Inhalt - gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH
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Kurz vorgestellt:<br />
Unsere Strahlenschutzbeauftragte<br />
Frau Heidi Filla<br />
Frau Heidi Filla<br />
Die <strong>gepe</strong> <strong>Gebäudedienste</strong> Peterhoff ist<br />
als Dienstleister in etlichen Objekten<br />
mit Strahlenschutzbereichen tätig. Dazu<br />
zählen neben Krankenhäusern auch Forschungszentren<br />
und Labore.<br />
Es ist daher wichtig, dass gewisse<br />
Gefahrquellen durch einen Strahlenschutzbeauftragten<br />
mit entsprechender<br />
Qualifikation und der erforderlichen<br />
Fachkunde nach § 30 Strahlenschutzverordnung<br />
überwacht werden.<br />
Diese Vorschrift nehmen wir bei <strong>gepe</strong><br />
ernst. In unserem Hause sorgt Frau<br />
Heidi Filla mit entsprechendem Knowhow<br />
für einen reibungslosen Ablauf und<br />
für die Kontrolle der ordnungsmäßigen<br />
Dokumentation.<br />
Was macht die Strahlenschutz-<br />
beauftragte eigentlich genau?<br />
Die Strahlenschutzbeauftragte überwacht<br />
Tätigkeiten zum Schutz der Mit-<br />
6 <strong>gepe</strong>´chen 02/2009<br />
arbeiter vor Strahlung beim Umgang mit<br />
radioaktiven Stoffen oder ionisierender<br />
Strahlung.<br />
Zu ihren Aufgaben gehört die Festlegung<br />
von Strahlenschutzmaßnahmen,<br />
die Funktionskontrolle von für den Strahlenschutzbereich<br />
bestimmten Geräten,<br />
die Überprüfung der Wirksamkeit der<br />
Schutzvorrichtungen und –vorschriften<br />
sowie die Unterweisung der in den Strahlenschutzbereichen<br />
tätigen Mitarbeiter.<br />
Wir freuen uns, dass Frau Filla diese verantwortungsvolle<br />
Tätigkeit, die stetige<br />
Fortbildungen erfordert, für uns übernommen<br />
hat.<br />
Ein Beispiel aus der Praxis:<br />
Bei unserem Kunden Forschungszentrum<br />
Jülich muss selbstverständlich auch im<br />
sogenannten „Kontrollbereich“ gereinigt<br />
werden. Hier muss zum Schutz der Mitarbeiter<br />
überwacht werden, ob sie ionisierender<br />
Strahlung ausgesetzt sind. Täglich<br />
wird das an Ort und Stelle mit einer Messung<br />
durch das sogenannte Stabdosimeter<br />
durchgeführt. Das Stabdosimeter wird<br />
von jedem Mitarbeiter im Kontrollbereich<br />
mitgeführt (z. B. in der Kitteltasche) und<br />
vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende<br />
auch von ihm selbst abgelesen. Die<br />
Werte werden im sogenannten S-Blatt<br />
dokumentiert. Das hat den Vorteil, dass<br />
eine mögliche Strahlenbelastung sofort<br />
erkannt wird.<br />
Eine zweite Messung (der sogenannte<br />
„amtliche Wert“) erfolgt durch ein „Filmdosimeter“.<br />
Dieses Gerät trägt unser Mitarbeiter<br />
während der Arbeit am Körper.<br />
Am Monatsende wird dieses durch die<br />
amtliche Stelle, das Materialprüfungsamt<br />
in Dortmund, ausgewertet. Wenn<br />
ionisierende Strahlung vorhanden gewesen<br />
sein sollte, ruft das eine Schwärzung<br />
des Films hervor. Daran erkennt man<br />
Unregelmäßigkeiten.<br />
Auch die Führungskräfte müssen bei Kontrollgängen<br />
dem Strahlenschutz Rechnung tragen.<br />
Frau Virnich, Frau Seidel, Frau Jakobs<br />
Die amtlichen Werte werden im Strahlenschutzpass<br />
des Mitarbeiters durch die<br />
Strahlenschutzbeauftragte eingetragen,<br />
damit auch nach Monaten und Jahren<br />
noch nachvollzogen werden kann, dass<br />
der Fürsorgepflicht nachgekommen worden<br />
ist.