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Wiener Wirtschaft Nr. 03/24

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18 TIPPS<br />

WK WIEN-<br />

SERVICECENTER<br />

Fragen und Antworten<br />

Ein Auszug aus den aktuellen Fragen der Unternehmer an die <strong>Wirtschaft</strong>skammer<br />

info@wkw.at<br />

01 / 514 50 - 1010<br />

Umweltservice<br />

Was sind die Regelungen für den<br />

Abfalltransport mit über zehn<br />

Tonnen Gesamtgewicht?<br />

Seit dem 1. Jänner 20<strong>24</strong> gelten in Österreich<br />

neue Regelungen für den Transport von Abfällen<br />

mit einem Gesamtgewicht von mehr als<br />

zehn Tonnen. Ab diesem Datum müssen Transporte,<br />

die eine Strecke von über 200 Kilometern<br />

auf der Straße zurücklegen, entweder per<br />

Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit<br />

vergleichbar geringem Schadstoff- oder Treibhausgaspotenzial<br />

durchgeführt werden.<br />

Zu diesen alternativen Verkehrsmitteln gehören<br />

beispielsweise Fahrzeuge mit Antrieb durch<br />

Brennstoffzellen oder Elektromotoren.<br />

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Arbeitsrecht<br />

Wann sind Arbeitnehmer bei<br />

der ÖGK anzumelden?<br />

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Seit 1. Jänner 2008 hat die Anmeldung bei<br />

der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)<br />

ausnahmslos vor Arbeitsantritt zu erfolgen.<br />

Folgende Daten sind mittels elektronischer<br />

Datenfernübertragung bekanntzugeben: Daten<br />

des Dienstgebers (Beitragskontonummer etc.),<br />

Name des Beschäftigten, Versicherungsnummer<br />

bzw. das Geburtsdatum, Tag der Beschäftigungsaufnahme,<br />

Versicherungsumfang (Teil-<br />

bzw. Vollversicherung), Beschäftigungsbereich<br />

(Arbeiter, Angestellter), Beginn der Betrieblichen<br />

Vorsorge und ob ein freier Dienstvertrag<br />

vorliegt.<br />

Wie lange habe ich Zeit, um einen<br />

Arbeitnehmer abzumelden?<br />

Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach<br />

dem Ende der Pflichtversicherung zu erstatten.<br />

Arbeitsrecht<br />

Wann endet die Pflichtversicherung?<br />

Die Pflichtversicherung bei Arbeitnehmern endet<br />

grundsätzlich mit dem arbeitsrechtlichen<br />

Ende des Arbeitsverhältnisses. Fällt das Ende<br />

des Beschäftigungsverhältnisses allerdings<br />

nicht mit dem Ende des Entgeltanspruchs zusammen,<br />

ist dies zu berücksichtigen und die<br />

Versicherung endet mit dem Ende des Entgeltanspruchs.<br />

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