08.03.2024 Aufrufe

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Klimawandel, Nachhaltigkeit, Rohstoffknappheit und andere Krisen - all das wirkt sich auf das "neue Bauen" aus. Wir haben die aktuellen Bautrends als häufige Antworten auf diese Entwicklungen für euch parat.

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Achtung, private<br />

Videoüberwachung!<br />

Foto: Pixabay<br />

Was bei einer Videoüberwachung des privaten Grundstücks erlaubt ist und was nicht.<br />

Wer bei der privaten<br />

Videoüberwachung<br />

den Datenschutz<br />

und die Privatsphäre von unbeteiligten<br />

Dritten missachtet,<br />

dem drohen empfindliche<br />

Strafen. Laut einer Studie des<br />

Kuratoriums für Verkehrssicherheit<br />

haben 44 Prozent<br />

der Österreicher eine private<br />

Videoüberwachung bei Eingangstür,<br />

Auto oder Wohnbereich<br />

installiert. Bei den Motiven<br />

dominieren die Angst vor<br />

einem Einbruch, gefolgt von<br />

der Sorge vor Vandalismus,<br />

der Beweisführung im Straßenverkehr<br />

oder als Reaktion,<br />

wenn jemand bereits Opfer<br />

eines Verbrechens geworden<br />

ist. Eine Meldepflicht bei den<br />

Behörden besteht nicht, die<br />

verantwortliche Person muss<br />

aber alle gesetzlichen Vorschriften<br />

einhalten. Wesentlich<br />

ist, dass ein berechtigtes<br />

Interesse vorliegen muss,<br />

um etwa sein Eigentum<br />

oder die körperliche Unversehrtheit<br />

zu schützen. Der<br />

Kameraeinsatz muss zudem<br />

verhältnismäßig sein und<br />

gekennzeichnet werden, etwa<br />

durch Schilder, aus denen<br />

hervorgehen muss, wer dafür<br />

verantwortlich ist. Zulässig ist<br />

nur eine maximale Speicherdauer<br />

von 72 Stunden und<br />

dies nur in jenen Fällen, in<br />

denen die Videoüberwachung<br />

überhaupt gestattet ist. Bei<br />

unerlaubten Aufnahmen ist<br />

bereits das kurzfristige Speichern<br />

strafbar. Darüber hinaus<br />

darf die Auswertung der<br />

Aufnahmen nur im Anlassfall<br />

erfolgen – zum Beispiel bei<br />

einem Einbruch.<br />

IMPRESSUM: „Bauen & Wohnen“ ist eine Verlagsbeilage der Woche Südoststeiermark, Schillerstraße 5, 8330 Feldbach, Tel. 03152/3110-0, feldbach@regionalmedien.at.<br />

Geschäftsstellenleitung: Robert Grabner. Redaktionsleitung: Heimo Potzinger. Redaktion: Markus Kopcsandi. Werbeberatung: Elmir Denic, Melanie Pfeifer, Marco Url.<br />

Kreativassistenz: Stefanie Groß, Victoria Haas, Nadine Krainer. Erscheinung: März 2024. Verbreitete Auflage: 38.696 Haushalte Bezirk Südoststeiermark (Verlagsangabe).<br />

Medieninhaber, Verleger, Herausgeber: RegionalMedien Steiermark, Wochenzeitungs GmbH Steiermark, Gadollaplatz, 8<strong>01</strong>0 Graz. Herstellung: Radin-Berger-Print GmbH, Völs.<br />

Offenlegung: Informationen gemäß § 25 Mediengesetz https://www.meinbezirk.at/s/impressum-steiermark. Die Woche ist ein Medium der RegionalMedien Austria, 1100 Wien.

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