Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze
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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />
zur Verfügung stehen. Die Löschwassermenge muss mindestens über zwei Stunden<br />
vorhalten. Die Entnahmestellen, in <strong>der</strong> Regel Unterflurhydranten nach DIN 3221, werden<br />
mit den Ortsbrandmeistern <strong>der</strong> Ortsfeuerwehren und mit dem v. g. Wasser- und<br />
Abwasserverband abgestimmt. Gemäß §25 <strong>der</strong> Verbandssatzung wird Feuerlöschwasser<br />
aus Hydranten allerdings nur in <strong>der</strong> Menge zur Verfügung gestellt, die das Rohrnetz<br />
mengen- und druckmäßig zulässt.<br />
Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Erschließungsstraßen wird darauf geachtet, dass ausreichend<br />
Platz für den Ausbau <strong>der</strong> Versorgungsleitungen zur Verfügung gestellt wird und Baumpflanzungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> Leitungen nicht erfolgen.<br />
2.4.4.2 Abwasserbeseitigung<br />
Die Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Ortsteil Dorum-Neufeld), Midlum und Wremen<br />
sind in den geschlossenen Ortslagen vollständig an die zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord angeschlossen.<br />
Das anfallende Abwasser aus den Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Dorum-Neufeld)<br />
und Midlum wird über Druckrohrleitungen <strong>der</strong> (nach einer Kapazitätserweiterung im<br />
Februar 1999) ausreichend dimensionierten Kläranlage Nordholz in Cappel-Neufeld<br />
zugeführt. Das in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen anfallende Abwasser wird über das Ortsnetz<br />
und die Druckrohrleitung Wremen-Sievern-Debstedt <strong>der</strong> zentralen Kläranlage Bremerhaven<br />
zugeführt.<br />
Für die Außenbereiche und die kleineren Gemeinden Misselwarden, Padingbüttel und<br />
Mulsum gilt, dass sie gemäß <strong>der</strong> Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord<br />
zur Übertragung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers<br />
auf die Nutzungsberechtigten <strong>der</strong> Grundstücke in dem Gebiet <strong>der</strong> Stadt Langen,<br />
Gemeinde Nordholz und <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vom 26. 11.2003 nicht<br />
an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden und somit zur Beseitigung<br />
des häuslichen Abwassers Kleinkläranlagen gemäß §2 <strong>der</strong> Satzung zu betreiben sind.<br />
Hinweis: Die Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen<br />
ist, wurden im Flächennutzungsplan entsprechend planzeichnerisch gekennzeichnet.<br />
2.4.4.3 Oberflächenentwässerung<br />
Das Gebiet des Flächennutzungsplanes liegt im Verbandsgebiet des Deichverbandes<br />
Land Wursten, des Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten und des Wasser-<br />
und Bodenverbandes Grauwallgebiet.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Bodenverhältnisse ist im Samtgemeindegebiet eine Versickerung des anfallenden<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswassers - bis auf den Geestflächen in Midlum - nicht möglich.<br />
Daher soll das auf den Baugrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen anfallende<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser über Regenwasserkanäle bzw. Mulden und offenen Gräben und<br />
Retentionsmaßnahmen (u. a. Regenrückhaltebecken) den nächstgelegenen Hauptvorflutern<br />
zugeführt werden. Die Regenwasserrückhaltesysteme sind gemäß Angaben<br />
des Landkreises Cuxhaven (Untere Wasserbehörde) in <strong>der</strong> Regel mit einem ge-<br />
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