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Creußen Journal Ausgabe 26.01.2024

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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>: <strong>Creußen</strong> - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7<br />

Gemeinde Prebitz<br />

SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS<br />

im Gemeindezentrum Bieberswöhr<br />

Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr - Weitere Gesprächstermine<br />

sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister möglich.<br />

Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610<br />

Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977<br />

Homepage: www.gemeinde-prebitz.de<br />

SITZUNG DES GEMEINDERATES PREBITZ<br />

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag,<br />

06.02.2024 um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum in<br />

Bieberswöhr statt.<br />

Die Gemeinde Prebitz informiert zum Thema<br />

Seniorenarbeit im Jahr 2024:<br />

Allen Lesern dieser Information wünsche ich ein gesegnetes<br />

Jahr 2024.Folgende Veranstaltungstermine habe ich für dieses<br />

Jahr geplant und ich hoffe, viele von Ihnen können daran<br />

teilnehmen.<br />

Nachmittage im Gemeindezentrum Bieberswöhr:<br />

Mittwoch, 20.03.2024<br />

Mittwoch, 24.07.2024<br />

Mittwoch, 09.10.2024<br />

Mittwoch, 11.12.2024<br />

Tagesfahrten mit dem Bus:<br />

Samstag, 25.05.2024<br />

Samstag, 07.09.2024<br />

Renate Galuba, Seniorenbeauftragte<br />

Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)<br />

E-Mail: renate.galuba@hotmail.de<br />

Markt Schnabelwaid<br />

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann<br />

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0<br />

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de<br />

https://www.markt-schnabelwaid.de<br />

SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?<br />

Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister<br />

Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.<br />

Sitzung des Marktgemeinderates Schnabelwaid<br />

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag,<br />

01.02.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses<br />

Schnabelwaid statt.<br />

Problemmüllentsorgung aus Haushaltungen<br />

Einsatz des Umweltmobils<br />

Samstag; 03.02.2024 15.00 – 16.00 Uhr Schnabelwaid<br />

Wertstoffhof (B2, Hauptstr.)<br />

Festsetzung der Grundsteuer<br />

Die Grundsteuer 2024 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage<br />

sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids<br />

durch den Markt Schnabelwaid nicht geändert<br />

haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß<br />

§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der bisherigen Höhe<br />

festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid<br />

genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für<br />

die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie<br />

bei Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheids.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach<br />

seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt<br />

(siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird<br />

ist der Widerspruch einzulegen bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />

Bahnhofstr. 11<br />

95473 <strong>Creußen</strong><br />

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird<br />

ist die Klage bei dem<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,<br />

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,<br />

Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth<br />

zu erheben.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />

- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift<br />

oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz<br />

zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs<br />

per einfacher E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet<br />

keine rechtlichen Wirkungen!<br />

- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis<br />

Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.<br />

- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />

infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr<br />

fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt.<br />

- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit<br />

dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung<br />

der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten.<br />

- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer<br />

keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos<br />

oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch<br />

eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens<br />

zu tragen.<br />

- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid<br />

und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung<br />

des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung<br />

des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO).<br />

Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt,<br />

gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils<br />

oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also<br />

beim zuständigen Finanzamt vorzutragen. Sollten sich der<br />

Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse<br />

bei einzelnen Objekten für das Jahr 2024 noch ändern,<br />

werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.<br />

Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Creußen</strong> unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de<br />

zur Verfügung.<br />

<strong>Creußen</strong>, den 11.12.2023<br />

Gez.<br />

H.-W. Hofmann<br />

Erster Bürgermeister

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