Top Immobilien Frühjahr 2024
Magazin für Kaufinteressierte, Bauherren und Immobilienbesitzer im Rhein-Main-Gebiet.
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22 Anzeigen-Sonderveröffentlichung<br />
Von A wie Ausstattung bis Z wie Zusatzräume<br />
Einsparpotenziale bei <strong>Immobilien</strong>kauf und Miete<br />
Suchen, finden, wohnen – so einfach ist es leider nicht,<br />
vor allem, wenn man ein bestimmtes Budget hat. Aber es<br />
gibt Handlungsspielraum. Tipps, wie man Kosten für<br />
Neubauwohnungen reduzieren kann.<br />
Bezahlbarer Wohnraum ist etwas, das sich viele Menschen<br />
wünschen. Gerade dort, wo viele Menschen auf<br />
wenig Fläche leben, gleicht die Suche „einem Glücksspiel“,<br />
so das Institut der deutschen Wirtschaft (IW).<br />
Eine neue Studie, in der die IW-Experten Kauf- und<br />
Mietangebote für Neubauwohnungen untersuchten,<br />
zeige aber auch: „Wer bei Ausstattung, Parkplatz oder<br />
Etage Abstriche machen kann, spart erheblich.“<br />
Einfachere Ausstattung wählen<br />
Die Studie zeigt, dass Wohnungen mit einfacherer<br />
Ausstattung, wie günstigerem Bodenbelag, deutlich<br />
preiswerter sind. Bei der Miete lassen sich demnach<br />
hierdurch rund 7,5 Prozent und beim Kauf bis zu<br />
15 Prozent einsparen.<br />
Auf Zusatzräume verzichten<br />
Überlegen Sie, ob Sie wirklich einen Keller oder ein<br />
Gäste-WC benötigen. Der Verzicht auf solche Zusatzräume<br />
kann Ihre Kosten um bis zu drei Prozent<br />
senken, so ein Ergebnis.<br />
Parkplatzsituation überdenken<br />
Eine Wohnung ohne Stellplatz kann beim Kauf<br />
über acht Prozent günstiger sein. Als Mieter<br />
sparen Sie ohne Parkplatz fast sechs Prozent,<br />
heißt es. Dies ist besonders in städtischen<br />
Gebieten relevant.<br />
Kleinere Wohnfläche in Betracht ziehen –<br />
plus effiziente Raumplanung und -nutzung<br />
Obwohl kleinere Wohnungen oft höhere<br />
Quadratmeterpreise haben, bedeuten sie<br />
absolut geringere Preise je Wohneinheit.<br />
Für die Studie analysierten die Autoren<br />
210.000 Kauf- und 365.000 Mietangebote<br />
für Neubauwohnungen mit einer Größe von<br />
zwei bis fünf Zimmern, die zwischen Januar<br />
2018 und Juni 2023 on- und offline inseriert<br />
wurden. Dabei wurde neben der Lage vor allem<br />
nach verschiedenen Ausstattungsmerkmalen<br />
unterschieden, um so Preiseffekte festzustellen.<br />
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Thomas Biehrer<br />
Telefon (069) 7501–4181<br />
biehrer-handelsvertretung@rmm.de<br />
Auf erkennbare Mängel achten<br />
Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre<br />
Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen<br />
erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der<br />
LBS später nicht zu Schadenersatzansprüchen.<br />
(Landgericht Coburg, Aktenzeichen 51 O 508/20)<br />
Der Fall: Nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung machte der neue<br />
Eigentümer eine Forderung gegen den Verkäufer geltend. Ihm seien Risse in<br />
der Dusche verschwiegen worden, die später zu einem Wasserschaden führten.<br />
Erst der Mieter habe ihn nach dem Kauf auf diesen Mangel hingewiesen.<br />
Die nötigen Reparaturarbeiten seien mit rund 6500 Euro veranschlagt, die der<br />
vorherige Eigentümer bezahlen müsse. Der verwahrte sich dagegen und<br />
verwies auf die vorausgegangene Besichtigung der Wohnung.<br />
Das Urteil: Die Risse und Aufplatzungen seien offenkundig sichtbar gewesen,<br />
beschied die Zivilkammer des Landgerichts. Daher müsse hier kein Schadensersatz<br />
geleistet werden. Grundsätzlich gelte trotzdem, dass ein Verkäufer nicht<br />
so gut erkennbare Mängel bei Vertragsverhandlungen erwähnen müsse. So<br />
könne er vermeiden wegen arglistiger Täuschung zur Kasse gebeten zu werden.<br />
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Alexander Noll<br />
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alexander.noll@rmm.de<br />
Die nächste Ausgabe dieses Magazins erscheint im September <strong>2024</strong>.<br />
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