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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

Nach den zur Verfügung gestellten Lärmkarten durch das Nie<strong>der</strong>sächsische Umweltministerium<br />

ist die Samtgemeinde Land Wursten in Bezug auf die Bundesautobahn 27<br />

(BAB 27) auf dem Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Midlum betroffen.<br />

Die Festlegung von Maßnahmen sollte gem. § 47d Abs. 1 BImSchG bei <strong>der</strong> Überschreitung<br />

„relevanter Grenzwerte“ in den Aktionsplänen erfolgen. Da eine Festlegung dieser<br />

entsprechenden Grenzwerte bisher nicht erfolgt ist, wurde aufgrund <strong>der</strong> Empfehlung<br />

des Nie<strong>der</strong>sächsischen Umweltministeriums vom Rat <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

folgende Auslösekriterien zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen:<br />

Überschreitung eines Mittelungspegel am Tag Lden von 70 dB und in <strong>der</strong> Nacht Lnight von<br />

60 dB für Hauptverkehrsstraßen und wenn<br />

mehr als 50 Einwohner betroffen sind o<strong>der</strong><br />

mehr als 1 km² bewohntes Gebiet betroffen ist.<br />

Innerhalb des betroffenen Gebietes an <strong>der</strong> BAB 27 befinden sich zwei nebeneinan<strong>der</strong>liegende<br />

Grundstücke, die bewohnt werden, mit einer Fläche von zusammen ca.<br />

20.500 m². Es wohnen lediglich 6 Personen in den zwei vorhandenen Wohnhäusern.<br />

Wie sich aus den Lärmkarten ergibt liegen die Lärmpegel für die betroffenen Grundstücke<br />

am Tag unter 70 dB und nachts unter 60 dB.<br />

Somit werden die Auslösekriterien nicht erfüllt und eine Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung<br />

ist nicht gegeben.<br />

2.10.2 Schienenverkehrslärm<br />

Wegen <strong>der</strong> Bahnlinie Bremerhaven-Cuxhaven ist mit Lärmemissionen <strong>der</strong> Bahn zu<br />

rechnen, die auf die an <strong>der</strong> Strecke gelegene Bebauung einwirken. Die Berücksichtigung<br />

dieser Emissionen erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)<br />

und <strong>der</strong> DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Zur Berücksichtigung aktiver und /<br />

o<strong>der</strong> passiver Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 zur Ermittlung des maßgebenden<br />

Außenlärmpegels bei Schienenverkehrs-Emissionen die Beurteilungspegel<br />

für den Tag nach DIN 18005 zu bestimmen und zu den errechneten Werten 3dB(A) zu<br />

addieren.<br />

Nachfolgend wird <strong>der</strong> Beurteilungspegel auf <strong>der</strong> Basis des am Tage (6.00 bis 22.00<br />

Uhr) auf <strong>der</strong> Strecke abgewickelten Zugverkehrs ermittelt.<br />

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