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Gesundheitswegweiser Recklinghausen 2023 / 2024

In unserem regionalen Magazin erhalten die Leser ausführliche Informationen zu den Themen “Gesundheit”, “Senioren”, “Pflege” und “Vorsorge”. Sowie dem Sonderteil Selbsthilfe und Parkinson.

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Gesundheit<br />

6<br />

Gesundheitsamtes durchgeführt. Wenn<br />

Sie wissen möchten, worauf bei diesen<br />

Untersuchungen besonders geachtet<br />

wird oder welche Unterlagen Eltern bei<br />

der Untersuchung mitbringen sollten,<br />

finden Sie hier die entsprechenden Informationen.<br />

Ein eigenes Angebot nur für Jugendliche<br />

ist die Schulsprechstunde. Diese<br />

wird in enger Zusammenarbeit in verschiedenen<br />

Schulen des Kreises angeboten.<br />

Jugendliche haben während der<br />

Schulzeit die Möglichkeit, in die offene<br />

Sprechstunde der Mitarbeiterinnen des<br />

Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes<br />

zu kommen.<br />

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der<br />

Beratungsstelle für AIDS und weitere sexuell<br />

übertragbare Erkrankungen kommen<br />

mit einem Angebot zur Sexualpädagogik<br />

in die Schulen.<br />

In Schulen, in denen Jugendliche nach<br />

der 10. Klasse ihren Schulabschluss erwerben,<br />

können im 9. Schuljahr durch<br />

den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst<br />

Untersuchungen zum Schulabschluss<br />

angeboten werden.<br />

Im Auftrag von Ämtern und Behörden erstellen<br />

wir Gutachten zum Beispiel zum<br />

Ausschluss vom Schulunterricht oder zur<br />

Befreiung vom Schulsport/Sporttauglichkeit.<br />

Was tun bei Infektionskrankheiten?<br />

Wenn das Kind oder ein Haushaltsmitglied<br />

bestimmte ansteckende Erkrankungen<br />

wie zum Beispiel Windpocken,<br />

Masern, eine ansteckende Durchfallerkrankung<br />

oder aber Kopfläuse hat, müssen<br />

die Eltern den Kindergarten oder die<br />

Schule informieren. Keineswegs dürfen<br />

Kinder in eine Gemeinschaftseinrichtung,<br />

solange Ansteckungsgefahr besteht.<br />

Zuständig sind in diesen Fällen die Mitarbeiter<br />

und Mitarbeiterinnen des Infektionsschutzes<br />

und der Ortshygiene.<br />

Speziell zum Thema Kopfläuse hat die<br />

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />

Broschüren in mehreren Sprachen<br />

veröffentlicht.<br />

Besonderer Förderbedarf<br />

Kinder mit besonderem<br />

Förderbedarf und Behinderungen<br />

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst<br />

bietet in Kooperation und in Absprache<br />

mit den Kindergärten Untersuchungen<br />

zur Früherkennung an. Diese<br />

Untersuchungen sind ein zusätzliches<br />

Angebot zu den regelmäßigen Vorsorgeterminen<br />

U1 bis J1 der Kinderärzte/-<br />

innen.<br />

Haben Kinder eine geistige, körperliche<br />

oder seelische Behinderung oder sind<br />

sie von einer Behinderung bedroht, benötigen<br />

sie sehr früh eine Förderung, die<br />

speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet<br />

ist.<br />

Wenn andere Versicherungsträger, wie<br />

zum Beispiel die Krankenversicherung,<br />

die Kosten der Förderung nicht übernehmen,<br />

können die Jugendhilfe oder die<br />

Sozialhilfe eintreten. Die Kostenübernahme<br />

muss von den Eltern oder von<br />

den Einrichtungen, die behinderte Kinder<br />

und Jugendliche fördern, beantragt<br />

werden. Bei diesen Antragsverfahren<br />

werden die Ärztinnen des Kinder- und<br />

Jugendgesundheitsdienstes sowie des<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrischen<br />

Dienstes des Gesundheitsamtes für die<br />

medizinische Begutachtung einbezogen.<br />

Frühförderung von Säuglingen<br />

und Kleinkindern<br />

Wenn Sie den Eindruck haben, dass ihr<br />

Kind in seiner Entwicklung deutlich verlangsamt<br />

ist, wenn es zum Beispiel nicht<br />

gut sitzen, laufen oder sprechen lernt,<br />

sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Kinderärztin<br />

/ Ihrem Kinderarzt. Gerne können<br />

Sie auch mit Ihrem Kind zu den Beratungsstellen<br />

für Mütter und Väter des<br />

Gesundheitsamtes kommen.<br />

Wird festgestellt, dass Ihr Kind in seiner<br />

Entwicklung um mehr als 6 Monate verzögert<br />

ist, können Maßnahmen zur Frühförderung<br />

beantragt werden.<br />

Förderung von Kindern in<br />

Tageseinrichtungen<br />

Kinder mit Behinderungen oder deutlichen<br />

Entwicklungsverzögerungen benötigen<br />

im Kindergartenalter besondere<br />

Unterstützung. Denn in diesem Alter werden<br />

wichtige Grundlagen dafür geschaffen,<br />

dass das Kind später eine Regelschule<br />

besuchen kann. Ebenso wichtig<br />

ist es, dass Kinder mit und ohne Behinderungen<br />

gemeinsam gefördert werden.<br />

Im Kreis <strong>Recklinghausen</strong> gibt es folgende<br />

Angebotsformen:<br />

• Einzelintegration in<br />

Regelkindergärten<br />

• Heilpädagogische<br />

Tageseinrichtungen<br />

• Sprachheil-Kindertageseinrichtung<br />

Die Aufnahme zur Förderung in einer<br />

dieser Einrichtungen muss beantragt<br />

werden.<br />

Förderung von Kindern in Schulen<br />

Kinder, die keine Regelschule oder gemeinsamen<br />

Unterricht besuchen können,<br />

erhalten an Förderschulen eine<br />

schulische Bildung, die ihren Möglichkeiten<br />

entspricht. Auf Antrag der Eltern<br />

oder der Schule entscheidet die Schulaufsichtsbehörde<br />

(Schulamt) über den<br />

sonderpädagogischen Förderbedarf sowie<br />

den Schwerpunkt und den Ort der<br />

Förderung. Bei dieser Entscheidung wird<br />

ein medizinisches Gutachten des Kinderund<br />

Jugendgesundheitsdienstes berücksichtigt.<br />

Eingliederungshilfe und<br />

Jugendhilfemaßnahmen<br />

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen,<br />

körperlichen oder seelischen<br />

Behinderung (oder die von einer Behinderung<br />

bedroht sind), benötigen oft<br />

Unterstützung darin, sich ein möglichst<br />

selbständiges und selbstbestimmtes Leben<br />

aufbauen zu können. Hier können<br />

Maßnahmen notwendig sein, die über<br />

die spezielle Förderung in einem Kindergarten<br />

oder der Schule hinausgehen.<br />

Im Rahmen der Eingliederungshilfe oder<br />

der Jugendhilfe können Sozialämter<br />

oder Jugendämter die Kosten für diese<br />

Maßnahmen übernehmen.<br />

Voraussetzung für die Kostenübernahme<br />

ist eine Begutachtung durch den Kinder-<br />

und Jugendgesundheitsdienst oder<br />

durch den Kinder- und Jugendpsychiatrischen<br />

Dienst des Gesundheitsamtes.<br />

Weiter Informationen zu deisen<br />

Themen:<br />

Gesundheitsamt in <strong>Recklinghausen</strong><br />

Hauptstelle und Bezirksstelle des<br />

Gesundheitsamtes<br />

Kurt-Schumacher-Allee 1<br />

45655 <strong>Recklinghausen</strong><br />

Telefon 0 23 61 / 53 - 0<br />

Erreichbarkeit<br />

Montag bis Donnerstag:<br />

8:00-12:00 Uhr sowie 13:15-15:30 Uhr<br />

Freitag: 8:00-12:00 Uhr<br />

Impfschutz<br />

Quelle: Stadt Rekclnghausen/ Kreis <strong>Recklinghausen</strong><br />

Impfungen gehören zu den wichtigsten<br />

und wirksamsten präventiven Maß nahmen,<br />

die in der Medizin zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Auf den Internetseiten des Robert Koch-<br />

Instituts finden Sie viele Informationen<br />

rund um das Thema „Impfung“. Auch die<br />

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

(STIKO) können Sie dort einsehen.<br />

www.rki.de<br />

Impfkalender <strong>2023</strong><br />

Der Impfkalender enthält die empfohlenen<br />

Standardimpfungen für Säuglinge,<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene.<br />

Den Impfkalender <strong>2023</strong> finden sie auf<br />

der nächsten Seite.

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