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Anzahl der Gäste einschließlich Campingplätze

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Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten<br />

zur Verfügung stehen. Die Löschwassermenge muss mindestens über zwei Stunden<br />

vorhalten. Die Entnahmestellen, in <strong>der</strong> Regel Unterflurhydranten nach DIN 3221, werden<br />

mit den Ortsbrandmeistern <strong>der</strong> Ortsfeuerwehren und mit dem v. g. Wasser- und<br />

Abwasserverband abgestimmt. Gemäß §25 <strong>der</strong> Verbandssatzung wird Feuerlöschwasser<br />

aus Hydranten allerdings nur in <strong>der</strong> Menge zur Verfügung gestellt, die das Rohrnetz<br />

mengen- und druckmäßig zulässt.<br />

Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Erschließungsstraßen wird darauf geachtet, dass ausreichend<br />

Platz für den Ausbau <strong>der</strong> Versorgungsleitungen zur Verfügung gestellt wird und Baumpflanzungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Leitungen nicht erfolgen.<br />

2.4.4.2 Abwasserbeseitigung<br />

Die Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Ortsteil Dorum-Neufeld), Midlum und Wremen<br />

sind in den geschlossenen Ortslagen vollständig an die zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord angeschlossen.<br />

Das anfallende Abwasser aus den Gemeinden Cappel, Dorum (nebst Dorum-Neufeld)<br />

und Midlum wird über Druckrohrleitungen <strong>der</strong> (nach einer Kapazitätserweiterung im<br />

Februar 1999) ausreichend dimensionierten Kläranlage Nordholz in Cappel-Neufeld<br />

zugeführt. Das in <strong>der</strong> Gemeinde Wremen anfallende Abwasser wird über das Ortsnetz<br />

und die Druckrohrleitung Wremen-Sievern-Debstedt <strong>der</strong> zentralen Kläranlage Bremerhaven<br />

zugeführt.<br />

Für die Außenbereiche und die kleineren Gemeinden Misselwarden, Padingbüttel und<br />

Mulsum gilt, dass sie gemäß <strong>der</strong> Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Wesermünde-Nord<br />

zur Übertragung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers<br />

auf die Nutzungsberechtigten <strong>der</strong> Grundstücke in dem Gebiet <strong>der</strong> Stadt Langen,<br />

Gemeinde Nordholz und <strong>der</strong> Samtgemeinde Land Wursten vom 26. 11.2003 nicht<br />

an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden und somit zur Beseitigung<br />

des häuslichen Abwassers Kleinkläranlagen gemäß §2 <strong>der</strong> Satzung zu betreiben sind.<br />

Hinweis: Die Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen<br />

ist, wurden im Flächennutzungsplan entsprechend planzeichnerisch gekennzeichnet.<br />

2.4.4.3 Oberflächenentwässerung<br />

Das Gebiet des Flächennutzungsplanes liegt im Verbandsgebiet des Deichverbandes<br />

Land Wursten, des Unterhaltungsverbandes Nr. 83 Land Wursten und des Wasser-<br />

und Bodenverbandes Grauwallgebiet.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Bodenverhältnisse ist im Samtgemeindegebiet eine Versickerung des anfallenden<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassers - bis auf den Geestflächen in Midlum - nicht möglich.<br />

Daher soll das auf den Baugrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen anfallende<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser über Regenwasserkanäle bzw. Mulden und offenen Gräben und<br />

Retentionsmaßnahmen (u. a. Regenrückhaltebecken) den nächstgelegenen Hauptvorflutern<br />

zugeführt werden. Die Regenwasserrückhaltesysteme sind gemäß Angaben<br />

des Landkreises Cuxhaven (Untere Wasserbehörde) in <strong>der</strong> Regel mit einem ge-<br />

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