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Top Immobilien Frühjahr 2024

Magazin für Kaufinteressierte, Bauherren und Immobilienbesitzer im Rhein-Main-Gebiet.

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Drei Kriterien für den Werbungskostenabzug<br />

Notargebühren, Kreditzinsen,<br />

Instandhaltung: Solche Dinge können<br />

Vermieterinnen und Vermieter in<br />

Deutschland von der Steuer absetzen.<br />

Das geht aber nur, wenn sie sich<br />

an bestimmte Regeln halten.<br />

Worauf Vermieter achten müssen<br />

Eigentümerinnen und Eigentümer,<br />

1. Schriftlicher Mietvertrag<br />

3. Marktgerechter Mietzins<br />

die in Deutschland Wohnraum<br />

Damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt<br />

Den vollen Steuerabzug berücksichtigt das Finanzamt<br />

vermieten, müssen die Einnahmen<br />

wird, braucht es einen schriftlichen Mietvertrag – der<br />

nur dann, wenn der Wohnraum nicht zum Spottpreis<br />

versteuern. Im Gegenzug können<br />

sollte zudem der Norm entsprechen. Die Lohnsteuer-<br />

angeboten wird. Konkret muss der Mietpreis mindes-<br />

sie aber viele Ausgaben, die ihnen<br />

hilfe Bayern empfiehlt, einen Mustermietvertrag aus<br />

tens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Ent-<br />

rund um den Kauf, die Vermietung<br />

dem Internet oder Schreibwarenhandel zu verwenden.<br />

scheidend ist laut Lohnsteuerhilfe Bayern die Warm-<br />

und die Instandhaltung entstehen,<br />

Diese enthielten in der Regel alle nötigen Angaben zum<br />

miete. Da die Klausel auch für möblierte Wohnungen<br />

von der Steuer absetzen. Dafür<br />

Mietobjekt, Mietbeginn, Mietpreis, dem Betriebskosten-<br />

gilt, sollten Vermieterinnen und Vermieter für möblier-<br />

müssen sie bei der Vermietung<br />

abschlag sowie zur Dauer des Mietverhältnisses.<br />

ten Wohnraum unbedingt einen Zuschlag für die<br />

Foto: ©Pichsakul - stock. adobe. com<br />

allerdings einige Formalien<br />

einhalten. Selbst jene Vermieter,<br />

die Wohnraum an Familienangehörige<br />

vermieten, sollten darum nicht<br />

zu sorglos an die Sache herangehen,<br />

rät die Lohnsteuerhilfe<br />

Bayern. Sie empfiehlt Vermieterinnen<br />

und Vermietern unbedingt auf<br />

folgende drei Punkte zu achten:<br />

2. Mietzahlung per Überweisung oder Lastschrift<br />

Der Mietvertrag alleine reicht dem Finanzamt nicht aus,<br />

so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Behörden prüfen<br />

auch, ob die monatlichen Mietzahlungen und Betriebskostenabschläge<br />

tatsächlich vom Mieter an den<br />

Vermieter fließen. Bankauszüge dienen als Nachweis,<br />

Barzahlungen akzeptieren die Finanzämter regelmäßig<br />

nicht.<br />

Einrichtung berücksichtigen.<br />

Liegt der Mietpreis bei mindestens 50 Prozent der<br />

ortsüblichen Vergleichsmiete, müssen Vermieterinnen<br />

und Vermieter mit einer Berechnung – der sogenannten<br />

Totalüberschussprognose – nachweisen, dass sie<br />

damit langfristig trotzdem einen Gewinn erwarten.<br />

Ansonsten wird der Steuerabzug prozentual gekürzt.<br />

Bei Mieten unterhalb von 50 Prozent der Marktmiete<br />

geschieht das automatisch.<br />

„Ich vermiete<br />

ganz stressfrei<br />

und gemeinsam<br />

mit der Stadt.<br />

Für Frankfurt.“<br />

Jürgen K., Wohnungseigentümer<br />

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Wie? Mehr Infos gibt es unter:<br />

www.schlauvermieter.de<br />

Stadt Frankfurt am Main<br />

Amt für Wohnungswesen<br />

Tel.: 069 212 70700<br />

E-Mail: info@schlauvermieter.de

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