Top Immobilien Frühjahr 2024
Magazin für Kaufinteressierte, Bauherren und Immobilienbesitzer im Rhein-Main-Gebiet.
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Drei Kriterien für den Werbungskostenabzug<br />
Notargebühren, Kreditzinsen,<br />
Instandhaltung: Solche Dinge können<br />
Vermieterinnen und Vermieter in<br />
Deutschland von der Steuer absetzen.<br />
Das geht aber nur, wenn sie sich<br />
an bestimmte Regeln halten.<br />
Worauf Vermieter achten müssen<br />
Eigentümerinnen und Eigentümer,<br />
1. Schriftlicher Mietvertrag<br />
3. Marktgerechter Mietzins<br />
die in Deutschland Wohnraum<br />
Damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt<br />
Den vollen Steuerabzug berücksichtigt das Finanzamt<br />
vermieten, müssen die Einnahmen<br />
wird, braucht es einen schriftlichen Mietvertrag – der<br />
nur dann, wenn der Wohnraum nicht zum Spottpreis<br />
versteuern. Im Gegenzug können<br />
sollte zudem der Norm entsprechen. Die Lohnsteuer-<br />
angeboten wird. Konkret muss der Mietpreis mindes-<br />
sie aber viele Ausgaben, die ihnen<br />
hilfe Bayern empfiehlt, einen Mustermietvertrag aus<br />
tens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Ent-<br />
rund um den Kauf, die Vermietung<br />
dem Internet oder Schreibwarenhandel zu verwenden.<br />
scheidend ist laut Lohnsteuerhilfe Bayern die Warm-<br />
und die Instandhaltung entstehen,<br />
Diese enthielten in der Regel alle nötigen Angaben zum<br />
miete. Da die Klausel auch für möblierte Wohnungen<br />
von der Steuer absetzen. Dafür<br />
Mietobjekt, Mietbeginn, Mietpreis, dem Betriebskosten-<br />
gilt, sollten Vermieterinnen und Vermieter für möblier-<br />
müssen sie bei der Vermietung<br />
abschlag sowie zur Dauer des Mietverhältnisses.<br />
ten Wohnraum unbedingt einen Zuschlag für die<br />
Foto: ©Pichsakul - stock. adobe. com<br />
allerdings einige Formalien<br />
einhalten. Selbst jene Vermieter,<br />
die Wohnraum an Familienangehörige<br />
vermieten, sollten darum nicht<br />
zu sorglos an die Sache herangehen,<br />
rät die Lohnsteuerhilfe<br />
Bayern. Sie empfiehlt Vermieterinnen<br />
und Vermietern unbedingt auf<br />
folgende drei Punkte zu achten:<br />
2. Mietzahlung per Überweisung oder Lastschrift<br />
Der Mietvertrag alleine reicht dem Finanzamt nicht aus,<br />
so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Behörden prüfen<br />
auch, ob die monatlichen Mietzahlungen und Betriebskostenabschläge<br />
tatsächlich vom Mieter an den<br />
Vermieter fließen. Bankauszüge dienen als Nachweis,<br />
Barzahlungen akzeptieren die Finanzämter regelmäßig<br />
nicht.<br />
Einrichtung berücksichtigen.<br />
Liegt der Mietpreis bei mindestens 50 Prozent der<br />
ortsüblichen Vergleichsmiete, müssen Vermieterinnen<br />
und Vermieter mit einer Berechnung – der sogenannten<br />
Totalüberschussprognose – nachweisen, dass sie<br />
damit langfristig trotzdem einen Gewinn erwarten.<br />
Ansonsten wird der Steuerabzug prozentual gekürzt.<br />
Bei Mieten unterhalb von 50 Prozent der Marktmiete<br />
geschieht das automatisch.<br />
„Ich vermiete<br />
ganz stressfrei<br />
und gemeinsam<br />
mit der Stadt.<br />
Für Frankfurt.“<br />
Jürgen K., Wohnungseigentümer<br />
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www.schlauvermieter.de<br />
Stadt Frankfurt am Main<br />
Amt für Wohnungswesen<br />
Tel.: 069 212 70700<br />
E-Mail: info@schlauvermieter.de