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2 3 - Swiss Military Net

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Reglement 53.005 d Einsatz der Infanterie<br />

verzichten, indem ihm glaubhaft vor Augen geführt wird, dass zwischen dem von ihm angestrebten<br />

Gewinn und dem einzugehenden Risiko ein Missverhältnis besteht. Die Schweizerische Sicherheitspolitik<br />

defi nierte die Dissuasion im Jahr 1973 als «Kriegsverhinderung durch Verteidigungsbereitschaft».<br />

Die Interdependenz von Ermattungs- und Niederwerfungsstrategie<br />

75 Ermattungsstrategie und Niederwerfungsstrategie schliessen sich nicht aus, sondern können während<br />

des Kriegsverlaufs ineinander übergehen. So kann die Ermattungsstrategie als Vorbereitung<br />

dienen, um die Voraussetzungen zum Wechsel hin zur Niederwerfungsstrategie zu schaffen.<br />

76 Ein Staat mit hohem Selbstbehauptungswillen kann nach einer feindlichen Besetzung zur Ermattungsstrategie<br />

wechseln und den Widerstand im besetzten Gebiet organisieren.<br />

77 Ein Konfl iktgegner wird versuchen, die ihm feindlich gesinnte Koalition zu zersplittern. Dazu wird<br />

er seine strategischen Vorgehensweisen auf jeden einzelnen Staat der Koalition angemessen zuschneiden<br />

und Ermattungs- und Niederwerfungsstrategie parallel anwenden.<br />

16<br />

Ermattungsstrategie<br />

heute<br />

Abb 12: Die Interdependenz von Ermattungs- und Niederwerfungsstrategie<br />

Die taktische Umsetzung von Strategie<br />

Niederwerfungsstrategie<br />

Zeitachse<br />

78 Das vorliegende Reglement beschreibt in den Kapiteln 7, 11 und 12 militärische Verfahren, wie Infanteriekräfte<br />

in den beiden oben beschriebenen strategischen Umfeldern als Teil des staatlichen<br />

Machtmittels Streitkräfte eingesetzt werden und ihre taktische Wirkung entfalten.<br />

79 Es ist Aufgabe der operativen Ebene, die taktische Wirkung des Streitkräfteeinsatzes mit dem Einsatz<br />

aller anderen staatlichen Machtmittel zwecks strategischer Zielerreichung in Übereinstimmung<br />

zu bringen. Dies ist nicht Gegenstand des Reglements, wird aber bei allen beschriebenen Verfahren als<br />

Notwendigkeit vorausgesetzt und gedanklich als gegeben angenommen.

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