Creußen Journal Ausgabe 26.01.2024
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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>: <strong>Creußen</strong> - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
VG-<strong>Creußen</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Creußen</strong><br />
Publikumsverkehr<br />
Geschäftsstelle <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11<br />
Bitte beachten Sie unsere neuen<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag:<br />
Dienstag:<br />
Mittwoch:<br />
Donnerstag:<br />
Freitag:<br />
08:00 - 13:00 Uhr<br />
08:00 - 13:00 Uhr<br />
geschlossen<br />
08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr<br />
08:00 - 12:00 Uhr<br />
Keine Terminvereinbarung notwendig!<br />
Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz:<br />
Tel. 0171 3014304<br />
Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung:<br />
Tel. 0171 3014305<br />
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage<br />
unter: www.vg-creussen.de<br />
Adresse:<br />
Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong><br />
Tel. 09270 989-0, Fax 09270 989-77<br />
Gemeinschaftsvorsitzender:<br />
Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt <strong>Creußen</strong><br />
Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner<br />
Die E-Mail-Adressen lauten:<br />
• stadt@vgem-creussen.bayern.de<br />
• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de<br />
• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de<br />
• info@vgem-creussen.bayern.de<br />
• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de<br />
• steueramt@vgem-creussen.bayern.de<br />
• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de<br />
• bauamt@vgem-creussen.bayern.de<br />
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage<br />
unter: www.vg-creussen.de<br />
Abholung von Personalausweisen<br />
und Reisepässen<br />
Personalausweise, die bis zum 05.01.2024 und Reisepässe,<br />
die bis zum 22.12.2023 beantragt worden sind, können<br />
abgeholt werden.<br />
Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an<br />
das Bundesamt für das Personalmanagement<br />
der Bundeswehr<br />
Die Meldebehörden sind verpflichtet, persönliche Daten aller<br />
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden<br />
Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für<br />
das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln.<br />
Übermittelt werden der Familienname, der Vorname und die<br />
aktuelle Anschrift, Grundlage für diese Datenübermittlung<br />
ist § 36 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58c Absatz<br />
1 Satz 1 des Soldatengesetzes. Die von der Datenweitergabe<br />
betroffenen Personen können dieser Datenübermittlung<br />
schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) widersprechen.<br />
Eine Begründung ist nicht erforderlich.<br />
Zuständig ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Tel. 09270/989-13.<br />
Widerspruch gegen die Übermittlung von<br />
Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei<br />
Wahlen und Abstimmungen<br />
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht,<br />
der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien,<br />
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />
im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf<br />
staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.<br />
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien,<br />
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />
im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf<br />
staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl<br />
oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus<br />
dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten<br />
Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen,<br />
soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter<br />
bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten<br />
dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle,<br />
der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung<br />
bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat<br />
sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung<br />
zu löschen oder zu vernichten.<br />
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.<br />
Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />
Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, 95473 <strong>Creußen</strong> einzulegen.<br />
Er gilt bis zu seinem Widerruf.<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />
<strong>Creußen</strong>, den 17.01.2024<br />
Förderung für Sportvereine<br />
(Sportförderrichtlinie)<br />
Sportvereine, die eingetragene Vereine i. S. d. § 21 BGB sind,<br />
können, soweit sie im Jahre 2024 Übungsstunden unter der<br />
Leitung anerkannter Übungsleiter abhalten, gemäß den<br />
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates<br />
Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports<br />
(Sportförderrichtlinien) vom 5. Dezember 2022 (BayMBI 2022<br />
Nr. 714) entsprechende Zuschüsse erhalten.<br />
Der Antrag muss bis spätestens 1. März 2024 seitens<br />
der Vereine beim Landratsamt Bayreuth eingegangen<br />
sein. Die Antragsunterlagen, sowie die Richtlinie können<br />
auf der Homepage des Landratsamtes Bayreuth unter:<br />
www.landkreis-bayreuth.de/vereinspauschale eingesehen<br />
und heruntergeladen werden.<br />
Auf der genannten Internetseite stehen Ihnen auch die Ansprechpartner<br />
vom Landratsamt Bayreuth zur Verfügung.<br />
Kämmerei VG <strong>Creußen</strong>