Wiener Wirtschaft Nr. 03/24
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18 TIPPS<br />
WK WIEN-<br />
SERVICECENTER<br />
Fragen und Antworten<br />
Ein Auszug aus den aktuellen Fragen der Unternehmer an die <strong>Wirtschaft</strong>skammer<br />
info@wkw.at<br />
01 / 514 50 - 1010<br />
Umweltservice<br />
Was sind die Regelungen für den<br />
Abfalltransport mit über zehn<br />
Tonnen Gesamtgewicht?<br />
Seit dem 1. Jänner 20<strong>24</strong> gelten in Österreich<br />
neue Regelungen für den Transport von Abfällen<br />
mit einem Gesamtgewicht von mehr als<br />
zehn Tonnen. Ab diesem Datum müssen Transporte,<br />
die eine Strecke von über 200 Kilometern<br />
auf der Straße zurücklegen, entweder per<br />
Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit<br />
vergleichbar geringem Schadstoff- oder Treibhausgaspotenzial<br />
durchgeführt werden.<br />
Zu diesen alternativen Verkehrsmitteln gehören<br />
beispielsweise Fahrzeuge mit Antrieb durch<br />
Brennstoffzellen oder Elektromotoren.<br />
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Arbeitsrecht<br />
Wann sind Arbeitnehmer bei<br />
der ÖGK anzumelden?<br />
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Seit 1. Jänner 2008 hat die Anmeldung bei<br />
der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)<br />
ausnahmslos vor Arbeitsantritt zu erfolgen.<br />
Folgende Daten sind mittels elektronischer<br />
Datenfernübertragung bekanntzugeben: Daten<br />
des Dienstgebers (Beitragskontonummer etc.),<br />
Name des Beschäftigten, Versicherungsnummer<br />
bzw. das Geburtsdatum, Tag der Beschäftigungsaufnahme,<br />
Versicherungsumfang (Teil-<br />
bzw. Vollversicherung), Beschäftigungsbereich<br />
(Arbeiter, Angestellter), Beginn der Betrieblichen<br />
Vorsorge und ob ein freier Dienstvertrag<br />
vorliegt.<br />
Wie lange habe ich Zeit, um einen<br />
Arbeitnehmer abzumelden?<br />
Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach<br />
dem Ende der Pflichtversicherung zu erstatten.<br />
Arbeitsrecht<br />
Wann endet die Pflichtversicherung?<br />
Die Pflichtversicherung bei Arbeitnehmern endet<br />
grundsätzlich mit dem arbeitsrechtlichen<br />
Ende des Arbeitsverhältnisses. Fällt das Ende<br />
des Beschäftigungsverhältnisses allerdings<br />
nicht mit dem Ende des Entgeltanspruchs zusammen,<br />
ist dies zu berücksichtigen und die<br />
Versicherung endet mit dem Ende des Entgeltanspruchs.<br />
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