29.12.2012 Aufrufe

2 3 - Swiss Military Net

2 3 - Swiss Military Net

2 3 - Swiss Military Net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Reglement 53.005 d Einsatz der Infanterie<br />

3.2.3 Die Bedeutung der Medien<br />

120 Wir leben in einer multimedialen Welt. Über Internet und Mobiltelefon (mit der Möglichkeit, Geschehen<br />

auch visuell zu übermitteln) werden Informationen innert Sekunden in die globalisierte<br />

Welt verbreitet und millionenfach verstärkt. Kriege werden am Fernseher mitverfolgt und von eingebetteten<br />

Reporten kommentiert. Die Flut an Informationen kann oft nicht mehr objektiv ausgewertet<br />

werden. Die Grenze zwischen Information und Manipulation wird fl iessend.<br />

121 Der uniformierte und damit staatlich legitimierte Gewaltanwender steht besonders im Fokus der<br />

allgegenwärtigen Medien. Er wird als Verteidiger der Grundwerte seiner Gesellschaft wahrgenommen.<br />

Solange soldatisches Handeln mit den Grundwerten der Gesellschaft übereinstimmt, wirkt<br />

das mediale Umfeld wie ein Verstärker der staatlich legitimierten Gewaltanwendung. Stehen<br />

Handlungen im Kontrast zu den Grundwerten, wird deren Legitimität sofort in Frage gestellt und<br />

geschwächt. Verstösse gegen die Grundwerte (Beispiel Folterungen, Gewaltexzesse, unverhältnismässiges<br />

Vorgehen) werden durch die Medien unter Preisgabe jeder Anonymität aufgedeckt.<br />

122 Soldaten und Führer der unteren taktischen Stufen erhalten in einem solchen medialen Umfeld<br />

strategische Bedeutung, weil die Weltöffentlichkeit ihr Handeln sofort mit dem Willen des Staats<br />

gleichsetzt, dessen Uniform sie tragen.<br />

123 Soldaten und Führer müssen sich bewusst sein, dass ihr Handeln medial aufgezeichnet und übertragen<br />

wird. Sie werden dadurch immer wieder gezwungen, ihr Tun zu rechtfertigen. Dieser Tatsache<br />

muss bereits im Training in Friedenszeiten Rechnung getragen werden (vergleiche dazu die<br />

Ausführungen zur Übungsbesprechung im dialogischen Prinzip in Reglement 51.046 «Methodik der<br />

Verbandsausbildung»).<br />

Abb 22: Das Gefecht als Live-Reportage<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!