAFT DER SONNE!<br />

Durch stetig steigende Strompreise ist die Fotovoltaikanlage so rentabel wie nie zuvor. Sie reduzieren Ihre Stromkosten – Stichwort<br />

Eigenverbrauch. Es ist möglich, bevorzugt Strom aus Ihrer Fotovoltaikanlage zu verbrauchen. Falls mehr benötigt wird, als die Anlage liefert ,<br />

wird der Strom normal weiter aus dem Netz bezogen. Falls die Anlage mehr liefert als Sie verbrauchen, wird der Strom ins Netz gespeist und<br />

Sie bekommen bares Geld dafür.<br />

Eine Fotovoltaikanlage erzeugt sauberen Strom und so können Sie einen Teil zum Umweltschutz beitragen. Sie werden zum aktiven<br />

Klimaschützer und helfen, mit der Reduktion Ihres persönlichen CO2-Ausstoßes, die Klimaziele zu erreichen und so die Erderwärmung<br />

zu begrenzen.<br />

Unabhängig davon wird auch die steigende Verbreitung der E-Mobilität dazu führen, dass immer mehr Eigenheimbesitzer sich den<br />

Traum von der kostenlosen Privattankstelle erfüllen und ihr E-Auto oder ihr E-Bike mit selbstgezapftem Sonnenstrom antreiben.<br />

Damit das alles funktioniert, kommt es auf funktionssichere und langlebige Fotovoltaik-Module an. Bauexperten raten dazu, hier auf<br />

durchdachte Systemlösungen zu setzen, die optimal auf das Bedachungsmaterial abgestimmt sind. Erster Ansprechpartner sind die<br />

Hersteller von Dachsteinen und Dachziegeln. So bietet Creaton beispielsweise ein PV-System an, das in die Dachfläche integriert<br />

wird und so auch bei Sturm nur wenig Angriffsfläche bietet.<br />

Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem Baustoffhandel in der Schillerstraße. Wir beraten Sie gerne.<br />

bolay / hagebau profi | Schillerstraße 68 | 71277 Rutesheim<br />

Telefon: 07152/5006-0 | E-Mail: info@hagebau-bolay.de<br />

Öffnungszeiten: Mo - Fr von 7 - 18 Uhr, Sa von 7 - 14 Uhr<br />

Weitere Informationen unter: www.hagebau-bolay.de<br />

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Qualität zahlt sich aus: Hochwertige Markisen<br />

sind zuverlässig und langlebig.<br />

Markisen werden mit immer mehr Technik wie etwa LED-Spots ausgestattet.<br />

Eine zuverlässige Funktion kann nur der Fachbetrieb gewährleisten.<br />

HOCHWERTIGE VERARBEITUNG<br />

FÜR LANGLEBIGEN SONNENSCHUTZ<br />

„Made in Germany“ ist ein guter Tipp, wenn es um qualitativ<br />

hochwertige und langlebige Sonnenschutzprodukte für das<br />

Haus und die Terrasse mit kurzen Transportwegen geht. Sorgfältige<br />

Verarbeitung und strenge Qualitätskontrollen geben bei<br />

Markenherstellern wie Weinor mehr Sicherheit. So leisten etwa<br />

hochwertige Pulverbeschichtungen einen wichtigen Beitrag, um<br />

die Markisengestelle auch bei starker Beanspruchung zuverlässig<br />

gegen Korrosion zu schützen. Bei der Wahl des Tuchs sollte man<br />

spinndüsengefärbten Textilien den Vorzug geben. Bei diesem<br />

Verfahren werden die Garne bereits bei der Herstellung durchgefärbt.<br />

Dadurch wird eine sehr gute und lange Farbechtheit erzielt.<br />

Bei der passenden Auswahl von Material und Farbe von<br />

Markise oder Volant gibt es viele Aspekte zu beachten.<br />

Expertinnen und Experten können hier kompetent beraten.<br />

TERRASSENSOMMER<br />

OHNE SORGEN<br />

HOCHWERTIGER SONNENSCHUTZ VOM PROFI GIBT SICHERHEIT<br />

Ein Billigkauf kommt Verbraucher im Nachhinein oft teuer<br />

zu stehen. Das gilt ganz besonders für Produkte im und<br />

ums Haus, die dauerhaft belastet werden. Terrassenmarkisen<br />

etwa sind im Jahresverlauf Wind und Wetter, Sonne und Frost<br />

ausgesetzt und sollen dennoch viele Jahre lang top aussehen und<br />

perfekt funktionieren. Zugleich sollen sie zuverlässig Schatten<br />

spenden, den Terrassenbereich verschönern und möglichst lange<br />

den Aufenthalt im Freien garantieren. Es lohnt sich daher, bei<br />

der Wahl eines Sonnenschutzsystems für die heimische Terrasse<br />

genau hinzusehen.<br />

KOMPETENTE BERATUNG ZAHLT SICH AUS<br />

Bei Fachhändlern bekommen Kunden eine umfassende Beratung.<br />

Sie stellt sicher, dass die Anforderungen an Ästhetik und<br />

Funktionalität umfassend erfüllt werden. Dazu gehören etwa die<br />

Ermittlung der zu beschattenden Fläche, das geeignete Dessin<br />

oder die gewünschte Farbe des Stoffes. Die Installation durch<br />

den Markisenprofi erfüllt zudem hohe Sicherheitsanforderungen,<br />

zum Beispiel an die Wandbefestigung, die beim Do-it-yourself-Einbau<br />

oft nicht sichergestellt sind. Bei nicht sachgemäßer<br />

Befestigung können sogar Verletzungsgefahren oder Schäden an<br />

der Fassade drohen. Garantien, die weit über die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

zwei Jahre hinausgehen, geben zusätzliche Sicherheit.<br />

Für Markenprodukte sind zudem längerfristig Ersatzteile<br />

erhältlich. Sicherheit bietet auch die Software der Hersteller, mit<br />

der sich die Wunschmarkise zu Hause am Monitor zusammenstellen<br />

lässt. Dadurch erhalten Nutzer zum Beispiel einen guten<br />

Eindruck davon, ob der gewählte Sonnenschutz zur Hausarchitektur<br />

passt. Verschiedene Funktionen wie Schattenwurfsimulation<br />

oder das Aktivieren der Beleuchtung machen die Wirkung<br />

der Markise zudem erlebbar.<br />

<br />

djd<br />

Spinndüsengefärbte Tücher behalten ihre kräftige Farbe,<br />

bleichen nicht aus und bleiben dauerhaft farbbrillant.<br />

66<br />

Foto: DJD/Weinor<br />

Fotos: DJD/Weinor<br />

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POOL<br />

TRENDS<br />

LUXURIÖS ODER LÄSSIG?<br />

Der Sommer ist da. Der Himmel spiegelt sich im klaren, azurblauen Wasser. Sie tauchen ein in das<br />

kühle Nass. Ein langer Zug unter Wasser, genüsslich lassen Sie sich treiben, mehrere Meter. Sie<br />

drehen sich auf dem Rücken, die Augen geschlossen, genießen die Sonne an diesem Spätnachmittag.<br />

Ein milder Wind weht, dann ein Platscher – und noch einer. Die Kinder haben das kühle Nass<br />

für sich entdeckt. Mallorca, Griechenland, Spanien? Nein, sie sind zu Hause – in ihrem Garten.<br />

Für die einen ist es das Sinnbild für Luxus, für die anderen einfach<br />

Genuss, Wellness pur: der Swimmingpool. Sicher ist: mit<br />

dem Pool im eigenen Garten lassen sich Körper und Geist vom<br />

Alltagsstress freischwimmen – und dies bei gutem Umweltgewissen.<br />

Drehzahlveränderliche Filterpumpe, LED-Scheinwerfer,<br />

die Niveauregulierung, Motorventile für Filterrückspülung,<br />

Solar- und Wärmepumpenheizung, Dosiergeräte zur Regelung<br />

von pH-Wert und Chlor sorgen nicht nur für ein ungetrübtes<br />

Schwimmvergnügen, sie helfen darüber hinaus den Energiebedarf<br />

zu senken. Da sind selbst technische Aufrüstungen wie Gegenschwimmanlage,<br />

beleuchteter Wasserfall und Soundsystem<br />

energetisch vertretbar. Designs gibt es für jeden Geschmack<br />

und Bedarf, von klassisch-elegant bis verspielt-dekorativ oder<br />

schlicht ganz pur.<br />

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Foto: Veronika Gaudet – www.stock.adobe.com<br />

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Im Pool im eigenen Garten können Eltern ihren<br />

Kindern selbst das Schwimmen beibringen.<br />

1 2<br />

3<br />

Biotop war das erste Unternehmen, welches<br />

die Vision vom naturnahen Schwimmen umsetzte.<br />

Bereits 1985 entstanden aus der Idee<br />

der Naturbadeteiche die „Swimming Ponds”.<br />

Inzwischen ist das Unternehmen weltweit<br />

Marktführer im Bau von Schwimmteichen<br />

und Naturpools sowie im Umbau klassischer<br />

Swimmingpools in Naturpools.<br />

1 Klassische Swimmingpools lassen sich<br />

heute ohne all zu großen Aufwand in<br />

einen Naturpool umbauen<br />

2 Biotop-„swimming-Pond” mit einem klar<br />

abgegrenzten Filterbereich hinter der Mauer<br />

3 Pool-Überdachungen der Firma Vöroka<br />

in Eppingen garantieren ein ganzjähriges<br />

Schwimmvergnügen<br />

Mit einer Pool-Überdachung wird das Ganze schließlich zum<br />

ganzjährigen Vergnügen und schützt das Schwimmbecken zugleich<br />

vor herabfallendem lästigen Laub.<br />

Die Firma Vöroka in Eppingen bietet als einer der führenden<br />

Hersteller von Schwimmbadüberdachungen mit ihrem umfangreichen<br />

Überdachungsprogramm für jeden Bedarf die passende<br />

Lösung. Das Spektrum reicht von flachen Überdachungen,<br />

wenn die traumhafte Aussicht im Garten nicht verbaut<br />

werden soll, bis zu hohen Poolüberdachungen, die man komfortabel<br />

mit Liege- und Sitzmöbeln sowie Pflanzen zum privaten<br />

Badeparadies ausgestalten kann. Je nach Wetter lassen sich<br />

die Bedachungen mit einfacher Schiebetechnik kinderleicht<br />

komplett oder nur teilweise öffnen.<br />

FÜR DIE KLEINEN IST EIN POOL DAS GRÖSSTE<br />

Der Swimmingpool ist der elegante Klassiker unter den privaten<br />

Spas. Schmal und ausreichend lang, um darin seine Bahnen<br />

zu schwimmen. Doch neben dem „Ich-kann-es-mir-leisten-<br />

Gefühl“ kommt derzeit ein ganz neuer Aspekt hinzu.<br />

Die Zahl der Nichtschwimmer im Grundschulalter hat sich laut<br />

einer Umfrage im Auftrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft<br />

(DLRG) zwischen 2017 und 2022 verdoppelt. Die Ursachen<br />

dafür sind vielfältig: Geschlossene Bäder wegen der Pandemie<br />

und danach wegen der Energiekrise sowie ein Mangel an<br />

ausgebildeten Schwimmlehrern. Im Pool im eigenen Garten<br />

können Eltern ihren Kindern selbst das Schwimmen beibringen<br />

oder die Kids können dort nach einem Schwimmkurs die erlernten<br />

Fähigkeiten trainieren. Für Kids gibt es ohnehin nichts Schöneres<br />

als eine solche Erfrischung an heißen Tagen.<br />

FERTIGPOOLS ALS LANGFRISTIGE<br />

ALTERNATIVE ZU POP-UP-POOLS<br />

Pop-up-Pools aus dem Baumarkt sind die vermeintlich kostengünstige<br />

und schnelle Lösung für den Badespaß im eigenen<br />

Garten. Aber: Solche Pools sind qualitativ oft minderwertig<br />

und keine Dauerlösung. Als langlebige Alternative empfehlen<br />

sich vollständig montierte, verrohrte und verkabelte Fertigpools<br />

aus Polypropylen. Becken der neuesten Generation werden<br />

in einem Stück betriebsfertig geliefert und nur noch auf die<br />

Bodenplatte gesetzt. An der Installation kann man sich je nach<br />

Geschicklichkeit selbst beteiligen – oder auf die Unterstützung<br />

durch die Experten eines Poolanbieters wie Pool-Systems<br />

setzen. Alle Infos gibt es unter www.pool-systems.de.<br />

Ein privater Pool ist mit Komplettsystemen schnell installiert.<br />

Er sorgt nicht nur für viel Freizeitspaß für die ganze Familie,<br />

sondern wertet eine Immobilie auch entscheidend auf.<br />

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Foto: galitskaya – www.stock.adobe.de<br />

Fotos: Biotop; Vöroka; DJD/Pool-Systems.de<br />

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SWIM SPAS<br />

Sogenannte Swim Spas bieten noch kleinere Lösungen an. Mit<br />

einer Länge von fünf bis sechs Metern und einer Breite von<br />

zwei Metern sind sie äußerst platzsparend, aber auch beliebig<br />

ausbaubar. Unterschiedlich regulierbare Strömungsdüsen lassen<br />

Hobby- wie Profischwimmer dabei auf ihre Kosten kommen.<br />

Ein integrierter Whirl-Bereich sorgt nach der Anstrengung<br />

für die angemessene Erholung.<br />

Selbst die Schwimmlegende Michael Phelps trainierte in solch<br />

einem Swim Spa. Zusammen mit seinem Trainer Bob Bowman<br />

entwickelte er dann die Michael Phelps Signature Swim Spa.<br />

Private Spa-Träume können auch ohne Garten in Erfüllung gehen.<br />

Dachterrassen-Pool von SHS Schmierer in Fellbach mit einer Beckenabmessung<br />

von 8,0 x 6,5 m, gefliest mit blauem Glasmosaik und<br />

LED-Unterwasserbeleuchtung von Hugo Lahme. (Fotos links und unten)<br />

C-SIDE-POOL – DIE NEUE KOMPAKTKLASSE<br />

Wer es noch kompakter will, wird bei den C-Side-Pools von RivieraPool<br />

fündig. Schicke Mini-Polls für die Terrasse mit einer<br />

Abmessung von 2,1 x 2,1 m oder 2,1 x 3,7 m. Clevere Technik<br />

und ein spezieller Filter mit großem Laubkorb, der Schmutz<br />

von der Oberfläche absaugt, sorgen für sauberes Wasser. Alternativ<br />

kann ein Biofilter verwendet werden, in dem Pflanzen das<br />

Wasser biologisch reinigen und naturnahen Badespaß bieten.<br />

Die gesamte Technik ist in einem kleinen Schacht separat neben<br />

dem Becken untergebracht. Zusätzlich kann man seinen<br />

Mini-Pool mit entspannenden Massagedüsen aufrüsten, wie<br />

man sie von Whirlpools her kennt.<br />

NATURNAH SCHWIMMEN IM PRIVATEN TEICH<br />

Die Frage steht am Anfang: soll es der klassische Pool sein<br />

oder eher chlorfrei? Natürlich gefasste Schwimmteiche gewinnen<br />

zunehmend an Beliebtheit. Nicht nur bei Naturliebhabern<br />

und Umweltpuristen. Die hauseigenen Naturteiche entsprechen<br />

ganz dem aktuellen Trend zum Natürlichen und<br />

Einfachen. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich<br />

harmonisch an ihr Umfeld anpassen, lassen Wasserlandschaften<br />

entstehen und laden zum verträumten Entspannen ein.<br />

Zugleich erweitert sich die Vegetation im Garten optisch ansprechend<br />

mit Wasserpflanzen.<br />

In der Regel sind Schwimmteiche in zwei Zonen aufgeteilt: der<br />

Bade- und Schwimmbereich und der Uferbereich als Regenerations-<br />

und Vegetationszone. Schilfgewächse oder Seerosen sollen<br />

sich hier ungestört ausbreiten können, um so überschüssige<br />

Nährstoffe aufzunehmen. Auf diese Weise wird das Wasser natürlich<br />

gereinigt – ganz ohne chemische Zusatzstoffe.<br />

Damit der natürliche Reinigungsprozess tatsächlich funktioniert,<br />

sollte eine Nutzungsfläche von mindestens 50 bis 60<br />

Quadratmetern und eine Mindesttiefe von zwei Metern zur<br />

Verfügung stehen. Generell gilt: je größer der Teich, desto besser<br />

die Reinigung durch die Mikroorganismen. Besonders tiefe<br />

Stellen unterstützen das regenerative System zusätzlich.<br />

Der klassische Swimmingpool hat, was den Platzbedarf betrifft,<br />

gegenüber dem Schwimmteich einen Vorteil. Wer naturfrisches<br />

Nass wünscht aber wenig Platz für sein Schwimmvergnügen<br />

hat, dem bietet sich der Naturpool als Alternative an.<br />

Er ist die architektonische Variante des Schwimmteichs mit separaten<br />

Filtereinheiten. Naturpools brauchen weniger Platz<br />

und können, müssen aber nicht bepflanzt sein. Das gemauerte<br />

Schwimmbecken und die Filterung sind chemiefrei. Die Wasserreinigung<br />

übernehmen außerhalb des Pools platzierte Sandund<br />

Phosphatfilter, die sich gut unter einer Holzterrasse verstecken<br />

lassen. Der Sandfilter wird rund um die Uhr vom<br />

Pool-Wasser durchströmt, wodurch ein Biofilm entsteht, der<br />

für das biologische Gleichgewicht sorgt. Die Algenbildung wird<br />

durch den Einsatz eines Phosphatfilters verhindert. Die laufenden<br />

Instandhaltungskosten sind jedoch deutlich höher als beim<br />

Schwimmteich.<br />

OUTDOOR-WHIRLPOOL – DER MASSEUR IM GARTEN<br />

Home-Spas sind heute Wellness-Anlagen, die Massagetechniken<br />

mit Sound- und Lichteffekten vereinen.<br />

Während der Whirlpool punktuelle Verspannungen am Körper<br />

löst, schaffen ein LED-Wasserfall zusammen mit den passenden<br />

Licht- und Soundsystemen eine komplexe Erholungswelt.<br />

Um das individuell perfekte System zu finden, ist es angebracht,<br />

sich einem kompetenten Händler anzuvertrauen. Die Wassermassage<br />

baut Stress ab, ist revitalisierend und wirkt allgemein<br />

heilend. Gelenke und Wirbelsäule werden dabei entlastet, die<br />

verstellbaren Massage-Einheiten fördern einen gesunden Blutdruck,<br />

indem sie die Muskulatur besser durchbluten lässt sowie<br />

das Immunsystem und die Verdauung stimuliert.<br />

Whirlpools lassen sich auf der Terrasse oder im Garten aufbauen.<br />

Voraussetzung sind ein Stromanschluss sowie ein ebener Untergrund.<br />

Für die Terrasse genügt dabei oft ein leichter und flexibler<br />

Softhub. Im Garten muss der ebene Untergrund in der Regel<br />

durch ein Fundament unterstützt werden. Manche Modelle mit<br />

vielen Massagedüsen benötigen zudem einen Starkstromanschluss.<br />

Passende Pools und Schwimmteiche gibt es für jede Gartenlokalität.<br />

Für Schwimmbecken unter 100 Kubikmeter ist auch<br />

keine Baugenehmigung nötig, nur eine Baumeldung sollte beim<br />

Bauamt eingereicht werden.<br />

Letztendlich sind es drei wesentliche Faktoren, die zu einer Entscheidung<br />

führen: der verfügbare Platz, die Kostendeckung und<br />

das gewünschte Spa-Erlebnis.<br />

<br />

© Autor: Klaus Bossert<br />

Der Whirlpool von Klafs braucht wenig Raum und hat<br />

Platz für vier Personen – ideal zum gemeinsamen Relaxen.<br />

Als zusätzlichen Sonnen- und Regenschutz kann<br />

eine stilvolle Überdachung als Pavillon dienen und<br />

wird so zu einem ganz privaten Genusstempel.<br />

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Fotos: SHS Schmierer<br />

Fotos: Klafs; Alterfalter – www.stock.adobe.com<br />

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REISEZEIT IST EINBRUCHSZEIT<br />

SO SCHÜTZEN SIE IHR ZUHAUSE<br />

Seit einigen Jahren verzeichnet die bundesweite Polizeiliche<br />

Kriminalstatistik (PKS) jährlich einen Rückgang beim<br />

Wohnungseinbruch. Eingebrochen wurde meist über leicht<br />

erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren. Durch<br />

richtiges Verhalten und eine effiziente Sicherungstechnik<br />

können allerdings viele Einbrüche verhindert werden.<br />

Viele Einbrüche ereignen sich dabei abends oder nachts, denn<br />

die Dunkelheit bietet Einbrechern einen gewissen Schutz. Die<br />

Mehrzahl aller Einbrüche wird nicht von „Profis“ verübt, sondern<br />

von Gelegenheitstätern, die zum Beispiel versuchen, mit<br />

einfachen Hebelwerkzeugen Fenster und Türen aufzubrechen.<br />

Doch schon einfache Maßnahmen können helfen, einen Einbruch<br />

zu verhindern. Von daher stellt sich für viele Betroffenen<br />

die Frage: Wie kann man sich als Hausbesitzer oder Mieter<br />

dagegen schützen?<br />

WANN EREIGNEN SICH DIE MEISTEN EINBRÜCHE?<br />

Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur<br />

Tageszeit, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind, also zur<br />

Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, aber auch am frühen Abend<br />

oder an den Wochenenden. Weit über ein Drittel aller Wohnungseinbrüche<br />

werden durch Tageswohnungseinbrecher begangen.<br />

In Wirklichkeit dürfte die Zahl aber noch höher liegen,<br />

da bei Wohnungseinbrüchen – etwa auf Grund einer urlaubsbedingten<br />

Abwesenheit der Wohnungsinhaber – die genaue<br />

Tatzeit meist nicht feststellbar ist. Tageswohnungseinbrüche<br />

ereignen sich mehrheitlich in Großstädten. Außerdem<br />

fallen Einbrecherbanden oft über ganze Wohnviertel her und<br />

räumen dabei schnell Häuser und Wohnungen aus.<br />

TIPPS VON POLIZEIEXPERTEN:<br />

SO SCHÜTZEN SIE SICH VOR EINBRECHERN<br />

• Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit –<br />

schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.<br />

• Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren.<br />

Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene<br />

Fenster.<br />

• Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher<br />

finden jedes Versteck.<br />

• Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den<br />

Schließzylinder aus.<br />

• Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem<br />

Nachbargrundstück.<br />

• Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die<br />

Polizei.<br />

• Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie z. B. in<br />

sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.<br />

Zusätzlich empfehlen die Experten des Polizeipräsidiums<br />

eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit<br />

ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende<br />

Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage.<br />

Damit werden Einbruchsversuche automatisch<br />

gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch<br />

selbst auslösen.<br />

Täuschen Sie Anwesenheit vor: Bewegungsmelder enttarnen<br />

mit Licht am Hauseingang, Kellerabgang und Gartenweg Einbrecher<br />

und ihren Versuch, ins Haus zu gelangen. Dabei sollten<br />

die Lichtquellen so angeordnet sein, dass sie auch die<br />

Hausfront ausleuchten. Natürlich vertreibt eine laute Alarmanlage<br />

den Einbrecher vom Haus. Aber fast noch besser zur<br />

Prävention eines Einbruchs sind Geräusche und Hinweise auf<br />

anwesende Bewohner. Daher empfiehlt es sich, bei Abwesenheit<br />

mit Zeitschaltuhren immer wieder Räume zu beleuchten<br />

und das Radio anmachen zu lassen.<br />

Türen absichern: Empfohlen sind sog. Zylinder- oder Einsteckschlösser<br />

mit Mehrpunktverriegelung, deren Riegel<br />

mindestens 20 Millimeter tief in das Schließblech greifen.<br />

Denn ein Schloss sollte sich weder durch Gewalt noch durch<br />

falsche Schlüssel öffnen lassen. Schutz vor nachgemachten<br />

Schlüsseln bietet ein Schließzylinder mit Sicherungskarte.<br />

Experten raten auch zu einer Systemeinheit aus Schloss,<br />

Schließzylinder, einbruchhemmendem Schutzbeschlag und<br />

Schließblech.<br />

Schlupflöcher verriegeln: Kellerfenster müssen wie die anderen<br />

Fenster im Gebäude auch abgesichert sein, selbst wenn<br />

diese von außen nicht zu öffnen sind. Zusatzschutz bieten<br />

hier mindestens drei Millimeter starke Stahllochblenden,<br />

also ein Gitter vor dem Fenster. Verschraubte Bolzen oder<br />

Vorhängeschlösser sichern zusätzlich ab. Engmaschige Gitterroste<br />

mit verschweißten oder verdübelten Flacheisen verriegeln<br />

Lüftungsschächte.<br />

Warnanlage installieren: Hier gibt es zwei Varianten: die Einbruchmeldeanlage<br />

und die Gefahrenwarnanlage. Erstere soll<br />

den Einbrecher mit einem lauten Alarm abschrecken und einen<br />

Notruf absetzen. Möglich ist auch das Auslösen eines stillen<br />

Notrufs, was der Polizei die Möglichkeit gibt, den nichtsahnenden<br />

Täter noch vor Ort zu überführen. Die Gefahrwarnanlage<br />

hingegen schützt zusätzlich vor Bränden oder<br />

Wasserschäden.<br />

Experten des Polizeipräsidiums Ludwigsburg empfehlen außerdem,<br />

eine Wertgegenstandsliste zu führen. Sie kann Ihnen<br />

dabei helfen, Ihre gesamten Wertgegenstände vollständig zu<br />

katalogisieren. Auf der Liste sollten alle Wertgegenstände notiert<br />

werden – so haben Sie alles im Blick und kommen nach<br />

einem Diebstahl schneller an Ihr Hab und Gut.<br />

Gerade im Ernstfall erweist sich eine gute Kennzeichnung<br />

von Wertgegenständen als besonders wichtig – für die Polizei<br />

und insbesondere die Schadensregulierung mit Ihrer Hausratversicherung.<br />

Die Experten der Polizei beraten Sie gerne und ausführlich<br />

Ergänzend empfiehlt es sich, die Wertgegenstände zu fotografieren.<br />

EINBRUCHSCHUTZ: PROBLEMATIK FENSTERTÜREN<br />

Wie oft ist die Terrassentür einfach auf, ohne dass Sie im<br />

Raum sind? Bleibt die Balkontür in schwülen Nächten geöffnet?<br />

Und wie sieht es mit den Fenstern mit direktem Zugang<br />

zum Balkon aus? Denn das sind drei Möglichkeiten für Einbrecher,<br />

in Ihr Haus zu gelangen. Zumal es die Täter an dieser<br />

Stelle auch gerne versuchen, wenn die Fenster und Türen verschlossen<br />

sind. Während Haustüren meist gut gesichert sind,<br />

bilden Fenster und Fenstertüren, also Balkontüren, oftmals<br />

Schwachstellen am Haus. Das wissen Einbrecher und nutzen<br />

diese Situation aus. Die Schwäche vieler, vor allem älterer<br />

Fenster und Fenstertüren sind die Rollenzapfen, über die sie<br />

verriegelt werden. Sie lassen sich mit einem Schraubenzieher<br />

leicht aufhebeln. Das macht es einfach, unbemerkt einzudringen<br />

– denn Einbrecher vermeiden den Lärm durch das Einschlagen<br />

einer Scheibe.<br />

Aufrüsten lassen sich Zusatzschlösser, denn es bringt schon<br />

viel, die alten Rollenzapfen gegen Pilzkopfzapfen auszutauschen,<br />

die rundum angeordnet sind und beim Verschließen<br />

in stabile, mit dem Rahmen verschraubte Stahlschließbleche<br />

greifen. Wer also neue Balkon- oder Terrassentüren einbaut,<br />

sollte gleichzeitig den Einbruchschutz erhöhen. Für den Privatgebrauch<br />

bieten sich Fenster und Fenstertüren mindestens<br />

der Widerstandsklasse 2, kurz RC2 an. Denn Fenster<br />

und Fenstertüren können Einbruchsversuche nur überstehen,<br />

wenn sie auch sicher und fachgerecht im Mauerwerk<br />

montiert sind.<br />

74 Foto: zinkevych – www.stock.adobe.com<br />

Foto: Kzenon – www.stock.adobe.com<br />

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Durch überquellende Briefkästen werden Einbrecher<br />

auf Ihre Wohnung aufmerksam.<br />

Fenster mit Sicherheitsbeschlägen und mit einer möglichst<br />

großen Zahl an Pilzkopfverriegelungen, die besonders stabil<br />

im Fensterrahmen befestigt werden, sowie Sicherheitsverglasungen<br />

und einem drehgehemmten Griff mit Aufbohrschutz,<br />

gelten dabei als besonders sicher. Dennoch muss bei allen<br />

Sicherheitsvorkehrungen auch eines deutlich gesagt werden:<br />

Letztendlich hängt die Sicherheit immer auch von der Zugriffszeit<br />

und dem verwendeten Werkzeug der Einbrecher ab.<br />

Ab RC2 leisten die Fenster wirksamen Widerstand gegen<br />

Schraubendreher, Zange und Keile. Da Kriminelle in den<br />

meisten Fällen aber aufgeben, wenn jemand zu Hause ist,<br />

kann man versuchen, sie abzuhalten, indem man die eigene<br />

Anwesenheit vortäuscht.<br />

Doch dazu ist die Unterstützung der Nachbarn notwendig. Sie<br />

sollten daher Bescheid wissen, wenn die Familie eine längere<br />

Urlaubsreise antritt. Dann können sie den Briefkasten leeren,<br />

dafür sorgen, dass die Rollläden immer mal hoch- und heruntergefahren<br />

und das Licht an- und ausgeschaltet wird. Denn<br />

alles sollte realistisch wirken. Der Grund: Einbrecher beobachten<br />

die Häuser oftmals über längere Zeit und finden so<br />

heraus, ob lediglich eine Zeitschaltuhr Leben im Haus suggeriert.<br />

Und sie erkennen schon an Details, dass niemand zu<br />

Hause ist. Solch ein Indiz kann zum Beispiel ein über längere<br />

Zeit nicht gemähter Rasen sein.<br />

Und das gilt im Übrigen auch für Abwesenheitsmitteilungen<br />

auf dem Anrufbeantworter oder Urlaubs-Postings in den sozialen<br />

Netzwerken.<br />

TIPPS DER POLIZEI STUTTGART: SO SCHÜTZEN SIE<br />

SICH GEGEN EINBRÜCHE IN DER URLAUBSZEIT<br />

Der Flug ist gebucht, die Koffer gepackt – aber Vorsicht: Vergessen<br />

Sie nicht, Ihre Wohnung vor dem Urlaub einbruchsicher<br />

zu machen. Auch Einbrecher freuen sich auf die schönste<br />

Zeit des Jahres. Wie können Sie sich gegen Einbrüche in der<br />

Urlaubszeit schützen? Wir haben zehn Tipps der Polizei zusammengestellt,<br />

mit denen Sie Ihr Zuhause sicherer machen<br />

können, damit Sie Ihren Urlaub entspannt genießen können.<br />

Tipp 1: Lassen Sie Ihre Rollläden oben. Geschlossene Rollläden<br />

am Tag signalisieren Abwesenheit. Bitten Sie Ihre Nachbarn,<br />

öfter mal bei Ihnen zu lüften – denn auch tagelang verschlossene<br />

Fenster und Türen können für Einbrecher ein erster<br />

Hinweis auf leere Wohnungen sein.<br />

Tipp 2: Der Klassiker: Durch überquellende Briefkästen und<br />

längere Zeit leere Mülltonnen werden Einbrecher auf Ihre<br />

Wohnung aufmerksam. Lassen Sie Ihren Nachbarn deswegen<br />

die Post reinholen oder erlauben Sie ihm, Ihre Mülltonne für<br />

einige Zeit mitzubenutzen.<br />

Tipp 3: Zeitschaltuhren können – angeschlossen an die Beleuchtung<br />

– Ihre Anwesenheit vortäuschen und wirken dadurch<br />

abschreckend.<br />

Tipp 4: Informieren Sie unbedingt die Nachbarn über Ihren<br />

Urlaub und darüber, wie lange Sie weg sind. Fällt denen etwas<br />

Verdächtiges auf, können sie schnell die Polizei informieren.<br />

Tipp 5: Die Polizei rät bei Postings und Selfies aus dem Urlaub<br />

zu äußerster Vorsicht. Bedenken Sie: Auch Diebe könnten unter<br />

Umständen durch die sozialen Netzwerke herausfinden,<br />

dass Sie sich gerade nicht an ihrem Heimatort befinden.<br />

Tipp 6: Legen Sie Termine wie Lieferaufträge oder Handwerkerbesuche<br />

nicht in die Urlaubszeit. Oft geben sich Kriminelle<br />

als Handwerker aus, um Zutritt zu Wohnungen zu bekommen.<br />

Informieren Sie auch die Nachbarn darüber, dass Sie<br />

keine Termine ausgemacht haben.<br />

Tipp 7: Der Anrufbeantworter kann ebenfalls verräterisch<br />

sein: nämlich dann, wenn Sie Ihren Urlaub freudig darauf verkünden,<br />

um damit ihre Abwesenheit zu begründen. Am besten<br />

noch mit dem genauen Datum, an dem Sie zurückkehren.<br />

Leichtes Spiel für Einbrecher.<br />

Tipp 8: Nutzen Sie Bankschließfächer, um wertvolle Gegenstände<br />

wie Schmuck oder Bargeld sicher zu verwahren, anstatt<br />

sie offen in Schränken liegen zu lassen. Machen Sie außerdem<br />

ein Foto von den Gegenständen im Schließfach. Falls<br />

doch etwas passiert, haben Sie direkt einen Nachweis für die<br />

Versicherung.<br />

Tipp 9: Räumen Sie mögliche Kletterhilfen wie Leitern oder<br />

Gartenmöbel weg oder hängen Sie ein Schloss daran.<br />

Tipp 10: Achten Sie auf kleine, transparente Kunststoffstreifen<br />

in U-Form, die zwischen Haustür und Rahmen klemmen. Oft<br />

fallen die Plastikstücke niemandem auf. Klemmen sie aber<br />

noch Tage später an der gleichen Stelle, wissen die Täter, dass<br />

niemand zu Hause ist. Sollten Sie eine solche Konstruktion an<br />

Ihrer Tür oder der Tür Ihrer Nachbarn bemerken, sollten Sie<br />

die Polizei informieren.<br />

TIPPS DER POLIZEI LUDWIGSBURG<br />

ZUM EINBRUCHSCHUTZ<br />

Zudem können die Smart-Home-Systeme Rollläden automatisch<br />

hoch- oder herunterfahren, installierte Kameras einund<br />

ausschalten oder Bewegungsmelder aktivieren. Aber Vorsicht:<br />

Auch diese Systeme haben Schwachstellen. Deshalb<br />

muss das oberste Gebot lauten: Externe dürfen nie in das<br />

Heimsystem eindringen. Denn wird das Smart-Home-System<br />

von Einbrechern gehackt, bietet es keinen Schutz mehr. Zudem<br />

gibt es den Dieben auch noch Auskunft darüber, wenn<br />

man zu Hause oder verreist ist.<br />

Die Experten des Polizeipräsidiums Ludwigsburg raten daher,<br />

die Software der Geräte zu aktualisieren, sobald ein Update<br />

verfügbar ist. Außerdem sollten noch vor der Installation die<br />

voreingestellten Passwörter geändert werden – denn die sind<br />

häufig leicht zu erraten und schützen das System nicht vor<br />

Eindringlingen. Auch die Firewall des WLAN-Routers sollte<br />

aktiviert sein.<br />

Ratsam ist es zudem, die Kommunikation mit dem Smart-<br />

Home-System zu verschlüsseln. Dafür kann zum Beispiel<br />

VPN als sichere Verbindung zum Heimnetzwerk verwendet<br />

werden. Auch ein separates WLAN für die Verbindung mit<br />

den Smart-Home-Systemen ist denkbar. Hier sollten die Zugangsdaten<br />

dann nur beim Administrator des Sicherheitssystems<br />

liegen und nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

Auf dem Weg in den Urlaub:<br />

Kopieren Sie wichtige Unterlagen wie Tickets, Voucher oder<br />

Reisepass und bewahren Sie die Kopien an separater Stelle im<br />

Gepäck auf.<br />

Während des Urlaubs:<br />

Posten Sie Bilder und Informationen zu Ihrem Urlaub in sozialen<br />

Netzwerken nur an ausgewählte Personen. Auch Einbrecher<br />

lesen öffentliche Posts und können so leerstehende Wohnungen<br />

und Häuser ausfindig machen.<br />

Ratsam ist es zudem, die Kommunikation<br />

mit dem Smart-Home-System zu<br />

verschlüsseln. Hier sollten die Zugangsdaten<br />

dann nur beim Administrator des<br />

Sicherheitssystems liegen und nicht an<br />

Dritte weitergegeben werden.<br />

Für weitere Informationen und auch für individuelle Beratungen<br />

steht Ihnen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums<br />

Ludwigsburg mit seinen Mitarbeitenden gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Im Kreis Ludwigsburg: Tel. 07141 18-8001<br />

Im Kreis Böblingen: Tel. 07<strong>03</strong>1 13-2618<br />

Informationen im Internet: www.k-einbruch.de<br />

www.polizei-beratung.de<br />

Polizeipräsidium Ludwigsburg, Telefon: 07141 18-9<br />

E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de<br />

http://www.polizei-bw.de/<br />

EIN MIETVERTRAG MACHT KEINEN URLAUB<br />

Einfach Tür abschließen und ab in den Urlaub? Besser nicht,<br />

denn wenn während der Abwesenheit etwas passiert, sollte<br />

der Vermieter wissen, wo es einen Schlüssel gibt. Mieter haben<br />

nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So<br />

zum Beispiel den Putzdienst im Treppenhaus zu erledigen.<br />

Und diese Pflichten müssen auch während der Abwesenheit<br />

erfüllt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommen kann,<br />

muss für Ersatz sorgen.<br />

Vermieter haben keinen Anspruch auf einen Haustür- oder<br />

Wohnungsschlüssel, auch nicht während der Urlaubszeit.<br />

Mieter sollten aber sinnvollerweise ihrem Vermieter eine Anschrift<br />

mitgeben, unter der man in Notfällen einen Schlüssel<br />

vorfindet, bspw. bei den Nachbarn. Gleichfalls kann es zu<br />

Notfällen in der Abwesenheit kommen, bspw. ein Wasserrohrbruch,<br />

bei dem nicht zwei Wochen abgewartet werden<br />

kann, bis jemand die Wohnung öffnet. In solchen Fällen muss<br />

der Vermieter sofort Handwerker in die Wohnung lassen.<br />

Wenn das Wasser aus der Wohnung läuft, wenn es irgendwo<br />

in der Wohnung brennt, hat der Vermieter das Recht, sich<br />

Zutritt zu verschaffen. In einem solchen Fall ist die Feuerwehr<br />

zu rufen, die dann die Tür öffnet.<br />

<br />

Quellen: Polizeipräsidium Ludwigsburg, Polizeipräsidium<br />

<strong>Stuttgart</strong>, Deutscher Mieterbund, eigene Recherchen<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

76<br />

Foto: spuno - www.stock.adobe.com<br />

Foto: m.mphoto - www.stock.adobe.com<br />

77


Marktplatz<br />

GRILLWÜRFEL „BARBECUBE“ von Crown-presents<br />

BAUTRÄGER<br />

FIRMENVERZEICHNIS<br />

IMMOBILIENVERMITTLUNG<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

FARBEN- u. RAUMAUSSTATTER<br />

Der Forchheimer Arzt Harald Kreuzer ist angetreten,<br />

das Grillen zu revolutionieren. Mit einem alten<br />

Schulfreund, dem Designer Ralph Kräuter,<br />

entwickelte er den Barbecube: Der genial aus dem<br />

hochwertigsten verfügbaren Edelstahl von Hand<br />

gefertigte Grill-Würfel, wird einfach mit kleingeschnittenem,<br />

möglichst leicht mariniertem Gemüse<br />

oder auch Fleisch, Obst oder Meeresfrüchten<br />

befüllt und dann auf den Gas- oder Holzkohlegrill<br />

gelegt. Der Würfel mit seinen geschlossenen und<br />

offenen Seiten überträgt die Hitze gleichmäßig<br />

und schonend auf das Grillgut – aufsteigender<br />

Wasserdampf sorgt zusätzlich für einen Dampfgar-Effekt<br />

von 4-6 Portionen. Vitamine und Nährstoffe<br />

werden durch diese schonende Grillart erhalten,<br />

besonders Gemüse bleibt herzhaft knackig!<br />

Das Grillen verläuft völlig entspannt, da das Grillgut<br />

nur alle 5 Minuten gewendet wird. Der Behälter<br />

wird dazu einfach auf die nächste Seite gedreht<br />

– äußerst schonend für den empfindlichen Inhalt.<br />

BB Wohnbau Böblingen GmbH<br />

Max-Eyth-Straße 30, 71088 Holzgerlingen<br />

Tel.: 07<strong>03</strong>1 4918-500, Fax: 07<strong>03</strong>1 20956-50<br />

info@bb-wohnbau-boeblingen.de<br />

www.bb-wohnbau-boeblingen.de<br />

IMMOBILIENVERMITTLUNG<br />

Wolfgang Raichle<br />

Burghaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen<br />

Tel. +49 (0)7<strong>03</strong>1 658109-0<br />

info@real-werte.de<br />

www.real-werte.de<br />

VERSICHERUNG<br />

Sommer GmbH<br />

Daimlerstraße 1-7, 71364 Winnenden<br />

Tel.: 07195 91 35-0<br />

info@farben-sommer.de<br />

www.sommer-winnenden.de<br />

GLASFOLIERUNGEN<br />

https://www.blickfang-designshop.com/collections/<br />

outdoor/products/grillwuerfel-barbecube<br />

Generalagentur Alte Börse OHG<br />

Peter Herrig und Manuel Wormer<br />

Heustr. 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tel. 0711 22 55 20- 0<br />

alte.boerse@sparkassenversicherung.de<br />

www.sparkassenversicherung.de/<br />

alte.boerse<br />

Ch. Schlotterbeck GmbH & Co. KG<br />

Karlsteinstraße 2, 73773 Aichwald<br />

Tel.: 0711 369850-0<br />

info@schlotterbeck.de<br />

www.schlotterbeck.de<br />

FEUERSCHALE „BARROW“ von Konstantin Slawinski<br />

MALERMEISTER<br />

M A L E R<br />

Die Feuerschale kann im Handumdrehen zum mobilen<br />

Grill umfunktioniert werden. Sie sieht nämlich<br />

nicht nur aus wie eine Schubkarre, sie kann auch so<br />

von einer Stelle zur nächsten geschoben werden. So<br />

lassen sich gemütliche Abende flexibel gestalten und<br />

genießen. Stolze 81 Zentimeter misst die Feuerschale<br />

mit Grillfunktion im Durchmesser.<br />

Hier finden Steaks, Schaschlik-Spieße und auch<br />

vegetarische Alternativen wie Ofenkartoffeln bequem<br />

Platz.<br />

Immobilien Service Bärbel Bahr<br />

Max-Eyth-Straße 30, 71088 Holzgerlingen<br />

Tel.: 07<strong>03</strong>1 4918-500, Fax: 07<strong>03</strong>1 20956-50<br />

immobilien@baerbel-bahr.de<br />

www.baerbel-bahr.de<br />

DAHLER <strong>Stuttgart</strong> Finest Real Estate<br />

Mörikestraße 12a, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

0711.184 247-20<br />

stuttgart@dahler.com<br />

www.dahler.com/stuttgart<br />

ELEKTROTECHNIK<br />

Bürkle + Schöck Elektro-Anlagen GmbH<br />

Gewerbestraße 38, 70565 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tel. 0711/7837-400, Fax 0711/7837-409<br />

elektro@buerkle-schoeck.de<br />

www.buerkle-schoeck-elektro.de<br />

Ihr Fachberater für smarte Elektrolösungen<br />

HOFFMANN<br />

Maler Hoffmann GmbH<br />

Betzweiler Straße 11, 70563 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tel.: 0711 73 29 28, Fax: 0711 735 63 66<br />

firma@maler-hoffmann.de<br />

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78<br />

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MARKTPLATZ<br />

Fotos: Blickfang<br />

Sie wollen IHRE FIRMA ebenfalls hier repräsentiert sehen?<br />

Dann schreiben Sie an: verlag@smartliving-magazin.de<br />

TOP ZIELGRUPPE: FÜHRENDE MAKLER, IMMOBILIENFIRMEN, BAUINTERESSIERTE LESER!<br />

79


Auslagestellen<br />

Verkaufsstellen<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

AUSZUG UNSERER AUSLAGESTELLEN<br />

STUTTGART<br />

<strong>Stuttgart</strong><br />

AAW Guse & Compagnie GmbH<br />

ABTART GmbH<br />

Architektenkammer Baden-Württemberg<br />

ASB BW e.V. Region <strong>Stuttgart</strong><br />

Bankhaus Bauer Privatbank<br />

Bauer Sanitär GmbH<br />

BBT Aktiengesellschaft<br />

Biffar GmbH & Co. KG<br />

BoConcept <strong>Stuttgart</strong><br />

Bowling Arena <strong>Stuttgart</strong><br />

BPD Immobilienentwicklung GmbH<br />

Bretz Store <strong>Stuttgart</strong><br />

Business Club <strong>Stuttgart</strong> Schloss Solitude<br />

Bürk Fenster, Türen, Sonnenschutz<br />

Café Herbert´z<br />

CIP GmbH<br />

comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />

Commerzbank AG<br />

Da Maria<br />

Designhotel Restaurant Der Zauberlehrling<br />

Deutsche Immobilien Württemberg<br />

Die Weinstube Schellenturm<br />

Dr. Frentz & Kollegen, Zahnärzte<br />

Dr. Klein Privatkunden AG<br />

DUXIANA <strong>Stuttgart</strong><br />

Flughafen <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />

Hut-Hanne 1866<br />

E&G Private Immobilien GmbH<br />

E + H Meyer GmbH<br />

EMO Fenster- und Türenbau GmbH<br />

Engel & Völkers<br />

Energie Beratungszentrum <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Fennobed <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />

Fresko Café & Restaurant<br />

Garant Immobilien AG<br />

Ginkgo - Wertschöpfung<br />

gut Immobilien GmbH<br />

Heslacher Waldheim<br />

Hofmeister City Küchen <strong>Stuttgart</strong><br />

Holzmöblerei<br />

Immobilienvermittlung BW GmbH<br />

Interhyp AG<br />

IVD Süd e.V.<br />

IWS Immobilienwirtschaft <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Juwelier Kutter<br />

Karl Körner GmbH<br />

Küchenstudio Wagner<br />

Lambert Flagship Store<br />

Landesbank Baden-Wfürtemberg<br />

Lechler Immobilien-Management<br />

ligne roset<br />

Louis Lenz 1823<br />

Mayer + Soehne OHG<br />

Merz & Benzing<br />

Miele Center Hausgerätewelt GmbH<br />

Milano Design + Leuchten GmbH<br />

modernbau <strong>Stuttgart</strong><br />

Nagel Auktionen GmbH & Co. KG<br />

OBI-Markt<br />

Pink Immobilien<br />

PLAN F Finanzdienstleistungen GmbH<br />

Prime Estate Partners<br />

PSD Bank RheinNeckarSaar eG<br />

Raumlicht Dahler-Ehrle GmbH<br />

Restaurant Fellini<br />

Rolladen-Bauer GmbH<br />

Schmucker Immobilien<br />

Schuh Wolf OHG<br />

Schwäbische BauWerk GmbH<br />

smow S GmbH<br />

SenerTec Center <strong>Stuttgart</strong> GmbH<br />

Speisemeisterei<br />

Steffen Böck Immobilien<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Haus- und Grundbesitzerverein e.V.<br />

Südwestbank AG<br />

SV Sparkassen Versicherung<br />

team 7 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tolias Immobilien<br />

Tritschler GmbH & Cie. KG<br />

Sprecher Küchenarchitektur<br />

vitra by Store<br />

Volksbank am Württemberg eG<br />

Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />

Volkswagen Automobile <strong>Stuttgart</strong><br />

Von Herzen<br />

von Poll Immobilien <strong>Stuttgart</strong><br />

Wellendorf-Boutique <strong>Stuttgart</strong><br />

Werner Sobek <strong>Stuttgart</strong> AG<br />

Weissenhofmuseum <strong>Stuttgart</strong><br />

wohnbauStudio<br />

Würth Family Store<br />

LANDKREIS LUDWIGSBURG<br />

art aqua GmbH & Co. KG<br />

Blankenburg Hotel<br />

bonjour Tagungshotel <strong>Stuttgart</strong>-Gerlingen<br />

Commerzbank AG<br />

comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />

Danz Küchenplanung<br />

Bolzstraße 8, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 36, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rembrandstraße 18, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />

Danneckerstraße 54, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Mauserstraße 20, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />

Lautenschlagerstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Ulmer Straße 319, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />

Breitlingstraße 35, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Augustenstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Calwer Straße 19, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Am Sportplatz 9, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />

Silcherstraße 1, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 26, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Solitude 2 (Schloss Solitude), 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />

Bauernwaldstraße 1, 70195 <strong>Stuttgart</strong>-Botnang<br />

Immenhoferstraße 13, 70180 Stuttagrt<br />

Mörikestarße 9, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Motorstraße 26, 70499 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 11 - 15, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Helferichstraße 2, 70192 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rosenstraße 38, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Friedrichstraße 37, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Weberstraße 72, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Eberhardstraße 1, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rotebühlstraße 44, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Flughafenstraße 32, 70629 <strong>Stuttgart</strong><br />

Eberhardstraße 31, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Börsenplatz 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kleine Königstraße 1, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Heiligenwiesen 8, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />

Eberhardstraße 2, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />

Konrad-Adenauer-Str. 28, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Wilhelmstraße 5, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gerokstraße 15, 70185 <strong>Stuttgart</strong><br />

Große Falterstraße 101, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />

Dachswaldweg 180, 70569 <strong>Stuttgart</strong><br />

Paulinenstraße 53, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königsstraße 80, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rosensteinstraße 9, 70191 <strong>Stuttgart</strong><br />

Calwer Straße 11, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Sophienstraße 40, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 46, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Ossietzkystraße 4, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Silberburgstraße 171, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kronprinzstraße 06, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Am Hauptbahnhof 2, 70144 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gänsheidestraße 36, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Paulinenstraße 41, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Alte Poststraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Dietbachstraße 36, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />

Dorotheenstraße 4, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Schmidener Straße 231, 7<strong>03</strong>74 <strong>Stuttgart</strong><br />

Reinsburgstraße 4, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Hasenbergsteige 24, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />

Neckarstraße 189 - 191, 70190 <strong>Stuttgart</strong><br />

Am Stellwerk 4, 70197 <strong>Stuttgart</strong><br />

Staufeneckstraße 15, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 41, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Richard-Wagner-Straße 12, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Deckerstraße 37 - 39, 7<strong>03</strong>72 <strong>Stuttgart</strong><br />

Große Falterstraße 3, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />

Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Zuckerfabrik 26, 7<strong>03</strong>79 <strong>Stuttgart</strong><br />

Sonnenbergstraße 55, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Filderbahnstraße 44, 70567 <strong>Stuttgart</strong><br />

Leuschnerstraße 40, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Sophienstraße 17, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gutenbergstraße 76, 70176 <strong>Stuttgart</strong><br />

Schloss Hohenheim 18, 70599 <strong>Stuttgart</strong><br />

Wernhaldenstraße 87, 70184 <strong>Stuttgart</strong><br />

Gerokstraße 3, 70188 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rotebühlstraße 125, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Heustraße 1, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Friedrichstraße 16, 70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Wilhelmsplatz 7, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Marktplatz 7, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kronenstraße 20, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Charlottenstraße 29-31, 70182 <strong>Stuttgart</strong><br />

Arlbergstraße 21, 7<strong>03</strong>27 <strong>Stuttgart</strong><br />

Daimlerstraße 131, 7<strong>03</strong>72 <strong>Stuttgart</strong><br />

Heilbronner Straße 392, 70469 <strong>Stuttgart</strong><br />

Schwabstraße 185, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />

Mörikestraße 15, 70178 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kirchstraße 6, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Albstraße 14, 70597 <strong>Stuttgart</strong><br />

Rathenaustraße 1, 701i91 <strong>Stuttgart</strong><br />

Kirchheimer Straße 45, 70619 <strong>Stuttgart</strong><br />

Königstraße 3, 70173 <strong>Stuttgart</strong><br />

Prinz-Eugen-Straße 11, 74321 Bietigheim-B.<br />

Gerlinger Straße 27, 71254 Ditzingen<br />

Weilimdorfer Straße 70, 70839 Gerlingen<br />

Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg<br />

Metzgerwiesen 10, 71686 Remseck-Hochdorf<br />

Regenbogenweg 1, 71254 Leonberg<br />

DAN NATURA<br />

Das Schauwerk GmbH<br />

Golfclub Neckartal e.V.<br />

Häusler Raumausstattung<br />

Heiko Müller Wohnbau GmbH<br />

Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />

Hotel & Restaurant Goldener Pflug<br />

Komfort Hotel Ludwigsburg<br />

Negele Küchenprofi<br />

NH Hotel Ludwigsburg<br />

Pflugfelder Immobilien Treuhand GmbH<br />

Rossknecht am Reithausplatz<br />

Stadt Ludwigsburg<br />

Strohgäu Hotel<br />

Uhl Schöner Leben<br />

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH<br />

Wüstenrot & Württembergische AG<br />

LANDKREIS REMS-MURR<br />

AMICA Parfümerie Schäfer<br />

BauGeno Baugenossenschaft <strong>Stuttgart</strong><br />

caelum cosmetic<br />

Das Wintergarten-Zentrum<br />

Designmöbelhaus Schneider<br />

Di Carlo Parkett- und Fussbodentechnik<br />

Ebner Wohnkultur<br />

Fellbacher Metall- und Holzbau GmbH<br />

Fermo-Massivhaus AG<br />

Feucht Baustoffe-Fliesen GmbH<br />

IHK Bildungshaus<br />

KONZ Fliesen- & Natursteinverlegung GmbH<br />

Manufaktur B26 GmbH<br />

METZGER Kunststoff-Technik GmbH<br />

PLANA Küchenland Weinstadt<br />

Restaurant Mang<br />

Restaurant Bachofer<br />

Restaurant Brunnenstuben<br />

RIANI GmbH<br />

Ristorante Divino<br />

RIVA GmbH Engineering<br />

sas Bauträger GmbH<br />

SCHATZ Immobilien GmbH<br />

SCHLOTT Feuerschutz Arbeitsschutz GbR<br />

Tennisclub Winnenden<br />

TobiDU - Dein IndoorSpielplatz<br />

Traub Immobilien + Baumanagement<br />

Volksbank <strong>Stuttgart</strong> Immobilien GmbH<br />

LANDKREIS ESSLINGEN<br />

Brändle Baustoff- Fachhandel und Baumarkt<br />

Egon Müller GmbH<br />

Deko and More<br />

Deutsche Bank AG<br />

Golfanlage KWW GmbH + Co<br />

Hoffmann Immobilienpräsentationen<br />

Holzland Filderstadt<br />

Hyla Germany GmbH<br />

immprove<br />

Jendrass Gartenmöbel GmbH & Co. KG<br />

Klamt Immobilienbewertung<br />

Lauterterassen GmbH & Co. KG<br />

Meistermax GmbH & Co. KG<br />

OBI-Markt<br />

Ottenbruch, Bäderausstellung und Sanitär<br />

Profil Einrichtungen<br />

repabad GmbH<br />

Restaurant Adler (Gemeindehalle Jesingen)<br />

Restaurant Goldener Ochse<br />

Ristorante Adesso<br />

Robert Wolf GmbH<br />

Tobien e.K.<br />

Verband Garten- und Landschaftsbau<br />

Wegmann Einrichtungsstudio<br />

Wohnwerk Esslingen GmbH<br />

xilobis Deutschland GmbH<br />

LANDKREIS GÖPPINGEN / KIRCHHEIM<br />

Badplanung Barbara Blum<br />

Holzmanufaktur Ballert e.K.<br />

LANDKREIS REUTLINGEN / TÜBINGEN<br />

comfort Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG<br />

Deutsche Immobilien Württemberg<br />

Wurster Bauunternehmung GmbH<br />

LANDKREIS BÖBLINGEN/SINDELFINGEN<br />

Autohaus Gohm<br />

Bannasch Immobilien<br />

BoConcept Sindelfingen<br />

Dongus Architekten<br />

Fischer`s Lagerhaus<br />

Golfclub Schönbuch e.V.<br />

Wolfgang Henne Immobilien<br />

Hofmeister Erlebnis-Wohnzentrum<br />

Keller GmbH & Co. KG<br />

Markus Döttling-Tresore u. Einbruchschutz<br />

Möbelhaus Mornhinweg GmbH<br />

MR Immobilien<br />

OBI-Markt<br />

RauMagie<br />

RW RealWerte GmbH<br />

Schaal Bad + Design<br />

Schloss Höfingen<br />

V8 Hotel<br />

VPB Regionalbüro <strong>Stuttgart</strong><br />

Porschestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Steinbeisstr. 8-10, 71691 Freiberg a.N.<br />

Aldinger Straße 975, 70806 Kornwestheim<br />

Leintalstraße 14a, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Schorndorfer Str. 42/2, 71638 Ludwigsburg<br />

Kirchheimer Str. 5, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Dorfstraße 2 - 6, 71636 Ludwigsburg<br />

Schillerstraße 19, 71638 Ludwigsburg<br />

Alleenstraße 2, 71679 Asperg<br />

Pflugfelder Straße 36, 71636 Ludwigsburg<br />

Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg<br />

Reithausplatz 21, 71634 Ludwigsburg<br />

Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Straße 60, 70825 Korntal-Münch.<br />

Schwieberdinger Straße 74, 71636 Ludwigsburg<br />

Hohenzollernstraße 12 - 14, 71638 Ludwigsburg<br />

Wüstenrotstraße 1, 71638 Ludwigsburg<br />

Gottlieb-Daimler-Straße 10, 73614 Schorndorf<br />

Röntgenstraße 40, 71522 Backnang<br />

Schulstraße 22, 73614 Schorndorf<br />

Waiblinger Straße 124, 7<strong>03</strong>24 Fellbach<br />

Daimlerstraße 22, 70736 Fellblach-Oeffingen<br />

Mühlwiesen 16, 73660 Urbach<br />

Ulrichstraße 41, 71384 Weinstadt<br />

Senefelderstraße 3, 70736 Fellbach-Schmiden<br />

Gottlieb-Daimler-Straße 68, 71711 Murr<br />

Bertha-Benz-Str. 1, 71522 Backnang<br />

Goethestraße 31, 73630 Remshalden<br />

Schüttelgrabenring 14, 71332 Waiblingen<br />

Becherlehenstraße 26, 73527 Schwäbisch Gmünd<br />

Erwin-Bahnmüller-Straße 20, 71394 Kernen<br />

Mercedesstraße 35, 71384 Weinstadt<br />

Bahnhofstraße 19, 71332 Waiblingen<br />

Marktplatz 6, 71332 Waiblingen<br />

Quellenstraße 14, 71334 Waiblingen-Beinstein<br />

Riani Platz 1, 73614 Schorndorf<br />

Neue Rommelshauser Str. 15, 71332 Waiblingen<br />

Manfred-von-Ardenne-Allee 33, 71522 Backnang<br />

Galgenberg 21, 71334 Waiblingen<br />

Ziegelgraben 26, 73614 Schorndorf<br />

Allmersbacher Straße 50, 71546 Aspach<br />

Albertviller Straße 38, 71364 Winnenden<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Straße 106, 70736 Fellbach<br />

Brunnhölzleweg 16, 71364 Winnenden<br />

Bahnhofstraße 2, 71332 Waiblingen<br />

Heinrich-Otto-Str. 3-5, 73240 Wendlingen<br />

Weinbergweg 16, 72654 Neckartenzlingen<br />

Untere Straße 3, 73730 Esslingen<br />

Am Hafenmarkt, 73728 Esslingen<br />

Schulerberg 1, 73230 Kirchheim u.Teck<br />

Gaiernweg 17, 73669 Lichtenwald<br />

Reichenbachstraße.8, 70794 Filderstadt<br />

Hornbergstraße 35, 70794 Filderstadt<br />

Einwaldweg 36, 70794 Filderstadt<br />

Herrenlandweg 6, 73779 Deizisau<br />

Boschstraße 10, 73734 Esslingen<br />

Beurener Straße 31, 72636 Frickenhausen<br />

Metzinger Straße 47, 72622 Nürtingen<br />

Nikolaus-Otto-Str. 20, 70771 Leifelden-Echterd.<br />

Schurwaldstraße 19, 73765 Neuhausen/Filder<br />

Zwerchstraße 12, Esslingen<br />

Bosslerstraße 13 - 15, 73240 Wendlingen<br />

Im Oberhof 42, 73230 Kirchheim u. Teck<br />

Schlachthausstraße 13, 73728 Esslingen<br />

Hauptstr. 57, 70771 Leinfelden-Echterdingen<br />

Esslinger Straße 7, 70771Leinfelden-Echterdingen<br />

Tübinger Straße 33, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />

Filderstr. 109/111, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />

Zeppelinstraße 17, 73760 Ostfildern-Kemnat<br />

Kanalstraße 55, 73728 Esslingen<br />

Heilbronner Str. 1, 70771 Leinfelden-Echterd.<br />

Dettinger Straße 37, 73230 Kirchheim/Teck<br />

Schlosserstraße 21, 73257 Köngen<br />

Max-Plank-Straße 11, 72555 Metzingen<br />

Goethestraße 11, 72827 Wannweil<br />

Nürtinger Straße 31, 72661 Grafienberg<br />

Graf-Zeppelin-Platz 4, 71<strong>03</strong>4 Böblingen<br />

Marktplatz 6, 71229 Leonberg<br />

Hanns-Martin-Schl.-Str. 4, 71063 Sindelfingen<br />

Seestraße 13, 71229 Leonberg<br />

Mahdentalstraße 84, 71065 Sindelfingen<br />

Schaichhof, 71088 Holzgerlingen<br />

Hildrizhauserstr. 2, 71155 Altdorf<br />

Eschenbrünnlestraße 12, 71065 Sindelfingen<br />

Sindelfinger Straße 28, 71<strong>03</strong>2 Böblingen<br />

Laurentiusstraße 18, 71069 Sindelfingen<br />

Grabenstraße 12-18, 71063 Sindelfingen<br />

Binsenwiesenstraße 2, 71711 Steinheim<br />

Mahdentalstraße 78, 71065 Sindelfingen<br />

Poststraße 53, 71<strong>03</strong>2 Böblingen<br />

Burghaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen<br />

Brennerstraße 49, 71229Leonberg<br />

Am Schloßberg 17, 71229 Leonberg<br />

Graf-Zeppelin-Platz 1, 71<strong>03</strong>4 Böblingen<br />

Brühlstraße 27. 71069 Sindelfingen<br />

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ROTEBÜHLPLATZ 21-25, MITTE<br />

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ULMERSTR. 1, LEINF.-ECHTERDINGEN<br />

Tankstelle UWE SCHAAL<br />

KRIEGSBERGSTR. 55, MITTE<br />

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BENZSTR.5, RENNINGEN<br />

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CHARLOTTENSTR. 14, MITTE<br />

FOTINI PANAGIOTOPOULOU<br />

HAITERBACHER STR.24-26, NAGOLD<br />

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OSTENDSTR. 77, OST<br />

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EDUARD-PFEIFFER-STR.120, NORD<br />

Tankstelle DERIU GMBH<br />

STUTTGARTER STR. 141, BACKNANG<br />

Supermarkt MARC WECKERT II<br />

AM KOCHENHOF 10, NORD<br />

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INDUSTRIE STR. 34, BACKNANG<br />

Tankstelle THOMAS STEPHAN<br />

SCHMIDENER STR. 255, BAD CANNSTATT ESSO STATION<br />

STUTTGARTER STR. 16, NÜRTINGEN<br />

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BLEICHSTR. 15, 73<strong>03</strong>3 GÖPPINGEN<br />

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STUTTGARTER STR. 59, FEUERBACH DIETMAR BEUTTENMÜLLER<br />

BAHNHOFSTR. 15, EISLINGEN<br />

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STUTTGARTER STR. 46-48, FEUERBACH CIGO IM EINKAUFSZENTRUM<br />

BAHNHOFSTR. 3, EBERSBACH<br />

Tankstelle ALEXA MEISTER VERA<br />

VOLLMER-STR. 2, FEUERBACH<br />

CIGO IM KAUFLAND<br />

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STUTTGARTER STR. 46-48, FEUERBACH DORIS SCHNAIBLE<br />

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LÖWENMARKT 5, WEILIMDORF<br />

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STUTTGARTER STR. 1, KIRCHHEIM<br />

Tankstellen GMBH VINKETA<br />

INDUSTRIESTR. 58, VAIHINGEN<br />

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MARKTSTR. 54, KIRCHHEIM<br />

Tankstelle SIEGFRIED FASTNER<br />

PLIENINGER STR. 96, MÖHRINGEN<br />

MÜNZENMAIER GMBH<br />

DETTINGER STR. 53, KIRCHHEIM<br />

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STUTTGARTERSTR. 70, FELLBACH<br />

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PLIENINGER STR. 63, BERNHAUSEN DÜRNINGER<br />

WEILSTR. 227, ESSLINGEN-WEIL<br />

SEBATI HAYTA<br />

PLIENINGER STR. 63, BERNHAUSEN AGENTUR-LÄDLE FISCHER<br />

CANNSTATTER STR. 62, METTINGEN<br />

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WEILIMDORFER STR. 91, GERLINGEN MARKTKAUF<br />

LISTSTR. 2, SCHARNHAUSEN<br />

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RUHRSTR. 5, WAIBLINGEN<br />

Tankstelle ARAL-CENTER<br />

PLIENINGER STR. 35, NEUHAUSEN<br />

PRE.GO<br />

WAIBLINGEN BAHNHOF<br />

Tankstelle MICHAEL EBERLE<br />

NECKARSTR. 47, WAIBLINGEN<br />

BAHNHOF WEIL DER STADT<br />

TIFFY`S GMBH<br />

WEILIMDORFER STRASSE 6, Korntal-Münch. BAHNHOF WINNENDEN<br />

HACI GÜNDÜZ<br />

RUHRSTRASSE 6, ASPERG<br />

BAHNHOF STUTTGART-FEUERBACH<br />

SCHREIBER TANK-U.FAHRZ.SERVICE IM LANGEN FELD 17, MURR<br />

BAHNHOF STUTTGART-ZUFFENHAUSEN<br />

KAUFLAND<br />

STEINBEISSTRASSE15-21, STEINHEIM STUTTGART FLUGHAFEN<br />

UWE REISS<br />

HAUPTSTRASSE 41, BEILSTEIN<br />

STUTTGART HAUPTBAHNHOF<br />

KAUFLAND<br />

ADOLF-SCHNEIDER-STR.20, ELLWANGEN BAHNHOF STUTTGART-BAD CANNTATT<br />

KARIN SCHURG<br />

BERLINER PLATZ K3, HEILBRONN<br />

BAHNHOF BIETIGHEIM-BISSINGEN<br />

BEHIYE DEGER<br />

OLGASTRASSE 57, HEILBRONN<br />

BAHNHOF ESSLINGEN<br />

MICHAEL ROSSI E.K.<br />

GYMNASIUMSTRASSE 71, HEILBRONN BAHNHOF LUDWIGSBURG<br />

CIGO GMBH<br />

RÖTELSTRASSE 35, NECKARSULM<br />

BAHNHOF REUTLINGEN<br />

Aktuelle Veranstaltungen & Termine<br />

DATUM* VERANSTALTER/THEMA ORT INFORMATION/ANMELDUNG<br />

23.6.–23.7.<strong>2023</strong> IBA’27-Festival #1<br />

INFO<br />

Festivalzentrale<br />

Königstraße 1c, <strong>Stuttgart</strong><br />

www.iba27.de<br />

13.10.<strong>2023</strong> 22.<strong>Stuttgart</strong>er Wissensforum Porsche Arena <strong>Stuttgart</strong> www.stuttgarter-wissensforum.de<br />

24.–26.10.<strong>2023</strong> ARCHITECT@WORK Messe <strong>Stuttgart</strong> www.messe-stuttgart.de<br />

15.11.-05.12.<strong>2023</strong> SchreinerWerke <strong>2023</strong><br />

* Alle Veranstaltungshinweise sind unter Vorbehalt –<br />

Stand ist der Redaktionsschluss 3. Juli <strong>2023</strong>.<br />

<strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong> ist Medienpartner von BLICKFANG<br />

Haus der Wirtschaft<br />

<strong>Stuttgart</strong><br />

www.hausderwirtschaft.de<br />

Wenn Sie auf Ihre Veranstaltung im <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong><br />

hinweisen wollen, dann schreiben Sie uns gerne bitte an:<br />

verlag@smartliving-magazin.de<br />

AUSZUG UNSERER VERKAUFSSTELLEN<br />

AKTUELLE VERANSTALTUNGEN & TERMINE<br />

80<br />

Wenn Sie auch das <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong> auslegen wollen, dann schreiben Sie uns an unter verlag@smartliving-magazin.de<br />

81


THEMENVORSCHAU<br />

Die nächste <strong>Ausgabe</strong> des <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong>s<br />

erscheint ab dem 19.09.<strong>2023</strong><br />

Folgende Schwerpunktthemen sind geplant:<br />

Immobilien<br />

Heizungsdebatte: Fernwärme als Alternative<br />

zur Wärmepumpe<br />

Bei alten, unsanierten Gebäuden drohen<br />

deutliche Preisabschläge<br />

Architektur.<br />

„Wohnungsbau jetzt – sozial und zukunftsfähig” –<br />

eine Initiative der Archi tek tenkammer Baden-Württemberg<br />

und IBA’27<br />

Was Architektur heute leisten muss: Interkulturell,<br />

International, Interdisziplinär<br />

Planen & Bauen<br />

Stornierungswelle versetzt Baufirmen in Sorge –<br />

so sichern Sie sich als Bauherr ab<br />

Den Kraftstoff liefert die Natur: Ein Carport mit Solardach<br />

liefert Ökostrom fürs Elektroauto<br />

Finanzierung<br />

Keine Sorge bei der Anschlussfinanzierung:<br />

Hauseigentümer sollten gut planen und vergleichen<br />

KfW-Förderung für Familien: Bis zu 36.000,00 €<br />

bringt der neue Förder-Zins<br />

Versicherung & Recht<br />

Immobilien richtig vererben: Oft macht es Sinn, schon<br />

frühzeitig festzulegen, wer was bekommen soll<br />

Darf ich das in meinem Garten? Fünf Rechtstipps<br />

für Gartenbesitzer<br />

Sanierung & Energie<br />

Heizungsaustausch und Sanierungspflicht für Millionen<br />

Eigentümer – die richtige Vorgehensweise<br />

Fenstertausch: So sparen Hausbesitzer Energie und Geld<br />

<br />

<br />

Wohnen & Leben<br />

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür:<br />

So machen Sie das Haus und den Garten winterfeste<br />

Badezimmer planen & gestalten – so geht's richtig<br />

<br />

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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Ich abonniere das <strong>smartLiving</strong>-<strong>Magazin</strong><br />

zu einem Jahresbezugspreis von<br />

€ 45,- *<br />

6 <strong>Ausgabe</strong>n (inklusive Porto und Versand)<br />

* Versand ins Ausland auf Anfrage<br />

ab der nächsten <strong>Ausgabe</strong>:<br />

4 <strong>2023</strong> 5 <strong>2023</strong> 6 <strong>2023</strong><br />

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Bitte buchen Sie € 45,– von meinem Konto ab:<br />

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Widerrufsrecht:<br />

Diese Bestellung kann innerhalb einer Woche beim Verlag widerrufen<br />

werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Mit der Unterschrift zu meiner Bestellung bestätige<br />

ich auch die Kenntnisnahme des Widerrufsrechts.<br />

Bitte schicken an:<br />

<strong>smartLiving</strong><br />

TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />

Postfach 10 48 36, 70042 <strong>Stuttgart</strong><br />

Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />

Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-413<br />

Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-414<br />

E-Mail: service@gentner.de<br />

„Lassen Sie Ihre Träume von den eigenen vier Wänden wahr werden“<br />

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82<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

Armin Gross, Robert Reisch<br />

(v.i.S.d.P.)<br />

Verlag:<br />

TFV Technischer Fachverlag GmbH<br />

Ein Unternehmen<br />

der Gentner Verlagsgruppe<br />

Postfach 10 48 36, 70042 <strong>Stuttgart</strong><br />

Forststraße 131, 70193 <strong>Stuttgart</strong><br />

Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-0<br />

Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-747<br />

verlag@smartliving-magazin.de<br />

Verlags- und Marketingservice<br />

Herr Jörg Bachmann<br />

Im Geiger 23<br />

7<strong>03</strong>74 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tel. 0711-24892260<br />

Mobil 0172-4019802<br />

E-Mail jb@bachmannmedienservice.de<br />

Redaktion:<br />

Klaus Bossert, Karl Gutbrod,<br />

Dietmar Kern, Gastautoren<br />

Art Direction:<br />

Klaus Bossert, <strong>Stuttgart</strong><br />

Druck:<br />

Vogel Druck und<br />

Medienservice GmbH, Höchberg<br />

Vertrieb/Einzelverkauf:<br />

IPS Pressevertrieb GmbH,<br />

Meckenheim<br />

Erscheinungsweise:<br />

6 <strong>Ausgabe</strong>n pro Jahr<br />

A u fl a g e : 20.000 pro <strong>Ausgabe</strong><br />

Bildernachweis: siehe Einzelseite<br />

Urheberrechte:<br />

Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen<br />

einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt<br />

der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich<br />

unbeschränkter und ausschließ licher Form, insbesondere Rechte<br />

zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken<br />

mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis<br />

auf Widerruf (an: verlag@smartliving-magazin.de) gilt dies auch für<br />

die Verwendung von Bildern, Grafiken sowie audiovisueller Werke<br />

in den Social-Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und You-<br />

Tube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen<br />

urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung<br />

des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm<br />

oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen,<br />

insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare<br />

Sprache übertragen werden.<br />

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen<br />

und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der<br />

Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt<br />

werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte<br />

eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet<br />

sind.<br />

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FREITAG, 13. OKTOBER <strong>2023</strong> · PORSCHE ARENA STUTTGART<br />

www.stuttgarter-wissensforum.de

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