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Creußen Journal Ausgabe 26.01.2024

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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>: <strong>Creußen</strong> - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

VG-<strong>Creußen</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Creußen</strong><br />

Publikumsverkehr<br />

Geschäftsstelle <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11<br />

Bitte beachten Sie unsere neuen<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag:<br />

Dienstag:<br />

Mittwoch:<br />

Donnerstag:<br />

Freitag:<br />

08:00 - 13:00 Uhr<br />

08:00 - 13:00 Uhr<br />

geschlossen<br />

08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr<br />

08:00 - 12:00 Uhr<br />

Keine Terminvereinbarung notwendig!<br />

Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz:<br />

Tel. 0171 3014304<br />

Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung:<br />

Tel. 0171 3014305<br />

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage<br />

unter: www.vg-creussen.de<br />

Adresse:<br />

Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong><br />

Tel. 09270 989-0, Fax 09270 989-77<br />

Gemeinschaftsvorsitzender:<br />

Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt <strong>Creußen</strong><br />

Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner<br />

Die E-Mail-Adressen lauten:<br />

• stadt@vgem-creussen.bayern.de<br />

• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de<br />

• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de<br />

• info@vgem-creussen.bayern.de<br />

• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de<br />

• steueramt@vgem-creussen.bayern.de<br />

• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de<br />

• bauamt@vgem-creussen.bayern.de<br />

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage<br />

unter: www.vg-creussen.de<br />

Abholung von Personalausweisen<br />

und Reisepässen<br />

Personalausweise, die bis zum 05.01.2024 und Reisepässe,<br />

die bis zum 22.12.2023 beantragt worden sind, können<br />

abgeholt werden.<br />

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an<br />

das Bundesamt für das Personalmanagement<br />

der Bundeswehr<br />

Die Meldebehörden sind verpflichtet, persönliche Daten aller<br />

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden<br />

Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für<br />

das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln.<br />

Übermittelt werden der Familienname, der Vorname und die<br />

aktuelle Anschrift, Grundlage für diese Datenübermittlung<br />

ist § 36 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58c Absatz<br />

1 Satz 1 des Soldatengesetzes. Die von der Datenweitergabe<br />

betroffenen Personen können dieser Datenübermittlung<br />

schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) widersprechen.<br />

Eine Begründung ist nicht erforderlich.<br />

Zuständig ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Tel. 09270/989-13.<br />

Widerspruch gegen die Übermittlung von<br />

Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei<br />

Wahlen und Abstimmungen<br />

Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht,<br />

der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien,<br />

Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />

im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf<br />

staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.<br />

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien,<br />

Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />

im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf<br />

staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl<br />

oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus<br />

dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten<br />

Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen,<br />

soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter<br />

bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten<br />

dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle,<br />

der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung<br />

bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat<br />

sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung<br />

zu löschen oder zu vernichten.<br />

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.<br />

Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />

Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, 95473 <strong>Creußen</strong> einzulegen.<br />

Er gilt bis zu seinem Widerruf.<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />

<strong>Creußen</strong>, den 17.01.2024<br />

Förderung für Sportvereine<br />

(Sportförderrichtlinie)<br />

Sportvereine, die eingetragene Vereine i. S. d. § 21 BGB sind,<br />

können, soweit sie im Jahre 2024 Übungsstunden unter der<br />

Leitung anerkannter Übungsleiter abhalten, gemäß den<br />

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates<br />

Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports<br />

(Sportförderrichtlinien) vom 5. Dezember 2022 (BayMBI 2022<br />

Nr. 714) entsprechende Zuschüsse erhalten.<br />

Der Antrag muss bis spätestens 1. März 2024 seitens<br />

der Vereine beim Landratsamt Bayreuth eingegangen<br />

sein. Die Antragsunterlagen, sowie die Richtlinie können<br />

auf der Homepage des Landratsamtes Bayreuth unter:<br />

www.landkreis-bayreuth.de/vereinspauschale eingesehen<br />

und heruntergeladen werden.<br />

Auf der genannten Internetseite stehen Ihnen auch die Ansprechpartner<br />

vom Landratsamt Bayreuth zur Verfügung.<br />

Kämmerei VG <strong>Creußen</strong>

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