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Inhalt - gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH

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Kurz vorgestellt:<br />

Unsere Strahlenschutzbeauftragte<br />

Frau Heidi Filla<br />

Frau Heidi Filla<br />

Die <strong>gepe</strong> <strong>Gebäudedienste</strong> Peterhoff ist<br />

als Dienstleister in etlichen Objekten<br />

mit Strahlenschutzbereichen tätig. Dazu<br />

zählen neben Krankenhäusern auch Forschungszentren<br />

und Labore.<br />

Es ist daher wichtig, dass gewisse<br />

Gefahrquellen durch einen Strahlenschutzbeauftragten<br />

mit entsprechender<br />

Qualifikation und der erforderlichen<br />

Fachkunde nach § 30 Strahlenschutzverordnung<br />

überwacht werden.<br />

Diese Vorschrift nehmen wir bei <strong>gepe</strong><br />

ernst. In unserem Hause sorgt Frau<br />

Heidi Filla mit entsprechendem Knowhow<br />

für einen reibungslosen Ablauf und<br />

für die Kontrolle der ordnungsmäßigen<br />

Dokumentation.<br />

Was macht die Strahlenschutz-<br />

beauftragte eigentlich genau?<br />

Die Strahlenschutzbeauftragte überwacht<br />

Tätigkeiten zum Schutz der Mit-<br />

6 <strong>gepe</strong>´chen 02/2009<br />

arbeiter vor Strahlung beim Umgang mit<br />

radioaktiven Stoffen oder ionisierender<br />

Strahlung.<br />

Zu ihren Aufgaben gehört die Festlegung<br />

von Strahlenschutzmaßnahmen,<br />

die Funktionskontrolle von für den Strahlenschutzbereich<br />

bestimmten Geräten,<br />

die Überprüfung der Wirksamkeit der<br />

Schutzvorrichtungen und –vorschriften<br />

sowie die Unterweisung der in den Strahlenschutzbereichen<br />

tätigen Mitarbeiter.<br />

Wir freuen uns, dass Frau Filla diese verantwortungsvolle<br />

Tätigkeit, die stetige<br />

Fortbildungen erfordert, für uns übernommen<br />

hat.<br />

Ein Beispiel aus der Praxis:<br />

Bei unserem Kunden Forschungszentrum<br />

Jülich muss selbstverständlich auch im<br />

sogenannten „Kontrollbereich“ gereinigt<br />

werden. Hier muss zum Schutz der Mitarbeiter<br />

überwacht werden, ob sie ionisierender<br />

Strahlung ausgesetzt sind. Täglich<br />

wird das an Ort und Stelle mit einer Messung<br />

durch das sogenannte Stabdosimeter<br />

durchgeführt. Das Stabdosimeter wird<br />

von jedem Mitarbeiter im Kontrollbereich<br />

mitgeführt (z. B. in der Kitteltasche) und<br />

vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende<br />

auch von ihm selbst abgelesen. Die<br />

Werte werden im sogenannten S-Blatt<br />

dokumentiert. Das hat den Vorteil, dass<br />

eine mögliche Strahlenbelastung sofort<br />

erkannt wird.<br />

Eine zweite Messung (der sogenannte<br />

„amtliche Wert“) erfolgt durch ein „Filmdosimeter“.<br />

Dieses Gerät trägt unser Mitarbeiter<br />

während der Arbeit am Körper.<br />

Am Monatsende wird dieses durch die<br />

amtliche Stelle, das Materialprüfungsamt<br />

in Dortmund, ausgewertet. Wenn<br />

ionisierende Strahlung vorhanden gewesen<br />

sein sollte, ruft das eine Schwärzung<br />

des Films hervor. Daran erkennt man<br />

Unregelmäßigkeiten.<br />

Auch die Führungskräfte müssen bei Kontrollgängen<br />

dem Strahlenschutz Rechnung tragen.<br />

Frau Virnich, Frau Seidel, Frau Jakobs<br />

Die amtlichen Werte werden im Strahlenschutzpass<br />

des Mitarbeiters durch die<br />

Strahlenschutzbeauftragte eingetragen,<br />

damit auch nach Monaten und Jahren<br />

noch nachvollzogen werden kann, dass<br />

der Fürsorgepflicht nachgekommen worden<br />

ist.

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