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Samtgemeinde Land Wursten<br />

Samtgemeinde<br />

Land Wursten<br />

Landkreis Cuxhaven<br />

Flächennutzungsplan<br />

Entwurf<br />

Begründung<br />

mit Umweltbericht<br />

(Stand 2011)<br />

Planungsbüro Ludwig & Partner � Marschweg 22 � 26122 Oldenburg � Tel. 04 41-3 40 45 55 � Fax 04 41-3 40 45 56


Inhalt<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Teil I Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Planungsanlass und -erfor<strong>der</strong>nis<br />

1.2 Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />

1.3 Rechtswirkung<br />

1.4 Aufstellungsbeschluss und Verfahren<br />

1.5 Rechtsgrundlagen<br />

1.6 Raumordnerische Belange<br />

1.6.1 Landesplanung (LROP 2008)<br />

1.6.2 Regionalplanung (RROP 2002)<br />

1.6.3 Sonstige Fachplanungen<br />

2. Situationsbeschreibung<br />

2.1 Lage im Raum und Grunddaten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

2.2 Naturräumliche Einordnung<br />

2.3 Übersicht und Geschichte <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

2.4 Infrastruktur<br />

2.4.1 Verkehr<br />

2.4.2 Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

2.4.3 Öffentliche Einrichtungen / soziale Infrastruktur<br />

2.4.4 Ver- und Entsorgung<br />

2.5 Fremdenverkehr<br />

2.6 Wald<br />

2.7 Landwirtschaft<br />

2.8 Gewerbe<br />

2.9 Bodenschätze, Bodenabbaugebiete<br />

2.10 Immissionsschutz<br />

2.10.1 Straßenverkehrslärm<br />

2.10.2 Schienenverkehrslärm<br />

2.10.3 Fluglärm<br />

2.10.4 Gewerblicher Lärm<br />

2.10.5 Gewerblicher Geruchsschutz<br />

2.10.6 Geruchsschutz Landwirtschaft<br />

3. Bevölkerung / Wohnbauflächenbedarf<br />

4. Planung<br />

4.1 Gemeinde Cappel<br />

4.2 Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

4.3 Gemeinde Midlum<br />

4.4 Gemeinde Misselwarden<br />

4.5 Gemeinde Mulsum<br />

4.6 Gemeinde Padingbüttel<br />

4.7 Gemeinde Wremen<br />

1


Teil II Umweltbericht<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen und ihre<br />

Berücksichtigung<br />

1.1.1 Fachgesetze<br />

1.1.2 Fachpläne<br />

2. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> umweltbezogenen Schutzgüter<br />

2.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

2.1.1 Schutzgebiete<br />

2.1.2 Erfassung <strong>der</strong> für den Naturschutz wertvollen Bereiche in<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

2.1.3 Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

2.1.4 Tiere<br />

2.1.5 Pflanzen<br />

2.2 Boden<br />

2.2.1 Bodentypen<br />

2.2.2 Schutzwürdige Böden<br />

2.2.3 Rohstoffvorkommen/Lagerstätten<br />

2.3 Wasser<br />

2.3.1 Grundwasser<br />

2.3.2 Fließgewässer (siehe Kapitel 2.1.5)<br />

2.3.3 Stehende Gewässer (siehe Kapitel 2.1.6)<br />

2.4 Klima und Luft<br />

2.5 Landschaft<br />

2.5.1 Landschafts- und Ortsbild<br />

2.5.2 Freizeit und Erholung<br />

2.6 Kultur- und Sachgüter<br />

2.6.1 Kulturgüter<br />

2.6.2 Sachgüter<br />

2.7 Mensch und menschliche Gesundheit<br />

2.7.1 Lärm<br />

2.8 Wechselwirkungen<br />

3. Standortbezogene Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf<br />

die Schutzgüter<br />

3.1 Einzelflächenbewertungen für die Neuausweisungen, die potenziell zu<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter führen können<br />

4. Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Vermin<strong>der</strong>ung von Umweltauswirkungen<br />

und zur Kompensation von Eingriffen<br />

4.1 Biotopfunktion<br />

4.2 Boden und Wasser<br />

4.3 Lufthygiene und Lärm<br />

4.4 Landschafts-/Ortsbild und Erholung<br />

5. Handhabung <strong>der</strong> Eingriffsregelung / Überschlägige Eingriffs-Ausgleichs-<br />

Bilanzierung<br />

2


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

6. Für die Samtgemeinde zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

6.1 Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

6.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

6.1.2 Boden<br />

6.1.3 Wasser<br />

6.1.4 Klima und Luft<br />

6.1.5 Landschaft<br />

6.1.6 Kultur- und Sachgüter<br />

6.1.7 Menschen und menschliche Gesundheit<br />

7. Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren<br />

bei <strong>der</strong> Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong><br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben aufgetreten sind<br />

8. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

9. Hinweise zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltüberwachung (Monitoring)<br />

10. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

3


BEGRÜNDUNG<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Teil I Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Planungsanlass und -erfor<strong>der</strong>nis<br />

Der <strong>der</strong>zeitige Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten mit ihren 7 Mitgliedsgemeinden<br />

wurde im Jahre 1979 rechtswirksam und ist somit über 30 Jahre alt.<br />

Seither wurden insgesamt 69 Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen durchgeführt.<br />

Dabei wurden in den letzten Jahren vermehrt Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />

um insbeson<strong>der</strong>e dem hohen Bedarf an Wohnbauland, Son<strong>der</strong>gebieten, die<br />

<strong>der</strong> Erholung dienen und gewerblichen Bauflächen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden<br />

gerecht werden zu können. Gerade hierbei wurde jedoch deutlich, dass die bislang<br />

erfolgte, abschnittsweise Überarbeitung des Flächennutzungsplanes nicht ausreichend<br />

ist, um die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsgemeinden unter Berücksichtigung<br />

und Koordination aller Belange gezielt steuern zu können.<br />

Darüber hinaus haben sich seit dem Wirksamwerden des bisherigen Flächennutzungsplanes<br />

auch die planerischen Grundlagen, wie z. B. das Bauplanungsrecht, grundlegend<br />

verän<strong>der</strong>t, sodass auch hier einige Anpassungen erfor<strong>der</strong>lich werden. Da zudem<br />

auch <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit wirksame Stand des Flächennutzungsplanes aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong><br />

erfolgten Än<strong>der</strong>ungen unübersichtlich geworden ist, wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde Land Wursten neu aufgestellt.<br />

1.2 Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplanes<br />

Gemäß §1 Abs. 5 BauGB soll <strong>der</strong> Flächennutzungsplan eine nachhaltige städtebauliche<br />

Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinan<strong>der</strong> in Einklang<br />

bringt und eine dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung<br />

gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern<br />

und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in<br />

Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und<br />

das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Dabei sind<br />

die einzelnen öffentlichen und privaten Belange untereinan<strong>der</strong> und gegeneinan<strong>der</strong> gerecht<br />

abzuwägen.<br />

Zusätzlich wird im BauGB hervorgehoben, dass mit Grund und Boden sparsam und<br />

schonend umgegangen werden soll. Der Flächennutzungsplan soll also die bauliche<br />

Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

lenken und die Nutzung aller Flächen - auch <strong>der</strong> nicht bebauten - ordnen. Folglich ist<br />

die Flächennutzungsplanung für die Gemeinden von großer Bedeutung und hat erheblichen<br />

Einfluss auf den gemeindlichen Lebensraum.<br />

Der Flächennutzungsplan soll auf <strong>der</strong> einen Seite die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung für das<br />

Samtgemeindegebiet übernehmen bzw. konkretisiert umsetzen; auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

ist er Vorgabe für die Bebauungsplanung (verbindliche Bauleitpläne sind zu entwickeln)<br />

4


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

und soll bei allen übrigen Planungen (z. B. Regionalplanung, Fachplanungen, gemeindliche<br />

Programme und Pläne) berücksichtigt werden,<br />

Die Samtgemeinde hat also die Aufgabe, im Zuge <strong>der</strong> Flächennutzungsplanaufstellung<br />

ein in sich schlüssiges Nutzungskonzept für ihr Gebiet zu entwickeln, das die Grundlage<br />

weiterer Bodennutzungsplanungen ist.<br />

Der Flächennutzungsplan soll insoweit auf <strong>der</strong> Grundlage einer politischen Zielsetzung<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde die Prioritäten für die künftige soziale, wirtschaftliche, ökologische<br />

und kulturelle Entwicklung setzen, insoweit diese sich räumlich fassen lassen.<br />

Der Flächennutzungsplan stellt also die von den Gemeinden in den kommenden Jahren<br />

gewünschte räumliche gefasste Entwicklung im Siedlungs- und Freiraum dar, denn<br />

er soll nicht nur gegenwartsbezogen sein, son<strong>der</strong>n die angestrebte Flächennutzung<br />

etwa für die nächsten 15 Jahre festlegen.<br />

Gemäß §5 BauGB besteht <strong>der</strong> Flächennutzungsplan aus einer zeichnerischen Darstellung<br />

(Planzeichnung), ggf. auch aus textlichen Darstellungen.<br />

Dem Plan wird eine Begründung beigefügt, die die Planzeichnung erklärt und begründet,<br />

indem zentrale Punkte des Plans (Inhalt, Ziele, Auswirkungen sowie Entscheidungsgrundlagen)<br />

ausgeführt werden.<br />

Absatz 2 des §5 BauGB benennt die folgenden inhaltlichen Darstellungsmöglichkeiten,<br />

die nicht zwingend sind, son<strong>der</strong>n eingeschränkt als auch ergänzt werden können.<br />

- für die Bebauung vorgesehene Flächen nach ihrer Nutzungsart (z. B. Wohnbauflächen),<br />

- Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs (z. B. Schulen); Flächen für Spiel-<br />

und Sportanlagen,<br />

- Hauptverkehrsflächen (z. B. Hauptstraßen),<br />

- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (z. B. Gasleitungen),<br />

- Grünflächen (z. B. Grünanlagen),<br />

- Flächen für Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. Flächen für Lärmschutzwall),<br />

- Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />

- Flächen für Aufschüttungen und Bodenabbau,<br />

- Flächen für die Landwirtschaft,<br />

- Wald,<br />

- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft<br />

Außerdem sind im Flächennutzungsplan Flächen beson<strong>der</strong>er Problematik (z. B. mit<br />

Bodenbelastungen) zu kennzeichnen (§5 [3] BauGB).<br />

Schließlich werden Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen nachrichtlich in<br />

den Flächennutzungsplan übernommen, zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebiete<br />

bzw. - falls sie von <strong>der</strong> betreffenden Fachplanungsbehörde erst in Aussicht genommen<br />

sind - dort vermerkt.<br />

Auch denkmalgeschützte Mehrheiten baulicher Anlagen sollen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen werden.<br />

5


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Anmerkung: Die Darstellung <strong>der</strong> gemischten Bauflächen aus dem rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplan wird beibehalten. Auch wenn die bisherige Darstellung hauptsächlich<br />

auf eine landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen ist, bietet sie heute die<br />

Möglichkeit für die Schaffung von Mischgebieten. Vorrangig liegen die gemischten Bauflächen<br />

an den Hauptverkehrsachsen <strong>der</strong> Gemeinde. In diesen Bereichen zeigt die vorhandene<br />

Nutzung vielfach das Wohnen und Gewerbe nebeneinan<strong>der</strong>. Um auch weiterhin<br />

die planerischen Voraussetzungen für diese Nutzung zu haben, bedarf es keiner<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellung. Des Weiteren befinden sich in an<strong>der</strong>en Bereichen noch<br />

landwirtschaftliche Betriebe, die die Beibehaltung <strong>der</strong> gemischten Bauflächen begründen.<br />

Sollte im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung eine vorgesehene Nutzung<br />

nicht dem Entwicklungsgebot entsprechen, bedarf es <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes.<br />

1.3 Rechtswirkung<br />

Flächennutzungsplanung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, an dessen Ende ein<br />

längerfristig gelten<strong>der</strong> Plan steht, <strong>der</strong> eine geordnete Nutzung <strong>der</strong> Samtgemeindefläche<br />

vorbereiten soll.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorbereitenden Funktion des Flächennutzungsplanes und seiner Aufgabe,<br />

die angestrebte Bodennutzung lediglich in den Grundzügen darzustellen, unterscheidet<br />

<strong>der</strong> Flächennutzungsplan in seiner Darstellung die Bauflächen in Wohnbauflächen (W),<br />

gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Son<strong>der</strong>bauflächen (SO).<br />

Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungspläne differenzieren<br />

die Wohnbauflächen in reine Wohngebiete (WR) und allgemeine Wohngebiete (WA),<br />

die gemischten Bauflächen in Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) sowie die gewerblichen<br />

Bauflächen in Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI).<br />

Die nach §4(1) BauGB am Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahren beteiligten Träger<br />

öffentlicher Belange sind an die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gebunden,<br />

insoweit sie nicht dem Plan wi<strong>der</strong>sprochen haben (§7 BauGB). Das bedeutet,<br />

dass die entsprechenden Fachplanungsträger ihre Planungen und Maßnahmen dem<br />

Flächennutzungsplan anzupassen haben (Behördenverbindlichkeit).<br />

An<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> Bebauungsplan, dessen Festsetzungen rechtsverbindlich sind, hat <strong>der</strong><br />

Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung Dritten gegenüber. Auf die<br />

Aufstellung eines Flächennutzungsplanes besteht kein Anspruch. Dies entspricht seinem<br />

Charakter als vorbereitendem, die grundsätzliche Richtung <strong>der</strong> flächenbezogenen<br />

Entwicklung angebenden Plan.<br />

Flächennutzungsplanung beinhaltet keine Eingriffe in das Eigentum, begründet keine<br />

Entschädigungsfor<strong>der</strong>ungen und bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung eines<br />

Bauvorhabens.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Baugesetzbuches (§1a) wurden die bisher nebeneinan<strong>der</strong>stehenden<br />

Regelungen <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

miteinan<strong>der</strong> verknüpft.<br />

Die Reglungen des § 1a Baugesetzbuch zielt darauf ab, dass bereits im Rahmen <strong>der</strong><br />

Flächennutzungsplanung die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Folgen <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-Darstellungen<br />

für Natur und Landschaft erfolgen soll. Zwar stellen Bauleit-<br />

6


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

pläne keine Eingriffe im Sinne von Realakten dar, können aber als planungsrechtliche<br />

Grundlagen diese Eingriffe vorbereiten.<br />

Zu berücksichtigen sind daher bereits bei <strong>der</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

Aussagen zur Minimierung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Eingriffen.<br />

Bei <strong>der</strong> Zusammenstellung von Abwägungsmaterial hat sich die Samtgemeinde konkret<br />

damit auseinan<strong>der</strong>zusetzen, in welchem Umfang, auf welchen Flächen und durch welche<br />

Maßnahmen, die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen<br />

o<strong>der</strong> ersetzt werden können.<br />

Der Flächennutzungsplan soll nachrichtliche Übernahmen und Vermerke an<strong>der</strong>er Planungen<br />

und Nutzungsregelungen (§5(4) BauGB) enthalten; diese Vorschrift entspricht<br />

dem Querschnittscharakter des Plans.<br />

Nachrichtliche Übernahmen (Vermerke) haben jedoch rein deklaratorische Bedeutung;<br />

sie sind nicht Bestandteil <strong>der</strong> gemeindlichen Bauleitplanung und binden die Samtgemeinde<br />

nicht.<br />

1.4 Aufstellungsbeschluss und Verfahren<br />

Entsprechend <strong>der</strong> vorgenannten Erfor<strong>der</strong>nisse hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde am<br />

05.07.2005 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.<br />

Für die Erarbeitung des Vorentwurfes <strong>der</strong> Planung wurden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> hierzu<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Bestandserhebungen und -abfragen bei den betreffenden Trägern<br />

öffentlicher Belange zunächst die bestehenden Restriktionen erfasst sowie auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> unterstützenden Auswertung von statistischem Datenmaterial eine erste<br />

Zielrichtung für die weitere Entwicklung des Samtgemeindegebietes, insbeson<strong>der</strong>e in<br />

Bezug auf die erfor<strong>der</strong>lichen Bauflächen, formuliert.<br />

Die auf dieser Grundlage entwickelten Planungsziele mündeten in einen Vorentwurf <strong>der</strong><br />

Planung, mit dem im Sommer 2007 die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3(1)<br />

BauGB durchgeführt wurde. Parallel hierzu wurden auch die Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß §4(1) BauGB um Stellungnahme gebeten, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung nach §2 Abs.<br />

4 BauGB. Aufgrund <strong>der</strong> vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurde <strong>der</strong> Vorentwurf<br />

des Flächennutzungsplanes überarbeitet. Der Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

hat am 20.12.2007 beschlossen, den überarbeiteten Entwurf nebst Begründung<br />

gemäß §3(2) BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Der Entwurf hat in <strong>der</strong> Zeit vom 02.10.2009 bis zum 02.11.2009 öffentlich ausgelegen.<br />

Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und <strong>der</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange. Aufgrund <strong>der</strong> vorgebrachten Anregungen und Hinweise (hier insbeson<strong>der</strong>e<br />

seitens des Landkreises Cuxhaven) bedarf es daher einer erneuten öffentlichen Auslegung<br />

des hier vorliegenden und überarbeiteten Flächennutzungsplanes. Der Beschluss<br />

hierzu wurde vom Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde am 20.04.2010 gefasst.<br />

1.5 Rechtsgrundlagen<br />

Zur einfacheren Handhabung eventuell später auftreten<strong>der</strong> Fragen werden nachfolgend<br />

die zurzeit gültigen Rechtsgrundlagen aufgelistet:<br />

7


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

- Baugesetzbuch (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.<br />

I S. 2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.<br />

2585).<br />

- Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke - Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).<br />

- Verordnung über die Ausarbeitung <strong>der</strong> Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts<br />

(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

18.12.1990 (BGBl. I S. 58).<br />

- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) in <strong>der</strong> Neufassung vom 01.03.2010.<br />

- Nie<strong>der</strong>sächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-<br />

NatSchG) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts<br />

vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104).<br />

- Nie<strong>der</strong>sächsische Bauordnung (NBauO) in <strong>der</strong> Fassung vom 10.02.2003 (Nds. GVBl.<br />

S. 89), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S.<br />

366).<br />

- Nie<strong>der</strong>sächsische Gemeindeordnung (NGO) in <strong>der</strong> Fassung vom 28.10.2006 (Nds.<br />

GVBl. S. 473), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2009 (Nds.<br />

GVBl. S. 366).<br />

1.6 Raumordnerische Belange<br />

Für die Flächennutzungsplanung stellen neben <strong>der</strong> Bestandserhebung (baulicher Bestand<br />

und Bauleitpläne) die raumordnerischen Belange eine wesentliche Grundlage für<br />

die weitere Entwicklung des örtlichen Raumes dar. Die Raumordnung liefert dabei die<br />

regional wirksamen Ansprüche durch Ziele und Grundsätze, vor allem in Bezug auf die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> naturräumlichen Potenziale, <strong>der</strong> wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Entwicklungen, die schließlich in <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung umzusetzen (abzuwägen,<br />

in die Planung einzustellen bzw. in <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen) sind.<br />

Neben <strong>der</strong> Raumordnung wirken aber auch bestehende gemeindliche Planungen, soweit<br />

sie beschlossen wurden (Selbstbindung), auf den Flächennutzungsplan ein (u. a.<br />

die Dorferneuerungspläne Wremen, Misselwarden und Mulsum).<br />

Von den raumordnerischen Belangen sind die Landesplanung (Landes-Raumordnungs-<br />

Programm, LROP) und die Regionalplanung (Regionales Raumordnungsprogramm,<br />

RROP) von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, wobei die Ansprüche <strong>der</strong> Landesplanung bereits<br />

auf Regionalplanungsebene abgeglichen wurden. Insofern verbleibt das bestehende<br />

rechtskräftige RROP als unmittelbar auf den Flächennutzungsplan wirkende Planungsinstanz.<br />

1.6.1 Landesplanung (LROP 2008)<br />

Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) stammt aus dem Jahre 1994 mit <strong>der</strong> Gesamtnovellierung<br />

im Jahre 2008. Die Darstellung erfolgt auf <strong>der</strong> Ebene Landkreise /<br />

kreisfreie Städte in Nie<strong>der</strong>sachsen. Da die Grundsätze und Ziele des LROP durch das<br />

8


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) weiter konkretisiert werden, wird auf das<br />

Landesraumordnungsprogramm nicht weiter eingegangen.<br />

1.6.2 Regionalplanung (RROP 2002)<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Cuxhaven wurde<br />

im Juni 2002 rechtskräftig und im Jahre 2004 um den sachlichen Teilabschnitt Windenergie<br />

geän<strong>der</strong>t bzw. ergänzt. Für die Samtgemeinde Land Wursten ergeben sich<br />

daraus folgende Darstellungen und Entwicklungsziele:<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten gehört zum Ordnungsraum Bremerhaven. Dorum,<br />

<strong>der</strong> Hauptort <strong>der</strong> Samtgemeinde, wird die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums<br />

zugewiesen; mit dem Schwerpunkt: Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten.<br />

Padingbüttel und Misselwarden sind Standorte mit beson<strong>der</strong>er Entwicklungsaufgabe<br />

„Ländliche Siedlung“.<br />

In den Grundzentren sind die zentralen Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen,<br />

täglichen Grundbedarf bereitzustellen und beson<strong>der</strong>s zu för<strong>der</strong>n. Mittel- und langfristig<br />

ist die infrastrukturelle Grundausstattung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> demografischen<br />

und wirtschaftlichen Entwicklung des Planungsraumes sicherzustellen.<br />

In den Schwerpunkten für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten soll für ein<br />

umfangreiches Angebot an Wohnungen und Bauland gesorgt werden, das heißt, das<br />

Angebot sollte im angemessenen Umfang über die erkennbare Nachfrage hinausgehen,<br />

um damit die Attraktivität dieser Gemeinden für die Wohnbevölkerung zu steigern.<br />

In den Schwerpunkten für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten soll ein<br />

umfangreiches, möglichst vielfältiges Angebot an Arbeitsstätten vorhanden sein, das<br />

heißt, dass in den dafür vorgesehenen Gemeinden ein Arbeitsplatzangebot vorhanden<br />

sein soll, das über die örtliche Nachfrage hinausgeht, um damit Impulse für die Belebung<br />

des Arbeitsmarktes zu geben.<br />

Die weitere Entwicklung <strong>der</strong> Dörfer hat sich unter dem Gesichtspunkt zu gestalten, dass<br />

historisch Gewachsenes möglichst bewahrt und gleichzeitig dem Funktionswandel ländlicher<br />

Siedlungen Rechnung getragen wird. Notwendig sind deshalb auf die Situation<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde bezogene Konzeptionen und Maßnahmen. Als Instrumente<br />

sollen jeweils neben <strong>der</strong> Bauleitplanung u. a. Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm, Dorferneuerungsprogramm<br />

und Flurneuordnungsverfahren dienen.<br />

Ortsbildprägende Gebäude, Grün- und Freiflächen sowie Straßenräume und Plätze<br />

sind in ihrem Zusammenhang zu erhalten o<strong>der</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong> städtebaulichen,<br />

denkmal- und landespflegerischen Erfor<strong>der</strong>nisse weiterzuentwickeln.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung ist die Dorfentwicklung so zu lenken, dass landwirtschaftliche<br />

Betriebe vor heranrücken<strong>der</strong> Wohnbebauung geschützt und in ihrer Entwicklung<br />

nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />

Gemäß RROP sind Dorum, Wremen, Misselwarden, Padingbüttel, Midlum und Dorum-<br />

Neufeld Standorte mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe „Erholung“ sowie Dorum,<br />

9


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Dorum-Neufeld, Midlum und Wremen Standorte mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe<br />

„Fremdenverkehr“. Darüber hinaus sind in Wremen und Dorum-Neufeld Standorte<br />

gekennzeichnet, die einen „Regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkt“ darstellen.<br />

In Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit<br />

<strong>der</strong> jeweils festgelegten Zweckbestimmung vereinbar sein; dieses gilt auch für räumliche<br />

Entwicklungen in <strong>der</strong> näheren Umgebung.<br />

In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen,<br />

dass sie in ihrer Eignung und beson<strong>der</strong>en Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

1.6.3 Sonstige Fachplanungen<br />

Des Weiteren gibt es spezifische Fachplanungen, die von <strong>der</strong> Regionalplanung nicht<br />

erfasst sind, bei <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung aber dennoch entsprechend zu berücksichtigen<br />

sind. Derartige Planungen und Regelungen sollen je nach ihrer Art gemäß §5<br />

Abs. 3 BauGB gekennzeichnet o<strong>der</strong> gemäß §5 Abs 4 BauGB nachrichtlich übernommen<br />

werden. Hierzu zählen z. B. alle festgelegten Schutzgebiete wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />

wie Bau-, Boden- und Naturdenkmale, aber auch an<strong>der</strong>e Planungen,<br />

die im Folgenden erläutert werden.<br />

1.6.3.1 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Für den Naturschutz und die Landschaftspflege wertvolle bzw. schützenswerte Bereiche<br />

wurden zum Teil aus dem Landschaftsrahmenplan (2000) für den Landkreis Cuxhaven<br />

entnommen.<br />

Im Westen ragt das Samtgemeindegebiet mit dem Deichvorland in den Nationalpark<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer (NLP) hinein. Dieses wurde im Juni 2009 in die<br />

UNESCO-Liste als Weltnaturerbe Wattenmeer aufgenommen. Ferner sind zwei Landschaftsschutzgebiete<br />

(L) in <strong>der</strong> Samtgemeinde ausgewiesen, und zwar:<br />

- L 49 Wöllkens Forst, östlich von Midlum<br />

- L 55 Amtsgehölz, in Dorum.<br />

Im Nordosten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum liegt das einzige bestehende Naturschutzgebiet<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten:<br />

NSG-LÜ 119 „Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha.<br />

Darüber hinaus wurden die zu schützenden Landschaftsbestandteile (LB) sowie die<br />

nach §30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope (GB und GF) nachrichtlich<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend planzeichnerisch<br />

dargestellt (nähere Ausführungen siehe Umweltbericht, Ziffer 2.1.1).<br />

10


1.6.3.2 Bau- und Bodendenkmale<br />

1.6.3.2.1 Baudenkmale<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Im Flächennutzungsplan sind die nachfolgend aufgeführten Baudenkmale (D), die in<br />

den einzelnen Mitgliedsgemeinden bisher bekannt und in das Verzeichnis <strong>der</strong> Kulturdenkmale<br />

Teil I - Baudenkmale - gemäß §4 Nie<strong>der</strong>sächsisches Denkmalschutzgesetz<br />

für das Gebiet des Landkreises Cuxhaven eingetragen sind (Stand 1997), nachrichtlich<br />

übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />

Gemäß §10 Nie<strong>der</strong>sächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) unterliegen alle baulichen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen, Instandsetzungen, Wie<strong>der</strong>herstellungen und Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

an den Denkmalen selbst sowie die Errichtung, Beseitigung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von<br />

baulichen Anlagen in <strong>der</strong> näheren Umgebung <strong>der</strong> Denkmale einer Genehmigungspflicht<br />

<strong>der</strong> zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven.<br />

Cappel:<br />

Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />

Arp-Schnitger-Straße Kirche, ev. Peter und Paul Kirche<br />

Arp-Schnitger-Straße Kirchhof<br />

Bahnhofstraße 2 Wohnhaus mit Scheunenanbau<br />

Nie<strong>der</strong>strich 17 Scheune<br />

Nie<strong>der</strong>strich 17 Nebengebäude<br />

Nie<strong>der</strong>strich 17 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Dorum:<br />

Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />

Alsumer Straße 52 Altenstift<br />

Altendeich 14 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Am Markt Kirche, ev.<br />

Am Markt Friedhof<br />

Am Markt Ehrenmal (1870/71)<br />

Eichenhamm 14 Superintendentur<br />

Knakenburg 2 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Strichweg 16 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Strichweg 16 Stallscheune<br />

Westerbüttel 13 Amtsgericht, ehem. Heute Rathaus<br />

Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />

Midlum:<br />

Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />

Sü<strong>der</strong>marren 29 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Sü<strong>der</strong>marren 29 Backhaus, ehem.<br />

Dorfstraße Kirche<br />

Dorfstraße Kirchhof<br />

Dorfstraße Feldsteineinfriedung<br />

Dorfstraße Galeriehollän<strong>der</strong>-Mühle<br />

Nor<strong>der</strong>marren 5 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Wanhödener Weg Friedhof, jüdisch<br />

11


Misselwarden:<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />

Am Dorfe Kirche, ev. Katharinenkirche<br />

Am Dorfe Kirchhof<br />

An <strong>der</strong> Kreisstraße 27 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Engbütteler Straße 4 Kornspeicher<br />

Nie<strong>der</strong>strich 8 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Nie<strong>der</strong>strich 8 Kruppscheune<br />

Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />

Mulsum:<br />

Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />

Im Dorfe Kirche<br />

Im Dorfe Kirchhof<br />

Im Dorfe Einfriedung<br />

Achtern Büttel 11 Pfarr- / Gemeindehaus<br />

Padingbüttel:<br />

Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />

Dorfstraße Kirche Ev. Matthäuskirche<br />

Dorfstraße Kirchhof<br />

Padingbütteler Altendeich 76 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Padingbütteler Altendeich 76 Fachwerkscheune<br />

Padingbütteler Altendeich 86 Wohn- / Geschäftshaus<br />

Padingbütteler Altendeich 86 Stallgebäude<br />

Padingbütteler Strich 36 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Padingbütteler Strich 36 Kruppscheune<br />

Padingbütteler Strich 36 Schweinestall<br />

Padingbütteler Strich 40 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Padingbütteler Strich 40 Backhaus<br />

Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />

Wremen:<br />

Straße Objekttyp Objektbezeichnung<br />

Lange Straße Kirchhof<br />

Lange Straße Kirche Willehadi Kirche<br />

Lange Straße Glockenstuhl<br />

Lange Straße Einfriedung<br />

Lange Straße 23 Pfarrhaus<br />

Weserdeich Deich Weserdeich rechts<br />

Wremer Specken 7 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Wurster Landstraße 29 Wohnwirtschaftsgebäude<br />

Wurster Landstraße 29 Kruppscheune<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §8 NDSchG in <strong>der</strong> Umgebung eines Baudenkmals<br />

Anlagen nicht errichtet, geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigt werden dürfen, wenn dadurch<br />

das Erscheinungsbild des Bauwerks beeinträchtigt wird.<br />

12


1.6.3.2.2 Bodendenkmale<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Im Samtgemeindegebiet befindet sich eine Vielzahl von Bodendenkmalen. In <strong>der</strong><br />

Marsch handelt es sich überwiegend um Wurten, auf <strong>der</strong> Geest (in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum)<br />

überwiegend um Hügelgräber und jungsteinzeitliche bzw. bronzezeitliche Funde.<br />

Die v. g. bekannten Bodendenkmale (B) wurden gemäß den Angaben <strong>der</strong> Archäologischen<br />

Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven in den Flächennutzungsplan nachrichtlich<br />

übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />

Diese Denkmale sind nach dem Nie<strong>der</strong>sächsischen Denkmalschutzgesetz zu erhalten.<br />

Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- o<strong>der</strong> frühgeschichtliche Bodenfunde<br />

(das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie<br />

auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen - auch geringe Spuren solcher<br />

Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß §14 Abs. 1 Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />

Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen <strong>der</strong> Archäologischen<br />

Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven (im Hause Museum Burg Be<strong>der</strong>kesa, Tel.<br />

04745/94390) unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist <strong>der</strong> Fin<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Leiter<br />

<strong>der</strong> Arbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach §14 Abs. 2<br />

NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach <strong>der</strong> Anzeige unverän<strong>der</strong>t zu lassen,<br />

bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

1.6.3.3 Naturdenkmale<br />

Im Flächennutzungsplan sind die nachfolgend aufgeführten Naturdenkmale (ND) nachrichtlich<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen worden.<br />

Gemeinde Cappel<br />

Nr. 171 2 Eiben<br />

Nr. 187 1 Eibe<br />

Nr. 220 Allee und Friedhofsumgrenzung, 170 Linden, 3 Kastanien<br />

Gemeinde Dorum<br />

Nr. 188 Eibenpaar<br />

Gemeinde Midlum<br />

Nr. 93 2 Eiben<br />

Nr. 184 1 Eiche<br />

Nr. 221 Kopfweidenallee, 118 Bäume<br />

Gemeinde Mulsum<br />

Nr. 219 1 Esche<br />

Gemeinde Wremen<br />

Nr. 240 1 Eibe<br />

Nr. 241 1 Eibe<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §4 <strong>der</strong> Verordnung über Naturdenkmale im<br />

Landkreis Cuxhaven (Naturdenkmalsverordnung) vom 2. Dezember 1995<br />

13


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

1. Alle Handlungen, die die Naturdenkmale o<strong>der</strong> ihre geschützte Umgebung zerstören,<br />

beschädigen o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n, gemäß §27 Abs. 2 NNatG verboten sind.<br />

2. Folgende Handlungen, die die Naturdenkmale o<strong>der</strong> ihre geschützte Umgebung<br />

gefährden o<strong>der</strong> stören können, gemäß §27 Abs. 3 NNatG verboten sind, soweit in<br />

<strong>der</strong> Anlage 1 zu dieser Verordnung nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist:<br />

a) Fahrzeuge aller Art zu fahren, zu parken o<strong>der</strong> abzustellen,<br />

b) das Zelten,<br />

c) das Feuermachen,<br />

d) das Anbringen und Aufstellen von Plakaten, Bild- und Schrifttafeln und<br />

an<strong>der</strong>en Gegenständen, soweit sie nicht den Schutzzweck beschreiben<br />

o<strong>der</strong> ihm dienen,<br />

e) die Anwendung von Streusalzen, chemischen Behandlungs- o<strong>der</strong><br />

Düngemitteln,<br />

f) das Lagern von Materialien aller Art.<br />

1.6.3.4 Altablagerungen<br />

Im Samtgemeindegebiet befinden sich 3 bekannte Altablagerungsflächen. Sie sind<br />

durch den Landkreis Cuxhaven (Amt Wasser- und Abfallwirtschaft) begutachtet, festgestellt<br />

und im Altlastenkataster unter folgenden Nummern registriert:<br />

• Gemeinde Midlum, südlich „Alte Siedlung“<br />

Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 401<br />

• Gemeinde Dorum, am östlichen Ortsrand<br />

Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 402<br />

• Gemeinde Wremen, südlich des Bahnhofs<br />

Alt-Ablagerungs-Nr. 352 408 403<br />

Die Lage <strong>der</strong> vorgenannten Altablagerungen wurde in den Flächennutzungsplan übernommen<br />

und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei geplanten Bau- und Erdarbeiten weitere Hinweise<br />

auf schädliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes<br />

(BBodSchG) gefunden werden, unverzüglich <strong>der</strong> Landkreis Cuxhaven - untere Bodenschutzbehörde<br />

- zu informieren ist.<br />

1.6.3.5 Wasserwirtschaft<br />

Grundwasser<br />

Gemäß dem RROP 2002 liegt eine Teilfläche des Gemeindegebietes von Midlum in<br />

einem Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung sowie in <strong>der</strong> Wasserschutzzone<br />

des Wasserwerkes Holßel des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord.<br />

Die Wasserschutzverordnung (WzVO) ist zu beachten und einzuhalten. Nach dem<br />

Schutzzonenkatalog sind Maßnahmen und Anlagen in den jeweiligen Zonen verboten<br />

o<strong>der</strong> beschränkt zulässig, daher ist für jedes Baugrundstück vom Eigentümer eine Erlaubnis<br />

nach <strong>der</strong> WzVO zu beantragen. Die Abgrenzung <strong>der</strong> v. g. Wasserschutzzone<br />

wurde zwischenzeitlich neu festgelegt, dementsprechend wurde sie nachrichtlich in die<br />

Planzeichnung übernommen.<br />

14


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Oberflächenwasser<br />

Die Verbandsgewässer 2. Ordnung des Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten<br />

wurden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen und entsprechend dargestellt.<br />

Die Verbandsgewässer 3. Ordnung , die in <strong>der</strong> Unterhaltungspflicht des Wasser- und<br />

Bodenverbandes Grauwall-Gebiet liegen, wurden aufgrund ihrer Vielzahl planzeichnerisch<br />

nicht dargestellt (nähere Ausführungen siehe Ziffer 2.4.4.3).<br />

2. Situationsbeschreibung<br />

2.1 Lage im Raum und Grunddaten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten gehört zum Landkreis Cuxhaven und liegt im nordwestlichen<br />

Kreisgebiet, nördlich von Bremerhaven. Die Samtgemeinde wurde am<br />

01.03.1974 gebildet und besteht aus den sieben Mitgliedsgemeinden Cappel, Dorum,<br />

Midlum, Misselwarden, Mulsum, Padingbüttel und Wremen.<br />

Dorum ist Grundzentrum und Verwaltungssitz <strong>der</strong> Samtgemeinde. Die Entfernung zum<br />

Oberzentrum Bremerhaven beträgt rd. 25 km, das Mittelzentrum Cuxhaven (zugleich<br />

Kreisstadt) liegt in einer Entfernung von rd. 28 km.<br />

Die Samtgemeinde grenzt im Süden und im Osten an das Gebiet <strong>der</strong> Stadt Langen, im<br />

Norden an die Gemeinde Nordholz und im Westen an die Außenweser.<br />

Das Samtgemeindegebiet umfasst eine Fläche von 116,96 qkm und hatte zum<br />

30.06.2010 9.536 Einwohner.<br />

Lage im Raum<br />

Samtgemeinde<br />

Land Wursten<br />

15


2.2 Naturräumliche Einordnung<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten besteht mit Ausnahme eines Teils <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Midlum aus Marschgebiet und liegt in <strong>der</strong> natürlichen Einheit Land Wursten, die zur<br />

naturräumlichen Haupteinheit <strong>der</strong> Wesermarsch gehört. Land Wursten ist die naturräumliche<br />

Einheit, die sich am Ostrand <strong>der</strong> Außenweser als 4 bis 8 km breiter und etwa<br />

30 km langer Marschstreifen erstreckt. Der Name „Wursten“ wird auf die zahlreichen<br />

Wurten in diesem Gebiet zurückgeführt.<br />

Der Ort Midlum liegt am Geestrücken und <strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> Gemeinde Midlum auf <strong>der</strong><br />

Geest und ist teilweise bewaldet (nähere Ausführungen siehe Teil II, Umweltbericht).<br />

2.3 Übersicht und Geschichte <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Der Raum um Midlum, die Geestlandschaft <strong>der</strong> Hohen Lieth, ist Zeuge <strong>der</strong> Zeit um<br />

2500 - 2000 vor <strong>der</strong> Zeitrechnung. Die "hohen Steine" auch "Karlsteine" in <strong>der</strong> Dorumer<br />

Heide und in <strong>der</strong> "Hinkensteine" bei <strong>der</strong> Ludenhütte sind letzte, wenn auch beschädigte<br />

Steingräber auf dem Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Midlum.<br />

Jungsteinzeitliche und bronzezeitliche Funde in <strong>der</strong> Gemarkung Midlum, Grabhügel,<br />

Siedlungs- und Arbeitsplätze, Einzelstücke aus beiden Epochen <strong>der</strong> Vorgeschichte sind<br />

Zeugen für eine alte Besiedlung. Midlum verzeichnet für die Jahrhun<strong>der</strong>te, die mit <strong>der</strong><br />

Christianisierung einhergingen, und denen davor Siedlungs- und Urnenfunde sowie<br />

auch Körpergrabfunde, bei Kransburg, Sorthum und bei den "Schwarzen Bergen".<br />

Vor <strong>der</strong> Geest hatte sich im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te das Marschland gebildet. Es gab<br />

nun zusätzliches ertragreiches Weideland, das zumindest im Sommer nicht mehr überflutet<br />

wurde (2. Jahrhun<strong>der</strong>t vor <strong>der</strong> Zeitrechnung). Das Land vor <strong>der</strong> Geest wurde besiedelbar.<br />

Als dann die Nordsee wie<strong>der</strong> höhere Fluten brachte - bzw. die Küste sich senkte - begann<br />

jene Epoche des Wurtenbaues, <strong>der</strong> in mehreren Schichten den Wasserstand erzwungenen<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Wohnplätze. Das Land <strong>der</strong> Wurten, das Wurster Land, erhielt<br />

sein kennzeichnendes Gepräge.<br />

Im 7./8. Jahrhun<strong>der</strong>t wurde Dorum als Wurtendorf besiedelt. Die Besiedelung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Gemeinden in <strong>der</strong> Marsch erfolgte ebenfalls in dieser Zeit. Um 1200 wurde die<br />

Seeburgenkirche aus Feldsteinen als Wehrkirche wie auch die Kirchen in den an<strong>der</strong>en<br />

Gemeinden erbaut.<br />

Die erste Eindeichung des Landes Wursten begann um das Jahr 1020 mit dem sogenannten<br />

"Alten Deich". Da dieser Deich aber das Land noch nicht vor Sturmfluten<br />

schützte, wurde 1619 mit dem Bau des neuen Deiches begonnen. Die Chronik berichtet<br />

jedes Jahrhun<strong>der</strong>t wie<strong>der</strong> von schweren Sturmfluten, die große Opfer an Menschen<br />

und Tieren und Verlust von Ernte und Häusern bedeuteten. Die folgenschwerste Sturmflut<br />

gab es um Weihnachten 1717, die die Deiche nie<strong>der</strong>riss und zahlreichen Menschen<br />

das Leben kostete.<br />

Im Lande Wursten, dessen friesische Bevölkerung in Deich- und Sielbau gemeinsame<br />

Aufgaben wahrzunehmen hatte, war dem Namen nach die sächsische Herrschaft durch<br />

einen Grafen o<strong>der</strong> Vizegrafen vertreten, wie u. a. aus einer Urkunde aus dem Jahr<br />

1238 hervorgeht. Praktisch bestand seit 1203 eine eigene Landschaft <strong>der</strong> Wurtsassen,<br />

das Land Wursten mit friesischer Sprache, Rechtsprechung, nach dem Rüstringer<br />

16


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Landrecht, mit einer Landschaftsregierung durch die „Sößtein Ratgewer“. Land Wursten<br />

war zu <strong>der</strong> Zeit eine politische Einheit mit eigenen politischen Absichten, eine Bauernrepublik<br />

gestützt auf den aus Viehzucht, Fischerei und Schifffahrt erworbenen<br />

Wohlstand. Der friesische Hang zum Handel bewies sich auch hier, wie die in <strong>der</strong> ersten<br />

Hälfte des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts mit Bremen und Hamburg geschlossenen Verträgen<br />

beweisen.<br />

Gegen eine Unterwerfung durch Fürsten wehrten sich die Einwohner des Landes Wursten<br />

in mehreren Kriegen, so z. B. 1499 erfolgreich gegen die Landsknechtstruppe des<br />

Herzogs Magnus von Sachsen-Lauenburg. 1517 verloren sie die Schlacht am Wremer<br />

Tief gegen die übermächtige Streitkraft des Erzbischofs Christopher von Bremen; verloren<br />

gegen diesen Herrscher die entscheidende Schlacht erneut 1524 um Mulsum. In<br />

Stade wurde 1525 ein Frieden geschlossen, <strong>der</strong> das Land Wursten dem Erzstift Bremen<br />

überantwortete. Die Ratgeberverfassung erlosch. Die Zeiten einer selbstständigen<br />

Bauernrepublik im Lande <strong>der</strong> Wurtsassen gingen zu Ende. Eine gewisse Selbstverwaltung<br />

bleibt jedoch bestehen. Bei speziellen Steuerangelegenheiten hatten die Wurster<br />

ein Wort mitzureden.<br />

In kultureller Hinsicht ist bemerkenswert, dass schon vor <strong>der</strong> Reformation von einem<br />

Schulwesen im Lande Wursten gesprochen werden kann. Es wird schon im Jahre 1514<br />

von einem Schulmeister in Dorum berichtet.<br />

Von wirtschaftlicher Bedeutung war die 1858 durchgeführte Gründung eines landwirtschaftlichen<br />

Vereins für das Land Wursten.<br />

2.4 Infrastruktur<br />

2.4.1 Verkehr<br />

2.4.1.1 Straßen- und Radwegenetz<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> verkehrlichen Infrastruktur führen folgende klassifizierten Straßen durch<br />

das Samtgemeindegebiet:<br />

• Bundesautobahn (A 27) Bremerhaven-Cuxhaven<br />

• Landesstraße (L 135) von Bremerhaven über Midlum nach Cuxhaven<br />

• Landesstraße (L 119) von Dorum nach Neuenwalde<br />

• Landesstraße (L 129) von Bremerhaven über Wremen und Dorum nach Midlum<br />

• Kreisstraße (K 66) von Wremen zur BAB-Anschlussstelle Wremen / Debstedt<br />

• Kreisstraße (K 68) von <strong>der</strong> L 129 (südlich von Mulsum) über Misselwarden nach<br />

Nordholz<br />

• Kreisstraße (K 69) von Dorum zur K 68 (südöstlich von Dorum-Neufeld)<br />

• Kreisstraße (K 71) von <strong>der</strong> L 129 (südlich von Midlum) über Cappel zur K 68.<br />

17


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Ortsdurchfahrten (OD) wurden entsprechend den Angaben des jeweiligen Straßenbaulastträgers<br />

nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />

Neben den v. g. klassifizierten Straßen wurden aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung<br />

im Samtgemeindestraßennetz als Hauptzufahrten zu den touristischen Einrichtungen in<br />

Wremen und Dorum-Neufeld, Verbindungsstraßen von Gemeinden o<strong>der</strong> entsprechend<br />

ihrer Nutzung als Ortsentlastungsstraßen folgende Straßen in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt:<br />

- Strandstraße in Wremen,<br />

- die Straße „Sieltrift“ in Dorum-Neufeld,<br />

- die Gemeindeverbindungsstraße von Mulsum über Padingbüttel zur K 68,<br />

- die geplante Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet Dorum,<br />

- die westlich von Dorum geplante Ortsentlastungsstraße von <strong>der</strong> L 129 zur<br />

K 69, die bereits von <strong>der</strong> L 129 bis zum Themelner Weg fertiggestellt ist sowie<br />

- die Straße „Westerbüttel“ und im weiteren Verlauf <strong>der</strong> Themelner Weg bis zur<br />

v. g. Ortsentlastungsstraße,<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Nie<strong>der</strong>sächsischem Straßengesetz (NStrG)<br />

vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. Nr. 39/1980) außerhalb <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten längs <strong>der</strong><br />

Landes- o<strong>der</strong> Kreisstraßen<br />

1. Hochbauten je<strong>der</strong> Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren<br />

Rand <strong>der</strong> für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />

2. bauliche Anlagen im Sinne <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Bauordnung (NBauO), die<br />

über Zufahrten unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />

nicht errichtet werden dürfen. Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Abgrabungen<br />

größeren Umfangs.<br />

Eine Ausnahme von diesem generellen Verbot ist nur möglich, wenn die Durchführung<br />

<strong>der</strong> Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die<br />

Abweichung mit öffentlichen Belangen vereinbar ist o<strong>der</strong> wenn Gründe des Allgemeinwohls<br />

eine Abweichung erfor<strong>der</strong>n.<br />

Die Samtgemeinde verfügt aufgrund ihrer Bedeutung als Fremdenverkehrsregion über<br />

ein gut ausgebautes Radwan<strong>der</strong>wegenetz, das optimal ausgeschil<strong>der</strong>t ist.<br />

Über das Samtgemeindegebiet führen entlang des Weserdeiches drei überregionale<br />

Radfernwege, das sind <strong>der</strong> Nordseeküstenradweg, <strong>der</strong> Weser Radweg sowie <strong>der</strong> Radweg<br />

vom Teufelsmoor zum Wattenmeer.<br />

Darüber hinaus ist die Gemeinde Midlum an den Radfernweg „Mühlenstraße“ und „Alter<br />

Postweg“ sowie an den Elbe-Weser-Radweg angebunden.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Ortschaften werden Radwege entlang <strong>der</strong> klassifizierten Straßen in <strong>der</strong><br />

Regel beidseitig neben den Gehwegen auf einer Hochbordanlage geführt. In baulich<br />

beengten Verhältnissen sind Geh- und Radwege entsprechend schmal.<br />

Der weitere innerörtliche Radverkehr wird in <strong>der</strong> Regel über die Fahrbahnen geführt.<br />

18


2.4.1.2 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

In den touristischen Schwerpunktorten Dorum-Neufeld und Wremen sowie am Freibad<br />

und in <strong>der</strong> Ortslage von Midlum werden entsprechend dem nutzungsbedingten Bedarf<br />

ausreichen<strong>der</strong> Parkraum für Besucher und Feriengäste vorgehalten.<br />

Darüber hinaus verfügen die in Dorum ansässigen großflächigen Einzelhandelsbetriebe<br />

sowie die bestehenden Ferienhausgebiete in Dorum-Neufeld und Wremen jeweils über<br />

eigene große Parkplätze mit ausreichen<strong>der</strong> Kapazität. Auch in den gemeindlichen<br />

Wohn- bzw. Gewerbegebieten finden sich ausreichend Parkstreifen / -flächen.<br />

Aufgrund ihrer Bedeutung für den Fremdenverkehr wurden die o. g. Parkplätze in den<br />

Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend planzeichnerisch dargestellt.<br />

2.4.2 Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

2.4.2.1 Schienengebundener Verkehr<br />

In das öffentliche Schienennetz ist die Samtgemeinde mit <strong>der</strong> Bahnlinie Cuxhaven -<br />

Bremerhaven, die das Samtgemeindegebiet mittig in Nordsüd-Richtung überquert, über<br />

die Bahnhöfe in Dorum und Wremen eingebunden. Die eingleisige Strecke wird <strong>der</strong>zeit<br />

von <strong>der</strong> privat betriebenen „Nordseebahn“, die zum Verkehrsverbund Bremen Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(VBN) gehört, im Stundentakt bedient. Güterverkehr findet auf dieser Strecke<br />

nicht statt. Die noch vorhandenen Bahnhöfe in Cappel-Midlum und Mulsum wurden<br />

stillgelegt.<br />

2.4.2.2 Busverkehr<br />

Der samtgemeindliche Personennahverkehr stützt sich auf die Zusammenlegung des<br />

ÖPNV mit <strong>der</strong> Schülerbeför<strong>der</strong>ung, so dass die Bedienung aller Gemeinden durch die<br />

KVG gewährleistet ist. Die Fahrzeiten sind aber sehr stark an die bestehende Schülerbeför<strong>der</strong>ung<br />

ausgerichtet. Daher sind die Verbindungsangebote vor allem an Wochenenden<br />

noch verbesserungsfähig, um die Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten des<br />

Grundzentrums Dorum für Nutzer aus seinem Versorgungsbereich zu öffnen (hier insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Feriengäste). Sonnabends besteht lediglich eine Busverbindung von<br />

Cuxhaven auf <strong>der</strong> L 135 über zwei Haltepunkte in Midlum nach Bremerhaven und zurück.<br />

An Sonn- und Feiertagen findet auf <strong>der</strong> v. g. Strecke keine Personenbeför<strong>der</strong>ung<br />

statt.<br />

2.4.2.3 VBN-PLUS Sammeltaxi<br />

Ein zusätzliches Fahrtenangebot zur „Nordseebahn“ und <strong>der</strong> Regionalbuslinien ist das<br />

VBN-PLUS Sammeltaxi.<br />

Das Sammeltaxi (AST) fährt nach Fahrplan und folgende Linien werden angeboten:<br />

Linie 1 Dorum-Neufeld - Dorum<br />

Linie 2 Cappel - Dorum<br />

Linie 3 Midlum - Dorum<br />

Linie 4 Padingbüttel - Dorum<br />

19


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Linie 5 Dorum - Wremen<br />

Linie 6 Bahnhof Wremen - Wremen<br />

Linie 7 Dorum-Neufeld - Wremen (Zusätzlich können Fahrrä<strong>der</strong> mitgenommen<br />

werden)<br />

Alle in Dorum ankommenden und abfahrenden Züge haben Anschluss an die AST-<br />

Fahrten.<br />

2.4.3 Öffentliche Einrichtungen / soziale Infrastruktur<br />

2.4.3.1 Öffentliche Verwaltung<br />

Die öffentliche Verwaltung <strong>der</strong> Samtgemeinde hat ihren Sitz mit dem Rathaus (2 Gebäudekomplexe)<br />

in Dorum, „Westerbüttel“ 8 u. 13.<br />

Darüber hinaus sind in Cappel (Mühlenstraße 11), Midlum (Hinter <strong>der</strong> Lieth 1A), Misselwarden<br />

(Am Dorfe 9) und Wremen (Rosenstraße 4) je ein Gemeindebüro für Rat<br />

suchende Bürger und <strong>Gäste</strong> <strong>der</strong> Samtgemeinde vorhanden.<br />

2.4.3.2 Schulen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> schulischen Versorgung ist die Samtgemeinde Land Wursten mit nachfolgend<br />

aufgeführten Grund-, Haupt- und Realschulen ausgestattet (Stand 2009/2010):<br />

Dorum: Deichgraf Johans Grundschule (ca. 200 Schüler)<br />

Hauptschule (ca. 280 Schüler)<br />

Realschule (ca. 275 Schüler)<br />

Schule für Lernhilfe / För<strong>der</strong>zentrum (ca. 35 Schüler)<br />

Midlum: Grundschule (ca. 120 Schüler)<br />

Wremen: Tjede-Peckes-Grundschule (ca. 140 Schüler)<br />

Die Deichgraf Johans Grundschule sowie die Grundschule Midlum werden als offene<br />

Ganztagsgrundschulen geführt.<br />

Die Volkshochschule im Landkreis Cuxhaven e. V. ist mit Veranstaltungen in <strong>der</strong> Außenstelle<br />

Dorum vertreten.<br />

Das nächste Gymnasium liegt in Bremerhaven. Berufsbildende Schulen befinden sich<br />

ebenfalls außerhalb des Samtgemeindegebietes, in Bremerhaven und Cuxhaven.<br />

2.4.3.3 Kirchliche Einrichtungen<br />

In <strong>der</strong> Samtgemeinde befinden sich folgende Kirchen <strong>der</strong> Ev.-luth. Kirchengemeinde:<br />

Cappel: St. Peter und Paul-Kirche<br />

Dorum: St. Urbanus-Kirche<br />

Midlum: St. Pankratii-Kirche<br />

20


Misselwarden: St. Katharinenkirche<br />

Mulsum: St. Marienkirche<br />

Padingbüttel: St. Matthäus-Kirche<br />

Wremen: St. Willehadikirche<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darüber hinaus befinden sich in Dorum die Behin<strong>der</strong>tenseelsorge im Kirchenkreis Wesermünde<br />

Nord, ein Eine-Welt-Laden <strong>der</strong> Kirchengemeinde Dorum sowie das Diakonische<br />

Werk.<br />

2.4.3.4 Soziale Einrichtungen<br />

Hinsichtlich sozialer Einrichtungen ist die Samtgemeinde Land Wursten, wie nachfolgenden<br />

Tabellen zu entnehmen ist, gut ausgestattet. Im Einzelnen sind folgende Kin<strong>der</strong>gärten<br />

mit <strong>der</strong> angegebenen <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Betreuungsplätze vorhanden (Stand<br />

11/2010):<br />

Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten Cappel, Mühlenstr. 11 1 Gruppe vormittags<br />

Kirchlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />

„Kin<strong>der</strong>garten am Wattenmeer“<br />

Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />

„Baumhaus“<br />

Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />

Einzugsbereich Mulsum,<br />

Misselwarden u. Padingbüttel<br />

„Wilde Kiste“<br />

Gemeindlicher Kin<strong>der</strong>garten<br />

„Alle an Bord“<br />

Dorum,<br />

An <strong>der</strong> Hellme 8<br />

Midlum, Hinter <strong>der</strong><br />

Lieth<br />

Padingbüttel,<br />

Wehlsweg 6<br />

Wremen<br />

Wurster Landstraße 99<br />

4 Gruppen vormittags<br />

2 Gruppen vormittags<br />

Krippenkin<strong>der</strong><br />

1 Kleinkindgruppe<br />

nachmittags<br />

1 Ganztagsgruppe<br />

mit Integrationskin<strong>der</strong><br />

1 Gruppe mit I-Kin<strong>der</strong><br />

vormittags<br />

2 Gruppen vormittags<br />

1 Ganztagsgruppe<br />

Krippenkin<strong>der</strong><br />

1 Ganztagsgruppe<br />

2 Gruppen vormittags<br />

3 Gruppen vormittags<br />

1 Ganztagsgruppe<br />

1 Nachmittagsgruppe<br />

(Hort)<br />

25 Plätze<br />

90 Plätze<br />

30 Plätze<br />

10 Plätze<br />

18 Plätze<br />

18 Plätze<br />

50 Plätze<br />

15 Plätze<br />

25 Plätze<br />

50 Plätze<br />

75 Plätze<br />

25 Plätze<br />

20 Kin<strong>der</strong><br />

Zusatz: In allen Kin<strong>der</strong>gärten berechtigen die vorliegenden Betriebserlaubnisse zur Aufnahme<br />

von Kin<strong>der</strong>n unter 3 Jahren (altersübergreifende Gruppen = je Gruppe 3 Kin<strong>der</strong><br />

ohne Platzreduzierungen).<br />

Des Weiteren gibt es durch Son<strong>der</strong>öffnungszeiten in den Kin<strong>der</strong>gärten Dorum, Midlum,<br />

Padingbüttel und Wremen noch zusätzliche Betreuung für Krippen- und Regelkin<strong>der</strong> bis<br />

teilweise 17 Uhr.<br />

Darüber hinaus befinden sich in Cappel (Arp-Schnittger-Straße), im Mulsum (Turnhallenanbau)<br />

und Padingbüttel (Wehlsweg 6) je ein Jugendtreff sowie in Dorum (Poststraße<br />

16), Midlum (Kirchpfad 3) und Wremen (Wurster Landstraße 99b) je eine Freizeitstätte.<br />

21


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ferner gibt es in <strong>der</strong> Samtgemeinde folgende weitere soziale Einrichtungen:<br />

• Sozialstation Nordholz / Land Wursten in Midlum, Am Markt<br />

• Seniorenheim „Haus Eden“ in Wremen, Wurster Landstraße 103<br />

• Altenwohnungen in Dorum, Westerbüttel<br />

• DRK-Pflegeheim in Dorum, Käthe-Ringe-Str. 1<br />

• Betreutes Wohnen in Dorum, Alsumer Weg 39<br />

• Betreutes Wohnen in Wremen, In <strong>der</strong> Hofe 16 (Marschenhof - BEW)<br />

2.4.3.5 Sportliche Einrichtungen - Freizeiteinrichtungen<br />

Die Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Samtgemeinde bieten dem Urlaubs- und Kurgast sowie<br />

auch den Bürgern und Bürgerinnen ein vielseitiges, attraktives und abwechslungsreiches<br />

Freizeitangebot.<br />

Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben sind die vielfältigen Erholungs- und Kureinrichtungen in Dorum,<br />

Dorum-Neufeld, Midlum und Wremen.<br />

In Dorum-Neufeld befindet sich das Schwefelsole-Wellenbad mit Großwasserrutsche,<br />

das Nationalparkhaus „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“, <strong>der</strong> Badestrand, ein Spielhaus<br />

für junge <strong>Gäste</strong>, Minigolfanlage etc. In Dorum nördlich <strong>der</strong> K 69 sind zu nennen die<br />

große Sportanlage mit Tennishalle sowie die Reithalle am „Eichenhamm“.<br />

In Wremen ist <strong>der</strong> dem Weserdeich vorgelagerte Grünstrand mit Großwasserrutsche<br />

sowie die Sportanlage mit Sportplatz, Tennisplätzen, Sport- und Schützenhalle östlich<br />

<strong>der</strong> Wurster Landstraße vorhanden.<br />

In Midlum stehen das Quellenfreibad und <strong>der</strong> angrenzende Sportplatz sowie das Freizeit-<br />

und Erholungsgebiet (ehemalige Sandentnahmestelle) mit Badesee und Campingplatz<br />

(ca. 320 Plätze) für Freizeit und Erholung zur Verfügung.<br />

2.4.3.6 Kulturelle Einrichtungen<br />

In den einzelnen Mitgliedsgemeinden bestehen unterschiedliche kulturelle Einrichtungen,<br />

Veranstaltungs- und Informationseinrichtungen sowie heimatkundliche und museale<br />

Einrichtungen.<br />

Veranstaltungseinrichtungen<br />

• <strong>Gäste</strong>zentrum Wremen<br />

• St. Peter und Paul-Kirche (u. a. Orgelkonzerte) - Cappel<br />

Informationseinrichtungen<br />

• Kurverwaltung Land Wursten<br />

• Verkehrsverein Wremen e. V.<br />

• Verkehrsverein Midlum e. V.<br />

Sehenswürdigkeiten, Heimatkundliche und museale Einrichtungen<br />

• Nie<strong>der</strong>sächsisches Deichmuseum in Dorum<br />

• Museum für Wattenfischerei in Wremen<br />

• "Kuriose Muschel-Museum" in Wremen<br />

22


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

• Leuchtturm „Obereversand“ in Dorum Neufeld<br />

• Leuchtturm „Kleiner Preuße“ in Wremen<br />

• Nationalparkhaus „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“<br />

2.4.3.7 Polizei<br />

Die Polizeistation, die für das gesamte Samtgemeindegebiet zuständig ist, befindet sich<br />

in Dorum, Speckenstraße 25.<br />

2.4.3.8 Post<br />

In Dorum (Poststraße 3), Wremen (Landstraße 137) sowie in Midlum (Mühlenweg 14a)<br />

befindet sich je eine Postagentur.<br />

2.4.3.9 Feuerwehr<br />

In allen Gemeinden gibt es Ortsfeuerwehren, die in Gerätehäusern stationiert und für<br />

den Ernstfall entsprechend ausgerüstet sind. Die Standorte wurden in die Planzeichnung<br />

übernommen und entsprechend als Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Feuerwehr“ dargestellt.<br />

2.4.3.10 Kin<strong>der</strong>spielplätze<br />

Im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes wurden keine Spielplätze<br />

ausgewiesen. Sie werden als Bestandteil <strong>der</strong> dargestellten Bauflächen gesehen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Nie<strong>der</strong>sächsische Gesetz über Spielplätze<br />

(NSpPG) durch die Landesregierung im Jahre 2009 aufgehoben wurde.<br />

2.4.3.11 Friedhöfe<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Cappel befinden sich zwei Friedhöfe, wobei <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Kirche gelegene<br />

nicht mehr (bis auf wenige Ausnahmen) belegt wird. In allen an<strong>der</strong>en Gemeinden ist<br />

je ein Friedhof in zentraler Ortslage (überwiegend im Bereich <strong>der</strong> Kirchen) vorhanden.<br />

Der Friedhof in Wremen ist ausgelastet, daher wird bereits eine Erweiterungsfläche am<br />

östlichen Ortsrand, an <strong>der</strong> Lantüner Wasserlöse, vorgehalten.<br />

2.4.4 Ver- und Entsorgung<br />

2.4.4.1 Wasserversorgung / Löschwasserversorgung<br />

Die Trinkwasserversorgung wird durch den Wasser- und Abwasserverband Wesermünde-Nord<br />

sichergestellt; das vorhandene Versorgungsnetz wird dem Bedarf entsprechend<br />

erweitert.<br />

Zur Gewährleistung einer erfolgreichen Brandbekämpfung muss sichergestellt werden,<br />

dass die erfor<strong>der</strong>lichen Löschwasserentnahmestellen in den erfor<strong>der</strong>lichen Abständen<br />

23


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

zur Verfügung stehen. Die Löschwassermenge muss mindestens über zwei Stunden<br />

vorhalten. Die Entnahmestellen, in <strong>der</strong> Regel Unterflurhydranten nach DIN 3221, werden<br />

mit den Ortsbrandmeistern <strong>der</strong> Ortsfeuerwehren und mit dem v. g. Wasser- und<br />

Abwasserverband abgestimmt. Gemäß §25 <strong>der</strong> Verbandssatzung wird Feuerlöschwasser<br />

aus Hydranten allerdings nur in <strong>der</strong> Menge zur Verfügung gestellt, die das Rohrnetz<br />

mengen- und druckmäßig zulässt.<br />

Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Erschließungsstraßen wird darauf geachtet, dass ausreichend<br />

Platz für den Ausbau <strong>der</strong> Versorgungsleitungen zur Verfügung gestellt wird und Baumpflanzungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Leitungen nicht erfolgen.<br />

2.4.4.2 Abwasserbeseitigung<br />

Die Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Ortsteil Dorum-Neufeld), Midlum und Wremen<br />

sind in den geschlossenen Ortslagen vollständig an die zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord angeschlossen.<br />

Das anfallende Abwasser aus den Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Dorum-Neufeld)<br />

und Midlum wird über Druckrohrleitungen <strong>der</strong> (nach einer Kapazitätserweiterung im<br />

Februar 1999) ausreichend dimensionierten Kläranlage Nordholz in Cappel-Neufeld<br />

zugeführt. Das in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen anfallende Abwasser wird über das Ortsnetz<br />

und die Druckrohrleitung Wremen-Sievern-Debstedt <strong>der</strong> zentralen Kläranlage Bremerhaven<br />

zugeführt.<br />

Für die Außenbereiche und die kleineren Gemeinden Misselwarden, Padingbüttel und<br />

Mulsum gilt, dass sie gemäß <strong>der</strong> Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord<br />

zur Übertragung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers<br />

auf die Nutzungsberechtigten <strong>der</strong> Grundstücke in dem Gebiet <strong>der</strong> Stadt Langen,<br />

Gemeinde Nordholz und <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vom 26. 11.2003 nicht<br />

an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden und somit zur Beseitigung<br />

des häuslichen Abwassers Kleinkläranlagen gemäß §2 <strong>der</strong> Satzung zu betreiben sind.<br />

Hinweis: Die Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen<br />

ist, wurden im Flächennutzungsplan entsprechend planzeichnerisch gekennzeichnet.<br />

2.4.4.3 Oberflächenentwässerung<br />

Das Gebiet des Flächennutzungsplanes liegt im Verbandsgebiet des Deichverbandes<br />

Land Wursten, des Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten und des Wasser-<br />

und Bodenverbandes Grauwallgebiet.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Bodenverhältnisse ist im Samtgemeindegebiet eine Versickerung des anfallenden<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassers - bis auf den Geestflächen in Midlum - nicht möglich.<br />

Daher soll das auf den Baugrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen anfallende<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser über Regenwasserkanäle bzw. Mulden und offenen Gräben und<br />

Retentionsmaßnahmen (u. a. Regenrückhaltebecken) den nächstgelegenen Hauptvorflutern<br />

zugeführt werden. Die Regenwasserrückhaltesysteme sind gemäß Angaben<br />

des Landkreises Cuxhaven (Untere Wasserbehörde) in <strong>der</strong> Regel mit einem ge-<br />

24


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

drosselten Ablauf von 1,5 l/s ha (sogenannter Grundabfluss bzw. Meliorationsabfluss)<br />

auszubauen. Vor Einleitung des Oberflächenwassers in die Verbandsgewässer des<br />

Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten und des Wasser- und Bodenverbandes<br />

Grauwall-Gebiet ist ein Sandfang mit Abscheidemöglichkeit gegen Leichtstoffe vorzuschalten.<br />

Die Verbände sind verpflichtet, bei <strong>der</strong> Räumung ihrer Gewässer die Anlieger gleichmäßig<br />

an <strong>der</strong> Ablagerung des Räumgutes zu beteiligen. Deshalb werden die Gewässer<br />

wechselseitig geräumt.<br />

Die Verbände for<strong>der</strong>n deshalb beidseitig einen 5 m breiten Streifen entlang <strong>der</strong> Gewässer<br />

und Rohrleitungen von Vernässungen, Aufweitungen bzw. Uferabflachungen und<br />

Anpflanzungen als Gewässerräumstreifen im Sinne des §7 Abs. 1 Ziff. 5 <strong>der</strong> Verbandssatzungen<br />

i. V. mit §61 Nie<strong>der</strong>s. Wassergesetz und § 39 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) freizuhalten.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf §7, Absatz 2 <strong>der</strong> „Verordnung über die Unterhaltung<br />

und die Schau <strong>der</strong> Gewässer zweiter und dritter Ordnung (Schau- und Unterhaltungsordnung)<br />

im Landkreis Cuxhaven vom 23. Juni 2010“ hingewiesen.<br />

Darin heißt es:<br />

„(2) Für die Gewässer dritter Ordnung, die nicht Verbandsgewässer sind, gilt:<br />

1. Bauliche Anlagen dürfen in einer Entfernung bis zu fünf Meter, gemessen von <strong>der</strong><br />

oberen Böschungskante, nicht errichtet werden. Ausgenommen sind Anlagen, die <strong>der</strong><br />

Unterhaltung o<strong>der</strong> dem Ausbau des Gewässers dienen o<strong>der</strong> durch das Gewässer erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden (z.B. Brücken)<br />

2. Bäume und Sträucher dürfen in einer Entfernung bis zu fünf Meter, gemessen von<br />

<strong>der</strong> oberen Böschungskante nur im Einvernehmen mit dem Unterhaltungspflichtigen<br />

gepflanzt werden. Bäume, Sträucher und an<strong>der</strong>e Gegenstände dürfen entfernt werden,<br />

wenn diese den Wasserabfluss behin<strong>der</strong>t, die Standsicherheit <strong>der</strong> Ufer gefährden o<strong>der</strong><br />

die Unterhaltung wesentlich erschweren."<br />

Die 5 m werden von <strong>der</strong> Böschungsoberkante gemessen. Gerade im Grenzbereich eines<br />

Gartens werden erfahrungsgemäß bauliche Anlagen wie Sichtschutzpalisaden o<strong>der</strong><br />

Heckenbüsche angelegt, die später ein Räumhin<strong>der</strong>nis darstellen. Es muss bedacht<br />

werden, dass die Räumbagger nicht nur fahren, son<strong>der</strong>n auch schwenken müssen.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Herstellung, Beseitigung und wesentliche<br />

Umgestaltung von Gewässern gemäß dem WHG einen Gewässerausbau darstellt.<br />

Dieser liegt nicht vor, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht,<br />

und <strong>der</strong> Wasserhaushalt dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Für einen Gewässerausbau<br />

bedarf es eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §68 WHG. Soweit nach<br />

dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann eine Plangenehmigung erteilt<br />

werden.<br />

25


2.4.4.4 Abfallbeseitigung<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Cuxhaven bzw. dessen Auftragnehmer<br />

und durch das Duale System Deutschland.<br />

2.4.4.5 Energieversorgung<br />

Die Energieversorgung des gesamten Samtgemeindegebietes mit Strom wird durch die<br />

EWE sichergestellt; das vorhandene Netz wird dem Bedarf entsprechend ergänzt. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> angestrebten baulichen Verdichtung in den einzelnen Gemeinden, werden<br />

zur Sicherung <strong>der</strong> Energieversorgung Stationsplätze erfor<strong>der</strong>lich, diese werden in Absprache<br />

mit dem Versorgungsträger an geeigneter Stelle bereitgestellt.<br />

Hinweis: Eine Oberflächenbefestigung im Bereich von Versorgungsleitungen sollte<br />

so geplant werden, dass die Herstellung von Hausanschlüssen, Störungsbeseitigungen,<br />

Rohrnetzkontrollen usw. problemlos durchgeführt werden<br />

können. Eine eventuelle Bepflanzung darf nur mit flach wurzelnden Gehölzen<br />

ausgeführt werden, um eine Beschädigung <strong>der</strong> Versorgungsleitungen<br />

auszuschließen. Grundlage für die Leitungstrasse ist die DIN 1998 „Unterbringung<br />

von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“. Die Leitungstrasse<br />

ist so zu planen, dass die gefor<strong>der</strong>ten Mindestabstände gemäß VDE<br />

und DVGW Regelwerke eingehalten werden.<br />

Die Gasversorgung erfolgt ebenfalls durch die EWE. Durch das Samtgemeindegebiet<br />

verlaufen mehrere Gasleitungen. Die Hauptversorgungsleitungen wurden nachrichtlich<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen und entsprechend dargestellt. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass in Leitungsnähe Erdarbeiten unbedingt von Hand mit äußerster Vorsicht,<br />

nach vorheriger Absprache mit <strong>der</strong> zuständigen Bezirksmeisterei <strong>der</strong> EWE,<br />

durchzuführen sind.<br />

Darüber hinaus verläuft westlich <strong>der</strong> A 27 die Erdgastransportleitung Nr. 69 Bremerhaven<br />

- Cuxhaven (100 mm Durchmesser und 4 m Schutzstreifen) <strong>der</strong> BEB, Transport<br />

GmbH & Co. KG.<br />

Im Schutzstreifenbereich bestehen ein grundsätzliches Bauverbot und ein Verbot sonstiger<br />

leitungsgefährden<strong>der</strong> Maßnahmen. Dazu zählen auch das Anpflanzen von Bäumen<br />

und Sträuchern sowie das Setzen von tief wurzelnden Pflanzen.<br />

Die Leitungstrasse wurde ebenfalls nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />

Ferner verläuft über das nordöstliche Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Midlum eine 110-kV Hochspannungsfreileitung<br />

<strong>der</strong> E.ON Netz GmbH. Die Trasse wurde nachrichtlich in die Planzeichnung<br />

übernommen.<br />

Die Breite des Freileitungsschutzbereiches für die 110-kV-Leitungen beträgt max.<br />

50,0 m, d. h. jeweils 25,0 m von <strong>der</strong> Leitungsachse (Verbindungslinie <strong>der</strong> Mastmitten)<br />

nach beiden Seiten.<br />

Die am 01.01.1997 in Kraft getretene 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes<br />

hat Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die elektromagnetische<br />

Flussdichte von Nie<strong>der</strong>frequenzanlagen (Hochspannungsfreileitungen)<br />

26


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

festgelegt, bei <strong>der</strong>en Einhaltung eine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen<br />

Organismus ausgeschlossen werden kann.<br />

Diese Grenzwerte werden beim Betrieb <strong>der</strong> v. g. Hochspannungsfreileitung eingehalten.<br />

2.4.4.6 Windenergie<br />

Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven - Än<strong>der</strong>ung<br />

und Ergänzung für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie vom Dezember<br />

2004, wurden <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten folgende Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung<br />

zugewiesen und darüber hinaus für jeden Standort eine Gesamtanlagenhöhe<br />

über Grund festgelegt:<br />

• Vorrangstandort Dorum-Sachsendingen (unter 100 m)<br />

• Vorrangstandort Midlum (nördlicher Teilbereich 55 m, südlicher Teilbereich<br />

unter 100 m)<br />

• Vorrangstandort Misselwarden (65 m)<br />

• Vorrangstandort Padingbüttel (60 m)<br />

• Vorrangstandort Wremen-Schottwarden (55 m)<br />

• Vorrangstandort Wremen-Grauwallkanal (unter 100 m)<br />

Die vorgenannten Standorte wurden bereits alle erschlossen. Innerhalb dieser 6 Windparkflächen<br />

wurden bisher insgesamt 129 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung<br />

von 80,44 MW errichtet.<br />

Der Vorrangstandort Midlum ist hinsichtlich <strong>der</strong> Nutzungsdauer bis 2030 befristet, um<br />

einen eventuellen Abbau <strong>der</strong> Schwerminerallagerstätten auf lange Sicht nicht zu erschweren<br />

o<strong>der</strong> zu verhin<strong>der</strong>n. Darüber hinaus wurde im Rahmen <strong>der</strong> v. g. Än<strong>der</strong>ung<br />

und Ergänzung des RROP <strong>der</strong> Windpark um eine Teilfläche reduziert (nördlicher Bereich).<br />

Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend angepasst. Die in diesem Bereich<br />

errichteten Windkraftanlagen genießen aber weiterhin bis zum o. a. Termin Bestandsschutz.<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm legt gleichzeitig als Ziel fest, dass die Errichtung<br />

von Windparks und von raumbedeutsamen Einzelanlagen außerhalb <strong>der</strong> Vorrangstandorte<br />

nicht zulässig ist.<br />

Es ist das erklärte Ziel <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten, die Windenergieanlagen im<br />

Samtgemeindegebiet ebenfalls auf die v. g. Vorranggebiete zu konzentrieren, um einem<br />

„Wildwuchs“ und den damit verbundenen Störungen <strong>der</strong> natürlichen Eigenart <strong>der</strong><br />

Landschaft und des Landschaftsbildes vorzubeugen und den Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft<br />

nicht zu beeinträchtigen.<br />

Neben den genannten Gründen ist zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> Samtgemeinde Land<br />

Wursten eine hohe überregionale Bedeutung für den Fremdenverkehr zukommt und<br />

daher ein intakter Landschaftsraum zu för<strong>der</strong>n und zu erhalten ist. Deshalb sollen außerhalb<br />

<strong>der</strong> dargestellten Son<strong>der</strong>bauflächen für Windenergieanlagen / Windparks keine<br />

weiteren Windenergieanlagen / Windparks als auch Einzelanlagen im Sinne des §35<br />

(1) Nr. 5. BauGB zugelassen (siehe Planzeichnung - textliche Darstellung) werden. Bestehende<br />

Anlagen sind nicht betroffen.<br />

27


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Baugesetzbuches wurden Anlagen, die <strong>der</strong> Erforschung, Entwicklung<br />

o<strong>der</strong> Nutzung von Wind- und Wasserenergie dienen, in den Katalog <strong>der</strong> sogenannten<br />

privilegierten Vorhaben des §35 Abs. 1 BauGB aufgenommen. Gemäß § 35<br />

Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen einer Errichtung weiterer Windenergieanlagen als öffentlicher<br />

Belang entgegen, soweit hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan o<strong>der</strong><br />

als Ziele <strong>der</strong> Raumordnung eine Ausweisung an an<strong>der</strong>er Stelle erfolgt ist.<br />

Um jedoch zu verhin<strong>der</strong>n, dass es zu einer Überfrachtung mit Windenergieanlagen in<br />

dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde kommt, hat sich <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde sehr früh<br />

mit <strong>der</strong> Auswahl und Zulassung von Standorten für die Errichtung von Windparks und<br />

insbeson<strong>der</strong>e Einzelanlagen befasst und folgende Kriterien für die Standortauswahl<br />

aufgestellt:<br />

Mindestabstände:<br />

• Ortslagen 1.000 m<br />

• sonstige wohnbauliche Nutzungen außerhalb von Ortslagen (u.a. Einzelhäuser) 500 m<br />

• klassifizierte Straßen, Bahnlinien 100 m<br />

• zwischen den Parks in Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Erholung 5 km<br />

• und in allen an<strong>der</strong>en Gebieten 2,5 bis 3 km<br />

Gemäß <strong>der</strong> v. g. Mindestabstände wurde mittels eines Bogenschlagverfahrens das gesamte<br />

Samtgemeindegebiet flächendeckend erfasst, mit dem Ergebnis, dass lediglich<br />

eine potenzielle Fläche nordöstlich von Dorum, westlich des Grauwallkanals, die die im<br />

v. g. Kriterienkatalog vorgegebenen Mindestabstände einhält.<br />

Potenzieller Standort für Windkraftanlagen (ohne Maßstab)<br />

28


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Eine Ausweisung einer potentiellen Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen<br />

kann nur dann vorgenommen werden, wenn von vornherein sichergestellt ist, dass eine<br />

Umsetzung dieser Flächen auch gegeben ist, und nicht Belange einer Realisierung<br />

entgegenstehen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes wurde für diese Fläche<br />

festgestellt, das dieses Gebiete für die Brutvögel eine Gebiet mit landesweiter Bedeutung<br />

ist. Berücksichtigung fanden dabei auch die Nahrungshabitate. Darüber hinaus<br />

stellt diese Fläche ein Gastvogellebensraum mit nationaler Bedeutung dar.<br />

Eine Inanspruchnahme dieser Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen würde<br />

daher zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Vogelwelt führen und ist damit als ein<br />

erheblicher und nachhaltiger Eingriff in den Naturhaushalt zu bewerten, <strong>der</strong> voraussichtlich<br />

nicht ausgleichbar sein wird und eine Realisierung nicht möglich ist.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> hohen Bedeutung für Natur und Landschaft wurde bereits eine geplante<br />

Realisierung des Winparks Nor<strong>der</strong>specken nicht weiter betrieben und aufgegeben.<br />

Somit stehen im Bereich des Samtgemeindegebietes keine weiteren Flächen zur Errichtung<br />

von Windenergieanlagen zur Verfügung.<br />

Die Samtgemeinde ist nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong> Auffassung, dass mit <strong>der</strong> Ausweisung<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Windparkflächen ausreichend Flächen für die Errichtung von<br />

Windkraftanlagen im Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde vorhanden sind. Innerhalb dieser<br />

Flächen stehen keine Flächenreserven mehr zur Verfügung, dennoch bieten diese Flächen<br />

die Möglichkeit des Repowering.<br />

Im Bereich des bestehenden Windparks Grauwall in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen wurden<br />

von zwei Vorhabenträgern Anträge auf die Errichtung einer zusätzlichen Anlage bzw.<br />

auf Durchführung eines Repowering für 5 Anlagen gestellt. Die Anlagen werden eine<br />

Gesamthöhe von 100 m nicht überschreiten. Um die Vorhaben realisieren zu können,<br />

ist gegenüber dem im RROP 2002 dargestellten „Vorrangstandort für Windenergie“ eine<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Fläche des Windparks in südwestlicher Richtung zur Durchführung<br />

des Repowering und in nördliche Richtung zur Errichtung einer zusätzlichen Anlage<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Da entgegenstehende Belange für eine Genehmigung zur Durchführung des Repowering<br />

<strong>der</strong> 5 Anlagen nicht vorlagen, wurde diese erteilt und <strong>der</strong> Austausch <strong>der</strong> Anlagen<br />

wurde bereits vorgenommen. Die nunmehr ausgewiesene Windparkfläche wurde dem<br />

neuen Bestand entsprechend angepasst.<br />

Seitens <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde wurde für die Errichtung <strong>der</strong> zusätzlichen Anlage an<br />

<strong>der</strong> nördlichen Grenze <strong>der</strong> Windparkfläche eine Genehmigung wegen entgegenstehen<strong>der</strong><br />

Belange nicht in Aussicht gestellt. Entgegenstehende Belange ergeben sich zum<br />

einem aus <strong>der</strong> Luftverkehrssicherheit und zum an<strong>der</strong>en aus dem Naturschutz.<br />

Da eine Ausweisung im Flächennutzungsplan erfolgen kann soweit sie erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />

wird seitens <strong>der</strong> Samtgemeinde auf eine Erweiterung <strong>der</strong> Windparkfläche in nördliche<br />

Richtung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.<br />

29


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

2.4.4.7 Fernmeldetechnische Versorgung<br />

Die fernmeldetechnische Versorgung des Samtgemeindegebietes erfolgt durch die<br />

Deutsche Telekom AG, T-COM, Technik Infrastruktur Nie<strong>der</strong>lassung Nord PTI 13,<br />

Bremerhaven, Friedrich-Ebert-Straße 27-33, 27570 Bremerhaven, o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>en<br />

<strong>der</strong> Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Aufgrund <strong>der</strong> angestrebten baulichen<br />

Verdichtung in den einzelnen Ortschaften ist eine Erweiterung des vorhandenen<br />

Leitungsnetzes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2.4.4.8 Energetische Nutzung von Biomasse<br />

In dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wurden innerhalb <strong>der</strong> letzten 6 Jahre<br />

bereits 6 Biogasanlagen in Betrieb genommen.<br />

Die größte Anlage steht in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum am Wanhödener Weg, auf dem Gelände<br />

des ehemaligen Tanklagers des Marineflugplatzes Nordholz. Neben <strong>der</strong> Stromproduktion<br />

versorgt diese Anlage mit ihrer Abwärme über eine Fernleitung die Bundeswehrliegenschaften<br />

in Nordholz. Zur Realisierung dieser Anlage bedurfte es <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

des Flächennutzungsplanes sowie <strong>der</strong> Aufstellung eines Bebauungsplanes.<br />

Für die an<strong>der</strong>en folgenden Anlagen erfolgte die Genehmigung gem. § 35 As. 1 Nr. 6<br />

BauGB.<br />

Gemeinde Mulsum, westlich <strong>der</strong> Barlinghausener Straße, (in Betrieb)<br />

Gemeinde Wremen am „Misselwardener Specken“(in Betrieb)<br />

Gemeinde Dorum am „Heuhausener Weg“ (in Betrieb)<br />

Gemeinde Wremen am „Hofer Weg“ (in Betrieb)<br />

Gemeinde Misselwarden, „Oberstrich“ (in Betrieb)<br />

Für die Anlagen in den Gemeinden Midlum und Mulsum wurde eine entsprechende<br />

Darstellung als Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“,<br />

da für diese Anlagen eine Leistungserweiterung beabsichtigt ist und ein Zulässigkeit<br />

gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nicht gegeben ist. Mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Darstellung<br />

sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.<br />

2.4.4.9 Richtfunktrassen<br />

Über das Samtgemeindegebiet verlaufen zurzeit die nachfolgend aufgeführten Richtfunktrassen<br />

(mit Angabe <strong>der</strong> Benutzer):<br />

Vodafone<br />

Midlum, Alter Postweg / Neuenwal- Richtung Nordholz-Mitte, Krempel in Betrieb<br />

<strong>der</strong> Weg (Mast)<br />

und Bremerhaven<br />

Midlum, Kransburger Straße (Mast) Richtung Nordholz (an <strong>der</strong> Autobahn)<br />

in Betrieb<br />

Dorum, Berliner Straße 7 (Mast) Richtung Midlum (Alter Postweg /<br />

Neuenwal<strong>der</strong> Weg) und Richtung<br />

Sievern<br />

in Betrieb<br />

Wremen, Sü<strong>der</strong>steinweg 10 (Mast) Richtung Dorum (Berliner Straße)<br />

und Sievern<br />

in Planung<br />

Wremen, Sü<strong>der</strong>steinweg (Mast) Richtung Bremerhaven In Betrieb<br />

30


E-Plus<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Dorum, Speckenstraße 38 Richtung Cuxhaven in Betrieb<br />

Dorum, Speckenstraße 38 Richtung Midlum (Alter Postweg /<br />

Neuenwal<strong>der</strong> Weg)<br />

in Betrieb<br />

Midlum, Alter Postweg / Neuenwal<strong>der</strong><br />

Weg<br />

Richtung Bremerhaven in Betrieb<br />

Dorum, Speckenstraße 38 Richtung Bremerhaven in Betrieb<br />

Wremen, Sü<strong>der</strong>steinweg Richtung Neuenwalde In Betrieb<br />

T-Mobile<br />

Dorum, Berliner Straße 7 (Mast) Richtung Bremerhaven und Langen<br />

in Betrieb<br />

Aus Richtung Nordholz (3 Trassen) Richtung Langen in Betrieb<br />

O2<br />

Aus Richtung Holßel Richtung Nordholz in Betrieb<br />

Midlum, Midlumer Heide (Windkraftanlage)<br />

Richtung Krempel in Betrieb<br />

Bremen briteline<br />

Vom Radarturm Bremerhaven zum Turm DFS Nordholz in Betrieb<br />

31


2.5 Fremdenverkehr<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Samtgemeinde ist aufgrund ihrer räumlichen Lage an <strong>der</strong> Nordseeküste stark auf<br />

den Tourismus ausgerichtet. Hierbei spielt sowohl <strong>der</strong> Wochenendtourismus, als auch<br />

<strong>der</strong> allgemeine Ferientourismus eine erhebliche Rolle. Die Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges<br />

wird insbeson<strong>der</strong>e dadurch gestützt, dass nicht allein die entlang <strong>der</strong><br />

Nord- und Ostseeküste weit verbreiteten privaten Vermietungen die Ferienquartierstruktur<br />

prägen, son<strong>der</strong>n dass auch ein sehr bedeuten<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Kapazitäten von gewerblichen<br />

Vermietern bereit gestellt wird. Hier sind insbeson<strong>der</strong>e die Ferienhausgebiete<br />

in den beiden staatlich anerkannten Nordseebä<strong>der</strong>n Dorum und Wremen zu nennen.<br />

Aus <strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Statistik ist zu entnehmen, dass ein stetiger Anstieg<br />

<strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen seit dem Jahre 1989 in <strong>der</strong> Samtgemeinde zu<br />

verzeichnen ist. Der Fremdenverkehr als einer <strong>der</strong> wichtigsten Wirtschaftsfaktoren <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde, ist daher unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse von Natur und<br />

Landschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln (vergl. auch RROP).<br />

<strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong> <strong>einschließlich</strong> <strong>Campingplätze</strong><br />

Jahr Dorum Wremen Midlum Gesamt<br />

1990 26.578 23.046 5.148 54.772<br />

1991 26.229 24.023 5.802 56.054<br />

1992 30.670 25.245 6.221 62.136<br />

1993 32.578 26.785 6.751 66.114<br />

1994 34.863 25.763 8.596 69.222<br />

1995 37.484 24.778 8.055 70.317<br />

1996 34.639 21.577 2.754 58.970<br />

1997 33.068 24.560 2.008 59.636<br />

1998 38.139 22.658 2.256 63.053<br />

1999 41.533 26.311 3.335 71.179<br />

2000 47.494 26.319 3.406 77.219<br />

2001 53.352 27.548 3.443 84.343<br />

2002 54.967 29.085 3.145 87.197<br />

2003 61.267 28.165 2.915 92.347<br />

2004 56.996 26.381 2.935 86.312<br />

2005 58.083 28.783 2.716 89.582<br />

2006 61.580 29.578 2.731 93.889<br />

2007 63.493 27.832 2.905 94.230<br />

2008 64.824 29.337 2.163 96.324<br />

2009 64.014 30.697 2.587 97.298<br />

32


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

<strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Übernachtungen <strong>einschließlich</strong> <strong>Campingplätze</strong><br />

Jahr Dorum Zweitwohnung WremenZweitwohnung MidlumZweitwohnung GesamtZweitwohnung<br />

1990 351.655 (11.250) 225.593(2.250) 71.617 648.865(13.500)<br />

1991 364.337 (11.250) 232.403126 80.328 677.068(13.500)<br />

1992 387.293 (11.250) 237.914(2.250) 85.961 711.168(13.500)<br />

1993 415.727 (11.250) 230.784(2.250) 87.236 733.747(13.500)<br />

1994 413.811 (11.250) 218.856(2.250) 113.227 745.894(13.500)<br />

1995 430.838 (17.250) 213.542(3.250) 104.960 749.340(20.500)<br />

1996 428.026 (17.250) 174.891(3.250) 110.422 713.339(20.500)<br />

1997 453.009 (17250) 184.030(3.250) 120.168 757.207(20.500)<br />

1998 508.422 (18.000) 183.875(3.250) 122.104 814.401(21.250)<br />

1999 547.778 (18.000) 182.566(3.250) 133.322(5.220) 863.666(26.470)<br />

2000 612.938 (18.000) 188.068(3.250) 134.930(5.220) 935.936(26.470)<br />

2001 678.441 (18.000) 203.115(3.250) 133.441(5.220) 1.014.997(26.470)<br />

2002 705.770 (18.000) 207.752(3.250) 128.872(5.220) 1.050.776(26.470)<br />

2003 717.480 (18.000) 209.878(3.250) 125.657(5.220) 1.076.792(26.470)<br />

2004 756.492 (18.000) 224.806(3.250) 128.442(5.220) 1.045.699(26.470)<br />

2005 783.161 (18.000) 279.213(3.250) 125.147(5.220) 1.070.527(26.470)<br />

2006 756.492 (18.000) 224.806(3.250) 124.382(5.220) 1.105.680(26.470)<br />

2007 783.161 (34.830) 217.443(4.500) 119.541(5.220) 1.120.145(44.550)<br />

2008 780.223 (34.830) 219.442(4.500) 121.034(5.220) 1.120.698(44.550)<br />

2009 770.519 (34.830) 225.428(4.500) 122.628(5.220) 1.118.576(44.550)<br />

2.6 Wald<br />

Die einzigen größeren Waldgebiete befinden sich auf den Geestflächen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Midlum. Der Waldbestand wurde in den Flächennutzungsplan übernommen und<br />

entsprechend dargestellt.<br />

Wald im Sinne des Wald- und Forstrechts ist im Grundsatz jedes mit Waldbäumen bestockte<br />

Grundstück (§2 Abs. 3 NWaldLG). Zum Wald gehören auch Blößen, Wege,<br />

Schneisen, Holzlagerplätze, Wildäcker und ähnliche unbestockte Grundstücke, die mit<br />

einem Wald verbunden sind und seiner Bewirtschaftung dienen sowie Parkplätze,<br />

Spielplätze und Liegewiesen für die Besucher des Waldes und auch Moore und Heiden<br />

sowie sonstige ungenutzte Län<strong>der</strong>eien und Gewässer, die mit einem Wald zusammenhängen<br />

und natürliche Bestandteile <strong>der</strong> Waldlandschaft sind (§2 Abs. 4 NWaldLG).<br />

Nicht als Wald anzusehen sind kleinere Flächen in <strong>der</strong> übrigen freien Landschaft, die<br />

nur mit einzelne Baumgruppen und Baumreihen o<strong>der</strong> mit Hecken bestockt sind, Hofgehölze<br />

sowie Kurzumtriebsplantagen, Weihnachtsbaumkulturen und Schmuckreisigkulturen.<br />

(§2 Abs. 7 NWaldLG).<br />

Die Waldfläche im Samtgemeindegebiet ist mit einem Anteil von ca. 4,0 % im Vergleich<br />

zum Kreisdurchschnitt (ca. 7,7 %, ohne Stadt Cuxhaven) gering. Daher ist die Flächen-<br />

33


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

größe und <strong>der</strong> Flächenanteil des Waldes zu vermehren und, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> Laubwäl<strong>der</strong> aus standortgemäßen, heimischen Laubbaumarten, zu erhöhen.<br />

2.7 Landwirtschaft<br />

Gemäß <strong>der</strong> Agrarstrukturerhebungen des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesamt für Statistik<br />

sinkt die Zahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe. Waren es gemäß <strong>der</strong> Erhebung des<br />

Jahres 2003 insgesamt noch 127 Betriebe, sinkt die <strong>Anzahl</strong> im Jahr 2007 auf insgesamt<br />

108 Betriebe. Dieses stellt sich in den einzelnen Gemeinden wie folgt dar:<br />

2003 2007<br />

Gemeinde Cappel 9 Betriebe 9 Betriebe<br />

Gemeinde Dorum 28 Betriebe 22 Betriebe<br />

Gemeinde Midlum 35 Betriebe 39 Betrieb<br />

Gemeinde Misselwarden 14 Betriebe 14 Betriebe<br />

Gemeinde Mulsum 11 Betriebe 8 Betriebe<br />

Gemeinde Padingbüttel 15 Betriebe 11 Betriebe<br />

Gemeinde Wremen 15 Betriebe 15 Betriebe<br />

Aufgrund aktueller Erhebungen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer Nie<strong>der</strong>sachsen ergeben<br />

sich <strong>der</strong>zeit folgende <strong>Anzahl</strong> an landwirtschaftlichen Betrieben:<br />

Gemeinde Cappel 10 Betriebe, davon 3 Haupterwerbsbetriebe<br />

Gemeinde Dorum 26 Betriebe, davon 17 Haupterwerbsbetriebe<br />

Gemeinde Midlum 28 Betriebe, davon 18 Haupterwerbsbetriebe<br />

Gemeinde Misselwarden 12 Betriebe, davon 9 Haupterwerbsbetriebe<br />

Gemeinde Mulsum 9 Betriebe, davon 4 Haupterwerbsbetriebe<br />

Gemeinde Padingbüttel 9 Betriebe, davon 7 Haupterwerbsbetriebe<br />

Gemeinde Wremen 14 Betriebe, davon 11 Haupterwerbsbetriebe<br />

Die landwirtschaftliche Bodennutzung umfasst <strong>der</strong>zeit ca. 65 % (7.640 ha), die forstwirtschaftliche<br />

ca. 4 % (490 ha) <strong>der</strong> Fläche des Samtgemeindegebietes.<br />

Die Landwirtschaft ist neben dem Fremdenverkehr in <strong>der</strong> Samtgemeinde ein weiterer<br />

wichtiger Wirtschaftszweig. Neben <strong>der</strong> steigenden landwirtschaftlichen Produktivität auf<br />

einer immer geringeren Bewirtschaftungsfläche ist die Landwirtschaft auch ein wichtiger<br />

Partner des Fremdenverkehrs und bereichert das Angebot von <strong>der</strong> Hofvermarktung bis<br />

zum „Urlaub auf dem Bauernhof“ o<strong>der</strong> als Energielieferant durch die Erzeugung von<br />

Biogasanlagen o<strong>der</strong> Energiepflanzenanbau. Die neuen Betätigungsfel<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

sind allerdings auch ein Beleg für den erheblichen Strukturwandel, <strong>der</strong> sich in<br />

den letzten 15-20 Jahren in diesem Wirtschaftszweig vollzogen hat.<br />

Lag im Jahr 2003 <strong>der</strong> Grünlandanteil an den landwirtschaftlich genutzten Flächen noch<br />

bei 62 %, so ist dieser bis zum Jahr 2007 auf 52 % gesunken. Dieses ist vor allem auf<br />

den erhöhten Bau von Biogasanlagen sowie auf die Intensivierung in <strong>der</strong> Rin<strong>der</strong>tierhaltung<br />

zurückzuführen.<br />

34


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven sind:<br />

• Zur Sicherung <strong>der</strong> hiesigen Landwirtschaft Eingriffe in landwirtschaftliche Strukturen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch Flächenansprüche Dritter, so gering wie möglich zu<br />

halten.<br />

• In Vorranggebieten und Vorsorgegebieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege<br />

und -entwicklung die bestehende Grünlandbewirtschaftung durch landwirtschaftliche<br />

Betriebe zu sichern und unter Zuhilfenahme bestehen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>programme<br />

beson<strong>der</strong>s zu unterstützen.<br />

• Im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung die Dorfentwicklungen so zu lenken, dass landwirtschaftliche<br />

Betriebe vor heranrücken<strong>der</strong> Wohnbebauung geschützt und in ihrer<br />

Entwicklung nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />

Die Inanspruchnahme von neuen Entwicklungsflächen soll im Konsens mit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

erfolgen; dies gilt sowohl für die Realisierung neuer Bauflächen, wie auch bei<br />

<strong>der</strong> Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass sämtliche zur Verkehrserschließung bzw. Verkehrsanbindung<br />

verplanten Feld- und Wirtschaftswege weiterhin für den landwirtschaftlichen Verkehr<br />

gleichrangig benutzbar bleiben. Grundsätzlich ist bei allen Än<strong>der</strong>ungsbereichen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei einer beabsichtigten Straßenrand- / Lückenbebauung darauf zu achten,<br />

dass die wegemäßige Verkehrserschließung hinterliegen<strong>der</strong> landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen weiterhin uneingeschränkt gewährleistet bleibt.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des landwirtschaftlich geprägten Samtgemeindegebietscharakters<br />

zeitweilig auch landwirtschaftliche Emissionen auf die neu<br />

ausgewiesenen Bauflächen einwirken werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Immissionen<br />

(z. B. durch Gülleausbringung, Silagelagerung), die im Rahmen <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />

Landbewirtschaftung von den angrenzenden Hofstellen und / o<strong>der</strong> den landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen ausgehen können, sind daher mit Hinweis auf das gegenseitige<br />

Rücksichtnahmegebot zu tolerieren.<br />

Grundsätzlich sind aber Konfliktbereiche im Umfeld landwirtschaftlicher Hofstellen<br />

durch entsprechende Abgrenzungen <strong>der</strong> unterschiedlichen Nutzungsarten angemessen<br />

zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Hofstellen unter Berücksichtigung eines<br />

entsprechenden Entwicklungsschutzbereiches in ihrem Bestand vorrangig zu sichern.<br />

Zusammenfassend bedeutet dies für die landwirtschaftliche Entwicklung, dass im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung zwar nur im Einzelfall Immissionskonflikte<br />

zu erwarten sind (nähere Ausführungen siehe Ziffer 4 Planung), zugleich aber die Siedlungsentwicklung<br />

hinsichtlich ihres Flächenverbrauches auf das erfor<strong>der</strong>liche Maß begrenzt<br />

werden sollte.<br />

2.8 Gewerbe<br />

Die gewerbliche Entwicklung in den meisten Mitgliedsgemeinden vollzieht sich zum<br />

größten Teil innerhalb <strong>der</strong> Ortslagen in als gemischte Bauflächen ausgewiesenen Flächen.<br />

Größere gewerbliche Bauflächen, in denen sich auch größere Betriebe mit höheren<br />

Störungsgraden angesiedelt haben, sind <strong>der</strong>zeit nur in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum, nordöstlich<br />

des Zentrums von Dorum, östlich <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven sowie<br />

35


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen, am östlichen Ortseingangsbereich, nordöstlich <strong>der</strong> K 66,<br />

vorhanden.<br />

Erweiterungen dieser zu großen Teilen bebauten bzw. bereits veräußerten Gewerbeflächen<br />

sind aufgrund des ausreichenden Abstandes zu an<strong>der</strong>en Nutzungen (z. B. Wohnen,<br />

Freizeiteinrichtungen) gegeben und seitens <strong>der</strong> Gemeinden auch geplant. Die<br />

Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in den an<strong>der</strong>en Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde Land Wursten ist außer in Wremen und Dorum nicht vorgesehen.<br />

2.9 Bodenschätze, Bodenabbaugebiete<br />

Entsprechend den natürlichen Gegebenheiten gibt es in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum klein-<br />

bis mittelflächige Vorkommen von Sand. Die beiden bereits genehmigten Sandabbaugebiete<br />

(ca. 20 ha) nördlich von Midlum wurden in dem Flächennutzungsplan entsprechend<br />

dargestellt.<br />

Darüber hinaus wurde das gemäß RROP ausgewiesene Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung<br />

(hier: (Sm) Schwermineralien), das ebenfalls in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum liegt,<br />

nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Hier dürfen keine Planungen<br />

erfolgen, die einen Rohstoffabbau erschweren o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n.<br />

2.10 Immissionsschutz<br />

2.10.1 Straßenverkehrslärm<br />

Für die Samtgemeinde Land Wursten besteht zur gezielten Lärmmin<strong>der</strong>ungsplanung<br />

kein flächendeckendes Lärmkataster. Dennoch besteht für den Bereich des Straßenverkehrslärms<br />

durch die verbindliche Bauleitplanung und den aktuellen örtlichen Verkehrszählungen<br />

eine gute Kenntnis über Belastungen an bestimmten Knotenpunkten<br />

und den damit verbundenen Lärmbelastungen. Dies betrifft vor allem einige klassifizierte<br />

Straßen. Allerdings wird sich <strong>der</strong> Verkehrslärm aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen Zunahme<br />

des Verkehrsaufkommens um ca. 25 % bis 2020 deutlich erhöhen. Bei weiteren Planungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> L 129 und <strong>der</strong> L 135 sollte dieser Zuwachs berücksichtigt werden.<br />

Auf eine Kennzeichnung von Flächen im Flächennutzungsplan, die die Orientierungswerte<br />

<strong>der</strong> DIN 18005 (Beiblatt) überschreiten (Planzeichen: Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />

o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i. S. des BImSchG), wird, bis auf eine neu ausgewiesene Wohnbauflächen<br />

entlang <strong>der</strong> L 129 in Mulsum, verzichtet. Eine darüber hinausgehende Kennzeichnung<br />

lärmbelasteter Flächen im Flächennutzungsplan erscheint nicht sinnvoll, da die<br />

Ausdehnung dieser Bereiche infolge sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Verkehrsmengen variabel ist. Soweit<br />

sich bereits bebaute Bauflächen in diesen Bereichen befinden, besteht für sie Bestandsschutz.<br />

Für noch nicht realisierte Bauflächen in diesen Zonen soll die Feinsteuerung<br />

des Lärmschutzes über die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Umgebungslärmrichtlinie (URL) in Nie<strong>der</strong>sachen<br />

sind die Gemeinden gemäß § 47d des BImSchG verpflichtet, Lärmaktionspläne, die als<br />

Instrument zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung<br />

von Hauptverkehrsstraßen (über 6 Mio. Kraftfahrzeuge), Haupteisenbahnstrecken<br />

(60.000 Züge pro Jahr) und Hauptflughäfen `(über 50.000 Flugbewegungen) sowie Ballungsräumen,<br />

aufzustellen.<br />

36


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Nach den zur Verfügung gestellten Lärmkarten durch das Nie<strong>der</strong>sächsische Umweltministerium<br />

ist die Samtgemeinde Land Wursten in Bezug auf die Bundesautobahn 27<br />

(BAB 27) auf dem Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Midlum betroffen.<br />

Die Festlegung von Maßnahmen sollte gem. § 47d Abs. 1 BImSchG bei <strong>der</strong> Überschreitung<br />

„relevanter Grenzwerte“ in den Aktionsplänen erfolgen. Da eine Festlegung dieser<br />

entsprechenden Grenzwerte bisher nicht erfolgt ist, wurde aufgrund <strong>der</strong> Empfehlung<br />

des Nie<strong>der</strong>sächsischen Umweltministeriums vom Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

folgende Auslösekriterien zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen:<br />

Überschreitung eines Mittelungspegel am Tag Lden von 70 dB und in <strong>der</strong> Nacht Lnight von<br />

60 dB für Hauptverkehrsstraßen und wenn<br />

mehr als 50 Einwohner betroffen sind o<strong>der</strong><br />

mehr als 1 km² bewohntes Gebiet betroffen ist.<br />

Innerhalb des betroffenen Gebietes an <strong>der</strong> BAB 27 befinden sich zwei nebeneinan<strong>der</strong>liegende<br />

Grundstücke, die bewohnt werden, mit einer Fläche von zusammen ca.<br />

20.500 m². Es wohnen lediglich 6 Personen in den zwei vorhandenen Wohnhäusern.<br />

Wie sich aus den Lärmkarten ergibt liegen die Lärmpegel für die betroffenen Grundstücke<br />

am Tag unter 70 dB und nachts unter 60 dB.<br />

Somit werden die Auslösekriterien nicht erfüllt und eine Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung<br />

ist nicht gegeben.<br />

2.10.2 Schienenverkehrslärm<br />

Wegen <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven ist mit Lärmemissionen <strong>der</strong> Bahn zu<br />

rechnen, die auf die an <strong>der</strong> Strecke gelegene Bebauung einwirken. Die Berücksichtigung<br />

dieser Emissionen erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)<br />

und <strong>der</strong> DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Zur Berücksichtigung aktiver und /<br />

o<strong>der</strong> passiver Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 zur Ermittlung des maßgebenden<br />

Außenlärmpegels bei Schienenverkehrs-Emissionen die Beurteilungspegel<br />

für den Tag nach DIN 18005 zu bestimmen und zu den errechneten Werten 3dB(A) zu<br />

addieren.<br />

Nachfolgend wird <strong>der</strong> Beurteilungspegel auf <strong>der</strong> Basis des am Tage (6.00 bis 22.00<br />

Uhr) auf <strong>der</strong> Strecke abgewickelten Zugverkehrs ermittelt.<br />

37


Grundlagen<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Grundlagen, die u. a. im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ durchgeführt wurde, basieren auf<br />

folgenden von <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG angegebenen Daten:<br />

• Zahl <strong>der</strong> Reisezüge in <strong>der</strong> Zeit von 06 - 22 Uhr: 26<br />

• Länge <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 100 - 200 m<br />

• Geschwindigkeit <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 70 km/h<br />

• Art <strong>der</strong> Bremsen bei Reisezügen: Scheibenbremsen<br />

• Es verkehren keine Güterzüge<br />

Ermittlung des Beurteilungspegels Lr gemäß DIN 18005<br />

verwendete Gleichung für den Beurteilungspegel L r <strong>der</strong> DIN 18005<br />

L r = L m,E - ΔL s,⊥ + ΔL k<br />

L m,E = 51 dB + ΔL l,i + ΔL v,i + ΔL D,i + ΔL F,i<br />

Darin ist ein Sicherheitszuschlag von 3 dB zur Berücksichtigung eines nur durchschnittlichen<br />

Gleiszustandes enthalten.<br />

Die verwendeten Kenngrößen und Korrekturglie<strong>der</strong> bedeuten:<br />

L m,E = Mittelungspegel (Emissionspegel) in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse<br />

ΔL l,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Züge je<br />

Stunde n i und <strong>der</strong> mittleren Zuglänge l i in m<br />

ΔL v,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren Geschwindigkeit v i in<br />

km/h<br />

ΔL D,i = Korrektur zur Berücksichtigung des Anteils scheibengebremster<br />

Fahrzeuge in %<br />

ΔL F,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Zugart<br />

ΔL s,⊥ = Korrektur für unterschiedliche horizontale Abstände<br />

ΔL k = - 5 dB an freien Strecken<br />

Reisezüge Tag<br />

ΔL l,i (nach Bild 5)<br />

n i<br />

l i<br />

n i x l i (nach Bild 5)<br />

ΔL v,i (nach Bild 6)<br />

ΔL D,i (nach Bild 7)<br />

ΔL F,i (nach Tabelle 5)<br />

ΔL s,⊥ (nach Bild 19; 25 m Abstand)<br />

ΔL k = - 5,0 bei freier Strecke<br />

+ 4,0 dB<br />

26/16<br />

150<br />

245<br />

- 3 dB<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

L r = 51,0 dB + 4,0 dB – 3,0 dB 52,0 dB<br />

38


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Gemäß Ziffer 5.5.3 <strong>der</strong> DIN 4109 ist dieser Wert um 3 dB zu erhöhen. Damit ergibt sich<br />

in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse <strong>der</strong> Bahnstrecke Bremerhaven-Cuxhaven ein<br />

Lärmpegel von 55 dB, so dass <strong>der</strong> Orientierungswert <strong>der</strong> DIN 18005 für allgemeine<br />

Wohngebiete von 55 dB (tags) eingehalten wird. Somit sind in einem Abstand von 25 m<br />

von <strong>der</strong> Bahnanlage keine aktiven bzw. passiven Lärmschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2.10.3 Fluglärm<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> erteilten Betriebsgenehmigung zur Erweiterung <strong>der</strong> bisherigen Betriebsgenehmigung<br />

zur Durchführung von Flügen ohne zeitliche Einschränkungen am<br />

Tage sowie die Zulassung einer begrenzten <strong>Anzahl</strong> von bedarfsorientierten Flugbewegungen<br />

während <strong>der</strong> gesetzlichen Nachtzeit des Seeflughafens Cuxhaven / Nordholz,<br />

erstellte die AVIA-Consult im Juni 2005 ein schalltechnisches Gutachten über die Auswirkungen<br />

einer Erweiterung <strong>der</strong> Betriebsgenehmigung.<br />

Gemäß dem v. g. Lärmgutachten liegen die Ortsteile Dorum-Neufeld und Midlum in <strong>der</strong><br />

Zone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel kleiner tags 60 dB(A), nachts 55 dB(A)<br />

und größer bzw. gleich tags 55 dB(A), nachts 50 dB(A). Die schalltechnischen Orientierungswerte<br />

gemäß Beiblatt 1 <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für<br />

Ferienhausgebiete und allgemeine Wohngebiete (tags 50 dB, nachts 40 dB) werden<br />

somit überschritten.<br />

Da es sich um vorbelastete Bereiche handelt und gemäß v. g. Gutachten eine Gesundheitsgefährdung<br />

durch den Fluglärm in Dorum-Neufeld und Midlum nicht gegeben ist,<br />

ist es planerischer Wille <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten, dass im Rahmen des hier<br />

vorliegenden Flächennutzungsplanes eine planzeichnerische Kennzeichnung <strong>der</strong> Bereiche<br />

gemäß §5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB nicht vorgenommen wird. Dieses soll <strong>der</strong> verbindliche<br />

Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen vorbehalten bleiben.<br />

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die<br />

sich auf die vom Flugplatz / Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc.<br />

beziehen, nicht anerkannt werden.<br />

Das Aufstellen von Baukränen ist bei <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung Nord (zum Aktenzeichen:<br />

IUW 4 – Az 56 – Nord 1-A-460-09-a) zu beantragen.<br />

Die Wehrbereichsverwaltung Nord ist in jedem Fall als Träger öffentlicher Belange bei<br />

weiteren konkreteren Planungen zu beteiligen.<br />

2.10.4 Gewerblicher Lärm<br />

In unbebauten Gewerbegebieten erfolgt die Begrenzung <strong>der</strong> zulässigen Schallemissionen<br />

in <strong>der</strong> Regel durch Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />

(FSP). Diese Art <strong>der</strong> Festsetzung, die <strong>der</strong>zeit Stand <strong>der</strong> Technik ist, wie auch die Einhaltung<br />

eines entsprechenden Abstandes o<strong>der</strong> ggf. die Festsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen,<br />

sind auch für die künftigen Erweiterungen <strong>der</strong> Gewerbestandorte in<br />

Dorum und Wremen im Hinblick auf die teilweise angrenzende Wohnbebauung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen und ggf. entsprechende Festsetzungen<br />

zu treffen.<br />

In bereits bebauten Lagen ist die Regelung gewerblicher Emissionen wesentlich<br />

schwieriger. In diesen Fällen kann nur über die herkömmliche Planungspraxis „nachge-<br />

39


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

regelt“ werden, indem die den jeweiligen Baugebieten zugrunde liegenden schalltechnischen<br />

Orientierungswerten <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) als Regulierungsmittel<br />

dienen.<br />

2.10.5 Gewerblicher Geruchsschutz<br />

Für den gewerblichen Geruchsschutz sind die Landkreise und die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter<br />

zuständig. Gleiches gilt auch für die Freisetzung von Partikeln. Sie<br />

werden im Zuge <strong>der</strong> bauaufsichtlichen bzw. gewerbeaufsichtlichen Behandlung von<br />

Bauanträgen bzw. von Anträgen nach dem BImSchG geregelt. Derzeit befinden sich<br />

keine gewerblichen Nutzungen o<strong>der</strong> Vorhaben im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes,<br />

<strong>der</strong>en Geruchs- o<strong>der</strong> Partikelemissionen nicht geregelt sind.<br />

2.10.6 Geruchsschutz Landwirtschaft<br />

Im Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich im Außenbereich, auch<br />

oft in unmittelbarem Anschluss an geschlossene Siedlungen (Ortslagen und nach §34<br />

BauGB zu beurteilende Lagen) landwirtschaftliche Betriebe, <strong>der</strong>en Tierhaltungsanlagen<br />

erhebliche Gerüche freisetzen. Für die Bewertung von Gerüchen ist die Geruchsimmissions-Richtlinie<br />

- Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Empfehlung<br />

des Län<strong>der</strong>ausschusses für Immissionsschutz (GIRL) sowie die VDI-Richtlinie 3471<br />

(Emissionsmin<strong>der</strong>ung Tierhaltung - Schweine) und 3472 (Emissionsmin<strong>der</strong>ung Tierhaltung<br />

- Hühner) maßgebend. Bezüglich <strong>der</strong> dargestellten Entwicklungsflächen besteht<br />

keine Überschneidung mit Immissionsschutzbereichen landwirtschaftlicher Betriebe.<br />

Die von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden Emissionen<br />

(Gerüche beim Düngen, Lärm bei <strong>der</strong> Bewirtschaftung) wirken allenfalls in einem Maße<br />

ein, das in einem ländlich geprägten Landschaftsraum vertretbar und zumutbar ist. In<br />

Bereichen baulichen Bestandes besteht das Gebot <strong>der</strong> gegenseitigen Rücksichtnahme.<br />

3. Bevölkerung / Wohnbauflächenbedarf<br />

Die Flächennutzungsplanung stellt eine Zielplanung für die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde in den nächsten 15 bis 20 Jahren dar.<br />

Ein Blick auf die in nachfolgen<strong>der</strong> Abbildung dargelegte Bevölkerungsentwicklung seit<br />

1987, dem Jahr <strong>der</strong> Volkszählung, zeigt, dass die Bevölkerung <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten zunächst von 7.948 Einwohnern auf 9.551 Einwohner im Jahr 2009<br />

(Stand 31.12.2009) gestiegen ist. Das Einwohnerwachstum <strong>der</strong> Samtgemeinde hat sich<br />

aber abgeschwächt. Seit 2007 ist ein Einwohnerrückgang von 88 Einwohnern zu verzeichnen.<br />

Wobei anzumerken ist, dass seitens <strong>der</strong> Bertelsmann-Stiftung für die Samtgemeinde<br />

ein Einwohnerzuwachs von 0,7 % für die nächsten Jahre prognostiziert wird.<br />

40


<strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong><br />

Einwohner<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Bevölkerungsentwicklung in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Cappel Dorum Midlum<br />

Misselwarden<br />

Mulsum<br />

Padingbüttel<br />

41<br />

Wremen Gesamt<br />

31.12.1987 694 2.611 1.649 522 438 571 1.463 7.948<br />

31.12.1988 686 2.588 1.654 522 431 557 1.496 7.934<br />

31.12.1989 700 2.602 1.646 515 441 569 1.499 7.972<br />

31.12.1990 731 2.605 1.624 524 418 577 1.534 8.013<br />

31.12.1991 715 2.625 1.633 522 413 574 1.523 8.005<br />

31.12.1992 715 2.658 1.660 519 427 549 1.572 8.100<br />

31.12.1993 716 2.672 1.688 512 447 539 1.561 8.135<br />

31.12.1994 694 2.662 1.699 514 432 552 1.581 8.134<br />

31.12.1995 695 2.756 1.731 512 441 534 1.597 8.266<br />

31.12.1996 710 2.826 1.738 513 448 537 1.595 8.367<br />

31.12.1997 710 2.907 1.792 501 427 536 1.604 8.477<br />

31.12.1998 719 3.016 1.804 505 446 514 1.684 8.688<br />

31.12.1999 717 3.179 1.816 496 472 517 1.775 8.972<br />

31.12.2000 721 3.344 1.880 471 459 511 1.838 9.224<br />

31.12.2001 763 3.429 1.921 499 463 507 1.925 9.507<br />

31.12.2002 766 3.452 1.937 469 500 494 1.920 9.538<br />

31.12.2003 771 3.554 1.935 493 495 487 1.971 9.706<br />

31.12.2004 764 3.573 1.923 485 499 491 1.995 9.730<br />

31.12.2005 750 3.595 1.920 482 509 477 1.989 9.722<br />

31.12.2006 738 3.578 1.916 468 510 483 1.994 9.687<br />

31.12.2007 727 3.575 1.901 460 494 477 2.005 9.639<br />

31.12.2008 712 3.586 1.838 456 496 476 1.991 9.559<br />

31.12.2009 711 3.597 1.834 445 509 470 1.985 9.551<br />

Nachdem bereits die 1980er Jahre durch Stagnation und Alterung gekennzeichnet<br />

waren ist demnach die deutsche Bevölkerung in den 1990er Jahren und bis über<br />

die Jahrtausendwende hinaus durch singuläre Impulse nochmals stark gewachsen;<br />

gleichzeitig stiegen auch die Geburtenzahlen spürbar an. Aufgrund <strong>der</strong> zuletzt stark<br />

rückläufigen Zuwan<strong>der</strong>ungen aus dem Ausland und <strong>der</strong> ebenfalls wie<strong>der</strong> deutlich<br />

sinkenden Geburtenzahlen wird jedoch in den meisten deutschen Regionen klar<br />

erkennbar, dass die vergangenen fünfzehn Jahre lediglich eine kurze,Atempause'<br />

im demografischen Wandel bedeutet haben und nun wie<strong>der</strong> in stetig steigendem<br />

Maße mit “Unterjüngung“ und absolutem Einwohnerrückgang gerechnet werden<br />

muss.<br />

Darüber hinaus haben sich auch die Haushaltsstrukturen verän<strong>der</strong>t. Der bis in die<br />

1970er Jahre hinein klassische Familienhaushalt mit vier bis fünf Personen verliert<br />

immer mehr an Bedeutung, während die 1- und 2-Personen-Haushalte sowohl prozentual<br />

wie auch absolut zunehmen.<br />

Diese übergeordneten Tendenzen schlagen sich auch im Landkreis Cuxhaven nie<strong>der</strong>.<br />

Je kleinräumiger <strong>der</strong> betrachtete Raum ist, desto stärker wirken sich jedoch<br />

zusätzlich spezielle Son<strong>der</strong>entwicklungen wie beispielsweise Baulandausweisungen,<br />

Unternehmensansiedlungen bzw. -aufgaben usw. aus. Durch das Fortschrei-


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

ben bisheriger Trends können diese Entwicklungen im kommunalen Maßstab daher<br />

nur sehr bedingt erfasst und vorhergesehen werden.<br />

Um den Auswirkungen des demografischen Wandels innerhalb des Gebietes <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde entgegenzuwirken, sind die Einrichtungen für Kin<strong>der</strong>- und Jugendliche<br />

im ausreichenden Maße vorzuhalten, um junge Familien in <strong>der</strong> Samtgemeinde zu halten,<br />

aber auch um neue Familien Anreize zu schaffen, sich in dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

nie<strong>der</strong>zulassen. Wie unter Ziffer 2.4.3 dargestellt, ist das Betreuungsangebot<br />

in den vorhandenen Kin<strong>der</strong>gärten mit <strong>der</strong> Schaffung <strong>der</strong> Krippenplätze entsprechend<br />

des <strong>der</strong>zeitigen Bedarfes ausreichend bzw. kann noch ausgebaut werden. Derzeit ist<br />

vorgesehen, in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum einen neuen Kin<strong>der</strong>garten als Ersatz eines bestehenden<br />

Kin<strong>der</strong>gartens zu errichten, mit dem aber eine Erhöhung <strong>der</strong> Betreuungsplätze<br />

verbunden ist. Auch wurde im Bereich <strong>der</strong> „Valge“ eine weitere Fläche zur Errichtung<br />

eines Kin<strong>der</strong>gartens vorgesehen, so dass bei einem Anstieg des Bedarfs reagiert<br />

werden kann. Gerade für berufstätige Eltern ist das Betreuungsangebot auch von den<br />

Betreuungszeiten her für die Kin<strong>der</strong> sehr ansprechend.<br />

Darüber hinaus stehen im Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde alle Schulformen (ausgenommen<br />

Gymnasium) zur Verfügung. Diese bieten durch das Angebot <strong>der</strong> Ganztagsgrundschulen<br />

eine ganztägige Betreuung an, die berufstätigen Eltern viele Möglichkeiten eröffnet.<br />

In allen Gemeinden stehen entsprechende Einrichtungen für Jugendliche in Form von<br />

Jugendtreffs, Freizeitstätten aber auch sportliche Einrichtungen zur Verfügung.<br />

Unter den genannten Aspekten zeigt sich in <strong>der</strong> Samtgemeinde, dass das Betreuungsangebot<br />

für junge Familien mit Kin<strong>der</strong>n gut ausgeprägt ist und noch ausgebaut werden<br />

kann.<br />

Im Gegenzug ist <strong>der</strong> Samtgemeinde aber auch bewusst, dass <strong>der</strong> Anteil an älteren und<br />

hochbetagten Menschen zunehmen wird und hier entsprechende Maßnahmen zu<br />

ergreifen sind. Es befinden, sich wie unter Ziffer 2.4.3 dargelegt, Seniorenheime als<br />

auch Wohnen in Form des Betreuten Wohnens im Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde. Auch<br />

wurde mit <strong>der</strong> Einführung des Anrufsammeltaxis die Mobilität <strong>der</strong> Älteren innerhalb <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde verbessert. Ziel <strong>der</strong> Samtgemeinde ist es, entsprechende Einrichtungen<br />

für altersgerechtes Wohnen sowie entsprechende Pflege- und Hilfedienste zu för<strong>der</strong>n<br />

und zu unterstützen.<br />

Für den hier vorliegenden Flächennutzungsplan bedeutet das, dass neue Bauflächen<br />

im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang auszuweisen sind, die eine räumliche Nähe zu Gebieten mit<br />

vorhandener Infrastruktur und Arbeitsplätzen aufweisen bzw. über das ÖPNV-Netz<br />

hiermit verbunden sind. Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung sollten<br />

demzufolge in den Siedlungsschwerpunkten <strong>der</strong> Samtgemeinde, also insbeson<strong>der</strong>e in<br />

Dorum mit Dorum-Neufeld, Wremen und Midlum mit den dort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen,<br />

geschaffen werden.<br />

Eine Konzentration <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung in den v. g. Ortschaften darf jedoch nicht<br />

zu einer Stagnation bzw. rückläufigen Entwicklung in den übrigen Ortschaften führen,<br />

da hierdurch eine Abwan<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> jungen Bevölkerungsschicht und somit eine Überalterung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung und Gefährdung <strong>der</strong> dort noch vorhandenen Infrastruktur zu<br />

befürchten ist. Aus diesem Grunde sind auch in den kleineren Ortschaften Bauflächen<br />

bereitzuhalten, die zumindest eine Eigenentwicklung ermöglichen (siehe nachfolgende<br />

Tabelle).<br />

42


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mit <strong>der</strong> Raumordnungsbehörde des Landkreises Cuxhaven wurde abgestimmt, in welcher<br />

Flächengröße ein Vorhalten von Wohnbauland für die einzelnen Gemeinden<br />

raumordnerisch verträglich ist, die <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind:<br />

Gemeinde Wohnbauland<br />

Cappel 2,38 ha<br />

Dorum 25,59 ha<br />

Midlum 9,63 ha<br />

Misselwarden 1,82 ha<br />

Mulsum 1,90 ha<br />

Padingbüttel 1,89 ha<br />

Wremen 8,69 ha<br />

Unter Berücksichtigung noch vorhandener Baulandreserven größeren Umfangs (Flächen<br />

mit einer Größe von ca. 1 ha) werden in den Gemeinden folgende Wohnbauflächen<br />

neu ausgewiesen:<br />

Gemeinde<br />

Neu ausgewiesenes<br />

Wohnbauland<br />

Cappel 0,56 ha<br />

Dorum 25,59 ha<br />

Midlum 4,34 ha<br />

Misselwarden 1,82 ha<br />

Mulsum 1,90 ha<br />

Padingbüttel 1,89 ha<br />

Wremen 5,03 ha<br />

Der Samtgemeinde ist bewusst, dass durch eine weitere Entwicklung kleinerer Ortschaften,<br />

wie z. B. in Misselwarden und Padingbüttel, von den Bewohnern infrastrukturelle<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden, die nicht in vollem Umfang in allen Ortschaften<br />

erfüllt werden können, so dass die ausreichend vorhandenen Einrichtungen in den größeren<br />

Ortschaften mitgenutzt werden müssen. Durch eine Eigenentwicklung <strong>der</strong> kleineren<br />

Ortschaften wird aber erst <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> dort noch vorhandenen Infrastruktur<br />

- auch <strong>der</strong> ÖPNV-Verbindungen zu den Siedlungsschwerpunkten - ermöglicht, da nur<br />

so eine weitere Ausnutzung erreicht werden kann. Hierdurch wird die Lebensqualität<br />

aller Bewohner erhalten bzw. erhöht, so dass ein langfristiger Bestand möglich ist.<br />

43


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Festzustellen ist, dass gravieren<strong>der</strong> Gebäudeleerstand bzw. für bauliche Verdichtung<br />

geeignete Baulücken nicht vorhanden sind, die eine Reduzierung <strong>der</strong> unmittelbar an<br />

den Ortsrän<strong>der</strong>n angrenzenden neu ausgewiesenen Bauflächen rechtfertigen würde.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Samtgemeinde eingehenden Kaufverträge ist nachvollziehbar,<br />

dass ein langjähriger Gebäudeleerstand im Samtgemeindegebiet nicht gegeben ist.<br />

Ferner werden interne Statistiken über die vorhandenen Baugebiete geführt, um einen<br />

Überblick über den Stand <strong>der</strong> verfügbaren Grundstücke zu haben. Auch in älteren Baugebieten<br />

ist ein langfristiger Leerstand nicht zu beobachten. Der vereinzelt in den einzelnen<br />

Ortslagen vorhandene Gebäudeleerstand bezieht sich überwiegend auf die für<br />

den Einzelhandel / Kleingewerbe genutzte Bausubstanz, die nach kurzer Übergangszeit<br />

wie<strong>der</strong> einer Nutzung zugeführt werden kann.<br />

Wobei anzumerken ist, dass die neu ausgewiesenen Bauflächen zu den vorhandenen<br />

und als ausreichend angesehenen Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Entfernung<br />

bzw. mit dem Fahrrad problemlos erreicht werden können. (Das Grundzentrum Dorum<br />

kann von den übrigen Ortschaften mit dem Bus bzw. dem Anrufsammeltaxi angefahren<br />

werden.)<br />

Ferner ist anzumerken, dass eine Unterversorgung bzgl. <strong>der</strong> sozialen Infrastruktur, <strong>der</strong><br />

Dienstleistungen für den täglichen und periodischen Bedarf im Samtgemeindegebiet<br />

nicht gegeben ist.<br />

Bedingt durch die sinkenden Bevölkerungszahlen sind die Kosten <strong>der</strong> Infrastruktur von<br />

immer weniger Einwohnern zu tragen. Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass in <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

ein geringer Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist, ist die Samtgemeinde<br />

aber <strong>der</strong> Auffassung, dass die samtgemeindlichen Infrastrukturkosten von <strong>der</strong> Kommune<br />

/ den Einwohnern weiterhin wie bisher getragen werden können.<br />

Der Marktwert <strong>der</strong> vorhandenen Gebrauchtimmobilien in den einzelnen Gemeinden ist<br />

durch die Neuausweisung von Bauland nach Auffassung <strong>der</strong> Samtgemeinde nicht erkennbar<br />

beeinträchtigt und eine Beeinträchtigung ist auch nicht zu erwarten. Hier gilt<br />

das Prinzip <strong>der</strong> freien Marktwirtschaft, auf das <strong>der</strong> hier vorliegende Flächennutzungsplan<br />

nicht einwirken will und auch nicht kann.<br />

4. Planung<br />

Die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> bestehen Vorgaben und Erfor<strong>der</strong>nisse erarbeitete Zielkonzeption<br />

für die zukünftige Entwicklung des Samtgemeindegebietes wird nun<br />

bauleitplanerisch in nachfolgend erläuterter Weise umgesetzt.<br />

Die vorliegende Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes orientiert sich dabei zunächst<br />

an den bestehenden Darstellungen des <strong>der</strong>zeit wirksamen Flächennutzungsplanes<br />

<strong>einschließlich</strong> seiner Än<strong>der</strong>ungen, die auf <strong>der</strong> Grundlage des Bestandes an Bebauung<br />

überprüft und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es wird hierbei zugunsten<br />

des generalisierten Charakters des Flächennutzungsplanes auf die spezifizierte<br />

Darstellung von Baugebieten verzichtet (ausgenommen die Son<strong>der</strong>gebiete). Nachfolgend<br />

werden die, in den einzelnen Mitgliedsgemeinden vorgesehenen, Än<strong>der</strong>ungen /<br />

Ergänzungen aufgelistet.<br />

Der Flächennutzungsplan sieht in den Außendeichsflächen in Dorum-Neufeld und<br />

Wremen die Darstellung von Bauflächen vor. Im Einzelnen handelt es sich um einge-<br />

44


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

schränkte Son<strong>der</strong>gebiete die <strong>der</strong> Erholung dienen, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Camping“,<br />

Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Hafen“, Flächen für den<br />

Gemeinbedarf und Parkplatzflächen. Eine Erfor<strong>der</strong>lichkeit gemäß §1 Abs. 2 BauGB ist<br />

nur dann gegeben, wenn eine Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen grundsätzlich möglich ist.<br />

Gegen eine Umsetzung könnte hier §2 <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung vom 24. März 1982<br />

sprechen, da die Errichtung von baulichen Anlagen jeglicher Art im Deichvorland verboten<br />

ist.<br />

Die untere Deichbehörde kann zur Befreiung von den Verboten aber Ausnahmen (§4)<br />

genehmigen, so dass ein generelles Bauverbot im Deichvorland nicht besteht.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> im Deichvorland dargestellten Flächen wurden bereits entsprechende<br />

Maßnahmen geplant und umgesetzt, für die die erfor<strong>der</strong>lichen Ausnahmegenehmigungen<br />

(§4 <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung) durch die untere Deichbehörde erteilt wurden.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt nunmehr die planungsrechtliche<br />

Absicherung <strong>der</strong> vorhandenen und in Planung befindlichen Nutzungen.<br />

Insofern ergibt sich kein Wi<strong>der</strong>spruch zwischen <strong>der</strong> Deichvorlandverordnung und dem<br />

Flächennutzungsplan, so dass die Erfor<strong>der</strong>lichkeit gemäß §1 Abs. 3 BauGB gegeben<br />

ist.<br />

Die Samtgemeinde ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Neuausweisung von Wohnbauflächen,<br />

gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen, Son<strong>der</strong>gebieten, Grün- und Verkehrsflächen<br />

in den einzelnen Ortschaften entsprechend ihrer jeweiligen städtebaulichen<br />

und raumordnerischen Bedeutung bzw. Funktion sowie ihrer zu erfüllenden sozialen,<br />

kulturellen und ökonomischen Aufgaben innerhalb <strong>der</strong> Samtgemeinde, unter Wahrung<br />

des Orts- und Landschaftsbildes, bedarfsgerecht und zukunftsorientiert vorgenommen<br />

wurde.<br />

Anmerkung: Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass bei den neu ausgewiesenen Wohnbaugebieten<br />

konkrete Planungsvorstellungen bzw. <strong>der</strong> Erschließung und <strong>der</strong> Zuordnung von<br />

Bau- und Grünflächen noch nicht bestehen, verzichtet die Samtgemeinde im Rahmen<br />

des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes auf die Darstellung von Grünflächen innerhalb<br />

<strong>der</strong> ausgewiesenen Wohnbauflächen.<br />

Die Darstellung von Grünflächen wäre im Rahmen des Entwicklungsgebotes verbindlich.<br />

Da aber <strong>der</strong>zeit die Detailplanung noch nicht bekannt ist, wird eine entsprechende<br />

Darstellung nicht vorgenommen. Dennoch werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />

entsprechende Grünzüge berücksichtigt. Eine Reduktion des Kompensationsdefizits<br />

würde sich ebenfalls nicht ergeben, da bei <strong>der</strong> Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />

mögliche Grünflächen berücksichtigt werden. Wie sich aus zurückliegenden<br />

Bauleitplanungen ergibt, liegt <strong>der</strong> Anteil an geschaffenen Grünflächen und Grünzügen<br />

bei durchschnittlich 12 % <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> Baugebiete. Dieser Anteil fließt bei <strong>der</strong><br />

Ermittlung des Kompensationsbedarfs mit ein.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzbarkeit des Planungszieles <strong>der</strong> Samtgemeinde,<br />

Baugrundstücke zu akzeptablen Preisen zur Entwicklung <strong>der</strong> Ortschaften im<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Umfang vorzuhalten, auch von <strong>der</strong> Verfügbarkeit von Alternativen abhängig<br />

ist, so dass die Möglichkeit bestehen muss, zum Zeitpunkt des Bedarfs von<br />

mehreren geeigneten Bereichen eine Fläche auswählen zu können.<br />

45


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Nachfrage sowie die Möglichkeit, diese zu akzeptablen Preisen decken zu können,<br />

sind jedoch nicht die einzigen Kriterien für kommunale Planungen. Vielmehr ist bei dieser<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufgrund des §1 Abs. 5 Satz 1 des<br />

BauGB auch das Gebot <strong>der</strong> Nachhaltigkeit zu beachten.<br />

Auf die Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB bzgl. <strong>der</strong><br />

neu entwickelten Bauflächen, die Arrondierung bisheriger Freibereiche zu bestehenden<br />

Bauflächen sowie auch die Erweiterung von Grün- und Verkehrsflächen wird in den<br />

einzelnen Mitgliedsgemeinden im Rahmen des Umweltberichtes (Teil II dieser Begründung)<br />

näher eingegangen und die betroffenen Flächen detailliert beschrieben und bewertet.<br />

4.1 Gemeinde Cappel<br />

Die Gemeinde Cappel hat eine Flächengröße von 8,25 km² und hat mit Stand vom<br />

30.06.2010 704 Einwohner.<br />

Das Ortsbild wird geprägt vom alten Ortskern um die Kirche und von einer Straßenrandbebauung<br />

(überwiegend Wohnbebauung) entlang <strong>der</strong> Kreisstraße (K 71) und des<br />

„Dorumer Weges“ (Gemeindeverbindungsstraße) sowie durch die Bebauung nördlich<br />

<strong>der</strong> Straße „Arp-Schnitger-Straße“.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung neu ausgewiesenen Wohnbauflächen in einer Größe<br />

von insgesamt 2,38 ha wurden unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven<br />

von ca. 2,04 ha nunmehr auf 0,56 ha reduziert.<br />

Die neuausgewiesene Fläche befindet sich nordöstlich <strong>der</strong> Straße „Im Felde“. Mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung dieser Fläche wird die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 6<br />

„Im Felde“ sinnvoll ergänzt. Darüber hinaus sind alle erfor<strong>der</strong>lichen Versorgungsleitungen<br />

vorhanden bzw. können erweitert werden.<br />

Mit den vorhandenen Baulandreserven und <strong>der</strong> neu ausgewiesenen Fläche wird mittel-<br />

bis langfristig <strong>der</strong> Bedarf an Bauland in <strong>der</strong> Gemeinde Cappel gedeckt und insbeson<strong>der</strong>e<br />

den ortsansässigen jungen Familien die Errichtung eines Eigenheims in ihrem Heimatort<br />

ermöglicht.<br />

An <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Darstellung <strong>der</strong> gemischten Bauflächen im Ortskern sowie entlang<br />

<strong>der</strong> „Bahnhofstraße“, <strong>der</strong> „Mühlenstraße“, des „Dorumer Weges“ wird festgehalten.<br />

Zwar herrscht <strong>der</strong>zeit eine Wohnnutzung vor, dennoch wird mit <strong>der</strong> Beibehaltung dieser<br />

gemischten Bauflächen im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Cappel die Möglichkeit gegeben<br />

bleiben, hier nicht störende Gewerbebetriebe neben dem Wohnen zu schaffen.<br />

Darüber hinaus wurde eine im „alten“ Flächennutzungsplan dargestellte und 1,21 ha<br />

große Fläche für Versorgungsanlagen mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Abwasser“ (siehe<br />

nachfolgenden Planausschnitt, Ziffer 1) aufgehoben, da die Kläranlage aufgegeben<br />

wurde und somit eine bauleitplanerische Absicherung nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

46


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-<br />

Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

1. Fläche für die Landwirtschaft 1,21<br />

2. Wohnbaufläche<br />

3. Wohnbaufläche<br />

4. Wohnbaufläche<br />

5. Wohnbaufläche<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

ENTFÄLLT<br />

1,84<br />

REDUZIERT<br />

0,20<br />

REDUZIERT<br />

0,36<br />

ENTFÄLLT<br />

2,31<br />

6. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

0,56<br />

ENTFÄLLT<br />

7. Wohnbaufläche<br />

0,46<br />

Summe 1,77<br />

reduziert<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

Fläche für Versorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Abwasser"<br />

Keine Darstellung (Fläche für die<br />

Landwirtschaft)<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />

Keine Darstellung (Fläche für die<br />

Landwirtschaft)<br />

Keine Darstellung (Fläche für die<br />

Landwirtschaft)<br />

Keine Darstellung (Fläche für die<br />

Landwirtschaft)<br />

Keine Darstellung (Fläche für die<br />

Landwirtschaft)<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden<br />

47


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

4.2 Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Die Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld hat eine Flächengröße von<br />

24,31 km² und mit Stand vom 30.06.2010 3.623 Einwohner. Die Gemeinde ist Schwerpunkt<br />

des Fremdenverkehrs mit vielfältigen Erholungs- und Kureinrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

am Dorumer Tief.<br />

Durch seine vorausschauende Wohnbau- und Ansiedlungspolitik in den Bereichen<br />

Handel, Dienstleistung und Gewerbe entwickelt sich Dorum immer mehr zu einem attraktiven<br />

Wohn- und Gewerbestandort.<br />

Die Bevölkerungsentwicklung (siehe Ziffer 3) in <strong>der</strong> Samtgemeinde belegt im Übrigen,<br />

dass die Wohnbauentwicklung nicht in erster Linie auf Wohnungswechsel aufgrund<br />

unzureichenden Wohnraums innerhalb <strong>der</strong> Samtgemeinde, son<strong>der</strong>n vor allem auf einen<br />

beachtlichen Zuwachs infolge Geburtenüberschuss und durch Zuwan<strong>der</strong>ung beruht.<br />

Parallel zur Bevölkerungsentwicklung ist eine positive Entwicklung in <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Infrastruktur des Grundzentrums Dorum zu verzeichnen.<br />

Die Gemeinde Dorum hat die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums innerhalb<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wahrzunehmen und somit u. a. auch die Verpflichtung,<br />

in ausreichendem Maße Wohnbauland zur Verfügung zu stellen.<br />

Mit dem hier vorliegenden Flächennutzungsplan werden ca. 26 ha zusätzliche Wohnbauflächen<br />

(siehe nachfolgenden Planausschnitt) in Ortsrandlage ausgewiesen. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> günstigen Lage, <strong>der</strong> überdurchschnittlich vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen<br />

und aufgrund <strong>der</strong> aus dem Landesraumordnungsprogramm abzuleitenden<br />

Verpflichtung <strong>der</strong> Gemeinde Dorum zur Unterstützung einer positiven Bevölkerungsentwicklung,<br />

ist die Samtgemeinde Land Wursten <strong>der</strong> Auffassung, dass die Neuausweisung<br />

von Wohnbauland in <strong>der</strong> v. g. Größenordnung in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum bedarfs-<br />

und zielorientiert vorgenommen wurde.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Standortwahl hat sich die Gemeinde Dorum schon früh für die Ausweisung<br />

<strong>der</strong> Wohnbauflächen überwiegend im Westen <strong>der</strong> Gemeinde entschieden, da die<br />

Gewerbeflächenerweiterungen im Osten (östlich <strong>der</strong> Bahn) erfolgen. Die für eine zusätzliche<br />

Wohnbebauung vorgesehenen Bereiche stellen - auch unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> geplanten bzw. schon teilweise hergestellten Ortsentlastungsstraßen - eine Arrondierung<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Wohnbebauung in diesem Bereich dar.<br />

Die nördlich <strong>der</strong> Reitsportanlage ausgewiesene Wohnbaufläche (siehe nachfolgenden<br />

Planausschnitt Ziffer 10), die über die Bahnhofsstraße und im weiteren Verlauf über die<br />

Zuwegung zur Schießsportanlage, sowie über eine Anbindung an die Alsumer Straße<br />

erschlossen werden soll, dient <strong>der</strong> Ortsrandabrundung sowie <strong>der</strong> Herstellung einer Verbindung<br />

zwischen <strong>der</strong> vorhandene Bebauung an <strong>der</strong> Alsumer Straße und <strong>der</strong> Bahnhofstraße.<br />

Darüber hinaus wird hier ein Fläche geschaffen, die Bauwilligen, die nicht in den<br />

Bereich <strong>der</strong> westlich ausgewiesenen Wohnbauflächen ziehen möchten, eine Alternative<br />

bietet, da innerhalb des Ortes keine freien Grundstücke vorhanden sind. Mit Rücksicht<br />

auf den im Westen unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb, <strong>der</strong> bereits<br />

teilweise von Wohnbebauung umgeben ist und mit Rücksicht auf die südlich angrenzende<br />

Reitsportanlage, werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung entsprechende<br />

Abstände durch geeignete Maßnahmen (z. B. Grünflächen, Ausgleichsflächen)<br />

48


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

eingehalten bzw. erst nach Aufgabe <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebsstätte diese Fläche<br />

einer Wohnbebauung zugeführt.<br />

Ferner ist anzumerken, dass die im rückwärtigen Bereich <strong>der</strong> Straßenrandbebauung<br />

entlang <strong>der</strong> Speckenstraße neu ausgewiesene gemischte Baufläche (siehe nachfolgenden<br />

Planausschnitt Ziffer 20) für bauliche Erweiterungen auf den einzelnen Baugrundstücken<br />

vorgesehen ist. Hier ist, angrenzend an bestehende Gebäudestruktur,<br />

eine kleingewerbliche Nutzung entsprechend §6 BauNVO vorgesehen (teilweise schon<br />

vorhanden). Öffentliche Erschließungsstraßen sind in diesem Bereich nicht geplant.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung einer gemischten Baufläche, <strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> rückwärtig angrenzenden<br />

privaten Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Gartenbaubetrieb“ (siehe nachfolgenden<br />

Planausschnitt Ziffer 29 u. 30), soll das Betriebsgelände des dort ansässigen<br />

Gartenbaubetriebes (<strong>einschließlich</strong> seiner an <strong>der</strong> Speckenstraße gelegenen Betriebsgebäude)<br />

in seinem Bestand gesichert bzw. Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt<br />

werden und darüber hinaus die innerhalb <strong>der</strong> OD gelegenen Baulücken in <strong>der</strong> Straßenrandbebauung<br />

geschlossen werden, da alle erfor<strong>der</strong>lichen Infrastruktureinrichtungen<br />

(Erschließung, Ver- und Entsorgung) bereits vorhanden sind.<br />

Die am westlichen Ortsrand von Dorum gelegene Hengststation des Landgestütes Celle<br />

wird an diesem Standort zukünftig fortgeführt. Um diese planungsrechtlich zu sichern,<br />

wurde für diesen Bereich eine gemischte Baufläche (siehe nachfolgenden Planausschnitt<br />

Ziffer 2A) dargestellt.<br />

Darüber hinaus besteht in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum, die Nachfrage nach Baugrundstücken,<br />

auf denen die Ansiedelung eines kleinen Gewerbebetriebes mit gleichzeitiger<br />

Wohnnutzung zulässig ist. Gebiete, in denen dieses ohne Einschränkungen möglich ist,<br />

stehen nicht zur Verfügung.<br />

Da nicht störende Gewerbetriebe auch in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig<br />

sind, haben sich diese teilweise dort angesiedelt. Wie sich jedoch zeigt, führt dieses zu<br />

Problemen mit den an<strong>der</strong>en Anliegern, die sich durch den entstehenden Anlieferverkehr<br />

als auch durch die Nutzung des öffentlichen Parkraums durch die Firmenfahrzeuge<br />

gestört fühlen.<br />

Des Weiteren wäre eine Ansiedelung im Gewerbegebiet möglich. Auch dieses ist für<br />

eine Familie mit kleinen Kin<strong>der</strong>n unter Betrachtung <strong>der</strong> vorhandenen Gewerbebetriebe<br />

mit dem LKW-Verkehr und den Lärmbelastungen ungünstig.<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Fläche als gemischte Baufläche erfolgt unter an<strong>der</strong>em auch aufgrund<br />

des vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes auf dem ebenfalls die Hengststation<br />

untergebracht ist. Mit <strong>der</strong> Darstellung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Festsetzung eines Dorfgebietes geschaffen. Neben <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung sind hier ebenfalls Wohngebäude sowie nicht wesentlich störende<br />

Gewerbebetriebe zulässig.<br />

Sollte <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> Hengststation in später Zukunft aufgegeben und eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung nicht weiter betrieben werden, liegen die Voraussetzungen für die<br />

Schaffung eines Mischgebietes vor.<br />

Seitens <strong>der</strong> Samtgemeinde wird mit dieser Darstellung auf die bestehende Nachfrage<br />

nach Grundstücken, die auch einer gewerblichen Nutzung zugänglich sind und dem<br />

49


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wunsch nach einem ruhigeren Wohnen entsprochen. Unter Berücksichtigung, dass<br />

eine Ansiedelung nur von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben möglich ist,<br />

ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die vorhandene und zukünftig geplante<br />

umliegende Wohnbebauung.<br />

Die Ausweisung <strong>der</strong> Fläche in unmittelbarer Anbindung an die vorhandenen Wohnbauflächen<br />

stellt eine städtebauliche Ergänzung des gesamten Gebietes dar, da somit ein<br />

Zusammenwirken von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Zudem ist die verkehrliche<br />

Erschließung des Anlieferverkehrs über die vorhandene Karl-Olfers-Straße und<br />

dem Themelner Weg gegeben.<br />

Auch bei einer rein landwirtschaftlichen Folgenutzung ist heute schon eine gegenseitige<br />

Rücksichtnahme geboten, da bereits Wohnbebauung unmittelbar an die Flächen angrenzt<br />

bzw. zulässig ist (siehe Bebauungsplan Nr. 38 „Themeler Viertel“).<br />

Hinsichtlich des gewerblichen Flächenbedarfs wird in Dorum <strong>der</strong> bestehende Standort<br />

östlich <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven / Cuxhaven durch Arrondierung umgeben<strong>der</strong> Flächen<br />

entsprechend erweitert. Die Bereitstellung zusätzlicher Gewerbeflächen ist auch<br />

unter dem Aspekt zu sehen, dass die Mitgliedsgemeinden zusätzliche Wohnbauflächen<br />

ausgewiesen haben. Um ein Gleichgewicht zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung<br />

zu schaffen, ist daher die Notwendigkeit zusätzlicher gewerblicher Flächen gegeben.<br />

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Dorum nach dem Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven als Standort mit <strong>der</strong> Schwerpunktaufgabe<br />

„Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ versehen ist. Diese Festsetzung<br />

beinhaltet, dass ein umfangreiches, möglichst vielfältiges Angebot an Arbeitsstätten<br />

vorhanden sein soll, das über die örtliche Nachfrage hinausgeht, um damit Impulse<br />

für eine Belebung des Arbeitsmarktes zu geben.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Dorum wurden für die Bereitstellung von Gewerbeflächen folgende<br />

Bebauungspläne aufgestellt:<br />

1993 BPlan 14 11,27 ha<br />

1997 BPlan 14/II 1,2 ha<br />

1999 Bplan 14/III 1,27 ha<br />

Gesamtfläche 14,24 ha<br />

Die Schaffung dieser Gewerbeflächen wurde ursprünglich für die Ansiedelung ortsansässiger<br />

Gewerbetreiben<strong>der</strong> vorgenommen.<br />

Es stellte sich aber auch vermehrt eine Nachfrage von auswärtigen Gewerbetreibenden<br />

ein, so dass die Flächen in <strong>der</strong> Zeit von 1993 bis 2002 verkauft und bebaut wurden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> anhaltenden Nachfrage wurden im Jahr 2001 mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ weitere 9,3 ha Gewerbeflächen<br />

geschaffen.<br />

Von den insgesamt 23,54 ha Gewerbeflächen stehen zurzeit noch 6,46 ha zur Verfügung.<br />

Dazu liegen <strong>der</strong> Gemeinde Dorum Anfragen vor.<br />

Unter Berücksichtigung, dass innerhalb von 14 Jahren (bis heute) bereits Flächen von<br />

insgesamt 17,08 ha bebaut wurden und <strong>der</strong> Flächennutzungsplan für die Zeit von 15<br />

50


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

bis 20 Jahren aufgestellt wird, ist die zusätzliche Ausweisung von 12 ha gerechtfertigt,<br />

so dass für diesen Zeitraum ca. 18,5 ha zur Verfügung gestellt werden können und <strong>der</strong><br />

Bedarf langfristig gedeckt wird.<br />

Das bestehende Gewerbegebiet und die Erweiterungsflächen sind durch die Bahnlinie<br />

Bremerhaven-Cuxhaven deutlich von <strong>der</strong> geschlossenen Ortslage (mit Geschäftsbereichen,<br />

Wohnnutzung und Fremdenverkehrseinrichtungen) abgesetzt und durch diese<br />

Lage bei den vorherrschenden westsüdwestlichen Windlagen hinsichtlich <strong>der</strong> ggf. von<br />

einem Gewerbegebiet ausgehenden Emissionskonflikte (Lärm, Rauch etc.) optimal gelegen,<br />

so dass mit Einschränkungen / Auflagen für ansiedlungswillige Betriebe in diesem<br />

Bereich nicht zu rechnen ist.<br />

Gemäß <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung des RROP 2002 des Landkreises Cuxhaven<br />

liegt eine Teilfläche <strong>der</strong> neu ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen in einem „Vorsorgegebiet<br />

für Natur und Landschaft“. Die Samtgemeinde ist nach Abwägung aller Belange<br />

aber <strong>der</strong> Auffassung, dass die Ausweisung von zusätzlichen Gewerbeflächen in<br />

diesem Bereich aus den v. g. Gründen raumordnerisch und städtebaulich vertretbar<br />

bzw. sinnvoll ist (nähere Ausführungen siehe Umweltbericht, Teil II, Ziffer 3.2.2 sowie<br />

Anlage Brut- und Rastvogelerfassung).<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Der Ortsteil Dorum-Neufeld ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 für den<br />

Landkreis Cuxhaven als Vorranggebiet für „Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />

durch die Bevölkerung“ und darüber hinaus als Standort mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe<br />

„Erholung“ und „Fremdenverkehr“ ausgewiesen. Dazu wird im RROP<br />

ausgeführt, dass „<strong>der</strong> Fremdenverkehr als einer <strong>der</strong> wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im<br />

Landkreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse von Natur und Landschaft zu erhalten<br />

und weiterzuentwickeln“ ist. „Um Nutzungskonflikte zu verringern, ist die Entwicklung<br />

des Fremdenverkehrs auf beson<strong>der</strong>s geeignete Gebiete zu konzentrieren.“ Mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung von zusätzlichen Ferienhausgebieten in Dorum-Neufeld wird dem RROP<br />

2002 des Landkreises Cuxhaven somit entsprochen.<br />

In dem Ortsteil Dorum-Neufeld wurden mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bebauungspläne<br />

Nr. 15A „Ferienzentrum am Dorumer Tief“<br />

VEP Nr. 15A/II „Ferienzentrum am Dorumer Tief“<br />

Nr. 15B „Lührentrift“<br />

Nr. 16 „Dorumer Neufeld“<br />

Nr. 16, 2. Än<strong>der</strong>ung „Dorumer Neufeld“<br />

Nr. 16, 3. Än<strong>der</strong>ung „Dorumer Neufeld“<br />

Nr. 39 „Ferienhausgebiet südlich Sieltrift“<br />

ca. 350 Grundstücke auf einer Bruttobaufläche von ca. 26,9 ha für die Errichtung von<br />

Ferienhäusern geschaffen. Innerhalb <strong>der</strong> Geltungsbereiche <strong>der</strong> Bebauungspläne Nr.<br />

15A „Ferienzentrum am Dorumer Tief“, Nr. 16 „Dorumer Neufeld inkl. <strong>der</strong> 2. und 3. Än<strong>der</strong>ung<br />

sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15A/II „Ferienzentrum am Dorumer<br />

Tief“ stehen keine Grundstücke mehr zur Verfügung.<br />

51


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

In den Bereichen <strong>der</strong> Bebauungspläne Nr. 15B „Lührentrift“, Nr. 39 „Ferienhausgebiet<br />

südlich Sieltrift“ stehen auf einer Bruttofläche von ca. 3,8 ha ca. 96 Grundstücke noch<br />

zur Verfügung.<br />

Unter Berücksichtigung, dass die Bebauung von 244 Grundstücken in kürzester Zeit<br />

erfolgt ist (hauptsächlich in <strong>der</strong> Zeit von 1995 bis 2005) ist davon auszugehen, dass<br />

kurz- bis mittelfristig die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke ebenfalls einer<br />

Bebauung zugeführt werden. In den oben genannten Zeitraum wurden 22,9 ha Bauland<br />

für die Errichtung von Ferienhäusern in Anspruch genommen und entsprechend bebaut,<br />

so dass für die nächsten 15 Jahre mit einem zusätzlichen Bedarf von 34,35 ha<br />

(2,29 ha pro Jahr) zu rechnen ist. Abzüglich <strong>der</strong> noch vorhandenen 3,8 ha ergibt das<br />

einen prognostizierten Bedarf von 30,55 ha Bruttobaufläche für die Errichtung von Ferienhäusern.<br />

Nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung Land Wursten ist die Nachfrage zur Anmietung von<br />

einzelnen Ferienhäusern höher als von Ferienwohnungen.<br />

Der Samtgemeinde Land Wursten ist durchaus bewusst, dass <strong>der</strong> Bau von Ferienhäusern<br />

in den letzten 3 Jahren zurückgegangen ist. Dennoch ist sie <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />

es erfor<strong>der</strong>lich ist, die Voraussetzungen für entsprechende fremdenverkehrliche Einrichtungen<br />

zu schaffen. Vor allem auch unter dem Aspekt, dass wie unter 2.5 <strong>der</strong> Begründung<br />

dargelegt, ein stetiger Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen in <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde Land Wursten zu verzeichnen ist. Seit dem Jahr 2001 liegt die <strong>Anzahl</strong><br />

<strong>der</strong> Übernachtungen deutlich über 1 Mio. Um einem weiteren Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und<br />

Übernachtungszahlen gerecht zu werden, bedarf es daher <strong>der</strong> Bereitstellung ausreichen<strong>der</strong><br />

Einrichtungen.<br />

Da die Samtgemeinde Land Wursten eine weitere Stärkung Dorums als Nordseebad<br />

betreibt, wurden daher ca. 25,18 ha „Ferienhausgebiet“ neu ausgewiesen, die den Bedarf<br />

für die nächsten 15-20 Jahre decken sollen. Mit <strong>der</strong> Unterschreitung des prognostizierten<br />

Bedarfs um ca. 5 ha wird dem <strong>der</strong>zeitigen Baurückgang Rechnung getragen.<br />

Es wurde die Verlängerung <strong>der</strong> Prädikatierung als Nordseebad beantragt, die jedoch<br />

nicht in Aussicht gestellt wurde. Daher wurde ein Antrag auf das Prädikat „Küstenbadeort“<br />

gestellt. Um die Voraussetzungen als „Küstenbadeort“ zu erfüllen, bedarf es <strong>der</strong><br />

Schaffung einer parkähnlichen Grünfläche im Bereich von Dorum-Neufeld. Aus diesem<br />

Grund wurde südwestlich <strong>der</strong> Zuwegung zu dem Leuchtturm Oberfeuer Eversand im<br />

Außendeich eine Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen. Die<br />

bisherige Ausweisung als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“ entfällt<br />

für diesen Bereich.<br />

Die vorhandenen Häuser und Außenanlagen <strong>der</strong> Ferienhausgebiete werden durch die<br />

unterschiedlichen Betreiber verwaltet. Hierzu gehören auch die Instandhaltung <strong>der</strong> Gebäude<br />

sowie die Pflege <strong>der</strong> Außenanlagen. Mithin erfolgt die Anpassung an mo<strong>der</strong>ne<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ferienhausgebiete. Dieses liegt im Interesse <strong>der</strong> Betreiber, um so<br />

ein attraktives Angebot an Ferienhäusern vorhalten zu können und eine entsprechende<br />

Auslastung zu erreichen. Maßnahmen, die die Gestaltung <strong>der</strong> älteren Ferienhausgebiete<br />

steuern, sind daher nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass bei den neu ausgewiesenen Baugebieten konkrete Planungsvorstellungen<br />

bzw. <strong>der</strong> Erschließung und <strong>der</strong> Zuordnung von Bau- und Grünflächen<br />

noch nicht bestehen, verzichtet die Samtgemeinde im Rahmen des hier vorlie-<br />

52


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

genden Flächennutzungsplanes auf die Darstellung von Grünflächen innerhalb <strong>der</strong><br />

ausgewiesenen Bauflächen.<br />

Die Darstellung von Grünflächen wäre im Rahmen des Entwicklungsgebotes verbindlich.<br />

Da aber <strong>der</strong>zeit die Detailplanung noch nicht bekannt ist, kann eine entsprechende<br />

Darstellung nicht vorgenommen werden. Dennoch werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung entsprechende Grünzüge sowie eine Ortsrandeingrünung berücksichtigt.<br />

Durch die neu ausgewiesenen Fläche südwestlich <strong>der</strong> Dorumer Wasserlöse ergeben<br />

sich keine Einschränkungen für die Entwicklung des südlich von Dorum-Neufeld gelegenen<br />

Windparks „Padingbüttel“ im Rahmen eines Repowering, da sich die Einschränkungen<br />

bereits aus den geringen Abständen zu <strong>der</strong> Wohnbebauung am Padingbütteler<br />

Altendeiches ergeben. Dieses ergibt sich aus einer Planung des Windparkbetreibers,<br />

<strong>der</strong> bereits erste Untersuchungen für ein Repowering, das Anlagen mit einer Gesamthöhe<br />

von 99,5 m vorsieht, durchgeführt hat. Eine Umsetzung ist jedoch noch nicht gegeben,<br />

da das <strong>der</strong>zeitige Regionale Raumordnungsprogramm eine Höhenbeschränkung<br />

von 60 m vorsieht. Hier bleibt das <strong>der</strong>zeit durch den Landkreis Cuxhaven betriebene<br />

Neuaufstellungsverfahren abzuwarten. Der erste Entwurf des RROP sieht keine<br />

Höhenbeschränkungen mehr vor.<br />

Der Ortsteil Dorum-Neufeld stellt sich als ein schmaler Streifen dar. Hier liegt <strong>der</strong><br />

Schwerpunkt des Tourismus, <strong>der</strong> in diesem Bereich weiter ausgebaut werden soll. Mit<br />

<strong>der</strong> Ausweisung ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf den Windpark im<br />

Rahmen eines Repowering. Auch wurde bereits bei <strong>der</strong> Errichtung des Windparks <strong>der</strong><br />

Abstand von 1000 m zur Ortslage von Dorum-Neufeld nicht eingehalten.<br />

Anmerkung: Aufgrund <strong>der</strong> ersten Untersuchungen wurde festgestellt, dass im Rahmen<br />

des geplanten Repowering eine Verbesserung bzgl. Schatten / Lärm gegenüber dem<br />

Ist-Zustand eintreten wird, so dass Konflikte zwischen <strong>der</strong> zukünftigen Ferienhausbebauung<br />

und dem Windpark nicht zu erwarten sind bzw. ausgeschlossen werden können.<br />

Im Bereich des Vordeichsgeländes erfolgt die Ausweisung eines eingeschränkten Son<strong>der</strong>gebietes<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass das Vordeichsgelände überschwemmungsgefährdet ist. Daher erfolgt die Ausweisung<br />

als ein eingeschränktes Son<strong>der</strong>gebiet, da ein Betrieb in den Wintermonaten ausgeschlossen<br />

werden soll. Die <strong>Campingplätze</strong> in diesem Bereich werden nur vom 15.<br />

März bis 31. Oktober eines jeden Jahres betrieben. In <strong>der</strong> übrigen Zeit des Jahres werden<br />

die <strong>Campingplätze</strong> vollständig geräumt, so dass in <strong>der</strong> sturmflutgefährdeten Zeit<br />

durch Baukörper Beschädigungen des Deiches ausgeschlossen werden können.<br />

Ebenso können Sachschäden ausgeschlossen werden, da sämtliche baulichen Anlagen<br />

abgeräumt werden.<br />

Um für den Campingplatz ansprechende Sanitäreinrichtungen zu schaffen, ist vorgesehen,<br />

in diesem Bereich feste Gebäude zur Unterbringung von Toiletten und Duschen zu<br />

errichten. Diese werden entsprechend <strong>der</strong> Kennzeichnung <strong>der</strong> Flächen als Flächen, für<br />

die bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Naturgewalten zu ergreifen sind, sturmflutsicher<br />

hergestellt. Dadurch wird ebenfalls eine Schädigung des Deiches<br />

ausgeschlossen.<br />

53


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Innerhalb des Zeitraumes, in dem <strong>der</strong> Betrieb des Campingplatzes läuft, erfolgt bei einer<br />

Sturmflutgefahr über ein Sturmflutwarnsystem die Warnung <strong>der</strong> Nutzer. Diese haben<br />

dann soweit erfor<strong>der</strong>lich die Plätze zu räumen. Die fest errichteten Sanitärgebäude<br />

werden dann gegen die Sturmflut gesichert. Soweit es sich um die erhöhten Bereiche<br />

<strong>der</strong> <strong>Campingplätze</strong> handelt, bedarf es zumeist keiner Räumung <strong>der</strong> Plätze, da hier eine<br />

Überschwemmung nicht erfolgt.<br />

Es ist zu je<strong>der</strong>zeit gewährleistet, dass es zu keiner Beschädigung des Deiches kommt<br />

und Sachschäden an den Anlagen ausgeschlossen werden können.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Teilfläche 8 (Än<strong>der</strong>ung eines Campingplatzes in ein Ferienhausgebiet) ist<br />

anzumerken, dass <strong>der</strong> Bedarf an Stellplätzen hinter dem Deich nicht gegeben ist (die<br />

im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Campingplatzfläche liegt seit Jahren<br />

brach). Die <strong>Campingplätze</strong> außendeichs direkt am Wasser werden von den Tagescampern<br />

nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung bevorzugt. Auch bei den Dauercampern<br />

zeigt sich, dass die jüngeren vorrangig die außendeichs gelegenen <strong>Campingplätze</strong><br />

wählen. Wie sich zeigt, werden die <strong>Campingplätze</strong> hinter dem Deich hauptsächlich von<br />

älteren Dauercampern genutzt.<br />

Ferner ist anzumerken, dass <strong>der</strong> im Vordeichsgelände gelegene Campingplatz bereits<br />

im noch wirksamen Flächennutzungsplan als Campingplatzgebiet dargestellt ist. Für die<br />

Erweiterung liegt eine deichrechtliche Genehmigung vor. Da keine Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanentwurfes vorgenommen wird,<br />

sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Eine Umweltprüfung ist daher nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Teilfläche 7 liegt am Ortsrand von Dorum-Neufeld und grenzt unmittelbar an die<br />

Gemeindegrenze zur Gemeinde Nordholz. Entlang <strong>der</strong> Straße „Am Neuen Deich“ befinden<br />

sich eine Minigolfanlage sowie ein Abstellplatz für Wohnmobile. Anschließend<br />

zeigt sich eine Straßenrandbebauung mit mehreren Wohngebäuden, an <strong>der</strong> <strong>der</strong> hier<br />

überplante Bereich mit einer Länge von ca. 90 m angrenzt. Im weiteren Verlauf <strong>der</strong><br />

Straße in <strong>der</strong> Gemeinde Nordholz wird die Bebauung fortgeführt.<br />

Die Teilflächen 7 und 8 sind hier im Zusammenhang zu betrachten, da auf diesen Flächen<br />

ein Ferienhausgebiet entstehen soll. Die Erschließung dieses Ferienhausgebietes<br />

erfolgt über die Straße „Am Neuen Deich“ (eine entsprechende Kennzeichnung wurde<br />

in die Planzeichnung vorgenommen). Darüber hinaus werden analog vorhandener Ferienhausgebiete,<br />

die Schaffung von Gemeinschaftsstellplätzen vorgesehen. Diese sind<br />

innerhalb <strong>der</strong> 50 m Anbauverbotszone anzuordnen. Daher wird dieser Bereich als private<br />

Parkplatzfläche ausgewiesen.<br />

Nach § 16 Nie<strong>der</strong>sächsisches Deichgesetz (NDG) ist die 50 m-Bauverbotszone von<br />

Anlagen aller Art freizuhalten. Von diesem Verbot kann eine Ausnahme zugelassen<br />

werden, wenn dieses im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen<br />

würde und dies mit den Belangen <strong>der</strong> Sicherheit vereinbar ist.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit hat die Untere Deichbehörde Ausnahmen zugelassen, wenn diese<br />

<strong>der</strong> Deichsicherheit dienen können. Mit <strong>der</strong> Schaffung von Stellplätzen auf einer Fläche<br />

von ca. 4.500 m² ergibt sich keine Beeinträchtigung für die Deichsicherheit, vielmehr<br />

ergibt sich hier eine Fläche, die im Deichverteidigungsfall in Anspruch genommen<br />

werden kann, und somit <strong>der</strong> Deichsicherheit dient. Mithin liegen die Voraussetzungen<br />

zur Erteilung einer deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung vor.<br />

54


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten ist nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass die vorgenommenen Ausweisungen in <strong>der</strong> Gemeinde Dorum mit dem Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

bedarfsgerecht und zukunftsorientiert erfolgt und städtebauliche erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind.<br />

55


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

reduziert<br />

entfällt<br />

56


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

1. Straßenverkehrsfläche 2,61 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

2. Wohnbaufläche 10,75 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

2.A Gemischte Baufläche 4,52 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

3.<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Parkanlage" 2,75<br />

tlw. keine Darstellung (Fläche für die<br />

Landwirtschaft) und tlw. Wohnbaufläche<br />

4. Wohnbaufläche<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

0,52 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

5. "Parkanlage"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

1,83 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

6. "Parkanlage" 2,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

7. Wohnbaufläche 9,02 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

8. Straßenverkehrsfläche 0,10 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

9. Gemischte Baufläche 0,41 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

10. Wohnbaufläche 4,73 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

11. Gemischte Baufläche 0,69 Wohnbaufläche<br />

12. Gemischte Baufläche 0,22<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Kirche"<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

13. Gemischte Baufläche 0,48 "Schule"<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

14. Zweckbestimmung "Reitsport"<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

1,21 "Schule"<br />

14.A Zweckbestimmung "Reitsport" 0,72 Wohnbaufläche<br />

15. Gemischte Baufläche 0,11<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Post"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

16. Gewerbliche Baufläche 0,05<br />

ENTFÄLLT<br />

"Parkanlage"<br />

17. Grünfläche<br />

0,11 Gemischte Baufläche<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

18. Gemischte Baufläche 0,07 "Parkanlage"<br />

19. Gewerbliche Baufläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

12,00 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

19A Boden, Natur und Landschaft 0,55 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

20. Gemischte Baufläche 0,81 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

21. Straßenverkehrsfläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

1,35 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

22. Boden, Natur und Landschaft<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

6,84 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

23. Boden, Natur und Landschaft<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

3,63 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

24. Boden, Natur und Landschaft 5,79 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

57


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

Flächen für Versorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />

25. Gewerbliche Baufläche 0,17 Zweckbestimmung (Umformerstation)<br />

tlw. keine Darstellung (Fläche für die<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

Landwirtschaft) und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

26. "Parkanlage" 0,23 Zweckbestimmung "Spielplatz"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

27. Wohnbaufläche<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

0,17 "Spielplatz"<br />

28. Zweckbestimmung "Kin<strong>der</strong>garten 0,45 Wohnbaufläche<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Sport- und<br />

28.A Zweckbestimmung "Kin<strong>der</strong>garten" 0,14 Spielanlagen"<br />

Private Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

keine Darstellung (Fläche für die<br />

29. Zweckbstimmung "Gartenbaubetrieb" 4,17 Landwirtschaft)<br />

keine Darstellung (Fläche für die<br />

30. Gemischte Baufläche 1,02 Landwirtschaft)<br />

31. Wohnbaufläche 0,06 Gemischte Baufläche<br />

keine Darstellung (Fläche für die<br />

32. Wohnbaufläche 0,07 Landwirtschaft)<br />

keine Darstellung (Fläche für die<br />

32.A Gemischte Baufläche<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

0,06 Landwirtschaft)<br />

33. Zweckbestimmung "Schule" 0,44 Wohnbaufläche<br />

34. Wohnbaufläche<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

0,27 Gemischte Baufläche<br />

35. "Parkanlage" 0,11 Wohnbaufläche<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

36. Gemischte Baufläche 0,04 "Kirche"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

37. Gemischte Baufläche<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

0,14 "Sport- und Tennisplatz"<br />

38. "Parkanlage" 0,05 Gemischte Baufläche<br />

39. Straßenverkehrsfläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

0,08 Gemischte Baufläche<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

keine Darstellung (Fläche für die<br />

40. Natur und Landschaft 19,60 Landwirtschaft)<br />

Summe 102,00<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden<br />

58


eduziert<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

59


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Öffentliche Grünflächen, mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Parkanlagen" 1,27 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Naturpfad" 0,47 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Camping" 0,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Parkanlage" 2,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

5.<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Camping" 0,67 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

6. Private Verkehrsfläche 0,81 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

9.A<br />

9.B<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

16.<br />

Parkplatz<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet"<br />

0,45<br />

0,81<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" 3,15<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Grünstrand" 8,85<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Strand, und Spielplatz" 0,51<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Schaubiotop" 0,27<br />

60<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Spielplatz<br />

und Parkanlage"<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Campingplatz"<br />

tlw. keine Darstellung und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Badestrand"<br />

tlw. keine Darstellung und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Badestrand"<br />

tlw. keine Darstellung und tlw. Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Badestrand"<br />

Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"öffentliche Parkfläche" 0,60 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"öffentliche Parkfläche" 0,43 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"öffentliche Parkfläche" 0,40<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Freizeiteinrichtungen<br />

und Einrichtung für kulturelle Zwecke" 0,85<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Bolz- und<br />

Tennisplatz"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung ""Bolz- und<br />

Tennisplatz" und "Ponyreiten und Spielplatz"<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet"<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Einrichtungen für<br />

sportliche, kulturelle, gesundheitliche<br />

13,04 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

soziale Zwecke und Freizeiteinrichtungen" 6,57 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" 7,73 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

17.<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Hafen" 0,17 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Summe 50,99<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden


4.3 Gemeinde Midlum<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Midlum liegt am nordöstlichen Rand des Samtgemeindegebietes, hat<br />

eine Größe von 31,07 km² und mit Stand vom 30.06.2010 1.818 Einwohner. Midlum<br />

liegt auf <strong>der</strong> Geest bzw. am Geestrand und wird östlich <strong>der</strong> L 135 durch typische Einfamilienhausbebauung<br />

geprägt. Die historische Bebauung entwickelte sich als Straßenrandbebauung<br />

entlang <strong>der</strong> Straße „Specken“ (L 129), <strong>der</strong> Straße „Hinter <strong>der</strong> Lieth“ und<br />

<strong>der</strong> Straße „Sorthum“. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> alte Ortskern durch die unter Denkmalschutz<br />

stehende Galeriehollän<strong>der</strong>mühle geprägt.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde sind alle für eine intakte Ortschaft erfor<strong>der</strong>lichen infrastrukturellen Einrichtungen<br />

vorhanden. An Fremdenverkehrseinrichtungen werden hier u. a. vorgehalten<br />

das Quellenfreibad, zwei <strong>Campingplätze</strong> sowie lange Wan<strong>der</strong>wege durch Forst- und<br />

Heidelandschaft. Entlang <strong>der</strong> Autobahn (A 27) ist mit 70 Anlagen einer <strong>der</strong> größten<br />

Windparks Deutschlands entstanden. Midlum ist als Wohnstandort sehr begehrt, zumal<br />

die Gemeinde im Wohneinzugsbereich des Bundeswehrstandortes Nordholz liegt.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung neu ausgewiesenen Wohnbauflächen in einer Größe<br />

von insgesamt 9,63 ha wurden unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven<br />

von ca. 5,7 ha nunmehr auf 4,23 ha reduziert.<br />

Wie bereits erwähnt, vollzog sich die Wohnbautätigkeit östlich <strong>der</strong> L 135. Im Jahre 1998<br />

wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 15 „Wohngebiet nördlich des Wanhödener Weg“ aufgestellt.<br />

Von den ca. 100 ausgewiesenen Baugrundstücken sind bereits 45 <strong>der</strong> 61 erschlossenen<br />

Grundstücke verkauft bzw. bebaut. Da <strong>der</strong> hier vorliegende Flächennutzungsplan<br />

auf mindestens 15 Jahre ausgelegt ist, hat sich die Gemeinde dafür ausgesprochen,<br />

unmittelbar nördlich angrenzend an die ausgewiesenen Wohnbauflächen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 15, eine weitere größere zusammenhängende Wohnbaufläche<br />

(ca. 3,23 ha) auszuweisen. Die Erschließung dieses Gebietes soll über den noch<br />

nicht erschlossenen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wanhödener Weg“ erfolgen.<br />

Die Ausweisung dieser Fläche erfolgt unter Berücksichtigung des am Northumer Weg<br />

vorhandenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs (siehe nachfolgenden Planausschnitt<br />

Ziffer 16). Aufgrund des <strong>der</strong>zeitigen Tier-Besatzes des landwirtschaftlichen Betriebes<br />

ist nach VDI-Richtlinie 3471 ein Abstand von 151,7 m zur künftigen Wohnbebauung<br />

einzuhalten. Um dem Betrieb aber weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen,<br />

wurde in Absprache mit <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer Hannover ein Abstand<br />

von 200 m zwischen <strong>der</strong> künftigen Wohnbebauung und <strong>der</strong> Betriebsstätte festgelegt.<br />

Die Abstandsfläche, zu einer Größe von ca. 4.3 ha, wurde als Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus wurden zwei Teilflächen (Flächen 19 u. 20), die im „alten“ Flächennutzungsplan<br />

als „Wochenendhausgebiet“ dargestellt waren, einer Wohnbebauung zuzuführen.<br />

Nördlich <strong>der</strong> Straße „Im Morgenland“ wurde eine weitere Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen (Fläche 18). Die Teilflächen 18 und 20 grenzen an den Randbereich des<br />

im RROP festgelegten Vorsorgegebietes Rohstoffgewinnung (hier Schwermineralien).<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung dieser Flächen kann dem Wunsch von Bauwilligen, die nicht in ein<br />

Baugebiet ziehen möchten, entsprochen werden. Zudem stellen diese eine Ergänzung<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Straßenrandbebauung dar. Die Abgrenzung berücksichtigt ebenfalls<br />

61


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

die vorhanden Bebauung an <strong>der</strong> Straße „Am Sportplatz“, so dass sich hier entlang des<br />

östlichen Ortsrandes ein gradliniger Verlauf einstellt.<br />

Anzumerken ist, dass die Teilflächen 4, 5 und 6 bereits über eine genehmigte Innenbereichssatzung<br />

vom 20. März 1980 bauleitplanerisch abgesichert sind.<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten ist nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass die Ausweisungen im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Midlum bedarfs- und zukunftsorientiert<br />

sind und eine städtebauliche Abrundung darstellen.<br />

62


1.<br />

entfällt<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

4.<br />

5.<br />

2.<br />

6.<br />

7.<br />

3.<br />

8.<br />

entfällt<br />

9.<br />

10.<br />

12.<br />

14.<br />

reduziert<br />

15.<br />

entfällt<br />

16a<br />

11.<br />

26.<br />

Midlum<br />

13.<br />

22.<br />

23.<br />

27.<br />

16. 16<br />

25.<br />

24.<br />

17.<br />

19.<br />

20.<br />

entfällt<br />

63


14.<br />

15.<br />

11.<br />

entfällt<br />

16a<br />

26.<br />

Midlum<br />

13.<br />

22.<br />

23.<br />

27.<br />

16<br />

16.<br />

25.<br />

reduziert<br />

24.<br />

17.<br />

19.<br />

20.<br />

entfällt<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

21.<br />

18.<br />

entfällt<br />

30.<br />

reduziert<br />

31. 32.<br />

34.<br />

33.<br />

29.<br />

entfällt<br />

28.<br />

64


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

65


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-<br />

Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha)<br />

ENTFÄLLT<br />

Darstellungsart<br />

1. Wohnbaufläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

0,89 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

2. Boden, Natur und Landschaft<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

3,26 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

3. Boden, Natur und Landschaft 3,41 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

4. Gemischte Baufläche 0,35 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

5. Gemischte Baufläche 0,30 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

6. Gemischte Baufläche 0,61 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

7. Gemischte Baufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

1,24 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

8. Gemischte Baufläche 0,16 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

9. Gemischte Baufläche 0,16 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

10. Wohnbaufläche<br />

11. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

1,50 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

ENTFÄLLT<br />

0,15<br />

Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Kläranlage"<br />

12. gemischte Baufläche 0,06<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Post"<br />

13. Wohnbaufläche 0,06 Spielplatz<br />

14.<br />

Verkehrsfläche mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Parkfläche" 0,20 gemischte Baufläche<br />

15. Gemischte Baufläche 0,10 Flächen für den Gemeinbedarf<br />

REDUZIERT<br />

16. Wohnbaufläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

3,23 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

16a. Boden, Natur und Landschaft 4,30 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

tlw. eine Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

"Parkanlage" und tlw. ein Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong><br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Erholung dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

17. Boden, Natur und Landschaft 0,21 "Wochenendhausgebiet"<br />

18. Wohnbaufläche<br />

19. Wohnbaufläche 0,28<br />

REDUZIERT<br />

20. Wohnbaufläche<br />

0,54<br />

REDUZIERT<br />

0,23 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />

21. Fläche für die Landwirtschaft 2,77<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Wochenendhausgebiet"<br />

22. Gemischte Baufläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

0,57 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

ENTFÄLLT<br />

23. Boden, Natur und Landschaft<br />

1,27 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

24. Gewerbliche Bauflächen<br />

25. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

1,97 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

ENTFÄLLT<br />

0,87 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

66


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-<br />

Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

26. Wohnbaufläche<br />

27. Wohnbaufläche<br />

28.<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Erneuerbare<br />

Energie" 1,47<br />

ENTFÄLLT<br />

4,77 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

ENTFÄLLT<br />

7,83 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

29.<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Friedhof" 0,08 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

30. Flächen für Wald 0,60 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

31.<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Feuerwehrübungsplatz" 1,03 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

32. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

2,64 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

33. Flächen für Wald 0,85 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

34. Flächen für Wald 7,70 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

35. Flächen für Wald 10,67 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Summe<br />

43,20<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden<br />

67


4.4 Gemeinde Misselwarden<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Misselwarden mit den Ortsteilen Misselwarden-Ort, Engbüttel und Altendeich<br />

hat eine Flächengröße von 10,32 km² und mit Stand vom 30.06.2010 446 Einwohner.<br />

Misselwarden ist eine Gemeinde mit typischer dörflicher Mischnutzung aus Landwirtschaft<br />

und Wohnen. Gewerbliche Einrichtungen sind kaum zu verzeichnen. Der Ortskern<br />

und die dörfliche Mischnutzung liegen in Misselwarden-Ort. Hier konzentrieren sich<br />

die zentralen öffentlichen Einrichtungen mit Kirche, Friedhof, Feuerwehrgerätehaus und<br />

Dorfgemeinschaftshaus. Darüber hinaus gibt es vereinzelt Dienstleistungsbetriebe und<br />

in <strong>der</strong> Randlage landwirtschaftliche Betriebe. Die innerörtlichen landwirtschaftlichen<br />

Betriebe sind größtenteils nicht mehr aktiv. Der alte Ortskern ist an eine gewachsene<br />

Dorfstraße angebunden.<br />

Die den Ortskern tangierende Kreisstraße führt nach Engbüttel. An <strong>der</strong> Straße liegen<br />

vereinzelt große aktive landwirtschaftliche Betriebe. Engbüttel selbst hat keinen eigenen<br />

Ortskern, die dörfliche Mitte wird hier gebildet durch einen Straßenkreuzungsbereich,<br />

an dem <strong>der</strong> Schützenverein mit seinem Schießstand und Versammlungsraum<br />

angesiedelt ist.<br />

Am Altendeich ist ein Ortsgefüge nicht zu erkennen. Hier orientieren sich, typisch für<br />

diese Landschaft, die Wohn- und landwirtschaftlichen Gebäude am ehemaligen Deichverlauf.<br />

Im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes wurden entsprechend den<br />

Empfehlungen des 1997 aufgestellten Dorferneuerungsplanes ca. 1,82 ha Wohnbaufläche,<br />

arrondierend an vorhandener Bebauung bedarfsgerecht neu ausgewiesen.<br />

Durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen die<br />

Bebauungsmöglichkeiten so gesteuert werden, dass gestalterische Belange und landschaftliche<br />

Gegebenheiten im Sinne <strong>der</strong> Dorferneuerung angemessen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Der südwestlich von Misselwarden gelegene ca. 50 ha große Windpark, <strong>der</strong> bereits<br />

vollständig erschlossen und über ein Raumordnungsverfahren abgesichert ist, wurde<br />

entsprechend den Darstellungen des RROP 2002 (<strong>einschließlich</strong> Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung<br />

für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie vom Dezember 2004) als Sonstiges<br />

Son<strong>der</strong>gebiet (SO) mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Wind“ in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen und entsprechend dargestellt (Anpassungspflicht im Sinne des §1(4)<br />

BauGB: „Die Bauleitpläne sind den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung anzupassen“).<br />

68


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

14.<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

3.<br />

4.<br />

entfällt<br />

2.<br />

9.<br />

7.<br />

11.<br />

10.<br />

8. 8<br />

1.<br />

6.<br />

Misselwarden<br />

5.<br />

reduziert<br />

entfällt<br />

12.<br />

13.<br />

69


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-<br />

Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

1.<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Feuerwehr" 0,09 Straßenverkehrsfläche<br />

2. Wohnbaufläche 0,03<br />

3. Wohnbaufläche<br />

70<br />

Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Kläranlage"<br />

ENTFÄLLT<br />

0,31 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

4. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

0,16 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Bauliche Anlagen un Einrichtungen für den<br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

5. gemischte Baufläche 0,05 "Feuerwehr"<br />

6. Wohnbaufläche<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

1,15 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Zweckbestimmung "Kulturelle Zwecke<br />

Teilweise gemischte Baufläche und keine<br />

7. dienende Gebäude und Einrichtungen" 0,62 Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

8. Wohnbaufläche 0,67 Private Grünfläche<br />

9. Wohnbaufläche<br />

10.<br />

ENTFÄLLT<br />

0,48 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Bolzplatz" 0,96 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

11. Gemischte Baufläche<br />

12. Wohnbaufläche<br />

13. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

0,41 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

ENTFÄLLT<br />

1,04 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

ENTFÄLLT<br />

0,74 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

14.<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Wind" 50,54 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Summe 53,64<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden


4.5 Gemeinde Mulsum<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Mulsum hat eine Flächengröße von 8,43 km² und mit Stand vom<br />

30.06.2010 506 Einwohner. Die Ortschaft Mulsum liegt auf halbem Weg zwischen Dorum<br />

und Wremen, beidseitig <strong>der</strong> L 129 und ist ein typisches Marschendorf, gelegen auf<br />

zwei großen Dorfwurten.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum hat in den letzten Jahren, in Verbindung mit einer positiven<br />

Bevölkerungsentwicklung, eine rege Bautätigkeit stattgefunden. Der im Dezember 1999<br />

aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4 „Wierde“ mit 27 ausgewiesenen Baugrundstücken ist<br />

bereits bis auf 2 Baugrundstücke bebaut.<br />

Da weiterhin eine rege Nachfrage nach Wohnbauland besteht, hat sich die Samtgemeinde<br />

in Abstimmung mit <strong>der</strong> Gemeinde Mulsum entschlossen, unmittelbar angrenzend<br />

an das v. g. Bebauungsplangebiet eine weitere Wohnbaufläche (ca. 1,9 ha) auszuweisen<br />

(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 4), um <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde anhaltenden<br />

Nachfrage nach baureifen Grundstücken, insbeson<strong>der</strong>e für junge Familien<br />

aus <strong>der</strong> Gemeinde / Samtgemeinde, für die nächsten 15 Jahre gerecht zu werden.<br />

Die Ausweisung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich wi<strong>der</strong>spricht nicht dem Anfang<br />

<strong>der</strong> 80er Jahre aufgestellten Dorferneuerungsplan Mulsum, <strong>der</strong> ein Beibehalten <strong>der</strong><br />

klaren Trennung zwischen den historischen Wurten um die Kirche und im Bereich<br />

Wierde empfiehlt. Dieser Empfehlung kann im Rahmen dieses Flächennutzungsplanes<br />

aus den o. g. Gründen nur durch eine Erweiterung des Bereiches Wierde nach Süden<br />

entsprochen werden. Das künftige Wohngebiet soll über die Straße „Zur Wierde“ erschlossen<br />

werden. Sie soll auf einer Länge von ca. 50 m bis zum Einmündungsbereich<br />

in die L 129 verkehrsgerecht ausgebaut und entsprechend an die L 129 angebunden<br />

werden. Aufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Wohnbaufläche ist mit Lärmimmissionen durch den<br />

Verkehr auf <strong>der</strong> L 129 zu rechnen. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sind<br />

daher entsprechende passive bzw. aktive Lärmschutzmaßnahmen zu treffen und festzusetzen.<br />

Darüber hinaus sollen durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung, die Bebauungsmöglichkeiten in dem künftigen Baugebiet so gesteuert<br />

werden, dass gestalterische Belange und landschaftliche Gegebenheiten im Sinne <strong>der</strong><br />

Dorferneuerung angemessen berücksichtigt werden.<br />

Die nördlich von Mulsum vorhandene und gemäß §35(1) 6. BauGB errichtete<br />

Biogasanlage wurde im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes<br />

bauleitplanerisch abgesichert.<br />

Ferner ist anzumerken, dass aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Dorfwurten auf eine weitere<br />

Ausweisung im „Alten“ Flächennutzungsplan dargestellten ca. 1,87 ha große Wohnbaufläche<br />

(siehe nachfolgenden Planausschnitt Ziffer 3) verzichtet wurde (jetzt Fläche für<br />

die Landwirtschaft). Mit dem Verzicht bleibt die historische Siedlungsstruktur mit Haupt-<br />

und Nebenwurt als das Ortsbild prägende Element für die Gemeinde Mulsum erhalten.<br />

71


8.<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

7.<br />

4.<br />

4.<br />

5.<br />

3.<br />

6.<br />

1.<br />

2.<br />

Mulsum<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-<br />

Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

1. Gemischte Baufläche 0,15 keine Darstellung<br />

2. Gemischte Baufläche 1,23 keine Darstellung<br />

3. Fläche für die Landwirtschaft 1,87 Wohnbaufläche<br />

4. Wohnbaufläche 1,90 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

5.<br />

9.<br />

reduziert<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Schießstand" 0,11 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

6.<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Spielplatz" 0,75 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

7. Gemischte Baufläche 4,13 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

8.<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Erneuerbare Energien"<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

3,98 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

9. und Landschaft 0,30 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Summe 14,42<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden<br />

72


4.6 Gemeinde Padingbüttel<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Padingbüttel hat eine Flächengröße von 9,42 km² und mit Stand vom<br />

30.06.2010 469 Einwohner. Padingbüttel ist durch eine Siedlungsentwicklung geprägt,<br />

die sich um den Bereich <strong>der</strong> historischen Kirchwurt und entlang <strong>der</strong> Linie „Altendeich“<br />

vollzogen hat. Wegen <strong>der</strong> Nähe zu den Fremdenverkehrseinrichtungen am Dorumer<br />

Tief ist die Gemeinde Padingbüttel ein interessanter Wohn- und Ferienstandort.<br />

Die beiden Ortsteile „Padingbüttel Kirche“ und „Padingbüttel Altendeich“ sind durch Innenbereichssatzungen<br />

nach §34 BauGB überplant. Darüber hinaus wurden im Laufe<br />

<strong>der</strong> Jahre 3 Baugebiete erschlossen, die über die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne)<br />

planungsrechtlich abgesichert wurden. In den ausgewiesenen Baugebieten<br />

stehen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet östlich des Mojeweges“<br />

nur noch 3 Baugrundstücke zur Verfügung, da vielfach 2 nebeneinan<strong>der</strong>liegende<br />

Grundstücke erworben wurden, aber nur mit einem Wohngebäude bebaut sind bzw.<br />

werden. Daher ist es erfor<strong>der</strong>lich, zusätzliches Wohnbauland in <strong>der</strong> Gemeinde, ausgerichtet<br />

auf die nächsten 15 Jahre, auszuweisen. Dabei soll <strong>der</strong> dörfliche Charakter Padingbüttels<br />

unbedingt bewahrt und die typische bandartige Siedlungsstruktur behutsam<br />

weiterentwickelt bzw. ergänzt werden. Geschehen soll dies unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> dörflich landwirtschaftlich geprägten Umgebung.<br />

Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanaufstellung werden daher Flächen von insgesamt<br />

ca. 1,89 ha neu ausgewiesen, die im Rahmen <strong>der</strong> Eigenentwicklung bedarfsgerecht<br />

und raumordnerisch verträglich sind.<br />

Die Gemeinde Padingbüttel zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sich ihre bauliche<br />

Entwicklung ausschließlich als Straßenrandbebauung entlang <strong>der</strong> alten Straßenstrukturen<br />

vollzogen hat und stellt sich somit aus städtebaulicher Sicht als Straßendorf<br />

dar.<br />

Dieses zeigt sich entlang <strong>der</strong> Straßen „Mojeweg“, „Dorfstraße“, „Großer Kirchweg“,<br />

Wehlstrift“ und eine einseitige Randbebauung entlang <strong>der</strong> Straße „Padingbütteler Altendeich“.<br />

Es gilt, diese Dorfstrukturen im Sinne <strong>der</strong> Dorferneuerung zu sichern bzw.<br />

weiterzuentwickeln.<br />

Die neu ausgewiesene Fläche 6 am „Engbütteler Weg“ führt diese vorherrschende<br />

Struktur <strong>der</strong> beidseitigen Straßenrandbebauung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bebauten<br />

Fläche des Bebauungsplanes Nr. 1 „Oberstrich“ mit insgesamt 11 bebauten Grundstücken<br />

fort.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung dieses Bebauungsplan Nr. 1 „Oberstrich“ hat sich die Gemeinde<br />

Padingbüttel bereits im Jahr 1965 dafür entschieden, diesen Bereich an <strong>der</strong> Straße<br />

„Engbütteler Weg“ einer Bebauung zuzuführen und somit die vorhandene Struktur <strong>der</strong><br />

Straßenrandbebauung fortzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgte<br />

das Ziel für ortsansässigen Bauwilligen neue Grundstücke zu schaffen und nicht wie<br />

angenommen werden könnte, diese für Aussiedler bzw. Flüchtlinge bereitzustellen, um<br />

diese aus dem direkten Ort auszuschließen. Die Bebauung <strong>der</strong> Grundstücke erfolgte<br />

ausschließlich durch Einheimische von Padingbüttel.<br />

Darüber hinaus befindet sich auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Straßenseite bereits ein mit<br />

einem Wohngebäude und Nebenanlagen bebautes Grundstück, so dass sich einem<br />

73


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

unvoreingenommenen Betrachter eine Fortführung <strong>der</strong> Bebauung mit bis zu 5 Baugrundstücken<br />

auf <strong>der</strong> neu ausgewiesenen Fläche 6 nahezu aufdrängt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass die Teilfläche 6 bereits über den Engbütteler Weg mit all<br />

seinen infrastrukturellen Einrichtungen (bis auf eine zentrale Abwasserbeseitigung) erschlossen<br />

ist, ist die Samtgemeinde Land Wursten nach Abwägung aller Belange <strong>der</strong><br />

Auffassung, dass mit <strong>der</strong> Neuausweisung <strong>der</strong> Teilfläche 6 am „Engbütteler Weg“ <strong>der</strong><br />

westliche Ortseingangsbereich städtebaulich abgerundet wird und somit die Strukturen<br />

eines Straßendorfes fortgeführt werden.<br />

Der „Engütteler Weg“ mit einer öffentlichen Straßenbreite von ca. 10 m, davon 3 m<br />

Schwarzdecke, beidseitig 3,5 m breite Bermen, die teilweise für Kfz-Begegnungen gepflastert<br />

sind, ist für den ländlichen Raum ausreichend dimensioniert und kann den zusätzlichen<br />

Verkehr durch die geplanten ca. 5 Wohneinheiten problemlos aufnehmen.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Flächen an <strong>der</strong> Ecke „Kleiner Kirchweg“ und <strong>der</strong> „Dorfstraße<br />

(Fläche 9) und an <strong>der</strong> Straße „Wehlstrift“ (Fläche 10) erfolgt eine städtebauliche Abrundung<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Straßenrandbebauung.<br />

Darüber hinaus wird eine an <strong>der</strong> Dorfstraße im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellte<br />

gemischte Baufläche in eine Grünfläche mit einer Größe von ca. 4.300 m² umgewandelt.<br />

74


12.<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

1.<br />

2.<br />

10.<br />

reduziert<br />

6.<br />

11.<br />

Padingbüttel<br />

8.<br />

7.<br />

9.<br />

entfällt<br />

reduziert<br />

75


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-<br />

Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

1.<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung "Wind" 17,86 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

2. Gemischte Baufläche 0,11 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

3. Wohnbaufläche 0,29 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

4.<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Parkanlage" 0,15 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

5. Zweckbestimmung "Feuerwehr" 0,06<br />

"Feuerwehr"<br />

6. Wohnbaufläche 0,71 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

7. Wohnbaufläche 0,52 Innenbereichssatzung<br />

8. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

3,22 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

9. Wohnbaufläche 0,36 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

10. Wohnbaufläche 0,82 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

11. Private Grünfläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zurPflege und zur Entwiklung von Boden,<br />

0,43 Gemischte Baufläche<br />

12. Natur und Landschaft 18,00 Keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Summe<br />

39,31<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden<br />

76


4.7 Gemeinde Wremen<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Gemeinde Wremen hat eine Flächengröße von 25,16 km² und hat mit Stand vom<br />

30.06.2010 1.970 Einwohner. Damit ist Wremen neben Dorum die zweitgrößte Gemeinde<br />

in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten. Das Nordseebad Wremen weist die typischen<br />

Kennzeichen eines alten Wurtendorfes auf, d. h. die historische, bauliche Entwicklung<br />

erfolgte um den Bereich <strong>der</strong> unter Denkmalschutz stehenden wuchtigen Tuffsteinkirche<br />

St. Willehadi, <strong>der</strong> ältesten im Wurster Land.<br />

In Abstimmung mit <strong>der</strong> Raumordnung ist die Ausweisung von 8,69 ha Wohnbauland<br />

raumverträglich. Unter Berücksichtigung vorhandener Baulandreserven sieht <strong>der</strong> hier<br />

vorliegende Flächennutzungsplan eine Neuausweisung von Wohnbauflächen mit ca.<br />

5,03 ha vor.<br />

Zum einen befindet sich eine Fläche (Fläche 6) in <strong>der</strong> Ortslage südöstlich angrenzend<br />

an <strong>der</strong> Lantüner Wasserlöse. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,8 ha. Mit <strong>der</strong> Ausweisung<br />

dieser Fläche wird <strong>der</strong> Ortskern <strong>der</strong> Gemeinde Wremen nachhaltig verdichtet<br />

und mit Anschluss an die Lantüner Wasserlöse abgerundet. Die Erschließung dieser<br />

Fläche erfolgt über die „Üterlüe Specken“.<br />

Des Weiteren erfolgt eine weitere Ausweisung einer Fläche (Fläche 5) mit einer Größe<br />

von ca. 3,23 ha nordöstlich <strong>der</strong> „Nor<strong>der</strong>steinstraße“, über die die Erschließung des Gebietes<br />

erfolgen wird. Unter Betrachtung <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> „Nor<strong>der</strong>steinstraße“<br />

wird die Abgrenzung <strong>der</strong> Bebauung für dieses Gebiet aufgegriffen und übertragen.<br />

Damit wird <strong>der</strong> Ortsrand <strong>der</strong> Gemeinde Wremen abgeschlossen. Nach Nordwesten<br />

wird die Fläche durch den Misselwardener Graben (Gewässer II. Ordnung) mit<br />

Anschluss an die an <strong>der</strong> „Üterlüe Specken“ vorhandene Bebauung abgegrenzt. Mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung dieser Fläche wird sich <strong>der</strong> Ortsrand aus städtebaulicher Sicht sinnvoll abrunden.<br />

Da für die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen eine konkrete Detailplanung noch<br />

nicht vorliegt, wurde auf die Ausweisung von Grünflächen und- zügen verzichtet. Diese<br />

werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und entsprechend<br />

festgesetzt. Darüber hinaus sollen durch geeignete Festsetzungen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung die Bebauungsmöglichkeiten so gesteuert werden, dass gestalterische<br />

Belange und landschaftliche Gegebenheiten im Sinne des im Jahre 2003<br />

aufgestellten Dorferneuerungsplanes angemessen berücksichtigt werden.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Ausweisung von gewerblichen Bauflächen wurde mit <strong>der</strong> Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet am Wremer Specken“ im Jahr 1991 Gewerbeflächen<br />

mit einer Größe von insgesamt 3,05 ha geschaffen. Von diesen Flächen<br />

wurden 2,788 ha in <strong>der</strong> Zeit von 1994 bis 1996 verkauft und innerhalb von 8 Jahren<br />

bebaut. Die noch verfügbare Fläche von 2.618 m² liegt innerhalb eines eingeschränkten<br />

Gewerbegebiets, so dass dieses nicht für alle Gewerbebetriebe nutzbar ist. Weitere<br />

Gewerbeflächen stehen in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen nicht zur Verfügung, so dass interessierte<br />

Gewerbetreibende in an<strong>der</strong>e Ortschaften ausweichen.<br />

Insofern ist die Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen erfor<strong>der</strong>lich. Unter Zugrundelegung<br />

des Zeitraums <strong>der</strong> Bebauung <strong>der</strong> Grundstücke ergibt sich für die nächsten 15<br />

bis 20 Jahre ein Bedarf an 5,6 ha.<br />

77


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Es wurden im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Wremen gewerbliche Bauflächen mit einer Größe<br />

von ca. 5,81 ha, die den Bedarf mittel- bis langfristig abdecken, ausgewiesen.<br />

Die Gemeinde Wremen ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 für den<br />

Landkreis Cuxhaven als Vorranggebiet für Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />

durch die Bevölkerung, als Standort mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklungsaufgabe „Erholung“<br />

und „Fremdenverkehr“ ausgewiesen. Dazu wird im RROP ausgeführt, dass „<strong>der</strong><br />

Fremdenverkehr als einer <strong>der</strong> wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im Landkreis unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse von Natur und Landschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln“<br />

ist.<br />

Die Gemeinde Wremen ist wie die Gemeinde Dorum, Schwerpunkt des Fremdenverkehrs<br />

und ältester Badeort an <strong>der</strong> Wurster Seeküste. Der Grünstrand, die <strong>Campingplätze</strong>,<br />

das Hafenplateau am Wremer Hafen, das <strong>Gäste</strong>zentrum, das Kurmittelhaus sowie<br />

<strong>der</strong> Kurpark, das kuriose Muschelmuseum und das Museum für Wattenfischerei bieten<br />

den Feriengästen Erholung und vielfältige Freizeitmöglichkeiten.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Bereitstellung von Ferienhausgebieten wurde im Jahr 1996 <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />

Nr. 22 „Ferienhausgebiet südlich Marschenhof“ aufgestellt. Mit <strong>der</strong> Aufstellung<br />

wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäusern<br />

und Ferienappartements geschaffen. Von den 47 Grundstücken für die Errichtung<br />

von Ferienhäusern stehen nur noch 11 zur Verfügung. Auch wurden bereits 2 <strong>der</strong><br />

3 vorgesehenen Appartementhäuser gebaut.<br />

Des Weiteren wurde im Jahr 2010 die 2. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 25/II „Am<br />

Weserdeich – Wohnen und Freizeit“ aufgestellt. Hier sieht <strong>der</strong> Vorhabenträger die Errichtung<br />

eines Hotels in 4 Häusern, die im Erdgeschoss verbunden sind, sowie 147<br />

Ferienappartements in 7 Häusern sowie die dazugehörenden Freizeit-, Wellness- und<br />

Versorgungseinrichtungen vor. Nach <strong>der</strong> Fertigstellung soll das Ferienresort die Ansprüche<br />

<strong>der</strong> Kategorie von 3 - 4 Sternen entsprechen.<br />

Wie unter 2.5 <strong>der</strong> Begründung dargestellt ist ein stetiger Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen<br />

in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten zu verzeichnen. Seit dem Jahr<br />

2001 liegt die <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Übernachtungen deutlich über 1 Mio., in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen<br />

über 200.000. Um einem weiteren Anstieg <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>- und Übernachtungszahlen<br />

gerecht zu werden, bedarf es <strong>der</strong> Bereitstellung weiterer Freizeiteinrichtungen und Flächen<br />

zum Ferienwohnen.<br />

Da die Samtgemeinde Land Wursten eine weitere Stärkung Wremens als Nordseebad<br />

betreibt, ist die Ausweisung zusätzlicher, dem Tourismus dienenden Nutzungen und<br />

Einrichtungen erfor<strong>der</strong>lich. Ziel ist im Bereich des Tourismus ein breites aber auch ausreichendes<br />

Angebot an den touristischen Einrichtungen vorzuhalten.<br />

Mit <strong>der</strong> Neuausweisung von Sonstigen Son<strong>der</strong>gebieten mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Freizeiteinrichtungen,<br />

Freizeitwohnen und Läden mit einer Größe von ca. 7,49 ha wird dem<br />

langfristigen Bedarf in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen Rechnung getragen. Da auch <strong>der</strong> Standort<br />

für die Inanspruchnahme von Ferieneinrichtungen maßgebend ist, wurde in einer<br />

Entfernung von ca. 350 m zum Deich und den vorhandenen außendeichs gelegenen<br />

touristischen Einrichtungen eine entsprechende Fläche (Fläche 22) ausgewiesen, um<br />

die vorhandenen touristischen Einrichtungen am Wremer Hafen, als auch des Ferienresorts<br />

sinnvoll ergänzen zu können.<br />

78


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Der im Außendeich ausgewiesen Campingplatz wird als ein eingeschränktes Son<strong>der</strong>gebiet,<br />

das <strong>der</strong> Erholung dient mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“ dargestellt.<br />

Der Samtgemeinde ist wohl bewusst, dass das Vordeichsgelände überschwemmungsgefährdet<br />

ist und ein Gefährdungspotenzial gegeben ist. Mit <strong>der</strong> Darstellung als eingeschränktes<br />

Son<strong>der</strong>gebiet und <strong>der</strong> Kennzeichnung als Fläche, für die bauliche Maßnahmen<br />

zum Schutz gegen Naturgewalten zu ergreifen sind, wird <strong>der</strong> Überschwemmungsgefahr<br />

Rechnung getragen und <strong>der</strong> Betrieb des Campingplatzes in den Wintermonaten<br />

ausgeschlossen.<br />

Der im Außendeich bestehende Campingplatz wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt nur<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom April bis zum September eines jeden Jahres betrieben und in <strong>der</strong> übrigen<br />

Zeit des Jahres vollständig geräumt. Dadurch können in <strong>der</strong> sturmflutgefährdeten<br />

Zeit Beschädigungen des Deiches durch Baukörper o<strong>der</strong> sonstige Gegenstände ausgeschlossen<br />

werden. Ebenso können Sachschäden ausgeschlossen werden, da sämtliche<br />

bauliche Anlagen abgeräumt werden. Soweit zukünftig fest stehende Gebäude<br />

errichtet werden, sind diese entsprechend sturmflutsicher auszuführen, so dass von<br />

diesen keine Gefährdungen ausgehen können.<br />

Innerhalb des Zeitraumes, in dem <strong>der</strong> Betrieb des Campingplatzes läuft, erfolgt bei einer<br />

Sturmflutgefahr über ein Sturmflutwarnsystem die Warnung <strong>der</strong> Nutzer. Diese haben<br />

dann, soweit erfor<strong>der</strong>lich, die Plätze zu räumen. Soweit es sich um die erhöhten<br />

Bereiche <strong>der</strong> <strong>Campingplätze</strong> handelt, bedarf es keiner Räumung <strong>der</strong> Plätze, da hier<br />

eine Überschwemmung nicht erfolgt.<br />

Es ist zu je<strong>der</strong>zeit gewährleistet, dass es zu keiner Beschädigung des Deiches kommt<br />

und Sachschäden an den Anlagen ausgeschlossen werden können.<br />

Ferner ist anzumerken, dass ein im „alten“ Flächennutzungsplan dargestelltes „Campingplatzgebiet“<br />

(siehe Ziffer 9) zu einer Größe von ca. 7,05 ha aufgegeben und im<br />

Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes wie<strong>der</strong> einer landwirtschaftlichen<br />

Nutzung zugeführt wird, da <strong>der</strong> Bedarf an Stellplätzen hinter dem Deich nicht gegeben<br />

ist. Die <strong>Campingplätze</strong> außendeichs direkt am Wasser werden von den Tagescampern<br />

nach Auskunft <strong>der</strong> Kurverwaltung bevorzugt. Auch bei den Dauercampern<br />

zeigt sich, dass die jüngeren vorrangig die außendeichs gelegenen <strong>Campingplätze</strong><br />

wählen. Wie sich zeigt, werden die <strong>Campingplätze</strong> hinter dem Deich hauptsächlich von<br />

älteren Dauercampern genutzt.<br />

Das in Wremen-Hofe, innerhalb <strong>der</strong> 50 m-Bauverbotszone gelegene Son<strong>der</strong>gebiet, das<br />

<strong>der</strong> Erholung dient, wurde aus dem <strong>der</strong>zeit wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Für die Häuser wurde mit Datum vom 03.02.1972 eine Genehmigung erteilt, die<br />

bis zum 15.04.1975 befristet war. Die Genehmigung war unter die Bedingung gestellt,<br />

dass die Häuser je<strong>der</strong>zeit auf Verlangen <strong>der</strong> unteren Deichbehörde o<strong>der</strong> des Deichverbandes<br />

Land Wursten zu beseitigen sind. Eine Beseitigung <strong>der</strong> Ferienhäuser erfolgte<br />

bis zum heutigen Datum nicht. Sie werden mithin geduldet. Unter Berücksichtigung,<br />

dass die Häuser nunmehr seit über 30 Jahren dort stehen und die Genehmigung, wenn<br />

auch befristet ausgesprochen wurde und die Nutzung entsprechend im <strong>der</strong>zeit wirksamen<br />

Flächennutzungsplan bauleitplanerisch abgesichert ist, ergibt sich grundsätzlich<br />

die Möglichkeit, die bisherige Darstellung beizubehalten.<br />

Darüber hinaus sind hier aus <strong>der</strong> Vergangenheit keine Hinweise auf eine Gefährdung<br />

<strong>der</strong> Deichsicherheit bekannt geworden.<br />

79


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die beiden im Gemeindegebiet gelegenen Windparks „Schottwarden“ und „Grauwallkanal“,<br />

die bereits vollständig erschlossen und über Raumordnungsverfahren abgesichert<br />

sind, wurden entsprechend den Darstellungen des RROP 2002 (<strong>einschließlich</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung für den sachlichen Teilabschnitt Windenergie vom Dezember<br />

2004) in den Flächennutzungsplan übernommen und planzeichnerisch als Sonstiges<br />

Son<strong>der</strong>gebiet (SO) mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Wind“ dargestellt.<br />

Anzumerken ist, dass <strong>der</strong> Windpark „Grauwallkanal“ gegenüber den Darstellungen des<br />

RROP geringfügig erweitert wurde (nähere Ausführungen siehe Ziffer 2.4.4.6).<br />

14.<br />

15.<br />

35.<br />

13.<br />

16.<br />

34.<br />

1.<br />

8.<br />

23.<br />

24.<br />

26.<br />

27.<br />

17.<br />

2.<br />

3.<br />

entfällt<br />

25.<br />

9.<br />

28.<br />

22.<br />

29.<br />

19.<br />

18.<br />

30.<br />

36.<br />

6.<br />

4.<br />

21.<br />

Wremen<br />

5.<br />

31.<br />

37.<br />

20.<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

7.<br />

12.<br />

38.<br />

entfällt<br />

38.<br />

reduziert<br />

10.<br />

11.<br />

80<br />

12.


31.<br />

20.<br />

20.<br />

33.<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

32.<br />

81


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-Nr. Darstellungsart<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Flächengröße (ha) Darstellungsart<br />

1. Natur und Landschaft 2,33 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den<br />

2. "Natur und Landschaft"<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

5,73 Gemeinbedarf<br />

3. Natur und Landschaft 2,13 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

4. Wohnbaufläche 0,08 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Spielplatz"<br />

5. Wohnbaufläche 3,23 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

6. Wohnbaufläche 1,80 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Parkanlage"<br />

7. Wohnbaufläche 0,14 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Spielplatz"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />

8. "Teichanlage" 2,80 Zweckbestimmung "Campingplatzgebiet"<br />

keine Darstellung (Fläche für die<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong><br />

9. Landwirtschaft) 7,05 Zweckbestimmung "Campingplatzgebiet"<br />

10. Gewerbliche Bauflächen 2,81<br />

ENTFÄLLT<br />

keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

11. Gewerbliche Bauflächen<br />

4,99 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

12. Gewerbliche Bauflächen<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

0,25 gemischte Bauflächen<br />

13. Zweckbestimmung "Hafen"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Strand, Spielplatz, Restauration und<br />

0,22 keine Darstellung<br />

14. Großwasserrutsche"<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Strand, Spielplatz, Restauration,<br />

0,48 Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Hafen"<br />

Großwasserrutsche, Rettungstation und<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Badestrand,<br />

16. Minigolf" 6,88 Spielplatz und Campingplatz"<br />

17. Wohnbaufläche 0,17<br />

82<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />

18. Wohnbaufläche 0,90 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Parkanlage"<br />

19. Gemischte Bauflächen 2,74<br />

Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Freizeiteinrichtungen, Freizeitwohnen und Läden"<br />

20. Wohnbaufläche 0,29 keine Darstellung<br />

Teilweise Wohnbaufläche, teilweise Gemischte<br />

21. Straßenverkehrsfläche<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

0,17 Baufläche<br />

22. <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" 7,40 Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Parkanlage"<br />

23.<br />

24.<br />

Verkehrsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"öffentliche Parkfläche" 0,43<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Parkanlage" 1,21<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />

25. Wohnbaufläche 0,06<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

"Freizeiteinrichtung, Freizeitwohnen und Läden"<br />

26. Gemischte Bauflächen 0,24 keine Darstellung<br />

27. Gemischte Bauflächen 0,24 keine Darstellung<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

28. Gemischte Bauflächen 2,23 Zweckbestimmung "Marschenhof"<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong><br />

29. <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Freizeitwohnen" 0,09<br />

ENTFÄLLT<br />

Zweckbestimmung "Marschenhof"<br />

30. Gemischte Bauflächen<br />

1,40 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Planung Vorhanden<br />

lfd.-Nr. Darstellungsart Flächengröße (ha)<br />

ENTFÄLLT<br />

Darstellungsart<br />

31. Gemischte Bauflächen<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

4,96 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

32. Zweckbestimmung "Wind"<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

71,60 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

33. Zweckbestimmung "Wind" 33,12 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Teilweise keine Darstellung und teilweise als<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Badestrand,<br />

34. <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Camping"<br />

Keine Darstellung (Fläche für die<br />

2,63 Spielplatz und Campingplatz"<br />

35. Landwirtschaft) 0,24<br />

ENTFÄLLT<br />

Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Hafen"<br />

36. Wohnbaufläche<br />

0,99 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

37. Wohnbaufläche<br />

ENTFÄLLT<br />

2,02 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

38. Gewerbliche Bauflächen 3,00 keine Darstellung (Fläche für die Landwirtschaft)<br />

Summe<br />

108,83<br />

Gebiete die im Umweltbericht (Teil II, Ziff. 3.1) einer Einzelflächenbewertung<br />

unterzogen wurden<br />

83


Teil II UMWELTBERICHT<br />

1. Einleitung<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Der <strong>der</strong>zeitige Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten mit ihren 7 Mitgliedsgemeinden<br />

wurde im Jahre 1979 rechtswirksam und ist somit über 30 Jahre alt.<br />

Seither wurden insgesamt 69 Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen durchgeführt.<br />

Dabei wurden in den letzten Jahren vermehrt Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />

um insbeson<strong>der</strong>e dem hohen Bedarf an Wohnbauland, Son<strong>der</strong>gebieten, die<br />

<strong>der</strong> Erholung dienen und gewerblichen Bauflächen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden<br />

gerecht werden zu können. Gerade hierbei wurde jedoch deutlich, dass die bislang<br />

erfolgte, abschnittsweise Überarbeitung des Flächennutzungsplanes nicht ausreichend<br />

ist, um die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsgemeinden unter Berücksichtigung<br />

und Koordination aller Belange gezielt steuern zu können.<br />

Darüber hinaus haben sich seit dem Wirksamwerden des bisherigen Flächennutzungsplanes<br />

auch die planerischen Grundlagen, wie z. B. das Bauplanungsrecht, grundlegend<br />

verän<strong>der</strong>t, sodass auch hier einige Anpassungen erfor<strong>der</strong>lich werden. Da zudem<br />

auch <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit wirksame Stand des Flächennutzungsplanes auf <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> erfolgten<br />

Än<strong>der</strong>ungen unübersichtlich geworden ist, wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde Land Wursten neu aufgestellt.<br />

Für das anstehende Flächennutzungsplanverfahren ist die Eingriffsregelung des §1a<br />

Abs. 3 BauGB (i. d. F. vom 31.07.2009) i. V. m. §18 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(i. d. F. vom 01.03.2010) zu beachten, auf die im Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung mit einer Bestandsaufnahme<br />

und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen reagiert wird.<br />

1.1 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen und<br />

ihre Berücksichtigung<br />

1.1.1 Fachgesetze<br />

Im Folgenden werden die in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes<br />

dargestellt. Die Betrachtung <strong>der</strong> Zielvorgaben erfolgt Schutzgut bezogen,<br />

da in den Folgeschritten die Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planungen ebenfalls<br />

Schutzgut bezogen durchgeführt wird.<br />

84


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Tab. Ziele und allgemeine Grundsätze für die Schutzgüter<br />

Schutzgut Quelle Zielaussage<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG §1)<br />

Europäisches ökologisches<br />

Netz „Natura 2000“<br />

Biodiversitätskonvention<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG §1)<br />

Bodenschutzverordnung<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften<br />

sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch<br />

im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt<br />

zu erhalten.<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Die Errichtung des europäischen ökologischen Netzes<br />

„Natura 2000“ ist zu för<strong>der</strong>n. Sein Zusammenhalt<br />

ist zu wahren und, auch durch die Pflege und Entwicklung<br />

eines Biotopverbundes zu verbessern.<br />

- Die beson<strong>der</strong>en Funktionen <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und <strong>der</strong> europäischen Vogelschutzgebiete<br />

innerhalb des Netzes „Natura 2000“<br />

sind zu erhalten und bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen,<br />

soweit wie möglich, wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Gleichrangige Ziele sind:<br />

- Die Erhaltung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt,<br />

- die nachhaltige Nutzung <strong>der</strong> Bestandteile <strong>der</strong> biologischen<br />

Vielfalt,<br />

- die ausgewogene und gerechte Aufteilung <strong>der</strong> sich<br />

aus <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> genetischen Ressourcen ergebenden<br />

Vorteile.<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Böden sind so zu erhalten, dass sie Ihre Funktion im<br />

Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte<br />

versiegelte Flächen sind zu renaturieren, o<strong>der</strong>, soweit<br />

eine Entsiedlung nicht möglich o<strong>der</strong> nicht zumutbar<br />

ist, <strong>der</strong> natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />

Ziele des BBodSchG sind:<br />

- Der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner<br />

Funktionen im Naturhaushalt, insbeson<strong>der</strong>e als<br />

- Lebensgrundlage und -raum für Mensch, Tiere,<br />

Pflanzen<br />

- Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser-<br />

und Nährstoffkreisläufen,<br />

- Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen<br />

(Grundwasserschutz),<br />

- Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,<br />

- Standort für Rohstofflagerstätten, für land- und<br />

forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene<br />

und öffentliche Nutzung,<br />

- <strong>der</strong> Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />

- Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher<br />

Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />

- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sanierung schädlicher Bodenverän<strong>der</strong>ungen<br />

und Altlasten sowie dadurch verursachter<br />

Gewässerverunreinigungen.<br />

85


Wasser Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG §1)<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Wasserhaushaltsgesetz/<br />

Landeswassergesetz<br />

Hochwasserschutzgesetz<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG §1)<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

incl. Verordnungen<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Meeres- und Binnengewässer sind vor Beeinträchtigungen<br />

zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit<br />

und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

für natürliche und naturnahe Gewässer<br />

<strong>einschließlich</strong> ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen;<br />

Hochwasserschutz hat auch durch natürliche<br />

o<strong>der</strong> naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für<br />

den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen<br />

ausgeglichenen Nie<strong>der</strong>schlags-Abflusshaushalt<br />

ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege Sorge zu tragen.<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Sicherung <strong>der</strong> Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts<br />

und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen,<br />

- Bewirtschaftung zum Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit,<br />

- Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer<br />

ökologischen Funktionen,<br />

- die sparsame Verwendung des Wassers.<br />

Grundsätze sind u.a.<br />

- Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften,<br />

dass so weit wie möglich Hochwasser zurückgehalten,<br />

<strong>der</strong> schadlose Wasserabfluss gewährleistet und<br />

<strong>der</strong> Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt<br />

wird<br />

- Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden<br />

können o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Überschwemmung dazu dient,<br />

Hochwasserschäden zu min<strong>der</strong>n, sind zu schützen.<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Luft und Klima sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege zu schützen;<br />

dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Flächen mit günstiger lufthygienischer<br />

o<strong>der</strong> klimatischer Wirkung wie Frisch-<br />

und Kaltluftentstehungsgebiete o<strong>der</strong> Luftaustauschbahnen;<br />

dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch zunehmende Nutzung<br />

erneuerbarer Energien kommt eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zu.<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen, des<br />

Bodens, des Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre und <strong>der</strong> Kultur-<br />

und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(Immissionen)<br />

- Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen<br />

(Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

86


Landschaft<br />

Kultur-<br />

und Sachgüter<br />

Mensch<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG §1)<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG §1)<br />

Denkmalschutzgesetz<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG §1)<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume<br />

sind vor weiterer Zerschneidung zu<br />

bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter<br />

Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen<br />

im beplanten und unbeplanten Innenbereich,<br />

soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat<br />

Vorrang vor <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Freiflächen im<br />

Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und<br />

ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt,<br />

gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung<br />

und die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Landschaft<br />

sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />

vermieden o<strong>der</strong> so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Beim Aufsuchen und bei <strong>der</strong> Gewinnung von<br />

Bodenschätzen, bei Abgrabungen und Aufschüttungen<br />

sind dauernde Schäden des Naturhaushalts und<br />

Zerstörungen wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden;<br />

unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft sind insbeson<strong>der</strong>e durch För<strong>der</strong>ung<br />

natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe<br />

Gestaltung, Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung o<strong>der</strong> Rekultivierung<br />

auszugleichen o<strong>der</strong> zu min<strong>der</strong>n.<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile<br />

von beson<strong>der</strong>er Eigenart, <strong>einschließlich</strong> solcher von<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Eigenart o<strong>der</strong> Schönheit<br />

geschützter o<strong>der</strong> schützenswerter Kultur-, Bau-<br />

und Bodendenkmäler, sind zu erhalten.<br />

- Beim Aufsuchen und bei <strong>der</strong> Gewinnung von Bodenschätzen,<br />

bei Abgrabungen und Aufschüttungen sind<br />

dauernde Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen<br />

wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden.<br />

Grundsätze sind u.a.:<br />

- Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu<br />

nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.<br />

- Die Erhaltung und Nutzung <strong>der</strong> Denkmäler und<br />

Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung<br />

ihrer Umgebung sind zu ermöglichen.<br />

- Die Gemeinden haben die Sicherung <strong>der</strong> Bodendenkmäler<br />

bei <strong>der</strong> Bauleitplanung zu gewährleisten.<br />

Ziele sind u.a.:<br />

- Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen<br />

Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit<br />

des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen<br />

Generationen im besiedelten und unbesiedelten<br />

Bereich so zu schützen, dass<br />

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert<br />

von Natur und Landschaft<br />

auf Dauer gesichert sind; <strong>der</strong> Schutz umfasst auch<br />

die Pflege, die Entwicklung und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />

die Wie<strong>der</strong>herstellung von Natur und Landschaft<br />

zum Zweck <strong>der</strong> Erholung in <strong>der</strong> freien Landschaft<br />

nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen<br />

vor allem im besiedelten und siedlungsnahen<br />

Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.<br />

87


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Bundesimmissionsschutz-<br />

Gesetz incl. Verordnungen<br />

Ziele sind u.a.<br />

- Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen, des<br />

Bodens, des Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre und <strong>der</strong> Kultur-<br />

und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(Immissionen)<br />

- Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen<br />

(Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

88


1.1.1 Fachpläne<br />

Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 des Landkreis Cuxhaven ergeben<br />

sich verschiedene umweltfachliche Ziele <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind im vorliegenden Fall die für die Samtgemeinde Land<br />

Wursten getroffenen zeichnerischen Darstellungen <strong>der</strong> Vorranggebiete und Vorsorgegebiete<br />

für Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong> Vorrang- und Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung,<br />

-pflege und -entwicklung.<br />

Vorranggebiete sind von entgegenstehenden Nutzungen frei zu halten. Die durch die<br />

Festlegung von Vorranggebieten tatsächlich entstehenden Bindungen für an<strong>der</strong>e<br />

raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind sehr unterschiedlich. Es muss in<br />

jedem Einzelfall geprüft werden, ob das jeweilige Vorhaben mit <strong>der</strong> vorrangigen Nutzung<br />

vereinbar ist.<br />

Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-<br />

Neuaufstellungen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten stellt in erster Linie das Vordeichsland<br />

bzw. <strong>der</strong> Nationalpark „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“ (gleichzeitig auch FFH-<br />

und Vogelschutzgebiet) unter Ausschluss <strong>der</strong> Erholungszonen von Wremen und Dorum-Neufeld<br />

dar.<br />

In Vorsorgegebieten hat die Festlegung eine abgeschwächte Wirkung. Die mit Vorsorgebedeutung<br />

versehene Nutzungsart erhält aber einen hohen Stellenwert bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

über konkurrierende Raumansprüche in dem betreffenden Gebiet. Bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

ist <strong>der</strong> festgelegten beson<strong>der</strong>en Zweckbestimmung ein hoher Stellenwert<br />

beizumessen; im Einzelfall ist jedoch eine abweichende Entscheidung möglich.<br />

Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Planungen <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten sind:<br />

- Die Flächen <strong>der</strong> beiden Landschaftsschutzgebiete (siehe Kap. 2.1.1)<br />

- Die Flächen <strong>der</strong> Gebiete die nach dem Stand <strong>der</strong> Bearbeitung die Voraussetzungen<br />

für ein Landschaftsschutzgebiet (nach § 26 BNatSchG) erfüllen (siehe<br />

unten: LRP 2000), sofern nicht wesentliche konkurrierende Nutzungsansprüche<br />

entgegenstehen<br />

- Die Bereiche mit hoher Bedeutung für Brut- und Rastvögel soweit diese Flächen<br />

als Acker genutzt werden<br />

In <strong>der</strong> Einzelflächenbewertung (Kap. 3.1) sind die durch die jeweilige Planung jeweils<br />

betroffenen Vorrang- o<strong>der</strong> Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft bzw. Grünlan<strong>der</strong>haltung,<br />

-pflege und -entwicklung in <strong>der</strong> Zeile „Pflanzen und Tiere“ erwähnt.<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />

Aus dem LRP 2000 und <strong>der</strong> dazugehörigen Karte VI „Schutzgebiete und -objekte“ gehen<br />

folgende naturschutz- und landschaftsschutzwürdigen Bereiche <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten hervor:<br />

89


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet (NSG) erfüllen:<br />

- Feuchtgebüsch und Feuchtgrünland bei Northum (N-2217-03), Gemeinde Midlum<br />

- Feuchtgebiet bei Sachsendingen (N-2317-01), Gemeinde Dorum,<br />

- Kransburger Heide (N-2217-04), Gemeinde Midlum<br />

Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) erfüllen:<br />

- Grünland am Midlumer Specken (L-2217-04), Gemeinde Midlum<br />

- Nie<strong>der</strong>ung des Midlumer Baches (L-2217-05), Gemeinde Midlum<br />

- Grünland im Midlumer Sü<strong>der</strong>marren (L-2217-06), Gemeinde Midlum<br />

- Wäl<strong>der</strong>, Wallheckengebiete und Grünland bei Wanhöden (L-2218-01), nur teilweise in<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten und in Gemeinde Midlum<br />

- Grünland zwischen Dorum und Holßel (L-2317-01), Gemeinde Dorum<br />

- Grünland bei Wremen (L-2317-02), Gemeinde Wremen<br />

Darüber hinausgehend reicht von Osten her in das nordöstliche Randgebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten, Gemeinde Midlum, ein Bereich hinein, <strong>der</strong> die Voraussetzungen<br />

für ein Biosphärenreservat gemäß § 25 BNatSchG erfüllt.<br />

Weitere umweltrelevante Ziele, die bei <strong>der</strong> Planung berücksichtigt werden, sind die Erhaltung<br />

und Sicherung von:<br />

- den beson<strong>der</strong>en Funktionen <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

(Natura 2000-Gebiet bzw. Nationalpark),<br />

- Wertvollen Vogelbrut- und Vogelrastgebieten,<br />

- höherwertigen Strukturen wie Feuchtbereichen und Beetstrukturen (Grüppen),<br />

- beson<strong>der</strong>s geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG,<br />

- Lebensraum von beson<strong>der</strong>s geschützten und streng geschützten Arten,<br />

- von Waldbeständen,<br />

- Böden die Rohstofflagerstätten beinhalten,<br />

- Gewässern (Offenhaltung) <strong>einschließlich</strong> begleiten<strong>der</strong> Schutz- und Räumstreifen<br />

- typischen Landschaftsstrukturen und -bil<strong>der</strong>n und Blickbeziehungen,<br />

- Bau- und Bodendenkmälern und ihrer Umgebung<br />

- Freiräumen für die Erholung für die Bevölkerung (Naherholung und Fremdenverkehr)<br />

- Gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen<br />

2. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> umweltbezogenen Schutzgüter<br />

Die Erfassung und Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter basiert im Wesentlichen auf vorhandenen<br />

Karten, Texten und Plänen aus dem Landschaftsrahmenplan (LRP) Endfassung<br />

2000 des Landkreis Cuxhaven. Die Bestandserhebung zu Biotoptypen bzw. Nutzung<br />

wurde auf <strong>der</strong> Grundlage von Echtfarb-Luftbil<strong>der</strong>n aus dem Jahre 2003/2008, die von<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde zur Verfügung gestellt wurden, im Winter 2006/2007 (ergänzt im<br />

Sommer 2010) durchgeführt. Dabei wurden lediglich die zur Än<strong>der</strong>ung anstehenden<br />

Flächen besichtigt und bewertet, bei denen erhebliche Umwelteinwirkungen zu erwarten<br />

sind (siehe Ziff. 3.1).<br />

90


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Beschreibung <strong>der</strong> Schutzgüter orientiert sich an § 1 Abs. 6 BauGB. Zu berücksichtigen<br />

sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

- Boden<br />

- Wasser<br />

- Luft und Klima<br />

- Landschaft<br />

- Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

- Mensch und menschliche Gesundheit<br />

2.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische<br />

Vielfalt gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden folgende Datenquellen verwendet:<br />

- Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Landkreis Cuxhaven – Endfassung 2000<br />

- Verzeichnis <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Biotope (GB) und <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten<br />

Feuchtgrünlän<strong>der</strong> (GF), Verzeichnis des Landkreis Cuxhaven.<br />

- „Erfassung <strong>der</strong> für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen“ (Landesweite<br />

Biotopkartierung, Stand April 07, Kartierungszeitpunkt 1995/1996)<br />

2.1.1 Schutzgebiete<br />

Schutzgebiete werden ordnungsbehördlich festgesetzt und sind somit für Je<strong>der</strong>mann<br />

verbindlich. Sie gründen auf naturschutzfachlichen Aspekten und beinhalten Schutzzwecke<br />

und -ziele. Schutzgebiete liefern somit wichtige Hinweise auf den biologischen<br />

o<strong>der</strong> ökologischen Eigenwert von Gebieten o<strong>der</strong> Biotopkomplexen.<br />

Die Schutzgebiete sind im LRP in Karte VI „Schutzgebiete und -objekte“ dargestellt.<br />

Schutzgebiete mit internationaler Bedeutung<br />

Natura 2000-Gebiete<br />

Natura 2000-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und basieren auf<br />

<strong>der</strong> Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 und <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie von<br />

1979. Die europäische Schutzkategorie hat die Aufgabe, ein europaweites zusammenhängendes<br />

Netz von Schutzgebieten (NATURA 2000) sicherzustellen. Vorrangiges Ziel<br />

ist es, die in Europa vorhandene biologische Vielfalt zu erhalten und zu för<strong>der</strong>n. Für die<br />

Auswahl <strong>der</strong> Gebiete maßgebend ist das Vorkommen bestimmter Lebensräume und<br />

ausgewählter Tier- und Pflanzenarten.<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten liegt mit Ihren Vordeichbereichen innerhalb des Nationalparks<br />

(NLP) Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer, dieser wurde unter Aussparung seiner<br />

Erholungszonen als FFH–Gebietsvorschlag bzw. als Europäisches Vogelschutzgebiet<br />

gemeldet und gehört damit zu den Natura 2000-Gebieten. Die dort enthaltenen<br />

typischen Lebensräume sind Sandbänke, Watt und Salzwiesen.<br />

Feuchtgebiet von Internationaler Bedeutung (FIB)<br />

Das Vordeichland des äußersten Nordwestens <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten (bei<br />

Dorumer Neufeld) liegt innerhalb eines Feuchtgebietes internationaler Bedeutung (FIB)<br />

gemäß Ramsar-Konvention von 1971.<br />

91


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Nach Naturschutzrecht beson<strong>der</strong>s geschützte Gebiete<br />

Schutzgebiete und -objekte gemäß §§ 23 bis 30 BNatSchG<br />

Naturschutzgebiet nach § 23 BNatSchG<br />

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein beson<strong>der</strong>er<br />

Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit o<strong>der</strong> in einzelnen Teilen erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist<br />

1. zur Erhaltung, Entwicklung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung von Lebensstätten, Biotopen<br />

o<strong>der</strong> Lebensgemeinschaften bestimmter wild leben<strong>der</strong> Tier- und Pflanzenarten,<br />

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen o<strong>der</strong> landeskundlichen Gründen<br />

o<strong>der</strong><br />

3. wegen ihrer Seltenheit, beson<strong>der</strong>en Eigenart o<strong>der</strong> hervorragenden Schönheit.<br />

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Naturschutzgebiets<br />

o<strong>der</strong> seiner Bestandteile o<strong>der</strong> zu einer nachhaltigen Störung führen können,<br />

sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es <strong>der</strong> Schutzzweck<br />

erlaubt, können Naturschutzgebiete <strong>der</strong> Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.<br />

Das einzige bestehende NSG <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist das NSG-LÜ 119<br />

„Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha. Es liegt im Nordosten <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Midlum und wurde 1985 unter Schutz gestellt.<br />

Der Schutzzweck ist die Erhaltung und Unterstützung von Sukzessionsstadien sowie<br />

die Wie<strong>der</strong>begründung, Erhaltung und Entwicklung von Wildkrautgesellschaften jeweils<br />

<strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> dazugehörigen – insbeson<strong>der</strong>e seltener und in ihrem Bestand bedrohter<br />

– Tier- und Pflanzenarten als<br />

1. seltene Ökosysteme und Biotope von seltenen und in ihrem Bestand bedrohten<br />

Tier- und Pflanzenarten,<br />

2. Gegenstand von Wissenschaft und Forschung.<br />

Nationalpark (NLP) gemäß § 24 BNatSchG<br />

Das Vordeichland am westlichen Rand <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist Teil des<br />

„Nie<strong>der</strong>sächsischen Nationalparks Wattenmeer“. In <strong>der</strong> Neufassung des Gesetzes über<br />

den Nationalpark, verabschiedet am 11. Juli 2001 (Nie<strong>der</strong>sächsischer Landtag 2001),<br />

sind unter an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> Schutzzweck, die Lage <strong>der</strong> einzelnen Zonen, die Verbote und<br />

Ausnahmen für die verschiedenen Nutzungen sowie die Zuständigkeiten <strong>der</strong> einzelnen<br />

Ämter festgelegt.<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG) nach § 26 BNatSchG<br />

Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz o<strong>der</strong> teilweise beson<strong>der</strong>en Schutzes bedürfen,<br />

weil<br />

1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts o<strong>der</strong> die Nutzbarkeit <strong>der</strong> Naturgüter zu<br />

erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen sind,<br />

2. das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig o<strong>der</strong> schön ist o<strong>der</strong><br />

3. das Gebiet für die Erholung wichtig ist,<br />

92


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Landschaftsschutzgebieten erklären.<br />

Die Verordnung untersagt unter beson<strong>der</strong>er Beachtung des § 1, Abs. 3 bestimmte<br />

Handlungen innerhalb des LSG, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> dem<br />

beson<strong>der</strong>en Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e das Landschaftsbild o<strong>der</strong> den<br />

Naturgenuss beeinträchtigen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten bestehen zurzeit 2 LSG: Das LSG CUX<br />

49 „Wöhlkens Forst“, Midlum mit 4,6 ha wurde 1954 unter Schutz gestellt. Das LSG<br />

CUX 55 „Amtsgehölz“, im Ortsbereich von Dorum mit 0,4 ha wurde 1970 unter Schutz<br />

gestellt.<br />

Das ehemalige im LRP Endfassung 2000 noch enthaltene 3-teilige LSG CUX 37 (früher:<br />

WEM 4) „Landschaftsbestandteile in <strong>der</strong> Gemarkung Midlum“ wurde aufgelöst: Aus<br />

ihm entstanden fünf Geschützte Landschaftsbestandteile mit den Bezeichnungen LB<br />

45 bis LB 49 (siehe unten).<br />

Naturdenkmale (ND) nach § 28 BNatSchG<br />

Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen <strong>der</strong> Natur und soweit erfor<strong>der</strong>lich auch<br />

die angrenzenden Randbereiche geschützt werden.<br />

Die Auflistung <strong>der</strong> in den Flächennutzungsplan aufgenommenen Naturdenkmale erfolgt<br />

in Kap. 1.6.3.3.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) nach § 29 BNatSchG<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur<br />

und Landschaft, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er Schutz erfor<strong>der</strong>lich ist<br />

1. zur Erhaltung, Entwicklung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts,<br />

2. zur Belebung, Glie<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflege des Orts- o<strong>der</strong> Landschaftsbildes,<br />

3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen o<strong>der</strong><br />

4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild leben<strong>der</strong> Tier- und<br />

Pflanzenarten.<br />

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes o<strong>der</strong> für Teile des Landes auf den<br />

gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Landschaftsbestandteilen erstrecken.<br />

In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten liegen insgesamt 11 LB, davon liegen 9 LB im Bereich<br />

von Midlum:<br />

LB 25 „6 Eiben in Krähenburg“ (Gemeinde Dorum)<br />

LB 26 „Geschenberg“ Gehölz<br />

LB 27 „Lilienberg“ Gehölz<br />

LB 28 „Heiddeich“ Gehölz<br />

LB 29 „Riehls Garten“ (Gemeinde Cappel)<br />

LB 45 Ru<strong>der</strong>alfläche<br />

LB 46 Heide, Gehölz, Ru<strong>der</strong>alfläche<br />

LB 47 Hügelgrab, Heide, Ru<strong>der</strong>alvegetation<br />

93


LB 48 Hügelgrab, Heide<br />

LB 49 Heide, Ru<strong>der</strong>alvegetation<br />

LB 50 „Hollburg“, alte Wallanlagen, Gehölz<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope (GB) nach § 30 BNatSchG<br />

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Biotope<br />

haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).<br />

1. natürliche o<strong>der</strong> naturnahe Bereiche fließen<strong>der</strong> und stehen<strong>der</strong> Binnengewässer<br />

<strong>einschließlich</strong> ihrer Ufer und <strong>der</strong> dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen<br />

o<strong>der</strong> naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen o<strong>der</strong> naturnahen Verlandungsbereiche,<br />

Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />

2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrie<strong>der</strong>, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,<br />

Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,<br />

3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm-<br />

und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wachol<strong>der</strong>heiden, Borstgrasrasen,<br />

Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wäl<strong>der</strong> und Gebüsche trockenwarmer<br />

Standorte,<br />

4. Bruch-, Sumpf- und Auenwäl<strong>der</strong>, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwäl<strong>der</strong>,<br />

subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwäl<strong>der</strong>,<br />

5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,<br />

6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer<br />

mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,<br />

Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale<br />

Sandbänke, Schlickgründe mit bohren<strong>der</strong> Bodenmegafauna sowie artenreiche<br />

Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.<br />

Handlungen, die zu einer Zerstörung o<strong>der</strong> einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung<br />

v.g. Biotope führen können, sind verboten.<br />

Für diese beson<strong>der</strong>s geschützten Biotope liegen bisher keine flächendeckenden Kartierungen<br />

vor. Für die Samtgemeinde Land Wursten sind insgesamt 61 GB (Stand Dez.<br />

2010) in das Verzeichnis geschützter Teile von Natur und Landschaft des Landkreises<br />

Cuxhaven eingetragen worden.<br />

Tabelle: Bisher (Stand Dez. 2010) vom Landkreis Cuxhaven festgestellte beson<strong>der</strong>s<br />

geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, geordnet entsprechend ihrem Vorkommen in<br />

den jeweiligen Gemeinden.<br />

Cappel<br />

GB-CUX 2217/017 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer,<br />

Röhricht<br />

GB-CUX 2217/021 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer,<br />

Röhricht<br />

GB-CUX 2217/019 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />

GB-CUX 2217/022 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />

GB-CUX 2217/023 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2217/041 Naturnahes Kleingewässer<br />

94


Dorum<br />

Midlum<br />

Misselwarden<br />

Mulsum<br />

Padingbüttel<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

GB-CUX 2217/018 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />

GB-CUX 2217/020 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer,<br />

Röhricht<br />

GB-CUX 2217/033 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2217/063 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2217/067 Röhricht<br />

GB-CUX 2317/049 Naturnahe Kleingewässer<br />

GB-CUX 2317/067 Röhricht<br />

GB-CUX 2317/071 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2317/061 Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />

GB-CUX 2317/063 Röhricht<br />

GB-CUX 2317/080 Röhricht<br />

GB-CUX 2317/082 Naturnahes Kleingewässer, Sumpf, Röhricht<br />

GB-CUX 2317/083 Naturnahes Kleingewässer, Sumpf<br />

GB-CUX 2217/003 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2218/010 Zwergstrauchheide, Magerrasen<br />

GB-CUX 2217/007 Röhricht<br />

GB-CUX 2217/014 Seggen- und binsenreiche Nasswiese<br />

GB-CUX 2217/009 Magerrasen<br />

GB-CUX 2217/015 Naturnahes Kleingewässer,<br />

Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2217/016 Naturnaher Bachabschnitt<br />

GB-CUX 2218/017 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2217/033 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2217/039 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2217/043 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2218/027 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2217/044 Sumpf<br />

GB-CUX 2217/045 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2217/046 Magerrasen<br />

GB-CUX 2217/034 Sumpf<br />

GB-CUX 2217/053 Magerrasen, Röhricht, Sumpf<br />

GB-CUX 2217/047 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2217/048 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2218/037 Zwergstrauchheide<br />

GB-CUX 2217/058 Röhricht<br />

GB-CUX 2218/058 Hochmoor<br />

GB-CUX 2217/065 Röhricht und seggenreiche Nasswiese<br />

GB-CUX 2217/066 Röhricht, Sumpf<br />

GB-CUX 2316/002 Naturnaher Flussabschnitt<br />

GB-CUX 2317/025 Röhricht<br />

GB-CUX 2317/034 Röhricht an <strong>der</strong> Misselwardener Wasserlöse<br />

GB-CUX 2217/004 Seggenreiche Nasswiese, Verlandungsbereich<br />

stehen<strong>der</strong> Gewässer<br />

95


Wremen<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

GB-CUX 2217/006 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2217/011 Röhricht, naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2217/012 Naturnahes Kleingewässer, Röhricht<br />

GB-CUX 2317/003 Röhricht, naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2317/021 Röhricht<br />

GB-CUX 2317/028 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2317/029 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2317/051 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2317/060 Naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2316/001 Wattfläche, Röhricht<br />

GB-CUX 2317/074 Sumpf, Röhricht, naturnahes Kleingewässer<br />

GB-CUX 2317/076 Röhricht<br />

GB-CUX 2316/004 Salzwiese, Röhricht, Wattfläche<br />

GB-CUX 2316/005 Röhricht, Verlandungsbereich stehen<strong>der</strong><br />

Gewässer<br />

Beson<strong>der</strong>s geschütztes Feuchtgrünland (GF)<br />

Die Vorschriften des § 28 b NNatG (Beson<strong>der</strong>s geschützten Feuchtgrünlän<strong>der</strong>) wurden<br />

nicht in das BNatSchG und NAGBNatSchG übernommen. Die bisherigen Ermittlungen<br />

in diesem Zusammenhang haben aber ergeben, dass eine aktuelle Überprüfung erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, ob bzw. inwieweit in Einzelfällen ein direkter gesetzlicher Schutz weiterhin<br />

gegeben ist. Dabei spielt vor allem die Intensität <strong>der</strong> Nutzung in den letzten Jahren eine<br />

entscheidende Rolle.<br />

Für dieses beson<strong>der</strong>s geschützte Feuchtgrünland liegen bisher keine flächendeckenden<br />

Kartierungen vor. Im aktuellen Verzeichnis beim Landkreis Cuxhaven sind für die<br />

Samtgemeinde Land Wursten 2 Bereiche mit beson<strong>der</strong>s geschütztem Feuchtgrünland<br />

eingetragen (Stand 24.11.06), es handelt sich in beiden Fällen um Flutrasen.<br />

Midlum GF-CUX 2217/002 Flutrasen<br />

Misselwarden GF-CUX 2316/001 Flutrasen<br />

2.1.2 Erfassung <strong>der</strong> für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

Das Nie<strong>der</strong>sächsische Umweltministerium stellt Karten <strong>der</strong> kartierten Biotope in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

auf ihrem Kartenserver im Internet zur Verfügung. Die dort dargestellten Bereiche<br />

sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz<br />

sowie für den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kartierung<br />

(1995) aus Sicht <strong>der</strong> Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.<br />

Für das Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind 15 für den Naturschutz landesweit<br />

wertvolle Bereiche verzeichnet. Sie liegen alle deutlich außerhalb <strong>der</strong> besiedelten<br />

Gebiete. Vier dieser Bereiche umfassen Außen- bzw. Vordeichsland und sind gleichzeitig<br />

Teil des Nationalparks Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer bzw. des FFH-Schutzgebietes.<br />

Einer dieser landesweit (nie<strong>der</strong>sachsenweit) für den Naturschutz wertvollen<br />

Bereiche geht in seiner Ausdehnung über die Fläche des national bzw. international<br />

geschützten Gebietes hinaus in einen Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlich bzw. durch Erholungssuchende<br />

genutzt wird. Hierbei handelt es sich um einen Bereich im Vordeichsland<br />

bei Dorum-Neufeld, das überwiegend aus extensiv von Rin<strong>der</strong>n beweideten Salz-<br />

96


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

wiesen besteht und mit seinem nordwestlichen Randbereich an die Neuausweisung<br />

bzw. Erweiterung Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Grünstrand“ (DN 9) sowie an<br />

eine heute zeitweilig genutzte PKW-Stellfläche (DN 10) angrenzt.<br />

2.1.3 Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung<br />

des Flächennutzungsplanes als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Es handelt sich hierbei<br />

überwiegend um planexterne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu Bebauungsplänen,<br />

zum Bau von Windkraftanlagen, Biogasanlagen aber auch z.B. zu Flurbereinigungsverfahren<br />

(Wege- und Gewässerbaumaßnahmen) <strong>der</strong> ehemaligen Flurbereinigungsbehörde<br />

(Amt für Agrarstruktur). Eine räumliche Konzentration <strong>der</strong> Maßnahmenflächen<br />

ist im Bereich nordöstlich von Dorum am Grauwallkanal, nordöstlich von Wremen<br />

und nordwestlich von Midlum (Northum) festzustellen. Bei den Kompensationsmaßnahmen<br />

handelt es sich z.B. um Grünlandextensivierung, Sukzessionsflächen und<br />

die Anlage von Gehölzstrukturen und Feuchtbiotopen.<br />

2.1.4 Tiere<br />

Alle Angaben sind, sofern nicht an<strong>der</strong>s aufgeführt, den verschiedenen Kapiteln des<br />

LRP (2000) entnommen.<br />

Brut - und Rastvögel<br />

In Abstimmung mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven wurden<br />

Teilbereiche des Samtgemeindegebietes auf Brut- und Rastvogelvorkommen kartiert<br />

(siehe Anlage Brut- und Rastvogelerfassung), um mögliche Konflikte zwischen Naturschutz<br />

und Siedlungserweiterung zu vermeiden. Kartiert wurden Bereiche, in denen<br />

Konflikte zwischen neu ausgewiesenem Bauland und Brut- und Rastvogelvorkommen<br />

zu erwarten waren.<br />

Faunistisch wertvolle Bereiche für gefährdete Tierarten weiterer Artengruppen<br />

Das Nie<strong>der</strong>sächsische Umweltministerium stellt Karten <strong>der</strong> für die Fauna wertvollen<br />

Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen auf ihrem Kartenserver im Internet zur Verfügung. Grundlage<br />

sind dabei gebietsbezogene Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm. Die<br />

aus diesen Gebieten vorliegenden Daten werden, soweit sie nicht älter als 10 Jahre<br />

sind, tiergruppenweise bewertet. Berücksichtigt wurden alle Tiergruppen außer den Vögeln,<br />

die separat in einer an<strong>der</strong>en Themenkarte behandelt werden.<br />

Eine Auswertung dieser Karten für die Samtgemeinde Land Wursten ergab Angaben<br />

über wertvolle Vorkommen von Kriechtieren (Reptilien) und Lurchen (Amphibien) im<br />

Bereich von Gräben und Feuchtgrünland im westlichen Grauwallgebiet südlich von Midlum<br />

und östlich von Dorum, nördlich wie auch südlich <strong>der</strong> L 119. Die aktuellsten Erfassungen<br />

stammen aus dem Jahr 1995. Der überwiegende Teil des Feuchtgrünlandes<br />

nördlich <strong>der</strong> L 119 auf dem wertvolle Amphibienvorkommen festgestellt wurden, ist im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

97


Reptilien (Kriechtiere)<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Auf dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wurde eine von 6 im Landkreis<br />

Cuxhaven heimischen Reptilienarten festgestellt. Es ist die Ringelnatter (Natix natrix),<br />

die in <strong>der</strong> Roten Liste Nie<strong>der</strong>sachsens als gefährdete Art (3) geführt wird. Vorkommen<br />

sind südwestlich <strong>der</strong> Ortschaft Midlum und im äußersten Osten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum<br />

bei Hohensteins Forst nachgewiesen worden (siehe: LRP Textkarte 3-8 und Abb. 3-2).<br />

Lebensraum <strong>der</strong> Ringelnatter sind Hochmoore bzw. degenerierte Hochmoore,<br />

Nie<strong>der</strong>moore und Sand- bzw. Kiesabbaugruben.<br />

Amphibien (Lurche)<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist das Vorkommen von 2 <strong>der</strong> 7 „Rote-Liste-Arten“<br />

<strong>der</strong> insgesamt 11 im Landkreis Cuxhaven verbreiteten Amphibienarten<br />

festgestellt worden. Es sind die beiden Arten Moorfrosch (Rana arvalis) und Seefrosch<br />

(Rana ridibunda), die in Nie<strong>der</strong>sachsen beide als gefährdete Art (Gefährdungskategorie<br />

3) geführt werden. Der Moorfrosch gilt bundesweit als stark gefährdet (Gefährdungskategorie<br />

2) und weist seine größte Population im Landkreis Cuxhaven auf. Einer seiner<br />

regionalen Verbreitungsschwerpunkte liegt in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten nämlich<br />

in den <strong>der</strong> angrenzenden Geest (Cuxhaven-Bremerhavener Geest =Hohe Lieth)<br />

vorgelagerten Bereichen <strong>der</strong> Wurster Marsch. Nachgewiesen wurden die Vorkommen<br />

östlich <strong>der</strong> Ortschaft Cappel, südlich von Midlum bis Dorum und westlich wie auch südöstlich<br />

von Dorum (siehe: LRP Textkarte 3-8 und Abb. 3-3).<br />

Die nicht gefährdeten Amphibienarten Teichmolch, Grasfrosch, Wasserfrosch und Erdkröte<br />

sind im gesamten Kreisgebiet und so auch in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in<br />

den für Amphibien geeigneten Lebensräumen verbreitet. Bei zusammenfassen<strong>der</strong> Betrachtung<br />

muss aber gesagt werden, dass aufgrund des Strukturwandels in <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

und an<strong>der</strong>en Landnutzungsformen die gesamte Bestandsentwicklung bei den<br />

Amphibien nach wie vor negativ ist.<br />

Libellen<br />

Libellen sind aufgrund ihres aquatischen Larvenstadiums für das durch Oberflächengewässer<br />

in vielen naturräumlichen Landschaftseinheiten stark geprägte Kreisgebiet<br />

Cuxhavens in beson<strong>der</strong>er Weise charakteristisch. Sie besiedeln dort mit Ausnahme des<br />

unmittelbaren Salz- und Brackwasserbereichs alle Landschaftstypen.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist das Vorkommen von 3 <strong>der</strong> 25<br />

„Rote-Liste-Arten“ <strong>der</strong> insgesamt 47 im Landkreis Cuxhaven verbreiteten Libellenarten<br />

festgestellt worden. Es sind die 3 Arten Gebän<strong>der</strong>te Prachtlibelle, Fe<strong>der</strong>libelle und Kleine<br />

Mosaikjungfer, die als gefährdete Art (Gefährdungskategorie 3) in <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten festgestellt wurden.<br />

Nachgewiesen wurden Vorkommen östlich <strong>der</strong> Ortschaft Cappel und südwestlich von<br />

Midlum (Kleine Mosaikjungfer) wie auch südöstlich von Dorum und südlich von Padingbüttel<br />

(Fe<strong>der</strong>libelle) sowie am Grauwall-Kanal auf <strong>der</strong> Höhe von Mulsum (Gebän<strong>der</strong>te<br />

Prachtlibelle) (siehe: LRP Textkarte 3-8 und Abb. 3-5b).<br />

Tagfalter/Schmetterlinge<br />

Von den 8 im Gebiet des Landkreises vorkommenden gefährdeten Tagfalterarten ist<br />

auf dem Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten keine Art festgestellt worden (siehe<br />

98


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

LRP Abb. 3-6). Darüber hinaus kommen mit großer Wahrscheinlichkeit die nicht gefährdeten<br />

Arten <strong>der</strong> Tagfalter, wie z. B. die „Allerweltsarten“ (Ubiquisten) Großer Kohlweißling,<br />

Kleiner Kohlweißling, Admiral, Distelfalter, Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge<br />

vor.<br />

Beson<strong>der</strong>s geschützte Arten<br />

Entsprechend § 44 BNatSchG Abs. 1 ist es verboten:<br />

wild lebenden Tieren <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten nachzustellen sie zu fangen,<br />

zu verletzen, zu töten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen, aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen,<br />

zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören.<br />

Die „beson<strong>der</strong>s geschützten Arten“ sind in § 7 BNatSchG definiert. Es handelt sich um<br />

beson<strong>der</strong>s geschützte Arten, die in<br />

- Anhang A <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG Artenschutzverordnung),<br />

- Anhang B <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG Artenschutzverordnung),<br />

- Anhang IV <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie),<br />

- Artikel 1 <strong>der</strong> Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)<br />

- Anlage 1 Spalte 2 <strong>der</strong> Bundesartenschutzverordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

Von den oben bereits erwähnten, in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden<br />

Vogelarten sind folgende beson<strong>der</strong>s geschützte europäische Vogelarten:<br />

Deutsche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung<br />

Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squatarola<br />

Brandgans Tadorna tadorna<br />

Knutt Calidris canutus<br />

Austernfischer Haematopus ostralegus<br />

Grünschenkel Tringa nebularia<br />

Pfuhlschnepfe Limosa lapponica<br />

Alle heimischen Amphibien gehören zu den beson<strong>der</strong>s geschützten Arten, davon kommen<br />

in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten folgende Arten vor:<br />

Deutsche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung<br />

Grasfrosch Rana temporaria<br />

Erdkröte Bufo bufo<br />

Teichmolch Triturus vulgaris<br />

Wasserfrosch Rana esculenta<br />

Bei den Reptilien kommt als beson<strong>der</strong>s geschützte Art vor:<br />

Ringelnatter Natrix natrix<br />

99


Streng geschützte Arten<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die streng geschützten Arten bilden eine qualifizierte Teilmenge <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten<br />

Arten. Das heißt, dass alle streng geschützten Arten gleichzeitig auch zu den<br />

beson<strong>der</strong>s geschützten Arten gehören.<br />

Säugetiere <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />

Alle in Deutschland vorkommenden Fle<strong>der</strong>mäuse sind in <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> streng geschützten<br />

und beson<strong>der</strong>s geschützten Arten enthalten. Im Landkreis Cuxhaven sind davon 11<br />

Fle<strong>der</strong>mausarten nachgewiesen. Eine Auflistung enthält Tab. 3-22 des LRP. Entsprechend<br />

<strong>der</strong> Abbildung 3-1 <strong>der</strong> LRP liegen Vorkommen gefährdeter Fle<strong>der</strong>mausarten in<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten bei Midlum, bei Cappel, bei Dorum-Neufeld, bei Padingbütteler<br />

Altendeich, bei Dorum und bei Wremen.<br />

Vögel <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />

Zu den streng geschützten Arten Deutschlands gehört <strong>der</strong> Weißstorch (Ciconia ciconia).<br />

Dieser wird außerdem in <strong>der</strong> Roten Liste <strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen und Bremen gefährdeten<br />

Brutvogelarten (6. Fassung, Stand 2002) geführt, sein Bestand gilt als vom<br />

Erlöschen bedroht (1). Ein dramatischer Rückgang des Weißstorchenbestandes setzte<br />

zu Beginn <strong>der</strong> 60er Jahre in allen Regionen Mitteleuropas ein. Bis 1992 lebten in <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde Land Wursten noch zwei Storchenpaare. Ein Horst befand sich in Dorum<br />

(randlich) und einer in Midlum. 1995 waren beide Horste verwaist (Angaben vom<br />

ehemaligen Storchenbetreuer E. Meybohm). In manchen Jahren fand sich noch ein<br />

vereinzelter Storch für längere Zeit am Dorumer Horst ein und wartete vergebens auf<br />

einen Partner. Vermutlich wäre einem Storchenpaar hier aufgrund <strong>der</strong> unzureichenden<br />

Lebensraumausprägung auch kein Bruterfolg mehr beschieden.<br />

Nach aktuellen Angaben (Oktober 2008) des Storchenbetreuers Achim Mülter findet<br />

sich seit 2002 in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in Midlum jedes Jahr wie<strong>der</strong> ein<br />

Brutpaar auf einem Horst am dortigen Kirchengelände ein. Im Jahre 2008 wurde 1 Junges<br />

flügge, 2007 wurden 4 Junge flügge, 2006 wurden 3 Junge flügge und in den Jahren<br />

zuvor waren es 2 bzw. ein Junges, die flügge wurden. Ansiedlung und Bruterfolg<br />

bei Weißstörchen hängen maßgeblich von <strong>der</strong> Qualität und Attraktivität <strong>der</strong> horstnahen<br />

Nahrungsflächen (im Radius von max. 2 km) ab (vgl. IFAB 1995). Die Hauptnahrungsflächen<br />

des Midlumer Storchenpaares finden sich lt. Information von Herrn Mülter im<br />

Bereich des Dorumer und des Midlumer Speckens.<br />

Von den oben bereits erwähnten, in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden<br />

Vogelarten sind folgende beson<strong>der</strong>s geschützte europäische Vogelarten zusätzlich<br />

streng geschützt:<br />

Deutsche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung<br />

Alpenstrandläufer Calidris alpina<br />

Großer Brachvogel Numenius arquata<br />

Rotschenkel Tringa totanus<br />

Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula<br />

Seeregenpfeifer Charadrius alexandrinus<br />

Weißstorch Ciconia ciconia<br />

100


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Amphibien (Lurche) <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />

Als streng geschützte Amphibienart, die in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommt<br />

ist <strong>der</strong> Moorfrosch (Rana arvalis) zu nennen (siehe auch oben Kapitel Tiere – Amphibien).<br />

Ein bekanntes Vorkommen (Quelle: Pflanzen-/Tiererfassungsprogramm <strong>der</strong><br />

Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN) liegt im Feuchtgrünland östlich von Dorum im<br />

Bereich <strong>der</strong> dortigen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft nördlich <strong>der</strong> Landesstrasse (L 119).<br />

2.1.5 Pflanzen<br />

Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten<br />

Entsprechend § 44 BNatSchG ist es verboten:<br />

wild lebende Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen<br />

aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte zu beschädigen<br />

o<strong>der</strong> zu zerstören.<br />

Eine in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommende beson<strong>der</strong>s geschützte Pflanzenart<br />

ist die Strand-Grasnelke – Armeria maritima.<br />

Heutige potenziell natürliche Vegetation<br />

Die heutige potenziell natürliche Vegetation (hpnV) ist diejenige Vegetation, die sich<br />

unter den heutigen Standortbedingungen als Endstadium <strong>der</strong> Sukzession bzw. Vegetationsentwicklung<br />

einstellen würde, wenn <strong>der</strong> menschliche Einfluß aufhörte. Die Karte<br />

<strong>der</strong> hpnV ist aus <strong>der</strong> Bodenübersichtskarte abgeleitet; die anthropogenen Standortverän<strong>der</strong>ungen<br />

(z.B. Bedeichung) sind, soweit möglich, berücksichtigt.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Wurster Marsch, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten flächenmäßig<br />

den größten Teil einnimmt, sind im LRP als hpnV <strong>der</strong> Waldziest-Eichen-<br />

Hainbuchenwald und nachrangig <strong>der</strong> Traubenkirschen-Erlen-Wald angegeben. Für den<br />

schmalen Streifen des Vordeichslandes werden Salzwiesen, Brackwiese und Brackröhricht<br />

im Übergang angegeben. Im Bereich <strong>der</strong> Be<strong>der</strong>kesa Cuxhavener Geest ist die zugehörige<br />

hpnv <strong>der</strong> Trockene Eichen-Buchenwald, nachgeordnet <strong>der</strong> Trockene Eichen-<br />

Birkenwald. Für die Nie<strong>der</strong>moorbereiche zwischen Marsch und Geest ist als hpnv <strong>der</strong><br />

Erlenbruchwald anzugeben. Im äußersten Nordosten des Planbereichs (Wannaer Nie<strong>der</strong>ung)<br />

ist auf den Hochmoorböden Hochmoorvegetation o<strong>der</strong> Birkenbruchwald zu erwarten.<br />

Biotoptypenkartierung<br />

Eine flächendeckende Biotoptypenkartierung enthält die Karte 1 „Arten und Lebensgemeinschaften<br />

– Wichtige Bereiche“ des LRP. Aus dem Textteil des LRP stammen die<br />

folgenden Informationen bezüglich <strong>der</strong> Biotoptypen:<br />

Wäl<strong>der</strong><br />

Der Waldflächenanteil in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten liegt mit 3,96 % deutlich<br />

unter dem des Landkreis Cuxhaven mit 7,72 % und weit unter dem des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

mit 20,69 %. Die auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten entfallenden Waldflächenanteile sind dem Anhang 3-3 des LRP (Tab. A<br />

3-7) zu entnehmen.<br />

101


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Mitgliedsgemeinden in <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit <strong>der</strong> Wurster Marsch<br />

verfügen über nahezu keine Waldfläche. Die Mitgliedsgemeinde Midlum, die teilweise<br />

im Bereich <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener-<br />

Geest (Hohe Lieth) liegt, verfügt mit 4,54 km² Waldfläche und einem Waldflächenanteil<br />

von 14,61 % über den höchsten Waldflächenanteil in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten.<br />

Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Waldflächen liegt hierbei östlich von Midlum und östlich <strong>der</strong><br />

Autobahn (siehe LRP Textkarte 3-1: Wäl<strong>der</strong>).<br />

Es handelt sich bei den Wäl<strong>der</strong>n überwiegend um Nadelforste (Wz), die angepflanzt<br />

wurden und forstwirtschaftlich genutzt werden. Es handelt sich meist um strukturarme<br />

Bestände, denen im LRP eine geringe (2) Wertstufe bezüglich <strong>der</strong> Bedeutung für Arten<br />

und Lebensgemeinschaften beigemessen wurde. An <strong>der</strong> L 135 bei Midlum befinden<br />

sich verschiedene kleine Bereiche mit Nadelforst z.B. bei „Schwarzer Berg“. „Wöhlkens<br />

Forst“, <strong>der</strong> mit 4,6 ha als Landschaftsschutzgebiet (LSG) festgesetzt ist, liegt nordöstlich<br />

von Midlum. Östlich <strong>der</strong> Autobahn (A 27) liegt im Bereich <strong>der</strong> MG Midlum <strong>der</strong> Nadelforst<br />

„Hohensteinsforst“, in dessen zentralem Bereich sich das Naturschutzgebiet<br />

„Hohensteinsforst“ mit einer Fläche von 49 ha befindet.<br />

Kleine Waldfragmente des Biotoptyps Bodensaurer Eichen-Mischwald (Wq) finden sich<br />

vereinzelt an <strong>der</strong> L 135 und bei Midlum. Im LRP wird diesem Biotoptyp eine sehr hohe<br />

(5) Wertstufe bezüglich <strong>der</strong> Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften beigemessen.<br />

Vereinzelt finden sich im östlichsten Ausläufer <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in <strong>der</strong><br />

MG Midlum im Bereich <strong>der</strong> Wannaer Nie<strong>der</strong>ung kleine Inseln von Birken- und Kiefernwald<br />

entwässerter Standorte (Wv). Im LRP wird diesem Biotoptyp eine hohe (4) Wertstufe<br />

bezüglich <strong>der</strong> Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften beigemessen.<br />

Gebüsche und Kleingehölze<br />

Hierzu zählen im Lkrs. Cuxhaven Gebüsche, Feldgehölze, Baumgruppen, Baumreihen<br />

und markierte Einzelbäume sowie Wallhecken.<br />

Wallhecken<br />

Wallhecken kommen nur auf <strong>der</strong> Geest und in <strong>der</strong>en Randbereichen vor. An <strong>der</strong> Küste,<br />

in <strong>der</strong> Marsch, in den Nie<strong>der</strong>ungen und in den Mooren gibt es keine Wallhecken. Weil<br />

die Samtgemeinde Land Wursten nur einen geringen Flächenanteil in <strong>der</strong> Geest hat,<br />

weist sie einen sehr geringen Wallheckenbestand auf. Im Rahmen <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong><br />

Wallhecken im Lkrs. Cuxhaven in den Jahren 1987 bis 1991 wurde in <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten die <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> dort vorhandenen (nicht kartierten) Wallhecken<br />

(LRP Tab. 3-5) mit 55 angegeben. Sie liegen im Bereich <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener<br />

Geest im Osten <strong>der</strong> Gemeinde Midlum (siehe TK 1:25, Blatt Nordholz und Wanna).<br />

Meer und Meeresküste<br />

Küstenwatt<br />

Der Biotoptyp Küstenwatt (Biotoptyp <strong>der</strong> einem Lebensraumtyp von Anhang 1 <strong>der</strong> FFH-<br />

Richtlinie entspricht) beschränkt sich im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Cuxhaven<br />

auf Schlickwattenbereiche unterhalb <strong>der</strong> MThw-Linie, die innerhalb von Lahnungsfel<strong>der</strong>n<br />

im ufernahen Abschnitt <strong>der</strong> Wurster Küste partiell den Salzwiesen vorgelagert<br />

sind.<br />

102


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Röhricht <strong>der</strong> Brackmarsch<br />

Die Röhrichte <strong>der</strong> Brackmarsch (nur bestimmte Ausprägungen dieses Biotoptyps entsprechen<br />

einem Lebensraumtyp von Anhang 1 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie) sind definiert als<br />

oberhalb des Watts gelegene Schilf- und Strandsimsen-Röhrichte im Bereich ungenutzter<br />

Außendeichsmarschen <strong>der</strong> salzwasserbeeinflussten Flussmündungsbereiche. Röhrichte<br />

<strong>der</strong> Brackmarsch finden sich an <strong>der</strong> südlichen Wurster Küste saumartig ausgeprägt<br />

zwischen Wremen-Hofe und über die Grenze <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

hinaus bis zum Imsumer Ochsenturm ausgedehnt.<br />

Salzwiesen<br />

Salzwiesen (Biotoptyp <strong>der</strong> einem Lebensraumtyp von Anhang 1 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie entspricht)<br />

sind die an <strong>der</strong> Nordsee außendeichs zwischen Watt und Deich (bzw. zwischen<br />

Watt und Dünen/Geestkliff) oberhalb <strong>der</strong> MThw-Linie gelegenen Flächen an <strong>der</strong> Küste.<br />

Auf diesen Flächen prägen Salzwiesen-Gesellschaften den Vegetationsaspekt.<br />

Der Salzwiesenbereich im Wurster Deichvorland erstreckt sich nahezu ununterbrochen<br />

als breiter Saum von Norden aus in die Samtgemeinde Land Wursten hineinreichend<br />

bis zum Wremer-Vorland. Die Salzwiesen werden unterteilt in Untere Salzwiese (vorwiegend<br />

Andelrasen) und Obere Salzwiese (Salzbinsen-Wiese).<br />

Im Abschnitt von Dorumer-Neufeld südwärts haben die Obere und die Untere Salzwiese<br />

annähernd die gleichen Flächenanteile. Aufgrund <strong>der</strong> relativ intensiven Weide- und<br />

Mähweidenutzung <strong>der</strong> Salzwiesenbereiche sind, mit Ausnahme <strong>der</strong> ungenutzten,<br />

saumartig ausgebildeten naturnahen Unteren Salzwiese, die ansonsten charakteristisch<br />

zonierten Salzwiesengesellschaften durch struktur- und artenarme Ausbildungen überprägt.<br />

Eine natürliche Vegetationszonierung mit vegetationsfreien Watten über Schlickgras-<br />

und Quellerwatten o<strong>der</strong> Unteren Salzwiesen o<strong>der</strong> unverbauten Abbruchkanten bis zu<br />

Oberen Salzwiesen und Brackwasser-Röhrichten erstreckt sich von Norden in die<br />

Samtgemeinde Land Wursten hinein bis Padingbütteler Altendeich, von Wremen-<br />

Rinzeln bis Wremen-Hafen und abschnittsweise von Schottwarden bis zum Imsumer<br />

Ochsenturm, <strong>der</strong> sich bereits südlich außerhalb des Samtgemeindegebietes befindet.<br />

Fließgewässer<br />

Kanäle, Gräben und Wasserlösen<br />

Die Marsch und die Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind mit Oberflächengewässern<br />

durchzogen. Es sind die durch menschliches Zutun und Nutzung entstandenen<br />

Gewässer <strong>der</strong> Kanäle und Gräben. Die Wasserlösen sind die Marschgewässer,<br />

die ihren Ursprung in natürlichen Prielen haben. Sie wurden durch die Errichtung<br />

von Sielen an den Prielmündungen ab dem 13. Jahrhun<strong>der</strong>t tideunabhängig und<br />

im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te begradigt und als Vorfluter ausgebaut. Abschnittsweise haben<br />

sie bis heute ihre gewundenen Prielverläufe erhalten (z.B. Cappeler Wasserlöse,<br />

Dorumer Wasserlöse).<br />

Durch den Bau des Grauwallkanals haben sich Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Entwässerungsverhältnisse<br />

ergeben: Die Fließrichtung von Misselwardener und Padingbütteler-<br />

Mulsumer Wasserlöse wurde umgekehrt. Beide Wasserlösen sind miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />

und geben ihr Wasser an den Grauwallkanal ab. An<strong>der</strong>e Wasserlösen wie z.B. die<br />

Wremer Wasserlöse, die Dorumer Wasserlöse und die Alsumer Wasserlöse entwässern<br />

sowohl nach Westen durch ein Siel ins Außentief als nach Osten in den Grauwallkanal.<br />

Die Folgen dieser gebietsweisen Entwässerungsumkehr sind sehr lange Stagna-<br />

103


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

tionszeiten des Wassers in den „toten Enden“ <strong>der</strong> durch Abwässer und Landwirtschaft<br />

stark belasteten Wasserlösen und dadurch bedingt eine sehr schlechte Wasserqualität.<br />

Die Wurster Marsch wird von einem weit verzweigten Grabennetz durchzogen, das einen<br />

Großteil <strong>der</strong> naturraumtypischen Pflanzen- und Tierarten beherbergt. Einen Überblick<br />

über die verschieden eng- bzw. weitmaschigen Grabensysteme im Landkreis.<br />

Cuxhaven gibt die Textkarte 3-23. Das Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten ist mit<br />

weit und engmaschigen Grabensystemen gut ausgestattet.<br />

Eine Bewertung <strong>der</strong> Gewässerstruktur und Gewässergüte <strong>der</strong> Fließgewässer enthält<br />

Karte V „Oberflächenwasser –Wichtige Bereiche“ des LRP.<br />

Stillgewässer<br />

Wehle sind anthropogen bedingte, jedoch auf natürliche Art und Weise entstandene,<br />

naturraumtypische Gewässer im Bereich <strong>der</strong> Marsch. Sie sind Auskolkungen ehemaliger<br />

Deichbrüche mit einer Tiefe von mehreren Metern, rundlichem o<strong>der</strong> ovalem Grundriss<br />

bei einem Durchmesser von bis zu 100 m und i.d.R. mit steilen Ufern. In den meisten<br />

Fällen sind die Wehle mit Schilfröhricht bewachsen. Zahlreiche Wehle finden sich<br />

am Cappeler und Dorumer Altendeich. Sie stehen als beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope<br />

(GB) nach § 28a unter dem Schutz des NNatG.<br />

Anthropogen entstandene Stillgewässer in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind in<br />

<strong>der</strong> Marsch und in <strong>der</strong> Geest vereinzelt vorhandene Abbaugewässer, Fischteiche, Klär-<br />

und Absetzteiche und Zierteiche.<br />

Die zahlreichen Gräben und Kanäle in <strong>der</strong> Marsch (siehe oben) nehmen in vielen Fällen<br />

eine Mittelstellung zwischen den Fließ- und Stillgewässern ein, da sie aufgrund des<br />

fehlenden natürlichen Gefälles nur während <strong>der</strong> Siel- und Schöpfzeiten fließen.<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Sümpfe, Nie<strong>der</strong>moore und Ufer<br />

Aus <strong>der</strong> Gruppe dieser Biotoptypen sind in <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit des<br />

Landes Wursten die Landröhrichte am stärksten vertreten. Landröhrichte werden definiert<br />

als flächenhafte Dominanzbestände von Röhrichtpflanzen auf feuchten bis nassen,<br />

allenfalls temporär überfluteten Standorten mit einer zumindest zeitweise ausgeprägten<br />

hochwüchsigen Röhrichtstruktur.<br />

Im Land Wursten prägen linear o<strong>der</strong> kleinflächig ausgebildete Graben-Röhrichte die<br />

von Grabensystemen geglie<strong>der</strong>ten Marschenbereiche mit meist wasserführenden Gräben-<br />

in Grünland- und Grünland-/Ackerkomplexen. Das Schilf-Röhricht ist dabei das mit<br />

Abstand vorherrschende und weiträumig verbreitete Land- und Verlandungsröhricht.<br />

Vom Flächenanteil nimmt das Rohrglanzgras-Röhricht im Landkreis den zweiten Rang<br />

ein.<br />

Die von Röhricht bewachsenen Gräben <strong>der</strong> Marsch sind für Röhrichtperipherie-Brüter,<br />

wie den vom Aussterben bedrohten Schilfrohrsänger, von existentieller Bedeutung.<br />

Der Biotoptyp Seggen-, Binsen- und Stauden-Sumpf kommt östlich des Abbaugewässers<br />

bei Kransburg und auf gleicher Höhe östlich <strong>der</strong> Autobahn sowie südöstlich des<br />

Bahnhofs Wremen vor (siehe Textkarte 3-3 aus dem LRP).<br />

Röhricht <strong>der</strong> Brackmarsch findet sich im Vordeichsland südlich vom Wremer Tief (siehe<br />

auch Biotoptypen Meer und Meeresküsten).<br />

104


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Hoch- und Übergangsmoore<br />

Für das Gebiet <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sind in Textkarte 3-3 (LRP) keine<br />

entsprechenden Biotoptypen verzeichnet.<br />

In <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinde Midlum ist jedoch im äußersten Osten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten das Midlumer Moor gelegen; eine dort zentral gelegene Moorfläche ist<br />

als nach § 30 BNatSchG beson<strong>der</strong>s geschützter Biotop „Im Midlumer Moor“ (GB-CUX<br />

2218/058) in das Verzeichnis des Landkreises aufgenommen worden.<br />

Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope<br />

Felsblöcke und Steinhaufen (RE 7.4 im Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen)<br />

sind relativ häufig vorkommend im Landkreis. Sehr große Felsblöcke wurden vielfach<br />

in <strong>der</strong> jüngeren Steinzeit für Steingräber, in <strong>der</strong> frühen Bronzezeit für Steinkisten<br />

verwendet. Herausragende Steingräber sind in Karte II des LRP dargestellt. Innerhalb<br />

des Gebietes <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten finden sich Steingräber östlich <strong>der</strong> Autobahn<br />

nahe <strong>der</strong> K 14 und in Hohensteins Forst.<br />

Offenbodenbiotope sind durch die zahlreichen Bodenabbauflächen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Sandgruben, im Landkreis Cuxhaven sehr häufig. Im Bereich <strong>der</strong> Cuxhaven-<br />

Bremerhavener-Geest sind diese bei Midlum vorhanden.<br />

Unbefestigte Wege sind insbeson<strong>der</strong>e durch Flurbereinigungen in den vergangenen<br />

Jahrzehnten i.d.R. ausgebaut und somit beseitigt worden.<br />

Heide und Magerrasen<br />

Die Heiden und Magerrasen kommen nur im Bereich <strong>der</strong> Geest auf sandigen, nährstoffarmen<br />

Standorten vor. Magerrasen sind zum einen mit Heide direkt vergesellschaftet,<br />

zum an<strong>der</strong>en kommen sie insbeson<strong>der</strong>e in Bereichen vor, in denen Sand abgebaut<br />

worden ist. Sie haben, da nur noch kleinflächig vorhanden, aufgrund ihres hohen Anteils<br />

<strong>der</strong> auf diese Lebensräume spezialisierten Pflanzen- und Tierarten herausragende<br />

Bedeutung.<br />

Sand-/Silikat- und Zwergstrauchheiden finden sich auf <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener<br />

Geest (Hohen Lieth). In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten findet sich östlich von<br />

Kransburg (siehe Textkarte 3-4 des LRP) eine 20 ha große, z.T. jedoch aufgrund mangeln<strong>der</strong><br />

Nutzung bzw. Pflege degenerierte Heidefläche.<br />

Unmittelbar östlich <strong>der</strong> A 27 gelegen findet sich ein schmaler langgezogener Bestand<br />

an Zwergstrauchheide am Waldrand im Bereich Midlumer Heide. Dieser wurde, wie<br />

weitere kleinräumige Zwergstrauchheiden im Bereich Midlum, als ein nach § 30<br />

BNatSchG beson<strong>der</strong>s geschützter Biotop („Northumer Heide I“ GB-CUX 2217/039) in<br />

das Verzeichnis des Landkreises aufgenommen. Im besiedelten Bereich von Midlum<br />

findet sich Zwergstrauchheide (ca. 0,1 ha) im Bereich „Schwarze Berge“ auf den<br />

Flurstücken 109 und 435/108 <strong>der</strong> Flur 12 (Kennzeichen GB-CUX 2217/043).<br />

Grünland<br />

Die Wurster Marsch (Land Wursten) ist eine großräumig grünlandgeprägte Landschaftseinheit.<br />

Einen deutlich geringeren Flächenanteil nimmt das Grünland in <strong>der</strong><br />

grundwasserfernen Geest <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener-Geest ein.<br />

105


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Feucht- und Nassgrünland<br />

Feuchtgrünland findet sich in dem ehemals feuchtgrünlandreichen Land Wursten kaum<br />

noch. Eine <strong>der</strong> für Feuchtgrünland charakteristischen Pflanzengesellschaften, die Flutrasen,<br />

sind typisch für wechselfeuchtes, d. h. periodisch überstautes bzw. vernässtes<br />

Grünland sowie für Überflutungsbereiche von Gewässern. Als häufigster Flutrasentyp<br />

sind <strong>der</strong> Knickfuchsschwanz-Rasen auf stickstoffreichen, eutrophen Standorten in<br />

grundwassernahen Grünlandmulden und Flutrinnen an beweideten Kleingewässern<br />

sowie in zahlreichen periodisch wasserführenden Beetgräben im beweideten Grünland<br />

<strong>der</strong> Marsch hervorzuheben.<br />

Mesophiles Grünland<br />

Als mesophiles Grünland werden Wiesen und Weiden sowie <strong>der</strong>en jüngere Brachestadien<br />

mit noch grünlandartigem Charakter auf mäßig trockenen bis mäßig feuchten, mäßig<br />

bis gut nährstoffversorgten Standorten bezeichnet, die zumeist als zwei-, vereinzelt<br />

auch als ein- o<strong>der</strong> dreischürige Wiese, als Mähweide o<strong>der</strong> als Weide genutzt werden.<br />

Die Düngerzufuhr ist zumeist relativ gering und die Ausprägungen sind i.d.R. artenreich,<br />

mit einem relativ hohen Anteil an Unter- und Mittelgräsern sowie Kräutern.<br />

Mesophiles Grünland befindet sich in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in den Vordeichsbereichen.<br />

Die Dauergrünlandflächen <strong>der</strong> Marschen, die teilweise aufgrund einer<br />

reduzierten Artenzahl aber einer ansonsten charakteristischen mesophilen Grünlandausprägung<br />

einen Übergangstypen zwischen dem mesophilen Grünland und dem Intensivgrünland<br />

darstellen, wurden im LRP dem mesophilen Grünland zugeordnet. Ein<br />

wesentlicher Schwerpunkt des Vorkommens dieses mesophilen Grünlands in <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde Land Wursten liegt im Bereich südwestlich von Midlum bis nordöstlich<br />

von Dorum (siehe Textkarte 3-5 des LRP).<br />

Artenarmes Grünland<br />

Hierbei handelt es sich um die zumeist von Süßgräsern dominierte, mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

artenarme Grünland-Einheit auf unterschiedlichen Standorten, die relativ stark gedüngt<br />

und intensiv, meist als Weide, Mähweide o<strong>der</strong> mehrschürige Wiese, genutzt wird.<br />

Das artenarme Intensivgrünland stellt den dominanten Biotoptyp nicht nur im Landkreis,<br />

son<strong>der</strong>n auch in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten dar.<br />

Grünland-Einsaat<br />

Als Grünland-Einsaat werden die stark durch häufigen Umbruch mit Neueinsaat o<strong>der</strong><br />

Herbizideinsatz gestörten Grünlandflächen bezeichnet. Auch auf dränierten Marsch-<br />

und Geeststandorten <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten nehmen die Grünland-<br />

Einsaaten einen relativ hohen Flächenanteil des Grünlandes ein. Ein großflächig zusammenhängen<strong>der</strong><br />

Grünland-Einsaat-Komplex befindet sich im südlichen Grauwallgebiet<br />

<strong>der</strong> Wurster Marsch.<br />

Acker- und Gartenbaubiotope<br />

Großflächige Ackerkomplexe finden sich in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vor allem<br />

in <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener Geest, weniger großflächig, aber auf weite Bereiche<br />

verteilt finden sie sich auch in <strong>der</strong> Wurster Marsch.<br />

Grünanlagen <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />

Im LRP Karte I „Arten und Lebensgemeinschaften – Wichtige Bereiche“ werden in einem<br />

Biotoptyp die Kleingartenanlagen, Parkanlagen und Friedhöfe zusammengefasst.<br />

106


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Parkanlagen und Friedhöfe befinden sich vor allen Dingen in den Ortslagen <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden.<br />

Diese sind z. B. in Dorum die Parkanlage Amtsgarten (LSG Amtsgehölz)<br />

und <strong>der</strong> Dorumer Wurtenpark, in Wremen z. B. <strong>der</strong> Kurgarten.<br />

In einem weiteren Biotoptyp werden die Freizeit- und Erholungsanlagen zusammengefasst.<br />

Diese finden sich vor allen Dingen im Siedlungsrandbereichen und außerhalb von<br />

Siedlungsbereichen.<br />

Die Nordseebä<strong>der</strong> Dorum mit Dorum-Neufeld und Wremen umfassen großflächige<br />

Freizeit- und Erholungsanlagen mit hohen Flächenanteilen <strong>der</strong> <strong>Campingplätze</strong> binnendeichs<br />

und im Vordeichsgelände. Größere Sportplätze und Freibä<strong>der</strong> finden sich in den<br />

Fremdenverkehrsgemeinden Dorum, Midlum und Wremen.<br />

2.2 Boden<br />

Zur Beschreibung des Schutzgutes Boden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wurde folgende<br />

Datenquelle verwendet:<br />

LRP Endfassung 2000 mit Karte III „Boden – Wichtige Bereiche“ M 1 : 50 000<br />

2.2.1 Bodentypen<br />

In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten lassen sich entsprechend <strong>der</strong> naturräumlichen<br />

Landschaftseinheiten folgende Bodentypen feststellen.<br />

Naturräumliche Landschaftseinheit Vorkommende Bodentypen<br />

Wurster Vorland und Watt Unentwickelte Seemarsch (Rohmarsch)<br />

Wurster Marsch Typische Seemarsch, haftnasse Seemarsch,<br />

haftnasse Brackmarsch, knickige Brackmarsch<br />

und Seemarsch-Brackmarsch, Brackmarsch-<br />

Flußmarsch sowie kleine Nie<strong>der</strong>moorbereiche<br />

am Übergang zur Geest<br />

Cuxhaven-Bremerhavener-Geest Überwiegend Podsol, kleine Bereiche mit<br />

(=Hohe Lieth)<br />

Braunerde und Plaggenesch<br />

Wannaer Nie<strong>der</strong>ung Nie<strong>der</strong>moor und Hochmoor sowie kleine Bereiche<br />

mit Podsol<br />

2.2.2 Schutzwürdige Böden<br />

Bereiche <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden Brackmarsch- und<br />

Brackmarsch-Flussmarsch-Böden gelten als landesweit seltene Böden und sind als<br />

solche schutzwürdig. Im Weiteren ist <strong>der</strong> nordöstlich von Midlum vorkommende Plaggenesch<br />

(„alte Ackerfläche“) als kulturhistorisch bedeutsam einzustufen und ebenfalls<br />

schutzwürdig.<br />

107


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

2.2.3 Rohstoffvorkommen/Lagerstätten<br />

In <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten befinden sich im Bereich <strong>der</strong> Cuxhaven-<br />

Bremerhavener-Geest Lagerstätten von Rohstoffvorkommen östlich von Midlum. Im<br />

Teilbereich westlich <strong>der</strong> Autobahn finden sich Lagerstätten von Sand und zum überwiegenden<br />

Teil von Schwermineralen. Die Lagerstätten von Schwermineralen werden<br />

als von beson<strong>der</strong>er volkswirtschaftlicher Bedeutung (Lagerstätte I. Ordnung) eingestuft.<br />

Östlich <strong>der</strong> Autobahn ist <strong>der</strong> Bereich mit dem Rohstoff Sand als von volkswirtschaftlicher<br />

Bedeutung (Lagerstätte II. Ordnung) eingestuft worden (LRP Textkarte 3-<br />

16).<br />

Bereits im Abbau befindlich sind zwei genehmigte Sandabbaugebiete nordöstlich von<br />

Midlum (siehe auch Kap. 2.9, Teil I).<br />

2.3 Wasser<br />

2.3.1 Grundwasser<br />

Die Grundwasservorkommen sind wichtig für die Trinkwassergewinnung und bedingen<br />

spezielle Standortvoraussetzungen für Pflanzen und Tiere.<br />

Für die Trinkwassergewinnung ist einerseits die Menge des durch Versickerung entstehenden<br />

Grundwassers und an<strong>der</strong>erseits die Qualität des Grundwassers wichtig.<br />

Die Marsch ist durch schlecht wasserdurchlässige Schlicksande geprägt. Die Versickerung<br />

erfolgt nur durch Lücken zwischen den Schichten, es bilden sich meist kleine<br />

Süßwasserlinsen, die das tiefere versalzene Grundwasser überlagern. Die Hauptgrundwasserleiter<br />

<strong>der</strong> Marsch bilden die unter den Deckschichten liegenden grundwasserführenden<br />

Sande und Kiese. Der Süßwasser-Zufluss erfolgt von <strong>der</strong> benachbarten<br />

Geest her, gleichzeitig dringt von <strong>der</strong> Nordsee Salzwasser in die Sande und Kiese ein.<br />

Aufgrund des immer stärker werdenden Salzwassereinflusses wurden die früher teilweise<br />

in <strong>der</strong> Marsch vorhandenen Wasserwerke wie z. B. Dorum – inzwischen aufgegeben.<br />

Der ungefähre Verlauf <strong>der</strong> Salzwasser-Süßwasser-Grenze ist in Karte IV<br />

„Grundwasser – Wichtige Bereiche“ dargestellt.<br />

In <strong>der</strong> Geest liegen alle wesentlichen für die Grundwasserentnahme zum Zweck <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung bedeutsamen Vorkommen. In <strong>der</strong> Cuxhaven-Bremerhavener<br />

Geest (Hohe Lieth) besteht <strong>der</strong> Grundwasserleiter überwiegend aus Sanden und Kiesen<br />

mit einer Mächtigkeit bis zu 45 m. Die Nie<strong>der</strong>schläge dringen ungehin<strong>der</strong>t in den<br />

Boden ein und fließen dem Grundwasser zu. Der Grundwasserspiegel liegt im zentralen<br />

Bereich <strong>der</strong> Geest bei etwa 5 m ü. NN, an den Rän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geest bei etwa 1 bis 2<br />

m ü. NN. Der Bereich <strong>der</strong> Bremerhaven-Cuxhavener Geest ist ein Gebiet für das die<br />

Sicherung <strong>der</strong> günstigen Voraussetzungen für die Grundwasserneubildung und <strong>der</strong> vorrangige<br />

Schutz des Grundwassers als Ziel formuliert ist (LRP Karte VII).<br />

Die Moore sind überwiegend durch holozäne Ablagerungen (Torf) geprägt. Unter den<br />

Mooren sind häufig grundwasserführende Sande und Kiese vorhanden, teilweise sind<br />

wasserundurchlässige Schichten zwischengelagert. Durch den Torf hat das Grundwasser<br />

beson<strong>der</strong>s hohe Gehalte des an Huminsäuren gebundenen Eisens, daher kommt<br />

es für Grundwasserentnahmen i.d.R. nicht in Betracht.<br />

108


Grundwasserstände<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Das oberflächennahe Grundwasser in den Böden bestimmt wesentlich die Entwicklung<br />

und die Eigenschaften <strong>der</strong> Böden sowie die Vegetation und hat weit reichende Auswirkungen<br />

auf die Nutzung und die Nutzungsmöglichkeiten.<br />

Im Vordeichsland liegen die mittleren Grundwasserstände in <strong>der</strong> unentwickelten Marsch<br />

flach bei 2 – 4 dm. Im Bereich <strong>der</strong> Wurster Marsch in den Bodentypen Seemarsch,<br />

Brackmarsch und Flussmarsch liegen sie tief bei 8 – 13 dm. Im Bereich <strong>der</strong> Bremerhaven-Cuxhavener-Geest<br />

finden sich sehr tiefe Grundwasserstände von über 20 dm. Die<br />

mittleren Grundwasserstände für die einzelnen Bodeneinheiten bzw. Bodentypen, die in<br />

den Einzelflächenbewertungen angegeben werden, wurden dem Anhang 3-16 des LRP<br />

entnommen.<br />

2.3.2 Fließgewässer (siehe Kapitel 2.1.5)<br />

2.3.3 Stehende Gewässer (siehe Kapitel 2.1.5)<br />

2.4 Klima und Luft<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten liegt im Einflussbereich maritimen Klimas. Es ist<br />

durch kühle Sommer und durch verhältnismäßig milde und schneearme Winter gekennzeichnet.<br />

Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,7 °C.<br />

Durch die vorherrschenden Südwest- und Westwinde werden feuchte Luftmassen herantransportiert,<br />

die Nie<strong>der</strong>schläge zu allen Jahreszeiten bringen. Die Windgeschwindigkeiten<br />

liegen im Mittel bei 6 bis 6,5 m/s im Bereich des Deiches und landeinwärts bei<br />

5 bis 5,5 m/sec im östlichen Bereich <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten. Die mittlere<br />

jährliche Nie<strong>der</strong>schlagssumme liegt bei 725 mm/a im Land Wursten. Landeinwärts<br />

nimmt die jährliche Nie<strong>der</strong>schlagssumme zu, bei Midlum liegt sie z.B bei 775 mm/a.<br />

Detaillierte Angaben sind <strong>der</strong> Textkarte 3-25 des LRP zu entnehmen.<br />

Die mittlere Zahl <strong>der</strong> heiteren Tage beträgt im Landkreis Cuxhaven nur 35 Tage, die<br />

Zahl <strong>der</strong> trüben Tage 167 Tage pro Jahr.<br />

2.5 Landschaft<br />

2.5.1 Landschafts- und Ortsbild<br />

Landschaft des Wurster Vorlandes und des Wattes<br />

Westlich des Hochwasserschutzdeiches ist die Landschaft durch den Wechsel von Ebbe<br />

und Flut gekennzeichnet. Charakteristisch sind neben <strong>der</strong> offenen Sicht bis zum<br />

Horizont, den Salzwiesen, Quellerfluren, Wattflächen und Prielen auch <strong>der</strong> Wind und<br />

die salzhaltige Luft. Beson<strong>der</strong>s charakteristisch sind auch die Vogelschwärme durchziehen<strong>der</strong><br />

Rastvögel im Frühjahr und Herbst.<br />

Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ist mit Ausnahme beeinträchtigter<br />

Bereiche (Befestigung <strong>der</strong> Abbruchkante mit Deckwerk aus Beton u. ä.,<br />

109


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

<strong>Campingplätze</strong> und an<strong>der</strong>e Freizeit- und Erholungseinrichtungen) sehr hoch bis hoch.<br />

Naturgeprägte Landschaftsbereiche überwiegen. Hervorzuheben ist die sehr hohe visuelle<br />

Empfindlichkeit dieser Landschaft, insbeson<strong>der</strong>e aufgrund des ebenen Reliefs<br />

und <strong>der</strong> nahezu gehölzfreien Vegetation.<br />

Landschaft <strong>der</strong> Wurster Marsch<br />

Der größte Teil <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wird von <strong>der</strong> naturräumlichen Landschaftseinheit<br />

<strong>der</strong> Wurster Marsch eingenommen. Für die Wurster Marsch sind weite<br />

Blickbeziehungen über vollständig bis nahezu ebene Flächen zu den Kirchtürmen auf<br />

den Dorfwurten, zu den Deichlinien im Westen und zur vielfach markanten Geländekante<br />

im Übergang zur Cuxhaven-Bremerhavener Geest im Osten kennzeichnend. Viele<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen sind durch ein ausgeprägtes Beetrelief gekennzeichnet,<br />

die zahlreichen Gräben sind von Schilf bewachsen. Große alte Bäume umgeben<br />

die meisten Gehöfte. Alleen, Baumreihen und Einzelbäume prägen das Landschaftsbild,<br />

teilweise sind sie durch die vom Meer kommenden Winde von beson<strong>der</strong>er<br />

Wuchsform (Windschur).<br />

Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ist überwiegend mittel<br />

bis gering. Es finden sich nahezu ausschließlich kulturgeprägte Landschaftsbereiche.<br />

Eine gravierende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stellen die vorhandenen<br />

Windkraftanlagen dar. Lediglich die durch Elemente und Strukturen <strong>der</strong> historischen<br />

Kulturlandschaft wie Wurten, alte Deiche, Wehle usw. geprägten Bereiche weisen eine<br />

hohe o<strong>der</strong> sogar sehr hohe Vielfalt, Eigenart und Schönheit auf.<br />

Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist die sehr hohe visuelle Empfindlichkeit in weiten Teilen<br />

<strong>der</strong> Wurster Marsch, die insbeson<strong>der</strong>e aus dem ebenen Relief und dem teilweise weiträumig<br />

gehölzfreien Landschaftscharakter resultiert.<br />

Landschaft <strong>der</strong> Geest<br />

Die Cuxhaven-Bremerhavener Geest hebt sich durch teilweise markante Geländestufen<br />

gegenüber <strong>der</strong> benachbarten Wurster Marsch und <strong>der</strong> Wannaer Nie<strong>der</strong>ung heraus. Im<br />

Bereich von Midlum ist das Relief wellig; östlich von Midlum prägen großflächig ausgeräumte<br />

Ackerbereiche, <strong>der</strong> ausgedehnte Windpark und die Gebäude <strong>der</strong> Biogasanlage<br />

sowie die Autobahn (A 27) das Bild <strong>der</strong> Landschaft. Grünland findet sich kleinflächig<br />

fast ausschließlich in <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Midlumer Baches. Die Forste nordöstlich von<br />

Midlum (Wöhlkens Forst) und östlich <strong>der</strong> Autobahn (Hohensteinsforst) sind die einzigen<br />

nennenswerten Waldflächen in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten. Sand-Zwergstrauchheiden<br />

sind auf ausgesprochen kleine Flächen beschränkt.<br />

Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft <strong>der</strong> weiten ausgeräumten<br />

Ackerbereiche und <strong>der</strong> intensiv forstwirtschaftlich genutzten Nadelforsten ist gering.<br />

Bei den Nie<strong>der</strong>ungen mit Intensivgrünland überwiegt die mittlere Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit.<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes stellen die Windkraftanlagen, die Biokraftanlage<br />

sowie die aktuelle großräumige Sandabbaustätte nordöstlich von Midlum an <strong>der</strong><br />

Autobahn dar. Auch die ehemalige Sandabbaustätte bei Kransburg, die heute für Freizeit<br />

und Erholung (Campingplatz) genutzt wird stellt eine gewisse Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes dar.<br />

110


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Landschaft <strong>der</strong> Wannaer Nie<strong>der</strong>ungen<br />

Der Nie<strong>der</strong>ungsbereich, <strong>der</strong> sich, wie<strong>der</strong>um über eine markante Geländestufe, östlich<br />

an die Cuxhaven-Bremerhavener Geest anschließt, ist von Grünland geprägt und von<br />

einem engmaschigen Netz von Gräben durchzogen. Vereinzelt finden sich kleine Bereiche<br />

mit Birken- und Kiefernwald entwässerter Standorte.<br />

Diese naturräumlichen Einheit, die nur einen sehr kleinen Teil im Osten <strong>der</strong> Samtgemeinde<br />

Land Wursten einnimmt, zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit von Natur und Landschaft aus.<br />

2.5.2 Freizeit und Erholung<br />

Grünflächen (einschl. Friedhöfe und Sportanlagen)<br />

Prägende innerörtliche öffentliche Grünflächen sind <strong>der</strong> Amtsgarten und <strong>der</strong> Wurtenpark<br />

in Dorum, <strong>der</strong> Kurgarten in Wremen und die alten Wurtenfriedhöfe in Cappel, Dorum,<br />

Misselwarden, Mulsum, Padingbüttel und Wremen.<br />

Erholungsnutzung in <strong>der</strong> landwirtschaftlich geprägten Landschaft<br />

Im Bereich Midlum stellen das Bodenrelief, die vorhandenen Wäl<strong>der</strong> (z.B. Forst<br />

Schiffshöhe, Wöhlkens Forst (LSG) und Hohensteinsforst (NSG)) mit ihren Waldrän<strong>der</strong>n<br />

sowie die Bodendenkmale (Stein- und Hügelgräber) attraktive Elemente für Spaziergänge<br />

in <strong>der</strong> landwirtschaftlich geprägten Landschaft dar. Mögliche Beeinträchtigungen<br />

(Landschaftsbild und Lärm) stellen die Windkraftanlagen, die Autobahn und die<br />

Biokraftanlage dar.<br />

Freizeitangebote<br />

Freizeit- und Sporteinrichtungen reichen in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten von kleinen<br />

Spiel- und Sportplätzen sowie Sporthallen bis hin zur Sportanlage an <strong>der</strong> Valger<br />

Landstraße in Dorum und dem Schwefelsole-Wellenfreibad in Dorumer-Neufeld. Für<br />

den Fremdenverkehr attraktiv sind im Bereich von Dorumer-Neufeld und Wremen<br />

Strandnutzung, Wasserrutschen, Spielplätze und <strong>Campingplätze</strong>. In Midlum stellen das<br />

Freibad, <strong>der</strong> Sportplatz, die Tennisplätze und <strong>der</strong> Badesee mit Campingplatz an <strong>der</strong><br />

ehemaligen Sandgrube „Kransburg“ die attraktiven Freizeitangebote dar.<br />

Ein Netz von Radwan<strong>der</strong>wegen durchzieht die Samtgemeinde Land Wursten (siehe<br />

Teil I <strong>der</strong> Begründung, Kap. 2.4.1.1).<br />

2.6 Kultur- und Sachgüter<br />

2.6.1 Kulturgüter<br />

Kulturgüter sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige – auch im<br />

Boden verborgene – Anlagen, wie Park- o<strong>der</strong> Friedhofsanlagen und an<strong>der</strong>e von Menschen<br />

gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem,<br />

archäologischem, städtebaulichem o<strong>der</strong> die Kulturlandschaft prägendem<br />

Wert sind. Als Kulturgüter sind alle Bau- und Bodendenkmale zu beachten. Sie sind in<br />

Kapitel 1.6.3.2 aufgeführt und im Flächennutzungsplan planzeichnerisch dargestellt.<br />

Darüber hinaus sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 des BNatG „historische Kulturlandschaften<br />

und -landschaftsteile von beson<strong>der</strong>s charakteristischer Eigenart“ zu erhalten. Dazu ge-<br />

111


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

hören Böden mit kulturhistorischer Bedeutung wie z. B. Plaggenesche o<strong>der</strong> Böden, die<br />

eine ausgeprägte Beetstruktur aufweisen.<br />

2.6.2 Sachgüter<br />

Sachgüter sind natürliche o<strong>der</strong> vom Menschen geschaffene Güter, die für Einzelne,<br />

beson<strong>der</strong>e Gruppen o<strong>der</strong> die Gesellschaft insgesamt von materieller Bedeutung sind.<br />

Dies können bauliche Anlagen (z. B. für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie) sein, o<strong>der</strong> aber<br />

wirtschaftlich genutzte, natürlich regenerierbare Ressourcen, wie z. B. beson<strong>der</strong>s ertragreiche<br />

landwirtschaftliche Böden.<br />

2.7 Mensch und menschliche Gesundheit<br />

2.7.1 Lärm<br />

2.7.1.1 Straßenverkehrslärm<br />

Für die Samtgemeinde Land Wursten besteht zur gezielten Lärmmin<strong>der</strong>ungsplanung<br />

kein flächendeckendes Lärmkataster. Dennoch besteht für den Bereich des Straßenverkehrslärms<br />

durch die verbindliche Bauleitplanung und den aktuellen örtlichen Verkehrszählungen<br />

eine gute Kenntnis über Belastungen an bestimmten Knotenpunkten<br />

und den damit verbundenen Lärmbelastungen. Dies betrifft vor allem einige klassifizierte<br />

Straßen. Allerdings wird sich <strong>der</strong> Verkehrslärm aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen Zunahme<br />

des Verkehrsaufkommens um ca. 25 % bis 2020 deutlich erhöhen. Bei weiteren Planungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> L 129 und <strong>der</strong> L 135 sollte dieser Zuwachs berücksichtigt werden.<br />

Auf eine Kennzeichnung von Flächen im Flächennutzungsplan, die die Orientierungswerte<br />

<strong>der</strong> DIN 18005 (Beiblatt) überschreiten (Planzeichen: Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />

o<strong>der</strong> für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i. S. des BImSchG), wird bis auf zwei neu ausgewiesene Wohnbauflächen<br />

entlang <strong>der</strong> K 71 in Cappel sowie eine neu ausgewiesene Wohnbaufläche entlang<br />

<strong>der</strong> L 129 in Mulsum, verzichtet. Eine darüber hinausgehende Kennzeichnung lärmbelasteter<br />

Flächen im Flächennutzungsplan erscheint nicht sinnvoll, da die Ausdehnung<br />

dieser Bereiche infolge sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Verkehrsmengen variabel ist. Soweit sich bereits<br />

bebaute Bauflächen in diesen Bereichen befinden, besteht für sie Bestandsschutz.<br />

Für noch nicht realisierte Bauflächen in diesen Zonen soll die Feinsteuerung des Lärmschutzes<br />

über die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.<br />

2.7.1.2 Schienenverkehrslärm<br />

Wegen <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven ist mit Lärmemissionen <strong>der</strong> Bahn zu<br />

rechnen, die auf die an <strong>der</strong> Strecke gelegene Bebauung einwirken. Die Berücksichtigung<br />

dieser Emissionen erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)<br />

und <strong>der</strong> DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Zur Berücksichtigung aktiver und /<br />

o<strong>der</strong> passiver Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 zur Ermittlung des maßgebenden<br />

Außenlärmpegels bei Schienenverkehrs-Emissionen die Beurteilungspegel<br />

für den Tag nach DIN 18005 zu bestimmen und zu den errechneten Werten 3dB(A) zu<br />

addieren.<br />

Nachfolgend wird <strong>der</strong> Beurteilungspegel auf <strong>der</strong> Basis des am Tage (6.00 bis 22.00<br />

Uhr) auf <strong>der</strong> Strecke abgewickelten Zugverkehrs ermittelt.<br />

112


Grundlagen<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Grundlagen, die u. a. im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ durchgeführt wurde, basieren auf<br />

folgenden von <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG angegebenen Daten:<br />

• Zahl <strong>der</strong> Reisezüge in <strong>der</strong> Zeit von 06 - 22 Uhr: 26<br />

• Länge <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 100 - 200 m<br />

• Geschwindigkeit <strong>der</strong> Reisezüge: ca. 70 km/h<br />

• Art <strong>der</strong> Bremsen bei Reisezügen: Scheibenbremsen<br />

• Es verkehren keine Güterzüge<br />

Ermittlung des Beurteilungspegels Lr gemäß DIN 18005<br />

verwendete Gleichung für den Beurteilungspegel L r <strong>der</strong> DIN 18005<br />

L r = L m,E - ΔL s,⊥ + ΔL k<br />

L m,E = 51 dB + ΔL l,i + ΔL v,i + ΔL D,i + ΔL F,i<br />

Darin ist ein Sicherheitszuschlag von 3 dB zur Berücksichtigung eines nur durchschnittlichen<br />

Gleiszustandes enthalten.<br />

Die verwendeten Kenngrößen und Korrekturglie<strong>der</strong> bedeuten:<br />

L m,E = Mittelungspegel (Emissionspegel) in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse<br />

ΔL l,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> Züge je<br />

Stunde n i und <strong>der</strong> mittleren Zuglänge l i in m<br />

ΔL v,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> mittleren Geschwindigkeit v i in<br />

km/h<br />

ΔL D,i = Korrektur zur Berücksichtigung des Anteils scheibengebremster<br />

Fahrzeuge in %<br />

ΔL F,i = Korrektur zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Zugart<br />

ΔL s,⊥ = Korrektur für unterschiedliche horizontale Abstände<br />

ΔL k = - 5 dB an freien Strecken<br />

Reisezüge Tag<br />

ΔL l,i (nach Bild 5)<br />

n i<br />

l i<br />

n i x l i (nach Bild 5)<br />

ΔL v,i (nach Bild 6)<br />

ΔL D,i (nach Bild 7)<br />

ΔL F,i (nach Tabelle 5)<br />

ΔL s,⊥ (nach Bild 19; 25 m Abstand)<br />

ΔL k = - 5,0 bei freier Strecke<br />

+ 4,0 dB<br />

26/16<br />

150<br />

245<br />

- 3 dB<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

L r = 51,0 dB + 4,0 dB – 3,0 dB 52,0 dB<br />

113


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Gemäß Ziffer 5.5.3 <strong>der</strong> DIN 4109 ist dieser Wert um 3 dB zu erhöhen. Damit ergibt sich<br />

in 25 m Abstand von <strong>der</strong> Gleisachse <strong>der</strong> Bahnstrecke Bremerhaven-Cuxhaven ein<br />

Lärmpegel von 55 dB, so dass <strong>der</strong> Orientierungswert <strong>der</strong> DIN 18005 für allgemeine<br />

Wohngebiete von 55 dB (tags) eingehalten wird. Somit sind in einem Abstand von 25 m<br />

von <strong>der</strong> Bahnanlage keine aktiven bzw. passiven Lärmschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2.7.1.3 Fluglärm<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> erteilten Betriebsgenehmigung zur Erweiterung <strong>der</strong> bisherigen Betriebsgenehmigung<br />

zur Durchführung von Flügen ohne zeitliche Einschränkungen am<br />

Tage sowie die Zulassung einer begrenzten <strong>Anzahl</strong> von bedarfsorientierten Flugbewegungen<br />

während <strong>der</strong> gesetzlichen Nachtzeit des Seeflughafens Cuxhaven / Nordholz,<br />

erstellte die AVIA-Consult im Juni 2005 ein schalltechnisches Gutachten über die Auswirkungen<br />

einer Erweiterung <strong>der</strong> Betriebsgenehmigung.<br />

Gemäß dem v. g. Lärmgutachten liegen die Ortsteile Dorum-Neufeld und Midlum in <strong>der</strong><br />

Zone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel kleiner tags 60 dB(A), nachts 55 dB(A)<br />

und größer bzw. gleich tags 55 dB(A), nachts 50 dB(A). Die schalltechnischen Orientierungswerte<br />

gemäß Beiblatt 1 <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für<br />

Ferienhausgebiete und allgemeine Wohngebiete (tags 50 dB, nachts 40 dB) werden<br />

somit überschritten.<br />

Da es sich um vorbelastete Bereiche handelt und gemäß v. g. Gutachten eine Gesundheitsgefährdung<br />

durch den Fluglärm in Dorum-Neufeld und Midlum nicht gegeben ist,<br />

ist es planerischer Wille <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten, dass im Rahmen des hier<br />

vorliegenden Flächennutzungsplanes eine planzeichnerische Kennzeichnung <strong>der</strong> Bereiche<br />

gemäß §5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB nicht vorgenommen wird. Dieses soll <strong>der</strong> verbindliche<br />

Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen vorbehalten bleiben.<br />

2.7.1.4 Gewerblicher Lärm<br />

In unbebauten Gewerbegebieten erfolgt die Begrenzung <strong>der</strong> zulässigen Schallemissionen<br />

in <strong>der</strong> Regel durch Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />

(FSP). Diese Art <strong>der</strong> Festsetzung, die <strong>der</strong>zeit Stand <strong>der</strong> Technik ist, wie auch die Einhaltung<br />

eines entsprechenden Abstandes o<strong>der</strong> ggf. die Festsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen,<br />

sind auch für die künftigen Erweiterungen <strong>der</strong> Gewerbestandorte in<br />

Dorum und Wremen im Hinblick auf die teilweise angrenzende Wohnbebauung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen und ggf. entsprechende Festsetzungen<br />

zu treffen.<br />

In bereits bebauten Lagen ist die Regelung gewerblicher Emissionen wesentlich<br />

schwieriger. In diesen Fällen kann nur über die herkömmliche Planungspraxis „nachgeregelt“<br />

werden, indem die den jeweiligen Baugebieten zugrunde liegenden schalltechnischen<br />

Orientierungswerten <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) als Regulierungsmittel<br />

dienen.<br />

2.8 Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen <strong>einschließlich</strong> Wirkungsverlagerungen werden in den jeweiligen Kapiteln<br />

<strong>der</strong> einzelnen, von Auswirkungen betroffenen Schutzgüter mit dargestellt. Dazu<br />

gehören insbeson<strong>der</strong>e die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden und<br />

Grundwasser.<br />

114


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

3. Standortbezogene Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter<br />

Beschrieben und bewertet werden Darstellungsän<strong>der</strong>ungen, die potenziell zu erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter führen können. Bestandsanpassungen, Umwidmungen<br />

sowie kleinflächige Darstellungsän<strong>der</strong>ungen im Sinne einer Straffung und<br />

Vereinfachung <strong>der</strong> Darstellungsinhalte werden in diesem Zusammenhang nicht einer<br />

Umweltprüfung unterzogen. Ebenso werden nachrichtliche Übernahmen, die bereits<br />

durch Genehmigungs- o<strong>der</strong> Planfeststellungsverfahren geregelt wurden, nicht einer<br />

weiteren Umweltprüfung unterzogen.<br />

3.1 Einzelflächenbewertungen für die Neuausweisungen, die potenziell zu<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter führen können<br />

Erläuterung <strong>der</strong> verwendeten Abkürzungen:<br />

LRP: Landschaftsrahmenplan des Landkreis Cuxhaven, 2000<br />

NLWKN: Nie<strong>der</strong>sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz<br />

(für Brutvögel und für Gastvögel wertvolle Bereiche, Bewertungszeitraum 1993 -<br />

2005)<br />

RROP: Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven 2002<br />

NLP: Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />

GOF: Geländeoberfläche<br />

Angaben in Spalte „Nutzung/Biotoptypen“ entsprechend Drachenfels, O. v. (2004):<br />

Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope sowie <strong>der</strong> Lebensraumtypen von Anhang<br />

I <strong>der</strong> FFH-Richtlinie, Stand März 2004.<br />

115


Cappel<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Cappel<br />

Lage: östlicher Randbereich<br />

von Cappel, östlich von „Im<br />

Felde“<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen, beweidet<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: ca. 0,36 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

Bereiche<br />

LRP: Bedeutung für Arten und<br />

Lebensgemeinschaften mittel<br />

Boden Haftnasse Seemarsch (152.3),<br />

sehr schwach stau-/ grundnass,<br />

Ertragspotenzial hoch, Boden mit<br />

hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Oberflächennahes Grundwasser:<br />

mittlerer Grundwasserstand 8 bis<br />

13 dm unter GOF, Oberflächengewässer<br />

<strong>der</strong> Cappeler Wasserlö-<br />

Luft und<br />

Klima<br />

se in ca. 40 m Abstand<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima<br />

und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

C4<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

Mensch - -<br />

C4<br />

116<br />

Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

Die durch Überbauung und Versiegelung verursachte<br />

Verringerung des Lebensraumes für diverse<br />

bodenlebende Tier- und Pflanzenarten des<br />

Grünlandes, bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />

Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet ist trotz<br />

des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong> geringen<br />

Ausdehnung als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen<br />

Da die Bebauung einen Abstand von mindestens<br />

40 m zur Cappeler Wasserlöse einhält ist keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Intensivgrünlandfläche<br />

in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung zu erwarten<br />

Die Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes durch<br />

die geplante Wohnbaufläche wird aufgrund ihrer<br />

geringen Tiefe sowie aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

durch die westlich von „Im Felde“ bereits vorhandene<br />

Wohnbebauung gering: keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

ist aufgrund <strong>der</strong> geringen Ausdehnung <strong>der</strong><br />

Wohnbaufläche gering: keine erhebliche Beeinträchtigung


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

C 4<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan, Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Anlegen eines Grabens mit vorgelagertem Grünstreifen ( Räumstreifen) am nordöstlichen Rand <strong>der</strong><br />

Wohnbebauung.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

C 4<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

GIM (t,w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen, beweidet<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,3600 1,3 0,4680<br />

Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

Allgemeines Wohngebiet 3600m<br />

ha<br />

WE/ha<br />

WE<br />

2 davon versiegelt<br />

durch Bebauung:<br />

3600 m 2 x 0,25 = 900 m 2<br />

Zuzüglich 30% Überschreitung:<br />

900 m 2 x 0,3 = 270 m 2<br />

1.170 m 2 Gartenanteil: 3.600 m<br />

0,1170 0,0 0,0000<br />

2 – 1.170 m 2 = 2.430 m 2<br />

- Gehölzanpflanzung 600 m 2<br />

1.830 m 2 0,1830 0,9 0,1647<br />

Gehölzanpflanzung 600 m 2 0,0600 1,3 0,0780<br />

0,3600 0,2427<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 0,4680<br />

Kompensationswert - 0,2427<br />

Kompensationsdefizit 0,2253<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,2253 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,22 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

117


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende C 4<br />

GIM (t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, beweidet<br />

118


Dorum mit Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: westlicher Randbereich; von<br />

<strong>der</strong> K 69 bis Themelner Weg/Karl-<br />

Olfers-Straße, die Dorumer und<br />

Alsumer Wasserlöse querend<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen z.T.<br />

mit Grüppen, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Basenreicher<br />

Lehm-/Tonacker<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

Größe: 2,61 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

D1<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel.<br />

Avifauna Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />

Bedeutung wird vom südlichen Abschnitt<br />

<strong>der</strong> geplanten Straße durchschnitten.<br />

Wertvoller Gastvogellebensraum mit<br />

lokaler Bedeutung wird vom nördlichen<br />

Abschnitt <strong>der</strong> geplanten Straße gestreift,<br />

vom südlichen Abschnitt <strong>der</strong> geplanten<br />

Straße durchschnitten; wertvoller Gastvogel-lebensraum<br />

mit nationaler Bedeutung<br />

wird vom südlichen Teil des geplanten<br />

Straßenverlaufs berührt.<br />

RROP: Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung,<br />

-pflege und -entwicklung<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

D1<br />

Werte/ Funktionen<br />

Die Verringerung und Zerschneidung des<br />

Lebensraumes von Tier- und Pflanzenarten<br />

durch die Versiegelung <strong>der</strong> Straßentrasse<br />

in einem Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung<br />

sowie die potenzielle<br />

Beeinträchtigung von Tierarten (z.B. Vögel)<br />

durch Störungen, die von <strong>der</strong> Befahrung<br />

<strong>der</strong> Straße ausgehen sind als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen.<br />

119<br />

Die durchgeführte Kartierung (Rosskamp,<br />

2009) hat ergeben, dass durch die geplanten<br />

Eingriffe die Belange des Brutvogelschutzes<br />

nicht beeinträchtigt werden. Die<br />

erfassten Brutreviere <strong>der</strong> Wert gebenden<br />

Arten liegen deutlich außerhalb <strong>der</strong> Eingriffsflächen.<br />

Mit erheblichen Störungen ist<br />

daher nicht zu rechnen.<br />

Das Gebiet besitzt eine regionale Bedeutung<br />

als Rastgebiet für den Großen Brachvogel.<br />

Die von den Vögeln genutzten Flächen<br />

liegen jedoch in einem ausreichend<br />

großen Abstand zu den Eingriffsflächen,<br />

so dass auch hier nicht von einer erheblichen<br />

Störung auszugehen ist. Nähere<br />

Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />

Rastvogelerfassung“<br />

Die Neuversiegelung von Boden mit hohem<br />

Ertragspotenzial für eine Straße auf<br />

einer Länge von ca. 1 km (Länge insgesamt<br />

ca. 1,6 km) ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, Dorumer Wasserlöse und<br />

Alsumer Wasserlöse<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Die Versiegelung durch die Straßentrasse<br />

erhöht den Oberflächenwasserabfluss und<br />

verringert damit die Grundwasserneubildung.<br />

Dies wie auch die Querung <strong>der</strong> Dorumer<br />

Wasserlöse und <strong>der</strong> Alsumer Wasserlöse<br />

durch den Straßenbau sind als<br />

erhebliche Beeinträchtigung einzustufen<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen Durch die Versiegelung von landwirtschaftlich<br />

überwiegend intensiv genutztem Boden<br />

auf <strong>der</strong> Breite <strong>der</strong> Straßentrasse ist<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung zu<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft mittel,<br />

ausgeprägte Beetstrukturen im südlichen<br />

Bereich des geplanten Straßenverlaufs<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche),<br />

im Süden historische Kulturlandschaft<br />

Kulturgut: Beetrelief<br />

Mensch mittlere Erholungseignung<br />

erwarten<br />

Die Zerschneidung <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen (z.T. mit Beetrelief)<br />

über eine Länge von ca. 1 km ist als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen<br />

120<br />

Die Zerschneidung von landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche mit Beetrelief stellt eine erheb-<br />

liche Beeinträchtigung dar<br />

Da nur mittlere Erholungseignung besteht<br />

ist die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Erholungseignung<br />

als keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

eingestuft<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung des Zusammenhangs <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen des Landschaftsraumes<br />

D 1<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Straßenplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft<br />

werden, um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Schädigungen des Naturhaushaltes<br />

und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel,<br />

Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten<br />

und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG). Baugeschehen außerhalb <strong>der</strong> v.g. Zeiten<br />

durchführen.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung durch die Anlage von Gräben mit Schilf-Röhricht und<br />

heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) um negative Auswirkungen auf Rastvögel<br />

zu vermeiden.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Gastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

D 1<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

GIM 9.5.4 Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

1,885 1,2 2,2620<br />

<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

1,3<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht<br />

0,1800 2,6 0,4680<br />

AT 10.1.3<br />

Basenreicher Lehm-<br />

/Tonacker<br />

0,3700 0,8 0,2960<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - -<br />

HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - -<br />

PAN/<br />

GRA<br />

12.8.3<br />

/12.1.2<br />

Neue Parkanlage mit Artenarmem<br />

Scherrasen<br />

-<br />

TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche 0,1750 0 0,0000<br />

2,6100 3,0260<br />

Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

ha<br />

WE/ha<br />

WE<br />

Beton - / Asphaltfläche (Erschließungsstraßen) 1,7400 0,0 0,0000<br />

Neuanlage Marschgraben mit Schilf -<br />

Landröhricht<br />

0,8700 1,5 1,3050<br />

2,6100 1,3050<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 3,0260<br />

Kompensationswert - 1,3050<br />

Kompensationsdefizit 1,7210<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 1,7210 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 1,72 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

121


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende D 1<br />

GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

HBA Allee/Baumreihe<br />

PAN Neue Parkanlage mit Artenarmem<br />

/GRA Scherrasen<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

122


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: westlicher Randbereich<br />

von Dorum<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Basenreicher<br />

Lehm-/Tonacker<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 10,75 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel<br />

Avifauna Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />

Bedeutung<br />

Wertvoller Gastvogellebensraum mit<br />

lokaler Bedeutung<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />

dm unter GOF, Dorumer Wasserlöse<br />

begrenzt das Gebiet im Nordosten<br />

Luft und<br />

Klima<br />

D2<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima<br />

und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Funktionen<br />

D2<br />

Die Überbauung, Versiegelung und Umwandlung<br />

von landwirtschaftlich genutzten Vegetationsflächen,<br />

die zudem eine gewisse Bedeutung für die<br />

Vogelwelt haben, bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die durchgeführte Kartierung (Rosskamp, 2009)<br />

hat ergeben, dass durch die geplanten Eingriffe<br />

die Belange des Brutvogelschutzes nicht beeinträchtigt<br />

werden. Die erfassten Brutreviere <strong>der</strong><br />

wertgebenden Arten liegen deutlich außerhalb<br />

<strong>der</strong> Eingriffsflächen. Mit erheblichen Störungen<br />

ist daher nicht zu rechnen.<br />

Das Gebiet besitzt eine regionale Bedeutung als<br />

Rastgebiet für den Großen Brachvogel. Die von<br />

den Vögeln genutzten Flächen liegen jedoch in<br />

einem ausreichend großen Abstand zu den Eingriffsflächen,<br />

so dass auch hier nicht von einer<br />

erheblichen Störung auszugehen ist. Nähere<br />

Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />

Rastvogelerfassung“<br />

Die Versiegelung von Boden mit hohem bis extrem<br />

hohem Ertragspotenzial ist trotz des voraussichtlich<br />

geringen bis mittleren Versiegelungsgrades<br />

durch das Wohngebiet als erhebli-<br />

che Beeinträchtigung einzustufen<br />

Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung des<br />

Oberflächenwasserabflusses und eine Vermin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Grundwasserneubildung. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Größe des Plangebietes ist auszugehen von<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />

einer Wohnbaufläche: keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

123


Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

mit historischer Kulturlandschaft<br />

Kulturgut: Beetrelief<br />

Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />

Die großräumige Inanspruchnahme von Marschengrünland<br />

z.T. mit Beetrelief für Wohnbebauung<br />

bedeutet eine erhebliche Verän<strong>der</strong>ung<br />

des Landschaftsbildes und eine mäßige Beeinträchtigung<br />

von Blickbeziehungen. Durch die<br />

geplante landschaftsgerechte Ortseingrünung im<br />

Westen kann eine Mil<strong>der</strong>ung des Eingriffs erreicht<br />

werden. Insgesamt stellen die Verän<strong>der</strong>ungen<br />

jedoch eine erhebliche Beeinträchti-<br />

gung dar<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzflächen<br />

ist aufgrund dieses Umfangs und <strong>der</strong> kulturhistorischen<br />

Bedeutung des Beetreliefs als erhebli-<br />

che Beeinträchtigung anzusehen.<br />

Mögliche Lärmbeeinträchtigungen von <strong>der</strong> Umgehungsstraße,<br />

die mit Hilfe <strong>der</strong> Ortseingrünung<br />

gemil<strong>der</strong>t werden können stellen keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung<br />

D 2<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben. Ausschluss <strong>der</strong><br />

unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />

(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten<br />

Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Dorumer Wasserlöse um einen Gewässerrandstreifen<br />

anzulegen und damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang <strong>der</strong> Wasserlöse weiterhin zu gewährleisten.<br />

Erhalt zumindest eines Teiles <strong>der</strong> vorhandenen wertvollen Grenzgrabenstrukturen mit Graben begleitendem<br />

Schilf-Land-Röhricht.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen Rand <strong>der</strong> Wohnbebauung durch die Anlage<br />

von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn)<br />

um negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />

D 2<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />

DRACHENFELS, 2004)<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen<br />

FGM / 4.8.4 / Marschgraben mit Schilf-<br />

NRS<br />

5.2.1<br />

Landröhricht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

7,5125 1,3 9,7663<br />

0,0875 2,6 0,2275<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 3,1500 0,8 2,5200<br />

10,7500 12,5138<br />

124


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Aus dem unmittelbar südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 38 „ Themelner Viertel“ wurde ein Kompensationswert<br />

von 13,8475 WE bei einer Flächengröße von 22,06 ha (= 0,6277 WE/ha) ermittelt.<br />

Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von: 10,75 ha x 0,6277<br />

WE/ha = 6,7478 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 12,5138<br />

Kompensationswert - 6,7478<br />

Kompensationsdefizit 5,7660<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 5,7660 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 5,76 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende D 2<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

PHN Naturgarten<br />

TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />

125


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage:<br />

westlicher Randbereich von<br />

Dorum, nördlich des Themelner<br />

Weges<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Strauchhecke,<br />

Artenarmer Scherrasen,<br />

Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Gemischte Baufläche<br />

Größe: 4,52 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wer-<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

D2A<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />

Bedeutung<br />

Wertvoller Gastvogellebensraum mit<br />

lokaler Bedeutung<br />

RROP: <strong>der</strong> westliche Bereich liegt<br />

randlich im Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung,<br />

-pflege und -<br />

entwicklung<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />

dm unter GOF, einige Gräben vorhanden<br />

D2A<br />

te/ Funktionen<br />

Die Überbauung, Versiegelung und Umwandlung<br />

von landwirtschaftlich genutzter Vegetationsfläche,<br />

die in einem Vorranggebiet für<br />

Grünlandbewirtschaftung liegt und die zudem<br />

eine gewisse Bedeutung für die Vogelwelt hat,<br />

bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die durchgeführte Kartierung (Rosskamp,<br />

2009) hat ergeben, dass durch die geplanten<br />

Eingriffe die Belange des Brutvogelschutzes<br />

nicht beeinträchtigt werden. Die erfassten Brutreviere<br />

<strong>der</strong> Wert gebenden Arten liegen deutlich<br />

außerhalb <strong>der</strong> Eingriffsflächen. Mit erheblichen<br />

Störungen ist daher nicht zu rechnen.<br />

Das Gebiet besitzt eine regionale Bedeutung<br />

als Rastgebiet für den Großen Brachvogel. Die<br />

von den Vögeln genutzten Flächen liegen jedoch<br />

in einem ausreichend großen Abstand zu<br />

den Eingriffsflächen, so dass hier nicht von<br />

einer erheblichen Störung auszugehen ist.<br />

Nähere Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />

Rastvogelerfassung.<br />

126<br />

Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />

Boden durch gemischte Baufläche ist trotz<br />

des zu erwartenden geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades als erhebliche Beein-<br />

trächtigung einzustufen<br />

Aufgrund von Überbauung und Versiegelung<br />

ist mit einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

bzw. einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserneubildung zu rechnen. Zudem<br />

werden voraussichtlich einzelne Abschnitte <strong>der</strong><br />

Gräben für Wegeanbindungen benötigt: Beeinträchtigung<br />

erheblich


Luft und<br />

Klima<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima<br />

und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

mittel<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

Kulturgut: mit historischer<br />

Kulturlandschaft Beetrelief<br />

Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />

Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />

einer gemischten Baufläche ist<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwar-<br />

ten<br />

Da weiträumige Marschenlandschaft betroffen<br />

ist, ist die Beeinträchtigung erheblich<br />

Da historische Kulturlandschaft betroffen ist, ist<br />

die Beeinträchtigung erheblich<br />

Die Belastung durch Lärm und Abgase von <strong>der</strong><br />

westlich angrenzenden Straße können für im<br />

Mischgebiet wohnende Menschen keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung darstellen.<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche um den Einzelhof<br />

D 2 A<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben. Ausschluss <strong>der</strong><br />

unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />

(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten<br />

Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen Rand <strong>der</strong> Baufläche durch die Anlage<br />

von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) um<br />

negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />

D 2 A<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartieschlüssel für Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />

ha WE/ha WE<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen<br />

3,6747 1,3 4,7771<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4 /<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

0,1980 2,6 0,5148<br />

HFS 2.10.1 Strauchhecke 0,0600 2,0 0,1200<br />

GRA 12.1.2 Artenarmer Scherrasen 0,1500 0,7 0,1050<br />

ODP 13.10.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage 0,4373 0,0 0,0000<br />

4,5200 5,5169<br />

Aus dem südlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 38 „Themeler Viertel“ wurde ein Kompensationswert von<br />

13,8475 WE bei einer Flächengröße von 22,0600 ha (=0,6277 WE/ha) ermittelt.<br />

Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von:<br />

4,52 ha x 0,6277 WE/ha = 2,8372 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

127


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 5,5169<br />

Kompensationswert - 2,8372<br />

Kompensationsdefizit 2,6797<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 2,6797 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 2,68 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende D 2 A<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

HFS Strauchhecke<br />

GRA Artenarmer Scherrasen<br />

ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />

128


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: nördlicher Randbereich<br />

von Dorum<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Basenreicher Lehm-/Tonacker,<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen und Bestand von<br />

Schilf-Landröhricht im Graben<br />

entlang <strong>der</strong> R.-Wiebalck-Straße<br />

(linienhafte Röhrichte an und in<br />

Gräben gelten nicht als gesetzlich<br />

geschützte Biotope), Naturgarten,<br />

Allee/Baumreihe<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 9,02 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

gering.<br />

Die Grüppen im Grünland und das<br />

Schilf-Landröhricht im Graben entlang<br />

<strong>der</strong> R.-Wiebalck-Str. sind potenziell<br />

Lebensraum für Amphibien<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />

dm unter GOF, zahlreiche Gräben<br />

vorhanden<br />

Luft und Übergang zwischen Siedlungsklima<br />

Klima<br />

und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

gering<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

D7<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

Im Westen angrenzend Wurten<br />

Mensch Geplante Umgehungsstraße im Westen<br />

Vorhandene Kreisstraße im Nordosten<br />

(K 69, Valger Landstraße)<br />

Werte/ Funktionen<br />

Die Überbauung, Versiegelung und Umwandlung<br />

von überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzten Vegetationsflächen mit<br />

Grüppen und die damit verbundene Verringerung<br />

des Lebensraumes für diverse bodenlebende<br />

Tier- und Pflanzenarten bedeu-<br />

tet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

129<br />

Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />

Boden durch Wohnbaufläche ist trotz<br />

des zu erwartenden geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades als erhebliche Beein-<br />

trächtigung einzustufen<br />

Die Versiegelung und Überbauung bedeutet<br />

eine Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Größe des<br />

Plangebietes ist auszugehen von einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung<br />

Es ist von keiner erheblichen Beeinträch-<br />

tigung auszugehen<br />

Durch die Lage <strong>der</strong> geplanten Bebauung im<br />

Anschluss an vorhandenes Wohngebiet<br />

südlich <strong>der</strong> Robert-Wiebalck-Straße, westlich<br />

<strong>der</strong> Bebauung entlang <strong>der</strong> K 69 und<br />

östlich <strong>der</strong> Wurten ist die Auswirkung in die<br />

Landschaft als relativ kleinräumig und als<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung anzu-<br />

sehen<br />

D7<br />

Verlust von landwirtschaftlicher. Nutzfläche:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die geringe Belastung durch Lärm und Abgase<br />

von <strong>der</strong> nordöstlich angrenzenden<br />

Straße stellen vermutlich keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

D 7<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Bebauungsplanung ist zu sondieren,<br />

ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien erfor<strong>der</strong>lich ist. Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl,<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Schilf-Landröhrichtgräben<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

D 7<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

GIM (t) 9.5.4<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen<br />

FGM / 4.8.4 / Marschgraben mit Schilf-<br />

NRS<br />

5.2.1<br />

Landröhricht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

5,1200 1,3 6,6560<br />

0,0900 2,6 0,2340<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 3,7500 0,8 3,0000<br />

PHM 12.6.5 Naturgarten 0,0600 1,2<br />

HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - -<br />

9,0200 9,8900<br />

Aus dem südliche gelegenen Bebauungsplan Nr. 30 „Südlich <strong>der</strong> Valger Landstraße“ wurde ein Kompensationswert<br />

von 7,6775 WE bei einer Flächengröße von 9,8012 ha (=0,7833 WE/ha) ermittelt.<br />

Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Kompensationswert von:<br />

9,02ha x 0,7833 WE/ha = 7,0656 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 9,8900<br />

Kompensationswert - 7,0656<br />

Kompensationsdefizit 2,8244<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 2,8244 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 2,82 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

130


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende D 7<br />

GIM (t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen gemäht<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

PHM Naturgarten<br />

HBA Allee/Baumreihe<br />

131


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: nördlicher Randbereich<br />

von Dorum (Ortsarrondierung);<br />

Lage zwischen Alsumer<br />

Straße und Schießstand<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit<br />

und ohne Grüppen, Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht,<br />

Baumhecke, Kopfbaum-<br />

Bestand, Landwirtschaftliche<br />

Lagerfläche, Landwirtschaftliche<br />

Produktionsanlage<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 4,73 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wer-<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel, potenziell<br />

wertvoller Amphibienlebensraum<br />

Boden Haftnasse Brackmarsch (153.3),<br />

landesweit seltener Bodentyp,<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

mittel, Verdichtungsemp-<br />

findlichkeit hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />

dm unter GOF, Gräben vorhanden<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima<br />

und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel, zahlreiche Grüppen, Gräben<br />

und Gehölze entlang <strong>der</strong> Parzellengrenzen<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

D10<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

Im Westen angrenzend Kirche<br />

Mensch Benachbarung zu Schützenhalle und<br />

Bahnlinie im Osten sowie zu landwirtschaftlichem<br />

Betrieb im Westen<br />

te/ Funktionen<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung und Bewirtschaftung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

D10<br />

Die Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />

eines siedlungsnahen Grünlandkomplexes<br />

mit potenzieller Bedeutung als Amphibienlebensraum<br />

in eine Wohnbaufläche bedeutet<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Die Inanspruchnahme eines landesweit seltenen<br />

Bodentyps bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Die Versiegelung bedeutet einen hohen Oberflächenwasserabfluss<br />

und eine Vermin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Grundwasserneubildung. Aufgrund <strong>der</strong><br />

Größe des Plangebietes ist von einer erhebli-<br />

chen Beeinträchtigung auszugehen<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Grünlandfläche in<br />

Wohnbaufläche mit Gärten ist von keiner er-<br />

heblichen Beeinträchtigung auszugehen<br />

132<br />

Die Landschaftsverän<strong>der</strong>ung durch die geplante<br />

Wohnbebauung wird bei Erhalt <strong>der</strong> umgebenden<br />

Gehölzstrukturen (Baumhecke) und<br />

bei Neuanlage von Gehölzreihen im Norden in<br />

Grenzen gehalten; damit ist von keiner erheblichen<br />

Beeinträchtigung auszugehen<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Lärmimmissionen und Geruchsimmissionen<br />

möglich:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

D 10<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Bebauungsplanung ist zu sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung des Großgehölzbestandes an <strong>der</strong> Süd-<br />

und an <strong>der</strong> Ostseite, Festsetzung einer entsprechenden Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung<br />

<strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer Ortsrandeinbindung am nördlichen Rand <strong>der</strong> Wohnbebauung durch Pflanzung von<br />

Gehölzreihen heimischer Straucharten.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

D 10<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

2,8010 1,3 3,6413<br />

GIM 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen 1,5250 1,2 1,8300<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4 /<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht<br />

0,1040 2,6 0,2704<br />

HFB 2.10.3 Baumhecke 0,1150 2,2 0,2530<br />

HBK 2.13.2 Kopfbaum-Bestand -<br />

EL 10.5 Landwirtschaftliche Lagerfläche 0,1850 0,5 0,0925<br />

ODP 13.10.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />

-<br />

4,7300 6,0872<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 4,7300 ha<br />

Nutzung: WA - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 4,7300 ha x 0,25 = 1,1825 ha<br />

zuzüglich 30 % Überschreitung: 0,3548 ha<br />

gesamt: 1,5373 ha<br />

1,5373 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Garten- und öffentliche Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen: 3,1927 ha x 0,9 WE/ha = 2,8734 WE<br />

gesamt: 2,8734 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 6,0872<br />

Kompensationswert - 2,8734<br />

Kompensationsdefizit 3,2138<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,2138 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 3,2 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

133


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende D 10<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

HFB Baumhecke<br />

HBK Kopfbaum-Bestand<br />

EL Landwirtschaftliche Lagerfläche<br />

ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage<br />

134


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: östlicher Randbereich von Dorum,<br />

nördlich des Dorumer Pflichtfleths<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit<br />

und ohne Grüppen, Basenreicher<br />

Lehm-/Tonacker Schilf-Landröhricht,<br />

Marschgraben mit Schilf-Landröhricht,<br />

Einzelstrauch<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Gewerbliche Baufläche<br />

Größe: 12,0 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

D19<br />

Bedeutung betroffener Bereiche<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel bis hoch, landschaftsschutzwürdiger<br />

Bereich „Grünland<br />

zwischen Dorum und Holßel (L 2317-01)“,<br />

1.) Extensivgrünland und Feuchtbiotop<br />

(nach § 30 BNatSchG neu) gesetzlich<br />

geschützter Biotop CUX 2317/082) im<br />

Südwesten an das Plangebiet angrenzend.<br />

2.) Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit regionaler<br />

Bedeutung, unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Nahrungshabitate sogar von nationaler<br />

Bedeutung.<br />

Wertvoller Gastvogellebensraum mit lokaler<br />

Bedeutung; wertvoller Gastvogellebensraum<br />

mit nationaler Bedeutung<br />

schließt sich nördlich <strong>der</strong> Straße „Alsumer<br />

Specken“ an.<br />

3.) RROP: Vorsorgegebiet für Natur und<br />

Landschaft<br />

Boden Knickige Brackmarsch (154.3), landesweit<br />

seltener Bodentyp, mittel stau-/ grundnass,<br />

Ertragspotenzial mittel, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

äußerst hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, Oberflächengewässer: zahlreiche<br />

Marschgräben und <strong>der</strong> Dorumer<br />

Pflichtfleth im Süden angrenzend<br />

135<br />

Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Werte/ Funktionen<br />

Die Überbauung und Versiegelung von<br />

Vegetationsflächen mit Marschgräben<br />

innerhalb eines landschaftsschutzwürdigen<br />

Bereichs mit hoher Bedeutung für die<br />

Vogelwelt , <strong>der</strong> innerhalb eines Vorsorgegebietes<br />

für Natur und Landschaft<br />

(RROP) liegt bedeutet eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Rosskamp, 2009: Das Untersuchungsgebiet<br />

besitzt eine lokale Bedeutung als<br />

Brutvogellebensraum. Die durchgeführte<br />

Kartierung hat ergeben, dass sämtliche<br />

Reviere <strong>der</strong> wertgebenden Arten deutlich<br />

außerhalb <strong>der</strong> geplanten Eingriffsfläche<br />

liegen, daher kann bei einer Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Planungen nicht von einer erheblichen<br />

Störung ausgegangen werden.<br />

Als Rastvogellebensraum besitzt das Gebiet<br />

keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung. Nähere<br />

Ausführungen siehe Anlage „Brut- und<br />

Rastvogelerfassung<br />

Die Versiegelung bzw. Überbauung von<br />

Boden durch gewerbliche Baufläche mit<br />

voraussichtlich hohem Versiegelungsgrad<br />

ist als erhebliche Beeinträchtigung ein-<br />

zustufen.<br />

D19<br />

Bei Schutz des Dorumer Pflichtfleths vor<br />

Beeinträchtigungen und unter teilweisem<br />

Erhalt <strong>der</strong> Marschgräben, ist aufgrund des<br />

voraussichtlich hohen Versiegelungsgrades<br />

von einem hohen Oberflächenwasserabfluss<br />

bzw. von einer erheblichen<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate<br />

auszugehen. Dies bedeutet<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung.


Luft und<br />

Klima<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft mittel bis<br />

hoch<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

Kulturgut Bodendenkmal: archäologische<br />

Landschaftsaufnahme Dorum Nr. 73<br />

Mensch Anwohner in den angrenzenden gemischten<br />

Bauflächen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong><br />

Flächen wird die Umwandlung zu gewerblicher<br />

Baufläche keine erhebliche Beein-<br />

trächtigung des Freilandklimas bedeuten<br />

136<br />

Die Erweiterung <strong>der</strong> vorhandenen gewerblichen<br />

Bauflächen nach Osten bedeutet<br />

den Verlust <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Charakteristik<br />

dieses Gebietes, nämlich des für die<br />

Marsch typischen Offenlandcharakters.<br />

Dies bedeutet eine erhebliche Beein-<br />

trächtigung<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

in <strong>der</strong>artig großem Umfang ist als<br />

erhebliche Beeinträchtigung einzustu-<br />

fen<br />

Die möglichen Beeinträchtigungen durch<br />

Sichtbehin<strong>der</strong>ung und durch Lärm- und<br />

Geruchs-Emissionen, die von den gewerblichen<br />

Bauflächen o<strong>der</strong> von den an-<br />

und abfahrenden LKW ausgehen, sind als<br />

erhebliche Beeinträchtigung einzustufen<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung und Bewirtschaftung als landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

D 19<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />

Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer<br />

Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong><br />

neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben unter Einhaltung großzügiger Abstände zum Feuchtbiotop<br />

(gesetzlich geschützter Biotop CUX 2317/082) sowie zum Dorumer Pflichtfleth.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Erhaltung eines unbebauten und unversiegelten Korridors zwischen dem gesetzlich geschützten Biotop<br />

und <strong>der</strong> freien Landschaft entlang des Grabens an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze als ca. 0,55 ha<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.<br />

Zusätzlich ist die nicht überbaubare Fläche an den gewerblichen Bauten als ökologisch stützende<br />

Struktur bzw. als ökologische Pufferzone auszubilden. Die dort vorhandenen o<strong>der</strong> entstehenden Wan<strong>der</strong>wege<br />

<strong>der</strong> Amphibien sind an <strong>der</strong> Grenze zu den gewerblichen Erschließungsflächen mit entsprechenden<br />

Abweisungszäunen zu schützen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sowie für Amphibien sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland, vorzugsweise nördlich des Plangebietes,<br />

vorzunehmen. Da es sich beim Boden um einen landesweit seltenen Bodentyp handelt ist die<br />

Versiegelung im Verhältnis 1:1 zu kompensieren.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

D 19<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen<br />

9,9480 1,3 12,9324<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4 /<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

0,2150 2,6 0,5590<br />

BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 1,8370 0,8 1,4696<br />

OGG 13.13.2 Gewerbegebiet - - -<br />

12,0000 14,9610<br />

Aus dem westlichen angrenzenden Bebauungsplan Nr. 36 „Ökologischer Gewerbepark Dorum“ (gleiche<br />

Strukturen und gleiche Nutzung als Gewerbegebiet) wurde für den Bebauungsplan ein Kompensationswert<br />

von 4,0881 WE bei einer Flächengröße von 9,3175 ha (= 0,4388 WE/ha) ermittelt.<br />

Für den hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Defizit von: 12,00 ha x 0,4388 WE/ha = 5,2656<br />

Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 14,9610<br />

Kompensationswert - 5,2656<br />

Kompensationsdefizit 9,6954<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 9,6954 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 9,7 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

137


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende D 19<br />

GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

NRS Schilf-Landröhricht<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

WXH Laubforst aus einheimischen Arten<br />

BE Einzelstrauch<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

OGG Gewerbegebiet<br />

138


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: östlicher Randbereich von<br />

Dorum, südlich des Fließgewässers<br />

Dorumer Pflichtfleth, Bebauung<br />

des rückwärtigen Teiles<br />

von Wohngrundstücken<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht sowie Obst-<br />

und Gemüsegarten, Fläche mit<br />

wassergebundener Decke, Sonstige<br />

Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

(kleiner Reitplatz), Allee/Baumreihe<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Gemischte Baufläche<br />

Größe: 0,81 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel, die im<br />

Grün- und Gartenland teilweise vorhandenen<br />

Grüppen stehen im Verbund<br />

mit dem angrenzenden Fließgewässer<br />

des Dorumer Pflichtfleths und dem<br />

Feuchtbiotop (gesetzlich geschützter<br />

Biotop CUX 2317/082)) auf <strong>der</strong> benachbarten<br />

Kompensationsfläche aus<br />

<strong>der</strong> Flurbereinigung<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Nördlich des Dorumer Pflichtfleths<br />

angrenzend:<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit regionaler<br />

Bedeutung, unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Nahrungshabitate sogar von<br />

nationaler Bedeutung sowie wertvoller<br />

Gastvogellebensraum mit lokaler<br />

Bedeutung.<br />

Boden Haftnasse Brackmarsch (153.3), landesweit<br />

seltener Bodentyp, schwach<br />

stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

mittel, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

D20<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />

dm unter GOF, Dorumer Pflichtfleth<br />

angrenzend<br />

D20<br />

Werte/ Funktionen<br />

- Das Heranrücken <strong>der</strong> Bebauung an das<br />

nördlich des Fließgewässers „Dorumer<br />

Pflichtfleth“ sich befindende wertvolle Vogelbrutgebiet<br />

bzw. an den wertvollen Gastvogellebensraum<br />

sowie an den gesetzlich<br />

geschützten Biotop (CUX 2317/082),<br />

- die Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />

von Vegetationsfläche<br />

- sowie die Beseitigung von Baum- und<br />

Gehölzbeständen<br />

stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar.<br />

Die Überbauung des landesweit seltenen<br />

Bodentyps ist trotz des geringen Flächenumfangs<br />

als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen<br />

Die zusätzliche Versiegelung bedeutet eine<br />

Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe<br />

des Plangebietes ist dies eine keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

139


Luft und<br />

Klima<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima<br />

und Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

Durch die Bebauung werden aufgrund des<br />

geringen Flächenumfangs keine erhebli-<br />

chen Beeinträchtigungen erwartet<br />

Trotz des Verlustes typischen Garten- und<br />

Weidelandes mit teilweise vorhandenen<br />

Grüppen ist die Beeinträchtigung aufgrund<br />

<strong>der</strong> geringen Ausdehnung und <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

durch die vorhandenen Gebäude<br />

und das westlich angrenzend vorhandene<br />

Gewerbegebiet als keine erhebliche Be-<br />

einträchtigung zu werten<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

und Gartenland ist aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />

Größe <strong>der</strong> gemischten Baufläche als<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung anzusehen<br />

Mensch - -<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung und Bewirtschaftung von Garten- und Grünland sowie des Reitplatzes<br />

D 20<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />

Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Einhaltung großzügiger Abstände zum Feuchtbiotop<br />

(beson<strong>der</strong>s geschützter Biotop CUX 2317/082) sowie zum Dorumer Pflichtfleth.<br />

D 20<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004))<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,3842 1,3 0,4995<br />

PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten 0,2106 1,1 0,2317<br />

TFW 13.4.1<br />

Fläche<br />

Decke<br />

mit wassergebundener<br />

0,0360 0,3 0,0108<br />

PSZ 12.11.6 Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

(kleiner Reitplatz)<br />

0,1792 0,4 0,0717<br />

HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - - -<br />

0,8100 0,8137<br />

Ausgehend von einem Versiegelungsgrad von 50% <strong>der</strong> Gesamtfläche (0,4 ha von 0,81 ha), verbleibt somit<br />

ein Freiflächenanteil (0,4 WE/ha) von ebenfalls 0,4 ha.<br />

Versiegelung: 0,4 ha x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Freifläche: 0,4 ha x 0,8 WE/ha = 0,3200 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 0,8137<br />

Kompensationswert - 0,3200<br />

Kompensationsdefizit 0,4937<br />

140


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,4937WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,50 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende D 20<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

PHO Obst- und Gemüsegarten<br />

TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />

PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage (kleiner Reitplatz)<br />

HBA Allee/Baumreihe<br />

ODL Gebäude<br />

141


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: östlicher Randbereich von Dorum,<br />

Verbindung zwischen Wischhausener<br />

Weg im Südosten und Alsumer Specken<br />

im Nordwesten<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit und ohne Grüppen,<br />

Schilf-Landröhricht, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Basenreicher Lehm-<br />

/Tonacker und Beton-/Asphaltfläche als<br />

Wegefläche<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Straßenverkehrsfläche<br />

Größe: 1,35 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

D21<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel, landschaftsschutzwürdiger<br />

Bereich „Grünland zwischen<br />

Dorum und Holßel<br />

(L-2317-01)“,<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit regionaler<br />

Bedeutung, unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Nahrungshabitate sogar von nationaler<br />

Bedeutung sowie wertvoller Gastvogellebensraum<br />

mit lokaler Bedeutung, nördlich<br />

<strong>der</strong> geplanten Trasse Gastvogellebensraum<br />

mit nationaler Bedeutung.<br />

Im Norden und Osten an die Straßentrasse<br />

angrenzend: wertvoller Bereich für<br />

Amphibien und Heuschrecken Im Südosten<br />

angrenzend: Kompensationsbereich<br />

<strong>der</strong> als landesweit für den Naturschutz<br />

wertvoller Bereich „Fauna, Stand<br />

01.08.06“ beim NLWKN verzeichnet ist.<br />

RROP: Vorsorgegebiet für Natur und<br />

Landschaft<br />

Boden Knickige Brackmarsch (154.3), landesweit<br />

seltener Bodentyp, mittel stau-/ grundnass,<br />

Ertragspotenzial mittel, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

äußerst hoch, Altlastenverdachtsfläche<br />

/ Altablagerung (Nr.<br />

352 408 402) im Bereich <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Waldfläche<br />

D21<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

- Das Heranrücken eines Straßenabschnitts<br />

an einen für den landesweiten<br />

Naturschutz wertvollen Bereich, <strong>der</strong><br />

gleichzeitig ein für Amphibien und Heuschrecken<br />

wertvoller Bereich ist und <strong>der</strong><br />

als Kompensationsfläche gebunden ist<br />

142<br />

- die Zerschneidung und Versiegelung<br />

von Vegetationsflächen (überwiegend<br />

Grünland), die zu einem landschaftsschutzwürdigen<br />

Bereich sowie zu einem<br />

Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft<br />

gehören und Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />

als auch als Gastvogellebensraum<br />

besitzen<br />

- sowie die Beseitigung von Baum- und<br />

Gehölzbestand am Rand <strong>der</strong> Waldfläche<br />

sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />

zu bewerten.<br />

Die zusätzliche Versiegelung von Boden,<br />

eines landesweit seltenen Bodentyps<br />

durch den neu entstehenden Straßenabschnitt<br />

sowie durch den Ausbau bzw.<br />

die Verbreiterung <strong>der</strong> vorhandenen Wege<br />

ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, Dorumer Pflichtfleth und Alsumer<br />

Wasserlöse<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> Straßenverbindung mit:<br />

- <strong>der</strong> zusätzlichen Versiegelung und<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Erhöhung des<br />

Oberflächenwasserabflusses und<br />

einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

im Trassenbereich<br />

- sowie <strong>der</strong> Querung des Dorumer<br />

Pflichtfleths und dem Tangieren <strong>der</strong><br />

Alsumer Wasserlöse<br />

Luft und Kli- Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />

sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen<br />

Es wird durch die zusätzliche Versiegema<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

lung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Schutzgutes Luft und Klima<br />

erwartet<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schön- Aufgrund <strong>der</strong> Zerschneidung eines landheit<br />

von Natur und Landschaft mittel, Teil schaftsschutzwürdigen Bereichs ist mit<br />

eines landschaftsschutzwürdigen Bereiches<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung zu<br />

rechnen<br />

Kultur- und Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche), Bei Verlust von landwirtschaftlicher Nutz-<br />

Sachgüter Kulturgut Bodendenkmal<br />

Nr. 74 u. 75 (Wurt)<br />

fläche aber unter Ausschluss von Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> angrenzenden Bodendenkmale,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wurt ist<br />

von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Mensch selten und gering von KFZ befahrene Lärmbeeinträchtigungen durch Zunahme<br />

Wege, die sich für Spaziergänger und des Straßenverkehrs verringern die Er-<br />

Radler (Erholungseignung) eignen holungseignung wie auch die Wohnqualität<br />

in diesem Bereich, insgesamt aber<br />

noch keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung eines größeren Zusammenhangs <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

D 21<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Die Trassierung <strong>der</strong> Straße sollte unter Freihaltung <strong>der</strong> Wurt erfolgen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Straßenplanung<br />

sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß § 13<br />

BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Schädigungen des Naturhaushaltes<br />

und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung<br />

von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss<br />

<strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen<br />

Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Da es sich um einen landesweit seltenen Bodentyp handelt ist die Versiegelung an an<strong>der</strong>er Stelle durch<br />

Entsiegelung im Verhältnis 1:1 zu kompensieren.<br />

Die Anbindung des „Korridors“ (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft) westlich <strong>der</strong> geplanten gewerblichen Baufläche D 19 an die freie<br />

Landschaft im Norden erfolgt über die vorhandenen Grabenstrukturen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sowie für Amphibien und Heuschrecken sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland im Verhältnis<br />

1:1 auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung auszugleichen (ca. 1,35 ha). Wobei anzumerken<br />

ist, dass die Straßenbaumaßnahme nur mit <strong>der</strong> Erschließung des Gewerbegebietes (D19) realisiert<br />

wird.<br />

143


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende D 21<br />

GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

NRS Schilf-Landröhricht<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

WXH Laubforst aus einheimischen Arten<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

144


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Lage: südlicher Randbereich<br />

von Dorum an <strong>der</strong> L 129 (Poststraße)<br />

Nutzung/Biotoptypen: Baumschule<br />

mit Ru<strong>der</strong>alflur frischer<br />

bis feuchter Standorte, Blumen-<br />

/Gartenbaufläche, Hausgarten<br />

mit Großbäumen, Parkplatz mit<br />

kiesigem Untergrund, Allee/Baumreihe<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

gemischte Baufläche<br />

Größe: 1,02 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel,<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

südlich und östlich in ca. 100 m Entfernung:<br />

Wertvolles Vogelbrutgebiet mit potenzieller<br />

Bedeutung, sowie wertvoller Gastvogellebensraum<br />

mit lokaler Bedeutung<br />

Boden Haftnasse Brackmarsch (153.3), schwach<br />

stau-/ grundnass, Ertragspotenzial mittel,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

D30<br />

Allgemeines Sachgut (gartenbauliche<br />

Nutzfläche)<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

Eine Bebauung entlang <strong>der</strong> Straße dürfte,<br />

aufgrund <strong>der</strong> zahlreichen Vorbelastungen<br />

dieses Bereiches, keine Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> ca. 100 m entfernten<br />

Vogellebensräume bewirken.<br />

Die Überbauung und Versiegelung von<br />

Vegetationsfläche sowie die Beseitigung<br />

von Baum- und Gehölzbestand stellen<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung dar<br />

145<br />

Die zusätzliche Versiegelung von Grund<br />

und Boden durch geplante Gebäude und<br />

Befestigungen stellt eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe des Plangebietes<br />

und <strong>der</strong> teilweise bereits vorhandenen<br />

Bebauung ist von keiner erheblichen<br />

Beeinträchtigung auszuge-<br />

hen<br />

Es wird durch die zusätzliche kleinräumige<br />

Bebauung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Schutzgutes Luft<br />

und Klima erwartet<br />

Durch die Lage an <strong>der</strong> Straße und auf<br />

Grund <strong>der</strong> bereits vorhandenen Bebauung<br />

und gartenbauliche Nutzung ist keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung zu<br />

erwarten<br />

D30<br />

Der Verlust von gartenbaulicher Nutzfläche<br />

in voraussichtlich geringem Umfang<br />

stellt keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch Lage an <strong>der</strong> Landesstraße (L 129) und an<br />

einem gartenbaulichen Betrieb (Baumschule)<br />

Potenzielle Immissionen aus dem motorisierten<br />

Straßenverkehr und aus <strong>der</strong><br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

auf den Gartenbauflächen stellen keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> gartenbaulichen Nutzung und <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung<br />

D 30<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung des Großgehölzbestandes, Wahl einer<br />

angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild<br />

lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren<br />

<strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Anlegen eines Schutzstreifens aus heimischen Sträuchern gegenüber dem gartenbaulich genutzten<br />

Land. Erhalt <strong>der</strong> Hausgärten. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung werden entsprechende<br />

Festsetzung getroffen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

D 30<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

EBB / 10.3.1 / Baumschule mit Ru<strong>der</strong>alflur frischer<br />

URF<br />

11.1.1<br />

bis feuchter Standorte<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,3721 1,1 0,4093<br />

OVP 13.12.2 Parkplatz – kiesiger Untergrund 0,1527 0,2 0,0305<br />

PHG 12.6.3 Hausgarten mit Großbäumen 0,4090 1,5 0,6135<br />

EGB 10.2.2 Blumen-/Gartenbaufläche 0,0864 0,6 0,0518<br />

HBA 2.13.3 Allee/Baumreihe - - -<br />

1,0200 1,1051<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 1,0200 ha<br />

Nutzung: MI - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,4 zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung: 1,0200 ha x 0,40 = 0,4080 ha<br />

30 % Überschreitung: 0,1224 ha<br />

gesamt: 0,5304 ha<br />

0,5304 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Erhalt <strong>der</strong> Hausgärten 0,2000 ha x 1,5 WE/ha = 0,3000 WE<br />

Freiflächen: 0,2896 ha x 0,5 WE/ha = 0,2606 WE<br />

gesamt: 0,5606 WE<br />

146


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 1,1051<br />

Kompensationswert - 0,5606<br />

Kompensationsdefizit 0,5445<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,5445 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,55 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende D 30<br />

EBB / URF Baumschule mit Ru<strong>der</strong>alflur frischer bis feuchter Standorte<br />

OVP Parkplatz – kiesiger Untergrund<br />

PHG Hausgarten mit Großbäumen<br />

EGB Blumen-/Gartenbaufläche<br />

HBA Allee/Baumreihe<br />

147


Dorum - Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: Außendeichgelände, im Überschwemmungsbereich,<br />

tiefer gelegen<br />

als nordwestlich angrenzendes Campinggelände,<br />

im Nordosten grenzt <strong>der</strong><br />

Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />

(FFH- und Vogelschutzgebiet)<br />

(Zwischenzone) an<br />

Nutzung/Biotoptypen: Artenarmes<br />

Extensivgrünland mit Salzeinfluss /<br />

zeitweilig Campingplatz - Zelten; im<br />

Süden und Südosten: eingezäuntes<br />

landwirtschaftlich genutztes sonstiges<br />

mesophiles Grünland artenärmerer<br />

Ausprägung, salzreicher Graben<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Grünfläche<br />

mit <strong>der</strong> Zweck-bestimmung „Parkanlage“<br />

Größe: 2,97 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

DN4<br />

Grünfläche für die Erholungsnutzung und<br />

landwirtschaftlich genutztes Grünland (siehe<br />

Vegetationskartierung <strong>der</strong> terrestrischen<br />

Bereiche des NLP Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />

<strong>der</strong> Nationalparkverwaltung).<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel (Freizeit- und Erholungsanlage)<br />

bis gering (Grünland)<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Das Plangebiet selber ist nicht als wertvolles<br />

Vogelbrutgebiet dargestellt, östlich des<br />

Plangebietes, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite des<br />

Deiches liegt wertvolles Vogelbrutgebiet mit<br />

nationaler Bedeutung.<br />

Das Plangebiet selber ist nicht als wertvoller<br />

Gastvogellebensraum dargestellt; im<br />

nördlich an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bereich(Nationalpark) liegt wertvoller Gastvogellebensraum<br />

mit landesweiter Bedeutung<br />

Brut- und Rastvogelerfassung, Rosskamp,<br />

2009 (siehe Anlage): Das Teiluntersuchungsgebiet<br />

Dorum-Neufeld Nord besitzt<br />

eine regionale Bedeutung als Brutvogellebensraum.<br />

Weiterhin besitzen die südlich<br />

des Plangebietes gelegenen Flächen eine<br />

nationale Bedeutung als Rastgebiet für den<br />

Sandregenpfeifer.<br />

DN4<br />

Werte/ Funktionen<br />

148<br />

Da für die Flächen selber aktuell keine<br />

beson<strong>der</strong>e avifaunistische Wertigkeit festgestellt<br />

wurde, ist bei dem im Rahmen<br />

einer „Parkanlage“ möglichen Bau von<br />

Wegen und Befestigungen und <strong>der</strong> möglichen<br />

Aufstellung von Spielgeräten und<br />

Sitzbänken mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von<br />

Lebensraum von weit verbreiteten bodenlebenden<br />

Tier- und Pflanzenarten des<br />

Grünlandes im Vordeichsbereich zu rechnen.<br />

Durch häufiges Mähen <strong>der</strong> Grünflächen<br />

und an<strong>der</strong>e Pflegemaßnahmen in<br />

<strong>der</strong> „Parkanlage“ gehen voraussichtlich<br />

weitere Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt<br />

verloren.<br />

Es ist von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />

extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />

feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

sehr hoch<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />

GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut,<br />

Entwässerungsgraben<br />

Luft und<br />

Klima<br />

149<br />

Da die bestehende Grünfläche (Extensivgrünland<br />

mit zeitweiliger Nutzung als Zeltplatz)<br />

als auch die bestehende landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche in „Parkanlage“<br />

umgewandelt werden, ist von <strong>der</strong> Erhaltung<br />

einer überwiegend vegetationsbedeckten<br />

Fläche, die allerdings stellenweise<br />

Befestigungen und die Anlage von<br />

Wegen erfährt, auszugehen; es ergibt sich<br />

somit eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Da das Plangebiet mit überwiegend vegetationsbedecktem,<br />

unversiegeltem Boden<br />

erhalten bleibt wird auch die Versickerungsrate<br />

beibehalten. Trotz <strong>der</strong> stellenweise<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Überwegung des<br />

Grabens bei <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Freizeitnutzung<br />

(Parkanlage) in die bisher<br />

landwirtschaftlich genutzte Fläche hinein<br />

ergibt sich keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Küstenklima/Siedlungsklima Durch die Beibehaltung unversiegelter,<br />

überwiegend vegetationsbedeckter Fläche<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft Spielwiese: sehr<br />

gering, Grünland: mittel<br />

Kultur-<br />

und Sachgüter<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die Ausweitung <strong>der</strong> Erholungsnutzung in<br />

den Bereich des heutigen landwirtschaftlich<br />

genutzten Grünlandes wird im empfindlichen<br />

Bereich des Deichvorlandes als<br />

eine Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />

in Erscheinung treten: erhebliche Beein-<br />

trächtigung<br />

Landwirtschaftliche Nutzfläche Verringerung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche im Vordeichsland in geringem<br />

Umfang (ca. 1 ha):<br />

Mensch RROP: Vorranggebiet für die Erholung mit<br />

starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die Ausdehnung des Bereiches für Erholungsnutzung<br />

stellt keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche und des Bereichs für Zelten in <strong>der</strong> Hochsaison<br />

DN 4<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Bei Baumaßnahmen (z.B. Wegebau) ist <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel) sowie <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen<br />

Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />

(z.B. Sandregenpfeifer) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG) zu gewährleisten.<br />

Die durch Wegebau potenziell mögliche zeitliche Ausweitung <strong>der</strong> Erholungsnutzung im Vordeichsland<br />

auch auf die Vor- und Nachsaison bzw. auf die Wintersaison ist zu verhin<strong>der</strong>n, da daraus eine über das<br />

bisherige Maß hinaus gehende Störung für den angrenzenden Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer<br />

und auf die dortigen Vogelbrut- und Vogelrastgebiete ausgehen könnte.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Zur För<strong>der</strong>ung typischer Elemente des Landschaftsbildes im Vordeichsland ist Röhrichtbestand entlang<br />

des Grabens zu entwickeln und durch einen entsprechenden Grünstreifen (5m) zu sichern.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Ersatzmaßnahmen sind nicht vorzunehmen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 4<br />

FGS Salzreicher Graben<br />

GMZ Sonstiges mesophiles Grünland artenärmerer Ausprägung<br />

GIE / PSC<br />

Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss / zeitweilig Campingplatz<br />

- Zelten<br />

150


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: hinter dem Deich, im Norden<br />

des Ortes, teilweise innerhalb <strong>der</strong><br />

Bauverbotszone<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen,<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht, Einzelstrauch, Strauchhecke,<br />

Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Parkplatzfläche<br />

in <strong>der</strong> Bauverbotszone<br />

und Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />

dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Ferienhausgebiet“<br />

Größe: 1,26 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Grünfläche<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Spielplatz und Parkanlage“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

DN7<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

hoch,<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Randbereich eines Vogelbrutgebietes mit<br />

lokaler Bedeutung, bei Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Nahrungshabitate sogar von nationaler Bedeutung.<br />

Randbereich eines wertvollen Gastvogellebensraumes<br />

mit nationaler Bedeutung<br />

Im Nordwesten, in ca. 150 m Entfernung auf<br />

<strong>der</strong> gegenüberliegenden Seite des Hochwasserdeiches,<br />

grenzt <strong>der</strong> NLP Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />

Wattenmeer (FFH- und Vogelschutzgebiet)<br />

an.<br />

RROP: teilweise innerhalb eines Vorsorgegebietes<br />

für Grünlandbewirtschaftung, -<br />

pflege und -entwicklung<br />

Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

DN7<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

151<br />

Die durch Überbauung und Versiegelung<br />

verursachte Verringerung des Lebensraumes<br />

für weit verbreiteten bodenlebende<br />

Tier- und Pflanzenarten des<br />

Grünlandes, sowie die Störung des<br />

Randbereichs von Vogelbrutgebiet und<br />

Gastvogellebensraum bedeutet eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Rosskamp, 2009:<br />

„Da keine Arten <strong>der</strong> Roten Liste nachgewiesen<br />

wurden, besitzt das Teilgebiet<br />

Dorum-Neufeld Ost keine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung als Brutvogellebensraum“.<br />

Die östlich gelegenen Teilflächen besitzen<br />

jedoch eine landesweite Bedeutung<br />

als Rastgebiet für Höckerschwäne sowie<br />

eine regionale Bedeutung als Rastgebiet<br />

für den Großen Brachvogel. - Die von<br />

den Vögeln genutzten Ackerflächen<br />

liegen jedoch deutlich außerhalb des<br />

geplanten Eingriffsraumes.“<br />

Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />

Boden durch Parkplatzfläche<br />

und das geplante Ferienhausgebiet<br />

ist trotz des zu erwartenden mittleren<br />

Versiegelungs-grades als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />

GOF, Rienschlot im Nordwesten angrenzend,<br />

Grenzgraben im Nordosten<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung<br />

des Oberflächenwasserabflusses<br />

und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />

Größe des Plangebietes und <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Gräben ist von keiner erhebli-<br />

chen Beeinträchtigung auszugehen<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Grünlandfläche<br />

in Parkplatzfläche und Ferienhausgebiet<br />

mit Grünflächen ist von keiner<br />

erheblichen Beeinträchtigung auszu-<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering<br />

gehen<br />

152<br />

Durch die Parkplatzfläche und die Baukörper<br />

des geplanten Ferienhausgebietes<br />

wird sich eine teilweise Beeinträchtigung<br />

des Ausblicks von <strong>der</strong> Straße „Am<br />

neuen Deich“ aus in die freie Landschaft<br />

ergeben. Durch den in <strong>der</strong> Ferne wahrnehmbaren<br />

Dauercampingplatz ist aber<br />

bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes<br />

gegeben. Hierdurch ist<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung zu<br />

erwarten.<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

- -<br />

Mensch RROP: Vorranggebiet für die Erholung mit Priorität für Deichsicherungsmaßnah-<br />

starker Inanspruchnahme durch die Bevölmenkerung, Lage teilweise in <strong>der</strong> Deichverteidigungszone<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Eine Entwicklung zur Grünfläche mit Nutzung als Spielplatz und Parkanlage wäre durch die im bisher<br />

gültigen („alten“) Flächennutzungsplan gemachte Ausweisung möglich.<br />

DN 7<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl. Vermeidung<br />

eines hohen Versiegelungsgrades. Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen<br />

Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />

(z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Es ist eine Begrünung des Parkplatzes und eine Durchgrünung des Ferienhausgebietes mit standortgerechten<br />

Gehölzen vorzusehen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sind auf deichnahen Flächen bereitzustellen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

DN 7<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004) ha WE/ha WE<br />

GIM (t,m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen gemäht<br />

0,7700 1,3 1,0010<br />

GIM (t,w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen beweidet<br />

0,4061 1,3 0,5279<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4 /<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht<br />

0,0350 2,6 0,0910<br />

BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />

HFS 2.10.1 Strauchhecke 0,0038 2,0 0,0076<br />

TFW 13.4.1 Fläche mit wassergebundener Decke<br />

0,0267 0,3 0,0082<br />

ODL 13.10.1 Ländlich geprägtes Dorfgebiet 0,0184 - -<br />

1,2600 1,6357<br />

Aus den in Dorum Neufeld gelegenen Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“<br />

und Nr. 39 „Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet)<br />

wurde für den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße<br />

von 2,995 ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504<br />

WE bei einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />

Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdifizit von ca. 0,7566 WE/ha.Für den hier vorliegenden<br />

Planbereich ist somit von einem Defizit von: 1,2600 ha x 0,7566 WE/ha = 0,9533 Werteinheiten (WE)<br />

auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 1,6357<br />

Kompensationswert - 0,9533<br />

Kompensationsdefizit 0,6824<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6824 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,68 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />

153


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 7<br />

GIM (t,m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen gemäht<br />

GIM (t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen beweidet<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

BE Einzelstrauch<br />

HFS Strauchhecke<br />

TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />

ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />

154


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: hinter dem Deich, nordwestlich<br />

des Ortes<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen,<br />

Einzelstrauch, Strauchhecken,<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Son<strong>der</strong>gebiet,<br />

das <strong>der</strong> Erholung dient,<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“<br />

Größe: 3,15 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Son<strong>der</strong>gebiet<br />

das <strong>der</strong> Erholung dient mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

DN8<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

hoch<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Randbereich eines Vogelbrutgebietes mit<br />

lokaler Bedeutung, bei Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Nahrungshabitate sogar von nationaler<br />

Bedeutung.<br />

Randbereich des wertvollen Gastvogellebensraumes<br />

mit nationaler Bedeutung.<br />

Im Nordwesten, auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden<br />

Seite des Hochwasserdeiches (in 220<br />

m Entfernung), grenzt <strong>der</strong> NLP Nds. Wattenmeer<br />

(FFH- und Vogelschutzgebiet)<br />

(Zwischenzone) an.<br />

RROP: teilweise innerhalb eines Vorsorgegebietes<br />

für Grünlandbewirtschaftung, -<br />

pflege und -entwicklung<br />

Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/ grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

DN8<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

155<br />

Die durch Überbauung und Versiegelung<br />

verursachte Verringerung des<br />

Lebensraumes für diverse bodenlebende<br />

Tier- und Pflanzenarten des<br />

Grünlandes, sowie die Störung des<br />

Randbereichs von Vogelbrutgebiet und<br />

Gastvogellebensraum bedeuten eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Rosskamp, 2009:<br />

„Da keine Arten <strong>der</strong> Roten Liste nachgewiesen<br />

wurden, besitzt das Teilgebiet<br />

Dorum-Neufeld Ost keine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung als Brutvogellebensraum“.<br />

Die östlich gelegenen Teilflächen besitzen<br />

jedoch eine landesweite Bedeutung<br />

als Rastgebiet für Höckerschwäne<br />

sowie eine regionale Bedeutung als<br />

Rastgebiet für den Großen Brachvogel.<br />

- Die von den Vögeln genutzten Ackerflächen<br />

liegen jedoch deutlich außer-<br />

halb des geplanten Eingriffsraumes.“<br />

Die Versiegelung von beson<strong>der</strong>s ertragsfähigem<br />

Boden durch ein Ferienhausgebiet<br />

dieser Ausdehnung ist trotz<br />

des zu erwartenden geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />

GOF, Verbindungsgraben mit geringer Bedeutung<br />

für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

angrenzend<br />

Luft und Klima<br />

156<br />

Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung<br />

des Oberflächenwasserabflusses<br />

und eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Gräben randlich und innerhalb<br />

des Ferienhausgebietes und lediglich<br />

einer notwendig werdenden Überwegung<br />

des Verbindungsgrabens ist dies<br />

als keine erhebliche Beeinträchti-<br />

gung einzustufen.<br />

Küstenklima / Siedlungsklima Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Grünlandfläche<br />

in Ferienhausgebiet mit Grünflächen<br />

ist von keiner erheblichen Be-<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering<br />

einträchtigung auszugehen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung des Landschaftsbildes<br />

durch das angrenzende<br />

„Son<strong>der</strong>gebiet Camping“ und die umliegend<br />

bestehenden Ferienhausgebiete<br />

ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

- -<br />

Mensch RROP: Vorranggebiet für die Erholung mit Verdichtung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebiete die <strong>der</strong><br />

starker Inanspruchnahme durch die Erholung dienen, Erhöhung <strong>der</strong> <strong>Gäste</strong>-<br />

Bevölkerung<br />

zahl in diesem Raum, insgesamt aber<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Eine Entwicklung zum Campingplatz wäre durch die im bisher gültigen („alten“) Flächennutzungsplan<br />

gemachte Ausweisung „Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung - Campingplatz“, bis auf einen Streifen<br />

(Parkanlage) im Nordosten, fast auf <strong>der</strong> gesamten Fläche möglich<br />

DN 8<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl. Vermeidung<br />

eines hohen Versiegelungsgrades. Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen<br />

Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />

(z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Es ist eine Durchgrünung des Ferienhausgebietes mit standortgerechten Gehölzen vorzusehen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Rastvögel sind<br />

an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland unmittelbar hinter dem Deich vorzunehmen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

DN 8<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004) ha WE/ha WE<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht 0,0450 2,6 0,1170<br />

GIM(t,m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen, gemäht 2,5271 1,3 3,2852<br />

GIM(t,w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen, beweidet<br />

0,5029 1,3 0,6538<br />

BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />

HFS 2.10.1 Strauchhecke - - -<br />

HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung 0,0750 1,5 0,1125<br />

3,1500 4,1685<br />

Aus den südlich gelegenen Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“ und Nr. 39<br />

„Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet) wurde für<br />

den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße von 2,995<br />

ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504 WE bei<br />

einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />

Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha. Für den hier vorliegenden<br />

Planbereich ist somit von einem Defizit von: 3,15 ha x 0,7566 WE/ha = 2,3833 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 4,1685<br />

Kompensationswert - 2,3833<br />

Kompensationsdefizit 1,7852<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 1,7852 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 1,8 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />

157


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 8<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

GIM(t,m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, gemäht<br />

GIM(t,w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, beweidet<br />

BE Einzelstrauch<br />

HFS Strauchhecke<br />

HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />

158


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld / Gemeinde<br />

Padingbüttel<br />

Lage: Vordeichland<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Artenarmes Extensivgrünland mit<br />

Salzeinfluss, Parkplatz, Obere<br />

Salzwiese (struktur-arm), Campingplatz,<br />

Sonstige Sport-, Spiel- und<br />

Freizeitanlage, Beton-<br />

/Asphaltfläche, Salzreicher Graben/Grüppe,<br />

Queckenbestand <strong>der</strong><br />

oberen Salzwiese (Schutzstreifen)<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Grünfläche<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Grünstrand“<br />

Größe: 8,85 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen FNP: tlw. keine Darstellung und tlw.<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Badestrand“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

DN9<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften:<br />

Im Nordwesten mittel, im<br />

übrigen Bereich (Freizeit- und Erholungsanlage)<br />

gering.<br />

Im Osten angrenzend, in dem dem Deich<br />

zugewandten Bereich finden sich eingezäunte<br />

Salzwiesen, die in <strong>der</strong> landesweiten<br />

Biotopkartierung und als FFH-<br />

Lebensraumtyp LRT 1330 „Atlantische<br />

Salzwiesen“ erfasst wurden.<br />

Im Westen und im Süden grenzt <strong>der</strong> NLP<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />

an das Plangebiet an.<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Lage innerhalb eines wertvollen Vogelbrutgebietes<br />

mit nationaler Bedeutung<br />

Lage angrenzend an Gastvogellebensraum<br />

mit internationaler Bedeutung im Süden<br />

Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />

extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />

feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

sehr hoch<br />

DN9<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

Bei <strong>der</strong> teilweisen erstmaligen Ausweisung<br />

dieser Grünfläche mit schon lange<br />

bestehen<strong>der</strong> Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

ist von keiner (zusätzlichen)<br />

Beeinträchtigung auszugehen.<br />

Gegenüber <strong>der</strong> ursprünglichen Planung<br />

ist von einer Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> östlich angrenzenden Salzwiesen<br />

abgesehen worden.<br />

159<br />

Daher ist bei Erhalt <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Nutzung ohne zusätzliche Infrastruktur-<br />

Baumaßnahmen von keiner zusätzlichen<br />

Beeinträchtigung auszugehen.<br />

Die bestehenden Störungen gehen im<br />

Wesentlichen vom Badebetrieb und<br />

<strong>der</strong> Freizeitnutzung im Sommer aus,<br />

diese fallen nicht mit den Hauptzeiten<br />

<strong>der</strong> Vogelbrut und <strong>der</strong> Vogelrast zusammen:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass keine<br />

Geländeauffüllung und keine weitere<br />

Versiegelung durch Infrastruktureinrichtungen<br />

erfolgt ist von keiner erheblichen<br />

Beeinträchtigung auszugehen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />

GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />

160<br />

Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass keine<br />

Geländeauffüllung erfolgt wird sich <strong>der</strong><br />

Überflutungsbereich bei Sturmflut voraussichtlich<br />

nicht verän<strong>der</strong>n: keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Luft und Klima<br />

Küstenklima/Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaft Vordeichland mit grundsätzlich hoher visu- Mit <strong>der</strong> Darstellung als „Grünfläche mit<br />

eller Empfindlichkeit des Landschaftsbildes, <strong>der</strong> Zweckbestimmung Grünstrand“<br />

die Bereiche im Süden haben sehr hohe wird keine wesentliche Verän<strong>der</strong>ung<br />

Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Schön- <strong>der</strong> Gestalt <strong>der</strong> bisher auch für die<br />

heit von Natur und Landschaft, die vorhan- Freizeitnutzung eingenommenen Flädenen<br />

Einrichtungen für Erholungsnutzung chen verbunden sein. Da die Nutzung<br />

im Norden haben sehr geringe Bedeutung auch weiterhin nur in dem bisherigen<br />

Umfang stattfinden soll ist von keiner<br />

negativen Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />

auszugehen: keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Kultur- und Bauliche Anlagen im Überschwemmungs- potenzielle Sachschäden werden durch<br />

Sachgüter gebiet<br />

entsprechende Vorkehrungen im Falle<br />

einer Sturmflutgefahr verhin<strong>der</strong>t: keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Mensch Bedeutung für die Erholungsnutzung am Die Bedeutung für die Erholungsnut-<br />

Strand<br />

zung bleibt erhalten:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Fortsetzung <strong>der</strong> bestehenden Nutzung als Badestrand und Hundestrand<br />

DN 9<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (13,35 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />

zurückgenommen, um die Fläche <strong>der</strong> sich von dort aus nach Osten und Süden erstreckenden<br />

geschützten Salzwiesenareale (landesweit bedeutsamer Biotop) von jeglicher Freizeitnutzung frei<br />

zu halten. Die Erhaltung des Schutzstreifens, <strong>der</strong> Umzäunung und des Grabens entlang <strong>der</strong> östlichen<br />

Plangebietsgrenze sind erfor<strong>der</strong>lich um die angrenzenden, geschützten Salzwiesenareale vor Störungen<br />

aus dem angrenzenden Bereich mit Erholungsnutzung (Grünstrand) zu bewahren. Keinen weiteren<br />

Bau befestigter Erschließungswege und befestigter Stellflächen.<br />

Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong><br />

europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG).


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 9<br />

GIE Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss (Freizeitnutzung: überwiegend Liegewiese)<br />

GIE / PSG Artenarmem Extensivgrünland mit Salzeinfluss Freizeitnutzung: Campingplatz – Zelten<br />

PSZ Sonstige Sport- Spiel- und Freizeitanlage<br />

OVP /GIE Parkplatz (nur zeitweise im Sommer genutzt) auf artenarmem Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

OVS Straße<br />

OVW Befestigter Weg<br />

FGS Salzreicher Graben o<strong>der</strong> Grüppe<br />

KHQ Queckenbestand <strong>der</strong> oberen Salzwiese<br />

KHI Obere Salzwiese, strukturarm (angrenzend)<br />

PSB Schwimmbad (angrenzend)<br />

161


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum-Neufeld<br />

Lage: Vordeichland<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Parkplatz auf Artenarmem<br />

Extensivgrünland mit Salzeinfluss,<br />

Beton-/ Asphaltfläche,<br />

Fläche mit Kies- o.<br />

Schotterdecke, Salzreicher<br />

Graben<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Anpassung an die tatsächliche<br />

Nutzung, Verkehrsfläche<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„öffentliche Parkfläche“<br />

Größe: 0,60 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und<br />

Lebensgemeinschaften gering<br />

Ein kleiner westlicher Teilbereich (ca. 1/5)<br />

des Plangebietes ist als PKW-Stellplatz mit<br />

Schotterdecke und Asphaltfahrspur teilweise<br />

versiegelt (südlicher Bereich des „Schotterparkplatz<br />

Wellenbad“, seit dem 30.06.1992<br />

nach DeichR genehmigt).<br />

Der übrige östliche Bereich des Plangebiets<br />

umfasst Extensivgrünland und wird <strong>der</strong>zeit in<br />

<strong>der</strong> touristischen Hochsaison nur gelegentlich<br />

und teilweise als Stellfläche für PKW<br />

genutzt. Dort finden sich Salzwiesenfragmente.<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Lage innerhalb des Randes eines wertvollen<br />

Vogelbrutgebietes mit nationaler Bedeutung.<br />

Südlich in ca. 200 m Entfernung: Gastvogellebensraum<br />

mit internationaler Bedeutung.<br />

Im Süden Salzwiese angrenzend (siehe Vegetationskartierung<br />

FFH -Lebensraum- und<br />

TMAP -Typen von 2004 <strong>der</strong> Nationalparkverwaltung),<br />

Vorkommen von Strandgrasnelke<br />

(Armeria maritima) - beson<strong>der</strong>s geschützte<br />

Art (Rote Liste Nds.: <strong>der</strong>zeit nicht gefähr-<br />

det)<br />

DN10<br />

DN10<br />

Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />

extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />

feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

sehr hoch<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

162<br />

Durch die nach Osten bis an den<br />

Deichfuß weitergeführte Inanspruchnahme<br />

von Artenarmem Extensivgrünland<br />

für die Ausdehnung <strong>der</strong><br />

Parkplatznutzung mittels weiterer Befestigung<br />

durch Schotterdecke wird<br />

eine Verringerung des Lebensraumes<br />

für weit verbreitete bodenlebende Tier-<br />

und Pflanzenarten verursacht; es handelt<br />

sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die Ausdehnung <strong>der</strong> Befestigung mit<br />

Schotterdecke in Richtung Osten bis<br />

zum Deichfuß stellt eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />

GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />

163<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringen natürlichen<br />

Grundwasserneubildungsrate des<br />

Oberbodens und <strong>der</strong> teilweise durchlässigen<br />

Schotter-Befestigung, ist von<br />

keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Luft und Klima Küstenklima/Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaft Vordeichland mit grundsätzlich hoher visueller<br />

Empfindlichkeit des Landschaftsbildes,<br />

westlich angrenzend vorhandene Gebäude /<br />

Einrichtungen für Erholungsnutzung die sehr<br />

geringe Bedeutung, südlich angrenzend beweidete<br />

Salzwiese die sehr hohe Bedeutung<br />

für Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur<br />

und Landschaft besitzen<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet<br />

und östlich begrenzend <strong>der</strong> Deich<br />

Mensch PKW-Stellfläche für Besucher des Wellenbades<br />

und des Grünstrandes<br />

Durch die nach Osten fortgeführte<br />

teilweise Befestigung des temporären<br />

Parkplatzes mit Schotter, wird eine<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gestalt <strong>der</strong> PKW-<br />

Stellfläche bewirkt. Obwohl die Nutzung<br />

auch weiterhin nur in dem bisherigen<br />

Umfang (nur in <strong>der</strong> touristischen<br />

Hochsaison) stattfinden soll, tritt die<br />

negativen Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />

ganzjährig in Erschei-<br />

nung: erhebliche Beeinträchtigung<br />

potenzielle Sachschäden bzw. Schäden<br />

am Deich werden durch entsprechende<br />

Vorkehrungen im Falle einer<br />

Sturmflutgefahr verhin<strong>der</strong>t: keine er-<br />

hebliche Beeinträchtigung<br />

Die Ausdehnung <strong>der</strong> teilweise befestigten<br />

PKW-Stellfläche nach Osten bei<br />

Verlust von Freifläche auf unbefestigtem<br />

Extensivgrünland stellt für Erholungssuchende<br />

keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als gelegentlich in <strong>der</strong> Sommersaison genutzten PKW-Stellplatz mit teilweise unbefestigter<br />

Oberfläche und ungenutzten Bereichen im Osten des Plangebietes am Deichfuß<br />

DN 10<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Verwendung von teildurchlässigem Bodenbelag. Anlage von Röhricht entlang <strong>der</strong> begrenzenden Grabenabschnitte.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Ersatzmaßnahmen sind nicht durchzuführen, da gegenüber dem Ist-Zustand keine Verän<strong>der</strong>ungen eintreten<br />

werden. Die Grabenstrukturen bleiben erhalten.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 10<br />

OVP/GIE/KH Parkplatz auf artenarmem Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

TFK Fläche mit Kies- o. Schotterdecke<br />

FGS Salzreicher Graben<br />

164


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: hinter dem Deich in <strong>der</strong> 50 m<br />

Bauverbotszone<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen, gemäht,<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht (teilweise gesetzlich<br />

geschützter Biotop)<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Verkehrsfläche<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„öffentliche Parkfläche“<br />

Größe: 0,4 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen FNP: Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Bolz- und Tennisplatz“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Grünland, Siedlungsfläche Bedeutung<br />

für Arten und Lebensgemeinschaften: gering<br />

Am westlichen Plangebietsrand findet sich<br />

ein Bestand von Schilf-Landröhricht mit<br />

ru<strong>der</strong>alen Elementen entlang des Grabens,<br />

<strong>der</strong> parallel zum Deich verläuft; er wurde im<br />

Nov. 2007 als gesetzlich geschützter Biotop<br />

(GB CUX 2217/067) in das Verzeichnis des<br />

Landkreises aufgenommen<br />

Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />

GOF<br />

Luft und Klima<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

165<br />

Durch die Anlage des Parkplatzes wird<br />

eine Verringerung des Lebensraumes<br />

für diverse bodenlebende Tier- und<br />

Pflanzenarten des Grünlandes verursacht.<br />

Damit geht auch <strong>der</strong> Kontakt<br />

des beson<strong>der</strong>s geschützten Schilf-<br />

Landröhricht-Bestandes zum Grünland<br />

verloren, es handelt sich um eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Die Verdichtung und/o<strong>der</strong> Befestigung<br />

von Grünland ist als erhebliche Be-<br />

einträchtigung anzusehen<br />

Durch Verdichtung und/o<strong>der</strong> Befestigung<br />

erhöht sich <strong>der</strong> Oberflächenwasserabfluss<br />

und verringert sich die<br />

Grundwasserneubildung. Da die natürliche<br />

Grundwasserneubildungsrate<br />

dieses Bodens jedoch gering ist, ist<br />

von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Küstenklima / Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

DN12<br />

- -<br />

DN12<br />

Bei Erhaltung des Schilf-Landröhricht-<br />

Bestandes ist die Parkfläche für das<br />

Landschaftsbild dieses Bereiches als<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

anzusehen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch Im alten FNP als Grünfläche „Bolz- und<br />

Tennisplatz“ vorgesehen<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Anlage eines Bolz- und Tennisplatzes<br />

166<br />

Für die Bevölkerung geht potenzielle<br />

Fläche für Erholungsnutzung verloren<br />

und Lärm und Abgase <strong>der</strong> an- und<br />

abfahrende PKW beeinträchtigen möglicherweise<br />

benachbarte Ferienhausgebiete;<br />

im Verhältnis zu den bereits<br />

bestehenden angrenzenden PKW-<br />

Stellflächen ist dies als keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung anzusehen<br />

DN 12<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen / Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Kiebitz) während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Ausschluss von Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Biotops durch Einhaltung eines großzügigen<br />

Abstandes zum geplanten Parkplatz.<br />

Verwendung von durchlässigem o<strong>der</strong> teildurchlässigem Bodenbelag für die öffentliche Parkfläche.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand <strong>der</strong> öffentlichen Parkfläche durch<br />

die Anlage eines Grabens mit Schilfröhricht.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen für den Verlust von Grünland in Form von Lebensraum verbessernden<br />

Maßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />

Anzumerken ist, dass im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung <strong>der</strong> Biotop nach § 30 BNatSchG<br />

einer Überprüfung unterzogen und von dem § 67 BNatSchG (Befreiungen) gebrauch gemacht wird.<br />

DN 12<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

NRS 5.2.1 Schilf-Landröhricht 0,1040 2,6 0,2704<br />

GIM(m) 9.5.4<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

gemäht<br />

0,2960 1,2 0,3552<br />

0,4000 0,6256


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 0,4000 ha<br />

Nutzung: Öffentliche Parkfläche<br />

0,2960 ha Parkfläche beschottert x 0,3 WE/ha 0,0888 WE<br />

0,1040 ha Erhalt Schilf - Landröhricht x 2,6 WE/ha = 0,2704 WE<br />

gesamt: 0,3592 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 0,6256<br />

Kompensationswert - 0,3592<br />

Kompensationsdefizit 0,2664<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,26640WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,26 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende DN 12<br />

NRS Schilf-Landröhricht*<br />

GIM(m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen gemäht<br />

167


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: hinter dem Deich<br />

„Lührentrift“<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen, Artenarmer<br />

Scherrasen, Einzelbaum /<br />

Baumgruppe, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht und Sonstige<br />

Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtungen<br />

und Einrichtungen für<br />

kulturelle Zwecke“<br />

Größe: 0,85 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen FNP: Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

Bolz- und Tennisplatz, Ponyreiten, Spielplatz“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

keine beson<strong>der</strong>s wertvollen o<strong>der</strong><br />

schutzwürdigen Biotope vorhanden<br />

Boden (Haftnasse) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/ grundnass, Ertragspotenzial hoch,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm<br />

unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

DN13<br />

Werte/ Funktionen<br />

Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />

von Vegetationsflächen; Beseitigung<br />

von Baum- und Gehölzbeständen erhebli-<br />

che Beeinträchtigung<br />

Versiegelung von Grund und Boden durch<br />

geplante Gebäude und Befestigungen<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

168<br />

Die Versiegelung bedeutet eine Erhöhung<br />

des Oberflächenwasserabflusses und eine<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung,<br />

aufgrund <strong>der</strong> relativ kleinen Flächenausdehnung:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Siedlungsklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

gering<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung durch die vorhandene<br />

umgebende z. T. mehrgeschossige<br />

Bebauung sind Verän<strong>der</strong>ungen<br />

des Landschaftsbildes zu erwarten, die<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung darstellen<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

- -<br />

Mensch für Erholungsnutzung und Kin<strong>der</strong>spiel Der Verlust von Freifläche für Erholungsnutzung<br />

und Kin<strong>der</strong>spiel stellt vermutlich<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Anlage eines Bolz- und Tennisplatzes, Ponyreiten, Spielplatz<br />

DN13


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

DN 13<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan, Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer<br />

Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Erhaltung vorhandener Baum- und<br />

Gehölzbestände, Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrades, Verwendung von teildurchlässigem<br />

Bodenbelag, Eingrünung <strong>der</strong> neu entstehenden Gebäude unter Verwendung standortgerechter Gehölze.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am östlichen Rand des Son<strong>der</strong>gebietes durch die Anlage<br />

eines Grabens mit Landröhricht sowie begleitende Grünstreifen (5m) entlang <strong>der</strong> vorhandenen Gräben.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Ersatzmaßnahmen für den Verlust und die Versiegelung von Grünland bzw. Vegetationsfläche sind an<br />

an<strong>der</strong>er Stelle vorzunehmen.<br />

DN 13<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

GIM(m) 9.5.4<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />

gemäht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe -<br />

PSZ 12.11.6 Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 0,8500 ha<br />

Nutzung: SO - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,4, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,0500 2,6 0,1300<br />

0,5030 1,2 0,6036<br />

0,2970 0,9 0,2673<br />

0,8500 1,0009<br />

Versiegelung durch Bebauung 0,8500 ha x 0,4 = 0,3400 ha<br />

zuzüglich 30 % Überschreitung 0,1020 ha<br />

gesamt: 0,4420 ha<br />

0,4420 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Pflanzstreifen: 0,0550 ha x 1,3 WE/ha = 0,0715 ha<br />

Räumstreifen: 0,0750 ha x 1,3 WE/ha = 0,0975 ha<br />

Freiflächen: 0,2780 ha x 0,9 WE/ha = 0,2502 ha<br />

gesamt: 0,4192 ha<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 1,0009<br />

Kompensationswert - 0,4192<br />

Kompensationsdefizit 0,5898<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,5898 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,6 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

169


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 13<br />

FGM Marschgraben<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

GIM(m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, gemäht<br />

GRA Artenarmer Scherrasen<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

170


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: östlich von Dorum-<br />

Neufeld<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen, beweidet,<br />

Basenreicher Lehm-/<br />

Tonacker, Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Einzelbaum<br />

/ Baumgruppe, Einzelstrauch<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />

dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Ferienhausgebiet“<br />

Größe: 13,04 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften:<br />

Südwesten<br />

gering, Nordosten hoch<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Lage innerhalb des Randes eines<br />

wertvollen Vogelbrutgebietes mit<br />

lokaler Bedeutung, mit Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Nahrungshabitate sogar<br />

nationaler Bedeutung.<br />

Gastvogellebensraumes mit nationaler<br />

Bedeutung.<br />

RROP: „Vorsorgegebiet für Natur<br />

und Landschaft“ grenzt auf <strong>der</strong><br />

gesamten Länge <strong>der</strong> nordöstliche<br />

Plangebietsgrenze an.<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

mittel bis hoch<br />

Wasser An Angelgewässer im Nordosten<br />

angrenzend, Grundwasserflurabstand<br />

8 bis 13 dm unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

DN14<br />

Funktionen<br />

DN14<br />

171<br />

Die Umwandlung in ein Ferienhausgebiet zieht<br />

eine Überbauung und Versiegelung von Flächen<br />

nach sich, die eine Verringerung von Lebensraum<br />

für verschiedene Pflanzen- und Tierarten<br />

bedeutet. So werden z.B. diese Flächen in <strong>der</strong><br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeit vermutlich<br />

nicht mehr als Rastplatz von Höckerschwänen<br />

o<strong>der</strong> für den Großen Brachvogel (streng geschützte<br />

Vogelart) dienen können bzw. diese<br />

werden auf benachbarte Flächen ausweichen<br />

müssen. Darüber hinaus ist zusätzlich von einer<br />

vom Ferienhausgebiet ausgehenden Störwirkung<br />

in das angrenzende Vogelbrutgebiet und<br />

den angrenzenden Gastvogellebensraum auszugehen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zu erwartenden Versiegelung und<br />

Beeinträchtigung von Vogellebensraum ist die<br />

Beeinträchtigung erheblich.<br />

Durch Versiegelung von Boden mit hohem bzw.<br />

extrem hohem Ertragspotenzial durch ein Ferienhausgebiet<br />

mit großer Ausdehnung ist die<br />

Beeinträchtigung erheblich.<br />

Aufgrund von Überbauung und Versiegelung ist<br />

mit einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

bzw. einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

zu rechnen. Eine Versickerung<br />

des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers<br />

auf den Grundstücken wird aufgrund <strong>der</strong><br />

anstehenden Bodenverhältnisse voraussichtlich<br />

nicht möglich sein. Aufgrund <strong>der</strong> Größe und<br />

Ausdehnung des Ferienhausgebietes ist die zu<br />

erwartende Beeinträchtigung erheblich<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlich intensiv<br />

genutzten Flächen in Ferienhausgebiet<br />

mit Garten- und Grünflächen ist von keiner erheblichen<br />

Beeinträchtigung auszugehen


Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

gering bis mittel, teilweise<br />

Grüppen (Beetstruktur)<br />

Kultur- und Allgemeines Sachgut (landw. Nutz-<br />

Sachgüter fläche)<br />

Mensch -<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

172<br />

Die Ferienhausbebauung, die an einer Seite an<br />

vorhandene Bebauung, an <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite an<br />

Campingplatz angrenzt, rückt weiter in den freien<br />

Landschaftsraum nach Nordosten hinein. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> großen Ausdehnung des Ferienhausgebietes<br />

ist die Beeinträchtigung erheblich<br />

Verlust von landwirtschaftlich Nutzfläche keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

-<br />

DN 14<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden, um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />

Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Großer Brachvogel) während <strong>der</strong><br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG). Verbindliche<br />

Planung mittels Bebauungsplan, Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer Höhenbeschränkung<br />

in Anpassung an die vorhandenen Gebäude, Erhaltung vorhandener Marschgräben,<br />

Baum- und Gehölzbestände, Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrades. Ausgleichsmaßnahmen<br />

für Brut- und Rastvögel außerhalb des Planbereiches.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zum Angelgewässer im Nordosten bei Herrichtung eines<br />

Gewässerrandstreifens in einer Breite von 5 - 10 m, um damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang des<br />

Gewässers zu gewährleisten. Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand <strong>der</strong><br />

Ferienhausbebauung durch die Anlage von Gräben mit Röhrichtstruktur und heimischen Heckensträuchern.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle in Deichnähe vorzunehmen.<br />

DN 14<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

GIM(w) 9.5.4<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />

beweidet<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,2250 2,6 0,5850<br />

3,2090 1,2 3,8508<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/ Tonacker 9,6060 0,8 7,6848<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />

BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />

13,0400 12,1206<br />

Aus den südlich gelegenen Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“ und Nr. 39<br />

„Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet) wurde für<br />

den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße von


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

2,995 ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504 WE<br />

bei einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />

Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha. Für den hier vorliegenden<br />

Planbereich ist somit von einem Defizit von: 13,04 ha x 0,7566 WE/ha = 9,8661 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 12,1206<br />

Kompensationswert - 9,8661<br />

Kompensationsdefizit 2,2545<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 2,2454 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 2,25 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />

Legende DN 14<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

GIM(w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, beweidet<br />

AT Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

BE Einzelstrauch<br />

173


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: östlich von Dorum-Neufeld<br />

an <strong>der</strong> K 70 (Sieltrift)<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen,<br />

gemäht; Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Allee / Baumreihe,<br />

Einzelbaum / Baumgruppe,<br />

Einzelstrauch<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „Einrichtungen<br />

für sportliche, kulturelle, gesundheitliche,<br />

soziale Zwecke und<br />

Freizeiteinrichtungen“<br />

Größe: 6,57 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

DN15<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

hoch, Randbereich des<br />

wertvollen Vogelrastgebietes von nationaler<br />

Bedeutung B 2217/6.<br />

Die Rastvogel-Kartierung von Schreiber,<br />

1998 weist diesem Randbereich lediglich<br />

Bedeutung als Vogelrastgebiet lokaler<br />

Bedeutung zu.<br />

Avifauna, Stand Juni 2010:<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Lage innerhalb des Randes eines wertvollen<br />

Vogelbrutgebietes mit lokaler Bedeutung,<br />

mit Berücksichtigung <strong>der</strong> Nahrungshabitate<br />

sogar nationaler Bedeutung.<br />

Gastvogellebensraumes mit nationaler<br />

Bedeutung.<br />

Roßkamp, 2009: Die durchgeführte Kartierung<br />

hat ergeben, dass das Gebiet keine<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Brutvogellebensraum<br />

besitzt.<br />

Die östlich gelegenen Teilflächen besitzen<br />

jedoch eine landesweite Bedeutung als<br />

Rastgebiet für Höckerschwäne sowie eine<br />

regionale Bedeutung als Rastgebiet für<br />

den Großen Brachvogel. Die von den<br />

Vögeln genutzten Ackerflächen liegen<br />

jedoch deutlich außerhalb des geplanten<br />

Eingriffsraumes. Eine erhebliche Störung<br />

des Rastgeschehens ist daher ausgeschlossen.<br />

Nähere Ausführungen siehe<br />

Anlage „Brut- und Rastvogelerfassung“.<br />

DN15<br />

Werte/ Funktionen<br />

174<br />

Die Umwandlung in ein Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet<br />

„Einrichtungen für sportliche,<br />

kulturelle, gesundheitliche, soziale Zwecke<br />

und Freizeiteinrichtungen“ zieht eine<br />

Überbauung und Versiegelung von Flächen<br />

nach sich, die eine Verringerung von<br />

Lebensraum für verschiedene Pflanzen-<br />

und Tierarten bedeutet.<br />

Darüber hinaus ist zusätzlich von einer<br />

vom Sonstigen Son<strong>der</strong>gebiet ausgehenden<br />

Störwirkung in das angrenzende Vogelbrutgebiet<br />

und den angrenzenden<br />

Gastvogellebensraum auszugehen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zu erwartenden Versiegelung<br />

und Beeinträchtigung von Vogellebensraum<br />

ist die Beeinträchtigung erheblich.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/ grundnass, Ertragspotenzial extrem<br />

hoch, Verdichtungsempfindlichkeit mittel<br />

bis hoch<br />

Wasser An Gräben angrenzend, Grundwasserflurabstand<br />

8 bis 13 dm unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

175<br />

Durch Versiegelung und Überbauung von<br />

Boden mit extrem hohem Ertragspotenzial<br />

ist die Beeinträchtigung erheblich.<br />

Es werden voraussichtlich einzelne Abschnitte<br />

<strong>der</strong> Gräben für Wegeanbindungen<br />

benötigt. Aufgrund von Überbauung<br />

und Versiegelung ist mit einer Erhöhung<br />

des Oberflächenwasser - Abflusses bzw.<br />

einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

zu rechnen. Eine Versickerung<br />

des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers<br />

auf den Grundstücken wird<br />

aufgrund <strong>der</strong> anstehenden Bodenverhältnisse<br />

voraussichtlich nicht möglich sein.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Größe und Ausdehnung des<br />

Sonstigen Son<strong>der</strong>gebietes ist die zu er-<br />

wartende Beeinträchtigung erheblich<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig intensiven landwirtschaftlichen<br />

Nutzung ist die Umwandlung<br />

in Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet keine erhebli-<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering bis<br />

mittel. / Glie<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Freiraum zwischen<br />

vorhandener Bebauung entlang <strong>der</strong> K 70<br />

und <strong>der</strong> Bebauung am Wehl am Dorumer<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Altendeich<br />

che Beeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch Beeinträchtigung des Ausblicks von<br />

<strong>der</strong> Straße „Sieltrift“ aus nach Nordosten.<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche) Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

ist im hier vorliegenden Umfang<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Mensch Lärmbelastung an <strong>der</strong> Straße „Sieltrift“ Lärmimmissionen durch Kfz-Verkehr sind<br />

im Bereich des Sonstigen Son<strong>der</strong>gebietes<br />

voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

DN 15<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan, Wahl einer angepassten Grundflächenzahl und einer<br />

Höhenbeschränkung in Anpassung an die umgebenden vorhandenen Gebäude.<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />

Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden<br />

Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong><br />

streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten (z.B. Großer Brachvogel) während <strong>der</strong><br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Baumreihe entlang <strong>der</strong> Kreisstraße sowie <strong>der</strong> Gräben, Einzelbäume und Einzelsträucher<br />

innerhalb des Plangebietes. Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am südlichen Rand des<br />

Sonstigen Son<strong>der</strong>gebietes durch die Erhaltung und Anlage von Gräben mit Röhrichtstruktur und einzelnen<br />

heimischen Heckensträuchern. Festsetzen von Gestaltungsvorschriften (u.a. rotes Dach, roter<br />

Klinker)<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Brut- und<br />

Rastvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

DN 15<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4 /<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,1200 2,6 0,3120<br />

GIM (t, m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />

mit Grüppen, gemäht<br />

6,4500 1,3 7,7400<br />

HBA 2.13.3 Allee / Baumreihe - - -<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />

BE 2.14 Einzelstrauch - - -<br />

6,5700 8,0520<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 6,5700 ha<br />

Nutzung: SO - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,4, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung und Straßen 6,5700 ha x 0,4 = 2,6280 ha<br />

zuzüglich 30 % Überschreitung 0,7884 ha<br />

gesamt: 3,4164 ha<br />

3,4164 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Öffentliche und private Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen<br />

sowie grabenbegleitendes Grün: 6,5700 ha - 3,4164 ha = 3,1600 ha<br />

3,1600 ha x 0,9 WE/ha = 3,7920 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 8,0520<br />

Kompensationswert - 3,7920<br />

Kompensationsdefizit 4,2000<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 4,2000WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 4,2 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />

176


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 15<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

GIM (t, m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen, gemäht<br />

HBA Allee / Baumreihe<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

BE Einzelstrauch<br />

177


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Dorum<br />

Ortsteil Dorum-Neufeld<br />

Lage: südwestlich von<br />

Dorum-Neufeld<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen, Basenreicher Lehm-<br />

/Tonacker, Marschgraben,<br />

Strauch-Baumhecke , Schilf-<br />

Landröhricht, Einzelbaum, Weg<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />

dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Ferienhausgebiet“<br />

Größe: 7,73 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

DN16<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel,<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Randbereich des wertvollen Vogelbrutgebietes<br />

mit potenzieller Bedeutung,<br />

Randbereich des wertvollen Gastvogellebensraumes<br />

mit nationaler Bedeutung.<br />

Die Rastvogel-Kartierung von Schreiber,<br />

1998 weist dem Planbereich keine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung als Vogelrastgebiet zu. Die<br />

Vogel-Kartierung von Roßkamp, 2008/2009<br />

weist dem Raum Dorum-Neufeld West<br />

we<strong>der</strong> eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Rastvogellebensraum<br />

noch eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung als Brutvogellebensraum zu. -<br />

Dem hingegen hat das Gebiet eine allgemeine<br />

Bedeutung als Rastvogelgebiet (am<br />

03.11. 08: 120 rastende Kiebitze; siehe<br />

Kartierung von Roßkamp).<br />

Boden Übergang zwischen Haftnasser und Typischer<br />

Seemarsch, sehr schwach stau-/<br />

grundnass, Ertragspotenzial hoch bis extrem<br />

hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

mittel bis hoch<br />

DN16<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

Die Umwandlung in ein Ferienhausgebiet<br />

zieht eine Überbauung und Versiegelung<br />

von Flächen nach sich, die eine<br />

Verringerung von Lebensraum für verschiedene<br />

Pflanzen- und Tierarten bedeutet.<br />

So werden z.B. diese Flächen in<br />

<strong>der</strong> Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeit<br />

vermutlich nicht mehr als Rastplatz<br />

von Kiebitzen (streng geschützte Vogelart)<br />

dienen können bzw. diese werden<br />

auf benachbarte Flächen ausweichen<br />

müssen. Darüber hinaus ist zusätzlich<br />

von einer Störwirkung des Ferienhausgebietes<br />

in den angrenzenden Gastvogellebensraum<br />

auszugehen. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> zu erwartenden Versiegelung und<br />

Tangierung von Gastvogellebensraum<br />

ist die<br />

Beeinträchtigung erheblich.<br />

Durch Versiegelung von Boden mit hohem<br />

bzw. extrem hohem Ertragspotenzial<br />

durch ein Ferienhausgebiet mit großer<br />

Ausdehnung ist die Beeinträchtigung<br />

erheblich.<br />

178


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Wasser Angrenzend an die Dorumer Wasserlöse,<br />

Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />

GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Es werden voraussichtlich einzelne Abschnitte<br />

<strong>der</strong> Gräben und <strong>der</strong> Dorumer<br />

Wasserlöse für Wegeüberführungen<br />

benötigt. Insgesamt ist aufgrund von<br />

Überbauung und Versiegelung mit einer<br />

Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

bzw. einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserneubildung zu rechnen.<br />

Eine Versickerung des anfallenden, unbelasteten<br />

Oberflächenwassers auf den<br />

Grundstücken wird aufgrund <strong>der</strong> anstehenden<br />

Bodenverhältnisse voraussichtlich<br />

nicht möglich sein. Aufgrund <strong>der</strong><br />

Größe und Ausdehnung des Ferienhausgebietes<br />

ist die zu erwartende Be-<br />

einträchtigung erheblich<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />

intensiv genutzten Flächen in Ferienhausgebiet<br />

mit Garten- und Grünflächen<br />

ist keine erhebliche Beeinträch-<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft mittel bis hoch<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

kulturhistorisch bedeutsamer Boden (Plaggenesch);<br />

archäologisches Bodendenkmal<br />

im äußersten Nordosten des Plangebietes,<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

Mensch Erholungsnutzung auf Spazierweg Lührentrift,<br />

/ geplantes Repowering des ca. 550<br />

m entfernten Windparks Padingbüttel<br />

tigung zu erwarten<br />

Die Ferienhausbebauung, die an zwei<br />

Seiten an vorhandene Bebauung angrenzt,<br />

rückt nach Südwesten weiter in<br />

den freien Landschaftsraum hinein. Die<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch die Ferienhausbebauung wird<br />

allerdings durch die Vorbelastung des<br />

südlich gelegenen Windparks relativiert.<br />

Dennoch ist aufgrund <strong>der</strong> großen Ausdehnung<br />

des Ferienhausgebietes die<br />

Beeinträchtigung erheblich.<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche,<br />

„Umbauung“ des bisher weit in die<br />

Landschaft hineinwirkenden ortstypischen<br />

Gebäudes („Friesenhof“) keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Verlust eines Spazierweges in freier<br />

Landschaft (Lührentrift), potenzielle Störung<br />

durch Schattenwurf und Lärm des<br />

Windparks keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

DN 16<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter voran gehen<strong>der</strong> Sondierung, ob eine Kartierung <strong>der</strong><br />

Brutvögel im Eingriffsgebiet wie auch auf den dort angrenzenden Flächen erfor<strong>der</strong>lich ist. Ausschluss<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild lebenden Tierarten<br />

(Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng<br />

geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels<br />

Gestaltungsmaßgaben.<br />

179


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Dorumer Wasserlöse um einen Gewässerrandstreifen<br />

anzulegen und damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang <strong>der</strong> Wasserlöse weiterhin zu gewährleisten.<br />

Erhalt zumindest eines Teiles <strong>der</strong> vorhandenen wertvollen Grenzgrabenstrukturen mit Graben begleitendem<br />

Schilf-Land-Röhricht und begleitenden Strauch-Baumhecken.<br />

Eingriffsbegrenzung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer landschaftlichen Einbindung am westlichen und südlichen Rand <strong>der</strong> Ferienhausbebauung<br />

durch die Anlage von Gräben mit Röhrichtstruktur und begleitenden Grünstreifen (Räumstreifen),<br />

um negative Auswirkungen auf Rastvögel zu vermeiden.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen in Form von Lebensraum verbessernden Maßnahmen für Rastvögel und<br />

ggf. auch für Brutvögel sind an an<strong>der</strong>er Stelle im Marschland vorzunehmen.<br />

DN 16<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />

DRACHENFELS, 2004)<br />

AT 10.1.3 Basenreicher<br />

/Tonacker<br />

Lehm-<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen<br />

FGM / 4.8.4 / Marschgraben mit Schilf-<br />

NRS<br />

5.2.1<br />

Landröhricht<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

1,8375 0,8 1,4700<br />

5,2105 1,3 6,7737<br />

0,2670 2,6 0,6942<br />

HFM 2.10.2 Strauch-Baumhecke 0,0650 2,3 0,1495<br />

OVW 13.12.5 Weg 0,3500 0,5 0,1750<br />

7,7300 9,2624<br />

Aus den unmittelbar angrenzenden Bebauungsplänen Nr. 15 A/II „Ferienzentrum Am Dorumer Tief“ und<br />

Nr. 39 „Feriengebiet südlich Sieltrift“ (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung als Ferienhausgebiet) wurde<br />

für den Bebauungsplan Nr. 15 A/II ein Kompensationswert von 2,4320 WE bei einer Flächengröße von<br />

2,995 ha (= 0,8129 WE/ha) sowie für den Bebauungsplan Nr. 39 ein Kompensationswert von 2,3504 WE<br />

bei einer Flächengröße von 3,3526 ha (= 0,7011 WE/ha) ermittelt.<br />

Im Mittel ergibt sich daraus ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha. Für den hier vorliegenden<br />

Planbereich ist somit von einem Defizit von: 7,73 ha x 0,7566 WE/ha = 5,8485 Werteinheiten (WE) auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 9,2624<br />

Kompensationswert - 5,8485<br />

Kompensationsdefizit 3,4139<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,4139 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 3,4 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum in Deichnähe nachgewiesen.<br />

180


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende DN 16<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

HFM Strauch-Baumhecke<br />

OVW Weg<br />

181


Midlum<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Lage: Am nördlichen Rand<br />

von Midlum<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Sandacker und Einzelstrauch<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 3,23 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

Bedeutung betroffener Bereiche<br />

LRP:Acker: Bedeutung für<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

gering<br />

Boden Plaggenesch (121.3),<br />

kulturhistorisch bedeutsamer<br />

Bodentyp, nicht stau-/<br />

grundnass, Ertragspotenzial<br />

gering<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand:<br />

über 20 dm unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

182<br />

Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />

Funktionen<br />

Die Umwandlung in einen Bereich für Wohnbebauung<br />

zieht Überbauung und Versiegelung von Flächen<br />

nach sich. Die damit einhergehende Verringerung<br />

von Lebensraum für verschiedene Tierarten (vor<br />

allem im Boden lebende Arten) und potenziell auch<br />

für Pflanzenarten bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Durch Versiegelung von Boden mit geringem Ertragspotenzial<br />

aber hoher kulturhistorischer Bedeutung,<br />

trotz geringem bis mittlerem Versiegelungsgrad<br />

des geplanten Wohngebietes aber aufgrund <strong>der</strong> großen<br />

Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche ist die Beeinträchtigung<br />

erheblich<br />

Aufgrund von Überbauung und Versiegelung ist eine<br />

Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses bzw.<br />

eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung zu<br />

erwarten. Eine Versickerung des anfallenden, unbelasteten<br />

Oberflächenwassers auf den Grundstücken<br />

wird aufgrund <strong>der</strong> anstehenden Bodenverhältnisse<br />

(Sandboden mit guter Versickerungsfähigkeit) ggf.<br />

möglich sein. Daher ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Geest Bei geringem bis mittlerem Versiegelungsgrad ist<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten<br />

Landschaft Lage in geneigtem Gelände<br />

mit markanter Geländestufe,<br />

LRP: Bedeutung für Eigenart<br />

und Schönheit von Natur und<br />

Landschaft gering<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

M16<br />

kulturhistorisch bedeutsamer<br />

Boden (Plaggenesch)<br />

M16<br />

Die durch das geneigte Gelände weiträumige Auswirkung<br />

<strong>der</strong> Bebauung ist durch eine entsprechende<br />

Festsetzung zur Ortsrandeingrünung im Westen und<br />

im Norden <strong>der</strong> Wohnbebauung abzumil<strong>der</strong>n, es ver-<br />

bleibt dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Der Verlust von landw. Nutzfläche mit <strong>der</strong> teilweisen<br />

Überbauung und Versiegelung eines Bodens mit<br />

kulturhistorischer Bedeutung sind als erhebliche<br />

Beeinträchtigung anzusehen.


Mensch Nähe zu landwirtschaftlichem<br />

Betrieb und zur Straße<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Geringfügige Belastungen durch landwirtschaftliche<br />

Immissionen, durch Lärmimmissionen von <strong>der</strong> Straße<br />

L 135 und von den Flugzeugen des in Nordholz<br />

gelegenen Militärflughafens mit ziviler Mitbenutzung:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

M 16<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung vorhandener Einzelsträucher. Wahl einer<br />

angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Verwendung von heimischen standorttypischen Gehölzen zur Abpflanzung gegenüber<br />

<strong>der</strong> freien Landschaft nach Norden.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (6,80 ha) an seiner Nördlichen Außengrenze<br />

um 3,57 zurückgenommen, und als Fläche für die Landwirtschaft wie<strong>der</strong> dargestellt.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />

Naturraum vorzunehmen. Aufgrund <strong>der</strong> geplanten Überbauung und Versiegelung eines Plaggeneschs -<br />

eines seltenen Bodentyps mit kultur- und naturhistorischer Bedeutung - sollte das Verhältnis zwischen<br />

versiegelter Fläche und Kompensationsfläche 1 : 1 betragen (NLWKN Informationsdienst Naturschutz<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen, Heft 1/2006).<br />

M 16<br />

Überschlägige Bilanzierung und Umfang <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

AS 10.1.1 Sandacker 3,2300 0,8 2,5840<br />

3,2300 2,5840<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 3,23 ha<br />

Nutzung: WA - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung und Straßen 3,23 ha x 0,25 = 0,8075 ha<br />

30 % Überschreitung 0,2423 ha<br />

gesamt: 1,0498 ha<br />

1,0498 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Garten und öffentliche Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen: 2,1802 ha x 0,9 WE/ha = 1,9622 WE<br />

gesamt: 1,9622 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 2,5840<br />

Kompensationswert - 1,9622<br />

Kompensationsdefizit 0,6218<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6218 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,62 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

183


Legende M 16<br />

AS Sandacker<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

184


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Midlum<br />

Lage: im Südosten des Ortes am<br />

Midlumer Bach, „Im Morgenland“<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

auf Nie<strong>der</strong>moorstandorten<br />

mit Beweidung, Einzelbaum/Baumgruppe<br />

(Eichen, Buchen)<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 0,23 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wer-<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Grünland <strong>der</strong> Bachnie<strong>der</strong>ung<br />

mit randlich Großgehölzen (Eichen), ,<br />

LSG-würdiger Bereich „Nie<strong>der</strong>ung<br />

des Midlumer Baches“ (L 2217-05),<br />

RROP: Vorsorgegebiet für Natur und<br />

Landschaft<br />

Boden Nie<strong>der</strong>moor (023.2), mittel stau-/<br />

grundnass, Ertragspotenzial mittel<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 4 - 8 dm<br />

unter GOF, Midlumer Bach in <strong>der</strong><br />

Nähe<br />

Luft und<br />

Klima<br />

RROP: Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungen und<br />

Auen<br />

Landschaft Lage am Midlumer Bach, LRP:<br />

Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

hoch<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

M18<br />

Sachgut: landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

und lt. RROP: Vorsorgegebiet<br />

zur Rohstoffgewinnung (Schwerminerale) <br />

te/ Funktionen<br />

Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />

von Vegetationsflächen, Verringerung des<br />

Lebensraumes für diverse Arten im Vorsorgegebiet<br />

für Natur und Landschaft; erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Versiegelung von Moorboden erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die Überbauung und Versiegelung eines Nie<strong>der</strong>moorbodens<br />

im Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung<br />

stellt eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar.<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />

intensiv genutzten Flächen in Wohngebiet mit<br />

Garten- und Grünflächen werden nur sehr geringe<br />

Auswirkungen erwartet: keine erhebli-<br />

chen Beeinträchtigung<br />

Die am Rande <strong>der</strong> Bachnie<strong>der</strong>ung geplante<br />

Wohnbebauung hat aufgrund <strong>der</strong> dortigen<br />

Hanglage, trotz ihrer geringen Ausdehnung<br />

voraussichtlich einen negativen Einfluss auf<br />

das Landschaftsbild: erhebliche Beeinträch-<br />

tigung<br />

M18<br />

185<br />

Verlust von landw. Nutzfläche bei Aussparung<br />

des Bereichs mit Rohstoffvorkommen im Untergrund.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> eingeschränkten Ausdehnung<br />

des Baugebietes ist keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung zu erwarten.<br />

Mensch RROP: Vorsorgegebiet für Erholung Die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Erholungsnutzung ist<br />

aufgrund <strong>der</strong> geringen Ausdehnung <strong>der</strong> geplanten<br />

Bebauung als keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzuschätzen.<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung, Offenhalten <strong>der</strong> Bachnie<strong>der</strong>ung


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

M 18<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung vorhandener Einzelbäume und Baumgruppen.<br />

Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung<br />

mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (0,76 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />

zurückgenommen, um den Bereich <strong>der</strong> Schwermineral-Lagerstätte von einer Überbauung frei<br />

zuhalten.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />

Naturraum vorzunehmen.<br />

M 18<br />

Überschlägige Bilanzierung und Umfang <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker<br />

Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

GIN (w) 9.5.3 Intensivgrünland auf Nie<strong>der</strong>-<br />

HBE 2.13.1<br />

moorstandorten mit Beweidung<br />

Einzelbaum/Baumgruppe (Eichen,<br />

Buchen)<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 0,2300 ha<br />

Nutzung: WA - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,2300 1,3 0,2990<br />

-<br />

0,2300 0,2990<br />

Versiegelung durch Bebauung: 0,2300 ha x 0,25 = 0,0575 ha<br />

30 % Überschreitung 0,0173 ha<br />

gesamt: 0,0748 ha<br />

0,0748 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Gartenflächen : 0,1552 ha x 0,9 WE/ha = 0,1397 WE<br />

gesamt: 0,1397 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 0,2990<br />

Kompensationswert - 0,1397<br />

Kompensationsdefizit 0,1593<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,1593 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,16 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

186


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende M 18<br />

GIN (w) Intensivgrünland auf Nie<strong>der</strong>moorstandorten mit Beweidung<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe (Eichen, Buchen)<br />

187


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Midlum<br />

Lage: nordöstlich von Midlum<br />

Nutzung/Biotoptypen: Fläche<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft,<br />

Lärchenforst<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „Erneuerbare<br />

Energien“<br />

Größe: 1,47 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

Lärchenforst mit mittlerer Wertigkeit für<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Boden Podsol- Braunerde (121.4), nicht stau-/<br />

grundnass, Ertragspotenzial gering bis sehr<br />

gering, Win<strong>der</strong>osionsempfindlichkeit hoch,<br />

Nitratauswaschungsempfindlichkeit sehr<br />

hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: über 20 dm<br />

unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

M28<br />

inselartig Waldklima im Freilandklima <strong>der</strong><br />

Geest<br />

Landschaft Eingrünung mit mittlerem Landschaftsbildwert,<br />

hohe Vorbelastung des Landschaftsbildes<br />

durch Windpark<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

- -<br />

Mensch Erholungsnutzung auf Spazierweg Wanhödener<br />

Weg und Krempeler Weg vorbelastet<br />

durch Windpark und Autobahn<br />

M28<br />

Werte/ Funktionen<br />

188<br />

Beseitigung von Baum- und Gehölzbestand,<br />

Verringerung des Lebensraumes<br />

für weit verbreitete Arten. Umwandlung,<br />

Versiegelung und Überbauung von Vegetationsfläche<br />

erhebliche Beeinträchti-<br />

gung<br />

Versiegelung von Grund und Boden durch<br />

geplante Gebäude und Befestigungen:<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund von Überbauung und Versiegelung<br />

ist eine Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

bzw. eine Vermin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Grundwasserneubildung zu erwarten:<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Durch die Beseitigung <strong>der</strong> verbliebenen<br />

Waldinseln keine erhebliche Beeinträch-<br />

tigung<br />

die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch die Rodung <strong>der</strong> verbliebenen<br />

Waldinseln ist bei Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Vorbelastung mit Windkraftanlagen relativ<br />

gering: keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />

durch fehlende Eingrünung <strong>der</strong><br />

Biogasanlage: keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Aufwertung des Lärchenforstes durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

M 28<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Rodung <strong>der</strong> Waldinseln nicht in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März bis zum 30. September (§ 39 BNatSchG Allgemeiner<br />

Schutz wild leben<strong>der</strong> Tiere und Pflanzen)<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Abpflanzung entlang <strong>der</strong> südlichen Planbereichsgrenze mit standorttypischen Gehölzen, Entfernung <strong>der</strong><br />

Gehölze <strong>der</strong> Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) <strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> Wurzeln im Bereich <strong>der</strong><br />

Biogasanlage.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Ersatzaufforstung mit heimischen Laubgehölzen auf geeigneten Standorten, mindestens in doppeltem<br />

Umfang um den vorhandenen Kompensationsbindungen (Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) Rechnung zu tragen.<br />

M 28<br />

Überschlägige Bilanzierung und Umfang <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />

DRACHENFELS, 2004)<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

189<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

WZL 1.21.3 Lärchenforst 1,4700 1,6 2,3520<br />

Der Lärchenforst ist im Verhältnis 1:1 auszugleichen, 1,47 ha Wald ist somit aufzuforsten. Darüber hinaus<br />

ist davon auszugehen, dass 80% <strong>der</strong> Fläche des Lärchenforstes versiegelt wird und somit 1,47 ha x 0,8 =<br />

1,18 ha auszugleichen sind.


Misselwarden<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Misselwarden<br />

Lage: im südlichen Ortsbereich<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen, Marschgraben,<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht, Ländlich geprägtes<br />

Dorfgebiet, Graben mit markantem<br />

Kopfbaumbestand, Einzelbaum<br />

/ Baumgruppe, Halbru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und Staudenflur, Obst-<br />

und Gemüsegarten (verwil<strong>der</strong>t),<br />

traditioneller Bauerngarten,<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 1,15 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdich-<br />

tungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />

dm unter GOF,<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />

<strong>der</strong> Marsch<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel, Ortsbild prägende Kopfweiden<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Mi6<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

Mensch Private Grünfläche für Gartennutzung<br />

und Erholung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> innerörtlichen Freifläche<br />

Werte/ Funktionen<br />

Überbauung, Versiegelung bzw. Umwandlung<br />

von Vegetationsflächen, Verringerung<br />

des Lebensraumes für diverse Arten (z.B.<br />

Amphibien) erhebliche Beeinträchtigung<br />

190<br />

Versiegelung von Grund und Boden durch<br />

geplante Gebäude und Befestigungen<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Es wird voraussichtlich ein Abschnitt des<br />

Grabens für eine Wegeanbindung benötigt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe und Ausdehnung<br />

<strong>der</strong> Wohnbaufläche ist von keiner<br />

erheblichen Beeinträchtigung auszuge-<br />

hen<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Garten- und<br />

Grünlandfläche in Wohngebiet mit Gartenflächen<br />

werden nur sehr geringe Auswirkungen<br />

erwartet: keine erhebliche Beein-<br />

trächtigung<br />

Der Verlust dieser innerörtlichen Grünfläche<br />

ist bei <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> prägenden Kopfweiden<br />

und des Grabens für das Orts- und<br />

Landschaftsbild als keine erhebliche Be-<br />

einträchtigung einzustufen<br />

Mi6<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

ist im hier vorliegenden Umfang keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Da insgesamt Gartenfläche erhalten bleibt<br />

ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mi 6<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan unter Erhaltung <strong>der</strong> Gräben, <strong>der</strong> Großgehölze und <strong>der</strong><br />

Kopfweiden. Wahl einer angepassten Grundflächenzahl, Wahl einer Höhenbeschränkung in Anpassung<br />

an die vorhandenen Gebäude.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Tierwelt <strong>der</strong> Gräben des Grünlandes ist zu<br />

sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zur sachgerechten<br />

Abwägung als notwendig angesehen wird.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />

Naturraum vorzunehmen.<br />

Mi 6<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON<br />

DRACHENFELS, 2004)<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

FGM 4.8.4 Marschgraben 0,016 1,4 0,0224<br />

GIM 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen 0,8145 1,2 0,9774<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4 /<br />

5.2.1<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht<br />

0,0200 2,6 0,0520<br />

HBK 2.13.2 Kopfbaum-Bestand - -<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - -<br />

ODL 13.10.<br />

1<br />

Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />

0,1800 - -<br />

UHM 11.2.2 Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur<br />

mittlerer Standorte<br />

0,0715 1,8 0,1287<br />

PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten<br />

(verwil<strong>der</strong>t bzw. brachgefallen)<br />

0,0480 1,3 0,0624<br />

1,1500 1,2429<br />

Ermittlung des Kompensationswertes<br />

0,97 ha Wohnbauland x 0,25 = 0,2425 ha<br />

30% Überschreitung 0,0728 ha<br />

0,3153 ha<br />

Versieglung: 0,3153 ha x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Erhalt Marschgraben: 0,0160 ha x 1,4 WE/ha = 0,0224 WE<br />

0,0200 ha x 2,6 WE/ha = 0,0520 WE<br />

0,6187 ha Nutzgarten x 0,9 WE/ha = 0,5568 WE<br />

gesamt: 0,6312 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 1,2429<br />

Kompensationswert - 0,6312<br />

Kompensationsdefizit 0,6117<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6117 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,61 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

191


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende Mi 6<br />

FGM Marschgraben<br />

GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

HBK Kopfbaum-Bestand<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />

UHM Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte<br />

PHO Obst- und Gemüsegarten (verwil<strong>der</strong>t bzw. brach gefallen)<br />

PHB Traditioneller Bauerngarten<br />

192


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Misselwarden<br />

Lage: im südwestlichen Ortsbereich<br />

Nutzung/Biotoptypen: Obstwiese/<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong><br />

Marschen (beweidet), Baumhecke,<br />

Einzelbaum / Baumgruppe,<br />

Standortgerechte Gehölzpflanzung,<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht, Weg<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 0,67 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel, als innerörtliche<br />

Obstwiese von Bedeutung<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdich-<br />

tungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand:<br />

8 bis 13 dm unter GOF,<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />

<strong>der</strong> Marsch<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel.<br />

Wertvolle Ausprägung einer auf einer<br />

Wurt gelegenen Grünfläche mit Obstgehölzen<br />

und einem den Ortsrand bestimmenden<br />

Großgehölzbestand an <strong>der</strong><br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Mi8<br />

Westgrenze des Plangebietes<br />

Werte/ Funktionen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> teilweisen Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Lebensgemeinschaft einer Obstwiese<br />

und <strong>der</strong> Überbauung, Versiegelung bzw.<br />

Umwandlung von Vegetationsflächen ist<br />

von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Versiegelung von Grund und Boden durch<br />

geplante Gebäude und Befestigungen:<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

193<br />

Es wird voraussichtlich ein Abschnitt des<br />

Grabens für eine Wegeanbindung benötigt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringen Größe und Ausdehnung<br />

<strong>der</strong> Wohnbaufläche ist von keiner<br />

erheblichen Beeinträchtigung auszuge-<br />

hen<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Obstwiesen- und<br />

Grünlandfläche in Wohngebiet mit Gartenflächen<br />

werden nur sehr geringe Auswirkungen<br />

erwartet: keine erhebliche Beein-<br />

trächtigung<br />

Mi8<br />

Die Beeinträchtigung des Ortsbildes durch<br />

den Verlust eines Teilbereiches <strong>der</strong> Obstwiese<br />

(dem südlichen) bei gleichzeitigem<br />

Erhalt des nördlichen Teiles <strong>der</strong> Obstwiese<br />

und dem überwiegenden Teil des Großgehölzbestandes<br />

an <strong>der</strong> Westgrenze stellt<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung dar<br />

Lage auf einer Wurt Die Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wurt wird gemin<strong>der</strong>t<br />

durch den Erhalt <strong>der</strong> Obstwiese auf<br />

<strong>der</strong> Wurt innerhalb einer Grünanlage<br />

(ca.0,35 ha):<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch - -<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> innerörtlichen Obstwiese<br />

Mi 8<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere (1,12 ha) Plangebiet an seiner nördlichen Außengrenze<br />

zurückgenommen, um die weitgehende Erhaltung des Obstgehölzbestandes, bei gleichzeitiger<br />

Erhaltung des direkten Umfeldes des Pastorenhauses und dem weitgehenden Freihalten <strong>der</strong> Wurt<br />

zu gewährleisten. Erhaltung <strong>der</strong> Gräben, <strong>der</strong> Großgehölze und <strong>der</strong> Kopfweiden, Vermeidung eines hohen<br />

Versiegelungsgrades. Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten<br />

Grundflächenzahl.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Tierwelt <strong>der</strong> Gräben des Grünlandes ist zu<br />

sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Amphibien im Bereich des Grabens an <strong>der</strong> Südgrenze im Rahmen<br />

<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zur sachgerechten Abwägung als notwendig angesehen wird.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Kompensationsmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind im Bereich <strong>der</strong> Grünanlage<br />

nördlich des Plangebietes zu verwirklichen. Vorgeschlagen werden Pflanzungen junger standortgerechter<br />

Obst Hochstamm-Sorten und die Pflege <strong>der</strong> vorhandenen alten Bestände und ihres Umfeldes.<br />

Mi 8<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

FGM 4.8.4 Marschgraben 0,0140 1,4 0,0196<br />

FGM/<br />

NRS<br />

HO/<br />

GIM(w)<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

2.15/<br />

9.5.4<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Obstwiese/ Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />

beweidet<br />

0,0175 2,6 0,0455<br />

0,5625 2,0 1,1250<br />

HFB 2.10.3 Baumhecke 0,0150 2,2 0,0330<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />

HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung - - -<br />

OVW 13.12.5 Weg - - -<br />

0,6700 1,2231<br />

Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

Allgemeines Wohngebiet 6.700m<br />

ha WE/ha<br />

WE<br />

2 davon versiegelt<br />

durch Bebauung:<br />

6.700 m 2 x 0,25 = 1.675 m 2<br />

Zuzüglich 30% Überschreitung:<br />

1.675 m 2 x 0,3 = 503 m 2<br />

2.178 m 2 0,2178 0,0 0,0000<br />

Buamhecke 150 m 2<br />

0,0150 2,2 0,0330<br />

Marschgraben 175 m 2 Hausgarten unter Erhaltung <strong>der</strong> vorhandenen<br />

0,1750 2,2 0,0385<br />

Obstgehölze 4.195 m 2 0,4195 1,3 0,5454<br />

0,6700 0,6169<br />

194


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 1,2231<br />

Kompensationswert - 0,6169<br />

Kompensationsdefizit 0,6062<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,6062 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,61 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende Mi 8<br />

FGM Marschgraben<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

HO/ GIM(w) Obstwiese/ Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, beweidet<br />

HFB Baumhecke<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />

OVW Weg<br />

195


Mulsum<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Mulsum<br />

Lage: im südlichen Ortsrandbereich,<br />

südlich „Zur Wierde“<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen,<br />

gemäht und beweidet, linienhafte<br />

Bestände von Schilf-<br />

Landröhricht in den Marschgräben,<br />

Allee / Baumreihe, Einzelbaum<br />

/ Baumgruppe<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 1,9 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

Bedeutung betroffener Bereiche<br />

Grünland mit Grüppen, im Norden und<br />

Osten von mit Schilfröhricht bestandenen<br />

breiten Gräben entlang <strong>der</strong> Wege/Straßen<br />

umgrenzt, entlang <strong>der</strong> Straße „Zur Wierde“<br />

erhaltenswerte Baumreihe.<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungs-<br />

empfindlichkeit hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, zahlreiche breite Grabenabschnitte<br />

Luft und Klima<br />

Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />

<strong>der</strong> Marsch<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft mittel<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Mu4<br />

Dorfwurt von kulturhistorischer Bedeutung<br />

liegt südöstlich außerhalb des Plangebietes<br />

Mu4<br />

196<br />

Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Überbauung, Versiegelung<br />

bzw. Umwandlung von Intensivgrünland<br />

mit Beetstruktur (mit Grüppen) und ausgeprägten<br />

Marschgräben mit potenzieller<br />

Bedeutung für die Tierwelt ist von<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen.<br />

Versiegelung von Grund und Boden<br />

durch geplante Gebäude und Befestigungen:<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Es werden voraussichtlich mehrere Abschnitte<br />

des Grabensystems für Wegeanbindungen<br />

benötigt. Auch aufgrund<br />

<strong>der</strong> Größe und Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche<br />

ist von einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung auszugehen<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Intensiv-<br />

Grünlandfläche in Wohngebiet mit<br />

Gartenflächen werden nur sehr geringe<br />

Auswirkungen erwartet: keine erhebli-<br />

che Beeinträchtigung<br />

Mit zwei Seiten grenzt das Plangebiet an<br />

vorhandene Bebauung an. Eine <strong>der</strong><br />

langen Seiten des Plangebietes grenzt<br />

hingegen nach Süden an die offene<br />

Landschaft an. Der Ortsrand verlagert<br />

sich hiermit weiter nach Süden in die<br />

freie Landschaft hinein. Es handelt sich<br />

um eine erheblichen Beeinträchtigung<br />

Aufgrund <strong>der</strong>, im Verlauf des Planungsprozesses<br />

deutlichen Verkleinerung des<br />

Plangebietes wird keine Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Wurt stattfinden: keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch Angrenzend an L 129 und Nähe zur Bahnstrecke<br />

Bremerhaven / Cuxhaven<br />

Einer Belastung <strong>der</strong> Bewohner durch<br />

Verkehrslärm ist durch aktive (Anlage<br />

eines Lärmschutzwalles) bzw. passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen an <strong>der</strong> L 129<br />

vorzubeugen keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Grünland- bzw. Weidefläche und <strong>der</strong> Gräben<br />

Mu 4<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (7,42 ha) an seiner südlichen und<br />

südöstlichen sowie westlichen Außengrenze großzügig zurückgenommen auch um die ökologisch und<br />

landschaftsästhetisch wertvollen Bereiche des breiten Schilfröhrichtgrabens und <strong>der</strong> Wurt bei einer<br />

Überbauung auszusparen und einen ausreichenden Abstand zu diesen Elementen zu wahren.<br />

Entlang <strong>der</strong> Landesstraße, westlich des Plangebietes ist eine Fläche (0,3 ha) für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft unter Verwendung von<br />

standorttypischen Gehölzen zur Einfriedung sowie zum Lärmschutz anzulegen. Verbindliche Planung<br />

mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Um die Bedeutung <strong>der</strong> Fläche für Vögel und Amphibien zu ermitteln und mögliche Beeinträchtigungen<br />

einschätzen zu können, wird eine Sondierung <strong>der</strong> Brutvögel und <strong>der</strong> Amphibien im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung vorgenommen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />

Naturraum vorzunehmen.<br />

Mu 4<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,1150 2,6 0,2990<br />

GIM (t, m) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />

mit Grüppen, gemäht<br />

0,8700 1,3 1,1310<br />

GIM (t, w) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen,<br />

mit Grüppen, beweidet<br />

0,9150 1,3 1,1895<br />

HBA 2.13.3 Allee / Baumreihe - - -<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />

TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche - - -<br />

1,9000 2,6195<br />

197


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 1,9000 ha<br />

Nutzung: WA - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 1,9000 ha x 0,25 = 0,4750 ha<br />

zuzüglich 30 % Überschreitung 0,1425 ha<br />

gesamt: 0,6175 ha<br />

0,6175 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Schaffung und Erhalt <strong>der</strong> Marschgräben mit begleitenden Grünstreifen (Räumstreifen)<br />

0,4325 ha x 2,0 WE/ha = 0,8650 WE<br />

Hausgarten : 0,8500 ha x 0,9 WE/ha = 0,7650 WE<br />

gesamt: 1,6300 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 2,6195<br />

Kompensationswert - 1,6300<br />

Kompensationsdefizit 0,9895<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,9895 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 1,0 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende Mu 4<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

GIM (t, m) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen, gemäht<br />

GIM (t, w) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen, mit Grüppen, beweidet<br />

HBA Allee / Baumreihe<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

198


Padingbüttel<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Padingbüttel<br />

Nutzung/Biotoptypen: Basenreicher<br />

Lehm-/Tonacker Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht,<br />

Einzelbaum/<br />

Baumgruppe, Baumhecke<br />

Lage: südwestlich Ortskern,<br />

Padingbütteler/Engbütteler Weg<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Acker (A 10.1)<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 0,79 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

LRP: Bereich mit mittlerer Bedeutung für<br />

Arten und Lebensgemeinschaften.<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Randbereich des wertvollen Gastvogellebensraumes<br />

mit nationaler Bedeutung.<br />

Maßgeblich für die Einstufung des Bereichs<br />

als Vogelrastgebiet waren die Kartierungen<br />

von Schreiber von 1996/97. Entsprechend<br />

<strong>der</strong> Angaben aus dem Gutachten (1998)<br />

liegt <strong>der</strong> nächste benachbarte Vogelrastplatz<br />

in einer Entfernung von ca. 600 m in<br />

südsüdwestlicher Richtung bei „Weiten<br />

Weg“, er wurde als „kleiner Bestand“ ein-<br />

gestuft.<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sandiger<br />

Lehm, sehr schwach stau-/ grundnass,<br />

Ertragspotenzial hoch bis extrem hoch,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, an <strong>der</strong> westlichen Grenze liegt<br />

ein Grabenabschnitt <strong>der</strong> als Verbandsgewässer<br />

eingestuft ist. Entlang des Engbütteler<br />

Weges verläuft ein Straßenseitengra-<br />

Luft und<br />

Klima<br />

ben<br />

P6<br />

Siedlungsklima im Kontakt zum Freilandklima<br />

<strong>der</strong> Marsch<br />

P6<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

Verringerung des Lebensraumes für<br />

weit verbreitete Arten. Potenziell ist<br />

eine Beeinträchtigung des Randes des<br />

Rastvogelgebietes durch Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Störungen aus <strong>der</strong> Wohnnutzung<br />

nach Süden möglich:<br />

Beeinträchtigung erheblich<br />

Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />

bis extrem hohem Ertragspotenzial<br />

durch ein Wohngebiet ist trotz des<br />

voraussichtlich geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong><br />

geringen Ausdehnung als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen<br />

Da nur einzelne Grabenabschnitte für<br />

den Bau von Zufahrten gebraucht werden,<br />

ist die zu erwartende Beeinträchtigung<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Ackerfläche<br />

in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung zu<br />

erwarten<br />

199


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

200<br />

Die Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes<br />

durch die geplante Wohnbaufläche<br />

ist aufgrund ihrer geringen Tiefe sowie<br />

durch die Vorbelastungen <strong>der</strong> nördlich<br />

entlang <strong>der</strong> Straße bereits vorhandenen<br />

Wohnbebauung und des östlich<br />

vorhandenen Anwesens keine erheb-<br />

liche Beeinträchtigung<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche ist aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />

Größe <strong>der</strong> Wohnbaufläche keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Mensch - -<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

P 6<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf den Gastvogellebensraum (Vogelrast) und <strong>der</strong><br />

geringen Aktualität <strong>der</strong> vorliegenden Kartierungen (Schreiber 1996/97) wird, falls die Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />

gegeben ist, eine Sondierung <strong>der</strong> Rastvögel im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung vorgenommen.<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Festsetzung einer Ortsrandeinbindung am südlichen und westlichen Rand <strong>der</strong> Wohnbebauung durch<br />

Schaffung von Graben begleitenden Röhrichtstrukturen in Kombination mit Weidengebüschen um eine<br />

negative Ausstrahlung in das potenziell national bedeutsame Vogelrastgebiet zu begrenzen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Falls nötig sind geeignete Ersatzmaßnahmen (Anlage von Röhrichtstrukturen bzw. von Feuchtgebüschen)<br />

an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen<br />

P 6<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004 ha WE/ha WE<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 0,6950 0,8 0,5560<br />

FGM / 5.2.1 / Marschgraben, mit Schilf-<br />

0,0950 2,6 0,2470<br />

NRS 4.8.4 Landröhricht<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - -<br />

HFB 2.10.3 Baumhecke - -<br />

0,7900 0,8030<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

Geplante Nutzungsverteilung<br />

Allgemeines Wohngebiet<br />

davon versiegelt durch<br />

5.590 m²<br />

Bebauung: 5.590 m² x 0,25 =<br />

zuzügl. 30 % Überschreitung:<br />

1.398 m²<br />

1.398 m² x 0,3 = 419 m²<br />

Gartenanteil: 5.590 m² - 1.817 m² =<br />

Marschgräben mit Räumstreifen<br />

1.817 m²<br />

3.773 m²<br />

1.300 m²<br />

0,1817<br />

0,3773<br />

0,1300<br />

0,0<br />

0,9<br />

2,5<br />

0,0000<br />

0,3396<br />

0,3250<br />

Röhricht-/Gebüschstreifen<br />

als Ortsrandeingrünung 1.010 m²<br />

0,1010<br />

1,3<br />

0,1313<br />

0,7900 0,7959


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 0,8030<br />

Kompensationswert - 0,7959<br />

Kompensationsdefizit 0,0071<br />

Die Bilanz macht deutlich, dass auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche <strong>der</strong> Ausgleich vorgenommen werden kann und<br />

somit externe Ausgleichsmaßnahmen nicht* erfor<strong>der</strong>lich werden. Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />

werden entsprechende Festsetzungen getroffen.<br />

*die Notwendigkeit zu externen Ausgleichsmaßnahmen wäre jedoch dann gegeben, wenn sich im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Voruntersuchungen zum Bebauungsplan Hinweise auf eine aktuelle Wertigkeit des Bereiches als<br />

Rastvogelgebiet ergäben.<br />

Legende P 6<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

FGM / NRS Marschgraben, mit Schilf-Landröhricht<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

HFB Baumhecke<br />

201


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Padingbüttel<br />

Lage: nordöstlich Ortskern,<br />

Dorfstraße und Kleiner Kirchweg<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen, Marschgraben,<br />

Baumhecke entlang <strong>der</strong> Dorfstraße,<br />

vorhandenes Nebengebäude<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 0,36 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel,<br />

Straßen begleitende Gehölze und<br />

Baumreihe an <strong>der</strong> östlichen Plangebietsgrenze<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13<br />

dm unter GOF, umgebende Grenzgräben<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Werte/ Funktionen<br />

202<br />

Die durch Überbauung und Versiegelung verursachte<br />

Verringerung des Lebensraumes für<br />

diverse bodenlebende Tier- und Pflanzenarten<br />

des Grünlandes, bedeutet eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Die Versiegelung von Boden mit hohem Ertragspotenzial<br />

durch Wohnbaufläche ist trotz<br />

des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong> geringen<br />

Ausdehnung als erhebliche Beeinträchti-<br />

gung einzustufen<br />

Es werden voraussichtlich einige Abschnitte<br />

des Grabens für die Erschließung <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

benötigt; aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />

Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche sind insgesamt<br />

aber keine erheblichen Beeinträchti-<br />

gungen zu erwarten<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Intensivgrünlandfläche<br />

in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel, gute landschaftliche Einbindung<br />

des Bereichs durch Gehölze<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

P9<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

Mensch - -<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

Bei weitgehen<strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Gehölze <strong>der</strong><br />

Baumhecke entlang <strong>der</strong> Straße und <strong>der</strong>er im<br />

Norden und Nordosten des Plangebietes ist<br />

von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

P9<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />

sehr geringem Umfang keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

P9<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (0,77 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />

zurückgenommen um den dortigen Gehölzbestand zu erhalten.<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Grabens und <strong>der</strong> Baumhecke. Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl<br />

einer angepassten Grundflächenzahl.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Zur Kompensation für die Versiegelung mit Gebäuden und Wegeflächen ist ein einreihiger Gehölzstreifen<br />

aus standorttypischen Sträuchern am nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes vorzusehen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Externe Ersatzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

P 9<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

FGM 4.8.4 Marschgraben 0,0220 1,4 0,0308<br />

GIM (t) 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

mit Grüppen<br />

0,2280 1,3 0,2964<br />

HFB 2.10.3 Baumhecke 0,1100 2,2 0,2420<br />

TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche - 0 -<br />

0,3600 0,5692<br />

Geplante Nutzungsverteilung Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

Allgemeines Wohngebiet 3600m<br />

ha WE/ha<br />

WE<br />

2 davon versiegelt durch<br />

Bebauung:<br />

3600 m 2 x 0,25 = 900 m 2<br />

Zuzüglich 30% Überschreitung:<br />

900 m 2 x 0,3 = 270 m 2<br />

1.170 m 2 0,1170 0,0 0,0000<br />

Baumhecke 1.100 m 2<br />

0,1100 2,2 0,2420<br />

Marschgraben 220 m 2 0,0220 1,4 0,0308<br />

Gehölzanpflanzung 1.110 m 2 0,1110 1,5 0,1887<br />

0,3600 0,4615<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 0,5692<br />

Kompensationswert - 0,4615<br />

Kompensationsdefizit 0,1077<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung soll auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche ein entsprechen<strong>der</strong> Ausgleich<br />

vorgenommen werden (z.B. Baum- und Heckenpflanzungen auf den Gründstücken).<br />

203


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende P 9<br />

FGM Marschgraben<br />

GIM (t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

HFB Baumhecke<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

204


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Padingbüttel<br />

Lage: Wehlstrift<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Basenreicher Lehm-/Tonacker,<br />

Marschgraben, Obst- und Gemüsegarten,<br />

Einzelstrauch, Standortgerechte<br />

Gehölzpflanzung<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 0,82 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

gering bis mittel<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Der Randbereich eines wertvollen Gastvogellebensraumes<br />

mit nationaler Bedeutung<br />

grenzt im Westen an das Plangebiet<br />

an<br />

Maßgeblich für die Einstufung des Bereichs<br />

als Vogelrastgebiet waren die Kartierungen<br />

von Schreiber von 1996/97.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Angaben aus dem<br />

Schreiber-Gutachten (1998) liegt <strong>der</strong><br />

nächste benachbarte Vogelrastplatz in<br />

einer Entfernung von ca. 300 m in westlicher<br />

Richtung an <strong>der</strong> Mulsumer Wasserlöse,<br />

seine Bedeutung wird mit „lokal“<br />

eingestuft.<br />

Boden Typische Seemarsch (152.1), sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Mittlerer Grundwasserstand: 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, umgebende Grenzgräben<br />

Luft und<br />

Klima<br />

P10<br />

Werte/ Funktionen<br />

205<br />

Die Verringerung des Lebensraumes für<br />

diverse bodenlebende Arten <strong>der</strong> Ackerflächen<br />

sowie die mögliche Beeinträchtigung<br />

des im Westen angrenzenden Gastvogellebensraumes<br />

durch die Ausweitung <strong>der</strong><br />

Störungen aus <strong>der</strong> Wohnnutzung nach<br />

Süden stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar.<br />

Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />

Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet ist<br />

trotz des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades und trotz <strong>der</strong><br />

geringen Ausdehnung als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen<br />

Es werden voraussichtlich einige Abschnitte<br />

<strong>der</strong> Gräben für die Erschließung<br />

<strong>der</strong> Wohnbebauung benötigt; aufgrund<br />

<strong>der</strong> geringen Ausdehnung <strong>der</strong> Wohnbaufläche<br />

sind insgesamt aber keine erheb-<br />

lichen Beeinträchtigungen zu erwarten<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marsch Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Ackerflächen in<br />

Wohnbaufläche mit Gärten ist keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung zu erwarten<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering<br />

P10<br />

Bei Vermeidung eines Lückenschlusses<br />

<strong>der</strong> Bebauung bis zur Kreisstraße und<br />

einer landschaftlichen Einbindung mittels<br />

Röhrichtstrukturen sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten.


Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

in sehr geringem Umfang keine erhebli-<br />

che Beeinträchtigung<br />

Mensch Lage an <strong>der</strong> Kreisstraße (K 68)<br />

Geringfügige Belastungen durch landwirtschaftliche<br />

Immissionen und, durch Lärmimmissionen<br />

von <strong>der</strong> Straße L 135: keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

P 10<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (1,42 ha) an seiner südlichen Außengrenze<br />

zurückgenommen um einen Anschluss <strong>der</strong> Bebauung bis zur Kreisstraße zu vermeiden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf den Gastvogellebensraum (Vogelrast) im Westen<br />

und <strong>der</strong> geringen Aktualität <strong>der</strong> vorliegenden Kartierungen (Schreiber 1996/97) wird, falls die Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />

gegeben ist, eine Sondierung <strong>der</strong> Rastvögel im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />

vorgenommen. Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Zur Kompensation für die Versiegelung mit Gebäuden und Wegeflächen sowie für die Einbindung in die<br />

Landschaft ist am östlichen und westlichen Rand des Plangebietes jeweils ein durchgehen<strong>der</strong><br />

Grabenabschnitt mit Schilfröhricht anzulegen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Externe Ersatzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

P 10<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwer-<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel für<br />

Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />

tes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

206<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

FGM 4.8.4 Marschgraben 0,0625 1,4 0,0875<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/Tonacker 0,7125 0,8 0,5700<br />

PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten 0,0450 1,1 0,0495<br />

TFB 13.4.5 Beton-/ Asphaltfläche 0<br />

BE 2.14 Einzelstrauch - -<br />

HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung - - -<br />

0,8200 0,7070


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 0,8200 ha<br />

Nutzung: WA - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung: 0,8200 ha x 0,25 = 0,2050 ha<br />

zuzüglich 30 % Überschreitung 0,0615 ha<br />

gesamt: 0,2665 ha<br />

0,2665 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Erhalt des Marschgrabens 0,0625 ha x 2,0 WE/ha = 0,1250 WE<br />

Hausgarten mit Einzelbäumen und Heckenpflanzung an den Grundstückgrenzen:<br />

0,4910 ha x 1,9 WE/ha = 0,5401 WE<br />

gesamt: 0,6651 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 0,7070<br />

Kompensationswert - 0,6651<br />

Kompensationsdefizit 0,0491<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche sind externe Ersatzmaßnahmen<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Legende P 10<br />

FGM Marschgraben<br />

AT Basenreicher Lehm-/Tonacker<br />

PHO Obst- und Gemüsegarten<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

BE Einzelstrauch<br />

HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />

207


Wremen<br />

Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Gemeinde: Wremen<br />

Lage: Nordwierde, nördliche<br />

Ortsrandlage, Nor<strong>der</strong> Steinweg,<br />

Misselwardener Grabenweg<br />

Nutzung/Biotoptypen: Basenreicher<br />

Lehm- / Tonacker,<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht, Einzelbaum /<br />

Baumgruppe, Standortgerechte<br />

Gehölzpflanzung, Neuzeitlicher<br />

Ziergarten, Zierteich<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 3,23 ha<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

W5<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensge- Die Verringerung des Lebensraumes für<br />

meinschaften gering - Acker<br />

diverse bodenlebende Arten <strong>der</strong> Ackerflächen<br />

durch die Überbauung und Versiegelung<br />

mit Wohnbaufläche<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Das Plangebiet liegt im Randbereich eines<br />

wertvollen Gastvogellebensraumes mit<br />

nationaler Bedeutung, das von Norden aus<br />

an das Plangebiet heranreicht<br />

Maßgeblich für die Einstufung des Bereichs<br />

als Vogelrastgebiet waren die Kartierungen<br />

von Schreiber von 1996/97. Entsprechend<br />

<strong>der</strong> Angaben aus dem Schreiber-Gutachten<br />

(1998) ist die Wertigkeit des hier vorhandenen<br />

Vogelrastplatz nur noch von „regionaler“<br />

Bedeutung.<br />

RROP: Ein Vorsorgegebiet für Natur und<br />

Landschaft tangiert das Plangebiet von<br />

Norden aus.<br />

Der Graben mit Schilf-Landröhrichtsaum an<br />

<strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze hat möglicherweise<br />

Bedeutung als Amphibien Le-<br />

bensraum<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach stau-<br />

/grundnass, Ertragspotenzial hoch bis extrem<br />

hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Misselwardener Graben westlich <strong>der</strong> Fläche,<br />

Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm<br />

unter GOF, Zierteich im Südwesten des<br />

Plangebietes<br />

W5<br />

- die mögliche Beeinträchtigung des von<br />

Norden heranreichenden Gastvogellebensraumes<br />

durch die Störungen aus<br />

<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />

208<br />

- sowie die potenzielle Beeinträchtigung<br />

des Grabens mit Schilf-Landröhricht und<br />

des Zierteiches, die möglicherweise<br />

Bedeutung als Amphibien Lebensraum<br />

haben, stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar.<br />

Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />

Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet<br />

ist trotz des voraussichtlich geringen bis<br />

mittleren Versiegelungsgrades als er-<br />

hebliche Beeinträchtigung einzustufen<br />

Es wird voraussichtlich mindestens ein<br />

Abschnitt des westlichen Grabens für die<br />

Erschließung <strong>der</strong> Wohnbebauung benötigt;<br />

bei Erhaltung auch des Zierteiches<br />

sind insgesamt aber keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten


Luft und<br />

Klima<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Übergang zwischen Siedlungsklima und<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft gering<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

Mensch - -<br />

209<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Ackerflächen<br />

in Wohnbaufläche mit Gärten ist keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung zu erwar-<br />

ten<br />

Mit zwei Seiten grenzt das Plangebiet an<br />

vorhandene Bebauung an. Nahezu zwei<br />

Seiten des Plangebietes grenzen hingegen<br />

nach Norden und Nordosten an die<br />

offene Landschaft an. Der Ortsrand verlagert<br />

sich hiermit weiter nach Nordwesten<br />

in die freie Landschaft hinein. Es<br />

handelt sich um eine erhebliche Beein-<br />

trächtigung<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche (Acker) stellt keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker)<br />

W 5<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf den wertvollen Gastvogellebensraum und die<br />

Amphibien des Röhrichtgrabens wie auch des Zierteiches wird eine Sondierung des Gastvogelbestandes<br />

und des Amphibienbestandes im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zur sachgerechten<br />

Abwägung vorgenommen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/<br />

Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche<br />

Beeinträchtigungen/Schädigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw.<br />

zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten<br />

wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild<br />

lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan: Wahl einer entsprechenden Grundflächenzahl, Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> neuen Bebauung mittels Gestaltungsmaßgaben.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Weitgehende Erhaltung des Misselwardener Grabens mit Schilfröhricht im Nordwesten und Einhaltung<br />

eines ausreichenden Abstandes <strong>der</strong> Bebauung zum Misselwardener Graben um einen Gewässerrandstreifen<br />

anzulegen und damit die Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang des Grabens weiterhin zu gewährleisten.<br />

Zur Kompensation für die Versiegelung mit Gebäuden und Wegeflächen sowie für die Einbindung in die<br />

Landschaft ist am nördlichen Rand des Plangebietes ein durchgehen<strong>der</strong> Grabenabschnitt mit Schilfröhricht<br />

und einzelnen heimischen Heckensträuchern (Weißdorn o<strong>der</strong> Schwarzdorn) anzulegen.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Zusätzlich zu o.g. geeigneten Maßnahmen (Anlage von Röhrichtstrukturen bzw. von Feuchtgebüschen)<br />

sind externe Ersatzmaßnahmen an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

W 5<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem „Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,0940 2,6 0,2444<br />

AT 10.1.3 Basenreicher Lehm-/ Tonacker 3,0310 0,8 2,4248<br />

PHZ 12.6.4 Neuzeitlicher Ziergarten 0,0650 0,7 0,0455<br />

SXG 4.18.7 Zierteich 0,0400 1,5 0,0600<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 3,2300 ha<br />

Nutzung: WA - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

3,2300 2,7747<br />

Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 3,23 ha x 0,25 = 0,8075 ha<br />

zuzüglich 30 % Überschreitung 0,2423 ha<br />

gesamt: 1,0498 ha<br />

1,0498 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Röhricht-/ Gebüschstreifen als Ortsrandeingründung 0,1500 ha x 2,0 WE/ha = 0,3000 WE<br />

Erhalt des Marschweggrabens 0,0940 ha x 2,0 WE/ha = 0,1880 WE<br />

Hausgarten : 1,9362 ha x 0,9 WE/ha = 1,7426 WE<br />

gesamt: 2,2306 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 2,7747<br />

Kompensationswert - 2,2306<br />

Kompensationsdefizit 0,5441<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,5441 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,54 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

210


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende W 5<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

AT Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />

PHZ Neuzeitlicher Ziergarten<br />

SXG Zierteich<br />

211


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Wremen<br />

Lage: nordwestliche Ortsrandlage<br />

Nutzung/Biotoptypen:<br />

Obst- und Gemüsegarten,<br />

Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />

heimischen Baumarten,<br />

Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur,<br />

Marschgraben mit<br />

Schilf-Landröhricht, Strukturreiche<br />

Kleingartenanlage,<br />

Ländlich geprägtes Dorfgebiet,<br />

Naturgarten, Hausgarten mit<br />

Großbäumen<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Wohnbaufläche<br />

Größe: 1,80 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen FNP: Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Parkanlage“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

W6<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel.<br />

Großgehölzbestände in <strong>der</strong> nördlichen<br />

Hälfte des Planbereiches und entlang des<br />

Grabens an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze,<br />

Obst- und Gemüsegarten von<br />

allgemeiner Bedeutung für Pflanzen- und<br />

Tierarten;<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Im Nordwesten des Plangebietes grenzt<br />

ein wertvoller Gastvogellebensraumes mit<br />

nationaler Bedeutung an.<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch<br />

bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Graben nördlich die Fläche begrenzend,<br />

Grundwasserflurabstand 8 bis 13 dm unter<br />

GOF,<br />

Luft und Siedlungsklima im Übergang zum Frei-<br />

Klima landklima <strong>der</strong> Marsch<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft mittelwertig,<br />

Großgehölze mit bedeutsamer Auswirkung<br />

auf den Ortsrand<br />

W6<br />

Werte/ Funktionen<br />

212<br />

Qualitätsverlust durch Verlust an Gartenfläche<br />

und Halbru<strong>der</strong>aler Gras- und Staudenflur<br />

bzw. innerörtlicher Grünfläche,<br />

mögliche Beeinträchtigung des im Nordwesten<br />

angrenzenden Gastvogellebensraumes<br />

durch Ausweitung <strong>der</strong> Störungen<br />

aus <strong>der</strong> Wohnnutzung. erhebliche Beeinträchtigung<br />

Die Versiegelung von Boden mit hohem<br />

Ertragspotenzial durch ein Wohngebiet ist<br />

trotz des voraussichtlich geringen bis mittleren<br />

Versiegelungsgrades als erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen<br />

Es wird voraussichtlich mindestens ein<br />

Abschnitt des Grabens für die Erschließung<br />

<strong>der</strong> Wohnbebauung benötigt; bei<br />

Erhaltung des Grabens in seinem überwiegenden<br />

Teil sind insgesamt aber keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />

erwarten<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten<br />

Bei überwiegen<strong>der</strong> Erhaltung und Festsetzung<br />

<strong>der</strong> Großgehölze im Bebauungsplan<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Kultur- und - -<br />

Sachgüter<br />

Mensch - -<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als Parkanlage mit Gehölzen und Gartenfläche<br />

W 6<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung ist zu sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Avifauna und <strong>der</strong><br />

Amphibien im Eingriffsgebiet wie auch auf den dort im Nordwesten angrenzenden Flächen erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist. Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten wild<br />

lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien). Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren<br />

<strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-<br />

, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Wahl einer entsprechenden Grundflächenzahl, Erhaltung des überwiegenden Teils <strong>der</strong> Großgehölze<br />

durch Festsetzung im Bebauungsplan.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Weitgehende Erhaltung des Grabens mit Schilfröhricht im Nordwesten und Einhaltung eines ausreichenden<br />

Abstandes <strong>der</strong> Bebauung zum Graben um einen Gewässerrandstreifen anzulegen und damit<br />

die mögliche Wan<strong>der</strong>ung von Arten entlang des Grabens potenziell weiterhin zu gewährleisten.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzmaßnahmen (siehe nachfolgende Bilanz) sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen<br />

Naturraum vorzunehmen.<br />

W 6<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel für<br />

Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS, 2004)<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

213<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,0400 2,6 0,1040<br />

HSE 12.3.1 Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />

heimischen Baumarten<br />

0,2200 2,0 0,4400<br />

PHG 12.6.3 Hausgarten mit Großbäumen 0,5541 1,6 0,8866<br />

PHO 12.6.2 Obst- und Gemüsegarten 0,1450 1,3 0,1885<br />

PKR 12.7.1 Strukturreiche Kleingartenanlage 0,2244 1,6 0,3590<br />

PHN 12.6.5 Naturgarten 0,0265 1,3 0,0345<br />

UHM 11.2.2 Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur<br />

mittlerer Standorte<br />

0,5900 1,8 1,0620<br />

ODL 13.10.1 Ländlich geprägtes Dorfgebiet - - -<br />

1,8000 3,0746


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 1,80 ha<br />

Nutzung: WA - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,25, zuzüglich 30 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung und Straßen 1,80 ha x 0,25 = 0,4500 ha<br />

30 % Überschreitung: 0,1350 ha<br />

gesamt: 1,5850 ha<br />

1,5850 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Erhalt <strong>der</strong> vorhandenen Siedlungsgehölze : 0,2200 ha x 2,0 WE/ha = 0,4400 WE<br />

Hausgärten, Gehölzanpflanzungen, grabenbegleitende Grünstreifen,<br />

Erhalt <strong>der</strong> Großbäume : 1,2150 ha x 1,2 WE/ha = 1,4580 WE<br />

gesamt: 1,8980 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 3,0746<br />

Kompensationswert - 1,8980<br />

Kompensationsdefizit 1,1766<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 1,1766 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 1,17 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende W 6<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend heimischen Baumarten<br />

PHG Hausgarten mit Großbäumen<br />

PHO Obst- und Gemüsegarten<br />

PKR Strukturreiche Kleingartenanlage<br />

PHN Naturgarten<br />

UHM Halbru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte<br />

ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet<br />

214


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Wremen<br />

Lage: östliche Ortsrandlage,<br />

angrenzend an Kanal und an<br />

Bahnlinie<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen,<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht, Kleiner Kanal<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Gewerbliche Baufläche<br />

Größe: 2,81ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

östlich <strong>der</strong> Bahnlinie angrenzend:<br />

Wertvolles Brutvogelgebiet mit landesweiter<br />

Bedeutung und wertvoller<br />

Gastvogellebensraumes mit internationaler<br />

Bedeutung.<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial hoch<br />

bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Graben II. Ordnung westlich die Fläche<br />

begrenzend, Grundwasserflurabstand<br />

8 bis 13 dm unter GOF,<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Siedlungsklima im Übergang zum Freilandklima<br />

<strong>der</strong> Marsch<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittelwertig<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

W10<br />

Allgemeines Sachgut (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche)<br />

W10<br />

Werte/ Funktionen<br />

Die Überbauung und Versiegelung von Vegetationsflächen<br />

(Intensivgrünland), bedeutet<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

215<br />

Die Versiegelung bzw. Überbauung von Boden<br />

durch gewerbliche Baufläche mit voraussichtlich<br />

hohem Versiegelungsgrad ist als<br />

erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.<br />

Aufgrund des voraussichtlich hohen Versiegelungsgrades<br />

ist von einem hohen Oberflächenwasserabfluss<br />

bzw. von einer erheblichen<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate<br />

auszugehen. Dies bedeutet eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong> Flächen<br />

wird die Umwandlung zu gewerblicher Baufläche<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Freilandklimas bedeuten<br />

Die Erweiterung <strong>der</strong> vorhandenen gewerblichen<br />

Bauflächen nach Norden bedeutet den<br />

Verlust <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Charakteristik dieses<br />

Gebietes, nämlich des für die Marsch typischen<br />

Offenlandcharakters. Trotz <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

durch vorhandene Gewerbe-Bauten<br />

im Süden und durch den Damm <strong>der</strong> Bahnlinie<br />

im Osten bedeutet dies eine erhebliche Be-<br />

einträchtigung<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Mensch Keine Wohnbauflächen direkt angrenzend,<br />

keine Bedeutung für die Erholungsnutzung<br />

Die möglichen Beeinträchtigungen durch<br />

Sichtbehin<strong>der</strong>ung und durch Lärm- und Geruchs-Emissionen,<br />

die von den gewerblichen<br />

Bauflächen ausgehen, stehen den Vorbelastungen<br />

durch die vorhandene Gewerbebebauung<br />

und <strong>der</strong> befahrenen Bahnlinie gegenüber<br />

und sind deshalb als keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung einzustufen<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Landwirtschaftliche Nutzung<br />

W 10<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung sollen folgende Maßgaben/ Festsetzungen vorgesehen<br />

bzw. geprüft werden um gemäß § 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen/Schädigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern:<br />

Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong><br />

europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG). Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten<br />

Grundflächenzahl und <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen<br />

Gebäude.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die Vogelrast- und Vogelbrutgebiete östlich <strong>der</strong><br />

trennenden Bahnlinie, ist zu sondieren, ob eine Kartierung <strong>der</strong> Avifauna im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung zur sachgerechten Abwägung als notwendig angesehen wird.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Möglichst weitgehende Erhaltung <strong>der</strong> Marschgräben und Gestaltung eines Gewässerrandstreifens entlang<br />

des kleinen Kanals (Gewässer II. Ordnung) in einer Breite von 10 m (mindestens 5 m) mit einseitiger<br />

Anpflanzung von standorttypischen Gehölzen. Festsetzung einer Ortsrandeinbindung am nördlichen<br />

Rand <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche durch Pflanzung einer Gehölzreihe heimischer Straucharten.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

W 10<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen VON DRACHENFELS,<br />

2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,0600 2,6 0,1560<br />

GIM 9.5.4 Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen 2,7400 1,2 3,2880<br />

2,8100 3,4440<br />

216


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 2,8100 ha<br />

Nutzung: GE-Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,6<br />

Maximale Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 2,8100 ha x 0,80 = 2,2480 ha<br />

2,2480 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Gewässerrandstreifen: 0,2600 ha x 1,5 WE/ha = 0,3900 WE<br />

Freiflächen: 0,3020 ha x 0,5 WE/ha = 0,1510 WE<br />

gesamt: 0,5410 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 3,4440<br />

Kompensationswert - 0,5410<br />

Kompensationsdefizit 2,9030<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,0435 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 2,9 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende W 10<br />

FGM/NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

GIM Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen<br />

FKK Kleiner Kanal<br />

217


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Wremen<br />

Lage: Vordeichland<br />

Nutzung/Biotoptypen: Sonstige<br />

Sport-/Spiel- und Erholungsanlage,<br />

Artenarmes Extensivgrünland<br />

mit Salzeinfluss,<br />

Campingplatz auf Artenarmem<br />

Extensivgrünland<br />

mit Salzeinfluss, Küstenschutzbauwerk,<br />

Schilfröhricht<br />

<strong>der</strong> Brackmarsch, Fläche mit<br />

Kies- o. Schotterdecke, Beton-<br />

/ Asphaltfläche<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Strand, Spielplatz,<br />

Restauration, Großwasserrutsche,<br />

Rettungsstation und<br />

Minigolf“.<br />

Größe: 6,88 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „Badestrand, Spielplatz und Campingplatz“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mittel – Freizeit- und Erholungsanlage<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Für das Plangebiet selber gilt:<br />

keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />

und keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als<br />

Gastvogellebensraum.<br />

Wasserseitig schließen ein Europäisches<br />

Vogelschutzgebiet sowie ein Natura 2000-<br />

Gebiet (FFH - Gebiet) an. Ebenso westlich<br />

angrenzend liegt das Gebiet des Weltnaturerbes<br />

Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer.<br />

Im Nordwesten an das Plangebiet angrenzend<br />

findet sich an <strong>der</strong> Mündung des Wremer<br />

Tiefs <strong>der</strong> gesetzlich geschützte Biotop<br />

(GB-CUX 2316/001) „Untere Salzwiese,<br />

Küstenwatt, Schlickgras-Watten, Schilf-<br />

Röhricht“<br />

W16<br />

Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />

extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />

feuchte Standorteigenschaften, Ver-<br />

dichtungsempfindlichkeit sehr hoch<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />

GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />

W16<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

Zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen,<br />

die Extensivgrünland durch Geländeauffüllung<br />

und Versiegelung in Anspruch<br />

nehmen, stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar.<br />

Im Gegensatz dazu sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz-<br />

und Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

europäischer Bedeutung (Nationalpark<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer) wahrscheinlich.<br />

218<br />

Die Geländeauffüllungen (Anlage von<br />

Wurten) und Versiegelungen stellen eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung dar<br />

Aufgrund einer geringen natürlichen<br />

Grundwasserneubildungsrate und <strong>der</strong><br />

geplanten kleinflächigen Versiegelung ist<br />

von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Küstenklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaft LRP: Bedeutung für Eigenart und Schönheit Trotz <strong>der</strong> hohen Vorbelastung des Be-<br />

von Natur und Landschaft: sehr gering da reiches mit Strandturm und Großwasser-<br />

Freizeit- und Erholungsanlage dominant rutsche, nahe gelegenem Hotelbaukörper<br />

und Campingplatz ist für das im<br />

Allgemeinen sensible Landschaftsbild<br />

des Deichvorlandes ein zusätzlicher<br />

dauerhaft installierter Baukörper auf<br />

einer ca. 2 m hohen Wurt als erhebliche<br />

Beeinträchtigung anzusehen<br />

Kultur- und Bauliche Anlagen im überschwemmungsge- Potenzielle Sachschäden bzw. Schäden<br />

Sachgüter fährdeten Gebiet und östlich begrenzend <strong>der</strong> am Deich bei Sturmflut werden durch<br />

Deich<br />

entsprechende Vorkehrungen verhin<strong>der</strong>t:<br />

keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Mensch RROP: Vorranggebiet für Erholung mit star- Die potenzielle Gefährdung <strong>der</strong> Sicherker<br />

Inanspruchnahme durch die Bevölkeheit für Erholungssuchende besteht; die<br />

rung; Erholungsbereich im überschwem- Erholungsnutzung beschränkt sich im<br />

mungsgefährdeten Vordeichland<br />

Wesentlichen aber auf die Sommermonate<br />

– die Sturmfluten treten dagegen<br />

schwerpunktmäßig im Winterhalbjahr<br />

auf: keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Beibehaltung <strong>der</strong> Campingnutzung im Norden des Plangebietes<br />

W 16<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Bei Bauvorhaben sollen folgende Maßgaben / Festsetzungen vorgesehen bzw. geprüft werden um gemäß<br />

§ 13 BNatSchG / § 44 BNatSchG mögliche Beeinträchtigungen / Schädigungen des Naturhaushaltes<br />

und des Landschaftsbildes zu vermeiden bzw. zu verringern: Ausschluss <strong>der</strong> erheblichen Störung<br />

von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong><br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten (§ 44 BNatSchG).<br />

Die Flächen des gesetzlich geschützten Biotops im Nordwesten (GB-CUX 2316/001) sind so abzugrenzen,<br />

dass sie durch Besucher von <strong>der</strong> Landseite aus nicht begehbar sind; diese Angabe findet sich in<br />

den Auflagen des Duldungsverwaltungsaktes vom 24.10.2007 für die Geländeauffüllung und Neugestaltung<br />

im Außendeich für die Campingnutzung im Süden (siehe W 34).<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Um potenzielle Störungen des Vogellebensraumes im angrenzenden Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />

Wattenmeer zu vermeiden, sind Bauzeiten außerhalb <strong>der</strong> Zeiten <strong>der</strong> Vogelrast zu wählen. Die Bauausführungszeiten<br />

sind daher mit <strong>der</strong> Nationalparkverwaltung abzustimmen. Der geplante Rückbau des<br />

Campingplatzes im Norden des Plangebietes stellt eine geplante Kompensationsmaßnahme für die<br />

Neugestaltung und Erhöhung des Campingplatzes im Süden im Gebiet W 34 dar.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Der Kompensationsbedarf (2.428 m²) für die beiden Baumaßnahmen wird aus dem virtuellen Flächepool<br />

von 5 ha (Ökokonto), <strong>der</strong> laut Vertrag vom 29.09.2005 zwischen <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

und dem Deichverband Land Wursten besteht, gedeckt (siehe Landschaftspflegerische Begleitpläne zu<br />

den Bauvorhaben im Außendeichsgelände in Wremen).<br />

*Für diese Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Strand, Spielplatz, Restauration, Großwasserrutsche,<br />

Rettungsstation und Minigolf “ besteht: 1.) eine Genehmigung (vom 15.07.2008) zur Erstellung einer Wurt<br />

für die Aufstellung von Containern sowie 2.) eine Genehmigung (vom 19.04. 2010) zur Erstellung einer<br />

weiteren Wurt für die Errichtung eines DLRG-Gebäudes. Bislang wurde nur die Wurt für die (temporäre)<br />

Aufstellung von 2 Containern errichtet (Stand: Sommer 2010).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> bereits vorhandenen Nutzungen, ist ein externer Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

219


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende W 16<br />

GIE Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />

PSC/ GIE Campingplatz – Wohnwagenstellplätze auf Artenarmem Extensivgrünland<br />

mit Salzeinfluss<br />

PSZ Sonstige Sport- Spiel- und Freizeitanlage<br />

TFK Fläche mit Kies- o. Schotterdecke<br />

TFB Beton-/ Asphaltfläche<br />

KXK Küstenschutzbauwerk<br />

KRP Schilfröhricht <strong>der</strong> Brackmarsch<br />

220


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Wremen, südwestlicher<br />

Ortsrand<br />

Lage: zwischen Sü<strong>der</strong> Steinweg<br />

und „Auf <strong>der</strong> Hungerhörn“,<br />

Ortsrandlage<br />

Nutzung/Biotoptypen: Basenreicher<br />

Lehm-Tonacker<br />

Marschgraben mit Schilf-<br />

Landröhricht, Artenarmes<br />

Extensivgrünland, Hausgarten<br />

mit Großbäumen, Neuzeitlicher<br />

Ziergarten, Fläche mit<br />

wassergebundener Decke<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung:<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />

dient mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Ferienhausgebiet“<br />

Größe: 7,40 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „Parkanlage“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Werte/<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

gering<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Für das Plangebiet selber gilt:<br />

Keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als<br />

Vogelbrutgebiet und keine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung als Gastvogelle-<br />

bensraum.<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr<br />

schwach stau-/ grundnass, Ertragspotenzial<br />

hoch bis extrem hoch,<br />

Verdichtungsempfindlichkeit hoch<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 8 bis 13<br />

dm unter GOF, Graben im westlichen<br />

Bereich des Plangebietes<br />

Luft und Siedlungsklima im Übergang zum<br />

Klima Küstenklima<br />

Landschaft Glie<strong>der</strong>nde Freifläche zwischen<br />

Wremen und Wremen-Hofe<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

W22<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche)<br />

Funktionen<br />

221<br />

Die Verringerung des Lebensraumes für diverse<br />

bodenlebende Arten <strong>der</strong> Ackerflächen und des<br />

Grünlandes durch die Überbauung und Versiegelung<br />

mit Wohnbaufläche stellt eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar.<br />

Die Versiegelung bzw. Überbauung von Boden<br />

ist als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.<br />

Bedingt durch den geringen bis mittleren Versiegelungsgrad<br />

und die voraussichtliche Erschließung<br />

des Ferienhausgebietes nur über einzelne<br />

Abschnitte des Grabens ist von keiner erheblichen<br />

Beeinträchtigung auszugehen<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Das Zusammenwachsen <strong>der</strong> beiden Siedlungsteile<br />

durch die hinzukommende Ferienhaus-<br />

Bebauung ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />

einzustufen<br />

W22<br />

Der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

(überwiegend Acker) stellt keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar<br />

Mensch Erholungsnutzung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Erhaltung als landwirtschaftliche Nutzfläche o<strong>der</strong> Gestaltung zur Grünfläche bzw. Parkanlage


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

W 22<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl.<br />

Weitgehende Erhaltung des Grabens mit Schilf-Landröhricht.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Durchgrünung des Ferienhausgebietes<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

W 22<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

FGM/<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,1500 2,6 0,3900<br />

AT 10.1.3<br />

Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />

6,7775 0,8 5,4220<br />

GIE 9.5.7<br />

Artenarmes Extensivgrünland<br />

0,2190 1,3 0,2847<br />

PHG 12.6.3<br />

Hausgarten mit Großbäumen<br />

0,0965 1,4 0,1351<br />

PHZ 12.6.4 Neuzeitlicher Ziergarten 0,1570 1,0 0,1570<br />

7,4000 6,3888<br />

Aus den im Samtgemeindegebiet gelegenen Ferienhausgebieten (gleiche Strukturen und gleiche Nutzung<br />

als Ferienhausgebiet) wurde im Mittel ein Kompensationsdefizit von ca. 0,7566 WE/ha ermittelt. Für den<br />

hier vorliegenden Planbereich ist somit von einem Defizit von: 7,4 ha x 0,7566 WE/ha = 5,5988 Werteinheiten<br />

(WE) auszugehen.<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 6,3888<br />

Kompensationswert - 5,5988<br />

Kompensationsdefizit 0,7900<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 0,7900 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 0,8 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

222


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende W 22<br />

FGM/ NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

AT Basenreicher Lehm-/ Tonacker<br />

GIE Artenarmes Extensivgrünland<br />

PHG Hausgarten mit Großbäumen<br />

PHZ Neuzeitlicher Ziergarten<br />

TFW Fläche mit wassergebundener Decke<br />

223


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Wremen<br />

Lage: Vordeichland bei Hofe<br />

Nutzung/Biotoptypen: Artenarmes<br />

Extensivgrünland mit Salzeinfluss,<br />

Campingplatz – Wohnwagenstellplätze<br />

auf Artenarmem Extensivgrünland mit<br />

Salzeinfluss, Befestigter Weg, Küstenschutzbauwerk,<br />

angrenzend: Röhricht<br />

des Brackwasserwatts und Schilfröhricht<br />

<strong>der</strong> Brackmarsch<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Eingeschränktes<br />

Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung<br />

dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Campingplatz“*<br />

Größe: 2,63 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Darstellung im bisherigen Flächennutzungsplan: Teilweise<br />

keine Darstellung und teilweise Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Badestrand, Spielplatz und Campingplatz“<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

W34<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Für das Plangebiet selber gilt:<br />

Keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />

und keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als<br />

Gastvogellebensraum.<br />

Angrenzend im Süden: Vogelbrutgebiet mit<br />

lokaler Bedeutung; Gastvogellebensraum mit<br />

nationaler Bedeutung.<br />

Wasserseitig und südlich schließt ein Europäisches<br />

Vogelschutzgebiet sowie ein Natura<br />

2000 Gebiet (FFH-Gebiet) an. Diese sind<br />

gleichzeitig das Gebiet des Weltnaturerbes<br />

Nationalpark Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer.<br />

Am westlichen Randbereich angrenzend:<br />

GB-CUX 2316 / 004 „Salzwiese, Röhricht,<br />

Wattfläche“ (gesetzlich geschützter Biotop),<br />

angrenzend im Süden und Westen: National-<br />

park „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“<br />

Boden (Unentwickelte) Seemarsch (151.1), stark<br />

stau-/grundnass, Ertragspotenzial mittel bis<br />

extrem gering, herausragend bzw. beson<strong>der</strong>s<br />

feuchte Standorteigenschaften, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

sehr hoch<br />

Wasser Grundwasserflurabstand 2 bis 4 dm unter<br />

GOF, Überflutungsbereich bei Sturmflut<br />

W34<br />

<strong>der</strong> Werte/ Funktionen<br />

224<br />

Infrastrukturmaßnahmen die Extensivgrünland<br />

durch Gelände-auffüllung und<br />

Versiegelung in Anspruch nehmen<br />

stellen eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar.<br />

Das Gebiet besitzt we<strong>der</strong> als Brut-<br />

noch als Rastvogellebensraum eine<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung. Nähere Ausführungen<br />

siehe Anlage „Brut- und Rastvogelerfassung“.<br />

Beeinträchtigungen des angrenzenden<br />

beson<strong>der</strong>s geschützten Biotops und<br />

des angrenzenden Nationalparks sind<br />

auszuschließen.<br />

Die zusätzliche Geländeauffüllung <strong>der</strong><br />

vorhandenen Campingflächen und<br />

kleinräumige zusätzliche Versiegelung<br />

von Boden stellen eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar<br />

Aufgrund einer geringen natürlichen<br />

Grundwasserneubildungsrate und <strong>der</strong><br />

geplanten kleinflächigen Versiegelung<br />

ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Küstenklima keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Landschaft Vordeichland, vorhandene Erholungsnutzung Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung durch den<br />

angrenzend an einen Bereich im Süden, <strong>der</strong> vorhandenen Campingplatz und den<br />

sehr hohe Bedeutung für Vielfalt, Eigenart nördlich angrenzenden Bereich mit<br />

und Schönheit von Natur und Landschaft Strandturm und Großwasserrutsche ist<br />

besitzt<br />

von keiner erhebliche Beeinträchtigung<br />

auszugehen<br />

Kultur- und Bauliche Anlagen im Vordeichgelände und potenzielle Sachschäden bzw. Schä-<br />

Sachgüter östlich begrenzend <strong>der</strong> Deich<br />

den am Deich bei Sturmflut werden<br />

durch entsprechende Vorkehrungen<br />

verhin<strong>der</strong>t:<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Mensch Erholung<br />

Intensivierung <strong>der</strong> Campingnutzung,<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />

für die Allgemeinheit: keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Beibehalten <strong>der</strong> Campingfläche auf einem kleinen Bereich, Erhaltung weiter bei Sturmflut überfluteter<br />

Bereiche<br />

W 34<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Bei dem geplanten Bauvorhaben (Geländeauffüllung und Neugestaltung des Campingplatzes in Wremen)<br />

ist <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> unmittelbaren Schädigung von beson<strong>der</strong>s geschützten o<strong>der</strong> streng geschützten<br />

wild lebenden Tierarten (Vögel, Amphibien) zu gewährleisten. Ebenso sind erhebliche Störungen<br />

von wild lebenden Tieren <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während<br />

<strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

(§ 44 BNatSchG) zu vermeiden.<br />

Die Fläche des gesetzlich geschützten Biotops (GB-CUX 2316 / 004 „Salzwiese, Röhricht, Wattfläche“<br />

ist so abzugrenzen, dass sie während <strong>der</strong> Bauarbeiten nicht beschädigt und später durch Besucher von<br />

<strong>der</strong> Landseite nicht mehr begehbar sind (siehe Duldungsverwaltungsakt des Landkreises Cuxhaven<br />

vom 24.10. 07).<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Als Ausgleichsmaßnahme ist <strong>der</strong> Rückbau bzw. die Entsiegelung des Campingplatzes Nord vorgesehen<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> bereits vorhandenen Nutzungen, ist externer Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

*Für dieses eingeschränkte Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient, mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“<br />

besteht eine Genehmigung zur Geländeauffüllung und Neugestaltung des Campingplatzes nach<br />

DeichRecht mit Duldungsverwaltungsakt vom 24.10.2007 (Erhöhung des Campingplatzes Süd – Geländeauffüllung<br />

und Neugestaltung im Außendeich).<br />

Bisher (Stand 18.11. 2010) wurde mit <strong>der</strong> Geländeauffüllung und Neugestaltung noch nicht begonnen<br />

(Aussage von Frau Poppe, SG Land Wursten, Bauamt).<br />

225


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Legende W 34<br />

GIE Artenarmes Extensivgrünland mit Salzeinfluss<br />

PSC/ GIE Campingplatz – Wohnwagenstellplätze auf Artenarmem Extensivgrünland<br />

mit Salzeinfluss<br />

KXK Küstenschutzbauwerk<br />

OVW Befestigter Weg<br />

KBR Röhricht des Brackwasserwatts<br />

KRP Schilfröhricht <strong>der</strong> Brackmarsch<br />

226


Einzelflächenbewertung<br />

Flächennummer:<br />

Gemeinde: Wremen<br />

Lage: nördlicher Ortsrand, Feldsatinger<br />

Weg<br />

Nutzung/Biotoptypen: Intensivgrünland<br />

<strong>der</strong> Marschen mit Grüppen, Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht, Einzelbaum<br />

/ Baumgruppe, Standort-gerechte<br />

Gehölzpflanzung, Sonstige Weidefläche<br />

in Obst- und Gemüsegarten<br />

Art <strong>der</strong> geplanten Nutzung: Gewerbliche<br />

Baufläche<br />

Größe: 3,00 ha<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Betroffene Schutzgüter/Funktionen<br />

Bedeutung betroffener Bereiche Voraussichtliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

LRP: Mittlere Bedeutung für Arten und<br />

Lebensgemeinschaften.<br />

Avifauna Stand Juni 2010<br />

(Fortschreibung LRP):<br />

Für das Plangebiet selber gilt:<br />

Keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Vogelbrutgebiet<br />

und keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

als Gastvogellebensraum.<br />

In einer Entfernung von ca. 800 m liegt<br />

östlich <strong>der</strong> Bahnlinie wertvolles Vogelbrutgebiet<br />

mit landesweiter Bedeutung, das<br />

gleichzeitig internationale Bedeutung als<br />

wertvoller Gastvogellebensraum hat.<br />

Boden (Typische) Seemarsch, sehr schwach<br />

stau-/ grundnass, Ertragspotenzial hoch<br />

bis extrem hoch, Verdichtungsempfindlichkeit<br />

hoch<br />

Wasser Zahlreiche Gräben; Grundwasserflurabstand<br />

8 bis 13 dm unter GOF<br />

Luft und<br />

Klima<br />

W38<br />

Freilandklima <strong>der</strong> Marschen, angrenzend<br />

L 129 Wurster Landstraße<br />

W38<br />

Werte/ Funktionen<br />

227<br />

Die durch Überbauung und Versiegelung<br />

verursachte Verringerung des Lebensraumes<br />

für diverse bodenlebende Tier-<br />

und Pflanzenarten des Grünlandes, sowie<br />

die Beseitigung von Gehölzbeständen<br />

bedeuten eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Entfernung sind erhebliche<br />

Störungen des wertvollen Vogellebensraumes<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Versiegelung bzw. Überbauung von<br />

Boden durch gewerbliche Baufläche mit<br />

voraussichtlich hohem Versiegelungsgrad<br />

ist als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.<br />

Aufgrund des voraussichtlich hohen Versiegelungsgrades<br />

ist von einem hohen<br />

Oberflächenwasserabfluss bzw. von einer<br />

erheblichen Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate<br />

auszugehen. Dies<br />

bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig überwiegend intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung <strong>der</strong><br />

Flächen wird die Umwandlung zu gewerblicher<br />

Baufläche keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Freilandklimas bedeuten


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Landschaft Grünland mit Reithgräben; LRP: Bedeutung für<br />

Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

mittel<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

228<br />

Verlust <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Charakteristik<br />

dieses Gebietes, nämlich des für<br />

die Marsch typischen Offenlandcharakters;.<br />

dies bedeutet eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

Allgemeines Sachgut (landw. Nutzfläche) Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche:<br />

keine erhebliche Beeinträch-<br />

Mensch Mäßige Eignung für die Erholungsnutzung<br />

(Spazierengehen), geringfügig bestehende<br />

Lärm- und Immissionsbelastung <strong>der</strong> umliegenden<br />

Wohnbevölkerung durch Straßenverkehr<br />

tigung<br />

Die Einschränkung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />

und Zunahme <strong>der</strong> Lärm-<br />

und Immissionsbelastung durch die<br />

zu erwartende Zunahme <strong>der</strong> An- und<br />

Abfahrten (auch durch LKW) stellt<br />

voraussichtlich eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Nutzung als Grünland und kleinräumig auch als Weide mit Obstbäumen<br />

W 38<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz des Eingriffs<br />

Vermeidung<br />

Verbindliche Planung mittels Bebauungsplan bei Wahl einer angepassten Grundflächenzahl und <strong>der</strong><br />

Wahl einer entsprechenden Höhenbeschränkung in Anpassung an die vorhandenen Gebäude. Erhaltung<br />

des überwiegenden Teils <strong>der</strong> Großgehölze durch Festsetzung im Bebauungsplan. Erhaltung des<br />

überwiegenden Teiles <strong>der</strong> Gräben mit Schilf-Landröhricht.<br />

Eingriffsbegrenzung/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Planung wurde das ursprünglich größere Plangebiet (6,23 ha) an seiner östlichen Außengrenze<br />

zurückgenommen. Dadurch besteht ausreichend Abstand zu dem östlich <strong>der</strong> Bahnlinie vorhandenen<br />

wertvollen Rastvogel- und Brutvogelgebiet um eine durch gewerbliche Bauten verursachte nachhaltige<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> dortigen Avifauna zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Verwendung von standorttypischen Gehölzen zur Abpflanzung zur freien Landschaft.<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Geeignete Ersatzmaßnahmen sind an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum vorzunehmen.<br />

W 38<br />

Überschlägige Bilanzierung für die Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

„Osnabrücker Modell“<br />

Biotoptyp (Bezeichnung entsprechend dem Kartierschlüssel<br />

für Biotoptypen in Nie<strong>der</strong>sachsen von<br />

VON DRACHENFELS, 2004)<br />

FGM /<br />

NRS<br />

4.8.4/<br />

5.2.1<br />

GIM(t) 9.5.4<br />

Marschgraben<br />

mit Schilf-Landröhricht<br />

Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit<br />

Grüppen<br />

Ermittlung des Eingriffsflächenwertes<br />

Fläche<br />

ha<br />

Wertfaktor<br />

WE/ha<br />

Werteinheit<br />

WE<br />

0,1060 2,6 0,2756<br />

2,6640 1,3 3,4632<br />

HBE 2.13.1 Einzelbaum/Baumgruppe - - -<br />

HPG 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung 0,3000 1,0 0,0300<br />

GW/<br />

PHO<br />

9.7/<br />

12.6.2<br />

Sonstige Weidefläche in Obst- und<br />

Gemüsegarten<br />

0,2000 0,9 0,1800<br />

3,0000 3,9488


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Ermittlung des Kompensationswertes (grobe Einschätzung)<br />

Größe des Baugebietes: 3,0000 ha<br />

Nutzung: GE - Gebiet<br />

Grundflächenzahl: 0,5 zuzüglich 50 % Überschreitung<br />

Versiegelung durch Bebauung und Straßen: 3,000 ha x 0,50 = 1,5000 ha<br />

50 % Überschreitung 0,7500 ha<br />

gesamt. 2,2500 ha<br />

2,2500 ha Versiegelung x 0,0 WE/ha = 0,0000 WE<br />

Erhalt <strong>der</strong> Marschgräben 0,1000 ha x 2,0 WE/ha = 0,2000 WE<br />

Gehölzanpflanzungen 0,1200 ha x 1,5 WE/ha = 0,1800 WE<br />

Freiflächen: 0,5300 ha x 0,5 WE/ha = 0,2650 WE<br />

gesamt: 0,6450 WE<br />

Bilanz Werteinheiten (WE)<br />

Eingriffsflächenwert 3,9488<br />

Kompensationswert - 0,6450<br />

Kompensationsdefizit 3,3038<br />

Ausgehend von einem Wertzuwachs von 1,0 WE/ha durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf <strong>der</strong><br />

anstehenden Ersatzfläche ist somit von einem Flächenbedarf von ca. 3,3038 WE x 1,0 WE/ha =<br />

ca. 3,30 ha auszugehen.<br />

Der Ersatzflächenbedarf wird an an<strong>der</strong>er Stelle im gleichen Naturraum nachgewiesen.<br />

Legende W 38<br />

FGM / NRS Marschgraben mit Schilf-Landröhricht<br />

GIM(t) Intensivgrünland <strong>der</strong> Marschen mit Grüppen<br />

HBE Einzelbaum/Baumgruppe<br />

HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung<br />

GW/PHO Sonstige Weidefläche in Obst- und Gemüsegarten<br />

229


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

4. Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Vermin<strong>der</strong>ung von Umweltauswirkungen<br />

und zur Kompensation von Eingriffen<br />

Neben <strong>der</strong> Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme konfliktträchtiger Standorte werden Vermeidungs-,<br />

Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen empfohlen. (Eine Zuordnung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Maßnahmen zu Bauflächen ist den Einzelflächenbewertungsbögen<br />

zu entnehmen).<br />

4.1 Biotopfunktion<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von geschützten o<strong>der</strong> schutzwürdigen Biotopen<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Biotopverbundstrukturen<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von seltenen Biotoptypen als Lebensraum stenöker<br />

Tierartengruppen<br />

Vermin<strong>der</strong>ung und Kompensation<br />

- Erhalt prägen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> schutzwürdiger Biotopstrukturen (markante Einzelbäume, Gehölzstreifen<br />

etc.)<br />

- Einhaltung eines Mindestabstandes von angrenzenden, wertvollen Biotopverbundelementen<br />

- Verwendung von standorttypischen Gehölzen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Neuanlage bzw. Optimierung von Biotopen in funktionalem Zusammenhang mit dem<br />

Eingriff<br />

4.2 Boden und Wasser<br />

Vermeidung<br />

- Reaktivierung von versiegelten Flächen und Baulücken für bauliche Zwecke<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Böden mit Funktion als Archiv <strong>der</strong> Natur- und<br />

Kulturgeschichte (z. B. von landesweit seltenen Böden o<strong>der</strong> von z. B. Plaggeneschen)<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Böden mit natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Flächen mit Bedeutung für die<br />

Trinkwassergewinnung<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Flächen mit Bedeutung als Wasserrückhaltefunktion<br />

und als Überschwemmungsbereich<br />

Vermin<strong>der</strong>ung<br />

- Flächenschonende Bauweise durch Beschränkung <strong>der</strong> überbaubaren Fläche (GRZ)<br />

- Verwendung von versickerungsfähigen Materialien im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Ortsnahe Regenwasserversickerung im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Entsiegelung von Flächen<br />

230


4.3 Lufthygiene und Lärm<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung von Flächenausweisungen in durch Lärmimmissionen belasteten Räumen<br />

- Einhaltung <strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Abstände zu gewerblichen Bauflächen,<br />

landwirtschaftlichen Betrieben etc.<br />

Vermin<strong>der</strong>ung<br />

- Aktiver Lärmschutz durch begrünte Lärmschutzwälle/-wände<br />

- Passiver Lärmschutz durch Einplanung eines Lärmschutzes an den Gebäuden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Lärmangepasste Gebäudestellung und Raumnutzung<br />

4.4 Landschafts-/Ortsbild und Erholung<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Inanspruchnahme ortsteilprägen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> identifikationsstiften<strong>der</strong><br />

Flächen und Strukturen wie Anger, prägende Obstwiesen<br />

- Vermeidung <strong>der</strong> Verbauung von attraktiven Blickachsen<br />

Vermin<strong>der</strong>ung<br />

- Ortstypische Bauweise durch ggf. Reduzierung <strong>der</strong> Geschossflächenzahl (GFZ) sowie<br />

Gestaltungssatzungen im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Verwendung landschafts- und ortstypischer Gehölzarten im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung<br />

- Anlage landschaftsglie<strong>der</strong>n<strong>der</strong>, prägen<strong>der</strong> Gehölzstrukturen<br />

5. Handhabung <strong>der</strong> Eingriffsregelung / Überschlägige Eingriffs-Ausgleichs-<br />

Bilanzierung<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung wird die bauliche Inanspruchnahme bisher überwiegend<br />

als landwirtschaftliches Grünland genutzter Flächen vorbereitet. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen alle Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Gleiches gilt durch die entsprechenden<br />

Aussagen des Baugesetzbuches (BauGB), wonach im Rahmen <strong>der</strong> bauleitplanerischen<br />

Abwägung nach §1 Abs. 6 BauGB, die Vermeidung und <strong>der</strong> Ausgleich <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind. Dies betrifft im Wesentlichen<br />

die neu entwickelten Bauflächen sowie die Arrondierung bisheriger Freibereiche<br />

zu bestehenden Bauflächen.<br />

Die erstmalige Darstellung bereits baulich genutzter Flächen, sowie die alleinige Umstellung<br />

<strong>der</strong> Nutzungsart bestehen<strong>der</strong> Siedlungsflächen von gemischten Bauflächen in<br />

Wohnbauflächen (und umgekehrt) erfor<strong>der</strong>t keinen Ausgleich, da hierdurch kein erheblicher<br />

Eingriff vorbereitet wird.<br />

Für bereits im Flächennutzungsplan dargestellte, jedoch noch nicht umgesetzte Bauflächen<br />

wird auf Flächennutzungsplanebene ebenfalls kein externer Ausgleich erfor<strong>der</strong>lich,<br />

da die Vorbereitung eines Eingriffs bereits besteht. Dies gilt auch für noch nicht<br />

umgesetzte Bauflächen, <strong>der</strong>en Nutzungsart künftig geän<strong>der</strong>t wird, sofern sich das Eingriffspotential<br />

nicht erhöht bzw. <strong>der</strong> Ausgleich auf <strong>der</strong> Eingriffsfläche selbst erfolgen<br />

soll.<br />

231


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Aufgrund <strong>der</strong> wenig konkreten Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung wurde <strong>der</strong> externe<br />

Kompensationsbedarf nach dem „Osnabrücker Kompensationsmodell“ ermittelt<br />

und in den Einzelflächenbewertungen dokumentiert (siehe nachfolgende Tabelle).<br />

Neuausweisung von Bau- und Verkehrsflächen, die externen Ausgleich erfor<strong>der</strong>n<br />

Cappel Dorum /Dorum-<br />

Neufeld<br />

lfd- Fläche lfd-Nr. Fläche<br />

Nr. ha<br />

ha<br />

C4<br />

0,22<br />

D1<br />

D2<br />

D2A<br />

D7<br />

D10<br />

D19<br />

D20<br />

D21<br />

D30<br />

DN7<br />

DN8<br />

DN12<br />

DN13<br />

DN14<br />

DN15<br />

DN16<br />

1,72<br />

5,76<br />

2,68<br />

2,82<br />

3,20<br />

9,70<br />

0,50<br />

1,35<br />

0,55<br />

0,68<br />

1,80<br />

0,26<br />

0,60<br />

2,25<br />

4,20<br />

3,40<br />

lfd-<br />

Nr.<br />

M16<br />

M18<br />

M28<br />

Midlum Misselwarden Mulsum Wremen<br />

Fläche<br />

ha<br />

0,62<br />

0,16<br />

2,65<br />

lfd-<br />

Nr.<br />

Mi6<br />

Mi8<br />

Fläche<br />

ha<br />

0,61<br />

0,61<br />

lfd-<br />

Nr.<br />

Fläche<br />

ha<br />

lfd-<br />

Nr.<br />

Mu4 1,00 W5<br />

W6<br />

W10<br />

W22<br />

W38<br />

232<br />

Fläche<br />

ha<br />

0,54<br />

1,17<br />

2,90<br />

0,80<br />

3,30<br />

0,22 41,47 3,43 1,22 1,00 8,71<br />

Externer Ausgleich gesamt: 56,05 ha<br />

Für die Neuausweisung <strong>der</strong> Bau- und Verkehrsflächen ergibt sich ein Kompensationsbedarf<br />

von insgesamt ca. 56 ha. Im Geltungsbereich des hier vorliegenden Flächennutzungsplanes<br />

wurden Flächen zu einer Größe von zusammen 69,59 ha (siehe Ziffer 4 Planung) neu<br />

ausgewiesen, die als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 dargestellt sind. Davon wurden bereits 13,36<br />

ha für an<strong>der</strong>e Baumaßnahmen <strong>der</strong> Gemeinden in Anspruch genommen, so dass zum Ausgleich<br />

des hier ermittelten Kompensationsbedarfs noch 56,23 ha an Ersatzflächen zur Verfügung<br />

stehen (entspricht dem o.g. errechneten Bedarf). Von diesen 56,23 ha befinden sich<br />

bereits 12,6915 ha im Eigentum <strong>der</strong> Gemeinden und stehen somit für Planungen auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung konkret zur Verfügung.<br />

Da die sich im Eigentum <strong>der</strong> Gemeinden konkret verfügbaren Flächen den ermittelten<br />

Kompensationsbedarf nicht decken, hat sich die Samtgemeinde dafür entschieden, entsprechende<br />

Suchbereiche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft darzustellen. Insofern wurden zusätzliche geeignete Flächen<br />

nordöstlich von Dorum (D40) mit einer Flächengröße von 19,6 ha, am Altendeich in Padingbüttel<br />

(P12) zu einer Größe von 18 ha sowie in Midlum (M16a) zu einer Größe von 4,3<br />

ha als Ersatz- und Ausgleichsflächen ausgewiesen.<br />

Es werden bei entsprechendem Bedarf und Verfügbarkeit <strong>der</strong> Flächen Kompensationsmaßnahmen<br />

zur Aufwertung von Natur und Landschaft vorgesehen.<br />

Die Fläche D40 grenzt unmittelbar an die bereits vorhandenen Ersatzflächen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Dorum, so dass hier großflächig Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft entstehen.<br />

Soweit die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollte, werden hier ent-


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

sprechende Maßnahmen zur Aufwertung <strong>der</strong> Natur und Landschaft wie Fläche zur Sukzession,<br />

extensiv genutzte Grünlandflächen, Vernässungsbereiche usw. vorgenommen.<br />

Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Padingbüttel befindet sich in unmittelbarer Deichnähe und soll<br />

bei entsprechen<strong>der</strong> Verfügbarkeit vor allem als Brut- und Rastlebensraum für die Avifauna<br />

hergerichtet werden.<br />

Die Fläche in <strong>der</strong> Gemeinde Midlum grenzt unmittelbar an die neu ausgewiesene Wohnbaulandfläche<br />

(M16). Soweit diese Fläche verfügbar ist, werden hier Extensivierungsmaßnahmen<br />

durchgeführt und Teilbereiche <strong>der</strong> Sukzession überlassen.<br />

Die vorgenannten Maßnahmen werden zur gegebener Zeit mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

des Landkreises Cuxhaven abgestimmt.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung dieser Suchbereiche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft wird verhin<strong>der</strong>t, dass diese Flächen einer an<strong>der</strong>weitigen<br />

Nutzung (z.B. privilegiertes Bauen) zugeführt werden. Die Samtgemeinde sichert<br />

diese Bereiche für Ausgleichsflächen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung von Bebauungsplänen sollen darüber hinaus nach dem Planungswillen<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden in den künftigen Baugebieten entgegen früheren Planungsüberlegungen,<br />

großzügigere Grün- und Freiflächen angelegt bzw. erhalten werden<br />

(insbeson<strong>der</strong>e im Randbereich zur offenen Landschaft), <strong>der</strong> ortsbildprägende Gehölzbestand<br />

sowie die offenen Wasserzüge durch vernetzende Grünzüge geschützt werden, so<br />

dass innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete bzw. an den Randbereichen zur freien Landschaft hin entsprechen<strong>der</strong><br />

Ausgleich geschaffen werden kann und somit <strong>der</strong> oben ermittelte externe<br />

Ausgleich von ca. 56 ha in <strong>der</strong> v. g. Größenordnung sich noch reduzieren wird, bzw. die<br />

ausgewiesen Ersatzflächen nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden müssen.<br />

Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Vielzahl <strong>der</strong> künftigen Baugebiete (<strong>einschließlich</strong><br />

<strong>der</strong> Ferienhausgebiete) durch Investoren erschlossen werden und somit, wie in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

geschehen, die erfor<strong>der</strong>lichen Ersatzflächen seitens <strong>der</strong> Investoren bereitgestellt<br />

bzw. auf Beschluss <strong>der</strong> Gemeinden bereitgestellt werden müssen (vorrangig angrenzend an<br />

bestehende Flächenpools, um eine Zersiedelung zu vermeiden) und diese auf <strong>der</strong> Ebene<br />

<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung bzw. über städtebauliche Verträge gemäß §1a(3) BauGB<br />

in Verbindung mit §11 abgesichert werden, so dass eine bauleitplanerische Absicherung<br />

<strong>der</strong> Ersatzflächen auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung nicht erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

6. Für die Samtgemeinde zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

6.1 Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

6.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Bei den hauptsächlich durch neue Wohnbau-, Misch- und Gewerbeflächen sowie Ferienhausgebiete<br />

und Grünflächen beanspruchten Biotoptypen handelt es sich überwiegend<br />

um Intensivgrünland und kleine Anteile von Ackerflächen mit geringem bis mäßigem<br />

Biotopwert. Gehölzbestände, extensiv genutztes Grünland, Gräben und Grüppen<br />

werden in deutlich geringerem Umfang beansprucht.<br />

233


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Durch die Neuausweisung von Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen werden keine beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 20 – 30 BNatSchG<br />

beansprucht.<br />

Im Einzelnen heißt dies, dass we<strong>der</strong> das vorhandene Naturschutzgebiet (§ 23) noch die<br />

beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete (§ 26) noch die Naturdenkmale (§ 28),<br />

o<strong>der</strong> die geschützten Landschaftsbestandteile (§ 29) beansprucht bzw. in irgendeiner<br />

Weise beeinträchtigt werden.<br />

Beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, die in das Verzeichnis des Landkreises<br />

Cuxhaven aufgenommen wurden (Stand 05.11.2007), werden bei <strong>der</strong> Ausweisung<br />

von Grünfläche und Campingfläche im Vordeichsland bei Wremen (W 16 und W<br />

34), berührt. Es handelt sich hierbei um Salzwiese, Röhricht und Wattfläche. Da es sich<br />

bei den Ausweisungen lediglich um die Festlegung bereits bestehen<strong>der</strong> Nutzungen<br />

handelt und Maßnahmen zum Schutz (z.B. Auszäunen) dieser Biotope ergriffen werden,<br />

ist insgesamt von einer Verbesserung <strong>der</strong> Situation für die Erhaltung dieser beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten Biotope auszugehen.<br />

Von den 15 aus landesweiter Sicht schutzwürdigen Bereichen, die bei <strong>der</strong> landesweiten<br />

Biotopkartierung, Stand: April 2007, kartiert: 1995) ermittelt wurden, wird lediglich ein<br />

Bereich durch die Planung berührt. Es handelt sich um den für den Naturschutz wertvollen<br />

Bereich im Vordeichsland südwestlich Dorum-Neufeld (Nr. 31 mit 75 ha), <strong>der</strong><br />

über die Abgrenzung des Nationalparks „Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer“ in den Bereich<br />

für Erholungsnutzung hineinreicht. Hier ist die aktuelle naturschutzfachliche Wertigkeit<br />

des heute als zeitweilige PKW-Stellfläche (DN 10) genutzten Bereiches einer<br />

Strandgrasnelkenwiese zu überprüfen.<br />

Natura 2000 Gebiet<br />

Das im Vordeichsland vorhandene FFH- und Vogelschutzgebiet bzw. <strong>der</strong> Nationalpark<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Wattenmeer werden durch die Än<strong>der</strong>ungen bzw. Erweiterungen <strong>der</strong><br />

Ausweisung für Grünflächen/Campingplatz im Vordeichsland nicht überplant o<strong>der</strong> erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

Bei <strong>der</strong> Neuausweisung bzw. Erweiterung von Grünflächen für die Erholungsnutzung im<br />

Vordeichsland von Dorum-Neufeld ist eine Beeinträchtigung des FFH-Lebensraumtyps<br />

„Salzwiese“ durch Erholungssuchende mittels <strong>der</strong> Erhaltung des vorhandenen Weidezaunes<br />

auszuschließen.<br />

Wertvolle Vogelbrut- und Vogelrastgebiete<br />

Entsprechend den Darstellungen „Wertvolle Vogelbrutgebiete“ und „Wertvolle Vogelrastgebiete“<br />

aus dem LRP 2000 (siehe auch Kap. 2.1.4) sind folgende Bereiche betroffen:<br />

Im Binnendeichland sind Randbereiche wertvoller Brutgebiete von fast ausschließlich<br />

kreisweiter (niedrigste Stufe) Bedeutung, mit <strong>der</strong> Ausnahme eines Randbereichs von<br />

landesweiter Bedeutung bei Midlum, betroffen.<br />

Die randlich betroffenen wertvollen Rastgebiete (LRP 2000) sind, mit <strong>der</strong> Ausnahme<br />

eines landesweit bedeutsamen Rastgebietes westlich von Dorum, überwiegend von<br />

nationaler Bedeutung.<br />

234


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Im Vordeichsland wird bei Dorum-Neufeld wertvolles Rastgebiet von internationaler Bedeutung,<br />

das gleichzeitig Brutgebiet von landesweiter Bedeutung ist, in seinem äußersten<br />

Randbereich durch die Erweiterung <strong>der</strong> Ausweisung für Grünfläche (DN 4) beeinträchtigt.<br />

Zusätzlich zu den Darstellungen aus dem LRP (<strong>einschließlich</strong> <strong>der</strong> Pläne aus <strong>der</strong> Fortschreibung)<br />

wurden die Darstellungen des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesbetriebes für<br />

Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für wertvolle Bereiche für Gastvögel<br />

und für Brutvögel aus dem Bewertungszeitraum 1993 bis 2005 zur Beurteilung<br />

herangezogen (siehe Einzelflächenbewertung Kap.3.1). Auffallend ist in den Karten des<br />

NLWKN das Fehlen eines beson<strong>der</strong>s wertvollen Gast- o<strong>der</strong> Brutvogelgebietes westlich<br />

von Dorum (D1, D2 und D2A). Darüber hinaus wurde eine Brut- und Rastvogelerfassung<br />

(siehe Anlage) erstellt, um bereits in einer sehr frühen Planungsphase mögliche<br />

Konflikte zwischen Naturschutz und Siedlungserweiterung zu erkennen und zu vermeiden.<br />

Ganz allgemein werden nur solche Randbereiche <strong>der</strong> wertvollen Vogelrast- o<strong>der</strong> Vogelbrutgebiete<br />

durch die Neuausweisungen in Anspruch genommen, die durch ihren<br />

Kontakt zu bestehen<strong>der</strong> Bebauung und bestehenden Verkehrswegen geprägt und dadurch<br />

in ihrer Wertigkeit für die Brut- und Rastvögel durch die vorhandenen Störungseinflüsse<br />

bereits gemin<strong>der</strong>t sind.<br />

Beson<strong>der</strong>s geschützte Pflanzen- und Tierarten<br />

Die im Vordeichsland vorkommende beson<strong>der</strong>s geschützte Pflanzenart Strand-<br />

Grasnelke (Armeria maritima) wird innerhalb <strong>der</strong> landesweit bedeutsamen Biotopfläche<br />

durch Ausweitung <strong>der</strong> für die Erholung genutzten Bereiche möglicherweise in ihrer<br />

Ausbreitung eingeschränkt.<br />

Streng geschützte Tierarten<br />

Es werden bei den gewählten Standorten voraussichtlich keine Lebensräume <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Samtgemeinde Land Wursten vorkommenden streng geschützten Tierarten Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />

Moorfrosch, Weißstorch und Großer Brachvogel populationsgefährdend beansprucht<br />

o<strong>der</strong> zerschnitten.<br />

Naturschutz- und landschaftsschutzwürdige Bereiche<br />

Naturschutzwürdige Bereiche werden von <strong>der</strong> Planung nicht berührt. Dem entgegen<br />

werden drei landschaftsschutzwürdige Bereiche durch die Planung betroffen. Es handelt<br />

sich um den Bereich „Nie<strong>der</strong>ung des Midlumer Baches“ (17,5 ha), <strong>der</strong> durch die<br />

geplante Wohnbaufläche M 18 (0,23 ha) beansprucht wird, „Grünland zwischen Dorum<br />

und Holßel“ (425 ha), das von <strong>der</strong> Planung gewerblicher Baufläche D 19 und Straßenverkehrsfläche<br />

D 21 (12,00 ha + 1,35 ha = 3,1 %) betroffen wird.<br />

Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Mögliche Beeinträchtigung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Kompensationsflächen aus vorausgegangenen<br />

Verfahren) durch Baugebietsausweisungen o<strong>der</strong> Straßenplanungen sind<br />

nicht zu erwarten.<br />

Nordöstlich von Wremen wird die gewerbliche Baufläche (W 38) in ihrer Anordnung und<br />

Ausdehnung so dimensioniert, dass ausreichend Abstand (ca. 100 m) zu den für den<br />

Windpark Cappel-Neufeld geplanten Kompensationsflächen im Osten verbleibt, sodass<br />

ebenfalls keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

235


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die Kompensationsfläche aus <strong>der</strong> Flurbereinigung (Feuchtbiotop) östlich von Dorum<br />

wird innerhalb <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche (D 19) erhalten und durch entsprechende<br />

Maßnahmen gegenüber den angrenzenden gewerblichen Bauflächen gesichert bzw.<br />

geschützt.<br />

Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft östlich des Einmündungsbereichs <strong>der</strong> geplanten Straße werden beim<br />

Ausbau (Straßenplanung D 21) vor Beeinträchtigungen geschützt, sodass hier ebenfalls<br />

keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

6.1.2 Boden<br />

Durch die ca. 125 ha neu ausgewiesenen Bau- und Verkehrsflächen werden, bei einem<br />

angenommenen Versiegelungsgrad von maximal 50 %, ca. 63 ha überbaut. Auf diesen<br />

Flächen kann <strong>der</strong> Boden seine natürlichen Funktionen wie Regler-, Speicher- und Filterfunktion<br />

nicht mehr erfüllen.<br />

Bei den beanspruchten Böden handelt es sich meistens um Typische Seemarsch o<strong>der</strong><br />

Haftnasse Seemarsch. Braunerde-Podsol und Nie<strong>der</strong>moor werden nur in geringem<br />

Umfang überbaut.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind erheblich, da die zusätzliche Überbauung<br />

und Versiegelung zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> natürlichen Bodenfunktionen<br />

führt.<br />

6.1.3 Wasser<br />

Durch die geplanten Neuausweisungen wird die Überbauung und Versiegelung im Umfang<br />

von ca. 125 ha ermöglicht. Als Folge <strong>der</strong> Überbauung und Versiegelung ist eine<br />

Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung und ein verstärkter Oberflächenabfluss zu<br />

prognostizieren. Insgesamt kann eine Überbauung von ca. 63 ha (ausgehend von einem<br />

Versiegelungsgrad von 50%. Eingriffe in den Grundwasserhaushalt sind <strong>der</strong>zeit<br />

nicht zu prognostizieren. Grundwassernahe Standorte (Flurabstand unter 0,8 m) wie im<br />

Vordeichsland werden nur punktuell beansprucht.<br />

Das zurzeit bestehende bzw. neu geplante Trinkwasserschutzgebiet in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Midlum wird nicht in Anspruch genommen und somit nicht beeinträchtigt.<br />

Oberflächengewässer wie z. B. die Cappeler Wasserlöse und zahlreiche Grenzgräben<br />

werden stellenweise durch Straßenplanungen in Anspruch genommen o<strong>der</strong> durch<br />

Neuausweisungen von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen beeinträchtigt.<br />

Die gesamten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser beschränken sich auf eine<br />

geringe zusätzliche Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung durch Versiegelung und<br />

Überbauung von etwa 0,002 % <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong> Samtgemeinde.<br />

236


6.1.4 Klima und Luft<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Die klimatische Situation in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten wird durch die geplanten<br />

Flächennutzungsän<strong>der</strong>ungen nicht wesentlich verän<strong>der</strong>t. Kleinklimatisch gesehen ist<br />

durch die Neuausweisung von Bauflächen mit einer Zunahme des Klimatoptyps „Siedlungsklima“<br />

zu rechnen. Aufgrund des hohen Anteils an Freilandklima <strong>der</strong> Marsch mit<br />

Funktion für die Kaltluftentstehung und des windreichen Küstenklimas wird eine gute<br />

Durchlüftung <strong>der</strong> Siedlungsgebiete gewährleistet und die Auswirkungen für das Samtgemeindegebiet<br />

dürften marginal sein.<br />

6.1.5 Landschaft<br />

Auswirkungen auf die Landschaft <strong>einschließlich</strong> ihrer Eignung für die Erholung ergeben<br />

sich durch neue Bauflächen in Randlagen <strong>der</strong> Gemeinden und Siedlungsteilen. Die<br />

baulichen Erweiterungen stellen überwiegend Arrondierungen o<strong>der</strong> Erweiterungen bestehen<strong>der</strong><br />

Siedlungsflächen dar.<br />

Durch die geplanten Siedlungserweiterungen werden Freiflächen mit Funktion für die<br />

Erholung und die Erhaltung landwirtschaftlich geprägten Landschaftscharakters überplant.<br />

Darüber hinaus werden Hauptradwege <strong>einschließlich</strong> ausgewiesener Abkürzungen<br />

durch 9 neue Bauflächen (4 davon in Dorum-Neufeld) auf einer Länge von ca. 2,7 km<br />

tangiert.<br />

6.1.6 Kultur- und Sachgüter<br />

Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und die geplanten Darstellungsän<strong>der</strong>ungen<br />

werden keine Kulturgüter direkt beansprucht o<strong>der</strong> beschädigt. Bei einzelnen<br />

Neuausweisungen (z. B. in Dorum) finden sich in den Bauflächen und auch randlich<br />

außerhalb <strong>der</strong> Bauflächen gelegene Bodendenkmale in Form von Wurten, die in<br />

<strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in großer Zahl vorhanden sind.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Neuausweisung von Bauflächen und Verkehrsflächen werden landwirtschaftliche<br />

Flächen in einem Umfang von ca. 125 ha beansprucht, die somit zukünftig<br />

in ihrer Funktion als allgemeines Sachgut nicht mehr zur Verfügung stehen werden.<br />

Damit reduziert sich die landwirtschaftliche Fläche in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten.<br />

6.1.7 Menschen und menschliche Gesundheit<br />

Die 3 geplanten Gewerblichen Bauflächen die Lärm- und sonstige Immissionen verursachen<br />

können, befinden sich teilweise in <strong>der</strong> Nähe von Wohnbauflächen o<strong>der</strong> Gemischten<br />

Bauflächen und wirken sich daher möglicherweise negativ auf die Wohnbevölkerung<br />

aus.<br />

Mit <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Dorumer Ortsentlastungsstraße, die von <strong>der</strong> L 129 zur K 69<br />

führt, ist mit einer Verlagerung eines Teils des Straßenlärms an die Peripherie des Ortes<br />

und dadurch mit einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> dort vorhandenen und geplanten<br />

Wohnnutzung zu rechnen. Hier sind Untersuchungen erfor<strong>der</strong>lich; gegebenenfalls ist<br />

ein aktiver und nachrangig ein passiver Lärmschutz zu gewährleisten.<br />

237


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

7. Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen<br />

Verfahren bei <strong>der</strong> Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die<br />

bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben aufgetreten sind<br />

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und<br />

allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des<br />

Flächennutzungsplanes angemessenerweise verlangt werden kann.<br />

Eine Beurteilung <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen <strong>der</strong><br />

Schutzgüter wurde in Form einer Konfliktanalyse vollzogen. Hierbei konnten fast ausschließlich<br />

qualitative Aussagen zu möglichen umwelterheblichen Beeinträchtigungen<br />

getroffen werden. Detaillierte quantitative Beurteilungen <strong>der</strong> Beeinträchtigung für die<br />

einzelnen Schutzgüter waren nicht möglich. Da <strong>der</strong> Detaillierungsgrad auf <strong>der</strong> Ebene<br />

<strong>der</strong> Flächennutzungsplanung eher gering ist, können meist nur grundsätzliche Auswirkungsprognosen<br />

aufgezeigt werden.<br />

Im Rahmen des Umweltberichts wurde durch das Büro für Biologie und Umweltplanung<br />

(Dipl.- Dr. Tim Roßkamp) eine Brut- und Rastvogelerfassung 2009 erstellt (siehe Anlage).<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Flächennutzungsplan-Darstellungen auf die<br />

Fauna gründen auf den Auswertungen <strong>der</strong> Angaben aus dem Landschaftsrahmenplan<br />

und auf <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> für die Fauna wertvollen Bereiche in Nie<strong>der</strong>sachsen (Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />

Umweltministerium) sowie auf Kenntnissen <strong>der</strong> Tierarten örtlicher Fachleute.<br />

8. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden im Samtgemeindegebiet<br />

verschiedene Flächen, die für die Ausweisung von Wohn- und gewerblichen Bauflächen<br />

sowie für Ferienhausgebiete in Frage kommen und den zusätzlich benötigten<br />

Bedarf für die nächsten 15 Jahre decken sollen, untersucht und bewertet. Mit dem Ergebnis,<br />

dass gegenüber dem „alten“ Flächennutzungsplan ca. 41 ha Wohnbauland,<br />

22 ha gewerbliche Baufläche (<strong>einschließlich</strong> Verkehrsflächen), 15 ha gemischte Baufläche<br />

sowie 45 ha Son<strong>der</strong>gebiet, das <strong>der</strong> Erholung dient sowie Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete<br />

in den einzelnen Mitgliedsgemeinden nunmehr neu ausgewiesen werden.<br />

Planerischer Wille <strong>der</strong> Samtgemeinde war es, dass die neu ausgewiesenen Bauflächen<br />

eine möglichst geringe ökologische Wertigkeit aufweisen, möglichst an vorhandene<br />

Bauflächen anschließen und eine räumliche Nähe zu Gebieten mit vorhandener Infrastruktur<br />

und Arbeitsplätzen aufweisen bzw. über das ÖPNV-Netz hiermit verbunden<br />

sind. Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung sollten demzufolge in den<br />

Siedlungsschwerpunkten <strong>der</strong> Samtgemeinde, also insbeson<strong>der</strong>e in Dorum mit Dorum-<br />

Neufeld, Wremen und Midlum mit den dort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen,<br />

geschaffen werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> eingegangenen Äußerungen im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligungsverfahren zeigte<br />

sich, dass einige <strong>der</strong> ausgewiesenen Flächen aufgrund gegenstehen<strong>der</strong> Belange nicht<br />

umsetzbar sind bzw. eine Reduzierung <strong>der</strong> neu ausgewiesenen Flächen erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

238


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Nach Abwägung aller Belange wurden daher im Rahmen des hier vorliegenden Flächennutzungsplanentwurfes<br />

die o.g. neu ausgewiesenen Bauflächen (in Absprache mit<br />

<strong>der</strong> Raumordnung des Landkreises Cuxhaven) gegenüber dem ersten Entwurf um<br />

54,80 ha, die gemischten Bauflächen um 7,2 ha und die gewerblichen Bauflächen um<br />

12,35 ha reduziert. Die o.g. neu ausgewiesenen Bauflächen entsprechen nunmehr<br />

dem von <strong>der</strong> Samtgemeinde prognostizierten Bedarf.<br />

9. Hinweise zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltüberwachung (Monitoring)<br />

Durch den Flächennutzungsplan werden Maßnahmen, die bei Durchführung erhebliche<br />

Umweltauswirkungen eintreten lassen, planerisch vorbereitet. Im Hinblick auf das Monitoring<br />

ergeben sich Umweltauswirkungen jedoch erst aus den rechtsverbindlichen, auf<br />

einen unmittelbaren Vollzug angelegten, Festsetzungen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung.<br />

Das Monitoring auf Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung ist daher unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Regelung des §5 Abs. 1 zur regelmäßigen Überprüfung des Flächennutzungsplanes als<br />

dem „strategischen“ Bauleitplan zu verstehen (vgl. EAG Bau-Mustererlass <strong>der</strong> Fachkommission<br />

Städtebau, in: Schliepkorte Lfg 75, September 2004).<br />

Hinsichtlich des vorliegenden Flächennutzungsplanes wird die Samtgemeinde spätestens<br />

nach 15 Jahren prüfen, ob die Darstellung noch erfor<strong>der</strong>lich ist, sofern die Maßnahmen<br />

bis dahin nicht realisiert sind, o<strong>der</strong> sich an<strong>der</strong>e Fehlentwicklungen einstellen.<br />

Bei Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes werden die notwendigen Aussagen<br />

zu Überwachungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>licher Umweltschutzmaßnahmen, wie auch<br />

zur Durchführung <strong>der</strong> notwendigen Kompensationsmaßnahmen, in diesem Rahmen<br />

getroffen.<br />

10. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten hat durch den Aufstellungsbeschluss des Rates vom<br />

05.07.2005 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes veranlasst.<br />

Die nach § 2 Abs. 4 BauGB notwendige Umweltprüfung dient dazu, die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes zu ermitteln, zu<br />

beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung ist in <strong>der</strong> Abwägung zu<br />

berücksichtigen. Der Umweltbericht ist ein geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung zum Flächennutzungsplan.<br />

Schwerpunktmäßig betrachtet werden in diesem, die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen,<br />

die zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Umwelt<br />

führen können.<br />

Dies sind in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vor allem Neuausweisungen von Wohnbauflächen,<br />

Gewerblichen Bauflächen, Son<strong>der</strong>gebieten „Ferienhausgebiet“, Sonstigen<br />

Son<strong>der</strong>gebieten, Straßen und Parkplätzen.<br />

Die Samtgemeinde Land Wursten beabsichtigt in ihren 7 Mitgliedsgemeinden mit <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine Neuausweisung von Bau- und Verkehrsflächen<br />

mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 125 ha.<br />

239


Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Gleichzeitig werden rund 24 ha nicht mehr realisierbare Wohnbaufläche (<strong>einschließlich</strong><br />

Wochenendhausgebieten und Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete) gegenüber dem „alten“ Flächennutzungsplan<br />

zurückgenommen.<br />

Bei <strong>der</strong> Neuausweisung <strong>der</strong> Siedlungs- und Gewerbeflächen wurden angrenzend an<br />

bestehende Siedlungsstrukturen überwiegend konfliktarme und bedingt/mäßig konfliktarme<br />

Standorte gewählt. Hierbei ist das Schutzgut Boden am stärksten betroffen. Geschützte<br />

o<strong>der</strong> schutzwürdige Biotopstrukturen werden nicht beeinträchtigt.<br />

Die Standorte neuer Wohnbauflächen und Gewerbeflächen befinden sich überwiegend<br />

im baulichen Außenbereich. Hier handelt es sich überwiegend um intensiv genutzte<br />

landwirtschaftliche Flächen.<br />

Über die vorhandenen und noch zu erweiternden Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

in <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten sowie auf den Eingriffsflächen<br />

selbst können die Eingriffe in den Naturhaushalt funktional adäquat kompensiert werden.<br />

Diese Begründung hat dem Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten in seiner Sitzung am<br />

…………… zusammen mit <strong>der</strong> Planzeichnung (6 Blätter) zur Beschlussfassung vorgelegen.<br />

Dorum, den …………… .........................................................<br />

(Samtgemeindebürgermeister)<br />

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