Creußen Journal Ausgabe 26.01.2024
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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>: <strong>Creußen</strong> - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7<br />
Gemeinde Prebitz<br />
SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS<br />
im Gemeindezentrum Bieberswöhr<br />
Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr - Weitere Gesprächstermine<br />
sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister möglich.<br />
Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610<br />
Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977<br />
Homepage: www.gemeinde-prebitz.de<br />
SITZUNG DES GEMEINDERATES PREBITZ<br />
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag,<br />
06.02.2024 um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum in<br />
Bieberswöhr statt.<br />
Die Gemeinde Prebitz informiert zum Thema<br />
Seniorenarbeit im Jahr 2024:<br />
Allen Lesern dieser Information wünsche ich ein gesegnetes<br />
Jahr 2024.Folgende Veranstaltungstermine habe ich für dieses<br />
Jahr geplant und ich hoffe, viele von Ihnen können daran<br />
teilnehmen.<br />
Nachmittage im Gemeindezentrum Bieberswöhr:<br />
Mittwoch, 20.03.2024<br />
Mittwoch, 24.07.2024<br />
Mittwoch, 09.10.2024<br />
Mittwoch, 11.12.2024<br />
Tagesfahrten mit dem Bus:<br />
Samstag, 25.05.2024<br />
Samstag, 07.09.2024<br />
Renate Galuba, Seniorenbeauftragte<br />
Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr)<br />
E-Mail: renate.galuba@hotmail.de<br />
Markt Schnabelwaid<br />
Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann<br />
Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0<br />
Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de<br />
https://www.markt-schnabelwaid.de<br />
SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?<br />
Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister<br />
Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.<br />
Sitzung des Marktgemeinderates Schnabelwaid<br />
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag,<br />
01.02.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses<br />
Schnabelwaid statt.<br />
Problemmüllentsorgung aus Haushaltungen<br />
Einsatz des Umweltmobils<br />
Samstag; 03.02.2024 15.00 – 16.00 Uhr Schnabelwaid<br />
Wertstoffhof (B2, Hauptstr.)<br />
Festsetzung der Grundsteuer<br />
Die Grundsteuer 2024 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage<br />
sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids<br />
durch den Markt Schnabelwaid nicht geändert<br />
haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß<br />
§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der bisherigen Höhe<br />
festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid<br />
genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für<br />
die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie<br />
bei Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheids.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach<br />
seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt<br />
(siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird<br />
ist der Widerspruch einzulegen bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />
Bahnhofstr. 11<br />
95473 <strong>Creußen</strong><br />
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird<br />
ist die Klage bei dem<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,<br />
Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,<br />
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth<br />
zu erheben.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />
- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift<br />
oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz<br />
zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs<br />
per einfacher E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet<br />
keine rechtlichen Wirkungen!<br />
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis<br />
Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.<br />
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />
infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr<br />
fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt.<br />
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit<br />
dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung<br />
der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten.<br />
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer<br />
keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos<br />
oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch<br />
eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens<br />
zu tragen.<br />
- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid<br />
und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung<br />
des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung<br />
des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO).<br />
Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt,<br />
gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils<br />
oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also<br />
beim zuständigen Finanzamt vorzutragen. Sollten sich der<br />
Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse<br />
bei einzelnen Objekten für das Jahr 2024 noch ändern,<br />
werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.<br />
Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Creußen</strong> unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de<br />
zur Verfügung.<br />
<strong>Creußen</strong>, den 11.12.2023<br />
Gez.<br />
H.-W. Hofmann<br />
Erster Bürgermeister