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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

genden Flächennutzungsplanes auf die Darstellung von Grünflächen innerhalb <strong>der</strong><br />

ausgewiesenen Bauflächen.<br />

Die Darstellung von Grünflächen wäre im Rahmen des Entwicklungsgebotes verbindlich.<br />

Da aber <strong>der</strong>zeit die Detailplanung noch nicht bekannt ist, kann eine entsprechende<br />

Darstellung nicht vorgenommen werden. Dennoch werden im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung entsprechende Grünzüge sowie eine Ortsrandeingrünung berücksichtigt.<br />

Durch die neu ausgewiesenen Fläche südwestlich <strong>der</strong> Dorumer Wasserlöse ergeben<br />

sich keine Einschränkungen für die Entwicklung des südlich von Dorum-Neufeld gelegenen<br />

Windparks „Padingbüttel“ im Rahmen eines Repowering, da sich die Einschränkungen<br />

bereits aus den geringen Abständen zu <strong>der</strong> Wohnbebauung am Padingbütteler<br />

Altendeiches ergeben. Dieses ergibt sich aus einer Planung des Windparkbetreibers,<br />

<strong>der</strong> bereits erste Untersuchungen für ein Repowering, das Anlagen mit einer Gesamthöhe<br />

von 99,5 m vorsieht, durchgeführt hat. Eine Umsetzung ist jedoch noch nicht gegeben,<br />

da das <strong>der</strong>zeitige Regionale Raumordnungsprogramm eine Höhenbeschränkung<br />

von 60 m vorsieht. Hier bleibt das <strong>der</strong>zeit durch den Landkreis Cuxhaven betriebene<br />

Neuaufstellungsverfahren abzuwarten. Der erste Entwurf des RROP sieht keine<br />

Höhenbeschränkungen mehr vor.<br />

Der Ortsteil Dorum-Neufeld stellt sich als ein schmaler Streifen dar. Hier liegt <strong>der</strong><br />

Schwerpunkt des Tourismus, <strong>der</strong> in diesem Bereich weiter ausgebaut werden soll. Mit<br />

<strong>der</strong> Ausweisung ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf den Windpark im<br />

Rahmen eines Repowering. Auch wurde bereits bei <strong>der</strong> Errichtung des Windparks <strong>der</strong><br />

Abstand von 1000 m zur Ortslage von Dorum-Neufeld nicht eingehalten.<br />

Anmerkung: Aufgrund <strong>der</strong> ersten Untersuchungen wurde festgestellt, dass im Rahmen<br />

des geplanten Repowering eine Verbesserung bzgl. Schatten / Lärm gegenüber dem<br />

Ist-Zustand eintreten wird, so dass Konflikte zwischen <strong>der</strong> zukünftigen Ferienhausbebauung<br />

und dem Windpark nicht zu erwarten sind bzw. ausgeschlossen werden können.<br />

Im Bereich des Vordeichsgeländes erfolgt die Ausweisung eines eingeschränkten Son<strong>der</strong>gebietes<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Campingplatz“. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass das Vordeichsgelände überschwemmungsgefährdet ist. Daher erfolgt die Ausweisung<br />

als ein eingeschränktes Son<strong>der</strong>gebiet, da ein Betrieb in den Wintermonaten ausgeschlossen<br />

werden soll. Die <strong>Campingplätze</strong> in diesem Bereich werden nur vom 15.<br />

März bis 31. Oktober eines jeden Jahres betrieben. In <strong>der</strong> übrigen Zeit des Jahres werden<br />

die <strong>Campingplätze</strong> vollständig geräumt, so dass in <strong>der</strong> sturmflutgefährdeten Zeit<br />

durch Baukörper Beschädigungen des Deiches ausgeschlossen werden können.<br />

Ebenso können Sachschäden ausgeschlossen werden, da sämtliche baulichen Anlagen<br />

abgeräumt werden.<br />

Um für den Campingplatz ansprechende Sanitäreinrichtungen zu schaffen, ist vorgesehen,<br />

in diesem Bereich feste Gebäude zur Unterbringung von Toiletten und Duschen zu<br />

errichten. Diese werden entsprechend <strong>der</strong> Kennzeichnung <strong>der</strong> Flächen als Flächen, für<br />

die bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Naturgewalten zu ergreifen sind, sturmflutsicher<br />

hergestellt. Dadurch wird ebenfalls eine Schädigung des Deiches<br />

ausgeschlossen.<br />

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